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Cross-Compliance - duesse.de · 1 Cross-Compliance Kontrollsystem zur Überwachung der vorgenannten...

Date post: 06-Sep-2019
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1 Cross-Compliance Kontrollsystem zur Überwachung der vorgenannten Bestimmungen durch die jeweils zuständigen Behörden 19 EU-Verordnungen und Richtlinien Anhang II Geltendes nationales Fachrecht - Erhalt der org. Substanz Anhang III Standards in Bezug auf: - Erosionsschutz - Bodenstruktur Verpflichtung zum Erhalt der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand Teilweise zusätzliche Rechts- vorschriften GL-Erhaltungsgebot Dauergrünland- schutz Teilweise zusätzl. Rechtsvorschriften CC-Kontrollsystem Systematische Kontrollen Cross-Checks (Anlassbezogene Kontrollen) Jährliche Stichprobenziehung Fachrechtskontrollen Verstöße ja nein Verstöße ja nein Meldung mit Bewertung Meldung mit Bewertung Meldung ohne Befund (Statistik) Fachrechtliche Ahndung ja nein Zentrale Datenbank (ZID) EG-Zahlstelle Antragsteller - Verwarnung - Bußgeld - Staatsanwalt
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Page 1: Cross-Compliance - duesse.de · 1 Cross-Compliance Kontrollsystem zur Überwachung der vorgenannten Bestimmungen durch die jeweils zuständigen Behörden 19 EU-Verordnungen und Richtlinien

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Cross-Compliance

Kontrollsystem zur Überwachung der vorgenannten Bestimmungen durch die jeweils zuständigen Behörden

19 EU-Verordnungenund Richtlinien

Anhang II

Geltendes nationales Fachrecht

- Erhalt der org. Substanz

Anhang IIIStandards in Bezug auf:- Erosionsschutz

- Bodenstruktur

Verpflichtung zum Erhalt der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand

Teilweise zusätzliche Rechts-vorschriften

GL-Erhaltungsgebot

Dauergrünland-schutz

Teilweise zusätzl.Rechtsvorschriften

CC-Kontrollsystem

Systematische Kontrollen Cross-Checks (Anlassbezogene Kontrollen)

Jährliche Stichprobenziehung Fachrechtskontrollen

Verstößeja nein

Verstößeja nein

Meldung mit Bewertung

Meldung mit Bewertung

Meldung ohne Befund(Statistik)

FachrechtlicheAhndung

ja nein

Zentrale Datenbank (ZID)

EG-Zahlstelle

Antragsteller

- Verwarnung- Bußgeld

- Staatsanwalt

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Zuständigkeitsbereiche

� Der Technische Prüfdienst ist in NRW

zuständig für die systematischen Überprüfungen der Cross Compliance-Vorschriften in den Bereichen

Anhang III, Nitrat, Pflanzenschutz und Klärschlamm, Grundwasser, FFH, Vogelschutz und Phosphat*

� Bei Überschreiten der Grenze von 5 % Grünlandumbruch ab 2011 (Entwurf Ministerium):

Prüfung des Grünlanderhaltungsgebots (zu Anhang III)

* bei Agrarumweltmaßnahmen nach ELER-VO (EG) 1698/2005

Ankündigung der Prüfung

� Die EU-Richtlinien schreiben grundsätzlich unangekündigte Kontrollen vor.

� Sofern der Zweck der Überprüfung nicht gefährdet ist, wird eine Ankündigung bis zu max. 14 Tage vorher gestattet, mit Ausnahme von Tierkontrollen.

� Im Regelfall meldet der Prüfer seinen Betriebsbesuch an:

� oder �

� Ein Teil der Kontrollen erfolgt jedoch auch unangemeldet, um den Vorgaben der EU gerecht zu werden.

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� Bei der Prüfung sollte entweder der Betriebsleiter selbst oder eine von ihm benannte und auskunftsberechtigte Person anwesend sein, die mit den Gegebenheiten des Betriebes vertraut ist.

� Der Zeitrahmen für die Kontrolle variiert je nach Betriebstyp und Kontrollumfang;

ca. 3 - 4 Stunden sollten eingeplant werden.

Wenn der Prüfbetrieb sehr viele Parzellen hat, kann es länger dauern, da 50 % der Schläge laut Flächenverzeichnis zu besichtigen sind ! Es ist nicht auszuschließen, dass die VO (EG) 1122/2009 im Laufe des Jahres geändert wird analog der aktualisierten VO (EG) 1975/2006, wonach in einem Prüfbetrieb jeweils alle Maßnahmen zu den Flächen vor Ort zu kontrollieren sind!

Anhang III

Erhalt von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischem Zustand

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Vor-Ort-Kontrolle von Anhang III

� 50 % der Flächen gemäß letztem Flächenverzeichnis werden besichtigt (Stand Januar 2011)

� Kontrolle von Landschaftselementen

� Wenn nur DGL: keine weiteren Prüfungen erforderlich!

� Auflagen für CCWasser01 bzw 2 eingehalten? Allgemeine CC-Vorgaben gelten nicht für Flächen mit besonderen Erosionsschutzmassnahmen und wenn Ausnahmen von zuständiger Behörde genehmigt

Bodenschutz vor Erosion – nur Ackerflächen

� Erhalt der organischen Substanz im Boden und Schutz der Bodenstruktur ( § 3 DirektzahlungsVO) wird erfüllt durch:

� Alternative 1: Jährliche Humusbilanz im Betrieb (bis 31.März danach)

� Alternative 2: Bodenhumusuntersuchung alle 6 Jahre (>1,0 ha Schlag)

� Oder: Anbauverhältnis von mindestens 3 Kulturen mit je mind. 15 % Flächenanteil - Auch durch Wechsel allerAckerflächen mit anderem Unternehmen möglich da flächenbezogene Voraussetzungen!

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� Oder alle Ackerflächen mit Kulturen gemäß Anlage 4 bestellt:

�Eiweißpflanzen (Ackerbohnen, Erbsen, Lupinen) zur Körnernutzung

�Ölsaaten (Raps, Sonnenblumen) nur zur Körnernutzung

�Mais ausschließlich zur Kolben- bzw. Körnernutzung

�Ackerflächenstilllegung (Code 591)

�Mehrjähriges Ackerfutter (Klee, Kleegras, Luzerne, Ackergras rein oder als Gemische)

�Grünbrache

Grünlanderhaltungsgebot

� Ab dem Tage des Inkrafttretens der DGL-VO NRW) besteht für jeden Landwirt die Verpflichtung, einen beabsichtigten DGL-Umbruch vor Umbruch genehmigen zu lassen!

� Genehmigungsbehörde ist die jeweilige Kreisstelle der LWK NRW

� Indirekte Meldung durch Abgabe des Sammelantrages mit Flächenverzeichnis genügt nicht!

� Ackergras mit den Codierungen „421“ bis „424“ (Klee, Kleegras, Luzerne, Ackergras) wird bei ununterbrochener Nutzung im 6. Jahr zu DGL!

� Pflegeumbruch ist zulässig; eine Genehmigung für einen Umbruch nur bei Neueinsaat an anderer Stelle möglich

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Nitratrichtlinie

Erforderliche Unterlagen zur Prüfung im Bereich Nitrat

� Richtwerte oder Untersuchungsergebnisse für den Nmin-Gehalt auf Ackerland (z.B. LZ, Wochenblatt, Internetangebot der LWK) tabellen-nmin-winterungen.pdf

� Richtwerte für den N-Gehalt im Wirtschaftsdünger (z.B. Internetangebot der LWK ) Nährstoffgehalte org. Dünger.pdf; Lieferschein.pdf

� Nährstoffvergleich vom letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr NV erforderlich 2010.ppt

� Im Falle einer Beanstandung im Bereich DüVO wird eine Anhörung durchgeführt. Diese wird an die zuständige Fachbehörde weitergeleitet. Anhörungsbogen CC_GFP_2010.pdf

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� Aktueller HIT-Auszug bei Rinderhaltern (liegt dem Prüfer vor)

� Buchführungsunterlagen (zur Ermittlung der Stallplätze in Schweinehaltenden Betrieben)

� Einkaufsbelege der letzten Aufstallung (Geflügelhalter)

� Baupläne zur Güllelagerraumberechnung (i. d. R. nur bei neueren Ställen aufschlussreich): 6 Monate Mindestlagerkapazität CC-Rechenhilfe_2011.xls; Nährstoffvergleich Schweinemast.xls

�Dicht

�Standsicher

Anforderungen an die Lagerung vonGülle, Jauche, Festmist, Silagesickersaft

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Festmistlagerung

Ist die Bodenplatte dicht und seitlich eingefasst?

Wird Jauche ordnungsgemäß gesammelt?

So nicht…� 24-03-10_0916.jpg

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SILOPLATTEN

• Fachrecht liegt bei der unteren Wasserbehörde (Kreis)

• Es gilt: JGS-Anlagenverordnungen der Länder

• Siloplatten müssen dicht und eingefasst sein

• Ab- bzw. Überlaufen des Lagergutes ohne/mit Eindringen ins Grundwasser/oberird. Gewässer

Cross-Check Nitratrichtlinie

Sperrfrist (Acker: 1.11.-31.1., Grünland ab 15.11.)

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� Direkter Eintrag von Nährstoffen in Gewässer ist zu vermeiden

� Einhaltung eines Abstandes von 3 Metern zu oberirdischen Gewässern

� Ausnahme :

Geräte mit genauer Platzierung (z.B. Schleppschlauch bei Flächen mit einer Hangneigung unter 10 % (mind. 1m))

3 m

Ausbringung nur auf aufnahmefähige Böden

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1. Max. 40 kg NH4-N oder 80 kg Gesamt-N

Auf Ackerland dürfen nach der Ernte der letzten Hauptfrucht vor dem Winter Gülle etc. sowie mineralische Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff nur zu im gleichen Jahr angebauten Folgekulturen oder als Ausgleichsdüngung zu auf dem Feld verbliebenem Getreidestroh in den oben genannten Grenzen ausgebracht werden

2. Ausbringverbot

Ausbringen von Gülle, Jauche usw. im Herbst ohne Strohdüngung bzw. ohne Anbau von Winter- bzw. Zwischenfrüchten

�Warum werden die Unterlagen über den Viehbestand geprüft?

�Weil im Rahmen der Nitratkontrollen die Plausibilitäten des Nährstoffvergleichs kontrolliert werden!

�Muss ich das überhaupt belegen – es geht doch um Cross-Compliance?

� Ja, es besteht eine Mitwirkungspflicht des Antragstellers

Fragen zur Kontrolle im Bereich „Nitrat“

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� Nmin-Richtwerte

� Faustzahlen Wirtschaftsdünger

� Lieferscheine bei Aufnahme / Abgabe von Gülle (Quervergleich mit Aufnehmer von Wirtschaftsdünger)

� Lieferscheine mit Analyseergebnissen (Warendeklaration) bei Aufnahme von Biogasgülle, Kompost, Klärschlamm

� Vollständiger und richtiger Nährstoffvergleich (sofern NV erforderlich)

� Angaben zur den Lagerbehältern flüssiger Wirtschaftsdünger (z.B. Bauunterlagen)

� Pachtverträge bei Anpachtung von Güllebehältern (Quervergleich mit dem Verpächter)

Was sollte bei einer CC-Kontrolle vorliegen?

- Anwendung von PSM nur mit Sachkundenachweis

- Pflanzenschutzspritze mit Prüfplakette

Pflanzenschutzrichtlinie

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Was sollte bei einer CC-Kontrolle vorliegen?

� Sachkundenachweis bzw. Ausbildungsnachweis

� Zugelassene Feldspritze (Plakette,

Untersuchungsergebnis)

� Zeitnahe Aufzeichnungen über angewendete PSM

(mind. 2 Jahre nach Ablauf des Aufzeichnungsjahres

aufbewahren) Aufzeichnungspflicht_2010.pdf

Pflanzenschutzrichtlinie

� Genehmigung oder Anzeige einer Baumaßnahme

� Nachweis für die erfüllten Nebenbestimmungen

Zusätzlich beim Vogelschutz:

� Genehmigung des Kreises (ULB) zur Entfernung eines Landschaftselementes

Was sollte bei einer CC-Kontrolle vorliegen?

FFH und Vogelschutz

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� Nährstoffvergleich

� Lieferscheine

� Bodenuntersuchungsergebnisse

Was sollte bei einer CC-Kontrolle vorliegen?

Klärschlammrichtlinie

Grundwasser

Sind die Lagerstätten für Mineralöle und Pflanzenschutzmittel dicht?

•wenn nein: liegt eine direkte/indirekte Grundwassergefährdung vor?

•wenn eine Grundwassergefährdung vorliegt: Liegt das Grundstück im Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet?

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Dichtes Mineralöllager

Nur Minimalanforderungen werden überprüft

Grundwasser

Pflanzenschutzmittellager

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Anforderung an Pflanzenschutzmittellagerung

� Fachrecht:

� mit Auffangwanne

� Kennzeichnung als PSM-

Lager

� Gut belüfteter, trockener,

frostsicherer und

verschließbarer Raum

� Widerstandsfähige Wände

und feste Tür

� Technischer Prüfdienst:

� Dichtigkeit genügt

� Gültige Bodenuntersuchungsergebnisse auf P max. 6 Jahre alt für Schläge ab 1,0 ha

� Nährstoffvergleich

� Faustzahlen Wirtschaftsdünger

Was muss bei einer CC-Kontrolle vorliegen?

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Allgemein gültige Regelungen

Bei Beanstandungen:

�Kopie des Prüfberichts mit Anlagen an die zuständige Fachbehörde beim Kreis bzw. der kreisfreien Stadt

�Antragsteller erhält Kopie des Prüfungsberichts

(Gesetzliche Pflicht innerhalb von 3 Monaten nach der Kontrolle)

Cross-ComplianceKontrollierte und beanstandete Betriebe von 2005 bis 2009

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

geprüft beanstandet

2005

2006

2007

2008

2009

Die Zahlen berücksichtigen die systematischen Kontrollen (Stichproben) als auch die anlassbezogene Kontrollen Cross-Checks

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Entwicklung der CC-Kontrollergebnisse Rinderkennzeichnung

0

200

400

600

800

1000

1200

1400

2005 2006 2007 2008 2009

kontrolliert

beanstandet

14,4 %2009

22,1 %2007

18,1 %2008

29,9 %2006

24,4 %2005

Beanstandungs

quote

Jahr

Entwicklung der CC-Kontrollergebnisse Schweinezeichnung

0

50

100

150

200

250

300

350

400

450

2005 2006 2007 2008 2009

kontrolliert

beanstandet

16,2 %2009

14,6 %2007

13,7 %2008

11,8 %2006

8,3 %2005

Beanstandungs

quote

Jahr

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19

Entwicklung der CC-Kontrollergebnisse Schaf/Ziegenkennzeichnung

0

50

100

150

200

250

300

2005 2006 2007 2008 2009

kontrolliert

beanstandet

23,0 %2009

20,8 %2007

15,4 %2008

17,0 %2006

14,6 %2005

Beanstandungs

quote

Jahr

Entwicklung der CC-Kontrollergebnisse Nitrat-RL (ab 2007 mit Phosphat bei ELER)

0

100

200

300

400

500

600

700

800

900

2005 2006 2007 2008 2009

kontrolliert

beanstandet

21,4 %2009

14,3 %2007

14,8 %2008

16,3 %2006

5,9 %2005

Beanstandungs

quote

Jahr

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Entwicklung der CC-Kontrollergebnisse Pflanzenschutz-RL

0

100

200

300

400

500

600

700

2006 2007 2008 2009*)

kontrolliert

beanstandet

7,9 %2009

6,1 %2007

3,2 %2008

6,2 %2006

Beanstandungs

quote

Jahr

CC-Kontrollen in NRW, Summe der Sanktionen

0

50000

100000

150000

200000

250000

300000

2005 2006 2007 2008 2009

CC-Kürzung in €

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Diskussion und Fragen

Ende des Vortages


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