+ All Categories
Home > Documents > Der Staatsministerschule-sachsen.de/20_04_15_SLB_OS_FS.pdf · dar. Bei der Abnahme der...

Der Staatsministerschule-sachsen.de/20_04_15_SLB_OS_FS.pdf · dar. Bei der Abnahme der...

Date post: 16-Jul-2020
Category:
Upload: others
View: 0 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
4
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden An alle Schulleiterinnen und Schulleiter der Oberschulen und Förderschulen (außer Förderschulen mit dem FSP geistige Entwicklung) im Freistaat Sachsen STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Hinweise zur praktischen und organisatorischen Durchführung der Prüfungsvorbereitung zum Erwerb des Haupt- und Realschul- abschlussessowie der Abschlüsse der Förderschule im Schuljahr 2019/20 Sehr geehrte Schulleiterinnen, sehr geehrte Schulleiter, mit Blick auf die Vielzahl krisenbedingter Herausforderungen danke ich Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen an den Schulen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Landesamt für Schule und Bildung ausdrücklich für Ihr bisher gezeigtes lösungsorientiertes und umsichtiges Agieren. Mir ist bewusst, mit welchem besonderen Einsatz Sie gemeinsam das Lernen zu Hause organisieren und wie sehr Sie persönlich durch die unterschiedlichen Problemlagen der Schüler, Eitern und Lehrkräfte gefordert sind. Für Ihr Engagement und die gute Zusammenarbeit danke ich Ihnen herzlich. Gemeinsam sind wir bestrebt, dass unseren Schülerinnen und Schülern trotz der schwierigen Umstände weder kurz- noch langfristig Nachteile entstehen. Sofern es die Situation zulässt, finden deshalb alle Abschlussprüfungen planmäßig statt. Angesichts der bestehenden Infektionslage werden am 20. April 2020 die Schulen vorerst ausschließlich für das Personal geöffnet, welches zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf ihre Prüfungen zum Erwerb des Haupt- oder Realschulabschlusses erforderlich ist oder welches Schülerinnen und Schüler in einer Abschlussklasse (KS 9 oder H 1 0) im Förderschwerpunkt Lernen auf ihren Abschluss vorbereitet. Um ein geordnetes Verfahren sicherzustellen, können der 20. April und der 21. April von den Ober- und Förderschulen zur Vorbereitung genutzt werden. Erst ab dem 22. April beginnt die eigentliche Prüfungsvorbereitung mit den Schülerinnen und Schülern entsprechend den nachfolgend beschriebenen Maßgaben. Die Zeit ab dem 20. April 2020 soll für eine intensive Vorbereitung genutzt werden. Bedingt durch die vergangenen Ausfallzeiten können ggf. nicht mehr Seite 1 von 4 Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-6613/28/11 Dresden, 2020 MACH WAS - WICHTIGES A1bt itt n im Öfft ntl ichrn Sactnrn Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Informationen zum Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente erhalten Sie unter www.smk.sachsen.de/kontakt.htm
Transcript
Page 1: Der Staatsministerschule-sachsen.de/20_04_15_SLB_OS_FS.pdf · dar. Bei der Abnahme der Experimentieraufbauten der Schülerin bzw. des Schülers ist der Sicherheitsabstand einzuhalten.

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden

An alle Schulleiterinnen und Schulleiter der Oberschulen und Förderschulen (außer Förderschulen mit dem FSP geistige Entwicklung) im Freistaat Sachsen

STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS

Hinweise zur praktischen und organisatorischen Durchführung der Prüfungsvorbereitung zum Erwerb des Haupt- und Realschul­abschlussessowie der Abschlüsse der Förderschule im Schuljahr 2019/20

Sehr geehrte Schulleiterinnen, sehr geehrte Schulleiter,

mit Blick auf die Vielzahl krisenbedingter Herausforderungen danke ich Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen an den Schulen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Landesamt für Schule und Bildung ausdrücklich für Ihr bisher gezeigtes lösungsorientiertes und umsichtiges Agieren. Mir ist bewusst, mit welchem besonderen Einsatz Sie gemeinsam das Lernen zu Hause organisieren und wie sehr Sie persönlich durch die unterschiedlichen Problemlagen der Schüler, Eitern und Lehrkräfte gefordert sind. Für Ihr Engagement und die gute Zusammenarbeit danke ich Ihnen herzlich.

Gemeinsam sind wir bestrebt, dass unseren Schülerinnen und Schülern trotz der schwierigen Umstände weder kurz- noch langfristig Nachteile entstehen. Sofern es die Situation zulässt, finden deshalb alle Abschlussprüfungen planmäßig statt.

Angesichts der bestehenden Infektionslage werden am 20. April 2020 die Schulen vorerst ausschließlich für das Personal geöffnet, welches zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf ihre Prüfungen zum Erwerb des Haupt- oder Realschulabschlusses erforderlich ist oder welches Schülerinnen und Schüler in einer Abschlussklasse (KS 9 oder H 1 0) im Förderschwerpunkt Lernen auf ihren Abschluss vorbereitet.

Um ein geordnetes Verfahren sicherzustellen, können der 20. April und der 21. April von den Ober- und Förderschulen zur Vorbereitung genutzt werden . Erst ab dem 22. April beginnt die eigentliche Prüfungsvorbereitung mit den Schülerinnen und Schülern entsprechend den nachfolgend beschriebenen Maßgaben.

Die Zeit ab dem 20. April 2020 soll für eine intensive Vorbereitung genutzt werden. Bedingt durch die vergangenen Ausfallzeiten können ggf. nicht mehr

Seite 1 von 4

~SACHsEN

Der Staatsminister

Ihr Zeichen

Ihre Nachricht vom

Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-6613/28/11

Dresden, ~April 2020

MACH WAS

- WICHTIGES A1bt ittn im Öfft ntl ichrn Dir n~ t Sactnrn

Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden

www.smk.sachsen.de

Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8

Informationen zum Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente erhalten Sie unter www.smk.sachsen.de/kontakt.htm

Page 2: Der Staatsministerschule-sachsen.de/20_04_15_SLB_OS_FS.pdf · dar. Bei der Abnahme der Experimentieraufbauten der Schülerin bzw. des Schülers ist der Sicherheitsabstand einzuhalten.

STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS 5jSACHsEN

alle Lernbereiche vollständig unterrichtet werden. Inhaltliche Vollständigkeit ist daher bis zum Beginn der Prüfungen nicht mehr handlungsleitend; im Vordergrund steht die Befähigung der Schülerinnen und Schüler zur erfolgreichen Bewältigung der Prüfungssituationen.

Für die Schülerinnen und Schüler bedeutet dies, ihre Teilnahme am Unterricht auf die persönlichen schriftlichen und mündlichen Prüfungsfächer zu konzentrieren. ln Abstimmung mit dem jeweiligen Fachlehrer kann von einer Teilnahme am Unterricht in anderen Fächern abgesehen werden . Es wird darum gebeten, die Schüler bei dieser Entscheidung mit Blick auf die in der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2019/2020 gesetzten, spätesten Termine zu beraten. 1

Sofern möglich sollen für jeden Schüler in seinen nicht geprüften Fächern die zu erwartenden Jahresnoten ermittelt werden. Unterricht in diesen Fächern kann für einzelne Schüler insbesondere dann noch stattfinden, wenn dieser zur Bildung der Jahresnote erforderlich ist. Inhaltlich kann auch an die vergangene häusliche Lernzeit angeknüpft werden , in dem erledigte Arbeitsaufträge überprüft, ausgewertet und gegebenenfalls benotet werden .

Für alle Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen bedarf es deshalb einer gesonderten Planung der Zeit bis zum Prüfungsbeginn. Schulorganisatorisch ist eine neue Stundentafel abzustimmen, die den Erfordernissen einer intensiven Prüfungsvorbereitung Rechnung trägt.

Dabei muss es insbesondere Ziel sein, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, die das Infektionsrisiko für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte minimieren. Insbesondere muss aus Infektionsschutzgründen die Zahl der Schüler pro Raum reduziert werden. ln den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch wird dies im Regelfall nur durch Klassenteilung zu erreichen sein, was entsprechende Konsequenzen für den Fachlehrereinsatz nach sich zieht. Vor allem sind große Räume der Schulen zur Gewährleistung der nötigen Abstände zu nutzen.

Folgende zusätzliche Maßgaben bitte ich Sie einzuhalten bzw. durchzusetzen.

• Nur Schülerinnen und Schüler ohne respiratorische (die Atemwege betreffende) Symptomatik dürfen die Schule betreten. Der Zugang wird kontrolliert. Die Schülerinnen und Schüler werden am ersten Tag des Betretens des Schulgebäudes aktenkundig über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten bzw. Husten- und Schnupfenhygiene informiert. Nach Betreten des Gebäudes ist jeweils zu sichern, dass sich jede Schülerin und jeder Schüler die Hände wäscht/desinfiziert.

• Erforderliche Aushänge sind nach Möglichkeit elektronisch im Vorfeld der Öffnung der Schule zur Kenntnis zu geben und an mehreren Stellen im Schulhaus auszuhängen.

1 Bis zum 20. Mai 2020 erfasst der Prüfungsausschuss die von den Prüfungsteilnehmern gewählten mündlichen Prüfungsfächer sowie das von den Prüfungsteilnehmern an der Realschulabschlussprüfung gewählte naturwissenschaftliche Fach für die schriftliche Prüfung.

Seite 2 von 4

Page 3: Der Staatsministerschule-sachsen.de/20_04_15_SLB_OS_FS.pdf · dar. Bei der Abnahme der Experimentieraufbauten der Schülerin bzw. des Schülers ist der Sicherheitsabstand einzuhalten.

STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS

• Der Einsatz von Lehrkräften, die selbst ein erhöhtes Risiko für eine Infektion tragen, ist möglichst zu vermeiden oder nur mit äußerster Sensibilität und unter strengster Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen möglich. Die Lehrkräfte sind aufgefordert, dies bei der Schulleitung anzuzeigen. Die Schulleitung wird gebeten, im Einvernehmen mit der betroffenen Lehrkraft eigenverantwortlich geeignete Vorgehansweisen abzustimmen.

Es wird auf das Schreiben an alle Schulleiter zum Gesundheitsschutz der Lehrkräfte im Zusammenhang mit den Abschlussprüfungen und der Teilöffnung von Schulen vom 15.04.2020 verwiesen .

• Durch Aufsichten ist zu sichern, dass es im Schulgelände sowie im Schulhaus und auch während der Pausen keine Gruppenbildung gibt und ausreichende Abstände eingehalten werden . Durch die Lehrkräfte ist die Einhaltung der Mindestabstände durchzusetzen.

• Zwischen den Schülerarbeitsplätzen ist ein ausreichender Abstand zu gewährleisten. Daher kann das Lernen nur in Gruppen erfolgen, dafür sind entsprechend viele Räume bereitzuhalten.

• Während des Tages ist eine regelmäßige Belüftung der Arbeitsräume einzuplanen und sicherzustellen .

• Praktisches Arbeiten und experimentelle Tätigkeiten- insbesondere Schülerexperimente in den MINT-Fächern- stellen eine besondere Herausforderung an den Infektionsschutz dar. Bei der Abnahme der Experimentieraufbauten der Schülerin bzw. des Schülers ist der Sicherheitsabstand einzuhalten. Hilfe bei der experimentellen Unterstützung ist nur mit beidseitigem Mundschutz und ausreichendem Abstand gestattet. Auch bei empfohlener Verwendung von Einweghandschuhen ist eine umfassende Desinfektion des Arbeitsplatzes, der Gerätschaften, Werkzeuge und Materialien vor einer erneuten Nutzung erforderlich.

• Für die Toilettenbenutzung sind Laufwege durch die Schule auszuweisen, die Begegnungen verhindern. Die Toilettenräume werden täglich eingehend gereinigt. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass genügend Seife und Papierhandtücher vorhanden sind .

• Vor den Toiletten werden Wartebereiche eingerichtet. Eine Aufsichtsperson stellt sicher, dass sich Prüflinge bei den Toilettengängen nicht begegnen.

Bitte bereiten Sie die Umsetzung der Maßnahmen auch in Kooperation mit dem Schulträger vor.

Ich möchte Sie außerdem darüber informieren, dass mit den kommunalen Spitzenverbänden einvernehmlich abgestimmt ist, dass ab dem 20. April 2020 der Schülerverkehr wieder vollumfänglich aufgenommen wird . Mit Blick auf die deutlich reduzierten Schülerzahlen sollten die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zum Infektionsschutz während des Transportes hinreichend umsetzbar sein.

Seite 3 von 4

Page 4: Der Staatsministerschule-sachsen.de/20_04_15_SLB_OS_FS.pdf · dar. Bei der Abnahme der Experimentieraufbauten der Schülerin bzw. des Schülers ist der Sicherheitsabstand einzuhalten.

STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN

Wir treffen täglich eine Einschätzung der aktuellen Situation und sind auf verschiedene Szenarien vorbereitet, die eine angemessene Reaktion auf sich ändernde Rahmenbedingungen erlauben. Detaillierte Regelungen zur Prüfungsdurchführung erhalten Sie spätestens Anfang Mai 2020 sowie weitere Informationen zum Fortgang der Öffnung von Schulen.

Ich danke Ihnen und allen Lehrerinnen und Lehrern für das Engagement in dieser Krisensituation sehr herzlich. Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die Schülerinnen und Schüler bestmöglich Ihre Prüfungen absolvieren können.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Seite 4 von 4


Recommended