Date post: | 06-Apr-2015 |
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Das Ermittlungsverfahren
Beginn – Zwangsmaßnahmen – Beweisaufnahme
Allgemeines und Beginn des EV
Ziel
SV und Tatverdacht soweit zu klären, dass die StA über Anklage oder
Einstellung entscheiden kann (§ 91 StPO).
EV hat vorbereitende Funktion für die HV, in der alle Beweise unmittelbar
aufzunehmen sind (vgl § 55 Abs 3 StPO)
Das EV beginnt, sobald KriPo oder StA gegen eine Person ermitteln oder gegen
eine verdächtige Person Zwangsmaßnahmen ausüben (§ 1 Abs 2 StPO)
KriPo und StA führen das EV gemeinsam; StA hat die Leitungsbefugnis (§§ 98,
101 StPO)
KriPo hat Berichtspflichten an die StA (Anfalls-, Anlass-, Zwischen- und
Abschlussbericht, § 100 StPO)
Allgemeines und Beginn des EV
KriPo nimmt Beweise auf und setzt Zwangsmaßnahmen entweder von sich aus,
auf Anordnung der StA oder aufgrund einer gerichtlichen Bewilligung.
Zwangsmaßnahmen und Beugemittel zur Durchsetzung ihrer Befugnisse (§ 93
StPO); Keine Beugemittel gegen den Beschuldigten! (Nemo tenetur- Prinzip;
§ 93 Abs 2 StPO)
Rechtsschutz
Einspruch nach § 106 StPO gegen Handlungen der StA und der KriPo, wenn
diese auf Anordnungen der StA beruht.
Beschwerde nach § 87 StPO gegen gerichtliche Bewilligung.
Gegen Eingriffe, die einer gerichtlichen Bewilligung bedürfen, ist der Einspruch
mit der Beschwerde (§ 87 StPO) zu verbinden (§ 106 Abs 2 StPO).
Zwangsmaßnahmen und Beweisaufnahme
Zwangsmaßnahmen sind Ermittlungsmaßnahmen, die in Grundrechte
eingreifen. Das Gesetz definiert den Anwendungsbereich der
Zwangsmaßnahmen. Jede Zwangsmaßnahme hat materielle und
formelle Voraussetzungen.
Für jede Zwangsmaßnahme sind diese Voraussetzungen gesondert zu
prüfen.
Vernehmungen und Erkundigungen
Erkundigungen sind formlose Befragungen von Zeugen und
Beschuldigten zur Informationssammlung (§ 151 Z 1 StPO).
Vernehmung ist die Befragung von Zeugen und Beschuldigten nach
förmlicher Information über die Stellung des Befragten im Verfahren
(§ 151 Z 2 StPO).
Die Bestimmungen über Vernehmungen dürfen durch Erkundigungen
nicht umgangen werden (§ 152 Abs 1 StPO).
Zeugenvernehmungen
Zeugen sind zur Vernehmung zu laden (§ 153 StPO)
Verbot der Vernehmung als Zeuge für Geistliche, Beamte ua (§ 155 StPO)
Aussagebefreiungs- und Verweigerungsrechte für Angehörige, Rechtsanwälte
ua (§ 156 u § 157 StPO)
Verwertbarkeit der Vernehmungsergebnisse nach § 159 StPO:
Nichtig sind
Vernehmungen entgegen § 155 StPO (§ 155 Abs 1 iVm § 144 Abs 1 StPO)
Vernehmungen nach § 156 Abs 1 Z 1 StPO, wenn der Betroffene nicht
ausdrücklich verzichtet (§ 159 Abs 3 StPO), oder
Vernehmungen ohne Belehrung nach § 157 Abs 1 Z 2-5 StPO (§ 159 Abs 3
StPO).
Beschuldigtenvernehmungen
Beschuldigte sind zu laden, wenn sie nicht zur sofortigen Vernehmung
vorgeführt werden (§ 153 StPO).
Der Beschuldigte ist zu belehren, was ihm vorgeworfen wird und dass er einen
Verteidiger beiziehen kann. (§ 164 Abs 1 StPO).
Die Beeinflussung des freien Willens des Beschuldigten durch Fragetechniken,
Drohungen oder Zwangsmittel macht die Vernehmung unzulässig (§ 164 Abs 4
StPO).
Vernehmungsergebnisse unter Folter oder Verletzung fundamentaler
Verfahrensrechte sind nichtig (unklar § 166 StPO).
Fahndung, Festnahme und Untersuchungshaft
Sach- und Personenfahndung
Materielle Voraussetzungen
Aufenthaltsort von Verdächtigen oder Zeugen unbekannt; Sache kann nicht zur
Sicherstellung aufgefunden werden. (§ 168 Abs 1, 2 StPO)
Formelle Voraussetzungen
Anordnung der StA erforderlich; Sachfahndung kann von der KriPo eigenständig
durchgeführt werden (§ 169 Abs 1 StPO)
Fahndung, Festnahme und Untersuchungshaft
Festnahme
Materielle Voraussetzung
Auf frischer Tat betreten gem § 170 Abs 1 Z 1 StPO
Fluchtgefahr gem § 170 Abs 1 Z 2 StPO
Verdunkelungsgefahr gem § 170 Abs 1 Z 3 StPO
Ausführungs- Wiederholungsgefahr gem § 170 Abs 1 Z 4 StPO
Formelle Voraussetzungen
Anordnung der StA nach richterlicher Bewilligung; KriPo kann in den Fällen §
171 Abs 2 StPO von sich aus festnehmen.
Fahndung, Festnahme und Untersuchungshaft
Untersuchungshaft
Materielle Voraussetzungen
Dringender Tatverdacht und Festnahmegründe nach § 173 Abs 2 StPO
Formelle Voraussetzungen
Einvernahme durch das Gericht; Antrag der StA; Beschluss des Gerichts (§ 173
Abs 1 StPO)
Haftverhandlung (§ 176 StPO); Haftfristen (§ 175 StPO); Gelindere Mittel (§ 173
Abs 5 StPO); Kaution (§ 180 StPO)