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Der Kleine Grenzverkehr 1916 - Post und Geschichte · 2009. 11. 18. · Der „Kleine...

Date post: 26-Feb-2021
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1 Der „Kleine Grenzverkehr“ zwischen Deutschland und der Schweiz ab 1. August 1916 und die Auswirkungen des deutschen Kriegssteuergesetzes auf die Posttarife. ___________________________________________________________________________________________________________________________ Reinhard Stutz (Beitrag 2007) Die deutsche Reichsregierung hatte im Jahre 1916 durch den weiter andauernden Ersten Weltkrieg mit enormen finanziellen Belastungen zu kämpfen. Daher wurde eine umfangreiche Vorlage für ein Kriegssteuergesetz in den Reichstag eingebracht, in der u.a. auch eine Anhebung der Postgebühren enthalten war. Diese Reichsabgabe auf den Postgebühren war auf den 1. Juli 1916 vorgesehen, musste jedoch auf den 1. August 1916 verschoben werden. Für die Frankierung waren neue Zusatzwertstufen erforderlich. Diese Frankowerte zu 2 ½ Pfg., 7 ½ Pfg. und 15 Pfg. standen ab 28. Juli 1916 an den Postschaltern zur Verfügung der Postkunden. Die Reichsabgabe aufgrund des Kriegssteuergesetzes von 1916 Die ausserordentliche Reichsabgabe auf den Post- und Telegraphengebühren trat wie folgt in Kraft: Reichsabgabe ab 1. August 1916 als Zuschlag zu den Posttaxen in Deutschland. Auszug aus dem Amtsblatt der deutschen Reichspost (Nr. 47) vom 26. Juni 1916.
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Page 1: Der Kleine Grenzverkehr 1916 - Post und Geschichte · 2009. 11. 18. · Der „Kleine Grenzverkehr“ zwischen Deutschland und der Schweiz ab 1. August 1916 und die Auswirkungen des

Der „Kleine Grenzverkehr“ zwischen Deutschland und der Schweizab 1. August 1916 und die

Auswirkungen des deutschen Kriegssteuergesetzes auf die Posttarife.___________________________________________________________________________________________________________________________

Reinhard Stutz (Beitrag 2007)

Die deutsche Reichsregierung hatte im Jahre 1916 durch den weiter andauerndenErsten Weltkrieg mit enormen finanziellen Belastungen zu kämpfen. Daher wurde eineumfangreiche Vorlage für ein Kriegssteuergesetz in den Reichstag eingebracht, in deru.a. auch eine Anhebung der Postgebühren enthalten war.

Diese Reichsabgabe auf den Postgebühren war auf den 1. Juli 1916 vorgesehen, musstejedoch auf den 1. August 1916 verschoben werden.

Für die Frankierung waren neue Zusatzwertstufen erforderlich. Diese Frankowerte zu 2½ Pfg., 7 ½ Pfg. und 15 Pfg. standen ab 28. Juli 1916 an den Postschaltern zurVerfügung der Postkunden.

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e Reichsabgabe aufgrund des Kriegssteuergesetzes von 1916

e ausserordentliche Reichsabgabe auf den Post- und Telegraphengebühren trat wiegt in Kraft:

Reichsabgabe ab 1. August 1916 als Zuschlag zu den Posttaxen in Deutschland.Auszug aus dem Amtsblatt der deutschen Reichspost (Nr. 47) vom 26. Juni 1916.

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„Die in der Nacht vom 31. Juli zum 1. August 1916 um 12 Uhr 1 Minute und spätereingelieferten Sendungen usw. unterliegen der Reichsabgabe. Die Hausbriefkasten derPostanstalten und die Briefkasten der Bahnposten sind, soweit Unterbeamte im Dienstsind, um 12 Uhr Nachts aussergewöhnlich zu leeren. Sendungen aus Briefkasten, dienicht um Mitternacht geleert worden sind, sind bei der ersten Leerung am 1. Augustnicht als unzureichend freigemacht anzusehen, wenn die Verrechnung derReichsabgabe auf ihnen unterblieben ist.“

Bereits am 18. Juli 1916 wurde mit der Verfügung Nr. 170 der deutschen Reichspostdie „Erhebung der Reichsabgabe von Sendungen des Auslandsverkehrs“ geregelt.Im Grenzbereich zu Dänemark und den Niederlanden, in dem Briefe zum Inlandstarifbefördert wurden, galt die Abgabe für den Briefverkehr. Dieser „kleine Grenzverkehr“für Briefe bestand auch zur Schweiz hin, und die Briefe mussten mit der Reichsabgabefreigemacht werden. In der Schweiz selbst wurde das Porto für Postsendungen in dendeutschen Grenzkreis ebenfalls entsprechend erhöht.

Dauer der Reichsabgabe

Bereits im § 4 der Verfügung Nr. 140 vom 26. Juli 1916 wurde festgelegt, wie langedie Reichsabgabe zu erheben war:

„Der Reichskanzler kann mit Zustimmung des Bundesrates die Reichsabgabenermässigen oder aufheben. Die Aufhebung der Reichsabgaben hat aber spätestens nachAblauf des zweiten Rechnungsjahres nach Friedensschluss zu erfolgen, wenn es derReichstag verlangt.“

Die von den Alliierten diktierten Bedingungen zum Friedensschluss am 28. Juni 1919in Versailles waren alles andere Wunschträume der Reichsregierung. Die auferlegtenReparationszahlungen waren für das Deutsche Reich sehr hart. Die Reichsabgabewurde drei Monate nach Friedensschluss zwar aufgehoben. Die verfügtenPortoerhöhungen wurden jedoch beibehalten, auch auf Schweizer Seite.

Rückseite

Zensur:Zensiert beim XIV.Armeekorps,Nebenstelle beimTelegraphenamt in

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Konstanz 29. September 1917: Doppelgewichtiger Brief (bis 40 g) im Grenzkreis (bis 30 km)Deutschland-Schweiz.

Taxberechnung: 2 x 10 Pfg. (je 20 g) Grenzkreistaxe + 5 Pfg. Reichsabgabe/p. Brief = 25 Pfg.

Konstanz.

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Die entsprechende Verfügung der Schweizer Postverwaltung

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r Grund für diese Portoerhöhung dürfte in der Schweizer Postgeschichte einmalign.

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stein Spezialkatalog Schweiz (2000) und im ZACK-Sonderdruck „Dieder Schweiz ab 1875“ Band 2 Ausland, entsprechen die Angaben nicht der

hen Verfügung der Schweizer Postverwaltung.

Deutsche Inflation 1916-1923. Wissenswertes, Sammelmöglichkeiten und Hinweise Mi98-118, Günter Bechtold/INFLA Berlin (2002).

Postalische Verfügung der Schweizer Postverwaltung vom 27. Juli 1916 (No. 151).

Portoerhöhung in der Schweizinfolge Reichsabgabe ab 1. August 1916 im Deutschen Reich.

rau 5. Januar 1917: Brief bis 20 g im Grenzkreis (bis 30 km) Schweiz-Deutschland.Taxberechnung: 10 Rappen (für je 20 g) + 5 Rp. Aufschlag pro Brief = 15 Rp.

siert bei der militärischen Überwachungsstelle des XIV. Armeekorps in Freiburg i. B.

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