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Datenschutz und Datensicherheit bei DATEVtungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie zur...

Date post: 24-Jul-2020
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Datenschutz und Datensicherheit bei DATEV Software Service Beratung Wissen
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Page 1: Datenschutz und Datensicherheit bei DATEVtungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit.“ (Code of Business Conduct, Artikel 2: Datenschutz

Datenschutz und Datensicherheit bei DATEV

Software

Service

Beratung

Wissen

Page 2: Datenschutz und Datensicherheit bei DATEVtungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit.“ (Code of Business Conduct, Artikel 2: Datenschutz

3

DATEV – Datenschutz wird großgeschrieben

Bei DATEV steckt die Datenverarbeitung schon im Namen. Als Dienstleister

für steuer- und rechtsberatende Berufe speichern und verarbeiten wir sensible

personenbezogene und geschäftliche Informationen. Diese zu sichern und vor

unerlaubten Zugriffen zu schützen, hat für uns dabei natürlich oberste Priorität.

Wir geben Ihnen einen Einblick, wie Datenschutz und Datensicherheit bei DATEV

umgesetzt werden. Damit möchten wir Sie nicht nur informieren, sondern Ihnen

auch helfen, die rechtlichen Vorschriften in Sachen Datenschutz einzuhalten.

Denn nach § 11 Absatz 2 Satz 4 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind

Auftraggeber verpflichtet, sich beim Auslagern der Datenverarbeitung zu

überzeugen, dass der Auftragnehmer die vereinbarten technischen und organi-

satorischen Vorkehrungen für Schutz und Sicherheit dieser Daten getroffen hat.

Inhalt

1 Datenschutz bei DATEV 4

Persönliche Verantwortung 5

Transparente Datenverarbeitung 6

Unterstützung durch DATEV-

Produkte und Dienstleistungen 9

2 Datenverarbeitung

im Auftrag 10

Rechtliche Grundlagen 10

Datengeheimnis 12

Informationssicherheits-

Management 13

Sicherheitsmechanismen

bei DATEV 14

Datensicherungsmaßnahmen 16

3 Testate 18

ISO/IEC 27001 19

DIN SPEC 66399 20

Datenschutzaudit 21

Kurzbericht zum Datenschutz 22

Page 3: Datenschutz und Datensicherheit bei DATEVtungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit.“ (Code of Business Conduct, Artikel 2: Datenschutz

4 5

Persönliche Verantwortung

Transparente Datenverarbeitung

Unterstützung durch DATEV-

Produkte und Dienstleistungen

Datenschutz

bei DATEV 1Sensible Informationen – bei DATEV in guten Händen

1

Als Genossenschaft für mehr als 40.000 Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschafts-

prüfer ist DATEV der Experte für sensible Daten. Unsere 6.800 Mitarbeiter erwirtschaften

mehr als 800 Millionen Euro Umsatz jährlich. Damit ist DATEV auch im europäischen

Vergleich einer der größten Dienstleister für Software und Datenverarbeitung.

Umgang mit sensiblen Daten –

unsere Geschäftsgrundlage

Wir wahren nicht nur die berufsständi-

schen Interessen unserer Mitglieder.

Seit 50 Jahren sind Software und IT

unsere Kernkompetenz: Jeden Monat

speichern wir in unserem Rechenzent-

rum die Finanzbuchführung von etwa

2,5 Millionen deutschen Unternehmen.

Mehr als elf Millionen Arbeitnehmer

bekommen von uns erstellte Lohnab-

rechnungen.

Im Auftrag von Kanzleien und Unter-

nehmen übermitteln wir täglich Abrech-

nungsdaten an zahlreiche Institutionen.

Datenschutz und Datensicherheit sind

in unserem Geschäft unverzichtbar.

Compliance – klares Bekenntnis

zum Datenschutz

Unsere Mitarbeiter wissen schon bei

Unterzeichnung des Arbeitsvertrags:

Wer mit vertraulichen personenbe-

zogenen und geschäftlichen Daten

arbeitet, trägt eine große Verantwor-

tung. Hier setzen wir besonders hohe

Standards an. Jeder Mitarbeiter muss

die gesetzlichen Vorschriften und unsere

internen Regeln zum Datenschutz

kennen und umsetzen. Dafür tragen wir

durch regelmäßige Schulungen Sorge.

Auch unsere Geschäftspartner müssen

ihrer Fürsorgepflicht in Sachen Daten-

schutz nachkommen. Unser Verhaltens-

kodex – der Code of Business Conduct

– formuliert weitreichende Ansprüche

an uns selbst und unsere Partner.

„Für DATEV als berufsständischen DV-Dienstleister haben Datensicherheit

und Datenschutz oberste Priorität und sind von grundlegender Bedeutung.

DATEV steht für außergewöhnliche Standards in diesem Bereich.

Dies gilt in besonderer Weise für personenbezogene Daten, aber auch für

Geschäftsdaten. Allen Mitarbeitern obliegt in diesem Zusammenhang eine

besondere Verantwortung. Alle Mitarbeiter wahren die strikte Vertraulichkeit

von Mitglieds- und Mandantendaten, insbesondere von Auftragsdaten.

DATEV verlangt von allen Geschäftspartnern die Einhaltung der Verplich- tungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie zur Wahrung der

Vertraulichkeit.“

(Code of Business Conduct, Artikel 2: Datenschutz und Datensicherheit)

Page 4: Datenschutz und Datensicherheit bei DATEVtungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit.“ (Code of Business Conduct, Artikel 2: Datenschutz

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Datenschutz

bei DATEV 1

Unsere Abteilung für IT-Sicherheit berät

und unterstützt dabei, wenn technische

Vorgaben einheitlich umgesetzt werden

müssen. Für Datenschutz und Sicherheit

relevante Fragestellungen werden zudem

in Gremien aus unterschiedlichen Berei-

chen beraten. Sie sorgen dafür, dass

unternehmensweit einheitliche Lösungen

umgesetzt werden.

Alle Mitarbeiter in unserem Datenschutz-

Team sind speziell geschult und verfügen

über den gesetzlich geforderten Fach-

kundenachweis. Durch Fortbildungen

und das aktive Engagement in Fachgre-

mien sind sie in datenschutzrechtlichen

Fragen stets auf dem neuesten Stand.

Insbesondere wirken sie in folgenden

Organisationen mit:

Arbeitsgemeinschaft für wirtschaft-

liche Verwaltung e.V. (AWV)

Bundesverband Informationswirt-

schaft, Telekommunikation und

neue Medien e.V. (bitkom)

Berufsverband der Datenschutzbe-

auftragten Deutschlands (BvD) e.V.

Gesellschaft für Datenschutz und

Datensicherheit e.V. (GDD)

DATEV als verantwortliche Stelle –

vielfältige Schutzmaßnahmen

Der Datenschutzbeauftragte der DATEV

wacht darüber, auf welche Weise

personenbezogene Daten an welcher

Stelle im Unternehmen verarbeitet wer-

den. Nach den Regeln des Bundesdaten-

schutzgesetzes (§§ 4e u. 4g) müssen

ihn die Fachbereiche regelmäßig infor-

mieren, welche Daten zu welchem

Zweck erhoben, verarbeitet und genutzt

werden.

Das öffentliche Verfahrensverzeichnis

der DATEV ist ebenso wie die Daten-

schutzerklärung gemäß § 13 des Tele-

mediengesetzes (TMG) im Internet

unter www.datev.de/datenschutz

einzusehen.

Schutz auch für Daten juristischer

Personen

DATEV schützt nicht nur personenbe-

zogene Daten. Unsere unternehmens-

internen Richtlinien legen fest, dass die

Informationssicherheitsmaßnahmen der

DATEV auch auf Daten über juristische

Personen – wie Unternehmen, Institu-

tionen oder Vereine – anzuwenden sind.

Datenschutzorganisation bei

DATEV – sensibilisieren, beraten,

kontrollieren

Datenschutz ist bei DATEV eine ganz-

heitliche Aufgabe, die das Unternehmen

auf allen Ebenen erfüllt. Der Datenschutz-

beauftragte ist organisatorisch direkt

dem Vorstandsvorsitzenden zugeordnet.

Er wirkt darauf hin, dass die aktuellen

gesetzlichen Regelungen des Bundes-

datenschutzgesetzes (BDSG), des

Telemediengesetzes (TMG) oder des

Telekommunikationsgesetzes (TKG)

stets eingehalten werden.

Unterstützt wird er dabei von seinem

Team, den Bereichsbeauftragten für den

Datenschutz in den Geschäftsbereichen

sowie Ansprechpartnern in den DATEV-

Niederlassungen. Diese machen unsere

Mitarbeiter immer wieder auf ihre Ver-

antwortung aufmerksam und über-

prüfen die Einhaltung von Vorgaben.

Sie geben Hilfestellung, wenn es darum

geht, die hohen Anforderungen an

Schutz und Sicherung der verarbeiteten

Daten in die Praxis umzusetzen.

Sensibilisieren, beraten, kontrollieren –

das sind unsere Handlungsdevisen für die

Umsetzung eines guten Datenschutzes.

Datenschutzmitarbeiter

von DATEV engagieren

sich und arbeiten u. a.

in folgenden Organisa-

tionen aktiv mit:

www.awv-net.de

www.bitkom.org

www.bvdnet.de

www.gdd.de

Persönliche Verantwortung

Transparente Datenverarbeitung

Unterstützung durch DATEV-

Produkte und Dienstleistungen

Page 5: Datenschutz und Datensicherheit bei DATEVtungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit.“ (Code of Business Conduct, Artikel 2: Datenschutz

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Datenschutz

bei DATEV 1

Kundenbetreuung – Produkte und

Services für den Datenschutz

Große Sorgfalt im Umgang mit sen-

siblen Daten schreibt das Gesetz auch

unseren Kunden vor. Mit unseren Er-

fahrungen und unserem Know-how

helfen wir Ihnen, Ihren Pflichten beim

Umgang mit Kunden- und Mandanten-

daten nachzukommen.

Dafür bieten wir verschiedene Produkte

und Dienstleistungen zu Datenschutz

und IT-Sicherheit an, darunter Lösungen

für die sichere Kommunikation (DATEV

E-Mail-Verschlüsselung) und für den

sicheren Internetzugang (DATEVnet).

DATEV SmartCard und DATEV mIDentity

schützen Anwendungen und Daten mit

Signatur und Verschlüsselung sowie als

Datensafe.

DATEV-Consulting berät und schult Sie

zu Datenschutz, Informations- und IT-

Sicherheit, führt Risikoprüfungen und

Audits durch und stellt Ihnen auf

Wunsch auch einen externen Daten-

schutzbeauftragten zur Verfügung.

Persönliche Verantwortung

Transparente Datenverarbeitung

Unterstützung durch DATEV-

Produkte und Dienstleistungen

Klassifizierung des Schutzbedarfs

von Daten

Wie schutzbedürftig Daten sind, richtet

sich nach drei Parametern: Vertraulich-

keit, Verfügbarkeit und Integrität. Name

und Adresse eines Unternehmens zum

Beispiel, die sich im Internet oder Tele-

fonbuch finden lassen, sind längst nicht

so sensibel wie Lohnabrechnungen.

Die Einstufung des Schutzbedarfs be-

stimmter Daten entscheidet über den

Umgang mit ihnen und die erforder-

lichen Schutzmaßnahmen.

Zuständige Aufsichtsbehörde

Das Bayerische Landesamt für Daten-

schutzaufsicht (www.lda.bayern.de)

in Ansbach ist die zuständige Auf-

sichtsbehörde für den Datenschutz

bei DATEV. Es überwacht die Einhaltung

der Datenschutzvorschriften und hilft

mit, dass unsere Sicherheitsvorkeh-

rungen dem hohen Standard entspre-

chen, den der Gesetzgeber und wir

selbst uns auferlegen.

Page 6: Datenschutz und Datensicherheit bei DATEVtungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit.“ (Code of Business Conduct, Artikel 2: Datenschutz

10 11

Datenverarbeitung –DATEV als Auftragnehmer

2Rechtliche Grundlagen

Datengeheimnis

Informationssicherheits-

Management

Sicherheitsmechanismen

bei DATEV

Datensicherungsmaßnahmen

Datenverarbeitung

im Auftrag 2

Einsatz von Subunternehmern

Wenn es sich für die Abwicklung eines

Auftrags empfiehlt, ist DATEV berechtigt,

bestimmte Leistungen von Subunter-

nehmern erbringen zu lassen. Der Sub-

unternehmer übernimmt in diesem Fall

dieselben Verpflichtungen in Bezug auf

Vertraulichkeit, Datenschutz und Infor-

mationssicherheit wie DATEV.

Soweit Daten von Mandanten eines

Mitgliedes, die der beruflichen Ver-

schwiegenheit unterliegen, von DATEV

an Subunternehmer weitergegeben

werden müssen, holen wir gemäß Ziffer

15.5 der Allgemeinen Geschäftsbedin-

gungen in jedem Einzelfall das Einver-

ständnis des Mitglieds ein. Das Mitglied

selbst wiederum sorgt dafür, dass der

betroffene Mandant seine Zustimmung

zur Weitergabe der Daten gegeben hat.

Nebenleistungen wie die Wartung von

Maschinen und Geräten oder Reinigung

gelten nicht als Subunternehmertätig-

keiten. Ebenso wenig gehört dazu die

Einschaltung von Dienstleistern, die dem

Post- und/oder Fernmeldegeheimnis

unterliegen.

Gesetzliche Grundlagen der

Auftragsdatenverarbeitung

Gibt ein Unternehmen personen-

bezogene Daten zur Verarbeitung oder

Nutzung an einen Dienstleister wie

DATEV weiter, ist der Auftraggeber

weiterhin selbst für die Einhaltung der

Datenschutzvorschriften verantwortlich.

Der Auftraggeber muss daher seinen

Auftragnehmer sorgfältig auswählen

und schriftlich beauftragen. Die not-

wendigen Inhalte dieser Vereinbarung

regelt ebenfalls § 11 BDSG.

Bei der Auswahl des Dienstleisters hat

der Auftraggeber insbesondere die

Eignung der getroffenen technischen

und organisatorischen Maßnahmen

zum Schutz der dem Auftragnehmer

überlassenen Daten zu prüfen. Zudem

muss sich der Auftraggeber vor Beginn

der Datenverarbeitung und regelmäßig

auch danach von der Einhaltung dieser

Maßnahmen überzeugen und das

Ergebnis dokumentieren.

DATEV möchte ihren Kunden dabei

helfen, sich detailliert zu informieren,

ob ihre Daten bei DATEV in den richtigen

Händen sind. Deshalb prüft ein unabhän-

giges Institut regelmäßig die wirksame

Umsetzung der Datenschutzmaßnahmen

nach § 9a BDSG und das Informations-

sicherheits-Managementsystem nach der

Norm ISO/IEC 27001.

Anhand der Zertifikate – die auch im

Kapitel 3 dieser Broschüre beigefügt

sind – kann der Auftraggeber seinen

Prüfungspflichten nachkommen, ohne

dass eine Kontrolle vor Ort bei DATEV

nötig wäre (das BDSG schreibt eine

solche nicht vor).

Vertragliche Grundlagen

DATEV verpflichtet sich, ihr überlassene

Daten nur im Rahmen der Weisungen

des Auftraggebers zu verarbeiten, sie

durch angemessene Vorkehrungen vor

Verlust, Manipulation und Missbrauch

zu schützen und sie nicht an unbefugte

Dritte weiterzugeben.

Welche Verpflichtungen DATEV und ihr

Auftraggeber in Sachen Datenschutz

einzuhalten haben, insbesondere der

Weisungsrahmen (vgl. § 11 Abs.2 Nr. 9

BDSG), ist in den folgenden vertrags-

relevanten Dokumenten geregelt:

Satzung der Genossenschaft

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von DATEV

Vereinbarung zur Auftragsdaten-

verarbeitung

Leistungsbeschreibungen von

Programmen und Dienstleistungen

Individueller Auftrag

Beitrittserklärung (bei Mitgliedern

der Genossenschaft).

Zentrales Vertragsdokument ist die

Vereinbarung zur Auftragsdatenver-

arbeitung. Sie konkretisiert, welche

datenschutzrechtlichen Pflichten

DATEV und ihre Auftraggeber zu

erfüllen haben. Die Vereinbarung findet

Anwendung bei Aufträgen, bei denen

unsere Mitarbeiter oder unsere Sub-

unternehmer mit personenbezogenen

Daten des Auftraggebers in Berührung

kommen können.

Erweiterungen des Weisungsrahmens

über den hier vereinbarten Umfang

hinaus sind nur über einvernehmliche

Vertragsanpassungen möglich. So wie

DATEV bekennt sich auch der Auftrag-

geber in der Vereinbarung zur Auftrags-

datenverarbeitung dazu, die Daten-

schutzgesetze einzuhalten.

Datenverarbeitung im Auftrag ist Vertrauenssache. Der Gesetzgeber gibt mit § 11 BDSG

bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag einen

rechtlichen Rahmen vor. Die Nichtbeachtung durch den Auftraggeber kann mit Bußgeld

geahndet werden.

Page 7: Datenschutz und Datensicherheit bei DATEVtungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit.“ (Code of Business Conduct, Artikel 2: Datenschutz

12 13

Datenverarbeitung

im Auftrag 2

Durch Schulungen und Informations-

veranstaltungen tragen wir dafür Sorge,

dass die Mitarbeiter mit den gesetzlichen

Schutzbestimmungen vertraut sind.

Es ist uns wichtig, unsere Mitarbeiter

immer wieder zu erinnern, wie bedeut-

sam diese Diskretion ist. Deshalb sind

regelmäßige Online-Schulungen und

Seminare zum Thema selbstverständlich.

Ganzheitliche Konzepte für

Informationssicherheit

Bei DATEV wird Informationssicherheit

mit System umgesetzt. Weil sich Vor-

schriften, Technik und organisatorische

Rahmenbedingungen ändern können,

arbeiten wir ständig daran, unsere Maß-

nahmen für die Datensicherheit anzu-

passen und zu verbessern.

Wir betreiben ein nach ISO/IEC 27001

zertifiziertes Managementsystem für

Informationssicherheit – das Zertifikat

umfasst das DATEV-Rechenzentrum

sowie das Druck-, Logistik- und Service-

zentrum der DATEV.

Darüber hinaus entwickeln wir unsere

Sicherheitsvorkehrungen in einem

kontinuierlichen Verbesserungsprozess

entsprechend den gesetzlichen, techni-

schen und organisatorischen Anforde-

rungen weiter.

Unser Informationssicherheitskonzept

umfasst bauliche, personelle, organisa-

torische und technische Vorkehrungen,

um die Sicherheit der Objekte und des

Datenbestandes zu gewährleisten. Die

technischen und organisatorischen Maß-

nahmen sollen unbefugte Datenzugriffe

verhindern und einen ordnungsgemäßen

Umgang mit Daten und Datenträgern

sicherstellen.

Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

überprüfen wir durch unabhängige

interne und externe Audits sowie durch

unangekündigte Notfallübungen mit

wechselnden Schwerpunkten. Die Ergeb-

nisse dieser Überprüfungen bilden die

Grundlage für gezielte Verbesserungs-

maßnahmen.

Datenaustausch mit dem DATEV-

Rechenzentrum

DATEV hat verschiedene Lösungen

entwickelt, um die Vertraulichkeit und

Integrität der Daten sowie eine eindeu-

tige Identifikation und Authentifikation

zu gewährleisten. Dazu gehören die

DATEV SmartCard und DATEV mIDentity.

Mit Hilfe dieser Sicherheitsmechanismen

kann der Anwender auf seine Daten im

DATEV-Rechenzentrum zugreifen und

internetbasierte Dienste nutzen.

Auslagern der Datenverarbeitung

Für Kunden, die ihre IT-Infrastruktur

in die Cloud auslagern wollen, bieten

wir die Produkte DATEVasp und DATEV-

SmartIT an. Software und Daten des

Kunden liegen im DATEV-Rechenzentrum,

die Bedienung erfolgt mittels Terminal-

server über das Netz. Die sichere

Kommunikation vom Kunden zum

DATEV-Rechenzentrum wird durch

geeignete, aktuelle Verschlüsselungs-

mechanismen gewährleistet.

Das Support- und Servicenetz für

DATEVasp und DATEV-SmartIT wird

getrennt von der Bürokommunikation

betrieben, um Sicherheit und Vertrau-

lichkeit der Daten zu garantieren.

Die Support-Mitarbeiter sind im Rahmen

des DATEV-Berechtigungskonzepts einer

gesonderten Rollengruppe zugewiesen,

deren Zugriffsrechte und Einstellungen

einer speziellen Aufsicht unterliegen.

Verpflichtung zur Verschwiegen-

heit

DATEV stellt sicher, dass die Mitarbeiter

auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG

verpflichtet sind. Für DATEV gilt zudem –

wie für ihre Mitglieder – eine besondere

Verschwiegenheitspflicht, wenn es um

Mandantendaten geht. Denn DATEV

gilt als anerkannter berufsmäßig tätiger

Gehilfe ihrer Mitglieder. Daher werden

unsere Mitarbeiter auch über diese

berufsrechtlichen Vorschriften belehrt

und darauf verpflichtet.

Zu unserer besonderen Verschwiegen-

heitspflicht bekennen wir uns in Ziffer

16.1 der Allgemeinen Geschäftsbedin-

gungen.

Je nach Aufgabenbereich kommen

ggf. weitere Verschwiegenheitsverpflich-

tungen hinzu. Dies betrifft etwa das

Fernmeldegeheimnis (nach § 88 TKG)

oder das Postgeheimnis (§ 39 PostG).

Das heißt, Inhalte und Umstände von

Kommunikationsvorgängen unserer

Kunden bleiben geheim. Des Weiteren

vergeben wir Berechtigungen für den

Fernzugriff auf DATEV- oder Kunden-

Netzwerke nur an Mitarbeiter, die sich

zur Einhaltung angemessener Schutz-

vorkehrungen verpflichten.

Auch Mitarbeiter mit Administrations-

aufgaben werden auf die damit verbun-

denen Verschwiegenheitsanforderungen

besonders verpflichtet.

Rechtliche Grundlagen

Datengeheimnis

Informationssicherheits-

Management

Sicherheitsmechanismen

bei DATEV

Datensicherungsmaßnahmen

Page 8: Datenschutz und Datensicherheit bei DATEVtungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit.“ (Code of Business Conduct, Artikel 2: Datenschutz

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Datenverarbeitung

im Auftrag 2

Technische und organisatorische

Maßnahmen

DATEV verarbeitet seit ihrer Gründung

1966 Daten im Auftrag von Berufs-

gruppen, die einer berufsrechtlichen

Verschwiegenheit unterliegen. Daten-

sicherheitsmaßnahmen sind für DATEV

nicht bloß Kostenfaktoren, sondern

Geschäftsgrundlage. Alle Leistungen

der DATEV sind darauf ausgerichtet,

optimalen Datenschutz und Datensicher-

heit mit Fokus auf Effektivität und

wirtschaftliche Angemessenheit zu

gewährleisten.

Im Folgenden geben wir einen Überblick

über unsere technischen und organisa-

torischen Maßnahmen gemäß Anlage zu

§ 9 Satz 1 BDSG (hier formuliert der

Gesetzgeber allgemeine Anforderungen

an Rechenzentren, die mit personen-

bezogenen Daten umgehen).

Dieser Überblick entspricht inhaltlich

weitgehend den Vereinbarungen, wie

sie DATEV seit 2009 als Anlage zur

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbei-

tung verwendet. Aus Sicherheitsgründen

können wir die Sicherheitsmaßnahmen

hier nicht detailliert darstellen.

Die Sicherheitsmaßnahmen werden

aber regelmäßig im Rahmen von Daten-

schutz- und ISO/IEC 27001-Auditierun-

gen geprüft.

Zutrittskontrolle (Anlagen und

Betriebsbereiche)

Die Betriebsareale sind bei DATEV in

mehrere Sicherheitsbereiche unterteilt,

für die differenzierte Zutrittsberechti-

gungen gelten. Sie werden rund um

die Uhr durch den Betriebsschutz

überwacht. Die Sicherheitszonen des

DATEV-Rechenzentrums dürfen nur

von wenigen Berechtigten mit codierten

Lichtbildausweisen betreten werden.

Diese Bereiche sind baulich besonders

abgeschottet und werden elektronisch

überwacht.

Zugangskontrolle (Systeme)

Der Zugang zu unseren Datenverar-

beitungssystemen kann nur über ein

Zugangskontrollsystem erfolgen.

Beim elektronischen Datenaustausch

zwischen DATEV-Rechenzentrum und

Kunden wird die Zugangskontrolle über

vielschichtige und komplexe Prüfungen

sichergestellt. Technisch abgesichert

werden die Systeme durch Firewalls und

Proxyserver. Geeignete Verschlüsselungs-

technologien werden eingesetzt, soweit

sie technisch möglich und wirtschaftlich

vertretbar sind.

Zugriffskontrolle (Datenbefugnisse)

Eine Reihe von Hardware- und Software-

Identifikationsmaßnahmen, die

Verschlüsselung der Daten bei der

Übertragung sowie ein mehrstufiges

Zugriffs- und Nutzungskontrollverfahren

schließen unbefugte Zugriffe auf die

gespeicherten Datenbestände und eine

unberechtigte Kenntnisnahme aus.

Jeder Mitarbeiter kann nur auf die für

seine Tätigkeit notwendigen Systeme

und erforderlichen Daten zugreifen.

Geregelt wird dies über individuell zu-

gewiesene Berechtigungen. Auch hierbei

werden geeignete Verschlüsselungstech-

nologien eingesetzt, wenn das technisch

möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Weitergabekontrolle (Datenübertra-

gung und Datenträger)

Die Weitergabe von Daten an andere

Stellen wird streng kontrolliert. Beim

elektronischen Datenaustausch kommt

ein Sicherungssystem mit umfassenden

Prüfungen zum Einsatz. Technisch

abgesichert werden die Systeme durch

Firewalls und Proxyserver. Geeignete

Verschlüsselungstechnologien werden

eingesetzt, soweit sie technisch möglich

und wirtschaftlich vertretbar sind.

Im DATEV-Rechenzentrum verhindern

strenge Sicherheitsvorkehrungen,

dass Datenträger unbefugt aus den

Sicherheitsbereichen entfernt werden.

Zu entsorgende Datenträger mit

schutzwürdigem Inhalt werden in

unserer hausinternen Schredderanlage

vernichtet. Die Entsorgung erfolgt

unter hohen Sicherheitsstandards.

Zutrittskontrolle

Wir gestatten Unberech-tigten keinen Zutritt zu IT-Systemen und Unterlagen.

Eingabekontrolle

Wir können im gesetzlichenRahmen nachvollziehen, wer personenbezogene Daten in IT-Systemen verändert hat.

Zugangskontrolle

Wir verhindern die Nutzung der IT-Systeme durch Unberechtigte.

Auftragskontrolle

Wir verarbeiten Auftrags-daten ausschließlich ent-sprechend den Weisungen der Auftraggeber.

Zugriffskontrolle

Wir vergeben Zugriffsrechte nur an berechtigte Personen.

Verfügbarkeitskontrolle

Wir schützen Daten und IT-Systeme vor Zerstörung und Verlust.

Weitergabekontrolle

Wir übertragen vertrauliche Daten nur über sichere Kommunikationswege.

Trennungsgebot

Wir verarbeiten Daten nur zu den Zwecken, zu denen sie erhoben wurden.

Technische und organisatorische Maßnahmen bei DATEV

Rechtliche Grundlagen

Datengeheimnis

Informationssicherheits-

Management

Sicherheitsmechanismen

bei DATEV

Datensicherungsmaßnahmen

Page 9: Datenschutz und Datensicherheit bei DATEVtungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit.“ (Code of Business Conduct, Artikel 2: Datenschutz

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Datenverarbeitung

im Auftrag 2

Trennungsgebot

Mit zahlreichen Maßnahmen stellt DATEV

sicher, dass zu unterschiedlichen Zwecken

und für unterschiedliche Ordnungs-

begriffe (zum Beispiel Berater- und Man-

dantennummer) erhobene Daten auch

getrennt verarbeitet werden können.

In allen wichtigen DATEV-Bereichen

besteht das Prinzip der Funktions-

trennung: Abteilungen, die in die

Datenverarbeitung eingebunden sind,

sind funktionell, organisatorisch und

räumlich voneinander getrennt. Auch

innerhalb der Organisationseinheiten

ist das Prinzip der Funktionstrennung

weitgehend verwirklicht.

Auf diese Weise werden schutzwürdige

Informationen unserer Auftraggeber

immer nur einem möglichst kleinen Kreis

zugänglich. Die Daten werden den

Mitarbeitern nur in dem Umfang zur

Verfügung gestellt, wie es zur Erfüllung

ihrer Aufgabe unbedingt erforderlich

ist. Dazu werden den verschiedenen

Funktionsbereichen definierte Berech-

tigungsprofile zugeteilt und zentral

administriert.

Eingabekontrolle (Protokollierung

von Datenveränderungen)

Ein mehrstufiges Protokoll- und

Auditingverfahren sorgt dafür, dass

personenbezogene Daten nicht

unbemerkt eingegeben, verändert

oder gelöscht werden können.

Auftragskontrolle (Verarbeitung

gemäß Weisung)

DATEV achtet streng darauf, dass

die zur Verarbeitung überlassenen

Daten entsprechend den gesetzlichen

Vorschriften nur im Rahmen der Wei-

sungen des jeweiligen Auftraggebers

verarbeitet und insbesondere auch nicht

an unbefugte Dritte weitergegeben

werden (siehe Seite 10, „Vertragliche

Grundlagen“).

Auskünfte im Zusammenhang mit

dem Auftrag erteilt DATEV ausschließ-

lich dem Auftraggeber oder im Rahmen

seiner Weisungen. Ausnahmen vom

konkreten Weisungsrahmen gelten

für technisch bedingte Datenverarbei-

tungen, zum Beispiel für die interne

Datensicherung.

Verfügbarkeitskontrolle (Schutz vor

Datenverlust)

Durch umfassende Datensicherungs-

maßnahmen stellt DATEV sicher,

dass personenbezogene und andere

schützenswerte Daten vor zufälliger

Zerstörung oder Verlust geschützt

werden.

Eine wichtige Rolle nehmen dabei

umfangreiche Brandschutz-, Verlust-

sicherungs- und Katastrophenschutz-

maßnahmen ein. So sind sämtliche EDV-

Räume und deren Umgebung durch

Brandmelde- und stationäre Feuerlösch-

anlagen abgesichert.

Daten werden gleich mehrfach und

an verschiedenen physischen Orten

gesichert. Die Auslagerung der Daten-

sicherungsbestände erfolgt maschinell;

die Bestände sind gegen unbefugten

Zugriff gesichert. Eine Notstromver-

sorgung mit Dieselmotoren gewähr-

leistet eine unterbrechungsfreie

Stromversorgung auch bei Ausfällen.

Im Katastrophenfall kann der 24-

Stunden-Bereitschaftsdienst der

Einsatz- und Evakuierungsleitung

sofort tätig werden.

Rechtliche Grundlagen

Datengeheimnis

Informationssicherheits-

Management

Sicherheitsmechanismen

bei DATEV

Datensicherungsmaßnahmen

Page 10: Datenschutz und Datensicherheit bei DATEVtungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit.“ (Code of Business Conduct, Artikel 2: Datenschutz

18 19

Zertiizierung für Nachweisplichten3 Testate 3

Produktzertifizierungen

DATEV-Produkte und -Dienstleistungen

werden in regelmäßigen Abständen

durch eine Wirtschaftsprüfungsgesell-

schaft geprüft. Damit stellen wir

sicher, dass die DATEV-Programme

den jeweils geltenden Grundsätzen

ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)

entsprechen.

Eine Übersicht über die verfügbaren

Prüfungsberichte und Zertifikate gibt es

in der Info-Datenbank unter

www.datev.de/info-db/0908286.

Zertifizierungen gem. ISO/IEC

27001

Die internationale Norm ISO/IEC 27001

spezifiziert die Anforderungen für

Einrichtung, Umsetzung, Betrieb, Über-

wachung, Wartung und fortlaufende

Verbesserung eines dokumentierten

Informationssicherheits-Management-

systems.

Wir haben unser Managementsystem für

Informationssicherheit nach der Norm

ISO/IEC 27001 begutachten lassen. Die

Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung

von Managementsystemen (DQS GmbH)

bestätigte am 12.01.2015 erneut, dass

DATEV ein ISO/IEC 27001-konformes

System eingeführt hat und anwendet.

Das Zertifikat wurde für das Rechen-

zentrum sowie für das Druck-, Logistik-

und Servicezentrum ausgestellt. Es ist

auf der Seite 19 abgedruckt.

Entsorgung von Datenträgern

gemäß DIN SPEC 66399

Die Entsorgung von Test- und Fehl-

drucken aus dem Produktionsbereich

erfolgt über technische Anlagen, die

die Anforderungen von Schutzklasse 3

und Sicherheitsstufe 4 der DIN 66399-1

(sehr hoher Schutzbedarf, besonders

sensible Daten) erfüllen. Das Zertifikat

vom 20.11.2014 ist auf der Seite 20

abgedruckt.

Datenschutzaudit nach § 9a BDSG

Seit 2006 unterziehen wir uns jährlich

freiwilligen Audits durch die DQS GmbH.

Das erstmals 2006 und zuletzt am

29.10.2015 ausgestellte Zertifikat be-

stätigt die Datenschutzkonformität des

Datenschutz-Managementsystems der

DATEV sowie die wirksame Umsetzung

der technischen und organisatorischen

Maßnahmen.

Mitglieder und Kunden können zur

Erfüllung ihrer Prüfpflicht nach § 11 Abs.

2 Satz 4 BDSG auf die vorliegende Zertifi-

zierung zurückgreifen (siehe Seite 21ff.).

Aktualisierungen der Zertifikate können

auch auf www.datev.de/datenschutz

eingesehen werden.

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bleibt der Auftraggeber für die Einhaltung

angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen auch beim Dienstleister verant-

wortlich. Um sich von der Einhaltung der vereinbarten Schutzmaßnahmen zu überzeugen,

muss keine Vor-Ort Kontrolle stattfinden. Es können auch Testate herangezogen werden.

Zertifikat

Informationssicherheits-

Managementsystem

ISO/IEC 27001

DIN SPEC 66399

Datenschutzaudit

Kurzbericht zum Datenschutz

Page 11: Datenschutz und Datensicherheit bei DATEVtungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit.“ (Code of Business Conduct, Artikel 2: Datenschutz

20 21

Datenträgerentsorgung

Datenschutzaudit

(einschließlich Kurzbericht)

Testate 3

ISO/IEC 27001

DIN SPEC 66399

Datenschutzaudit

Kurzbericht zum Datenschutz

Page 12: Datenschutz und Datensicherheit bei DATEVtungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit.“ (Code of Business Conduct, Artikel 2: Datenschutz

22 23

Testate 3

Datenschutzaudit (Anhang;

einschließlich Kurzbericht)

Detaillierte Begutachtungs-

ergebnisse

Datenschutzbegutachtung

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

DATEV eG

DATEV-Standorte in Deutschland

1 Erläuterungen zur Begutachtung

1.1 Ausgangslage

Die DATEV eG, Nürnberg, hat sich in

den 49 Jahren seit ihrer Gründung

am 14. Februar 1966 zum führenden

Softwarehaus und IT-Dienstleister für

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und

Rechtsanwälte sowie deren Mandanten

entwickelt. Das Leistungsspektrum um-

fasst vor allem die Bereiche Rechnungs-

wesen, Personalwirtschaft, betriebswirt-

schaftliche Beratung, Steuern, Enterprise

Resource Planning (ERP) sowie Organi-

sation und Planung.

Basierend auf der Satzungsänderung

vom 18. Februar 2005 kann DATEV auf

Wunsch eines Mitgliedes auch unmittel-

bar für dessen Mandanten tätig werden.

Daneben werden einzelne Leistungen

auch für Nicht-Mitglieder erbracht (IT-

Sourcing). Laut Geschäftsbericht 2014

hatte DATEV am 31. Dezember 2014

insgesamt 6.780 Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter sowie 40.393 Mitglieder, für

die u. a. monatlich über 11,5 Mio. Lohn-

und Gehaltsabrechnungskonten sowie

2,5 Mio. Finanzbuchhaltungen deutscher

Unternehmen bearbeitet wurden.

Angesichts von Art und Umfang der

verarbeiteten Daten sind der Schutz

und die Sicherung dieser Daten sowie

der IT-Systeme und eine entsprechende

Gestaltung der Programme, Schulungen

und Beratungsangebote von existentieller

Bedeutung für das Unternehmen; dies

wird auch von den Mitgliedern so einge-

schätzt.

Da bei der Auftragsdatenverarbeitung

die Verantwortung für die verarbeiteten

Daten beim Auftraggeber liegt, ist dieser

gehalten, sich von der Einhaltung der

beim Auftragnehmer getroffenen tech-

nischen und organisatorischen Daten-

schutzmaßnahmen zu überzeugen (§ 11

BDSG). Die Anforderungen für die ver-

tragliche Gestaltung der Auftragsdaten-

verarbeitung (§ 11, insbesondere Abs.

2 BDSG) wurden mit der Novellierung

des Bundesdatenschutzgesetzes von

2009 erhöht. Dazu gehören auch die zu

treffenden technischen und organisatori-

schen Maßnahmen, die Kontrollpflichten

des Auftragnehmers (wie DATEV) und die

Kontrollrechte des Auftraggebers (wie

Mitglied), dessen Weisungsbefugnisse

sowie Regelungen für die Löschung

gespeicherter Daten beim Auftragnehmer.

Zu diesem Zweck stellt die DATEV ihren

Mitgliedern neben dem Vertrag zur

Auftragsdatenverarbeitung mit der

Beschreibung der technischen und

organisatorischen Maßnahmen gemäß

Anlage zu § 9 BDSG auch die Broschüre

„Datenschutz und Datensicherheit bei

DATEV“ zur Verfügung. Diese enthält

eine weitergehende Beschreibung der

bei DATEV getroffenen Datenschutz-

und Datensicherheitsmaßnahmen.

Sie gibt Einblick in die getroffenen

Maßnahmen, erlaubt als solche jedoch

noch nicht die Beurteilung der Gesetzes-

konformität und der Wirksamkeit der

getroffenen Maßnahmen.

DATEV sieht sich also vor die Aufgabe

gestellt, den Mitgliedern eine Einschät-

zung des Datenschutzniveaus zu ermög-

lichen, die möglichst ohne eine individu-

elle Inaugenscheinnahme auskommt.

1.2 Zweck der Begutachtung

In der Vergangenheit konnte dieser

Zweck weitgehend mit dem Verweis auf

die regelmäßigen Prüfungen durch die

Datenschutz-Aufsichtsbehörde erreicht

werden. Im Zuge der Novellierung des

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

im Jahr 2001 ist die turnusmäßige Über-

prüfung des Rechenzentrums der DATEV

durch die Aufsichtsbehörde jedoch

entfallen.

Als Ersatz dafür hat DATEV erstmalig im

Jahr 2006 von der im BDSG geschaffe-

nen Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf

freiwilliger Basis das Datenschutzkonzept

durch unabhängige und zugelassene

Gutachter prüfen und bewerten zu las-

sen (Datenschutzaudit nach § 9a BDSG).

ISO/IEC 27001

DIN SPEC 66399

Datenschutzaudit

Kurzbericht zum Datenschutz

Page 13: Datenschutz und Datensicherheit bei DATEVtungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit.“ (Code of Business Conduct, Artikel 2: Datenschutz

24 25

Die Begutachtung der Standorte wird

im so genannten Matrixverfahren durch-

geführt, bei dem jeweils aus den noch

nicht begutachteten Standorten eine

geeignete Stichprobe ausgewählt wird.

1.4 Geltungsbereich der Begutachtung

Das freiwillige Datenschutzaudit betrifft

alle Standorte der DATEV in Deutschland,

d. h.

die zentralen Standorte in Nürnberg

und

die zum Prüfungszeitpunkt

bestehenden 25 DATEV-Nieder-

lassungen, wobei das vormalige

DATEV-Informationszentrum Nürnberg

in der Zentrale aufgegangen und

damit als eigener Standort weg-

gefallen ist.

Das erteilte Zertifikat gilt drei Jahre lang,

sofern es durch jährliche Förderbegutach-

tungen aufrechterhalten wird.

1.5 Gegenstand der Begutachtung

Prüfungsschwerpunkte waren folgende

Themen des Bundesdatenschutzgesetzes:

Schutzbereich

Datenschutzmanagement

– Betrieblicher Datenschutz-

beauftragter (DSB) und andere

Datenschutzorgane

– Verantwortung der Leitung

– Überwachung und Verbesserung

– Änderungsmanagement zur

Berücksichtigung gesetzlicher

Neuerungen, insbesondere die

Umsetzung der BDSG-Novelle II

Vereinbarung zur Auftragsdaten-

verarbeitung

wirksame und angemessene

Umsetzung der vereinbarten

technischen und organisatorischen

Maßnahmen, z. B. Auftragskontrolle

Zulässigkeit des Umgangs mit

personenbezogenen Daten

Verpflichtung auf das Datengeheimnis

und die berufliche Verschwiegenheit

Schulung der Mitarbeiter

Rechte Betroffener

Allgemeine Datensicherungs-

maßnahmen

Besondere Formen des Umgangs mit

personenbezogenen Daten

Datenschutz in besonderen Bereichen

– Generelle Zutrittskontrolle

– Produktentwicklung

– Produktion

– Wahrung des Berufsgeheimnisses

bei ASP/NSM und anderen DATEV-

Produkten

– DATEV-Niederlassungen

– Anwenderservice und Vertrieb

– Trustcenter-Dienstleistungen

1.6 Durchführung und Kriterien der

Begutachtung

Die Begutachtung erfolgte vom

07.09. bis 10.09.2015 in vier DATEV-

Niederlassungen und vom 12.10. bis

15.10.2015 in den Räumen der DATEV-

Zentrale in Nürnberg. Im Rahmen

dieser Prüfungshandlungen wurden

von Seiten der DATEV die relevanten

Mit diesem freiwilligen Datenschutzaudit

nach § 9a BDSG möchte DATEV für alle

Mitglieder und weiteren Kunden einheit-

lich und übergreifend darlegen, dass die

getroffenen Datenschutzmaßnahmen die

gesetzlichen Forderungen erfüllen und

angemessen und wirksam umgesetzt sind.

Als Nachweis hierzu stellt DATEV den

Mitgliedern, den weiteren Kunden und

der Öffentlichkeit das jeweils gültige

Zertifikat bereit, das bei Bedarf durch den

zugehörigen Audit-Bericht belegt werden

kann. Insbesondere wird durch das

Zertifikat auch bestätigt, dass die in der

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbei-

tung und in der Broschüre „Datenschutz

und Datensicherheit“ beschriebenen Maß-

nahmen wirksam und angemessen sind.

Damit versetzt DATEV ihre Mitglieder

und Kunden in die Lage, der geforderten

Kontrollpflicht auf einfache und wirksame

Weise nachkommen und auch etwaige

Dokumentationspflichten gegenüber

externen Stellen und Kontrollorganen

erfüllen zu können.

1.3 Rahmen der Begutachtung

Da die in § 9a BDSG angekündigte

gesetzliche Regelung der näheren Anfor-

derungen eines solchen Datenschutzau-

dits nach wie vor aussteht, ist die Auswahl

eines geeigneten Zertifizierungsverfahrens

für die Aussagekraft des Zertifikates von

entscheidender Bedeutung. Dabei sind

sowohl die Reputation der Zertifizierungs-

gesellschaft als auch die zugrunde

gelegten Verfahrensweisen wesentlich.

Mit der Durchführung des freiwilligen

Datenschutzaudits hat DATEV daher die

DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur

Zertifizierung von Managementsystemen

betraut. Die DQS GmbH ist auf dem

Gebiet der Zertifizierung von Qualitäts-

und Managementsystemen einer der

Marktführer und für zahlreiche Regel-

werke nach der ISO/IEC 17021

akkreditiert.1)

Nachdem für den Bereich Datenschutz

keine Akkreditierung vorgesehen ist, führt

die DQS die Zertifizierung in Anlehnung

an das akkreditierte Verfahren zur

Begutachtung von Informationssicher-

heits-Managementsystemen nach ISO/IEC

27001 (früher BS 7799) durch, so dass

ein angemessenes Begutachtungsniveau

gewährleistet ist. Nach dieser Norm hat

DATEV außerdem im Jahr 2010 ihr Infor-

mationssicherheits-Managementsystem

(ISMS) für das Rechenzentrum zertifizieren

lassen. Das verliehene Zertifikat wurde

im Januar 2015 erneuert. Darüber hinaus

wurde im Juli 2015 das Druck-, Logistik-

und Servicezentrum erfolgreich nach

ISO 20000-1 (Service Management)

und ISO 9001 (Qualitätsmanagement)

zertifiziert. Die Zertifizierung des Entsor-

gungsprozesses nach der DIN SPEC 66399

wurde im November 2014 erfolgreich

abgeschlossen. Das Zertifikat bestätigt die

ordnungsgemäße Entsorgung von Test-

und Fehldrucken aus dem Produktions-

bereich gemäß den Anforderungen von

Schutzklasse 3 und Sicherheitsstufe 4 der

DIN SPEC 66399-1 (sehr hoher Schutz-

bedarf, besonders sensible Daten).

Aus diesen durch die DQS GmbH durch-

geführten Zertifizierungen ergeben sich

insbesondere bei der Begutachtung der

nach § 9 BDSG zu treffenden Datensicher-

heitsmaßnahmen erhebliche Synergien.

Im Rahmen des freiwilligen Datenschutz-

audits soll das gesamte Datenschutz-

Managementsystem der DATEV auf

seine gesetzeskonforme und effektive

Gestaltung hin überprüft werden.

Dabei sollen gegebenenfalls bestehende

Optimierungspotentiale aufgedeckt und

genutzt werden.

Die Erstzertifizierung wurde im Herbst

2006 erfolgreich durchgeführt und durch

Förderbegutachtungen in den beiden

folgenden Jahren bestätigt. Gemäß

den Regularien für die Zertifizierung

ist nach drei Jahren eine Wiederholung

der Zertifizierung im vollen Umfang er-

forderlich. Der im Jahr 2012 begonnene

dritte Zyklus wurde ebenfalls erfolgreich

durchgeführt.

Mit der erfolgreichen Wiederholungs-

begutachtung im Jahr 2015 beginnt also

nun der vierte Zyklus zur Begutachtung

der gesetzeskonformen Umsetzung des

Datenschutzes und der Überprüfung und

Bestätigung der wirksamen Umsetzung

der vertraglich vereinbarten technischen

und organisatorischen Maßnahmen

zum Schutz der Auftragsdaten, dessen

Ergebnisse hier berichtet werden.

Testate 3

organisatorischen Regelungen, Prozesse

und Verfahren vorgestellt und anhand der

zugehörigen Regelungen und Nachweise

begutachtet. Die Begutachtung erfolgte

auf folgender Grundlage:

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in

der Fassung vom 14. August 2009

sowie weitere bereichsspezifische

Datenschutz-Rechtsvorschriften

(z. B. Telegesetze);

Interne Vorgabedokumente der DATEV

zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit.

1) Übersicht unter https://de.dqs-ul.com/ueber-uns/

akkreditierungen.html.

ISO/IEC 27001

DIN SPEC 66399

Datenschutzaudit

Kurzbericht zum Datenschutz

Page 14: Datenschutz und Datensicherheit bei DATEVtungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit.“ (Code of Business Conduct, Artikel 2: Datenschutz

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1.7 Nutzung der Begutachtungs-

ergebnisse

Mit der erneuten Begutachtung des

Datenschutzes im Jahr 2015 hat DATEV

wieder einen wirksamen Kontrollnachweis

für ihre Mitglieder und sonstigen Kunden

durch einen unabhängigen Gutachter

erbracht.

Das Datenschutz-Zertifikat ist auf der

Website der DQS in der frei zugäng-

lichen Kundendatenbank veröffentlicht

(https://de.dqs-ul.com/kunden/

kundendatenbank.html).

Das Datenschutz-Zertifikat der DQS

in Verbindung mit der eigenen

Prüfung des Audit-Berichts kann für

die Dokumentation der gesetzlichen

regelmäßigen Kontrollpflicht verwendet

werden.

Auch können diese Testate an die

Mandanten weitergegeben werden, falls

diese wiederum eine eigene Kontroll-

pflicht wahrnehmen möchten. Dafür

werden im Internet unter www.datev.de/

datenschutz folgende Dokumente zur

Verfügung gestellt:

1. Datenschutz-Zertifikat.

2. Kurzfassung des vorliegenden

Berichtes, also ohne den Abschnitt 3

„Anhang: Einzelergebnisse der Begut-

achtung“. Die Langfassung kann auf

Anfrage vom Datenschutzbeauftragten

zur Verfügung gestellt werden.

3. DATEV-eigene Ergänzungen, insbeson-

dere die Broschüre „Datenschutz und

Datensicherheit bei DATEV“.

Anhand dieser Testate können sich die

Auftraggeber wie bisher schon von der

Einhaltung der technischen und organi-

satorischen Maßnahmen durch DATEV

überzeugen.

2 Gesamtergebnis der

Begutachtung

Die Begutachtung hat ergeben, dass der

DATEV uneingeschränkt die Datenschutz-

konformität bescheinigt werden kann.

Insbesondere hat die Begutachtung

ergeben, dass bei DATEV sehr vielfältige,

umfassende und komplexe Datenschutz-

und Datensicherheitsmaßnahmen

bestehen, die die Anforderungen des

Bundesdatenschutzgesetzes in vollem

Umfang erfüllen und insbesondere auch

einen hohen Vorsorgestand und einen

sicheren Datenverarbeitungsbetrieb

gewährleisten.

DATEV überprüft laufend die techni-

schen und organisatorischen Maßnah-

men in Form von regelmäßigen internen

Kontrollen auf ihre Angemessenheit

und Wirksamkeit und dokumentiert

die Ergebnisse in einer Checkliste

bzw. in den dazugehörigen internen

Datenschutzkontrollberichten. Diese

Überprüfungen wurden ihrerseits im

durchgeführten Wiederholungs-Audit

anhand von Stichproben nachvollzogen.

Auf dieser Grundlage wird die wirksame

und angemessene Erfüllung der in der

Vereinbarung zur Auftragsdatenverar-

beitung festgelegten technischen und

organisatorischen Maßnahmen (TOM)

bestätigt.

Damit können Mitglieder und Kunden

zur Erfüllung ihrer Prüfpflicht nach

§ 11 (2) Satz 4 BDSG auf die vorliegende

Zertifizierung zurückgreifen.

Hohe Synergien für den wirksamen

Nachweis und die Kontrolle der

technischen und organisatorischen

Maßnahmen ergeben sich darüber

hinaus bei der erfolgreichen Begut-

achtung und Zertifizierung des ISMS

(Informationssicherheits-Management-

system) nach ISO/IEC 27001 für das

Rechenzentrum und nach ISO 20000-1/

ISO 9001 für den Bereich des Druck-,

Logistik- und Servicezentrums sowie

für die Entsorgung besonders sensibler

Daten gemäß DIN SPEC 66399-1.

Frankfurt am Main,

29. Oktober 2015

DQS GmbH

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Testate 3

ISO/IEC 27001

DIN SPEC 66399

Datenschutzaudit

Kurzbericht zum Datenschutz

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Partnerschaftliche Zusammenarbeit

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten

der DATEV, Herrn Rudolf Berthold Gerhard. Sie erreichen ihn unter dieser E-Mail-

Adresse: [email protected].

DATEV eG

90329 Nürnberg

Telefon +49 911 319-0

Telefax +49 911 319-3196

E-Mail [email protected]

Internet www.datev.de

Paumgartnerstraße 6–14


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