Date post: | 17-Mar-2016 |
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FREIWILLIGENDIENSTE KULTUR UND BILDUNG ENGAGEMENT ZEIGEN /// GESELLSCHAFT GESTALTEN
PERSÖNLICHKEIT BILDEN ///KULTUR PRÄGEN
INITIATIVE ERGREIFEN ///GEMEINSCHAFT BEREICHERN
IDENTITÄT STÄRKEN /// VIELFALT LEBEN
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WWW.FSJKULTUR-LSA.DE
GESTALTE DEIN EIGENES DECKBLATTMalen, kleben, schneiden, nähen, kritzeln, reißen, küssen, klecksen, kleckern, schwarz, bunt, ansprühen – mit oder ohne Duft, mit Blüten
bestreuen, ... alles ist erlaubt. Fixiere das Werk anschließend mit durch-sichtiger Bücherfolie und nutze diese Seite als Deckblatt.
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EIN JAHR IN DER KULTUR
365 Tage lang Kultur erleben und gestalten – das ist
keine Vision. Dies ist Wirklichkeit für über 100 Freiwil-
lige, die im Herbst 2012 ihren Freiwilligendienst Kultur
und Bildung bei der .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. beginnen.
Vor ihnen liegt ein Jahr voller Chancen und voller He-
rausforderungen. Herzlich Willkommen! Zu dem Frei-
willigendienst Kultur und Bildung gehören sowohl die
beiden nationalen Formate, FSJ Kultur und Bundesfrei-
willigendienst Kultur und Bildung, als auch die interna-
tionalen Freiwilligendienste, der entwicklungspoliti-
sche Freiwilligendienst weltwärts, der Europäische
Freiwilligendienst (EFD/EVS) und der Internationale
Jugendfreiwilligendienst (IJFD).
Freiwilligendienst Kultur und Bildung bedeutet:
// praktische Erfahrungen zu sammeln, Kompeten-
zen zu erweitern, sich im Leben zu orientieren und
zu engagieren;
// Menschen Bildungsprozesse und kreative Projek-
tarbeit zu ermöglichen, ihnen Kultur und Kunst zu
vermitteln;
// soziale Begegnungen zu schaffen und Kultur
Menschen zugänglich zu machen.
Diese Ideen werden an über 100 Orten weltweit und
in Sachsen-Anhalt gelebt – in Theatern, Offenen Ka-
nälen, Musikschulen, Museen, Bibliotheken, (Kunst)-
Schulen, Soziokulturellen Zentren und auch in Gedenk-
stätten, Akademien oder Bildungsstätten. Menschen
gestalten dort ein Jahr lang kulturelles und soziales
Leben mit.
Den Freiwilligen zur Seite stehen die Träger des Frei-
willigendienstes in der Kultur und Bildung, welche die
Qualität und den Bildungsanspruch des Freiwilligen-
dienstes sichern. Sie arbeiten eng mit den Kulturein-
richtungen zusammen, die als Einsatzstellen Verant-
wortung für die Freiwilligen übernehmen und die durch
das freiwillige Engagement neue Impulse erhalten.
Nicht zu vergessen sind die zahlreichen öffentlichen
und privaten Förderer, erst durch das Zusammenspiel
dieser verschiedenen Partner ist die Grundlage für das
kulturelle Engagement aller Menschen im Freiwilligen-
dienst gegeben.
Ein Jahr in der Kultur: Dieser Block bietet Platz, um
Erfahrungen während des Freiwilligendienstes fest zu
halten und bietet nützliche Hinweise und Hintergrund-
informationen rund um das freiwillige Jahr.
Alles Gute wünscht euch dabei die
.lkj) Sachsen-Anhalt e.V.
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t»OHNE DICH HÄTTE ICH SO VIELE TOLLE MENSCHEN
NIE KENNENGELERNT, MIT DENEN ICH SO VIEL ER-
LEBT HABE, OB AUF SEMINAREN ODER PRIVAT.«
(Laura Hinkel, Anhaltische Bibelgesellschaft und Bibelturm Wörlitz)
7
Titel zum Selbst Gestalten Editorial 003
Ein Jahr in der Kultur 005
Ein Freiwilligendienst Kultur und Bildung 008
Kalender 2012 und 2013 010
A bis Z für den Bundesfreiwilligendienst Kultur und Bildung sowie das FSJ Kultur 018
Entscheidungshilfe zum Mittelpunkt der Lebens-beziehungen im Sinn des § 5 Abs. 1 WoGG 040
Lachen ist gesund 041
Die wichtigsten Rechte und Pflichten für Freiwillige (FW) auf einen Blick 043
A bis Z für den IJFD – internationalen Jugendfreiwilligendienst Kultur und Bildung 044
Kurzes Glossar zur Kulturellen Bildung und zu Freiwilligendiensten 053
Das kleine ABC der Freiwilligendienste Kultur und Bildung Wissenswertes rund um das Thema Seminar 059
Der richtige Aufbau eines Briefes 066
Der richtige Aufbau einer E-Mail 068
Telefon-Knigge 069
Seminarbericht für freie Bildungstage 070
Leitfaden für das eigenverantwortliche Projekt – EVP 072
Arbeitsblatt zum EVP – Planungspapier 076
Arbeitsblatt zum EVP – Zeitschiene/-Plan 078
Tipps für die Vermeidung von Rassismen in Texten & Bildern 080
Charakteristika westlicher Weltanschauungen 083
Informationen über Zeitzone, Währung mit Wechselkurs, internationale Ländervorwahl und Maßeinheiten von aktuellen Einsatzländern der .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. 084
Das Notfallkuchenrezept 089
Notizteil ab Seite 90
Sei ein__e Weltenbummler__in! 096
Stimmungsbarometer 114
Elfen helfen 132
1. Hilfe bei Burn-Out 150
Impressum 151
INHALTSVERZEICHNIS
8
Die Freiwilligen realisieren während ihrer 365 Tage
im Freiwilligendienst in der Kultur und Bildung ein ei-
genverantwortliches Projekt – ein Kulturangebot, das
sie besonders interessiert und zu ihrer Einsatzstelle
passt. Dieses Projekt ist eine spezielle Herausforde-
rung. Es bietet den Freiwilligen zwar eine besondere
Chance der Mitgestaltung und der Kreativität, verlangt
aber gleichzeitig noch mehr Einsatzfreude und An-
strengungsbereitschaft ab. Die Ergebnisse zeigen: Die
größten Lern- und Entwicklungsschritte machen die
Freiwilligen bei der Planung und Durchführung ihres
eigenen Projektes.
Diese Prozesse können die Freiwilligen nicht allein
bewältigen. In den Kultureinrichtungen haben sie An-
sprechpartner__innen für ihre fachlichen und persön-
lichen Fragestellungen an ihrer Seite. Mit den päda-
gogischen Mitarbeiter__innen der Träger stehen ihnen
weitere Vertrauenspersonen zur Verfügung. Einsatz-
stellen und Träger reflektieren z. B. in Gesprächen ge-
meinsam mit den Freiwilligen, ermutigen sie, weisen
aber auch auf Grenzen hin.
Seminarwochen und andere Bildungsveranstaltungen
(insgesamt 25 Bildungstage) begleiten und komplet-
tieren das Jahr. Freiwillige werden hier zur kreativen
Arbeit, zum Austausch, zum inhaltlichen Diskurs ein-
geladen. Die Seminare führen die Erlebnisse aus der
praktischen Arbeit zusammen. Zugleich erweitern sie
diese um neue kulturelle und soziale Erfahrungen.
Seminararbeit im Freiwilligendienst in der Kultur und
Bildung heißt
/// Begegnungen /// Kommunikationstrainings ///
Kreativworkshops /// Theorie-Inputs /// Reflexionsge-
spräche /// Projektpräsentationen /// Abschlussfeste
/// Fachdiskussionen /// Warm ups ///
Ein Freiwilligendienst Kultur und Bildung bedeutet für
viele Freiwillige der Auszug von zu Hause. Alle Jugend-
lichen sehen sich mit neuartigen Lebenssituationen
konfrontiert, anderen Tages- und Wochenabläufen,
neuen Bekanntschaften. Auch dies ist ein Lernfeld,
das ein hohes Maß an Selbstorganisation und Mut
von den Freiwilligen fordert. Zugleich müssen diese
lebensweltlichen Erfahrungen beachtet werden, wenn
sich Kultureinrichtungen auf den Einsatz der Jugend-
lichen vorbereiten oder die .lkj) Sachsen-Anhalt e.V.
als Träger Seminare organisiert. Diesen Diskurs führen
sie gemeinsam auf Einsatzstellentreffen oder –besu-
chen.
365 Tage in einem Freiwilligendienst Kultur und Bil-
dung umfassen außerdem
/// Freiwilligenforen pflegen /// ABgesangs- und AUF-
taktveranstaltung /// sich vernetzen /// Jahrgangs-
zeitungen verfassen /// WGs organisieren /// Bewer-
bungen schreiben /// Kompetenzen entdecken und
ausbauen /// Messestände betreuen /// Kultur genie-
ßen /// Neues entdecken /// Horizonte erweitern ///
Engagement fördern ///
EIN FREIWILLIGENDIENST KULTUR UND BILDUNG
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MAI MO DI MI DO FR SA SO
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JUNI MO DI MI DO FR SA SO
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JULI MO DI MI DO FR SA SO
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KALENDERJAHR ZWEITAUSENDDREIZEHN
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03 Tag der dt. Einheit
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31 ReformationstagABgesangs- & AUFtaktveranstaltung
Gesellschaftshaus Magdeburg
Vorbereitungsseminar weltwärts und IJFD Landesjugendbildungs-stätte Peseckendorf
Einführungsseminar SG 1 FSJ Kultur / BFD Kultur und Bildung Cyriakushaus Gernrode
Einführungsseminar SG 2 FSJ Kultur / BFD Kultur und BildungGrünes Haus an der Havel
Einführungsseminar SG 3 FSJ Kultur / BFD Kultur und BildungMichaelshaus Rossbach
Rückkehrer_innenseminar
weltwärts
Landesjugendbildungsstät-
te Peseckendorf
Juleica-Grundausbildung Villa Jühling, Halle
Einsendeschluss Jugend-
Kultur-Preis Sachsen-Anhalt
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25 1. Weihnachtsfeiertag
26 2. Weihnachtsfeiertag
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013 01 Neujahr
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Tage der politischen Bildung »Utopien & Stereotype in Sci-Fi-Filmen« (nur für Freiwillige im BFD)Bildungszentrum Braunschweig
Juleica-Grundausbildung Villa Jühling, Halle
Theater global - Theaterwork-
shop zu globalem Lernen,
Konsum und Lebensqualität
Landesjugendbildungsstätte
Peseckendorf
Jugendkonferenz »Jugend gestaltet Sachsen-Anhalt« MS Sachsen-Anhalt
»Kultur demokratisch
mitgestalten« –
Kulturaktionsmanagement
Magdeburg
Meile der Demokratie Magdeburg
Jugendgeschichtstag
»Du schreibst Geschichte«
Gesellschaftshaus Magdeburg
Verleihung des Jugend-Kultur-Preis Sachsen-Anhalt
GedenkstättenfahrtTheresienstadt (Terezin) & Prag, Tschechien
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29 Karfreitag
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3 01 Ostermontag
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Zwischenseminar SG 1
FSJ Kultur / BFD Kultur
und Bildung Bildungshaus Ottersleben/Magdeburg
Zwischenseminar SG 2 FSJ Kultur / BFD Kultur und Bildung BFZ Wolmirstedt
Zwischenseminar SG 3
FSJ Kultur / BFD Kultur
und Bildung
Mauritiushaus
Niederndodeleben
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MAI
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013 01 Tag der Arbeit
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09 Christi Himmelfahrt
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20 Pfingstmontag
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31
Abschlussseminar SG 1, 2, 3
FSJ Kultur / BFD Kultur und
Bildung
Landesjugendbildungsstätte
Peseckendorf
Aktion(en) zum Bundesweiten Kultur-Aktions-Tag
»Kultur durch die Linse« –
Medien im Kulturkontext
Ort wird noch
bekannt gegeben
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03 Tag der dt. Einheit
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31 Reformationstag
Vorbereitungsseminar weltwärts und IJFD Landesjugendbildungs-stätte Peseckendorf
ABgesangs- & AUFtaktveranstaltung
Magdeburg
»Kunst fassbar ///
Kunst machbar« –
Kreativwerkstatt
Ort wird noch
bekannt gegeben
17
»IN ERINNERUNG SIND MIR SOLCHE MOMENTE GEBLIEBEN, IN DENEN
ICH MICH ALS TEIL DES GANZEN FÜHLTE, FREMDE MENSCHEN MICH ZUM
TEE EINLUDEN ODER ICH MICH AUF EINEM MARKT AUF VIETNAMESISCH
VERSTÄNDIGEN KONNTE.«(Laura Schrader war mit weltwärts in Vietnam)
18
In unserem A bis Z für den Bundesfreiwilligendienst
Kultur und Bildung sowie dem FSJ Kultur sprechen wir
allgemein im Namen von Freiwilligendiensten. Wenn
es unterschiedliche Informationen zu den jeweiligen
Diensten gibt, sprechen wir von den jeweiligen Dienst-
formen.
Der Bundesfreiwilligendienst Kultur und Bildung ist ein
Engagement- und Bildungsangebot für Menschen aller
Altersgruppen ab 16 Jahren in Einrichtungen der Kul-
tur- und Bildungsarbeit.
Das FSJ Kultur ist ein Engagement- und Bildungsange-
bot für Menschen zwischen 16 und 27 Jahren in Ein-
richtungen der Kultur- und Bildungsarbeit.
Die .lkj – Landesvereinigung kulturelle Kinder- und
Jugendbildung Sachsen-Anhalt e. V. bietet seit dem
01. September 2001 das FSJ Kultur und seit dem 01.
September 2011 den Bundesfreiwilligendienst Kultur
und Bildung an.
Grundlage für das »A bis Z für den Bundesfreiwilligen-
dienst Kultur und Bildung« bildet das Bundesfreiwil-
ligendienstgesetz – BFDG. Grundlage für das »A bis Z
der (Jugend-)Freiwilligendienste Kultur und Bildung«
bilden das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilli-
gendiensten – im Folgenden JFDG – und darüber hin-
aus zutreffende rechtliche Regelungen.
Für Freiwillige bis 27 Jahren erfolgt die Umsetzung des
Bundesfreiwilligendienstes in den jeweiligen Entspre-
chungen der Jugendfreiwilligendienste FSJ Kultur.
Hierfür gilt ergänzend zum BFDG das Qualitätskonzept
der BKJ – Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und
Jugendbildung e. V. in der jeweils gültigen Fassung mit
den zugehörigen
// Qualitätsstandards für Träger,
// Qualitätsstandards für Einsatzstellen und die
Zusammenarbeit von Trägern und Einsatzstellen,
// Qualitätsstandards für Bildungstage/Seminare,
// sowie der Pädagogischen Rahmenkonzeption.
An den (Jugend-)Freiwilligendiensten Kultur und Bil-
dung können Jugendliche und junge Erwachsene un-
abhängig von ihrem Schulabschluss teilnehmen, so-
fern sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben (je nach
Bundesland mit 16, manchmal auch schon mit 15 Jah-
ren). Bezüglich des Höchstalters ist maßgeblich, dass
bei einem FSJ Kultur das 27. Lebensjahr während des
Freiwilligendienstes nicht vollendet wird.
Am Bundesfreiwilligendienst können Jugendliche und
Erwachsene aller Altersgruppen teilnehmen. Jugend-
liche können unabhängig von ihrem Schulabschluss
teilnehmen, sofern sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt
haben (je nach Bundesland mit 16 oder auch schon
mit 15 Jahren).
A BIS Z FÜR DEN BUNDESFREIWILLIGENDIENST KULTUR UND BILDUNG SOWIE DAS FSJ KULTUR
19
Für Freiwillige unterschiedlichen Alters kommen zum
Teil unterschiedliche gesetzliche Regelungen und
Standards zur Anwendung. Dies ist nachfolgend an den
betreffenden Stellen ausgewiesen. Vorgaben, insbeson-
dere für Freiwillige ab 27 Jahren, die aktuell noch nicht
abschließend geklärt sind, werden sukzessive ergänzt.
ANLEITUNGDie Einsatzstelle benennt eine Fachkraft für die
fachliche Anleitung und individuelle Begleitung
der__des Freiwilligen. Sie unterstützt und berät den/
die Freiwillige__n bei seinen__ihren Aufgaben und stellt
zudem sicher, dass der__die Freiwillige sich entspre-
chend seiner__ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten wei-
terentwickeln kann.
Bei Freiwilligen über 23 Jahre achtet sie im Einsatz
insbesondere darauf, das der__die Freiwillige seine__
ihre Kompetenzen, etwa aus vorhergehenden Aus-
bildungen und/oder Tätigkeiten, einbringen und ggf.
auch an andere weitervermitteln kann. Wichtig für die
Beteiligung der__des Freiwilligen in der Einsatzstelle
sind zudem regelmäßige Gespräche und die Integration
in Teamberatungen.
ANRECHNUNG VON LEISTUNGENEs wird darauf hingewiesen, dass es zur Anrechnung
der Leistungen (Taschengeld und Sozialversicherungs-
beiträge) auf andere Leistungen bzw. Ansprüche kom-
men kann. (Siehe auch ALG II) Empfänger__innen von
Rentenleistungen sollten daher mit der zuständigen
Rentenkasse klären, ob und ggf. inwieweit die Leistun-
gen auf die Rente angerechnet werden.
ALG IIALG II – Empfänger__innen können grundsätzlich an
Freiwilligendiensten Kultur und Bildung teilnehmen,
da der Bezug der Grundsicherung für Arbeitssuchen-
de – das sogenannte Arbeitslosengeld II – dies nicht
ausschließt. Vom Taschengeld, das ein__e Freiwillige__r
erhält, gilt ein Betrag in Höhe von 175 Euro nicht als
zu berücksichtigende Einnahme (nach § 1 Absatz 7
ALG II-Verordnung). Dieser Betrag wird somit nicht auf
das Arbeitslosengeld II angerechnet. Die Absetzbeträ-
ge für Versicherungen und Werbungskosten sind darin
schon berücksichtigt, so dass kein Nachweis für diese
Absatzbeträge erbracht werden muss. Liegen im Ein-
zelfall höhere Aufwendungen vor, wird eine Berück-
sichtigung auf Nachweis entsprechend geprüft.
Die Teilnahme an einem Freiwilligendienst ist als wich-
tiger persönlicher Grund anzusehen, welcher der Aus-
übung einer Arbeit entgegensteht (vgl. § 10 Absatz
1 Nummer 5 SGB II), sodass ein__e Bezieher__in von
Arbeitslosengeld II während des Freiwilligendienstes
nicht verpflichtet ist, eine Arbeit aufzunehmen. Im
20
Fall eines Bundesfreiwilligendienstes in Teilzeit ist es
theoretisch möglich, dass die Agentur für Arbeit für die
verbleibenden Stunden bis zur einer Vollzeitbeschäfti-
gung Vermittlungsangebote unterbreitet.
ARBEITGEBER__INDie Freiwilligendienste Kultur und Bildung begründen
kein Arbeitsverhältnis. Zum Schutz der Freiwilligen fin-
den aber zahlreiche Regelungen aus dem Arbeitsrecht
Anwendung. >> Rechtsverhältnis
Arbeitgeber im Bundesfreiwilligendienst ist der Bund, der
seine Pflichten in Teilen an die Einsatzstelle delegiert.
Arbeitgeber ist nach dem JFDG und entsprechend der
konkreten vertraglichen Regelung (Vertragsmodell
des Trägers) der Träger oder die Einsatzstelle.
ARBEITSLOSENVERSICHERUNG UND -GELDFür die Freiwilligen sind von der Einsatzstelle bzw.
vom Träger Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ab-
zuführen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil).
Für Freiwillige, die die Regelaltersrente erreicht haben,
ist nur der Arbeitgeberanteil abzuführen.
Wenn Freiwillige im Anschluss an ihren Freiwilligen-
dienst Kultur und Bildung nicht direkt einen Ausbil-
dungs oder Studienplatz finden, sollten sie sich recht-
zeitig (drei Monate vor Beendigung des Dienstes) bei
der Agentur für Arbeit melden, um Ansprüche geltend
machen zu können bzw. weiter versichert zu sein.
Auch Freiwillige, die ihren Dienst vorzeitig beenden,
müssen sich arbeitslos melden, wenn sich nicht direkt
eine Ausbildung oder Studium anschließt. Es besteht
bei Ableistung eines Freiwilligendienstes nach zwölf
vollen Monaten Anspruch auf Arbeitslosengeld. In wel-
cher Höhe und für wie lange ergibt sich aus den jeweils
aktuell zutreffenden rechtlichen Regelungen.
ARBEITSMARKTNEUTRALITÄTEin Platz in den Freiwilligendiensten Kultur und Bil-
dung darf keinen regulären Arbeitsplatz verdrängen
bzw. die Schaffung eines solchen verhindern. Die Ar-
beitsmarktneutralität ist immer dann gegeben, wenn
durch den Einsatz von Freiwilligen die Einstellung von
neuen Beschäftigten nicht verhindert wird bzw. keine
Kündigung von Beschäftigten erfolgt. Die Freiwilligen
verrichten unterstützende, zusätzliche Tätigkei-
ten und ersetzen keine hauptamtlichen Kräfte. Die
Übertragung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten
ist jeweils im Einzelfall zu klären. Die Arbeitsmarkt-
neutralität wird vor Anerkennung jedes einzelnen
Einsatzplatzes sichergestellt und ggf. von der .lkj)
Sachsen-Anhalt als Träger des FSJ Kultur bzw. den Re-
gionalbetreuern__innen des Bundesamtes für Familie
und zivilgesellschaftliche Aufgaben vor Ort kontrol-
liert.
ARBEITSSCHUTZ
>> siehe Rechtsverhältnis
21
ARBEITSUNFALLEin Arbeitsunfall ist unverzüglich von der Einsatz-
stelle bzw. dem Träger (entsprechend dem jeweiligen
Verwaltungsmodell) der Berufsgenossenschaft zu
melden. Ein Unfall auf dem Arbeitsweg und während
der Seminarzeit >> siehe Bildungstage gilt ebenfalls
als Arbeitsunfall.
ARBEITSZEITDie (Jugend-)Freiwilligendienste Kultur und Bildung und
der BFD Kultur und Bildung bis einschließlich 26 Jahren
stellen Vollzeit-Beschäftigungen dar; die wöchentliche
Arbeitszeit beträgt maximal 40 Stunden. Sie orientiert
sich an den Arbeitszeiten der jeweiligen Einsatzstelle.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten die Bestim-
mungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Überstunden oder Wochenenddienste werden zeitnah
mit Freistunden abgegolten. Die Seminare gelten als
Arbeitszeit.
Ab einem Alter von 27 Jahren kann ein Bundesfreiwil-
ligendienst auch in Teilzeit geleistet werden, und zwar
mit mindestens 20,5 Wochenstunden.
AUFSICHTSPFLICHTFreiwillige ab 18 Jahren dürfen nach vorheriger Ein-
weisung – bei der über besondere Gefahrenquellen,
entsprechende Maßnahmen und Verhalten informiert
wird – auch alleine Aufsicht führen. Verantwortliche
Erwachsene müssen jedoch jederzeit erreichbar sein.
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen nur
dann alleine Aufsicht führen, wenn eine Einverständ-
niserklärung der Eltern der__s Freiwilligen sowie aller
Eltern der zu Beaufsichtigenden vorliegt.
AUSLANDDie .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. bietet auch verschiedene
Freiwilligendienste im Ausland an, die nach dem Frei-
willigendienst im Inland auch noch genutzt werden
können (der Europäische Freiwilligendienst, der ent-
wicklungspolitische Freiwilligendienst weltwärts oder
der Internationale Jugendfreiwilligendienst).
AUSLÄNDER__INNEN IN DEN FREIWILLIGEN-DIENSTEN KULTUR UND BILDUNGAusländer__innen stehen die Freiwilligendienste
Kultur und Bildung offen. Voraussetzung hierfür ist bei
bereits in Deutschland lebenden Ausländer__innen ein
Aufenthaltstitel, der keinen Sperrvermerk »Erwerbs-
tätigkeit nicht gestattet« enthält. Die Erteilung einer
Beschäftigungserlaubnis ist unabhängig von der Ar-
beitsmarktlage auch für Asylsuchende und Geduldete
möglich, wenn diese sich bereits mehr als zwölf Mo-
nate in Deutschland aufhalten. Der Freiwilligendienst
ist gemäß § 9 Arbeitsgenehmigungsverordnung eine
arbeitsgenehmigungsfreie Beschäftigung. Freiwilligen
aus dem Ausland kann speziell für die Teilnahme an
den Freiwilligendiensten Kultur und Bildung eine Auf-
enthaltserlaubnis nach § 18 des Aufenthaltsgesetzes
22
erteilt werden. Die Beantragung einer Arbeitsgenehmi-
gung ist nicht notwendig. Ein Aufenthaltstitel (auch
ein Visum ist ein Aufenthaltstitel) darf in der Regel
nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt (Stand
2012: 374,00 Euro plus die Kosten der Unterkunft) ge-
sichert ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz. Ein
Anspruch auf Leistungen aus den sozialen Sicherungs-
systemen (Wohngeld, Hilfen zum Lebensunterhalt)
besteht nicht. Drittstaatsangehörige müssen von ih-
rem Heimatland aus einen Visumsantrag für die Durch-
führung des Freiwilligendienstes stellen, da ihnen die
für den Aufenthalt erforderliche Aufenthaltserlaubnis
in Deutschland nur dann erteilt werden kann, wenn
sie mit dem zweckentsprechenden Visum eingereist
sind. Ausnahmen bestehen für die Staatsangehörigen
von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Ko-
rea, von Neuseeland und den Vereinigten Staaten von
Amerika.
AUSWEISEin Ausweis, mit dem Freiwillige z. T. Vergünstigun-
gen im öffentlichen Personennahverkehr bzw. beim
Besuch von staatlichen und kommunalen Einrichtun-
gen (z. B. Museum, Schwimmbad, Volkshochschule)
entsprechend den Ermäßigungen für Schüler__innen,
Azubis oder Student__innen erhalten können. Die
konkreten Regelungen sind vor Ort zu erfragen, ein
Rechtsanspruch besteht nicht.
BEGINNDer reguläre Beginn eines Freiwilligendienstes Kultur
und Bildung ist der 01. August/01. September eines
jeden Jahres.
Ausnahmen sind möglich und individuell bei der .lkj)
Sachsen-Anhalt e.V. zu erfragen und abzustimmen.
BERUFSGENOSSENSCHAFTDie Freiwilligen sind über die Einsatzstelle bzw. den
Träger in der Berufsgenossenschaft zu versichern.
BESCHEINIGUNGZu Beginn des Freiwilligendienstes erhalten Freiwillige
vom Träger eine Bescheinigung über ihren Status z. B.
zum Nachweis gegenüber Behörden. Bei ordnungs-
gemäßer Ableistung eines Freiwilligendienstes Kultur
und Bildung (bei Freiwilligen unter 27 Jahren nur inkl.
der verpflichtenden >> Seminar- und Bildungstage)
erhalten die Freiwilligen vom Träger eine rückwirkende
Bestätigung über ihre Teilnahme.
BEGLEITUNG DURCH DEN TRÄGER>> Persönliche Begleitung
BEWERBUNGInteressenten__innen bis 27 Jahre reichen ihre
Bewerbung zentral über das Onlineverfahren
(www.bewerbung.freiwilligendienste-kultur-bildung.de)
ein. Ausführliche Informationen u.a. zu diesem Thema
23
»OHNE DICH HÄTTE ICH EIN AUFREGENDES UND INTERESSANTES JAHR
VERLOREN. DAS FSJ KULTUR HAT MICH IN MEINER SELBSTSTÄNDIGKEIT
GEFÖRDERT UND MIR NEUE PERSPEKTIVEN GEÖFFNET. AUSSERDEM
WÄRE ICH NIE IN BUNGALOW 1 GELANDET ...«
(Gregor Mundt, Landeszentrum für Spiel und Theater - Sachsen- Anhalt)
24
25
bietet unsere Internetseite http://fsjkultur-lsa.de/.
Die .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. ist zuständig für die Vor-
auswahl und die Weitervermittlung der Bewerber__in-
nen. Der offizielle Bewerbungsschluss ist der 31. März
eines jeden Jahres. Bewerbungen können allerdings
auch nach diesem Datum (online) eingereicht werden.
Sie werden dann auf der Warteliste geführt und bei
Bedarf entsprechend vermittelt. Entstehende Reise-
kosten zu Vorstellungsgesprächen werden weder von
der .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. noch den Einsatzstellen
übernommen.
Interessierte Einrichtungen wenden sich an den Trä-
ger hinsichtlich der Anerkennung als Einsatzstelle
bzw. zur Aufnahme in die Freiwilligendienstformate
Kultur und Bildung.
BILDUNGSTAGEDie Freiwilligendienste sind ein Engagement- und Bil-
dungsangebot.
Für das FSJ Kultur sind bei einen zwölfmonatigen Ein-
satz laut JFDG mindestens 25 Bildungstage verpflich-
tend vorgeschrieben.
Für Freiwillige im BFD Kultur und Bildung bis ein-
schließlich 26 Jahre schreibt das BFDG bei einen
zwölfmonatigen Einsatz mindestens 25 Bildungstage
verpflichtend vor. Mindestens fünf Tage sind der poli-
tischen Bildung in Zusammenarbeit mit den Bildungs-
zentren des Bundes vorbehalten, dies gilt auch bei
einer kürzeren Dienstdauer.
Bei beiden Dienstformen, an denen Personen bis 27
Jahren teilnehmen, schreiben das BFDG sowie das
JFDG vor, das die Freiwilligen an drei, durch den Trä-
ger ausgerichtenden Seminaren teilnehmen (Einfüh-
rungs-, Zwischen- und Abschlussreflexionsseminar).
Ergänzt wird dieses Angebot durch weitere Seminare,
Regionaltreffen, Hospitationen oder frei wählbare Bil-
dungstage (in Werkstätten oder Kursen) in Abstim-
mung mit dem Träger und der Einsatzstelle.
Freiwilligen ab 27 Jahre wird entsprechend der Min-
deststandards im Bundesfreiwilligendienst Kultur
und Bildung Ü23 der BKJ von den zuständigen Trägern
rechnerisch/durchschnittlich mindestens ein Bil-
dungstag pro Monat angeboten, je nach Konzept des
Trägers in Kooperation mit den Einsatzstellen.
26
Die Bildungstage ermöglichen den Freiwilligen die Re-
flexion ihres Freiwilligendienstes im Austausch mit an-
deren Freiwilligen. Sie gewinnen Einblick in die Praxis
kultureller, politischer, formaler und/oder außerschu-
lischer Bildung. Sie setzen sich diskursiv und/oder
kreativ mit persönlichen und gesellschaftspolitischen
Themen auseinander, erlernen Methoden und Tech-
niken, die ihr Handlungsrepertoire im Einsatzfeld er-
weitern. Sie entwickeln ihre personalen, sozialen und/
oder interkulturellen Kompetenzen. Den Freiwilligen
entstehen keine Kosten für Unterkunft, Verpflegung,
Programm und Fahrtwege. Die Bildungstage gelten als
Arbeitszeit.
BUNDESAMT FÜR FAMILIE UND ZIVILGESELL-SCHAFTLICHE AUFGABEN (BAFZA)Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben ist eine nachgeordnete Behörde des Bun-
desministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend. Es koordiniert und überwacht u. a. die Einhal-
tung und Umsetzung des BFDG. Einen Teil seiner Auf-
gaben gibt das BAFzA an Einsatzstellen und Zentral-
stellen weiter und zahlt dafür Kostenerstattungen an
diese aus. Die Bildungszentren des Bundes, an denen
die politischen Bildungstage durchgeführt werden, ge-
hören ebenfalls zum BAFzA.
DATENSCHUTZPersonenbezogene Daten der Freiwilligen unterliegen
dem Datenschutz und sind gemäß den entsprechen-
den Passagen des BFDG zu schützen. Mit Einwilligung
der Freiwilligen können Daten zur Kontaktpflege oder
zu wissenschaftlichen Zwecken über den Dienst hin-
aus gespeichert werden.
DAUERDie Freiwilligendienste Kultur und Bildung werden in der
Regel in zwölf zusammenhängenden Monaten, mindes-
tens jedoch sechs und höchstens 18 Monate geleistet.
EINSATZFELDERDie Einsatzfelder in den Freiwilligendiensten Kultur
und Bildung umfassen unterstützende Tätigkeiten in
gemeinwohlorientierten Einrichtungen und Projekten
der (Jugend-)Kulturarbeit, in Kultureinrichtungen,
Schulen oder in Einrichtungen und Projekten der Ju-
gendhilfe/Jugendarbeit mit einem kulturellen Tätig-
keitsschwerpunkt.
EINSATZSTELLEDie Einrichtung, in der die__der Freiwillige tätig wird, ist
die Einsatzstelle. Sie ist u. a. für die fachliche und per-
sönliche Begleitung der Freiwilligen und alle Fragen
der konkreten Arbeit zuständig.
Die Anerkennung von Einsatzstellen im FSJ Kultur er-
folgt durch die .lkj) Sachsen-Anhalt e.V.. Die Anerken-
27
nung von Einsatzstellen im BFD Kultur und Bildung er-
folgt zum einen durch den >> Träger entsprechend des
Konzeptes und zum anderen durch das >> Bundesamt
für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
EINSATZSTELLENBESUCHDie__Der jeweilige FWD-Koordinator__in besucht die__
den Freiwillige__n während des Freiwilligenjahres in
der Einrichtung. Ziel ist es, sich über die Arbeit der
Einrichtung und der__des Jugendlichen zu informieren,
Entwicklungsprozesse zu initiieren und zu moderieren
oder in Konfliktfällen zu vermitteln. Der Träger führt
Gespräche mit der__dem Freiwilligen und der__dem
Begleiter__in in der Einsatzstelle über die Bildungs-
erfahrungen, den Arbeitsalltag und die Projektarbeit
der__des Freiwilligen. Er macht sich ein Bild über die
Gewährleistung der Rahmenbedingungen und die Um-
setzung der Konzeption der Freiwilligendienste Kultur
und Bildung vor Ort.
EINSATZSTELLENTREFFEN UND -QUALIFIZIERUNGDie .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. ist zuständig für die Ver-
netzung und Weiterbildung von Einsatzstellen. Sie
organisiert den Fachaustausch auf regionaler und
überregionaler Ebene. Ein Einsatzstellentreffen fin-
det mindestens einmal jährlich statt. Es bietet den
Leitenden der Einsatzstellen und den Begleitenden
der Freiwilligen die Möglichkeit des Austauschs, der
Vernetzung und Weiterbildung.
FAHRTKOSTENMit ihrem >> Ausweis oder einer >> Bescheinigung kön-
nen Freiwillige in der Regel für Wochen- bzw. Monatskar-
ten des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) den
vergünstigten Tarif erhalten (laut Berechtigungskarte
der Deutschen Bahn auch zur Benutzung von Schüler-
Karten). Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Die .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. erstattet den Freiwilligen
für den Zeitraum des FSJ Kultur/BFD Kultur und Bil-
dung die Kosten für eine Bahncard 50, bei einer min-
destens zwölf-monatigen FWD-Dienst-Dauer.
FWDFWD ist die Abkürzung für Freiwilligendienste bei dem
Träger .lkj) Sachsen-Anhalt e.V..
GEBÜHRENBEFREIUNGENFreiwillige in den Freiwilligendiensten Kultur und Bil-
dung sind von der Erhebung von Zusatzbeiträgen der
Krankenkassen befreit.
Auch Freiwillige im BFD Kultur und Bildung sind von
der Erhebung von Zusatzbeiträgen der Krankenkas-
sen befreit (§ 242 Absatz 5 Nr. 5 SGB 5 in Verbindung
mit § 20 Absatz 3 Nr. 2 SBG 4), sofern sie neben dem
Taschengeld und ggf. Geldersatzleistungen keine an-
deren beitragspflichtigen Einnahmen (z. B. durch Ne-
bentätigkeiten) erzielen.
Freiwillige mit eigener Haushaltsführung können sich
während des Freiwilligendienstes bei der Krankenkas-
se Zuzahlungen erstatten lassen, wenn die Eigenbe-
28
teiligungen an beispielsweise Praxis- und Rezeptge-
bühren oder Behandlungskosten 2% vom Einkommen
im Kalenderjahr (Taschengeld und ggf. Geldersatzleis-
tungen plus ggf. weitere Einnahmen durch z. B. Neben-
tätigkeiten) übersteigen.
Ein Anspruch auf Befreiung von Rundfunk- und Fern-
sehgebühren besteht nicht, kann aber ebenso bean-
tragt werden (beim Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro
oder Sozialamt) wie eine Ermäßigung der Telefonge-
bühren (bei der Telekom, in der Regel an die Befreiung
von Rundfunk- und Fernsehgebühren gebunden).
GESETZGesetzliche Grundlage für den Bundesfreiwilligen-
dienst Kultur und Bildung ist das Bundesfreiwilligen-
dienstgesetz (BFDG), welches am 28. April 2011 vom
Bundestag beschlossen worden ist. Es ist am 03. Mai
2011 in Kraft getreten.
Gesetzliche Grundlage für die (Jugend-)Freiwilligen-
dienste Kultur und Bildung ist das Jugendfreiwilligen-
dienstegesetz (JFDG) vom 1. Juni 2008 (BGBl. Teil I Nr.
19 vom 26. Mai 2008, S. 842 ff.).
Darüber hinaus gelten die jeweiligen Gesetze und
Richtlinien des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, das
Qualitätskonzept der Freiwilligendienste Kultur und
Bildung sowie die Festlegungen, niedergelegt im Ver-
trag zwischen dem__der Freiwilligen, dem Träger und
der Einsatzstelle.
HAFTPFLICHTDie Einsatzstelle informiert die__den Freiwillige__n zu
Beginn des Einsatzes darüber, welche Tätigkeiten
übernommen werden dürfen, welche Fachkräfte für
die Anleitung und Betreuung zuständig sind und wel-
che Tatbestände im Rahmen der Dienstpflicht durch
eine Haftpflichtversicherung der Einsatzstelle abge-
sichert sind.
JUGENDARBEITSSCHUTZGESETZBei Freiwilligen unter 18 Jahren findet das Jugendar-
beitsschutzgesetz Anwendung (z. B. keine Nachtar-
beit, längere Urlaubszeit, gesonderte Pausenregelun-
gen).
KINDERGELDFür Freiwillige bis 25 Jahre ist die Ableistung eines
Freiwilligendienstes Kultur und Bildung hinsichtlich
Kindergeld und Kinderfreibeträgen sowie weiterer
kinderbezogener Leistungen weitestgehend gleichbe-
deutend mit Zeiten der Schul- und Berufsausbildung;
sie werden gewährt, wenn das Gesamteinkommen
des Kindes den Betrag von 8.004 Euro im Jahr (Stand:
01/2012) nicht übersteigt. Auf den Ausbildungsfrei-
betrag besteht kein Anspruch. Eine Fortzahlung des
Kindergeldes und die Gewährung damit zusammen-
hängender Leistungen aufgrund der Ableistung des
Dienstes über das 25. Lebensjahr hinaus wird nicht
gewährt.
29
KRANKENVERSICHERUNGFreiwillige werden für die Dauer des Freiwilligendiens-
tes grundsätzlich als eigenständige Mitglieder in der
gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die
Beiträge werden von der Einsatzstelle bzw. vom Trä-
ger übernommen und an die Krankenkasse abgeführt.
Eine ggf. vorher bestehende Familienversicherung
ruht für die Zeit des Freiwilligendienstes und kann
bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzung
anschließend wieder aufleben. Demnach endet die
beitragsfreie Familienversicherung – nach einem
zwölfmonatigen Dienst – nicht am 25., sondern am
26. Geburtstag, sofern die übrigen Voraussetzungen
dafür erfüllt sind.
Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-
versicherung (GKV) erfasst grundsätzlich auch Per-
sonen, die vor Antritt des Freiwilligendienstes privat
versichert waren. Die Versicherungspflicht in der ge-
setzlichen Krankenversicherung tritt allerdings nicht
ein für Personen, die versicherungsfrei sind. Versiche-
rungsfrei sind beispielsweise Beamt_innen, Richter_in-
nen, Soldat_innen auf Zeit und Pensionär_innen, die
Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall nach beam-
tenrechtlichen Vorschriften und Grundsätzen haben
(§ 6 Abs. 1 Nr. 2 und 6 SGB V). Diese Versicherungsfrei-
heit erstreckt sich aber nicht auf die bei der Beihilfe
berücksichtigungsfähigen Angehörigen, weshalb z.B.
Kinder von Beamten für die Dauer des Freiwilligen-
dienstes grundsätzlich versicherungspflichtig in der
GKV sind. Inwieweit eine private Krankenversicherung
für die Zeit des Freiwilligendienstes »ruhend« gestellt
oder zusätzlich erhalten werden kann, muss mit der
jeweiligen privaten Krankenversicherung vor Antritt
des Freiwilligendienstes geklärt werden.
Ebenfalls versicherungsfrei sind Personen nach Voll-
endung des 55. Lebensjahres, wenn sie innerhalb der
letzten fünf Jahre nicht gesetzlich versichert waren
und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungs-
frei, von der Versicherungspflicht befreit oder haupt-
beruflich selbstständig erwerbstätig waren (§ 6 Abs.
3a SGB V).
Der Bezug einer Altersrente bewirkt keine Krankenver-
sicherungsfreiheit. Ein gesetzlich versicherte__r Alters-
rentner__in, der einen BFD leistet, unterliegt daher der
Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.
Weitere Informationen zur Versicherungspflicht in der
gesetzlichen Krankenversicherung können auf der In-
ternetseite des Bundesministeriums für Gesundheit
unter www.bmg.bund.de/krankenversicherung/ver-
sicherte/freiwillige-im-bundesfreiwilligendienst.html
abgerufen werden.
KRANKHEITSFALLDie Arbeitsunfähigkeit ist bereits am ersten Tag tele-
fonisch der Einsatzstelle und dem Träger zu melden.
Spätestens am dritten Tag einer Krankheit ist diese
vom Arzt zu bescheinigen.
Für die Zeiten, in denen >> Bildungstage stattfinden,
30
muss die Bescheinigung bereits am ersten Tag vorlie-
gen. Durch Krankheit versäumte Bildungstage müs-
sen nachgeholt werden.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist, wie im Ver-
trag festgelegt, der Einsatzstelle bzw. dem Träger/
Kooperationspartner vorzulegen. Im Krankheitsfall
der Freiwilligen werden bis zur Dauer von sechs Wo-
chen Taschengeld und Sachleistungen weitergezahlt.
Bei einer Krankheit, die länger währt, übernimmt
die Krankenversicherung die gesetzlich geregelten
Leistungen. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im
Krankheitsfall entsteht nach vierwöchiger ununter-
brochener Dauer des Freiwilligendienstes.
KÜNDIGUNGDer Vertrag kann aus einem wichtigen Grund, z. B.
bei Erhalt eines Studien-, Ausbildungs- oder Arbeits-
platzes, gekündigt werden. Kündigungen müssen
sowohl beim Träger als auch bei der Einsatzstelle den
vertraglichen Regelungen gemäß schriftlich erfolgen
und zwischen allen drei Partnern abgesprochen sein.
Eine Kündigung von Einsatzstellenseite darf nur in
Absprache mit und von dem Träger erstellt werden
und ggf. von den Freiwilligen zu unterzeichnen. Eine
Kündigung im Rahmen des BFD ist über den Träger/
dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben zuzustellen und wird von diesem bestätigt.
Der Urlaubsanspruch verringert sich entsprechend.
Weitere Reglungen sind der Vereinbarung/Vertrag zu
entnehmen.
MELDEPFLICHTWenn Freiwillige für ihren Freiwilligendienst umziehen,
müssen sie sich innerhalb einer Woche beim Einwoh-
nermeldeamt/Bürgerbüro des ersten oder zweiten
Wohnsitzes anmelden, sonst kann ein Bußgeld von
der Behörde erhoben werden.
NEBENTÄTIGKEITDer Freiwilligendienst wird ganztägig bzw. für Men-
schen ab 27 Jahre auch ab 20,5 Wochenstunden als
überwiegend praktische Hilfstätigkeit geleistet. Dar-
aus ergibt sich, dass die volle bzw. mindestens halbe
Arbeitskraft der Einrichtung zur Verfügung gestellt wird
und der Freiwilligendienst damit als Haupttätigkeit
definiert wird. Das schließt aber weitere Anstellungs-
verhältnisse/Nebentätigkeiten nicht aus. Nebentätig-
keiten müssen mit dem Träger und der Einsatzstelle
abgesprochen sein. Bei Nebentätigkeiten ergibt sich
eine Versteuerung des Taschengeldes, wenn die Gren-
ze des Freibetrages überschritten wird.
PERSÖNLICHE BEGLEITUNGDas JFDG trifft im FSJ Kultur die Regelungen zur päda-
gogischen Begleitung. Im BFD Kultur und Bildung bezie-
hen sich die Regelungen auf das BFDG. Verantwortlich
für die Umsetzung des gesetzlichen Bildungsauftrags
ist der Träger gemeinsam mit der Einsatzstelle. Grund-
lage bildet die Pädagogische Rahmenkonzeption der
(Jugend-)Freiwilligendienste Kultur und Bildung. Die
pädagogische Begleitung umfasst die fachliche Anlei-
31
»OHNE DICH WÄRE ICH NICHT VÖLLIG NEUEN HERAUSFORDERUNGEN GEGENÜBER GESTANDEN, HÄTTE DIESE ERFOLGREICH GEMEISTERT UND UNENDLICH VIEL ÜBER MICH UND FÜR‘S LEBEN GELERNT.«(Katharina B., OLi-Kino, Magdeburg)
32
33
tung der Freiwilligen durch die Einsatzstelle, die indi-
viduelle Betreuung durch die pädagogische Fachkraft
des Trägers und der Einsatzstelle sowie die Seminar-
arbeit.
Verantwortlich für die Umsetzung der persönlichen Be-
gleitung sind die Träger gemeinsam mit den Einsatz-
stellen. Die Begleitung umfasst die fachliche Anleitung
der Freiwilligen durch die Einsatzstelle, die individuel-
le Betreuung durch die Fachkraft des Trägers und der
Einsatzstelle sowie die Bildungstage. Grundlage bildet
für Freiwillige bis 23 Jahre die Pädagogische Rahmen-
konzeption der Jugendfreiwilligendienste Kultur und
Bildung, für ältere Freiwillige die Mindeststandards
Ü23 der BKJ.
PERSONALBOGENDer Personalbogen ist bis spätestens zwei Wochen vor
Beginn des Freiwilligendienstes auszufüllen und beim
Träger und der Einsatzstelle einzureichen.
PRAKTIKUMDer Freiwilligendienst kann bei einigen Ausbildungen
und Studiengängen als Vorpraktikum anerkannt wer-
den. Nähere Informationen sind bei der jeweiligen Aus-
bildungsstelle bzw. Hochschule zu erfragen.
PRAXISGEBÜHRVersicherte, die einen Bundesfreiwilligendienst ableis-
ten, müssen die im Gesetz vorgesehenen Zuzahlungen
(hierzu gehört auch die Praxisgebühr) leisten. Die Pra-
xisgebühr ist erst nach Vollendung des 18. Lebensjah-
res zu leisten. Im Kalenderjahr sollten Versicherte nur
mit Zuzahlungen in Höhe von zwei Prozent der Brut-
toeinnahmen (Taschengeld im Freiwilligendienst plus
ggf. weitere Einnahmen) zum Lebensunterhalt belas-
tet sein (Belastungsgrenze). Für chronisch Kranke,
die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in
Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze
nur ein Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum
Lebensunterhalt. Diese Voraussetzungen sind ent-
sprechend nachzuweisen. Bei Überschreiten der Be-
lastungsgrenze werden die geleisteten Zuzahlungen
über der benannten Grenze auf Antrag zum Ende des
Kalenderjahres von der Krankenkasse erstattet.
PROJEKTDie eigenverantwortliche Projektarbeit ist ein wichti-
ger Baustein im Freiwilligendienst. Es bietet Gestal-
tungsraum für die individuellen Interessen und Kom-
petenzen von Freiwilligen in ihrem Einsatzbereich,
ergänzend zu den täglichen Aufgaben. Die Projektar-
beit wird auf Grundlage eigener Ideen der__des Freiwilli-
gen selbstständig nach Absprache mit und unter fach-
licher Begleitung der Einsatzstelle entwickelt. Der__die
Freiwillige verantwortet das Projektmanagement
(Planung, Organisation, Durchführung und Dokumen-
tation), wodurch sich vielfältige Erfahrungschancen
ergeben.
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QUALITÄT IN DEN FREIWILLIGENDIENSTEN KULTUR UND BILDUNG
Die (Jugend-)Freiwilligendienste Kultur und Bildung
unterliegen einem kontinuierlichen Qualitätsentwick-
lungsprozess, für den die Bundesvereinigung Kultu-
relle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) e.V. in Zusam-
menarbeit mit dem Trägerverbund die Verantwortung
trägt. Im Qualitätskonzept und in der Pädagogischen
Rahmenkonzeption sind die Wirkungsziele der Frei-
willigendienste niedergelegt und Qualitätsstandards
für Träger, für Einsatzstellen und für Bildungstage/Se-
minare formuliert. Die Träger, Einsatzstellen und Frei-
willigen gestalten den Qualitätsentwicklungsprozess
dialogisch und verpflichten sich zur Evaluation.
RECHTSVERHÄLTNISObwohl Freiwillige und Träger bzw. Einsatzstelle im FSJ
Kultur kein Arbeitsverhältnis eingehen, wird der frei-
willige Dienst hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen
Schutzvorschriften vom Gesetzgeber einem Arbeits-
verhältnis gleichgestellt. Entsprechend gelten die ein-
schlägigen Arbeitsschutzbestimmungen. Zwischen
der__dem Freiwilligen, dem Träger und der Einsatzstelle
wird eine privatrechtliche Vereinbarung auf Grundlage
des JFDG geschlossen.
Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst befinden
sich in einem Rechtsverhältnis mit der Bundesrepu-
blik Deutschland, das einen öffentlich-rechtlichen
Dienstvertrag begründet. Einsatzstelle und Träger
übernehmen im Auftrag des Bundes Pflichten aus
diesem Dienstverhältnis. Zwischen dem__der Freiwil-
ligen, dem Träger und der Einsatzstelle wird ggf. eine
ergänzende privatrechtliche Vereinbarung geschlos-
sen, die über den Vertrag mit dem Bund hinaus weiter-
gehende inhaltliche Regelungen trifft, z. B. zu Zielen,
Inhalten, organisatorischen Verantwortlichkeiten.
Obwohl es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis han-
delt, wird der Bundesfreiwilligendienst hinsichtlich
der öffentlichen-rechtlichen Schutzvorschriften vom
Gesetzgeber einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt.
Entsprechend gelten die einschlägigen Arbeitsschutz-
bestimmungen.
RENTENVERSICHERUNGDie Freiwilligen werden grundsätzlich in der gesetzli-
chen Rentenversicherung pflichtversichert (§ 5 Abs.
2 Satz 3 SGB VI), siehe auch Sozialversicherung. Dies
gilt gleichermaßen für »junge« Freiwillige, für Seni-
or__innen, die noch keine Altersrente beziehen, ebenso
wie für Altersteilrentenbezieher__innen (Altersrente in
Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder zwei Dritteln
der Vollrente) und Erwerbsminderungsrentner__innen.
Rentenversicherungsbeiträge müssen nur dann nicht
abgeführt werden, wenn der__die Freiwillige eine Al-
tersvollrente – unabhängig ob vor oder nach Erreichen
der Regelaltersgrenze – bezieht.
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RENTNER__INNENAufgrund vieler spezieller Regelungen für Rentner__in-
nen und Frührentner__innen, wenden sich diese bei
Fragen im Einzelfall bitte an Ihre Einsatzstelle bzw. an
die .lkj) Sachsen-Anhalt e.V..
Allgemein gilt: Bei Bezug einer Altersrente vor Errei-
chen der Regelaltersgrenze sind bestimmte Hinzuver-
dienstgrenzen zu beachten. Wer eine Rente vor Errei-
chen der Regelaltersgrenze als Vollrente in Anspruch
nehmen möchte, darf nur einen Hinzuverdienst
erzielen, der einen Betrag in Höhe von 400 Euro mtl.
nicht übersteigt. Wird die Hinzuverdienstgrenze über-
schritten, führt dies nicht automatisch zum Wegfall
der Rente, sondern ggf. zur Zahlung einer niedrigeren
Teilrente wegen Alters, die einen höheren Hinzuver-
dienst erlaubt. Als Hinzuverdienst gelten u.a. alle Ein-
nahmen aus einer Beschäftigung, unabhängig davon,
in welcher Form sie geleistet werden. Somit sind das
aus dem Bundesfreiwilligendienst erzielte Taschen-
geld sowie unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und
Arbeitskleidung mit dem jeweiligem Sachbezugswert
der Sozialversicherungsentgeltverordnung als Hin-
zuverdienst zu berücksichtigen. Die Ableistung eines
Freiwilligendienstes kann daher bei Überschreiten der
Hinzuverdienstgrenzen zur Kürzung bis hin zum Weg-
fall des Rentenanspruchs führen.
Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
gelten nochmals differenziertere Regelungen. Zur
Klärung sollten sich daher interessierte Freiwillige
mit ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung
setzen. Nach Angaben des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales (BMAS) wird bei Aufnahme einer
Beschäftigung durch den Rentenversicherungsträger
stets geprüft, ob eine Erwerbsminderung noch vorliegt
und damit ein Rentenanspruch weiterhin besteht.
SCHWEIGEPFLICHTFreiwillige sind verpflichtet – wie auch alle anderen
Mitarbeiter__innen in einer Einsatzstelle – über alle be-
trieblichen und persönlichen Umstände Stillschweigen
zu bewahren. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung
des Dienstes.
SEMINARE>> Bildungstage
SOZIALVERSICHERUNGFreiwillige müssen nach dem BFDG bzw. dem JFDG >>
Gesetz sozialversichert werden, wenn sie ein Entgelt
(>> Taschengeld) und/oder Sach- bzw. Ersatzleis-
tungen erhalten. Sie werden rechtlich annähernd so
behandelt wie Beschäftigte oder Auszubildende. Das
heißt, sie sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit in
der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und
Arbeitslosenversicherung abgesichert. Für ältere Frei-
willige, die das Regelrentenalter erreicht haben, entfal-
len die Arbeitnehmeranteile zur Arbeitslosenversiche-
rung; sofern die Bedingungen zur Pflichtversicherung
nicht gegeben sind auch zur Krankenver-sicherung.
Die abzuführenden Beiträge werden von der Einsatz-
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stelle oder vom Träger (entsprechend der konkreten
vertraglichen Regelung) gezahlt. Dafür muss vor An-
tritt des Freiwilligendienstes die Sozialversicherungs-
nummer mitgeteilt werden. Sie kann von den Freiwilli-
gen ggf. bei ihrer Krankenkasse erfragt werden.
STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMERDie vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verge-
bene Steueridentifikationsnummer besteht aus elf Zif-
fern. Diese ist zusammen mit dem Geburtsdatum und
der Auskunft zur Religionszugehörigkeit beim Träger
einzureichen.
STEUERNDas Taschengeld und die Sachbezüge bzw. Geldersatz-
leistungen für Unterkunft und Verpflegung sind wie
Lohn oder Gehalt steuerlich zu veranlagen. Im Freiwil-
ligendienst fallen in der Regel keine Steuern an (bei
der Lohnsteuerklasse I), da die Grenze für die Besteu-
erung i. d. R. unterschritten wird.
Sofern weitere Einnahmen – neben denen aus dem
Bundesfreiwilligendienst – bestehen, ist dies im
Einzelfall zu prüfen. Eine Steuerbefreiung ist derzeit
in der Diskussion und wird vom Bundesministerium
für Familie , Senioren, Frauen und Jugend sowie dem
Bundesfinanzministerium geprüft. Bis dahin ist es
zumindest ratsam, Rücklagen für eine etwaige Steu-
ernachforderung zu bilden, sofern nicht direkt Steuern
abgeführt werden.
STUDIUMBei der Bewerbung um einen Studienplatz zählt der
Freiwilligendienst als Wartezeit.
Ob und in welchem Umfang eine Anerkennung des
BFD/FSJ als Praktikum möglich ist, richtet sich nach
den einzelnen Bestimmungen der Ausbildungs- bzw.
Studiengänge und ist bei der jeweiligen Hochschule
zu erfragen.
TÄTIGKEITSPROFILDas Tätigkeitsprofil ist Bestandteil bei der Anerken-
nung von Einsatzstellen und benennt die Aufgaben
und Einsatz- und Partizipationsmöglichkeiten.
Für Freiwillige bis 23 Jahre werden ergänzend die
Lernziele für die__den Freiwillige__n in der Einsatzstelle
aufgenommen und als Anlage zum ergänzenden Ver-
trag zwischen Freiwilliger__m, Einsatzstelle und Träger
geführt. Das Tätigkeitsprofil wird hier auch innerhalb
des Dienstes ergänzt und fortgeschrieben, z. B. in ei-
ner Leistungsvereinbarung.
TASCHENGELD
(gültig für neue Verträge ab 01. August/01. September 2012)
Die Freiwilligendienste Kultur und Bildung sind als frei-
williges Engagement unentgeltliche Dienste. Freiwilli-
ge erhalten aber ein Taschengeld und ggf. pauschale
Bezüge für Unterkunft und Verpflegung, die in Summe
momentan 320 Euro ergeben. Die Bezüge werden vom
Träger oder der Einsatzstelle (entsprechend der kon-
kreten vertraglichen Regelung) jeweils zum Monats-
37
ende überwiesen.
Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst ab 27 Jahren
erhalten – orientiert an einem Vollzeitdienst – anteilig
gekürztes Taschengeld entsprechend ihres zeitlichen
Einsatzes pro Woche. Die Bezüge werden vom Träger
oder der Einsatzstelle jeweils zum Monatsende über-
wiesen.
TRÄGERAls bundeszentraler Träger für die( Jugend-)Freiwilligen-
dienste Kultur und Bildung steht die Bundesvereinigung
Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) e. V. dem
Trägerverbund vor. Als Träger im Trägerverbund für
das Land Sachsen-Anhalt fungiert die .lkj) – Landes-
vereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V..
Dem Träger obliegt die Steuerung und Koordination der
Freiwilligendienste sowie Lobby- und Öffentlichkeits-
arbeit. Er ist Vertrags- und Ansprechpartner für die
Freiwilligen und für die Einsatzstellen.
Das Bindeglied im Bundesfreiwilligendienst zwischen
dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben und den Trägern mit ihren Einsatzstellen
sind die Zentralstellen. Die .lkj) – Landesvereinigung
kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen-Anhalt
e.V. fungiert als Träger und die BKJ als Zentralstelle.
Für Freiwillige bis 23 Jahre setzt die Bundesverei-
nigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V.
(BKJ) den Bundesfreiwilligendienst im Trägerverbund
der Jugendfreiwilligendienste um. Als Träger fungie-
ren grundsätzlich die gleichen Verbände wie in den
Jugendfreiwilligendiensten Kultur und Bildung. Für
Freiwillige über 23 Jahren schafft die BKJ mit kommu-
nalen, regionalen, Landes- und Bundespartnern eine
neue Struktur, um zielgruppengerechte Konzepte an-
zubieten und eine Rahmenkonzeption sowie adäquate
Qualitätsstandards zu entwickeln. Dem Träger obliegt
die Steuerung und Koordination des Bundesfreiwilli-
gendienstes sowie Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit
innerhalb seines Feldes. Dafür werden ihm von der
Zentralstelle BKJ und den Einsatzstellen Aufgaben
übertragen. Er ist Ansprechpartner für die Freiwilligen
und für die Einsatzstellen. Mindestens zwischen Trä-
ger und Einsatzstelle wird ein ergänzender Vertrag (zu
dem mit dem BAFzA) geschlossen.
ÜBERSTUNDENAUSGLEICHEs ist nicht möglich, Überstunden finanziell abzugel-
ten. Für geleistete Überstunden erhalten die Freiwilli-
gen einen Freizeitausgleich.
UNTERKUNFTDie Einsatzstellen stellen in der Regel keine Unter-
kunft. Es kann nach Absprache Ausnahmen geben.
URLAUB Es besteht frühestens nach drei Monaten Dienstzeit
Anspruch auf 26 Tage Urlaub, jedoch nicht auf Urlaubs-
geld. Der Urlaub muss in der Einsatzstelle beantragt
38
und dem Träger schriftlich gemeldet werden. Urlaub
muss auch während möglicher Schließzeiten der Ein-
richtung genommen werden. Dauert der Freiwilligen-
dienst weniger als zwölf Monate, wird der Urlaubsan-
spruch pro Monat um ein Zwölftel des Jahresurlaubs
reduziert; dauert er länger als zwölf Monate, wird er
pro Monat um ein Zwölftel des Jahresurlaubs verlän-
gert. Die Zeiten der Bildungstage sind vom Urlaub aus-
genommen. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten
die Urlaubsansprüche nach den Bestimmungen des
Jugendarbeitsschutzgesetzes.
VERPFLEGUNGDie Einsatzstellen stellen in der Regel keine Verpfle-
gung.
VERTRAG/VEREINBARUNGDer Umfang der gegenseitigen Rechte und Pflichten
ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese und weitere
Absprachen der Partner werden in Form von schriftli-
chen Verträgen und Vereinbarungen (z. B. zu Zielen,
Inhalten, organisatorischen, finanziellen und rechtli-
chen Verantwortlichkeiten) zwischen dem Träger, der
Einsatzstelle und der__dem Freiwilligen getroffen.
Im Bundesfreiwilligendienst wird auf Basis des BFDG
(>> Gesetz) zunächst eine Vereinbarung zwischen
dem zuständigen Bundesamt für Familie und zivilge-
sellschaftliche Aufgaben und dem__der Freiwilligen so-
wie der Einsatzstelle geschlossen. Das Formular dafür
kann auf der Webpräsenz des Bundesministerium für
Familie , Senioren, Frauen und Jugend für den Bun-
desfreiwilligendienst (www.bundesfreiwilligendienst.
de) eingesehen werden, wo sich auch das zugehörige
Merkblatt befindet.
Siehe auch >> Rechtsverhältnis
WAISENRENTEFür die Dauer der Teilnahme am Freiwilligendienst
besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Waisenrente
(Halb- oder Vollwaisenrente), sofern die Vorausset-
zungen nach § 48 SGB VI vorliegen.
WOCHENENDDIENSTIm Rahmen der betriebsüblichen Dienstpläne kann
der Einsatz von Freiwilligen über 18 Jahren auch am
Wochenende abgeleistet werden.
WOHNGELDWenn Freiwillige eine eigene Wohnung oder eigenstän-
dige Haushaltsführung, beispielsweise in Wohnge-
meinschaften, unterhalten, kann Wohngeld beantragt
werden. Ob die Voraussetzungen für einen Wohngeld-
anspruch bestehen, sollte rechtzeitig vor Antritt des
Bundesfreiwilligendienstes mit der Wohngeldbehörde
geklärt werden. Die Beantragung des Wohngeldes ist
nur am Hauptwohnsitz möglich. Dies ist der Wohnsitz,
der als »Mittelpunkt der Lebensbeziehungen« gilt.
39
Kriterien, die diesen definieren sind unter anderem
Aufenthaltsdauer, Lage und Ausgangspunkt des We-
ges der Arbeits-/Ausbildungsstätte sowie Wohnsitz
übriger Familienangehöriger. Die Zahlung von Wohn-
geld hängt unter anderem von der Miethöhe und dem
verfügbaren Einkommen ab. Die Behörde entscheidet
im Einzelfall über die Bewilligung – ein Rechtsan-
spruch besteht nicht.
ZENTRALSTELLEAls Zentralstelle steht die Bundesvereinigung Kultu-
relle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) im Auftrag
des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftli-
che Aufgaben für die Entwicklung und Umsetzung des
Bundesfreiwilligendienstes Kultur und Bildung den Trä-
gern vor. Zentralstellen sind das Bindeglied zwischen
dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben und den Trägern mit ihren Einsatzstellen.
ZEUGNIS/ZERTIFIKATNach regulärer Ableistung des Bundesfreiwilligen-
dienstes bekommt die__der Freiwillige ein Zeugnis, das
in engem Austausch zwischen ihr__ihm, dem Träger
und der Einsatzstelle erarbeitet wird. Darin beschrie-
ben werden neben den konkreten Tätigkeiten auch die
Fähigkeiten der/des Freiwilligen. Zudem werden die
Bildungstage dokumentiert.
Für Freiwillige bis 27 Jahre wird das Zeugnis als bun-
deseinheitliches Zertifikat nach eigenen Standards
der Jugendfreiwilligendienste Kultur und Bildung ver-
geben. Darin wird ergänzend zu den oben beschriebe-
nen Punkten der Entwicklungsprozess der Freiwilligen
und ihrer Kompetenzen dokumentiert. Auch das eigen-
verantwortlich geführte Projekt findet Eingang.
ZUSCHLÄGEÜberstunden, Wochenend- und Feiertagsdienste der
Freiwilligen können nicht mit finanziellen Zuschlägen
vergütet werden.
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Im Hinblick auf die Bedeutung der Festlegung, wo der
eigene Hauptwohnsitz ist, wird man ersucht, der Ent-
scheidung über den Mittelpunkt der eigenen Lebens-
beziehungen folgende Gesichtspunkte zu Grunde zu
legen:
// Wenn nur einen Wohnsitz vorhanden ist, ist das in
der Regel Ihr Hauptwohnsitz.
// Gibt mehrere Wohnsitze, muss man selbst prüfen,
ob es an all diesen Wohnsitzen einen Mittelpunkt
der individuellen Lebensbeziehungen gibt.
Dabei gibt es folgende Kriterien:
// Aufenthaltsdauer (An welchem Wohnsitz wird sich
im Jahr länger aufgehalten?)
// Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstät-
te (Ist der Arbeitsplatz oder die Ausbildungsstätte
in der Gemeinde des einen oder des anderen Wohn-
sitzes?)
// Ausgangspunkt des Weges zur Arbeit oder Ausbil-
dungsstätte (Von welchem Wohnsitz wird in der
überwiegenden Zahl der Fälle den Weg zum Arbeits-
platz oder zur Ausbildungsstätte angetreten?)
// Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjäh-
rigen Familienangehörigen und der Ort an dem der
Erwerbstätigkeit nachgegangen wird, ausgebildet
wird oder die Schule besucht wird (An welchem
Wohnsitz wohnen die Familienangehörigen und wo
gehen diese ihrer Arbeit nach oder absolvieren ihre
Ausbildung?)
// Funktionen in öffentlichen oder privaten Körper-
schaften (In welcher Gemeinde ist man in Vereinen
oder in einem Vertretungskörper [z.B. Gemeinde-
rat] aktiv tätig oder übt eine Funktion aus?)
Ergibt eine Beurteilung anhand dieser Kriterien, dass
es nur an einem Wohnsitz einen Mittelpunkt der
// beruflichen,
// wirtschaftlichen und
// gesellschaftlichen
Lebensbeziehungen gibt, ist dieser der Hauptwohnsitz.
Ergibt aber die Gesamtbetrachtung aller Lebensbezie-
hungen, dass es an mehreren Orten Mittelpunkte von
– wenn auch unterschiedlichen – Lebensbeziehungen
gibt, obliegt es EINEM SELBST zu entscheiden, zu wel-
chem der Wohnsitze ein größeres Näheverhältnis be-
steht. Diesen gilt es dann als den Hauptwohnsitz zu
bezeichnen.
ENTSCHEIDUNGSHILFE ZUM MITTELPUNKT DER LEBENSBEZIEHUNGENIM SINN DES § 5 ABS. 1 WOGG
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Lachen ist gesund!Lachen ist gesund!
Smiley einfach ausschneiden und gute Laune zur Schau tragen!
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»OHNE DICH WÄREN ZAHLREICHE JUGENDLICHE UM WERTVOLLE ER-FAHRUNGEN UND KULTURELLE EINRICHTUNGEN UM VIELE HELFENDE HÄNDE ÄRMER.«(Caroline Siegner, Offener Kanal Magdeburg)
qm
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RECHTE// Urlaubsanspruch: 26 Tage.
// Abschluss-Zertifikat, das über konkrete Arbeitsin-
halte und Leistungen informiert (bei einem Dienst
von mindestens elf Monaten).
// Mitwirkung an der inhaltlichen Gestaltung und
Durchführung der begleitenden Seminare.
// Anspruch auf pädagogische Begleitung und fachli-
che Anleitung.
// Anspruch auf Unterstützung bei der Planung und
Umsetzung des eigenverantwortlichen Projektes
// Kündigungsrecht bei Vorliegen triftiger Gründe >> Kün-
digungsfrist ist ein Monat, in Ausnahmefällen kann
auch ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden.
// Unterstützung durch den Träger der__des FW bei der
Entscheidung für eine geeignete Einsatzstelle .
// In Absprache mit der Einsatzstelle mind. zwei Tage Son-
derurlaub für Bewerbungsgespräche und Studienbera-
tungen >> in Absprache mit der Einsatzstelle auch mehr.
Der Träger empfiehlt: Wenn dies ein oder zwei Bewer-
bungsgespräche betrifft, kann man sich evtl. auch so frei
stellen, ohne dass die Freiwilligen dafür Urlaub oder Über-
stunden nehmen müssen. Generell gilt, dass die Freiwil-
ligen freizustellen sind, aber ggf. einen Zeitausgleich in
Form von Überstunden/Urlaub anbieten müssen.
// Bildungstage gelten als Arbeitszeit. Wenn diese
am Wochenende stattfinden, erhalten die FW einen
Freizeitausgleich hierfür.
PFLICHTEN// Die ihr__ihm übertragenen Aufgaben unter Anleitung ei-
ner Fachkraft nach Wissen und Können auszuführen.
// Über interne Angelegenheiten der Einsatzstelle –
auch über die Zeit der Tätigkeit hinaus – strengstes
Stillschweigen zu bewahren.
// Halten der Kontakte zur FWD-Koordination und um-
gehende Kontaktaufnahme bei Konflikten in der
Einsatzstelle.
// Sofortige Information bei Zuverdienst, Krankheit
und Urlaub.
// Teilnahme an den gesetzlich vorgeschriebenen
Begleitseminaren und Bildungsangeboten (min-
destens 25 Tage), mit der Bereitschaft, die Arbeit
in der Einrichtung zu reflektieren, sich persönlich
mit den thematischen Angeboten auseinanderzu-
setzen und das Zusammenleben der Gruppe aktiv
mitzugestalten. Die Zeit der Bildungsseminare ist
von der Urlaubsgewährung ausgeschlossen.
// Die Dienst- und Hausordnung der Einsatzstelle
einzuhalten, den Anweisungen des Fachpersonals
Folge zu leisten.
// Durchführung eines eigenverantwortlichen Projektes
// Führen eines Arbeitszeitnachweises.
// aktive Mitgestaltung des Freiwilligendienstes
// ggf. Aufenthaltserlaubnis vorlegen.
// Reflexion des Freiwilligendienstes Kultur und Bildung
DIE WICHTIGSTEN RECHTE UND PFLICHTEN FÜR FREIWILLIGE (FW) AUF EINEN BLICK (Weitere Infos gibt es im A-Z sowie in der Vereinbarung/Vertrag zum Freiwilligendienst Kultur und Bildung)
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ANREISE/FLÜGEFür die Anreise, Buchung eventueller Flüge oder Ticket-
kauf, sind die Freiwilligen selbst verantwortlich. Der
Träger steht hier beratend zur Seite und vernetzt Frei-
willige, die in einem Einsatzort eingesetzt sind. Es wird
dringend empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung
abzuschließen. Die Kosten für die einmalige An- und Ab-
reise zum Einsatzort werden mit einer Reisepauschale
gegen Vorlage der Originaltickets zurück erstattet.
Die Freiwilligen sollten ihre Einsatzstellen über An-
kunftszeiten informieren, damit eine Abholung und
Empfang sichergestellt werden kann.
ARBEITSZEITDie Arbeitszeit beträgt im IJFD 35-40 Stunden pro Wo-
che, je nach Absprache mit der Einsatzstelle.
AUSWAHLVERFAHRENBewerbungen werden digital direkt an die .lkj) Sach-
sen-Anhalt e.V. gerichtet. Der Träger vermittelt diese
dann nach Vorauswahl an die jeweils gewünschte/n
Einsatzstelle/n. Es folgt eine Kontaktaufnahme sei-
tens der Einsatzstelle via Mail, Skype oder Telefon mit
dem__r Bewerber__in. Nach erfolgreicher Wahl, werden
die zukünftigen Freiwilligen zum Ausreiseseminar ein-
geladen.
BEGINNNormalerweise beginnt der Freiwilligendienst in den
Monaten September oder Oktober des jeweiligen Jah-
res. Ein Quereinstieg ist jedoch ebenfalls möglich. Der
Freiwilligendienst kann immer nur zum Anfang eines
Monats begonnen werden.
BESCHEINIGUNGDer Träger ist verpflichtet, euch nach erfolgreicher Be-
endigung des IJFD eine Bescheinigung auszustellen.
Sie muss die Angabe des Zulassungsbescheides des
Trägers sowie den Zeitraum des Dienstes enthalten.
BESUCHE Besucher_innen aus Deutschland sind eine tolle Sa-
che, beanspruchen aber auch Zeit und Energie. Auch
wenn ihr Gäste habt, haben eure Verpflichtungen vor
Ort Priorität. Besuche von Freund_innen und Angehöri-
gen sind grundsätzlich möglich. Termin und Unterbrin-
gungsmöglichkeiten müssen jedoch rechtzeitig mit
der Einsatzstelle abgestimmt werden.
BETREUUNGDie Betreuung wird einerseits durch den Träger sicher
gestellt, andererseits steht in den Einsatzstellen
ein__e Mentor__in zur Seite.
A BIS Z FÜR DEN IJFD – INTERNATIONALEN JUGENDFREIWILLIGENDIENST KULTUR UND BILDUNG
45
BEWERBUNGWer sich für den IJFD bewerben möchte, wendet sich
an einen anerkannten Träger. Dieser informiert über
die verschiedenen Einsatzbereiche und Einsatzstel-
len und ist für den Bewerbungsprozess zuständig. Da
die Bewerbungsfristen nicht bei allen Trägern iden-
tisch sind und eine umfangreiche Vorbereitung für
den Auslandsdienst notwendig ist, empfiehlt sich eine
frühzeitige Bewerbung. Die Bewerbungsfrist der .lkj)
Sachsen-Anhalt e.V. für den Einsatz ab Juli endet am
31. Januar des jeweiligen Jahres.
BRILLE Brillenträger__innen sollten ggf. eine Ersatzbrille mit-
nehmen bzw. Kontaktlinsenträger_innen dafür sorgen,
dass ausreichend Reinigungsmittel zur Verfügung
steht oder »Monatslinsen« besorgen (je nach Lage im
Einsatzland).
DAUER Der IJFD hat eine Dauer von bis zu 18 Monaten. Das
zeitliche Minimum sind sechs Monate. In der Regel
wählen die Jugendlichen einen Zeitraum von einem
Jahr für ihren Auslandseinsatz. Die zeitliche Dauer des
Auslandsdienstes wird in der Vereinbarung mit dem
Träger schriftlich fixiert. In aller Regel ist eine Verlän-
gerung möglich. Im Falle eines Abbruches entstehen
zusätzliche Kosten. Deshalb sollte der Zeitraum im
Vorhinein gut bedacht sein.
DU ...... bist wichtig, nimm dich selbst auch wichtig und
sorge für dich! Trinke immer ausreichend, schütze
dich vor Sonne und Krankheiten und suche bei Ein-
samkeitsattacken Gespräche mit Menschen in deiner
Umgebung.
... bist auch ein__e Repräsentant__in deines Heimatlan-
des an deinem Einsatzort; Menschen werden sagen:
»Aha, so sind also die Deutschen!«
EINSATZSTELLEN Einsatzstellen des IJFD sind gemeinwohlorientierte
Einrichtungen. Dabei handelt es sich um Einrichtun-
gen, die in folgenden Einsatzbereichen arbeiten:
// im sozialen Bereich; also mit Kindern und Jugendli-
chen, mit alten, kranken und behinderten Menschen
// im Sport, in der Kultur sowie der Denkmalpflege,
// auf ökologischen Gebiet, vor allem im Naturschutz,
in der Umweltbildung oder in der nachhaltigen Ent-
wicklung,
// im Bildungswesen, also in Schulen oder Kindergär-
ten,
// im Bereich Friedens-, Versöhnungs- und Demokra-
tieförderung.
Einsatzstelle und Träger müssen eine partnerschaftli-
che Zusammenarbeit und angemessene Kooperation
sicherstellen, damit der Auslandseinsatz gelingt. Der
Träger muss diesbezügliche Rahmenbedingungen
der Zusammenarbeit und der gemeinsamen pädago-
46
gischen Begleitung (also durch Träger und Einsatz-
stelle) gegenüber dem Freiwilligen schriftlich nieder-
legen. Die Gesamtverantwortung für Organisation und
rechtmäßige Durchführung liegt bei dem Träger, nicht
bei der Einsatzstelle. Die .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. ver-
mittelt besonders in Einsatzstellen mit kulturellem
Schwerpunkt.
FÖRDERKREISDa der IJFD nur ein teilgeförderter Freiwilligendienst
ist, ist der Träger auf Spenden der Freiwilligen durch
den Aufbau eines Förderkreises angewiesen. Ein
Förderkreis kann durch die Freiwilligen im Verwand-
ten- oder Bekanntenkreis aufgebaut werden. Möglich
sind auch Anfragen bei Firmen oder Unternehmen. Die
Freiwilligen können ebenfalls auf Ersparnisse zurück-
greifen.
Ohne einen Förderkreis bzw. Eigenbeitrag des__r Frei-
willigen ist ein Freiwilligendienst nicht möglich.
GEPÄCK Informiert euch rechtzeitig vor der Abreise zum Abflug
und zugelassenes Gepäck. Eventuelles Übergewicht
muss extra bezahlt werden; ein Rucksack bzw. eine
Umhängetasche als Handgepäck haben sich als prak-
tisch erwiesen. Fotoapparat, kleine Musikinstrumente
und Notebook als Handgepäck mitnehmen; Gitarren
werden nur als Hauptgepäck mitgenommen und soll-
ten in einem Hartschalenkoffer transportiert werden.
Wenn in Deutschland oder im Aufnahmeland etwas am
Gepäck beschädigt oder verloren gegangen ist - sofort
bei der Bahn bzw. am Flughafen (lost & found-Schalter
in der Ankunftshalle) melden und bescheinigen lassen!
Gepäck solltet ihr wegen Kontrollen taktisch gut pa-
cken; Scheren, Messer, Nagelfeile etc. unbedingt ins
Hauptgepäck. Erkundigt euch bei der jeweiligen Ein-
satzstelle, ob Bettwäsche und Handtücher nötig sind.
Je nach Aufnahmeland empfiehlt es sich Taschen-
lampe, Schlafsack, Wecker, Nähzeug, Fotoapparat,
Sonnenbrille, Sonnencreme, Kopfbedeckung, Medika-
mente, Brust- oder Bauchbeutel für Pass und Wertpa-
piere, eine Passkopie separat, zusätzliche Passfotos
mitzunehmen.
IMPFUNGENDie Freiwilligen sind selbst dafür verantwortlich Infor-
mationen über notwendige Impfungen einzuholen und
die Kosten hierfür zu zahlen.
IMPFPASS Ein Impfpass ist unbedingt mitzunehmen. Sollten
noch Drittimpfungen ausstehen, muss der Impfstoff
mitgebracht werden (wichtig: Kanüle und Alkoholtup-
fer einpacken).
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KINDERGELDFür Freiwillige im Rahmen des IJFD besteht Anspruch
auf Kindergeld. Eine Bescheinigung für die Familien-
kasse stellt der Träger auf Nachfrage aus.
KOMMUNIKATIONEine gute Kommunikation ist die Grundlage für einen
gelungenen Einsatz. Du solltest die Menschen an
deinem Einsatzort fragen, warum sie etwas so tun,
wie sie es tun. Wenn es sich anbietet, erzähle deinen
Kolleg_innen, Bekannten und den Menschen, die mit
dir arbeiten, von dem, was du tust und bitte sie um ein
Feedback. Dadurch können Fragen geklärt und Miss-
verständnisse vermieden werden.
KONFLIKTE Konflikte können sehr unangenehm, aber auch frucht-
bar sein; wenn du Hilfe brauchst, wende dich bitte an
deine Betreuenden vor Ort. Diese Menschen sind dazu
da, dir weiter zu helfen und sich für dich einzusetzen.
In jedem Fall informiere aber auch den Träger über
mögliche Konflikte und bitte um Hilfe und Rat. Oft kann
ein schlichtendes Gespräch oder ein Blick von Außen
helfen.
KOSTEN UND FÖRDERUNGDer IJFD wird durch das Bundesministerium für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend durch nicht rückzahl-
bare Zuschüsse im Wege der Festbetragsfinanzierung
je Monat und Teilnehmenden gefördert. Die Förderung
wird gezahlt für die pädagogische Begleitung der Teil-
nehmenden, für Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung,
Reisekosten und Versicherung der Freiwilligen. Die
Höhe des Festbetrags liegt zur Zeit bei 250 Euro. Die-
sen Förderungsbetrag erhalten die Träger.
Natürlich entstehen pro Teilnehmer_in beim IJFD mehr
Kosten, als durch diesen Förderbetrag abgedeckt
werden. Deshalb wird von den Freiwilligen ein Kosten-
beitrag verlangt. Diesen soll der__die Freiwillige durch
einen so genannten Förderkreis aufbringen.
LEISTUNGENDie Freiwilligen erhalten
// eine Pauschale für Verpflegung und Unterkunft
(Höhe abhängig vom Einsatzland)
// ein Taschengeld (Höhe abhängig vom Einsatzland)
// Zuschuss zu den Reisekosten
// Unfallversicherung, Auslandskranken- und -haft-
pflichtversicherung
// Ausreise-, Zwischen- und Rückkehrseminare
// Zertifikat
NOTFÄLLEBei Notfällen solltet ihr euch ohne zu zögern an die
Mitarbeitenden vor Ort wenden. Eure Ansprechperson
beim Träger könnt ihr ebenfalls jederzeit kontaktie-
ren. Es ist empfehlenswert, sich auf die Liste „Elekt-
ronische Erfassung von Deutschen im Ausland“ des
Auswärtigen Amtes setzen zu lassen. Dies könnt ihr
online tun.
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PÄDAGOGISCHE BEGLEITUNG Für den IJFD nach der Richtlinie des BMFSFJ ist eine
pädagogische Begleitung zwingend vorgeschrieben.
Sie muss von einem zum IJFD zugelassenen Träger
durchgeführt werden. Sie besteht zum einen aus Se-
minaren oder pädagogischen Veranstaltungen. Die-
se werden als Bildungsmaßnahmen bezeichnet. Die
Freiwilligen wirken an ihrer inhaltlichen Ausformung
und an ihrer Durchführung aktiv mit. Die pädagogi-
sche Begleitung besteht daneben in einer fachlichen
Anleitung in der Einsatzstelle und in der individuellen
Betreuung durch Beschäftigte der Einsatzstelle und
pädagogische Kräfte des Trägers.
QUALITÄTDer IJFD ist ein Lern- und Bildungsdienst mit hohen
Qualitätsanforderungen. Sein Schwerpunkt liegt im
Erwerb sozialer und interkultureller Kompetenzen in
sozialen und ökologischen Einsatzfeldern. Die Freiwil-
ligen werden während des gesamten Dienstes durch
Fachkräfte pädagogisch betreut. Sie nehmen bei ei-
nem zwölfmonatigen Dienst an mindesten 25 Semin-
artagen teil.
REISEDOKUMENTEa) Reisepass, der mindestens 6 Monate über den Auf-
enthalt hinaus gültig ist
b) Internationaler Studenten- und Jugendherbergs-
ausweis (empfehlenswert)
Neben den Originalen solltest du eine Kopie aller wich-
tigen Dokumente in deinen Unterlagen haben.
REISEKOSTENNur in seltenen Fällen werden die Reisekosten, also
die Kosten für die Hin- und Rückreise zur Einsatzstel-
le im Ausland, vom Träger komplett übernommen. Oft
gibt es lediglich einen Zuschuss zu den Reisekosten,
die der__die Freiwillige aufwenden muss.
>>Anreise
SEMINAREDa der IJFD ein Lern- und Bildungsdienst ist, schreibt
der Gesetzgeber so genannte Bildungstage bzw. Semi-
nare vor. Für diese Bildungsmaßnahmen sind wenigs-
tens 15 Tage anzusetzen, wenn die Dienstdauer sechs
Monaten beträgt. Dauert der Freiwilligendienst zwölf
Monate, so sind wenigstens 25 Tage vorgesehen. Nicht
eingeschlossen sind Sprachkurse. Wenn die Dienst-
dauer zwischen acht und elf Monaten liegt, erhöht
sich der Mindestumfang der Bildungsmaßnahmen um
je zwei Tage. Für den Fall, dass der Freiwilligendienst
über den Zeitraum von zwölf Monaten hinausgeht,
erhöht sich die Zahl der Seminartage um mindestens
einen Tag je Monat der Verlängerung.
Die Bildungsmaßnahmen müssen nicht im Ausland
stattfinden. Sie können auch innerhalb von drei Mo-
naten vor und innerhalb von sechs Monaten nach dem
Auslandseinsatz durchgeführt werden. Es müssen
49
aber zwei Seminarblöcke von im Minimum je fünf zu-
sammenhängenden Tagen angeboten werden.
Normalerweise gliedern sich die Bildungstage in ein
Ausreiseseminar (im Inland), ein Zwischenseminar
(im Einsatzland) und ein Rückkehrseminar (im In-
land).
Das Ausreiseseminar soll der Information, Einstimmung
und Beantwortung von Fragen der Teilnehmenden die-
nen. Das Rückkehrseminar legt den Schwerpunkt auf
Reflexion und Auswertung von Erfahrungen. Auch Per-
spektiven sollen angesprochen werden.
Die Bildungsmaßnahmen sind unentgeltlich, Teil der
Dienstzeit und verpflichtend für die Freiwilligen.
STUDIUMDer IJFD wird als allgemeine Wartezeit von der Stiftung
für Hochschulzulassung (ehemals bekannt als ZVS) an-
erkannt. Weitere Infos unter www.hochschulstart.de.
TASCHENGELD Das Taschengeld wird durch den Träger ausgezahlt.
Die Höhe des Taschengeldes wird durch den Träger
festgelegt und kann von Einsatzland zu Einsatzland
variieren.
Beachte, dass das Taschengeld am Ende des jeweili-
gen Monats ausgezahlt wird. Deswegen solltest du
für die Anfangszeit einen zusätzlichen Geldbetrag zur
Verfügung haben. Die letzte Rate des Taschengeldes
wird erst gezahlt, wenn der Abschlussbericht vorliegt.
URLAUB Während des IJFD müssen euch dienstfreie Tage in
angemessenem Umfang gewährt werden. Der Min-
destumfang orientiert sich an den landesüblichen
gesetzlichen Regelungen. Im Minimum sind 20 dienst-
freie Tage bei einem zwölfmonatigen Dienst als Urlaub
zu gewähren. Für den Fall, dass der Freiwilligendienst
länger oder kürzer absolviert wird, ist der Urlaub antei-
lig zu gewähren.
UNTERKUNFT Eine Unterkunft wird euch von der Einsatzstelle kos-
tenfrei zur Verfügung gestellt. Untergebracht werdet
ihr bei Gastfamilien, in WGs, etc. In einzelnen Fällen
wird eine Pauschale für Unterkunft gezahlt, von wel-
cher ihr euch selbst eine Unterkunft suchen müsst
und diese monatlich bezahlt.
VEREINBARUNGIn der Vereinbarung muss sich folgendes wiederfin-
den: Es müssen der Vor- und Nachname des_r Freiwil-
ligen, das Geburtsdatum und die Anschrift genannt
werden. Die Bezeichnung des Trägers sowie der Ein-
satzstelle hat zu erfolgen. Der Zeitraum, über den die
Dienstverpflichtung läuft, und eine Regelung für den
Fall der vorzeitigen Beendigung des Freiwilligendiens-
tes muss vorhanden sein. Wichtig ist die Erklärung,
dass die Richtlinie des IJFD während der Durchfüh-
rung des Dienstes eingehalten werden muss. Der
Zulassungsbescheid des Trägers muss angegeben
50
werden. Es muss die Art und Höhe der Geldleistungen
und Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung, Rei-
sekosten und Taschengeld festgelegt sein. Die Anzahl
der dienstfreien Tage muss genannt sein. Die Ziele des
Freiwilligendienstes und die wichtigsten Maßnahmen
der Zielerreichung sollten beschrieben werden. Über
die versicherungsrechtliche Absicherung müssen In-
formationen gegeben werden.
VERPFLEGUNG Den Freiwilligen wird eine monatliche Pauschale für
Verpflegung ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt durch
den Träger.
VERSICHERUNG - ABSICHERUNG Die Träger des IJFD haben die Verpflichtung, euch für
die Dauer eures dienstlichen Auslandsaufenthaltes zu
versichern. Die Versicherung muss im Minimum eine
Auslandskrankenversicherung, eine Unfallversiche-
rung mit Invalidität und Todesfall, eine Haftpflicht-
versicherung und eine Rücktransportversicherung
beinhalten.
Weiter besteht für die Träger die Verpflichtung, euch
während der Seminare im Inland mit einer Haft- und
Unfallversicherung abzusichern.
Wichtig: Ihr müsst selbst Sorge für die Aufrechterhal-
tung der Kranken- und Pflegeversicherung im Inland
sorgen. Hier sind die Träger nicht verpflichtet, diese
Kosten zu übernehmen. Es besteht allerdings eine Ver-
pflichtung der Träger, euch vor Abschluss der rechts-
verbindlichen Vereinbarung zum Freiwilligendienst
über die versicherungsrechtlichen Fragen aufzuklä-
ren. Sie müssen sicherstellen, dass sich die Freiwilli-
gen frühzeitig um einen Krankenversicherungsschutz
im Inland bemühen.
Im Gegensatz zum FSJ und FÖJ besteht keine ver-
pflichtende Absicherung in der gesetzlichen Sozialver-
sicherung. Die Aufnahme der Freiwilligen in den Schutz
der gesetzlichen Unfallversicherung wird angestrebt.
VISUMFür das Beantragen von Visa und dabei entstehende
Kosten sind die Freiwilligen selbst verantwortlich.
VORAUSSETZUNGENDer__die Freiwillige
// ist zwischen 18 und 26 Jahren alt.
// hat Interesse an Kulturen und Lebensverhältnissen
anderer Länder.
// ist bereit, für sechs bis 18 Monate engagiert und
tatkräftig in einem Projekt unserer Partnerorgani-
sationen mitzuarbeiten.
Es ist unerheblich, über welche Schulausbildung
der__die Freiwillige verfügt und/oder ob bereits eine
abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt. Auch Ju-
gendliche ohne Schulabschluss können am IJFD teil-
nehmen.
Die Aufnahmeorganisationen stellen je nach Projekt
gegebenenfalls weitere Anforderungen an die Bewer-
berinnen und Bewerber.
51
WOCHENENDDIENSTIm Rahmen der betriebsüblichen Dienstpläne kann der
Einsatz auch am Wochenende abgeleistet werden.
ZAHLUNGSMITTEL// Visa Card (sehr gut)
// Master Card
// EC Karte (Abhebung nicht bei jeder Bank, aber in
jeder Stadt möglich)
// Traveller Cheques (nicht zu empfehlen)
// Kreditkarte ohne Abhebungsgebühren im Ausland
(Infos unter www.dkb.de)
// Postbank SparCard (10 Auslandsabhebungen pro
Konto und Jahr entgeltfrei)
ZERTIFIKAT Zusätzlich zur Bescheinigung erhaltet ihr bei einem
Einsatz von mindestens elf Monaten und bei Ableis-
tung aller Bildungstage ein Zertifikat. Dies ist ein
schriftliches Zeugnis über die Art und Dauer des IJFD,
in welchem eure Aufgaben und euer individueller Kom-
petenzerwerb beschrieben wird. Das Zertifikat wird
vom Träger in Zusammenarbeit mit der Einsatzstelle
erstellt.
ZUSCHLÄGEÜberstunden, Wochenend- und Feiertagsdienste der
Freiwilligen dürfen nicht mit finanziellen Zuschlägen
vergütet werden.
BB
52
r
»DIE PRÄSENTATIONEN, DIE WÄHREND EINER SEMINARWOCHE ENT-
STEHEN WAREN JEDES MAL BEEINDRUCKEND. ICH HÄTTE VORHER
NICHT GEDACHT, DASS WIR IN SO KURZER ZEIT SO KREATIVE UND UN-
TERSCHIEDLICHE ERGEBNISSE REALISIEREN. ICH BIN BEGEISTERT.«
(Martin Jagade, ARTist! e.V. Kulturzentrum Moritzhof)
z
h
x
R
53
ÄSTHETISCHE BILDUNG In ihrem Mittelpunkt stehen sinnliche Wahrnehmung
und Erfahrung. Sie prägen Sensibilität und Empfinden
für Dinge, für Themen und deren ästhetische Umset-
zung aus. Dies eröffnet Zugänge und Verständnis für
künstlerische Medien.
BILDUNG ist der fortlaufende aktive und individuelle Prozess
der Aneignung der Welt sowie deren Ausgestaltung.
Bildung bezeichnet die Formung des Einzelnen im
Hinblick auf sein »Menschsein« und die Bewältigung
seines Lebens. Sie setzt den Menschen in reflektier-
te Beziehung zur Welt und entfaltet seine Potenziale,
Persönlichkeit und Identität. Bildung kann daher nicht
auf Wissen, Intellektualität und Kultiviertheit reduziert
werden, schließt aber Facetten aller drei Begriffe ein.
Der Mensch erweitert in einer lebensbegleitenden Ent-
wicklung seine geistigen, kulturellen und lebensprak-
tischen Fähigkeiten und Kompetenzen im kognitiven
Bereich, in Hinsicht auf seine handwerklich-techni-
sche Bildung, in der Entfaltung zwischenmenschlicher
Beziehungen, mit Blick auf seine ästhetische Wahr-
nehmungs-, Gestaltungs- und Urteilsfähigkeit sowie
Moral und politischer Handlungsfähigkeit.
BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT Hiermit wird der politische und soziale Einsatz von
Bürger/innen umschrieben: Bürger__innen nehmen die
Gestaltung von Gesellschaft und Gemeinschaft selbst
in die Hand. Sich zu engagieren heißt, sich bewusst
zu sein, dass jede__r Einzelne etwas zum Wohle der
Gemeinschaft beitragen kann und sollte. Dem Bürger-
schaftlichen Engagement werden folgende Attribute
zugeordnet: Es ist freiwillig und selbstbestimmt, ge-
meinwohlbezogen, im öffentlichen Raum stattfindend
und wird gemeinschaftlich und kooperativ ausgeübt.
Ausübungsformen sind z. B.: Ehrenamt, Selbsthilfe,
politische Partizipation, Protest- und Initiativbewe-
gung, Freiwilligendienst.
FREIWILLIGENDIENSTEsind eine besondere Form des Bürgerschaftlichen En-
gagements. Menschen spenden ohne oder gegen ein
geringes Entgelt eine bestimmte Zeit ihres Lebens
für die Gemeinschaft. Kennzeichnend für Freiwilligen-
dienste ist ein Doppelcharakter aus der Übernahme
von sozialer Verantwortung einerseits und Bildung im
Sinne von Persönlichkeitsbildung, Berufsorientierung
und Lebensbegleitendem Lernen andererseits.
KURZES GLOSSAR ZUR KULTURELLEN BILDUNG UND ZU FREIWILLIGENDIENSTEN
54
GEMEINNÜTZIGKEIT bezeichnet die Sonderstellung privater oder öffentli-
cher Tätigkeiten, die aufgrund ihres wohltätigen, sozi-
alen, kirchlichen oder ähnlichen Charakters nicht auf
die Erzielung von Gewinn, sondern auf die Erhöhung
der Wohlfahrt und des Gemeinwohls gerichtet sind und
deshalb steuerrechtlich begünstigt werden.
GEMEINWOHL ist das Gesamtinteresse einer Gesellschaft – im Ge-
gensatz zum Individual- oder Gruppeninteresse.
GESELLSCHAFT Als Gesellschaft bezeichnet man eine Gruppe von Per-
sonen mit gemeinsamen Merkmalen, die miteinander
verknüpft leben und direkt oder indirekt interagieren.
In einer Gesellschaft werden konformes bzw. abwei-
chendes Verhalten in Bezug auf Normen und Werte
festgelegt.
KOMPETENZ bezeichnet im pädagogischen Sinne die Fähigkeit, An-
forderungen zu bewältigen und Probleme zu lösen so-
wie die grundsätzliche Bereitschaft, dies auch zu tun.
Kompetenzen beschreiben ferner allgemeine Eigen-
schaften, die dem Einzelnen die Teilhabe an sozialer
und gesellschaftlicher Kommunikation ermöglichen.
Unterschieden werden Fachkompetenz, Sozialkompe-
tenz und Selbstkompetenz. Diese Kompetenzbereiche
bilden zusammen mit Einstellungen die Grundlage für
Handlungskompetenz.
KULTUR Im engeren Sinne lassen sich die Bereiche Sprache und
Ethik sowie die Funktionen der Gesellschaft Kunst, Re-
ligion, Wissenschaft, Wirtschaft und Rechtsprechung
dem Begriff Kultur unterordnen. Man kann Kultur auch
kennzeichnen als das einem kollektiv gemeinsame
»Wissen«, ihre Werthaltungen und Verhaltenswei-
sen, Deutungsmuster und Weltbilder. William James
Durant gibt folgende populäre Definition: »Kultur ist
soziale Ordnung, welche schöpferische Tätigkeiten
begünstigt. Vier Elemente setzen sie zusammen:
Wirtschaftliche Vorsorge, politische Organisation, mo-
ralische Tradition und das Streben nach Wissenschaft
und Kunst.« In einem weiten Verständnis ist Kultur die
gesamte Lebensweise und drückt aus, wie der Mensch
lebt und arbeitet.
KULTURELLE BILDUNG geht davon aus, dass durch die Beschäftigung mit
Künsten und kulturellen Phänomenen unter persona-
ler Anleitung nachhaltige Bildungsprozesse angeregt
werden – und zwar sowohl auf kognitiver und emoti-
onaler wie auch auf sozialer Ebene. Sie kann konkret
bezogen werden auf die eigene künstlerische Praxis
55
– rezeptiv und/oder produktiv. Kulturelle Bildung ist
andererseits ganz allgemein mit der Teilhabe am kul-
turellen Leben verknüpft.
KULTURMANAGEMENT
ist die Organisation und Führung von Kulturprojekten
und Kultureinrichtungen.
KULTURMARKETING möchte möglichst effizient Kulturangebote mit po-
tenziellen Kulturnutzer__innen zusammenbringen.
Obwohl sich Kulturmarketing dabei zum Teil betriebs-
wirtschaftlicher Methoden bedient, arbeitet es nicht
zwangsläufig im monetären Sinne profitorientiert. Viel-
mehr kann es dazu beitragen, öffentlich vorgegebene
Ziele wie die Partizipation bestimmter Zielgruppen am
Kulturleben umzusetzen.
KULTURPÄDAGOGIK soll zum einen den rezeptiven Zugang zu Kulturver-
anstaltungen ermöglichen, indem in speziellen Ange-
boten (Hoch-)Kulturproduktionen in ihren Inhalten
und ihrer Ästhetik verständlich gemacht werden. Zum
anderen beinhaltet Kulturpädagogik im Sinne Kultu-
reller Bildung auch die Idee, Menschen zu ermutigen,
eigene kulturelle Ausdrucksweisen zu entdecken und
im Sinne einer »Kultur von allen« weiterzuentwickeln.
Die entstehenden ästhetischen Produktionen werden
zu Mitteln der Kommunikation. Kulturpädagogik ist
der Überbegriff für eine Vielzahl von methodischen
Richtungen: Pädagogik der Fotografie, Kunst-, Litera-
tur-, Medien-, Museums-, Spiel-, Tanz-, Theater- und
Zirkuspädagogik.
KULTURVERMITTLUNG Unter Kulturvermittlung werden sowohl Tätigkeiten
verstanden, die zwischen künstlerischer Produktion
und Rezeption vermitteln (z. B. Museumspädagogik,
Kulturmarketing), wie auch Tätigkeiten, die Laien zu
eigenem künstlerischen und kulturellen Schaffen an-
regen (Kulturelle Bildung, Soziokultur).
KULTURWIRTSCHAFT Der Begriff »Kulturwirtschaft« (Creative Industries,
Kreativwirtschaft) umfasst nach einer aktuellen Ab-
grenzung alle Unternehmen und Selbständigen, die er-
werbsmäßig kulturelle Güter produzieren, vermarkten,
verbreiten oder damit handeln sowie Kulturgüter be-
wahren und in einer privaten Rechtsform organisiert
sind (z. B. Musik- und Filmbranche, Rundfunk/TV, Com-
puterspiele). Nicht erfasst werden die öffentlich finan-
zierte Kultur und der gemeinnützige Kulturbereich.
KUNST ist als ein Kulturprodukt eine Hervorbringung von Men-
schen und das Ergebnis eines kreativen Prozesses, an
dessen Ende entweder das Kunstwerk steht oder auch
– wie seit der Moderne – der Prozess selbst als
56
Ergebnis gewertet wird. Seit der Aufklärung versteht
man unter Kunst vor allem die Ausdrucksformen der
»Schönen Künste«: Bildende Kunst (Malerei, Grafik,
Bildhauerei, Architektur, Kunstgewerbe, Fotografie),
Darstellende Kunst (Theater, Tanz, Filmkunst, Oper),
Musik (Vokalmusik, Instrumentalmusik) und Literatur
(Epik, Drama und Lyrik). Heute lassen sich die Aus-
drucksformen der Neuen Medien ergänzen, aber auch
neue Formen der Suche nach einem Gesamtkunstwerk
(z. B. Installationen).
KÜNSTLERISCHE BILDUNG
ergänzt die ästhetische Bildung um die methodische
Kompetenz zur Gestaltung von Kunstwerken.
LERNEN bezieht sich im Bildungsprozess auf die Neu- und/
oder Reorganisation alter bzw. neuer Informationen.
Es ist eine Aktivität, sich Wissen anzueignen und zu
reflektieren sowie Handeln und Veränderungspro-
zesse zu ermöglichen. Es werden grundsätzlich drei
Lernformen unterschieden: Formales Lernen findet in
(Berufs-)Bildungseinrichtungen, z. B. der Schule, statt
und führt zur Zertifizierung von Leistungen nach fest-
gelegten Lernzielen. Non-formales Lernen – häufig in
außerschulischen Einrichtungen – erfolgt nicht zwin-
gend leistungsorientiert. Gleichwohl ist es systema-
tisch und zielgerichtet. Informelles Lernen findet im
Alltag – am Arbeitsplatz, im Familienkreis oder in der
57
Freizeit – statt. Es ist in Bezug auf Lernziele und -zeit
nicht strukturiert und weniger zielgerichtet. 60 – 70%
aller Bildungsergebnisse werden an non-formalen und
informellen Bildungsorten erworben. Freiwillige, bür-
gerschaftliche Arbeit wird eben diesen Bildungsorten
zugeordnet.
MIGRATION ist in der Soziologie ein Begriff für den dauerhaften
Wechsel des Lebensumfeldes einer Person, einer
Gruppe oder einer Gesellschaft im physischen und
sozialen Raum.
PARTIZIPATION bedeutet »Beteiligung, Teilhabe, Teilnahme, Mitwir-
kung, Mitbestimmung, Einbeziehung«. Sie bezeichnet
die freie, gleichberechtigte und öffentliche Teilhabe
der Bürger__innen an gemeinsamen Diskussions-, Wil-
lensbildungs- und Entscheidungsprozessen. Partizi-
pation bezieht sich als pädagogisches Prinzip auf die
Einbindung von Kindern und Jugendlichen bei allen sie
betreffenden Ereignissen und Entscheidungen, z. B.
auch in Bildungsprozessen.
PROJEKT Ein Projekt ist ein einmaliges Vorhaben, bei dem in-
nerhalb eines abgegrenzten Zeitraums ein definiertes
Ziel mit begrenztem Einsatz von Ressourcen (Zeit,
Arbeitskraft, Geld etc.) erreicht werden soll.
SOZIOKULTUR meint ursprünglich die Summe aus allen kulturellen,
sozialen und politischen Interessen und Bedürfnissen
einer gesellschaftlichen Gruppe. Es ist aber auch ein
Fachbegriff der Kulturpolitik, der eine direkte Hinwen-
dung von Kultureinrichtungen zur gesellschaftlichen
Wirklichkeit und zum Alltag bezeichnet. Die Soziokul-
tur basiert auf einem stark politisch definierten Kul-
turbegriff. Kulturvermittlung soll dort Anstöße geben,
Menschen in einer demokratischen Gesellschaft zu
aktiven Mitgestalter__innen zu machen. Soziokulturel-
le Zentren – häufig Modelle für andere gesellschaftli-
che Lebens- und Arbeitsformen – ermöglichen breiten
Bevölkerungsschichten die aktive Teilhabe am kultu-
rellen und politischen Leben.
ZIELGRUPPE
ist ursprünglich ein Begriff aus dem Bereich des Marke-
tings. Hierunter ist eine bestimmte Menge von Marktteil-
nehmer__innen zu verstehen, an welche sich Werbung
oder ein anderes Mittel der Kommunikationspolitik ei-
nes Unternehmens richtet. Auch Kulturveranstaltungen
und -angebote richten sich an bestimmte Zielgruppen.
Die Zielgruppe wird häufig traditionell einfach über so-
ziodemografische Merkmale (zum Beispiel Alter, Famili-
enstand, Haushaltseinkommen, geografisches Gebiet),
gelegentlich aber auch über ihre psychografischen
Merkmale bestimmt (z. B. Einstellungen und Werte mit
den daraus resultierenden Vorlieben, Statusbewusst-
sein, Offenheit, ästhetisches Empfinden).
58
»OHNE DICH WÄRE ICH NICHT DA WO ICH JETZT
BIN. ICH HATTE DIE CHANCE EIN JAHR IN EINEM
THEATER ZU ARBEITEN UND DABEI MEINEN
TRAUM SCHON EIN BISSCHEN ZU LEBEN.«
(Christian Kerntopf, Magdeburg, Theater an der Angel)
59
ARBEITSZEITDie Seminare/Bildungstage sind Arbeitszeit. Die Anwe-
senheit ist somit verpflichtend (siehe JFWDG sowie
BFDG). Wenn diese am Wochenende stattfinden, er-
halten die FW einen Freizeitausgleich hierfür.
AUSTAUSCHDie Seminare bieten die Möglichkeit, sich mit anderen
Freiwilligen, den Teamer__innen und Koordinatorinnen
auszutauschen.
ALKOHOLHarter Alkohol ist auf Bildungsseminaren verboten.
Erlaubt sind Bier, Wein und Sekt – doch auch hier gilt:
in Maßen!
AKTIVES MITGESTALTENIhr seid gefragt – es sind eure Seminare und entspre-
chend werdet ihr gefördert und gefordert, diese aktiv
mitzugestalten!
BETTWÄSCHE UND HANDTÜCHERBettwäsche und Handtücher können entweder zum
Seminar mitgebracht werden oder vor Ort, gegen eine
Gebühr, ausgeliehen werden. Die Leihgebühr beträgt
je nach Bildungsstätte zwischen 3,50 bis 6,00 Euro.
BEDÜRFNISSE Wir wollen euren Bedürfnissen soweit es geht gerecht
werden. Daher ist es uns wichtig, zu wissen, wie es
euch geht und was euch auf dem Herzen liegt. Wenn
der Schuh irgendwo drückt, meldet euch bitte recht-
zeitig bei uns. Nur so können wir gemeinsam handeln
und ggf. nach einer Lösung suchen, die allen nützt.
BERICHT Für alle Seminare, die nicht in der gewohnten Semi-
nargruppe stattfinden, sondern freie Bildungstage
oder zusätzliche Bildungstage sind und die für den
FWD Kultur und Bildung angerechnet werden können,
benötigen die Koordinatorinnen neben einer offiziellen
Teilnahmebestätigung einen kleinen Bericht von den
FW. Infos hierzu unter dem Beitrag Leitfaden Seminar-
bericht freie Bildungstage.
DAUERDie drei Bildungsseminare der .lkj) Sachsen-Anhalt e.V.
dauern jeweils sechs Tage und beginnen am Sonntag
in der Regel gegen 14:00/14:30 Uhr und enden am
Freitag ca.12:00/12:30 Uhr. Nach diesen Zeiten sollte
die An- und Abreise geplant werden.
DAS KLEINE ABC DER FREIWILLIGENDIENSTE KULTUR UND BILDUNG WISSENSWERTES RUND UM DAS THEMA SEMINAR
60
DROGENIllegale Drogen sind auf Bildungsseminaren verboten.
Falls die Teamer__innen und Koordinatorinnen die FW
mit Drogen erwischen, sind diese dazu verpflichtet, es
der Polizei zu melden. Wenn die FW minderjährig sind,
auch den Eltern.
ERWARTUNGENBei jedem Seminar versuchen die Teamer__innen und
Koordinatorinnen die Erwartungen der FW an die Se-
minare aufzunehmen, um so auch deren Ideen und
Wünschen einen Raum geben zu können. Hierzu ist es
wichtig, dass diese auch mitgeteilt werden.
EIGENVERANTWORTLICHES PROJEKT – EVP Das Thema EVP wird auf den Seminaren immer wieder
aufgegriffen. Hier gibt es Raum zum Erfahrungsaus-
tausch und zur Aneignung von Projekmanagement-
Bausteinen.
FAHRTKOSTENDie Fahrtkosten zu den Seminaren und Bildungstagen
werden vom Träger nach Vorlage eines ausgefüllten
Fahrtkostenrückerstattungsbogen plus ggf. Bahn-
und Bustickets erstattet. Es sollte darauf geachtet
werden, die Fahrtkosten so gering wie möglich zu
halten. Wir empfehlen Fahrgemeinschaften (z.B. mit
fünf Personen pro Sachsen-Anhalt-Gruppenticket
oder Sachsen-Anhalt-Hopperticket) oder die Nutzung
der Bahncard 50, deren Kosten wir, nach Vorlage der
Rechnung, zurückerstatten.
Falls mit dem PKW angereist wird, gilt auch hier: mög-
lichst Fahrgemeinschaften bilden, denn nur so können
wir dir die Fahrtkosten auszahlen, ansonsten nur an-
teilig (1/5 des Sachsen-Anhalt-Gruppentickets). Eine
genauere Anreisebeschreibung und eine Teilnehmer__
innenübersicht mit der Nennung der Einsatzstellen be-
findet sich jeweils im Anhang der Seminareinladung.
FAHRGEMEINSCHAFTEN Wir empfehlen immer Fahrgemeinschaften – dies
schont zum einen die Portemonnaies und zum ande-
ren die Umwelt!
FRAGENFür alle Fragen stehen wir sowohl bei den Seminaren,
als auch per E-Mail oder Telefon: 0391-24451-68 oder
-73 im Vorfeld zur Verfügung.
FREIE BILDUNGSTAGENeben den drei festen Seminarwochen, stehen den FW,
aus dem Bildungskatalog der .lkj) Sachsen-Anhalt e.V.,
sieben freie Bildungstage zu, die entsprechend der ei-
genen Interessen wählbar sind. Wir informieren neben
dem Bildungskatalog regelmäßig im FWD-Newsletter
über Angebote zu Seminaren, Workshops oder ande-
ren Bildungstagen.
61
In Ausnahmefällen können entsprechende Seminar-
angebote von den FW selbst gesucht werden. Passen
die Seminarangebote inhaltlich, können die FW sich
diese auch anerkennen lassen. Für die freien Bildungs-
tage bekommen die FW einen Zuschuss in maximaler
Höhe von 110,00 Euro für real entstandene Kosten
die nur gegen Quittung, Fahrtkostenrückerstattungs-
bogen und Teilnahmebestätigung erstattet werden.
Darüber hinaus müssen für alle Seminartage, die nicht
von der .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. angeboten werden,
ein kleiner Bericht geschrieben werden.
>> Leitfaden Seminarbericht.
GRUPPEEs gibt feste Seminargruppen, Teilnehmendenlisten
gibt es zusammen mit der jeweiligen Seminareinla-
dung.
HANDTÜCHER>> Bettwäsche
INNOVATIVDie Teamer__innen und Koordinatorinnen wollen die Se-
minare zusammen mit den FW gestalten. Innovative
Ideen sind willkommen und auch die Seminarleitung
wird mit verschiedenen kreativen und innovativen Me-
thoden arbeiten.
JUGENDSCHUTZNatürlich gelten auch auf den Bildungsseminaren die
Richtlinien des Jugendarbeitschutzgesetzes. FW un-
ter 18 Jahren halten sich entsprechend daran.
KRANKHEITBei Krankheit während der Seminarzeit muss sofort
die .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. informiert werden (0391-
2445165 – Frau Kleinert-Meier oder Frau Rutsch).
Weiterhin muss das Original der Krankmeldung an das
.lkj)-Büro und eine Kopie an deine Einsatzstelle ge-
schickt werden. Die Fehlzeit muss in jedem Fall nach-
geholt werden, da sonst der FWD Kultur und Bildung
nicht anerkannt werden kann.
KÜNSTLERISCHAuf den Seminaren wird immer künstlerisch gearbei-
tet. So werden immer wieder kreative und künstleri-
sche Elemente in die Seminargestaltung mit aufge-
nommen.
LEITFADEN SEMINARBERICHTDer Leitfaden für die Berichte der freien Bildungstage
gibt es unter dem Beitrag Leitfaden Seminarbericht
freie Bildungstage.
MITMACHENEine der Zielstellungen der .lkj) Sachsen-Anhalt e.V.
ist es, dass sich FW aktiv an der Seminarplanung und
62
Seminargestaltung beteiligen. Sie können die Themen
mitbestimmen und ggf. kleine Einheiten selbst über-
nehmen. Die Seminarleitung wünscht sich von den Se-
minarteilnehmenden, dass diese sich und ihre Ideen
einbringen. Wie das Ganze dann aussehen kann, wird
auf den Einführungsseminaren besprochen.
MEDIKAMENTEEs müssen bestimmte Medikamente, die regelmäßig
oder in Bedarfsfällen eingenommen werden müssen,
unbedingt zu den Seminaren mitgebracht werden. Die
Seminarhäuser befinden sich häufig außerhalb und nicht
immer ist eine Apotheke schnell zu Fuß erreichbar.
MUSIKZu den Seminaren können von den FW eigene Musik
und/oder Musikinstrumente mitgebracht werden. (Es
gab unter anderem schon Saxophone, Gitarren, E-Pia-
nos, Geigen, etc. auf dem Seminaren). In allen Semi-
narhäusern gibt es Räume, in denen vor und nach den
Seminareinheiten an den Instrumenten geübt werden
kann. In manchen Bildungshäusern ist sogar ein Kla-
vier vorhanden.
NACHTRUHEJedes Seminarhaus hat eigene Bestimmungen zum
Thema Nachtruhe. Alle FW sind dazu angehalten, ge-
nerell Rücksicht auf Freiwillige zu nehmen, welche die
Nacht auch gern zum Schlafen nutzen möchten.
Ab 22.00 Uhr sollte daher entsprechend die Lautstär-
ke gemäßigt werden.
PARTIZIPATION>> Mitmachen
REFLEXIONEin Ziel der Seminararbeit ist es, sich und das eigene
Verhalten, sowie Situationen reflektieren zu lernen.
Aber spätestens auf dem ersten Seminar erfahren die
FW, wie das aussieht.
RAUCHENDas Rauchen ist in den meisten Seminarhäusern
verboten. Für Minderjährige ist das Rauchen sowieso
verboten. Einige Häuser haben jedoch Raucherinseln
oder bestimmte Orte, wo das Rauchen möglich ist. Bit-
te entsprechend nur dort der Sucht frönen.
REGELNEs gibt auch bei den Seminaren bestimmte Regeln.
Diese erfahren die Teilnehmenden auf den Seminaren
und bestimmen dort auch gemeinsame Gruppenre-
geln. Darüber hinaus gibt es vom Haus so genannte
Hausregeln, welche unabhängig von den internen Re-
geln in jedem Fall beachtet werden müssen.
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63
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64
SEMINARARBEITAuszug aus dem Jugendfreiwilligendienstegesetz § 5.2
Die pädagogische Begleitung umfasst die an Lern-
zielen orientierte fachliche Anleitung der Freiwilligen
durch die Einsatzstelle, die individuelle Betreuung
durch pädagogische Kräfte des Trägers und durch die
Einsatzstelle sowie die Seminararbeit. Es werden ein
Einführungs-, Zwischen- und ein Abschlussseminar
durchgeführt, deren Mindestdauer je sechs Tage betra-
gen. Die Gesamtdauer der Seminare beträgt bezogen
auf eine zwölfmonatige Teilnahme am Jugendfreiwil-
ligendienst mindestens 25 Tage. Wird ein Dienst über
den Zeitraum von zwölf Monaten hinaus vereinbart
oder verlängert, erhöht sich die Zahl der Seminartage
um mindestens einen Tag je Monat der Verlängerung.
Die Seminarzeit gilt als Dienstzeit. Die Teilnahme ist
Pflicht. Die Freiwilligen wirken an der inhaltlichen Ge-
staltung und der Durchführung der Seminare mit.
SPIELEs wird viel gespielt und die Seminarleitung freut sich,
wenn auch die Seminarteilnehmenden ihre Spielideen
für drinnen und draußen, sowie große und kleine Grup-
pen mitbringen.
SPASS UND GUTE LAUNENatürlich soll auch der Spaß nicht zu kurz kommen.
Teamer__innen und Koordinatorinnen hoffen, dass viel
gemeinsam gelacht wird.
TECHNIKWenn vorhanden und vor allem, wenn für das Semin-
arthema vonnöten, sind die FW dazu angehalten, Vi-
deokameras, Fotoapparate, Fotos, Filme, Laptops und
entsprechende Bildbearbeitungs-, Schnitt-, etc. -pro-
gramme zum Arbeiten zum Seminar mitzubringen.
TEILNEHMER__INNENBESCHEINIGUNGDiese brauchen die Koordinatorinnen von allen zu-
sätzliche Bildungstagen, um diese Tage den FW an-
rechnen zu können.
TEILNEHMER__INNENBEITRAGDie drei festen Seminare sind für die FW kostenlos. Bei
alle zusätzlichen Bildungstagen kann es einen Teil-
nahmebeitrag geben. Diesen bekommen die FW gegen
die Quittung über den Teilnahmebeitrag bis zu einer
Höhe von max. 110,00 Euro von der .lkj) Sachsen-
Anhalt e.V. zurück erstattet.
ÜBERNACHTUNGDie Seminare gehen immer jeweils über sechs Tage und
finden immer in unterschiedlichen Bildungshäusern
in Sachsen-Anhalt statt. Die Übernachtung ist hierbei
verpflichtet. Als Gründe sind hierfür unter anderem zu
nennen: oftmals die Entfernung zu den Heimatorten
und die .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. erstattet nur einmalig
die Fahrtkosten für Hin- und Rückreise zwischen Hei-
mat- und Seminarort. Darüber hinaus findet auch in
65
den Abendstunden noch Programm statt und hier ist
oft auch der Raum für den informellen Erfahrungsaus-
tausch gegeben. Aus wichtigen Gründen (z. Bsp. eine
wichtige Veranstaltung in der Einsatzstelle, etc.) kann
eventuell auch mal daheim geschlafen werden. Dies
muss auf jeden Fall im Vorfeld mit der Seminarleitung
abgesprochen und ein Nachweis darüber erbracht
werden. Ggf. muss die fehlende Seminarzeit nachge-
holt werden.
UNTERKUNFTDie Unterkunft erfolgt in verschiedenen Seminarhäu-
sern in ganz Sachsen-Anhalt. Dort werden die FW in
Mehrbettzimmern untergebracht.
VERPFLEGUNGDie Verpflegung auf den Seminaren ist rein vegeta-
risch und für die FW kostenlos. D.h. es gibt Vollpension
(Frühstück, Mittag und Abendessen). Sollte es speziel-
le Essensinformationen wie vegan, Laktoseintoleranz,
etc. geben, so müssen die im Vorfeld der Seminarlei-
tung mitgeteilt werden. Vor Ort gibt es meist die Mög-
lichkeit Getränke und persönliche Dinge zu kaufen.
WARM UPKein Seminar ohne Warm Up – dies sind kleine Spiele
oder Übungen um fit zu werden und aktiv in den Tag
oder die nächste Einheit starten zu können!
xxxxxxxxx
66
ADRESSELinks oben wird die Adresse der Empfangenden no-
tiert. Wenn der Brief modern gestaltet sein soll, wird
Titel, Vorname und Name vor dem Firmenwortlaut
geschrieben. Frau__Herr kann entfallen, denn der__die
Empfänger__in weiß ohnehin, wer er__sie ist.
Dr. Maxi MustermannMusterfrauGmbHMusterstraße 11234 Musterstadt
DATUMDas Datum gehört an den rechten Rand. Dabei genügt
es, das Datum zu schreiben. Eine Ortsangabe ist nicht
nötig. Der ausgeschriebene Monat wirkt gefälliger und
besser lesbar als eine Zahlenkombination.
28. August 2012
BETREFFDer Betreff ist die wichtigste Zeile in einem Brief. Denn
er entscheidet, ob der__die Empfänger__in weiterliest.
Ein formulierter Vorteil im Betreff für den_die Empfän-
ger_in macht neugierig auf den Inhalt deines Briefes.
Achtung! Das Wort »Betreff« wird nicht mehr ge-
schrieben. Der Betreff wird durch Fettdruck oder eine
größere Schrift optisch hervor gehoben.
ANREDE»Sehr geehrte__r Frau_Herr ......«, so beginnen fast alle
Briefe. Es gibt auch andere ansprechende Alternati-
ven, mit denen der_die Ansprechpartner__in begrüßt
werden kann:
// Guten Tag, Frau_Herr …,// Grüß Gott, Frau_Herr ...,// Guten Morgen, Frau_Herr ...,// Hallo, Frau_Herr ..,// Einen schönen guten Tag, Frau_Herr...,
Gibt es mehrere Ansprechpartner__innen oder ist der Name unbekannt, kann folgendes geschrieben werden:
Guten Tag,
Nach der Anrede kommt ein Komma. Der erste Satz
beginnt mit kleinem Anfangsbuchstaben.
SCHRIFTSchrift ist Kommunikation. Schrift kann als besonders
variantenreiches Gestaltungsmittel von Kommuni-
kation eingesetzt werden. Typografie darf aber nicht
als vordergründiges Stilmittel oder als Desktop-Publi-
shing-Spielerei missbraucht werden.
Gut geeignet sind glatte, klare Schriften wie »Centu-
ry Gothic« oder »Arial« in 10, 11 oder 12 Punkt. Die
Texte werden leichter lesbar. Auffällige Schriften ma-
chen in der Werbung Sinn, in einem Geschäftsbrief
sind sie meist unpassend. Mehr als eine Schriftart pro
Brief wirkt unruhig. Wichtige Passagen können fett
hervorgehoben werden. Fettdruck und Unterstreichen
DER RICHTIGE AUFBAU EINES BRIEFES
67
zusammen ist zu viel. Ansonsten sollte man sparsam
sein mit sonstigen Gestaltungsmitteln, der Brief wird
rasch überladen und die aufdringliche Typografie lenkt
vom Inhalt ab.
EINLEITUNGBezug nehmen auf einen vorherigen Kontakt mit dem__
der Empfänger__in ist immer hilfreich. Ein Dankeschön
für einen Anruf oder einen Brief kommt immer sehr gut
an, denn dadurch wird eine persönlichere Beziehung
hergestellt:
// Danke für Ihren heutigen Anruf.// Danke für Ihr Interesse an unserem Projekt.
// Vielen Dank für Ihren Brief vom 3. August 2012.
SCHLUSSDer Schluss deines Briefes sollte positiv gestaltet
werden. Einen Dank oder einen Wunsch an die__ den
Empfänger__in sollte formuliert werden.
// Ich melde mich nächste Woche bei Ihnen mit weiteren Vorschlägen.// Wir freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit mit Ihnen.
// Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Woche.
VERABSCHIEDUNGDas »Hochachtungsvoll« hat sich aus den meisten
Briefen verabschiedet. Überraschend und gut reagie-
ren die Empfänger__innen auf Alternativen zu »mit
freundlichen Grüßen«:
// Freundliche Grüße sendet Ihnen// Freundlichen Gruß// Herzliche Grüße nach Halle sendet Ihnen// Weihnachtliche Grüße sendet Ihnen// Mit herzlichem Gruß// Auf eine gute Zusammenarbeit freut sich
// Einen schönen guten Tag wünscht
ABSENDER__IN / UNTERSCHRIFTDen Brief sollte man mit Vor- und Zunamen
unterschreiben. Idealerweise wird ein blauer Stift
verwendet, denn so sieht der__die Empfänger__in, dass
der Brief wirklich persönlich unterschrieben wurde.
Unter der leserlichen handschriftlichen Unterschrift
wiederholt sich der eigene Name in gedruckter Form.
Der komplette Firmenwortlaut oder Stempel zwischen
Verabschiedung und Name kann entfallen. Die Firma
als Absender geht ja ohnehin aus dem Briefpapier
hervor.
Gruß, Unterschrift und Name wird links geschrieben.
Dieser Block war früher meist rechts, in modern ge-
stalteten Briefen gehört er an den linken Rand.
68
Eine E-Mail ist ein ganz normaler Brief mit dem Un-
terschied, dass sie nicht in gedruckter Form und per
Post versendet wird sondern elektronisch, als kleine
Datenpakete über die Leitungen des Internet. Mit eini-
gen kleinen Ausnahmen gilt daher auch für die E-Mail
im Wesentlichen die Etikette eines ganz normalen
Briefes. Viele Leute behandeln eine E-Mail wie einen
Forumsbeitrag oder eine Mitteilung im Chat. Dement-
sprechend gehen häufig die Orthographie, die forma-
le Gestaltung und bisweilen sogar der gute Ton über
Bord.
E-MAIL-KOPFFür den Kopf einer E-Mail stellt das jeweilige E-Mail-
Programm in der Regel Eingabefelder zur Verfügung.
Oben ist meist ein Feld für den__die Absender__in der
E-Mail. In das folgende Feld kommt die E-Mail-Adresse
des__der Angeschriebenen. Darunter hat man meist
noch die Möglichkeit, weitere E-Mail Adressen in »CC«
oder »BCC« zu setzen, das heißt, diese Adressen be-
kommen jeweils eine (Blind-)Kopie der E-Mail zuge-
sandt. Abschließend wird in der »Betreff-Zeile« das
Anliegen kurz zusammengefasst.
DIE ANREDEDer E-Mail-Text beginnt daher mit der Anrede im Text-
feld des E-Mail-Programms. Die Konventionen dafür
richten sich nach denen eines normalen Briefes: Kennt
man die Namen der Empfangenden, heißt es »Sehr ge-
ehrte Frau ...,«, »Sehr geehrter Herr ...,« Kennt man
ihn__sie nicht, heißt es »Sehr geehrte Damen und Her-
ren,«. Etwas persönlicher kann man auch »Liebe Frau
...,« schreiben. Die Anrede wird durch eine Leerzeile
vom übrigen Text abgehoben.
DER E-MAIL-TEXTDie optische und inhaltliche Gestaltung des E-Mail-
Textes sowie die Grußformel folgt im Wesentlichen der
eines normalen Briefs.
DER EMAIL-FUSSIn die Zeile unter der Grußformel wird die Unterschrift
notiert. Durch eine Leerzeile abgetrennt können noch
nähere Angaben zum Absender eingefügt werden.
Mit vielen Grüßen
Maxi Mustermann Freiwillige in der Kultur .lkj) Bereich kulturelle Jugendbildung
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++Antwort an: maxi.musterfrau(at)jugend-lsa.de +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
VOR DEM ABSENDENBevor die E-Mail abgeschickt wird, sollte man den Text
per Rechtschreibprüfung auf Fehler untersuchen.
Auch die Überprüfung des Betreffs und ob alle Anlagen,
auf die im E-Mail-Text verwiesen wird, auch tatsächlich
angefügt sind, ist ratsam. Erst dann sollte man die
Nachricht senden.
DER RICHTIGE AUFBAU EINER E-MAIL
69
// Das Telefon ist eine Möglichkeit, mit dem Unterneh-
men Kontakt aufzunehmen.
// Wenn man ein Telefonat entgegennimmt, sollte da-
rauf geachtet werden, dass die Kontaktaufnahme
dem__der Anrufenden in guter Erinnerung bleibt.
// Ein angehender Anruf sollte bis zum möglichst drit-
ten Klingelzeichen angenommen werden.
// Das Annehmen eines Anrufes beginnt mit der Nen-
nung der folgenden vier Bestandteile:
// Begrüßung
// Name des Verbandes und/oder der Geschäfts-
stelle
// eigener Name
// (ggf. Frage nach dem Grund des Anrufes)
Die Reihenfolge und genaue Wortwahl ist beliebig,
z.B.: »Name des Unternehmens, eigener Name, Gu-
ten Tag, was kann ich für Sie tun?!«
Freundlichkeit schadet nie!
// Der Name des__r Anrufers__in muss immer in Erfahrung
gebracht werden. Der richtige Zeitpunkt hierfür ist der
Einstieg in das Gespräch – spätestens nach dem ers-
ten Satz des__r Anrufers__in muss nachgefragt werden,
wenn der Name nicht verstanden wurde.
// Bitte beachten: Es wird nie gefragt: »Wie war Ihr
Name?«, denn der__die Anrufer__in lebt immer noch!
Die Frage lautet richtig: »Wie ist Ihr Name?« oder
»Können Sie mir Ihren Namen noch einmal nennen,
ich habe ihn nicht richtig verstanden.«
// Gespräche sind ggf. zu dokumentieren. (evtl. Tele-
fonnotiz machen)
// Wünscht der__die Anrufende eine__n Mitarbeiter__in,
ist freundlich nach dem beabsichtigten Thema sowie
ggf. nach dem Namen zu fragen. Ist die Benennung
des Themas so offenkundig nichts sagend oder ver-
schleiernd, ist freundlich um eine Konkretisierung
zu bitten: »Vielleicht kann auch ich Ihnen weiterhel-
fen?« Durch einen anschließenden Hinweis sollte die
Möglichkeit offen gehalten werden, ob ein Gespräch
mit dem__der Gewünschten zustande kommt.
// Gesprächsergebnisse, Wünsche, Hinweise u.ä. sollen
in der Regel kurz schriftlich während des Telefonats
protokolliert werden (siehe Vorlage Telefonnotiz).
TELEFON-KNIGGE
TELEFONNOTIZ Wer ruft an?:
Telefonnummer:
Institution:
ggf. Anschrift:
ggf. Email:
Datum/Uhrzeit:
Für wen?:
von wem angenommen?:
Um Rückruf gebeten? O ja O nein
Nachricht /// Was möchte die__der Anrufer__in wissen?
70
Zu allen Bildungstagen, die nicht von der .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. angeboten und organisiert werden, muss von den FW ein kleiner Bericht verfasst werden. Dieser sollte die folgenden Punkte beinhalten und je nach Bil-dungstage-Umfang ca. zwei bis drei Seiten umfassen. Generell wichtig sind für alle Bildungstage, die zusätz-lich abgeleistet werden, die Teilnahmebestätigungen, denn nur so können die Koordinatorinnen die Tage – in Verbindung mit dem Bericht – auch wirklich anerken-nen.
// Seminar-, Workshoptitel/Praktikumsplatz, Zeitraum, Ort
// Kurze Einleitung (Warum dieses Seminar/Workshop/Praktikum)
// Kurze Beschreibung des Ablaufes // Inhalt des Seminars, Workshops, Praktikums// Informationen zu Ziele und Zielgruppen// Persönlicher Lerngewinn/Erfahrungen// Stand das Seminar/Workshop im Zusammenhang mit
der Arbeit in deiner Einsatzstelle. Gibt es ggf. auch ei-nen Mehrwert für die Einsatzstelle?
// Kann das Seminar/Workshop/Praktikum weiter-empfohlen werden?
SEMINARBERICHT FÜR FREIE BILDUNGSTAGE
71
»OHNE DICH HÄTTE ICH DIESE EINMALIG TOLLE CHANCE, MIT JUGENDLICHEN AUS ALLER WELT ZU ARBEITEN, NICHT ERHALTEN.«(Kristina Mittag, Lutherstadt Wittenberg, Institut für Deutsche Sprache und Kultur e.V.)
ewEwewewe
72
Das eigenverantwortliche Projekt der__des Freiwilligen
ist verbindlicher Bestandteil des Bildungs- und En-
gagementkonzeptes der FWD Kultur und Bildung. Mit
dem eigenverantwortlichen Projekt soll ein Mehr-Wert
für die Freiwilligen und Einsatzstellen erzielt werden.
Mit der Übergabe von Verantwortung seitens der Ein-
satzstelle an die__den Freiwillige__n wird ein entschei-
dender Schritt zur Anerkennungskultur in den FWD
Kultur und Bildung geleistet.
Das Projekt hebt sich vom Arbeitsalltag der__des Freiwil-
ligen ab. Ein eigenverantwortliches Projekt heißt, eine
(zumeist eigene) Idee selbstständig zu verwirklichen
und umzusetzen. Das Projekt kann innerhalb einer Ein-
satzstelle entweder ein zusätzlich neues Projekt oder
ein neu gedachtes Regelprojekt der Einsatzstelle sein.
Es kann kurz-, mittel- oder langfristig angelegt sein
(von einem Tag wöchentlich gestalten bis zu einer gro-
ßen Tagesveranstaltung organisieren), sich direkt oder
indirekt an eine Öffentlichkeit richten (von pädagogi-
schen Angeboten über die Gestaltung einer Homepage
bis hin zur Organisation einer Ausstellung).
SCHRITTE ZUR ENTWICKLUNG DES PROJEKTESNach einer angemessenen Einarbeitungszeit und der
Festlegung des Tätigkeitsprofils sollte nach ca. sechs
bis acht Wochen eine erste Idee für das eigenverant-
wortliche Projekt entstehen und spätestens nach wei-
teren Monaten eine Kurzbeschreibung des Projektes
vorliegen.
1. Die Einsatzstelle eruiert im Vorfeld, welche Projekt-
möglichkeiten innerhalb der Rahmenbedingungen
der Einsatzstelle der__dem Jugendlichen angeboten
werden können.
2. Es finden Gespräche zwischen der__dem Jugendli-
chen und der pädagogischen Begleitung der Ein-
satzstelle statt. Im Rahmen dieser Gespräche wird
geklärt, welches Projekt mit welchem Aufgabenum-
fang die__der Freiwillige übernimmt (das gesamte
Projekt oder den Teilbereich eines größeren Pro-
jektes). Voraussetzung ist, dass die__der Freiwillige
mind. einen abgeschlossenen Teil eigenständig
gestalten kann. Dies richtet sich nach den Voraus-
setzungen der__des Jugendlichen und nach den
Rahmenbedingungen der Einsatzstelle.
LEITFADEN FÜR DAS EIGENVERANTWORTLICHE PROJEKT – EVP
73
3. Der Träger wird über das Ergebnis des Projekt-
Diskussionsprozesses in Form einer von der__dem
Freiwilligen erstellten Projektskizze informiert.
(»Genehmigung«)
In regelmäßigen Abständen führen Freiwillige__r und
Einsatzstelle Gespräche, in denen die Entwicklungs-
schritte des Projektes festgehalten und ggf. gesteu-
ert werden. Der Verlauf der Projektarbeit wird von
der__dem Freiwilligen dokumentiert (z.B. in Form eines
Projekttagebuchs). Bei Schwierigkeiten haben beide
Seiten die Möglichkeit, das »Projekttagebuch« dem
Träger zur Beratung vorzulegen.
In der Verantwortung der__des Freiwilligen liegen fol-
gende Arbeitsschritte (bei Realisierung eines kom-
plett eigenverantwortlichen Projektes):
IDEE UND PRÄZISIERUNG// Konzept und Arbeitsplanung
// Kostenplanung und Mittelbeschaffung (nur mit
starker Unterstützung der Einsatzstelle)
// Organisation und Durchführung
// Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation
Das eigenverantwortliche Projekt soll exemplarischen
Charakter haben und dazu beitragen, die Projektma-
nagementfähigkeiten der__des Freiwilligen zu entwi-
ckeln. Je nach Projektkonzeption und Umfang ist es
möglich, bestimmte Arbeitsschritte auszulassen.
DIE EINSATZSTELLE IST VERANTWORTLICH FÜR// das Coaching und die Unterstützung der__des Freiwilli-
gen in allen Projektbereichen und bei der Durchführung
(Vermittlung des »Wie« eines Projektmanagements);
// bei vorhersehbarer Unter- bzw. Überforderung der__
des Freiwilligen einzugreifen;
// die gemeinsame Auswertung und die Überprüfung/
Unterstützung der Dokumentation (z.B. bei der Her-
stellung einer Projektmappe).
DER TRÄGER VERANTWORTET// die Prüfung des Projektes auf Eigenständigkeit so-
wie Unter- oder Überforderung der__des Freiwilligen;
// die Weiterbildung der Freiwilligen in den Seminaren
und Bildungstagen, um sie in der Planung und Rea-
lisierung von Kulturprojekten zu unterstützen. Die
Freiwilligen erhalten in den Seminaren Materialien
und Hilfsmittel für das Verfassen einer Konzeption.
// die gemeinsame Auswertung der Projektarbeit
(z.B. im Rahmen eines Projektcolloquiums).
74
LEITFADEN FÜR DEN SACH- UND ERFAH-RUNGSBERICHT ZUM EVP
WOZU BERICHTE SCHREIBEN?
Eine Idee für ein Projekt wurde geboren, das Projekt
wurde realisiert, Ergebnisse wurden produziert, Spu-
ren sind hinterlassen worden. Nun ist die Auswertung
gefragt: Haben sich die Ziele verwirklichen lassen,
wurden eigene Erwartungen erfüllt? Welche Erfah-
rungen werden mitgenommen? Die Phase der Doku-
mentation und Auswertung dient dazu, sich Zeit zu
nehmen, einmal in Ruhe über den Projektverlauf zu
reflektieren! Darüber hinaus können die Berichte für
die Öffentlichkeitsarbeit/Werbung der Einsatzstelle
als auch die der .lkj) Sachsen-Anhalt e.V. für die FWD
Kultur und Bildung nutzbar gemacht werden.
Also, keine Angst vor großen Taten, alle sollen wissen,
wie das eigenverantwortliche Projekt gelaufen ist.
Gewünscht sind keine idealisierten Erfolgsstories,
sondern interessant sind reale Beschreibungen von
positiven und negativen Erfahrungen. Der Gestaltung
des Berichtes sind Freiräume für Kreativität großzügig
eingeräumt! Beigaben zur anschaulichen Verdeutli-
chung sind willkommen!
Der Bericht über das EVP sollte sich darüber hinaus in
zwei Teile gliedern – dem Sach- sowie dem Erfahrungs-
bericht.
SACHBERICHT// Mit welchem Hintergrund ist die Idee für das Projekt
entstanden?
// Formulieren der Projektidee!
// Welche Ziele werden verfolgt, welche Zielgruppen
sollen mit dem Projekt angesprochen werden?
// Wie ist die Umsetzung des Projektes geplant (Ak-
teure und Partner__innen, Arbeitsschritte, Zeit- und
Finanzplan, Materialien)?
// Welchen (langfristigen) Nutzen hat die Einsatzstel-
le/Träger von dem Projekt? Gibt es eine Fortführung
nach dem FWD-Einsatz?
ERFAHRUNGSBERICHT// Welche Höhen und Tiefen wurden während des Pro-
jektes erlebt? (Was ist richtig gut gelaufen, was ist
schlecht gelaufen? Und warum?)
// Was hätte man besser machen können? Was würde
man selbst das nächste Mal anders machen?
// Wie lief die Betreuung seitens der Einsatzstelle?
// Welchen Stellenwert hatte dieses Projekt im Kon-
text des eigenen Arbeitsalltages?
// Welche Stärken und Schwächen wurden von einem
selbst erlebt?
// Konnten eigene Schwächen in Stärken verwandelt
werden, wenn ja, wie?
// Welche Erfahrungen wurden aus dem eigenverant-
wortlichen Projekt mitgenommen?
75
// Stellt das Projekt für einen selbst und/oder die Ein-
richtung eine Bereicherung dar? Warum?
// Welchen Rat können den nachfolgenden Freiwilli-
gen in der Einsatzstelle mit auf den Weg gegeben
werden?
INSGESAMT SOLLTE DIE DOKUMENTATION FOLGENDE PUNKTE ENTHALTEN:// Einführung (warum das Projekt)
// Ziele und Zielgruppen
// Durchführung (Ort, Raum, Zeit, Material, Personen)
// Auswertung (Was ist richtig gut gelaufen, was wür-
de man noch mal so machen? Was ist schlecht
gelaufen, warum, wie könnte man es besser ma-
chen?)
// Ausblick (Fortführung?, Nachhaltigkeit?)
Dabei sind die ersten drei Punkte Teil des Sachberich-
tes und die letzten zwei Anstriche Bestandteil des Er-
fahrungsberichtes.
Hilfreich für den Sach- und Erfahrungsbericht ist ein
Projekttagebuch, in welchem man sich Schritt für
Schritt Notizen zum »Was; Wann; Wie; Wo; Warum: ...
passiert ist.« aufschreiben kann.
Orientieren kann man sich bei der Berichterstellung an
den hier genannten Punkten oder an dem zeitlichen
Ablauf.
Alles klar? Viel Erfolg beim Verfassen des Sach- und
Erfahrungsberichtes – und es nicht so schwer, wie es
zunächst aussieht.
r
o
76
Titel des Projekts/der Idee
Thema und Inhalt (Projektidee)
Zielgruppe
Dauer
Vorgehen/Meilensteine
Kontaktpersonen/ Kooperationspartner__innen/
Ansprechpartner__innen (Tel., E-Mail)
Ggf. Teampartner__innen (Kontaktdaten)
Öffentlichkeitsarbeit
Material
Technik (Beamer, Laptop, CD/Player,etc.)
Finanzierung
ARBEITSBLATT ZUM EVP – PLANUNGSPAPIER
77
PROJEKTKONKRETISIERUNG
Was ist die Idee des EVP?
An welche Zielgruppe richtet sich das EVP, welche Methoden sollen eingesetzt werden?
Welche Ziele sollen mit der Veranstaltung/Aktion/dem Projekt erreicht werden?
Skizziere einen groben Ablaufplan über deine Vorgehensweise:
78
Grundsätzlich wichtig// Zeitrahmen festlegen (inkl. Zwischenergebnisse)// Wie viel Zeit wird für die einzelnen Schritte des Projektes eingeplant?// Zeitpolster einplanen (von Beginn an »schlechte« Zeiten einkalkulieren, auch Zeiten, auf die man keinen Einfluss hat >> Ferien, Feiertage,
Seminare, wichtige Veranstaltungen in der Einrichtung, etc.)// Am besten den Zeitplan in einen Jahresplaner eintragen// Plant regelmäßige Teamtreffen >> stärken das Gemeinschaftsgefühl, helfen kurz- und mittelfristige Projektschritte zu kontrollieren, bzw. zu
überarbeiten und anzupassen
ARBEITSBLATT ZUM EVP – ZEITSCHIENE/-PLAN In welchem Zeitraum? / Bis zu welchem Zeitpunkt? (Monat/Wochen/Datum)Was muss getan werden?
79
// Prioritäten setzen = wichtiges gleich erledigen, unwichtiges erst später; sinnvoll ist folgende Unterteilung: // Muss sofort erledigt werden// Soll schnellstmöglich erledigt werden// Kann in den nächsten Tagen/Wochen erledigt werden// Unangenehme Aufgaben nicht vor dir her schieben, sondern
gleich erledigen
// Wichtig: Realistische Ziele stecken!
// Lieber etwas mehr Zeit einplanen, als zu wenig
80
TEXTE// Generell gilt, dass Persönlichkeitsrechte geachtet
werden sollen. Für Veröffentlichungen das Einver-
ständnis der betreffenden Personen bzw. Organi-
sationen einholen. Das Deutsche Presserecht zur
Orientierung heranziehen.
// Werden die Aktivitäten von Menschen wertneutral
und respektvoll dargestellt?
// Ist gekennzeichnet, aus welcher Perspektive ge-
schrieben wird?
// Kommen Menschen, wann immer das möglich ist,
selbst mit Zitaten, Interviews oder eigenen Texten
zu Wort?
// Wurde darauf geachtet, »Entwicklung« nicht zu
hierarchisieren und das »westliche Entwicklungs-
modell« nicht als allgemeingültig darzustellen?
// Liegt eine genaue Beschreibung der Situation vor,
anstatt Homogenisierungen und Verallgemeinerun-
gen (z. B. »in Afrika herrscht viel Armut«) zu ver-
breiten?
// Sind die Formulierungen partnerschaftlich statt pa-
ternalistisch (z. B. »Im Projekt XY nahe der bolivi-
anischen Hauptstadt Sucre…«, statt: »In unserem
Projekt in Bolivien…«)? Wird ein kolonialer Duktus
vermieden (z. B. »Entdecke Afrika«)?
// Sind Menschen als reale Menschen komplex darge-
stellt bzw. beschrieben und werden nicht auf ein-
zelne Aspekte wie Armut oder ethnische Zugehörig-
keit reduziert? Vermeidet der Text Klischees?
// Treten Menschen im Text als Akteure und Subjekte
statt als Objekte und Hilfsempfänger__innen auf?
// Sind bei Problemdarstellungen Ursachen und Ent-
stehungszusammenhänge benannt; werden ge-
gebenenfalls die globalen Abhängigkeiten sowie
die Akteure dargestellt (z. B. Armut aufgrund von
Agrardumping der EU) und ein politischer Bezugs-
rahmen hergestellt? Wird eine Fokussierung auf
»Mitleid« vermieden?
TIPPS FÜR DIE VERMEIDUNG VON RASSISMEN IN TEXTEN & BILDERN
cc99
81
BILDERSchutz von Persönlichkeitsrechten und Privatsphäre
// Wurde das Einverständnis der Fotografierten einge-
holt?
Achtung: Auch Gruppen können und sollten gefragt
werden.
// Sind die Fotografierten über den Verwendungszweck
unterrichtet worden und haben die Option zur Ab-
lehnung erhalten?
bei Nutzung einer Digitalkamera die Aufnahmen auf
dem Display gesehen?
der geplanten Verwendung zugestimmt (eine Veröf-
fentlichung im Internet ist z. B. weitreichender als
in einer deutschsprachigen Printpublikation)?
// Haben bei Fotos von Kindern die Eltern ihr Einver-
ständnis gegeben?
// Wurde in Zweifelsfällen das deutsche Presserecht
zur Orientierung herangezogen?
Achtung: Auch Fotos, auf denen keine Personen
abgebildet sind, können die Privatsphäre verletzen
(etwa bei Wohnraum oder Sakralgegenständen).
Journalistische Kriterien beachten// Wurden Vor- und Nachnamen, Ort und Zeitpunkt kor-
rekt notiert?
Was wird wie fotografiert?// Ist die Menschenwürde der Fotografierten ge-
schützt? Wurde(n) z. B. die Bildperspektive beachtet und vermieden, von
oben nach unten zu fotografieren?
Menschen als handelnde Subjekte, nicht als passi-ve Opfer gezeigt?
sensibel mit kulturellen Kontexten und Tabus um-gegangen?
sensibel mit Krankheit und Leid umgegangen? bewusst mit Kleidung bzw. Nacktheit umgegangen? Stereotype und koloniale Bildtraditionen vermieden
(z. B. Weiße stehen, Schwarze sitzen, oder auch umgekehrt: Schwarze stehen hinter sitzenden Wei-ßen, statt Darstellung auf Augenhöhe)?
// Ist der Blick dokumentarisch? Wird die Realität in ihrer ganzen Vielfalt gezeigt, indem z. B. vermieden wird,
zu ästhetisieren und zu romantisieren (wenn etwa die Cola-Dose, der Strommast oder das moderne T-Shirt bewusst aus dem Bildausschnitt verbannt werden)?
Armut zu ästhetisieren oder zu sensationalisieren (z. B. Sonnenuntergang über der Müllkippe)?
// Werden Klischees vermieden, wie etwa: »folkloris-tische Darstellungen« (z. B. häufige Abbildung von Trommeln und Tanzgruppen), die Gleichsetzung von Afrika und Natur, die Infantilisierung außereuropäi-scher Menschen
Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, dem sei die Broschüre »Von Trommlern und Helfern. Checklis-ten zur Vermeidung von Rassismen in der entwick-lungspolitischen Öffentlichkeitsarbeit« empfohlen. Der abgedruckte Text ist eine gekürzte Version aus dieser Broschüre. Herausgeber ist der Berliner Ent-wicklungspolitischer Ratschlag e.V. (BER).
82
83
ALPHABETISMUSDer Glaube oder die Vorstellung, schriftliche Überliefe-
rungen seien oralen Überlieferungen überlegen.
CHRONOMETRISMUSDer Glaube oder die Vorstellung, dass der auf exakter
Zeitmessung beruhende Zeitbegriff allen anderen Zeit-
vorstellungen überlegen ist.
EVOLUTIONISMUSDer Glaube oder die Vorstellung, dass alle Gesellschaf-
ten eine bestimmte Entwicklungsgeschichte durch-
laufen müssten.
RATIONALISMUSDer Glaube oder die Vorstellung an die Überlegenheit
der vernunftmäßigen Erkenntnis im Kontrast zur In-
tuition.
SEDENTARISMUSDer Glaube oder die Vorstellung, dass die Sesshaftig-
keit eine höhere Stufe der Entwicklung darstelle als
der Nomadismus.
TECHNIZISMUS Der Glaube oder die Vorstellung, dass Technik und Wissen-
schaft in der Lage seien, menschliche Probleme zu lösen.
Auszug aus einem Vortrag von Prof. Gieler am 11. Mai 2010, Symposium des DED
CHARAKTERISTIKA WESTLICHER WELTANSCHAUUNGEN
KULTUR ALS ENTWICKLUNGSMOTOR
Förderung von kultureller Bildung und Kultur-Akteuren
z.B. für Konfliktprävention, Demokratieförderung oder
zur Armutsminderung (materielle/monetäre Armut vs.
»kulturelle«, »soziokulturelle« und Bildungsarmut!)
KULTUR ALS INTERVENTIONSFELD
Kultur als eigener Sektor und Wirtschaftszweig in der
Entwicklungspolitik
KULTUR ALS RAHMENBEDINGUNG für die politi-
sche, soziale und ökonomische Entwicklung
Jürgen Wilhelm, DED 2010
84
BOLIVIENZeitzone: UTC -4 : zu MEZ -5 (Winterzeit) -6 (Sommer-
zeit)
Währung: Boliviano (umgangssprachlich: Peso)
(Wechselkurs: 1 Euro = 8,80 Bolivianos)
Vorwahl +591
Maßeinheiten: metrisches System
GHANA Zeitzone: UTC : zu MEZ -1 (Winterzeit) -2 (Sommerzeit)
Währung: New Cedi
(Wechselkurs: 1 Euro = 2,42 New Cedi)
Vorwahl: +233
Maßeinheiten: metrisches System
INFORMATIONEN ÜBER ZEITZONE, WÄHRUNG MIT WECHSELKURS, INTERNATIONALE LÄNDERVORWAHL UND MASSEINHEITEN VON AK-TUELLEN EINSATZLÄNDERN DER .LKJ) SACHSEN-ANHALT E.V.
ZU DEN ZEITZONEN: Die Angabe erfolgt zunächst nach UTC (koordinierte Weltzeit) und wird dann im Verhältnis zur MEZ (mitteleuropä-
ische Zeit) und MESZ (mitteleuropäischer Sommerzeit) gezeigt. In vielen Ländern wird nicht zwischen Sommer-
und Winterzeit unterschieden.
ZU DEN MASSEINHEITEN: Größtenteils wird international das, auch in Deutschland übliche, metrische System verwendet, trotzdem werden
in vielen Ländern auch traditionelle Maße im Alltag auftreten.
(Zum metrischen System: Namensgebend ist die Längeneinheit Meter, an deren Beispiel sich der Grundgedanke
des Systems gut aufzeigen lässt. Für Längen, Flächen, Volumen usw. gibt es jeweils eine Grundeinheit (z.B. Me-
ter, Kubikmeter, Liter). Aller weiteren Einheiten werden nach dem Dezimalsystem von dieser abgeleitet: 1 Meter
= 10 Dezimeter = 100 Zentimeter.)
ZU DEN WÄHRUNGEN: Die Wechselkurse gehen jeweils von einem Euro aus. (Stand Juli 2012)
EINSATZLÄNDER DER .LKJ) SACHSEN-ANHALT E.V. DES ENTWICKLUNGSPOLITISCHEN FREIWILLIGENDIENSTES WELTWÄRTS:
85
INDIENZeitzone: UTC +5:30 : zu MEZ + 4:30 (Winterzeit) +3:30
(Sommerzeit)
Währung: Indische Rupie
(Wechselkurs: 1 Euro = 68,33 Indische Rupien)
Vorwahl: +91
Maßeinheiten: offiziell wird das metrische System
verwendet, jedoch trifft man im Alltag auch häufig auf
englische Einheiten (inch; yard; mile; pound; fahren-
heit; usw.)
LAOSZeitzone: UTC +7 : zu MEZ +6 (Winterzeit) +5 (Sommer-
zeit)
Währung: Kip
(Wechselkurs: 1 Euro = 9943 Kip)
Vorwahl: +856
Maßeinheiten: metrisches System
TOGOZeitzone: UTC : zu MEZ -1 (Winterzeit) -2 (Sommerzeit)
Währung: CFA-Franc BCEAQ;
(Wechselkurs: 1 Euro = 656 CFA-Franc BCEAQ)
Vorwahl: +228
Maßeinheiten: metrisches System
VIETNAMZeitzone: UTC +7 : zu MEZ +6 (Winterzeit) +5 (Sommer-
zeit)
Währung: Dong
(Wechselkurs: 1 Euro = 25928 Dong)
Vorwahl: +84
Maßeinheiten: metrisches System
EINSATZLÄNDER DER .LKJ) SACHSEN-ANHALT E.V. DES INTERNATIONALEN JUGENDFREIWILLIGENDIENSTES UND DES EUROPÄISCHEN FREIWILLIGENDIENSTES:
BELGIEN Zeitzone: MEZ
Währung: Euro
Vorwahl: +32
Maßeinheiten: metrisches System
CHINA Zeitzone: UTC+8 = MEZ+7
Währung: Renminbi (CNY/ RMB),
1 Yuan entspricht 10 Jiao
(Wechselkurs: 1 Euro = 7,75960 CNY/ RMB)
Vorwahl: +86
Maßeinheiten: metrisches System
86
DÄNEMARK Zeitzone: MEZ
Währung: Dänische Krone
(Wechselkurs: 1 Euro = 7,44 Dänische Kronen)
Vorwahl: +45
Maßeinheiten: metrisches System
FRANKREICHZeitzone: MEZ
Währung: Euro
Vorwahl: +33
Maßeinheiten: metrisches System
GRIECHENLANDZeitzone: UTC +2 (Winterzeit)/+3 (Sommerzeit) : zu
MEZ +1 (Winterzeit und Sommerzeit)
Währung: Euro
Vorwahl: +30
Maßeinheiten: metrisches System
MALTAZeitzone: MEZ
Währung: Euro
Vorwahl: +356
Maßeinheiten: metrisches System
MOSAMBIK Zeitzone: UTC +2 : zu MEZ +1 (Winterzeit) MEZ (Som-
merzeit)
Währung: New Metical
(Wechselkurs: 1 Euro = 34,22 New Metical)
Vorwahl: +258
Maßeinheiten: metrisches System
POLEN Zeitzone: MEZ
Währung: Z�oty
(Wechselkurs: 1 Euro = 4,21 Z�oty)
Vorwahl: +48
Maßeinheiten: metrisches System
SCHWEDENZeitzone: MEZ
Währung: Schwedische Krone
(Wechselkurs: 1 Euro = 8,59 Schwedische Kronen)
Vorwahl: +46
Maßeinheiten: metrisches System
USAZeitzone: UTC -5 bis -10; in Kalifornien: UTC -8
(Winterzeit)/-7 (Sommerzeit) : zu MEZ -9 (Winterzeit
und Sommerzeit); (In den USA wird die Zeitzone PST
87
(Pacific Standard Time) genannt)
Währung: US-Dollar
(Wechselkurs: 1 Euro = 1,23 US-Dollar)
Vorwahl: +1 (+ dreistellige Vorwahl nach NANP (Nord-
amerikanischer Normierungsplan))
Maßeinheiten: angloamerikanisches Maßsystem
wichtige Maße:
Länge:
Inch (Zoll) = 2,54 cm /// Foot (Fuß) = 12 Inch = 30,48 cm
/// Yard (Schritt) = 3 Feet = 0,914 m /// Mile (Meile) =
1760 Yards ≈ 1,61 km
Flüssigkeiten:
Pint ≈ 0,473 l /// Gallon ≈ 3,79 l /// Barrel ≈ 159 l
Gewichte:
Ounce (Unze) ≈ 28,35 g /// Pound (Pfund) = 16 Ounce
≈ 0,454 kg
Zeitangaben: a.m. (vor 12 Uhr mittags) p.m. (ab 12 Uhr
mittags)
Temperatur: Fahrenheit (als Faustregel kann man
rechnen: (°F-30):2 = °C)
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Jemand hat Geburtstag und du willst schnell einen Kuchen machen, kein Problem mit dem Notfallkuchenrezept:
250 g Zucker (oder was anderes zum Süßen z. Bsp.: Honig)
250 g weiche Butter
4 Eier
500 g Weizenmehl (falls es kein Weizenmehl gibt, frage Einheimische, welches Mehl sie nehmen würden
und süße den Teig stärker, wenn das gefundene Mehl deftig ist)
1 Päckchen Backpulver oder Natronpulver (wenn du das nicht hast, dann nehme einfach 2 Eier mehr)
1/8 Liter Milch (oder Wasser, dann nehme aber mehr Butter)
Fett, für die Form
Mehl, für die Form (wenn es keine Kuchenform gibt, dann nehme irgendein Behältnis, was ofenfest ist)
ZUBEREITUNGZucker und Butter mit Gabel oder Rührbesen schaumig rühren. Die Eier nach und nach hinzufügen und zum Schluss
Mehl, Milch und Backpulver kurz unterheben. Falls du noch eine besondere Zutat verwenden möchtest (siehe unten
Special Track), dann bitte jetzt hinzufügen. Den fertigen Rührteig in eine gefettete und mit Mehl ausgestreute Backform
geben und im Backofen bei 175°C ca. 50 Minuten backen. Mit einem Messer in den Kuchen stechen und wenn am unte-
ren Ende des Messers kein Teig mehr klebt, ist der Kuchen fertig. Nach dem Backen etwa 10 Min. abkühlen lassen.
Special Track: Der Teig kann beliebig mit Mohn, Kokosraspel, Nüssen, Schokolade oder Obst (Äpfel, Birnen etc.
schälen und in kleine Stücke schneiden) verfeinert werden.
DAS NOTFALLKUCHENREZEPT
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SEI EIN__E WELTENBUMMLER__IN!
HIER WAR ICH SCHON! HIER MUSS ICH UNBEDINGT MAL HIN!Markiere mit zwei verschieden farbigen Stiften auf der Weltkar-
te, an welchen Orten du bereits warst und wo du gern hinreisen
möchtest.
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Mach dir einen Plan! Date:
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Lass deine kreativen Ideen nicht entkommen! Date:
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Notizen Date:
Halte dir jeden Tag 30 Minuten für deine Sorgen frei und in dieser Zeit mache ein
Nickerchen.
Abraham Lincoln
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Mach dir einen Plan! Date:
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STIMMUNGSBAROMETER
Stimmung /// Monat
Unsagbar super gut
Im siebenten Himmel
Glücklich und zufrieden
Gut
OK
Naja
Relativ niedergeschlagen
Ganz schön down
Elend
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Monat /// Stimmung
Unsagbar super gut
Im siebenten Himmel
Glücklich und zufrieden
Gut
OK
Naja
Relativ niedergeschlagen
Ganz schön down
Elend
Hier kann jeden Monat die eigene Laune, Stimmungen und Gefühle eingezeichnet werden. Gerne können diese auf das Frei-willigenjahr bezogen werden. So ergibt sich im Verlauf des Freiwilligendienstes ein persönliches Stimmungsbarometer.
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Heut mach ich mir Gedanken! Date:
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DE N K P A U S E Date:
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Notizen Date:
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Notizen Date:
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Das notier ich mir sofort! Date:
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Elf Menschen legen elf Monate lang jeden Monat elf Euro zurück. Nach elf Monaten treffen sie sich und beraten,
was sie mit dem Geld Gutes tun können. Das Geld darf nur im Umkreis von elf Kilometern investiert werden. Statt
anonymer Spenden an fremde Organisationen, kann so direkt etwas Gutes vor der eigenen Haustür passieren.
Von der Entscheidung bis zur Umsetzung sollten nicht mehr als elf Tage vergehen.
Jedes Mitglied sollte während der elf Monate mindestens einen weiteren Menschen überzeugen, selbst eine El-
fenrunde zu gründen.
Insgesamt geht es für einen selbst um 121.- Euro und ein Treffen alle elf Monate. Das klingt erst mal nach nicht
soviel Geld, aber es ist viel für Menschen, die nicht viel haben!
ELFEN HELFEN
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dumdidum Date:
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Think about it! Date:
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Notizen Date:
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Notizen Date:
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Notizen Date:
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Notizen Date:
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Merkwürdig! Date:
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Notizen Date:
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ICH PACKE MEINEN (NOTFALL-)BEUTEL:
VERLASSE-DIE-ARBEIT-PÜNKTLICH-DRAGEESGeh pünktlich nach Hause! Lass dich nicht von der Ar-
beit vereinnehmen.
Überstunden ja, aber nicht immer!
FRISCHLUFT-PFLASTERGeh in der Pause mal an die frische Luft und atme tief
durch.
WHAT-TO-DO-TROPFENMach dir sinnvolle To-Do-Listen, um deine Arbeit bes-
ser zu strukturieren!
WORK-LIFE-BALANCE-SIRUPBemühe dich, deine Arbeitszeit und Lebenszeit in Ein-
klang zu bringen. Dies ist extrem wichtig!
KOLLEGIALINFünf-Minuten-Gespräche mit den Mitarbeitenden auf
dem Flur. Das bringt neue Impulse und Ideen.
VITAMIN CErnähre dich nicht nur von Keksen und Süßem. Beiße
lieber ab und zu herzhaft in einen Apfel! Der ist nicht
nur gesund, sondern erhöht die Sauerstoffzufuhr zum
Gehirn, wenn Meetings oder eine Tagungen mal wieder
zu ermüdend werden.
1. HILFE BEI BURNOUT
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IMPRESSUM
HERAUSGEBERIN
.lkj) Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen-Anhalt e.V.,
Bereich Freiwilligendienste – FWD Kultur und Bildung,
Liebigstr. 5, 39104 Magdeburg,
Fon 0391-2445162, Fax 0391-2445170,
www.fsjkultur-lsa.de, www.lkj-sachsen-anhalt.de
REDAKTION Franziska Dusch, Lena Husemann, Kirsten Mengewein, Stefanie Schaarschmidt
MITARBEIT David Horn
GESTALTUNG Kirsten Mengewein
FOTOS .lkj) Sachsen-Anhalt e.V., BKJ, Träger, Einsatzstellen und Freiwillige
Magdeburg 2012
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Projekte von:
gefördert durch: