Date post: | 06-Apr-2015 |
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Demokratie braucht Dich!
Der Vorarlberger Landtag
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Was ist der Landtag?
Der Landtag ist das Parlament des Landes Vorarlberg.
In der Demokratie werden wichtige politische Entscheidungen durch das vom Volk gewählte Parlament getroffen.
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Landtagsgeschichte
Der Landtag wurde 1861 eingerichtet.
Seit 1919 wird er auf Grund des allgemeinen Wahlrechts gewählt.
Seit 1918 ist Vorarlberg ein eigenständiges Land Österreichs mit eigenen Gesetzgebungszuständigkeiten.
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Aufgaben
Im Landtag erfolgt die
• Gesetzgebung des Landes• Wahl der Landesregierung• Genehmigung des Landesbudgets• Kontrolle der Landesregierung
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Landesgesetzgebung
Das Land hat viele wichtige Aufgaben, z.B.:• Soziale und gesundheitliche Angelegenheiten z.B. Jugendschutz, Spitalsrecht, Katastrophenschutz
• Umweltschutz z.B. Naturschutz, Bodenschutz, Abwasserbeseitigung
• Bauwesen z.B. Baurecht, Wohnbauförderung, Wasserversorgung
• Bildungswesen z.B. Schulrecht, Kindergartenwesen
• Verwaltung
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Entstehung eines Landesgesetzes
• Gesetzesvorschlag (z.B. der Landesregierung oder von Abgeordneten)
• Beratungen im Rechtsausschuss• Diskussion und Beschluss im Landtag• Inkrafttreten, wenn weder vom Volk noch von
den Gemeinden eine Volksabstimmung verlangt wird
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Kontrolle
Die Kontrolle erfolgt über• den Budgetbeschluss• den Rechenschaftsbericht der Regierung• Anfragen der Abgeordneten an die
Regierungsmitglieder• Berichte des Rechnungshofs, des Landes-
Rechnungshofs und der Landesvolksanwältin• Beschlüsse des Landtags, mit denen die
Regierung aufgefordert wird, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen
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Landtagspräsidentin
Aufgaben • Leitung der Landtagssitzungen• Vertretung des Landtags nach außen,
insbesondere in Gremien auf nationaler und internationaler Ebene
• Wahrung der Würde und der Rechte des Landtags
• Handhabung der Geschäftsordnung
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Landtagsdirektion
Aufgaben• Geschäftsstelle des Landtags, der
Ausschüsse, der Landtagspräsidentin, der Landtagsvizepräsidenten sowie des Erweiterten Präsidiums
• Unterstützung und Beratung der Landtagspräsidentin
• Öffentlichkeitsarbeit• Besucherdienste
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Landtagsfraktionen
• Alle in den Landtag gewählten Abgeordneten, die derselben wahlwerbenden Partei angehören, bilden eine Fraktion.
• Eine Fraktion mit mindestens drei Abgeordneten hat das Recht, einen Klub zu bilden.
• Ein Klub hat das Recht auf Räumlichkeiten und finanzielle Unterstützung.
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Ausschüsse
• Vorberatung der Entscheidungen des Landtags
Im Vorfeld der Landtagssitzung können Standpunkte abgeklärt und Kompromisse gefunden werden.
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Landtagssitzung
• Öffentliche Sitzung• Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher
Mehrheit• Ausnahmen:
- Verfassungsgesetze
- Wahl der Landesvolksanwältin und des Landes-Rechnungshofdirektors
Demokratie braucht Dich!