22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 1
Das garantierteGrundeinkommen –
Das KAB-ModellFoliensatz für Multiplikatoren
von der Kommission GrundeinkommenKöln/Aachen
Ansprechpartner: Ralf WelterTel.: 0175/8069741
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 2
„Wollen wir die Zeit erkennen, so müssen wir
die soziale Frage zu ergründen suchen. Wer sie begreift, erkennt die
Gegenwart, wer sie nicht begreift, dem sind
Gegenwart und Zukunft ein Rätsel.“
Bischof Freiherr Wilhelm Emmanuel von Ketteler
(25.12.1811-13.07.1877)
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 3
Historisches Beispiel:
Thomas Morus07.02.1478 –
06.07.1535Utopia 1516
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 4
Thomas Paine (1737-1809) Leitfigur der französischen
RevolutionWerk: Agrarische Gerechtigkeit
(1796):–Pauschalbetrag bei 21 Jahren auf
Höhe des Existenzminim.:–15 £ Sterling als Entschädigung für
die naturrechtlichen Ansprüche, die ihnen durch das System des Grund-eigentums verloren gegangen sind
–Rente bei 50 Jahren in Höhe 10 £ Sterling →Ungleichheit der Verteilung der Erde wird aufgehoben!
Ebenso: Thomas Skidmore (1790-1832) und Francois Huet (1814-1869) und B. Ackerman (1999)
heute: Grunderbschaft
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 5
„Der Mensch ist noch sehr wenig,
wenn er warm wohnt und sich satt gegessen hat, aber
er muß warm wohnen und satt zu essen haben, wenn
sich die bessre Natur in ihm regen
soll.“Friedrich Schiller
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 6
Josef Popper-Lynkeus (1838-1921)Ingenieur am Anfang des 20. Jahrhunderts, der aufgrund der Produktivitätsentwick-lung die Arbeitszeit auf 40.000 Stunden im Leben begrenzte wollte (ca. 22 Jahre) und in der anderen Lebenszeit sollten die Menschen aus der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung ein Einkommen erhalten.
Benannt ist nach ihm die Josef Popper-Nährpflicht-Stiftung in der Arbeiten über Arbeit und Grundeinkommen ausgezeichnet werden.
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 7
Oswalt von Nell-Breuning
1890-1991Nestor der katholischen
Soziallehre„Alles was sich güterwirt-schaftlich herstellen läßt … läßt sich auch finanzie-ren unter der einzigen Bedingung, dass man es ehrlich und ernstlich will.“
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 8
16 7 12 30 16 24 240
5
10
15
20
25
30
35
40
Insgesamt Land- und Forstwirtschaft;Fischerei
Produzierendes Gewerbeohne Baugewerbe
Baugewerbe Handel, Gastgewerbe undVerkehr
Finanzierung, Vermietungund
Unternehmensdienstleister
Öffentliche und privateDienstleister
Theoretisch notwendige Arbeitszeit hervorgerufen
durch den Produktivitätsfortschritt auf der Basis des Jahres 1970 mit einer 40 Std. Woche für das Jahr 2006
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 9
Kann aus der steigenden Wertschöpfung ein
Grundeinkommen das Zukunftsprojekt sein?
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 10
1900 - 1980
Haben oder Sein,
S.142/43
Zwanghaftes Arbeiten allein würde die Menschen ebenso verrückt machen wie absolutes Nichtstun. Erst durch die Kombination beider Komponenten wird das Leben erträglich.
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 11
Hannah Arendt: Vita activa oder vom tätigen Leben, 3. Aufl., München, Zürich 1983 (1. Aufl. 1958), S. 11f.„Die Neuzeit hat im 17. Jahrhundert damit begonnen, theoretisch die Arbeit zu verherrlichen und sie hat zu Beginn unseres Jahrhunderts damit geendet, die Gesellschaft im Ganzen in eine Arbeitsgesellschaft zu verwandeln. (…) Was uns bevorsteht, ist die Aussicht auf eine Arbeitsgesellschaft, der die Arbeit ausgegangen ist, also die einzige Tätigkeit, auf die sie sich noch versteht. Was könnte verhängnisvoller sein?“
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 12
Was ist Grundeinkommen? Definition nach Philippe Van Parijs (1995, Real Freedom For All):
Grundeinkommen ist ein Einkommen, das1. an alle Mitglieder einer Gesellschaft, 2. bedingungslos (ohne Bedürfnisfeststellung, ohne Arbeitsnachweis, ohne Arbeitsverpflichtung, ohne Arbeitsverbot),3. auf individueller Basis,4. in zumindest existenzsichernder Höhe5. kombiniert mit einer Krankenversicherung ausbezahlt wird und6. eine umverteilende Wirkung von Oben nach Unten hat.
Es ersetzt nicht den Sozialstaat! - es erweitert ihn. Die Finanzierung einer öffentlichen Infrastruktur – in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Pflege, Kinderbetreuung, Verkehr, Energie, Wohnen – muss weiter eine wichtige Staatsaufgabe sein.
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 14
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 15
Beschluß von Krefeld 1985 durch die
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 16
Mitglieder im Netzwerk Grundeinkommen
Juli 2004 in Berlin gegründet
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 17
Möglichkeiten der Absicherung des Rechts auf Einkommen
Grundsicherungen Grundeinkommen
Bedürftigkeits-orientierte
GrundsicherungenArbeitslosengeld II
(Hartz IV&Sozialgeld)
Sozialhilfe nach SGB XII & Wohngeld
Elterngeld; BaföG
Kindergeld
Hilfen für Behinderte/Blinde
PauschalierteGrundsicherungen
Neoliberal ausgeprägt:Reduzierung der Verant-wortung des Staates bei
Sozialpolitik
Auf Basis des sozialen
Ausgleichs:Sozial-
dividende =Komplemen-
täres BGE
Vorschlag einer Kindergrundsicherung
v.d.Leyen: Grundrente
z. Teil: Negative Einkommenst.
Bürgergeld(FDP, Straubhaar)
Substitutive Grundeinkom.
(Werner-Modell)
KAB-Modell
Links-Partei
Netzwerk GE
BAGSHI
= steuerfinanzierte Fürsorgeleistungen
= Rechtsansprüche
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 18
= Sozialdividende
= Arbeitseinkommen
= Positive Steuer
= Höhe des verfügba-ren Einkommens
Sozialdividende:Arbeitseinkommen, Sozialdividende, positive Steuer und
verfügbares Einkommen in Falle einer Sozialdividende von 800 Euro und eines positiven Steuersatzes von 50 %
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 19
= Negative Steuer
= Arbeitseinkommen
= Positive Steuer
= Höhe des verfügba-ren Einkommens
Negative Einkommensteuer:Arbeitseinkommen, negative Einkommensteuer,
positive Steuer und verfügbares Einkommen in Falle eines Mindesteinkommens von 800 Euro, eines
negativen Einkommensteuersatzes von 50 % und eines positiven Steuersatzes von 50 %
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 20
Experiment in New Jersey
Von Mitte der sechziger bis Anfang der siebziger Jahre wurde im us-amerikani-schen Bundesstaat eine negative Einkommensteuer als Grundeinkommen eingeführt. Die ökonomi-schen Wirkungen können als sehr positiv charakte-risiert werden, aber wegen der steigen-en Scheidungs-rate wurde das Projekt beendet.
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 21
Folge: Ausrichtung auf quanti-tatives Wachstum ist überholt!
Neubesinnung auf die Möglichkeit eine „reichere Gesellschaft“ durch qualitatives Wachstum
(z.B. bessere Kinderbetreuung) zu gewinnen
Voraussetzung:Alle Wertschöpfungsbereiche in einer Volkswirtschaft müssen ökonomisch/gesellschaftlich als gleichwertig anerkannt sein:
Lösung
Forderung nach Um-
Setzung der
Erwerbs-Erwerbs-arbeitarbeit
Privat-Privat-arbeitarbeit
gemein-gemein-wesen-wesen-bezogenbezogene e ArbeitArbeit
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 22
Neues Gesellschaftsmodell
3 notwendige „Neu“-erungen:Neu-
OrganisationNeu-
VerteilungNeu-
Bewertung
Schaffung der Angebotsstruktur
Erwerbsarbeit Profit S.Erwerbsarbeit Non-Profit-Sektor & ÖBS
Gemeinnützige/ehren-amtliche Tätigkeit
Privat-/Eigenarbeit
Erwerbsarbeits-zeitverkürzung
Neu-Verteilung der Lebenszeit zugunsten der „Mensch“-orientierten Fähigkeiten
Monetäre Anreize und materielle Befähigung durch
Garantiertes Grundeinkommen
Bewertung der Tätigkeiten für
qualitatives Wachstum
Anerkennung der Wertschöpfung
durch Bildungsoffensive
Tätigkeitsgesellschaft
von der Erwerbsarbeit zum „Tätigsein“
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 23
Erzeugung eines neuenGleichgewichts der Kräfte
(countervailing power)
Produktivitäts-orientierte Entlohnung
Planungssicher-heit für Familien-aufbau, Bildung
Arbeitszeitver-kürzung
Bessere Arbeits-bedingungen
Job wird wieder zum
Arbeitsplatz/Beruf
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Gleich-gewicht
Folgen:
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 24
Voraussetzungen:• Schaffung neuer Angebotsstrukturen in den Bereichen:
– Erwerbsarbeit: Öffentlich-geförderter Beschäftigungssektor (ÖBS)
– Tätigkeit: Transparenzmachung und Neuorganisation ehrenamtlicher Tätigkeiten
– Erweiterung der Infrastruktur an sozialen und umweltbezogenen Dienstleistungen als Tätigkeit
– Flächendeckendes Angebot zum lebenslangen Lernen (Bildungsauszeiten)
• Monetäre Anreize GGE• Gesellschaftliche Anerkennung der Tätigkeit als
gleichwertig zur Erwerbsarbeit (durch soziologische und theologische Auseinandersetzung)
• Erzeugung von Kreativität durch Freiheit und Bildung
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 25
Flankierende Maßnahmen
Zur Vermeidung des substitutiven Gebrauchs des GGE: Mindestlohn Erhaltung der solidarischen Absicherung innerhalb einer
Sozialversicherung/Einführung Bürgerversicherung Ausbau der Infrastruktur an öffentlichen Gütern und
Dienstleistungen zur Daseinsvorsorge Schaffung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors Bildungsoffensive von der Kinderkrippe angefangen bis zum
Hochschulwesen Gesellschaftliche Anerkennung einer flächendeckenden
Arbeitszeitverkürzung
Warum ein Grundeinkommen?
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 26
Prinzipien eines Garantierten Grundeinkommens
Das Garantierte Grundeinkommen ist ein allen Menschen zustehendes Einkommen.
Es besteht ein Rechtsanspruch. Jede Bürgerin / jeder Bürger erhält diese
Leistung unabhängig von Einkommen, Vermögen und Lebensweise ausgezahlt.
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 27
Prinzipien eines Garantierten Grundeinkommens
Jede Frau, jeder Mann und jedes Kind hat ein Recht auf Grundeinkommen.
Es besteht ein individueller Anspruch ab dem Tag der Geburt. Eine gegenseitige Anrechnung im
Rahmen von Bedarfsgemeinschaften erfolgt nicht. Auf diese Weise entsteht eine eigenständige
Existenzsicherung für alle Menschen, die insbesondere Frauen und Kindern zugute kommt.
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 28
Prinzipien einesGarantierten Grundeinkommens
Die Garantie des soziokulturellen Existenz-minimums ist eine Mindestanforderung zur
Durchsetzung der Tätigkeitsgesellschaft. Das Grundeinkommen muss eine bescheidene, jedoch dem sozialen und kulturellen Standard
entsprechende Lebensführung ermöglichen, um eine gesellschaftliche Teilhabe mit angemessenen
Partizipationsmöglichkeiten zu gewährleisten.
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 29
Prinzipien eines Garantierten Grundeinkommens
An die Gewährung des Grundeinkommens sind weder eine Kontrolle unbezahlter
Arbeitsleistungen, eine Verpflichtung zur Erwerbsarbeit oder sonstige
Zwangsmaßnahmen und Kontrollen geknüpft. Dem Garantierten
Grundeinkommen liegt ein positives Menschenbild zugrunde.
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 30
• Auszahlung nach dem Wohnsitzprinzip• an alle legal in D/EU lebenden Menschen• Auszahlung erfolgt durch eigene Institution, die dem
Bund untergeordnet ist• Sozialversicherung, paritätisch finanziert, wird
erweitert auf die Zeiten der Nicht-Erwerbsarbeit• Finanzielle Spielräume werden durch Umstieg auf
Bürgerversicherung (d.h. alle Einkunftsarten werden für Sozialabgaben herangezogen) geschaffen bei Verdopplung der Beitragsbemessungsgrenze
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 31
Höhe des GrundeinkommensAuf der Basis 1.1.2010
einkommensunabhängiges Grundeinkommen pro Monat abgeleitet von der Armutsrisikoschwelle des SOEP: 60 % des Medians der Nettoäquivalenzeinkommens und Anpassung der Faktoren
HH-Typ 0,2 0,3 925 925,0 925SOEP Diff. 3 % Niveau
Single 1 925 740 0,8 0,8 740 1,0 925,0 -185,0 -20,0 48,02 Erw. o.K. 1,5 1388 1480 1,6 1,6 1480 1,5 1387,5 92,5 6,7 64,01 Erw. 1 K. 1,5 1388 1388 1,5 1,6 1480 1,3 1202,5 277,5 23,1 73,81 Erw. 2 K. 2 1850 1850 2,0 2,1 1943 1,6 1480,0 462,5 31,3 78,81 Erw. 3 K. 2,5 2313 2313 2,5 2,6 2405 1,9 1757,5 647,5 36,8 82,12 Erw. 1 K. 2 1850 1943 2,1 2,1 1943 1,8 1665,0 277,5 16,7 70,02 Erw. 2 K. 2,5 2313 2405 2,6 2,6 2405 2,1 1942,5 462,5 23,8 74,32 Erw. 3 K. 3 2775 2868 3,1 3,1 2868 2,4 2220,0 647,5 29,2 77,52 Erw. 4 K. 3,5 3238 3330 3,6 3,6 3330 2,7 2497,5 832,5 33,3 80,02 Erw. 5 K. 4 3700 3793 4,1 4,1 3793 3,0 2775,0 1017,5 36,7 82,0
Kind-Faktor: 0,5 = 462,50 Erw.-Faktor: 0,8 = 740 Mehrbedarf: 0,2 = 185 Mehrbedarf: 0,3 = 277,5
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 32
60 % des Medians der ÄquivalenzeinkommenMedian: das Einkommen, welches bei einer Reihung der Einkommen von arm nach reich genau bei 50 % der Haushalte erreicht wird. (d.h. niedriger als das Durchschnittseinkommen, da ein grosser Niedriglohnbereich von 25 % existiert!)Äquivalenzeinkommen ist eine Annahme über den Verbrauch des Haushaltsbudgets für die einzelnen Haushaltsmitglieder (bedarfsgewichtet):
Haushaltsvorstand/Single: 1,0Ehepartner und Kinder ab 15 Jahren: 0,5Kinder bis zum 14. Lebensjahr: 0,3entspricht der modifizierten OECD-SkalaGrundlage ist das verfügbare Einkommen
Berechnung der Armutsrisikoschwelle
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 33
Haushaltstypus Bedarfssatz nach neuer OECD-Skala
Armutsschwelle 1)nominal in €/Monat
1 Personen-Haushalt 1,0 925
Ehe-/Paar ohne Kinder 1,5 1388
Ehe-/Paar mit 1 Kind 1,8 1665
Ehe-/Paar mit 2 Kindern 2,1 1943
Ehe-/Paar mit 3 Kindern 2,4 2220
Alleinerziehende mit 1 Kind 1,3 1203
Alleinerziehende mit 2 Kindern 1,6 1480
1) Der Median der nominalen bedarfsgewichteten Haushalts-Nettoeinkommen des Vorjahres betrug 18.500 Euro oder 1542 Euro pro Monat; Quelle: SOEP, DIW 2010
Berechnung der Armutsrisikoschwelle für 2008
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 34
Höhe des Grundeinkommens in Abhängigkeit zur Haushaltsgröße(abgeleitet vom der Armutsrisikoschwelle, berechnet vom DIW/SOEP als 60 % des Medians der Nettoäquivalenzeinkommen)
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 35
Kosten des Grundeinkom-mens für das Jahr 2010
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 36
Berechnung der Kosten und der Finanzierung des neu konstruierten Grundeinkommens auf Basis des Jahres 2010 (12. Bevölkerungsvorausschätzung)
Haushaltsmitglieder
Höhe des Grund-
einkommensAnzahl der
Personen Kosten des GGE
Kinder bis zum Alter von 18 Jahren 462,50 €13.303.000
6.152.637.500 €
Single-Haushalte 740,00 €15.782.000
11.678.680.000 €
Ehepaare 1.480,00 €26.239.000
38.833.720.000 €Alleinerziehende (Mehrbedarf) 277,50 € 1.600.000 444.000.000 €
81.563.000 57.109.037.500 €
Jahres-Kosten: 685.308.450.000 €
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 37
685 Mrd. €
Wegfall von steuerfinanzierten Fürsorgeleistungen
Korrektur des Ertragsteuerrechts unter gerechtigkeitsorientier-
ten Prinzipien
Einführung/Erhöhung von Steuern/
Finanzmarkttrans-aktionssteuer
Weg
fall v
on
Büro
krati
e zu
r
Verw
altu
ng d
es
Man
gels
Reduktion von
volkswirtschaftlichen
KostenAufbau von
Wohlfahrtsgewinnen
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 38
1.Ersatz der bisherigen FürsorgeleistungenBeträge in Mrd. € für das Jahr 2010: 110 Mrd. €Entfall des bisherigen Arbeitslosengeldes II mit dem zugehörigen Sozialgeld (SGB II)
53
Entfall der Hilfe zum Lebensunterhalt lt. SGB XII 1,8Reduktion des Bezugs durch Wohngeld (da durch Aufstockung des Einkommens Wohngeldgewährung nicht mehr gegeben: ca. 30 %)
1,2
Entfall der bisherigen Leistungen nach der Ausbildungsförderung (BaföG)
3
Entfall der Grundsicherung für Rentner, Nicht-Erwerbsfähige 4,5Entfall des Bezugs von Kindergeld & Familienlastenausgleich 41Entfall des Bezugs von Elterngeld 5,5
Finanzierungsquellen des Grundeinkommens:
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 39
Quelle; BMAS; Angaben ohne Verrechnungen
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 40
2. Wegfall von Bürokratie zur Verwaltung des Mangel Direkte Kostenentlastungen 35
Mrd.Geringere Verwaltungskosten durch „Wegfall“ vieler Sozialämter im öffentlichen Dienst, ca. 10 % der Beschäftigten (insbes. Arge´s; nur noch Fördern!
11 Mrd.
Geringere Ausgaben für passive Arbeitsmarktpolitik: durch höheres Wachstum; Entscheidung gegen Erwerbsarbeit, nicht nur Vollzeiterwerbsarbeit u.ä.)
15 Mrd.
Geringere Ausgaben in der aktiven Arbeitsmarktpolitik durch Wegfall von Trainingsmaßnahmen, Arbeitsbe-schaffungsmaßnahmen; zum Teil Fortbildung/Umschul.
9 Mrd.
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 41
3. Reduktion von volkswirtschaftlichen KostenAufbau von Wohlfahrtsgewinnen
Indirekte Kostenentlastungen 25 Mrd.
Geringere Gesundheitsausgaben (Studie von Duisburg)
15 Mrd.
Geringerer Vandalismus/Kriminalität 10 Mrd.
Zeitsouveranität für nachhaltiges Wirtschaften/regionales Wirtschaften Reduktion von Umweltschäden
unbe-stimmt
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 42
4. Der Multiplikatoreffekt
Multiplikatoreffekt 150 Mrd. Höhere Steuereinnahmen über
CIBYC etc. Vermehrte Sozialabgaben Erhöhtes Erwerbseinkommensniveau durch
countervailing power-Realisierung Reduktion der Sparquote durch Umverteilung zu höherem Konsum
685 Mrd. GGEΔ BIP v. ca. 1200 Mrd. T = 25 % = 300 Mrd. Risiko 0,5
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 43
Die Einflüsse eines Grundeinkommens auf die Makroökonomik
Arbeits-angebot
Arbeits-nachfrage
Bruttoinlands-produkt
Investi-tionen
Lohn-summe
KonsumLohnab-hängige
Lohnsatz
Arbeits-produktivität
Bevöl-kerung
Kapital-stock
Grundein-kommen
Grundein-kommen
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 44
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 45
Anteile von bestimmten „Steuergruppen“ an dem Gesamtsteueraufkommen von 1977 bis 2009
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 46
Entwicklung der Steuerquote von 1970 bis 2010 (Steuereinnahmen in % des Bruttoinlandsprodukt)
Rückgang der Steuerquote hat ein jährliches Volumen
von 85 Mrd. €(16,67% auf Basis 21%)
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 47
Steuereinnahmen in % des Bruttoinlands-produktes für das Jahr 2008
Quelle: OECD Revenue Statistics 2009
Zu Frankreich fehlen Steuereinnahmen von ca. 100 Mrd. €
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 48
Entwicklung der Abgabenquote in den 5 wichtigsten OECD-Ländern von 1965 -
2008 in % des BIP
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 49
5. Finanzierungsmöglichkeiten über den Umbau des Steuersystems
Steuerliche Maßnahmen zusammen: 358 Mrd. € Volumen in Mrd. €
Wiedereinführung Vermögensteuer auf Privatvermögen von 2 % +hohe Freibeträge 36Erhöhung der Schenkung- und Erbschaftsteuer auf das Niveau von 1996 16Abschaffung des steuerlichen Grundfreibetrags 36Erweiterung der Steuer-Bemessungsgrundlage durch Abschaffung von Steuersubventionen (Steuervergünstigungen, Freibeträge, Abschreibungen) 29Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 53 % ab 150.000 €/Einzelveranlagung 39Abschaffung des Ehegattensplittings, nur noch Einzelveranlagung 18Eindämmung von Steuerhinterziehungsmöglichkeiten (s. Petersberger Vorschläge) 39Erhöhung der Tabaksteuer auf maximales Niveau der EU-Vereinbarung 7Erhöhung der Branntwein-und Schaumweinsteuer auf maximales Niveau der EU-V. 5Einführung einer Weinsteuer auf maximales Niveau der EU-Vereinbarung 4Einführung von Steuern auf umweltschädigende Stoffe (UPI-Institut) 30Einführung einer Devisen-Umsatzsteuer (Tobin-Tax) von 0,5 % 31Wiedereinführung einer Börsenumsatzsteuer 12Anhebung der Spekulationsfristen 5Erhöhung der Umsatzsteuer um 3 % unter Beibehaltung von 7 % 21
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 50
KAB-Beschluss zur Veränderung des SteuertarifsGerechter Steuertarif
aktueller Steuertarifverlauf und Vorschlag KAB-Tarif
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
55
0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000z.v.E.
Ste
uers
atz
in
%
aktueller Tarif
KAB-Tarif
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 51
-2.000
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 160.000 180.000 200.000
z.v.E.
in E
uro
Differenz ledig
Differenz Ehe
Be- / Entlastungswirkung durch KAB-Tarif
KAB-Beschluss zur Veränderung des SteuertarifsGerechter Steuertarif
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 52
Das Geldvermögen privater Haushalte in Deutschland
Quelle: Deutsche Bundesbank
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 53
Wiedererhebung der Vermögensteuer• Grundlage der Besteuerung ist:– gesamte private Geld- und Sachvermögen (Bruttovermögen ./. Schulden) in einem Volumen von
ca. 9.500 Mrd. € – betriebliche Vermögen in Höhe von ca. 4.000 Mrd. €• Auf das regelmäßig zu Verkehrswerten bewertete Nettovermögen (z.B: durch überprüfbare
Selbsteinschätzung nach Richtwerten: Bruttovermögen ./. Schulden): Vermögensteuer in Höhe von 2 % entspricht bei einem typischen Vermögensertrag von 4 % einem Steuersatz von 50 % (wie später dargelegt der neue Spitzensteuersatz sein sollte). Anmerkung: in den Anfangsjahren der Sozialen Marktwirtschaft betrug der Vermögensteuersatz schon 2,5%.
• Geeigneter Richtwert für Immobilien (wie jetzt schon bei der Erbschaftsteuer seit 1996): die Jahresrohmiete (gemäß Mietspiegel) mit dem Faktor 18 als neuer Einheitswert gelten. Mit Hilfe der Jahresrohmiete kann Immobilienvermögen abgeschätzt werden. Das Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht sieht hier eine Multiplikation der Jahresrohmiete mit dem Faktor 12,5 vor, um den Verkehrswert zu ermitteln. Neue Untersuchungen zeigen aber, dass dieser Faktor nur ca. 60% des Verkehrswertes erreichen kann. Somit sieht das folgende Modell einen Faktor von 18 vor. Ermittlung der ortsüblichen Miete auf der Basis von m2-Mieten im Vergleich zum ortsüblichen Verkaufswert; die Division der beiden Werte ergibt ca. den Multiplikator 18]
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 54
• Zur Vermeidung einer Versilberung werden im Prinzip ausschließlich Ertragswerte für das Sachvermögen in die Wertermittlung einbezogen. Der neue Einheitswert = Jahresrohmiete für Immobilien beinhaltet damit eine stark ertragsorientierte Komponente.
• Die bezahlte Vermögensteuer wird von der Einkommensteuer abgezogen, die, wie bisher, für den tatsächlich zugeflossenen Vermögensertrag anfällt. Verbleibende Einkommensteuerschuld muss zusätzlich bezahlt werden.
• Ergäbe sich hingegen ein Einkommensteuerguthaben, nämlich wenn die Einkommensteuerschuld kleiner ist als die bezahlte Vermögensteuer, würde dieses Guthaben nicht erstattet. In jedem Fall müsste also mindestens die Vermögensteuer bezahlt werden, ähnlich wie seit 2001 bei der Anrechnung der tatsächlich bezahlten Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld, wo auch in jedem Fall die Gewerbesteuer bezahlt werden muss.
• Damit wird sichergestellt, dass mindestens die Vermögensteuer auf den typischerweise erzielbaren Vermögensertrag bezahlt wird, andererseits bei höheren Erträgen (wegen der Anrechnung der bezahlten Vermögensteuer auf die Einkommensteuerschuld) maximal der Spitzensteuersatz (gefordert 50 %) bezahlt wird.
Wiedererhebung der Vermögensteuer
22.04.23 © [email protected] Thema: Das bedingungslose Grundeinkommen 55
• Ohne die Anrechnung würde auch beim ab 2005 gültigen Spitzensteuersatz von 42 % eine Vermögensteuer zusätzlich zur Einkommensteuer möglicherweise zu einer verfassungswidrigen Belastung führen: Würden aus 100.000 € Vermögen tatsächlich 4000 € Ertrag erzielt, so fielen neben 1.680 € (42 %) Einkommensteuer noch 2.000 € Vermögensteuer an, insgesamt also 3.680 € oder eine verfassungswidrige Gesamtbelastung von 92 % des Ertrags, bei voller Anrechnung aber nur 2.000 €. Eine zusätzliche Berücksichtigung der Grundsteuer bei der Vermögensteuer könnte dazu beitragen, dass die hälftige Teilung in keinem Fall überschritten wird.
• Kleinere Vermögen, z.B. selbst genutztes Wohneigentum und Lebensführungsvermögen wird durch angemessene Freibeträge geschützt:– 260.000 € für den Steuerpflichtigen und – für den Ehepartner ebenfalls 260.000 € und – je Kind 52.000 € (unabhängig vom Alter) geschützt.
• Die Steuereinnahmen betragen nach Abzug der Verwaltungskosten ca. 36 Mrd. €.
Wiedererhebung der Vermögensteuer
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Beispiel zur Vermögensteuer-Erhebung
Angenommen sei eine Familie mit 2 Kindern, die ein Eigenheim mit einer Wohnfläche von 150 qm hat, ein Aktienpaket von 60.000 € hält und über ein Sparguthaben von 110.000 € verfügt.Der Einheitswert (ertragswertorientiert) wird folgendermaßen berechnet:Für das eigengenutzte Haus wird laut Mietspiegel oder im Vergleich zum Nachbargrundstück die mögliche erzielbare Miete ermittelt; sie sei in unserem Beispiel: 8 € je qm 8 € * 150 qm = 1.200 €/Monat Jahresmiete von 14.400 € Der Ertragswert ist das 18-fache der Jahresmiete, d.h. 259.200 € (evtl. unbebaute Grundstücksteile werden zu entsprechend niedrigeren Werten berücksichtigt)Damit ergeben sich folgende Werte:· Einheitswert für das Gebäude: 259.200 €· Aktienpaket 60.000 €· Sparguthaben: 120.000 €Summe: 439.200 €
Der Freibetrag hat folgende Höhe:· je Ehepartner 260.000 €, d.h.: 520.000 €· je Kind 52.000 €, d.h.: 104.000 €Summe: 624.000 €
keine Zahlung von Vermögensteuern, da Freibetrag höher ist als die Summe aller Werte!
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VermögensteuerAbwandlung des Falles:Eine Familie mit 2 Kindern besitzt neben einem freistehenden Eigenheim mit 200qm Wohnfläche und 5000qm Garten, ein Aktienpaket von 300.000 €, Termingelder in Höhe von 1.500.000 € und zwei Mehrfamilienhäuser mit 20 Mietparteien, die im Durchschnitt eine Miete von 800 € bezahlen.Damit ergeben sich folgende Werte· Einheitswert für das Gebäude (200qm * 8 €)*12*18: 345.600 €· Einheitswert für das Grundstück (5000qm*3 €)*12*18: 3.240.000 €· Aktienpaket: 300.000 €· Termingelder: 1.500.000 €· Mietshäuser (20 Parteien*800 €)*12*18: 3.456.000 €
Summe: 8.841.600 €./. Freibetrag: 624.000 €= zu versteuernde Werte: 8.217.600 €
Höhe der Vermögensteuer: 2 % v. 8.217.600€: 164.352 €d.h. entspricht einer durchschnittlichen Belastung auf das gesamte Vermögen von 1,86 %. Damit ist es gewährleistet, dass eine Versilberung ausgeschlossen ist, da die durchschnittliche Verzinsung von Eigenkapital ca. 5 % beträgt.
Abschätzung des Steuervolumens für das Jahr 2006:Bruttoeinnahmen (unter Berücksichtigung der Freibeträge und Haushaltstypen): 40 Mrd. €
• ./. Erhebungskosten (in Anlehnung an bisherige Erfahrungen): 4 Mrd. €• Nettoeinnahmen ca. 36 Mrd. Euro
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Wiedererhöhung der Erbschaftsteuer
Situation:1996 Reduzierung von 4 auf 3 Erbschaftsteuerklassen
und Reduzierung der Steuersätze für hohe Vermögen, insbesondere in der Steuerklasse 3 (Nicht-Verwandte) von 70 auf 50 %!
Problem:• International höchst unterschiedliche Steuersätze• Erbengeneration wird durchschnittlich nur mit 3 %
belastet (obwohl jährliche Erbschaftsmasse ca. 150 Mrd. €)
• Finanzwissenschaftlich: Erbschaft = müheloses Einkommen, d.h. „konfiskatorisch zu besteuern, da ansonsten die Ungleichverteilung beim Vermögen immer weiter zunimmt
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Technik der Erbschaftsteuer
Der Umverteilungszweck ist zwar kein Primärzweck der Erbschaftsteuer; aber von vielen Ökonomen wird gerade diese Steuer als adäquat für die Erreichung einer gewissen Egalisierung und Teilkonfiskation des Nachlasses angesehen: •C.H. Saint-Simon; Karl Marx; •Friedrich Engels; •Jeremias Bentham; •John Stuart Mill,•Adolph Wagner; •ConstantinFrantz, •Walter Rathenau,
•John Maynard Keynes.
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0
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150
200
250
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1995 2003 2010
Mrd. €
Erbschaftsteuervolumen
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Deutschlands Erben überdurchschnittlich geschont
• „Die Einnahmen aus Substanzsteuern (Grund-, Vermögens-, Schenkungs- und Erbschaftssteuer) liegen in Deutschland stabil bei 0,9 Prozent des BIP und
• damit bei weniger als der Hälfte des OECD-Schnitts von 1,9 Prozent.
• Nur Mexiko, Tschechien und die Slowakei, also Staaten mit einem deutlich geringen Vermögensbestand als Deutschland, sowie Österreich erzielen weniger Einnahmen aus dieser Steuerart.“
OECD-Revenue Statistics 2006, Pressemitteilung, Berlin 11.10.2006
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...“Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zweck, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern“ (Bayerische Verfassung, Artikel 123 Abs. 2 und 3)
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Finanzierungsrechnung zum Grundein-kommenskonzept auf Basis 2010 in Mrd. €
Soll = Kosten für das bedarfs-unabhängige Grundeinkommen
Haben = Ersparnisse bzw. Mehreinnahmen
Für das Grundeinkommen unter Berücksichtigung der Mehrbedarfe ergibt sich ein Finanzierungsvolumen von:
685 Mrd. €/Jahr
Einzusparende Sozialleistungen:
110 Mrd. €Geringere Staatsausgaben/
Wohlfahrtsgewinne:
60 Mrd. €Umbau des Steuersystems:
358 Mrd. €Multiplikatorprozesse
150 Mrd. €