Date post: | 05-Apr-2015 |
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Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
Dynamische Kinderschutzgesetzgebung und Erziehungsberatung mittendrin
Ein sicherer HafenBeiträge zum Kinderschutz
und zur gelingenden BeratungDr. Thomas Meysen
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.V.
Cuxhaven, 6. November 2009
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
Dynamische Gesetzgebungs-zeiten im Kinderschutz
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
KICK
Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) 01.10.2005: Einführung des § 8a SGB VIII
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
KiWoMaG
Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls zum 12.07.2008 § 1666 Abs. 3 Nr. 1
BGB: Anordnung der Inanspruchnahme von Leistungen
§ 50f FGG:Erörterung der Kindeswohlgefährdung
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
FamFG
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zum 01.09.2009 § 156 Abs. 1 Satz 4, 5 FamFG: Anordnung
von Beratung § 157 FamFG:
Erörterung der Kindeswohlgefährdung
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Kinderschutzgesetz (Niedersachsen)
Gesetz zur Förderung der Gesundheit und zur Verbesserung des Schutzes von Kindern in Niedersachsen Früherkennungsuntersuchungen beim Kinderarzt
als Kinderschutz
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
Kinderschutzgesetz (Bund)
Gesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes (Kinderschutzgesetz) Erster Anlauf 2009
gescheitert Zweiter Anlauf im
Koalitionsvertrag angekündigt
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
§ 8a SGB VIII:Erziehungsberatung und § 8a SGB VIII
Brennglas § 8a SGB VIII: auf alle Leistungserbringer auf Rolle innerhalb der Kinder- und
Jugendhilfe
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
§ 8a SGB VIII:Erziehungsberatung und § 8a SGB VIII
§ 8a Abs. 2 SGB VIII: Beratungsstellen als Leitbild bei gewichtigen Anhaltspunkten auch hier eine
Gefährdungsabschätzung stattfindet, hierbei eine insoweit erfahrene Fachkraft
hinzugezogen wird (Fachteam oder Fachberatung),
- wenn erforderlich - bei den Personensorge-berechtigten auf die Inanspruchnahme weitergehender Hilfe hingewirkt wird,
Information ans Jugendamt geht, wenn weitergehender Hilfe erforderlich zur Gefährdungsabwendung und Werben um Inanspruchnahme erfolglos.
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§ 8a SGB VIII:Sonderstellung der Erziehungsberatung in der Kinder- und Jugendhilfe?
Schweigepflicht nach § 203 Abs. 1 StGB Nr. 3: Ehe-, Familien-,
Erziehungs- oder Jugendberater in einer Beratungsstelle
Nr. 5: staatlich anerkannte Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
§ 8a SGB VIII:Sonderstellung der Erziehungsberatung in der Kinder- und Jugendhilfe?
Beratungsstelle beim Kinderschutz mit dabei Türen offen zum und
für das Jugendamt Einbettung in
umfassende Hilfeprozesse
Einbeziehung in Diagnostik/Anamnese
aufsuchende Arbeit mit unfreiwilligen Klient/inn/en
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
KiWoMaG und FamFGVerantwortungsgemeinschaft?
Jugendamt Mit FamG: Auf jeden Fall, vielleicht nicht
gerade Freundschaft, aber doch „Ja“
Mit Beratungsstelle: Wichtiger Partner, viele Aufträge und Erwartungen, ganz klar „Ja“
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
KiWoMaG und FamFGVerantwortungsgemeinschaft?
Familiengericht Keine gemeinsame Sache mit JAmt, sondern richterliche Unabhängigkeit:
eher Nein strukturelle
Einsamkeit auch im eigenen System
Zusammen mit Beratungsstelle: na ja Wie denn bitteschön, wenn nix
zurückkommt
unabhängig undselbstständig
... und auch autark?
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KiWoMaG und FamFGVerantwortungsgemeinschaft?
Beratungsstelle Mit JAmt: Hmpf, aber natürlich
Bedürfnis nach Abgrenzung Bedürfnis, sich gut zu stellen
Mit FamG: Oh, gerne ... aber Wichtigkeit des
guten Verhältnisses Im Fokus der
Richter/innen zu stehen,ist eine Aufwertung
Schutzraum der Beratung
Haben wir vielleicht Zäune in den Köpfen?
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KiWoMaG und FamFGAnordnung von Beratung
Zaun, der die Freiwilligkeit umgibt – oder: Anordnung von Beratung (§ 156 Abs. 1 Sätze 4 und 5, § 157 Abs. 1 FamFG) Nehme ich solche Aufträge an?
Geklärt („Mythos“ ... „So arbeiten wir schon immer“)
Unter welchen Bedingungen? Verordner/in bei
Erstgespräch bzw. Berater/inan Verordnung dabei?
Inhalt der Anordnung (3. Stuhl?) Auswahl der Beratungsstelle? Was, wenn Beratungsstelle (Paar-)
Beratung für ungeeignet hält?
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KiWoMaG und FamFGAnordnung von Beratung
Aufträge im Übergang in die Beratungsstelle Weichenstellung für spätere
Arbeitsbündnisse Absprachen über
Beratungsinhalte, mögliche Rückmeldung an das Familiengericht/Jugendamt, Zeitrahmen, Terminabsprachen etc.
nicht Sachebene-Auftrag: z.B. Regelung des Rahmens für Umgangskontakte
Sondern Beziehungsebene-Auftrag: Bearbeitung der Konflikte, mit dem Ziel, Umgangskontakte eigenständig regeln zu können
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
KiWoMaG und FamFGAnordnung von Beratung
Erörterung/Hilfeplanung auch mit der Beratungsstelle? Wenn sie vorher mit der Familie gearbeitet hat? Wenn sie währenddessen mit der Familie arbeitet? Wenn sie im Anschluss mit der Familie arbeiten soll
(z.B. Anordnung, Beratung in Anspruch zu nehmen nach § 1666 Abs. 3 Nr. 1 BGB)?
Funktion einer Anwesenheit der Beratungsstelle Mitwirkung bei der „Sachverhaltsklärung“? Mitwirkung bei der Perspektiventwicklung
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
KiWoMaG und FamFGAnordnung von Beratung
Aufträge im Übergang in die Beratungsstelle Festlegung eines Fortsetzungstermins
(Ankerpunkt) Bedingungen für Rückzug des FamG
oder JAmt aus der Begleitung transparent machen (kein Dauerbegleiten)
Rückmeldungen aus der Beratung Gibt es Info-Rücklauf? Und Wozu?
Angekommen ... Abgebrochen ... Gescheitert ... FamG/JAmt kann sich zurückziehen FamG/JAmt weiter zur Herstellung von
Verbindlichkeiten und Strukturierung bzw. Hilfeplanung gebraucht
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System Frühe HilfenNeue Zugänge und Übergänge
Anlaufstelle für Gesundheitshilfe aufsuchende Arbeit in Arztpraxen,
Kliniken, Kitas Zugangswege für Familien mit
Migrationshintergrund erhöhen
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
System Frühe HilfenNeue Zugänge und Übergänge
Brücke in die Kinder- und Jugendhilfe Schwangerschafts(konflikt)beratung und
Erziehungsberatung von der Gesundheitshilfe zu den weitergehenden Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
Ausblick
Zeit der Beratung als einsamer Leuchtturm vorbei!
Beratungskonzepte brauchen Bewusstsein für Permissivität zum Jugendamt für die Vielfalt der Chancen der Hilfeform
Beratung für Wert weitergehender
Hilfen für die Kinder und Familien
für die Vielfalt derZugänge
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
Ausblick
Schutzraum der Beratung konstitutives Element
Vertraulichkeit als Türöffner
Fragilität der Hilfebeziehung mit Möglichkeit verbindlicherer Gestaltung des Rahmens
Schutzraum zur Klärung in Krisen
Teil eines umfassendenHilfeprozesses
Neupositionierung zuden Mythen „Schweige-pflicht“ und „Freiwilligkeit“
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
Ausblick
Mehr und anders Erhöhte Nachfrage zu erwarten:
Ressourcenallokation
Fortschreibung und Neuentwicklung der Beratungskonzepte
Flexibilität des Settings und der Zugangswege
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
... und jetzt ...
... haben Sie
noch Fragen
... ich höre
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
Unterstützung für die Arbeit
Meysen, Thomas - Balloff, Rainer - Finke, Fritz - Kindermann, Edith - Niepmann, Birgit - Rakete-Dombek, Ingrid – Stötzel, Manuela
Das Familienverfahrensrecht - FamFG
Praxiskommentar mit Einführung, Erläuterungen, Arbeitshilfen
ISBN: 978-3-89817-644-6 rd. 750 Seiten, 16,5 x 24,4 cmSoftcover (kartoniert) 74,00 €
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
Unterstützung für die Arbeit
Frankfurter Kommentar SGB VIIIKinder- und JugendhilfeHerausgegeben von Prof. Dr. Johannes Münder, Dr. Thomas Meysen und Prof. Dr. Thomas Trenczek6. Aufl age 2009, 870 S., geb., 59,– €,ISBN 978-3-8329-3936-6
Bestellung per Fax 07221/2104-43 oderversandkostenfrei unter www.nomos-shop.de