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Corona – die zweite Welle - DAeC Home · 28. Oktober: Schatzmeisterin Sigrid Berner reist zur...

Date post: 16-Mar-2021
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Die Corona-Pandemie ist nicht vorbei; seit dem 2. November gelten wieder ver- schärfte Regeln. Wie lange, ist heute noch nicht abzusehen. Auch der Sport im Verein ist wieder betroffen. Für die meisten Luftsportler ist die Flug- saison 2020 abgeschlossen. Aber: Winter- zeit ist Werkstattzeit. Üblicherweise starten jetzt aufwendige Arbeiten an den Flugzeu- gen. Außerdem erfolgen in vielen Vereinen der theoretische Teil der Ausbildung und die BZF-Schulung. Nicht zuletzt gehören jetzt die Mitgliederversammlungen sowie die geselligen Zusammenkünfte bei Advents-, Weihnachts- und Jahresabschlussfeste zum Programm. Ob und, wenn ja, unter welchen Be- dingungen solche Treffen möglich sind, ist immer im Einzelfall zu bewerten. Für den November gilt ein bundesweiter Lockdown light; wie es im Dezember weitergeht, ist noch nicht entschieden. Der Gesetzgeber hat im Vereinsrecht im COVID-19-Gesetz Bestim- mungen festgelegt, sodass wir keine recht- lichen Konsequenzen befürchten müssen, wenn wir vorgeschriebene Versammlungen nicht einhalten (können). Auch der DAeC musste aufgrund der Beschränkungsrege- lungen seine diesjährige Hauptversammlung ins Frühjahr 2021 verschieben. „Im Verein ist Sport am schönsten“ heißt der DOSB-Slogan. Dabei geht es nicht nur um körperliche Betätigung und Wettbe- werb. Vereine sind der soziale Kitt der Ge- sellschaft. Die Verantwortlichen in der Politik wissen um die gemeinschaftliche Bedeutung. Bei meinen Besuchen bei den Partnern so- wohl auf Landes- als auch auf Bundesebene konnte ich immer wieder große Bereitschaft feststellen, Sportvereine in der Krise zu un- terstützen. Ich werde mich weiterhin für un- seren Sport einsetzen, damit die Schäden aus den Einschränkungen zu bewältigen sind. Viele Luftsportler gehen nicht nur in die Luft, sie trainieren auch in anderen Sport- arten für Fitness und Gesundheit. In mehre- ren Vereinen aktiv zu sein, ist auch für ande- re durchaus üblich. Die Verantwortlichen in den Sportorganisationen verstehen sich des- halb als enge Partner und setzen gemeinsam kreative Lösungen für alle Sportlerinnen und Sportler durch. Noch kann niemand abschätzen, ob auch im neuen Jahr Beschränkungen des öffent- lichen Lebens notwendig sind. Kommt der Impfstoff, werden wirksame Medikamente zur Behandlung gefunden, oder müssen wir mit weiteren Einschränkungen rechnen? Ich hoffe sehr, dass wir gut durch den Winter kommen und im Frühjahr in eine gute Saison 2021 mit dem gewohnten Flug- betrieb, spannenden Wettbewerben und herrlichen kleinen und großen Festen starten. In diesem Sinn wünsche ich eine schöne Weihnachtszeit und einen gesunden Start ins neue Jahr. Euer Corona – die zweite Welle Stefan Klett, DAeC-Präsident Aero Club News DEZEMBER 2020 1 Facts & Infos des Deutschen Aero Clubs 12/2020
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Page 1: Corona – die zweite Welle - DAeC Home · 28. Oktober: Schatzmeisterin Sigrid Berner reist zur Kassenprüfung durch Martin Busch und Bernd Pulzer nach Braunschweig. 30. Oktober:

Die Corona-Pandemie ist nicht vorbei; seit dem 2. November gelten wieder ver-schärfte Regeln. Wie lange, ist heute noch nicht abzusehen. Auch der Sport im Verein ist wieder betroffen.

Für die meisten Luftsportler ist die Flug-saison 2020 abgeschlossen. Aber: Winter-zeit ist Werkstattzeit. Üblicherweise starten jetzt aufwendige Arbeiten an den Flugzeu-gen. Außerdem erfolgen in vielen Vereinen der theoretische Teil der Ausbildung und die BZF-Schulung. Nicht zuletzt gehören jetzt die Mitgliederversammlungen sowie die ge selligen Zusammenkünfte bei Advents-, Weihnachts- und Jahresabschlussfeste zum Programm.

Ob und, wenn ja, unter welchen Be-dingungen solche Treffen möglich sind, ist immer im Einzelfall zu bewerten. Für den November gilt ein bundesweiter Lockdown light; wie es im Dezember weitergeht, ist noch nicht entschieden. Der Gesetzgeber hat im Vereinsrecht im COVID-19-Gesetz Bestim-mungen festgelegt, sodass wir keine recht-lichen Konsequenzen befürchten müssen, wenn wir vorgeschriebene Versammlungen nicht einhalten (können). Auch der DAeC musste aufgrund der Beschränkungsrege-lungen seine diesjährige Hauptversammlung ins Frühjahr 2021 verschieben.

„Im Verein ist Sport am schönsten“ heißt der DOSB-Slogan. Dabei geht es nicht nur um körperliche Betätigung und Wettbe-werb. Vereine sind der soziale Kitt der Ge-sellschaft. Die Verantwortlichen in der Politik

wissen um die gemeinschaftliche Bedeutung. Bei meinen Besuchen bei den Partnern so-wohl auf Landes- als auch auf Bundesebene konnte ich immer wieder große Bereitschaft feststellen, Sportvereine in der Krise zu un-terstützen. Ich werde mich weiterhin für un-seren Sport einsetzen, damit die Schäden aus den Einschränkungen zu bewältigen sind.

Viele Luftsportler gehen nicht nur in die Luft, sie trainieren auch in anderen Sport-arten für Fitness und Gesundheit. In mehre-ren Vereinen aktiv zu sein, ist auch für ande-re durchaus üblich. Die Verantwortlichen in den Sportorganisationen verstehen sich des-halb als enge Partner und setzen gemeinsam kreative Lösungen für alle Sportlerinnen und Sportler durch.

Noch kann niemand abschätzen, ob auch im neuen Jahr Beschränkungen des öffent-lichen Lebens notwendig sind. Kommt der Impfstoff, werden wirksame Medikamente zur Behandlung gefunden, oder müssen wir mit weiteren Einschränkungen rechnen?

Ich hoffe sehr, dass wir gut durch den Winter kommen und im Frühjahr in eine gute Saison 2021 mit dem gewohnten Flug-betrieb, spannenden Wettbewerben und herrlichen kleinen und großen Festen starten.

In diesem Sinn wünsche ich eine schöne Weihnachtszeit und einen gesunden Start ins neue Jahr.

Euer

Corona – die zweite Welle

Stefan Klett, DAeC-Präsident

Ae ro C lub News DE ZE MBE R 2020 1

Fac t s & In fos des Deut schen Aero Clubs12 /2020

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■ OKTOBER 2020

Aus dem VorstandWegen der Kontaktbeschränkungen zum Schutz vor der Verbreitung des Coronavirus werden etliche Termine des Vorstands abgesagt. Alle aktuellen Themen müssen weitgehend ohne Präsenztermine bearbeitet werden.

2. Oktober: Vizepräsident René Heise nimmt an der Telefonkonferenz des Bundesausschusses Unterer Luftraum teil.

3. Oktober: Die Vizepräsidenten Schmidt und Heise besuchen die Mit-gliederversammlung des Förder vereins Deutsches Segelflugmuseum mit Modellflug auf der Wasserkuppe.

7. Oktober: DAeC-Vorstandssitzung per Telefonkonferenz

9. Oktober: Gunter Schmidt nimmt an der Mitgliederversammlung der Segelflugschule Oerlinghausen teil.

19. Oktober: Präsident Stefan Klett nimmt einen Notartermin in Braun-schweig wahr und trifft sich mit Generalsekretär Hubertus von Samson-Himmelstjerna.

20. Oktober: Sigrid Berner nimmt an der Videokonferenz der DOSB-Finanz-kommission teil.

21. Oktober: Schatzmeisterin Sigrid Berner und Ralph Schusser, Geschäfts-führer des Deutschen Fallschirm-sportverbandes, sind Gast bei der digitalen Informationsveranstaltung der nichtolympischen Verbände.

21. Oktober: René Heise nimmt an dem digitalen Europe Air Sports-Meeting teil.

24. Oktober: Stefan Klett trifft den Vorstand der Bundeskommission Motorflug in Braunschweig und nimmt am digitalen Motorfliegertag teil.

24. und 25. Oktober: Stefan Klett und Vizepräsident Gunter Schmidt besuchen die erweiterte Vorstands-sitzung der Bundeskommission Modellflug in Braunschweig.

26. Oktober: Digitale DAeC-Vorstands-sitzung

28. Oktober: Schatzmeisterin Sigrid Berner reist zur Kassenprüfung durch Martin Busch und Bernd Pulzer nach Braunschweig.

30. Oktober: Stefan Klett und Sigrid Berner nehmen an der digitalen Konferenz der Spitzenverbände im Deutschen Olympischen Sportbund teil.

Eine der größten Aufgaben des DAeC ist es, sich für den freien Zugang zum Luftraum und die Flugsicherheit aller Luftfahrerinnen und Luftfahrer ein-zusetzen. Dabei hat der Verband die aktuellen Entwicklungen stets im Blick. Ein besonderes Ausgenmerk liegt dabei auf der Kollisionsvermeidung im Flug. Ein Mittel, um Kollisionen in der Luft zu vermeiden, stellt der Automatic Dependent Surveillance Broadcast (ADS-B) dar.

Neben der freien und sicheren Luftraumnutzung steht dabei die für Luft-sportler und die Allgemeine Luftfahrt praxisgerechte Entwicklung von Stan-dards und Nutzung neuer Technik im Fokus. Damit wir in diesem Bereich an den Entwicklungen partizipieren können und die Allgemeine Luftfahrt nicht nur von Standards der Großluftfahrt abhängig ist, beschäftigen sich mehrere Gremien im DAeC mit dem Thema elektronische Kollisionsvermeidung.

Der Bundesausschuss Unterer Luftraum (BAUL) hat dazu ein umfangreiches Papier erstellt, das sich mit dem Status quo und den Perspektiven der elektro-nischen Kollisionsvermeidung insbesondere für die VFR-Luftfahrt beschäftigt.

„Eine Kommunikation unter allen Luftfahrzeugen ist essenziell. Dabei dür-fen die Standards und Verpflichtungen für die Großluftfahrt aber nicht pauschal auf die Allgemeine Luftfahrt übertragen werden. ADS-B ist ein weitentwickelter offener Standard, der hohe Akzeptanz bei allen Nutzergruppen genießt und der Allgemeinen Luftfahrt nach der ungeliebten Mode-S-Verpflichtung einen echten Benefit bringen kann“, erläutert Habbo Brune, Vorsitzender des BAUL.

Damit der freie und sichere Zugang zum Luftraum auch unter diesem Vor-zeichen weiterhin bestehen bleibt, wollen der DAeC und die FH Aachen, Fach-bereich Luft- und Raumfahrt, in einem gemeinsamen Projekt die Möglichkeiten eines interoperablen Kollisionswarnsystems untersuchen und demonstrieren. Dabei soll der Luftraumnutzer Drohne berücksichtigt werden. cm

Mehr in der Rubrik Luftraum auf www.daec.de

LUFTRAUM ■ ADS-B

Elektronische Kollisionsvermeidung

Die neue Publi­kation des BAUL: Kollisionsvermei­dung – Sense and Avoid in Europa – ADS­B in der Allge­meinen Luftfahrt

Damit endet ein seit 2009 bestehender über die Recht-mäßigkeit der Beiträge nach dem „Telekommunikationsgesetz“ (TKG) und dem „Gesetz über die elektromagnetische Verträg-lichkeit von Betriebsmitteln“ (EMVG).

Mit dem Urteil sind die Richter des VG der Argumentation der BNetzA gefolgt, die im Wesentlichen darin bestand, dass gesetzlich geforderte Beiträge die Vergütung für ein Privileg, in unserem Fall das Privileg für die Nutzung einer Flugfunksta-tion, darstellen. Dabei ist es unerheblich, ob und in welchem Umfang die Funkstation durch den Nutzer verwendet wird.

Die erhobenen Beiträge dienen ausschließlich der Kosten-deckung für die Leistungen der BNetzA zur Sicherstellung des ungestörten Funkverkehrs.

Die vom DAeC eingeforderte Berücksichtigung der Fre-quenznutzung für die Erhebung der Beiträge, die zumindest bis zum Jahr 2011 auch gesetzlich verankert war, spielte in der Urteilsbegründung nur eine untergeordnete Rolle.

Durch das VG Köln wurde eine Berufung nicht zugelassen. Das Urteil kann unter dem Aktenzeichen 14 K 729/09 nachge-lesen werden.

All jene, die in den letzten Jahren, den Empfehlungen des DAeC folgend, wirksamen Widerspruch eingelegt haben, kön-nen sich dennoch über eine - wenn auch nicht vollständige - Er-stattung der seit 2009 geleisteten Beiträge freuen.

Die BNetzA wird ihnen die Erstattung der Differenz auf der Grundlage der zuletzt veröffentlichten Frequenzschutzbei-tragsverordnung (FSBeitrV) anbieten und vorschlagen, die Wi-dersprüche kostenfrei zurückzunehmen.

Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass das nur für jene gilt, die wirksamen Widerspruch gegen die jeweiligen Beiträge eingelegt haben (fristgemäß und geforderte Beiträge bezahlt).

Wir empfehlen den Widerspruch auf der Grundlage des Urteils zurück zu nehmen. Wenn Sie das nicht tun, ist die BNetzA von Amts wegen gezwungen, diesen kostenpflichtig zu bearbeiten.

Bitte sehen Sie von Anfragen an die BNetzA über zeitliche Abläufe ab. Die Kollegen müssen erst die internen Verfahren erstellen und werden von sich aus tätig. Ralf Keil

RECHT ■ TKG/EMVG

Verwaltungsgericht hat entschiedenMit dem jetzt vorliegenden Urteil hat das Verwaltungsgericht über die Klage des DAeC gegen die Bundesnetz­

agentur (BNetzA) zu den Beiträgen nach TKG und EMVG entschieden. Das VG hat die Klage abgewiesen.

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✰✰✰

■ Bundesgeschäftsstel le

Öffnungszeiten der BGSt

Vom 24. bis zum 31. Dezember 2020 ist die DAeC-Bundesgeschäfts-stelle in Braunschweig geschlossen. Ab dem 4. Januar 2021 sind wir wieder für Sie da.

Eine frohe Weihnachtszeit, ein glückliches neues Jahr und eine erfolgreiche Saison 2021 wünschen der Vorstand und die Mitarbeiter der Bundes- geschäftsstelle des DAeC.

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MODELLFLUG ■ UAV

Europäisches Regelwerk Die Bundeskommission Modellflug hat Informationen zur komplexen

Struktur der Zusammenhänge des europäischen Regelwerks für unbemannte Luftfahrtsysteme und ihren Ansatz für die Erlangung einer Betriebserlaubnis als Operator für den Modellflug und die Rahmenbedingungen für den Betrieb unter einer solchen Betriebserlaubnis veröffentlicht.

Bundeskommission Modellflug

Informationen im interaktiven PDF auf www.daec.de/fileadmin/user_upload/files/2020/Sportarten/Modellflug/news/10/Struktur.pdf

MODELLFLUG ■ Recht

Regeln für ausländische GastfliegerDas neue europäische Recht für UAS (Unmanned Aircraft System) findet ausnahmslos auf alle Personen

Anwendung, die beabsichtigen, in der Europäischen Union ein UAS oder Flugmodell zu betreiben. Das gilt auch für Personen, die aus den Vereinigten Staaten oder einem anderen Land außerhalb der EU (sog. Drittland) kommen und in der EU fliegen wollen. Beispielsweise Piloten aus den USA, die in Eu-ropa Urlaub machen und dabei ihren Sport ausüben oder an einem Wettbewerb teilnehmen wollen.

Dabei tritt ein Problem auf. Diese Gastflieger können sich nicht ohne Weiteres in den (aktuell im Aufbau befindlichen) Registrierungssystemen der EU-Mitgliedsstaaten eintragen, weil ihnen ein regel-

mäßiger Wohnsitz in der EU fehlt. Die Lösung dieses Problems liefert Art. 41 Abs. 2 DelV (EU) 2019/945, wonach sich der „UAS-Drittlandbetreiber“ in dem EU-Mitgliedsstaat zu registrieren hat, in welchem er be-absichtigt, „sein UAS zuerst zu betreiben“. Auf einen Wohnsitz des Gastpiloten innerhalb der EU kommt es somit nicht an. Im Rahmen dieser (speziellen) Registrierung erhält der Gastpilot seine Registrierungsnum-mer. Damit wird für ihn der Betrieb von UAS oder Flugmodellen in der EU möglich. Die Registrierung bleibt

für alle zukünftigen UAS-Betriebe des Gastpiloten in der EU gültig, ganz gleich, in welchem Mitgliedsstaat sie später stattfinden. Die Registrierung ist für den Gastpiloten also einmalig und unbegrenzt gültig. Wie das konkrete Prozedere der (speziellen) Re-gistrierung von Gastpiloten aus Drittländern in Deutschland aussehen wird, ist im Augenblick noch nicht endgültig definiert. So-bald es diesbezüglich neue Informationen gibt, werden wir unmittelbar darüber berichten.

Bundeskommission Modellflug

■ RECHT Mitgliederversammlung

Onlineseminar der Führungsakademie

Die Durchführung von Mitgliederver-sammlungen stellte – und stellt weiterhin – viele Vereine aufgrund der Corona-Krise vor eine große Herausforderung. Die üb-lichen Präsenzversammlungen können gar nicht oder nur sehr eingeschränkt statt-finden. Darauf reagierte die Bundesregie-rung und erließ das COVID-19-Gesetz, das Sonderregelungen zur Durchführung ei-ner Mitgliederversammlung enthält.

Die Führungsakademie (FA) des Deut-schen Olympischen Sportbundes bietet ein zusätzliches Onlineseminar für Vereinsvor-stände, Geschäftsführer/innen, Justitiare und Rechtsberater/innen an.

Die Teilnahmekosten betragen 25 Euro für Mitglieder, 40 Euro für Nichtmitglie­der. Zur Buchung ist ein persönlicher Account auf der Website der FA notwen­dig. Mehr Infos auf https://bit.ly/3mxK5Yv. Bitte bei der Anmeldung die Mitglied­schaft im Landesverband oder Fachver­band im DAeC angeben.

MODELLFLUG ■ Spitzensport

Meisterschaften in Zeiten von CoronaWenige Events, kaum internationale Meisterschaften und Wettkämpfe

unter strengen Hygieneregeln: Für die meisten Spitzensportler und

Organisatoren war die Wettbewerbssaison keine Freude. Zwei Veran­

staltungen im Modellflug wurden unter den strengen Bedingungen

dennoch mit Erfolg ausgetragen.

Deutsche Meisterschaft FreiflugDietrich Sauter (BW) war der erfolgreichste Freiflieger unter den 120 Teilnehmern

an der Deutschen Meisterschaft des DAeC Mitte September in Manching-Feilenmoos (BY). Er gewann nicht nur bei den F1A-Seglern, der Königsklasse mit 48 Startern, mit der Maximalzeit im Stechen, sondern wurde zudem Zweiter, auch erst im Stechen, in der Elektroflugklasse F1Q. Er war darüber hinaus Mitglied in den Baden-Würt-tembergischen Teams F1A und F1Q, die jeweils in der Mannschaftswertung siegten.

Bei idealen Flugbedingungen wurden in mehr als der Hälfte der Flüge Maximalflugzeiten erreicht, sodass in allen Klassen zusätzliche Stechflüge erfor-derlich waren. Da beim Freiflug die Piloten mit Abstand längs der Start linie fliegen, hatten die Corona-Vorschriften nur wenig Einfluss auf den Wettbewerbsablauf.

Bemerkenswert ist auch der zweite Platz des 15-jährigen Simon Pietzko (NW) unter den Senioren in F1A. In F1B (Gummimotormodelle) gelang es Michael Seifert (NW), nach 21 Jahren wieder den Titel zu erringen. Sein Sohn Daniel siegte in F1C (Verbrennungsmotormodelle) vor den „alten Hasen“. Bester bei den kleinen Seglern F1H war Uwe Rusch (ST). In F1Q lag Andreas Lindner (SN) nach einer längeren Pause wieder an der Spitze. Der Titel bei den kleinen Elektroflugmodellen F1S holte sich Marcel Amthor (ST). Die weiteren Teamwertungen gingen an Bayern (F1A-Standard), Nordrhein-Westfalen (F1B und F1C), Brandenburg (F1H) und Sachsen-Anhalt (F1S). Bernhard Schwendemann

German Open F3F 2020Vom 16. bis 18. Oktober 2020 fanden

am Kap Arkona auf der Insel Rügen die internationalen Deutschen Meisterschaf-ten der Klasse F3F statt.

Von ursprünglich gemeldeten 70 Teilnehmern konnten nur 30 teilneh-men. Die Piloten machten mit Höchstlei-stungen auf sich aufmerksam, und auch der Nachwuchsbereich macht Hoffnung für die Klasse.

Die Sieger

Deutscher Meister: Andreas Herrig (MFSC TU Dresden)Vizemeister: Soren Krogh (Dänemark)Dritter Platz: Erik Schufmann (MFSC TU Dresden)

Deutscher Juniorenmeister: Mikkel Krogh Petersen (Dänemark)

Mehr auf www.daec.de/news-details/german-open-f3f-2020/

F3F

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SCHNIPSEL DES MONATS

Gute Berichterstattung über Luftsportler und ihre Vereine in der Tages-zeitung ist keineswegs selten. Wir sammeln diese Berichte und veröffent-lichen jeden Monat eine besondere Nachricht. Wir freuen uns über Ihre Post. Bitte schicken Sie uns Ausschnitte aus Ihrer Zeitung per E-Mail an [email protected] oder per Post an DAeC, Uschi Kirsch, Hermann-Blenk-Str. 28, 38108 Braunschweig.

Der große Bericht erschien am 15. Okto ber in der „Braunschweiger Zeitung“.

Schöner ErfolgTrotz schwieriger Bedingungen am Flughafen Braunschweig/Wolfsburg schnitten die Braunschweiger Segelflieger in der Landeswertung der Deut-schen Meisterschaft im Strecken segelflug gut ab. Ein schöner Erfolg – auch für Pressereferent Rolf Wagner, der das ganze Jahr über die Tageszeitung mit Informationen über das Segelfliegen versorgt.

SEGELFLUG ■ Verlängerung

Segelflug-WettbewerbskennzeichenDie Registrierungszeit der folgenden Segelflug-Wettbewerbskennzeichen (WBK) läuft am 31. Dezember 2020 ab (Stand:

29. Oktober 2020):

1E 1F 1N 1U 2V 3K 3W 48 4F 4N 50 5N 6M 6N 77 7G 7N 96 9TAC AD AI AR AW B2 B5 BN BW CA D3 DO E1 E3 E6 ER FE FH FN FY GB GK H3 H4 H5 H7 H8 HM HO HY JI JL K2 KG KH KR KV LA LW MG MJ ML MW N6 NU NY OG PB PF PZ RH RT SD SF SH SP TW V2 VW WH XK YA YT YXDOC IEB IFJ IFR IGL IKG ILG IRL ISPF

Flugzeughalter, die ihr Wettbewerbskennzeichen für weitere vier Jahre eintragen lassen möchten, können die Verlängerung bis zum Ablaufdatum oder spätestens bis zum 28. Februar 2021 per E-Mail, Fax oder Brief unter Angabe des WBK, der aktuellen Halteradresse sowie des Musters und des amtlichen Kennzeichens beantragen. Die Nenngebühr von 15 Euro kann per Überwei-sung auf das Konto bei der Deutschen Bank PuG AG, IBAN: DE49 2707 0024 0344 4999 02, BIC: DEUTDEDB270 mit Angabe des Namens und des Wettbewerbskennzeichens als Verwendungszweck oder per Verrechnungsscheck oder Barzahlung entrichtet werden. Die Nenngebühr bitte nur überweisen, wenn vorab die Anmeldung zur Registrierung/Verlängerung per E-Mail oder Brief erfolgt ist. Nach Eingang des Nenngeldes erhalten die Antragsteller eine schriftliche Registrierungsbestätigung.

Wettbewerbskennzeichen sind personenbezogen, das heißt, bei Kauf oder Verkauf eines Flugzeuges geht das WBK nicht au-tomatisch auf den neuen Besitzer über.

Alle Wettbewerbskennzeichen, die bis zum 28. Februar 2021 nicht verlängert wurden, werden zur Neuvergabe freigegeben. Die Nenngebühreneinnahme aus der Vergabe beziehungsweise Verlängerung der Segelflug-Wettbewerbskennzeichen

kommt der Juniorenförderung zugute.

Informationen: www.daec.de/sportarten/segelflug/wettbewerbskennzeichen Kontakt: DAeC, Büro Bundeskommission Segelflug, Hermann­Blenk­Str. 28, 38108 Braunschweig, Tel.: 0531/23540­51, Fax: 0531/23540­55, E­Mail: [email protected]

■ LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO Ungültigkeitserklärung

Dokumente für Luftsportgeräte

Wer Dokumente für Luftsportgeräte beim LSGB als gestohlen oder verloren meldet, bekommt neue Papiere mit aktu-ellem Ausstellungsdatum ausgestellt. Fol-gendes Dokument ist betroffen:

Eintragungsschein / Lufttüchtigkeitszeugnis Ausgestellt am 2. Oktober 2020 Geräte-Nr. 61216 Amtliches Kennzeichen D-MNEY

SEGELFLUG ■ FAI-Ehrung

Gisela Weinreich erhält die Lilienthal-Medaille

Gisela Weinreich hat die höchste inter-nationale Auszeichnung für Leistungen im Segelflug, die Lilienthal-Gliding-Medaille

des Weltluftsportver-bandes FAI erhalten.

Gisela Weinreich ist die erste Frau un-ter den insgesamt elf deutschen Preisträ-gern. Sie ist die 68. Trägerin dieser Aus-zeichnung. Die Lili-enthal-Medaille wird seit 1938 an herausra-

gende Segelflieger verliehen – Rekordhal-ter, Weltmeister, Leistungsträger des Se-gelflugs.

Gisela Weinreich zählt zu den besten Segelfliegerinnen der Welt und ist fünf-fache Europameisterin. Ihre Erlebnisse, etwa bei Meisterschaften im damaligen Ostblock, könnt ihr im Buch der VDP „Lust auf Fliegen“ nachlesen.

Gisela Weinreich ist gefragte Wett-kampfrichterin; so war sie dieses Jahr über Wochen als Präsidentin bei der WM in Australien.

Vereinigung deutscher Pilotinnen

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Herausgeber: Deutscher Aero Club e.V.Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitRedaktion: Uschi Kirsch (uk), Christian Mannsbart (cm)

Adresse: Hermann-Blenk-Straße 28, 38108 Braunschweig,Tel.: 0531/23540-0, Fax: 0531/23540-11Internet: www.daec.de, E-Mail: [email protected]

■ Impressum

SEGELFLUG ■ Ka-6-Projekt

Die Jugend ist aktivDank grenzüberschreitender

Recherche war schnell ein geeignetes Objekt gefunden: Ein dänischer Verein bot seine seit Langem nicht genutzte Ka 6 CR an, ein Holzflugzeug der Fir-ma Schleicher. Das Beste dabei war, dass der Oldtimer aus dem Jahr 1964 inklusive Hänger nicht verkauft wer-den sollte, sondern kostenlos in gute Hände abzugeben war. Bei der Inspek-tion vor Ort stellte sich heraus, dass der allgemeine Zustand weit besser als er-wartet war, das galt aber nicht für die Instrumente.

In der vereinseigenen Werkstatt wird das Flugzeug nun aufbereitet. Die Sanierung von „Lotte“, so der neue Name für den alten Schatz, über-nimmt die starke Jugendgruppe. Nur handwerkliches Geschick reicht da aber nicht aus. Umfangreiche Weiter-bildung im Umgang mit Holz ist Vo-raussetzung.

Trotz engagierter Eigenleistung gibt es das Flugzeug nicht zum Nullta-rif. Da die Vereinskasse nicht belastet werden soll, suchen die Jugendlichen Unterstützung für Material und Lehr-gänge sowie die für die Zulassungen notwendigen Prüfungen.

Wer das ambitionierte Projekt fördern möchte, kann sich an Alexander Busch, Jugendgruppenleiter Dithmarscher Luftsportverein, [email protected] wenden.

Weil die Vereinsflotte immer gut ausgelastet war, wurde die Jugend­

gruppe des Dithmarschen Luftsportvereins aktiv. Ein weiteres Flugzeug

sollte den Flugzeugpark ergänzen, das besonders den Wünschen des

Fliegernachwuchses gerecht wird. Dabei war klar, dass die Vereinskasse

nicht belastet werden soll.

Bevor der Oldtimer in die Luft gehen darf, wird er gründlich saniert.

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