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BVOH VKU Einzelhandel wird zum Schrotthandel - Wo sind die Lösungen

Date post: 12-Jan-2017
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+ Einzelhandel wird zum Schrotthandel – Wo sind die Lösungen? Oliver Prothmann (Präsident)
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Einzelhandel wird zum Schrotthandel – Wo sind die Lösungen? Oliver Prothmann (Präsident)

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+Bundesverband Onlinehandel e.V.

seit 2006 Sprecher und Interessenvertreter des mittelständigen Onlinehandels (KMU) gegenüber deutscher und europäischer Politik zur Verwirklichung eines fairen, sicheren und erfolgreichen Onlinehandels für alle daran Beteiligten.

n  Rechtssicherheit im Onlinehandel n  Abschaffung jeglicher

Beschränkungen und Verbote n  Integration des Onlinehandels in

Ausbildungsberufe n  Förderung Internationaler Handel n  Flächendeckender Zugang zu

schnellem Internet

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Das neue Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz ElektroG2 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

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Ziele von ElektroG2

n  Umsetzung der EU-Richtlinie WEEE2

n  Erhöhung der Rücknahmequote

n  In 2015 mindestens 4kg pro Einwohner pro Jahr

n  Ab 2016 45% Mindesterfassungs-quote gemessen am Gesamtgewicht

n  Ab 2019 mindestens 65%

n  Mehr Transparenz

n  Mehr EU-weite Vergleichbarkeit

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+Umsetzung WEEE2 in Europa

Quelle: Ausländische Handelskammer, AHK Schweden, Norman Karsch

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+Neuerungen im ElektroG2

•  Handel (stationär und online) wird als Rückgabestelle aufgenommen

•  Vertreiber wird bei internationalem Handel zum Hersteller und muss sich in jedem Land selber oder über Bevollmächtigten registrieren

•  Jeder Hersteller muss im jeweiligen Land durch Niederlassung oder Bevollmächtigten registriert sein

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+Definition Hersteller (und wie Sie mal eben zum Hersteller werden)

a)  Geräte unter seinem Namen oder Marke (selbst) herstellt und innerhalb Deutschlands anbietet oder Geräte konzipieren/herstellen lässt und seinem Namen oder seiner Marke innerhalb DE anbietet

b) Geräte anderer Hersteller unter seinem Namen oder Marke innerhalb DE anbietet/gewerbsmäßig weiterverkauft, sofern nicht der Name oder die Marke des Herstellers nach a) auf dem Gerät erscheint

c)  Erstmals „ausländische“ Geräte in DE anbietet (Importeur)

d) Außerhalb DE niedergelassen ist und mithilfe der Fernkommunikations-technik Geräte direkt Endnutzern anbietet

n  Jeder Hersteller muss in DE niedergelassen sein oder andernfalls einen Bevollmächtigten in DE beauftragen

n  „Ausländische“ Fernabsatzhersteller (ohne Niederlassung in DE) sind verpflichtet einen Bevollmächtigten in DE zu beauftragen

n  Bereits heute registrierte Hersteller (ohne Niederlassung in DE) müssen zukünftig in DE niedergelassen sein oder in DE einen Bevollmächtigten beauftragen (Übergangsfrist 6 Monate)

HERSTELLER (§3.9) BEVOLLMÄCHTIGTE (§8)

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+Definition Vertreiber (=Händler)

n  Jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die Elektro- oder Elektronikgeräte anbietet oder auf dem Markt bereitstellt

n  Jeder Vertreiber gilt zugleich als Hersteller wenn er vorsätzlich oder fahrlässig Geräte ohne ordnungsgemäße Registrierung zum Verkauf anbietet (§3.9)

n  In DE niedergelassene Onlinehändler sind verpflichtet in anderen EU Mitgliedsstaaten Bevollmächtigte zu beauftragen, wenn sie unmittelbar an Endnutzer vertreiben

VERTREIBER (§3.11) BESONDERHEITEN

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+Rücknahmepflicht der Vertreiber (§17)

(1)  Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400qm sind verpflichtet,

1.  bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen (1:1), und

2.  Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25cm sind, in haushaltsüblichen Mengen entweder im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden (0:1).

0:1

1:1

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+Rücknahmepflicht der Vertreiber II (§17)

(2)  Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (=Onlinehändler) gelten als Verkaufsfläche im Sinne von Absatz 1 alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte. Die Rücknahme im Fall eines solchen Vertriebs ist durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.

(4)  Rücknahme nicht an den Sammelstellen der örE! Verweis auf örE ist ausdrücklich nicht erlaubt, es muss eine stationäre Rücknahmestelle (Filiale, Privater Entsorger) angeboten werden. Bieten Vertreiber zusätzlich eine Abholleistung an, darf Entgelt verlangt werden.

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ear Privater Entsorger

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Vertreiber (Verkäufer)

Hersteller (Bevollmächtigter) Endnutzer

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Abholung Altgeräte

Rückgabe Altgerät

Informations- pflichten

Meldung Menge Meldung Sammel- stellen

Beauftragung Abholung

Abholung

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Prozesskette ElektroG2

Aufstellen und Abholung Behältnisse

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Nennung Registrierungs- nummer

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+Rücknahmepflicht Niederlassungspflicht Informationspflicht Garantiepflicht Registrierungspflicht

Das neue Elektroaltgeräte-Gesetz steht für

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Ungereimtheiten im ElektroG

§  Alle Behörden und Experten sagen voraus, dass durch die Einbindung des Handels keine Rücknahmequoten-Steigerung erzielt wird.

§  örE darf Annahme verweigern, wenn Gerät verunreinigt und dadurch Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit darstellt. Praxisgerechte Umsetzung für Onlinehandel fraglich, da Paket geschlossen etc. (§13.5)

§  Vertreiber muss sich bei Verkauf ins Ausland als Hersteller im Ausland registrieren, stationäre Händler in DE die an Touristen verkaufen, die die Geräte ins Ausland nehmen, nicht.

§  Wieso wird beim stationären Handel nur die Verkaufsfläche und nicht auch die Lagerfläche eingerechnet?

§  Wie soll die Lager- und Versandfläche von 400qm kontrolliert werden?

§  ...

klärt hoffentlich der ElektroG-Gipfel morgen hier am selben Ort

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+Lösungsfindung

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+ElektroG – die Lösungen fehlen, weil die Antworten auf die vielen offenen Fragen fehlen! www.bvoh.de Facebook BVOHeV Twitter online_handel Oliver Prothmann (Präsident) [email protected]


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