Date post: | 06-Apr-2015 |
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Datum/AKSZwww.aksz.ch
AUSGLEICHSKASSE • IV-STELLE SCHWYZ
Umsetzung PflegefinanzierungKurzinformation für die Gemeinden
Othmar Mettler
Ausgleichskasse Schwyz
Othmar Mettler / 13.12.2010www.aksz.ch
AUSGLEICHSKASSE • IV-STELLE SCHWYZ
Lebensphase – Risiko „Pflegebedürftigkeit“
Das Leben ist vielfältig – und selten wirklich planbar!
Othmar Mettler / 13.12.2010www.aksz.ch
AUSGLEICHSKASSE • IV-STELLE SCHWYZ
Neuordnung der Pflegefinanzierung:Idee
Zwei Reformziele von Bundesrat und Bundesparlament:
Finanzielle Entlastung der pflegebedürftigen Personen Keine zusätzliche Belastung der Krankenversicherung
durch zunehmende altersbedingte Pflegeleistungen
Die Neuordnung der Pflegefinanzierung ist keine neuePflegeleistung.
Es ist eine Finanzvorlage; es sollten keine neuen oder höheren Kosten entstehen, sondern es soll nur eine andere Finanzierung erfolgen (Fragezeichen? = systembedingte Anpassung der Heimtaxen aufgrund von 12 statt 4 BESA-Stufen)
Othmar Mettler / 13.12.2010www.aksz.ch
AUSGLEICHSKASSE • IV-STELLE SCHWYZ
Revision von drei Bundesgesetzen
Teilrevision von drei Bundes-Sozialversicherungsgesetzen
Bundesgesetz über die AHV (AHVG) Bundesgesetz über die EL zur AHV / IV (ELG) Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Zudem: Detailregelung in den entsprechenden Bundes-
Verordnungsbestimmungen Teilrevision von vier kantonalen Rechtserlassen Neue kantonale Pflegefinanzierungsverordnung
In Kraft: 1. Januar 2011
Othmar Mettler / 13.12.2010www.aksz.ch
AUSGLEICHSKASSE • IV-STELLE SCHWYZ
Pflegefinanzierung: AHVG
AHVG: HE leichten Grades
Im AHVG wird mit der HE leichten Grades eine neue Leistung geschaffen
Anspruch haben Altersrentnerinnen und -rentner, die zu Hause leben
Kein Anspruch haben AHV-Rentnerinnen und -rentner, die im Heim leben
Höhe des Anspruches: CHF 232.- / Monat = CHF 2‘784.- / Jahr (Stand 2011)
Othmar Mettler / 13.12.2010www.aksz.ch
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Pflegefinanzierung: ELG (1)
ELG: Höhere Vermögensfreibeträge
Bei der EL wird ein Anteil des Reinvermögens, nach Abzug eines Freibetrages, als so genannter Vermögensverzehr zu den Einnahmen hinzugezählt.
Der Freibetrag wird erhöht: Alleinstehende: neu CHF 37‘500.- (bisher 25‘000.-) Ehepaare: neu CHF 60‘000.- (bisher 40‘000.-) Bereits per 2008 wurde der Freibetrag für selbstbewohntes
Wohneigentum von CHF 75‘000.- auf CHF 112‘500.– erhöht. neu: Freibetrag von CHF 300‘000.– wenn ein Ehepartner im
Pflegeheim und der andere im selbstbewohnten Wohneigentum lebt oder wenn eine Person Bezügerin einer HE ist und im selbstbewohnten Wohneigentum lebt.
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Pflegefinanzierung: ELG (2)
EL: Höhere maximale Heimtaxen
neu Art. 10 Abs. 2 Bst. a ELG:
„Keine Fürsorgeabhängigkeit wegen Aufenthalt im Pflegeheim“
Erhöhung der maximalen Heimtaxen per 1.1.2011:
a) Pflegeheim von Fr. 308.– auf neu Fr. 365.–
b) Schwerstpflegebedürftige max. Fr. 574.–
(Soweit bekannt: Umrechnung von Amtes wegen)
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Pflegefinanzierung: Akut- und Übergangspflege
Die Kosten für eine im Spital angeordnete Akut- und Übergangspflege werden von der Krankenversicherung und vom Wohnkanton nach den Regeln der Spitalfinanzierung abgerechnet
Die Kostenübernahme erfolgt längstens während zwei Wochen
Der kantonale Anteil beträgt mindestens 55 Prozent
Die Kosten der Hotellerie (Kost / Logis) gehen zu Lasten der pflegebedürftigen Person
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Pflegefinanzierung: Ambulante Pflege (Spitex)
Die spitalexterne Pflege (Spitex) ist Aufgabe der Gemeinden (GesV § 15)
Sofern die Kosten nicht durch Dritte und die versicherte Person gedeckt sind, übernimmt die Gemeinde die Finanzierung
Die Kostenbeteiligung der versicherten Person ist begrenzt (Festlegung durch den Regierungsrat, jedoch max. 10 % von CHF 79.80 = CHF 8.– gemäss KR-Beschluss vom 20.5.2010)
Versorgung: Verträge der Gemeinden mit zehn Spitex-Organisationen Fünf private Spitex-Organisationen und zehn
Pflegefachfrauen erbringen Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung (Restfinanzierung durch die Gemeinden)
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Pflegefinanzierung: Stationäre Pflege
Restfinanzierung der nicht gedeckten Pflegekosten
Beispiel:
Pflegetaxe des Heimes / Tag CHF 250.00
Beitrag der Krankenkasse (OKP) / Tag CHF 108.00
Restbetrag (nicht durch KK gedeckt) CHF 142.00Anteil pflegebedürftige Person (max. 20% von CHF 108.-) CHF 21.60
Restfinanzierung durch die öffentliche Hand (Gemeinden) CHF 120.40
(nicht berücksichtigt sind die Kosten für Kost + Logis)
Die Abwicklung erfolgt via die Ausgleichskasse Schwyz
Die Finanzierung der Heimkosten via die Gemeinden
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Pflegefinanzierung: Verfahren Heimaufenthalt
Ablauf Rechnungsstellung
1. Schritt
» nächste Schritte
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Pflegefinanzierung: Anmeldung/Auszahlung
Der Anspruch für die Rückvergütung der Pflegekosten (Restfinanzierung) erfolgt mit einer einmaligen Anmeldung (Grunddaten).
Die Ausgleichskasse Schwyz bestätigt den Anspruch.
vP macht monatlich oder periodisch die Rückerstattung geltend:
Einreichen der Heimrechnung sowie der KK-Abrechnung (inkl. Zusatzversicherungen)
Die Ausgleichskasse Schwyz berechnet und zahlt aus (in der Regel innerhalb von 30 Tagen)
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Anmeldeformular (Muster)
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AUSGLEICHSKASSE • IV-STELLE SCHWYZ
Zuständigkeit
Pflegefinanzierung (Heim): § 19 Abs. 1 SEG:
Wohnsitz und Heimaufenthalt im Kanton Schwyz
= Anspruch im Kanton Schwyz Wohnsitz in Schwyz und Heimaufenthalt in St. Gallen
= Anspruch im Kanton Schwyz Wohnsitz in Zürich und Heimaufenthalt in Kanton Schwyz
= Anspruch im Kanton Zürich
Achtung: Bei EL-Anspruch spezielle Regeln
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Detailabrechnung (Muster)
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Relevanz für Kanton und Gemeinden
Othmar Mettler / 13.12.2010www.aksz.ch
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Pflegefinanzierung – Neue Aufgabe
Neuordnung der Pflegefinanzierung
Stationäre Pflege (Pflegeheim)
1. Januar 2011 Aufgabe der Gemeinden § 19a SEG (Finanzierung durch die
Gemeinden Durchführung durch
Ausgleichskasse Schwyz Kanton trägt die
Durchführungskosten Budget: Nur ganz grobe
Schätzungen möglich!
Othmar Mettler / 13.12.2010www.aksz.ch
AUSGLEICHSKASSE • IV-STELLE SCHWYZ
Abrechnung mit den Gemeinden
§ 11 Pflegefinanzierungsverordnung:- Anteile der Gemeinden werden nach Einwohnerzahl
bemessen- Halbjährlich als Vorschuss und Schlussabrechnung
Ende Jahr (analog EL und IPV)
Othmar Mettler / 13.12.2010www.aksz.ch
AUSGLEICHSKASSE • IV-STELLE SCHWYZ
Pflegefinanzierung – Roadshow 2011
Informationstour
„Wie finanziere ich die Pflegekosten“?
Wir sind auch in Ihrer Nähe: 18. Januar 2011 Küssnacht, Monséjour 19. Januar 2011 Einsiedeln, Dorfzentrum 25. Januar 2011 Schwyz, MythenForum 26. Januar 2011 Freienbach, Gemeinschaftszentrum 2. Februar 2011Wangen, Mehrzweckhalle Buchberg