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Bundesvereinigung Bauwirtschaft Geschäftsbericht 2012/13

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DIE BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFT GESCHÄFTSBERICHT 2012/2013 STÄRKEN BÜNDELN, ZUKUNFT BAUEN, KOMPETENZ BEWEISEN. BAUWIRTSCHAFT BUNDESVEREINIGUNG
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Page 1: Bundesvereinigung Bauwirtschaft Geschäftsbericht 2012/13

DIE BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFTGESCHÄFTSBERICHT 2012/2013

STÄRKEN BÜNDELN,

ZUKUNFT BAUEN,

KOMPETENZ BEWEISEN.

BAUWIRTSCHAFTBUNDESVEREINIGUNG

Page 2: Bundesvereinigung Bauwirtschaft Geschäftsbericht 2012/13

INHALT

Baukonjunktur und WirtschaftspolitikUnser Einsatz zur Förderung des Bau- und Ausbau-Handwerks.

Rechts-, Steuer- und SozialpolitikAktive Mitgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Bau- und UmwelttechnikGewerkeübergreifende Zusammenarbeit bei der Etablierung ökologischer Standards.

Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitKompetenz und effiziente Information für Entscheider und Öffentlichkeit.

Organisation der Bundesvereinigung BauwirtschaftEine starke Struktur für viele Anliegen.

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HerausgeberBundesvereinigung BauwirtschaftKronenstraße 55-5810117 Berlin

Telefon 030 20314-0Telefax 030 [email protected]

November 2013

VerantwortlichDr. Ilona K. Klein

RedaktionRA Johannes BungartDr. Andreas GeyerDipl.-Kffr. Carin HollubeDipl.-Ing. Dieter KuhlenkampRA Dr. Philipp Mesenburg

BilderBVB/Gerhard KassnerBVB/Reiner Zensen

DruckLudwig Austermeier Offsetdruck, Berlin

Page 3: Bundesvereinigung Bauwirtschaft Geschäftsbericht 2012/13

VORWORT

Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Gechäftsbericht 2012/2013 I 3

Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft

Die Bauwirtschaft leistet einen An-teil von rund vier Prozent am Brut-toinlandsprodukt. Sie stärkt damit ganz wesentlich die Binnennachfra-ge und Konjunktur in Deutschland. Dabei ist eines klar: Der leistungs-fähige Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und von existenzieller Bedeutung für den Wohlstand in Deutschland.

Die mittelständischen Unterneh-men stehen für unternehmerische Verantwortung und für Arbeits- und Ausbildungsplätze. Diese Unterneh-menskultur gilt es zu fördern und zu stärken, d.h. wir brauchen eine Politik, die den Mittelstand stärkt.

Dazu sind einige Dinge notwendig: Wir brauchen höhere Investitionen. In allen westlichen OECD-Staaten einschließlich der USA sind die öffentliche Investitionen von etwa vier Prozentn in den 60-er Jahren auf aktuell ca. 2,5 Prozent zurück gegangen. Deutschland weicht von diesem Trend noch deutlicher ab und ist bei einer Investitionsquote von ca. 1,5 Prozent gelandet. Dieser unheilvolle Trend muss umgedreht werden.

Eine gut funktionierende Infra-struktur ist unerlässliche Voraus-setzung für den Erfolg unserer Volkswirtschaft sowie des Stand-orts Deutschland. Die neue Koali-tion muss hier einen Schwerpunkt setzen.

Der Wohnungsbau ist für uns ein Themenschwerpunkt. Hier brauchen wir zielgerichtete Impulse sowohl für den Neu- wie auch für den Be-standsbau, als da wären: • Verdopplung der linearen Afa von 2% auf 4%,• Energiewende durch energetische Gebäudesanierung voranbringen,

• steuerliche Förderung der energe- tischen Gebäudesanierung, • Erhöhung des Budgets des CO2- Gebäudesanierungsprogramms auf 2 Mrd. €,• demografischen Wandel durch generationengerechtes Bauen absichern,• KfW-Programm zum altersge- rechten Umbau wieder mit Haus- haltsmitteln ausstatten.

Und auch wenn es nur ein kleinerer Mosaikstein ist, die Bundesvereini-gung Bauwirtschaft wird sich auch weiterhin für den Erhalt, bzw. die Ausweitung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen einsetzen.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für die rund 300.000 Betriebe des Bau- und Ausbauhandwerks in Deutschland. Dazu zählen die Schaffung prakti-kabler Regelungen im Bereich des Bauvertragsrechts, keine Ände-rung des AGB-Rechts zulasten der mittelständischen Betriebe sowie eine Stärkung des Meisterbriefs als Ausweis von Qualität in der Bauaus-führung im europäischen Kontext. Eine Reform der Erbschaftssteuer und die Wiedereinführung der Vermögensteuer lehnen wir ab. Gleichzeitig fordern wir im Interesse der rund 2,4 Mio. Beschäftigten in unserer Branche eine Abschaffung der sog. kalten Progression. Für un-sere Betriebe muss die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge rückgängig gemacht werden.

Schwerpunkt der kommenden Jahre bleibt auch die Energiewende. Der Gebäudebestand mit über 40 Mio. Wohnungen kann hier einen maß-geblichen Beitrag leisten, machen Heizung und Warmwasserbereitung immerhin 40 Prozent des gesamten

Endenergiebedarfs aus. Trotzdem ist Augenmaß erforderlich, im Neubau wird mit der neuen Energie-einsparverordnung gültig ab Januar 2016 die Grenze des wirtschaftlich Machbaren erreicht.

Auch nach der Bundestagswahl werden wir uns weiterhin kräftig einmischen, um für unsere Branche Belastungen zu verhindern und wichtige Impulse zu setzen.

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BAUKONJUNKTUR UND WIRTSCHAFTSPOLITIK

Im Interesse des Mittelstands:Unser Einsatz zur Förderung des Bau- und Ausbau-Handwerks.

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft ist der Zusammenschluss der deutschen Bau- und Ausbauhandwerke. Sie vereint unter ihrem Dach etwa 300.000 Betriebe mit rund 2,4 Mio. Beschäftigten. Die Mitgliedsbetriebe der Bundesvereinigung Bauwirtschaft erbringen ca. 80 Prozent der Leis-tungen des Baugewerbes. Hinzu kommen die baunahen Dienstleistungen wie die Gebäudereinigung.

Die Bundesvereinigung Bauwirt-schaft setzt sich für eine Verbes-serung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen für die mittelständische Bauwirtschaft in Deutschland und Europa ein.

Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2012/2013 I 4

Konjunktur und Wirtschafts-politik

Rahmenbedingungen und BauinvestitionenDas Baugewerbe hält einen An-teil von knapp 4% an der realen Bruttowertschöpfung in Deutsch-land. Wenngleich der Anteil gering erscheint, so ist er doch größer als der des Maschinen- oder Fahrzeug-bau. Diese Wirtschaftszweige gehen in das verarbeitende Gewerbe ein. Das Baugewerbe konnte in 2012 keinen Beitrag zum BIP-Wachstum

Abb. 1: Entwicklung der Bauinvestitionen (real).

leisten. Die Bruttowertschöpfung im Baugewerbe fiel real um 2,5% gegenüber dem Vorjahr zurück.Auf der Verwendungsseite des BIP konnten die Bauinvestitionen in 2012 ebenfalls nicht an das Wachs-tumstempo der beiden Vorjahre anschließen. Nachdem die Bauin-vestitionen im Jahr 2010 real um 3,2% und in 2011 um 7,8% zugelegt hatten, kam es in 2012 quasi zu einer Korrekturbewegung. Die Bau-investitionen gaben real um 1,4% nach. (Abb. 1)

In 2010 und 2011 hatten insbeson-dere folgende Faktoren das Wachs-tum der Bauinvestitionen befördert:• die anspringende Neubautätigkeit im Wohnungsbau;• die nach der Finanzkrise im Jahr 2009 eingebrochenen Investitionen im Wirtschaftsbau nahmen mit dem Konjunkturaufschwung wieder Fahrt auf; • die Konjunkturprogramme I und II zeigten Wirkung im öffentlichen Bau.

Während die Neubautätigkeit im Wohnungsbau in 2012/2013 anhält und das Wachstum der Wohnungsbauinvestitionen trägt, hat das Auslaufen der Konjunktur-pakete im öffentlichen Bau in den Jahren 2012/2013 eine „Erdung“ des Aufschwungs nach sich gezo-gen. Die Investitionsneigung der Unternehmen blieb in den Jahren 2012/2013 wegen der schwer zu kalkulierenden Risiken aus der Fi-nanzkrise verhalten. So geben auch die Wirtschaftsbauinvestitionen in 2012/2013 real nach.

Die Produzentenanteile von Bau-hauptgewerbe, Ausbaugewerbe und übrige Produzenten sind seit 2005 –dem Ende des Leistungsab-

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Entwicklung Bauinvestitionen (real)Mrd. Euro

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Wohnungsbau öffentlicher Bau Wirtschaftsbau

Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen

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Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Gechäftsbericht 2012/2013 I 5

schwunges im Bauhauptgewerbe in etwa stabil: Mit der Wiedervereini-gung erzielte das Bauhauptgewerbe infolge der immensen Neubautä-tigkeit im Hoch- wie auch Tiefbau noch Anteile von knapp 40%. In dem nachfolgenden konjunktu-rellen Anpassungsprozess machte die Bestandssanierung deutlich Boden gut, was sich in den Anteils-gewinnen des Ausbaugewerbes niederschlug. Zudem gewannen das verarbeitende Gewerbe mit dem Bedeutungszugewinn der Gebäu-deausrüstung und die Dienstlei-stungen rund um die Bauplanung und Grundstückübertragung suk-zessive hinzu. (Abb. 2) Für die Unternehmen des Bau-haupt- und Ausbaugewerbes in der BVB kommt der Bausparte Woh-nungsbau besondere Bedeutung zu. Hier haben KMU ihren Umsatz-schwerpunkt. In der abgelaufenen Legislaturperiode verzeichnet der Wohnungsbau eine Trendumkehr. Bis zum Jahr 2009 waren die Fer-tigstellungen im Wohnungsneubau um 40% gegenüber dem Stand von 2006 eingebrochen. Seit 2011 steigt

Abb. 2 Produzentenanteile Bauinvestitionen

die Anzahl der Baufertigstellungen. Die angesprungene Neubautätig-keit ist Folge der unzureichenden Bedarfsdeckung der letzten Jahre, die zu regionalen Knappheiten vor allen Dingen in Ballungsräumen geführt hat.

Die in 2011 und 2012 insgesamt fer-tiggestellten Wohneinheiten (Neu- und Umbau) liegen jedoch weiter unter dem benötigten Gesamtsoll von etwa 250.000 WE, die nunmehr auch das BMVBS für notwendig er-achtet. In den letzten Jahren aufge-

laufene Rückstände sind erst recht nicht aufgeholt. Geht man von rund 250.000 Wohnungen aus, die jähr-lich neu gebaut werden müssten, so wurde diese Marke auch 2012 mit erreichten ca. 210.000 WE noch verfehlt. Blickt man auf die ge-samte Legislaturperiode zurück, so wurden in den Jahren 2009 – 2013 insgesamt gut 300.000 Wohnungen zu wenig gebaut. (Abb.3)

Die Politik hat es versäumt, in der ablaufenden Legislaturperiode wichtige Impulse für einen dynami-scheren Wohnungsbau (Neubau und Sanierung) zu setzen. Dazu zählen:

• Verdopplung der linearen Afa von 2% auf 4%• Energiewende durch energetische Gebäudesanierung voranbringen• steuerliche Förderung der energe- tischen Gebäudesanierung • Erhöhung des Budgets des CO2- Gebäudesanierungsprogramms auf 2 Mrd. €• demografischen Wandel durch generationengerechtes Bauen absichern• KfW-Programm zum altersge- rechten Umbau wieder mit Haus- haltsmitteln ausstatten.

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Produzentenanteil Bauinvestitionen

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12Bauhauptgewerbe Ausbau-

gewerbe

übrige Produzenten

Quelle: DIW

242.316 249.436

210.729

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Fertigstellung Wohnungen insgesamt

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2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

Abb. 3 Fertigstellungen Wohnungen (Neu- und Umbau). Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen

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Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2012/2013 I 6

Einschätzung der Verbände die Umsatzentwicklung gut gestützt. Zudem wurde der Beschäftigten-stand leicht ausgebaut.

Baukonjunktur 2013In das Baujahr 2013 sind die BVB-Unternehmen aufgrund stabiler Zuwachsraten bei den Baugeneh-migungen und des wieder anzie-henden Sanierungsmarktes mit einer zuversichtlichen Prognose gegangen. Es wurde mit einem Umsatzwachstum von 1,5% gerech-net. Diese Zuwachsrate war für alle Sparten repräsentativ.

Der Prognosewert wird nicht ganz zu halten sein. Es wird noch mit einem Ergebnis von plus 0,5% bis plus 1% gerechnet (s. Abb. 4 und 5). Die Witterung hat das Bauge-schehen in Deutschland in diesem Jahr bisher nicht begünstigt. Einer jahresanfänglich bis in den April anhaltenden ausgeprägten Frost-periode folgte ein verregneter Frühsommer. Nach den Daten der Handwerkstatistik liegt der Umsatz in den Gewerken, die unter dem „Baugewerbe“ subsummiert sind,

Arbeitskreis Wirtschaft und Statistik

Die Konjunktureinschätzungen der Mitgliedsverbände bilden den Schwerpunkt der Beratungen des BVB-Arbeitskreises Wirtschaft und Statistik.

Die im Bauhauptgewerbe aktiven Mitgliedsverbände der BVB schät-zen die konjunkturelle Entwicklung 2011/2012 wie folgt ein:

Baukonjunktur 2012Die Mitgliedsverbände der BVB waren mit positiven Erwartungen zur Umsatzentwicklung in das Bau-jahr 2012 gestartet. Angesichts der deutlichen Zuwächse im Jahr 2011 prognostizierten wir im Rahmen der PK zur IHM im März 2012 nur eine positive Stabilisierung der Umsatz-entwicklung bei plus 1%.

Die Erwartung war, dass der Umsatz im Bauhauptgewerbes Dank der fortgesetzten Neubautätigkeit am stärksten wachsen würde (bei plus 2%), gefolgt vom Bereich Aus-bau mit plus 1% und dem Bereich Energie- /Gebäudetechnik mit plus 0,5%. Die Umsatzerwartungen lagen im Bereich der BVB insge-samt bei 203 Mrd. Euro (+1%). Die Beschäftigung wurde über alle Sparten gut stabilisiert bei 2,35 Mio. Beschäftigten prognostiziert (+0,5 %)

Im Rückblick zeigt sich, dass eine positive Entwicklung nicht erreicht wurde. Nach den Daten des Sta-tistischen Bundesamtes zur vier-teljährlichen Handwerksstatistik haben die Unternehmen der BVB in 2012 einen Umsatzrückgang um 3% verzeichnet. (s. Abb. 4) Deut-liche Umsatzeinbußen um fast 5% verzeichnete demnach das Bau-

hauptgewerbe. Wenngleich dieses Ergebnis überzeichnet und durch Daten der monatlichen Statistik im Bauhauptgewerbe nicht gedeckt erscheint, ist feststellbar: Ein stück-weit handelt es sich hier um eine Korrekturbewegung zum Jahr 2011, als die Umsätze in diesem Bereich um 11% gestiegen waren. Vor allen Dingen im öffentlichen Bau verloren baugewerbliche Unternehmen 2012 nach dem Auslaufen der Konjunk-turpakete überproportional. Auch im Wirtschaftsbau konnten die KMU nicht an das Vorjahresergebnis an-knüpfen. Eine schmale Steigerung beim Wohnungsbau reichte daher nicht, um insgesamt das Vorjahres-ergebnis zu halten oder zu toppen.Auch für den Ausbau und den Be-reich Gebäudetechnik zeichneten die Mitgliedsverbände keine so ungünstige Entwicklung, wie sie die Datenlage nach der Handwerkssta-tistik mit einem Umsatzrückgang von fast minus 3% im Ausbau und minus 1% bei der Gebäudetechnik ergab. So haben die Trends zur energieeffizienten Gebäudesanie-rung und dem demografiebedingten Umbau der Wohnungen nach

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Entwicklung Umsatz BVB; gesamtMio.€

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Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen; 2013 und 2014 Prognose

Abb 4: Entwicklung Umsatz BVB

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Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Gechäftsbericht 2012/2013 I 7

um gut 4% zurück. Dabei haben die Unternehmen aus dem Bauhaupt-gewerbe stärker unter den witte-rungsbedingten Behinderungen gelitten als die Unternehmen aus dem Ausbau.

Die Dachdecker waren besonders schwer von den witterungsbe-dingten Behinderungen in diesem Jahr betroffen. Ausweislich der Statistik zum Handwerk liegt der Umsatz im ersten Halbjahr um gut 13 % hinter dem Vorjahr.Auch wenn die Instrumente der Arbeits-zeitflexibilisierung beim Produkti-onsausfall geholfen haben, so war die Liquiditätssituation in vielen Dachdeckerunternehmen in diesem

Zeitraum erheblichen Belastungen ausgesetzt. Die langanhaltenden Behinderungen haben zu einem spürbaren Anstieg der Insolvenzen geführt. Für den späten Produkti-onsbeginn kam erschwerend hinzu, dass die voran liefernden Gewerke (insbesondere die Zimmerer) selber im Rückstand lagen.

Die nunmehr aufgelaufenen ho-hen Auftragsbestände lassen für die verbleibenden Monate eine dynamische „Aufholjagd“ bei der Umsatzentwicklung im Bauhaupt-gewerbe erwarten. Die Auftragsein-gänge haben kumulativ ein Niveau erreicht wie zuletzt zur Jahrtau-sendwende. Insgesamt erwartet

das Bauhauptgewerbe daher, dass Baujahr mit einer schwarzen Null abschließen zu können.

Auch die Ausbaugewerke setzen auf eine Aufwärtskorrektur in der um-satzstarken zweiten Jahreshälfte. Da hier in der ersten Jahreshälfte die witterungsbedingten Rückstän-de nicht so hoch wie im Bauhaupt-gewerbe ausfielen, wird damit ge-rechnet, noch ein Umsatzwachstum um 1% realisieren zu können.

Das zu Jahresbeginn prognosti-zierte Umsatzwachstum von 1,5% wird im Bereich Energie- und Gebäudetechnik gut erreicht. So sieht der Bundesverband Rolladen + Sonnenschutz e.V. nach einem mäßigen Start ins Jahr 2013 die Fachbetrieben des Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerks bereits seit dem Sommer ganz im Zeichen der wirtschaftlichen Aufhol-jagd. Das SHK-Handwerk rechnet in diesem Jahr mit einem Umsatzplus von ca. 2%. Das Gebäudereiniger-Handwerk zeigt sich nach einem Umsatzplus von 4% im ersten Halbjahr optimistisch, das Jahr mit einem Umsatzwachstum von gut 3% schließen zu können. Ausblick Baukonjunktur 2014Alle Sparten der BVB erwarten in 2014 eine über dem Niveau des Jahres 2013 liegende Umsatzent-wicklung. Insgesamt wird mit einer Steigerung um 2,5% gerechnet (Abb.6). Dies bedeutet eine Umsatz-entwicklung auf 216 Mrd. €. (Abb.4)

Im Bauhauptgewerbe kann aus heutiger Sicht auf Basis der in allen Sparten guten Auftragslage mit einer Umsatzsteigerung von ca. 3% gerechnet werden. Dabei ist berück-sichtigt, dass die Bauunternehmen bei den monatlichen Konjunktu-

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Veränderungsraten zum Vorjahr;

Umsatz Sparten BVB 2013

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BHG Ausbau Gebäudetechnik Gesamt

Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen

Abb. 5 Veränderungsraten Umsatzentwicklung Sparten BVB 2013 zu 2012

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Veränderungsraten zum Vorjahr;

Umsatz Sparten BVB 2014

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BHG Ausbau Gebäudetechnik Gesamt

Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen

Abb. 6 Umsatzprognose 2014 (Veränderungsrate zum Vorjahr).

Page 8: Bundesvereinigung Bauwirtschaft Geschäftsbericht 2012/13

Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2012/2013 I 8

AK Wirtschaft und Statistik LeitungDr. Andreas Geyer

rumfragen die Erwartungen an die Geschäftsentwicklung deutlich verhaltener einschätzen als die aktuelle Lage. Die Investitionsnei-gung ist trotz aktuell hoher Kapa-zitätsauslastung eher verhalten. Beim Wohnungsbau wird mit einer Normalisierung bei den Rahmenbe-dingungen gerechnet.

Die von den Forschungsinstituten erkannte Stabilisierung der kon-junkturellen Entwicklung im kom-menden Jahr (BIP-Entwicklung bei +2%) wird dem Wirtschaftsbau wieder Impulse geben und die Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte stützen. Alle zu Koa-litionsgesprächen angetretenen Parteien haben in ihren Wahlpro-grammen die Notwendigkeit der Ausweitung des Wohnungsneubaus betont und eine höheren Budgetie-rung der Infrastruktur im Programm. Im Wohnungsbau bleibt der Neubau sehr dynamisch.

Das Ausbaugewerbe verweist aktuell auf hohe Auftragsbestände die noch in das nächste Jahr hinein reichen. Durch die anhaltend hohe Neubautätigkeit im Wohnungsbau sollte die positive Ordersituation auch nachhaltig sein und auf das Ausbaugewerbe wirken. Die Unter-nehmen erhoffen sich zudem wich-tige gesetzliche Weichenstellungen im Hinblick auf die Trends Ener-gieeffizientes Bauen und demogra-fischer Umbau der Wohnungen. Hier waren in der vergangenen Legisla-turperiode das Gesetz zur steuer-lichen Förderung von Sanierungs-maßnahmen und die notwendige Ausstattung des KfW-Programms zur Förderung des altersgerechten Umbaus mit Haushaltsmitteln nicht umgesetzt worden. Dies wird von der Politik in der laufenden Haus-haltsperiode erwartet. Insgesamt

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Entwicklung Beschäftigte BVB; gesamt

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2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

Quelle: Statistisches Bundesamt, eigenen Berechnungen; 2013, 2014 Prognose

wird mit einem Umsatzwachstum von ca. 2% gerechnet.

Der Bereich Energie- /Gebäude-technik sieht insgesamt eine solide Auftragslage. Das SHK-Handwerk verweist darauf, dass die Geschäfts-entwicklung für die nächsten sechs Monate von den Betrieben noch optimistischer als im letzten Herbst eingeschätzt wird. Dies wird durch eine Auftragsreichweite von 9,1 Wochen bestätigt. Bei den Rolla-den- und Sonnenschutzfachbetrie-ben bestätigt ein Klimaindex von 90 Punkten die Zufriedenheit mit der Auftragslage. Das Gebäudereiniger-handwerk sieht eine Fortsetzung der Geschäftsentwicklung auf dem hohen Niveau des Jahres 2013. Ins-gesamt wird mit einer Umsatzstei-gerung von ca. 3 % gerechnet.Im Bereich der BVB wird die Zahl der Arbeitsplätze insgesamt weiter bei knapp 2,5 Mio. stabilisiert. (Abb. 7)

Abb. 7 Beschäftigtenentwicklung

Page 9: Bundesvereinigung Bauwirtschaft Geschäftsbericht 2012/13

Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2012/2013 I 9

RECHTS-, STEUER- UND SOZIALPOLITIK

Alles was Recht ist:Aktive Mitgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Durch kontinuierliche Begleitung aller baurelevanten Gesetzge-bungsvorhaben von Regierung und Parlament und durch Erarbei-tung eigener Konzepte zu allen für die Bauwirtschaft wichtigen Fragen der Wirtschafts-, Rechts- und Sozialpolitik nimmt die Bundesvereinigung Bauwirtschaft aktiv Einfluss auf die Gestaltung mittelstandsfördernder Rahmenbedingungen.

Rahmenbedingungen für den Mittelstand verbessern

Die Verbesserung der Rahmen-bedingungen für die mittelstän-dischen Unternehmen der Bauwirt-schaft ist Schwerpunkt der Arbeit der Bundesvereinigung Bauwirt-schaft in der Rechtspolitik.

In den Jahren 2012 und 2013 haben wir uns intensiv um die Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie in deutsches Recht gekümmert. Im Rahmen der VOB/B haben wir eine den Bedürfnissen des Bauvertrags entsprechende Umsetzung erreicht. Diese hat für die Unternehmer zur Folge, dass Schlussrechnungen grundsätzlich bereits 30 Tage, und nicht erst 2 Monate, nach Zugang der Rechnung fällig werden. Da-rüber hinaus ist es aus Sicht der Auftragnehmer zu begrüßen, dass Auftraggeber, unabhängig von einer Nachfristsetzung durch den Auftrag-nehmer, grundsätzlich 30 Tage nach Zugang der Rechnung automatisch in Verzug geraten und Verzugs-zinsen zahlen müssen. Deutlich schwieriger gestaltet sich die Um-setzung der Zahlungsverzugsrich-tlinie im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie haben wir eine gesetzliche Regelung gefor-dert, nach der der Verkäufer von Baumaterial bei Lieferung mangel-hafter Ware die Aus- und Einbauko-sten auch bei Verträgen zwischen Unternehmern zu tragen hat. Dies würde zu dem sachgerechten Ergeb-nis führen, dass der Verkäufer bzw. der Hersteller, der ein mangelhaftes Produkt in den Verkehr gebracht hat, und nicht der Bauunternehmer sämtliche Kosten tragen muss, die sich aus dessen Mangelhaftigkeit ergeben.

Darüber hinaus war die Diskussion über ein gesetzliches Bauvertrags-recht Schwerpunktthema in den Jahren 2012 und 2013. Das Bun-desjustizministerium hatte hierzu eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Unsere Aufgabe ist es, für eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der bauausführenden Wirtschaft Sorge zu tragen.

Umsetzung der EU-Zahlungs-verzugsrichtlinieIn den Jahren 2012 und 2013 haben wir uns intensiv um die Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie in deutsches Recht gekümmert.

Im Rahmen der VOB/B haben wir eine den Bedürfnissen des Bauver-trags entsprechende Umsetzung erreichen können. Diese hat für die Unternehmer zur Folge, dass Schlussrechnungen grundsätzlich bereits 30 Tage, und nicht erst 2 Monate, nach Zugang der Rechnung fällig werden. Darüber hinaus ist es aus Sicht der Auftragnehmer zu begrüßen, dass Auftraggeber, unab-hängig von einer Nachfristsetzung durch den Auftragnehmer, grund-sätzlich 30 Tage nach Zugang der Rechnung automatisch in Verzug geraten und Verzugszinsen zahlen müssen.

Deutlich schwieriger gestaltet sich die Umsetzung der Zahlungsver-zugsrichtlinie im Rahmen des Bür-gerlichen Gesetzbuches. Anders als es der Titel des Gesetzentwurfs „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ vermuten lässt, befürchten wir für Werkver-träge deutliche Nachteile für die Auftragnehmer im Vergleich zur geltenden Rechtslage. Durch die vorgesehenen Vorschriften über Zahlungs- und Abnahmefristen wird der Zahlungsverzug nicht bekämpft, im Gegenteil: Wir befürchten eine

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Beförderung des Zahlungsverzugs bei Bauverträgen. Dies ist für die Unternehmen der Bauwirtschaft nicht akzeptabel. Deswegen haben wir uns im Gesetzgebungsverfahren mit allem Nachdruck dafür einge-setzt, dass es zu keiner Verschlech-terung der Zahlungsfristen für die Auftragnehmer kommt. Hierzu ist aus unserer Sicht eine Sonderre-gelung für Abschlagszahlungen nach Vorbild der VOB/B erforder-lich. Auch müssen für öffentliche und gewerbliche Auftraggeber die gleichen Zahlungsfristen gelten. Hier darf es keine Privilegierung der gewerblichen Auftraggeber geben. Die Einführung einer Abnahmefrist lehnen wir schon allein aufgrund der damit für die Bauunternehmen verbundenen Haftungsrisiken ab. Sämtliche Schäden im Zeitraum zwischen Fertigstellung und Abnah-me gingen zu Lasten der Unterneh-mer. Wenn überhaupt, muss eine

Abnahmefrist als kurze Maximalfrist analog der VOB/B (12 Werktage) ausgestaltet werden.Unsere Forde-rungen haben wir gemeinsam mit 14 anderen Verbänden gegenüber der Politik gestellt.

Umsetzung der EU-Verbrau-cherrechterichtlinieIm Rahmen der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie haben wir uns für eine gesetzliche Regelung zu den Aus- und Einbau-kosten eingesetzt. Bauunternehmer müssen für mangelhafte Werklei-stungen verschuldensunabhängig einstehen. Beruht der Mangel auf der Verwendung mangelhafter Materialien, schuldet der Bauun-ternehmer nicht nur den Ausbau des mangelhaften und den Einbau des mangelfreien Materials, son-dern auch die Beseitigung hiermit verbundener Folgeschäden. Da die Aus- und Einbaukosten die Materi-

alkosten häufig um eine Vielfaches übersteigen, ist die Frage, ob der Bauunternehmer bei Haftung infolge mangel-hafter Materialien den Verkäufer bezüglich der Aus- und Einbaukosten in Regress nehmen kann, von enormer wirt-schaftlicher Bedeutung.

Der Europäische Ge-richtshof, und ihm fol- gend der Bundesge-richtshof, haben mittler-weile entschieden, dass der Verkäufer mangel-hafter Ware neben der Lieferung mangelfreier Ware, auch die Aus- und Einbaukosten zu tragen hat. Dies gilt jedoch nur in den Fällen, in denen der Käufer ein

Verbraucher ist. Wir fordern eine gesetzliche Regelung, nach der der Verkäufer bei Lieferung mangel-hafter Ware die Aus- und Einbauko-sten auch bei Verträgen zwischen Unternehmern zu tragen hat. Dies würde zu dem sachgerechten Ergeb-nis führen, dass der Verkäufer bzw. der Hersteller, der ein mangelhaftes Produkt in den Verkehr gebracht hat, und nicht der Bauunternehmer sämtliche Kosten tragen muss, die sich aus dessen Mangelhaftigkeit ergeben.

Gesetzliches Bauvertrags-recht Das Bundesjustizministerium hat im Frühjahr 2010 eine Arbeitsgrup-pe eingesetzt, um zu prüfen, ob und inwieweit ein eigenständiges Bauvertragsrecht zur Lösung der bestehenden Probleme im Bereich des Bau- und Werkvertragsrechts geeignet ist.

Nach langjähriger Diskussion leh-nen die mit der Ausführung von Bauverträgen befassten Unterneh-men der deutschen Bauwirtschaft die Ergebnisse der Arbeitsgruppe ab. So soll beispielsweise ein ein- seitiges Anordnungsrecht des Be- stellers u.a. auch zur Art der Aus-führung sowie zur Bauzeit normiert werden, ohne dass die Vergütungs-folge bei geänderten oder zusätz-lichen Leistungen geklärt wäre. Hinzu kommt, dass es bislang an einem tragfähigen Modell einer schnellen Streitschlichtung fehlt, so dass der Unternehmer im Zweifel jahrelang auf sein Geld warten müsste. Daneben sollen die Absi-cherungsinstrumente zugunsten der Besteller massiv ausgeweitet sowie die gesamtschuldnerische Haftung zwischen Planern und aus-führenden Unternehmen zulasten der Bauwirtschaft geändert werden.

Mittelstandsfeindliche Gesetzentwürfe des Bundesministeriums der Justiz (BMJ):Zahlungsverzug und Verbrauchsgüterkauf

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

wir möchten Sie auf zwei drängende Probleme aufmerksam machen, die erheblichewirtschaftliche Nachteile für Werkunternehmer mit sich bringen und insbesondere diemittelständische Wirtschaft und deren Wettbewerbsfähigkeit erheblich

Insofern wenden sich die unterzeichnenden Verbände gegen zwei aktuelle Gesetzentwürfedes BMJ.

Zum Einen würden Werkunternehmern große wirtschaftliche Schwierigkeiten dadurchentstehen, dass im Gesetzentwurf zur Bekämpfung von ZahlungsvGeschäftsverkehr zu Gunsten der Auftraggeber neue großzügige AbnahmeZahlungsfristen in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen werden. Hier ist zubedenken, dass Werkunternehmer ihre Vorhaben stets auf eigene Kosten finanzieren, ehediese vom Auftraggeber abgenommen und bezahlt werden. Aufgrund dieserVorleistungspflicht sind die derzeit vorgeschlagenen Änderungen für Werkunternehmerwirtschaftlich untragbar (siehe unten 1).

Ebenso ist es für Werkunternehmer wirtschaftlich untragbar,Referentenentwurf zur Änderung des Verbrauchgüterkaufrechts in das BGB zwarRegelungen über die Kostentragungspflicht für den Ausbau mangelhaften und den Einbaumangelfreien Materials vorgesehen werden, diese jedoch nur auf den Verbrauchsgütbeschränkt bleiben. Warum die Kosten für den Ausbau mangelhaften und den Einbaumangelfreien Materials allein den Werkunternehmern auferlegt sein sollen, obwohl dieseden Mangel weder verursacht noch haben erkennen können, ist nicht ersichtlich (sieunten 2).

1. Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Im werkvertraglichen Geschäftsverkehr wird der Zahlungsverzug durch diesenGesetzentwurf nicht bekämpft. Im Gegenteil: Durch die vorgesehene Einführung vonAbnahme- und Zahlungsfristen wird der Zahlungsverzug weiter gefördert.

Unzutreffend wird behauptet, die Bundesrepublik Deutschland sei verpflichtet, diezugrunde liegende EU-Richtlinie „1:1“ in deutsches Recht zu übernehmen. Unerwähntbleibt, dass es in der Richtlinie ausdrücklich heißt:

„Die Mitgliedstaaten können Vorschriften beibehalten oder erlassen, die für denGläubiger günstiger sind als die zur Erfüllung dieser Richtlinie notwendigenMaßnahmen“ (Artikel 12 Absatz 3).

Frau BundesministerinSabine Leutheusser-Schnarrenberger MdBBundesministerium der Justiz11015 Berlin

14. Dezember 2012

Mittelstandsfeindliche Gesetzentwürfe des Bundesministeriums der Justiz (BMJ):Zahlungsverzug und Verbrauchsgüterkauf

Schnarrenberger,

wir möchten Sie auf zwei drängende Probleme aufmerksam machen, die erheblichewirtschaftliche Nachteile für Werkunternehmer mit sich bringen und insbesondere diemittelständische Wirtschaft und deren Wettbewerbsfähigkeit erheblich belasten würden.

Insofern wenden sich die unterzeichnenden Verbände gegen zwei aktuelle Gesetzentwürfe

Zum Einen würden Werkunternehmern große wirtschaftliche Schwierigkeiten dadurchentstehen, dass im Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug imGeschäftsverkehr zu Gunsten der Auftraggeber neue großzügige Abnahme- undZahlungsfristen in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen werden. Hier ist zubedenken, dass Werkunternehmer ihre Vorhaben stets auf eigene Kosten finanzieren, ehe

se vom Auftraggeber abgenommen und bezahlt werden. Aufgrund dieserVorleistungspflicht sind die derzeit vorgeschlagenen Änderungen für Werkunternehmerwirtschaftlich untragbar (siehe unten 1).

Ebenso ist es für Werkunternehmer wirtschaftlich untragbar, wenn durch denReferentenentwurf zur Änderung des Verbrauchgüterkaufrechts in das BGB zwarRegelungen über die Kostentragungspflicht für den Ausbau mangelhaften und den Einbaumangelfreien Materials vorgesehen werden, diese jedoch nur auf den Verbrauchsgütbeschränkt bleiben. Warum die Kosten für den Ausbau mangelhaften und den Einbaumangelfreien Materials allein den Werkunternehmern auferlegt sein sollen, obwohl dieseden Mangel weder verursacht noch haben erkennen können, ist nicht ersichtlich (sie

1. Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Im werkvertraglichen Geschäftsverkehr wird der Zahlungsverzug durch diesenGesetzentwurf nicht bekämpft. Im Gegenteil: Durch die vorgesehene Einführung von

hlungsfristen wird der Zahlungsverzug weiter gefördert.

Unzutreffend wird behauptet, die Bundesrepublik Deutschland sei verpflichtet, dieRichtlinie „1:1“ in deutsches Recht zu übernehmen. Unerwähnt

usdrücklich heißt:

Die Mitgliedstaaten können Vorschriften beibehalten oder erlassen, die für denGläubiger günstiger sind als die zur Erfüllung dieser Richtlinie notwendigen

“ (Artikel 12 Absatz 3).

Schnarrenberger MdB

14. Dezember 2012

wir möchten Sie auf zwei drängende Probleme aufmerksam machen, die erheblichewirtschaftliche Nachteile für Werkunternehmer mit sich bringen und insbesondere die

belasten würden.

Insofern wenden sich die unterzeichnenden Verbände gegen zwei aktuelle Gesetzentwürfe

Zum Einen würden Werkunternehmern große wirtschaftliche Schwierigkeiten dadurch

Zahlungsfristen in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen werden. Hier ist zubedenken, dass Werkunternehmer ihre Vorhaben stets auf eigene Kosten finanzieren, ehe

Vorleistungspflicht sind die derzeit vorgeschlagenen Änderungen für Werkunternehmer

Regelungen über die Kostentragungspflicht für den Ausbau mangelhaften und den Einbaumangelfreien Materials vorgesehen werden, diese jedoch nur auf den Verbrauchsgüterkaufbeschränkt bleiben. Warum die Kosten für den Ausbau mangelhaften und den Einbaumangelfreien Materials allein den Werkunternehmern auferlegt sein sollen, obwohl dieseden Mangel weder verursacht noch haben erkennen können, ist nicht ersichtlich (siehe

Gesetzentwurf nicht bekämpft. Im Gegenteil: Durch die vorgesehene Einführung von

Unzutreffend wird behauptet, die Bundesrepublik Deutschland sei verpflichtet, dieRichtlinie „1:1“ in deutsches Recht zu übernehmen. Unerwähnt

Die Mitgliedstaaten können Vorschriften beibehalten oder erlassen, die für den

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Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2012/2013 I 11

Wir setzen uns daher dafür ein, dassvon der Kodifizierung eines Bau-vertragsrechts Abstand genommen wird. Die VOB/B hat sich seit über 80 Jahren als maßgebliche und praxistaugliche Grundlage des Bau-vertragsrechts bewährt. Sinnvoller wäre die Schaffung einer VOB/B für Verbraucher, die die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt und den Bedürfnissen privater Bauherrn Rechnung trägt.

VOB Gesamtausgabe 2012 Mit In-Kraft-Treten der Vergabever-ordnung sowie der Vergabeverord-nung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit am 19. Juli 2012 ist die VOB 2012 für öffentliche Auf-traggeber verbindlich eingeführt worden.

Der Abschnitt 1 der VOB/A für natio- nale Ausschreibungen blieb unver- ändert. Der Abschnitt 2 für Bauver-gaben über 5 Mio. Euro wurde grundlegend überarbeitet. Es er- folgte die Zusammenführung der Bestimmungen der bisherigen Ba-sisparagrafen und der a-Paragrafen zu neuen EG-Paragrafen. Damit wur-de der Abschnitt 2 der VOB/A an die Systematik der VOL/A Abschnitt 2 angeglichen.

Aufgrund der neuen Vergabever-ordnung für die Bereiche Verteidi-gung und Sicherheit wurde ein 3. Abschnitt der VOB/A neu gefasst. Dieser 3. Abschnitt setzt die EU-Verteidigungsvergaberichtlinie um und enthält Bestimmungen zur öffentlichen Auftragsvergabe in den Bereichen Verteidigung und Sicher-heit. Mit diesem 3. Abschnitt der VOB/A werden ab einem Schwel-lenwert von 5 Mio Euro sämtliche Vergabevorschriften für Bauauf-träge im sicherheitsrelevaten und militärischen Bereich geregelt.

Mit Ausnahme des neu-en § 16 VOB/B wurden die Regelungen der VOB/B aus dem Jahre 2009 in die VOB 2012 übernommen. Die Neu-fassung des § 16 VOB/B wird den Anforderungen der EU-Zahlungsver-zugsrichtline gerecht. § 16 VOB/B regelt u. a. die Fälligkeit der Rech-nungen und bestimmt, ab wann Verzug vorliegt. Fälligkeitszeitpunkt für die Schlusszahlung bei öffentlichen Bauaufträ-gen ist grundsätzlich spätestens 30 Tage nach Zugang der prüfbaren Schlussrechnung. Aus-nahmsweise kann eine Verlängerung auf höch-stens 60 Tage vereinbart werden. Abschlagszahlungen werden immer spätestens 21 Kalendertage nach Zugang der Aufstellung fällig.

Der Verzug tritt, ohne dass es einer Mahnung bedarf, spätestens nach 30 Kalendertagen ab Zugang der Abschlagsrechnung ein. Das glei-che gilt für die Schlussrechnung, allerdings kann dort ausnahms-weise vereinbart werden, dass der Verzug längstens 60 Kalendertage nach Zugang der Schlussrechnung eintreten soll.

Allgemeine Geschäftsbedin-gungen (AGB) im unterneh-merischen GeschäftsverkehrEine Initiative von einigen Groß-konzernen verfolgt das Ziel, die Anwendung der AGB-Kontrolle im kaufmännischen Geschäftsver-kehr zu entschärfen. Daraufhin hat die Justizministerkonferenz das Bundesministerium der Justiz gebeten, das Recht der Allgemeinen

Geschäftsbedingungen für Verträge zwischen Unternehmen in geeig-neter Weise zu überprüfen und ggf. erforderliche Änderungen vorzu-schlagen, um es für die Unterneh-men rechtssicherer zu regeln.Die Bundesvereinigung Bauwirt-schaft hat diese Überlegungen branchenübergreifend zusammen mit einer Reihe anderer Verbände zurückgewiesen und eine gemein-same Erklärung veröffentlicht, in der wir betonen, dass wir die Bestrebungen zur „Aufweichung“ des AGB-Rechts zwischen Unter-nehmern ablehnen. Wir weisen darauf hin, dass das geltende AGB-Recht hilft, einseitige unange-messene Risikoverlagerungen zu Lasten „marktschwächerer“ Ver-tragspartner zu verhindern. Soweit gegenüber Verbrauchern strenge AGB-rechtliche Schranken gelten, müssen diese auch im Verhältnis zwischen Unternehmern gelten. Anderenfalls geriete der letzte – und möglicherweise schwächste –

Bad Homburg, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Sankt Augustin, Wiesbaden 18. September 2012

Gemeinsame Pressemitteilung anlässlich des Deutschen Juristentages Verbändebündnis warnt vor Wettbewerbsverzerrung beim Vertragsrecht:

Mittelstand gegen Änderungen des AGB-Rechts Beim Deutschen Juristentag 2012, der vom 18. bis 21. September in München stattfin-det, wollen internationale Anwaltskanzleien und Großkonzerne für eine Aufweichung des AGB-Rechts plädieren. Das Verbändebündnis „Initiative pro AGB-Recht“ setzt sich für die Beibehaltung des bestehenden Rechts ein, um Benachteiligungen für kleine und mittelständische Betriebe zu verhindern.

Internationale Anwaltskanzleien und einige Großkonzerne fordern mehr Vertragsfreiheit und sprechen sich für eine Lockerung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Verträgen zwischen Unternehmen aus. Nun soll das AGB-Recht Thema auf dem 69. Deut-schen Juristentag werden, wo rund 3.000 Teilnehmer aller juristischen Fachrichtungen aktu-elle rechtspolitische Fragen diskutieren. Der Versuch, auf dem Juristentag Beschlüsse für eine Aufweichung der AGB-Kontrolle herbeizuführen, schließt an die intensiven Lobbybemü-hungen der letzten Monate auf dem Berliner Parkett an.

Dem Widerstand der „Initiative pro AGB-Recht“ ist es zu verdanken, dass Gesetzesänderun-gen bislang ausblieben. Die positive Bilanz des AGB-Rechts für den überwiegenden Teil der Unternehmen darf nicht den Interessen einiger weniger geopfert werden, ist die klare Aussa-ge einer gemeinsam verfassten Erklärung in Vorbereitung auf den Deutschen Juristentag. Die Initiative warnt davor, die Vertragsfreiheit für wirtschaftlich überlegene Unternehmen auf Kosten schwächerer Vertragspartner zu ändern. Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen habe sich im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen bewährt und es gebe keinen Grund für Modifikationen.

Bei der Initiative handelt es sich um ein Bündnis aus Verbänden aller Wirtschaftsbereiche, das immer mehr Unterstützung findet: Das Handwerk und bedeutende Industriebranchen sind ebenso engagiert wie der Bauernverband, Handelsverbände und die Markenwirtschaft. Die Initiative vertritt bundesweit über 1,5 Millionen Betriebe mit 10 Millionen Beschäftigten und einem Umsatz von rund 2.800 Milliarden Euro.

… fortgesetzt auf Seite 2

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Unternehmer der Leistungskette in eine „Haftungsfalle“, aus der er sich gegenüber „marktstärkeren“ Unter-nehmern nicht befreien könnte.

Europäisches VergaberechtDie Europäische Kommission hat Ende Dezember 2011 drei Richtli-nienvorschläge zum Vergaberecht veröffentlicht. Für die Bauwirtschaft von zentraler Bedeutung ist der Vorschlag für eine Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe. Der ganz überwiegende Teil der öffent-lichen Bauaufträge wird unter dem Regime dieser „klassischen Verga-berichtlinie“ vergeben.

Das Ziel des Richtlinienvorschlags, die Effizienz der Auftragsvergabe durch Vereinfachung und Flexibili- sierung der bestehenden Vorschrif-ten zu verbessern, wird nach unse-rer Einschätzung nicht erreicht, da die vorhandenen positiven Ansätze, wie z. B. die Berücksichtigung von Eigenerklärungen durch andere Re-gelungen des Entwurfs, wie z. B. die Berücksichtigung gesellschaftlicher Ziele wie Umweltschutz, soziale Aspekte oder Innovationsförderung bei der Vergabeentscheidung, kon-terkariert werden.

Zur Verbesserung der Teilnahme von KMU an öffentlichen Beschaf-fungen begrüßen wir die nun erst- mals im europäischen Vergaberecht vorgesehene Möglichkeit der Unter- teilung in Lose. Auch wenn die vor- gesehene Begründungspflicht bezüglich der Gesamtvergabe einen guten Ansatz darstellt, befürwortet die deutsche Bauwirtschaft eine deutlichere Akzentuierung hin zu einem Regel- (Losvergabe) Ausnah-me- (Gesamtvergabe) Verhältnis, wie sie in § 97 Abs. 3 Satz 2 und 3 GWB normiert ist. Die geltende deutsche Regelung zur mittel-

standsgerechten Fach- und Teillos-vergabe hat mit Blick auf das Ziel der Verbesserung der Teilnahme von KMU an öffentlichen Beschaf-fungen eine erhebliche Verbesse-rung mit sich gebracht.

Die Einführung bzw. Ausweitung der sog. vergabefremden Kriterien führt zu einer weiteren Verkomplizierung der Auftragsvergabe und steht damit dem Ziel der Vereinfachung entgegen. Hinzu kommt, dass die

Berücksichtigung vergabefremder Aspekte in der Praxis zu einer Benachteiligung gerade von kleinen und mittleren Unternehmen führt. Außerdem ist es den öffentlichen Auftraggeber schon heute auf der Grundlage des geltenden Vergabe-rechts möglich, Umwelt-, soziale und Innovationsaspekte zu be-rücksichtigen, soweit sie in einem Zusammenhang mit dem konkreten Auftragsgegenstand stehen. Wir setzen uns daher für eine strikte Begrenzung vergabefremder Krite-rien auf auftragsbezogene Aspekte ein. Das Vergaberecht darf nicht mit allgemeinen politischen Zielen überfrachtet werden.

Die Möglichkeit, Varianten bzw. Ne-benangebote einzureichen, spielt bei Bauvergaben, namentlich bei In-genieurbauvorhaben, eine eminent wichtige Rolle. Aus diesem Grund ist es für uns nicht nachvollziehbar, weswegen bei fehlender Angabe durch den öffentlichen Auftraggeber Varianten nicht zugelassen sein sol-len. Diese Regelung, nach der Va-rianten nur dann zugelassen sind, wenn der öffentliche Auftraggeber dies ausdrücklich angibt, stellt für

den Bereich der Bauvergaben eine veritable Innovationsbremse dar. In den Unternehmen der Bauwirtschaft liegt ein erhebliches Innovations-potential, das durch eine einfache Regelung, wie sie das deutsche Vergaberecht kennt, mit minimalem Aufwand optimal gehoben werden kann. Die Regelung muss schlicht lauten, dass Nebenangebote grund-sätzlich zugelassen sind, es sei denn, der öffentliche Auftraggeber hat dies ausdrücklich ausgeschlos-sen. Stattdessen ist die Einführung eines neuen Vergabeverfahrens, die sog. „Innovationspartnerschaft“ vorgesehen. Dieses komplizierte Verfahren ist nach unserer Über-

Die Vertragsmuster finden Sie unter www.bv-bauwirtschaft.de in der Rubrik „Themen“.

Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2012/2013 I 12

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zeugung überflüssig, wenn man unseren Vorschlag aufgreift und Nebenangebote grundsätzlich zu-lässt. Hierdurch könnte auf wesent-lich einfachere Weise in der Praxis ein deutliches Mehr an Innovati-onsförderung erzielt werden. Wir setzen uns daher für eine generelle Zulassung von Nebenangeboten im europäischen Vergaberecht ein.

Verbraucherverträge BVB - Haus & GrundDie Bundesvereinigung Bauwirt-schaft und die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund haben ihr gemeinsam herausgegebenes Bauvertragsmuster überarbeitet und noch anwenderfreundlicher gestaltet. Der Mustervertrag zum Handwerkervertrag erfreut sich in der Praxis sowohl bei den Betrieben als auch bei privaten Auftraggebern großer Beliebtheit und findet zahl- reiche Anwendung. Entwickelt wor-den ist ein Bauvertrag für die Beauf- tragung von Handwerkerleistungen, wie beispielsweise Dachdeckerar-beiten oder Sanitärarbeiten.

Aufgrund verschiedener Zuschriften und Verbesserungsvorschläge von Mitgliedsunternehmen wurden die bestehenden Vertragsmuster weiter optimiert. Die Musterverträge wurden mit Stand Januar 2012 im Internet zur Verfügung gestellt.

Fahrpersonalverordnung Nach EU-Fahrpersonalverordnung sind Betriebe zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten und zum Ein-bau eines digitalen Tachographen in alle Fahrzeuge mit einem zuläs-sigen Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen verpflichtet, sobald diese weiter als 50 km vom Firmensitz entfernt eingesetzt werden. Innerhalb eines Umkreises von 50 km besteht keine Tachographenpflicht, wenn die

Fahrzeuge zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Ma-schinen verwendet werden, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruf-lichen Tätigkeit benötigt (Handwer-kerausnahme).

Bei Fahrzeugen ab einem zuläs-sigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen greift die sog. Handwerke-rausnahme nicht, hier müssen die Vorschriften der Fahrpersonalver-ordnung ausnahmslos eingehalten werden. Viele bauwirtschaftliche Unternehmen benötigen aber für ihre Tätigkeiten eine große Anzahl von schweren Fahrzeugen über 7,5 Tonnen. Das zulässige Gesamt-gewicht von 7,5 Tonnen wird auch schnell überschritten, wenn bei leichteren Fahrzeugen Anhänger verwendet werden.

Von der Zielsetzung her soll die Verordnung zur Verkehrssicherheit beitragen, indem sie vor allem die Übermüdung von Fern- und Berufskraftfahrern verhindert. Für Unternehmen der Bauwirtschaft sind Fahrtätigkeiten hingegen von untergeordneter Bedeutung. Die bestehende Regelung bedeutet für die Betriebe einen enormen Auf-wand, der sie stark belastet. Allein die Anschaffung von Tachographen, Fahrerkarten und Software erfordert einige Tausend Euro. Hinzu kommt der Zeitaufwand für das Speichern und Auswerten der Daten und das Ausfüllen der Nachweise. Da die Fahrzeuge üblicherweise nur für Fahrten zwischen Baustelle, Un-ternehmen und Materiallager und nicht im Fernverkehr mit hauptamt-lichen Fahrern eingesetzt werden, ist der Zeit- und Kostenaufwand unverhältnismäßig.

Die Bundesvereinigung Bauwirt-schaft fordert deshalb seit Jahren

Erleichterungen bei den Lenk- und Ruhezeiten auf EU-Ebene und spricht sich für eine praxisgerechte Anpassung der Handwerkeraus-nahme aus, insbesondere für die Ausweitung des Umkreises von 50 auf mindestens 150 km sowie die Streichung der Gewichtsbegren-zung bei der Handwerkerausnahme. Mit diesen Forderungen wandte sie sich auch an die deutschen Mitglie-der des Europaparlaments.

Im EU-Parlament konnten folgende Beschlüsse erreicht werden: Fahr-zeuge, die im Baustellenverkehr zur Zu- und Ablieferung von Baumateri-alien eingesetzt werden sowie der Straßenbau sollten nicht mehr der Tachographenpflicht unterliegen. Ferner sollte die Handwerkeraus-nahme auf 100 km ausgeweitet werden. Die Ausnahme sollte ohne jede Gewichtsbeschränkung gelten. Damit entsprachen die Beschlüsse des EU-Parlaments vollinhaltlich der Forderung der Bundesvereinigung Bauwirtschaft. Völlig überraschend stimmte das Parlament auch einem kurzfristig eingebrachten Ände-rungsantrag zu, wonach die Tacho-graphenpflicht schon für Fahrzeuge ab 2,8 t gelten solle.

Obwohl sich die Bundesvereinigung Bauwirtschaft massiv einsetzte, waren diese für die Bauwirtschaft so positiven Beschlüsse des EU-Parlaments aber im Trilogverfahren nicht durchsetzbar, da sich der Rat auf die Position der EU-Kommission zurückzog, die außer der Auswei-tung des Radius von 50 auf 100 km keinerlei Ausnahmen zulassen wollte.

Wir konnten aber verhindern, dass die Tachographenpflicht schon auf Fahrzeuge ab 2,8 t ausgeweitet wird. Ziel ist es jetzt, dass die Aus-

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weitung bei der Handwerkerausnah-me so schnell wie möglich in Kraft tritt, nicht erst in zwei Jahren, wie es derzeit im Entwurf wegen der lan-gen Vorlaufzeiten der technischen Bestimmungen der Tachographen vorgesehen ist.

Versicherungspflicht für selbstfahrende Baumaschi-nen endgültig abgewendetDie Versicherungsfreiheit für Bau-maschinen drohte im Dezember 2012 auszulaufen. Betroffen hiervon waren selbstfahrende Baumaschi-nen, die maximal 20 km/h fahren können.

Im Jahr 2007 mussten die europä-ischen Vorgaben der 5. Kraftfahr-zeug-Haftpflichtversicherungsricht-linie in deutsches Recht umgesetzt werden. Für die Bauwirtschaft war dabei relevant, wie die von den bislang nicht versicherungspflichti-gen Baumaschinen und -fahrzeugen verursachten Unfälle abgedeckt werden sollten. Die Versicherungs-wirtschaft bestand damals darauf, dass Schäden über eine eigens für diese Maschinen abgeschlossene Versicherung abgewickelt werden sollen.

Dagegen setzte sich die Bundes-vereinigung Bauwirtschaft massiv ein. Sie konnte erreichen, dass die von versicherungsfreien Bauma-schinen verursachten Unfälle durch den „Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen (Verkehrsopferhilfe)“ abgedeckt werden. Dies führte im Ergebnis dazu, dass keinerlei Versicherung für diese Fahrzeuge abgeschlossen werden muss, auch eine Einbe-ziehung in die Betriebshaftpflicht wurde nicht gesetzlich notwendig. Diese Regelung wurde vom Gesetz-geber allerdings befristet, sie wäre

am 17. Dezember 2012 außer Kraft getreten.In einer gemeinsamen Stellungnah- me mit anderen betroffenen Verbän- den haben wir gefordert, auch zu- künftig auf eine Versicherungs-pflicht für Baumaschinen und -fahr- zeuge zu verzichten, da sich die be-stehende Regelung bewährt habe.

Die Bundesvereinigung Bauwirt-schaft forderte darüber hinaus eine generelle Entfristung der Vorschrift. Dagegen gab es erheblichen Wider-stand aus der Versicherungswirt-schaft. Wir konnten aber erreichen, dass der Bundestag einer Verlänge-rung der Ausnahme um zwei Jahre, bis 2014, zustimmte. Nach inten-siver Lobbyarbeit wurde ein wei-teres Gesetz verabschiedet, worin die Ausnahmeregelung für selbst-fahrende Arbeitsmaschinen dauer-haft entfristet wird. Damit konnten wir bürokratischen Aufwand und zusätzliche Kostenbelastung bei tausenden selbstfahrender Arbeits-maschinen verhindern.

Förderung des Einbaus von Rußpar-tikelfilter in PKW und NutzfahrzeugeDie Nachrüstung von Diesel-Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bis max. 3,5 Tonnen mit Partikelmin-derungssystemen wird staatlich gefördert. Durch die Nachrüstung verringert sich der Schadstoffaus-stoß (Feinstaub), so dass zahlreiche Fahrzeuge eine bessere Schadstoff-plakette und somit die Zugangs-berechtigung für Umweltzonen erhalten können.

Die Einrichtung von Umweltzonen und die damit verbundenen Fahr-verbote belasten die Bauwirtschaft sehr. In vielen Fällen ist die Nach-rüstung der Fahrzeuge mit Rußpar-tikelfiltern der beste Weg, um die Mobilität der Unternehmen unter

Wahrung von Umweltbelangen sicherzustellen. Die Bundesvereini-gung Bauwirtschaft fordert daher, dass das Förderprogramm über Ende 2013 hinaus fortgesetzt, der Fördersatz nicht gekürzt und die Förderung auch auf mittelschwere Nutzfahrzeuge (bis 12 t) ausgewei-tet wird.

Steuerbonus für Handwer-kerleistungen Der Steuerbonus für Handwerker-leistungen nach § 35 a Abs. 3 Einkommensteuergesetz, der Reno-vierungs-, Erhaltungs- und Moder-nisierungsmaßnahmen im Haushalt steuerlich begünstigt, stand erneut in der Kritik. Nachdem schon der Bundesrechnungshof die Strei-chung dieser Steuerermäßigung empfohlen hatte, forderte auch die Deutsche Steuergewerkschaft dessen völlige Abschaffung.

Im Bundesrat sprachen sich die Bundesländer im Rahmen eines Steuervereinfachungsgesetzes 2013 mehrheitlich für die Einführung eines Sockelbetrags i.H.v. 300 € beim Steuerbonus für Handwer-kerleistungen aus. Bundesregie-rung und Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP machten deutlich, dass sie dem Bundesrat darin nicht folgen werden, da sie die Zielrichtung eines Sockels – die Fokussierung der Förderung auf umsatzstärkere Vorhaben – mit der Zielrichtung der Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerbetrug ab dem ersten Euro nicht für vereinbar halten. Das Steuervereinfachungs-gesetz 2013 wurde in der Legislatur-periode jedoch nicht mehr verab-schiedet. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft wird sich weiterhin für den Erhalt, bzw. die Ausweitung des Steuerbonus für Handwerker-leistungen einsetzen.

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Arbeitskreis Sozial- und Tarifpolitik

Kernthemen des Arbeitskreises im Berichtszeitraum waren die Pro-bleme bei der Allgemeinverbind-licherklärung von Tarifverträgen, der Prüfungspraxis der Finanzkon-trolle Schwarzarbeit des Zolls, die möglichen Einschränkungen der Mindestlohnkontrolle von EU-Be-trieben aufgrund der Novellierung der EU-Entsenderichtlinie sowie die Problematik der Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungs-beiträge.

Im Vorfeld der Bundestagswahl am 22. September 2013 hat der Arbeits-kreis politische Forderungen an die Parteien formuliert und die Wahl-programme der Parteien in Bezug auf die Themen Arbeit und Soziales analysiert.

Die Verfahren zur Allgemeinverbind-licherklärung von Tarifverträgen sind geprägt von einer starken Ver-unsicherung im zuständigen Referat des BMAS. An die Antragsteller werden immer neue und zusätzliche Anforderungen für den Nachweis der 50%-Klausel gemäß § 5 TVG und die Begründung des öffentli-chen Interesses gestellt, um die Verfahren gerichtsfest zu dokumen-tieren gegen die wachsende Zahl von Klageverfahren gegen Allge-meinverbindlichkeitserklärungen. Daraus resultiert für die betroffenen Mitgliedsbranchen der Bundesver-einigung Bauwirtschaft eine nicht mehr hinnehmbare Verschleppung der Verfahren und erhebliche Rechtsunsicherheit, insbesondere im sensiblen Bereich der Mindest-lohn- und Sozialkassentarifverträ-ge. Der Arbeitskreis tritt daher für eine Senkung der 50%-Klausel bzw. Ersetzung durch das Kriterium der

AK Sozial- und TarifpolitikLeitungRechtsanwalt Johannes Bungart

Repräsentativität der Tarifverträge für die Branche ein. Korrespondie-rend ist erforderlich, die Vorausset-zungen für das öffentliche Interesse rechtssicher zu definieren. Bei den Entsendegesetz-Branchen ist festzustellen, dass die Verfahren im Durchschnitt fünf Monate dauern. Da die Allgemeinverbindlichkeit bei Mindestlohntarifverträgen nicht rückwirkend erfolgen kann, muss es daher Ziel sein, die Verfahren erheblich zu beschleunigen, damit die Allgemeinverbindlichkeit vor In-krafttreten der Tarifverträge sicher-gestellt werden kann.

Mit besonderer Sorge verfolgt der Arbeitskreis die Entwicklungen auf europäischer Ebene bei der No-vellierung der Entsenderichtlinie. Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission würde zur Konsequenz haben, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) in Zukunft nicht mehr wirksam gegen-über EU-ausländischen Betrieben die Einhaltung von Mindestlohnta-rifverträgen gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz kontrollieren und sanktionieren könnte. Ver-dachtslose Prüfungen der Betriebe aufgrund eines abschließenden Katalogs von Handlungsoptionen des Zolls wären nicht mehr zulässig. Vor jeder Prüfung hätte zunächst eine Einbeziehung der Behörden des Heimatstaates zu erfolgen. Der Arbeitskreis vertritt die Auffassung, dass der geplante abschließende Katalog der Befugnisse des Zolls durch eine offene Liste ersetzt wird, die den Staaten eine größere Flexibilität in der Bekämpfung der Schwarzarbeit gewährleistet und die bisherige Prüfungspraxis weiter-hin ermöglicht. Aufgrund der über 1.500 Änderungsanträge, die u.a. auch von der deutschen Bauwirt-schaft eingereicht worden sind, hat

der maßgebliche Ausschuss für Be-schäftigung und soziale Angelegen-heiten im Europäischen Parlament für einen offenen Prüfungskatalog gestimmt. Die Argumente des Ar-beitskreises waren in verschiedene Stellungnahmen der BVB-Mitglieds-verbände eingeflossen.

Der Arbeitskreis spricht sich weiterhin dafür aus, die 2005 von der Bundesregierung eingeführte Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge rück-gängig zu machen. Der Verlust an Liquidität bei den Betrieben und der erhebliche bürokratische Aufwand können nicht weiter hingenom-men werden. Die entsprechende Forderung und die argumentative Begründung hat der Arbeitskreis u.a. als Beitrag für die politischen Forderungen der deutschen Bau-wirtschaft zur Bundestagswahl 2013 formuliert.

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Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2012/2013 I 16

BAU- UND UMWELTTECHNIK

Umweltschutz in Theorie und Praxis:Gewerkeübergreifende Zusammenarbeit bei der Etablierung ökologischer Standards.

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft bekennt sich zum umweltverträglichen Bau-en und unterstützt praxisgerechte Umweltschutzgesetze und -vorschriften.

In der Bautechnik wirkt sie bei der Erstellung gewerkeüber-greifender Normen mit und setzt sich für die Berücksichti-gung praktischer Belange in den technischen Regelwerken ein.

Energiewende im GebäudebereichEnergie einzusparen ist nicht allein dem Klimaschutz geschuldet, sondern auch der Ressourcenscho-nung und der Unabhängigkeit von Energieimporten. So hat die Euro-päische Kommission das 20-20-20-Ziel bis 2020 vorgegeben.

Das bedeutet:• Steigerung der Energieeffizienz um 20 %.• Verringerung der Treibhausgas- Emissionen um 20 %.• Ausbau der erneuerbaren Ener- gien auf 20 % des Gesamtenergie- verbrauchs.

Für Deutschland kann der Gebäu-debereich mit über 40 Mio. Woh-nungen hierzu einen maßgeblichen Beitrag leisten, da die Heizung und Warmwasserbereitung etwa 40 % des gesamten Endenergiebedarfs ausmacht. Dabei kann bereits eine positive Entwicklung verzeichnet werden, denn der Energiebedarf je m2 Wohnfläche ist in den vergange-nen 15 Jahren um über 25 % zurück gegangen, obwohl die Wohnfläche in diesem Zeitraum um knapp 20 % zugenommen hat. Dieses Ergebnis ermutigt gleichzeitig, auf diesem

Weg weiter voranzuschreiten, denn noch gibt es zahlreiche bestehende Gebäude, bei denen durch eine energetische Modernisierung ein erhebliches Energieeinsparpoten-tial gegeben ist. Die BVB begrüßt, dass die neue Energieeinsparver-ordnung die Anforderungen im Ge-bäudebestand auf dem Niveau der EnEV 2009 beibehält. Es ist wichtig, die breite Masse des Gebäudebe-standes energetisch zu modernisie-ren. Gleichzeitig ist es unerlässlich, die Förderung energiesparender Maßnahmen zu verstetigen und um weitere Komponenten, wie die steuerliche Förderung oder den Ersatzneubau, zu ergänzen.

Anders sieht es im Neubau aus. Die neue Energieeinsparverordnung fordert ab Januar 2016 eine weitere Reduzierung des Primärenergiebe-darfs um 25 %. Diese Verschärfung ist ambitioniert, aber technisch machbar. Allerdings werden die Grenzen des gegenwärtig Wirt-schaftlichen erreicht. Daher müssen die KfW-Förderstufen erhalten blei-ben, einschließlich KfW Energieeffi-zienzhaus 70.

Mit Blick auf die nach der EU Richt-linie „Gesamtenergieeffizienz von

Gebäuden“ und das darin gefor-derte Niedrigstenergiegebäude ist es wichtig, die Anforderungen an diese Gebäude bis 2017 zu definie-ren. Diese Gebäude sollen ab 2021 Standard sein, wobei die Richtli-nie besagt, dass der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energie-bedarf zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden soll. Um Bauherren Planungs- und Investi-tionssicherheit zu geben, ist es er-forderlich, dieses Niveau frühzeitig festzulegen. Dabei müssen Niedrig-stenergiegebäude mit einer energe-tisch optimierten Gebäudehülle und einer zeitgemäßen Anlagentechnik ausgestattet sein.

Gebäudeenergieberater – Der Schlüssel zur Energieeffizi-enz im GebäudebestandDie Energieberatung im Gebäu-debestand hat zum Ziel, die Investitionsbereitschaft von Gebäudeeigentümern zu einer Investitionsentscheidung zu füh-ren. Investitionen in energetische Modernisierungsmaßnahmen, aber auch in barrierefreies Wohnen bzw. Verbesserung des Komforts, sind nicht nur werterhaltend sondern wertsteigernd.

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Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2012/2013 I 17

Im Handwerk trägt seit 1995 der Ge-bäudeenergieberater HWK dazu bei, dass bei bestehenden Gebäuden eine solide Energieberatung durch das Handwerk geleistet wird. Wird im Rahmen der Energiewende ein Sanierungsfahrplan für Quartiere,

Wohnsied-lungen oder auch einzelne Gebäude gefordert, so ist fest-zustellen, dass dies in Form eines Moderni-sierungs-konzeptes

schon immer das Ergebnis einer Energieberatung durch Gebäudee-nergieberater HWK war. Hierdurch hat das Handwerk maßgeblich zur Verwirklichung von Energieeffizi-enzmaßnahmen im Gebäudebe-stand beigetragen. Das Handwerk ist oftmals erster Ansprechpartner, wenn es um Sanierungen und Mo-dernisierungen im Gebäudebestand geht. Diese Stärke des Handwerks und vor allem das hohe Vertrauen, das die Bauherren dem Handwerk entgegenbringen, gilt es weiter zu nutzen.

Eine Anpassung der Qualifizierung zum Gebäudeenergieberater HWK wurde 2012 notwendig, da die Deutsche Energieagentur (dena) die Module „Beratung“ und „Umset-zung und Planung (Baubegleitung)“ entwickelt hat. Der Umfang der beiden Module umfasst zusammen 80 Stunden. In der Neufassung der Fortbildung zum geprüften Gebäudeenergieberater im Hand-werk konnten diese Inhalte zum Teil schon nachgewiesen werden.

Andererseits konnten aufgrund der Fortschreibung der Meisterprü-fungsberufsbilder Inhalte reduziert werden. Daher ist die Fortbildung zum Gebäudeenergieberater HWK lediglich um 40 Stunden auf 240 Stunden erhöht worden.

Unabhängige Beratung durch Gebäudeenergieberater HWK gegebenIn einem Gespräch mit Vertretern der KfW und des Bundesbaumi-nisteriums haben Gebäudeener-gieberater HWK ihren Unmut über die Forderung einer unabhängigen Beratung zum Ausdruck gebracht. Beide Seiten haben ihre Positionen und die dahinter stehenden Ursa-chen mit den damit verbundenen Entscheidungen ausgetauscht und die gegenseitigen Sorgen und Bedenken ernst genommen. Dabei wurden gleichzeitig Vorschläge des Handwerks vom Verordnungsgeber wie auch der KfW positiv aufgenom-men. Im Ergebnis konnte erreicht werden, dass für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen die Unabhängig-keitsklausel aufgehoben wird.

Leider wird aber der geprüfte Ge-bäudeenergieberater des Hand-werks aus bestimmten Beratungs-programmen des Bundes und im Zusammenhang mit der Energieef-fizienz-Expertenliste zum Teil nach wie vor ausgegrenzt. Wir fordern, den Gebäudeenergieberater HWK umfassend zuzulassen, auch wenn er in einem Handwerksbetrieb be-schäftigt ist oder diesen leitet.

Die immer wieder behauptete Ver-mutung, dass die Unabhängigkeit bei der Beratung nicht gewährlei-stet ist, ist nicht nachvollziehbar. Das Ergebnis einer Beratung ist ein umfassendes Modernisierungskon-zept. Danach kann der Gebäudeei-gentümer entscheiden, in welchen Schritten und in welchem Umfang er seine Immobilie energetisch ertüchtigt. Gebäudeenergiebera-ter des Handwerks haben dabei umfassende Kenntnisse über die jeweils verwendeten Konstrukti-onen, Baustoffe und Anlagen aus den unterschiedlichen Jahren und können eine Immobilie fachgerecht bewerten.

Das Logo des Gebäudeener-gieberaters im Handwerk.

In einem Gespräch mit Vertretern der KfW und des Bundesbauministeriums haben Gebäude-energieberater HWK erreicht, dass für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen die Unabhängig-keitsklausel aufgehoben wird.

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Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2012/2013 I 18

Energieeffizienz-Expertenliste für BundesförderprogrammeFür die Energieberatung im Zusam-menhang mit den Bundesförder-programmen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist die Deut-sche Energieagentur GmbH (dena) als Koordinierungsstelle mit der Organisation und Durchführung einer Energieeffizienz-Expertenliste beauftragt worden. Damit soll eine Verbesserung der Qualität der Beratung und Umsetzung von Maß-nahmen erreicht werden. Bauherren sollen somit für die Umsetzung ih-rer anspruchsvollen Vorhaben einen fachlich versierten Experten finden, der eine qualifizierte Beratungs- und Planungsleistung bietet und eine fachgerechte Bauausführung sicherstellt.

Gebäudeenergieberater HWK sind aufgrund ihrer Ausbildung, aus-gehend vom Gesellen über die Meisterqualifikation und die Fortbil-dung zum Gebäudeenergieberater HWK, in der Lage, diese Anforderun-gen zu erfüllen. Daher fordern wir einen uneingeschränkten Zugang zu der Expertenliste. Der Zugang zur Expertenliste erweist sich derzeit allerdings als sehr umständlich und bürokratisch. Daher muss das Verfahren den Erfordernissen entsprechend angepasst wer-den. Überzogene Anforderungen und Fehlentwicklungen sowie die entstehenden Kosten müssen korrigiert werden, um einen unbüro-kratischen Zugang zu ermöglichen und das Potential der vorhandenen und qualifizierten Fachleute nutzen zu können.

Im Arbeitskreis Gebäudeenergieberater im Handwerk sind die folgenden Fachverbände vertreten:

Bundesverband Farbe, Gestaltung, BautenschutzBundesverband Holz und KunststoffeBundesverband MetallBundesverband Rollladen+SonnenschutzDeutscher Holzfertigbauverband Verband Deutscher Klima-Kälte- FachbetriebeZentralverband des Deutschen BaugewerbesZentralverband des Deutschen DachdeckerhandwerksZentralverband Sanitär-Heizung- Klima

Forderungen

• Förderung der energetischen Modernisierung verstetigen und Förderkompetenzen ergänzen (steuerliche Förderung, Ersatzneu- bau).

• Gebäudeenergieberater HWK umfassend für die Bundesförder- programme zulassen.

• Energieeffizienz-Expertenliste den Erfordernissen anpassen, indem überzogene Anforderungen und Fehlentwicklungen korrigiert werden.

• Niedrigstenergiegebäude bis 2017 definieren.

AK Gebäudeenergieberater LeitungDipl.-Ing. (FH) Dieter Kuhlenkamp

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Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2012/2013 I 19

PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Viele Interessen, eine Stimme:Kompetenz und effiziente Information für Entscheider und Öffentlichkeit.

Wichtiger Aufgabenbereich der Bundesvereinigung Bauwirtschaft ist die Lobbyarbeit für die mittelständische Bauwirtschaft. Es ist immer wieder notwendig, die verantwortlichen Entscheider in Politik und Verwaltung über die tatsächlichen Leistungserbringer und Träger von Beschäftigung und Ausbildung in der Bauwirtschaft zu informieren. Nur mit konstanter Öffentlichkeitsarbeit wird die mittelständische Bauwirtschaft zu wich-tigen Themen gehört.

Im Gespräch mit den MedienDie Energiewende war bestim-mendes Thema der Öffentlichkeits-arbeit in den Geschäftsjahren 2012 und 2013. Die Diskussionen um die Förderung der energetischen Gebäudesanierung und die Novel-lierung der Energie-Einsparverord-nung wurden in den Medien rege begleitet. Auch die Bundesvereini-gung Bauwirtschaft meldete sich regelmäßig zu Wort. Die Presse-konferenzen der Bundesvereini-gung Bauwirtschaft anlässlich der Internationalen Handwerksmesse IHM in München in 2012 wie in 2013 waren gut besucht, so dass sich die Forderungen der Bundesvereini-gung Bauwirtschaft in den Medien wiederfanden.

„Das Handwerk – offizieller Aus-rüster der Energiewende“Dieser Slogan beschreibt die wich-tige Rolle, die das deutsche Bau- und Ausbauhandwerk in diesem Zusammenhang spielt. „Die energe-tische Gebäudesanierung, die ja es-sentieller Bestandteil des Energie-konzeptes der Bundesregierung ist, ist die originäre Aufgabe unserer qualifizierten Betriebe.“ So das Postulat von Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender der Bundesvereini-

Auf dem Medientag des Handwerks präsentierenten (v.l.) Manfred Stather, Präsident Zentral-verband Sanitär Heizung Klima, Felix Pakleppa,Geschäftsführer Bundesvereinigung Bau-wirtschaft und Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft die Aussichten der Betriebe des Bau- und Ausbauhandwerks für das Jahr 2013.

gung Bauwirtschaft, anlässlich der Frühjahrspresse konferenz des deut-schen Bau- und Ausbauhandwerks in München. Eine Sanierungsquote von 0,9 Prozent bringt aber keine Energiewende! So Scheider. Er forderte in diesem Zusammenhang, die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung endlich im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zu beschließen. „Die Bürger verstehen

dieses parteipolitisch bestimmte Hickhack nicht. Wir appellieren ein-dringlich an die verantwortlichen Politiker in Bund und Ländern, ihre Blockade endlich aufzugeben und den Weg für das Gesetz freizuma-chen. Vor diesem Hintergrund ist es schon fast verständlich, dass die Menschen abwarten, bevor sie in ihre Immobilien investieren.“

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Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2012/2013 I 20

2012 traf sich die Bundesvereinigung Bauwirtschaft mit der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion. Der parlamentarische Abend diente dem inten-siven Austausch von Positionen zu wichtigen Fragestellungen für die Bauwirtschaft.

Im Gespräch mit der PolitikDie Bundesvereinigung Bauwirt-schaft führte wieder zahlreiche Gespräche mit Parlamentariern, um die Positionen der Unternehmen im Bau- und Ausbauhandwerk bekannt zu machen.

SPD-FraktionDie Vertreter der Bundesvereini-gung Bauwirtschaft trafen sich im Juni 2012 mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der SPD-Bundes-tagsfraktion. Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender der Bundesvereini-gung Bauwirtschaft konnte rund 15

Forderungen zur Bundestagswahl„Ein leistungsfähiger Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und von existenzieller Bedeutung für den Wohnstand in Deutschland. Denn die mittelstän-dischen Unternehmen stehen für unternehmerische Verantwortung, für Arbeits- und Ausbildungsplätze in Deutschland. Diese Unterneh-menskultur gilt es zu fördern und zu stärken. D.h. Deutschland braucht eine Politik, die den Mittelstand stärkt.“ So die Überzeugung der rund 300.000 mittelständischen Unternehmen des deutschen Bau- und Ausbauhandwerks, die der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schnei-der, auf der Frühjahrspressekonfe-renz 2013 in München formulierte. Schneider stellte die Forderungen zur Bundestagswahl 2013 vor und forderte von der Politik neben einer Orientierung an den Bedürfnissen des Mittelstandes vor allem inlän-dische Investitionen. Diese seien Grundlage für wirtschaftliches Wachstum in Deutschland und er-hielten und schafften Arbeitsplätze im Land. Insbesondere Bauinvestiti-onen seien dafür prädestiniert.

Vertreter des deutschen Bau- und Ausbauhandwerks und sechs Abgeordnete mit ihren Mitarbeitern in Berlin begrüßen. In dem rund zweistündigen Gespräch erörterten die Vertreter der Bauwirtschaft und der SPD die derzeit für die Branche wichtigen Themen. Es ging dabei um den Wohnungsbau, die ener-getische Gebäudesanierung, um Städtebauförderung, um das Bau-vertragsrecht, um die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Zahlungsver-zug wie auch um die Umsatzbesteu-erung der öffentlichen Hand. Dabei kritisierte der Stellvertretende

Fraktionsvorsitzende der SPD, Florian Pronold den Zick-Zack-Kurs der schwarz-gelben Koalition, auch weil sie im Bundeshaushalt 2012 den Haushaltstitel „altengerechter Umbau“ mit Null ausgepreist habe. Für Pronold müssen energetische und altengerechte Sanierung einher gehen.

Der Sprecher der Arbeitsgruppe, Sören Bartol, ging besonders auf das Thema steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanie-rung ein. Hier hatte Schneider ein schnelles Ende des noch anhän-gigen Vermittlungsverfahrens gefordert. Bartol erläuterte, dass es für die SPD in dem Vermittlungsver-fahren um zwei Punkte gehe: Zum einen brauchen die Länder eine Kompensation seitens des Bundes für die erwarteten Steuerausfäl-le; zum anderen will die SPD nur dann einer steuerlichen Förderung zustimmen, wenn sie progressi-onsunabhängig ist. Darüber hinaus schlug er vor, die Sanierung der kommunalen Infrastruktur in die Förderung mit einzubeziehen.

Lebhafte Diskussion mit dem SPD-Bundes-tagsabgeordneten Florian Pronold.

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Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2012/2013 I 21

die bundesvereinigung bauwirtschaftvertritt mehr als 300.000 betriebe mit rund 2,4 millionen beschäftigten in deutschland.

Politische forderungen

der deutschen bauwirtschaft

zur bundestagswahl 2013

BAUWIRTSCHAFTBUNDESVEREINIGUNG

Publikationen

Alle Publikationen können über [email protected] bestellt oder unter www.bv-bauwirtschaft.de als PDF herunter geladen gewerden.

Politische Argumente für die laufende Legislaturperiode.

die bundesvereinigung bauwirtschaftim geschäftsjahr 2011.

stärken bündeln,

Zukunft bauen,

kompetenZ beweisen.

BAUWIRTSCHAFTBUNDESVEREINIGUNG

Die Geschäftsberichte der Bundesvereinigung Bauwirt-schaft.

Publikationen nur für Mitglieder

• Rechtsprechungsübersicht zum Bau- und Vergaberecht

• VOB 2009

• BVB-Info zur Umsatzsteuer

• Merkblatt Bauhandwerkersiche- rung nach § 648 a BGB

• Rundschreibendatenbank

Verbraucher-bauvertrag

Die Bundesvereini-gung Bauwirtschaft hat gemeinsam mit Haus&Grund ein Bauvertragsmuster herausgegeben, das unter www.bv-bau-wirtschaft.de online ausgefüllt werden kann.

CDU/CSU-FraktionBeim parlamentarischen Abend der Bundesvereinigung Bauwirtschaft mit der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion stan-den die Themen Zahlungsverzug, Infrastruktur und Infrastrukturfi-nanzierung, Wohnungsbau und energetischen Sanierung sowie das Entflechtungsgesetz und das

gesetzliche Bauvertragsrecht in der Diskussion. Der Vorsitzenden der Bundesvereinigung Bau-wirtschaft Karl-Heinz Schneider dankte der CDU/CSU-Fraktion für die Gesprächsbereitschaft in der laufenden Legislaturperiode. Auch die Konjunkturprogramme I und II während der Finanzkrise waren gute Politik und verdienten hohes Lob.

Parlamentarischer Abend mit der CDU/CSU Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Dirk Fischer MdB (l.) mit Karl-Heinz Schnei-der, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft.

Dr. Stefan Harbarth (1.v.r.), Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, warb für seine Position zur Zahlungsverzugsrichtlinie.

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Bundesvereinigung Bauwirtschaft - Geschäftsbericht 2012/2013 I 22

ORGANISATION DER BUNDESVEREINIGUNGBAUWIRTSCHAFT

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft wird getragen von den zwölf Spit-zenverbänden des Deutschen Bau- und Ausbauhandwerks. Sie repräsen-tiert damit den größten Wirtschaftszweig Deutschlands. Die weitgehende Interessenidentität ihrer Mitglieder macht die Bundesvereinigung Bau-wirtschaft zu dem kompetenten Ansprechpartner für die Politik auf natio-naler und internationaler Ebene, Tarifpartner sowie Öffentlichkeit.

Eine starke Struktur für viele Anliegen:Die Organisation der Bundesvereinigung Bauwirtschaft.

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft gliedert sich in drei Fachbereiche Bauhauptgewerbe, Ausbaugewerbe sowie Energie-/Gebäudetechnik und -Dienstleistungen. Die jeweiligen Handwerke sind in den Fachbereichen organisiert. An der Spitze der Bundesvereinigung Bauwirtschaft steht ihr Vorsitzender, seine Stellvertreter sind die drei Vorsit-zenden der Fachbereiche.

BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFTEhrenvorsitzender Diplom-Volkswirt Heinz Werner Bonjean

Vorsitzender Dachdeckermeister Karl-Heinz Schneider

Stellvertretende Vorsitzende N.N.Malermeister Karl August SiepelmeyerDiplom-Ingenieur Manfred Stather

Geschäftsführer Rechtsanwalt Felix Pakleppa

Bauhauptgewerbe

HOCHBAUq Massivbauq Holzbauq Metallbauq Feuerungsbauq Dachdeckerq Gerüstbauq Fertigbau

VERKEHRS- UND TIEFBAUq Straßenbauq Tiefbauq Brunnenbau

Vorsitzender N.N.Geschäftsführer Rechtsanwalt Thomas Fleischmann

q Holzbauq Stuck, Putz, Trockenbauq Maler und Lakiererq Fliesen und Plattenq Wärme-, Kälte- und q Schallschutzisoliererq Estrich und Belagq Betonfertigteile und Betonwerksteineq Metallbau (Ausbau)q Holz- und kunstoffverarbeitendes Handwerkq Raumausstatter

Ausbaugewerbe

Vorsitzender Malermeister Karl August SiepelmeyerGeschäftsführer Rechtsanwalt Rainer Huke

q Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnikq Klempnerq Kälteanlagenbauerq Ofen- und Luftheizungsbauerq Gebäudereinigerq Rollladen Sonnenschutz

Energie-/Gebäudetechnik und Dienstleistungen

Vorsitzender Diplom-Ingenieur Manfred StatherGeschäftsführer Rechtsanwalt Elmar Esser

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MITGLIEDSVERBÄNDE

Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-HandwerksBundesinnungsmeisterDieter KuhnertGeschäftsführerRechtanwalt Johannes BungartDottendorfer Straße 86, 53129 Bonnwww.die-gebaeudedienstleister.de

Bundesverband Farbe Gestaltung BautenschutzPräsidentMalermeister Karl August Siepelmeyer HauptgeschäftsführerRechtsanwalt Rainer HukeGräfstraße 79, 60486 Frankfurtwww.farbe.de

Bundesverband GerüstbauPräsidentDipl.-Betriebswirt (FH) Marcus NachbauerGeschäftsführerinRechtsanwältin Sabrina LutherRösrather Straße 645, 51107 Kölnwww.geruestbauhandwerk.de

Bundesverband Metall - Vereinigung Deutscher MetallhandwerkePräsidentN.N.HauptgeschäftsführerRechtsanwalt Thomas FleischmannRuhrallee 12, 45138 Essenwww.metallhandwerk.de

Bundesverband Rollladen+SonnenschutzPräsidentGeorg NüssgensHauptgeschäftsführerChristoph Silber-BonzHopmannstraße 2, 53177 Bonnwww.rs-fachverband.de

Deutscher HolzfertigbauverbandPräsidentErwin TaglieberHauptgeschäftsführerDipl.-Bw. (FH) Joachim HörrmannHelmuth-Hirth-Str. 7, 73760 Ostfildernwww.d-h-v.de

Tischler Schreiner DeutschlandPräsidentKonrad SteiningerHauptgeschäftsführerMartin PauknerLittenstraße 10, 10179 Berlinwww.tischler-schreiner.de

Verband Deutscher Kälte-Klima-FachbetriebePräsidentWolfgang ZarenskiGeschäftsführerNorbert HengstermannKaiser-Friedrich-Straße 7, 53113 Bonnwww.vdkf.de

Zentralverband des Deutschen BaugewerbesPräsident Dr.-Ing. Hans-Hartwig LoewensteinHauptgeschäftsführerRechtsanwalt Felix PakleppaKronenstraße 55-58, 10117 Berlinwww.zdb.de

Zentralverband des Deutschen DachdeckerhandwerksPräsidentDachdeckermeister Karl-Heinz SchneiderHauptgeschäftsführerRechtsanwalt Ulrich MarxFritz-Reuter-Straße 1, 50968 Kölnwww.dachdecker.de

Zentralverband Raum und AusstattungPräsidentNorbert BerndtGeschäftsführerMarkus SagaBurgstraße 81, 53177 Bonnwww.zvr.de

Zentralverband Sanitär Heizung KlimaPräsidentDipl.-Ing. Manfred StatherHauptgeschäftsführerRechtsanwalt Elmar EsserRathausallee 6, 53757 Sankt Augustinwww.zvshk.de

BUNDESVEREINIGUNG BAUWIRTSCHAFTGeschäftsstelleKronenstraße 55-5810117 Berlin Telefon 030 20314-0Telefax 030 20314-419www.bv-bauwirtschaft.de

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