Date post: | 06-Mar-2016 |
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titelthema: 1862 – Neue Verfassung mit neuem Landtag
steuern: Steuerliche Abzugsmöglichkeiten
aBGB-juBiläum: Ein bewährtes Werk für das Zivilrecht
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märz 2012
3
Das Jahr 2012 ist reich an Jubiläen. Auch der Land-
tag kann dieses Jahr feiern. Vor 150 Jahren trat
die Verfassung von 1862 in Kraft, der Landtag
als Volksvertretung wurde im
Nachgang zur Revolution 1848
gegründet. Wir weisen in unse-
rer Titelgeschichte auf diese be-
wegte Zeit für unser Land hin. Das Jubiläum «100
Jahre Briefmarken» beschäftigte uns in der letz-
ten Ausgabe, doch damit soll es nicht sein Be-
wenden haben. Auch diese Aus-
gabe enthält wieder ein Brief-
marken-Thema, eine Beschrei-
bung der ersten drei Marken, die
von Liechtenstein herausgegeben
wurden. Weitere Briefmarken
aus der 100-jährigen Geschichte
unserer Briefmarken folgen in
den nächsten Ausgaben. Das
Porträt widmen wir dieses Jahr
einer speziellen Branche, näm-
lich den Kommunikationsver-
antwortlichen von Unternehmen
und Organisationen. Einige davon sind Pendler
und haben damit sowohl die Aussen- wie die
Innensicht. Ich wünsche Ihnen dabei eine anre-
gende Lektüre.
Günther Meier
Chefredaktor «Der Monat»
i n h a lt | e d i t o r i a l
Auch der Landtag feiert dieses Jahr ein Jubiläum
die Gründung unserer Volksvertretung
erfolgte in einer spannenden Zeitepoche
Pa n o r a m a 4
1 5 0 j a h r e l a n d ta G 1862 – Neue Verfassung mit neuem Landtag 6
w i r t s c h a f t mit Entscheidungsträgern im Gedankenaustausch 10
s t e u e r n Steuerliche Abzugsmöglichkeiten 12
e n e r G i e Eine zukunft mit Grün-Strom-Strategie 14
a B G B - j u B i l ä u m Ein bewährtes Werk für das zivilrecht 16
k u lt u r Gottfried Honegger – das kreative Sehen 18
u n i V e r s i t ä t Qualitative Vertiefung in Lehre und Forschung 20
B r i e f m a r k e n Drei Briefmarken mit dem gleichen Fürsten 22
P o r t r ä t Beat Krieger – FmA-Finanzmarktaufsicht 23
G e s e l l s c h a f t Soroptimisten pflegen Gastfreundschaft in aller Welt 26
Z e i t G e s c h e h e n 25. märz 1962: CSP reicht Wahlbeschwerde ein 27
r ä t s e l 28
s c h l u s s P u n k t 30
imPressum: 6. Jahrgang, Nr. 65, märz 2012, 18 000 ExemplareherausGeBer: Alpenland Verlag AG, Feld kircher Strasse 13, FL-9494 Schaan, Tel. +423 239 50 30, Fax +423 239 50 31, [email protected]: Günther meier, Tel. +423 380 09 30, Fax +423 380 09 31, [email protected]: Tel. +423 239 50 23, Fax +423 239 50 51, [email protected]: Barbara Schmed, Gutenberg AGsatZ und druck: Gutenberg AG, FL-9494 SchaanPaPier: PlanoJet, 100 g/m², FSC-zertifiziertonline: «Der monat» im Internet: www.dermonat.lititelBild: 1862 erhielt Liechtenstein eine neue Verfassung. Gemälde von Vaduz aus der damaligen zeit. (Foto: Landesmuseum)
Feldkircherstrasse 13 | 9494 Schaan Tel. +423 239 50 50
Bücher für LiechtensteinFeldkircher Strasse 13 • FL-9494 Schaan
Pa n o r a m a
4
5Kunsterlebnisse für die ganze Familie
Die möglichst frühe Förderung der Kinder ge-
hört zu unserer Gesellschaft, weil die kleinen Kin-
der sehr aufnahme- und begeisterungsfähig sind.
Das Kunstmuseum Liechtenstein hat es sich zur
Aufgabe gemacht, die Kinder möglichst früh auch
mit der Kunst zusammenzubringen. Auf spieleri-
sche und lustvolle Art sollen die
Kinder die Welt der Kunst erfah-
ren. Eingebettet ist diese Art der
Kunst-Erfahrung in das Kinder-
und Familienprogramm, das je-
weils auf die Besucher- und
Altersgruppe abgestimmt wird.
Verbunden mit gestalterischen
Arbeiten im eigenen Atelier des
Kunstmuseums wird das Gesehene und Erlebte
vertieft. Damit soll die Kreativität der Kinder ange-
regt werden. Im Monat März ist Sonntag, der 11.
März, vom Kunstmuseum als Familien-Nachmit-
tag auserkoren worden. Das Angebot gilt für Kinder
ab 5 Jahren, aber auch Eltern und Grosseltern oder
andere Begleitpersonen sind willkommen, zusam-
men mit dem Nachwuchs in die Kunstwelt einzu-
tauchen und kreativ den Kunstgenuss zu verarbei-
ten. www.kunstmuseum.li
Mensch und Tier Petition zum Wildtierschutz Die Regierung hat eine Verordnung über den
Wildtierschutz erlassen, die am 1. April 2012 in
Kraft treten soll. Die als Schonzonen und Winter-
ruhezonen ausgeschiedenen Gebiete, die während
der Winterzeit oder ganzjährig nicht betreten wer-
den dürfen, erachtet eine Gruppe als unverhältnis-
mässig. Deshalb wurde eine Petition gestartet, die
von der Regierung verlangt, die Verordnung in der
vorliegenden Form nicht in Kraft zu setzen. Bei der
Ausscheidung von Schutzzonen sollten statt dessen
alle Interessengruppen berücksichtigt werden,
nicht nur Jagd und Forstwirtschaft. Die Gruppe be-
fürchtet mit der Verordnung massive Einschrän-
kungen der Bewegungsfreiheit für Wanderer im
Alpengebiet. Eine Reihe von Berggipfeln wäre nicht
mehr oder nur noch aus dem Ausland erreichbar,
wie beispielsweise die Grauspitze.
Gegen Abbau der mutterschaftszulage Mütter erhalten seit 1982 bei der Geburt eines
Kindes eine Mutterschaftszulage, die je nach den
Einkommensverhältnissen zwischen 500 und 4500
Franken beträgt. Die Regierung möchte diese Mut-
terschaftszulage abschaffen, die im Jahr 2010 noch
an 70 Frauen ausbezahlt wurde. Im Vernehmlas-
sungsbericht heisst es als Begründung, diese Zah-
lung werde «nicht mehr als notwendige soziale
Massnahme» angesehen. Gegen die Absicht von Re-
gierungschef und Familienminister Klaus Tschüt-
scher wehrte sich der Koalitionspartner. Die FBP
setzt sich für die Weiterführung der Mutterschafts-
zulage aus, da diese nur an Mütter ausbezahlt werde,
die dieses Geld auch tatsächlich notwendig hätten.
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märz 2012
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Zivilstandsstatistik
Das Amt für Statistik meldet für das Jahr 2010 eine Abnahme der
Geburten und eine zunahme der Sterbefälle. registriert wurden 329
Geburten, das sind 77 Geburten weniger als im Vorjahr. Die 238
Sterbefälle liegen um 9 Tote höher als 2009. Die Gemeinde Gamprin
wies mit 16,9 Geburten pro Tausend Einwohner die höchste Quote
auf, während in Planken im Jahre 2010 gar keine Geburten zu ver-
zeichnen waren. Der Geburtenüberschuss, errechnet aus den Ge-
burten abzüglich der Sterbefälle, betrug 2010 nur 91 Personen. Dies
ist laut Angaben des Amtes für Statistik der tiefste Wert seit Beginn
der Datenreihe im Jahre 1950.
Auch die Geburtenrate reduzierte sich 2010. Wurden 2009 noch
1,71 Geburten pro Frau errechnet, so reduzierte sich dieser Wert im
Berichtsjahr auf 1,40 Geburten. Um ein Elternpaar in der nächsten
Generation zu ersetzen, müsste die Geburtenrate 2,1 betragen.
8. März 2012 Internationaler Tag der Frau
Frauenorganisationen feiern auf der gan-
zen Welt den Internationalen Tag der Frau, der
auf den 8. März festgelegt wurde. Auch in
Liechtenstein findet seit einigen Jahren eine
Veranstaltung am Weltfrauentag statt.
In anderen Ländern gehen die Vorläufer
der heutigen Feiern zum Frauentag schon Jahr-
zehnte zurück. Schon 1908 war in Amerika ein
Frauenkomitee gegründet worden, das ein Jahr
später einen Frauentag organisierte. Frauen-
rechtlerinnen, die das Stimm- und Wahlrecht
für die Frauen forderten, riefen in Europa 1910
dazu auf, einen Internationalen Frauentag ein-
zuführen.
Verschiedene Staaten führten schon bald
nach dem Ersten Weltkrieg das Wahlrecht für
die Frauen ein, in anderen Ländern – wie etwa
Liechtenstein und die Schweiz – dauerte es län-
ger, bis den Frauen die politische Gleichberech-
tigung zuerkannt wurde.
Auch die UNO liess sich Zeit mit der
Sache der Frauen, bis dann das Jahr 1975 zum
«Internationalen Jahr der Frau» erklärt wurde.
Am 8. März in jenem Jahr organisierte die
UNO eine Veranstaltung zum Frauenjahr, aber
erst zwei Jahre später beschloss die UNO-Ge-
neralversammlung, den 8. März zum «Tag der
Frau» zu ernennen. Seither steht der Internati-
onale Frauentag jedes Jahr unter einem be-
stimmten Motto.
Eine ganze Reihe von Staaten, darunter
auch solche, die es mit den Menschenrechten
der Frauen nicht so genau nehmen, haben den
8. März zum Feiertag erklärt.
Wiener Kongress über Wirtschaftsstandort
Liechtenstein will im internationalen Standortwettbewerb nicht
abseits stehen und das Feld anderen Ländern überlassen. Wirtschafts-
minister Martin Meyer nahm in Begleitung von Adolf Real, Präsident
des Liechtensteinischen Bankenverbandes, im Januar an einem Kon-
gress in Wien teil, um den Wirtschafts- und Finanzplatz einem inter-
nationalen Publikum zu präsentieren. Liechtenstein werde im Aus-
land noch viel zu oft als reiner Finanzplatz und weniger als breit
diversifizierter Wirtschaftsstandort wahrgenommen, zog Martin
Meyer seine persönliche Bilanz aus dem Kongress. Mit dem neuen
Standortförderungsgesetz besitzt Liechtenstein eine gute Grundlage,
um am internationalen Standortwettbewerb teilnehmen zu können.
Die Sommerzeit beginnt am 25. märz Der Beginn der Sommerzeit fällt dieses Jahr
auf den 25. März, die Rückstellung auf die Nor-
malzeit ist auf den letzten Sonntag im Oktober vor-
gesehen. Liechtenstein hat bereits seit 1977 ein
«Zeitgesetz», das die Einführung der Sommerzeit
regelt. Doch eingeführt wurde
die Sommerzeit erst im Jahr 1981,
nachdem auch die Schweiz die
Zeitumstellung vorgenommen
hatte. Die Schweizer hatten 1978
die Einführung der Sommerzeit
per Volksabstimmung abgelehnt.
Zwei Jahre später, kam das Refe-
rendum dagegen nicht mehr zu-
stande.
Kein Personal mehr an der Grenze ruggell – Nofels Der Schengen-Beitritt Liechtenstein bringt auch Veränderungen
bei den Grenzübergängen Österreich – Liechtenstein mit sich. Ab
1. März 2012 gibt es keine Zollbeamte mehr beim Grenzübergang
Ruggell – Nofels, die dort Dienst versehen. Beim Übergang Schaan-
wald – Tisis wird die personelle Besetzung von 5 Uhr morgens bis 22
Uhr abends reduziert. An beiden Grenzübergängen ist die Ein- und
Ausreise mit gültigen Ausweisen und Privatwaren jedoch weiterhin
durchgehend möglich. Einfuhrverzollungen nach Liechtenstein für
Privatwaren ausserhalb der tolerierten Freimengen und ausserhalb
der Öffnungszeiten können schriftlich im Selbstdeklarationsverfah-
ren an den speziellen Anmeldeboxen vorgenommen werden.
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ne politischen Rechte zugestan-
den hatte. Pierre Raton stellt im
Buch «Liechtenstein – Staat und
Geschichte» das Geschehen in
Liechtenstein in den europäi-
schen Kontext: «Die Entwick-
lung des Kapitalismus, die Aus-
breitung der Grossindustrie und
das damit zusammenhängende Problem der sozia-
len Umschichtung hätten an sich genügt, um die
Beseitigung dieses Zwergstaates zu bewirken. Denn
Liechtenstein besass keine Industrie und zweifelte
an sich selbst. Unter diesem Umständen bedeutete
die Thronbesteigung von Johann II. im Jahre 1858
eine besonders günstige Fügung. Ihm war eine un-
gewöhnlich lange Regierungszeit beschieden. Jo-
hann II. war ein hervorragender Typus des aufge-
klärten Fürsten, der es verstand, durch Freigebig-
keit und Geschick dem Land soziale Erschütterun-
gen zu ersparen und Schwierigkeiten mit dem
Ausland von ihm abzuwenden. Fürst Johann II. war
entschlossen, sein Fürstentum in einen modernen
Staat zu verwandeln. Deshalb gewährte er eine Ver-
fassung, wodurch das im Absolutismus beseitigte
Selbstbestimmungsrecht des Volkes wiederherge-
stellt wurde.»
Durchbruch in Österreich war Wegbereiter für Verfassung Der Weg zur neuen Verfassung
war jedoch nicht in Liechtenstein vorbereitet wor-
den, sondern in Österreich, wie im Buch «125 Jah-
re Landtag» nachgelesen werden kann: «Getreu
dem Grundsatz, dass die kleine Monarchie Liech-
tenstein nach dem Vorbild der grossen Monarchie
Österreich-Ungarn regiert werden sollte, hatten die
Der Landtag feiert dieses Jahr
gleich zweimal: Am Samstag, 30. Juni, findet auf
dem Peter-Kaiser-Platz in Vaduz der «150-Jahre-
Jubiläumstag für die liechtensteinische Bevölke-
rung» statt, am 26. September folgt im Landtag
die «Offizielle 150-Jahre-Jubiläumsfeierlichkeit des
Landtags». Dieses Datum ist für
die Feier gewählt worden, weil
Fürst Johann II. am 26. Septem-
ber 1862 die neue Verfassung
unterzeichnete, die für Liechten-
stein eine neue Epoche einläute-
te. Der Landtag stellt dieses wich-
tige geschichtliche und staatspo-
litische Ereignis – zusammenfas-
send – folgendermassen dar: «Die Geschichte des
liechtensteinischen Parlamentarismus beginnt mit
der konstitutionellen Verfassung von 1862. Der
Landtag wurde nun zu einer echten Volksvertre-
tung, die zum grössten Teil aus freien Wahlen her-
vorging. Der Landtag besass nun Mitwirkungs-
rechte bei den Staatsaufgaben, zwar noch nicht bei
allen, aber doch bei den wichtigsten: Das Recht zur
Mitwirkung bei der Gesetzgebung, das Recht auf
Zustimmung bei wichtigen Staatsverträgen, das
Steuerbewilligungsrecht, das Recht zur Kontrolle
der Staatsverwaltung sowie das Recht zur Mitwir-
kung bei der Militäraushebung.»
Die Mitte des 19. Jahrhunderts
war geprägt von politischer Unrast in Europa, die
ihre Auswirkungen auch auf Liechtenstein hatte.
Auch in unserem Land verlangte das Volk nach
mehr Rechten, doch das Scheitern der Revolution
1848 bedeutete die Rückkehr zum absolutistischen
Regierungssystem, die landständische Verfassung
von 1818 wurde wieder wirksam, die dem Volk kei-
die Geschichte des liechten-
steinischen Parlamentarismus
beginnt mit der konstitutio-
nellen Verfassung von 1862
1 5 0 j a h r e l a n d ta G
das revolutionsjahr 1848 hatte seine spuren hinterlassen.
der absolutismus war am ende. am 28. september 1862
unterzeichnete fürst johann ii. die neue konstitutionelle Ver-
fassung, die am «monarchischen Prinzip» festhielt.
Von Günther Meier
1862 – Neue Verfassung mit neuem Landtag6
7
märz 2012
Die konstitutionelle Verfassung
und die Amtsinstruktion aus dem
Jahre 1862, welche die Rechte
des Fürsten, des Volkes und des
Landtags enthielt.
Fürsten Alois II. und nach dessen Ableben Johann
II. mit jeder Verfassungsänderung zugewartet, bis
sich in Österreich eine Lösung der Verfassungsfra-
ge abzeichnete. Nach der blutigen Schlacht bei Sol-
ferino am 24. Juni 1859 ging die Phase des Neoab-
solutismus in Österreich zu Ende. Die militärische
Niederlage hatte unvermeidliche Konsequenzen
auf die Innenpolitik: Mit dem Oktoberdiplom von
1860 – einer eher föderalistischen Verfassung – und
der Februarverfassung von 1861 – sie brachte die
Rückkehr zu einem zentralistischen System – er-
folgte in Österreich der Durchbruch zum Konstitu-
tionalismus. Der Reichstag und die Landtage der
Länder erhielten das Recht zur Mitwirkung an der
Gesetzgebung. Damit war auch der Weg frei für
eine neue liechtensteinische Verfassung.»
Mehr Volksrechte und monarchisches Prinzip Liechtenstein erhielt – wie er-
wähnt – seine neue konstitutionelle Verfassung am
26. September 1862. Über die Ausgestaltung der
Verfassung nochmals das Buch zum 125-jährigen
Bestehen des Landtags: «Diese Verfassung war ei-
nerseits vom Gedanken geprägt, dem Volk eine Re-
präsentation mit beträchtlichen Mitwirkungsrech-
ten zuzugestehen, und andererseits vom Willen,
das monarchische Prinzip, wie es die Akte des
Deutschen Bundes vorschrieb, zu
wahren. Die Grundlage für die
neue Volksvertretung bildete Ar-
tikel 39 der Verfassung: «Der
Landtag ist das gesetzmässige
Organ der Gesamtheit der Lan-
desangehörigen und als solches
berufen, deren Rechte gegenüber
im Verhältnisse zur Regierung nach den Bestim-
mungen der Verfassungsurkunde geltend zu ma-
chen und das allgemeine Wohl des Fürsten und
Landes mit treuer Anhänglichkeit an die Grundsät-
ze der Verfassung möglichst zu befördern.» In Arti-
kel 2 der Verfassung wurde das monarchische Prin-
zip gewahrt: «Der Landesfürst ist Oberhaupt des
Staates, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsge-
walt und übt sie unter den in gegenwärtiger Verfas-
sungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus.»
Landtag erhielt Initiativrecht in der Gesetzgebung Der Fürst war somit nach der
Verfassung der alleinige Souverän. In der Mitte des
19. Jahrhunderts war nicht nur Liechtenstein mit
Verfassungsfragen beschäftigt, auch im benachbar-
ten Vorarlberg wurde die neue «Landesverord-
nung» in Kraft gesetzt, die teilweise als Vorbild für
die konstitutionelle liechtensteinische Verfassung
diente. Die Verfassung Liechtensteins ordnete der
Volksvertretung jedoch einen beträchtlich erwei-
terten Kompetenzbereich zu, wie im Buch «125 Jah-
re Landtag» beschrieben wird: «Ohne Zustimmung
des Landtags durfte kein Gesetz gegeben, geändert
oder aufgehoben werden – vorbehalten blieb dem
Landesfürsten das Recht, in dringenden Fällen das
Nötige zur Sicherheit und Wohlfahrt des Landes
8
märz 2012
ein land – zwei wahlkreise
Fürst Johann Adam Andreas hatte 1699 die Herrschaft Schellenberg gekauft, im Jahre 1712 erwarb er die
Grafschaft Vaduz dazu. Auch nach der Vereinigung der beiden Gebiete zum Fürstentum Liechtenstein 1719
blieb es bei Oberland und Unterland. Der absolutistischen Staatsauffassung stand die Aufgliederung in zwei
Landschaften jedoch entgegen, die nur noch vom Einheitsstaat Liechtenstein ausging. An diesem Grund-
satz hielt auch die Verfassung von 1862 zuerst fest, obwohl das Land im Gedächtnis der Bevölkerung
weiterhin aus zwei Landesteilen bestand.
Eine entscheidende Wende brachte aber nicht eine Verfassungsänderung, sondern das münzgesetz von
1876. Weil der Silberpreis anfangs der 1870er-Jahre stark im Wert gesunken war, wollte die regierung auf
die Goldwährung übergehen. Die Abgeordneten aus dem Unterland waren dagegen und erhielten Unter-
stützung aus der Bevölkerung. Nach einem Demonstrationszug nach Vaduz wurde das münzgesetz vom
Fürsten ausser Kraft gesetzt und der Landtag aufgelöst. Bei den Wahlen 1877 entluden sich die Spannun-
gen erneut, die Unterländer boykottierten die Wahl der Wahlmänner und verlangten eine änderung der
Verfassung: Liechtenstein sollte in zwei Wahlkreise eingeteilt werden.
Diese Verfassungsänderung konnte aber nicht durchgeführt werden, weil der Landtag noch nicht gewählt
war. Nach langen Verhandlungen wurde folgender Kompromiss gefunden: Die unterbrochenen Landtags-
wahlen wurden zu Ende geführt, doch war dem Landtag nur eine einzige Amtshandlung gestattet – die
Schaffung der zwei Wahlkreise Oberland und Unterland.
Der Landtag schuf 1877 die beiden Wahlkreise und wurde sofort aufgelöst. Im mai 1878 fanden die nächs-
ten Wahlen statt, wobei erstmals in zwei Wahlkreisen gewählt werden konnte.
vorzukehren. Ohne Bewilligung des Landtags durf-
ten keine direkten oder indirekten Steuern und Ab-
gaben erhoben werden.» Der Landtag erhielt mit
der Verfassung ausserdem ein unbeschränktes Ini-
tiativrecht in der Gesetzgebung, womit nicht nur
der Fürst die Möglichkeit hatte, Gesetzesvorschlä-
ge in den Landtag einzubringen, sondern auch die
Volksvertretung selbst.
Drei Abgeordnete wurden 1862 vom Fürsten bestimmt Im Unterschied zum früheren
Ständelandtag mit 25 Mitgliedern wurde der neue
Landtag auf 15 Abgeordnete reduziert. Ein kleine-
res Parlament schien zu jener Zeit die beste Voraus-
setzung für effizientes Arbeiten zu sein. Von den 15
Abgeordneten konnten jedoch nur 12 vom Volk
mittels Wahlmännern gewählt werden, die anderen
3 Abgeordneten ernannte der Fürst. «Die Ernen-
nung von 3 Abgeordneten tat dem Wesen des Land-
tags als einer Volksvertretung kaum Abbruch»,
zeigt der Autor des Buches «125 Jahre Landtag» Ver-
ständnis für diesen Umstand, «da der Fürst jeweils
drei einheimische, angesehene Männer zu ernen-
nen pflegte.» Der Landesfürst habe mit dem Ernen-
nungsrecht die Möglichkeit erhalten, korrigierend
Einfluss auf das Wahlergebnis zu nehmen. Mit Aus-
nahme der ersten Landtagswahl 1862 hätten die
Landesverweser stets die Wahlergebnisse abgewar-
tet und erst anschliessend dem Landesfürsten drei
Männer zur Ernennung vorgeschlagen. Verschie-
dentlich sei diese Gelegenheit von den Landesver-
wesern genutzt worden, um bewährte Abgeordnete,
die von der Wahlmännerversammlung nicht mehr
berücksichtigt worden waren, wieder in den Land-
tag zu bringen. |
P u B l i r e P o r ta G e
Top-Manager Marc A. Hayek, Grammy-Gewinner Christian Gansch, Unternehmens-berater Fred Kindle und Ökonom Klaus W. Wellershoff sind die Aushängeschilder des 7. Unternehmertags, der am Mittwoch, 28. März 2012, von 13.30 bis 17.00 Uhr stattfindet. Träger dieser Wirtschaftsplattform sind die Regierung und die Universität Liechtenstein. Der Unternehmertag wird von Regierungschef-Stellvertreter und Wirt-schaftsminister Martin Meyer eröffnet.
Der Unternehmertag soll als Aushängeschild des Unternehmertums im Rheintal, lautet
die Zielsetzung für die Veranstaltung, Erfolgsrezepte aus der Praxis und Impulse für
Entscheidungsträger, Unternehmer und Wirtschaftsinteressierte bieten! Als wichtige
Plattform für unternehmerisches Know-how sowie als zentraler Anlass für das regiona-
le Unternehmertum im Dreiländereck Liechtenstein, Rheintal und Vorarlberg bietet der
Unternehmertag 2012 ein breites Angebot an spannenden Herausforderungen.
Dementsprechend spricht der Unternehmertag ein breites Publikum an:n Unternehmer, damit sie die Rahmenbedingungen, Netzwerke sowie Trends kennen
und nutzen
n Vertreter von Wirtschafts- und Fachverbänden
n Führungskräfte, damit sie die Herausforderungen sowie den Wandel in ihren Unter-
nehmen aktiv mitgestalten
n Mitarbeitende in verantwortungsvollen Positionen, damit sie ihr mitunternehme-
risches Denken und Handeln stärken
n Wirtschaftsinteressierte, Entscheidungsträger und Fachkräfte
Umfragen unter den Teilnehmern zeigen jedes Jahr, dass die Plattform Unternehmertag
nicht nur sehr beliebt ist, sondern dass dem Unternehmertag vor allem auch ein hoher
Nutzen zugeordnet wird. Dies insbesondere im Bereich der Vernetzung der einzelnen
Wirtschaftstreibenden sowie der Vermittlung von konkretem Praxis-Know-how.
Shuttle-Service Der Unternehmertag bietet allen Gästen einen kostenlosen Shuttle-
Service an: Es steht nur eine geringe Zahl Parkplätze am Veranstaltungsort zur Verfü-
gung. Dieser Shuttle fährt vom Rheinpark Stadion ab 11.45 Uhr regelmässig zur Univer-
sität Liechtenstein – und nach der Veranstaltung regelmässig wieder zurück, so dass die
Gäste genug Zeit haben, den Apéro und das Networking zu geniessen. Alle Gäste erhal-
ten ein Gratisticket für das Parken im Rheinpark Stadion – diese werden vom Busfahrer
bei der Rückfahrt an alle Gäste abgegeben.
Unternehmertag 2012 Erfolgsrezepte aus der Praxis
Regierungschef-Stellvertreter und Wirt-
schaftsminister Martin Meyer hält die
Eröffnungsansprache am 7. Unternehmer-
tag, der unter dem Motto steht:
«Entrepreneurs forever».
termin und ort
Datum: mittwoch, 28. märz 2012; Zeit: 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr (anschliessend Apéro)
Ort: Spoerry-Halle, Universität Liechtenstein
Tickets und Informationen: www.unternehmertag.li
Das Rheintal zwischen Chur und
Bodensee gehört zu den innovativsten Regionen in
Europa. Drei Länder grenzen entlang des Rheins
auf kleinem Raum aneinander, die unterschied-
liche politische, wirtschaftliche und soziale Struk-
turen aufweisen, in der Europapolitik unterschied-
liche Wege gehen und die den-
noch einen Grenzraum mit Zu-
kunft bilden. Schon vor Jahr-
zehnten haben mutige und inno-
vative Unternehmer die Dreilän-
der-Ecke geprägt, indem sie Ide-
en entwickelten und internatio-
nal tätige Unternehmen aufbau-
ten. Basierend auf diesen Grund-
ideen sind in den letzten Jahren
eine Reihe von Anstrengungen
unternommen worden, das Un-
ternehmertum wieder gezielter zu fördern und vor
allem auch für junge Unternehmer attraktiv zu ma-
chen. Grenzen sind nicht nur Hindernisse, Gren-
zen bergen auch vielerlei Chancen, die genutzt wer-
den können. Der Unternehmertag, der am 28. März
2012 bereits in 7. Auflage durchgeführt wird, geht
über die Grenzen hinweg und bezieht die Region
Liechtenstein, Rheintal und Vorarlberg bewusst
als eine Gesamtregion mit ein. Auch wenn teilwei-
se unterschiedliche Regelungen vorhanden sind,
die der Wirtschaft beim Überwinden der Gren-
zen noch im Wege stehen, beim Unternehmertag
sind keine Grenzen vorhanden. Der Gedanken-
austausch, der bei dieser Veranstaltung sicher
grenzüberschreitend stattfinden wird, erhält ge-
rade seine Belebung dadurch, dass unterschied-
liche Regelungen vorhanden sind. Zahlreiche Be-
rührungspunkte für die Unternehmer sind bereits
grenzüberschreitend, wenn ich etwa an den
Wissens- und Technologietransfer zwischen Hoch-
schulen und Wirtschaft denke. Andere werden in
unserer Zeit des Grenzenabbaus in den nächsten
Jahren zweifellos folgen. Zur Förderung des Unter-
nehmertums sind in Liechtenstein in den letzten
Jahren eine Reihe von Massnahmen gesetzt worden,
die sich bereits positiv auswirken und noch weiter
in die Zukunft wirken. Zu diesen Massnahmen zählt die Steuer-
reform, die für die Unternehmen eine Flattax von
12,5 Prozent vorsieht. Die niedrige und einheitliche
Besteuerung der Betriebe geht vom Grundsatz aus,
dass sich Unternehmertum lohnen muss. Nur dann
bürden sich Unternehmer ein nicht immer kalku-
lierbares Risiko auf, nur dann übernehmen sie Ver-
antwortung als Arbeitgeber und nur dann entwi-
ckeln findige Köpfe innovative Ideen, die sich auf
dem regionalen und internationalen Markt abset-
zen lassen. Dazu gehört auch die Durchführung des
Unternehmertags, der Unternehmer und Wirt-
schaftsorganisationen zum Gedankenaustausch
sowie Networking zusammenbringt. Das jeweils
hochkarätige Programm verspricht unmittelbaren
eine reihe von anstren-
gungen sind unternommen
worden, das unternehmertum
wieder gezielter zu fördern
und für junge unternehmer
attraktiv zu machen
w i r t s c h a f t
Von Martin Meyer
Mit Entscheidungsträgern im Gedankenaustausch10
11
der unternehmertag 2012, der auf liechtenstein, das rheintal und Vorarlberg
ausgerichtet ist, steht unter dem motto «entrepreneur forever». er dient dem
Gedankenaustausch und dem networking unter unternehmern sowie zwi-
schen unternehmern und wirtschaftsorganisationen.
unternehmertag 2012
Der «Unternehmertag Liechtenstein, Rheintal, Vorarlberg 2012»,
den regierungschef-Stellvertreter und Wirtschaftsminister martin
meyer eröffnen wird, steht unter dem motto «Entrepreneurs forever».
Die Trägerschaft für den Unternehmertag haben die regierung und
die Universität Liechtenstein übernommen.
Mittwoch, 28. März 2012 von 13.30 – 17.00 Uhr. Spoerry-Halle
Vaduz. www.unternehmertag.li
Auch der Unternehmertag dient
der Förderung des Unternehmer-
tums im Grenzraum Liechtenstein,
Rheintal und Vorarlberg.
Foto
: mar
co N
esch
er
märz 2012
Nutzen für die Teilnehmer, erweitert deren Hori-
zont und dient der Information über die Wirtschaft
in den angrenzenden Gebieten. Zu den Förderungsmassnahmen für die
Unternehmer zählen auch die Durchführung der
Europäischen KMU-Woche, der Aufbau eines Ex-
portmarktplatzes und die Organisation des Liech-
tensteiner Investitionsmarkts, der als Plattform für
das Zusammentreffen von Unternehmern und In-
vestoren aufgebaut ist. Das neue Standortförderungsgesetz hat sich
zum Ziel gesetzt, klare Kernbotschaften nach aus-
sen zu richten und die Profilierung des Marketing-
auftritts zu definieren. Das Land Liechtenstein soll
als international anerkannter Wirtschaftsstandort
und als eine attraktive Tourismusdestination ver-
marktet und gefördert werden. Nicht zuletzt haben die Unternehmer einen
Nutzen, wenn der Staat die Wege kurz hält, die Ver-
waltung effizienter macht und die Bürokratie so
weit wie möglich abbaut. Eine effiziente Verwal-
tung spielt eine bedeutende Rolle für die Unterneh-
mer und bildet eine wichtige Basis für optimale Be-
dingungen für einen Wirtschaftsstandort. Wir ha-
ben uns zum Ziel gesetzt, einen effizienten Verwal-
tungsapparat zu schaffen, der zur Leistungsfähigkeit
und zur Dynamik der Wirtschaft
beiträgt. Zu diesem Zweck wird
das System «One-Stop-Shop»
mit dem Internet-Hochleistungsportal aufgebaut,
um die Kommunikationsabläufe zu vereinfachen
und die Fristen für Bewilligungen zu verkürzen.
Wir erküren auch den Entrepre-
neur of the Year und sprechen mit Unternehmern
bei «Wirtschaft im Dialog». Mit den erwähnten
Veranstaltungen und Massnahmen wollen wir aber
nicht nur die Wirtschaft fördern, sondern wir wol-
len ebenso ein Klima der Anerkennung schaffen, in
welchem ein erfolgreiches Unternehmertum eine
wichtige gesellschaftliche Vorbildfunktion wahr-
nimmt. Wir wollen Innovationen fördern, aber
auch risikobereite und sozial verantwortungsbe-
wusste Persönlichkeiten, die durch ihre wirtschaft-
lichen Tätigkeiten einen gesellschaftlichen Mehr-
wert schaffen. Liechtenstein kennt traditionsge-
mäss keine klassische Wirtschaftsförderung mit
Unterstützung einzelner Branchen und einzelner
Unternehmen. Aber der Staat stellt für die Unter-
nehmer möglichst gute Rahmenbedingungen zur
Verfügung, damit die Wettbewerbsfähigkeit der
Wirtschaft erhalten werden kann. Eine breite Aus-
richtung des Werk- und Finanzplatzes, des gesam-
ten Unternehmertums, gehört zu unseren Zielset-
zungen in der Wirtschaftspolitik.
Zu den Zielen der «Agenda 2020»
gehört, Liechtenstein zu einem führenden Stand-
ort für wertschöpfungsstarke Unternehmen zu po-
sitionieren und damit die Voraussetzungen für ein
nachhaltiges Wachstum von Wertschöpfung, Be-
schäftigung und Wohlstand zu schaffen. Der Un-
ternehmertag ist ein Mosaikstein davon bei der
Umsetzung dieser Ziele. |
Zur Person
Dr. Martin Meyer ist regierungschef-Stellvertreter und Wirtschafts-
minister des Fürstentums Liechtenstein. zu seinen ressorts gehören
auch Verkehr und Bau.
Am 1. Januar 2011 wurden in
Liechtenstein das neue Steuergesetz und seine da-
zugehörenden Verordnungen eingeführt. Im nach-
folgenden Beitrag werden überblicksartig einige
Gesichtspunkte und Neuerungen bezüglich der
Besteuerung der staatlichen, be-
trieblichen und privaten Vorsor-
ge von natürlichen Personen her-
ausgegriffen. Bei der Staatlichen
Vorsorge (1. Säule) können wie
bis anhin sämtliche Sozialversi-
cherungsbeiträge, welche die na-
türliche Person bzw. die gemein-
sam zu veranlagenden Ehepart-
ner an die Alters-, Hinterlasse-
nen- und Invalidenversicherung (AHV/IV), an die
Arbeitslosenversicherung (ALV) sowie an die Fami-
lienausgleichskasse (FAK) zu entrichten hat bzw.
haben, gänzlich in Abzug gebracht werden. Bei der
Betrieblichen Vorsorge (2. Säule) konnten natürli-
che Personen bis zum 31. Dezember 2010 sämtliche
Beiträge und Prämien an Pensionskassen und ähn-
liche Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (wie
z.B. unternehmenseigene Vorsorgeeinrichtungen,
Vorsorgestiftungen oder -genossenschaften) bis zu
einem maximalen Abzugsbetrag von 12 % des (ge-
meinsamen) steuerbaren Erwerbseinkommens der
Steuerpflichtigen abziehen. Ab 1. Januar 2011 be-
steht die 12 %-Grenze weiterhin für laufende Bei-
träge und Prämien. Neu können künftig einmalige
Beiträge und Prämien prinzipiell in vollem Umfang
und unbegrenzt vom steuerbaren Erwerb abgezo-
gen werden. Ebenso fallen neu auch Pensionsfonds
unter diese Bestimmungen. Die Abzugsmöglich-
keit steht sowohl unselbstständig wie auch selbst-
ständig Erwerbenden zu.
Zahlungen zur Deckung von Beitragslücken Besteht eine Deckungslücke ge-
mäss dem aktuell gültigen Reglement der Pensions-
kasse, kann diese Lücke durch eine einmalige grös-
sere Zuweisung oder über Jahre verteilt, gemäss in-
dividueller Vereinbarung mit der Pensionskasse,
geschlossen werden. Diese Zahlung zur Deckung
der Beitragslücke kann auch nach Eintritt in die
Pensionskasse erfolgen und schliesst den obligato-
rischen und überobligatorischen Bereich ein. Der
Einkauf kann spätestens bis drei Jahre (36 Monate)
vor Erreichung der effektiven Pensionierung erfol-
gen. Einmalige Zuweisungen an die Pensionskasse
können lediglich im Jahr der Zuweisung steuerlich
berücksichtigt werden. Vorteilhaft sind solche Ein-
malprämien dann, wenn im laufenden Steuerjahr
ein ausserordentlicher Gewinn, Bonuszahlungen
oder Tantiemen die Erwerbssteuerbemessungs-
grundlage erhöhen und gegebenenfalls ein höherer
Tarif zur Anwendung kommen würde. Bis anhin
konnten Einlagen in die Pensionskasse nicht vom
Erwerbseinkommen abgezogen werden und somit
entstand eine deutlich höhere Erwerbssteuerbelas-
tung. Zusätzlich darf die steuerbegünstigte Einlage
nicht zur Überschreitung bestimmter Grenzen der
Pensionskassenrente führen. Erstens ist die jährli-
einmalige Zuweisungen an
die Pensionskasse können
lediglich im jahr der
Zuweisung steuerlich
berücksichtigt werden
s t e u e r n
Von Marcel Kieber
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten 12
13
die steuererklärung für das steuerjahr 2011 stellt die steuerpflichtigen vor
neue herausforderungen, nachdem das neue steuergesetz erstmals wirksam
wird. Von interesse für die steuererklärung sind die abzugsmöglichkeiten bei
den sozialversicherungsbeiträgen.
Zur Person
Mag. iur. rer. oec. Marcel Kieber arbeitet in der
Steuer- und rechtsberatung der reviTrust in
Schaan. Informationen: www.revitrust.com und
Foto
: Gün
ther
mei
er
märz 2012
che Altersrente der Pensionskasse bei CHF 417'600
gedeckelt. Zweitens müssen die resultierenden Al-
tersleistungen angemessen zu den Lohnbezügen
vor der Pensionierung sein. Als angemessen gelten
Einkäufe, welche zu einer Altersrente der Pensions-
kasse in der Höhe von bis zu 80 % des durchschnitt-
lich versicherten AHV-pflichtigen Lohnes oder des
durchschnittlichen Einkommens der letzten 5 Jah-
re vor der Pensionierung führen. Liegt bspw. der
durchschnittliche AHV-pflichtige Lohn bei CHF
120'000, so werden steuerlich nur Einkäufe aner-
kannt, welche zu einer maximalen jährlichen Ren-
te von CHF 96'000 führen.
Abzugsmöglichkeiten bei der privaten Vorsorge Unter privater Vorsorge (3. Säule)
werden Lebensversicherungen, Krankenversiche-
rungen und Unfallversicherungen verstanden, wel-
che freiwillig abgeschlossen werden. Somit kann
jeder alleinstehende Steuerpflichtige oder Allein-
erziehende maximal einen Betrag von CHF 3'500
und gemeinsam zu veranlagende Ehegatten einen
Betrag von CHF 7'000 vom steuerbaren Erwerbs-
einkommen abziehen. Beiträge für Kinder können
ohne Nachweis wie folgt abgezogen werden: bis
16 Jahre mit CHF 600, von 17 bis 20 Jahren mit
CHF 1'500 sowie ab 20 Jahren mit bis zu CHF 2'100.
Wird der vollständige Nachweis erbracht, so kann
für jedes Kind maximal CHF 2'100 abgezogen
werden. Einmalprämien können
im Gegensatz zu obigen Ausfüh-
rungen zur 2. Säule hier nicht
unbegrenzt abgezogen werden.
Für Kinder mit einem total steu-
erpflichtigen eigenen Erwerb über CHF 12'000 wer-
den kein Kinderabzug und auch kein Versiche-
rungsabzug gewährt.
Es empfiehlt sich, bei der Vorsor-
geplanung auch die steuerlichen Aspekte zu be-
rücksichtigen. Die anstehende Steuererklärung ist
ein guter Zeitpunkt die eigene Vorsorge, auch in
Anbetracht der verbesserten Abzugsmöglichkeiten
der 2. Säule, mit einer Fachperson zu besprechen
und vorausschauend zu planen. |
Das neue Steuergesetz bringt
Neuerungen und veränderte
Abzugsmöglichkeiten bei den
Sozialversicherungen.
Vereinfachtes Beispiel für gemeinsam veranlagte Ehepartner:
Steuerpflichtiger Erwerb 100'000.– 150'000.– 200'000.–
(inkl. Vermögenssollertrag)
Deckungslücke 50'000.– 50'000.– 50'000.–
Gemeindesteuerzuschlag 150 %
Steuerbelastung ohne Schliessung 4’250.– 9'250.– 15’250.–
der Deckungslücke
Steuerbelastung mit Schliessung 500.– 4'250.– 9’250.–
der Deckungslücke
Steuerersparnis 3'750.– 5'000.– 6'000.–
Der Tsunami in Japan tötete im
März 2011 mehr als 19'000 Menschen. Wie viele
aufgrund der Atomkatastrophe erkranken oder
sterben werden, kann heute noch niemand wissen.
Doch seit Fukushima ist klar, welches Risiko in der
Atomenergie steckt und wie gefährlich ein Unfall
in einem europäischen Atomkraftwerk auch für
die Menschen in Liechtenstein wäre. Nur gerade
mal 165 Kilometer weit weg steht das Atomkraft-
werk Grundremmingen in der
Nähe von Ulm. Klimaschädli-
cher Strom aus Braun- und
Steinkohle ist keine echte Alter-
native zu Atomstrom. Deshalb
liegen erneuerbare Energien,
also aus Wasser, Sonne, Wind
oder Biomasse gewonnene Ener-
gien, im Trend. Auch deshalb ist
in Liechtenstein eine Diskussion
über die Nutzung des Rheins für
die Stromproduktion entflammt. Die Regierung
möchte in der Energiestrategie 2020 das Ziel ver-
ankern, ab dann ein Fünftel der im Land benötig-
ten Energie auch in Liechtenstein zu produzieren.
Dazu müsste die Stromproduktion im Inland mehr
als verdoppelt werden. Nur mit dem Bau neuer
Photovoltaikanlagen kann dies nicht gelingen, weil
die 567 Anlagen im Jahr 2010 gerade mal 0,42 Pro-
zent des Stroms produzierten. Will die Regierung
also am angekündigten Ziel fest-
halten, muss sie ein neues, gros-
ses Wasserkraftwerk bauen las-
sen. Untersuchungen, wie der
Alpenrhein für die Strompro-
duktion genutzt werden könnte,
laufen bereits. Zwischen Balzers
und Ruggell werden zwei Stand-
orte für Staustufen gesucht. Ein grosser Teil der
Bevölkerung steht so einem Vorhaben skeptisch
gegenüber. Viele erinnern sich noch an die Diskus-
sion der alten Kraftwerkspläne am Rhein mit fünf
Staustufen vor etwa 20 Jahren.
Angst um das Grundwasser Das Konzessionsgesuch war da-
mals auf seine Umweltverträglichkeit hin unter-
sucht worden, schreibt die Regierung des Kantons
St. Gallen im Juli 2011 in ihrem Bericht an den
Kantonsrat. Nach Auflage des Umweltverträg-
lichkeitsberichtes im Herbst 1991 lagen 619 Ein-
sprachen gegen das Projekt vor. Privatpersonen,
Organisationen und Gemeinden befürchteten eine
Verschlechterung der Grundwassersituation. Auf-
grund der Staustufen gebe es weniger Grundwasser
und das wenige müsse aufbereitet werden. Der Be-
richt enthalte keine gesicherten Aussagen über den
Ist-Zustand und die voraussehbare Entwicklung
der Grundwasserverhältnisse.
Breite Ablehnung der Rhein- kraftwerke Der Bericht vermochte auch die
Regierung des Kantons St. Gallen nicht zu über-
zeugen. Sie sprach sich Anfang 1993 aufgrund
fehlender Umweltverträglichkeit gegen die Rhein-
heute getroffene
entscheidungen müssen so
gefällt werden, dass die
lebensgrundlagen der
kinder und enkelkinder
nicht zerstört werden
Abenteuerspielplatz rund um den Walen
e n e r G i e
Von Andrea Matt
14
15
energie aus atomkraftwerken ist ein jahr nach der katastro-
phe von fukushima out. erneuerbare energien sind in. strom
aus ihnen wird als Ökostrom und damit als grüne, gute ener-
gie wahrgenommen, obwohl das nicht immer stimmt.
Zur Person
Andrea Matt ist Geschäftsführerin der Liechten-
steinischen Gesellschaft für Umweltschutz (LGU).
www.lgu.li
Eine Zukunft mit Grün-Strom-Strategie
märz 2012
kraftwerke aus und teilte dies dem Bundesrat
mit. Auch die Umweltschutzfachstelle stellte ein
Gesuch auf Ablehnung. Ähnliche Bedenken be-
standen in Liechtenstein. Eine Aussprache der Be-
hörden des Schweizerischen Bundes, des Fürsten-
tums Liechtensteins und des Kantons St. Gallen
fand im Juni 1994 statt. Im Anschluss zogen
die Gesuchssteller das Projekt Rheinkraftwerke
St. Gallen-Liechtenstein zurück, auch wegen feh-
lender Wirtschaftlichkeit.
Erneuerbar, aber nicht umwelt- verträglich Beispielhaft zeigt das Scheitern
des alten Rheinkraftwerk-Projektes, dass Stromge-
winnung aus erneuerbarer Energie nicht automa-
tisch für die Umwelt gut ist. Sie kann sogar schäd-
lich sein, wenn wie bei den Rheinkraftwerken
durch Staustufen die Gewässerdynamik zerstört
wird, dadurch der Rhein das Wasser nicht mehr
reinigen kann und dies die Qualität des Grund-
wassers gefährdet.
Strom aus erneuerbaren Ener-
gien ist also nur dann Ökostrom, wenn er umwelt-
schonend hergestellt wird. Für Endkunden sicht-
bar werden die beiden Qualitätsstufen am Zerti-
fikat. Umweltschonend hergestellte Energie erhält
das Zertifikat naturemade star, alle anderen erneu-
erbaren Energien das schwäche-
re Zertifikat naturemade basic.
Die Liechtensteinischen Kraft-
werke verkaufen basic-zeritifi-
zierte erneuerbare Energie, also
ohne ökologische Minimalfunk-
tion hergestellte Energie, als Li-
Strom Natur und umweltscho-
nend produzierten, star-zertifizierten Ökostrom
als LiStrom Natur plus.
LGU fordert ökologische Stromproduktion In ihrer Agenda 2020 hat sich die
Regierung Liechtensteins einer nachhaltigen Ent-
wicklung verpflichtet. Es ist ein Bekenntnis, jede
Entscheidung auf ihre Enkeltauglichkeit hin zu
überprüfen. Ein Ziel, das aus Sicht der Liechtenstei-
nischen Gesellschaft für Umweltschutz (LGU) rich-
tig ist. Heute getroffene Entscheidungen müssen so
gefällt werden, dass die Lebensgrundlagen der Kin-
der und Enkelkinder nicht zerstört werden. Des-
halb setzt die LGU auf Ökostrom. Strom soll im In-
land nur noch dann hergestellt werden dürfen,
wenn bei seiner Herstellung auf die Umwelt geach-
tet wird, er also entsprechende Gütesiegel bekommt.
Die LGU hat sich vor 20 Jahren
gegen die Staustufen am Rhein ausgesprochen,
weil sie eine zu grosse Gefahr für unsere Umwelt,
insbesondere das wertvolle Grundwasser, darstell-
ten. Strom kann auch an anderen Orten produziert
werden. Das Grundwasser jedoch, das kann nur
hier und nur durch den Rhein auf natürliche Wei-
se gereinigt werden. Die LGU wird sich auch in Zu-
kunft für den Schutz dieses einmaligen Natur-
schatzes einsetzen. |
Abenteuerspielplatz rund um den Walen
Kraftwerke mit der Energie des
Rheins stehen heute, nach
der Ablehnung vor zwanzig
Jahren, wieder auf der Agenda
der Energiepolitik.
Foto
: mar
co N
esch
er
ABGB – Die vier Buchstaben
sind gelegentlich sogar für gestandene Juristen ein
Zungenbrecher. Dem juristischen Laien sagt auch
die Langversion «Allgemeines Bürgerliches Gesetz-
buch» nicht viel – und doch begleiten die 1812 fest-
gelegten und seither hin und wieder angepassten
Vorschriften des Zivilrechts die Bürgerinnen und
Bürger in fast jeder Lebenslage: Beispielsweise das
Familien- und Kindschaftsrecht, das Ausserstreit-
gesetz, das Sachwalterrecht, das
Patientenverfügungsgesetz, das
Erbrecht, das Schuldrecht und
vieles mehr. Entstanden ist das
ABGB im Jahr 1811 in Österreich
und wurde in den deutschspra-
chigen Ländern der Donaumon-
archie 1812 in Kraft gesetzt.
Liechtenstein übernahm das
ABGB zur gleichen Zeit und liess
die ersten hundert Jahre das Zivilrecht praktisch
unverändert. Erst die Ausrichtung der Wirtschaft
auf die Schweiz, mit dem Zollvertrag 1923 im Mit-
telpunkt, veranlasste Liechtenstein zur Ablösung
des ABGB-Sachenrechts durch das Sachenrecht aus
dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB). Im
Hinblick auf das Jubiläum «200 Jahre ABGB» wur-
den seit 2007, als die Regierung das Gedenken an
die Übernahme des ABGB beschloss, eine Reihe
von Zivilrechtsgesetzen modernisiert, angepasst
und somit auf den neuesten Stand gebracht.
In den letzten Jahrzehnten gab es Reformbedarf Nicht nur Liechtenstein feiert,
auch Österreich begeht das Jubiläum «200 Jahre
ABGB». Im vergangenen Herbst fand bereits eine
erste Festveranstaltung im Wiener Rathaus statt, an
der auch Regierungschef Klaus Tschütscher teil-
nahm. Bei diesem Anlass wurde hervorgehoben,
dass das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch neben
dem Code Civile in Frankreich das älteste heute
noch geltende Zivilgesetz Europas sei. Auf das im
Jahr 2012 bevorstehende Jubiläum «200 Jahre
ABGB» setzte die Regierung 2007 eine Projektgrup-
pe mit dem Auftrag ein, die Aktualisierung der in
unserem Land seit 1812 geltenden Zivilrechtskodi-
fikation unter Einschluss des Verfahrensrechts und
Nebengesetze in Angriff zu nehmen. Zuvor war im
Ressort Justiz der Revisionsbedarf untersucht und
dabei festgestellt worden, dass die österreichische
Grundlage in der Vergangenheit mehrere Gesetzes-
änderungen erfahren habe, die von Liechtenstein
noch nicht übernommen wurden. Während sich in
Liechtenstein die Änderungen in den vergangenen
zwei Jahrzehnten auf partielle Abänderungen und
Anpassungen einzelner Rechtsvorschriften be-
schränkten, gab es im österreichischen ABGB etwa
zwei Dutzend Novellierungen. Aus dieser Tatsache
wurde der akute Reformbedarf abgeleitet, weil sich
Liechtenstein in früheren Zeiten jeweils bemüht
habe, die ABGB-Änderungen Österreichs nachzu-
vollziehen.
Das Zivilgesetzbuch einer Aktualisierung unterziehen Die Projektgruppe steht nach
dem Regierungswechsel unter dem Vorsitz von Jus-
tizministerin Aurelia Frick, die den Auftrag mit
den Worten zusammenfasste: «Die Aufgabe der
Projektgruppe besteht darin, das gesamte Zivilge-
setzbuch einer Aktualisierung und Modernisie-
rung zu unterziehen. Dabei ist auf die Rechtslage in
dieses jahr feiert liechten-
stein die Übernahme des
allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuches aus Österreich
vor 200 jahren
Abenteuerspielplatz rund um den Walensee
a B G B - j u B i l ä u m
Von Günther Meier
Ein bewährtes Werk für das zivilrecht16
17
das allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (aBGB) ist in liechtenstein 1812 in
kraft getreten. auf das jubiläum «200 jahre aBGB», das dieses jahr gefeiert
wird, ist eine reihe von Gesetzen angepasst und modernisiert worden.
Foto
: Gün
ther
mei
er
märz 2012
den Herkunftsländern des rezi-
pierten Rechts Bedacht zu neh-
men und zu prüfen, ob und in-
wieweit Rechtsänderungen nach-
zuvollziehen und Anpassungen
vorzunehmen sind. Die Vorge-
hensweise wurde dahingehend festgelegt, dass einer
Reform in Etappen gegenüber einer Gesamtrevi-
sion der Vorzug eingeräumt wurde. Darüber hin-
aus hat die Projektgruppe eine Rückschau auf sämt-
liche Rechtsänderungen vollzogen, die von den bei-
den Nachbarstaaten Österreich und der Schweiz in
der Vergangenheit vorgenommen wurden.» Ebenso
sei mit Rücksicht auf die übrige Rechtsordnung
geprüft worden, in welcher Form eine Übernahme
für Liechtenstein sinnvoll erscheine.
Hintergründe zur Einführung des Zivilgesetzbuchs Das Jubiläum «200 Jahre ABGB»
bildet nicht nur den Anlass, um die Anpassung des
Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches vorzuneh-
men und zu kommentieren. Es gibt ausserdem die
Gelegenheit, auf die Hintergründe hinzuweisen,
die 1812 zur Übernahme des ABGB durch Liech-
tenstein führte. Elisabeth Berger hat sich schon
2003 am Liechtenstein-Institut mit dem Transfer
von Rechtsvorschriften befasst und hält in der
Schrift «Österreichs ABGB in Liechtenstein» fest:
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts ging man daran, in
Liechtenstein eine moderne, zentral verwaltete und
einheitlich strukturierte Landesverwaltung einzu-
richten. Das geschah im Rahmen einer Neuorgani-
sation sämtlicher liechtensteinischer Herrschafts-
verwaltungen. Die Stellung als souveräner Staat
und das mit dem Austritt aus dem Verband des
Heiligen Römischen Reiches verbundene Ende der
Wirksamkeit der Reichsverfassung erforderte ne-
ben der Modernisierung der Verwaltung auch eine
Erneuerung der Landesverfassung.
Unter «Landesverfassung» ver-
stand man nicht nur eine Verfassung im formellen
Sinn, sondern man begriff darunter das rechtliche
Verfasstsein des Landes schlechthin, also die ge-
samte Rechtsordnung. Eine umfassende Erneue-
rung des Rechtsbestandes war tatsächlich notwen-
dig, da in Liechtenstein damals noch der sogenann-
te «Landsbrauch» herrschte, d.h. teils mündlich
überliefertes, teils schriftlich festgehaltenes, lokales
Gewohnheitsrecht. |
Das Allgemeine Bürgerliche
Gesetzbuch ist neben dem
französischen Code Civile das
älteste heute noch geltende
Zivilgesetz Europas.
«Die geschnittenen Schichten
steuern das Tageslicht und geben immer neue Seh-
weisen frei», bekräftigt Kurt Prantl mit Blick auf
ein gelbes Tableau-Relief aus dem Jahr 2006. Und
das Wandrelief daneben von 2009 zeigt, wie Hon-
egger die Bildform öffnet und die dahinter liegen-
de Wand in das Werk einbezieht. Parallel, diago-
nal oder direkt sind die Bilder und Skulpturen in
der Galerie wie zu einem Dialog angeordnet. Zu
den Reliefs gesellen sich konkret-gegenstandslose
Skulpturen. Pliage C 153 ist im Jahr 2003 zusam-
men mit fünfzehn weiteren Arbeiten von gleicher
Grösse und in der Farbe weiss entstanden. Honeg-
ger hat die Kreissegmente, die zwei geblähten
Segeln ähneln, nicht mit dem Zirkel, sondern mit
freier Hand geschaffen. Der Betrachter soll durch-
schauen, wie das Aluminium geschnitten, gebogen
und befestigt ist. Bei jedem Werk Honeggers muss
dieser selbst dem Sichtbaren auf den Grund gehen
und seine Schlüsse ziehen. Das gilt für die zwei
rubinroten Viertelschalen einer Halbkugel ebenso
wie für das schwarz-weisse Wandrelief – beides ent-
standen 2011.
Am 12. Juni wird Gottfried Hon-
egger 95 Jahre alt und er wird nicht müde, die Ver-
antwortung der Künstler für die Gesellschaft ihrer
Zeit zu beschwören. Nach einer Kindheit im bünd-
nerisch-bäuerlichen Sent und einem Grafik-Lehr-
jahr in Zürich arbeitete er zuerst als Werbegrafiker.
1939 ging er nach Paris und befasste sich auch mit
dem Kubismus. Im Krieg kehrte er nach Zürich zu-
rück, 1948 berief ihn Johannes Itten an die Kunst-
gewerbeschule. Er lernte die Züricher Konkreten
um Max Bill, Richard Paul Lohse und Camille
Graeser kennen, gehörte ihrer Gruppe aber nie an.
Zehn Jahre später zog er nach New York, wo er
«Kunst, die die Natur imitiert,
reduziert die Freiheit der Interpretation», sagt Gott-
fried Honegger. Wenn schon alles gesagt sei, was
solle sich der Betrachter dann noch selber ausden-
ken oder vorstellen. Der Maler und Bildhauer bleibt
unbeirrbar: Der Künstler schafft das Werk, der
Betrachter gibt ihm seinen Sinn.
Seit Jahren arbeitet Honegger
mit den Grundformen alles
Sichtbaren, dem Quadrat, dem
Dreieck, dem Kreis. Mit Vorliebe
forscht der Schweizer Künstler
im Bereich zwischen Bild und
Relief auf der Suche nach der Einheit zwischen Bild,
Wand und Lebensraum, nach einem Gesamtkunst-
werk, in dem «die Welt zu Kunst wird». Galerist
Kurt Prantl gibt denn auch der derzeitigen Honeg-
ger-Ausstellung in der Galerie am Lindenplatz in
Vaduz den Untertitel: «Von der Wand in den Raum».
Dem Sichtbaren auf den Grund gehen Zwei frühe Monotypien aus den
Jahren 1949 und 1950 deuten an, was für Honegger
typisch scheint: Er erfasst die äussere Form und
zerlegt gleichzeitig die innere Struktur. Auf den
ersten Blick sehen zahlreiche seiner Bilder wie
monochrome Flächen aus: dottergelb, stahlgrau,
rostrot. Genauer betrachtet aber sind sie durch-
zogen von gitterartigen Strukturen, kleinen Recht-
ecken oder Dreiecken, wobei minimale Farbvari-
anten oder Unebenheiten das auftreffende Licht
jeweils umlenken. Ordnungsstrukturen, spieleri-
sches und sinnliches Erleben von Form und Farbe
regen den Betrachter an, selbst wahrzunehmen und
die Dimension der Freiheit zu erfahren.
k u lt u r
ein Guckloch in eine freie welt, das ist kunst für Gottfried honegger. wer das
Geheimnis der arbeiten des eigenwilligen konstruktiv-konkreten entdecken
will, muss sich auf sie einlassen. «spuren aus über 60 jahren» sind in der
Galerie am lindenplatz ausgestellt.
Von Kornelia Pfeiffer
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kunstmachen ist ein Versuch,
das unbewusste, das Geahnte
sichtbar zu machen
Gottfried Honegger Das kreative Sehen
niert Honegger seine Skulpturen
zum Beispiel vor einer Natur-
und Parkkulisse im südlichen
Frankreich. Er kämpft gegen das
Hässliche mit einer Ästhetik, die
die Künstlichkeit akzeptiert. An
einem weissen Sonntag vor zwanzig Jahren trafen
Gottfried Honegger und Kurt Prantl zusammen.
Seitdem hat der Galerist Zugang zu dem Nachlass
des Künstlers in einem Depot in Triesen – ein
Schaulager, das zum Stöbern einlädt. «Wir werden
geträumt, was aber, wenn wir aufwachen?», nimmt
Kurt Prantl die Gedanken Gottfried Honeggers auf.
In einer Welt der Überinformation, in der die Fan-
tasie und die kritische Reflexion verarmten, sei
kreatives Sehen wichtiger denn je.
www.galerielindenplatz.li |
märz 2012
Mark Rothko und Sam Francis traf und seine erste
Ausstellung hatte. «In New York bekam ich den Mut
zum Unbekannten, zum Persönlichen», sagt er. In
Paris, wo er in den 1960er-Jahren lebte, fand er das
kultur-geschichtliche Klima. Später in Cannes, im
Süden, am Meer, entdeckte er die Farbe. Und Zü-
rich, seine Vaterstadt, wo er seit 2005 wieder lebt,
prägte seine kulturpolitische Gesinnung. 1990
gründete er in einem Dorf an der Côte d’Azur den
L’espace de l’Art Concret mit einem Kinderatelier.
Honegger ist überzeugt, dass die Kunst einen sozia-
len Auftrag hat. Und durch die Philosophen Jac-
ques Monod, Paris, und Paul Feyerabend, Zürich,
entdeckte er, dass «Kunstmachen ein Versuch ist,
das Unbewusste, das Geahnte sichtbar zu machen».
Wir werden geträumt Honegger geht davon aus, dass
jeder Mensch kreativ ist und Kunst und Schönheit
zum Leben braucht. Offen geisselt der Querdenker,
was dem im Weg steht: eine rücksichtslose Wirt-
schaft, eine unsinnliche Technik, Konsumwahn
und Leistungsgesellschaft, der aufgeblähte Kunst-
markt, eine Supermarkt-Kultur. Der Künstler ist
ein wacher Beobachter der Entwicklungen in der
westlichen Gesellschaft. Es sei naiv zu glauben, sagt
er, dass wir die Tropenwälder retten können. Das
Wasser werde knapp, der Regen sauer. Der Künstler
habe da die Aufgabe, einer künstlichen Umwelt
eine Lebensqualität zu geben. Entsprechend expo-
Foto
: Gün
ther
mei
er
Galerist Kurt Prantl vor einem
Werk von Gottfried Honegger
in der Galerie am Lindenplatz
in Vaduz.
Gottfried Honegger.
Foto
: Fra
nzis
ka m
essn
er-r
ast
auf der Homepage der Universi-
tät (www.uni.li) die Entwicklung
zusammen. Die inhaltlichen und
formellen Voraussetzungen für
die Universität sind abgeschlos-
sen, doch bleibt die Entwicklung
in Lehre und Forschung nicht stehen. «Laufend ver-
ändert sich die qualitative Vertiefung in Lehre und
insbesondere in der Forschung», betont der Rektor.
Die Angebote in den vier fachlichen Schwerpunk-
ten sollen weiterhin in allen Bereichen sichtbar ge-
macht werden – in der Weiterbildung, durch Trans-
ferleistungen und durch spannende Forschungs-
projekte.
Universität als Zukunftsbrücke Die Forschungs- und Transfer-
leistungen der Universität Liechtenstein orientieren
sich an den Bedürfnissen der Gesellschaft und den
Anforderungen der Wirtschaft. Das Organ für Ak-
kreditierung und Qualitätssicherung der Schweizer
Hochschulen (OAQ) gelangte im Frühjahr 2011
nach einer eingehenden Prüfung der Universität
Liechtenstein zur Schlussfolgerung, dass die For-
schungsausrichtung ebenso wie das Studiengangs-
konzept überzeuge. Die Experten betonten nach ih-
rer Überprüfung ausserdem, dass die Interdiszipli-
narität vor allem im Bereich der Forschungsprojek-
te von der Universität speziell gefördert werde. Die
Universität Liechtenstein definiert ihre Position als
«Brücke in die Zukunft», die von den vier Institu-
ten und deren Forschungsbereichen gebaut wird. Architektur und Raumentwicklung: Mit den
Schwerpunkten nachhaltiges Planen und Bauen Entrepreneurship: Mit Wachstum und Komple-
xität im Mittelpunkt
«Was, ein so kleines Land hat
eine Universität?» Mit dieser Überraschung reagie-
ren viele, wenn ihnen Herwig Dämon antwortet,
wo er seinen Arbeitsplatz hat. Dämon ist Leiter der
Stabsstelle Kommunikation an der Universität
Liechtenstein, hat seinen Wohnsitz in Österreich
und trifft deshalb oft mit Leuten
zusammen, die wenig über Liech-
tenstein wissen. In die Überra-
schung mischt sich Hochachtung
vor der Leistung eines Kleinstaa-
tes wie Liechtenstein, eine eigene
und international ausgerichtete
Universität geschaffen zu haben.
Auch der Rektor der Universität,
Klaus Näscher, stellt solche Reak-
tionen im Ausland immer wieder
fest. Allerdings hat man in den
Universitäts- und Hochschulkreisen schon seit Jah-
ren gewusst, dass in Liechtenstein sehr zielstrebig
am Weiterausbau des Hochschulangebotes und
am Aufbau einer Universität gearbeitet wird. Der
1. Februar 2011, als die Hochschule Liechtenstein
per Gesetz zur Universität Liechtenstein wurde, ist
deshalb nur der Endpunkt einer längeren Entwick-
lungsphase: Nach Erfüllung aller
internationalen Anforderungen
und nach dem positiv verlaufe-
nen Evaluierungsprozess durch
externe Expertengremien. «Die
Universität Liechtenstein hat sich
kontinuierlich zu einem interna-
tional gefragten Studienort mit
attraktiven Studienmöglichkei-
ten im Herzen Europas entwi-
ckelt», fasst Rektor Klaus Näscher
die forschung wird auf jene
schwerpunkte ausgerichtet,
die für die zukünftige
entwicklung des wirtschafts-
standortes liechtenstein von
grosser Bedeutung sind
u n i V e r s i t ä t
Vor einem jahr erfolgte die formelle umwandlung der hoch-
schule in die universität liechtenstein. mehrere jahre war
auf dieses Ziel hingearbeitet worden. rektor klaus näscher
zieht nach einem jahr eine positive Bilanz.
Von Günther Meier
Qualitative Vertiefung in Lehre und Forschung20
21
märz 2012
Finanzdienstleistungen: Mit der Ausrichtung auf
globales Wealth Management Wirtschaftsinformatik: Mit dem Fokus auf Ge-
schäftsprozessmanagement
Die Inhalte der Bachelor- und
Master-Studiengänge orientieren an diesen vier
Forschungsschwerpunkten, wobei Lehre und For-
schung – insbesondere in der Doktoratsausbildung
– eng verzahnt sind. Im Wissensdreieck Bildung-
Forschung-Innovation spielt die Universität Liech-
tenstein mit ihrer Lehr- und Forschungstätigkeit
eine hervorragende Rolle für Liechtenstein und die
angrenzende Region. «Die Forschung wird auf jene
Schwerpunkte ausgerichtet», unterstreicht Rektor
Klaus Näscher, «die für die zukünftige Entwick-
lung des Wirtschaftsstandortes Liechtenstein von
grosser Bedeutung sind und ausserdem gewährleis-
ten, dass sich die Universität im internationalen
Wettbewerb der Bildungs- und Forschungseinrich-
tungen gut positionieren kann.» Mehr als bisher
versucht die Universität auch Kooperationen mit
renommierten ausländischen Universitäten und
Forschungsinstitutionen einzugehen.
Ein positiver Imageträger Liechtensteins in der Welt Was hat sich verändert seit dem
Namenswechsel vor einem Jahr? Die Bezeichnung
Universität habe einen entscheidenden Einfluss auf
die Wahrnehmung von aussen geführt, fasst Klaus
Näscher zusammen und erwähnt
einen anderen Zugang und ein
anderes Denken in der interna-
tionalen Universitätslandschaft
gegenüber der Uni und auch ge-
genüber Liechtenstein. Auch die
Reaktionen aus Liechtenstein empfand der Rektor
durchwegs als positiv, was nicht nur mit dem Be-
griff Universität zusammenhänge, sondern ebenso
mit einem gewissen Stolz, nicht nur eine Fachhoch-
schule oder Hochschule zu haben, sondern eine
Universität. Positiv wertet Klaus Näscher auch die
intensivierte Zusammenarbeit mit den Universitä-
ten und Hochschulen im Rahmen der internationa-
len Bodensee-Hochschule. Allerdings sei ganz am
Anfang erkennbar gewesen, dass die Hochschul-In-
stitutionen nicht durchwegs erfreut waren, einen
neuen Mitspieler oder Konkurrenten mehr zu ha-
ben. Als Beispiel einer guten Zusammenarbeit er-
wähnt Rektor Klaus Näscher die Kooperation zwi-
schen der Universität Zürich und der Universität
Liechtenstein im Bereich des Rechts. Die Lehrstuhl-
Inhaber aus Zürich unterrichten in Vaduz – und
umgekehrt. Ausserdem ist die Universität Liechten-
stein am neuen Institut für europäisches Recht an
der Universität Zürich mitbeteiligt. Trägt die Uni-
versität zum positiven Image Liechtensteins im
Ausland bei? Diese Frage beantwortet Rektor Klaus
Näscher mit einem klaren Ja und mit dem Hinweis
auf die internationale Ausrichtung der Universität,
die Professoren von zahlreichen ausländischen
Universitäten beschäftigt und Studierende aus der
ganzen Welt anzieht. Die Veröffentlichungen in
ausländischen Medien, die von der Regierung re-
gelmässig zusammengefasst werden, deuten eben-
falls auf den Imageträger Universität hin. |
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Nach Erfüllung aller inter-
nationalen Anforderungen ist
die Hochschule am 1. Februar
2011 offiziell zur Universität
Liechtenstein geworden.
rechte Ecke durch das Wappen des Fürstentums
Liechtenstein unterbrochen wird. Den Raum zwi-
schen Bildnis und Inschrift füllt ein Ornament. Die
Wertstufen sind auf beiden unteren Ecken ange-
bracht, dazwischen die Bezeichnung Heller, die da-
malige Währung Österreichs, die auch in Liechten-
stein gültig war. Für den Schriftverkehr jener Zeit
erscheint die Auflage aus heutiger Sicht relativ hoch,
denn von der 5-Heller-Marke wurden 360'000 Stück
gedruckt, von der Wertstufe 10 Heller noch 288'000
und von der höchsten Wertstufe mit 25 Heller im-
merhin noch 152'000 Exemplare. Auch die Kosten
für den Druck der ersten Briefmarken sind genau
bekannt: 3098,54 Kronen! Den Entwurf der ersten
liechtensteinischen Briefmarken erstellte Prof. Ko-
loman Moser. Ursprünglich war vorgesehen, die
Briefmarken auf den 1. Januar 1912 herauszugeben,
doch die Entwurfsarbeiten verzögerten sich, so dass
die Ausgabe erst einen Monat später erfolgte. Vor
der Drucklegung wurden die Briefmarken dem
Fürsten zur Begutachtung vorgelegt: «Das k. und k.
Handelsministerium hat im kurzen Wege den bei-
liegenden photographischen Entwurf über die Aus-
stattung der liechtensteinischen Postmarken anher
übermittelt, welcher Euer Durchlaucht mit der
Bitte unterbreitet wird, denselben gnädigst geneh-
migen zu wollen.» Fürst Johann II. gefiel das Bildnis,
das nach dem Vorbild einer Medaille und einer
Fotografie hergestellt worden war, nicht besonders.
Der Ausdruck des Gesichts erschien ihm «zu fins-
ter». Einer Nachbesserung des Bildnisses erteilte der
Fürst dann seine Zustimmung. Im Unterschied zu
den ursprünglichen Forderungen Liechtensteins,
die Briefmarken im Tiefdruck herzustellen, kam bei
der österreichischen Staatsdruckerei der Buchdruck
zum Einsatz. Als Grundpapier wurde weisses Papier
verwendet, das mit einer Kreideschicht überzogen
war. Für den Druck wurden keine Druckplatten
verwendet, sondern es wurden 320 Einzeldruckstö-
cke zu je 4 Gruppen von 80 Markenbildern zusam-
mengefasst. Das Arbeiten mit Einzeldruckstöcken
hatte den Vorteil, dass während dem Druck beschä-
digte Druckstöcke einfach auszuwechseln waren. |
Am 1. Februar 1912 erschienen die ersten eigenen
Briefmarken des Fürstentums Liechtenstein. Erst-
mals konnten die Liechtensteinerinnen und Liech-
tensteiner ihre Briefe mit eigenen Briefmarken
frankieren, nachdem während Jahrzehnten für die
Beförderung von Briefpost die österreichischen
Briefmarken verwendet werden mussten. Die öster-
reichische Post hatte sich lange gegen den Abschluss
eines Postvertrages mit Liechtenstein gewehrt, der
aber 1911 doch abgeschlossen werden konnte. Für
Liechtenstein von Bedeutung war das Zugeständnis
Österreichs, dass Liechtenstein eigene Briefmarken
herausgeben konnte. Allerdings beschränkte die
österreichische Post die Ausgabe auf die drei gän-
gigsten Wertstufen 5, 10 und 25 Heller. Die erste
eigene Briefmarken-Serie umfasst deshalb nur drei
Briefmarken mit drei verschiedenen Wertstufen –
aber mit dem gleichen Bildnis von Fürst Johann II.
Die 5-Heller-Briefmarke erschien in Grün, der
10-Heller-Wert in Rot und die 25-Heller-Marke in
blauer Farbe. Damit waren die ersten liechtenstei-
nischen Marken in genau den gleichen Wertstufen
und den gleichen Farben wie die österreichischen
Postwertzeichen hergestellt. Die Briefmarken zei-
gen im Mittelfeld das Profil des Fürsten. Das Mittel-
feld wird von einem Schriftband umrahmt, das die
Inschrift «K. und K. österreichische Post im Fürs-
tentum Liechtenstein» enthält und in der oberen
B r i e f m a r k e n
22 Drei Briefmarken mit dem gleichen Fürsten
Ausgabe 1. Februar 1912
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märz 2012
ist er der Dreh- und Angelpunkt für Journalisten
bei der Finanzmarktaufsicht. Aufgrund der Um-
wälzungen interessieren sich vor allem ausländi-
sche Journalisten, wie es auf dem Finanzplatz
Liechtenstein zu und her geht.
Insbesondere gilt das Interesse
ganz konkreten Fällen, was mit
Blick auf das Amtsgeheimnis
keine einfache Angelegenheit ist.
«Das ist oft ein schwieriger Balanceakt», gibt Beat
Krieger zu verstehen, «aber ich versuche auf jeden
Fall klar zu machen, dass die FMA die Gesetzesver-
stösse konsequent verfolgt und der Finanzplatz
glaubwürdig beaufsichtigt wird.»
Die FMA stand und steht immer
wieder unter Kritik, was für Beat
Krieger verständlich ist: «Als
Aufsichtsbehörde haben wir eine
Art polizeiliche Funktion, wir
schauen, ob die Finanzinterme-
diäre die Gesetze einhalten – und
schreiten wenn notwendig ein.»
Dass man sich dabei nicht unbe-
dingt beliebt macht, liegt in der
Natur der Sache. Aber mit gegen-
seitigem Respekt und Achtung,
mit persönlichen Gesprächen,
lassen sich Gegensätze oft überwinden. Als Beispiel
guter Zusammenarbeit erwähnt Beat Krieger die
Ausarbeitung gesetzlicher Regelungen für eine ver-
besserte Aufsicht des Treuhandsektors zusammen
mit der Treuhändervereinigung.
Was die Zukunft des Finanzplatzes Liechten-
stein betrifft, gibt sich Beat Krieger optimistisch.
Die Steuerdiskussion wirke noch nach, der Ruf des
Finanzplatzes sei noch nicht dort, wo er sein sollte.
Im heutigen Umfeld, das von grosser Unsicherheit
geprägt sei, verfüge Liechtenstein jedoch über ein
paar Trümpfe: «Der Finanzsektor ist stabil, das
Land hat keine Schulden und stabile politische Ver-
hältnisse.» Zudem finde ein offener Dialog zur
Zukunft des Finanzplatzes statt, anders als 2009,
als er seinen Job angetreten habe. |
Einen interessanteren Einstieg als Leiter Kommu-
nikation bei der Finanzmarktaufsicht hätte sich
Beat Krieger kaum vorstellen können. Die Steuer-
diskussion war 2009 in vollem Gange, die interna-
tionale Finanzkrise hatte auch Liechtenstein erfasst
und auf dem Finanzplatz kam es in unserem Land
zu hektischen Aktivitäten. «Es war damals abseh-
bar, dass es im Finanzsektor zu grossen Umwälzun-
gen kommen würde», blickt Beat Krieger zurück.
Diese Umwälzungen aus der Perspektive der Auf-
sichtsbehörde zu verfolgen, reizte ihn, weshalb er
sich um diesen Job beworben hat. Direkt nach
Liechtenstein zu kommen, gelang aufgrund der
Zulassungspolitik für Ausländer nicht. Dennoch
brach Beat Krieger seine Zelte in Zürich ab und
siedelte sich in Sevelen an – mit Blick auf Schloss
Vaduz und seinen Arbeitsplatz bei der FMA. Nach
kurzer Zeit schon hatte er einige Verbindungen zu
Liechtenstein aufgebaut, die über die berufliche
Tätigkeit hinausgehen: «Ich habe inzwischen jede
der elf Gemeinden besucht, erkunde das Land mit
dem Bike und auf Wanderungen, schätze Malbun
zum Skifahren.» Auf dem kulturellen Sektor hat es
ihm das Angebot des Takino besonders angetan, er
ist Mitglied beim Internationalen Liechtensteiner
Presseclub und engagiert sich beim Projekt «Zün-
der», das Jugendliche beim oft schwierigen Über-
gang von der Schule ins Berufsleben unterstützt.
Mit Medien umzugehen, hat Beat Krieger von
Grund auf gelernt, und zwar von beiden Seiten.
Er arbeitete als Journalist beim «Landbote» in Zü-
rich, wechselte dann in die Kommunikation von
Siemens und war anschliessend Mediensprecher
beim Schweizerischen Versicherungsverband. Nun
die umwälzungen des finanzsektors aus der Perspektive
der aufsichtsbehörde zu verfolgen, reizt ihn
Beat KriegerLeiter Kommunikation
bei der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
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P o r t r ä t
Beat Krieger FmA – Finanzmarktaufsicht
23
märz 2012
Einmal im Jahr öffnet die Universität Liechtenstein ihre Türen für
einen umfassenden Einblick in das Studienleben in Liechtenstein.
Was wird am Infotag an Informationen geboten?Der Infotag bietet eine ideale Plattform für Maturanden, Studierende
und Weiterbildungsinteressierte von anderen Universitäten und Fach-
hochschulen, sich direkt vor Ort ein Bild über die Aus- und Weiter-
bildungsmöglichkeiten zu machen und die Atmosphäre am Campus
persönlich zu erleben. Neben Informationen zu den Bachelor-Stu-
diengängen aus den Bereichen Betriebswirtschaftslehre sowie Archi-
tektur und Raumentwicklung werden international akkreditierte
Masterprogramme der Fachrichtungen Entrepreneurship, Banking
and Financial Management, IT and Business Process Management
und Architektur präsentiert sowie die beiden Doktoratsstudiengänge
in Business Economics und Architecture and Planning.
Wie können sich junge Leute informieren, die sich für ein Studi-um interessieren?Im Rahmen von Schnuppervorlesungen zu Themen von Globalisie-
rung über Social Media bis hin zur Staatsschuldenkrise in Europa er-
halten die künftigen Studierenden einen Einblick in den Studien-
alltag. In persönlichen Gesprächen mit Professoren und Dozierenden
können Interessierte individuelle Fragen über Studium und Studien-
gänge klären. Und im direkten Kontakt mit Studierenden erhalten
Teilnehmer des Infotags wertvolle Anregungen und Tipps aus dem
alltäglichen Campusleben. An der Vitamin-Bar kommt man mit Mit-
gliedern der Studentenvertretung ins Gespräch und das Studenten-
büro «Spinnerei» informiert über die Atmosphäre auf dem Campus,
das Sportprogramm und Social Events in Liechtenstein. Laufend wer-
den von Studierenden Führungen durch das Haus angeboten und das
International Office stellt die Mobilitätsprogramme und weltweiten
Partneruniversitäten als Sprungbrett in die weite Welt vor.
Richtet sich der Infotag ausschliesslich an künftige Studierende?Der Infotag steht auch jenen Interessierten offen, die ihre fachlichen
Kompetenzen erweitern wollen oder eine neue berufliche Herausfor-
derung suchen. Die Weiterbildungsprogramme werden in jenen Fach-
bereichen angeboten, die zu den Kernkompetenzen der Universität
gehören: Finanzdienstleistungen, Entrepreneurship, Wirtschaftsin-
formatik sowie Architektur und Raumentwicklung. |
Infotag: Samstag, 17. März 2012 von 13 – 16 Uhr Auf dem Campus der Universität Liechtenstein
r at G e B e r
24 Informieren übers Studieren Einblicke ins Studienleben der Universität Liechtenstein
P u B l i r e P o r ta G e
n Die Internationale Musikakademie wurde 2010 gegründet
und verfolgt das Ziel, hochbegabte junge Musiker im Alter von 10
bis 25 Jahren zu fördern. Hierzu bietet sie drei bis fünf Mal jährlich
pro Instrument während sechs Tagen Intensivunterricht bei Dozen-
ten von höchster internationaler Reputation an. Dabei wird auch
auf eine ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung der jungen Men-
schen Wert gelegt. Stets mit dem Ziel, sich auf den Beginn der eige-
nen Künstlerlaufbahn vorzubereiten. Die Idee, einen derartig in-
tensiven und ganzheitlichen Unterricht anzubieten stammt von
Drazen Domjanic und beruht auf den Bemühungen der gemeinnüt-
zigen Stiftung «Musik & Jugend», die hierzulande bereits seit mehr
als 15 Jahren junge Musiker durch Meisterkurse und Auftrittsmög-
lichkeiten fördert und die Notwendigkeit eines erweiterten Ausbil-
dungsangebots erkannt hat. Mit ihrer finanziellen Starthilfe konn-
te die Idee im letzten Jahr in die Realität umgesetzt werden.
n In der Zwischenzeit ist es den Verantwortlichen gelungen,
wei tere Geldgeber für die Idee der Internationalen Musikakademie
zu begeistern, darunter die Hilti Foundation, Kulturstiftung Liech-
tenstein, Bildungsressort der Regierung, Thea Keeler Stiftung und
weitere privaten Gönner. «Wir freuen uns, zur musikalischen Ent-
wicklung hochbegabter Jugendlicher, auch aus der Region, beizu-
tragen und sind überzeugt, damit auch eine positive überregionale
Ausstrahlung zu erreichen», begründet Egbert Appel, Geschäfts-
führer der Hilti Foundation, deren finanzielles Engagement, das
nun wei tere Schritte in Richtung Internationalisierung ermöglicht.
Auch auf einen An erkennungspreis der DONUM VOGT Stiftung
kann sich diese junge Institution freuen. Ein siebenköpfiger Stif-
tungsrat gibt die Richtlinie der Akademie vor, Drazen Domjanic
leitet die Akademie als Geschäftsführer und künstlerischer Leiter.
Sie werden gemeinsam darum bemüht sein, die Musikakademie zu
einer führenden Institutionen in der internationalen Musikwelt mit
fester Verankerung im Fürstentum Liechtenstein zu machen. Das
bedeutet, dass die Absolventen der Musikakademie in den attrak-
tivsten Konzert sälen und besten Musikfestivals der Welt spielen
sollen.
n Ein künstlerischer Höhepunkt, das 1. GALAKONZERT der
Internationalen Musikakademie, findet am Sonntag, den 11. März
2012, um 17.00 Uhr im SAL Schaan statt. Zu hören werden die
Studenten der Klavierklassen Prof. Karl-Heinz Kämmerling, Prof.
Milana Chernyavska, Violinklassen von Prof. Cossje Wijzenbeek
und Prof. Latica Honda-Rosenberg wie auch Celloklassen von Prof.
Valter Despalj und Prof. Jens-Peter Maintz, sein. Das Publikum
erwartet auch eine Weltpremiere: Tarantella von Rheinberger für
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Internationale Musik-Akademie im Fürstentum LiechtensteinKeltenstrasse 20, FL-9485 Nendeln
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26
G e s e l l s c h a f t
Soroptimisten pflegen Gastfreundschaft in aller Welt
unterstützt der Club Liechtenstein das Waisen-
haus Bethany Home von Sister Mary Paul in Um-
tata, Südafrika, indem es seit 2003 jeweils
das Jahresgehalt von zwei Kinderbetreuerinnen
bezahlt.
Trotz dieser internationalen Ausrichtung ist
es dem Club Liechtenstein besonders wichtig, die
hohen Ziele des Soroptimismus im eigenen Land
zu pflegen. Regelmässig unterstützt er Frauen und
Kinder in Liechtenstein, die Hilfe nötig haben,
dazu gehören auch Flüchtlinge, die sich in Liech-
tenstein aufhalten oder Liechtensteinerinnen, die
im Ausland caritativ tätig sind.
Besonders stolz ist der Soropclub Liechten-
stein auf den Erfolg der Benefizveranstaltung
anlässlich der 20-jährigen Jubiläumsfeier im Sep-
tember 2011. Dank der grossartigen Unterstützung
vieler Sponsoren aus Liechtenstein und dem enor-
men Einsatz aller Clubmitglieder konnte der Rug-
gellerin Schwester Leoni Hasler ein Check von
65'000 Franken für das Carecenter in Tsumeb,
Namibia übergeben werden.
Trotzdem, Soroptimist Liechtenstein sieht
sich nicht als karitativer Verein. Im Vordergrund
stehen die monatlichen Treffen, mit Vorträgen,
Berichten oder Diskussionen zu gesellschaftlichen
Themen. Es ist der Grundsatz von Soroptimist In-
ternational, sich mit nationalen und internationa-
len Fragen zu befassen, die mit den soroptimisti-
schen Zielen und Aufgaben zusammenhängen.
Bei Themen, die zwischen Nationen, politischen
Parteien und Konfessionen kontrovers sind, wahrt
jedoch ein Soroptimist strikte Neutralität.
Der herzliche Austausch und das Miteinan-
der werden im eigenen Club gepflegt, wie auch im
Kontakt mit den Clubs in der Region. Soroptimis-
ten pflegen Gastfreundschaft in aller Welt. Jedes
Mitglied kann weltweit an den Clubtreffen teilneh-
men. Im eigenen Land, in der Region, in der wei-
ten Welt entstehen dabei Freundschaften, Verbin-
dungen, Ideen und Projekte, die bewegen. Und das
ganz im Sinne der Sorop-Devise «Bewusst machen,
Stellung nehmen und handeln». |
Frauen, die das Beste wollen, so
wird Soroptimist gerne über-
setzt. Diesem hohen Anspruch
versuchen die Mitglieder des
Soroptimist International Club Liechtenstein
gerecht zu werden. Die weltweit tätige Vereinigung
von Frauen für Frauen setzt sich ein für
hohe ethische Werte in beruflicher und menschli-
cher Hinsicht, für die Förderung der Menschen-
rechte, Stellung der Frau sowie für Entwicklung
und Frieden. Der Club «Soroptimist Liechtenstein»
ist seit seiner Gründung im Jahre 1991 bemüht,
die grossen Hilfsprojekte von Soroptimist Inter-
national zu unterstützen.
Als besonders positives Beispiel wird die Zu-
sammenarbeit mit Roswitha Ott, einem Mitglied
vom Club Bad Ragaz, erwähnt. Die langjährige
Projekt-Managerin Afrika und Vizepräsidentin
von Soroptimist Europa war unermüdlich in Afri-
ka unterwegs, sei es im Bereich Trinkwasserver-
sorgung, in der Gesundheit im Kampf gegen die
Beschneidung der Mädchen und gegen Aids, die
Kinderheirat und sichere Mutterschaft.
Und zu Hause in der Schweiz nutzte sie jede
Möglichkeit, als Gast bei den monatlichen Treffen
der Clubs, ganz persönlich und direkt zu infor-
mieren. Die meisten Clubs haben jedoch auch ihre
eigenen, teils langjährigen Partnerschaften. So
Die Mitglieder des Soroptimist
International Club Liechtenstein,
der 1991 gegründet wurde.
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märz 2012
zent der Wählerstimmen nicht
erreicht, womit sie nicht bei der
Mandatsverteilung zugelassen
werde. Der Staatsgerichtshof be-
lehrte in seiner Entscheidung die
Beschwerdeführer, dass es richtig sei, wenn im Ver-
hältniswahlrecht eine Hürde eingebaut werde, um
eine zu starke parteipolitische Zersplitterung des
Landtags zu verhindern. Zumindest die Erreichung
der so genannten Wahlzahl (Anzahl der Listen ge-
teilt durch die Anzahl der zu vergebenden Man-
date plus 1) müsse gefordert werden, damit eine
Partei ein Mandat im Parlament erhalte. Die Auf-
fassung vertrat der Staatsgerichtshof auch bei späte-
ren Entscheidungen.
Die Sperrklausel und die Höhe einer Sperr-
klausel stand ein Jahrzehnt später erneut zur Dis-
kussion, als das Wahlrecht auf das Kandidatenpro-
porz-System umgestellt wurde. Um zu verhindern,
dass eine Sperrklausel nochmals als verfassungs-
widrig aufgehoben werden könne, legte der Land-
tag 1973 eine Sperrklausel von 8 Prozent fest, die in
die Verfassung aufgenommen wurde. Das Stimm-
volk folgte dem Landtag und stimmte im Oktober
1973 mit 2086 Ja gegen 987 Nein der 8-Prozent-
Hürde zu. Die CSP kandidierte von 1962 bis 1974
jeweils bei den Landtagswahlen, konnte den Einzug
in den Landtag jedoch nie erreichen. |
Bei den Wahlen 1962 war eine
Neuigkeit in der Parteienland-
schaft Liechtensteins zu ver-
zeichnen. Neben der Fortschritt-
lichen Bürgerpartei (FBP) und
der Vaterländischen Union (VU)
nahm erstmals auch eine neue
politische Gruppierung an den
Wahlen teil, nämlich die Christ-
lich-soziale Partei, abgekürzt
CSP. Das Wahlergebnis reichte
für die CSP aber nicht aus, um
ein Mandat im Landtag zu errin-
gen. Damals bestand noch die
18-Prozent-Klausel, die vor dem
Zweiten Weltkrieg eingeführt worden war, um ei-
nen möglichen Einzug von nationalsozialistischen
Kreisen in den Landtag zu verhindern.
Bei den Wahlen vom 23./25. März 1962 er-
reichte die Fortschrittliche Bürgerpartei im Wahl-
kreis Oberland 1038 Listen, die Vaterländische Uni-
on kam auf 1023 Listen und die Christlich-soziale
Partei auf 217 Listen. Im Wahlkreis Unterland sieg-
te die FBP mit 561 Listen vor der VU mit 425 Listen
und der CSP mit 125 Listen. Die CSP war an der
18-Prozent-Sperrklausel gescheitert und reichte so-
fort Wahlbeschwerde ein. Im Unterschied zu frühe-
ren Wahlbeschwerden wurde nicht das Wahlergeb-
nis an sich angefochten, sondern die Sperrklausel.
Die CSP stellte sich auf den Standpunkt, dass die
im Verhältniswahlrecht von 1939 enthaltene Sperr-
klausel von 18 Prozent verfassungswidrig sei. Mit
der Abklärung der Verfassungswidrigkeit befasste
sich der Staatsgerichtshof, der in seiner Sitzung
vom 1. Mai 1962 die Wahlbeschwerde der CSP ab-
wies. Allerdings hob der Staatsgerichtshof die
Sperrklausel von 18 Prozent als verfassungswidrig
auf. Auf die Forderung der CSP, aufgrund der Rest-
mandate komme die CSP sowohl im Wahlkreis
Oberland als auch im Wahlkreis Unterland zu je
einem Landtagsmandat, ging der Staatsgerichtshof
nicht ein. Das Verfassungsgericht argumentierte,
die CSP habe die im Wahlgesetz geforderten 18 Pro-
Z e i t G e s c h e h e n
2725. März 1962 CSP reicht Wahlbeschwerde ein
Bei den Wahlen 1962 verpasste
die CSP den Einzug in den Land-
tag und reichte Wahlbeschwerde
gegen die Sperrklausel ein.
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28
märz 2012
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Donnerstag, 1. März 2012, 18 UhrAtelier BerlinEddy RischKünstler berichten von ihren Berlin-Erfahrungen
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30
Eine Reihe glücklicher Umstände der Geschichte
führten zum heutigen Fürstentum Liechtenstein. Das Datum 1712 gibt
uns dieses Jahr die Gelegenheit, bei den Feiern «300 Jahre Liechtenstei-
ner Oberland» ausgiebig Rückschau zu halten und gleichzeitig den Blick
nach vorne zu richten. Es mag ein
glücklicher Zufall der Geschichte
sein, dass zwei verarmte Graf-
schaften den gleichen Käufer ge-
funden haben, die anschliessend
zu einem eigenständigen Fürstentum zusammengefügt wurden. Kein
Zufall ist hingegen, dass dieses Land seither ohne Veränderung seiner
Grenzen überlebt hat, als einziges Staatsgebilde aus der damaligen Zeit.
Unsere Vorfahren, die beim Wechsel der Herrschaft mehr Untertanen
als Bürger waren, haben sich erstaunlich selbstbe-
wusst verhalten, als es um ihre Rechte ging. Selbstbe-
wusstsein prägte auch die Haltung, wenn es galt, die
Eigenständigkeit zu verteidigen. Jede Epoche hielt für
unser kleines Fürstentum ihre speziellen Herausfor-
derungen bereit, die angenommen und gemeistert
werden mussten. Unsere Vorfahren sind auf diese
Herausforderungen eingegangen, haben sich den
Schwierigkeiten gestellt und gemeinsam zu bewah-
ren versucht, was es zu bewahren galt. Gleichzeitig
entwickelten sie ein gutes Gespür für Neues, auch
wenn dessen Umsetzung mit Schwierigkeiten ver-
bunden war. Die Geschichte der letzten 300 Jahre
enthält allerdings auch Zeitabschnitte, in denen die
Gemeinsamkeit zur Erhaltung des Staates schweren Proben ausgesetzt
war, unsere Vorfahren bis an den Rand der Existenz brachten und das
Miteinander anschliessend viel Toleranz erforderte. Heute leben wir in
einem Zeitabschnitt, der von solchen existenziellen Herausforderungen
verschont bleibt. Zum Gedenken an «300 Jahre Liechtensteiner Ober-
land» ist ein Logo geschaffen worden, das die Gemeinsamkeit in den
Mittelpunkt stellt. Der aufsteigende Drachen symbolisiert das Gemein-
same, die roten Quadrate stellen die sechs Oberländer Gemeinden dar,
die in einer Linie miteinander in die Höhe streben – neben den fünf
blauen Quadraten der Unterländer Gemeinden. Die Vereinigung der ro-
ten und blauen Farbtupfer bildet das Symbol für den gemeinsamen Staat,
für die Identität des Staatswesens und die Solidarität der Einzelelemen-
te, die als Ganzes unseren Staat verkörpern. Das «Oberlandfest» und die
Jubiläumsveranstaltungen sollen Gemeinschaftserlebnisse mit dem Ziel
ermöglichen, die Besinnung auf unsere bewährten staatlichen Grund-
werte zu fördern und das Zusammengehörigkeitsgefühl zu stärken. |
die Gegenwart wird einfacher zu verstehen,
wenn man sich der Vergangenheit bewusst ist
Ewald Ospelt Auf Werte besinnen
Ewald Ospelt Bürgermeister von Vaduz
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Dieser neue Bildband dokumentiert die unterschiedlichen, teils verborgenen Schönheiten Liechtensteins in 33 farbigen Panoramabildern. Der Betrachter wird an Orte herangeführt, die einen einzigartigen Rundblick ermöglichen und zum Innehalten und Bestaunen verleiten.
Herausgeber Alpenland Verlag AG, SchaanFotos Marco Nescher, Schaan / Text Günther Meier, VaduzUmfang 80 Seiten, farbig, davon 33 PanoramabilderFormat 22 ¬ 15,8 cm, PappbandCHF 18.– / EUR 14.– (zuzüglich Versandkosten)Erhältlich in deutsch und englisch. Weitere Sprachen folgenISBN 978-3-905437-21-8 (DE) / ISBN 978-3-905437-22-5 (EN)Zu beziehen beim Alpenland Verlag, www.buchzentrum.li oder im Buchhandel
Alpenland Verlag AGFeldkircher Strasse 13 · FL-9494 Schaan ·Telefon +423 239 50 30 · Fax +423 239 50 31offi [email protected] · www.buchzentrum.li
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Panorama LiechtensteinEin neuer Bildband, der Liechtensteinin ungewöhnlichen Perspektiven zeigt
PANORAMA
LIECHTENSTEINAlpenland Verlag | Marco NescherA
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Deutsche AusgabeGerman Edition
Herausgeber Alpenland Verlag AGFotografi e Marco NescherISBN 978-3-905437-21-8 Neu
Erhältlich ab
Anfang
März ’12
Inserat_DerMonat_A4.indd 1 16.02.12 14:58
Die sind doch
nicht ganz Hundert!
Leidenschaftlich anders
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Mazda2 − 3- oder 5-Türer — 4 Ausstattungsvarianten, 3 Benzinmotoren (1.3/75 PS, 1.3/84 PS, 1.5/102 PS) und 1 Turbodiesel Commonrail (1.6/95 PS/205 Nm). Energieeffi zienz-Kategorie A – D, Verbrauch gemischt 4,2 – 6,3 l/100 km, CO2-Emissionen 110 – 146 g/km (Durchschnitt aller verkauften Neuwagen 159 g CO2/km). Mazda2 jetzt bereits ab CHF 13 990.—. Die Prämie und das 3,9 % Leasing sind miteinander kumulierbar, aber nicht kumulierbar mit dem Flottenrabatt (andere Prä-mien gültig). Aktion gültig bis 31.03.2012, für alle vor dem 31.03.2012 neu zugelassenen Mazda2, ausschliesslich bei den teilnehmenden Mazda Händlern. Leasing Beispielkalkulation: Mazda2 Youngster (1.3/75 PS, 5-türig), Nettopreis CHF 13 990.— (Katalogpreis CHF 16 990.— abzüglich Prämie CHF 3 000.—), 1. grosse Leasingrate ca. 34 % vom Fahrzeugpreis, Laufzeit 48 Monate, Laufl eistung 15 000 km/Jahr, effektiver Jahreszins 3,9 %, monatliche Leasingrate CHF 99.—. Ein Leasing-Angebot von ALPHERA Financial Services, Alphabet Fuhrparkmanagement (Schweiz) AG. Sämtliche Angaben gültig bei Drucklegung. Das abgebildete Fahrzeuge enthält Sonderausstattung. Alle Preise inkl. 8 % MWST. Zusätzliche Vollkaskoversicherung obli-gatorisch. Eine Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt.
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BILDER.LIDie Bildagentur aus Liechtenstein
S t a r k e B i l d e r w i r k e n