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Deutsche Bahn · Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AG Seite 7 01.03.2002 DB Netz AG...

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Deutsche Bahn Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AG Gültig ab 01.03.2002
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Deutsche Bahn

Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AG

Gültig ab 01.03.2002

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Zielgruppe dieses Leitfadens

Mitarbeiter im Notfallmanagement der DB AG

Einsatzkräfte von Feuerwehren

Einsatzkräfte des THW

Einsatzkräfte von Rettungsdiensten

Einsatzkräfte der Polizei

Einsatzkräfte des BGS

Impressum

Deutsche Bahn AGNotfallmanagement, BrandschutzTaunusstraße 45-4760329 Frankfurt

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Inhalt

VORBEMERKUNGEN.......................................................................................... 5

GELTUNGSBEREICH.......................................................................................... 5

GLIEDERUNG DER DB AG................................................................................. 5

DAS NOTFALLMANAGEMENT ........................................................................... 5

ALARMPLANUNG................................................................................................ 9

KONTAKTAUFNAHME ........................................................................................ 10

ZUSAMMENARBEIT............................................................................................ 11

EINSATZ IM GLEISBEREICH.............................................................................. 12

OBERLEITUNGSANLAGE................................................................................... 13

GEFAHRGUT....................................................................................................... 17

KUPPELN VON FAHRZEUGEN .......................................................................... 23

NOTFALLTECHNIK DER DB AG......................................................................... 24

SCHLUSSWORT ................................................................................................. 26

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Abbildungen

Abbildung 1: Übersichtskarte der Niederlassungen DB Netz ............................... 7

Abbildung 2: Einsatzfahrzeuge des Notfallmanagers ........................................... 8

Abbildung 3: Hektometertafel mit NBÜ-Kennzeichnung ....................................... 9

Abbildung 4: Feuerwehr-Zuwegekarte ................................................................. 10

Abbildung 5: Fernsprechkasten............................................................................ 11

Abbildung 6: Oberleitungsanlage ......................................................................... 13

Abbildung 7: Aufsteigen auf Fahrzeuge .............................................................. 14

Abbildung 8: Warnschild....................................................................................... 15

Abbildung 9: Bahnerdungsgarnitur ....................................................................... 16

Abbildung 10: Bahnerdung durch Notfallmanager................................................ 17

Abbildung 11: Großzettel (Placards) .................................................................... 19

Abbildung 12: Orangefarbene Kennzeichnung..................................................... 20

Abbildung 13: Druckgaskesselwagen................................................................... 22

Abbildung 14: Mineralölkesselwagen ................................................................... 22

Abbildung 15: Anschriftentafel.............................................................................. 23

Abbildung 16: Bremsschlauch mit rotem Luftabsperrhahn (geöffnet)................... 24

Abbildung 17: 75 t-Kran........................................................................................ 25

Abbildung 18: Oberleitungsgerätewagen ............................................................. 25

Abbildung 19: Schema Rettungszug .................................................................... 26

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Vorbemerkungen

(1) Einsätze zur Hilfeleistung werden auch auf dem Gebietder Bahnanlagen von den dafür kraft Gesetzes zuständi-gen Hilfsorganisationen, in der Regel Feuerwehren undRettungsdienste, durchgeführt. Diese Einsätze unter-scheiden sich hinsichtlich ihres Ablaufes und den Gefah-ren, die vom Eisenbahnbetrieb ausgehen, von Einsätzenim kommunalen Bereich.

Dieser Leitfaden soll den Einsatzkräften dieser Organisati-onen einen Überblick über die Organisation der DB AG,den Eisenbahnbetrieb und den Besonderheiten bei einemEinsatz auf Bahnanlagen geben, aber auch die Maßnah-men und Möglichkeiten der DB AG vorstellen. Er ist nichtanwendbar auf den Betrieb von anderen Eisenbahnunter-nehmen.

Wenn in diesem Handbuch von Einsatzleitung und Leit-stelle gesprochen wird, so ist damit jeweils die nach demjeweiligen Landesgesetz vorgesehene Einrichtung ge-meint.

Geltungsbereich

(1) Dieser Leitfaden gilt im Bereich der Deutschen Bahn AG.

Gliederung der DB AG

(1) Die Deutsche Bahn AG gliedert sich derzeit in den Kon-zern selbst und in vier eigenständige Aktiengesellschaften:

- Die DB Netz AG baut, unterhält und vermarktet dasSchienennetz.

- Die DB Station&Service AG baut, unterhält undvermarkt die Bahnhofsgebäude.

- Die DB Cargo AG betreibt Schienengüterverkehr.

- Die DB Reise&Touristik AG betreibt Schienenper-sonenfernverkehr.

- Die DB Regio AG betreibt Schienenpersonennahver-kehr.

Hinzu kommen noch einige Tochterunternehmen, wie z. B.die Usedomer Bäderbahn und die Mitropa.

Das Notfallmanagement

(1) Mit der Gründung der DB AG ging die Verantwortung fürdie nicht polizeiliche Gefahrenabwehr auf die Bundeslän-der über. Der Gesetzgeber verpflichtet in § 4 (1) Allgemei-

Ziel desLeitfadens

Bereich

Organisationdes Konzerns

GesetzlicherAuftrag

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nes Eisenbahngesetz (AEG)1 alle Eisenbahnen an Maß-nahmen des Brandschutzes und der Technischen Hilfe-leistung mitzuwirken. Die DB AG stellt diesen gesetzlichenAuftrag durch ihr Notfallmanagement sicher.

(2) Das Notfallmanagement ist zuständig für alle Ereignisse,die den störungsfreien Ablauf oder die Sicherheit des Ei-senbahnbetriebes beeinträchtigen können. Es regelt alleMaßnahmen des abwehrenden Brandschutzes. Zugleichstellen seine Funktionsträger, die Notfallmanager, dieSchnittstelle zu den kommunalen Brandschutzdienststel-len dar. Dabei umfasst das Notfallmanagement alle orga-nisatorischen, personellen und materiellen Maßnahmen.

Das Ziel des Notfallmanagements besteht darin, Gefahrenund Schäden für Menschen, Tiere, Umwelt und Sachenabzuwenden oder zu begrenzen.

(3) Das Notfallmanagement der DB AG besteht aus dem pla-nerischen Notfallmanagement und dem operativen Not-fallmanagement.

(4) Die Grundlagen des Notfallmanagement festzulegen, istAufgabe des Konzerns DB AG. Die Vorgaben und das in-nerbetriebliche Regelwerk2 werden hier erstellt und fest-gelegt. Ebenso erfolgen von hier Absprachen und Verein-barungen mit den Bundesländern, dem Bund, dem Eisen-bahn-Bundesamt und anderen übergeordneten Behörden.

(5) Das Notfallmanagement der DB AG ist unter folgenderAnschrift erreichbar:

Deutsche Bahn AGNotfallmanagement, BrandschutzTaunusstraße 45-47,60329 Frankfurt

(6) Das operative Notfallmanagement in der Region wird inder Regel von der DB Netz AG betrieben. Die DB Netz AGist mit einer Zentrale in Frankfurt und sieben Niederlas-sungen bundesweit vertreten.

Innerhalb der sieben Niederlassungen gibt es regionaleVertreter, die Streckenmanager. Ihre Aufgabe ist es, dasNotfallmanagement örtlich anhand der Vorgaben des Kon-zerns zu organisieren. Ihnen unterstehen auch die Not-fallmanager.

(7) Die Niederlassungen der DB Netz AG sind unter folgen-den Anschriften erreichbar:

1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) vom 27.12.1993 zuletzt geän-dert durch Gesetz am 25.08.19982 Konzernrichtlinie 423, Notfallmanagement, Brandschutz

Ziel und Aufga-ben

Gliederung

GrundlagenNotfallmanage-ment

Erreichbarkeitim Konzern

Operatives Not-fallmanagement

Erreichbarkeitder Niederlas-sungen

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DB Netz AGNiederlassung OstGranitzstraße 55-5613189 Berlin

DB Netz AGNiederlassung WestHansastraße 1547058 Duisburg

DB Netz AGNiederlassung NordLindemannallee 330159 Hannover

DB Netz AGNiederlassung SüdRichelstraße 380634 München

DB Netz AGNiederlassung MittePfarrer-Perabo-Platz 460326 Frankfurt

DB Netz AGNiederlassung SüdwestSchwarzwaldstraße 8676137 Karlsruhe

DB Netz AGNiederlassung SüdostBrandenburger Straße 104103 Leipzig

(8) Die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Streckenmana-ger sind unterteilt in Notfallbezirke.

Bundesweit sind 170 Notfallbezirke eingerichtet, die einenjeweils örtlich festgelegten Bereich umfassen. Diese Be-reiche sind so gestaltet, dass der Notfallmanager derDB Netz AG vom Sitz des Notfallmanagers innerhalb von30 Minuten einen Ereignisort erreichen kann.

(9) Der Notfallmanager ist der Leiter eines Notfallbezirkes.

Abbildung 1: Übersichtskarte der Niederlassungen DB Netz

Notfallbezirke

Notfallmanager

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In dieser Funktion ist er in seinem Bezirk direkter An-sprechpartner in allen Fragen bezüglich der Alarm- undEinsatzplanung und der örtlichen Besonderheiten. Er hältden Kontakt zu Feuerwehren, THW und Rettungsdiensten.

(10) Im Einsatzfall ist er der Einsatzleiter der DB AG und ist alsFachberater Mitglied der Einsatzleitung.

Sein Aufgabengebiet umfasst die Abarbeitung aller Not-fälle im Bereich der DB AG. Wird keine Einsatzleitungnach Landesgesetz gebildet, ist er der zuständigeEinsatzleiter am Ereignisort.

Im Ereignisfall hat der Notfallmanager im wesentlichen fol-gende Aufgaben zu bewältigen:

- Durchführung der Bahnerdung soweit erforderlich.

- Sicherstellung der Sicherheit der Reisenden und derbeförderten Güter.

- Sicherstellung des Schutzes der am Ereignisort täti-gen Hilfskräfte gegen Gefahren aus dem Eisenbahn-betrieb.

- Abstimmung der Aktivitäten zwischen den beteiligtenOrganisationen und Stellen zur Qualitätssicherung.

- Erreichen der schnellstmöglichen Wiederaufnahmedes Eisenbahnbetriebes.

(11) Der Notfallmanager ist ausgestattet mit einem als Fahr-zeug der DB AG kenntlichem Pkw. Dieses Fahrzeug istmit einer Sondersignalanlage ausgestattet. Zu den Aus-rüstungsgegenständen gehört u. a. eine Erdungsgarniturfür die Bahnerdung der Oberleitung.

(12) Der Notfallmanager ist am Ereignisort erkennbar an seinerorangefarbenen Warnkleidung mit dem Rückenaufdruck

Aufgaben desNotfallmanagers

Ausrüstung desNotfallmanagers

Abbildung 2: Einsatzfahrzeuge des Notfallmanagers

Erkennbarkeit

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„Notfallmanager“. Zusätzlich kann er sich mit einem Licht-bildausweis der DB AG legitimieren.

(13) Notfallleitstellen sind ständig besetzte Stellen derDB Netz AG, die Meldungen über gefährliche Ereignisseim Betrieb der DB AG aufnehmen, weitergeben, ersteSchutzmaßnahmen treffen und Hilfe aufrufen.

Über die Notfallleitstelle können Streckensperrungen undAbschaltungen von Oberleitungen beantragt werden.Weiterhin ist die Notfallleitstelle in der Lage, kurzfristig In-formationen zu in Zügen befördertem Gefahrgut zu geben.

Die Notfallleitstellen haben direkten Kontakt mit den je-weils zuständigen Leitstellen der Landkreise und derkreisfreien Städte über die Notrufnummer 1 12. Ebensokönnen die Leitstellen über eine bundeseinheitliche Ruf-nummer (0 18 03xxxxx) die jeweils zuständige Notfallleit-stelle jederzeit erreichen. Die Rufnummer ist den jeweili-gen Leitstellen bekannt.

Die Notfallleitstellen befinden sich jeweils am Sitz einerNiederlassung (siehe Abbildung 1) und bilden einen eige-nen Arbeitsplatz in der Betriebszentrale (BZ).

(14) 3-S-Zentralen nehmen für den Bereich von Personenver-kehrsanlagen erste Meldungen entgegen und alarmierendie Rettungskräfte. Diese Zuständigkeit erstreckt sich aus-schließlich auf den Bereich außerhalb von Gleisanlagen,d. h. Verkaufsflächen, Rolltreppen u. ä..

In allen übrigen Fällen ist die Notfallleitstelle zuständig.

Alarmplanung

(1) Die Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgt nach dem Rah-men- Alarm- und Einsatzplan Eisenbahn eines Bundes-landes bzw. nach der im jeweiligen Bundesland geltendenRegelung.

(2) Ereignisorte werden anhand der jeweiligen Streckenkilo-metrierung beschrieben. An jeder Strecke sind im Abstandvon 1.000 m Kilometertafeln und im Abstand von 200 mzusätzliche Hektometertafeln aufgestellt.

Notfallleitstellen

3-S-Zentralen

Alarmierung

Streckenkilome-ter

Abbildung 3: Hektometertafel mit NBÜ-Kennzeichnung

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Kilometer bzw. Hektometertafeln können mit zusätzlichenorangefarbene Balken für die Kennzeichnung von Ab-schnitten mit Notbremsüberbrückung (NBÜ) ausgestattetsein (siehe Abbildung 3).

(3) Die DB AG hat den Landkreisen bzw. den kreisfreienStädten Kartenmaterial (Feuerwehr-Zuwegekarten) zurVerfügung gestellt. Es handelt sich dabei um Topographi-sche Karten im Maßstab 1:25.000 (TK 25-Karten), in de-nen die Eisenbahninfrastrukturanlagen besonders ge-kennzeichnet wurden. Die Karten enthalten Angaben zuStreckenbezeichnungen, Bahnübergängen, Brücken,Bahnhöfen, Haltepunkten u. a. (siehe Abbildung 4).

Kontaktaufnahme

(1) Die jeweilige Leitstelle eines Kreises bzw. einer kreisfreienStadt hat die Möglichkeit des direkten Kontaktes mit derzuständigen Notfallleitstelle. Eine Kontaktaufnahme er-folgt, wie beschrieben, über die bundeseinheitliche Ruf-nummer, die den Leitstellen bekannt ist.

(2) Sollte es im Ausnahmefall erforderlich sein mit der be-triebsüberwachenden Stelle direkt Kontakt aufzunehmen,so kann dies über die Streckenfernsprecher („F-Kasten“)geschehen (siehe Abbildung 5).

Der Fernsprechkasten wird mit einem Vierkantschlüssel(9 mm) geöffnet.

Kartenmaterial

Abbildung 4: Feuerwehr-Zuwegekarte

Kontakt zurNotfallleitstelle

„F-Kasten“

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(3) Der Notfallmanager der DB AG wird in der Regel über diezuständige Notfallleitstelle benachrichtigt.

Am Ereignisort wird sich der Notfallmanager zunächst zurEinsatzleitung begeben, um dort das weitere Vorgehenabzusprechen.

Für die weiteren Handlungen am Ereignisort hat es sichbewährt, dem Notfallmanager ein Funkgerät im 2m-Bereich zur Verfügung zu stellen oder ihn durch eine mitFunkgerät ausgestattete Einsatzkraft begleiten zu lassen,um so jederzeit einen Kontakt herstellen zu können.

Zusammenarbeit

(1) Die Notfallmanager der DB AG sind bemüht, durch engeKontakte zu den Organisationen für die Gefahrenabwehr,die erforderliche und vorhandene Rettungskette so engund stark wie möglich zu gestalten, um im Ereignisfall dasstörungsfreie Zusammenspiel der bahneigenen Stellenund der bahnfremden Organisationen sicherzustellen. Zudiesem Zweck finden permanent Gespräche zwischenVertretern des Notfallmanagements und Vertretern derHilfsorganisationen auf allen organisatorischen Ebenensowie auch realitätsbezogene gemeinsame Übungen statt.

(2) Nach dem jeweiligen Feuerwehr- und Katastrophenschutz-recht der Länder wird eine Einsatzleitung eingerichtet. DerLeiter des Feuerwehreinsatzes sowie seine Rechte undPflichten werden durch das jeweilige Landesrecht be-stimmt. Die Einsatzleitung wird nach Entscheidung desEinsatzleiters an einer von ihm zu bestimmenden Stelleeingerichtet.

Der Notfallmanager der DB AG ist Mitglied dieserEinsatzleitung. Er ist Fachberater und vertritt die Interes-sen der DB AG.

(3) Die Einsatzleitung hat die Verantwortung für den Einsatz.Sie führt alle Einsatzkräfte am Ereignisort; sie koordiniert

Abbildung 5: Fernsprechkasten

Kontakt zumNotfallmanager

Allgemeine Zu-sammenarbeit

GemeinsameEinsatzleitung

Aufgaben derEinsatzleitung

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die Versorgung und den Abtransport z. B. der Verletztenund sorgt für Verstärkungskräfte sowie für benötigtes Ma-terial und Gerät.

Einsatz im Gleisbereich

(1) Aus Gründen der Sicherheit für die im Gefahrenbereichder Gleise tätigen Einsatzkräfte ist vor Betreten der Gleis-anlagen die Bestätigung über die durchgeführte Gleissper-rung abzuwarten!

Nur die konsequente Anwendung dieses Grundsatzesstellt das höchstmögliche Maß an Sicherheit zur Verfü-gung. Hierauf wird im Folgenden näher eingegangen.

(2) Der Eisenbahnbetrieb stellt das sicherste Verkehrsmittel-system überhaupt dar. Dennoch entstehen aus dem Be-trieb der Eisenbahn in einem Einsatzfall im GleisbereichGefahren, die sich für betriebsfremde Personen dadurchvergrößern, dass der Betriebsablauf unbekannt ist.

Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb entstehen durch:

- die Spurgebundenheit der Schienenfahrzeuge, die einAusweichen vor einem Hindernis unmöglich macht,

- die hohen Geschwindigkeiten, die bis zu 330 km/h er-reichen können und die eine extrem starke Sogwir-kung verursachen,

- die langen Bremswege, die bis zu 2 km und mehrbetragen können,

- die niedrigen Geräuschpegel von fahrenden Zügen,die ein rechtzeitiges akustisches Wahrnehmen ver-hindern,

- den Betrieb des für die elektrische Zugförderung not-wendigen Oberleitungsnetzes.

(3) Der Gefahrenbereich beträgt von der Gleismitte 3 Meternach beiden Seiten. Der Aufenthalt in diesem Bereich istbei nicht gesperrten Gleisen lebensgefährlich!

(4) Vor dem Betreten des Gefahrenbereiches eines Gleisesist dies für den Betrieb von Zufahrten zu sperren. DieGleissperrung verhindert die Fortführung des planmäßigenZugbetriebes und verhindert das Fahren von Zügen.

(5) Gleissperrungen können nur vom zuständigen Fahr-dienstleiter durchgeführt werden. Sie werden veranlasstdurch die Notfallleitstelle oder den Notfallmanager. Einedurchgeführte Gleissperrung für den Einsatz von Hilfs-kräften kann nur auf Veranlassung des Notfallmanagersund mit Zustimmung des Einsatzleiters wieder aufgeho-ben werden.

(6) Vor dem Betreten des Gefahrenbereiches muss die Bes-tätigung über die Gleissperrung von der Notfallleitstelle o-

Grundsatz

Besonderheitendes Eisenbahn-betriebs

Gefahrenbe-reich

Betreten desGleisbereichs

Gleissperrun-gen

Bestätigung

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der dem Notfallmanager vorliegen. Der Notfallmanagerbestätigt die Gleissperrung mündlich. Falls er sich nochnicht am Ereignisort befindet, bestätigt die Notfallleitstelledie Sperrung durch einen Vordruck, der der zuständigenLeitstelle als Fax übermittelt wird. Von dort erfolgt die Ver-ständigung des Einsatzleiters über BOS-Funk.

Oberleitungsanlage

(1) Die Oberleitungsanlage steht unter einer ständigen Be-triebsspannung von 15.000 Volt Wechselstrom.

Dies gilt sowohl für den eigentlichen Fahrdraht als auch fürdie eventuell vorhandene Speiseleitung, die außerhalb des

Gleisbereiches verläuft (siehe Abbildung 6).

Der Fahrdraht befindet sich in der Regel 5,50 m bis 6,00 müber Schienenoberkante (SO). Er kann im Bereich vonBrücken und Tunneln sowie in Bergsenkungsgebieten auf4,95 m, in Ausnahmefällen auf 4,80 m über SO abgesenktsein. Auf Neubaustrecken beträgt die Fahrdrahthöhe5,30 m.

(2) Es muss stets angenommen werden, dass alle Leitungenvon elektrotechnischen Anlagen für Bahnstrom unterSpannung stehen, solange nicht einwandfrei feststeht,dass sie ausgeschaltet und bahngeerdet sind!

Wenn die Sicherheitsabstände nach DIN VDE 0132 nichteingehalten werden können, darf mit dem Einsatz erst be-gonnen werden, wenn die Oberleitung zweifach, vor undhinter der Ereignisstelle, bahngeerdet wurde. Dies ge-schieht entweder durch den hierfür zuständigen Mitarbei-ter der DB AG (z. B. Notfallmanager) oder durch entspre-

Allgemeines

Abbildung 6: Oberleitungsanlage

Gefahrenquel-len, Gefahren-abwehr

Speiselei-tung

Fahrdraht

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chend ausgebildete und geprüfte Einsatzkräfte der Feuer-wehr oder des BGS.

(3) Bei einer Oberleitungsanlage ist zu unterscheiden zwi-schen unter Spannung stehenden und bahngeerdetenTeilen. Unter Bahnerdung versteht man eine gut leitendeVerbindung zwischen leitfähigen, nicht zum Betriebs-stromkreis gehörenden Teilen (z. B. Oberleitungsmast)und der Erdschiene.

Ein Isolator trennt unter Spannung stehende Teile vonbahngeerdeten Teilen. Außerdem trennen Isolatoren auchverschiedene Schaltgruppen voneinander.

(4) Von allen unter Spannung stehenden Teilen der Oberlei-tung und der Speiseleitung müssen generell die nachDIN VDE 0132 geforderten Schutzabstände eingehaltenwerden. Nicht eingewiesene Personen sollten einen Si-cherheitsabstand von mindestens 3 m einhalten.

(5) Herabhängende Leitungen, auch dann wenn sie den Bo-den berühren, sind besonders gefährlich. Der Bereich imUmkreis von ca. 10 m darf daher solange nicht berührt o-der betreten werden, bis die gerissene Leitung ausge-schaltet und bahngeerdet ist.

Hinweis:

Einzelne Feuerwehren haben regional Anweisungen her-aus gegeben, die einen größeren Sicherheitsabstand for-dern.

(6) Auf Gleisen mit unter Spannung stehender Oberleitungdürfen Tritte und Bühnen, die höher als 2 m über Schie-nenoberkante liegen, nicht betreten werden.

An diesen Stellen tragen Wagen und TriebfahrzeugeWarnschilder (siehe Abbildung 8).

Ohne vorherige Ausschaltung und Bahnerdung dürfen Dä-cher von Fahrzeugen nicht bestiegen werden.

Bahnerdung

Schutzabstände

HerabhängendeLeitung

Aufsteigen aufFahrzeuge

Abbildung 7: Aufsteigen auf Fahrzeuge

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(7) Das Entfernen von in der Oberleitung hängenden Zwei-gen, Ästen oder andere Gegenständen ist nur bei ausge-schalteter und bahngeerdeter Oberleitung zulässig.

(8) Bei Bränden im Bereich der Oberleitung darf mit denLöscharbeiten ausnahmsweise bei noch eingeschalteterOberleitung begonnen werden, wenn die Bedingungennach DIN VDE 0132 erfüllt sind. Der Einsatzleiter be-stimmt die Maßnahmen.

(9) Es ist lebensgefährlich, einen in unmittelbarer Nähe derOberleitung oder der Speiseleitung befindlichen Verun-glückten zu retten, wenn nicht zuvor sichergestellt wurde,dass die Oberleitungsanlage ausgeschaltet und bahnge-erdet wurde.

(10) Feuerwehren haben die Möglichkeit, ihre Einsatzkräfte vonder DB AG im Bahnerden aus- und fortbilden zu lassen.Außerdem werden sie auf Kosten der DB AG mit Bahner-dungsgarnituren ausgerüstet.

Aus Gründen der Effizienz ist es zweckmäßig innerhalbeines Landkreises Feuerwehren zu benennen, die, überihre Zuständigkeitsgrenzen hinaus, bei Eisenbahnunfällenmit alarmiert werden, um eine eventuelle Bahnerdung vor-nehmen zu können. Hierfür bieten sich Feuerwehren an,die z. B. über einen Rüstwagen verfügen. Die Festlegunghierzu muss unter Beachtung regionaler Besonderheitenzwischen den Beteiligten festgelegt werden.

(11) Für die Durchführung der Bahnerdung ist der Notfallma-nager verantwortlich; er führt sie in der Regel selber durch.

Einsatzkräfte von Feuerwehren sollen eine Bahnerdungnur unter folgenden Bedingungen durchführen:

- der Notfallmanager ist noch nicht vor Ort,

- es liegen einfache Verhältnisse vor, z. B. freie Streckeoder kleine und übersichtliche Bahnhöfe oder Halte-punkte,

Abbildung 8: Warnschild

Gegenstände inder Oberleitung

Löscharbeitenim Bereich derOberleitung

Retten Verun-glückter

Bahnerdendurch Feuer-wehren; Allge-meines

Bahnerdendurch Feuer-wehren; Anläs-se

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- die einsatztaktische Lage erfordert eine sofortigeBahnerdung, da z. B. Menschenleben in akuter Ge-fahr sind.

Die Entscheidung liegt beim Einsatzleiter.

(12) Die für die Bahnerdung vorgesehenen Feuerwehren müs-sen im Bahnerden nachweislich ausgebildet und unterwie-sen sein. Die Ausbildungen werden durch die Niederlas-sungen der DB Netz AG in Absprache mit den Feuerweh-ren geregelt.

Die Unterweisung muss alle zwei Jahre wiederholt wer-den.

(13) Die DB AG rüstet Feuerwehren, die sich bereit erklären,die Bahnerdung im Notfall zu übernehmen, mit Erdungs-garnituren aus (siehe Abbildung 9).

Eine komplette Erdungsgarnitur besteht immer aus

- einer fünfteiligen zusammensteckbaren Erdungsstan-ge,

- zwei Erdungsseilen mit Fahrdrahterdungsklemme undSchienenfußerdungsklemme,

- einem fünfteiligen zusammensteckbaren Spannungs-prüfer.

Auf Bahnhöfen sowie weiteren Betriebsstellen der DB AGwerden Erdungsvorrichtungen vorgehalten. Über denStandort dieser Garnituren ist der Notfallmanager infor-miert.

(14) Die Erdungsgarnituren sind vor jeder Benutzung auf offen-sichtliche Schäden zu überprüfen. Darüber hinaus werdendie Garnituren durch die DB AG im vorgeschriebenen Zeit-raum überprüft und ggf. instand gesetzt.

Erdungsgarnituren, die im Einsatz beschädigt oder zerstörtwurden, werden durch die DB AG kostenfrei ersetzt, so-fern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Beschädi-gung geführt haben.

Ausbildung,Unterweisung

Ausrüstung derFeuerwehren

Abbildung 9: Bahnerdungsgarnitur

Überprüfung

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(15) Die Bahnerdung darf durch die Einsatzkräfte der Feuer-wehr erst erfolgen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass dieOberleitung ausgeschaltet wurde und die Gleise gesperrtwurden. Die Bestätigung über die Ausschaltung der O-berleitung und die Gleissperrung erhält die zuständigeLeitstelle von der Notfallleitstelle in Form eines Faxes. DieLeitstelle informiert den Einsatzleiter über BOS-Funk.

(16) Die Aufhebung der Bahnerdung wird durch den Notfallma-nager nach Zustimmung durch den Einsatzleiter veran-lasst.

Gefahrgut

(1) Die DB Cargo AG befördert große Mengen gefährlicheGüter, das sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf-grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustan-des im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für

Bahnerdendurch Feuer-wehren; Durch-führung

Abbildung 10: Bahnerdung durch Notfallmanager

Aufheben derBahnerdung

Allgemeines

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die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere fürdie Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben undGesundheit von Menschen sowie für Tiere und andereSachen ausgehen können.

Es handelt sich hier um die gleichen Stoffe, die auch vonanderen Verkehrsträgern transportiert werden.

(2) Die Beförderung gefährlicher Güter unterliegt der Verord-nung über die innerstaatliche und grenzüberschreitendeBeförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Ei-senbahnen (GGVSE) und ihren Anlagen, der Ordnung fürdie internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Gü-ter (RID) und den Anlagen A und B des Übereinkommensvom 30. September 1957 über die internationale Beförde-rung Gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).

(3) Bei der Beförderung gefährlicher Güter in Großcontainern,Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC), ortsbe-weglichen Tanks, Kesselwagen, Batteriewagen, Wagenmit abnehmbaren Tanks sowie Wagen oder Großcontainerfür die Beförderung in loser Schüttung sind diese entspre-chend den Vorschriften des RID zu kennzeichnen.

Die Abbildung 11 zeigt die Großzettel (Placards) nachdem seit dem 01. Juli 2001 gültigen RID.

(4) Kesselwagen, Batteriewagen, Wagen mit abnehmbarenTanks, Tankcontainer, MEGC, ortsbewegliche Tanks, so-wie Wagen, Groß- und Kleincontainer für Güter in loserSchüttung sind außerdem mit einer rechteckigen, orange-farbenen Kennzeichnung versehen. Die Nummer zurKennzeichnung der Gefahr muss im oberen Teil und dieUN-Nummer im unteren Teil der orangefarbenen Kenn-zeichnung angegeben sein. (siehe Abbildung 12).

(5) Ungereinigte, nicht entgaste oder nicht entgiftete leereVerpackungen, leere Tanks (einschließlich Kesselwagen,Tankcontainer, Batteriewagen, abnehmbare Tanks, orts-bewegliche Tanks und MEGC) sowie leere Container undleere Wagen für Güter in loser Schüttung, die gefährlicheGüter der einzelnen Klassen mit Ausnahme der Klasse 7enthalten haben, sind mit den gleichen Kennzeichnungenund Gefahrzetteln oder Großzetteln (Placards) versehenwie im gefüllten Zustand.

(6) Straßenfahrzeuge im Huckepackverkehr sind nach denVorschriften des ADR gekennzeichnet.

Beide Seiten der im Huckepackverkehr verwendetenTragwagen sind mit Großzetteln (Placards) versehen. BeiBenutzung der rollenden Landstraße, bei sonstigen Beför-derungen von Straßentankfahrzeugen sowie Straßenfahr-zeugen mit gefährlichen Gütern in loser Schüttung ist dasAnbringen von Großzetteln (Placards) an den Tragwagennicht erforderlich.

GGVSE

Großzettel (Pla-cards)

OrangefarbeneKennzeichnung

Kennzeichnungvon ungereinig-ten leeren Ver-packungen

Straßenfahrzeu-ge im Hucke-packverkehr

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Abbildung 11: Großzettel (Placards)

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(7) Versandstücke, Container, ortsbewegliche Tanks undTankcontainer sowie Wagen, die eine Wagenladung Ver-sandstücke mit ein und demselben Gut enthalten, dürfen,sofern die Transportkette eine See- oder Luftbeförderungeinschließt, nach den Vorschriften des See- oder Luftver-kehrs gekennzeichnet sein.

(8) Im Ereignisfall ist die Kenntnis über die Art des Gefahrgu-tes, dessen Eigenschaften sowie über die Position desWagens im Zugverband von großer Bedeutung.

Diese Informationen lassen sich auf mehrere Arten ermit-teln. Die Notfallleitstelle hat auf diese Daten Zugriff.

(9) Zu jedem Wagen bzw. zu jeder Ladung mit gefährlichemGut existiert ein Beförderungspapier, welches stets aufdem Triebfahrzeug mitgeführt wird.

Im Feld 31 des Beförderungspapiers sind folgende Anga-ben zum gefährlichen Gut eingetragen:

- Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (soweit vor-geschrieben),

- UN-Nummer,

- offizielle Benennung des Stoffes oder Gegenstandes,ggf. ergänzt durch die technische, chemische oderbiologische Benennung,

- Klasse oder bei Klasse 1 die Unterklasse und Ver-träglichkeitsgruppe,

- ggf. Verpackungsgruppe,

- die Großbuchstaben „RID“.

(10) Als weitere Informationsquelle kann die Wagenliste, diesich auf dem Triebfahrzeug des Zuges befindet, genutztwerden. Sie ist ein Verzeichnis aller im Zugverband beför-derten Wagen mit Angaben wie Stellung im Zugverband,Wagennummer, Ladezustand und bei Beladung mit ge-fährlichem Gut die UN-Nummer und Klasse. Die Wagensind entsprechend der Wagenreihung aufgeführt.

Abbildung 12: Orangefarbene Kennzeichnung

Kennzeichnungnach Vorschrif-ten für den See-oder Luftver-kehr

Informationenzur Ladung

Beförderungs-papier

Wagenliste

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(11) Gemäß § 8 GGVSE muss der Beförderer schriftliche Wei-sungen (Unfallmerkblätter) für häufig beförderte gefährli-che Güter vorhalten. Die DB Cargo AG hat daher in einerRichtlinie3 ihre schriftlichen Weisungen zusammen ge-fasst. Die Richtlinie wird auf den Triebfahrzeugen mitge-führt und befindet sich weiterhin in den Notfallleitstellensowie in den Einsatzfahrzeugen der Notfallmanager.

Bei gefährlichen Gütern, für die keine schriftliche Weisungin dieser Sammlung vorgehalten wird, ist der Absenderverpflichtet, dem Beförderer eine schriftliche Weisung(Unfallmerkblatt) zu übergeben beizugeben oder auf einevoll anwendbare schriftliche Weisung (Unfallmerkblatt)hinzuweisen.

(12) Ein großer Teil der mit der Eisenbahn transportierten ge-fährlichen Güter wird in Kesselwagen befördert. Haupt-sächlich handelt es sich dabei um flüssige Stoffe oder ver-flüssigte Gase. Je nach Natur der Stoffe sind die Tanksbezüglich Material, Armaturen und Sicherheitseinrichtun-gen unterschiedlich ausgelegt. Der Fassungsraum desTanks kann bis zu 120 m3 betragen.

Die bei der DB AG eingestellten Kesselwagen sind Privat-eigentum von verschiedenen Betreiber.

(13) Kesselwagen werden nach ihren baulichen Merkmalensowie den unterschiedlichen physikalischen bzw. chemi-schen Eigenschaften der Transportgüter eingeteilt.

Kesselwagenfür Druckgase

Kesselwagenfür flüssige Stoffe

Ø mit Untenentleerung

Ø mit Obenentleerung

Ø für tiefgekühlt verflüssigteGase

Ø mit Untenentleerung(Mineralölkesselwagen o-der Chemiekesselwagen)

Ø Mit Obenentleerung(Chemiekesselwagen)

Ø mit Oben- und Untenent-leerung(Chemiekesselwagen)

(14) Druckgaskesselwagen sind äußerlich an einem etwa30 cm breiten orangefarbenen Streifen, der den Tank inHöhe der Tankachse umschließt, erkennbar (sieheAbbildung 13). In der Regel werden die Gase in verflüs-sigtem Zustand unter Druck und im geringen Umfang auchin tiefgekühltem Zustand befördert. Die Be- und Entladungerfolgt in den meisten Fällen über flurbetätigte (bodenbe-dienbare) Füll- und Entleerungseinrichtungen (Untenent-leerung).

3 Richtlinie 424, Sicherheitstechnische Maßnahmen nach Freiwerdengefährlicher Güter

Unfallmerkblät-ter

Kesselwagen

Kesselwagenar-ten

Druckgaskes-selwagen

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(15) Kesselwagen für flüssige Stoffe werden unterschiedenin Mineralölkesselwagen und Chemiekesselwagen.

Mineralölkesselwagen sind mit Sicherheitsventilen ausge-rüstet, welche den möglichen Über- oder Unterdruck be-grenzen sollen. Sie werden in der Regel über den Dombefüllt und über die unteren Armaturen entleert. Für einleichteres Handling bei der Entladung sind sie häufig miteinem Zwangsbelüftungssystem ausgerüstet. Wagen miteinem Zwangsbelüftungsventil lassen sich an dem weißenFarbring, der den Tank umschließt, erkennen (sieheAbbildung 14).

Chemiekesselwagen haben entsprechend der Gefährlich-keit des Ladegutes im Tankscheitel die Befüll- und Entla-dearmaturen. Weniger gefährliche Chemikalien dürfenauch in Kesselwagen mit unten liegenden Armaturen be-fördert werden.

Abbildung 13: Druckgaskesselwagen

Kesselwagenfür flüssigeStoffe

Abbildung 14: Mineralölkesselwagen

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(16) Kesselwagen haben auf beiden Seiten eine Anschriften-tafel (siehe Abbildung 15) auf welcher selbst oder auf demTank u. a. folgende Angaben zu finden sind:

- Name des Betreibers,

- Lastgrenze nach den Eigenschaften des Wagens so-wie der zu befahrenden Kategorien von Strecken,

- offizielle Benennung für die Beförderung der zur Be-förderung zugelassenen Stoffe,

- Wagennummer,

- Eigenmasse des Kesselwagens,

- Fassungsraum,

- Tankcodierung.

Kuppeln von Fahrzeugen

(1) Die Verbindung bzw. Trennung von Schienenfahrzeugenwird als Kuppeln bzw. Entkuppeln bezeichnet. Dies darf inder Regel nur von eingewiesenen Personen durchgeführtwerden.

Die Fahrzeuge sind in der Regel mit einer Schrauben-kupplung untereinander verbunden. Hinzu kommen Luft-leitungen (Hauptluftleitung und Hauptluftbehälterleitung)für Bremsen und Türschließeinrichtungen, Leitungen derZugsammelschiene und ggf. auch Steuerkabel bei Zügenmit Steuerwagen.

Besondere Schwerwagenzüge, z. B. Erztransporte, sindmit automatischen Kupplungen (AK) ausgerüstet. Trieb-wagenzüge sind in der Regel mit einer automatischen„Scharfenbergkupplung“ ausgerüstet. Bei dieser Kupp-lungsart sind alle Versorgungsleitungen in der Kupplungenthalten.

Anschriftentafel

Abbildung 15: Anschriftentafel

Allgemeines

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Güterwagen mit Schraubenkupplung können im Notfallleicht entkuppelt werden, indem die Schraubenkupplunggelöst und ausgehängt wird.

Automatische Kupplungen können entweder von der Seitedurch eine Mechanik oder nur vom Führerstand des Fahr-zeugs entkuppelt werden.

(2) Ausschließlich in Ausnahmefällen zur Abwendung weitererGefahren, z. B. zum Bewegen beschädigter Gefahrgutwa-gen, können Güterzugwagen auch durch Bahnfremde ent-kuppelt werden. Reisezugwagen sollten aufgrund der Ver-bindung einer durchgehenden Leitung für elektrische E-nergie, die Zugsammelschiene, nur von eingewiesenenPersonen entkuppelt werden. Die Zugsammelschiene führtSpannungen von ca. 1.000 Volt.

(3) Die Hauptluftleitung führt einen Betriebsdruck von 5 bar.Um sie zu trennen, müssen zuvor beide Luftabsperrhähne(Bremshähne) geschlossen werden, indem sie nach obenumgelegt werden. Daraufhin kann die Leitung getrennt

werden, indem die Kupplungsköpfe, an denen die beidenBremsschläuche verbunden sind, angehoben werden.

(4) Vor dem Trennen sind die Fahrzeuge unbedingt gegenunbeabsichtigtes Entrollen zu sichern (z. B. Handbremseoder Hemmschuh).

Ungesichert abgestellte Schienenfahrzeuge können infol-ge des geringen Reibwertes zwischen Rad und Schienewesentlich schneller in Bewegung geraten als Straßen-fahrzeuge.

Notfalltechnik der DB AG

(1) Die DB AG hält für die Beseitigung von Ereignisfolgenspezielle Notfalltechnik vor. Mit Ausnahme der Rettungs-züge handelt es sich hierbei um Technik, die nicht aus-schließlich bei gefährlichen Ereignissen eingesetzt wird,sondern auch bei Bau- und Instandhaltungsarbeiten sowiezur Beseitigung von Unregelmäßigkeiten.

Entkuppelndurch Dritte

Hauptluftleitung

Abbildung 16: Bremsschlauch mit rotem Luftab-sperrhahn (geöffnet)

Sichern derFahrzeuge

Allgemeines

Luftab-sperrhahn

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(2) Die Einheitshilfsgerätewagen (EHG) und Einheitshilfszüge(EHZ) sind mit ihrer Ausrüstung für das Aufgleisen undAbschleppen von Eisenbahnfahrzeugen konzipiert. JederEHG / EHZ ist mit einem Leiter und sechs Mitarbeitern be-setzt. Die EHG / EHZ sind flächendeckend über das Bun-desgebiet verteilt.

Ihre Anforderung ist jederzeit durch den Notfallmanagerbzw. die Notfallleitstelle möglich.

(3) Die DB AG hält an sechs Standorten schienengebundeneKräne mit einer Tragkraft von 75 t bzw. 160 t vor.

Die Entscheidung, ob diese Kräne oder Straßenkräne zumEinsatz kommen, wird durch die Einsatzleitung vor Ortentschieden.

Ihre Anforderung ist jederzeit durch den Notfallmanagerbzw. die Notfallleitstelle möglich.

(4) Die Oberleitungsgerätewagen (siehe Abbildung 18) wer-den für Reparatur- und Wartungsarbeiten an der Oberlei-tung eingesetzt.

Ihre Anforderung ist jederzeit durch den Notfallmanager

Einheitshilfs-gerätewagen,Einheitshilfszug

Schienenkräne

Abbildung 17: 75 t-Kran

Oberleitungsge-rätewagen

Abbildung 18: Oberleitungsgerätewagen

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bzw. die Notfallleitstelle möglich.

(5) Rettungszüge sind Bestandteil des Rettungskonzeptes fürTunnel auf den Schnellfahrstrecken Hannover - Würzburgund Mannheim - Stuttgart. Auf diesen Strecken werden siebei Bedarf sowohl in Tunneln als auch auf freier Streckeeingesetzt. Der Einsatz ist allerdings im Einzelfall auchaußerhalb dieser Strecken möglich.

Die Rettungszüge sind in folgenden Bahnhöfen stationiert:

- Hildesheim,

- Kassel,

- Fulda,

- Würzburg,

- Mannheim,

- Kornwestheim.

Die Rettungszüge sind ständig einsatzbereit und innerhalbweniger Minuten abfahrbereit. Die Besetzung erfolgt mitEinsatzkräften der an den Standorten zuständigen Be-rufsfeuerwehr.

Ein Rettungszug stellt notfallmedizinische Erstversorgungsowie Löschwasser, feuerwehrtechnisches Gerät undKommunikationsmittel bereit. Die Beladung entspricht derNormbeladung eines LF 16 und RW 2.

Schlusswort

Mit dieser Übersicht wollen wir Ihnen einen Überblick überdie Besonderheiten bei Hilfeleistungseinsätzen auf Bahn-anlagen geben und auf die Gefahren, die aus dem Eisen-bahnbetrieb entstehen können hinweisen. Der persönlicheKontakt und der Erfahrungs- und Meinungsaustausch zwi-schen den Mitarbeitern vor Ort kann und kann und soll da-durch nicht ersetzt werden.

Offene Fragen werden wir jederzeit gerne beantworten.

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Rettungszüge

Abbildung 19: Schema Rettungszug


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