Date post: | 05-Apr-2015 |
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Das GHS-SystemGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
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Das GHS-System
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Basis: UN Purple book = UN-GHS
Umsetzung in Europa: GHS-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
Abkürzungen: GHS-VO oderCLP-VO
Übergangsfristen für Stoffebis zum 1.12.2010 für Gemischebis zum 1.06.2015
Das GHS-System- Ziele
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Weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen
Handelserleichterungen im globalen Warenverkehr
Weitere Verbesserung von Arbeits-sicherheit, Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Transportsicherheit
Harmonisierung mit dem Transport-recht für gefährliche Güter
Gefahrenpiktogramme
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GHS03Flamme über einem KreisBsp. Oxidierende Feststoffe
GHS04GasflascheGase unter Druck
GHS02FlammeBsp. EntzündbareFlüssigkeiten
GHS01Explodierende BombeBsp. Explosive Stoffe
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GHS06 Totenkopf mit gekreuzten
KnochenBsp. • Akute Toxizität,
Kat. 1 - 3
GHS08Gesundheitsgefa
hrBsp. • Karzinogenität,
Kat. 1A/B, 2• Aspirationsgefahr
GHS07 Ausrufezeichen Bsp.• Akute Toxizität, Kat. 4• Hautreizend, Kat. 2
GHS05Ätzwirkung Bsp.• Hautätzend, Kat. 1 • Korrosiv gegenüber
Metallen, Kat. 1
GHS09Umwelt• Gewässergefährdend
Gefahrenpiktogramme
Neuerungen auf einen Blick
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neue Piktogramme
bisher 15 Gefährlichkeitsmerkmale
Neues Symbol für u. a.CMR-Stoffe und atemwegs-sensibilisierende Stoffe
Umstufungen, z. B. mehr giftige Stoffe
zukünftig 28 Gefahrenklassen
Verändertes Konzept zur Einstufung von Gemischen
neue Kriterien zur Einstufung
Totenkopf nur für akut giftige Stoffe
Neuerungen auf einen Blick
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R-Sätze
Gefährlichkeitsmerkmale
H-Sätze hazard statementsGefahrenhinweise
S-Sätze P-Sätzeprecautionary statementsSicherheitshinweise
SignalwörterPiktogramme werden mit zwei möglichen Signalwörtern ergänzt: „Gefahr“ oder „Achtung“
Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien
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Gefahrenklasse und -kategorie
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Gefahrenklasse:Art der
physikalischen Gefahr
Gefahr für die menschliche Gesundheit oder
Gefahr für die Umwelt
z. B. Gefahrenklasse• Akute Toxizität (3.1)• Sensibilisierung von Atemwegen
oder Haut (3.4)• Entzündbare Flüssigkeiten (2.6)• Korrosiv gegenüber Metallen
(2.16)
2. z. B. in der Gefahrenklasse Akute Toxizität (3.1)• Kategorie 1• Kategorie 2• Kategorie 3• Kategorie 4
Gefahrenkategorie:
untergliedert die Gefahren-klassen hinsichtlich der Schwere der Gefahr
1.
Entzündbare FlüssigkeitenBeispieletikett
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Neue Etiketten: Kennzeichnungselemente
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Name, Anschrift, Telefonnummer des Lieferanten
H-Sätze, Anzahl durch GHS-VO vorgegeben
Piktogramme
Signalwort
Nennmenge, wenn Stoff oder Gemisch der breiten Öffent-lichkeit zugänglich gemacht wird P-Sätze,
maximal 6
Name und Produktidentifikatoren
Kriterienverschiebungen bei der Einstufung können zu Umstufungen führen
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20
10
2
0,5
20
10
2
0,5
EU (Gase und Dämpfe)
LC50 (inhalativ)mg/l/ 4 h
Kategorie 4 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H 332)
Kategorie 3 Giftig bei Einatmen. (H 331)
Kategorie 2Lebensgefahr bei Einatmen. (H 330)
GHS (Dämpfe)
Gesundheits-schädlich
Giftig
Kategorie 1Lebensgefahr bei Einatmen. (H 330)
Sehr giftig
Mögliche Umstufungen mit GHS
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giftig
gesundheitsschädlich
leichtentzündlich
entzündlich
nicht eingestuft
sehr giftig
giftig
extrem entzündbar
leicht entzündbar
entzündbar
heute ohne GefahrensymbolR 67 Dämpfe können Schläfrigkeitund Benommenheit verursachen
Spezifische Zielorgan-Toxizität nach einmaliger Exposition Kat. 3 H336: Kann Schläfrigkeit undBenommenheit verursachen
Auswirkungen von Umstufungen auf den Arbeitsschutz
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Lagerung zukünftige Konsequenzen für die Lagerung gemäßTRGS 514 oder TRbF 20 ?
zukünftig Schutzstufe 3 ?Schutzstufe 2
Zunächst keine Auswirkungen, da sich die Maßnahmen nach GefStoffV und TRGS auf die bisherige Einstufung (bis 2015 im Sicherheitsdatenblatt) beziehen – siehe Bekanntmachung IIIb3-35122 des BMAS unter www.baua.de
Schnittstelle GHS-VO / GefStoffV, Technisches Regelwerk
Betriebsanweisung EU (bisher): leichtentzündliche Zubereitung - Ausschnitt
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Betriebsanweisung GHS: leichtentzündbares Gemisch – Ausschnitt
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Plakate geben HilfestellungSektion Chemie der IVSS, Arbeitskreis „Gefährliche Stoffe“
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die Plakate in Zusammenarbeit mit der BG Chemie unter www.bgchemie.de medienshop
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Plakate geben HilfestellungSektion Chemie der IVSS, Arbeitskreis „Gefährliche Stoffe“
Der GHS-Konverter der BG Chemieunter www.gischem.de
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Der GHS-Konverter der BG Chemie
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Vorschlag der Einstufung mit Hinweisen auf mögliche Kriterienverschiebungen
Ausgabe als Word- oder PDF-Datei
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der GHS-Flyer der BG Chemie unter www.bgchemie.de medienshop
Sonderveranstaltungen der BG Chemiewww.bgchemie.de
Seminare der BG Chemie unter www.bgchemie.de Ausbildung
die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter www.baua.de
die Broschüre des Umweltbundesamtes unter www.uba.de
Weitere Hilfen sind:
Disclaimer
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Diese Präsentation vereinfacht und soll einen ersten Überblick zu
GHS geben. Sie erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit.