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BWL III – Rechnungswesen Finanzbuchhaltung

Date post: 22-Jan-2016
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BWL III – Rechnungswesen Finanzbuchhaltung. Ak. OR Dr. Ursel Müller. Übersicht. Grundlagen zur Finanzbuchhaltung Was wird gebucht? Wie wird gebucht? Wie wird der Abschluss erstellt? Wer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet? Besonderheiten Die Umsatzsteuer Zur Finanzierung - PowerPoint PPT Presentation
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BWL III – Rechnungswesen Finanzbuchhaltung Ak. OR Dr. Ursel Müller
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Page 1: BWL III – Rechnungswesen Finanzbuchhaltung

BWL III – RechnungswesenFinanzbuchhaltung

Ak. OR Dr. Ursel Müller

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Übersicht

I. Grundlagen zur Finanzbuchhaltung1. Was wird gebucht?

2. Wie wird gebucht?

3. Wie wird der Abschluss erstellt?

4. Wer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet?

II. Besonderheiten1. Die Umsatzsteuer

2. Zur Finanzierung

3. Zur Investition

4. Zu Beschaffung und Absatz

5. Planmäßige Jahresabschlussbuchungen

6. Außerplanmäßige Jahresabschlussbuchungen

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4. Beschaffung und Absatz

Der Betrieb

Die Unternehmung

Die Beschaffungs-seite

Die Absatzseite

Anschaffungs-nebenkosten

Skonto, Bonus

Rabatt

Skonto, Bonus

Rabatt

aBK

Vorsteuer an Verb. L+L

oder Bank

Forderung an Umsatzertrag

an Umsatzsteuer

Die Leistungserstellung:

Güter/Dienstleistungen

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4. Beschaffung und Absatz

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Anschaffungskosten: § 255 Abs. 1 HGB

Der Preis

ggf. die Aufwendungen zur Schaffung der Betriebsbereitschaft

Nebenkosten Anschaffungsnebenkosten

Nachträgliche Anschaffungskosten „Bezugsaufwand“

Anschaffungspreisminderungen sind abzuziehen

Herstellungskosten: § 255 Abs. 2 HGB

Materialkosten, Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung (Untergrenze HGB)

+ Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten, Abschreibungen, soweit durch die Fertigung veranlasst (BilMoG) Untergrenze HGB

Wahlrecht für zeitlich zurechenbare allgemeine Verwaltungskosten, Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen, Fremdkapitalzinsen (wie HK) Obergrenze nach HGB

Verbot für Forschungs- und Vertriebskosten

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Herstellungskosten

BilMoG Leistungserstellung

Grenzbereiche: selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Grundsätzlich: Aktivierungspflicht, aber gilt nicht für Marken, Druckmittel, Verlagsrechte, Kundenlisten

Forschungskosten werden immer als Aufwand verbuchtEntwicklungskosten müssen aktiviert werden ab dem Beginn der Entwicklungsphase für einen im Entstehen befindlichen Vermögensgegenstand

Aber: für alle selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und alle aktivierten Entwicklungskosten besteht eine Ausschüttungssperre

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4. Beschaffung und Absatz

Der erhaltene Skonto beim Beschaffungsgeschäft

Vertrags-abschluss

Lieferung 10 Tage 30 Tage

Die F&F-OHG bestellt Baumaterial für 10.000 € + 1.900 € USt bei ihrem Lieferanten Adam. Wie immer räumt Adam der OHG die Möglichkeit ein, 2 % Skonto abzuziehen, wenn die F&F-OHG innerhalb von 10 Tagen zahlt. Ansonsten ist der Rechnungsbetrag nach Ablauf von 30 Tagen fällig.

t

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4. Beschaffung und Absatz

Der erhaltene Skonto

Zielpreis/Barpreis Skonto als Zins; Brutto und Netto

Nettomethode: Barpreis in t = 0

Bruttomethode: Zielpreis in t = 0

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4. Beschaffung und Absatz

Netto + 19 % USt = Brutto

Zielpreis (nach 30 Tagen)

10.000,-- + 1.900,-- = 11.900,--

-2 % Skonto

200,-- + 38,-- = 238,--Bruttoskonto

= Barpreis(innerhalb

von 10 Tagen)

9.800,-- + 1.862 = 11.662,--

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Buchungssatz: Kto Handelswaren 9.800

Kto Vorsteuer 1.862 an Kto Verb L+L 11.662

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4. Beschaffung und Absatz

´Kto Verbindlichkeiten im Soll: 11.662

Kto Bank im Haben 11.662

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Bezahlung der Rechnung vor Ablauf der Skontofrist, Kredit wurde nicht in Anspruch genommen

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4. Beschaffung und Absatz

´Kto Verbindlichkeiten im Soll: 11.662

Kto Bank im Haben 11.900

Kto Zinsaufwand 200Kto Vorsteuer 38

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Bezahlung der Rechnung nach Ablauf der Skontofrist, Kredit wurde in Anspruch genommen

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Der gewährte Skonto beim Absatzgeschäft

Die F&F-OHG verkauft Baumaterial an den Kunden Lupo für 2.500 € + 19 % USt. Buchhalter Knacks hat gerade die Rechnung ausgedruckt. Sie enthält, wie mit dem Kunden vereinbart, die folgende Zahlungsmodalität: 2 % Skontoabzug bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen, ansonsten ohne Abzug nach 30 Tagen.

4. Beschaffung und Absatz

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4. Beschaffung und Absatz

Netto + 19 % USt = Brutto

Zielpreis (nach 30 Tagen)

5.000,-- + 950,-- = 5.950,--

- 2 % Skonto

100,-- + 19,-- = 119,--Bruttoskonto

Barpreis (innerhalb

von 10 Tagen)

4.900,-- + 931,-- = 5.831,--

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Buchungssatz: Kto Ford. L+L 5.831 an Umsatzertrag 4.900

an Umsatzsteuer 931

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4. Beschaffung und Absatz

Kto Bank im Soll 5.831 Kto Ford. L+L im Haben 5.831

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Bezahlung der Rechnung durch den Kunden vor Ablauf der Skontofrist

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4. Beschaffung und Absatz

Kto Bank im Soll 5.950 Kto Ford. L+L im Haben 5.831

Zinsertrag 100Umsatzsteuer 19

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Bezahlung der Rechnung durch den Kunden nach Ablauf der Skontofrist, der Verkäufer erzielt einen Zinsertrag

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4. Beschaffung und Absatz

Der Bonus

Der Betrieb

Die Unternehmung

Die Beschaffungs-seite

Die Absatzseite

hier: der erhalteneBonusErtrag!

hier: der gewährteBonusAufwand!

Merke: der erhaltene Bonus wird eigenständig und nicht als AK – Minderung gebucht

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4. Beschaffung und Absatz

Der Bonus – eine Minderung der AK?

Ein umsatzabhängiger Bonus der erst nach Ablauf des Jahres feststeht, darf nur in so weit noch anschaffungspreismindernd berücksichtigt werden, als sich die angeschafften Vermögensgegenstände, auf die der Bonus sich bezieht, nachweislich noch im Bestand befinden. Im Umlaufvermögen dürfte diese Voraussetzung meist nicht vorliegen.

Häufig wird der Bonus als eine Art Treueprämie und Pauschalbelohnung für gute und stetige Geschäftsbeziehungen gewährt. Die Bemessung mag sich an Umsatz- oder Mengenzielen orientieren.

Die Einzelzuordnung zu bestimmten Anschaffungsvorgängen ist dann nicht möglich (Anm.62 zu § 255 HGB, Beck´scher Bilanzkommentar 2010).

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4. Beschaffung und Absatz

Der Rabatt

Listenpreis netto: 1.000 €

- 5% Rabatt - 50 €

950 €

+ 19% USt 180,50 €

Bruttorechnungs-

betrag 1.130,50 €

Der Rabatt taucht in der Buchhaltung nicht gesondert auf – interne Berechnung!

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Übungsaufgaben zu 4.

1. Der Einzelunternehmer A mit Sitz im Inland kauft vom Großhändler XXL mit Sitz in Koblenz Handelswaren. Wie immer „räumt“ XXL dem A Skonto ein: den Rechnungsbetrag über 20.000 + 19% USt kann A um 2% kürzen, wenn er innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung bezahlt. Ansonsten ist nach 30 Tagen der Rechnungsbetrag fällig ohne Abzug.

a) Buchen Sie die Lieferung nach der Nettomethodeb) A zahlt innerhalb der Fristc) A zahlt nach 30 Tagend) Wie teuer ist der Lieferantenkredit?

2. Bitte buchen Sie die Vorgänge a) bis d) aus der Sicht von XXL.3. Einzelunternehmer A erhält von der XY – GmbH für gute

Geschäftsbeziehungen zum Jahresende eine Bonusgutschrift über 2.000 € + 19% USt.

4. Der Einzelunternehmer A gewährt seinem treuen Kunden, der Z- KG einen Bonus zum Jahresabschluss: 2% vom Jahresumsatz (59.500 €) erhält die KG als Bonus.

5. Zum Rabatt: LB Aufgabe 82.62 a)

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5. Planmäßige Abschlussbuchungen

1. Buch Handelsstand §§ 1 - 104

2. Buch Handelsgesellschaft und stille Gesellschaft

§§ 105 - 236

3. Buch Handelsbücher §§ 238 - 342 d

4. Buch Handelsgeschäfte §§ 343 – 475 h

5. Buch Seehandel §§ 476 - 905

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Der Aufbau des Handelsgesetzbuches

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5. Planmäßige Abschlussbuchungen

Erster Abschnitt Vorschriften für alle Kaufleute §§ 238 - 263

Zweiter Abschnitt Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personengesellschaften

§§ 264 - 335

Dritter Abschnitt Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften

§§ 336 - 339

Vierter Abschnitt Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige

§§ 340 – 341o

Fünfter Abschnitt Privates Rechnungslegungs-gremium, Rechnungslegungsbeirat

§§ 342, 342a

Sechster Abschnitt Prüfstelle für Rechnungslegung §§ 342b – 342 e

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Die 6 Abschnitte des 3. Buches des HGB

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5. Planmäßige Abschlussbuchungen

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Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)Die tiefstgreifende Änderung seit dem Bilanzricht-liniengesetz von 1985

Schaffung eines wettbewerbsfähigen Bilanzrechts im internationalen Kontext. Beibehaltung der Bemessungsfunktion des HGB für Ausschüttungen und für die steuerliche Gewinnermittlung.

Die neuen Bilanzregeln sollen für Deregulierung und erhöhten Informationsgehalt stehen und schließlich eine gleichwertige, aber kostengünstigere und vor allem einfachere Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS darstellen

Verabschiedung des Gesetzes am 3.4.2009

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5. Planmäßige Abschlussbuchungen

§ 242 Abs.1 bis 3 HGB (Pflicht zur Aufstellung von Bilanz und GuV-R)

(1)Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen.

(2) Er hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen.

(3) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss.

(4) Die Absätze 1 bis 3 sind auf Einzelkaufleute im Sinn des § 241a nicht anzuwenden. Im Fall der Neugründung treten die Rechtsfolgen nach Satz 1 schon ein, wenn die Voraussetzungen des § 241a Abs. 1 Satz 1 am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung vorliegen (BilMoG)

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5. planmäßige Abschlussbuchungen

§ 252 HGB Allgemeine Bewertungs-grundsätze, Abs. 11) Zusammenhang der Bilanzen

2) Going-concern-Prinzip

3) Einzelbewertungsgrundsatz

4) Vorsichtsprinzip, Imparitätsprinzip, Realisationsprinzip

5) Abgrenzungsprinzip

6) Stetigkeitsprinzip

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Zu 1:

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres müssen mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen.

Zu 2:

Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

5. planmäßige Abschlussbuchungen

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Zu 3: Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum

Abschlußstichtag einzeln zu bewerten.

Ausnahmen: Festbewertung (Festwert) Gruppenbewertung (gewogener

Durchschnitt) Verbrauchsfolgeverfahren nur mehr Lifo

und Fifo-Verfahren (§ 256 HGB) Bildung von Bewertungseinheiten

(254 HGB)

5. planmäßige Abschlussbuchungen

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5. planmäßige Abschlussbuchungen

Zu 4:

Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind; Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind (Realisationsprinzip)

Ausnahme: Banken haben Finanzinstrumente des Handelsbestandes zum beizulegenden Zeitwert (fair value) zu bewerten, § 340 e HGB

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Zu 5:

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen.

Zu 6:

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beizubehalten.

Abs. 2: Von den Grundsätzen des Absatzes 1 darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.

5. planmäßige Abschlussbuchungen

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5. Planmäßige Abschlussbuchungen

Planmäßige Abschlussbuchungen

1. Abschluss der Bestandskonten, Ermittlung der Ergebnisse / Endbestände mittels Inventur

2. Planmäßige Abschreibungen der abnutzbaren Vermögensgegenstände

3. Planmäßige Rückstellungen

4. Rechnungsabgrenzung

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Zu ( 1) Abschluss der Bestandskonten/Ermittlung der Ergebnisse/Endbestände § 240 Inventur

(1) Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben.

(2) Er hat demnächst für den Schluß eines jeden Geschäftsjahres ein solches Inventar aufzustellen. Die Dauer des Geschäftsjahres darf 12 Monate nicht überschreiten. Die Aufstellung des Inventars ist innerhalb der einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit zu bewirken.

(3) Inventurvereinfachungen für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens und für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe

(4) Inventurvereinfachungen für gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens; weitere Vereinfachungen in § 241 HGB

5. planmäßige Abschlussbuchungen

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5. Planmäßige Abschlussbuchungen

Inventurverfahren (nach der Zeit):

1. Die Stichtagsinventur (zum 31.12.)

2. Die zeitlich ausgeweitete Stichtagsinventur (10 Tage um den 31.12.)

3. Die vor – oder nachverlegte Stichtagsinventur (3 Monate vor dem 31.12. oder 2 Monate danach)

4. Permanente Inventur Inventurverfahren (nach der Art der Tätigkeit):

1. Die körperliche Bestandsaufnahme

2. Die buch- oder belegmäßige Bestandsaufnahme Inventurverfahren (nach dem Umfang der erfassten Objekte):

1. Vollerhebung (vollständige Inventur)

2. Teilerhebung (Stichprobeninventur)

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5. Planmäßige Abschlussbuchungen

Zweck der Inventur: Erstellung des Jahresabschlusses, Kontrolle der Buchbestände, relevant für den Jahresabschluss sind die Ist- Bestände

Beispiel: Das Konto Handelswaren per 31.12.

AB: 100

10

20

130

400

S 390 H

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5. Planmäßige Abschlussbuchungen

Zu (2) planmäßige Abschreibungen

§ 253 Abs.3 HGB

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Der Plan muss die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann.

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5. Planmäßige Abschlussbuchungen

Die rechnerische Vorgehensweise Anschaffungs- / oder Herstellungskosten einschl. der

Anschaffungsnebenkosten Voraussichtliche Nutzungsdauer Rechnerisches Verteilungsverfahren

1. Lineare Abschreibung Erklärung am

2. Degressive Abschreibung Beispiel; LB Seite 132-137

3. Leistungsabschreibung

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5. Planmäßige Abschlussbuchungen

(1) Die lineare Abschreibung:

Anschaffungskosten – ggf. Schrotterlös

voraussichtliche Nutzungsdauer

Ergibt den jährlichen Abschreibungsbetrag

Planmäßig! gleichbleibend während der Nutzungsdauer

? Wann sind Änderungen erforderlich?

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5. Planmäßige Abschlussbuchungen

(2) Die degressive Abschreibung:

Geometrisch degressiv (Buchwertabschreibung)

2009 und 2010 erlaubt Arithmetisch degressiv Stufendegressiv

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5. Planmäßige Abschlussbuchungen

Im Soll: Aufwandkonto„Abschreibungen“

Im Haben: Aktivkonto „Maschinen“

Die Verbuchung: „direkt“

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5. Planmäßige Abschlussbuchungen

Im Soll: Aufwandkonto„Abschreibungen“

Im Haben: Passivkonto „Wertberichtigungen“

Die Verbuchung: „indirekt“

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Übungsaufgabe zur planmäßigen Abschreibung

Die XXL AG kauft eine Anlage (Maschine) zwecks Ausweitung der Produktionskapazitäten. Die Lieferung erfolgt am 01.März 2010. Die AK betragen 100.000 € zzgl. 19% USt. Der Transport der Maschine (§ 255 Abs.1 HGB) kostet außerdem noch 2.000 € + 19% USt. Man schätzt, dass die Maschine eine Nutzungsdauer von 8 Jahren hat. Am Ende der Nutzungsdauer ist die Maschine wertlos.

(1) Nach welchen Möglichkeiten kann die AG die Maschine in der Handelsbilanz abschreiben?

(2) Wie sollte sie verfahren, wenn die Maschine möglichst schnell abgeschrieben werden soll?

(3) Welche Abschreibungsart ist für die Steuerbilanz möglich?(4) Nach welchen 2 Methoden kann die Abschreibung verbucht werden?(5) Wie muss die AG die Abschreibungen in ihrer Bilanz ausweisen?

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5. Planmäßige Jahresabschlussbuchungen

Zu (3): planmäßige Rückstellungen: Rückstellungen sind Passivposten. Sie müssen bzw. dürfen

für bestimmte im Gesetz (HGB, EStG) genannte Zwecke gebildet werden.

Für alle im Gesetz nicht genannten Zwecke dürfen keine Rückstellungen gebildet werden.

Durch die Buchung Aufwand an passivisches Bestandskonto „Rückstellungen“ wird andernfalls zukünftiger Aufwand in der Gegenwart vorweggenommen.

Rückstellungen sind aufzulösen soweit ihr Grund entfallen ist und wenn sich herausstellt, dass ein Grund zur Bildung nie bestand.

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5. Planmäßige Abschlussbuchungen

Die Rückstellungen nach § 249 HGB - Pflicht zur Bildung1. Ungewisse Verbindlichkeiten2. Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften3. Im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung,

die innerhalb der ersten drei Monate des folgenden Geschäftsjahres nachgeholt werden.

4. Im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden

5. Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden.

Die Abzinsungspflicht nach § 253 Abs. 2 HGB (BilMoG)Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Markt-zinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.

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5. Planmäßige Abschlussbuchungen

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Herr Knacks ist vollkommen überlastet. Um die umfang-reichen Abschlussarbeiten für den Jahresabschluss per 31.12.01 bei unserer F&F-OHG zu bewältigen, hat die Geschäftsleitung eine weitere Kraft eingestellt: Bilanzbuchhalterin Frau Sorgenvoll. Nach Durchsicht der Unterlagen stellt diese fest, dass die OHG in 02 mit einer Gewerbesteuerabschlusszahlung für das abgelaufene Jahr 01 in Höhe von ungefähr 4.000 € rechnen muss.

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Übungsaufgaben zu planmäßigen Rückstellungen

1. Die GewerbesteuerrückstellungDie AB KG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 01 vier Gewerbesteuervorauszahlungen entrichtet (4 x 8.000 €). Am Bilanzstichtag per 31.12.01 schätzt die Geschäftsleitung, dass für das Jahr 01 insgesamt 35.000 € Gewerbesteuer zu zahlen sein wird. Der Gewerbesteuerbescheid für dass Jahr 01 wird erfahrungsgemäß im ersten Vierteljahr 02 ergehen.

2. Rückstellung für InstandhaltungDie innerbetrieblichen Wartungspläne sehen vor, dass die Maschine Nr. XB3 in 01 zu warten ist. Wegen der guten Auftragslage möchte die GL diese Maßnahme a) im Januar 02, b) im Juli 02 durchführen.

3. Die CO OHG möchte ihren Jahresabschluss per 31.12.02 erstellen. Dabei fällt eine Rückstellung ins Auge, die per 31.12.01 gebildet wurde für Kulanzleistungen in Höhe von 30.000 €. Der Grund für die Bildung der Rückstellung ist entfallen.

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5. Planmäßige Abschlussbuchungen

Zu (4): Rechnungsabgrenzung:

Zahlungs- und dazugehörige Leistungsvorgänge fallen in verschiedene Rechnungsabschnitte

Typischerweise bei Dauerschuldverhältnissen wie Miete oder Darlehen

Wir bilden Transferposten, um Ertrag und Aufwand zutreffend auszuweisen

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5. Planmäßige Abschlussbuchungen

§ 250 Abs. 1 und Abs. 2 HGB:

„transitorische“ Rechnungsabgrenzungsposten

Vor dem Bilanzstichtag liegt eine Einzahlung oder eine Auszahlung (ausnahmsweise Einnahme/Ausgabe)

Der dazugehörige Leistungsvorgang erstreckt sich auch noch in das kommende oder spätere Jahr(e)

Aufwand und Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Zahlungsvorgang

Beispiel: vorausbezahlte Miete führt zu einem aktiven RAP, ein erhaltener Mietvorschuss zu einem passiven RAP

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5. Planmäßige Abschlussbuchungen

Aktiver RAP § 250 Abs. 1 HGB Passiver RAP § 250 Abs. 2 HGB

Auszahlung heute, zu bekommende Leistung (zeitraumbezogen) in der Zukunft

Einzahlung heute, zu erbringende Leistung (zeitraumbezogen) in der Zukunft

Beispiel: Mietzahlung für 11/01 – 4/02 6.000€

Beispiel: Zinseinzahlung 12/01 – 5/02 3.000€

Mietaufwand an Bank 6.000Per 31.12.01aRAP an Mietaufwand 4.000

Bank an Zinsertrag 3.000Per 31.12.02Zinsertrag an pRAP 2.500

In 02Mietaufwand an aRAP 4.000

In 02pRAP an Zinsertrag

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Durch die Buchung eines aktiven oder passiven RAP per 31.12. kann man erreichen, dass im folgenden Jahr Beträge als Aufwand/Ertrag gebucht werden, ohne dass eine Auszahlung/Einzahlung stattfindet.

Page 46: BWL III – Rechnungswesen Finanzbuchhaltung

5. Planmäßige Abschlussbuchungen

„Antizipative RAP“

Umgekehrt: Leistung in der Gegenwart, Zahlung in der Zukunft

Beispiel: Darlehenszinsen sind im Jahr 01 fällig, Zahlung erst in 02

Buchung per 31.12.01Forderung an Ertrag beim DarlehensgeberAufwand an Verbindlichkeit beim Darlehensnehmer

Buchung in 02 zum Zeitpunkt der ZahlungBank an ForderungVerbindlichkeit an Bank

Hinweis: die erbrachte/erhaltene Leistung ist Grund dafür, im alten Rechnungsabschnitt Ertrag/Aufwand zu verbuchen!

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Page 47: BWL III – Rechnungswesen Finanzbuchhaltung

5. Planmäßige Abschlussbuchungen

§ 250 Abs. 3 Disagio

Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag

Unterschiedsbetrag = Disagio darf in der RAP auf der Aktivseite aufgenommen werden und muss planmäßig abgeschrieben werden.

Wahlrecht in der Handelsbilanza)Sofort als Aufwandb)aRAP und planmäßige Abschreibung

Ansatzpflicht in der Steuerbilanz

Unterschiedliche Vorgehensweise in Handels- und Steuerbilanz löst latente Steuern aus!

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Page 48: BWL III – Rechnungswesen Finanzbuchhaltung

5. Planmäßige Abschlussbuchungen

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RAP-ähnliche Posten

Wahlrecht nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGBZölle und VerbrauchsteuernUmsatzsteuer auf Anzahlungen

BilMoG: Abschaffung nur in der Handelsbilanz

Page 49: BWL III – Rechnungswesen Finanzbuchhaltung

5. Planmäßige Jahresabschlussbuchungen

Der Zusammenhang zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz

Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz:

Nach § 5 Abs. 1 EStG ist bei Gewerbetreibenden für den Schluss des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen.

Steuerliche Wahlrechte sind nicht mehr in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz auszuüben: keine umgekehrte Maßgeblichkeit mehr!

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Page 50: BWL III – Rechnungswesen Finanzbuchhaltung

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Übungsaufgaben zum RAP

LB Seite 212

Aufgabe 83.5, 1., 2., 3., 4.


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