Date post: | 06-Apr-2016 |
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BSKM 14 Informiert!
BeleuchtungseinrichtungBauartgenehmigungen
Alle Beleuchtungssysteme im Fahrzeug müssen Bauartgenehmigt sein (EG, ECE)
Sie dürfen in keinem Fall verändert werden (dunkle Lackierung oderstärkere Glühlampen) gemäß §17 der StVZO Beleuchtung Absatz 1
Sie müssen symmetrisch angebracht sein und mit gleicher Leuchtstärke strahlen.
BSKM 14 Informiert!
BSKM 14 Informiert!
BeleuchtungseinrichtungErsatz – Zusatzscheinwerfer
Derzeit liegen Front- und Rückscheinwerfer im Trend im Klarglasdesign und LED-
Leuchten (wenn diese nicht am Fahrzeug vorhanden sind, gibt es diese im
Zubehörhandel zu kaufen)
Xenonscheinwerfen liegen sehr im Trend, bei dieser Umrüstung sind mehrere Punkte
zu beachten: - Scheinwerferreinigungsanlagen &
- Automatische Leuchtweitenregulierung ist nachzurüsten
BSKM 14 Informiert!
BeleuchtungseinrichtungGesetzliche Grundlagen:
Zulässig gemäß §17 Absatz 1 der StVZO durch Bauartgenehmigung
Eigenmontage ist erlaubt(Fachgerechte Montage empfehlenswert)
Leuchtpaare dürfen nur die gesetzlich vorgeschriebenen Farben beinhalten
…unbedingt zu beachten ist!
Leuchtpaare symmetrisch anordnen!
Gleiche Leuchtfarbe und Leuchtstärke!
Lauflichter & pulsierendes Licht ist verboten!
Unterflurbeleuchtung ist unzulässig!
Innenbeleuchtung erlaubt (abschaltbar und nicht nach außen abstrahlt)!