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Der Elektrounfall || Sicherheit beim Arbeiten an elektrischen Anlagen

Date post: 09-Dec-2016
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10 Sicherheit beim Arbeiten an elektrischen Anlagen 10.1 Allgemeines ABe elektrischen Anlagen und Betriebsmittel weisen - unabhangig von Einsatzort und Umgebungsverhaltnissen - MaBnahmen zum Schutz gegen direktes Beriihren 1 und MaBnahmen zum Schutz bei indirektem Beriihren 1 auf. Der Anwender elektri- scher Energie wird auf diese Weise vor gefahrlichen Stromeinwirkungen geschiitzt. Beim Arbeiten an elektrischen Anlagen miissen diese zwangslaufig wirkenden SchutzmaBnahmen in der Regel ganz oder teilweise auBer Funktion gesetzt werden. Der Schutz des an elektrischen Anlagen Arbeitenden muB deshalb durch striktes Beachten von Verhaltensregeln sichergesteBt werden. An aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie in deren Nahe darf nur gearbeitet werden, wenn diese spannungsfrei sind und der spannungsfreie Zustand durch entsprechende MaBnahmen flir die Dauer der Arbeit gewahrleistet ist. Urn den spannungsfreien Zustand sicherzustellen, sind unabhangig von der Art der elektrischen Anlagen und unabhangig von der SpannungshOhe die sog. 5 Si- cherheitsregeln einzuhalten: - Freischalten - Gegen Wiedereinschalten sichern - Spannungsfreiheit feststellen - Erden und KurzschlieBen - Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken. Abweichungen von der Reihenfolge dieser MaBnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen erforderlich. Bei modernen Schaltanlagen (z. B. Hochspannungs- schaltern in gasisolierter SF6 -Ausflihrung) kann es notwendig werden, das Erden und KurzschlieBen vor dem Feststellen der Spannungsfreiheit durchzuflihren. An- dererseits kann bei einfachen Anlagen, die nur einseitig eingespeist werden, das Ab- decken oder Abschranken benachbarter, unter Spannung stehender Teile entbehr- lich sein. Dies zu beurteilen und die sachgerechte und konsequente Durchflihrung der 5 Sicherheitsregeln zu iiberwachen oder durchzusetzen, erfordert spezielles elek- trotechnisches Fachwissen und praktische Erfahrung. Deshalb gestatten Unfallver- hiitungsvorschrift und elektrotechnische Regeln Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln im Prinzip nur der Elektrofachkraft. 1 Siehe Abschn. 9.1.3 K. Brinkmann et al. (eds.), Der Elektrounfall © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1982
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Page 1: Der Elektrounfall || Sicherheit beim Arbeiten an elektrischen Anlagen

10 Sicherheit beim Arbeiten an elektrischen Anlagen

10.1 Allgemeines

ABe elektrischen Anlagen und Betriebsmittel weisen - unabhangig von Einsatzort und Umgebungsverhaltnissen - MaBnahmen zum Schutz gegen direktes Beriihren 1

und MaBnahmen zum Schutz bei indirektem Beriihren 1 auf. Der Anwender elektri­scher Energie wird auf diese Weise vor gefahrlichen Stromeinwirkungen geschiitzt.

Beim Arbeiten an elektrischen Anlagen miissen diese zwangslaufig wirkenden SchutzmaBnahmen in der Regel ganz oder teilweise auBer Funktion gesetzt werden. Der Schutz des an elektrischen Anlagen Arbeitenden muB deshalb durch striktes Beachten von Verhaltensregeln sichergesteBt werden.

An aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie in deren Nahe darf nur gearbeitet werden, wenn diese spannungsfrei sind und der spannungsfreie Zustand durch entsprechende MaBnahmen flir die Dauer der Arbeit gewahrleistet ist.

Urn den spannungsfreien Zustand sicherzustellen, sind unabhangig von der Art der elektrischen Anlagen und unabhangig von der SpannungshOhe die sog. 5 Si­cherheitsregeln einzuhalten:

- Freischalten - Gegen Wiedereinschalten sichern - Spannungsfreiheit feststellen - Erden und KurzschlieBen - Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.

Abweichungen von der Reihenfolge dieser MaBnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen erforderlich. Bei modernen Schaltanlagen (z. B. Hochspannungs­schaltern in gasisolierter SF6 -Ausflihrung) kann es notwendig werden, das Erden und KurzschlieBen vor dem Feststellen der Spannungsfreiheit durchzuflihren. An­dererseits kann bei einfachen Anlagen, die nur einseitig eingespeist werden, das Ab­decken oder Abschranken benachbarter, unter Spannung stehender Teile entbehr­lich sein. Dies zu beurteilen und die sachgerechte und konsequente Durchflihrung der 5 Sicherheitsregeln zu iiberwachen oder durchzusetzen, erfordert spezielles elek­trotechnisches Fachwissen und praktische Erfahrung. Deshalb gestatten Unfallver­hiitungsvorschrift und elektrotechnische Regeln Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln im Prinzip nur der Elektrofachkraft.

1 Siehe Abschn. 9.1.3

K. Brinkmann et al. (eds.), Der Elektrounfall© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1982

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290 Sicherheit beim Arbeiten an elektrischen Anlagen

10.2 Qualifikation und Ausbildung der Elektrofachkraft

Die QualifIkation einer E1ektrofachkraft wird im Regelfall durch den AbschluB ei­ner Ausbildung, z. B. als Elektroingenieur, Elektromeister oder durch die Ablegung der Meister- oder Gesellenprufung im Elektroinstallateurhandwerk, erreicht. Nach allgemeiner Erfahrung kann zur Beurteilung der fachlichen QualifIkation flir den Betrieb elektrischer Anlagen auch eine mehrjahrige Tatigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden. Derart ausgebildete Personen konnen unter gewissen einschrankenden Bedingungen auch als Elektrofachkrafte eingesetzt werden.

Durch die Formulierung "auf dem betreffenden Arbeitsgebiet" wird klar, daB es die universelle Elektrofachkraft praktisch nicht gibt. Ein Elektromaschinenbauer kann durchaus auf seinem Gebiet eine genugende QualifIkation als Elektrofach­kraft besitzen. Das bedeutet jedoch nicht, daB er die fachlichen Anforderungen flir den Bereich von Niederspannungsschaltanlagen erflillt.

Vollig andere Verhaltnisse liegen beim Bau von Hochspannungsschaltanlagen, -verteilungen oder auch -freileitungen VOT. Fur Tatigkeiten in diesen Bereich beno­tigt die Elektrofachkraft ganz spezielIe Kenntnisse und Erfahrungen.

Die Elektrofachkraft selbst ist verpfiichtet, sich bei ihrer Tatigkeit nach den Re­gelungen der VBG 4 und den besonderen elektrotechnischen Regeln (VDE-Bestim­mungen) zu richten.

Der Vorgesetzte der Elektrofachkraft tragt flir ihren Einsatz die Organisations­verantwortung. Er hat eindeutige Anweisungen zu geben und insbesondere dort, wo mehrere Personen auf der gleichen Arbeitsstelle tatig werden, flir die Koordinierung aller MaBnahmen zu sorgen.

Bei Arbeiten an elektrischen Anlagen beruht der Schutz der Elektrofachkraft in vielen Fallen ausschlieBlich auf der strikten Einhaltung der flinf Sicherheitsregeln. Deshalb muB sich ein wesentlicher Teil aller Aus- und WeiterbildungsmaBnahmen mit dieser Thematik befassen.

In den Rahmenplanen flir die berufliche Ausbildung ist das Thema Arbeitssi­cherheit inzwischen fest verankert. Yom padagogischen Standpunkt aus ist es zweckmaBig, zunachst allgemeine Grundkenntnisse flir die Gerahrdungsmoglich­keiten durch den elektrischen Strom zu vermitteln und darauf aufbauend, die SchutzmaBnahmen theoretisch und praktisch darzustellen.

Nach dem heutigen Stand der Erkenntnisse ist dabei die allzu realistische Dar­stellung von Unfallfolgen zu vermeiden. Es werden dadurch psychische Reaktionen ausgelost, die einen nachhaltigen padagogischen Erfolg in Frage stelIen.

Erfolgversprechend ist die sachliche Darstellung der richtigen Verhaltensweisen und die Methode der positiven Motivation. Die konsequente Durchflihrung der flinf Sicherheitsregeln, muB flir die Elektrofachkraft so selbstverstandlich werden, daB sie auch dann nicht davon abweicht, wenn in Phasen auBergewohnlicher Belastun­gen die Konzentrationsrahigkeit vermindert sein sollte.

Den Vorgesetzten ralIt die Aufgabe zu, durch Kontrollen der Arbeitsweise und durch regelmaBige Belehrungen das sicherheitsgerechte Verhalten des Einzelnen we iter zu verstarken. Diese Bemuhungen werden durch den Einsatz geeigneter Informationsmittel (Filme, Plakate, Broschuren, Faltblatter) sinnvoll erganzt, wie sie beispielsweise von der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik in Koln bezogen werden konnen.

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Die Anwendung der flinfSicherheitsregeln bei Niederspannung 291

lO.3 Niederspannung

10.3.1 Die Anwendung der ftinf Sicherheitsregeln

10.3.1.1 Arbeiten an Schaltanlagen

Niederspannungsschaltanlagen sind praktisch in allen Betrieben und auch im Pri­vatbereich vorhanden. Sie kommen in sehr unterschiedlichen AusfUhrungen und Abmessungen VOL Zahlerverteilungen in Haushalten und Industriebetrieben zahlen hierzu, ebenso der HausanschluBkasten sowie Niederspannungsschaltanlagen in der offentlichen Stromversorgung und in Industriebetrieben sowie Schaltanlagen und Steuerungen fUr Be- und Verarbeitungsmaschinen.

Die Mehrzahl aller Arbeiten der Elektrofachkrafte werden somit an Niederspan­nungsschalt- und -verteilungsanlagen durchgefUhrt. Da Stromunterbrechungen von den Betroffenen nicht gerne hingenommen werden, neigen manche Elektrofach­krafte dazu, in solchen Fallen unter Spannung zu arbeiten, in der Annahme, daB Niederspannung nicht besonders gefahrlich ist.

Diese Einstellung ist absolut irrig. An anderer Stelle (Abschn. 5.4) dieses Buchs wird klar herausgestellt, daB die Ublichen Verbraucherspannungen zwischen 220 und neuerdings 660 V eine besonders starke Gefahrdung fUr die Funktion des menschlichen Kreislaufs darstellen. Dementsprechend enthalten sowohl die VBG 4 als auch die VDE-Bestimmung 0105 Teill, ein grundsatzliches Verbot: - An unter Spannung stehenden aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel darf

... nicht gearbeitet werden (VBG 4 § 6 Abs. I), bzw. Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bringen erhohte Gefahren flir den Arbeiten­den, die elektrische Anlage und die Umgebung mit sich. Sie erfordern ein hohes MaB an Kenntnissen, Erfahrungen und VerantwortungsbewuBtsein sowohl vom Arbeitenden als auch vom verantwortlichen Vorgesetzten und sollen im Gesamtumfang aller Arbeiten an elektrischen Anlagen die Ausnahme sein (VDE 0105 Teill Nr. 9.1).

Freischalten

Die Teile der Anlage, an denen gearbeitet werden solI, mUss en allpolig freigeschal­tet werden. Dies bedeutet, daB aIle Leitungen, die Spannung an eine Arbeitsstelle heranfUhren, abgeschaltet werden mUssen.

Bei einfachen, klein en elektrischen Betriebsmitteln, z. B. Leuchten, kleinen An­triebsmotoren fUr Pumpen u. dgl., ist bisher keine allpolige Auftrennung des Be­triebsstromkreises vorgeschrieben. Daher reicht die Betatigung des fUr den Be­trieb vorgesehenen Schalters in sehr vielen Fallen nicht aus. Daher muB immer das nachstvorgeschaltete, fUr den Gesamtstromkreis vorgesehene Hauptschaltorgan, z. B. ein Fehlerstromschutzschalter oder auch ein Leitungsschutzschalter oder eine Schraubsicherung, geoffnet bzw. entfernt werden.

Wenn mehrere Personen an einer solchen Anlage arbeiten, muB eine Person mit der Aufsicht betraut werden. Diese Aufsichtsperson muB die Freischaltung selbst durchfUhren oder zumindest Uberwachen und koordinieren. Sie aile in kann das fUr die Arbeit vorgesehene Anlagenteil bzw. Betriebsmittel freigeben.

Auf keinen Fall ist die Vereinbarung eines Zeitpunktes, zu dem die Anlage als freigeschaltet angesehen werden kann, zulassig. Auch ist das Fehlen der Spannung keine Bestatigung der vollzogenen Freischaltung. Das u. U. vorUbergehende Fehlen

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der Spannung kann z. B. durch andere betriebliche oder au13erbetriebliche Einfliisse hervorgerufen worden sein. In jedem Fall mu13 die Freischaltnachricht abgewartet werden, falls nicht der Arbeitende oder die aufsichtflihrende Person selbst freige­schaltet hat.

Die Situation tritt z. B. in verzweigten Industrieanlagen, an Schleifleitungen von Kranen, an Steuerungen von Be- und Verarbeitungsmaschinen sowie auch in der offentlichen Versorgung auf.

Freischaltungen sind auch erforderlich, wenn in der Nahe aktiver unter Span­nung stehender Teile gearbeitet werden mu13.

Aus der Notwendigkeit, wenn immer moglich, eine Freischaltung durchzuflih­ren, ergibt sich zwingend, bei der Errichtung elektrischer Anlagen und Betriebsmit­tel so viele Schalteinrichtungen wie betrieblich moglich und notwendig vorzusehen.

Gegen Wiedereinschalten sichern

Durch Wiedereinschalten einer Anlage, an der noch gearbeitet wird, entsteht eine besonders gefahrliche Situation. Daher miissen nach dem Freischalten aIle Betriebs­mittel, mit denen freigeschaltet wurde, gegen Wiedereinschalten gesichert werden.

Als beste Sicherung haben sich in der Ausschaltstellung verschlie13bare Schalt­einrichtungen erwiesen. Diese sind in bestimmten Fallen, z. B. bei Krananlagen, durch die Unfallverhiitungsvorschriften bzw. die elektrotechnischen Regeln vorge­schrieben. Schraubsicherungen und Niederspannungs-Hochleistungssicherungen (NH-Sicherungen, die in Klemmkontakte eingeschoben werden), mit denen freige­schaltet wurde, wird man zweckma13igerweise ganz entfernen und - wenn moglich -durch Blindsicherungen ersetzen.

Immer und unter allen Umstanden mu13 an der Freischaltstelle ein Verbots­schild angebracht werden, das mindestens folgende Angaben enthalten mu13:

- das Schaltverbot, - Lage der Arbeitsstelle, - Name des flir die Freischaltung Verantwortlichen.

Auch in abgeschlossenen elektrischen Betriebsstatten oder in verschlossenen Schaltschranken mu13 dieses Verbotsschild angebracht werden. Diese unabdingbare Forderung nach Kennzeichnung der Freischaltstelle wird durch die Unfallerfah­rung belegt.

Beispielsweise wird im Schichtbetrieb eine Anlage freigeschaitet, jedoch die Freischaltstelle nicht gekennzeichnet. Wahrend einer der nachsten Schichten wird dann wieder eingeschaltet. Die Mitarbeiter der ersten Schicht verlassen sich darauf, daB die Arbeitsstelle immer noch spannungsfrei ist und verungliicken.

SpannungsJi"eiheit Jeststellen

Dem Grundsatz nach werden die flinf Sicherheitsregeln als gleichwertig angesehen. Aus der praktischen Erfahrung heraus la13t sich jedoch ableiten, daB die dritte Si­cherheitsregel "Spannungsfreiheit feststellen" eine Schliisselstellung einnimmt. Dies la13t sich auch aus der Unfallursachenstatistik (Kieback, 1971, 1972, 1974, 1978) ab­leiten.

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Die Anwendung der flinfSicherheitsregeln bei Niederspannung 293

Eine Freischaltung mag unvollsHindig sein,~weil nicht alle einspeisenden Leitun­gen aufgetrennt wurden; dies kann z. B. geschehen, wenn ein Schaltmesser eines mehrpoligen Schalters beim Offnen des Schalters hlingenbleibt. In solchen Hillen kann aber durch die Verwendung des Spannungsprufers sowohl an den Abschalt­stellen als auch an der Arbeitsstelle die Gefahr erkannt werden.

An jeder Abschaltstelle und an der Arbeitsstelle ist die Spannungsfreiheit allpo­lig festzustellen. Das Feststellen der Spannungsfreiheit erfolgt mit zweipoligen SpannungsprUfem (mit Glimmlampe, Leuchtdiodenanzeige oder auch einer Kom­bination aus optischer Anzeigevorrichtung und akustischer Anzeige) oder mit MeB­instrumenten.

Einpolige SpannungsprUfer sind - vorausgesetzt sie entsprechen der maBgeben­den Norm - in kleineren, weniger ausgedehnten Niederspannungsanlagen durchaus zuverlassig anwendbar. Restladungen auf der Leitung fUhren zu einer nicht eindeu­tigen Anzeige. Deshalb gebiihrt zweipoligen Spannungspriifem grundsatzlich der Vorzug.

An Niederspannungsanlagen, die gekapselt aufgebaut sind, laBt sich die Span­nungsfreiheit an der Abschaltstelle nicht oder nur unter groBen Schwierigkeiten feststellen. In vielen Fallen miiBte die gesamte Schutzabdeckung entfemt werden, was wiederum erhebliche Gefahren fUr das Betriebspersonal mit sich bringen wiir­de. Daher gilt der Grundsatz, moglichst an allen Abschaltstellen, immer aber an der einzelnen Arbeitsstelle, die Spannungsfreiheit festzustellen. Durch die letztgenannte MaBnahme wird die Verwechselung der Abgange, z. B. innerhalb einer groBen Steuerung oder Verteilung, vermieden. Eine fehlerhafte Freischaltung oder Ver­wechselung des Arbeitsplatzes wird durch die Spannungsanzeige erkannt.

Erden und Kurzschlief3en

Aus praktischen Grunden wird, z. B. in Hausinstallationen mit Leitungsschutzschal­tern, das Erden und KurzschlieBen an Niederspannungsanlagen ebenso wie fUr die Arbeitsstelle nicht generell gefordert. Dies besagt jedoch nicht, daB die Anwendung der vierten Sicherheitsregel bei allen Niederspannungsanlagen iiberfliissig ist. Bei Schaltstellen, die auf ein Versorgungskabel oder eine Versorgungsfreileitung ein­speisen, ist die Erdung und KurzschlieBung an den Abschaltstellen durchaus ange­bracht. Sie ist auch zweckmaBig, da durch die "Blockierung" des jeweiligen Ab-

Tabelle 10.1. Bedingungen flir das Erden und KurzschlieBen bei Anlagen mit Nennspannun­gen bis 1000 V

Abschaltstelle I

Abschaltstelle 2 und weitere Abschaltstellen

Arbeitsstelle

Freileitung

Moglichst erden und kurz­schlieBen

Moglichst erden und kurzschlieBen

Mindestens kurzschlieBen, moglichst auch erden

Kabel

Moglichst erden und kurzschlieBen

Moglichst erden und kurzschlieBen

Moglichst erden und kurzschlieBen

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294 Sicherheit beim Arbeiten an elektrischen Anlagen

Tabelle 10.2. Querschnitt der Erdungs- und KurzschlieBvorrichtungen abhangig von dem zu erwartenden KurzschluBstrom und der Abschaltzeit

Querschnitt des Hochstzulassiger KurzschluBstrom J K (A) wahrend einer Dauer von Kupferseiles mm2

lOs 5 s 2s I s 0,5 s

10 1000 1400 2200 3200 4400 25 1500 2200 3500 5000 6800 35 2200 3100 4800 7000 9500 50 3100 4300 7000 10000 14000 70 4300 6000 9500 14000 19500 95 5800 8300 13000 18500 26500

120 7500 10 500 16500 23000 33500 150 9200 13000 21000 29500 42000

gangs durch eine Erdungs- und KurzschlieBvorrichtung eine erganzende Sicherung gegen Wiedereinschalten erreicht wird, und auBerdem fur den Fall einer Fehlschal­tung alle technisch denkbaren Mbglichkeiten zur Sicherung des unter Umstanden auBerhalb liegenden Arbeitsplatzes auf diese Weise durchgefuhrt sind.

Tabelle 10.1 macht deutlich, wann und wo Erdung und KurzschlieBung empfeh­lenswert oder gar unumganglich sind.

Die zur Verwendung kommenden Erdungs- und KurzschlieBvorrichtungen mussen hinsichtlich ihres Querschnittes so ausgelegt sein, daB sie dem zu erwarten­den maximalen KurzschluBstrom uber die Ausschaltzeit des nachstvorgeschalteten Abschaltorgans standhalten. Angaben hierzu enthalt Tabelle 10.2.

Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken odeI' abschranken

Vor all em bei Arbeiten in und an Schaltanlagen besteht die Gefahr des mittelbaren oder unmittelbaren Beruhrens benachbarter aktiver, unter Spannung stehender Tei­Ie. So1che benachbarten aktiven Teile, die nicht gegen direktes Beruhren geschutzt sind, mussen deshalb freigeschaltet werden. Ersatzweise kann eine Abdeckung oder Abschrankung angebracht werden.

Die Durchfuhrungsanweisung zu § 6 Abs. 3 VBG 4 enthalt - erstmals im Vor­schriftenwerk - ein Kriterium fur die Anwendung des Beruhrungsschutzes bei Ar­beiten in der Nahe aktiver, unter Spannung stehender Teile. Man kann danach da­von ausgehen, daB ein ausreichender Schutz dann gegeben ist, wenn die im Um­kreis von mindestens 25 cm urn die Arbeitsstelle befindlichen aktiven Teile gegen Beruhrung geschutzt sind. Ausgehend von der erforderlichen Betatigungsbewegung und der Lage der eigentlichen Arbeitsstelle wird man diesen Schutzraum trichter­fOrrnig gestalten muss en, d. h. der "Umkreis" wird auf die Person hin stetig grbBer werden (Abb. 10.1 a und b).

Die Angabe eines Abstandes von 25 cm bei Anlagen mit Spannungen bis 1000 V soIl eine Entscheidungshilfe fur den Praktiker sein. In nicht wenigen Fallen wird man einen noch grbBeren Bereich mit isolierenden Abdeckungen versehen mussen, urn ein sicheres Arbeiten zu gewahrleisten.

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Die Anwendung der fUnfSicherheitsregeln bei Niederspannung 295

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Abb. 10.1 a, b. Schutz bei gelegentlichem Handhaben durch Abstand. Bei Tatigkeiten in der Nahe aktiver, unter Spannung stehender Teile miissen ausreichende BeriihrungsschutzmaB­nahmen getrofTen werden. Abhangig von den auszufUhrenden Tatigkeiten und Bewegungen ergeben sich unterschiedliche Formen der Schutzraume. a Beispiel fUr Schutzraum bei punkt­fdrmiger Betatigung; b Beispiel fUr Schutzraum bei drehender Betatigung A (90°)

Niederspannungsverteilungen sollten von vornherein entsprechend a usgeriistet sein, d. h. es sind Vorrichtungen zum Befestigen von Abdeckungen wahrend des Ar­beitens vorzusehen. Insbesondere gilt diese Forderung fUr alle Arten von Siche­rungsverteilungen, Schaltschranken und Steuerungen.

Die vorerwahnten Grundsatze bei der Anwendung der fUnf Sicherheitsregeln sind in entsprechender Form auch bei der Freischaltung von Freileitungen und Ka­beln zu beriicksichtigen. In den folgenden Abschnitten werden daher nur noch die fUr die speziellen Bereiche zu beriicksichtigenden Erganzungen und Abweichungen beschrieben. Ebenso gelten die Tabellen 10.1 und 10.2 fUr alle Arbeitsbereiche und alle Spannungen.

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296 Sicherheit beim Arbeiten an elektrischen Anlagen

10.3.1.2 Arbeiten an Freileitungen

Unfalle an Niederspannungsfreileitungen sind i. allg. sehr folgenschwer. Bei einer Berohrung unter Spannung stehender aktiver Teile von Freileitungen kommt es meistens zu einer groBfHichigen Berohrung; vielfach ist dariiber hinaus eine elek­trisch leitfahige Umgebung vorhanden. Abgesehen davon besteht hier die Moglich­keit einer Oberbrockung von zwei AuBenleitern durch den menschlichen Korper.

1m Gegensatz zu der erwahnten Ausnahmeregelung ist daher bei Arbeiten an Freileitungen an der Arbeitsstelle immer sichtbar zu erden und kurzzuschlieBen. Werden die durchgehenden Leitungen an der Arbeitsstelle aufgetrennt, so sind bei­de Enden einwandfrei zu erden und kurzzuschlieBen, die Erdungsleitungen sind miteinander zu verbinden.

Auf diese Weise ist ein Potentialausgleich hergestellt. Auch bei der anschlieBen­den Verbindung des unterbrochenen Leitungsstiicks kann keine Spannung iiber­brockt werden.

Es wurde in Abschn. 10.3.1.1 erwahnt, daB der Querschnitt der Erdungs- und KurzschlieBvorrichtungen ausreichend bemessen sein muB. Die entsprechenden Be­dingungen sind auch zu erfullen, wenn an einer Freileitungsarbeitsstelle geerdet und kurzgeschlossen wird.

Unter Umstanden miissen relativ schwere Vorrichtungen an der Freileitung be­festigt werden. Dieser Schwierigkeit laBt sich begegnen, indem an den Abschaltstel­len mit entsprechend groBem Querschnitt geerdet und kurzgeschlossen wird. An der Arbeitsstelle geniigt dann in jedem Fall ein Querschnitt von 25 mm 2 Cu.

Nicht zuletzt aus diesem praktischen Grund sollte auch bei Niederspannung an den Abschaltstellen die Erdung und KurzschlieBung vorgesehen werden. Dies ist um so leichter moglich, als es sich bei den Schaltstellen in erster Linie um NH-Ver­teilungen handelt, fur die geeignete Erdungs- und KurzschlieBvorrichtungen in ge­niigender Auswahl angeboten werden.

Wenn auf einer Freileitungstrasse mehrere Niederspannungssysteme auf den gleichen Masten gefuhrt werden oder an Kreuzungen und Einspeisungen andere Systeme unter Spannung bleiben miissen, sind die unter Spannung stehenden Sy­steme entsprechend der funften Sicherheitsregel abzudecken oder in Sonderfallen auch abzuschranken. Hierzu steht geeignetes Abdeckmaterial in Form von Profil­gummistiicken, Kunststoffabdeckungen mit Klettverschliissen oder auch Klemm­hiilsen aus Isoliermaterial zur Verfugung (Abb. 10.2 u. 10.3).

Wegen der dampfenden Wirkung des Freileitungsnetzes konnen bei KurzschluB an der Arbeitsstelle einer Niederspannungsfreileitung StorlichtbOgen i.allg. nicht bestehen bleiben. Die Einwirkung von LichtbOgen spielt deshalb beim Unfallge­schehen an Freileitungen kaum eine Rolle. Hier kommt es in erster Linie zu schwe­ren Unfallen infolge von Korperdurchstromung.

10.3.1.3 Arbeiten an Kabeln

Von dem erwahnten Grundsatz, wonach an der Arbeitsstelle die Spannungsfreiheit immer und unter allen Umstanden allpolig festgestellt werden muB, gibt es bei Ka­beln eine Ausnahme. Hier werden die Freischaltung und alle damit zusammenhan­genden MaBnahmen so wie in Abschn. 10.3.1.1 beschrieben durchgefuhrt. Aller-

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Die Anwendung der flinfSicherheitsregeln bei Niederspannung 297

Abb. 10.2. Fur Arbeiten in der Nahe unter Spannung stehender Niederspannungsleitungen haben sich Abdeckungen der aktiven Teile aus IsolierstofTmit Klettverschlussen bewahrt

Abb. 10.3. Niederspannungsfreileitungen konnen, z. B. bei Arbeiten an Masten, mit isolieren­den ProfilgummistUcken abgedeckt werden, wenn eine Freischaltung aus zwingenden Grun­den nicht moglich ist

dings kann das Feststellen der Spannungsfreiheit an der Arbeitsstelle durch ein Auswahlverfahren ersetzt werden. KabelpHine und Kabelortungsgerate sowie das Anlegen einer Hilfsspannung an den Kabelanfang und die Auswahl des Kabels an der Arbeitsstelle mittels eines speziellen Detektors k6nnen in sehr vielen Fallen aus­reichenden Ersatz fUr die nicht direkte Feststellung der Spannungsfreiheit bieten (Abb. lOA).

In all den Fallen, wo auch nur die geringsten Unklarheiten bei der Kabelauslese bestehen, mu13 ein Kabelbeschu13gerat eingesetzt werden. Hierbei wird ein Dom in

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298 Sicherheit beim Arbeiten an elektrischen Anlagen

Abb. 10.4. Das Feststellen der Spannungsfreiheit an der Arbeitsstelle kann bei Kabeln durch ein Auswahlverfahren ersetzt werden. Hierftir eignen sich u. a. Kabelauslesegerate mit Priif­spannungsgenerator und Zangenstromwandler

Abb. 10.5. KabelbeschuBgerate er­moglichen das Feststellen der Spannungsfreiheit an der Arbeits­stelle, wenn bei Kabeln andere Verfahren nicht eingesetzt werden konnen

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Arbeiten in der Niihe unter Spannung stehender Teile 299

das Kabel getrieben, der die AuBenleiter mit dem Mittelleiter oder Nulleiter kurz­schlieBt. Die KurzschlieBung lost die nachstvorgeschalteten Sicherungen oder ande­re Schutzorgane aus (Abb. 10.5).

Eine Erdung und KurzschlieBung des Kabels an der Arbeitsstelle ist aus prakti­schen Griinden nicht moglich. Urn so wichtiger ist es, an den Abschaltste11en zuver­lassig gegen Wiedereinschalten zu sichem und vor allem an diesen Ste11en zu erden und kurzzuschlieBen. Fehlschaltungen oder Irrtiimer konnen dann nicht zu einem Unter-Spannung-Setzen der Arbeitsstelle an einem Kabel flihren.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein unter Spannung stehendes Kabel mit dem BeschuBgerat angeschossen worden ist oder die Enden eines z. B. durch einen Bagger beschadigten Kabels angegangen werden. In all diesen Fallen konnen noch ein oder mehrere Leiter unter Spannung stehen und beim Beriihren zu einer ge­fahrlichen Durchstromung flihren. Auch die Entstehung eines StOrlichtbogens ist moglich.

So11 ein Niederspannungskabel an der Arbeitsstelle angeschnitten werden, so wird man nach Abwicklung des Freischaltprogramms zweckmaBigerweise zunachst den oder die AuBenmantel unter Verwendung personlicher Schutzausriistungen -wie beim Arbeiten unter Spannung - aufschneiden und dann mit der Spitze eines Spannungspriifers die Isolationsschicht der Einze11eiter durchstoBen, urn auf diese Weise die Spannungsfreiheit festzustellen. Erweist diese Priifung das Kabel als spannungsfrei, so kann ohne Verwendung personlicher Schutzausriistung gearbeitet werden.

10.3.2 Arbeiten in der Niihe unter Spannung stehender Teile

Wird an Teilen einer elektrischen Anlage gearbeitet, in deren Nahe sich nicht frei­geschaltet aktive Teile befinden, miissen diese durch isolierende Abdeckungen ge­gen Beriihren geschiitzt werden.

In we1chem Abstand von der Arbeitsstelle mit einer so1chen Abdeckung begon­nen werden moB, hangt von den naheren Umstanden abo Eine a11gemein verbindli­che Aussage laBt sich hierzu nicht machen. Auch der in der Durchflihrungsanwei­sung zu § 6 Abs. 3 der VBG 4 angegebene Abstand von 25 cm ist kein flir a11e Fa11e passender Wert. Abhangig von dem verwendeten Werkzeug, den Umgebungsver­haltnissen und der Konstruktion der Anlage miissen unter Umstanden wesentlich groBere Schutzbereiche geschaffen werden. Die Ausdehnung des Schutzbereichs hangt von den denkbaren Bewegungen des Korpers und der Handhabung der ein­zubauenden Werkstiicke und Betriebsmittel abo

Eine Oberlegung kann dahingehen, den Schutzbereich trichterfOrmig anzulegen, d. h. urn die eigentliche Arbeitsstelle herum kann durchaus ein kugelfOrmiger Schutzraum mit einem Radius von 25 cm geschaffen werden. Zum Arbeitenden hin wird der Durchmesser dieses kugelfOrmigen Schutzraumes immer mehr zunehmen, d. h. letztlich zu einem trichterfOrmigen Gebilde auswachsen. Dabei sind auch die Bewegungen des Arbeitenden mit zu beriicksichtigen (Abb. 10.6).

In Niederspannungsanlagen haben sich flir das Abdecken der unter Spannung stehenden Teile Gummitiicher und Profilstiicke gut bewahrt. Von Vorteil sind sol­che Einrichtungen, die auf die Anlage zugeschnitten und moglichst vom Hersteller gleich mitgeliefert worden sind (Abb. 10.7). Abdeckkappen, Abdeckhauben und

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300 Sieherheit beim Arbeiten an elektrisehen Anlagen

MaBe in IlIm

500

1200 1

500

Abb. 10.6. Bei der Festlegung von Sehutzbereiehen fur das Arbeiten an oder das Bedienen von elektrisehen Anlagen oder Betriebsmitteln in der Nahe aktiver, unter Spannung stehender Tei­Ie sind aueh die Bewegungen der Arbeitenden mit zu berueksiehtigen. Der Sehutzraum, in dem unter Spannung stehende Teile mindestens teilweisen Beriihrungssehutz aufWeisen mus­sen, ist ein Raum mit Triehter- bzw. Kegelstumpfform.

spezielle Abdeckformstticke konnen wesentlich leichter angebracht werden, als dies im Regelfall mit einfacheren Hilfsmitteln, wie Gummittichern und Klammern, moglich ist (VDE 0680 Teill).

10.3.3 Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen

Beim Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen sind drei grundsatzliche Schutzziele vorgegeben:

- Schutz des Menschen gegen elektrische Korperdurchstromung, - Schutz des Menschen gegen die Einwirkung von StOrlichtbogen, - Schutz der Anlage gegen Schaden durch StOrlichtbOgen.

Da diese Schutzziele nicht auf einfachem Wege zu erreichen sind, mu13 das "Ar­beiten unter Spannung" auf seltene Sonderfalle beschrankt bleiben. Es ist nur dann zulassig, wenn die folgenden Voraussetzungen gleichzeitig erflillt sind:

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Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen 301

Abb. 10.7. Abdeckungen, hier fUr einen NiederspannungshausanschluBkasten, sollten yom Hersteller des einzelnen Betriebsmittels m6glichst immer mitgeliefert werden. Kostspielige und haufig auch gefahrliche Improvisationen k6nnen so vermieden werden

- Fiir die Durchfiihrung der Arbeiten unter Spannung miissen "zwingende Griin­de" bestehen.

- Durch die Art der bei diesen Arbeiten verwendeten Hilfsmittel oder Werkzeuge muS eine Gefahrdung durch Korperdurchstromung oder durch Lichtbogenbil­dung ausgeschlossen sein.

- Mit den Arbeiten unter Spannung diirfen nur Elektrofachkrafte beauftragt wer­den, die fiir diese Arbeiten fachlich besonders geeignet und ausgebildet sind.

- Vom Unternehmer sind technische, organisatorische und personliche Sicherheits­maBnahmen festzulegen und durchzufiihren, die einen ausreichenden Schutz ge­gen eine Gefahrdung durch Korperdurchstromung oder durch Lichtbogenbildung sicherstellen.

Die Entscheidung, ob in einem Betrieb oder in einem Betriebsbereich bei Vor­liegen von zwingenden Griinden Arbeiten unter Spannung ausgefiihrt werden sol­len oder diirfen, liegt bei dem Unternehmer oder dem mit Unternehmerpflichten ausgestatteten Betriebsleiter. Durch interne Regelungen ist festzulegen,

- welche Arbeiten unter Spannung in dem Betrieb ausgefiihrt werden diirfen, - welche personlichen Schutzausriistungen und Schutzvorrichtungen hierbei zu be-

nutzen sind, - wer diese Arbeiten durchfiihren darfund - wer die konkrete Anweisung im Einzelfall zu geben berechtigt ist.

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302 Sicherheit beim Arbeiten an elektrischen Anlagen

"Zwingende Grunde" im Sinne der DurchfUhrungsanweisungen zu § 8 VBG 4 liegen vor, wenn durch Wegfall der-Spannung z. B. die folgenden Risiken zu gewiii­tigen sind:

- Gefahrdung von Leben oder Gesundheit von Personen, - Entstehung eines erheblichen wirtschaftlichen Schadens, - Unterbrechung der Versorgung einer groBeren Zahl von Verbrauchern bei Arbei-

ten in Netzen der offentlichen Stromversorgung, - S tOrungen in Verkehrssicherungsanlagen.

Zu den organisatorischen SicherheitsmaBnahmen fUr das Arbeiten unter Span­nung ziihlt auch die Festlegung, daB eine zweite Person anwesend ist, die als Erst­heIfer in der Herz-Lungen-Wiederbelebung ausgebildet wurde und die Arbeiten stiindig uberwacht. Diese zweite Person muB nicht unbedingt die Qualifikation ei­ner Elektrofachkraft besitzen, zumindest aber als "unterwiesene Person" anzusehen sem.

An unter Spannung stehenden Teilen darfnur mit geeigneten Hilfsmitteln gear­beitet werden. Die personliche Schutzausrtistung besteht aus isolierenden Schuhen, isolierenden Handschuhen und Anzugen sowie Schutzhelmen fUr Elektriker mit Gesichtsschutzschild nach VDE 0680 Teil 1. Isolierte Schraubendreher, Zangen, Steck-, Ring- und Maulschlussel, isolierende Abdeckungen, isolierende Ringklem­men fUr Kabel sowie Spreizkiimme (fUr die Ziihlerauswechslung) schaffen die sach­lichen Voraussetzungen fUr ein weitgehend sicheres Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen.

Ausrtistungen, die den sicherheitstechnischen Anforderungen fUr das Arbeiten unter Spannung entsprechen, mussen vom Hersteller mit einem Sonderkennzei­chen, einem stilisierten Isolator, gekennzeichnet werden (Abb. 10.8).

Am besten verwendet man nur Erzeugnisse, die auBerdem das Zeichen einer an­erkannten Pmfstelle tragen und deren Ubereinstimmung mit den in Frage kom­menden Normen aufdiese Weise bestiitigt wird (Abb. 10.9).

Klare Arbeitsanweisungen und regelmiiBige Kontrollen durch die AufsichtsfUh­rend en sorgen dafUr, daB diese Hilfsmittel in der richtigen Weise und ausnahmslos

~1000V Abb. 10.8. Sonderkennzeichen nach VDE 0680. Isolierende Schutzbekleidung und Schutzvor­richtungen fur das Arbeiten an oder in der Niihe von unter Spannung stehenden Teilen miis­sen dauerhaft, gut sichtbar und gut lesbar folgende Aufschriften tragen: Name oder Marken­zeichen des Herstellers, Herstellungsjahr sowie eines der gezeigten Sonderkennzeichen

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Die Anwendung der flinfSicherheitsregeln bei Hochspannung 303

Abb. 10.9. Technische Arbeitsmittel, die erfolgreich die Prtifung durch eine vom Bundesmini­ster flir Arbeit und Sozialordnung anerkannte Prtifstelle bestanden haben, konnen mit dem GS-Zeichen ("Geprtifte Sicherheit") sowie dem Identifikationszeichen der Prtifstelle bezeich­net werden

angewendet werden. Es ist selbstversta):ldlich, daB sich die Hilfsmittel in einwand­freiem Zustand befinden.

Das Personal muB sorgfaltig ausge'wahlt und ausgebildet werden. Besondere Schulungen sind jedenfalls dann erforderlich, wenn neue Anlagenbauweisen oder Kabeltypen eingefUhrt werden.

lOA Hochspannung

10.4.1 Die Anwendung der flinf Sicherheitsregeln

Anlagen mit Spannungen iiber 1 kV sind naturgemaB wesentlich groBraumiger an­gelegt als Niederspannungsanlagen. Dies bedeutet, daB die Koordination zwischen den beteiligten Stellen und den eingesetzten Mitarbeitern besondere Bedeutung ge­winnt. Vielfach werden Schalthandlungen zur DurchfUhrung des Freischaltvor­gangs ferngesteuert, so daB besondere Vorkehrungen vor der Freigabe der Arbeits­stelle zu treffen sind.

Die Abwicklung der Freischaltung eines Arbeitsplatzes erfordert daher bei Hochspannungsanlagen - nicht zuletzt auch wegen der vielfach groBen Entfernun­gen zwischen den Abschaltstellen und der Arbeitsstelle - ein prazis abzuwickelndes vorgeplantes Verfahren mit

- Schaltauftrag, - Schaltbefehlen, - Schalthandlung, - Schaltbestatigung,

das in jedem Fall von einer iibergeordneten Stelle koordiniert und iiberwacht wer­den muB. Einheitlich formulierte "Schaltgesprache", ahnlich der militarischen Kommandosprache, haben sich innerhalb von regional weit ausgedehnten Strom­versorgungsunternehmen sehr gut bewahrt.

Mit gutem Erfolg werden in solchen Anlagen auch programmgesteuerte "Schalt­maschinen" eingesetzt, bei welchen z. B. die Schaltfolgen zwischen Leistungsschal-

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304 Sicherheit beim Arbeiten an elektrischen Anlagen

ter, Trennsehalter und Erdungssehalter so miteinander verbunden oder gegeneinau­der verriegelt sind, daB system- oder personengefahrdende Sehaltungen ausge­sehlossen werden.

Dennoeh muB in allen Hillen vor Freigabe der Arbeitsstelle die Kontrolle dureh den AufsiehtsfUhrenden u. a. dureh Feststellen der Spannungsfreiheit an Absehalt­und Arbeitsstelle erfolgen.

Hoehspannungs-Leistungssehalter stellen keine Trennstreeken her. Daher mus­sen bei Anlagen mit Nennspannungen uber 1 kV besondere Trennsehalter vorhan­den sein, die jedoeh nur im stromlosen Zustand betatigt werden durfen, es sei denn, es werden Leistungstrenn- oder Lasttrennsehalter eingesetzt.

Fur die Abwieklung der fUnf Sieherheitsregeln sind neben den in Absehn. 10.3.1 erwahnten grundsatzliehen Prinzipien naehstehende erganzende Bedingungen zu erfUllen.

Freischalten

Neben der Auftrennung des einspeisenden Stromkreises mittels eines Leistungs­sehalters muss en zusatzlieh die erforderliehen Trennstreeken mittels Trennsehalter oder bei ausfahrbaren Sehaltwageneinheiten dureh Fahren des Sehaltwagens in die Trennstellung hergestellt werden.

Die Bedingungen fUr Trennstreeken sind in VDE 0670 besehrieben. Erwahnt sei in diesem Zusammenhang, daB Sieherungstrennsehalter, d. h. Sehalter zur Aufnah­me von Hoehspannungssieherungen, nur im ausgesehalteten Zustand den Trenner­bedingungen entspreehen. Das Fehlen der eingesetzten Sieherungen im eingesehal­teten Zustand erfUllt die Trennerbedingungen nieht. Die Anlage gilt dann als nieht freigesehaltet.

In Hoehspannungsanlagen wird der Stempunktleiter untersehiedlieh ausgefUhrt. Es gibt unmittelbar und mittelbar geerdete sowie ungeerdete Netze. Wiehtig ist, daB bei leitender Verbindung des Stempunktleiters mit dem ausgesehalteten Teil der Anlagen (z. B. uber Transformatorenwieklungen) Spannungen auf die Arbeitsstelle ubertragen werden konnen. Daher muB in so1chen Fallen der Stempunkt von der Erdung abgetrennt werden. Diese MaBnahme kann nur in unmittelbar geerdeten Netzen entfallen.

Gegen Wiedereinschalten sichern

Hoehspannungssehalter werden i. allg. dureh einen Antrieb betatigt. Zum Siehem gegen Wiedereinsehalten gehOrt daher unbedingt, daB die Hilfsmittel fUr Antrieb oder Steuerung (z. B. Federkraft, Druekluft, Steuerspannung) abgetrennt bzw. un­wirksam gemaeht werden. Dies gilt insbesondere aueh fUr an Sehaltorganen ange­baute Energiespeieher, die haufig in der Lage sind, mehrere Sehaltvorgange dureh­zufUhren.

Die Anbringung eines Verbotssehildes ist aueh an allen Sehaltstellen von Hoeh­spannungssehaltem unabdingbar.

Werden Sehalter in abgesehlossenen elektrisehen Betriebsstatten zur Freisehal­tung fembetatigt, so mussen folgende Zusatzbedingungen erfUllt sein:

Page 17: Der Elektrounfall || Sicherheit beim Arbeiten an elektrischen Anlagen

Die Anwendung der fitnfSicherheitsregeln bei Hochspannung 305

- Die Ruckmeldung der Schaltstellungsanzeige am Schalter wird zuverHissig in die F ernsteuerstelle ubertragen.

- In der F ernsteuerstelle weist ein Verbotsschild oder eine entsprechende V orrich­tung auf die Gefahren beim BeHitigen des betreffenden Steuerschalters hin. Seine unbeabsichtigte Betatigung ist durch eine entsprechende V orrichtung verhindert.

- In der ferngesteuerten Anlage ist an auffalliger Stelle eine Anweisung mit folgen­dem Wortlaut auszuhangen: "Schalthandlungen in dieser Anlage durfen nur durchgeflihrt werden auf Anweisung oder mit Zustimmung der Fernsteuerstelle."

- Durch Betriebsanweisung ist die eingeschrankte Schaltbefugnis dem zustandigen Personal bekanntzugeben.

SpannungsJreiheit Jeststellen

Wegen der vielfach weitraumigen Anordnung der einzelnen Schaltstellen ist es ent­sprechend Tabelle 10.3 bei Anlagen mit Spannungen zwischen lund 30 kV erlaubt, auf das Erden und KurzschlieBen an der Abschaltstelle zu verzichten. Diese Rege­lung vermeidet das mehrfache Anfahren einer bestimmten Schaltstelle. Die Erdung und KurzschlieBung k6nnte ja erst dann erfolgen, wenn aIle auf eine bestimmte auBerhalb liegende Arbeitsstelle einspeisenden Zuleitungen freigeschaltet sind.

Entsprechend Tabelle 10.3 ist daher an solchen Abschaltstellen Spannungsfrei­heit festzustellen, wo auch geerdet und kurzgeschlossen werden muB. Diese Erleich­terung sollte nur in Ausnahmefallen genutzt werden. Es hat sich als sehr zweckma­Big erwiesen, den h6heren Aufwand nicht zu scheuen und an allen Abschaltstellen bei Hochspannungsanlagen die Spannungsfreiheit festzustellen sowie zu erden und kurzzuschlieBen. Bei Anlagen mit Spannungen uber 30 kV ist diese MaBnahme oh­nehin ausnahmslos durchzuflihren.

SpannungsprUfer soIlen generell vor der Benutzung auf einwandfreie Funktion gepruft werden.

Fur Spannungen uber I kV werden heute in zunehmendem Umfallg Spall­nungsprUfer angeboten, die eine Eigenprufeinrichtung aufweisen. Sie erlaubell die

Tabelle 10.3. Bedingungen fur das Erden und KurzschlieBen bei Anlagen mit Nennspannun­gen tiber I kV

Freileitung Kabel

Bis 30 kV Dber 30 kV Bis 30 kV Dber 30 kV

Abschaltstelle I Erden und Erden und Erden und Erden und kurzschlieBen kurzschlieBen kurzschlieBen kurzschlieBen

Abschaltstelle 2 und Moglichst Erden und Erden und Erden und weitere Abschaltstellen erden und kurzschlieBen kurzschlieBen kurzschlieBen

kurzschlieBen

Arbeitsstelle Erden und Erden und Moglichst Moglichst kurzschlieBen kurzschlieBen erden und erden und

kurzschlieBen kurzschlieBen

Page 18: Der Elektrounfall || Sicherheit beim Arbeiten an elektrischen Anlagen

306 Sicherheit beim Arbeiten an e1ektrischen Anlagen

Funktionspriifung auch dort, wo wegen der erfolgten Freischaltung keine Spannung von auBen her mehr ansteht. Die Eigenpriifeinrichtung arbeitet mit elektronischen Mitteln oder auch mittels eines piezoelektrischen Hilfsgenerators.

Erden und KurzschlieBen

Auf das Erden und KurzschlieBen kann bei Anlagen mit Nennspannungen fiber 1 kV nicht verzichtet werden. Es gibt zwar aus praktischen Griinden einige Abwei­chungen (vgl. Tabelle 10.3), immer aber muB ein Anlagenteil, an dem gearbeitet wird, geerdet und kurzgeschlossen sein:

- bei Freileitungen in Sichtweite der Arbeitenden, bei Kabelanlagen an der betreffenden Abschaltstelle oder den Abschaltstellen.

Bei der Durchflihrung ist daraufzu achten, daB kein aktives Teil der Anlage be­riihrt werden darf, bevor dieses nicht geerdet und kurzgeschlossen worden ist. Vor­richtungen zum Erden und KurzschlieBen mfissen daher immer zuerst mit Erdpo­tential und dann mit den zu erdenden und kurzzuschlieBenden Leitem verbunden werden.

Das Heranflihren der Erdungs- und KurzschlieBvorrichtungen muB mit Er­dungsstangen nach VDE 0683 erfolgen, sofem nicht von der Errichtung her speziel­Ie Erdungsschalter vorgesehen sind.

Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

N eben dem mittelbaren oder unmittelbaren Beriihren aktiver, unter Spannung ste­hender Teile besteht bei Nennspannungen fiber I kV die besondere Gefahr, daB ein Unterschreiten bestimmter Mindestabstande bereits zur Einleitung einer Korper­durchstromung oder eines SWrlichtbogens flihrt. Angaben fiber die kritischen Werte enthlilt Tabelle 10.4.

Bei Arbeiten in der Nahe von unter Spannung stehenden Teilen mfissen die be­schliftigten Personen dariiber unterrichtet werden, we1che Teile unter Spannung ste-

TabeUe 10.4. Einer Beriihrung gleichzusetzende Mindestabstande in Luft (entspricht Tabelle 2 von DIN 57 105!VDE 0105 Tei1l/5.75)

Nennspannung (Reihe) Mindesabstand in Luft kV mm

tiber 1 bis 6 90 Innenan1agen

tiber 6 bis 10 { 115 Innenan1agen 150 Freiluftan1agen

tiber 10 bis 20 215 tiber 20 bis 30 325 tiber 30 bis 45 520 tiber 45 bis 60 700 Innen- und tiber 60 bis 110 1100 Freiluftan1agen tiber 110 bis 220 2200 tiber 220 bis 380 2900

Page 19: Der Elektrounfall || Sicherheit beim Arbeiten an elektrischen Anlagen

Die Anwendung der fiinfSicherheitsregeln bei Hochspannung 307

Tabelle 10.5. Zulassige Annaherungen beim Ve~enden von Leitem und sperrigen Gegen­standen in elektrischen Anlagen, bei elektrotechnischen Arbeiten im Bereich von Freileitun­gen fiber I kV, bei Anstrich- und Ausbesserungsarbeiten an Masten, Portalen u. dgl. und bei AuBenarbeiten an Gebauden, die zu einer elektrischen Anlage gehOren, sowie an Freiluftanla­gen (entspricht Tabelle 3 von DIN 57 105/vDE 0105 Teill/5.75)

Nennspannung (Reihe) kV

fiber Ibis 30 fiber 30 bis 110 fiber 110 bis 220 fiber 220 bis 380

Annaherung m

1,50 2,00 3,00 4,00

Tabelle 10.6. Zulassige Annaherungen bei nicht-elektrotechnischen Arbeiten, wie z.B. Hoch­und Tiefbauarbeiten, Geriistbauarbeiten, Arbeiten mit Hebezeugen, Baumaschinen oder For­dergeraten und bei der Annaherung von sonstigen Geraten und Bauhilfsmitteln (entsprich.t Tabelle 4 von DIN 57 105/vDE 0105 Teill/5.75)

Nennspannung (Reihe)

bis 1000 V fiber Ibis 110 kV fiber 110 bis 220 kV fiber 220 bis 380 kV

Annaherung m

1,00 3,00 4,00 5,00

hen. Bei Nennspannungen tiber 1 kV ist eine Abgrenzung und eine Kennzeichnung des Arbeitsbereichs durch Seile, Flaggen oder Warnschilder erforderlich.

Bei der Festlegung des Arbeitsbereiches ist darauf zu achten, daB die Mindest­absUinde nach Tabelle lOA in keinem FaIle unterschritten werden. Ftir bestimmte Tatigkeiten in und an elektrischen Anlagen sind demgegentiber die "zulassigen An­naherungen" nach Tabelle 10.5 einzuhalten. Hier hat die Elektrofachkraft eine wichtige Funktion zu erflillen. Sie muB - auch unter Berticksichtigung der Qualifi­kation der eingesetzten Mitarbeiter - beurteilen, welche Sicherheitsabstande immer und unter allen Umstanden eingehalten werden mtissen und ob zusatzliche Auf­sichts- und Oberwachungspersonen bei der Abwicklung bestimmter Tatigkeiten einzusetzen sind.

Die Bedingungen hinsichtlich der zulassigen Annaherungen in Anlagen mit Nennspannungen tiber 1 kV gelten bei Arbeiten zur Errichtung, Anderung und In­standhaltung elektrischer Anlagen als erflillt, wenn bei Annaherungen die Abstan­de, die Tabelle 10.5 zu entnehmen sind, nicht unterschritten werden.

Die Bedingungen hinsichtlich der zulassigen Annaherungen gelten bei allen an­deren Arbeiten, z. B. bei Hoch- und Tiefbauarbeiten, bei Gertistbauarbeiten, bei Ar­beiten mit Hebezeugen, Baumaschinen oder Fordergeraten und bei der Annahe­rung von sonstigen Geraten und Bauhilfsmitteln, als erflillt, wenn bei Annaherun­gen die Abstande der Tabelle 10.6 nicht unterschritten werden.

Page 20: Der Elektrounfall || Sicherheit beim Arbeiten an elektrischen Anlagen

308 Sicherheit beim Arbeiten an elektrischen Anlagen

Die Werte fUr die Annaherung nachTabelle 10.6 mussen auch beim Ausschwin­gen von Leitungsseilen, Lasten, Trag- und Lastaufnahmemitteln gewahrleistet sein (DIN 57105/vDE 0105 Teill Nr. 10.16). Abweichungen von diesen Werten sind in VDE 0105 Teil II, VDE 0115 und VDE 0168 festgelegt.

10.4.1.1 Innenraumanlagen

Die DurchfUhrung der SicherheitsmaBnahmen ist in Innenraumanlagen am ein­fachsten, da vielfach Abschaltstelle und Arbeitsstelle dicht beeinander liegen. Auch das Sichern gegen Wiedereinschalten. das hier durch Blockierung der Kraftantrie­be, Ausfahren von Schaltwagen und Kennzeichnung der Antriebe und Steuerorga­ne durch Verbotsschilder erfolgt, ist im Regelfall iibersichtlich und eindeutig durch­zufUhren (Abb. 10.10). Eine Elektrofachkraft hat die DurchfUhrung der Sicherheits­maBnahmen zu koordinieren.

Fur das Feststellen der Spannungsfreiheit in Innenraumanlagen stehen schon seit Jahrzehnten geeignete Glimmlampenspannungsprufer zur VerfUgung. Sie wer­den heute zunehmend durch elektronische Spannungspriifer mit Eigenpriifvorrich­tung ersetzt.

Schwierigkeiten kann die exakte Feststellung der Spannungsfreiheit bei vollstan­dig gekapselten Schaltanlagen - hierzu gehoren z. B. mit SF6-Gas isolierte Anlagen - machen. In diesem Fall muB nach entsprechenden Schalt- und PriifmaBnahmen

Abb. 10.10. Gekapselte Hochspannungsschaltanlagen mit ausfahrbaren Schaltwagen bieten einen weitgehenden Schutz gegen das Auftreten und die Auswirkungen von StOrlichtb6gen. Die Durchfiihrung der fiinf Sicherheitsregeln wird erleichtert und - z. B. durch die Schaltwa­gentechnik - weitgehend zwangslaufig abgewickelt

Page 21: Der Elektrounfall || Sicherheit beim Arbeiten an elektrischen Anlagen

Die Anwendung der fUnfSicherheitsrege1n bei Hochspannung 309

in den einspeisenden Stationen das Erden und KurzschlieBen mit den eingebauten Erdungsschaltern als Ersatz fUr das Feststellen der Spannungsfreiheit mittels Span­nungsprlifer erfolgen. Flir andere gekapselte Anlagen (z. B. mit GieBharzisolierung) stehen Spannungsprlifer zur VerfUgung, die vom Hersteller auf die einzelne Anlage abgestimmt sind.

Besonderer Wert ist bei Arbeiten in Hochspannungsinnenraumschaltanlagen auf die Kennzeichnung des Arbeitsbereichs sowie die Abdeckung und Abschran­kung benachbarter, unter Spannung stehender Teile zu legen. ErfahrungsgemaB tritt eine Verwechselung des Schaltfeldes auch bei sehr gut ausgebildetem und er­fahrenem Fachpersonal auf. Daher muB durch Kennzeichnung und Abgrenzung (Flihrungsseile, Hinweisschilder, Warnkreuze) benachbarter Schaltfelder fUr eine eindeutige Festlegung des Arbeitsortes gesorgt werden.

10.4.1.2 Freiluftschaltanlagen

Das Freischalten von Anlageteilen in Freiluftschaltanlagen erfolgt im Regelfall von zentralen Steuerstellen aus. Dort sind die Steuerorgane durch Markierungen und Verbotsschilder gegen Wiedereinschalten (Wiederbetatigung) zu sichern und die Energiespeicher wirkungslos zu machen.

Das Feststellen der Spannungsfreiheit mit Spannungsprlifern nach VDE 0681 Teil4 ist auch bei Spannungen bis 380 kV und bei feuchtem Wetter durchfUhrbar. Da die beteiligten Beschaftigten auffestem Boden stehen, kann die Handhabung ei­nes Spannungsprufers in "RegenausfUhrung", der eine Lange bis zu 6 m erreichen kann, durchaus zugemutet werden.

Das Erden und KurzschlieBen erfolgt entweder mit eingebauten Erdungsschal­tern, oder es sind bewegliche Erdungs- und KurzschlieBvorrichtungen vorhanden, die an AnschlieBstellen oder an den Leiterseilen direkt anzuschlieBen sind. Wenn wegen der groBen KurzschluBleistung der Anlage oder bestimmter Anlagenteile sehr groBe Querschnitte fUr das Erden und KurzschlieBen notwendig werden, kann der Einsatz mechanisch betatigter Erdungsteleskope zum HeranfUhren des Seiles notwendig werden.

Auch bei diesen Arbeiten sind die Werte fUr die zulassigen Annaherungen nach Tabelle 10.5 zu beachten.

10.4.1.3 Freileitungen

Bei allen Arbeiten an Freileitungen liber 1 kV ist die Spannungsfreiheit vor Aufnah­me der Arbeit allpolig an den Ausschaltstellen und an der Arbeitsstelle festzustellen. Die Erdungs- und KurzschlieBvorrichtungen sind an der Arbeitsstelle oder zumin­dest von der Arbeitsstelle aus sichtbar anzubringen.

Das Feststellen der Spannungsfreiheit auf Freileitungen wird bei Spannungen bis 110 kV im Regelfall mit den Spannungsprlifern nach VDE 0681 Teil 4 - je nach Witterung in "RegenausfUhrung" - erfolgen. Bei Freileitungen mit h6heren Span­nungen k6nnen solche Spannungsprlifer im Regelfall wegen der schwierigen Arbeit auf Traversen von Gittermasten nicht mehr angewendet werden. Dann erweisen sich beruhrungslos wirkende Spannungsprlifer als nlitzlich, die durch einfaches An-

Page 22: Der Elektrounfall || Sicherheit beim Arbeiten an elektrischen Anlagen

3 \0 Sicherheit beim Arbeiten an elektrischen Anlagen

Abb. 10.11. Spannungsprtifer, die ohne direkte Bertihrung aktiver Teile eine zuverlassige Be­urteilung des Schaltzustandes von Hochspannungsfreileitungen ermoglichen, konnen zu einer wesentlichen Arbeitserleichterung bei gleichzeitiger Verbesserung der Sicherheit wahrend der schwierigen Arbeiten auf Hochspannungsmasten fUhren

legen eines isolierten Testkopfes an die geerdete Isolatorenschutzarmatur eine ein­deutige Aussage tiber den Spannungszustand der Leitung erlauben (Abb. 10.11).

Erdung und KurzschlieBung mtissen ausnahmslos angebracht werden, bevor die Arbeit an der Freileitung beginnen kann. Auch bei einem von allen Seiten freige­schalteten System konnen Spannungen durch Influenz oder Induktion benachbar­ter Systeme sowie durch atmospharische Einwirkungen auftreten, die der auf die Nennspannung der Leitung ausgelegte Spannungspriifer nicht anzeigt.

Wegen der "zulassigen Annaherungen" an unter Spannung stehende Nachbar­systeme von Freileitungen wird auf die Tabelle 10.5 verwiesen.

10.4.1.4 Arbeiten an Kabeln

Bei Kabeln mit Spannungen tiber 1 kV kann ebenso wie bei Niederspannungska­beln im Regelfall nicht an der Arbeitsstelle (z. B. Muffenmontage) geerdet und kurz­geschlossen werden. Urn so mehr ist auf eine zuverlassige und ausreichende Erdung und Kurzschlie13ung entsprechend Tabelle 10.3 an den Abschaltstellen Wert zu le­gen. Die Sicherheit des Mannes vor Ort hangt ausschlieBlich von diesen an den Ab­schaltstellen angebrachten Erdungs- und KurzschlieBvorrichtungen abo

Eine besonders sorgfaltige Auswahl des Kabels mit Kabelplanen und Kabelaus­lesegeraten ist unabdingbar. Wenn auch nur die geringsten Zweifel bestehen, muB

Page 23: Der Elektrounfall || Sicherheit beim Arbeiten an elektrischen Anlagen

Arbeiten in der N iihe unter Spannung stehender Teile 311

das Kabel mit einem KabelbeschuBgerat an der Arbeitsstelle aufSpannungsfreiheit gepruft werden.

10.4.2 Hilfsmittel und personliche Schutzausriistungen

Wesentliche Hilfsmittel fur das Arbeiten in und an Anlagen mit Spannungen uber I kV sind Schaltstangen, Sicherungszangen und Spannungsprufer nach VDE 0681 sowie Erdungs- und KurzschlieBvorrichtungen VDE 0683 Teil 1.

Zum Einschieben in Trennschalter und zum Abdecken der von der Sammel­schiene her noch unter Spannung stehenden Gegenkontakte sind Isolierstoffplatten bereitzuhalten und zu verwenden.

Ein direktes Anlegen isolierender Abdeckungen an aktive, unter Spannung ste­hende Teile von Hochspannungsanlagen ist mit den bisherigen Hilfsmitteln i. allg. nicht moglich und dann auch nicht zulassig.

Zur Durchfuhrung der Abschrankung dienen Schutzgitter aus Isolierstoff. Bei Freiluftanlagen oder Freileitungen sind notfalls auch Bretterwande (z. B. auf Bau­stellen) verwendbar.

Schalthandlungen in Hochspannungschaltanlagen in offener ungeschutzter Bau­weise sollten grundsatzlich unter Verwendung von Schutzhelm und Gesichtsschutz­schild durchgefuhrt werden. Diese personlichen Schutzausrustungen sind zwar nur fur Spannungen bis 1 kV zugelassen. Die praktische Erfahrung hat aber gezeigt, daB beim Auftreten eines Storlichtbogens solche Ausrustungen einen wirksamen Schutz bieten konnen, vor all em dann, wenn der StOrlichtbogen durch entsprechende Schottung der Schaltanlage von der Bedienungsperson abgelenkt wird.

10.4.3 Arbeiten in der Nlihe unter Spannung stehender Teile

Die Beurteilung, Durchfuhrung und Dberwachung der bei "Arbeiten in der Nahe" notwendigen SicherheitsmaBnahmen stellt an die Elektrofachkraft besonders hohe Anforderungen. Sie muB eine Vielzahl von Gesichtspunkten hinsichtlich der Tatig­keit, der Art der Anlage und auch in bezug auf die Spannung berucksichtigen.

Die Angaben in Tabelle lOA sind nicht als Sicherheitsabstande zu betrachten. Sie geben der Elektrofachkraft lediglich einen MaBstab dafur, wie sie die speziellen Sicherheitsabstande unter Berucksichtigung der zu erwartenden Tatigkeiten, des zu handhabenden Materials usw. festzulegen hat. Diese Abstande durfen in keinem Fall erreicht und erst recht nicht unterschritten werden, vielmehr sind in der Regel die Abstande nach Tabelle 10.5 einzuhalten.

Fur Arbeiten an elektrischen Anlagen im Freien durch Elektrofachkrafte sollten generell die Werte der Tabelle 10.5 Anwendung finden. Eine Abweichung in Rich­tung auf die Werte von Tabelle lOA kann im Regelfall nur fur Innenanlagen zuge­standen werden.

Werden nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nahe elektrischer Anlagen durchgefuhrt, so sind ausschlieBlich die Werte fur die zulassigen Annaherungen nach Tabelle 10.6 zu verwenden.

Die Tabelle 10.6 braucht nicht angewendet zu werden, wenn Montagearbeiten auf Anweisung des Betreibers einer elektrischen Anlage an dieser durchgefuhrt werden. Das bedeutet, daB bei Arbeiten an einem Gittermast (z. B. dem Auswechseln oder

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312 Sicherheit beim Arbeiten an elektrischen Anlagen

dem Anstreichen von Konstruktionsteilen des Mastes) oder an einer freigeschalteten Freileitung die zuHissigen Annaherungen nach Tabelle 10.5 eingehalten werden mtissen, wahrend bei der Errichtung eines Gebaudes oder eines Widerlagers (z. B. flir ein Briickenbauwerk) in der Nahe einer Hochspannungsfreileitung in jedem Fall die Werte der Tabelle 10.6 einzuhalten sind.

Den SicherheitsmaBnahmen beim Arbeiten in der Nahe aktiver, unter Span­nung stehender Teile wird aller Erfahrung nach nicht immer die notwendige Bedeu­tung beigemessen. Ais Folge dieser Einstellung treten zahlreiche und schwere Un­falle gerade bei derartigen Arbeiten auf

Besondere AusbildungsmaBnahmen flir die verantwortliche Elektrofachkraft sind daher unbedingt auch dann erforderlich, wenn "nur" in der Nahe unter Span­nung stehender Teile gearbeitet worden solI.

Eine solche Ausbildung flir das Arbeiten in der Nahe unter Spannung stehender Teile laBt sich beispielhaft in folgende Gliederung fassen:

- Arbeiten in der Nahe unter Spannung stehender Teile sind deshalb besonders ge­fahrlich, weil durch unbeabsichtige Bewegungen unter Spannung stehende Teile unmittelbar oder mittelbar bertihrt werden konnen. Mittelbares Beriihren liegt vor, wenn das unter Spannung stehende Anlageteil tiber ein Werkzeug, Bauteil, Gerate oder dgl. bertihrt wird.

- Bei der Beurteilung des Begriffs "Nahe" sind insbesondere die Hohe der Span­nung, auszuflihrende Arbeit, Art und GroBe der verwendeten Gerate, Werkzeuge und Hilfsmittel sowie Qualifikation der Arbeitenden von Bedeutung.

- Wertigkeit der SicherheitsmaBnahmen flir das Arbeiten in der Nahe nach ihrer Reihenfolge beachten:

F reischalten, Abdecken, Abstand halten.

- Insbesondere bei Arbeiten tiber I kV Arbeitsbereiche kennzeichnen. - Klare Auftrage und Arbeitsanweisungen geben. Belehrungen nicht vergessen. Bei

langer dauernden Arbeiten und bei Anderung der Arbeitsbedingungen Belehrun­gen wiederholen.

- Nichtelektrofachkrafte und nicht unterwiesene Personen bei reinen Bau- und Montagearbeiten standig beaufsichtigen oder beaufsichtigen lassen. Sperrige Ge­genstande nur unter geeigneter Aufsicht transportieren.

- Einziehbare und absenkbare Leitern wahrend des Transports absenken. - Bei Spannungen tiber I kV die Mindestabstande sowie die GroBe der Werk-

zeuge und Gerate beachten. - Begriff der "zulassigen Annaherungen" und der "Mindestabstande" nach VBG 4

bzw. VDE 0105 klar herausarbeiten und an praktischen Beispielen erlautern. - Gefahren durch die Wirkungen des elektrischen Stroms auf den menschlichen

Korper und MaBnahmen der Ersten Hilfe darstellen.

Page 25: Der Elektrounfall || Sicherheit beim Arbeiten an elektrischen Anlagen

Literatur 313

10.5 Literatur

VDE-Bestimmungen (Elektrotechnische Regeln i. S. der VBG 4):

DIN 31 OOO/VDE 1000/3.79 Allgemeine Grundsatze flir das sicherheitsgerechte Gestalten technischer Erzeugnisse

VDE 0100/6.77 Bestimmungen flir das Errichten von Starkstroman1agen mit Nennspan­nungen bis 1000 V

DIN 57 10 1IVDE 010 1111.80 Errichten von Starkstroman1agen mit N ennspannungen tiber! kV [VDE-Bestimmung]

DIN 57 104/VDE 0104110.79 Prtifanlagen mit Spannungen tiber 1 kV [VDE-Bestimmung] DIN 57 105 Blatt 1IVDE 0105 Teil 115.75 VDE-Bestimmung flir den Betrieb von Starkstrom­

anlagen; Allgemeine Bestimmungen Teil 4/5.81 Zusatzfestlegungen flir ortsfeste elektrostatische Sprtihanlagen [VDE-Bestim­mung] Teil517.81 Zusatzfestlegungen flir Elektrofischereianlagen [VDE-Bestimmung] Teil 617.81 Zusatzfestlegungen flir Tagebaue, Steinbrtiche und ahnliche Betriebe [VDE­Bestimmung] Tei18/3.80 Zusatzfestlegungen flir Elektrofilteranlagen [VDE-Bestimmung] Tei1917.81 Zusatzfestlegungen flir explosionsgefahrdete Bereiche [VDE-Bestimmung] Teilll12.72 Sonderbestimmungen flir den Betrieb von elektrischen Anlagen im Bergbau

DIN 57107 /VDE 0107/6.81 Errichten und Prtifen von elektrischen Anlagen in medizinisch genutzten Raumen [VDE-Bestimmung]

DIN 57 108/VDE 0108112.79 Errichten und Betreiben von Starkstromanlagen in baulichen Anlagen flir Menschenansammlungen sowie von Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstatten [VDE-Bestimmung]

DIN 57 113/VDE 0113/3.81 Elektrische Ausrtistung von Bearbeitungs- und Verarbeitungsma­schinen mit Nennspannungen bis 1000 V [VDE-Bestimmung]

VDE 0115/8.75 Bestimmungen flir elektrische Bahnen DIN 57 165/VDE 0165/6.80 Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefahrdeten Be­

reich en [VDE-Bestimmung] VDE 0680 Bestimmungen flir Schutzbekleidung, Schutzvorrichtungen und Gerate zum Arbei­

ten an unter Spannung stehenden Betriebsmitteln bis 1000 V Tei11l 1.77 Isolierende Schutzbekleidung und Schutzvorrichtungen

DIN 57 680/VDE 0680 VDE-Bestimmung flir Korperschutzmittel, Schutzvorrichtungen und Gerate zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Betriebsmitte1n Teil2/3.78 Isolierte Werkzeuge, Tei13/9.77 Betatigungsstangen Tei16/4.77 Einpolige Spannungsprtifer bis 250 V Wechse1spannung

DIN 57 680 Teil 4/VDE 0680 Tei1 4111.80 Korperschutzmittel, Schutzvorrichtungen und Ge­rate zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis 1000 V; NH-Sicherungsauf­steckgriffe [VDE-Bestirnmung]

DIN 57 6811VDE 0681 VDE-Bestimmung flir Gerate zum Betatigen, Prtifen und Abschran­ken unter Spannung stehender Betriebsmitte1 mit Nennspannungen tiber 1 kV Tei11l3.77 Allgemeine Fest1egungen TeiI2/3.77 Scha1tstangen, Tei13/3.77 Sicherungszangen

DIN 57681 Teil 4/VDE 0681 Teil 4/8.78 Gerate zum Betatigen und Prtifen unter Spannung stehender Betriebsmittel mit Nennspannungen tiber I kV; Spannungsprtifer flir Wechsel­spann ung [VD E-Bestimm ung]

DIN 57 683/VDE 0683 Teil I/6.79 Ortsveranderliche Gerate zum Erden und KurzschlieJ3en; Freigeflihrte Erdungs- und KurzschlieJ3gerate [VDE-Bestimmung]

Verordnung uber Allgemeine Bedingungen for die Elektrizitatsversorgung von Tarifkunden (AVBEltv) vom 21. Juni 1979; Bundesgesetzb1att Jahrgang 1979, Tei1 I, S. 684. Zweite Verordnung zur Duchfuhrung des Gesetzes zur Forderung der Energiewirtschaft (2. DVO zum Energiewirtschaftsgesetz) vom 31. August 1937, Reichsgesetzb1att I, S. 918, abgedruckt in: Nothlichs M, Jeiter W, Sttirk P (1979) Rechtsvorschriften im Bereich der Elektrotechnik. Erich Schmidt, Berlin


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