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Der Weg Durch Den Zivilprozess Im Berufungsverfahren

Date post: 12-Oct-2015
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Marius Breucker: „Der Weg durch den Zivilprozess im Berufungsverfahren“Oft ist es lohnender, einen Konflikt kaufmännisch ohne Gerichtsverfahren zu lösen. „Viele Unternehmen fürchten ein Gerichtsverfahren, da sie dann die Sache nicht mehr unter Kontrolle haben“, weiß Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker aus der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker. Manchmal jedoch lässt sich ein Prozess nicht vermeiden. Dann ist es wichtig, die wesentlichen Abläufe eines Gerichtsverfahrens zu kennen, um rechtzeitig die Weichen richtig zu stellen.
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1 Der Weg durch den Zivilprozess im Berufungsverfahren  Oft ist es lohnender, einen Konflikt kaufmännisch ohne Gerichtsver fahren zu lösen. „Viele Unternehmen fürchten ein Gerichtsverfahren, da sie dann die Sache nicht mehr unter Kontrolle haben“, weiß Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker aus der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucke r. Manchmal jedoch lässt sich ein Prozess nicht vermeiden. Dann i st es wichtig, die wesentlichen Abläufe eines Gerichtsverfahrens zu kennen, um rechtzeitig die Weichen richtig zu stellen.  Ein Gerichtsverfahren kann ein Marathonlauf sein. Auch wer in erster Instanz obsiegt, kann sich nicht sicher sein, dass dieser Sieg von Dauer i st. Vielmehr muss man von Anfang an auch ein mögliches Berufungsverfahren ins Kalkül ziehen. Gefährlich: Zu Unrecht gewonnene erste Instanz  „Mit das schlimmste was in einem Prozess passieren kann, ist eine zu Unrecht gewonnene erste Instanz“, erklärt Marius Breucker und ergänzt: „Der Gegner k ann in Berufung gehen und im Falle des Erfolges sämtliche Verfahrenskosten   auch die der ersten Instanz   erstattet verlangen“. Aufgabe des Anwaltes ist es, auch bei einem s cheinbar günstigen Verlauf der ersten Instanz den Mandanten rechtzeitig auf solche Risiken hinzuweisen. So kann ein unerwünschter Pyrrhus-Sieg noch durch entsprechende prozessuale Maßnahmen oder durch Abschluss eines Vergleiches aus einer starken Position heraus vermieden werden. Nach Abschluss der ersten Instanz ist ein ergangenes Urteil in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu analysieren.
Transcript
  • 1

    Der Weg durch den Zivilprozess im Berufungsverfahren

    Oft ist es lohnender, einen Konflikt kaufmnnisch ohne Gerichtsverfahren zu lsen. Viele Unternehmen frchten ein Gerichtsverfahren, da sie dann die Sache nicht mehr unter

    Kontrolle haben, wei Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker aus der Stuttgarter Kanzlei Wterich Breucker. Manchmal jedoch lsst sich ein Prozess nicht vermeiden. Dann ist es

    wichtig, die wesentlichen Ablufe eines Gerichtsverfahrens zu kennen, um rechtzeitig die

    Weichen richtig zu stellen.

    Ein Gerichtsverfahren kann ein Marathonlauf sein. Auch wer in erster Instanz obsiegt, kann sich

    nicht sicher sein, dass dieser Sieg von Dauer ist. Vielmehr muss man von Anfang an auch ein

    mgliches Berufungsverfahren ins Kalkl ziehen.

    Gefhrlich: Zu Unrecht gewonnene erste Instanz

    Mit das schlimmste was in einem Prozess passieren kann, ist eine zu Unrecht gewonnene erste Instanz, erklrt Marius Breucker und ergnzt: Der Gegner kann in Berufung gehen und im Falle des Erfolges smtliche Verfahrenskosten auch die der ersten Instanz erstattet verlangen. Aufgabe des Anwaltes ist es, auch bei einem scheinbar gnstigen Verlauf der ersten Instanz den

    Mandanten rechtzeitig auf solche Risiken hinzuweisen. So kann ein unerwnschter Pyrrhus-Sieg

    noch durch entsprechende prozessuale Manahmen oder durch Abschluss eines Vergleiches aus

    einer starken Position heraus vermieden werden. Nach Abschluss der ersten Instanz ist ein

    ergangenes Urteil in tatschlicher und rechtlicher Hinsicht zu analysieren.

  • 2

    Tatbestand

    Beide Parteien auch die in erster Instanz obsiegende prfen, ob die tatschlichen Feststellungen des Gerichts der Tatbestand Fehler oder Lcken aufweisen. Sollte dies der Fall sein, muss die betroffene Partei innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Urteils einen

    Antrag auf Tatbestandsberichtigung stellen.

    Der gerichtlich festgestellte Sachverhalt kann in einem Berufungsverfahren bedeutsam sein: Das Berufungsgericht hat seiner Entscheidung grundstzlich die erstinstanzlich festgestellten

    Tatsachen zugrunde zu legen, erlutert Marius Breucker. Dies soll der Vereinfachung und Beschleunigung des Berufungsverfahrens dienen. So muss eine erstinstanzliche Beweisaufnahme

    nicht zwingend wiederholt werden. Nur wenn konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit

    oder Vollstndigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begrnden oder wenn neue

    Tatsachen auftauchen, darf und muss das Berufungsgericht vom festgestellten Tatbestand

    abweichen.

    In der Praxis nehmen die Gerichte oftmals im Tatbestand im brigen auf den Vortrag der Parteien in den Schriftstzen Bezug. Diese Bezugnahme kann das Berufungsgericht zum Anlass

    nehmen, den Sachverhalt erforderlichenfalls in einer eigenen Beweisaufnahme zu klren.

  • 3

    Urteilsgrnde

    Nach den tatschlichen Feststellungen sind die Urteilsgrnde, also die rechtliche Wrdigung des Gerichts, auf mgliche Fehler zu berprfen. Hier geht es um die Frage, ob das Gericht die

    einschlgigen Gesetze gesehen und den Tatbestand darunter richtig subsumiert hat.

    Darber hinaus sind allgemeine Rechtsgrundstze etwa zur Auslegung von Vertrgen zu

    bercksichtigen. Ergeben sich Widersprche zur herrschenden Rechtsprechung, sollte die

    unterlegene Partei in Berufung gehen. Hierfr muss sie binnen eines Monats nach Zustellung des

    Urteils einen Berufungsschriftsatz einreichen. Der Schriftsatz muss von einem Anwalt verfasst

    und unterzeichnet werden, da sich jede Partei ab dem Landgericht zwingend durch einen

    Rechtsanwalt vertreten lassen muss.

    Nach Einlegung der Berufung hat der Berufungsklger einen weiteren Monat Zeit, um die

    Berufung schriftlich zu begrnden. Anschlieend kann die Gegenseite hnlich wie bei der Klage in einer Berufungserwiderung antworten. Das Berufungsgericht kann nach Erhalt der Berufungserwiderung entweder einen Termin zur mndlichen Verhandlung bestimmen oder die

    Parteien nochmals zu ergnzendem Vortrag auffordern. Sollte eine Berufung offensichtlich

    aussichtslos sein, so kann das Berufungsgericht die Berufung durch Beschluss ohne mndliche

    Verhandlung zurckweisen. Ansonsten wird eine mndliche Verhandlung hnlich die der ersten

    Instanz durchgefhrt und anschlieend ein Termin zur Verkndung einer Entscheidung bestimmt. In diesem Termin kann das Gericht einen Hinweisbeschluss erlassen, Zeugen laden

    oder die Fortsetzung der mndlichen Verhandlung anordnen. Das Berufungsgericht kann aber

    auch, wenn alle tatschlichen Fragen geklrt sind und beide Parteien Gelegenheit hatten, ihre

    Rechtsauffassungen darzulegen, ein Urteil verknden. Die Urteilsverkndung erfolgt regelmig

    durch schriftliche Zustellung des Urteils per Post.

  • 4

    Blauer Himmel oder Revision

    Das Berufungsurteil kann das Verfahren beenden. Unter Umstnden besteht aber noch ein

    weiteres Rechtsmittel. Dies hngt vom Instanzenzug ab: Hat nach einem erstinstanzlichen

    Verfahren am Amtsgericht das jeweilige Landgericht im Berufungsverfahren entschieden, so ist

    die Instanz endgltig beendet: ber dem Landgericht wlbt sich der blaue Himmel. Nach einem erstinstanzlichen Verfahren vor dem Landgericht und einem Berufungsurteil durch das

    Oberlandesgericht besteht die Mglichkeit der Revision zum Bundesgerichtshof. Diese ist

    zulssig, wenn sie vom Berufungsgericht zugelassen wurde. Die Revision ist zuzulassen, wenn die

    Rechtssache grundstzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung

    einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung erfordern. Lsst das Oberlandesgericht die

    Revision nicht zu, kann die unterlegene Partei hiergegen Beschwerde einlegen

    (Nichtzulassungsbeschwerde). Ist die Revision zulssig, kann der Bundesgerichtshof das Verfahren im Ergebnis an das Oberlandesgericht zurckweisen oder aber, wenn die Sache

    entscheidungsreif ist, selbst entscheiden. Damit hat das zivilrechtliche Verfahren seinen Abschluss

    gefunden.

    Wie gegen alle staatlichen Hoheitsmanahmen kann der Unterlegene gegen ein letztinstanzliches

    Urteil das Bundesverfassungsgericht anrufen. Dieses prft aber nicht das einfache Zivilrecht,

    sondern nur einen etwaigen Versto gegen die Verfassung, namentlich die Grundrechte. Mit einer Verfassungsbeschwerde kann man etwa einen Versto gegen das Grundrecht auf rechtliches

    Gehr geltend machen. Die meisten Verfassungsbeschwerden verlaufen jedoch erfolglos, weshalb

    man alles daran setzen sollte, einen Zivilprozess im normalen Instanzenzug zu gewinnen, resmiert Marius Breucker.

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