Date post: | 06-Apr-2015 |
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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. Bonn – Berlin – Brüssel © BVK – 2014
Datenschutz
Arndt Halbach
Bonn, 22. Januar 2014
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. Bonn – Berlin – Brüssel © BVK – 2014
Tagung der BV-Vorsitzenden | 22. Januar 2014
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Herzlich willkommen!
1. Vorstellung
2. Was Datenschutz ist
3. Gesetzliche Verpflichtungen im Überblick
4. Datenschutz kontrollieren
5. Sanktionen
6. Wie der BVK Sie unterstützt
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1: Vorstellung
Arndt Halbach
Seit 1988 selbstständig in der IT-Branche
Geschäftsführer der GINDAT GmbHGeschäftsführender Gesellschafter derRS Gesellschaft für Informationstechnik mbH & Co. KG (Rechenzentrum und Systemhaus)
Seit 1998 als Externer Datenschutzbeauftragter tätig
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1: Vorstellung
Aus- und Weiterbildung in IT und Datenschutz:Technische Akademie Wuppertal
comTeam zertifiziertFSC zertifiziert, IT-Security Senior ConsultantZertifikat der Fachhochschule SüdwestfalenTeilnahme an ERFA-Gruppen (comTeam, GDD, etc.)Ausbilder zum DatenschutzbeauftragtenTÜV-zertifizierter DatenschutzauditorMitglied im Chaos Computer Club
Chaos Computer Club
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1: Vorstellung
GINDAT GmbH
Gesellschaft für IT-Normierung und Datenschutz
Geschäftsführer:
Arndt Halbach, TÜV-zertifizierter Datenschutz-Auditor, Mitglied im Chaos Computer Club
Dr. Hans Daldrop, zertifizierter Datenschutzbeauftragter
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1: Vorstellung
Mitarbeiter:
Zurzeit fünf Festangestellte im Backoffice, daneben ein Rechtsanwalt sowie sechszertifizierte Datenschutzbeauftragte.
Kunden: Bundesweit, davon 120 im Datenschutz (Datenschutzbeauftragter, Beratung)
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1: Vorstellung
Stützpunkte in folgenden Bundesländern:
Berlin
Nordrhein Westfalen
Rheinland-Pfalz
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Durch Partner in allen Bundesländern
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2. Was ist Datenschutz?
Datenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch.
Der Zweck des Datenschutzes wird darin gesehen, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.
Datenschutz steht für die Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen.
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3. Gesetzliche Verpflichtungen im Überblick
Schutz von personenbezogenen Daten
Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses (§ 4e, BDSG)
Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses für Jedermann (§ 4g, Abs. 2, Satz 2, BDSG)
Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (ab 10 Mitarbeiter)
Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen (§ 4g, Abs. 1, Nr. 1, BDSG)
Datenschutz-Schulung (§ 4g, Abs. 1, Nr. 2, BDSG)
Verpflichtung der Mitarbeiter auf den Datenschutz (§ 5 BDSG)
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4. Datenschutz kontrollieren (§ 4f BDSG)
Der Datenschutz wird kontrolliert von
dem Datenschutzbeauftragten (DSB),
den betroffenen Personen selbst,
der Aufsichtsbehörde.- Diese ist eine Landesbehörde- Sie kontrolliert die Anwendung der Datenschutzvorschriften
Die Aufsichtsbehörde darf ohne Begründung Kontrollen vornehmen!
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5. Sanktionen
Bußgelder bei Nichtbestellung eines DSB bis 50.000 Euro (§ 43, Abs. 3 BDSG)
Bußgeld bei Ordnungswidrigkeiten bis 300.000 Euro (§ 43, Abs. 3 BDSG) (z.B. personenbezogenen Daten werden unrechtmäßig erhoben bzw. verarbeitet)
Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren (§ 44, Abs. 1 BDSG)
Einhaltung des Code of Conduct der VUKündigung des Agenturvertrags
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6. Wie der BVK Sie unterstützt
Sie können einen Datenschutzbeauftragten zu besonderen Konditionen für die Versicherungsbranche bestellen. Sie erhalten u. a. folgende Leistungen:
Erstberatung vor Ort
Datenschutzaufnahme
Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses
Schulung der Mitarbeiter
Externer Datenschutzbeauftragter als ständiger Berater
Webportal
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6. Wie der BVK Sie unterstützt –
Erstberatung vor Ort
Erläuterung der Rahmenbedingungen zur Erfüllung der Richtlinien und Forderungen des BDSG und Besprechung der sinnvollen Vorgehensweise. Inbegriffen sind u.a.
• Erstellen einer Unternehmensrichtlinie
• Verpflichtung der Mitarbeiter auf den Datenschutz
• Gebäudebesichtigung
• u.v.m.
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6. Wie der BVK Sie unterstützt –
Datenschutzaufnahme
Erfassung und Dokumentierung des Datenschutz-Ist-Zustands im Unternehmen
Analyse der Datenstrukturen
Gemeinsames Erfassen sämtlicher Verfahren, in denen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
Erstellung eines Datenschutzberichtes
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6. Wie der BVK Sie unterstützt –
Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses
Der erste Schritt nach der Erstaufnahme ist in der Regel die Erstellung des öffentlichen Verfahrens-verzeichnisses nach (§ 4g, Abs. 2, Satz 2, BDSG).
Darin wird unter anderem dokumentiert, wer welche Daten zu welchem Zweck erhebt, verarbeitet und nutzt. Das öffentliche Verfahrensverzeichnis ist auf Antrag jedermann in geeigneter Weise verfügbar zu machen!
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6. Wie der BVK Sie unterstützt –
Schulung der Mitarbeiter
Über den BVK können Sie Datenschutz-Schulungen in Anspruch nehmen, die mehrmals im Jahr deutschlandweit stattfinden.
Sie können an Online-Schulungen zum Datenschutz teilnehmen – bequem von Ihrem Arbeitsplatz aus.
Sie können Frontalschulungen buchen.
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6. Wie der BVK Sie unterstützt – Externer
Datenschutzbeauftragter als ständiger Berater
Es kommt immer wieder zu speziellen Fragen aus dem Datenschutz, z.B.
• Wann dürfen die Mitarbeiter privat Mailen und Surfen?
• Wann darf ich Newsletter per E-Mail verschicken?
• Was ist zu tun, wenn Daten durch technisches oder menschliches Versagen in die Öffentlichkeit kommen?
In diesen und anderen Fällen steht Ihnen ein Datenschutzbeauftragter als ständiger Berater zur Seite.
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6. Wie der BVK Sie unterstützt – Webportal
Sie können auf ein Webportal mit integriertem Handbuch zugreifen mit:
vorbereiteten Musterverfahren für die Versicherungsbranche unterteilt nach
- Versicherungsmaklern- Gebundenen Versicherungsvertretern und - Mehrfachagenturen
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6. Wie der BVK Sie unterstützt – Webportal
Sie können auf ein Webportal mit integriertem Handbuch zugreifen mit:
Vordrucken, Merkblättern und Checklisten, z.B. - Merkblatt zum Clean Desk- Merkblatt zum Passwortgebrauch- Merkblatt zur Verpflichtung der Mitarbeiter auf den Datenschutz- Verpflichtungserklärung für die Mitarbeiter auf den Datenschutz
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6. Wie der BVK Sie unterstützt – Webportal
- Allgemeine Aufbewahrungsfristen
- Pflichtangaben in E-Mails
- Richtlinie zur Nutzung von Notebooks und mobilen Endgeräten
- und einiges mehr…
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6. Wie der BVK Sie unterstützt – Webportal
Außerdem finden Sie in dem Webportal:
Verträge, z.B. - Arbeiten im Homeoffice und Datenschutz- Vertraulichkeitsvereinbarungen- Vertrag zur so genannten Auftragsdaten- verarbeitung (z.B. bei Inanspruchnahme eines Unternehmens für die Fernwartung)
Unterlagen zu technischen und organisatorischen Maßnahmen u.v.m.
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6. Wie der BVK Sie unterstützt – Webportal
Anweisungen und Richtlinien
Einwilligungserklärungen
Datenschutz-News
Literaturvorschläge
Allgemeine FAQs
u.v.m.
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6. Wie der BVK Sie unterstützt
Sie erhalten regelmäßig einen Infobrief zum Datenschutz.
Und wenn Sie Fragen haben, steht Ihnen eine Hotline mit Datenschutzbeauftragten zur Verfügung!
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit !
Noch Fragen?
GINDAT GmbHAlleestraße 7542853 RemscheidTel. (0 21 91) 909-430E-Mail: [email protected] [email protected]