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Deutscher Bundestag Drucksache 18 6235 · vom 1. Oktober 2015 Das MAP umfasst unter anderem die vom...

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Deutscher Bundestag Drucksache 18/6235 18. Wahlperiode 02.10.2015 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. September 2015 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage van Aken, Jan (DIE LINKE.) ................................... 42 Andreae, Kerstin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ...... 1 Behrens, Herbert (DIE LINKE.) ............................... 12 Bellmann, Veronika (CDU/CSU) ............................. 38 Brähmig, Klaus (CDU/CSU) .................. 13, 14, 15, 16 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 2 Dr. Castellucci, Lars (SPD) ................................ 17, 18 Dörner, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ... 43, 44 Ernst, Klaus (DIE LINKE.) .................................. 3, 34 Dr. Gambke, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......................... 48, 49 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ..... 50 Gehring, Kai (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 56 Herzog, Gustav (SPD) ........................................ 4, 5, 6 Höhn, Bärbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ......... 53 Hüppe, Hubert (CDU/CSU) ................................ 19, 20 Janecek, Dieter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ...... 57 Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU) .............................. 7, 45 Kindler, Sven-Christian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ................................ 54 Kipping, Katja (DIE LINKE.) .................................. 26 Krellmann, Jutta (DIE LINKE.) .......................... 27, 28 Kühn, Stephan (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......................... 29, 51 Abgeordnete Nummer der Frage Kunert, Katrin (DIE LINKE.) ......................... 9, 30, 31 Lazar, Monika (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .............. 21, 25, 58, 59 Maisch, Nicole (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ...... 39 Mihalic, Irene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ........ 22 Mutlu, Özcan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ........ 10 Ostendorff, Friedrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............................... 40 Pothmer, Brigitte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ......................... 35, 36 Roth, Claudia (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............................... 60 Dr. Schick, Gerhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............................... 32 Steinbach, Erika (CDU/CSU) ................................... 11 Ströbele, Hans-Christian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ................................. 8 Dr. Tackmann, Kirsten (DIE LINKE.) ..................... 41 Tank, Azize (DIE LINKE.) ...................................... 37 Dr. Terpe, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ......................... 46, 47 Dr. Verlinden, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 55 Werner, Katrin (DIE LINKE.) ...................... 23, 24, 33 Dr. Wilms, Valerie (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 52
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Page 1: Deutscher Bundestag Drucksache 18 6235 · vom 1. Oktober 2015 Das MAP umfasst unter anderem die vom BAFA administrierten Berei-che Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpe. Die für

Deutscher Bundestag Drucksache 18/6235

18. Wahlperiode 02.10.2015

Schriftliche Fragen

mit den in der Woche vom 28. September 2015

eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

van Aken, Jan (DIE LINKE.) ................................... 42

Andreae, Kerstin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ...... 1

Behrens, Herbert (DIE LINKE.) ............................... 12

Bellmann, Veronika (CDU/CSU) ............................. 38

Brähmig, Klaus (CDU/CSU) .................. 13, 14, 15, 16

Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 2

Dr. Castellucci, Lars (SPD) ................................ 17, 18

Dörner, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ... 43, 44

Ernst, Klaus (DIE LINKE.) .................................. 3, 34

Dr. Gambke, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......................... 48, 49

Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ..... 50

Gehring, Kai (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 56

Herzog, Gustav (SPD) ........................................ 4, 5, 6

Höhn, Bärbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ......... 53

Hüppe, Hubert (CDU/CSU) ................................ 19, 20

Janecek, Dieter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ...... 57

Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU) .............................. 7, 45

Kindler, Sven-Christian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ................................ 54

Kipping, Katja (DIE LINKE.) .................................. 26

Krellmann, Jutta (DIE LINKE.) .......................... 27, 28

Kühn, Stephan (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......................... 29, 51

Abgeordnete Nummerder Frage

Kunert, Katrin (DIE LINKE.) ......................... 9, 30, 31

Lazar, Monika (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .............. 21, 25, 58, 59

Maisch, Nicole (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ...... 39

Mihalic, Irene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ........ 22

Mutlu, Özcan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ........ 10

Ostendorff, Friedrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............................... 40

Pothmer, Brigitte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ......................... 35, 36

Roth, Claudia (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............................... 60

Dr. Schick, Gerhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............................... 32

Steinbach, Erika (CDU/CSU) ................................... 11

Ströbele, Hans-Christian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ................................. 8

Dr. Tackmann, Kirsten (DIE LINKE.) ..................... 41

Tank, Azize (DIE LINKE.) ...................................... 37

Dr. Terpe, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ......................... 46, 47

Dr. Verlinden, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 55

Werner, Katrin (DIE LINKE.) ...................... 23, 24, 33

Dr. Wilms, Valerie (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 52

 

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – II – Drucksache 18/6235

Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

Seite

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

 

Andreae, Kerstin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)    Bearbeitungsdauer von Anträgen für das

Marktanreizprogramm (Richtlinien zur För-derung von Maßnahmen zur Nutzung erneu-erbarer Energien im Wärmemarkt) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon-trolle .............................................................. 1

Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

  Anwendung des Exportgrundsatzes „Neu für Alt“ vor dem Hintergrund der Lieferun-gen von G36-Gewehren nach Mexico durch das Rüstungsunternehmen Heckler & Koch GmbH im Jahr 2005 ...................................... 1

Ernst, Klaus (DIE LINKE.)    Einsicht in die im Leseraum der US-Bot-

schaft ausliegenden TTIP-Verhandlungs-texte ............................................................... 2

Herzog, Gustav (SPD)    Kenntnisse der Bundesregierung über die

Verbreitung und den Nutzen von „freien Funknetzen“ .................................................. 3

  Gültigkeit von Freifunk-Netzen gemäß dem Referentenentwurf zur Änderung des Tele-mediengesetzes in der Kategorie geschäfts-mäßiger Anbieter ........................................... 4

Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU)    Initiierung eines Bundesgesetzes zur Her-

stellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet bzw. zur Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamt-staatlichen Interesse ....................................... 4

Ströbele, Hans-Christian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

  Export von Pistolen sowie Pistolenteilen der Carl Walther GmbH nach Mexiko im Jahr 2007 ............................................................... 5

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

 

Kunert, Katrin (DIE LINKE.)    Russische Militärhilfe an das Regime von

Bashar al-Assad in Syrien seit Beginn des Bürgerkriegs .................................................. 5

 

Seite

Mutlu, Özcan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)    Veränderung des Personalschlüssels der Vi-

sastellen in Ankara, Istanbul und Beirut in den letzten zwölf Monaten ............................ 6

Steinbach, Erika (CDU/CSU)    Kenntnisse über die Todesfälle von 1 800

Deutschen in Marienburg im Jahr 1945 und die Bemühungen Polens zur Aufklärung dieser Todesfälle ........................................... 7

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

 

Behrens, Herbert (DIE LINKE.)    Verknüpfung eines neuen Personalauswei-

ses mit der optionalen Einrichtung eines De-Mail-Zugangs ................................................ 8

Brähmig, Klaus (CDU/CSU)    Anzahl der aktuell in Deutschland und der

EU lebenden illegalen Einwanderer .............. 9

  Registrierung und erkennungsdienstliche Bearbeitung von Flüchtlingen ....................... 9

  Feststellung der Bildungsabschlüsse, Sprachkenntnisse und Berufsfelder von Flüchtlingen bei der Registrierung und er-kennungsdienstlichen Bearbeitung ................ 10

  Erkenntnisse zu Flüchtlingen in Deutsch-land und der EU mit islamistischem bzw. terroristischem Hintergrund .......................... 10

Dr. Castellucci, Lars (SPD)    Feststellung von Infektionskrankheiten nach

dem Infektionsschutzgesetz bei Flüchtlingen in den Jahren 2014 und 2015 und Her-kunftsländer der infizierten Flüchtlinge ........ 11

Hüppe, Hubert (CDU/CSU)    Personal des Bundesamtes für Migration

und Flüchtlinge für die Erstaufnahmeein-richtung in Unna-Massen und Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme ........................................... 11

Lazar, Monika (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)    Organisations- und Vernetzungsgrad der

rechtsextremen Szene in Deutschland ........... 12

 

 

 

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – III – Drucksache 18/6235

Seite

Mihalic, Irene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)    Bereitgestellte Räumlichkeiten für die Bun-

despolizei beim Einsatz in Bad Reichenhall im September 2015 und Dauer der Arbeits-zeit ................................................................. 13

Werner, Katrin (DIE LINKE.)    Anzahl der Mitarbeiter des Bundesamtes für

Migration und Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz mit einer Überlastungsanzeige seit 2014 ............................................................... 13

  Maßnahmen zur Gewährleistung einer schnelleren Bearbeitung von Asylanträgen ... 14

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

 

Lazar, Monika (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)    Ergebnisse der Projektgruppe im BMJV zur

Umsetzung von Vorgaben im Koalitionsver-trag hinsichtlich des Rechts der Vermögens-abschöpfung .................................................. 14

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

 

Kipping, Katja (DIE LINKE.)    Verkaufte ehemalige Bundesimmobilien seit

dem Jahr 2000 ............................................... 15

Krellmann, Jutta (DIE LINKE.)    Öffentliche Mittel für das Unternehmen

Amazon in den Jahren 2009 bis 2014 ........... 15

Kühn, Stephan (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

  Aktueller Stand zur Einführung von Fiskalt-axametern im Taxiverkehr und etwaige Übergangsfrist für den Austausch von Alt-geräten ........................................................... 16

Kunert, Katrin (DIE LINKE.)    Entscheidungsgremien über eine Steuerbe-

freiung bei Sportgroßveranstaltungen ........... 17

  Verzicht auf Einnahmen des Landes Berlin aufgrund der Steuerbefreiung der FIFA für die Fußball-WM 2006 und der UEFA für das diesjährige Champions-League-Finale in Berlin ......................................................... 17

 

Seite

Dr. Schick, Gerhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

  Barwert der für Griechenland im Rahmen der auferlegten Unterstützungsprogramme gewährten Erleichterungen bei Zins- und Tilgungsraten ................................................ 18

Werner, Katrin (DIE LINKE.)    Geeignete Bundesimmobilien in Trier und

im Kreis Trier-Saarburg für die Unterbrin-gung von Flüchtlingen .................................. 19

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

 

Ernst, Klaus (DIE LINKE.)    Möglicher Wegfall der verpflichtenden Wir-

kung bestimmter Tarifverträge bei der öf-fentlichen Auftragsvergabe durch die aktu-elle Vergaberechtsnovelle ............................. 19

Pothmer, Brigitte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)    Derzeit befristete Stellen in den Jobcentern .. 20

  Erhöhung des Mittelansatzes für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit ........................... 22

Tank, Azize (DIE LINKE.)    Entgegenwirken einer Besteuerung von

Ghetto-Renten für in Polen wohnhafte Leis-tungsberechtigte ............................................ 22

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

Bellmann, Veronika (CDU/CSU)    Position der Bundesregierung zu einer steu-

erfreien Risikoausgleichsrücklage für Land-wirte .............................................................. 23

Maisch, Nicole (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)    Anpassung der Allgemeinen Verwaltungs-

vorschrift zur Durchführung des Tierschutz-gesetzes ......................................................... 24

Ostendorff, Friedrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

  Fehlende Angaben zu Wirkstoffklassen bei der diesjährigen Veröffentlichung der Anti-biotikaabgabezahlen ...................................... 24

 

 

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – IV – Drucksache 18/6235

Seite

Dr. Tackmann, Kirsten (DIE LINKE.)    Prüfung der Abschaffung im Milch- und

Schweinesektor durch die Europäische Kommission bei bestimmten nichttarifären Handelshemmnissen ...................................... 25

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

 

van Aken, Jan (DIE LINKE.)    Lieferungen von Flugkörpern des Typs MI-

LAN mit bestimmten Seriennummern an die nordirakische Autonomieregierung ............... 26

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 

Dörner, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)    Bewilligte Anträge auf Betreuungsgeld zwi-

schen Januar und Juli 2015 ............................ 26

  Zeitpunkt der Bereitstellung der Mittel zur Auszahlung des Betreuungsgelds .................. 27

Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU)    Initiative der Bundesregierung in Bezug auf

einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreu-ung für Schulkinder ....................................... 27

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

 

Dr. Terpe, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)    Vorauswahl der zu benennenden Experten

für die geplante Kommission zur Förderung der Pflege im Krankenhausbereich durch das Bundesministerium für Gesundheit ........ 28

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

 

Dr. Gambke, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

  Kostensteigerungen der B 15 neu im Pla-nungsabschnitt Ergoldsbach-Essenbach als Bestandteil der Informationen zu aktuellen Baumaßnahmen der Autobahndirektion Südbayern ...................................................... 29

Seite

Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)    Vorlage eines Entwurfs zur Nachfolgerege-

lung für das im Jahr 2019 auslaufende Ge-meindeverkehrsfinanzierungsgesetz.............. 30

Kühn, Stephan (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

  Sicherstellung der Erfüllung der Betriebs-pflicht nach § 21 des Personenbeförderungs-gesetzes im ländlichen Raum zur Schlie-ßung von Versorgungslücken ........................ 31

Dr. Wilms, Valerie (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

  Auswahl der Zuwendungen für Umschlag-anlagen des Kombinierten Verkehrs für eine Überprüfung der öffentlichen Ausgaben ....... 31

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor-sicherheit

 

Höhn, Bärbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)    Zusammenhang zwischen den überhöhten

Abgaswerten im Straßenbetrieb bei Diesel-autos und der Überschreitung der NOx-Grenzwerte in ca. 30 Gebieten ...................... 32

Kindler, Sven-Christian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

  Umsetzung der Ankündigung der Bundes-kanzlerin Dr. Angela Merkel auf dem VI. Petersberger Klimadialog zur Verdopplung der Klimafinanzierung bis 2020 gegenüber dem Niveau von 2014 ................................... 33

Dr. Verlinden, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

  Anwendung der vorgesehenen Änderungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes auf die Strategische Umweltprüfung ......................... 34

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

 

Gehring, Kai (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)    Sinken der Zahlen der BAföG-Geförderten

in den Jahren 2010 bis 2014 und Prognose für die Jahre 2015 und 2016 .......................... 34

 

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – V – Drucksache 18/6235

Seite

Janecek, Dieter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)    Schnelle Ermöglichung einer Ausbildung

für Flüchtlinge und Vorschlag für eine mög-liche Ausbildungspartnerschaft mit den Bal-kanstaaten ...................................................... 35

Lazar, Monika (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)    Einsatz des Verbundprojektes „SiKomFan“

bei bestimmten Fußballveranstaltungen ........ 36

  Rechtsgrundlage der Weitergabe personen-bezogener Daten von Fußballzuschauern im Rahmen des Verbundprojekts „SikomFan“ ... 37

 

Seite

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

 

Roth, Claudia (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

  Erhöhung der Mittel für das UN-World Food Programme ........................................... 37

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 1 – Drucksache 18/6235

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

1. Abgeordnete Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie lange dauert derzeit beim Bundesamt fürWirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Be-arbeitung von Anträgen für das Marktanreizpro-gramm (MAP) (Richtlinien zur Förderung vonMaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energienim Wärmemarkt), und welche Maßnahmen wer-den ergriffen, um diese zu beschleunigen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Zypries vom 1. Oktober 2015

Das MAP umfasst unter anderem die vom BAFA administrierten Berei-che Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpe. Die für das Programm maßgebende Förderrichtlinie ist zum 1. April 2015 novelliert worden.

Nach Angaben des BAFA beträgt die Bearbeitungszeit in den Förder-segmenten Solarthermie und Biomasse aktuell etwa drei Monate, im Segment Wärmepumpen zwei Monate. In den übrigen Spezial-Segmen-ten – z. B. Innovationsförderung Solar, gewerbliche Antragsteller, Visu-alisierungsmaßnahmen, solare Prozesswärme – werden die Anträge in-nerhalb von zwei bis drei Wochen entschieden.

Die Bearbeitungszeiten resultieren aus den mit der Umsetzung der neuen Richtlinie verbundenen zusätzlichen Arbeiten, einschließlich der damit verbundenen Klärung von Einzelfragen zu den neuen Fördertatbestän-den und erheblichen EDV-Programmierungsarbeiten.

Zur Beschleunigung der Antragsbearbeitung hat das BAFA organisato-rische Maßnahmen ergriffen, mit denen in den kommenden Monaten die Dauer der Antragsbearbeitung auf wenige Wochen reduziert werden sol-len.

2. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass im Hinblick auf das von Heckler & Koch GmbH imJahr 2005 geplante Ausfuhrgeschäft von G36-Ge-wehren nach Mexiko der Grundsatz „Neu für Alt“korrekt und mit bester Absicht Anwendung fand,wenngleich nach den Politischen Grundsätzen derBundesregierung für den Export von Kriegswaf-fen und sonstigen Rüstungsgütern gilt, dass Ex-porte „bei hinreichendem Verdacht des Miss-brauchs zu innerer Repression oder zu fortdauern-den und systematischen Menschenrechtsverlet-zungen“ nicht in Betracht kommen und es ur-sprünglich das Auswärtige Amt selbst war, dasaufgrund von Menschenrechtsverletzungen durchdie mexikanische Polizei „außenpolitische Be-denken“ gegen eine Lieferung äußerte und auf-grund dessen von einer Exportgenehmigung ab-sah (vgl. Report Mainz v. 15. September 2015)?

Page 7: Deutscher Bundestag Drucksache 18 6235 · vom 1. Oktober 2015 Das MAP umfasst unter anderem die vom BAFA administrierten Berei-che Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpe. Die für

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 2 – Drucksache 18/6235

Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig vom 25. September 2015

Der „Neu-für-Alt“-Grundsatz wurde im betreffenden Zeitraum grund-sätzlich in der Weise umgesetzt, dass der Antragsteller aufgefordert wurde, seine Lieferverträge so auszugestalten, dass die staatlichen End-empfänger sich verpflichten, Kleinwaffen, die aufgrund der Neuliefe-rung ausgesondert werden, zu vernichten. In diesem Zusammenhang ist die Bundesregierung fallweise über Waffenvernichtungsaktionen unter-richtet worden. Seit Verabschiedung der Kleinwaffengrundsätze am 18. März 2015 sind der „Neu-für-Alt“-Grundsatz und seine Umsetzung auf eine neue Grundlage gestellt worden.

Im Übrigen fand und findet bei jedem Antrag auf Ausfuhrgenehmigung eine strikte Einzelfallprüfung statt. Sofern hinreichender Verdacht be-steht, dass die zu liefernden Rüstungsgüter zur internen Repression oder zu sonstigen fortdauernden systematischen Menschenrechtsverletzun-gen missbraucht werden, wird in Übereinstimmung mit den Politischen Grundsätzen eine Ausfuhrgenehmigung durch die zuständige Behörde grundsätzlich nicht erteilt.

Bei den erteilten Genehmigungen für den Export von G36-Sturmgeweh-ren nach Mexiko wurden die Angaben des mexikanischen Verteidi-gungsministeriums zum Endverbleib im Genehmigungsverfahren maß-geblich berücksichtigt Die Menschenrechtssituation und die innere Lage in den einzelnen mexikanischen Bundesstaaten waren bei der Entschei-dung der jeweiligen Ausfuhrgenehmigungsanträge von besonderer Be-deutung.

Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass seit Mitte 2008 keine Anträge auf G36-Gewehre von Heckler & Koch nach Mexiko mehr genehmigt wurden. Seit Ende 2010 werden über-haupt keine Anträge für den Export von Kleinwaffen nach Mexiko mehr genehmigt. Dies gilt für ganz Mexiko ohne Aufteilung in bestimmte Bundesstaaten.

3. Abgeordneter Klaus Ernst (DIE LINKE.)

Wie viele Regierungsmitarbeiter haben bisherEinsicht in die im Leseraum der US-Botschaft ausliegenden konsolidierten TTIP-Verhandlungs-texte genommen (TTIP – Transatlantischer Han-dels- und Investitionspartnerschaft zwischen Eu-ropäischer Union und den USA) (bitte nach Res-sort auflisten), und wie werden die Abgeordnetendes Deutschen Bundestages über diese Texte in-formiert?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Zypries vom 28. September 2015

Bis zur 39. Kalenderwoche haben 32 Regierungsmitarbeiter Einsicht in die seit dem 18. Mai 2015 im Leseraum der US-Botschaft ausliegenden elf konsolidierten TTIP-Verhandlungstexte genommen.

Einen Überblick über die Nutzung gibt die folgende Tabelle:

Page 8: Deutscher Bundestag Drucksache 18 6235 · vom 1. Oktober 2015 Das MAP umfasst unter anderem die vom BAFA administrierten Berei-che Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpe. Die für

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6235

Ressort Besucher AA 3 BKM 2 BMF 4 BMWi 10 BMUB 2 BMEL 4 BMVg 1 BMJV 2 BMI 1 BMG 2 BMZ 1

Zudem nehmen Regierungsmitarbeiter den Leseraum in der Europäi-schen Kommission in Anspruch, in dem ebenfalls konsolidierte Texte ausliegen. Hierzu liegen der Bundesregierung keine konkreten Nut-zungszahlen vor.

Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag schriftlich und mündlich über die ausliegenden Texte.

4. Abgeordneter Gustav Herzog (SPD)

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung überdie Verbreitung von „freien Funknetzen“ (wiezum Beispiel denen von Freifunk e. V. oder ande-ren lokale Communities) und den damit verbun-denen Nutzen dieser nicht kommerziellenWLAN-Hotspots?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Zypries vom 1. Oktober 2015

Der Bundesregierung ist bekannt, dass es in Deutschland private Initia-tiven gibt, die es Nutzern über die Bereitstellung von WLAN-Routern ermöglichen, das Internet zu nutzen (z. B. die sog. Freifunker). Ziele der Freifunk-Initiative sind nach eigenen Angaben u. a. ein nutzergeneriertes flächendeckendes Netz, ein möglichst dezentraler Aufbau, Anonymität und Überwachungsfreiheit. Die Freifunker treten aktiv für ein offenes Internet und eine Abschaffung der Störerhaftung ein.

5. Abgeordneter Gustav Herzog (SPD)

Welche Bedeutung misst die Bundesregierungdiesen „Freifunk“-Netzen bei, und welche Artvon Unterstützung beabsichtigt sie solchen freienNetzen gegenüber?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Zypries vom 1. Oktober 2015

Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, die Verbreitung von WLAN im öffentlichen Raum zu fördern, indem sie für WLAN-Betrei-ber Rechtssicherheit schafft durch eine Klarstellung der Haftungsrege-lungen im Telemediengesetz (TMG). Sie setzt damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um.

Page 9: Deutscher Bundestag Drucksache 18 6235 · vom 1. Oktober 2015 Das MAP umfasst unter anderem die vom BAFA administrierten Berei-che Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpe. Die für

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 4 – Drucksache 18/6235

6. Abgeordneter Gustav Herzog (SPD)

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass „Frei-funk“-Netze, gemäß dem vom Bundeskabinettbeschlossenen Referentenentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (2. TMGÄndG) unter dieKategorie geschäftsmäßiger Anbieter fallen, undwenn nicht, welche Voraussetzungen müssten die„Freifunk“-Anbieter dafür schaffen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Zypries vom 1. Oktober 2015

Das Bundeskabinett hat am 16. September 2015 den Entwurf der Bun-desregierung eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemedienge-setzes beschlossen. Dieser unterscheidet nicht zwischen öffentlichen Einrichtungen, geschäftsmäßigen oder privaten Anbietern, sondern be-handelt alle WLAN-Betreiber gleich. Sie alle haften dann nicht als Stö-rer, wenn sie

- angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zu-griff auf das drahtlose lokale Netzwerk ergriffen haben und

- Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewähren, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.

7. Abgeordneter Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU)

Ist die Bundesregierung bereit, ein Bundesgesetzzur „Herstellung gleichwertiger Lebensverhält-nisse im Bundesgebiet“ oder zur „Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatli-chen Interesse“ in Angriff zu nehmen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleicke vom 29. September 2015

Die Bundesregierung bekennt sich klar zum Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Sie hat dieses Ziel im Koalitionsvertrag verein-bart und verfolgt es mit hoher Priorität in der konkreten Politikumset-zung. So wird der Solidarpakt II für Ostdeutschland vereinbarungsge-mäß bis Ende 2019 umgesetzt.

Die Prioritätensetzung spiegelt sich zudem in der Regional- und Struk-turpolitik der Bundesregierung wider.

Die Bundesregierung hat in der 18. Legislaturperiode die Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-schaftsstruktur“ (GRW) bereits auf 600 Mio. Euro angehoben. Im Rah-men des Investitionspakets der Bundesregierung 2015 ist eine weitere Erhöhung auf insgesamt 624 Mio. Euro veranschlagt worden. Darüber hinaus sieht der Koalitionsvertrag vor, dass ab 2020 ein gesamtdeutsches System für strukturschwache Regionen eingeführt wird. Die Vorberei-tungsarbeiten für ein solches Fördersystem sind bereits angelaufen.

Gesetzgeberischen Handlungsbedarf in der Form, ein eigenes Bundes-gesetz zu konzipieren, sieht die Bundesregierung daher nicht.

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6235

8. Abgeordneter Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Angaben kann die Bundesregierung zurGenehmigungserteilung (Februar 2007) und zumExport von Pistolen sowie Teilen von Pistolen imWert von 1,5 Mio. Euro der Carl Walther GmbHnach Mexiko machen (vgl. Bundestagsdrucksa-che 18/4194; bitte jeweils nach Bundesstaaten,für die eine Exportgenehmigung bestand und dietatsächlich exportiert wurden, auflisten), und fürden Fall, dass eine Exportgenehmigung für allemexikanischen Bundesstaaten vorlag, warum wurde diese erteilt, obwohl im gleichen ZeitraumGenehmigungen für den Export von Sturm-gewehren des Typs G36 des UnternehmensHeckler & Koch nach Mexiko die vier Bundes-staaten Guerrero, Chihuahua, Chiapas und Jaliscoexplizit ausgeschlossen wurden (vgl. www.sueddeutsche.de/politik/g-lieferungen-nach-mexiko-zollfahnder-werfen-heckler-koch-illegale-waffen exporte-vor- 1.2470436)?

Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig vom 2. Oktober 2015

Die Carl Walther GmbH hat 2007 nach Befassung des Vorbereitenden Ausschusses des Bundessicherheitsrates die Genehmigung zum Export von Pistolen nach Mexico unter der Auflage erhalten, dass die Lieferun-gen der Endverbleibserklärung entsprechend in die Bundesstaaten Pue-bla, Aguascalientes und México erfolgen, Lieferungen in den Bundes-staat Jalisco aber ausgeschlossen sind.

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

9. Abgeordnete Katrin Kunert (DIE LINKE.)

In welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bun-desregierung die Russische Föderation seit Be-ginn des Bürgerkriegs in Syrien Waffensystemean das Regime von Bashar al-Assad geliefert bzw. militärische Ausbildungshilfe für die syri-schen Streitkräfte bzw. für regimenahe paramili-tärische Gruppen geleistet (bitte nach Stückzahlund Waffensystem auflisten)?

Antwort des Staatsministers Michael Roth vom 25. September 2015

Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Bei der Gewinnung von Erkenntnissen sind die Nach-richtendienste auf Nachrichtenzugänge angewiesen, die in besonderer

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Weise schutzbedürftig sind. Sie stellen das wichtigste Instrument eines Nachrichtendienstes zur Informationsgewinnung dar und haben folglich eine überragende Bedeutung für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags. Dies betrifft sowohl die Zusammenarbeit mit menschlichen Quellen als auch mit anderen Nachrichtendiensten. Bei einer offenen Beantwortung der Frage wären negative Folgewirkungen, insbesondere für die vertrau-ensvolle Zusammenarbeit, zu erwarten. Dies würde zu einem Rückgang von Informationen aus diesem Bereich und damit zu einer Verschlech-terung der Abbildung der Sicherheitslage durch die Nachrichtendienste des Bundes führen.

Zudem ließe eine Veröffentlichung Rückschlüsse auf Aufklärungs-schwerpunkte der Nachrichtendienste zu. Eine Veröffentlichung diesbe-züglicher Einzelheiten würde zu einer Schwächung der den Nachrich-tendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informations-gewinnung führen. Dies könnte die Effektivität der nachrichtendienstli-chen Aufklärung beeinträchtigen, was wiederum für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein kann. Daher ist die Antwort als Verschlusssache gemäß der Verschlusssachen-Anweisung mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-VERTRAULICH“ eingestuft und ist bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme hin-terlegt.1

10. Abgeordneter Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hat sich der Personalschlüssel der Visastellenin Ankara, Istanbul und Beirut in den letztenzwölf Monaten verändert, und welche Änderun-gen plant die Bundesregierung bezüglich des Per-sonalschlüssels, um die Visaanträge der Kriegs-flüchtlinge aus Syrien und weiteren betroffenenLändern des Nahen Ostens zügiger zu bearbeitenund die örtlichen Visastellen zu entlasten?

Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer vom 29. September 2015

In den letzten drei Jahren hat Deutschland über 30 000 Flüchtlinge aus Syrien mit Aufnahmeprogrammen des Bundes und der Länder sowie über 100 000 Schutzberechtige in Asylverfahren aufgenommen. Damit hat Deutschland weit mehr als jedes andere Land außerhalb der Krisen-region geleistet, um Menschen vor allem aus Syrien zu helfen. Die sehr große Zahl anerkannter Schutzberechtigter hat eine potenziell noch grö-ßere Zahl an nachziehenden Familienangehörigen zur Folge. Das Aus-wärtige Amt setzt alles daran, durch Personalaufstockungen und durch Verfahrensvereinfachungen die Bearbeitungszeiten in den Visastellen zu verkürzen.

In Anlage 1 sind die Mitarbeiterkapazitäten (Vollzeitäquivalente) der Visastellen für das Jahr 2014 getrennt nach lokal Beschäftigten (Orts-kräften) und Entsandten dargestellt. Für 2015 liegen noch keine auf Kos-ten- und Leistungsrechnung basierenden Daten vor. Es sind deshalb die seit Jahresbeginn 2015 zusätzlich zugewiesenen Dienstposten darge-stellt. Im Zeitraum vom 1. September 2014 bis zum 24. September 2015

                                                            1 Von einer Veröffentlichung auf einer Bundestagsdrucksache wird abgesehen. Berechtigte haben die Möglichkeit, in der Geheimschutzstelle des

Deutschen Bundestages Einsicht in die Antwort zu nehmen. 

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wurden in Ankara zusätzliche Dienstposten für drei Entsandte und sie-ben lokal Beschäftigte, in Istanbul für sechs Entsandte und 17 lokal Be-schäftigte und in Beirut für vier Entsandte und acht lokal Beschäftigte geschaffen.

Die Personalausstattung der Visastellen der Vertretungen in der Türkei wird aufgrund der stark gestiegenen Antragszahlen laufend angepasst. Um die Voraussetzungen für die Entsendung zusätzlichen Personals zu schaffen, wurden die räumlichen Kapazitäten des Generalkonsulats Istanbul durch die Inbetriebnahme eines zusätzlichen Containers mit ins-gesamt acht Schaltern erweitert. Weitere Dienstposten werden in den nächsten Wochen geschaffen werden.

Übersicht Besetzung Visastellen

Angaben in Mitarbeiter-kapazitäten

2014 neue Dienst-posten

20151

Entsandte LBs Entsandte LBs

ANKA 8,6 15,0 ANKA 3 7 ISTA 10,2 26,4 ISTA 6 17 BEIR 9,0 13,35 BEIR 42 8

1 Daten in der Spalte 2015 sind in 2015 neu zugewiesene Dienstposten für die Visastellen. 2 Hinzu kommen zwei 2015 eingerichtete Dienstposten in der Zentrale (AA) für Aufgaben des Terminmanagements für die Botschaft Beirut.

11. Abgeordnete Erika Steinbach (CDU/CSU)

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung überdie Leichen von über 1 001 Frauen, 377 Kindern und 381 Männern (BILD vom 8. Januar 2009:Das Massengrab mit Frauen und Kindern, Wersind die 1 800 toten Deutschen von Marien-burg?), die offenbar gewaltsam zu Tode gekom-men, in Malbrock/Marienburg 1945 nackt in ei-nen Granattrichter geworfen worden waren undim Jahr 2009 bei Bauarbeiten wiedergefundenwurden, zu den Bemühungen der polnischenStaatsanwaltschaft bzw. der Stadt Marienburg, Licht ins Dunkel zu diesen Toten zu bringen(DER TAGESSPIEGEL vom 14. August 2009:Letzte Ruhe für die Toten von Marienburg)?

Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer vom 1. Oktober 2015

Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse, die über die Er-gebnisse der Untersuchungen der zuständigen polnischen Behörden (Staatsanwaltschaft und Nationales Institut für Gedenken – IPN) hinaus-gehen.

Die Ermittlungen der polnischen Staatsanwaltschaft wurden im Oktober 2010 abgeschlossen, nachdem ein Rechtshilfeersuchen an die russische Generalstaatsanwaltschaft zu keinem Ergebnis geführt hatte. Danach konnten die Identität dieser Toten und die Ursache ihres Todes nicht festgestellt werden. Es lässt sich aber mit hinreichender Sicherheit fest-halten, dass es sich bei den Toten (1001 Frauen, 381 Männer, 377 Kinder und 352 Menschen, deren Alter und Geschlecht nicht bestimmt werden

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konnten) überwiegend um deutsche Ziviltote handelt, die entweder wäh-rend der Kämpfe um Marienburg von Januar bis März 1945 oder – nicht auszuschließen – in den Monaten danach ums Leben gekommen sind.

Damit steht nach Überzeugung der Bundesregierung fest, dass es sich um deutsche Kriegstote im Sinne des deutsch-polnischen Kriegsgrä-berabkommens handelt. Dessen Artikel 2 definiert deutsche Kriegstote u. a. als „... sonstige Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die in denJahren 1945 - 1949 im Hoheitsgebiet der Republik Polen infolge der Ge-waltherrschaft ums Leben gekommen sind“.

Damit war der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V (VDK) dazu berufen, diese Toten nach ihrer archäologischen Bergung und fo-rensischen Untersuchung am 14. August 2009 in einer ökumenischen Feierstunde auf den von ihm betreuten Friedhof Neumark/Stare Czarnowo bei Stettin umzubetten und mit den zuständigen polnischen Stellen und der Stadt Marienburg den Wortlaut einer Tafel zum Geden-ken an diese Toten in Neumark und in Marienburg zu vereinbaren.

Der vom VDK, der Stadt Malbork/Marienburg und dem Polnischen Rat für das Gedenken an Kampf und Martyrium vereinbarte Text der Ge-denktafel, dieim kommenden Jahr in Marienburg am Fundort aufgestellt werden soll, lautet:

„Bis zum Jahr 2008 waren an dieser Stelle mehr als 2.000 unbekannte Tote begraben. Ihre Gebeine wurden bei Bauarbeiten entdeckt, geborgen und im August 2009 auf der deutschen Kriegsgräberstätte in Stare Czarnowo bei Stettin wieder bestattet. Unter welchen Umständen diese Menschen starben und wahrscheinlich 1945 begraben wurden, konnte nicht aufgeklärt werden.“

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

12. AbgeordneterHerbert Behrens(DIE LINKE.)

Welchen aktuellen Stand haben die Überlegun-gen, die Ausgabe eines neuen Personalausweises(nPA) mit der (optionalen) Einrichtung einesDe-Mail-Zugangs zu verknüpfen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 1. Oktober 2015

Für die Ausgabe von Pässen und Personalausweisen sind die Länder zu-ständig. Seitens eines Anbieters wurde mitgeteilt, dass es in einem Land Überlegungen geben soll, die für die Einrichtung eines De-Mail-Kontos erforderliche Identifizierung auch als mögliche Dienstleistung der Aus-weisbehörden anzubieten. Der aktuelle Stand der Überlegungen ist dem Bundesministerium des Innern nicht bekannt.

∗ Das Auswärtige Amt korrigierte nachträglich den in der Antwort wiedergegebenen Wortlaut auf der Gedenktafel. Siehe dazu Bundestagsdruck- sache 18/6760.

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13. Abgeordneter Klaus Brähmig (CDU/CSU)

Verfügt die Bundesregierung über Daten, wiehoch die Zahl illegaler Einwanderer derzeit inDeutschland und den Mitgliedstaaten der Europä-ischen Union liegt (bitte nach Ländern auflisten)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 29. September 2015

Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei wurden in diesem Jahr bis einschließlich zum 23. September 2015 insgesamt 227.849 unerlaubte Einreisen festgestellt.

Eine korrespondierende Übersicht der einzelnen Mitgliedstaaten kann mangels valider Daten nicht erstellt werden.

Eine Gesamtübersicht wird jedoch durch die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union – Frontex – bereitgestellt. Demnach sind von Januar bis August 2015 insgesamt rund 506 500 unerlaubte Grenzüber-tritte an den Außengrenzen der Europäischen Union festgestellt worden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass an der ungarischen Grenze festgestellte Migranten zuvor in der Regel bereits durch Griechenland registriert wurden, ist festzustellen, dass in den ersten acht Monaten die-ses Jahres über 370 000 Migranten illegal die Außengrenzen der Euro-päischen Union überschritten haben.

Brennpunkte waren dabei die ostmediterrane Route, insbesondere über Griechenland, mit 229 000 Feststellungen und die zentralmediterrane Route nach Italien mit 106 300 festgestellten Migranten.

14. Abgeordneter Klaus Brähmig (CDU/CSU)

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor,wo und innerhalb welcher Zeit die Flüchtlingebzw. Asylsuchenden angesichts des zahlenmäßi-gen Ansturmes derzeit in Deutschland registriertund erkennungsdienstlich bearbeitet werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 29. September 2015

Die Registrierung und die erkennungsdienstliche Behandlung erfolgen grundsätzlich im Rahmen der Asylantragstellung in den derzeit 31 Au-ßenstellen des Bundesamts. Darüber hinaus erfolgt derzeit eine entspre-chende Erstregistrierung von Asylsuchenden vor Asylantragstellung im Wartezentrum Feldkirchen. Ein weiteres entsprechendes Wartezentrum soll in Erding eingerichtet werden.

Ferner erfolgt eine Zusammenarbeit des Bundesamts mit der Bundespo-lizei in den bereits in Bayern eingerichteten Bearbeitungsstraßen zur po-lizeilichen Bearbeitung von Massenaufgriffen nach unerlaubten Einrei-sen.

Eine belastbare Aussage dazu, innerhalb welcher Zeit eine entspre-chende Registrierung erfolgt, kann derzeit nicht getroffen werden, da die

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Zugänge nicht überall gleichmäßig erfolgen und die Zeitdauer bis zur Registrierung insbesondere davon abhängig ist, wie die Zugangssitua-tion jeweils vor Ort ist.

15. Abgeordneter Klaus Brähmig (CDU/CSU)

Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob und inwie-weit innerhalb dieser Registrierung und erken-nungsdienstlichen Bearbeitung auch Fragen zuBildungsabschlüssen, Sprachkenntnissen und Be-rufsfeldern gestellt werden, um frühzeitig denFolgebedarf bei Schulen und anderen Bildungs-einrichtungen zu bestimmen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 29. September 2015

Die Registrierung und erkennungsdienstliche Behandlung stehen in kei-nem Sachzusammenhang mit Aspekten wie Berufsabschlüssen, Sprach-kenntnissen oder Berufsfeldern. Eine derartige Abfrage findet in diesem Rahmen daher nicht statt.

16. Abgeordneter Klaus Brähmig (CDU/CSU)

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor,dass ausländische Terroristen (Islamischer Staat,Al-Qaida, Boko Haram, Taliban etc.) oder dieideologischen Unterstützer terroristischer Verei-nigungen, wie beispielsweise Hassprediger, dasderzeitige Flüchtlingsschicksal nutzen, um überdas Asylverfahren in Deutschland bzw. in ande-ren Mitgliedstaaten der Europäischen Union nachEuropa einzusickern, und wenn ja, um wie vieleFälle handelt es sich?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 29. September 2015

Angesichts der hohen Zahl derzeit aufgenommener Flüchtlinge ist es auch weiterhin möglich, dass sich unter Flüchtlingen auch Personen aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität oder Mitglieder militanter Grup-pen oder Einzelpersonen extremistischer Gesinnung befinden könnten.

Bislang liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor, dass jihadistische Gruppierungen die Flüchtlingsströme zielgerichtet zur Infiltration des Bundesgebietes durch Einzeltäter oder Gruppen genutzt haben. Es muss jedoch angesichts des immensen Zustroms und der unvollständigen Er-kenntnisse und Hintergründe zu irregulär einreisenden Personen berück-sichtigt werden, dass das Lage- und Erkenntnisbild unvollständig ist. Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern stehen zu der weiteren Ent-wicklung und in Bezug auf Verdachtsfälle untereinander und mit euro-päischen und internationalen Partnern in engem Austausch. Sie sind im Rahmen des Asylverfahrens eng eingebunden.

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17. Abgeordneter Dr. Lars Castellucci (SPD)

Welche und jeweils wie viele Infektionskrankhei-ten nach dem Infektionsschutzgesetz wurden inden Jahren 2014 und 2015 bei Flüchtlingen inDeutschland festgestellt?

18. Abgeordneter

Dr. Lars Castellucci (SPD)

Aus welchen Herkunftsländern kamen die Flücht-linge mit festgestellten Infektionen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 1. Oktober 2015

Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs ge-meinsam beantwortet.

Bisher bilden die dem Robert Koch-Institut (RKI) vorliegenden Melde-daten das Vorkommen von Infektionskrankheiten nach Migrationshin-tergrund und Aufenthaltsstatus nur sehr eingeschränkt ab: Dem Gesund-heitsamt liegen diese Informationen jedoch vor, so dass die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen vor Ort schnell umgesetzt werden können.

Bei Tuberkulose werden bereits regulär zusätzliche Informationen über-mittelt. Die Anzahl der Erkrankten, deren Tuberkulose anlässlich von Untersuchungen bei Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber bzw. Flüchtlinge nach § 36 Absatz 4 des Infektionsschutz-gesetzes diagnostiziert wurde, lag im Jahr 2014 bei 409. Damit lag der Anteil an allen im Jahr 2014 übermittelten Tuberkulose-Erkrankungen, bei denen diese Information verfügbar ist, bei 10,6 Prozent. Dieser An-teil ist über die letzten Jahre angestiegen. Insgesamt 231 (56 Prozent) der 409 Patienten hatten eine ansteckungsfähige Lungentuberkulose. Als Geburtsländer stehen bei den für das Jahr 2014 beschriebenen Tu-berkulose-Fällen Somalia, Eritrea, Georgien, Serbien, Syrien und die Russische Föderation an den ersten Stellen.

19. Abgeordneter Hubert Hüppe (CDU/CSU)

Wie viel Personal des Bundesamtes für Migrationund Flüchtlinge (BAMF) soll in welchen Aufga-benbereichen in der Erstaufnahmeeinrichtung fürFlüchtlinge in Unna-Massen eingesetzt werden?

20. Abgeordneter

Hubert Hüppe (CDU/CSU)

Wann wird das Personal des BAMF in der Erst-aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Unna-Massen die Arbeit aufnehmen, und wie wird dieZusammenarbeit zwischen dem Personal desBAMF und dem Personal des Landes und desKreises Unna effizient organisiert?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 2. Oktober 2015

Die Fragen 19 und 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs ge-meinsam beantwortet.

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Informationen liegen gegenwärtig noch nicht vor. In Unna-Massen ist eine Interimslösung des BAMF ab 16. November 2015 geplant. Das BAMF plant eine endgültige Einrichtung der Liegenschaft jedoch erst im ersten bzw. zweiten Quartal 2016.

21. Abgeordnete Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierungüber den Organisations- und Vernetzungsgrad der rechtsextremen Szene in Deutschland, insbeson-dere hinsichtlich der Übergriffe auf Flüchtlings-unterkünfte?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 1. Oktober 2015

Im Hinblick auf Organisation und Struktur gibt die rechtsextremistische Szene kein einheitliches Bild ab. Die meisten Organisationsformen des neonazistischen bzw. subkulturellen Spektrums weisen überwiegend nur geringe Mitgliederzahlen auf.

Besonders im subkulturell geprägten Bereich sind feste Organisations-strukturen nach wie vor die Ausnahme. Die neonazistische Szene hinge-gen weist eine größere Vielfalt an Organisationsformen auf. So sind u.a. vereinsähnliche Strukturen festzustellen, wie etwa bei völkisch-rassisti-schen Vereinigungen, oder weiterhin das Kameradschaftsmodell – wenngleich mit schwindender Bedeutung. Seit einigen Jahren nutzen Neonazis ebenfalls verstärkt die Form einer politischen Partei als Orga-nisationsmodell und koordinieren damit in einigen Regionen Deutsch-lands (z. B. in Bayern oder Nordrhein-Westfalen) neonazistische Akti-vitäten.

Innerhalb des rechtsextremistischen Parteienspektrums verfügt lediglich die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) über bundes-weite Strukturen, wobei z. T. starke regionale Unterschiede in Organisa-tionsgrad, Aktivitäten oder Agitationsweise zu konstatieren sind. Zuletzt wurden der Partei etwa 5 200 Personen zugerechnet. Die neonazistisch ausgerichteten Kleinparteien „DIE RECHTE“ und „Der III. Weg“ ver-fügen insgesamt nur über wenige Hundert Mitglieder und noch nicht über bundesweite Parteistrukturen. Die „Bürgerbewegung pro NRW“ mit etwa 950 Mitgliedern konzentriert ihre Aktivitäten nahezu aus-schließlich auf das Land Nordrhein-Westfalen und ist von den übrigen rechtsextremistischen Parteien weitestgehend isoliert.

Auf dem Gebiet der szeneinternen Vernetzung ist eine spürbare Verla-gerung hin zu sozialen Netzwerken und Instant-Messengern festzustel-len. Vor allem Letztgenannte gewinnen für Szeneangehörige an Attrak-tivität, da sie sich leicht gegen szenefremde Kommunikationsteilnehmer abschotten lassen bzw. verbesserte Möglichkeiten zur Identitätsprüfung des Gegenübers bieten.

Bisher liegen keine Hinweise auf eine zentrale Steuerung bzw. regionale oder überregionale Koordinierung der Straftaten gegen Asylunterkünfte durch Rechtsextremisten vor. Ebenso sind derzeit keine rechtsterroristi-schen Bestrebungen bzw. Strukturen bekannt.

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In diesem Zusammenhang darf auch weitergehend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „An-griffe auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte“ auf Bundestagsdrucksache 18/6237 vom 29. September 2015 verwiesen werden.

22. Abgeordnete Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In welcher Form standen der Bundespolizei beimEinsatz in Bad Reichenhall ab dem 7. September2015 Räumlichkeiten für die polizeiliche Tätig-keit und den Aufenthalt in den Pausen zur Verfü-gung, und wie hoch war die Wochenarbeitszeitbzw. die Dauer der Schichten der Beschäftigtender Bundespolizei bei diesem Einsatz, verglichen mit früheren Einsätzen, beispielsweise in der 32. und 33. Kalenderwoche 2014?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 29. September 2015

Der Bundespolizei standen beim Einsatz in Bad Reichenhall ab dem 7. September 2015 Räumlichkeiten im Bundespolizeirevier in der Post-straße 25 in Bad Reichenhall sowie in den Dienstverrichtungsräumen Bahnhofsplatz 4 und Zollhäuslstraße 15 in Freilassing zur Verfügung.

Bis zum 13. September 2015 betrug die Dauer der Dienstschichten je nach vorgenanntem Einsatzort entweder acht oder zwölf Stunden; dies ist vergleichbar mit der Situation in der 32. und 33. Kalenderwoche des Jahres 2014. Mit der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenz-kontrollen wurde ab dem 13. September 2015 für alle vorgenannten Ein-satzorte auf einen Dienstplan mit Zwölf-Stunden-Schichten umgestellt. Die jeweilige Wochenarbeitszeit der Beschäftigten ist abhängig vom Dienstplan.

23. Abgeordnete Katrin Werner (DIE LINKE.)

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter desBundesamtes für Migration und Flüchtlinge inRheinland-Pfalz haben, nach Kenntnis der Bun-desregierung, im Jahre 2014 und im laufendenJahr 2015 eine Überlastungsanzeige gestellt (bittenach den BAMF-Außenstellen in Rheinland-Pfalz aufschlüsseln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 29. September 2015

Für das Jahr 2015 ist bislang eine Überlastungsanzeige bekannt, auch im Vorjahr 2014 wurden in der Außenstelle in Trier bereits Überlastungs-anzeigen gestellt. Da aus Datenschutzgründen keine Gesamtliste geführt wird, ist die genaue Anzahl nicht bekannt.

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 14 – Drucksache 18/6235

24. Abgeordnete Katrin Werner (DIE LINKE.)

Ist die Einstellung von landesweit drei weiterenEntscheidern, die aus dem Artikel im „Trieri-schen Volksfreund“ „Bearbeitungsstau in Trierund Bingen: 20 Entscheider – 15 000 Asylan-träge“ vom 17. September 2015 hervorgeht, nachAnsicht der Bundesregierung eine geeigneteMaßnahme, um eine schnellere Bearbeitung derAsylanträge zu gewährleisten, und wenn nicht,welche weiteren Maßnahmen sind geplant?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 29. September 2015

Mit dem Nachtragshaushalt 2015 wurden dem Bundesamt 750 Stellen zugewiesen, zudem Geldmittel für weitere 250 Kräfte. Das BAMF ar-beitet mit Hochdruck an der Besetzung. Die Stellen werden schnellst-möglich besetzt. Es wird regional insbesondere an den Standorten ge-sucht, an denen die Länder die Eröffnung einer Erstaufnahmeeinrichtung geplant haben und das BAMF eine neue Außenstelle errichtet. Zeitziel ist es, bis Ende November 2015 die 1 000 Einstellungen bzw. Einstel-lungszusagen vorgenommen zu haben. Im Bundesland Rheinland-Pfalz wurde im Jahr 2015 die Außenstelle in Bingen eröffnet, weiterhin wird die neue Außenstelle in Kusel voraussichtlich auch im Jahr 2015 in Be-trieb genommen. Hierdurch wird sich die Anzahl der Entscheider weiter erhöhen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

25. Abgeordnete Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Ergebnisse hat die Projektgruppe imBundesministerium der Justiz und für Verbrau-cherschutz, die zur Umsetzung von Vorgaben imKoalitionsvertrag hinsichtlich des Rechts derVermögensabschöpfung (siehe hierzu Antwort zuFrage 19 der Kleinen Anfrage auf Bundestags-drucksache 18/4995) eingesetzt wurde, bisher er-arbeitet?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom 2. Oktober 2015

Die Projektgruppe „Recht der Vermögensabschöpfung“ wurde im Ja-nuar 2015 eingerichtet. Sie hat sich zunächst damit befasst, durch Ge-spräche mit Experten der Strafjustiz, der Polizei und der Strafrechtswis-senschaft den Änderungsbedarf festzustellen. Auf dieser Grundlage er-arbeitet die Projektgruppe derzeit den Referentenentwurf eines Gesetzes für eine Reform des Rechts der Vermögensabschöpfung.

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Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

26. Abgeordnete Katja Kipping (DIE LINKE.)

Wie viele öffentliche Liegenschaften und Ge-bäude, die sich einst im Eigentum des Bundes be-fanden, wurden seit dem Jahr 2000 verkauft (auf-geschlüsselt nach Jahren), und um wie viel Quad-ratmeter Fläche handelt es sich dabei insgesamt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jens Spahn vom 29. September 2015

Die Aufgaben der ehemaligen Bundesvermögensverwaltung wurden zum 1. Januar 2005 der neu errichteten Bundesanstalt für Immobilien-aufgaben (BImA) übertragen. Der von der BImA erfasste Datenbestand lässt Auswertungen erst ab dem Jahr 2005 zu. Allerdings wird die An-zahl der verkauften aufstehenden Gebäude nicht statistisch erfasst. Aus-wertungen sind nur in Bezug auf abgeschlossene Kaufverträge möglich. Eine Auswertung der einzelnen Kaufverträge nach Vertragsgegenstän-den (Flächengrößen, Gebäude etc.) müsste manuell erfolgen und würde einen erheblichen Zeit- und Personalaufwand erfordern.

Seit dem Jahr 2005 wurde mit insgesamt 26 248 Kaufverträgen eine Ge-samtfläche von ca. 52 000 ha durch die BImA veräußert. Die Anzahl der Kaufverträge stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 1.1.- 31.8.

2.923 3.272 2.885 2.724 3.042 2.816 2.234 1.955 1.764 1.518 1.115

27. Abgeordnete Jutta Krellmann (DIE LINKE.)

Welche öffentlichen Mittel auf Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung auf Landesebenehat das Unternehmen Amazon von 2009 bis ein-schließlich 2011 erhalten?

28. Abgeordnete

Jutta Krellmann (DIE LINKE.)

Welche öffentlichen Mittel auf Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung auf Landesebenehat das Unternehmen Amazon von 2012 bis ein-schließlich 2014 erhalten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jens Spahn vom 30. September 2015

Die Fragen 27 und 28 werden wegen ihres Sachzusammenhangs ge-meinsam beantwortet.

Eine Abfrage bei allen obersten Bundesbehörden einschließlich ihres je-weiligen nachgeordneten Bereichs hat ergeben, dass Amazon im Zeit-raum von 2009 bis 2011 26,7 T Euro und im Zeitraum von 2012 bis 2014 67,5 T Euro aus dem Bundeshaushalt (öffentliche Bundesmittel) erhal-ten hat. Dabei handelt es sich um Zahlungen im Rahmen von Beschaf-

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 16 – Drucksache 18/6235

fungsmaßnahmen, zum Beispiel für den Kauf von Büro- und IT-Gegen-ständen. Nähere Angaben sind in beigefügter Tabelle – auch nach den einzelnen Jahren sowie den Einzelplänen aufgeteilt – ersichtlich.

Außerdem wurden im Jahr 2009 Fördermittel im Rahmen einer Investi-tionsforderung für strukturschwache Regionen mittels Investitionszu-lage aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-schaftsstruktur“ in Höhe von 148 920 Euro (jeweils hälftiger Anteil Bund und Land) für eine Tochterfirma von Amazon bewilligt.

Weitere Kenntnisse über Zahlungen öffentlicher Mittel auf Landesebene liegen hier nicht vor.

öffentliche Bundesmittel für Amazon (in T€) 2009 2010 2011 Summe 2012 2013 2014 Summe BKAmt 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 4,0 4,0 BKM1) 0,3 0,5 0,2 1,0 0,4 0,2 0,1 0,7 BMJV 3,5 3,6 7,6 14,7 9,3 13,6 12,3 35,2 BMF 0.0 0.0 6,1 6,1 2,1 12,1 2,3 16,5 BMWi 1) 0,2 0,0 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 BMAS 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,6 7,3 8,9 BMVI 1) 0,0 1,6 0,2 1,8 0,1 0,0 0,0 0,1 BMUB 1) 0,6 0,0 0,0 0,7 0,0 0,6 0,3 1,0 BVerfG 1) 0,1 0,2 0,0 0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 BRH 0,0 0,0 2,0 2,0 0,0 1 0 0,0 1,0 BMZ 1) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Summe 4,7 6,0 16,1 26,7 11,9 29,2 26,4 67,5

1) Die Angaben dieser Ressorts beinhalten Beträge, die unter 0,05 T€ liegen und aufgrund der Darstellung in T€ mit einer Nachkommastelle somit gerundet „0“ ergeben.

29. Abgeordneter Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie ist der aktuelle Stand bei der bundesweit ver-pflichtenden und verbindlichen Einführung vonFiskaltaxametern im Taxiverkehr, und ist für dieTaxameter-Altgeräte, die nicht aufzeichnen kön-nen, eine Übergangsfrist zum Austausch geplant?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister vom 28. September 2015

Steuerrechtlich sind für Taxameter seit jeher die Grundsätze ordnungs-mäßiger Buchführung zu beachten. Hiernach gilt eine grundsätzliche Einzelaufzeichnungspflicht. Die von Taxametern aufgezeichneten Da-ten sind für die Besteuerung von Bedeutung. Daher sind diese Aufzeich-nungen gemäß § 140 der Abgabenordnung (AO) auch für Besteuerungs-zwecke vorzunehmen und gemäß § 147 Absatz 1 AO aufzubewahren.

Das BMF-Schreiben vom 26. November 2010 zur Aufbewahrung digi-taler Unterlagen bei Bargeschäften (BStBl I S. 1342) enthält Ausführun-gen zu den Anforderungen zur Einzelaufzeichnungs- und Aufbewah-rungspflicht u. a. auch für Taxameter. Soweit ein Gerät bauartbedingt den in diesem Schreiben niedergelegten gesetzlichen Anforderungen nicht oder nur teilweise genügt, ist eine Verwendung dieses Geräts nach

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/6235

dem 31. Dezember 2016 für steuerrechtliche Zwecke nicht mehr zuläs-sig.

Darüber hinaus haben die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder in ihrer Konferenz am 25. Juni 2015 beschlossen, dass zur Ver-hinderung von Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und somit auch an Taxametern ein technisches Konzept verpflichtend einge-führt werden soll. Die Ausgestaltung des technischen Konzepts soll je-doch gesetzlich nicht vorgeschrieben werden (Technologieoffenheit). Das Bundesministerium der Finanzen wird abstrakte gesetzliche Anfor-derungen erarbeiten, die eine solche technische Sicherheitseinrichtung erfüllen müssen. Inwiefern eine solche technische Sicherheitseinrich-tung verpflichtend eingeführt und ob eine Übergangsfrist vorgesehen wird, bleibt der Entscheidung des Gesetzgebers vorbehalten.

30. Abgeordnete Katrin Kunert (DIE LINKE.)

Wer konkret bzw. welche Gremien und auf wel-cher Rechtsgrundlage entscheiden auf Bundes-und nach Kenntnis der Bundesregierung auf Län-derebene über eine Steuerbefreiung bei Sport-großveranstaltungen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister vom 29. September 2015

Die obersten Finanzbehörden der Länder können mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) nach § 50 Absatz 4 des Ein-kommensteuergesetzes (EStG) die Einkommensteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbe-trag festsetzen, wenn dies im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Ein besonderes öffentliches Interesse besteht insbesondere an der inländi-schen Veranstaltung international bedeutsamer kultureller und sportli-cher Ereignisse, um deren Ausrichtung ein internationaler Wettbewerb stattfindet.

31. Abgeordnete Katrin Kunert (DIE LINKE.)

Mit welcher Begründung und mit welchem Um-fang verzichten der Bund und nach Kenntnis derBundesregierung das Land Berlin auf Einnahmenaufgrund der Steuerbefreiung der FIFA für dieFußball-WM 2006 und der UEFA für das diesjäh-rige Champions-League-Finale in Berlin (bitte je-weils getrennt auflisten)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister vom 29. September 2015

Zur Begründung wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.

Zu etwaigen Steuermindereinnahmen infolge von Steuererlässen nach § 50 Absatz 4 EStG hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse.

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 18 – Drucksache 18/6235

32. Abgeordneter Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hoch war der Barwert der für die HellenischeRepublik im Rahmen ihrer seit dem Jahr 2010aufgelegten bi- und multilateralen Unterstüt-zungsprogramme gewährten Erleichterungen beiZins- und Tilgungsraten insgesamt und anteiligfür den deutschen Steuerzahler (bitte nach Finan-zierungsinstrument und Erleichterung einzelnaufschlüsseln), und in welcher Form wird die Bundesregierung in den anstehenden Verhand-lungen mit der Hellenischen Republik um eineErleichterung des Schuldendienstes den Barwert-verlust für die multilateralen Gläubiger und dendeutschen Steuerzahler kommunizieren?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jens Spahn vom 29. September 2015

Grundsätzlich hängen Angaben zum Barwert der für die Hellenische Re-publik im Rahmen der seit dem Jahr 2010 aufgelegten bi- und multilate-ralen Unterstützungsprogramme gewährten Erleichterungen stark von den Annahmen über die anzuwendende Diskontrate ab.

In seinem Jahresbericht 2014 führt der Europäische Stabilitätsmechanis-mus (ESM) für Griechenland einen durch die gewährten Erleichterungen induzierten Barwertgewinn von 49 Prozent des griechischen Bruttoin-landsprodukts (BIP) des Jahres 2013 an. Laut ESM beträgt der Anteil für die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) 34 Prozent des BIP aus 2013 (7 Prozent resultieren aus Laufzeitverlängerungen und Zinsstundungen, 27 Prozent aus günstigeren Finanzierungskonditionen). Die Laufzeitverlängerungen und Absenkung der Marge bei den bilatera-len Krediten beträgt laut ESM 10 Prozent des BIP. Der Residualbetrag von 5 Prozent des BIP resultiert aus der Bewertung der Transfers aus den Gewinnen des Securities Markets Programme (SMP) der Europäi-schen Zentralbank.

Mit Blick auf weitere mögliche Erleichterungen haben die Staats- und Regierungschefs der Eurozone in ihrer Erklärung vom 12. Juli 2015 fest-gehalten – falls notwendig –, mögliche zusätzliche Maßnahmen zur Ver-besserung der Schuldentragfähigkeit in Erwägung zu ziehen, um den Bruttofinanzierungsbedarf Griechenlands auf einem tragfähigen Niveau zu halten. Mögliche Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der voll-ständigen Umsetzung der im Rahmen des ESM-Programms vereinbarten Maßnahmen und werden nach dem ersten erfolgreichen Abschluss einer Programmüberprüfung in Erwägung gezogen. Zunächst ist es nun an Griechenland, die vereinbarten Reformauflagen umzusetzen, um eine er-folgreiche Programmüberprüfung zu ermöglichen. Die Bundesregierung wird den Deutschen Bundestag entsprechend den Regelungen nach dem Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmecha-nismus (ESMFinG) umfassend beteiligen.

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/6235

33. Abgeordnete Katrin Werner (DIE LINKE.)

Wie viele Gebäude gibt es nach Kenntnis derBundesregierung in Trier und im Kreis Trier-Saarburg, die sich im Besitz des Bundes befindenund die geeignet sind, um Flüchtlinge unterzu-bringen, und bei wie vielen dieser Gebäude isteine zeitnahe Bereitstellung möglich (bitte nach Trier und Kreis Trier-Saarburg aufschlüsseln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jens Spahn vom 28. September 2015

In Trier befinden sich 70 Gebäude (Verwaltungs-, Unterkunfts- und Wirtschaftsgebäude) im Besitz der BImA. Davon sind 25 zur Unterbrin-gung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen bereits überlassen, weitere 27 Gebäude stehen zur Verfügung und befinden sich im Angebotsport-folio der BImA. 18 Wohngebäude sind anderweitig vermietet und daher nicht verfügbar.

Im Kreis Trier-Saarburg befinden sich zwei Gebäude (Kompanie- und Wirtschaftsgebäude), die den Bedarfsträgern zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen angeboten worden sind.

Die Entscheidung über die Geeignetheit und tatsächliche Nutzung einer Liegenschaft zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen obliegt allein den staatlichen und kommunalen Stellen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

34. Abgeordneter Klaus Ernst (DIE LINKE.)

Hat die Bundesregierung die Absicht, mit demWortlaut des § 128 Absatz 1 des Entwurfs einesGesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts(GWB-E) im Gegensatz zum Referentenentwurfdie Einhaltung der nur nach dem Tarifvertragsge-setz für allgemeinverbindlich erklärten Tarifver-träge von den Auftraggebern bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht mehr zur Grundlagefür die Auftragsausführung zu machen, und be-deutet dies, dass von den am 1. Juli 2015 insge-samt 502 für allgemeinverbindlich erklärten Ta-rifverträgen zukünftig die öffentlichen Auftrag-geber nur noch an die 14 Branchenmindestlöhnegebunden sind und damit mehr als 90 Prozent derim öffentlichen Interesse liegenden Tarifverträgebei öffentlichen Aufträgen nicht mehr verpflich-tend sind?

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 20 – Drucksache 18/6235

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 28. September 2015

§ 128 Absatz 1 GWB in der Fassung des Regierungsentwurfs zum Vergaberechtsmodernisierungsgesetz verpflichtet Unternehmen, bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrages alle für sie geltenden rechtli-chen Verpflichtungen einzuhalten. Die Vorschrift listet exemplarisch für den Bereich des Arbeitsrechts zentrale rechtliche Verpflichtungen auf, die für jeden Arbeitgeber gelten, und zwar unabhängig davon, ob er sei-nen Sitz im In- oder Ausland hat. Das ist bei allgemeinverbindlichen Ta-rifverträgen der Fall, wenn sie in den Anwendungsbereich des Arbeit-nehmer-Entsendegesetzes fallen.

Unabhängig von der exemplarischen Aufzählung müssen Unternehmen gemäß § 128 Absatz 1 GWB-E bei der Ausführung öffentlicher Aufträge jedoch auch alle anderen für sie zwingend geltenden arbeitsrechtlichen Pflichten einhalten. Hierzu zählt aufgrund der allgemeinen Wirkungen der Allgemeinverbindlicherklärung für Arbeitgeber mit Sitz im Inland auch die Einhaltung nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG) für allgemein-verbindlich erklärte Tarifverträge außerhalb des Geltungsbereichs des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, sofern der Arbeitgeber nicht an einen abweichenden spezielleren Tarifvertrag gebunden ist. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer im Rahmen eines öf-fentlichen Auftrages einsetzt. Diese Wirkungen der Allgemeinverbind-licherklärung von Tarifverträgen bleiben von § 128 GWB-E unberührt.

35. Abgeordnete Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele Stellen in den Jobcentern sind derzeitbefristet (bitte absolut und als Anteil an allen Stel-len und jeweils für die Bereiche Markt und In-tegration und Leistungsgewährung ausweisen),und wie viele davon laufen jeweils bis zum 31.Dezember 2015, bis zum 30. Juni 2016 bzw. biszum 31. Dezember 2016 aus (bitte in absoluten Zahlen jeweils für die Bereiche Markt und In-tegration und Leistungsgewährung ausweisen)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 1. Oktober 2015

Nach Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit verteilt sich die Anzahl der befristeten Beschäftigten in den gemeinsamen Einrichtungen sowie auf die Arbeitsbereiche wie folgt:

Träger insgesamt davon befristet

Prozent

Bundesagentur für Arbeit (Stand August 2015)

39.411 4.537 11,5

Kommune (Stand Juni 2015)

17.595 1.328 7,5

insgesamt 57.006 5.865 10,3

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/6235

Markt und Integration

Träger insgesamt davon befristet

Prozent

Bundesagentur für Arbeit (Stand August 2015)

17.753 2.099 11,8

Kommune (Stand Juni 2015)

5.746 453 7,9

insgesamt 23.499 2.552 10,9

Leistungsgewährung

Träger insgesamt davon befristet

Prozent

Bundesagentur für Arbeit (Stand August 2015)

13.898 1.732 12,5

Kommune (Stand Juni 2015)

8.696 671 7,7

insgesamt 22.594 2.403 10,6

Die bis zum 31. Dezember 2016 auslaufenden befristeten Beschäfti-gungsverhältnisse in den gemeinsamen Einrichtungen sind nachfolgend tabellarisch dargestellt:

Träger 31. Dezember 2015 30. Juni 2016 31. Dezember 2016 Bundesagentur für Arbeit (Stand August 2015)

1.998 1.482 581

Kommune (Stand Juni 2015)

756 250 245

insgesamt 2.754 1.732 826

Markt und Integration

Träger 31. Dezember 2015 30. Juni 2016 31. Dezember 2016 Bundesagentur für Arbeit (Stand August 2015)

929 609 269

Kommune (Stand Juni 2015)

273 88 68

insgesamt 1.202 697 337

Leistungsgewährung

Träger 31. Dezember 2015 30. Juni 2016 31. Dezember 2016 Bundesagentur für Arbeit (Stand August 2015)

720 679 212

Kommune (Stand Juni 2015)

351 140 142

insgesamt 1.071 819 354

Für die zugelassenen kommunalen Träger liegen der Bundesregierung keine Informationen zur befristeten Beschäftigung vor.

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 22 – Drucksache 18/6235

36. Abgeordnete Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hoch ist jeweils der Anteil der Ausgabenresteaus dem Einzelplan 11 gewesen, mit dem in denJahren 2014 und 2015 der Mittelansatz für Leis-tungen zur Eingliederung in Arbeit um jeweils350 Mio. Euro erhöht wurde (vgl. Erläuterung 1zum Titel 685 11 in Kapitel 1101), und aus wel-chen Titeln des Einzelplans 11 wurden die Aus-gabenreste dafür gespeist (bitte jeweilige Höhe ti-telscharf darstellen)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller vom 1. Oktober 2015

Die Ausgabenreste von jeweils 350 Mio. Euro, die in den Jahren 2014 und 2015 den Haushaltsansatz Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Kapitel 1101 Titelgruppe 01 Titel 685 11) verstärkt haben, wurden beim gleichen Haushaltsansatz im Rahmen der Rechnungslegung des Bundes für die Jahre 2013 und 2014 gebildet. Die kassenmäßige Einsparung in-folge der Inanspruchnahme der Ausgabenreste in den Jahren 2014 und 2015 erfolgte gemäß der für verbindlich erklärten Erläuterung Nr. 1 zum Titel Leistungen zur Eingliederung zu Lasten aller Einzelpläne.

37. Abgeordnete Azize Tank (DIE LINKE.)

Was unternimmt die Bundesregierung, um einerBesteuerung von Ghetto-Renten, die auf Grund-lage des Abkommens vom 5. Dezember 2014zwischen der Bundesrepublik Deutschland undder Republik Polen zum Export besonderer Leis-tungen für berechtigte Personen, die im Hoheits-gebiet der Republik Polen wohnhaft sind, an Überlebende in Polen ausgezahlt werden, entge-genzuwirken, was – nach mir vorliegenden Anga-ben von Betroffenen – aktuell wegen der fehlen-den Kenntlichmachung der exportierten Leistun-gen von den Banken in Polen nicht verifiziertwerden kann, und welche Möglichkeiten stehender Bundesregierung zur Verfügung, um die Ren-tenbescheide der zuständigen Rentenversiche-rungsträger sowie Bank-Anweisungen der Ghetto-Rente durch die Deutsche Post AG nachPolen als Leistungen, die im Zusammenhang miteiner Verfolgung während der NS-Zeit stehen, kenntlich zu machen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller vom 28. September 2015

Renten nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäf-tigungen in einem Ghetto (ZRBG), sogenannte Ghetto-Renten, können seit dem 1. Juni 2015, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zum

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/6235

Export besonderer Leistungen für berechtigte Personen, die im Hoheits-gebiet der Republik Polen wohnhaft sind, auch an in Polen lebende ehe-malige Ghetto-Beschäftigte gezahlt werden.

Nach Artikel 18 Absatz 2 und 3 des Abkommens zwischen der Bundes-republik Deutschland und der Republik Polen zur Vermeidung der Dop-pelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen können sowohl Sozialversicherungsrenten als auch Entschä-digungsleistungen für politische Verfolgung nur in Deutschland besteu-ert werden. In Deutschland sind aus der deutschen gesetzlichen Renten-versicherung an Verfolgte im Sinne des § 1 des Bundesentschädigungs-gesetzes gezahlte Renten wegen Alters und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steuerfrei, wenn darin rentenrechtliche Zeiten auf-grund von Verfolgung enthalten sind (§ 3 Nummer 8a des Einkommen-steuergesetzes).

Die Deutsche Rentenversicherung wird daher den in Polen lebenden Be-rechtigten von Amts wegen schriftlich bestätigen, dass es sich bei den Renten nach dem ZRBG um Leistungen handelt, die aufgrund von NS-Verfolgung gezahlt werden.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

38. Abgeordnete Veronika Bellmann (CDU/CSU)

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung denVorschlag, unter anderem des Freistaates Sach-sen, einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage,mit der es den Landwirten möglich ist, in wirt-schaftlich guten Zeiten Rücklagen für schlechteZeiten zu bilden, als Kriseninstrument der Land-wirtschaft?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth vom 29. September 2015

Die Bundesregierung lehnt die Einführung einer steuerfreien Risikoaus-gleichsrücklage für die Landwirtschaft ab. Gemäß einem durch das Bun-desministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Auftrag gegebenen Gutachten der Universität Hohenheim würde eine Risikoaus-gleichsrücklage nicht die in sie gesetzten Erwartungen für die landwirt-schaftlichen Betriebe erfüllen. Sie wird nicht als geeignet angesehen, um risikobedingte Gewinnschwankungen auszugleichen. Eine rein sektorale Lösung für die Landwirtschaft wäre zudem verfassungsrechtlich proble-matisch, da Ertrags- und Gewinnschwankungen nicht als typisches land-wirtschaftliches Problem angesehen werden.

Ein Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Einführung einer Risikoaus-gleichsrücklage in der Landwirtschaft wurde deshalb am 11. Juni 2015 im Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 24 – Drucksache 18/6235

SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt (Plenarproto-koll 18/109, S. 10523 (D) bis 10524 (A)).

39. Abgeordnete Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weshalb fand bisher keine Anpassung der Allge-meinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Durch-führung des Tierschutzgesetzes statt, obwohldiese nicht mehr aktuell ist, da sie aus dem Jahr2000 stammt, wohingegen das Tierschutzgesetz2014 überarbeitet wurde, und wann ist mit der Vorlage der überarbeiteten AVV zu rechnen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth vom 2. Oktober 2015

Die Bundesregierung hält es für zielführend, dass die zuständigen Be-hörden der Bundesländer zunächst weitere Erfahrungen mit den Neure-gelungen des Tierschutzgesetzes sammeln. Dies betrifft insbesondere die Durchführung der Vorschriften, die zur Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Sep-tember 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 4. Juli 2013 in das Tierschutzgesetz eingefügt worden sind. Die Bundes-regierung wird anschließend gemeinsam mit den Bundesländern über eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchfüh-rung des Tierschutzgesetzes beraten.

40. Abgeordneter Friedrich Osten-dorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Warum hat die Bundesregierung bei der diesjäh-rigen Veröffentlichung der Antibiotikaabgabe-zahlen durch das Bundesamt für Verbraucher-schutz und Lebensmittelsicherheit (BVL; vgl.www.bvl.bund.de) zu einer Reihe von Wirkstoff-klassen (zum Beispiel Ionophore, Fusidinsäure,Nitrofurane, Nitroimidazole), anders als in denVorjahren, erstmals keine Angaben gemacht, undinwieweit schätzt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das Betriebs- und Geschäftsge-heimnis der Zulassungsinhaber von Tierarznei-mitteln höher ein als das öffentliche Interesse ander Veröffentlichung der Antibiotikaabgabezah-len?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth vom 29. September 2015

In der angesprochenen Veröffentlichung des BVL sind in Tabelle 1 die abgegebenen Mengen antimikrobiell wirksamer Grundsubstanz je Wirk-stoffklasse aufgelistet. Zu den in der Frage angesprochenen Wirkstoff-klassen bzw. Wirkstoffen sind keine Mengenangaben enthalten, weil diese Wirkstoffe nur in einem einzigen zugelassenen Präparat eines pharmazeutischen Unternehmers enthalten sind.

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/6235

Damit unterscheidet sich die o. g. Situation des Jahres 2014 von den Vorjahren, in denen einige Wirkstoffe noch in mehreren zugelassenen Präparaten enthalten waren bzw. mehreren pharmazeutischen Herstel-lern zuzuordnen waren.

Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der betroffenen pharmazeutischen Unternehmer zu wahren sind und es daher angemessen ist, Angaben zu diesen Wirkstof-fen und Wirkstoffklassen nicht zu veröffentlichen.

41. Abgeordnete Dr. Kirsten Tack-mann (DIE LINKE.)

Bei welchen nichttarifären Handelshemmnissensollte die Europäische Kommission aus Sicht der Bundesregierung zur Stabilisierung der Märkteim Milch- und Schweinefleischsektor die Ab-schaffung prüfen, oder welche sollten erhaltenbleiben (siehe Ergebnisbericht zum EU-Agrar-und Fischereirat vom 7. September 2015)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser vom 2. Oktober 2015

Die EU-Kommission sollte prinzipiell zur Stabilisierung der Märkte im Milch- und Schweinefleischsektor die Abschaffung aller ungerechtfer-tigten Handelshemmnisse in Drittländern anstreben. Da diese von Land zu Land abweichen, ist eine abschließende Aufzählung nicht möglich. Beispielhaft zu nennen ist die Einzelüberprüfung von europäischen Schlachtunternehmen durch die Veterinärdienste der Drittländer darauf, dass dort bestimmte Hygieneanforderungen eingehalten werden. Die Kommission versucht, die Drittländer davon zu überzeugen, statt einzel-betrieblicher Inspizierung eine Auditierung des gesamten Veterinärkon-trollsystems im EU-Mitgliedstaat durchzuführen mit dem Ziel, dass die EU-internen Kontroll- und Überprüfungsmechanismen als ausreichend angesehen werden. Im Anschluss könnte jeder deutsche Betrieb, der in dieses Drittland exportieren möchte, über ein einfaches Listungsverfah-ren am Handel teilnehmen.

Die Handelspartner Deutschlands und somit der EU haben das Recht, zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen Einfuhrbeschränkungen zu treffen, sofern daraus weder eine ungerechtfertigte Diskriminierung noch ein verstecktes Handelshemm-nis entsteht. Dies regelt für die Mitglieder der Welthandelsorganisation das Übereinkommen über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutz-rechtliche Maßnahmen.

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 26 – Drucksache 18/6235

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

42. Abgeordneter Jan van Aken (DIE LINKE.)

Waren Flugkörper des Typs MILAN mit den Se-riennummern 111551, 122321, 103428, 115719,116719 Teil der seit dem vergangenen Jahr er-folgten Waffenlieferungen an die nordirakischeAutonomieregierung, und welche weitergehen-den Kenntnisse besitzt die Bundesregierung überdie bzw. den ursprüngliche(n) Empfänger, Proliferationswege, den Verbleib und den Einsatzdieser Flugkörper im Konfliktgebiet Irak/Sy-rien/Türkei?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe vom 2. Oktober 2015

Es wurden keine Flugkörper des Typs MILAN mit den oben aufgeführ-ten Seriennummern im Rahmen der seit dem vergangenen Jahr erfolgten Waffenlieferungen an die Regierung der Region Kurdistan-Irak durch die Bundeswehr geliefert.

Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über den bzw. die ur-sprüngliche(n) Empfänger, die Proliferationswege, den Verbleib oder den Einsatz der in der Frage genannten Flugkörper im Irak, in Syrien und in der Türkei.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

43. Abgeordnete Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele Anträge auf Betreuungsgeld wurdenzwischen dem 1. Januar 2015 und dem21. Juli 2015 bewilligt (bitte nach Bundeslän-dern, Anzahl und Geschlecht der Antragstelleraufschlüsseln)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks vom 28. September 2015

Gemäß § 22 Absatz 3 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) erfasst die Statistik zum Betreuungsgeld vierteljährlich für die Personen, die Betreuungsgeld bezogen haben, die Erhebungsmerkmale: Art der Berechtigung, Höhe des monatlichen Auszahlbetrags, Geburts-tag des Kindes sowie das Geschlecht, das Geburtsjahr, den Monat und die Staatsangehörigkeit der Betreuungsgeld beziehenden Person. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht aus den gemeldeten Daten alle Leistungsbezüge nach Bundesländern für den jeweiligen Berichtszeit-raum (www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/Eltern

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/6235

geld/BetreuungsgeldLeistungsbezuegeVj.html;jsessioned=FEDcc608E 24059944DBCCB85FB984287.cae4). Eine Erhebung der bewilligten Anträge auf den Bezug von Betreuungsgeld ist im BEEG nicht vorgese-hen und kann daher nicht vorgelegt werden.

44. Abgeordnete Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bis wann müssen im Bundeshaushalt in welcherHöhe Mittel zur Auszahlung des Betreuungsgelds bereitgestellt werden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks vom 28. September 2015

Aus jetziger Sicht besteht für 2015 voraussichtlich ein finanzieller Be-darf für das Betreuungsgeld i. H. v. 900 Mio. Euro, für 2016 i. H. v. 500 Mio. Euro und für 2017 i. H. v. 50 Mio. Euro. Ab 2018 wird kein Bedarf mehr erwartet.

45. Abgeordneter Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU)

Ist die Bundesregierung bereit, im Hinblick aufdie Tatsache, dass es in den Bundesländern wieBaden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz kei-nen Rechtsanspruch auf Schulkindbetreuung imGrundschulalter gibt, auf der Grundlage und inden Grenzen der konkurrierenden Gesetzge-bungskompetenz gemäß Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7 des Grundgesetzes für das Gebiet der„öffentlichen Fürsorge“ in der Frage einesRechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung fürSchulkinder tätig zu werden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks vom 2. Oktober 2015

Die Ganztagsbetreuung von Schulkindern steigt kontinuierlich. 2013 wurden 27,8 Prozent der Kinder in Grundschulen ganztägig betreut ge-genüber 9,8 Prozent im Jahr 2006. Das ist ein sichtbares Ergebnis der 4 Mrd. Euro, mit denen der Bund den Ausbau von Ganztagsschulen un-terstützt hat. 15,7 Prozent der Kinder werden dabei in Horten oder ande-ren von der Jugendhilfe finanzierten Angeboten nachmittags betreut.

Noch weiter vorangeschritten ist gleichwohl die Betreuung im Kinder-gartenalter. Die Betreuungsquote betrug am 1. März 2014 bei den Drei- bis Sechsjährigen 93,5 Prozent. 41,4 Prozent der Kinder in dieser Alters-gruppe wurden sieben Stunden und länger täglich betreut.

Aus Sicht der Bundesregierung, die die Ganztagsbetreuung in Kinderta-geseinrichtungen schrittweise ausbauen möchte, sind alle Initiativen zur Erweiterung der Nachmittagsangebote zu begrüßen. Eine weitere Förde-rung des Ausbaus der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter durch den Bund bzw. einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sieht der Koa-litionsvertrag nicht vor.

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 28 – Drucksache 18/6235

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

46. Abgeordneter Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Trifft es zu, dass das Bundesministerium für Ge-sundheit bereits eine vorläufige Auswahl der zubenennenden Experten für die geplante Kommis-sion zur Förderung der Pflege im Krankenhaus-bereich getroffen hat, und wenn ja, um welchePersonen handelt es sich konkret?

47. Abgeordneter

Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nach welchen Kriterien wurde die Vorauswahlvorgenommen, und wann sollen die Kommissi-onsmitglieder offiziell berufen werden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz vom 25. September 2015

Die Fragen 46 und 47 werden aufgrund des Sachzusammenhangs ge-meinsam beantwortet.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Krankenhausreform hat in ihren Eck-punkten vom 5. Dezember 2014 beschlossen, eine Expertinnen- und Ex-pertenkommission einzurichten, die beim Bundesministerium für Ge-sundheit angesiedelt wird. Bundesminister Hermann Gröhe wird die Mitglieder der Kommission am 1. Oktober 2015 in einer konstituieren-den Sitzung offiziell berufen. Die Expertinnen- und Expertenkommis-sion setzt sich entsprechend dem Eckpunktepapier aus Vertreterinnen und Vertretern der Praxis, Wissenschaft und Selbstverwaltung zusam-men. Seitens der Selbstverwaltung werden der Deutsche Pflegerat e. V., die ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, die Deutsche Kran-kenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. in der Expertinnen- und Experten-kommission vertreten sein. Aus Wissenschaft und Praxis werden Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Prof. Dr. Norbert Roeder, Dr. Frank Heimig, Prof. Dr. Gabriele Meyer sowie Hedwig Francois-Kettner teilnehmen. Zudem ist die Teilnahme des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigten für Pflege, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, vorgesehen. Weiterhin nehmen Ver-treterinnen und Vertreter der an den Bund-Länder-Gesprächen zur Kran-kenhausreform beteiligten Länder und Koalitionsfraktionen mitberatend teil.

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/6235

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

48. Abgeordneter Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche der Kostensteigerungen der B 15 neu imPlanungsabschnitt Ergoldsbach-Essenbach (vgl. Antwort auf meine Schriftliche Frage 48 auf Bun-desdrucksache 18/5877) waren bereits Bestand-teil der Informationen zu aktuellen Baumaßnah-men der Autobahndirektion Südbayern, die dieMaßnahme im März 2014 mit 118,6 Mio. Euro bezifferte, und welche der nun errechneten Kos-ten in Höhe von 182 Mio. Euro (Autobahndirek-tion Südbayern zur selben Baumaßnahme im No-vember 2014) waren zu diesem Zeitpunkt nochnicht absehbar?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär vom 29. September 2015

Eine nach Abschluss wichtiger Planungsphasen regelmäßig aktualisierte Projektkostenfortschreibung dient der transparenten Dokumentation der Kostenentwicklung über die langjährige Projektphase. Entsprechend hat die Bayerische Straßenbauverwaltung mit dem Planfeststellungsverfah-ren im Jahr 2011 die Projektkosten für die B 15 neu, Ergoldsbach-Es-senbach, fortgeschrieben. Die Projektkosten, wie in den Projektinforma-tionen der Autobahndirektion Südbayern veröffentlicht, wurden im Jahr 2011 mit rund 119 Mio. Euro ermittelt.

Nach einer Planänderung, die eine technisch optimierte Konstruktion der Grundwasserwanne im Bereich des Knotens A 92/B 15 neu umfasst, hat die Bayerische Straßenbauverwaltung die Projektkosten im Oktober 2014 entsprechend den geänderten Maßgaben erneut fortgeschrieben.

Demnach betragen die Kosten für den Abschnitt Ergoldsbach-Essenbach etwa 182 Mio. Euro.

Im März 2014 lag das Ergebnis der Kostenfortschreibung noch nicht vor.

Die Gründe für die Kostensteigerung gegenüber der Kostenberechnung aus dem Jahr 2011 liegen vor allem im optimierten Planungskonzept für die Grundwasserwanne und der der allgemeinen Baupreissteigerung im entsprechenden Planungszeitraum.

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 30 – Drucksache 18/6235

49. Abgeordneter Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf Basis welcher Einzelpositionen oder Teil-summen kam die Bayerische Straßenbauverwal-tung nach Kenntnis der Bundesregierung zurKostenschätzung von 182 Mio. Euro für den Neu-bau der Bundesstraße B 15 neu im Planungsab-schnitt Ergoldsbach-Essenbach, und inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung desBayerischen Innenministeriums, dass es „aktuellkostengünstiger komme [ein Autobahnkreuz ander A 92 zu bauen][,] als wenn man später einengewöhnlichen Autobahnanschluss aufrüstenmüsse“ (zitiert nach Süddeutscher Zeitung vom14. September 2015, „Wieder Streit um Weiter-bau der B 15 neu“)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär vom 29. September 2015

Grundlage für die Haushaltseinstellung bildet die Berechnung der ab-schnittsbezogenen Projektkosten nach definierten Kostengruppen ge-mäß den einschlägigen Richtlinien für die Aufstellung von Entwurfsun-terlagen.

Die durch entsprechende Planfeststellungsbeschlüsse überprüfte und ab-gesicherte Planung des Knotens A 92/B 15 neu als vierarmige Verknüp-fung lässt die Option einer Weiterführung der Trasse nach Süden offen. Andere Formen, wie etwa dreiarmige Knotenpunktsysteme, ließen eine wirtschaftliche Fortführung der B 15 neu dagegen nicht zu. So wäre ein nachträglicher Umbau eines zunächst dreiarmigen zu einem vierarmigen Knoten auch aus Kostengründen nachteilig, wie vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr dargestellt.

50. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wann wird die Bundesregierung ihren Entwurf einer Nachfolgeregelung für das im Jahr 2019auslaufende Gemeindeverkehrsfinanzierungsge-setz vorlegen, und wann kann dieser nach Ein-schätzung der Bundesregierung ins parlamentari-sche Verfahren gehen, um den Ländern und Kom-munen die dringend erhoffte Investitionssicher-heit für Projekte wie den Ausbau der Stadtbahnli-nie U 1 in Stuttgart oder die Verlängerung derS-Bahn-Linie S 2 von Filderstadt nach Neuhau-sen auf den Fildern zu verschaffen (vgl. Stuttgar-ter Zeitung vom 18. September 2015)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann vom 30. September 2015

Bund und Länder haben am 24. September 2015 vereinbart, die Mittel des Bundesprogramms des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes un-gekürzt über 2019 hinaus fortzuführen.

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/6235

51. Abgeordneter Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie will die Bundesregierung im Taxigewerbezukünftig die Erfüllung der Betriebspflicht nach§ 21 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)im ländlichen Raum so sicherstellen, dass Versor-gungslücken geschlossen werden, und welche In-strumente hält die Bundesregierung dafür alterna-tiv geeignet?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann vom 28. September 2015

Der Vollzug des Personenbeförderungsrechts ist Aufgabe der Länder. Im Hinblick auf die Betriebspflicht beim Verkehr mit Taxen ermächtigt § 47 Absatz 3 PBefG die Landesregierung, durch Rechtsverordnung u. a. den Umfang der Betriebspflicht zu regeln und damit an die konkreten Bedürfnisse im ländlichen Raum anzupassen. Die Landesregierung kann die Ermächtigung übertragen. Nach Auffassung der Bundesregierung handelt es sich dabei um eine sachgerechte Regelung der Betriebspflicht beim Verkehr mit Taxen, die keiner alternativen Instrumente bedarf.

52. Abgeordnete Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus welchen Gründen wurden die Zuwendungenfür Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs(KV) für eine Spending Review ausgewählt, undinwiefern wird in diesem Zusammenhang die Fi-nanzierung von bundeseigenen Container-Termi-nals im Rahmen des Bundesschienenwegausbau-gesetzes untersucht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann vom 1. Oktober 2015

Bei der Spending Review wird untersucht, ob die Ziele des Förderpro-gramms für den KV noch angemessen sind, inwieweit die Förderung ihre Ziele erreicht und ob diese wirtschaftlich erfolgt. Hintergrund für die Auswahl der Förderung des KV war unter anderem, dass seit einigen Jahren die über den Bundeshaushalt bereitgestellten Mittel für die För-derung von Umschlaganlagen nichtbundeseigener Unternehmen nicht vollständig abgerufen werden. Bei der Spending Review werden daher auch die Ursachen dieser Soll-Ist-Abweichungen untersucht.

Die Förderung des KV gemäß Bundesschienenwegeausbaugesetz ist nicht unmittelbar betroffen, wird aber im Rahmen der Einpassung des Kombinierten Verkehrs in die gesamte Förderumgebung mitbetrachtet.

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 32 – Drucksache 18/6235

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

53. Abgeordnete Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregie-rung zwischen den überhöhten Abgaswerten imStraßenbetrieb bei Dieselautos in Deutschlandund dass nach meiner Kenntnis laut EuropäischerKommission in rund 30 Gebieten in Deutschlanddie NOx-Grenzwerte überschritten werden, und inwieweit wurden im Raum Bielefeld in den letz-ten Jahren die Grenzwerte für NOx überschritten?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 30. September 2015

In dem Aufforderungsschreiben der Europäischen Kommission vom 18. Juni 2015 wurden NO2-Grenzwertüberschreitungen (im Wesentli-chen des Jahresmittelwertes von 40 µg/m3) in 29 Gebieten gerügt.

Die NO2-Grenzwertüberschreitungen in den Ballungsgebieten sind aus Sicht der Bundesregierung und der betroffenen Bundesländer wesentlich darauf zurückzuführen, dass die NOx-Emissionen von Diesel-Pkw im re-alen Fahrbetrieb deutlich höher liegen als mit der kontinuierlichen Fort-schreibung der Abgasgrenzwerte auf Ebene der EU erwartet worden war und die Anzahl von Diesel-Pkw in den letzten 15 Jahren deutlich zuge-nommen hat. Daher konnten die ergriffenen Maßnahmen bisher nicht si-cherstellen, dass die NO2-Grenzwerte flächendeckend eingehalten wer-den. Aus diesem Grund setzt sich Deutschland auf EU-Ebene für die schnellstmögliche Einführung strenger RDE-Regelungen (RDE – Real Driving Emission) ein.

Die NO2-Grenzwerte sind seit dem Jahr 2010 einzuhalten. Für Bielefeld wurden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen folgende N02-Jahresmittelwerte, angegeben in µg/m3, über das Umweltbundesamt an die Europäische Kommission übermittelt:

Stationsname 2010 2011 2012 2013 2014 Bielefeld-Ost 26,9318 25,1553 23,7309 24,3407 22,09 Bielefeld Stapen-horststraße 59

38,6743 38,9476 37,4508 35,2204 37,4714

Bielefeld Stapen-horststraße 42

46,8738 44,3625 43,1176 43,8249 42,1824

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/6235

54. Abgeordneter Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ist die Ankündigung, die BundeskanzlerinDr. Angela Merkel auf dem VI. PetersbergerKlimadialog zur Verdopplung der Klimafinanzie-rung bis 2020 gegenüber dem Niveau von 2014gemacht hat, bereits mit einem verbindlichen Planunterlegt (für verbindlichen Plan bitte Auflistungder entsprechenden Haushaltstitel unter Angabevon Jahr und geplanten Aufwüchsen), und ist der für die Umsetzung dieser Ankündigung rechne-risch naheliegende Mittelanstieg von 20 Prozentgegenüber dem Mittelansatz von 2014 im Ent-wurf für den Bundeshaushalt 2016 bereits einge-stellt (bitte Auflistung aller zu berücksichtigen-den Titel unter Angabe des klimarelevanten An-teils der Barmittel des Titels im Jahr 2014, desklimarelevanten Anteils der Barmittel des Titelsim Jahr 2016, des klimarelevanten Anteils derVerpflichtigungsermächtigung – VE – des Titels in 2014, des klimarelevanten Anteils der VE des Titels im Jahr 2016 und des prozentualen Mittel-anstiegs)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 25. September 2015

Grundlage für die Ankündigung der Bundeskanzlerin, dass Deutschland anstrebt, seine internationale Klimafinanzierung bis 2020 bezogen auf das Jahr 2014 zu verdoppeln, sind der Eckwertebeschluss für den Bun-deshaushalt 2016 und die Finanzplanung bis 2019. Es besteht innerhalb der Bundesregierung Einvernehmen, dass die im Finanzplanungszeit-raum veranschlagten Mittel ausreichen, um die Klimaschutzzusagen der Bundesregierung zu erfüllen. Die mittelfristige Finanzplanung ist ein in-ternes Planungsinstrument der Bundesregierung. Festlegungen zu wei-tergehenden Einzelheiten der Mittelverwendung wie der Höhe eines kli-marelevanten Anteils bei einzelnen Titeln erfolgen im jährlichen Haus-haltsverfahren. Ein linearer auf einzelne Titel bezogener Anstieg ist nicht zweckmäßig. Stattdessen sollen insbesondere sachorientierte Be-darfe der Partnerländer der bilateralen Zusammenarbeit im Klimabe-reich und die Beiträge zu multilateralen Instrumenten wie dem Grünen Klimafonds und der Globalen Umweltfazilität (differenzierter Ausbau der Klimafinanzierung) berücksichtigt werden.

Informationen über die insgesamt für den Bundeshaushalt 2016 einge-planten Mittel zur Umsetzung der Kopenhagen-Vereinbarung sind Be-standteil des von der Bundesregierung am 1. Juli 2015 beschlossenen Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2016, der sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet (siehe hierzu jeweils Vorworte der Einzelpläne 16 und 23).

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 34 – Drucksache 18/6235

55. Abgeordnete Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Werden – der Rechtsauffassung der Bundesregie-rung nach – die jetzt vorgesehenen Änderungendes UmwRG (Entwurf eines Gesetzes zur Ände-rung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes zur Um-setzung des Urteils des Europäischen Gerichts-hofs vom 7. November 2013 in der RechtssacheC-72/12) auch analog auf die Strategische Um-weltprüfung (SUP) angewandt werden, und fallsnicht, wann werden analoge rechtliche Klarstel-lungen für die SUP erfolgen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Florian Pronold vom 30. September 2015

Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes zur Umsetzung des Ur-teils des Europäischen Gerichtshofs vom 7. November 2013 in der Rechtssache C-72/12 (Bundestagsdrucksache 18/5927) dient allein der Umsetzung des o. a. Urteils. Eine Änderung des Anwendungsbereichs (§ 1 UmwRG) erfolgt durch diesen Gesetzentwurf nicht.

Über weitere Änderungen des UmwRG, insbesondere im Hinblick auf den Beschluss V/9h der 5. Vertragsstaatenkonferenz zum Übereinkom-men der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbetei-ligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Um-weltangelegenheiten (Aarhus-Konvention) vom 2. Juli 2014, soll nach-folgend in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren beraten werden. Dabei wird auch zu prüfen sein, inwieweit Änderungen im Anwen-dungsbereich des UmwRG im Hinblick auf die Aarhus-Konvention er-forderlich sind.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

56. Abgeordneter Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass zwi-schen dem Jahr 2010, dem Jahr der letzten Erhö-hung der BAföG-Freibeträge (BAföG – Bundes-ausbildungsförderungsgesetz), und dem Jahr2014 sowohl der durchschnittliche Monatsbe-stand bei den BAföG-Geförderten um 42 000 Per-sonen gesunken ist, als auch die Anzahl der BAföG-Geförderten im gesamten Jahr um 70 000 Personen gesunken ist (vgl. www.studentenwerke.de/sites/default/files/uebrsicht_bafoeg-da ten_2001-2014.pdf), und um welche Zahl werdensich nach Erwartung der Bundesregierung sowohlder durchschnittliche Monatsbestand als auch dieAnzahl der im gesamten Jahr BAföG-Geförderten in den Jahren 2015 und 2016 verringern – auch

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/6235

vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesre-gierung auf die Kleine Anfrage der FraktionBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, „Kosten von BAföG-Reformschritten“ (Bundestagsdrucksa-che 18/2532), in der es heißt: „Ohne die Umset-zung des 25. BAföGÄndG würde die jahres-durchschnittliche Anzahl der Geförderten im Jahr2016 um rund 3 Prozent gegenüber dem Jahr2015 sinken“?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel vom 1. Oktober 2015

Die von Ihnen angeführten Zahlen kann die Bundesregierung nicht be-stätigen. Nach der amtlichen BAföG-Statistik des Statistischen Bundes-amtes (Fachserie 11, Reihe 72) ergibt sich für die Zeit von 2010 bis 2014 weder für die Zahl des durchschnittlichen Monatsbestands noch für die Zahl der insgesamt BAföG-Geförderten (Fallzahl) ein Rückgang. Viel-mehr ist für den Zeitraum von 2010 bis 2014 ein Zuwachs von rund 12 000 BAföG-Geförderten beim durchschnittlichen Monatsbestand so-wie ein Zuwachs von rund 9 000 Personen bei den insgesamt BAföG-Geförderten zu verzeichnen.

Der zu erwartende Rückgang der Zahl der im Monatsdurchschnitt BAföG-Geförderten in den Jahren 2015 und 2016 wird von der Bundes-regierung gegenüber dem Vorjahr auf jeweils etwa 18 000, der Rück-gang bei den insgesamt BAföG-Geförderten auf jeweils etwa 29 000 ge-schätzt. Für die von der Bundesregierung prognostizierte Entwicklung der BAföG-Gefördertenzahlen ergeben sich bezüglich der jahres- bzw. monatsdurchschnittlichen Anzahl im Jahr 2016 (gegenüber dem Jahr 2015) auch nach aktualisierter Schätzung keine nennenswerten Unter-schiede zu den seinerzeit prognostizierten 3 Prozent Rückgang, wie sie die Bundesregierung in der von Ihnen in Bezug genommenen Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2532 vom letzten Jahr genannt hatte.

57. Abgeordneter Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierungin Anbetracht der vermutlich auch in diesem Herbst wieder Zahlreich vorhandenen unbesetztbleibenden Ausbildungsplätze und Lehrstellen inDeutschland, um Flüchtlinge schnellstmöglich inAusbildung und Lehre zu bringen, und wie steht die Bundesregierung in diesem Zusammenhangzu dem Vorschlag einer Ausbildungspartner-schaft mit den Balkanstaaten im Sinne einer vo-rübergehenden Öffnung des Arbeitsmarkts fürSüdosteuropäer unter Verzicht auf die sogenannteVorrangprüfung?

                                                            2 Vergleiche www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/Ausbildungsfoerderung/Bundesausbildungsfoerde

rung.html.

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 36 – Drucksache 18/6235

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Stefan Müller vom 29. September 2015

Der Übergang von Flüchtlingen in die berufliche Erstausbildung ist an eine grundsätzliche Ausbildungsfähigkeit und den Erwerb der deutschen Sprache gebunden. Die aktuell offenen Stellen sind deshalb von den Be-trieben nicht ohne weiteres mit Flüchtlingen zu besetzen. Die Bundesre-gierung geht davon aus, dass sich erst ab dem Ausbildungsjahr 2016/2017 Potenzial für eine signifikante Zahl von Eintritten in die Be-rufsausbildung ergeben wird.

Anerkannten Flüchtlingen stehen neben Sprach- und Integrationskursen, die zunächst im Vordergrund stehen, auch betriebliche Einstiegsqualifi-zierungen und Angebote des Übergangsbereichs offen. Außerdem wer-den Flüchtlinge in Maßnahmen im Kontext der Initiative Bildungsketten (z. B. Berufsorientierung, Berufseinstiegsbegleitung) einbezogen, die den Übergang von der Schule in die Ausbildung unterstützen. Zudem plant die Bundesregierung, die KAUSA-Netzwerke „Koordinierungs-stelle Ausbildung und Migration“ unter Einbeziehung der Zielgruppe Flüchtlinge auszubauen und zu verstärken.

Eine Ausbildungspartnerschaft mit den Balkanstaaten im Sinne einer vo-rübergehenden Öffnung des Arbeitsmarktes für Südeuropäer unter Ver-zicht auf die sogenannte Vorrangsprüfung ist seitens der Bundesregie-rung nicht geplant.

58. Abgeordnete Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei welchen Veranstaltungen ist das vom Bun-desministerium für Bildung und Forschung(BMBF) finanzierte Verbundprojekt „SiKom-Fan“ zur Entwicklung von „Kommunikations-strategien“ und zur „Optimierung des Dialogs“mit Fußballfans bereits zum Einsatz gekommen(www.sikomfan.de/home.html), und beabsichtigtdie Bundesregierung eine künftige standardmä-ßige Nutzung von „SiKomFan“ bei Fußballspie-len?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Stefan Müller vom 29. September 2015

Das Projekt „Mehr Sicherheit im Fußball – Verbessern der Kommuni-kationsstrukturen und Optimierung des Fandialogs (SiKomFan)“ wird im Programm der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicher-heit 2012 – 2017“ vom BMBF gefördert. Es handelt sich um rein wis-senschaftliche Untersuchungen in einem laufenden Forschungsvorhaben (Förderzeitraum 1. September 2013 bis 31. August 2016). Die For-schungspartner planen im weiteren Verlauf Handlungsempfehlungen für Sicherheitsbehörden und Verantwortliche im Fußball aufzubereiten. Wie diese aufgegriffen werden, wird sich nach Projektende zeigen.

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/6235

59. Abgeordnete Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf welcher Rechtsgrundlage werden im Rahmendes vom BMBF finanzierten Verbundprojektes„SiKomFan“ personenbezogene Daten von Fuß-ballzuschauerinnen und -zuschauern von staatli-chen Behörden, wie der Polizei, an private Sicher-heitsfirmen und den Veranstalter des betreffendenFußballspiels weitergegeben, und zu welchen Er-kenntnissen ist man bei „SiKomFan“ im Rahmen des damit befassten Teilprojektes (Arbeitspa-ket 5) gelangt, eine „Klärung des rechtlichen Um-feldes [herzustellen] und d[er] damit verbun-dene[n] Möglichkeit, neue und andere Wege imNamen einer friedlichen Fußballgroßveranstal-tung aufzuzeigen“ (www.sikomfan.de/arbeitspa ket-05.html)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Stefan Müller vom 29. September 2015

Im Rahmen des Forschungsprojektes „SiKomFan“ werden keine perso-nenbezogenen Daten von Veranstaltungsbesuchern erhoben, verarbeitet oder weitergegeben.

Das Forschungsvorhaben läuft noch bis zum 31. August 2016, so dass keine abschließenden Erkenntnisse vorliegen. Erste Zwischenergebnisse aus dem Arbeitspaket 5 stehen als Arbeitspapier auf der Website des Projekts unter www.sikomfan.de/files/SiKomFan_WP2_Kugelmann_ et_al_Recht-als-Steuerungsinstrument-der-Sicherheit-im-Fuszball.pdf zur Verfügung.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

60. Abgeordnete Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In welchem Maß plant die Bundesregierung, dieMittel für das UN World Food Programme (WFP)in den jeweiligen Einzelplänen der Bundesmini-sterien zu erhöhen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Silberhorn vom 30. September 2015

Innerhalb der Bundesregierung wird die Unterstützung des WFP über die Einzelpläne des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammen-arbeit und Entwicklung (BMZ) und des Auswärtigen Amts geleistet.

Angesichts der aktuellen Flüchtlingskrise plant die Bundesregierung, das WFP mit 40 Mio. Euro zusätzlich zu unterstützen, davon 20 Mio. Euro durch das Auswärtige Amt und 20 Mio. Euro durch das BMZ. Mit diesen aktuellen Zusagen möchte die Bundesregierung an das

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 38 – Drucksache 18/6235

hohe Niveau ihrer Zusagen anknüpfen, welches sie letztes Jahr als dritt-wichtigsten bilateralen Geber erreichte.

Darüber hinaus wird die Europäische Union als Ergebnis der Beschlüsse des Europäischen Rates vom 23. September 2015 die Hilfe für das WFP massiv aufstocken. Der deutsche Anteil an diesen Mitteln beträgt 20 Prozent.

Mit dem Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2016, der sich aktuell in der parlamentarischen Beratung befindet, plant die Bundesregierung, die finanzielle Unterstützung des WFP weiter zu verstärken.

Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass das WFP nicht die einzige internationale Organisation ist, welche eine wichtige Arbeit im Rahmen der Flüchtlingskrise leistet. Daher unterstützt die Bundesregierung auch andere Organisationen.

Berlin, den 2. Oktober 2015

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