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Universität Duisburg-Essen
Institut für Politikwissenschaft
Corporate Social Responsibility als Herausforderung an Staatlichkeit im Zeitalter der Globalisierung
Bachelorarbeit
Erstprüfer: Prof. Dr. Andreas BlätteZweitprüferin: Daniela Strüngmann, MA
Carsten KaefertKarl-Jarres-Str. 153
47053 DuisburgMobil: [email protected]
Matrikel-Nr.: 2224077 (8. FS)
Duisburg, den 20.12.2010
Inhaltsverzeichnis1. Einleitung.....................................................................................................................................32. Begriffliche Klärung....................................................................................................................5
2.1. Corporate Citizenship..........................................................................................................52.2. Corporate Social Responsibility...........................................................................................72.3. Netzwerkgovernance............................................................................................................9
3. Macht und Staatlichkeit.............................................................................................................123.1. Regieren in liberalen Demokratien....................................................................................123.2. Governance – Global und national.....................................................................................14
4. CSR im globalen und nationalen Kontext.................................................................................204.1. Institutionalisierte CSR und Global Governance...............................................................204.2. Vergleich von CSR im globalen und nationalen Kontext..................................................25
5. Die Frage nach der Legitimität..................................................................................................286. Fazit...........................................................................................................................................31Appendix........................................................................................................................................33Bibliografie....................................................................................................................................34
2
1. Einleitung
Die Globalisierung der Wirtschaft hat das Gesicht der Welt verändert. Warenströme
in zuvor ungekanntem Ausmaß umfließen den Planeten und ebenso überwinden
Finanzmittel und Informationen nationale Grenzen mit großer Leichtigkeit. Eine
solche Umwälzung kann auch politisch nicht folgenlos bleiben. Der globale Norden
sieht sich mit der Verschiebung arbeitsintensiver Industrien in Schwellenländer und
dem damit einhergehenden Verlust an Arbeitsplätzen konfrontiert; auch sind
aufstrebende Länder wie China längst mehr als nur die „verlängerte Werkbank“ der
etablierten Industrienationen.1 Doch nicht nur innerstaatliche Herausforderungen und
Änderungen an der internationalen Machtordnung treten in Folge der Globalisierung
auf, es treten auch neue, nicht-staatliche Spieler auf die Tagesordnung: Unternehmen.
Die Tatsache, dass die Handelskette Walmart mehr Waren in China einkauft als
Länder wie England oder Russland, verdeutlicht die politische Machtfülle, die
Unternehmen in der globalisierten Welt zufällt.2
Dass dies eine Veränderung des Verhältnisses zwischen Staat und Unternehmen
bedeutet, ist offensichtlich. Es lässt sich vermuten, dass zunehmende
Einflussmöglichkeiten für Unternehmen und ein weiter anwachsender
gesellschaftlicher Bereich, der staatlicher Regulierung nicht zugänglich ist, eine
Machtverschiebung weg von demokratischen Regierungen bedeuten. Gerade im
deutschen Kontext ist aber die Idee politischer oder gesellschaftlicher Macht – und
damit einhergehend auch Verantwortung ohne staatliches Mandat ein Novum,
weshalb dieser Verschiebung die zentrale Aufmerksamkeit dieser Arbeit gilt. Das
tradierte Akteursverhältnis in Deutschland ist bestimmt durch die starke
sozialstaatliche Tradition im Lande, in der Unternehmen zwar stets für das
gesamtgesellschaftliche Wohl eingespannt waren, die Politik hierfür aber die
Verantwortung trug und den Rahmen setzte, ergo die Rolle der Unternehmen
definierte. Beispiele sind etwa das duale Ausbildungssystem oder
Tarifverhandlungen.3 In den letzten 20 Jahren hat sich dieses Korsett aus Regulierung
1 Vgl. Wolek, Knecht, und Borowicz, “Operationelle Herausforderungen von Mergers & Acquisitions in China und Indien,” 187.
2 Palazzo, “Die Privatisierung von Menschenrechtsverletzungen,” 20-21.3 Vgl. Backhaus-Mauk u. a., “Corporate Citizenship in Deutschland. Die überraschende Konjunktur
1. Einleitung 3
jedoch zusehends aufgelöst oder wenigstens gelockert, wozu mindestens drei
Faktoren beigetragen haben: 1.) Der massive Verlust an Arbeitsplätzen in
Ostdeutschland nach der Wiedervereinigung, 2.) der zunehmende globale
Wettbewerb und 3.) die steigende Bedeutung neuer Instrumente in der politischen
Entscheidungsfindung, wie beispielsweise inter- oder supranationale Absprachen und
Organisationen und die Zivilgesellschaft.4 Es wird somit deutlich, dass der Staat
nicht mehr allein die Bedürfnisse der Gesellschaft befriedigen kann, da ihm hierzu
die Mittel und teils auch die Expertise fehlen.5 Unternehmen können an dieser Stelle
durch Strategien wie Corporate Citizenship und Corporate Social Responsibility
Gestaltungsmacht gewinnen, die über ihre rein ökonomischen Zielsetzungen hinaus
geht. Zugespitzt lässt sich sagen: „Die Globalisierung stellt einen Aspekt der
klassischen Definition von Governance zunehmend in Frage: die Kopplung von
'governance' an 'government', d.h. die Gleichsetzung von politischer Steuerung oder
ordnungspolitischer Verantwortung mit Regierungsmacht.“6 An die Stelle der
Definition des Begriffes Governance als Vorgang des Regierens tritt also ein
erweiterter, modernerer Begriff, der Governance als den Prozess der
Interessenvermittlung innerhalb eines Systems sieht.7 Dieser veränderte Begriff führt
zur Fragestellung dieser Arbeit: Wie verändert Corporate Social Responsibility das
Verhältnis zwischen Unternehmen und Staat? Um diese Frage beantworten zu
können, werden zunächst die wesentlichen Begriffe definiert und erklärt. In einem
weiteren Schritt wird dann die Entwicklung vom Regieren im Nationalstaat hin zum
Regieren in einem System der akteursübergreifenden Global Governance erklärt,
wobei hier von einem Netzwerksystem ausgegangen wird. Vor diesem Hintergrund
wird dann die Bedeutung von CSR im nationalen, an dieser Stelle speziell deutschen,
wie globalen Kontext dargestellt, wobei auch auf die Legitimation der Akteure
eingegangen wird.
einer verspäteten Debatte.,” 18.4 Berthoin Antal, Oppen, und Sobczak, “(Re)discovering the Social Responsibility of Business in
Germany,” 286.5 Ebd.6 Barth, Corporate Citizenship aus der Sicht der Landespolitik Verstandnis, Ziele, Instrumente , 48.7 Wald und Jansen, “Netzwerke,” 93.
1. Einleitung 4
2. Begriffliche Klärung
Corporate Social Responsibility und Netzwerkgovernance sind nicht nur die
zentralen Begriffe dieser Arbeit. Beides sind auch relativ junge Begriffe, über deren
Inhalt, Tragweite und Abgrenzung keine umfassende Einigkeit besteht. Besonders
CSR sticht hier heraus. In der Literatur ist der Begriff fast immer neben dem der
Corporate Citizenship zu finden und von diesem oft nur unscharf differenziert.
Mitunter werden beide Begriffe sogar synonym verwendet.8 Selbst wenn es eine
scharfe Trennung zwischen beiden Begriffen gibt, besteht Uneinigkeit über ihre
jeweilige Reichweite: Ist Corporate Citizenship die übergeordnete Idee und CSR nur
eine Dimension dessen9, oder ist es genau andersherum, wie es etwa die Enquéte-
Kommission des Bundestages vorschlägt?10 Um also CSR im Folgenden sinnvoll
verwenden zu können, ist es nötig, beide Begriffe zu definieren und ihr Verhältnis
zueinander zu klären.
2.1. Corporate Citizenship
Corporate Citizenship lässt sich anhand konventioneller und erweiterter theoretischer
Konzeptualisierungen erklären. Die konventionellen Ansichten definieren CC
stammen eher aus der Praxis denn aus dem wissenschaftlichen Diskurs.11 Sie
betrachten CC immer im Wechselspiel mit CSR nach Archie B. Carrolls Definition
der Verantwortlichkeiten eines Unternehmens.12 In diesem Rahmen wird CC
verwendet „zur Bezeichnung von bürgerschaftlichem Engagement von
Unternehmen.“13 Innerhalb der konventionellen Betrachtung von CC werden
weiterhin zwei Reichweiten unterschieden. In der beschränkten Sichtweise ist CC
freiwilliges Handeln von Unternehmen jenseits dessen, was allgemein von ihnen
erwartet wird. „Als Resultat wird CC aus dieser Sicht als bürgerschaftliches
Engagement und unternehmerische Philanthropie zu einem untergeordneten
8 Curbach, Die Corporate Social Responsibility-Bewegung, 19.9 Barth, Corporate Citizenship aus der Sicht der Landespolitik Verstandnis, Ziele, Instrumente , 26.10 Ebd., 27.11 Sison, “From CSR to Corporate Citizenship: Anglo-American and Continental European
Perspectives,” 240.12 Matten und Crane, “CORPORATE CITIZENSHIP,” 167.13 Curbach, Die Corporate Social Responsibility-Bewegung, 20.
2. Begriffliche Klärung 5
Teilbereich von CSR.“14 Die äquivalente Perspektive ist hingegen weitergefasst. Sie
kombiniert CSR und CC entlang Carrolls' Definition, jedoch weniger auf die
Verantwortlichkeiten selbst als auf ihre Erfüllung fokussiert.15
Die erweiterte theoretische Konzeptualisierung von CC hingegen erfasst mehr als nur
das bloße Verhalten von Unternehmen und bietet einen Einstieg in die Debatte um
Staatlichkeit:
We thus contend that “corporations” and “citizenship” come together in modern society at the point where the state ceases to be the only guarantor of citizenship—and that a term such as corporate citizenship is a legitimate way of characterizing this situation.16
Dieses Verständnis von CC basiert auf einem liberalen Verständnis von Bürgerschaft
(citizenship), also einem, das diese als eine Menge individueller Rechte definiert 17,
genauer als „Freiheit von Unterdrückung und Schutz vor der willkürlichen
Herrschaft einer absolutistischen Regierung oder Staates.(sic!)“ 18 Dieses Verständnis
von Bürgerschaft verleiht Corporate Citizenship eine weitere Dimension. Nicht nur
sind Unternehmen demzufolge Garant von Bürgerschaft, sie sind selbst ihr Subjekt,
schließlich liegt es im besten Interesse von Unternehmen, die erwähnten Rechte auch
für sich selbst zu wahren. Bürgerschaft lässt sich somit als Arena beschreiben, in der
Unternehmen Akteure sind. Sie können zwar selbst keine Bürger sein, legen aber
bürgerschaftliches Verhalten an den Tag.
Im Folgenden wird diese erweiterte theoretische Konzeptualisierung von CC
verwendet, da sie relevanter für die Fragestellung dieser Arbeit ist, berührt sie doch
direkt die Thematik einer möglichen Machtverschiebung zwischen der
wirtschaftlichen und der politischen Sphäre. Zudem erlaubt sie es, die Strukturen in
Kontexten zu analysieren, in denen Regierungen aufgehört haben, Bürgerschaft zu
gewähren, Bürgerschaft noch nicht gewähren oder in denen es jenseits der
14 Ebd., 21.15 Matten und Crane, “CORPORATE CITIZENSHIP,” 169.16 Ebd., 171-172.17 Ebd., 170.18 Sison, “From CSR to Corporate Citizenship: Anglo-American and Continental European
Perspectives,” 241, Übersetzung durch den Autor.
2. Begriffliche Klärung 6
Reichweite nationaler Regierungen liegt, Bürgerschaft zu gewähren.19 Alle drei Fälle
lassen sich direkt auf Herausforderungen beziehen, die von der Globalisierung mit
sich gebracht werden.
2.2. Corporate Social Responsibility
Kaum ein Text zum Thema Corporate Social Responsibility kommt ohne Verweis auf
Milton Friedman aus, der eine gesellschaftliche Verantwortung negiert:
In einem fairen Wirtschaftssystem gibt es nur eine einzige Verantwortung für die Beteiligten: sie besagt, daß die verfügbaren Mittel möglichst gewinnbringend eingesetzt und Unternehmungen unter dem Gesichtspunkt der größtmöglichen Profitabilität geführt werden müssen20
Zwar schränkt er dies an gleicher Stelle dadurch ein, dass das Profitstreben natürlich
innerhalb der gesellschaftlichen und rechtlichen Regeln zu erfolgen hat, verdeutlicht
aber nochmals, dass jegliche darüber hinausgehende Verantwortung nicht nur unnütz,
sondern vielmehr sogar schädlich ist:
Es gibt wenig Entwicklungstendenzen, die so gründlich das Fundament unserer freien Gesellschaft untergraben können, wie die Annahme einer anderen sozialen Verantwortung durch Unternehmen.21
Trotz dieser prominenten Gegenwehr hat sich Begriff und Konzept gesellschaftlicher
Verantwortung mittlerweile etabliert – in Wissenschaft und Praxis.22 Seitdem hat sich
das Feld deutlich weiterentwickelt. Ausgehend von Carrolls' Unterscheidung in
ökonomische, rechtliche, ethische und philantropische Verantwortlichkeiten,23 auf die
bereits verwiesen wurde, hat sich der Begriff verengt und präzisiert.24 Leider hatte
dieser Prozess keine einheitliche Richtung, sodass es mittlerweile eine Vielzahl von
19 Matten und Crane, “CORPORATE CITIZENSHIP,” 172.20 Friedman, Kapitalismus und Freiheit, 175.21 Ebd., 176.22 Beschorner, “Corporate Social Responsiblity und Corporate Citizenship: Theoretische
Perspektiven für eine aktive Rolle von Unternehmen,” 112.23 Matten und Crane, “CORPORATE CITIZENSHIP,” 167.24 Jackson und Apostolakou, “Corporate Social Responsibility in Western Europe: An Institutional
Mirror or Substitute?,” 372.
2. Begriffliche Klärung 7
Interpretationen gibt. Dow Votaw beschrieb dieses Dilemma schon 1972 anschaulich,
als er konstatierte: „corporate social responsibility means something, but not always
the same thing to everybody.“25 Diese Vielfalt an Definitionen lässt an der
konzeptionellen Schärfe des Begriffs zweifeln, so sehr, dass er mitunter gar nur mehr
„eine Leerformel zur inhaltlichen Festlegung von gesellschaftlich-normativen
Rollenerwartungen an Unternehmen“26 zu sein scheint. Ein Ausweg ist eine
allgemeine Definition, wie sie etwa Berthoin et al. anbieten:
On the one hand, CSR entails expanding the scope of action of business in society, because companies are being expected to participate in solving complex problems that government can no longer manage alone. On the other hand, CSR is also a means of reining business in and bringing its activities under public scrutiny 27
Entsprechend dieser Definition ist CSR die Gesamtheit jener Verhaltensweisen und
Strukturen, die Unternehmen, auch über das bloße Friedman'sche Profitstreben
hinaus, an der Lösung gesellschaftlicher Probleme beteiligen und sie hierzu in die
Verantwortung nehmen. Insbesondere der zweite Teil ist hier von Bedeutung,
schließlich macht er klar, dass CSR nicht bloß ein freiwilliges, dem guten Willen von
Unternehmern geschuldetes Verhalten ist, sondern durchaus verpflichtender Teil
unternehmerischen Handelns. Darum wird in dieser Arbeit von CSR als dem
umfassenderen Konzept ausgegangen, welches CC mit einschließt. Ergo handelt es
sich dabei um ein Cluster-Konzept.28
Diese Definition schließt die beiden grundlegenden Konzepte von CSR mit ein, die
in der Empirie anzutreffen sind, also sowohl das kontinentaleuropäische Konzept
impliziter CSR als auch das angelsächsische Konzept expliziter CSR 29. Diese beiden
Konzepte stellen die wesentlichen Entwicklungsstränge unternehmerischer
Verantwortung dar. Explizite CSR manifestiert sich hauptsächlich in freiwilligen
25 Votaw, “Genius Becomes Rare,” 25.26 Curbach, Die Corporate Social Responsibility-Bewegung, 26.27 Berthoin Antal, Oppen, und Sobczak, “(Re)discovering the Social Responsibility of Business in
Germany,” 287.28 Matten und Moon, “A Conceptual Framework for Understanding CSR,” 335.29 beide Albareda, Lozano, und Ysa, “Public Policies on Corporate Social Responsibility: The Role
of Governments in Europe,” 394.
2. Begriffliche Klärung 8
Handlungen und Policies von Unternehmen, die motiviert sind von vermeintlichen
Erwartungen der verschiedenen Stakeholder eines Unternehmens. Die implizite
Interpretation von CSR dagegen zeichnet sich aus durch auf verschriftlichten,
verpflichtenden Erwartungen an ein Unternehmen basierende Normen und Werte.30
Implizite CSR kann auch als gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen „vor
CSR“31 verstanden werden, wie sie etwa in der starken Einbeziehung von
Unternehmen in das Angebot öffentlicher Güter in der sozialen Marktwirtschaft
Deutschlands einen Ausdruck findet. Ein Beispiel ist etwa das duale
Ausbildungssystem Deutschlands.
2.3. Netzwerkgovernance
Die Praktiken unternehmerischer Partizipation und der Gestaltung des
Gemeinwesens, die in den vorangegangenen beiden Abschnitten dargestellt wurden,
bringen zwangsweise eine Interaktion dieser wirtschaftlichen Akteure mit den
Institutionen des Staates mit sich. Der Begriff der Netzwerkgovernance bietet einen
Weg, diese Interaktionen systematisch zu erfassen. Um diesen Ansatz im weiteren
Verlauf dieser Arbeit erfolgreich einsetzen zu können, ist es nötig, den Begriff genau
zu definieren.
Governance ist im englischen Sprachgebrauch sehr allgemein definiert als „the
action or manner of governing a state , organization.“32 Auch im deutschen Umfeld
gilt zunächst eine sehr breite Definition: „Allgemein kann unter Governance die
Koordination von interdependenten Handlungen verstanden werden.“33 Im
politikwissenschaftlichen Diskurs setzte sich jedoch eine andere, spezifischere
Deutung durch. Hier wird Governance als Gegensatz zum hierarchischen Begriff
Government verstanden. Das Verständnis von Entscheidungs- und
Umsetzungsprozessen durch Governancemechanismen setzte sich in der zweiten
Hälfte des 20. Jahrhunderts durch. Ihm vorangegangen waren die Modelle, die unter
30 Jackson und Apostolakou, “Corporate Social Responsibility in Western Europe: An Institutional Mirror or Substitute?,” 375.
31 Berthoin Antal, Oppen, und Sobczak, “(Re)discovering the Social Responsibility of Business in Germany,” 288.
32 Oxford Dictionaries, “Definition of "governance" from Oxford Dictionaries.”33 Wald und Jansen, “Netzwerke,” 93.
2. Begriffliche Klärung 9
den Schlagworten Planung und Steuerung standen. Der von der „Vorstellung einer
primär hierarchischen, etatistischen Gestaltung gesellschaftlicher Felder durch
Politik“ 34 geprägte Begriff der Planung wurde bereits in den spätern 1960er, bzw.
den frühen 1970er Jahren vom Begriff Steuerung abgelöst. Er war stärker
systemtheoretisch geprägt und verwies „auf die Resistenz gesellschaftlicher
Teilsysteme gegen politische 'Interventionen'.“35. Auf das Scheitern auch dieses
Instrumentariums reagierte die Politik in der Praxis mit neoliberalem Streben nach
mehr Markt. Die Reaktion der Politikwissenschaft zeichnete sich durch größere
Differenziertheit aus. Zwar ließ man auch hier althergebrachte etatistische Konzepte
hinter sich, substituierte diese aber nicht durch ein vereinfachendes Marktmodell,
sondern durch eine Vielzahl verschiedener Governancemechanismen. 36
Es ist einleuchtend, dass die Abkehr von einer simplen top-down-Struktur komplexe
Akteurskonfigurationen mit sich bringt. Diese lassen sich sowohl in ihrer
strukturellen wie auch ihrer prozessualen Dimension als Netzwerke beschreiben.
„Die klaren Grenzen zwischen Staat und Gesellschaft verwischen sich,“37 wenn man
Governance netzwerkförmig betrachtet. Im Sinne dieser Perspektive werden
„Netzwerke (…) neutral als eine Menge von Akteuren betrachtet, die über eine
Menge von Beziehungen mit einem bestimmbaren Inhalt verbunden sind.“ 38 Beide
Begriffe sind also sehr weit gefasst, der von Governance ist mit seinen vielfältigen
Verwendungen über Disziplingrenzen hinweg beinahe unbenutzbar. Es ist daher
notwendig, diese beiden Begriffe so sehr zu verengen, dass sie einen klar definierten,
in der empirischen Wirklichkeit verwendbaren Terminus ergeben. Dazu ist es
sinnvoll, den Begriff der Netzwerkgovernance umzudrehen und zunächst
Governancenetzwerke zu definieren. Eva Sørensen und Jacob Torfing verwenden die
folgenden Kriterien:
34 Benz u. a., Handbuch Governance: Theoretische Grundlagen und empirische Anwendungsfelder, 12.
35 Ebd.36 Ebd., 13.37 Wald und Jansen, “Netzwerke,” 93.38 Ebd.
2. Begriffliche Klärung 10
As such, we shall define a governance network as: 1. a relatively stable horizontal articulation of interdependent, but operationally autonomous actors; 2. who interact through negotiations; 3. which take place within a regulative, normative, cognitive and imaginary framework; 4. that is self-regulating within limits set by external agencies; and 5. which contributes to the production of public purpose.39
Es ist natürlich zu erwarten, dass es eine Vielzahl von Fällen gibt, die nicht alle der
Merkmale aufweisen, aber trotzdem aufgrund ihrer wesentlichen Charakteristika zum
Feld der Governancenetzwerke zu zählen sind. Die Mechanismen der
Entscheidungsfindung in einem von solchen Netzwerken geprägten System bilden
eine vollwertige Alternative zu sowohl marktlichen, als auch hierarchischen
Modellen. Dies findet zum einen Ausdruck in der Beziehung zwischen den Akteuren,
da diese hier ein plurizentrisches System autonomer, interdependenter Handelnder
bilden. Marktliche Modelle setzen im Gegensatz dazu auf eine unendliche Zahl auf
Eigenwohl bedachter Konkurrenten. Hierarchische Modelle wiederum bauen auf den
Staat als zentrale Entscheidungsinstanz. Außerdem zeichnen sich
Governancenetzwerke durch ihre Entscheidungslogik aus. Im Gegensatz zur
substanziellen Rationalität staatlicher Regulierung und der prozeduralen Rationalität
des Marktes entscheiden Governancenetzwerke nach einer reflexiven Rationalität.
Sie entscheiden also durch Interaktionen im Rahmen anhaltender
Verhandlungsprozesse zwischen verschiedenen Akteuren, die auf ihre
wechselseitigen Abhängigkeiten bauen. Als drittes und letztes
Alleinstellungsmerkmal ist die Durchsetzung verhandelter Entscheidungen zu
betrachten. Governancenetzwerke setzen hier nicht auf rechtliche Sanktionen oder
Verlust am Markt, sondern auf gegenseitiges Vertrauen, politische Verpflichtungen
und daraus erwachsende, selbstbestimmte Regeln und Normen. 40
Als zusätzliches, neues Steuerungskonzept steht „Netzwerkgovernance (…) für den
Versuch, politische Steuerungsdefizite der Nationalstaaten in der globalisierten Welt
durch die Einbindung und Verknüpfung privater und öffentlicher Akteure zu
überwinden.“41
39 Sørensen und Torfing, “Introduction. Governance Network Research: Towards a Second Generation,” 9.
40 Ebd., 11-12.41 Wieland, CSR als Netzwerkgovernance - theoretische Herausforderungen und praktische
2. Begriffliche Klärung 11
3. Macht und Staatlichkeit
3.1. Regieren in liberalen Demokratien
Es ist noch gar nicht so lange her, da waren die Konzepte, mit denen man Regieren
zu verstehen suchte, noch recht einfach. So ist der für westliche Demokratien
relevanteste Typ legitimer Herrschaft bei Max Weber jener der legalen Herrschaft.42
Als Struktur, die in diesem System Herrschaft vermittelt, sieht er einzig und allein
die Bürokratie aus Beamten vor:
Man darf sich durch alle scheinbaren Gegeninstanzen, seien es kollegiale Interessentenvertretungen oder Parlamentsausschüsse oder ,, Räte-Diktaturen" oder Ehrenbeamte oder Laienrichter oder was immer (und vollends durch das Schelten über den ,,hl. Bureaukratius") nicht einen Augenblick darüber täuschen lassen, daß alle kontinuierliche Arbeit durch Beamte in Bureaus erfolgt.43
Leider ist die heutige Realität etwas unübersichtlicher und das etatistisch-
hierarchische Verständnis von Regierung ist, wie geschildert, nicht mehr zeitgemäß.
Zudem erklärt Weber zwar, wie Herrschaft umgesetzt wird, aber nicht, woher sie
kommt. Die Mechanismen der Macht, die in der Bundesrepublik Deutschland am
Werke sind, lassen sich damit also nicht erklären. Hierzu ist es zunächst einmal nötig,
das politische System hierzulande genauer zu charakterisieren. Es ist geprägt von
einer Mischform konkordanzdemokratischer und konkurrenzdemokratischer
Entscheidungsmechanismen, wie Lehmbruck bereits in den 1960er Jahren
feststellte.44
Um dieses komplexe System zu verstehen, bieten sich verschiedene Zugänge an, die
mit jeweils unterschiedlichen Handlungslogiken einhergehen. Zunächst ist hier das
Modell des politischen Systems zu erwähnen. Es bezeichnet politische Systeme als
„die Gesamtheit von Strukturen (Institutionen) und Regeln (Verfahren), die politische
und gesellschaftliche Akteure (…) in regelgeleitete Wechselbeziehungen
Antworten uber das Netzwerk von Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft , 7.42 Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, 124.43 Ebd., 128.44 Korte und Fröhlich, Politik und Regieren in Deutschland : Strukturen, Prozesse, Entscheidungen,
19.
3. Macht und Staatlichkeit 12
(Interaktionen) zueinander setzen.“45 Ein solches System benötigt zum Funktionieren
Input in Form von Unterstützung, reagiert dann in einem Prozess, der organisierte
Interessen mit einbindet, auf die Anforderungen seiner Umwelt und erzeugt als
Output Entscheidungen in Form von Regelsetzung, -anwendung und -auslegung.46
Zu beachten ist hier allerdings, dass es zur Stabilität solche Strukturen benötigt, die
„jeweils in der Lage sind, flexibel auf die Anforderungen der 'Umwelt' (…) zu
reagieren.“47 Dies kann jedoch heutzutage nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet
werden, da sich im Rahmen der Globalisierung Regulierungslücken auftun, die vom
Staat nicht oder nicht mehr zu füllen sind.
Zusätzlich ist dieses abstrakte Modell des politischen Systems für die vorliegende
Analyse untauglich, da es die prozessuale Komponente der politischen
Entscheidungsfindung weitestgehend außer Acht lässt. Hier bietet das Modell des
Policy-Zyklus (s. Abb. 1)
einen besseren Einblick.
Es betrachtet die
verschiedenen Phasen
politischer
Entscheidungsfindung
(ohne diese jedoch in
einen fixen kausalen
Zusammenhang zu stellen) und erlaubt die Untersuchung eines politischen Systems
sowohl in der prozessualen Dimension, als auch im Hinblick auf Strukturen. Die
Akteursdimension wird in der Betrachtung von Policy-Netzwerken noch weiter
ausgebreitet. Sie ermöglicht es, „handelnde Akteure im Institutionengefüge
dynamisch interagierend zu analysieren und Handlungskorridore zu differenzieren.“48
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass sich Regieren verstehen lässt, wenn
man Institutionen, Akteure, Strukturen und Prozesse, die zur Identifizierung und
Behandlung eines gesellschaftlichen Sachverhalts notwendig sind, in der Gesamtheit
45 Ebd., 28.46 Ebd., 30.47 Ebd., 28.48 Ebd., 34.
3. Macht und Staatlichkeit 13
Abbildung 1: nach Korte und Fröhlich: 2009
ihrer Dimensionen beschreibt. Kevenhörster bricht diese Komplexität auf eine
überschaubare Definition des politischen Prozesses herunter: „Der politische Prozess
lässt sich folglich im Rahmen der repräsentativen Demokratie so deuten, dass die
unterschiedlichen Teilbereiche allgemeine Handlungsorientierungen vermitteln und
die einzelnen Akteure Ergebnisse erzeugen.“49 Diese Teilbereiche – es sind
Wählerschaft, Medien, Umwelt, intermediäre Institutionen und das
Regierungssystem – ergeben zusammen das politische System, welches er
ausdrücklich von den übrigen gesellschaftlichen Subsystemen, wie etwa der
Wirtschaft, abgrenzt. Es ist dieses Subsystem, in dem Regieren stattfindet, in dem
also Interessen formuliert, aggregiert und in politisches Handeln umgesetzt werden.
Dieser Unterscheidung verschiedener, in sich relativ geschlossener Sphären
entspringt auch die Definition der Rolle des Staates, wie Friedman sie sieht.
Regierungen sind für ihn „Spielleiter und Schiedsrichter“50, steht also am
Spielfeldrand und nimmt nicht am Spiel teil, so wie auch die Spieler nicht die Regeln
bestimmen und durchsetzen.
3.2. Governance – Global und national
3.2.1. Global Governance
Governance löst, wie bereits beschrieben, diese klare, institutionalistische
Perspektive politischer Regelsetzung ab. Es wird ersetzt durch ein komplexes
Regelsystem, „das aus dem pluralen Zusammenspiel unterschiedlicher
Autoritätssphären entsteht. Weltgesellschaft wird dabei als ein Geflecht verstanden,
innerhalb dem die Autoritätssphären versuchen, globale Dynamik nach ihren Zielen
zu beeinflussen.“ 51 Auf globaler Ebene wird der Begriff Internationale Politik vom
Begriff Governance abgelöst, und erweitert.52 Zwei Dimensionen des Begriffs sind
dabei zu unterscheiden, einerseits „die normative Interpretation von Global
Governance (…), die ein Ordnungskonzept zur effektiveren Lösung globaler
Probleme beinhaltet,“ und anderseits die Deutung von Global Governance „als
49 Kevenhorster, Entscheidungen und Strukturen der Politik, 49.50 Friedman, Kapitalismus und Freiheit, 49.51 Reder, Global Governance : philosophische Modelle der Weltpolitik, 83.52 Behrens und Reichwein, “Global Governance,” 311.
3. Macht und Staatlichkeit 14
kategorialen Rahmen (...), um Formen politischer Steuerung und Koordination im
internationalen System zu untersuchen.“ 53 Da eine normative Bewertung von Global
Governance weder beabsichtigt noch im Rahmen dieser Arbeit zu realisieren wäre,
wird im Weiteren der zweite, deskriptive Ansatz verwendet. Besonders im Vergleich
zum herkömmlichen Verständnis internationaler Politik lassen sich vier
Charakteristika ausmachen54: Global Governance...
– ist weniger staatenzentriert als Internationale Politik, kann also auch
die Regulierungsfunktion privater Akteure erklären;
– rückt Handlungsfähigkeiten und Normen anstelle des staatlicher
Souveränität in den Mittelpunkt und kann somit Interdependenzen
zwischen den verschiedenen Akteuren erklären;
– berücksichtigt, von der Europa-Forschung inspiriert, die
Mehrebenenstruktur internationalen Handelns und
– zieht auch „private Akteure, die sich mit Fragen von Normen,
Standards und Verregelungsformen zur Bearbeitung globaler
Probleme befassen und Koordinationsfunktionen übernehmen“ mit in
Betracht.
Konkret lässt sich Global Governance auf die Dimensionen der Strukturen, Akteure
und Prozesse anwenden. Im Bereich der Strukturen erfasst das Konzept die nationale,
regionale und die internationale Ebene. Es lassen sich damit also auch Phänomene
erfassen, die sich weder bei der Betrachtung der Ebene nationalstaatlichen Regierens
noch innerhalb des Konzeptes internationaler Politik vollständig beschreiben lassen,
weil sie die Grenzen zwischen diesen überschreiten. Neben dieser vertikalen
Unterscheidung erlaubt Global Governance auch eine horizontale Differenzierung
und damit die Betrachtung struktureller Zusammenhänge zwischen verschiedenen
53 Ebd.54 Ebd., 312.
3. Macht und Staatlichkeit 15
Aspekten wie etwa Umwelt und Handel. Das ermöglicht eine Analyse von
Koordinationsproblemen, namentlich Regulierungslücken und -konkurrenzen.55
Entsprechend der Definition von Berthoin et al. sind es eben diese Leerstellen
politischer Regulierung, die Unternehmen durch CSR auffüllen. Erfüllen Firmen also
ihre Rolle als Gewährer von Bürgerschaftsrechten, wie es das Modell von Matten
und Crane vorsieht, sind sie somit schon qua Struktur Teil globaler Governance.
Die Betrachtung der Akteursdefinition von Global Governance bestätigt diese
Wahrnehmung. Sie unterstreicht nämlich die wachsende Rolle transnationaler,
privater Akteure, also von Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen. 56 Die
empirische Beobachtung, dass sich die Zahl dieser Akteure im Zuge der
Globalisierung vervielfacht hat,57 bestätigt diese Beobachtung eindrücklich. Damit
einher gehen veränderte Ansprüche der an internationaler Koordination beteiligten
Akteure. So ließ sich im Kontext des alten Verständnisses internationaler Politik
Multilateralismus als ein Club-Modell begreifen. Dieser Begriff zeichnet sich also
aus durch exklusive Mitgliedschaft, geschlossene Strukturen und relativ homogene
Interessen der Akteure. Global Governance setzt dem klassischen einen komplexen
Multilateralismus entgegen, in dem nicht-staatliche Akteure für eine größere
Offenheit, Öffentlichkeit und Transparenz eintreten.58 Wobei an dieser Stelle
festgehalten werden muss, dass nicht alle nicht-staatlichen Akteure in jeder Situation
hinter all diesen Forderungen stehen. So kann zwar Offenheit durchaus als
universelle Forderung verstanden werden, denn erst diese erlaubt es privaten
Akteuren überhaupt, an solchen Deliberationen teilzunehmen. Es ist aber leicht,
einen Fall zu konstruieren, in dem Öffentlichkeit und Transparenz gerade für
Unternehmen unerwünscht sind.
55 Ebd.56 Ebd., 312-313.57 Cohen, “The World's Business. The United Nations and the globalisation of coporate citizenship,”
185.58 Behrens und Reichwein, “Global Governance,” 313.
3. Macht und Staatlichkeit 16
Die dritte Betrachtungsebene stellen schließlich die Prozesse dar. Die Einbeziehung
der Koordinationsleistung nicht-staatlicher Akteure führt zur Bildung einer „Vielzahl
politischer Koordinationsformen.“ 59 Für die Prozessdimension von Global
Governance sind hier besonders die drei Ausprägungen Hegemonic, International
und Transnational Governance zu erwähnen. Hegemonic Governance bezeichnet
wenig überraschend das Handeln innerhalb einer von einem dominanten Hegemon
geprägten Weltordnung, also etwa die Pax Britannica oder die Pax Americana. Als
Steuerungsinstrument dienen hier Macht und Konsens.60
International Governance dagegen „betont den intergouvernementalen, kooperativen
Modus politischer Entscheidungsprozesse, an denen mindestens drei Staaten beteiligt
sind.“61 International Governance findet hauptsächlich auf Gipfeltreffen zwischen
Regierungschefs und in der Arena multilateraler, völkerrechtlicher Verträge statt.
Für die Fragestellung dieser Arbeit ist jedoch die dritte Perspektive, Transnational
Governance, am relevantesten. Sie „bezieht sich auf institutionalisierte
Koordinationsformen, in denen private Akteure systematisch in Prozesse der
Normsetzung und Normdurchsetzung eingebunden sind bzw. die von ihnen initiiert
(…) werden.“62 Hier lassen sich zwei Koordinationsmechanismen unterscheiden:
Public Private Partnerships beziehungsweise Public Private Networks auf der einen
Seite und Private Governance beziehungsweise Private Private Partnerships auf der
anderen. Public Private Partnerships bringen Regierungen und den privaten Sektor
„in einem institutionalisierten Modus nichthierarchischer Steuerung als weitgehend
gleichberechtigte Partner zusammen,“63 Private Governance hingegen bezeichnet die
Kooperation ausschließlich privater Akteure, um von Staaten oder internationalen
Organisationen delegierte Aufgaben umzusetzen, einer staatlichen Regulierung
zuvorzukommen oder eigene Normen umzusetzen. Diese Motivlage für private
Koordination deckt sich mit jener, die Unternehmen zu Corporate Social
Responsibility antreibt.
59 Ebd.60 vgl.Ebd.61 Ebd.62 Ebd., 314.63 Ebd.
3. Macht und Staatlichkeit 17
Mit Global Governance liegt also ein komplexer, mehrdimensionaler und zudem
noch „anerkannt uneindeutiger“64 Begriff vor. Rosenau beschreibt dieses Dilemma
ausgesprochen anschaulich:
Global governance thus involves crazy-quilt arrangements wherein the exercise of authority is exercised partly by hierarchical structures, partly by horizontal networks, and partly by oblique links among overlapping vertical and horizontal SOAs (spheres of authority, d. Autor) 65
Doch sind im Kontext von Corporate Social Responsibility und Corporate
Citizenship nicht alle dieser „crazy-quilt arrangements“ von Belang. So ist etwa die
Analyse von Hegemoniestrukturen oder intergouvernementalen Strukturen zunächst
einmal eher nebensächlich, wohingegen die Koordination zwischen Staat und
Unternehmen, bzw. Unternehmen untereinander, höchst relevant ist. Diese
Koordinationsprozesse lassen sich am besten als Netzwerke verstehen. So führen
etwa die erwähnten Public Private Networks den Netzwerkbegriff schon im Titel.
Auch ihre Eigenschaft, staatliche und private Akteure weitgehend gleichberechtigt
und auf Augenhöhe gegenüberzustellen, deckt sich mit der Konfiguration, die in
Netzwerkgovernance zu finden ist. Ebenso trifft das auf den Bereich von Private
Governance zu. Dass sich Global Governance auch in den konkreten Handlungen bei
der Vermittlung von Interessen und der Durchsetzung von Entscheidungen als
Netzwerkgovernance erklären lässt, wird das folgende Kapitel über Institutionen
zeigen.
3.2.2. Rückkopplungen auf nationaler Ebene
Es ist unbestreitbar, dass eine solch komplexe internationale Struktur auch
Auswirkungen auf nationaler Ebene hat, zumal Global Governance diese Ebene
explizit mit einschließt. Dies wird noch dadurch verdeutlicht, dass mit Ausnahme
internationaler Organisationen Global Governance-Akteure zugleich auch nationale
Akteure sind. Regierungen sind hier das offensichtlichste Beispiel, da sie auch in den
dargestellten, weniger hierarchischen Kontexten maßgebliche Handelnde mit großem
64 Blumenthal, “Governance - eine kritische Zwischenbilanz,” 1150.65 Rosenau, “Globalization and governance. Bleak prospects for sustainability,” 26.
3. Macht und Staatlichkeit 18
Einfluss und starken Regulierungsmöglichkeiten bleiben. Aber auch Unternehmen –
sogar transnationale – existieren nicht frei schwebend in einem Raum jenseits aller
Geografie, sondern haben ihren Verwaltungssitz in einem Land, müssen nationale
Gesetze einhalten und rekrutieren ihre Arbeitskräfte aus Nationalstaaten.
Entsprechend sind sie immer auch national verwurzelt und somit auch Akteure
innerhalb von Staaten. Es sind also dieselben Akteure, die in einer inter- oder
transnationalen Perspektive miteinander im Austausch stehen, die sich auch in
nationaler Sicht gegenüber stehen.
Doch wie verändern neue globale Koordinationsprozesse den Nationalstaat genau?
Zunächst einmal wird er mit Grenzproblemen konfrontiert, seine territorialen
Grenzen verändern also ihre Bedeutung. So stehen Grenzen einerseits dem
transnationalen Handel im Weg und sind damit ein Hindernis bei der Entfaltung
transnationaler Prozesse und müssen daher durchlässiger werden. Anderseits
gewinnen territoriale Grenzen aber auch an Bedeutung als Bollwerke gegen die
Dysfunktionen globaler Prozesse und gegen transnational ausgetragene
Gesellschaftskonflikte.66
„Governance im Nationalstaat hängt also in zunehmendem Maße mit der
Notwendigkeit zusammen, die an den territorialen, sozialen und funktionalen
Grenzen der Institution Staat entstehenden 'Interdependenzprobleme' zu bewältigen.“67 Als Reaktion auf diese Herausforderungen entstehen „komplexere Governance-
Formen im Schatten oder jenseits der Hierarchie.“68 Netzwerke und die in ihnen
stattfindenden Verhandlungsprozesse sind ein Aspekt dieses Wandels. Das als
netzwerkförmig beschriebene Phänomen Global Governance erzeugt also im
nationalen Rahmen wiederum netzwerkartige Governancestrukturen.
66 Benz, “Nationalstaat,” 342.67 Ebd., 343.68 Ebd., 344.
3. Macht und Staatlichkeit 19
4. CSR im globalen und nationalen Kontext
4.1. Institutionalisierte CSR und Global Governance
Die Veränderung der Beziehungen zwischen Staat und privaten Akteuren mag zwar
einen Bedeutungsverlust für traditionelle, staatliche Institutionen bedeuten,
Institutionen als solche verlieren dadurch aber nicht an Bedeutung. Lediglich die
Auswahl der Institutionen verändert sich, wie es auch schon in der Definition von
Netzwerkgovernance beschrieben wurde. Entsprechend der Netzwerknatur der
Partizipation von Unternehmen durch Corporate Social Responsibility ist also auch
für diese eine Institutionalisierung anzunehmen. Diese Annahme bestätigt zumindest
die Betrachtung der im globalen Kontext relevantesten unternehmerischen Akteure,
nämlich den transnationalen Unternehmen. So sind etwa die drei nach Umsatz
größten Unternehmen Deutschlands, Volkswagen, EON und Daimler69 allesamt
Mitglieder in verschiedenen CSR-Organisationen.70
Organisationen und Institutionen, die Corporate Social Responsibility
implementieren, lassen sich nach mehreren Gesichtspunkten kategorisieren. Da
bereits zuvor der Fokus dieser Arbeit auf Multi-Stakeholder-Institutionen beschränkt
wurde, bietet sich eine Unterscheidung nach ihrer Reichweite an, also danach, für
wieviele Unternehmen sie relevant sind. Dazu werden zwei Organisationen
dargestellt, die als exemplarisch für globale Institutionen hoher Reichweite betrachtet
werden können. Dies sind die Global Reporting Initiative und der UN Global
Compact. Beide zeichnen sich durch ihre breite Aufstellung aus. Ihnen ist der
Anspruch gemein, alle (transnationalen) Unternehmen ansprechen zu wollen.
CSR im Kontext der UN: der Global Compact
Verflechtungen zwischen den Vereinten Nationen und der Wirtschaft gibt es seit dem
Gründungstag der UN. Durch Standards, die von Unterorganisationen wie der UN
Food and Agriculture Organizaion (FAO) oder die Weltgesundheitsorganisation
69 Finke, “Jahr des Minus, Jahr der Wende,” 25.70 Vgl. Daimler AG, “Daimler Nachhaltigkeitsbericht 2010,” 17, 72; E.ON AG, “E.ON CR-Bericht
2009,” 4-5, 45; Volkswagen Aktiengesellschaft, “Volkswagen Nachhaltigketsbericht 2009,” 2.
4. CSR im globalen und nationalen Kontext 20
(WHO) gesetzt werden, beeinflussen diese das Wirtschaftsgeschehen – und letztlich
den Alltag auf der Welt – erheblich.71 Während zu Zeiten des Kalten Krieges diese
Beziehungen sich hauptsächlich auf notwendige Standards und die International
Labour Organisation (ILO) beschränkten, kam nach dem Zusammenbruch der
Sowjetunion zu einem Dammbruch bei der Zusammenarbeit der UN mit
Unternehmen: Unzählige partnerschaftliche Projekte wurden in Angriff genommen,
sowohl auf Initiative der UN als auch von Unternehmen.72 Zudem entstanden in den
1990er Jahren einige neue Institutionen innerhalb des UN-Systems um die
Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und der Wirtschaft zu verbessern.
Ein Beispiel dafür ist die UNEP Financial Institutions Initiative on the Environment
von 1992, die einem Dialog zwischen Finanzmarktakteuren und anderen
Stakeholdern zu den Themen wirtschaftliche Entwicklung, Umweltschutz und
nachhaltige Entwicklung eine Plattform bietet. Ein anderes Beispiel ist die
Partnership for Quality Medical Donations (PQMD) von 1999. Diese
Unterorganisation der WHO hilft bei der Organisation von Medikamentenspenden,
um sicherzustellen, dass auch die richtigen Arzneien in den richtigen Mengen beim
Empfänger ankommen.73
Die bei weitem bedeutendste UN-Institution im CSR-Kontext ist aber der Global
Compact. Ins Leben gerufen wurde die Institution auf dem Weltwirtschaftsgipfel in
Davos 1999 vom damaligen UN-Generalsekretär Kofi Annan mit folgender
Aufforderung an die Mächtigen der Weltwirtschaft:
This year, I want to challenge you to join me in taking our relationship to a still higher level. I propose that you, the business leaders gathered in Davos, and we, the United Nations, initiate a global compact of shared values and principles, which will give a human face to the global market.74
71 Cohen, “The World's Business. The United Nations and the globalisation of coporate citizenship,” 186.
72 Ebd., 189.73 Ebd., 191.74Annan, “Address to the World Economic Forum in Davos, Switzerland, on 31 January 1999.”Annan, “Address to the World Economic Forum in Davos, Switzerland, on 31 January 1999.”
4. CSR im globalen und nationalen Kontext 21
Inhalte des Paktes sind die Themen Menschenrechte sowie Arbeits- und
Umweltschutz.75 Offizieller Start für den Pakt war im Juli 2000, zu den
Gründungsmitgliedern gehörten neben einigen UN-Organisationen auch 40
multinationale Unternehmen (darunter 8 deutsche), zahlreiche transnationale NGOs
sowie internationale Gewerkschaften und Unternehmerverbände.76 Der Global
Compact basiert auf zehn Prinzipien, die Unternehmen mit ihrer Mitgliedschaft
anerkennen und zu deren Einhaltung sie sich verpflichten:
Principle 1: Businesses should support and respect the protection of internationally proclaimed human rights; and
Principle 2: make sure that they are not complicit in human rights abuses.
Principle 3: Businesses should uphold the freedom of association and the effective recognition of the right to collective bargaining;
Principle 4: the elimination of all forms of forced and compulsory labor;
Principle 5: the effective abolition of child labor; and Principle 6: the elimination of discrimination in respect of employment
and occupation. Principle 7: Businesses should support a precautionary approach to
environmental challenges; Principle 8: undertake initiatives to promote greater environmental
responsibility; and Principle 9: encourage the development and diffusion of
environmentally friendly technologies. Principle 10: Businesses should work against all forms of corruption,
including extortion and bribery. 77
Mit mittlerweile über 2500 Unterzeichnern sind diese Prinzipien die wahrscheinlich
am breitesten anerkannten CSR-Grundsätze der Welt. 78 Trotz dieser breiten
Unterstützung ist der Global Compact im akademischen wie im praktischen Diskurs
nicht unumstritten. Einer der Kritikpunkte ist, dass der Global Compact keine Mittel
hat, seine Prinzipien durchzusetzen, sondern lediglich jährliche Fortschrittsberichte
75 Cohen, “The World's Business. The United Nations and the globalisation of coporate citizenship,” 188.
76 Schorlemer, “Der „Global Compact“ der Vereinten Nationen –ein Faust'scher Pakt mit der Wirtschaftswelt?,” 508.
77 Egels-Zandén und Kallifatides, “The UN Global Compact and the Enlightenment tradition: a rural electrification project under the aegis of the UN Global Compact,” 265.
78 Ebd.
4. CSR im globalen und nationalen Kontext 22
seiner Unterzeichner vorsieht.79 Das schwächt den Global Compact gleich zweifach:
Es beschädigt seine Reputation, also verliert er für bestehende Mitglieder an Wert,
und es hält einige (vor allem nordamerikanische) Unternehmen davon ab, den Pakt
zu unterzeichnen, um sich nicht dem Vorwurf des Bluewashing80 auszusetzen.81
Außerdem wird ihm vorgeworfen, inhaltlich zu stark eurozentristisch zu sein, da die
Prinzipien allesamt in der europäischen Tradition der Aufklärung stehen.82
Gleichwohl ist der Global Compact ausgesprochen wirkmächtig. So bildet er für
seine Unterzeichner ein learning network im Hinblick auf die zehn Prinzipien.83 Vor
allem aber ist der Global Compact Ausdruck der veränderten Rolle multinationaler
Unternehmen und einer damit möglicherweise einhergehenden „Transformation der
völkerrechtlichen Beziehungen,“84 da er den Grundstein für die Anerkennung dieser
Unternehmen als Partner innerhalb der UN legte. Sie können somit „– ungeachtet der
Verpflichtungen, die ihre Sitzstaaten auf zwischenstaatlicher Ebene eingegangen sind
– nach eigenem Gutdünken Grundsätze im Bereich Menschenrechte, Umwelt-,
Arbeits- und Sozialstandards für sich übernehmen bzw. nicht übernehmen.“85
Global Reporting Initiative
In Reichweite und Entwicklung mit dem Global Compact durchaus zu vergleichen ist
die Global Reporting Initiative (GRI). Sie entstammt ebenfalls dem UN-Umfeld,
wurde von der US-amerikanischen Coalition for Environmentally Responsible
Economies (CERES) und dem UN Environment Program (UNEP) gegründet86 und
legt Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen fest. Diese
Standards sind mittlerweile das am weitesten anerkannte Regelwerk für
79 Cohen, “The World's Business. The United Nations and the globalisation of coporate citizenship,” 196.
80 Der Begriff „Bluewashing“ ist analog zu „Greenwashing“ zu verstehen, nur bezieht er sich anstelle von Umweltschutzaktivitäten auf UN-Kooperationen aus PR-Gründen.
81 Rasche, “Toward a model to compare and analyze accountability standards - the case of the UN Global Compact,” 202.
82 Egels-Zandén und Kallifatides, “The UN Global Compact and the Enlightenment tradition: a rural electrification project under the aegis of the UN Global Compact,” 275.
83 Rasche, “Toward a model to compare and analyze accountability standards - the case of the UN Global Compact,” 202.
84 Schorlemer, “Der „Global Compact“ der Vereinten Nationen –ein Faust'scher Pakt mit der Wirtschaftswelt?,” 509.
85 Ebd., 510.86 Detomasi, “The Multinational Corporation and Global Governance,” 330.
4. CSR im globalen und nationalen Kontext 23
Sustainability-Reporting und werden auch für die im Rahmen des Global Compact
vorgesehenen Berichte empfohlen.87 Die Website der GRI führt den Global Compact
zudem auch als Partnerorganisation auf.88
Die Gründung der Initiative war eine Reaktion von CERES auf drei Probleme: 1.)
Eine starke Zunahme zeitintensiver Anfragen zu Umwelt- und Sozialperformance bei
Unternehmen, 2.) ein Mangel an Konsistenz, Inhalt und Vergleichbarkeit zwischen
den Berichten, die Unternehmen damals schon veröffentlichten und 3.) eine
Zunahme verschiedener Reporting-Richtlinien und -Frameworks in
unterschiedlichen Ländern und Sektoren. Zunächst nur Blick auf die Umweltschutz-
Dimension geplant, wurde das Regelwerk der Global Reporting Initiative schon in
einem frühen Entwurfsstadium um soziale und unternehmerische Dimensionen
erweitert. Damit soll es dem Wildwuchs an Sustainability-Reporting-Mechanismen
ein System entgegensetzen, das in Strenge, Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit und
Akzeptanz Finanzberichten ebenbürtig ist.89
Im Jahr 2000 erschien die erste offizielle Version dieser Richtlinien. Seitdem sind
mehrere Revisionen erarbeitet worden, die letzte im Jahr 2006.90 Die Richtlinien
erfassen die Performance von Unternehmen in den in Tabelle 1 dargestellten
Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Gesellschaft inklusive jeweils weiterer
Aspekte. Die Richtlinien gehören mittlerweile zu den meistbenutzten CSR-
Werkzeugen. Startete die Initiative 1999 noch mit 21 Unternehmen,91 so erstellten im
Jahr 2010 schon über 1300 Unternehmen und Organisationen einen Sustainability-
Bericht nach CRI-Richtlinien, davon über 400 mit GRI-Zertifikat.92 Damit ist die
87 Rasche, “Toward a model to compare and analyze accountability standards - the case of the UN Global Compact,” 202.
88 Global Reporting Initiative, “GRI Portal - GRI's Alliances & Synergies.”89 Willis, “The Role of the Global Reporting Initiative's Sustainability Reporting Guidelines in the
Social Screening of Investments,” 234.90 Global Reporting Initiative, “RG. Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung..”91 Willis, “The Role of the Global Reporting Initiative's Sustainability Reporting Guidelines in the
Social Screening of Investments,” 234.92 Die Daten sind der GRI Reports List (http://www.globalreporting.org/NR/rdonlyres/3773FB4F-
78FD-4C43-B2C2-6A95A347C886/0/GRIReportsList19992010_15Dec.xls) entnommen und entsprechen dem Stand von Dezember 2010.
4. CSR im globalen und nationalen Kontext 24
Global Reporting Initiative mittlerweile so sehr zu einem Standard geworden, dass
die EU-Kommission alle Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern dazu
auffordert, einen Bericht nach ihren Richtlinien abzugeben.93
4.2. Vergleich von CSR im globalen und nationalen Kontext
Auf internationaler Ebene ist Corporate Social Responsibility durch die Initiativen
der Vereinten Nationen geprägt von einer strategisch forcierten Koordination und
Implementation. Demgegenüber stehen grundsätzlich andere Verhaltensmuster auf
nationaler, deutscher Ebene. Hierzulande herrscht größere Orientierungslosigkeit, das
Agieren der Bundesregierung lässt sich traditionell eher als „muddling through“94
bezeichnen. Zwar hat das Thema Corporate Social Responsibility hier auch seit den
1990er Jahren Konjunktur, Berthoin Antal et al. stellen trotzdem ein schlechtes
Zeugnis aus:
Overall, German actors did not take the lead in shaping the way problems are addressed and desirable outcomes are defined in these fora (…) Moreover, there is little evidence of a coordinated feedback of their international experiences into the German debate.95
Dafür gibt es verschiedene Gründe. Zunächst einmal ist der deutsche Diskurs
historisch eher von der weniger sichtbaren, impliziten Form geprägt. Es ist die
Soziale Marktwirtschaft, die mit ihrem Fokus auf die Trias aus persönlicher und
wirtschaftlicher Freiheit sowie sozialer Gerechtigkeit bereits Elemente sozialer
Verantwortung für Unternehmen beinhaltet und diesen somit weniger Spielraum (und
ein geringeres Bewusstsein) für Initiative einräumt.96 Zudem mangelt es auch an den
Institutionen, die dieses Bewusstsein und solche Strategien wirkungsvoll in den
politischen Diskurs einbringen könnten:
93 Europäische Kommission, Grünbuch - Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung von Unternehmen, 20.
94 Berthoin Antal, Oppen, und Sobczak, “(Re)discovering the Social Responsibility of Business in Germany,” 289.
95 Ebd., 290.96 Albareda, Lozano, und Ysa, “Public Policies on Corporate Social Responsibility: The Role of
Governments in Europe,” 403.
4. CSR im globalen und nationalen Kontext 25
Germany does not have business schools or think tanks that focus on such issues. Nor has there been a professional forum like the Social Issues in Management Division in the Academy of Management. The result (…) is inefficient learning. 97
Das heißt aber nicht, dass es in Deutschland keine Impulse hin zu einem größeren
Bewusstsein für CSR-Herausforderungen gibt. Das Gegenteil ist der Fall. So hat die
Umweltbewegung, die in Deutschland früher und intensiver Fuß fasste als in anderen
europäischen Ländern, nicht nur Umweltgesetzgebung zur Folge gehabt, sondern
auch für eine neue Qualität von kollaborativem bis konfliktiven Austausch zwischen
Zivilgesellschaft, Staat und Wirtschaft gesorgt. Bei der Definition von Standards und
der Implementation von Transparenzprozessen waren Staat und Unternehmen
führend, haben diesen Vorsprung aber mittlerweile wieder aufgegeben.98
Auch die in Kapitel 2.1. erwähnten Regulierungslücken, die mit der wirtschaftlichen
Globalisierung einhergehen, haben das Verhältnis zwischen Regierung und
Wirtschaft in eine Richtung jenseits von Hierarchie verändert. Als Beispiel sind hier
etwa die regelmäßig verlängerten Ausbildungspakte zwischen
Bundeswirtschaftsministerium und Arbeitgebern zu erwähnen oder die Entwicklung
des Konzeptes vom aktivierenden Staat, in dem die Politik zwar die Verantwortung
für gesellschaftliche Bedürfnisse behält, die Erbringung der Dienstleistungen jedoch
an andere Akteure delegiert.99 Gerade an dieser Stelle lässt sich auch das Aufkommen
von durch Verhandlungsprozesse und autonomen Akteure geprägten
Netzwerkgovernanceelementen beobachten. Sogar manche Unternehmen nehmen
proaktiv an der Debatte teil. „So sind es vor allem inhabergeführte Unternehmen, die
sich in der Tradition eines deutschen Pfades von Corporate Citizenship verorten,“
seit kurzem aber auch kapitalmarktgeführte Unternehmen.100 Dennoch gilt, dass
deutsche Unternehmen im europäischen Vergleich zurückliegen und noch viel zu
97 Berthoin Antal, Oppen, und Sobczak, “(Re)discovering the Social Responsibility of Business in Germany,” 290.
98 Ebd., 291.99 Ebd.100Backhaus-Mauk u. a., “Corporate Citizenship in Deutschland. Die überraschende Konjunktur einer
verspäteten Debatte.,” 32.
4. CSR im globalen und nationalen Kontext 26
lernen haben. Berthoin Antal et al. urteilen: „They rank low on integrating their
social engagement into business decision making and on the transparency of their
reporting.“101
Erst in den letzten Jahren ist der Begriff Corporate Social Responsibility ins
Bewusstsein gerückt und hat „große Aufmerksamkeit im Bereich des Management
und der Managementtheorie erregt.“102 Auch von Seiten des Staates wurde ihm mehr
Aufmerksamkeit gewidmet.103
Dennoch bleibt das Verständnis von CSR im nationalen, deutschen Kontext ein
grundsätzlich anderes als das im globalen Kontext. Der Unterschied zwischen
national und global weist dabei erhebliche Parallelen zu dem in Kapitel 2.2.
dargestellten Gegensatz zwischen impliziter, kontinentaleuropäischer CSR und ihrem
expliziten, angelsächsischen Gegenstück. In Anbetracht des US-amerikanischen
Ursprungs der wesentlichen Institutionen ist das auch nicht weiter überraschend. Der
explizite Charakter des Begriffs von Corporate Social Responsibility auf globaler
Ebene ist recht deutlich. Es gibt dort – vermutlich auch wegen des Fehlens einer
übergeordneten, globalen Hierarchie – deutlich stärker ausgeprägte Multi-
Stakeholder-Institutionen, in denen Akteure von Werten und Interessen geleitet
zusammenkommen und auf der Basis von Freiwilligkeit Verhaltensweisen
vereinbaren. Dies geht einher mit einer stärkeren Ausprägung von Private-Private-
Partnerships. Auf nationaler, deutscher Ebene bietet sich hingegen ein anderes Bild.
Selbst da, wo sich wirtschaftliche und staatliche Akteure weitestgehend auf
Augenhöhe begegnen, also etwa beim erwähnten Ausbildungspakt, steht die
Möglichkeit einer hierarchischen Regulierung stets noch im Hintergrund. Zwar
erfüllen Unternehmen auch hier eine soziale Verantwortung, die über das von
Friedman definierte Ideal des reinen Profitstrebens hinausgeht, sie erfüllen damit
aber gesellschaftliche oder legale Regeln und Erwartungen, statt eigene Werte zu
101Berthoin Antal, Oppen, und Sobczak, “(Re)discovering the Social Responsibility of Business in Germany,” 292.
102Beschorner, “Corporate Social Responsiblity und Corporate Citizenship: Theoretische Perspektiven für eine aktive Rolle von Unternehmen,” 111.
103Albareda, Lozano, und Ysa, “Public Policies on Corporate Social Responsibility: The Role of Governments in Europe,” 403.
4. CSR im globalen und nationalen Kontext 27
verwirklichen. Diese Verantwortungsübernahme ist also von Staat und Gesellschaft
mandatiert. Beide Betrachtungsweisen haben aber gemein, dass die aus ihnen
erwachsenden Governance-Prozesse und -Strukturen im Kontext von Netzwerken
verstanden werden können.
5. Die Frage nach der Legitimität
Wenn Corporate-Social-Responsibility-Aktivitäten und ein System globaler
Governance Unternehmen in die Rolle eines Anbieters von Bürgerschaft bringen, sie
sogar als Regierungen handeln lassen,104 dann drängt sich die Frage nach der
Legitimität ihres Handelns förmlich auf. Webers Idee der legitimen Herrschaft
rationalen Charakters, also der legalen Herrschaft, greift dann nämlich nicht mehr.
Unternehmen sind in funktional ausdifferenzierten Demokratien gerade nicht für
politische Entscheidungen zuständig, sondern für das Erwirtschaften von Profit. Die
Legitimität von Unternehmen „auf dem Glauben an die Legalität gesatzter
Ordnungen und des Anweisungsrechts der durch sie zu Ausübung der Herrschaft
Berufenen ruhen,“105 denn Unternehmen sind ja keinesfalls dazu berufen.
Einen der bemerkenswertesten Versuche, dieses Problem zu überwinden,
unternehmen Guido Palazzo und Andreas Georg Scherer mit ihrem Artikel
„Corporate Legitimacy as Deliberation: A Communicative Framework“. Ihnen
zufolge gibt es pragmatische, kognitive und moralische Legitimität. Pragmatische
Legitimität erwächst dabei aus den Eigeninteressen von Individuen. Für ein
Unternehmen bedeutet das, dass es Legitimität dann genießt, wenn Individuen in
seinem Umfeld von den Handlungen des Unternehmens profitieren. Um seine
Legitimität – und damit seine licence to operate – zu erhalten, muss ein Unternehmen
diesem Ansatz nach sein Umfeld, bestehend aus Stakeholdern und betroffenen
Dritten, davon überzeugen, dass es einen nützlichen Output erzeugt.106 Kognitive
Legitimität erwächst dagegen eher aus dem Unterbewusstsein. Werden ein
Unternehmen, sein Verhalten und seine Strukturen von einer Mehrheit als
104vgl. Sison, “When Multinational Coporations Act as Governments. The Mobil corporation experience.”
105Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, 124.106Palazzo und Scherer, “Corporate Legitimacy as Deliberation: A Communicative Framework,” 72.
5. Die Frage nach der Legitimität 28
unausweichlich und notwendig hingenommen, so verfügt es über kognitive
Legitimität. Damit haben Firmen nur eine sehr geringe Einflussmöglichkeit auf diese
Legitimitätsform.107
Der dritte Modus von Legitimität für Unternehmen ist moralische Legitimität. Diese
Perspektive schließt Persönlichkeiten, Strukturen, Prozesse und Ouputs einer Firma
mit ein und fragt nach deren moralischer Rechtfertigung.108 Es ist also ein
Unternehmen dann legitimiert, wenn es „socially acceptable goals in a socially
acceptable manner“109 verfolgt. Palazzo und Scherer argumentieren, dass kognitive
und pragmatische Legitimität in postmodernen Staaten nicht mehr ausreichen, um
einem Unternehmen Legitimität zu verleihen und dass darum ein moralischer
Zugang gefunden werden muss.110 Diesen sehen die Beiden in ihrem Verständnis
deliberativer Demokratie und der damit einhergehenden kommunikativen
Interpretation moralischer Legitimität.111 Die Perspektive wechselt dabei vom Output
der Unternehmen zu einem „political, communication-driven, and input oriented
concept of organisational responsibility.“112 Dies bedeutet dreierlei: Unternehmen
müssen ihre Rolle als politischer Akteur („political“), sich gesellschaftlichen
Diskursen stellen („communication-driven“) und dabei die Wünsche und Bedürfnisse
ihres Umfeldes mit aufnehmen („input-oriented“).
Der Ansatz von Palazzo und Scherer ist nicht unumstritten. Besonders Wilke und
Wilke sparen nicht an zum Teil heftigster Kritik: „We fully agree with the diagnosis
and we fully disagree with their answers.“113 Zunächst kritisieren sie grundlegend die
Rolle von Moral, auf der Palazzo und Scherer ihren Legitimitätsentwurf aufbauen.
Moral sei ein vormodernes Konzept, argumentieren sie, es sei heute unangebracht
und gar schädlich. Sie haben damit Recht. Moderne Staaten legitimieren sich nicht
durch Religion oder Moral, sondern durch eine Verfassung und Gesetze. Auch bei
107Ebd., 72-73.108Ebd., 73.109Ashforth und Gibbs, “The Double-Edge of Organizational Legitimation,” 177.110Palazzo und Scherer, “Corporate Legitimacy as Deliberation: A Communicative Framework,” 73.111Ebd., 78.112Ebd., 79.113Willke und Willke, “Corporate Moral Legitimacy and the Legitimacy of Morals: A Critique of
Palazzo/Scherer’s Communicative Framework,” 28.
5. Die Frage nach der Legitimität 29
ihrer Kritik an der Politisierung von Unternehmen greifen sie zurück auf schriftliches
Recht als alleinige Legitimationsquelle.114 Wichtiger sind Ihnen in diesem
Zusammenhang aber die anti-aufklärerischen Implikationen dessen: Sowie die
Aufklärung darauf beruht, alle Gesellschaftssphären (außer der Religion) von
Religion zu befreien, beruht die liberale Demokratie darauf, die Gesamte
Gesellschaft (außer der Politik) von Politik zu befreien.115 Auch hier lässt sich
zunächst wieder feststellen, dass Willke und Willke richtig liegen, schließlich ist
funktionelle Differenzierung ein Kernbestandteil des westlich-demokratischen
Gesellschaftssystems. Sei es nun die Arbeitsteilung in der Wirtschaft oder die
Gewaltentrennung in der Politik, überall wird säuberlich getrennt – und was
innerhalb der Sphären gut ist, kann zwischen ihnen nicht gänzlich schlecht sein. So
sehr Willke und Willke hier aber normativ recht haben, bleibt dennoch festzustellen,
dass liberale Demokratien sich im Zuge der Globalisierung ebenso verändert haben,
wie es die Verhaltensmuster von Unternehmen getan haben. In den vorangehenden
Kapiteln wurde zur Genüge dargelegt, wie Unternehmen längst politische Akteure
sind. Selbst wenn Willke und Willke diese Tatsache in ihrer normativen Dimension
ablehnen, so sprechen doch die Reichweite und die Konsequenzen von
unternehmerischen Entscheidungen eine andere Sprache.
Den kommunikativen beziehungsweise deliberativen Aspekt des Modells von
Palazzo und Scherer lehnen sie ebenso ab. Dieser setzt nämlich eine
Gemeinwohlorientierung voraus. Es sei aber unmöglich, argumentieren Willke und
Willke, im heutigen Kontext disaggregierter Politik, gesellschaftlicher Komplexität
und globaler Verflechtung das Gemeinwohl zu definieren, oder auch nur, wer denn
zur Gemeinschaft dazugehört.116 Auch mit dieser Feststellung liegen Willke und
Willke richtig. Allerdings richten Palazzo und Scherer ihren Fokus ausdrücklich
nicht auf den Output, wie es der Verweis auf das Gemeinwohl impliziert, sondern auf
verschiedene Teile des Prozesses (Input, Kommunikation). Die Global Reporting
114Ebd., 33.115Ebd., 32.116Ebd., 135.
5. Die Frage nach der Legitimität 30
Initiative ist ein gutes Beispiel dafür, wie eine Verständigung über Prozesse zwischen
Akteuren durchaus Ergebnisse zu erzielen vermag, ohne an die von Willke und
Willke formulierten Grenzen zu stoßen.
Legitimität von Unternehmen im Kontext von Corporate Social Responsibility stellt
also ein erhebliches Problem dar. Die Legitimationsmuster liberaler Demokratien,
wie Willke und Willke sie vertreten, sind längst von der Realität eingeholt worden.
Andererseits bietet auch der Fokus auf Moral keine Alternative, da er keine
Zukunftsperspektive bietet. Statt eines Fortschritt hin zu einem Modell jenseits
Weber'scher Legitimationsmodelle, stellt Moral einen Rückfall in die Vergangenheit
dar. Eine Vergangenheit, die mithilfe der liberalen Demokratie überwunden wurde.
Sie bietet daher keinen Ausweg. Den kann aber die Wissenschaft bieten, wenn sie
diesen Themenbereich noch tiefer ergründet.
6. Fazit
Es ist deutlich geworden, dass die Fragestellung dieser Arbeit eigentlich nicht zu
beantworten ist. Denn die Auswirkungen von Corporate Social Responsibility
beziehungsweise Corporate Citizenship sind nicht beobachtbar. Dies liegt allerdings
nicht daran, dass sie nicht stattfinden oder nicht stattgefunden haben. Es liegt im
Gegenteil daran, dass sich das Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft in einem
Umfang und in einer Geschwindigkeit ändert, die es unmöglich macht, bestimmte
Resultate spezifischen Ursachen zuzuordnen.
Theorie und Praxis von Corporate Social Responsibility haben zu einer Zeit einen
Entwicklungsschub erlebt, als das auch mit Konzepten wie Global Governance und
Netzwerkgovernance geschah. Bei allen handelt es sich um interdependente
Konzepte, die voneinander zehren und teils so dicht zusammenliegen, dass eine
Trennung der Konzepte selbst schon schwierig erscheint und eine ihrer
Auswirkungen gar nicht in Frage kommt. Es lassen sich aber Aussagen über die
Effekte der Gesamtheit der hier beschriebenen Prozesse machen. Dann lässt sich
feststellen, dass sich das Verhältnis zwischen staatlichen und wirtschaftlichen
6. Fazit 31
Akteuren in der Hinsicht geändert hat, dass Unternehmen aufgestiegen sind. Sie
können jetzt mitunter auf Augenhöhe mit Regierungen verhandeln und verhalten sich
gar selbst mitunter wie welche.117 Die sich aus der Frage nach dem veränderten
Verhältnis beinahe zwangsläufig ergebende Frage nach einer Machtverschiebung
lässt sich hingegen nicht so einfach beantworten. Zwar ist es deutlich geworden, dass
Firmen – besonders transnationale – heute über ein enormes Ausmaß an Macht und
Gestaltungspotenzial verfügen, doch ist nicht eindeutig, ob diese Aufwertung zu
Lasten des Staates geht. Diese Macht haben Unternehmen nämlich vorwiegend dort
gewonnen, wo die Globalisierung Regulierungslücken hinterlassen hat. In Anbetracht
der drei Leitkonzepte dieser Arbeit – Global Governance, Netzwerkgovernance und
Corporate Social Responsibility – darf das jedoch bezweifelt werden. Alle drei
Begriffe haben, besonders in der deutschen Praxis, einen stark internationalen Bezug,
geschehen also in einer Arena, in der der einzelne Nationalstaat ohnehin keine
Autorität hat. Auch national darf eine Machtverschiebung bezweifelt werden.
Besonders in Staaten mit impliziter CSR, wie etwa Deutschland, sind Unternehmen
schon seit jeher Teil staatlichen Funktionierens. Es ist ebenfalls zweifelhaft, ob sich
die Aufwertung unternehmerischer Akteure so fortsetzt, wie sie bisher geschehen ist.
Bereits jetzt leiden sie an einem Legitimitätsdefizit, das mangels passender
theoretischer Konzepte auch nicht leicht wettzumachen ist. Ein weiterer Aufstieg
würde Unternehmen aber endgültig zur vollwertigen Konkurrenz für Staaten
machen. Besonders in Demokratien bestehen berechtigte Zweifel daran, ob die
Bürger beziehungsweise Konsumenten derartige Akteure akzeptieren würden. Noch
scheint die Rolle des Staates als ausschlaggebendem Akteur auf nationaler wie
internationaler Ebene also sicher zu sein.
117Vgl. Sison, “When Multinational Coporations Act as Governments. The Mobil corporation experience.”
6. Fazit 32
Appendix
Dimension Aspekt
Ökonomisch Wirtschaftliche Leistung
Marktpräsenz
Mittelbare wirtschaftliche Auswirkungen
Ökologisch Materialien
Energie
Wasser
Biodiversität
Emissionen, Abwasser und Abfall
Produkte und Dienstleistungen
Einhaltung von Rechtsvorschriften
Transport
Insgesamt
Gesellschaftlich: Arbeitspraktiken & Menschenwürdige Beschäftigung
Beschäftigung
Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis
Arbeitsschutz
Aus- und Weiterbildung
Vielfalt und Chancengleichheit
Gesellschaftlich: Menschenrechte Investitions- und Beschaffungspraktiken
Gleichbehandlung
Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektiv-verhandlungen
Kinderarbeit
Zwangs- und Pflichtarbeit
Sicherheitspraktiken
Rechte der Ureinwohner
Gesellschaftlich/ Sozial Gemeinwesen
Korruption
Politik
Wettbewerbswidriges Verhalten
Einhaltung der Gesetze
Gesellschaftlich: Produktverantwortung Kundengesundheit und -sicherheit
Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen
Werbung
Schutz der Kundendaten
Einhaltung von Gesetzesvorschriften
Tabelle 1: Dimensionen und Aspekte der GRI-Reporting-Richtlinien, nach Global Reporting Initiative 2006, S.26-36
Appendix 33
Bibliografie
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Eigenständigkeitserklärung
Hiermit versichere ich, diese Arbeit selbstständig und ohne über die zitierten
Hilfsmittel hinausgehende Hilfen erstellt zu haben.
(Carsten Kaefert)
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