BRÜCKENBAU
IDEEN GEMEINSAM UMSETZEN.
Schalungs- undBewehrungszubehör
Kappensanierung
Kappenbahn
Kappenriegel-Elemente
Spundwandkopfschalung
Schrammbordschalung
Stahlverbundbrücken-Schalungen
Absturzsicherung
Montage-, Arbeits- undInspektionsbühnen
Teilelisten
Kappenriegel an Fertigteilen
Kappenriegel
horizontal / vertikal
4
SYSTEME FÜR IHR
Brückenbauwerke prägen Städte und Landschaften. Sie müssenökologische, ökonomische und funktionale Aspekte in sich vereinen.Nachhaltiger Brückenbau für morgen beginnt heute. Dazu brauchtman Unternehmen, die weiter denken.
Quick Bauprodukte bietet technische Qualität auf höchstem Niveau,mit eigener Produktion. Richtungsweisende Innovationen kommenaus unserem Unternehmen und mit zahlreichen Patent- undGebrauchsmusteranmeldungen sind wir aktiv in Forschung undEntwicklung. Denn wir wollen besser werden. Jeden Tag.
Die beste Technik kann nur so gut sein, wie die Menschen, die hinterihr stehen. Nach über dreißig erfolgreichen Jahren stellt Quick dieWeichen Richtung Zukunft.
Wir wollen nah an unseren Kunden sein. Als Quick-Team wollen wirwachsen und arbeiten dafür, aus einer Idee eine fachgerechteLösung zu erschaffen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.Bester Service – für Ihr Projekt.
Neue Ideen // Neues Denken // Neue Qualität
5
BRÜCKENBAU-PROJEKT
Starke Ideen. Seit über 30Jahren.
6
MEHR FARBE INS GRAU
StahlverbundschalwagenSpace
ProduktionFaserbeton-Abstandhalter CLIPO
7
DURCH INNOVATIONEN
Unsere Patente arbeiten für Sie. Tag für Tag.
Quick Bauprodukte macht Zukunft aus Tradition. Seit mehr als 30 Jahrenbauen wir unsere Erfahrung weiter aus.
Wir wissen, auf was es ankommt und haben stets dasOptimum im Fokus. Forschung und Entwicklung sind für
uns ein wichtiger Erfolgsfaktor.
Revolutionäre Entwicklungen zeigen neue Wege auf.72 Gebrauchsmuster- und Patentanmeldungengehen bisher auf unser Konto. Bis heute einmalig istunser spezieller Bewehrungs-Rückbiegeanschlussin komplett ausbaubarem Kunststoffhalter. Oder der
weltweit erste asbestfreie Faserbeton, den wir 1984auf den Markt brachten. Sehr viele von uns entwickelte
Faserbeton-Abstandhalter sind international jeden Tagerfolgreich im Einsatz.
Alle unsere Entwicklungen haben nur ein Ziel:Ihr Projekt optimal von der Idee bis zur Umsetzung zu betreuen.Quick bringt Sie mit Qualität nach vorn.
Bewehrungs-Rückbiegeanschluss BRA Absturzsicherung Clou (patentiert) mitGeländerpfosten
72
8
DIENSTLEISTUNGEN VON QUICK
3 UNTERSTÜTZUNG IN DER SUBMISSIONSPHASE
3 PLANERSTELLUNG
3 PRÜFFÄHIGE STATIK BIS ZUR GEPRÜFTEN STATIK
3 MONTAGE IN IHREM HAUSE ODER AUF DER BAUSTELLE
3 PROJEKTBETREUUNG AUF DER BAUSTELLE
Quick unterstützt Ihr Bauvorhaben und bietet Ihnen innovative Produkte vonbester Qualität. Unser geschultes Montage-Team inklusive Richtmeister installiertSpezialgerät auf Ihrer Baustelle exakt nach Planungsvorgabe.Wir sind Ihr Partner für Schalung und Bewehrung.Mehr Effizienz im Brückenbau mit Quick.
9
Sie wollen das volle Quick-Programm?
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!
Know-how
Lösungen
Produktion
Service
10
KAPPENQUERSCHNITT BEISPIELE
Standard-Kappe
Kappe auf Stützwand
Standard-Mittelkappe
Schwere tiefhängendeKappe
Kappe mit Schotterwand und Versorgungskanal
Kappe mit Brüstung
Tiefhängende Kappe
Extrem tiefhängende Kappe
Versorgungskanal Schotterwand
11
Technische Änderungen vorbehalten
Schalungslösungen
4.Quick-Kappenschalung mit Bahn(Wirtschaftlich schon ab3 – 4 Betoniertakten)
Vorteile:• kann ohne Montagebühne,
nur mit Bühnenrahmenverlängerungumgesetzt werden
• horizontal und vertikal einsetzbar
3.Quick-Kappen-Elementschalung »ES«(Hebegerät erforderlich)
Vorteile:• kann mehrfach eingesetzt werden• keine Montagebühne erforderlich• saubere, aufgeräumte Baustelle• horizontal und vertikal einsetzbar
2.Quick-Kappenriegel Typ 99(manuell geschalt)
(Montage von der Montagebühne)
1.Konventionelle Schalung mit Kantholz(manuell geschalt)
Zeitfaktor(Aufwandswert)Erfahrungswerte bei Standard-kappen 35 x 55 cm
Zeitaufwand inkl. Montageund Demontage:
0,5 Stunden / m2
(bei ca. 20 Einsätzen)
Ein- und Ausschalen:
0,3 Stunden / m2 Einschalen0,2 Stunden / m2 Ausschalen
Vor- und Demontageder Elemente:
0,8 Stunden / m2 Vormontage0,4 Stunden / m2 Demontage
Ein- und Ausschalen:1,5 Stunden / m2
Ein- und Ausschalen:3 Stunden / m2
Vorteile
Der Quick-Kappenriegel wird im Brücken- undIngenieurbau sowie im Spezial-Tiefbau einge-setzt. Er garantiert maßgenaues Arbeiten underspart erhebliche Lohn- und Materialkosten.Er kann ohne Kran montiert werden. Durchseine solide Konstruktion bietet er höchsteSicherheit.
Vielseitig einsetzbar als:• Kappen-Schalungsriegel• Schutzbühne• Kappen-Elementschalung• Kappen-Schalungsbahn• für kleine und große Brücken • für beliebige Kappenquerschnitte• für beliebige Radien
ENTSCHEIDUNGSHILFEN
Technische Entscheidungshilfen und StundensätzeQuick-Kappenriegel und Varianten
12
DAS BAUKASTEN-SYSTEM
3 gute Gründefür das Brückenbaugerät von Quick
3 Maßgeschneidert für Ihren Einsatz
Das Quick Brückenbaugerät wird jeweils für Ihr
Bauvorhaben individuell zusammen gestellt
und statisch bemessen.
Hierdurch werden höchste Ansprüche in
Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Handhabung erfüllt.
3 Schlankes Design
Durch die maßgeschneiderte Lösung ist es uns möglich,
alle einzelnen Komponenten optimal auszulegen.
Dadurch bleiben die einzelnen Elemente leicht händelbar
und ermöglichen eine einfache, schnelle und
kostengünstige Montage.
3 Baukasten-System
Das Quick Brückenbau-System ist modular ausgelegt.
Dadurch können bestehende Elemente ersetzt und erweitert
werden, um andere Funktionen oder Aufgaben zu erfüllen.
13
FÜR INDIVIDUELLE EINSÄTZE
Das variable Baukasten-SystemBauteile vielseitig einsetzbar
Einzelriegel Kappenelement
Kappenbahn
Stets die passende Lösung für Ihre Brücke
14
SCHALUNGS- UND BEWEHRUNGS-
Bipo-S – Extrem belastbarFaserbeton-Abstandhalter mit Draht
FBKB Kleeblatt Faserbeton-Schalungsaufständerung
KAP 15,0 KalottenplatteA 15 FS Ankerstab
FB-D 22/40Faserbeton-DistanzrohrDK 22/10 WKunststoff-DichtungskappeVK-DK 22/10Faserbeton-Verschlusskonus
Auch mitÖsendraht
lieferbar
2
3 4
3 4
2
5
1
1
Aal Faserbeton-Abstandhalter mitoder ohne Noppen
bis
15
ZUBEHÖR
5
8
6
Technische Änderungen vorbehalten
7
A/P Faserbeton-Abdeckplatte
Gussteil MA 15,0 Montageanker
Übe
rbau
ABS-K Faserbeton-Abschalprofil
ABS-Profil
Schaumband
FaserbetonABS-K-Profil
Alu-Nagel3,0 x 35 mm
6
Expansivmörtel EM 0-0,4
Brückensanierung
85 - 90
30 - 40
BFA 15,0 und BFA 15,0 S*Beton- und Felsanker „S”** mit bauaufsichtlicher Zulassung
ABS Faserbeton-Abschalprofil
7
Brückensanierung
geschlitzt
gebohrt
ABS-Duo
ABS
35 - 36 mm
200 - 250 mm
A/P Faserbeton-Abdeckplatte20 mm stark
MA 15,0 Montageankermit bauaufsichtlicher Zulassung
FBA Faserbeton-Bewehrungs-aufständerung
5
Nagelstern-stopfen
8
Schaumband
WIB-Brücken
KST 26Kunststoff-stopfen
1
ANWENDUNGSBEISPIELE
Das ABS-Profil ist rüttelbohlenfest.
Verzahnung zur Querkraft-Abtragung
16
SCHALUNGSZUBEHÖR
ABSCHALSYSTEME
Art-Nr.
12624
12625
12626
12627
12628
12629
12630
126301
12631
12632
12633
12634
12635
12636
Typ
ABS- 60 Vario
ABS- 80 Vario
ABS-100 Vario
ABS-150 Vario
ABS-160 Vario
ABS-180 Vario
ABS-200 Vario
ABS-220 Vario
ABS-240 Vario
ABS-250 Vario
ABS-300 Vario
ABS-350 Vario
ABS-400 Vario
ABS-450 Vario
Bmm
8
8
8
8
8
8
8
10
10
10
10
12
13
13
Gewichtkg/m
1,80
2,40
2,90
4,10
4,40
5,30
5,70
6,40
6,70
7,00
8,70
13,00
14,90
16,70
Stck/Pal.
957
736
588
302
302
221
221
221
166
166
151
100
100
100
1.148,40
883,20
705,60
362,40
362,40
265,20
265,20
265,20
199,20
199,20
181,20
120,00
120,00
120,00
m/Pal.
Auf Wunsch können die Profile auch in anderen Längen und Breiten geliefert werden.
11616
11617
11618
G (Gerade) rot
AE (Außenecke) grün
IE (Innenecke) blau
100
100
100
0,02
0,07
0,07
Elementverbinder // für ABS-Vario- und ABS-BWU-Profile
ABS-Vario Abschalbohle // Faserbeton // Standardlängen 1,20 m
ABS-Eco Abschalbohle // Faserbeton // Standardlängen 1,20 m
Art-Nr. Typ
12724
12725
12726
12727
12729
12730
12733
12734
12736
12737
12738
ABS-150 Eco
ABS-160 Eco
ABS-180 Eco
ABS-200 Eco
ABS-220 Eco
ABS-240 Eco
ABS-250 Eco
ABS-300 Eco
ABS-350 Eco
ABS-400 Eco
ABS-450 Eco
Bmm
7
7
7
7
8
8
8
10
10
12
12
Gewichtkg/m
3,70
4,00
4,80
5,10
5,80
6,00
6,30
7,80
11,70
13,40
15,00
Stck/Pal.
300
300
220
220
220
160
160
150
100
100
100
m/Pal.
360
360
264
264
264
192
192
180
120
120
120
Auf Wunsch können die Profile auch in anderen Längen und Breiten geliefert werden.
H
B
H
B
Stck/VPE
GewichtStck/kg
Cmm
12
12
12
12
18
18
18
18
18
18
18
22
22
22
Hmm
60
80
100
150
160
180
200
220
240
250
300
350
400
450
Cmm
14
14
14
14
16
16
16
20
20
20
20
Hmm
150
160
180
200
220
240
250
300
350
400
450
1
Zubehör Typ
Typ IETyp AETyp G
C
C
17
ABSCHALSYSTEME
Befestigung der ABS-Profile an der Schalung
ABS-Vario als Deckenrandabschaler
ABS zur Überbrückung von Schalungsfugen
Art-Nr.
12649
12641
12645
12646
12648
12650
Zuschlag
Schlitzungen
Bohrung bis Ø 20 mm
Bohrung bis Ø 50 mm
Bohrung bis Ø 100 mm
Bohrung bis Ø 150 mm
Sonderabmessungen
Spezialanfertigungen
Bohrungen und Schlitzungenfür Bewehrung sowie Nagelloch undSpanngliedbohrung nach Bedarf
d d d d
B
cc
c c
a a ab bb
L
c
Bohrung
Spanngliedbohrung
Schlitzung
Nagelloch
ABS als verlorene Schalung im Brückenbau.Mit Bohrung und Schlitzung für dieDurchführung der Bewehrungsbügel.
Radius
Vorgebogenes und gebohrtesABS-Profil
Vorgebogenes Elementmax. Segmentlänge 1,50m
SCHALUNGSZUBEHÖR
Einsatzbereiche // Vorteile3 Decken- // Wandabschalung3 Überbrückung von Schalungsfugen3 verlorene Schalung // Brückenbau
Wand
DeckeDecken-stärke
min. 6 cm
1
Alu-Nagel
ABS-Profil
Schaumband
ABS-K Profil
Alu-Nagel 3,0 x 35 mm
Brücken-Überbau
18
SCHALUNGSZUBEHÖR
ABSCHALSYSTEME
ABS-K Abschalprofil // Faserbeton // für Brücken-Kappen // Standardlänge 1,20 m
Auf Wunsch können die Profile auch in anderen Längen und Breiten geliefert werden.Profile auch mit aufgerauter Oberfläche lieferbar.
Art-Nr. Typ Gewichtkg/m
Stck/Pal.
m/Pal.
12769
12770
12771
12772
12773
12774
12775
12776
12777
12778
12779
ABS-150 Duo
ABS-160 Duo
ABS-180 Duo
ABS-200 Duo
ABS-220 Duo
ABS-240 Duo
ABS-250 Duo
ABS-300 Duo
ABS-350 Duo
ABS-400 Duo
ABS-450 Duo
3,70
4,00
4,80
5,10
5,80
6,00
6,30
7,80
11,70
13,40
15,00
300
300
220
220
220
160
160
150
100
100
100
360
360
264
264
264
192
192
180
120
120
120
ABS-Duo Abschalbohle // Faserbeton // Standardlänge 1,20 m
Einsatzbereiche3 als Arbeitsfuge nach Eurocode
einsetzbar3 verschiedene Oberflächen möglich3 alle Oberflächenausführungen nach
DIN EN 1992-1-182011 möglich3 für Arbeitsfugen bei Decke
und Wand3 garantiert gute Verzahnung3 zur Abtragung von Querkräften
Art-Nr.
12800
12801
12802
12803
12804
12805
12806
12807
12809
12815
12813
12814
25600
15624
Typ
ABS – 60 K
ABS – 80 K
ABS – 100 K
ABS – 120 K
ABS – 150 K
ABS – 180 K
ABS – 200 K
ABS – 250 K
ABS – 300 K
Sonderabmessung und Sonderlängen
Zuschlag für Nagellochbohrung
Alu-Nagel 3,0 x 35 mm (250 Stck/VPE)
Alu-Nagel 3,0 x 50 mm (250 Stck/VPE)
Schaumband (10 m Länge · 15 mm Breite · 6 mm Stärke)
Gewichtkg/m
1,50
2,00
2,40
3,20
4,00
5,00
5,50
7,00
8,00
1.148,4
883,2
705,6
636,0
362,4
265,2
265,2
199,2
181,2
m/Pal.
Einsatzbereiche3 Brückenkappen
Bohrungen und
Schlitzungen
siehe Seite 17
mm
150
160
180
200
220
240
250
300
350
400
450
H
7
7
7
7
8
8
8
10
10
12
12
Bmm
14
14
14
14
16
16
16
20
20
24
24
Cmm
H
BC
Auf Wunsch können die Profile auch in anderen Längen und Breiten geliefert werden.
Bmm
8
8
8
8
8
12
12
12
12
Cmm
15
15
15
15
15
20
20
20
20
Stck/Pal.
957
736
588
530
302
221
221
166
151
Hmm
60
80
100
120
150
180
200
250
300
H
C
B
1
Verzahnungstiefe variabel
Alu-Nagel
Schaumband
Schaumband
19
ASS // die fertige Aussparung für Wand und Decke, besonders für den Tunnelbau // Faserbeton // Patent-Nr. 19608786
Wichtig!3 Maßangaben immer
Innenmaß3 Maßtoleranzen sind
aufgrund desFertigungsverfah-rens möglich
ASS-Standardfür Wand und Decke
Breite
Höh
e
Läng
e
Pos.Abmessungen
Länge cm Breite cm Höhe cm Stückmit
Deckel Boden
Bedarfsanfrage-Tabelle ASS
ASS-Runddie preisgünstigste Lösung
wahlweise mitBoden oder Deckel
Bohrungen für Rohranschlüsse oder andere Einbindungen in das ASS können bereits werkseitig erstellt werden.
ABSCHALSYSTEME
SCHALUNGSZUBEHÖR
Einsatzbereiche3 Lichtschächte3 Versorgungsschächte
1
mit Wölbung,Bohrungen oder
Deckel
20
SCHALUNGSZUBEHÖR
ABSCHALSYSTEME
A/P Abdeckplatte // faserbewehrte Betonplatte mit einheitlicher Farbgebung
Einsatzbereiche3 verlorene Schalung3 WIB-Brücken
19
29
38
Gewichtkg/m2
Art-Nr.
126512
126511
12651
15624
Typ
A/P 10
A/P 15
A/P 20
Schaumband (10 m Länge · 15 mm Breite · 6 mm Stärke)Verpackung 20 Stck/Karton
max. 125
max. 125
max. 125
Bcm
10
15
20
max. 245
max. 245
max. 245
Lcm
Amm
B
A
Trag-richtungL
Biegezugfestigkeitbei 20 mm-Platte, > 20 N/mm2
Schaumband
A/P Abdeckplatte – als verlorene Schalung
PRÜFZEUGNIS
1
Schaumband
Stahlträger
B
Schaumband
WIB-Brücken
FBSA Schalungsaufständerung // Faserbeton
Art-Nr.
22512
22513
22509
22510
22511
Typ
FBSA Vierkant A x B
FBSA Rund
A x B
Ø
Abmessungmm
21
AUFSTÄNDERUNGEN
SCHALUNGSZUBEHÖR
FBKB Kleeblatt Schalungsaufständerung // Faserbeton
Art-Nr.
32110
32111
32112
32113
Typ
Kleeblatt 150 x 150
Schnittzuschlag
Schrägschnittzuschlag
Ausschnittzuschlag
Gewichtkg/m
35,00
Einsatzbereiche3 Brückenbau, Hohlkasten
BT
Brückenbau Hohlkasten
Hohlkastenschalung
Kleeblatt 150 x 150 oder 200 x 200
Art-Nr.
32114
32111
32112
32113
Typ
Kleeblatt 200 x 200
Schnittzuschlag
Schrägschnittzuschlag
Ausschnittzuschlag
Gewichtkg/m
55,00
Kleeblatt150 x 150 oder200 x 200
Schalungsstoß
Draufsicht
Höh
e
Brückenbau Hohlkasten
Hohlkasten-Schalung
Schalungsaufständerung
Ø
Höh
e
Höh
e
BA
Vierkant Rundprofil
Pos.Abmessungen
Höhe mm A mm B mm Stück
Bedarfsanfrage-Tabelle FBSA
Ø mm
Ausschnitte
1
22
SCHALUNGSZUBEHÖR
ANKERSTÄBE
Art-Nr.
14600
14601
Lagerlänge: 6,20 m
Fixlängen-Zuschlag:
14603
14604
Typ
A 15 FS
A 20 FS
A 15 FS
A 20 FS
Amm
15,0
20,0
17,5
22,5
Gewichtkg/m
1,48
2,56
TragkraftKN
80
140
165
285
BruchlastKN
A-FS Ankerstab // 10 mm Steigung // Ø 15 und 20 mm, Schalungsanker nach DIN 18216kalt gerolltes Gewinde bieg- und schweißbar
Vorteiledes gerollten Gewindes:3 sehr maßhaltig3 sehr glatte Oberfläche3 leichtes Anziehen und Lösen der Mutter
B A
A-FA Dywidag-Ankerstab // 10 mm Steigung // Ø 15, 20 und 26,5 mm // Schalungsanker nach DIN 18216 // warmgewalztes Gewinde // bieg- und schweißbar
Art-Nr.
14606
14607
14608
Lagerlänge: 6,00 m
Fixlängen-Zuschlag:
14609
14610
14605
Typ
A 15 FA
A 20 FA
A 26 FA
A 15 FA
A 20 FA
A 26 FA
15,0
20,0
26,5
17,5
22,5
30,0
Gewichtkg/m
1,44
2,56
4,48
TragkraftKN
90
160
280
195
345
606
BruchlastKN
B A
Mit DIBt-Zulassung und Schweißeignungsprüfung
Mit DIBt-Zulassung und Schweißeignungsprüfung
Bmm
Amm
Bmm
Ankerstäbe sind auf Anfrage auchverzinkt oder in Edelstahl erhältlich.
ALL
GEMEINE
B
AU AU FSICHTLIC
HEZULASSUNG
ALL
GEMEINE
B
AU AU FSICHTLIC
HEZULASSUNG
1
23
VERANKERUNGSTEILE
SCHALUNGSZUBEHÖR
Art-Nr.
14613*
14614**
Typ
KAP 15,0
KAP 20,0 rund
Gewichtkg/Stck
1,26
1,80
Amm
Ø 130
25
25
Stck/VPE
KAP Kalottenplatte // verzinkt // Mutter nicht arretiert
A
B
KOP Kombiplatte // verzinkt
Art-Nr.
14615*
Typ
KOP 15,0
Gewichtkg/Stck
25
Stck/VPE
VP Vollplatte // schwarz
Art-Nr. Typ Gewichtkg/Stck
Stck/VPE
14622
14623
VP 20,0
VP 26,5
5
5
2,15
3,99
Cmm
Bohrung mm
20
30
24
31
UP Unterlegplatte // verzinkt
14616 UP 15,0 25
FM Flügel-/Flanschmutter // verzinkt
14631
14632
14633
14634
14635
14636
FM 15,0
FM 20,0
FM 26,5
FM 15,0
FM 15,0
FM 20,0
100
50
25
25
25
20
Flügelmutter, 2-flüglig
Flügelmutter, 2-flüglig
Flügelmutter, 2-flüglig
Flanschmutter, 3-flüglig, Ø 95 mm
Flanschmutter, 3-flüglig, Ø 100 mm
Flanschmutter, 3-flüglig, Ø 130 mm
A
B
C
1,35
Art-Nr. Typ Gewichtkg/Stck
Stck/VPE
0,32
0,45
0,90
0,66
0,70
1,54
Art-Nr. Typ Gewichtkg/Stck
Stck/VPE
1,05
A
B
A
B
Bmm
120 120
Amm
Bmm
120 120
Amm
Bmm
120
120
120
150
Amm
Bmm
120 120
* Maximaler Neigungswinkel der Flügelmutter ca. 11** Maximaler Neigungswinkel der Flügelmutter ca. 5
* Maximaler Neigungswinkel der Flügelmutter ca. 4
KAP 15,0
KAP 20,0 rund
1
24
SCHALUNGSZUBEHÖR
VERANKERUNGSTEILE
SKM Sechskantmutter // schwarz
BM Bundmutter // verzinkt
147201 BM 15/35 100
SK-VM Sechskant-Verbindungsmuffe
RM Rundmuffe // schwarz // schweißbar
14679 RM 15/70 50
14628
14629
14630
SK 15/100 VM
SK 20/110 VM
SK 26/150 VM
100
50
50
L
SW
L
SW
AF Anschweißflansch // Schmiedeteil
Art-Nr. Typ Gewichtkg/Stck
Stck/VPE
14668 AF 15,0 50
mm
32
B
128
Amm
C
47
mm
0,39
A
B
C
14624
14625
146251
14626
14627
SKM 15/30
SKM 15/50
SKM 15/100
SKM 20/60
SKM 26/80
100
100
100
50
50
Art-Nr. Typ Gewichtkg/Stck
Stck/VPE
60
90
90
160
300
TragkraftKN
SW Lmm
30
30
30
36
46
30
50
100
60
80
0,13
0,21
0,43
0,34
0,74
Art-Nr. Typ Gewichtkg/Stck
Stck/VPE
TragkraftKN
SW Lmm
60 30 35 0,14
Art-Nr. Typ Gewichtkg/Stck
Stck/VPE
TragkraftKN
SW Lmm
90
160
300
30
36
46
100
110
150
0,43
0,63
1,36
Art-Nr. Typ Gewichtkg/Stck
Stck/VPE
TragkraftKN
Lmm
90 70 0,27
SW
L
L
1
25
VERANKERUNGSTEILE
SCHALUNGSZUBEHÖR
AHD Abschalhülse D
Art-Nr.
15630
Typ
Abschalhülse DW 15, aus Kunststoff
inkl. Nagelstopfen
50
Stck/VPE
PA Plattenanker
Art-Nr.
14611
14612
Typ
Plattenanker PA 15,0
Plattenanker PA 20,0
Gewichtkg/Stck
Stck/VPE
Lmm
160
275
AA Alu-Ankerhülse
Gewichtkg/Stck
Art-Nr.
36015
36016
36017
36018
Typ
Alu-Ankerhülse DW 15
inkl. Nagelkonus
EPS-Styropor-Stopfen
Betonkegel für PVC-Nagelkonus
Kleber f. Betonkegel im Anschlussbereich
Stck/VPE
130
Längemm
100
100
100
1
AHR Abschalhülse R
Art-Nr.
156301
Typ
Abschalhülse DW 15, aus Kunststoff inkl.
Verschlusszapfen und vormontiertem Nagelkonus
100
Gewichtkg/%Stck
Stck/VPE
Tmm
10
15
Bmm
100
120
Amm
50
60
1,16
2,75
T
A
L
B
Gewichtkg/%Stck
0,01
–
0,10
100,00
4,00
6,00
VerschlusszapfenNagelkonus
Nagelstopfen
Abschalhülse
Nagelkonus
Ankerhülse
15
10
PRÜFBERICHT
1
26
SCHALUNGSZUBEHÖR
VERANKERUNGSTEILE
BFA Beton- und Felsanker
0,18
0,25
0,35
Gewichtkg/Stck
Art-Nr.
14671
14672
14673
Typ
BFA 15,0
BFA 20,0
BFA 26,5
min. 230
min. 230
min. 230
Bohrloch-tiefe mm
110
110
110
34-37
40-42
51-53
BohrlochØ mm
Längemm
50
50
50
Stck/VPE
BFA 15,0 S Beton- und Felsanker // mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung
0,2514676 BFA 15,0 S min. 230110 37 50
SCA Schlaganker // nachträglich einschlagbarer „Dübel” mit DW 15-Innengewinde verzinkt
0,16
0,45
Gewichtkg/Stck
Art-Nr.
36045
36046
Typ
Schlaganker mit DW 15-Innengewinde
Schlagdorn für Schlaganker DW 15
Stck/VPE
50
1
Montage
Gewichtkg/Stck
Art-Nr. Typ Bohrloch-tiefe mm
BohrlochØ mm
Längemm
Stck/VPE
Schnitt
Loch Ø 22 mm vorbohren
Schlaganker in die nötige Tiefeeinschieben
und mittels Schlagdorn durchkräftige Schläge vorspreizen
Gewindeteil bis zum Anschlag kräftig eindrehen
Bohrloch mit Bürste oderDruckluftpumpe reinigen(Artikel siehe Seite 44)
Max. Zugkraft NRK,S = 158 KN
Jede Befestigungsstelle darf nur einmalig max. 6 Monate verwendet werden!
Schlaganker
Schlagdorn
ALL
GEMEINE
B
AU AU FSICHTLIC
HEZULASSUNG
1
27
VERANKERUNGSTEILE
SCHALUNGSZUBEHÖR1
MA Montageanker // mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung
MAE Montageanker
Art-Nr. Typ Gewichtkg/Stck
Stck/VPE
14674
14675
14476
MA 15,0 G
MA 15,0 nur Gussteil
Nagelstern-Stopfen
0,55
0,40
0,05
75
90
75
120
60
80
Ø 27 mm
BDmm
80
80
Einsatz bei KappensanierungGussteil in Mörtel setzen(Expansiv-Mörtel 0 – 0,4)
H
Schalhaut
Mindest-bewehrung10/15
Nagelsternstopfen(Montagehilfe/Aufbaufixierung)
Faserbeton-rohr
Montageanker MA15 – Gussteil
Art-Nr. Typ Gewichtkg/Stck
Stck/VPE
146751
146752
146753
146754
MA 15,0 E nur Gussteil eckig, 55x80x58 mm
MA 15,0 E nur Gussteil eckig, 70x100x58 mm
Kunststoff-Fuß für MAE klein und groß
Kunststoff-Stopfen für MAE klein und groß
50
50
50
1.000
Hmm
Cmm
Nagelstern-Stopfen
Faser-beton
Guss-teil
MontageankerMA 15,0 G
H
BD
C
0,45
0,60
0,04
–
ALLGEMEINE
BA
UA
UFSIC HTLIC
HE
ZULASSUNG
Art-Nr. Typ Gewichtkg/% Stck
Stck/VPE
11436 Kunststoffstopfen KST 26 0,481.00026
Amm
Art-Nr. Typ Gewichtkg/% Stck
Stck/VPE
124341 Faserbeton-Stopfen FB-S 26/30 3,665003024
A=Ømm
Lmm
siehe Seite 30
siehe Seite 31
MontageankerMA 15,0 Gussteil
H
C
28
SCHALUNGSZUBEHÖR
DISTANZROHRE
Art-Nr. Typ Gewichtkg/m
m/Pal.
12404
12405
12406
12407
12408
12409
12410
12411
12412
12398
12399
FB-D 22/40
FB-D 22/46
FB-D 26/46
FB-D 32/52
FB-D 40/60
andere Abmessung
Schnittzuschläge 22/40
Schnittzuschläge 22/46
Schnittzuschläge 26/46
Schnittzuschläge 32/52
Schnittzuschläge 40/60
1,90
3,20
2,80
4,00
3,40
750
600
625
500
350
FB-D Faserbeton-Distanzrohr // Standardlänge: ca. 125 cm
40
46
46
52
60
22
22
26
32
40
Wandungmm
9
12
10
10
10
FB-D/F Faserbeton-Distanzrohr 22/40 // Fixlängen
Lagerlängen(Enden nicht geschnitten)
Innen-Ømm
Außen-Ømm
Art-Nr. Typ Gewichtkg/%Stck
Stck/Pal.
12413
12414
12415
12416
12417
12418
12419
12420
12421
12422
12423
12424
12425
12426
12427
12428
FB-D 22/40 F
FB-D 22/40 F
FB-D 22/40 F
FB-D 22/40 F
FB-D 22/40 F
FB-D 22/40 F
FB-D 22/40 F
FB-D 22/40 F
FB-D 22/40 F
FB-D 22/40 F
FB-D 22/40 F
FB-D 22/40 F
FB-D 22/40 F
FB-D 22/40 F
FB-D 22/40 F
Sonderlängen
19,00
28,50
34,20
38,00
41,80
43,70
45,60
47,50
53,20
57,00
66,50
69,90
76,00
85,50
95,00
6.000
4.800
4.000
3.200
3.000
2.800
2.800
2.800
2.000
2.000
2.000
2.000
1.600
1.200
1.200
10
15
18
20
22
23
24
25
28
30
35
36,5
40
45
50
Stck/Karton
150
120
100
80
75
70
70
70
50
50
50
50
40
30
30
Schnittlängecm
Faserbeton-Distanzrohre
Fix-längen
Wandstärke
Verpackungsart: Gitterbox // Kleinmenge im KartonSchnittlänge FB-Rohr = Wandstärke -2x DK
STR Stahlrohr // zur Verlängerung bei überlangen Distanzrohren // Standardlänge: 6,00 m
Art-Nr. Typ Gewichtkg/m
m/Bund
14400
14402
STR 22
STR 26
0,56
0,88
54
54
22
26
Innen-Ømm
24
29
Außen-Ømm
Kombi-Distanzrohr+
+=
Lagerlänge
ca. 125 cm
Stahlrohr Faserbeton-rohr
min. 15 cmmin. 15 cm
Wandstärke
Faserbeton-rohr
inkl. 2 x Dichtungskappe (frei wählbar)
1
29
DISTANZROHRE
SCHALUNGSZUBEHÖR
KK Kunststoff-Kupplung
Art-Nr. Typ Gewichtkg/%Stck
Stck/Sack
11412 KK 22 250
KR Kunststoff-Mauerstärken // vormontiert
Art-Nr.3-teilig
Typ Stck/VPE
Längemm
150
175
180
200
240
250
300
350
365
400
450
500
KS Stopfen für Endstücke ME 26
Art-Nr. Typ
DS Dichtungsstopfen
Art-Nr. Typ Gewichtkg/%Stck
Stck/VPE
22/26
26/30
KR Kunststoff-Rohr // Standardlänge: 2,00 m
Art-Nr. Typ Gewichtkg/m
0,21
0,29
0,41
KR 22/26
KR 26/32
KR 32/38
Sonderabmessungen
11415
11416
11417
11419
m/Pal.
Innen-Ømm
Außen-Ømm
m/Bund
3.000
1.800
1.260
100
50
30
26
32
38
22
26
32
0,4422
für Rohr-Ømm
Zum Koppeln von Kunststoff-, Faserbeton- und Stahlrohren
für Rohrmm
DS 22
DS 26
11430
11431
2.500
1.000
0,32
0,50
11321 KSME 26
Gewichtkg/%Stck
Stck/VPE
für Rohrmm
22/26 2.500 0,36
ME Kunststoff-Endstücke
Art-Nr. Typ
11320 ME 26
Gewichtkg/%Stck
Stck/VPE
für Rohrmm
22/26 500 1,0
11301
11302
11303
11304
11305
11306
11307
11308
11309
11310
11311
11312
KR 22/26 F 15
KR 22/26 F 17,5
KR 22/26 F 18
KR 22/26 F 20
KR 22/26 F 24
KR 22/26 F 25
KR 22/26 F 30
KR 22/26 F 35
KR 22/26 F 36,5
KR 22/26 F 40
KR 22/26 F 45
KR 22/26 F 50
Gewichtkg/%Stck
5.000
5.000
5.000
4.000
4.000
4.000
4.000
3.000
3.000
3.000
2.000
2.000
3,5
4,5
4,5
5,0
5,6
6,0
6,8
10,5
12,0
14,0
15,0
17,0
Art-Nr.1-teilig
113011
113031
113041
113051
113061
113071
113081
113091
113101
3-teilig
1-teiligmit zusätzlichen Wassersperren
PRÜFBERICHT
1
KST Kunststoff-Stopfen
30
SCHALUNGSZUBEHÖR
DICHTUNGSSTOPFEN
Art-Nr. Typ Stck/Sack
11434
11435
11436
11438
KST 22
KST 26
KST 32
Sonderabmessung
0,36
0,48
0,80
1.000
1.000
500
22
26
32
Amm
DK Dichtungskappe
0,20
0,32
Gewichtkg/%Stck
Art-Nr.
11400
11402
Typ
DK 22
DK 32
22
32
für Rohr-Ømm
250
250
Stck/Sack
Gewichtkg/%Stck
QST Anschlagstopfen // Kunststoff
Art-Nr.
11408
15401
Typ
QST 22
Schlagdorn SD 22/50
Gewichtkg/%Stck
Stck/Sack
22 0,17
Amm
500
50 mm
QST (Anschlagstopfen)beim Verkleben der Distanzrohre mitFaserbetonstopfen oderbeim Vermörteln mit Expansivmörtel als Anschlag
Verschlusslösungen mit Faserbetonstopfen:
wasserdicht – Faserbetonstopfenmit Pox-Kleber verklebt2 x 50 mm mit QST als Anschlag
schalldichtdurchgehender Stopfen mitPox-Kleber verklebt
L
Lmm
17
A
A
1 mm
10 mm
L
DK 22/15
DK 22/25
DK 22/30
DK 22/50
Moosgummidichtung
11398
113981
113982
11407
113989
Lmm
22
22
22
22
15
25
30
50
500
500
250
500
–
0,80
1,20
1,40
2,40
–
Gewichtkg/%Stck
Art-Nr. Typ für Rohr-Ømm
Stck/Sack
Gewichtkg/%Stck
Art-Nr. Typ für Rohr-Ømm
Stck/Sack
0,60
0,61
0,80
0,84
11420
11404
11405
11406
DK 22/10
DK 22/10 W (weich)
DK 26/10
DK 32/10
22
22
26
32
500
500
500
500
1
L
31
STOPFEN / KONEN
SCHALUNGSZUBEHÖR
VK-DK Verschlusskonus // Gießbeton
6,00
Gewichtkg/%Stck
Art-Nr.
12676
Typ
VK-DK 22/50
Stck/Karton
50 250
C
B
Schlagstopfen
Fuge mit Kleber
L
A
L
• wird in die Öffnung des Dichtungskappen-Kegels mit KarPox eingeklebt• wasserundurchlässig• bündig abschließend• auch mit polierter Sichtfläche lieferbar (auf Anfrage)
900 ml / % Stück
540 ml / % Stück
580 ml / % Stück
800 ml / % Stück
Verbrauch KarPox-Kleber inkl. Härter
VK-STKK 15/5
VK-DK 22/10/50
VK-DK 26/10/50
VK-DK 22/50
=
=
=
=
FB-S Verschlussstopfen // Faserbeton
FB-S 22/20
FB-S 22/50
FB-S 26/50
FB-S 32/50
FB-S 40/50
Sonderlängen und Sonderdurchmesser
12433
12429
12430
12431
12432
12437
Gewichtkg/%Stck
Art-Nr. Typ Lmm
Stck/Sack
A = Ømm
20
20
24
30
38
20
50
50
50
50
1000
1000
500
250
250
1,50
3,70
6,10
8,80
14,30
LLA
450 ml / % Stück
550 ml / % Stück
700 ml / % Stück
850 ml / % Stück
Verbrauch KarPox-Kleber inkl. Härter
FB-S 22/50
FB-S 26/50
FB-S 32/50
FB-S 40/50
= 0,6 kg
= 0,8 kg
= 1,0 kg
= 1,2 kg
Bei 20 mm Länge reduziert sich der Verbrauch um ca. 50%.Unverbindliche Angaben, da Verbrauch vom Anwender abhängig
VK-DK Verschlusskonus // Gießbeton
4,00
5,00
Gewichtkg/%Stck
Art-Nr.
12699
12731
Typ
VK-DK 22/10/50
VK-DK 26/10/50
Stck/Karton
50
50
240
240
• wird in die Öffnung des Dichtungskappen-Kegels mit KarPox eingeklebt• wasserundurchlässig• bündig abschließend• auch mit polierter Sichtfläche lieferbar (auf Anfrage)
SonderkonenAuf Wunsch können auch Sonderkonen/-abmessungen produziert werden.
• umlaufende Schattenfuge • zurückversetzt • farbig
Lmm
Amm
43
Lmm
Amm
Bmm
22
26
10
10
Cmm
43
43
A
1
32
SCHALUNGSZUBEHÖR
KLEBER + ZUBEHÖR
KarPox-Kleber
KarPox Doppelkartusche 2K Duo, 2 x 310 ml
Mischrohr 2K
Mischrohr-Verlängerung
Handdruckpresse 2K Duo
für Doppelkartusche 2K Duo
Gerätekoffer 2K Duo (Kunststoff) komplett mit:
1 Handdruckpresse 2K Duo,
3 Kartuschen 2K Duo, incl. Zubehör
Zubehör: 10 Mischrohre, 10 Mischrohr-Ver-
längerungen, 1 Drahtbürste, 1 Druckluftpumpe
Gerätekoffer (Kunststoff)
Luftdruckpresse 2K Duo
für Doppelkartusche 2K Duo
Akkupresse
Drahtbürste
Druckluftpumpe Ø 65 mm
13609
13607
13608
13604
13602
13603
13617
13628
13605
13606
Gewichtkg/Stck
Art-Nr. Typ Stck/VPE
5
10
10
1
1
1
1
1
1
1
0,90
0,10
0,05
1,00
4,50
1,00
3,12
0,50
1,00
0,24
Handdruckpresse 2K Duo
POXKLEBER2 KOMPONENTEN-KLEBER
Baupodukte GmbH
• Bohrloch richtig entstauben • Kleber einbringen• die Umgebungstemperatur sollte beim Verkleben mindestens +4�C betragen.
(unter +4�C härtet der Kleber nicht aus)• Verarbeitungszeit ca. 0,5 Std. bei +20�C.
• die zu verklebenden Teile können feucht, müssen aber fett- und staubfrei sein.
Misc
hung
s-
verh
ältnis
1:1
50%
Kleb
er
50%
Här
ter
2 KOMPONENTEN-KLEBER
Baupodukte GmbH
• Bohrloch richtig entstauben • Kleber einbringen• die Umgebungstemperatur sollte beim Verkleben mindestens +4�C betragen.
(unter +4�C härtet der Kleber nicht aus)• Verarbeitungszeit ca. 0,5 Std. bei +20�C.
• die zu verklebenden Teile können feucht, müssen aber fett- und staubfrei sein.
Misc
hung
s-
verh
ältnis
1:1
50%
Kleb
er
50%
Här
ter
Gerätekoffer Luftdruckpresse 2K Duo
Doppelkartusche 2K Duomit Pox-Kleber und Pox-Härter
Mischrohr 2K Duo Verlängerungsrohrzum Aufstecken auf Mischrohr
Drahtbürste
Druckluftpumpe
KarPox-Kleber
2-Komponenten-Epoxydkleber
Westendamm 3 · 5
8239 Schwerte
Tel. 0 23 04/9 81 430 · F
ax 0 23 04/9 81 43 22
Bauprodukte GmbH
Akkupresse
Pox-Kleber · Pox-Härter
1,50
1,50
Gewichtkg/Dose
Art-Nr.
13600
13601
Typ
Pox-Kleber
Pox-Härter
4
4
Dosen/KartonPox-Kleber
2-KomponentenkleberWestendamm 3 · 58239 Schwerte
Tel. 0 23 04/98 14 30Fax 0 23 04/98 14 322
Schalungshilfen mit System
1,5 kg
1,5 kg
Pox-Härter2-Komponentenkleber
Westendamm 3 · 58239 SchwerteTel. 0 23 04/98 14 30Fax 0 23 04/98 14 322
Schalungshilfen mit System
Zubehör
SD (Schlagdorn)L = 40 mm für VK-DK 22/10L = 50 mm für FB-S
Ziehgerät
Drahtbürste
L
0,15
0,50
0,80
0,80
0,85
0,85
Gewichtkg/Stck
Art-Nr.
15400
13605
15401
15402
15403
15404
Typ
Ziehgerät für DK
Drahtbürste
Schlagdorn SD 22, L = 50 mm
Schlagdorn SD 22, L = 40 mm
Schlagdorn SD 26, L = 50 mm
Schlagdorn SD 26, L = 40 mm
22 - 40
22 - 40
22
22
26
26
für Rohr-Ømm
PRÜFBERICHT
PRÜFBERICHT
1
Kein Prüfzeugnis Trinkwassertauglichkeit
Prüfzeugnis Trinkwassertauglichkeit
33
EXPANSIV-MÖRTEL
SCHALUNGSZUBEHÖR
EM Expansiv-Mörtel
Gewichtkg/Pal.
Art-Nr.
13610
13611
13612
Typ
EM 0 - 0,4 E1
EM 0 - 4,0 V1
Spezialanfertigungen
0-0,4
0-4,0
Körnungmm
25,00
25,00
1.000,00
1.000,00
25 kg (1 Sack) + 4-5 Liter Wasserergeben 14-15 l Mörtel (0,014 m3)
Bedarfsermittlung, Beispiel:
Hohlwand-Elementstoß2 cm breit x 6 cm tief x 100 cm lang = 0,0012 m3 = 2 kg/m
Weitere technische Informationen erhalten Sie in unserem Prospekt!
1,00
1,50
0,50
0,50
Gewichtkg/Stck
Art-Nr.
13613
13614
13615
13616
13669
Typ
Handpresse
Druckluftpresse
Quirl
Füllrohr mit Düse (Ersatzteil)
Mörtel-Einfülltrichter
Mörtel-Handpresse
Füllrohr mit Düse – Inhalt ca. 1 Liter
Druckluftpresse
Expansiv-Mörtelzum Verschließen der Fugen bei Hohlwand-Elementen
Draufsicht (Schnitt A – A):
Seitenansicht:
Mörtelfuge(Quick-Expansivmörtel)
A A
Verschließen von Fugen
Vermörteln von Konenlöchern
Verpressen von Fugen bei Hohlwänden
Gewichtkg/Sack
40
40
Stck/Pal. PRÜFBERICHT
1
34
SCHALUNGSZUBEHÖR
SCHALUNGSANSCHLAG
SA Schalungsanschlag – Rund // Faserbeton
Art-Nr.
12604
12605
12606
12607
Typ
SA-RK 48
„leicht”, ohne Nagel
SA-RK 48
„schwer”, ohne Nagel
SA-RK 48
„leicht”, mit Nagel
SA-RK 48
„schwer”, mit Nagel
Gewichtkg/%Stck
Stck/VPE
26,00
26,10
Gewichtkg/%Stck
Art-Nr.
12600
12601
12603
Typ
SA-R 60 Rund
SA-R 60K Rund
mit Kunststoff-Einsatz
SonderanfertigungSA-R 60mit 5 mm-Loch
SA-R 60K oder K/Smit Kunststoff-Einsatz (K)
L
60
Stck/VPE
200
175
Lmm
Ømm
60
60
35
35
SA-RK Kunststoff-Schalungsanschlag
100
100
100
100
leicht
schwer
Biologische Trennmittel
0,95
0,95
0,95
Gewichtkg/Ltr.
Art-Nr.
00025
13636
13637
Typ
Bio-Trenn 1.000 l-Behälter
Bio-Trenn 200 l-Fass
Bio-Trenn 30 l-Kanister
Gebinde/Pal.
Ltr./Gebinde
1000
200
30
–
4
45Biologisch abbaubares Trennmittel
Rosenweg 1 · 58239 Schwerte · Tel. 0 23 04/84 43Fax 0 23 04/84 46
Schalungshilfen mit System
BioTren
200 Ltr.
Biologisch abbaubares TrennmittelRosenweg 1 · 58239 Schwerte · Tel. 0 23 04/84 43
Fax 0 23 04/84 46
Schalungshilfen mit System
BioTren
30 Ltr.
Biologisch abbaubares TrennmittelRosenweg 1 · 58239 Schwerte · Tel. 0 23 04/84 43
Fax 0 23 04/84 46
Schalungshilfen mit System
BioTren
BioTrennist ein universell verwendbares Trennmittelfür den Hoch- und Ingenieurbau und wirdbei Holz-, Stahl- sowie befilmtenSchalungsplatten eingesetzt. Auch inFertigteilwerken hat sich das Produktausgezeichnet bewährt.
BioTrenn• umweltfreundlich, da biologisch
abbaubar• wird nicht verdünnt• wirtschaftlich auftragen mit dem
Spezialsprüher
• sehr sparsam im Verbrauch• mit 1 l können 25 – 40 qm
Schalungsflächen besprüht werden• ergibt einwandfreie
Betonoberflächen• auf Grund chemischen und
physikalischen Trenneffektes doppelt wirksam
• leichtes Entschalen• biologisch sehr schnell abbaubar• Oxydations- und Korrosionsschutz• Viskosität
sprüh- und lagerfähig bis -25
Hmm
Amm
48
48
48
48
30
30
30
30
1,20
3,00
1,60
3,50
A
A
H
H
PRÜFBERICHT
1
35
ANWENDUNGSBEISPIELE
BEWEHRUNGSZUBEHÖR1
L
36
BEWEHRUNGSZUBEHÖR
EINZEL-ABSTANDHALTER
Art-Nr. Typ BDmm
Stck/Sack
Stck/Pal.
Gewichtkg/%Stck
Lmm
Bipo oD // ohne Draht // Faserbeton
Art-Nr. Typ
22166
22167
22168
22169
22170
22171
22172
22173
22174
221741
221742
221743
Bipo 25 oD
Bipo 30 oD
Bipo 35 oD
Bipo 40 oD
Bipo 45 oD
Bipo 50 oD
Bipo 55 oD
Bipo 60 oD
Bipo 65 oD
Bipo 70 oD
Bipo 75 oD
Bipo 80 oD
BDmm
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
Stck/Sack
750
500
500
500
250
250
250
200
200
175
175
150
Stck/Pal.
37.500
25.000
25.000
25.000
12.500
12.500
12.500
10.000
10.000
8.750
8.750
7.500
Gewichtkg/%Stck
3,20
3,70
4,20
5,80
7,10
7,80
8,70
9,80
10,30
11,00
11,80
12,20
Lmm
20
22
22
22
22
22
22
24
24
24
24
24
Bipo-Knochen oD // ohne Draht // Faserbeton
Beispiel: Bipo 25/30/35/40
25
Bipo-Knochen:universeller Einsatzfür drei und vierHöhen!
3540
Bipo S oD // für schwere Bewehrung // ohne Draht // Faserbeton
222921
222931
222941
222951
222961
222971
222981
222986
222987
222988
222989
Bipo 30 S oD
Bipo 35 S oD
Bipo 40 S oD
Bipo 45 S oD
Bipo 50 S oD
Bipo 55 S oD
Bipo 60 S oD
Bipo 65 S oD
Bipo 70 S oD
Bipo 75 S oD
Bipo 80 S oD
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
200
200
150
150
150
150
125
125
100
100
75
8.000
8.000
7.000
7.000
6.000
6.000
5.000
5.000
4.000
4.000
3.000
40
40
45
45
50
50
55
65
70
75
80
40
40
45
45
50
50
55
55
55
55
55
12,80
14,00
16,70
21,00
25,00
28,50
29,40
31,10
33,50
37,00
39,00
22175
22176
22177
22178
Bipo 20/25/30 oD
Bipo 25/30/35/40 oD
Bipo 35/40/45/50 oD
Bipo 45/55/60 oD
1.000
500
250
200
50.000
37.500
12.500
10.000
3,20
4,50
9,00
12,10
20
22
24
24
20/25/30
25/30/35/40
35/40/45/50
45/55/60
Art-Nr. Typ BDmm
Stck/Sack
Stck/Pal.
Gewichtkg/%Stck
Lmm
Amm
BD
A
L
für schwere Bewehrung
L
Bipo mit Mulde Bipo flach
BD
SEHR
STABIL
1
37
EINZEL-ABSTANDHALTER
BEWEHRUNGSZUBEHÖR
Art-Nr. Typ BDmm
Stck/Sack
Stck/Pal.
Gewichtkg/%Stck
Lmm
Bipo mD // mit Draht // Faserbeton
Art-Nr. Typ
22181
22182
22183
22184
22185
22186
22187
22188
22180
221881
221873
221882
Bipo 25 mD
Bipo 30 mD
Bipo 35 mD
Bipo 40 mD
Bipo 45 mD
Bipo 50 mD
Bipo 55 mD
Bipo 60 mD
Bipo 65 mD
Bipo 70 mD
Bipo 75 mD
Bipo 80 mD
BDmm
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
Stck/Sack
750
500
500
500
250
250
250
200
200
175
175
150
Stck/Pal.
37.500
25.000
25.000
25.000
12.500
12.500
12.500
10.000
10.000
8.750
8.750
7.500
Gewichtkg/%Stck
3,20
3,70
4,20
5,80
7,10
7,80
8,70
9,80
10,30
11,00
11,80
12,20
Lmm
20
22
22
22
22
22
22
24
24
24
24
24
Bipo-Knochen mD // mit Draht // Faserbeton
Beispiel: Bipo 25/30/35/40
25
Bipo-Knochen:universeller Einsatzfür drei und vierHöhen!
3540
Mit schwarzem oder verzinktem Draht lieferbar
Bipo S mD // für schwere Bewehrung // mit Draht // Faserbeton
22292
22293
22294
22295
22296
22297
22298
222982
222983
222984
222985
Bipo 30 S mD
Bipo 35 S mD
Bipo 40 S mD
Bipo 45 S mD
Bipo 50 S mD
Bipo 55 S mD
Bipo 60 S mD
Bipo 65 S mD
Bipo 70 S mD
Bipo 75 S mD
Bipo 80 S mD
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
200
200
150
150
150
150
125
125
100
100
75
8.000
8.000
7.000
7.000
6.000
6.000
5.000
5.000
4.000
4.000
3.000
40
40
45
45
50
50
55
65
70
75
80
40
40
45
45
50
50
55
55
55
55
55
12,80
14,00
16,70
21,00
25,00
28,50
29,40
31,10
33,50
37,00
39,00
BD
A
L
für schwere Bewehrung
22189
22190
22191
22192
Bipo 20/25/30 mD
Bipo 25/30/35/40 mD
Bipo 35/40/45/50 mD
Bipo 45/55/60 mD
1.000
500
250
200
50.000
37.500
12.500
10.000
3,20
4,50
9,00
12,10
20
22
24
24
20/25/30
25/30/35/40
35/40/45/50
45/55/60
Art-Nr. Typ BDmm
Stck/Sack
Stck/Pal.
Gewichtkg/%Stck
Lmm
Amm
L
Bipo mit Mulde Bipo flach
Mit schwarzem oder verzinktem Draht lieferbar
Mit schwarzem oder verzinktem Draht lieferbar
SEHR
STABIL
1
L
BD
Art-Nr. Typ BDmm
Stck/Sack
Stck/Gibo
Gewichtkg/%Stck
Lmm
38
BEWEHRUNGSZUBEHÖR
EINZEL-ABSTANDHALTER
Dreika-K1 // Länge 18 cm // mit 2 mm Stahlklammer // Faserbeton
Art-Nr. Typ
222100
22211
22212
22213
22214
22215
22216
22217
22218
222190
222310
Dreika 20/18 K1
Dreika 25/18 K1
Dreika 30/18 K1
Dreika 35/18 K1
Dreika 40/18 K1
Dreika 45/18 K1
Dreika 50/18 K1
Dreika 55/18 K1
Dreika 60/18 K1
Dreika 70/18 K1
Dreika 80/18 K1
BDmm
20
25
30
35
40
45
50
55
60
70
80
Stck/Sack
180
175
150
125
100
75
70
65
60
55
50
Stck/Gibo
8.000
7.500
5.000
4.000
3.500
2.500
2.000
1.500
1.250
1.100
1.000
Gewichtkg/%Stck
Lmm
180
180
180
180
180
180
180
180
180
180
180
11,00
13,00
18,00
23,00
24,00
27,00
30,00
33,00
37,00
40,00
44,00
Dreika EinsatzbereicheFertigteilwerke3 konstruktive Fertigteile3 Stahlbetonrohre3 Schachtbauwerke
Hoch-/Ingenieurbau3 Wände3 Stützen
Dreika-K1 S // mit Schrägschnitt // Länge 18 cm // mit 2 mm Stahlklammer // Faserbeton
BD
L
L
BD
222102
222115
222122
222136
222142
222152
222162
222172
222182
222192
222312
Dreika 20/18 K1 S
Dreika 25/18 K1 S
Dreika 30/18 K1 S
Dreika 35/18 K1 S
Dreika 40/18 K1 S
Dreika 45/18 K1 S
Dreika 50/18 K1 S
Dreika 55/18 K1 S
Dreika 60/18 K1 S
Dreika 70/18 K1 S
Dreika 80/18 K1 S
20
25
30
35
40
45
50
55
60
70
80
8.000
7.500
5.000
4.000
3.500
2.500
2.000
1.500
1.250
1.100
1.000
11,00
13,00
18,00
23,00
24,00
27,00
30,00
33,00
37,00
40,00
44,00
180
180
180
180
180
180
180
180
180
180
180
180
175
150
125
100
75
70
65
60
55
50
1
39
EINZEL-ABSTANDHALTER
BEWEHRUNGSZUBEHÖR1
Art-Nr. Typ Gewichtkg/%Stck
BDmm
Stck/Sack
Stck/Gibo
Lmm
Art-Nr. Typ Gewichtkg/%Stck
BDmm
Stck/Sack
Stck/Gibo
Lmm
Dreika-D2 // Länge 18 cm // mit 1,4 mm Draht // Faserbeton
Art-Nr.
22232
22233
22234
22235
22236
22237
22238
22239
Typ
Dreika 30/18 D2
Dreika 35/18 D2
Dreika 40/18 D2
Dreika 45/18 D2
Dreika 50/18 D2
Dreika 55/18 D2
Dreika 60/18 D2
Dreika 70/18 D2
Gewichtkg/%Stck
18,00
20,60
23,40
32,40
45,00
54,90
64,80
73,00
30
35
40
45
50
55
60
70
BDmm
Stck/Sack
150
125
100
75
70
65
60
55
Stck/Gibo
5.000
4.000
3.000
2.500
2.000
1.500
1.250
1.000
Lmm
180
180
180
180
180
180
180
180
Dreika-D2 V // Länge 18 cm // mit 1,4 mm Draht // Faserbeton
222322
222332
222342
222352
222362
222372
222382
222392
Dreika 30/18 D2 V
Dreika 35/18 D2 V
Dreika 40/18 D2 V
Dreika 45/18 D2 V
Dreika 50/18 D2 V
Dreika 55/18 D2 V
Dreika 60/18 D2 V
Dreika 70/18 D2 V
30
35
40
45
50
55
60
70
4.300
3.400
2.600
2.100
1.700
1.300
1.100
850
180
180
180
180
180
180
180
180
diagonale Befestigungan der Bewehrung,verhindert Luftblasen-bildung
Dreika-D2 N mit Noppen // Länge 18 cm // mit 1,4 mm Draht // Faserbeton
222321
222132
222146
2221542
222166
222371
222381
222391
Dreika 30/18 D2 N
Dreika 35/18 D2 N
Dreika 40/18 D2 N
Dreika 45/18 D2 N
Dreika 50/18 D2 N
Dreika 55/18 D2 N
Dreika 60/18 D2 N
Dreika 70/18 D2 N
30
35
40
45
50
55
60
70
5.000
4.000
3.000
2.500
2.000
1.500
1.250
1.000
180
180
180
180
180
180
180
180
Konkav ungleichschenkelig(Standard)
L
BD
Konkav ungleichschenkeligmit Noppen
L
BD
18,00
20,60
23,40
32,40
45,00
54,90
64,80
73,00
23,40
32,40
43,20
55,80
72,00
88,20
102,60
171,00
Wahlweise mit schwarzem oder verzinktem Draht erhältlich
Wahlweise mit schwarzem oder verzinktem Draht erhältlich
Wahlweise mit schwarzem oder verzinktem Draht erhältlichVoll gleichschenkelig
LBD
150
125
100
75
70
65
60
55
125
100
75
65
60
55
50
45
Aal // mit Noppen // Länge 50 cm // Faserbeton
Art-Nr. Typ BDmm
Stck/Gibo
Gewichtkg/%Stck
Lmm
22363
22366
22367
22368
22369
22370
22371
22372
22373
22374
22375
Aal 20/50 N
Aal 25/50 N
Aal 30/50 N
Aal 35/50 N
Aal 40/50 N
Aal 45/50 N
Aal 50/50 N
Aal 55/50 N
Aal 60/50 N
Aal 65/50 N
Aal 70/50 N
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
3.300
3.000
2.750
2.650
1.460
1.450
1.250
1.100
850
750
750
500
500
500
500
500
500
500
500
500
500
500
28,00
29,70
30,60
32,50
49,00
54,60
60,40
76,80
94,40
112,50
130,00
BD
A Amm
17
17
19
19
25
25
25
25
25
25
25
Aal // mit Noppen // Länge 80 cm // Faserbeton
Art-Nr. Typ BDmm
Stck/Gibo
Gewichtkg/%Stck
Lmm
22351
22352
22353
22354
22355
22356
22357
22358
22359
22364
22365
22268
22282
Aal 20/80 N
Aal 25/80 N
Aal 30/80 N
Aal 35/80 N
Aal 40/80 N
Aal 45/80 N
Aal 50/80 N
Aal 55/80 N
Aal 60/80 N
Aal 65/80 N
Aal 70/80 N
Aal 75/80 N
Aal 80/80 N
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
2.100
2.000
1.750
1.380
1.000
1.000
800
700
600
560
520
470
425
800
800
800
800
800
800
800
800
800
800
800
800
800
38,00
40,00
45,00
51,00
83,00
85,00
103,00
123,00
151,00
180,00
208,00
220,00
240,00
Amm
20
20
22
22
25
25
25
25
25
30
30
30
30
Schn
ittlänge L
40
BEWEHRUNGSZUBEHÖR
FLÄCHEN-ABSTANDHALTER
BD
A
Schn
ittlänge L
Schnittlänge
1
Aal // mit Noppen // Länge 100 cm // Faserbeton
Schn
ittlänge L
Art-Nr. Typ BDmm
Stck/Gibo
Gewichtkg/%Stck
Lmm
223371
223381
223391
223401
223411
223421
223431
223441
22360
223461
223471
223481
223491
Aal 20/100 N
Aal 25/100 N
Aal 30/100 N
Aal 35/100 N
Aal 40/100 N
Aal 45/100 N
Aal 50/100 N
Aal 55/100 N
Aal 60/100 N
Aal 65/100 N
Aal 70/100 N
Aal 75/100 N
Aal 80/100 N
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
Amm
1.700
1.610
1.475
1.165
850
775
675
575
500
465
430
385
355
48,00
50,00
56,00
63,80
103,80
106,30
128,80
153,80
188,80
225,00
269,00
275,00
300,00
20
20
22
22
25
25
25
25
25
30
30
30
30
BD
A
41
FLÄCHEN-ABSTANDHALTER
BEWEHRUNGSZUBEHÖR
Aal // mit Noppen // Länge 120 cm // Faserbeton
Schn
ittlänge L
Art-Nr. Typ BDmm
Stck/Gibo
Gewichtkg/%Stck
Lmm
22337
22338
22339
22340
22341
22342
22343
22344
22345
22346
22347
22348
22349
Aal 20/120 N
Aal 25/120 N
Aal 30/120 N
Aal 35/120 N
Aal 40/120 N
Aal 45/120 N
Aal 50/120 N
Aal 55/120 N
Aal 60/120 N
Aal 65/120 N
Aal 70/120 N
Aal 75/120 N
Aal 80/120 N
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
Amm
1.400
1.300
1.200
950
700
650
550
450
400
365
340
300
280
20
20
22
25
25
25
25
25
25
30
30
30
30
57,60
60,00
67,50
76,50
124,50
127,90
154,90
184,50
226,50
270,00
312,00
330,00
360,00
BD
A
Empfehlung:
Bei hohen oder gar extremen Belastungen der Abstandhalter,durch ein hohes Eigengewicht der Bewehrung oder andere Gegebenheiten,
ist die Stückzahl pro Quadratmeter zu erhöhen oder der Einsatzvon stabilen oder extra stabilen Abstandhaltern gefordert.
1
Aal stabil // ohne Noppen // Länge 80 cm // Faserbeton
Aal stabil // ohne Noppen // Länge 50 cm // Faserbeton
Art-Nr. Typ BDmm
Gewichtkg/%Stck
Lmm
Aal 20/50 stabil oN
Aal 25/50 stabil oN
Aal 30/50 stabil oN
Aal 35/50 stabil oN
Aal 40/50 stabil oN
Aal 45/50 stabil oN
Aal 50/50 stabil oN
Aal 55/50 stabil oN
Aal 60/50 stabil oN
20
25
30
35
40
45
50
55
60
2.400
2.250
2.100
2.000
1.750
1.300
1.000
900
800
500
500
500
500
500
500
500
500
500
Art-Nr. Typ BDmm
Gewichtkg/%Stck
Lmm
223512
223522
223533
223543
223553
223563
223573
223583
223593
223652
223683
223622
Aal 20/80 stabil oN
Aal 25/80 stabil oN
Aal 30/80 stabil oN
Aal 35/80 stabil oN
Aal 40/80 stabil oN
Aal 45/80 stabil oN
Aal 50/80 stabil oN
Aal 55/80 stabil oN
Aal 60/80 stabil oN
Aal 70/80 stabil oN
Aal 75/80 stabil oN
Aal 80/80 stabil oN
20
25
30
35
40
45
50
55
60
70
75
80
1.700
1.440
1.225
920
750
680
600
550
500
450
420
350
800
800
800
800
800
800
800
800
800
800
800
800
BD
BD
223632
223662
223672
223682
223692
223702
223712
223722
223732
38,00
44,00
50,00
63,00
72,00
94,00
103,00
109,50
112,50
60,00
70,00
79,00
101,00
115,00
150,00
165,00
175,00
180,00
165,00
195,00
225,00
42
BEWEHRUNGSZUBEHÖR
FLÄCHEN-ABSTANDHALTER
Aal extra stabil // ohne Noppen // Länge 80 cm // Faserbeton
Art-Nr. Typ BDmm
Stck/Pal.
Gewichtkg/%Stck
Lmm
223555
223575
223595
223655
223685
223625
223665
223675
Aal 40/80 ES oN
Aal 50/80 ES oN
Aal 60/80 ES oN
Aal 70/80 ES oN
Aal 75/80 ES oN
Aal 80/80 ES oN
Aal 90/80 ES oN
Aal 100/80 ES oN
40
50
60
70
75
80
90
100
600
520
460
400
380
350
320
290
800
800
800
800
800
800
800
800
175,00
200,00
220,00
240,00
250,00
260,00
270,00
280,00
Schn
ittlänge L
BD
Schn
ittlänge L
Schn
ittlänge L
Stck/Pal.
Stck/Pal.
1
Aal stabil // mit Noppen // Länge 80 cm // Faserbeton
Aal stabil // mit Noppen // Länge 50 cm // Faserbeton
Art-Nr. Typ BDmm
Gewichtkg/%Stck
Lmm
223631
223661
223671
223681
223691
223701
223711
223721
223731
Aal 20/50 stabil N
Aal 25/50 stabil N
Aal 30/50 stabil N
Aal 35/50 stabil N
Aal 40/50 stabil N
Aal 45/50 stabil N
Aal 50/50 stabil N
Aal 55/50 stabil N
Aal 60/50 stabil N
20
25
30
35
40
45
50
55
60
2.400
2.250
2.100
2.000
1.750
1.300
1.000
900
800
500
500
500
500
500
500
500
500
500
BD
BD
43
FLÄCHEN-ABSTANDHALTER
BEWEHRUNGSZUBEHÖR
Aal extra stabil // mit Noppen // Länge 80 cm // Faserbeton
Art-Nr. Typ BDmm
Gewichtkg/%Stck
Lmm
223554
223574
223594
223654
223684
223624
223664
223674
Aal 40/80 ES N
Aal 50/80 ES N
Aal 60/80 ES N
Aal 70/80 ES N
Aal 75/80 ES N
Aal 80/80 ES N
Aal 90/80 ES N
Aal 100/80 ES N
40
50
60
70
75
80
90
100
800
800
800
800
800
800
800
800
Schn
ittlänge L
BD
38,00
44,00
50,00
63,00
72,00
94,00
103,00
109,50
112,50
Schn
ittlänge L
Schn
ittlänge L
Art-Nr. Typ BDmm
Gewichtkg/%Stck
Lmm
223511
223521
223532
223542
223552
223562
223572
223582
223592
223651
223681
223621
Aal 20/80 stabil N
Aal 25/80 stabil N
Aal 30/80 stabil N
Aal 35/80 stabil N
Aal 40/80 stabil N
Aal 45/80 stabil N
Aal 50/80 stabil N
Aal 55/80 stabil N
Aal 60/80 stabil N
Aal 70/80 stabil N
Aal 75/80 stabil N
Aal 80/80 stabil N
20
25
30
35
40
45
50
55
60
70
75
80
800
800
800
800
800
800
800
800
800
800
800
800
1.700
1.440
1.225
920
750
680
600
550
500
450
420
350
60,00
70,00
79,00
101,00
115,00
150,00
165,00
175,00
180,00
165,00
195,00
225,00
600
520
460
400
380
350
320
290
175,00
200,00
220,00
240,00
250,00
260,00
270,00
280,00
Stck/Pal.
Stck/Pal.
Stck/Pal.
1
Art-Nr. Typ BDmm
m/Pal.
Gewichtkg/m
Lmm
Art-Nr. Typ BDmm
Stck/Pal.
Gewichtkg/%Stck
Lmm
44
BEWEHRUNGSZUBEHÖR
FLÄCHEN-ABSTANDHALTER
T-Aal // Länge 80 cm // Faserbeton
Art-Nr. Typ
12922
12923
12924
12925
12926
12927
12928
T-Aal 30/80
T-Aal 35/80
T-Aal 40/80
T-Aal 45/80
T-Aal 50/80
T-Aal 55/80
T-Aal 60/80
BDmm
30
35
40
45
50
55
60
Stck/Pal.
1.750
1.380
1.000
1.000
800
700
600
Gewichtkg/%Stck
Lmm
800
800
800
800
800
800
800
T-Profil // Länge 120 cm // Faserbeton
12896
12897
12898
12899
12900
12901
12902
T-Profil 30
T-Profil 35
T-Profil 40
T-Profil 45
T-Profil 50
T-Profil 55
T-Profil 60
30
35
40
45
50
55
60
1.333,2
926,4
680,4
546,0
408,0
336,0
273,6
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
T-Aal // Länge 100 cm // Faserbeton
12929
12930
12931
12932
12933
12934
12935
T-Aal 30/100
T-Aal 35/100
T-Aal 40/100
T-Aal 45/100
T-Aal 50/100
T-Aal 55/100
T-Aal 60/100
30
35
40
45
50
55
60
1.750
1.380
1.000
1.000
800
700
600
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
SchnittlängeL
BD
SchnittlängeL
BD
BD
Schnittlänge L
50,90
62,00
84,10
93,90
113,00
134,90
165,00
64,00
77,90
105,10
118,00
140,90
169,00
205,90
0,77
0,84
1,26
1,42
1,70
2,00
2,50
1
Art-Nr. Typ BDmm
m/Pal.
Gewichtkg/m
Lmm
45
FLÄCHEN-ABSTANDHALTER
BEWEHRUNGSZUBEHÖR
Dreika V // Dreikantprofil gleichschenkelig // Vollprofil // Länge 1,00 m // Faserbeton
Art-Nr. Typ
22301
22302
22303
22304
22305
22306
22307
22308
22313
22314
223141
223142
Dreika 25 V
Dreika 30 V
Dreika 35 V
Dreika 40 V
Dreika 45 V
Dreika 50 V
Dreika 55 V
Dreika 60 V
Dreika 70 V
Dreika 80 V
Dreika 90 V
Dreika 100 V
BDmm
25
30
35
40
45
50
55
60
70
80
90
100
m/Pal.
2.083,00
1.333,00
926,00
680,00
546,00
407,00
333,00
273,00
231,00
194,00
145,00
119,00
Gewichtkg/m
Lmm
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
Dreika V // Dreikantprofil gleichschenkelig // Vollprofil // Länge 1,20 m // Faserbeton
222991
223001
223011
223021
223031
223041
223051
223061
223071
223081
22309
22310
223143
223144
Dreika 15 V
Dreika 20 V
Dreika 25 V
Dreika 30 V
Dreika 35 V
Dreika 40 V
Dreika 45 V
Dreika 50 V
Dreika 55 V
Dreika 60 V
Dreika 70 V
Dreika 80 V
Dreika 90 V
Dreika 100 V
15
20
25
30
35
40
45
50
55
60
70
80
90
100
2.000,40
1.311,60
2.499,60
1.599,60
1.111,20
816,00
655,20
488,40
399,60
327,60
277,20
232,80
174,00
142,80
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
gleichschenkelig
Schn
ittlän
ge L
BD
1,00
1,30
1,80
2,40
3,10
4,00
4,90
5,70
7,70
9,50
12,40
14,90
0,75
0,85
1,00
1,30
1,80
2,40
3,10
4,00
4,90
5,70
7,70
9,50
12,40
14,90
gleichschenkeligBD
Schn
ittlän
ge L
1
Art-Nr. Typ BDmm
m/Pal.
Gewichtkg/m
Lmm
46
BEWEHRUNGSZUBEHÖR
FLÄCHEN-ABSTANDHALTER
Dreika K // Dreikantprofil konkav // Länge 1,00 m // Faserbeton
223242
22324
22325
22326
22327
22328
22329
22330
22331
22332
22333
22334
Dreika 25 K
Dreika 30 K
Dreika 35 K
Dreika 40 K
Dreika 45 K
Dreika 50 K
Dreika 55 K
Dreika 60 K
Dreika 70 K
Dreika 80 K
Dreika 90 K
Dreika 100 K
2.083,00
1.333,00
926,00
680,00
546,00
407,00
333,00
273,00
231,00
170,00
130,00
103,00
0,70
1,00
1,30
1,30
1,80
2,30
2,90
3,60
3,90
5,10
6,00
7,80
Dreika K // Dreikantprofil konkav // Länge 1,20 m // Faserbeton
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
1000
25
30
35
40
45
50
55
60
70
80
90
100
Art-Nr. Typ BDmm
m/Pal.
Gewichtkg/m
Lmm
223243
223241
223251
223261
223271
223281
223291
223301
223311
223321
223331
223341
Dreika 25 K
Dreika 30 K
Dreika 35 K
Dreika 40 K
Dreika 45 K
Dreika 50 K
Dreika 55 K
Dreika 60 K
Dreika 70 K
Dreika 80 K
Dreika 90 K
Dreika 100 K
25
30
35
40
45
50
55
60
70
80
90
100
2.499,60
1.599,60
1.111,20
816,00
655,20
488,40
399,60
327,60
277,20
204,00
156,00
123,60
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
0,85
1,00
1,30
1,30
1,80
2,30
2,90
3,60
3,90
5,10
7,20
7,30
konkavungleichschenkelig
BD
BD
Schn
ittlän
ge L
konkavungleichschenkelig
BD
BD
Schn
ittlän
ge L
1
47
ANWENDUNGSBEISPIELE
BEWEHRUNGSZUBEHÖR1
48
BEWEHRUNGSZUBEHÖR
FLÄCHEN-ABSTANDHALTER
Rund // Rundprofil // Länge 1,20 m // Faserbeton
Vierkant // Vierkantprofil // Länge 1,20 m // Faserbeton
Vierkant 20
Vierkant 25
Vierkant 30
Vierkant 35
Vierkant 40
Vierkant 45
Vierkant 50
Vierkant 55
Vierkant 60
Vierkant 70
Vierkant 80
Vierkant 90
Vierkant 100
22379
22380
22381
22382
22383
22384
22385
223871
22386
22387
22388
22389
22390
20
25
30
35
40
45
50
55
60
70
80
90
100
2.499,60
1.599,60
1.111,20
816,00
655,20
488,40
399,60
327,60
277,20
204,00
156,00
123,60
100,80
BD
L
für besondersschwere Bewehrung
BD
L
0,80
1,25
1,80
2,50
3,10
4,10
5,00
6,10
7,60
9,80
12,80
16,30
20,00
BD
22619
22620
22622
22624
22625
22626
22627
22628
22629
22630
22631
Rund 20
Rund 25
Rund 30
Rund 35
Rund 40
Rund 50
Rund 60
Rund 70
Rund 80
Rund 90
Rund 100
20
25
30
35
40
50
60
70
80
90
100
1.299,60
1.000,80
702,00
702,00
432,00
270,00
200,40
180,00
99,60
80,40
60,00
0,80
1,10
1,60
2,10
2,60
3,90
5,70
7,90
10,10
13,00
15,70
Art-Nr. Typ BDmm
m/Pal.
Gewichtkg/m
Lmm
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
Art-Nr. Typ BDmm
m/Pal.
Gewichtkg/m
Lmm
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
Art-Nr. Typ BDmm
m/Pal.
Gewichtkg/%Stck
Lmm
T-Profil // Länge 1,20 m // Faserbeton
12896
12897
12898
12899
12900
12901
12902
T-Profil 30
T-Profil 35
T-Profil 40
T-Profil 45
T-Profil 50
T-Profil 55
T-Profil 60
30
35
40
45
50
55
60
1.333,2
926,4
680,4
546,0
408,0
336,0
273,6
1200
1200
1200
1200
1200
1200
1200
BD
Schnittlänge L
0,77
0,84
1,26
1,42
1,70
2,00
2,50
1
49
AUSSERDEM
BEWEHRUNGSZUBEHÖR
BR Bindedraht-Röllchen // schwarz und verzinkt
Art-Nr. Typ
25500
25501
25502
25503
25504
BR 1,2 schwarz
BR 1,4 schwarz
BR 1,2 verzinkt
BR 1,4 verzinkt
andere Stärken
Drahtstärkemm
1,2
1,4
1,2
1,4
Eimer/Pal.
36
36
36
36
Gewichtkg/Pal.
kg/Eimer
20
20
20
20
720
720
720
720 im Kunststoff-Eimer mit Deckel
20 kgEimer
FZ Flechterzange
Art-Nr. Typ
25508
25509
25510
25511
FZ 280
FZ 300
FZ 300 Spezial verzinkt
Sondergröße
Längemm
280
300
300
Stck/Karton
6
6
6
Gewichtkg/Stck
0,40
0,40
0,40FZ 300 Spezial:• besonders langlebig• leichtes Abkneifen des Drahtes
FBA Schalungs-Aufständerung // Faserbeton
Art-Nr.
22507
22508
22509
22510
22511
Typ
FBA Vierkant 50 x 50
FBA Rund 50
50 x 50
Ø 50
Gewichtkg/m
5,00
3,90
Abmessungmm
H
d1
L
BB
H h1
h4
h2d2
h3d3
d1
Pos. B Stück
Bedarfsanfrage-Tabelle FBSA
L H h1 h2 h3 h4 d1 d2 d3
Brückenbau Kragarm
Bohrungen mind. 5 mm größer als Ø Bewehrungsstab wählen,das erleichtert das Durchschieben des Stabes.
1
Röllchen
255012
255013
BR 1,4 schwarz Bund
BR 1,4 verzinkt Bund
Drahtstärkemm
1,4
1,4
Gewichtkg/Pal.
500
500
Art-Nr. Typ
Drahtbund
Gewichtkg/Bund
25
25
50
KAPPENRIEGEL2.1
51
Kappenriegel horizontal
Kappenriegel mit Schutzbühne
Kappenriegel mit Trog- und Schotterwand
Kappenriegel für Mittelkappen mit Kragarm M
Kappenriegel vertikal
Fertigteilträger
Elementschalung horizontal
Elementschalung vertikal
Kappenbahn horizontal
Kappenbahn vertikal
Kappensanierung
KAPITEL 2.1
KAPITEL 2.2
KAPITEL 2.3
KAPITEL 2.4
SEITE
KAPITEL 2.5
2.1
52-55
54
54
55
56-57
58-61
62-65
66-67
68-79
80-81
82-87
52
KAPPENRIEGEL · HORIZONTAL
Konventionelles Kappenschalen / horizontal
3 Kappenriegel Typ 85 Standardausführung3 Kappenriegel Typ 99 mit Höhenjustierung
Weitere Details finden Sie im entsprechenden technischen Datenblatt.
KAPPENRIEGEL EINZELRIEGEL
2.1
53
KAPPENRIEGEL · HORIZONTAL
Kappenriegel Typ 85Standardausführung
Kappenriegel Typ 99mit Höhenjustierung,zum Höhenausgleich +/- 5 cm
Höhenjustierungunkomplizierter Ausgleichvon Höhenniveauschwankungenam bestehenden Bauwerk
2.1
54
KAPPENRIEGEL · HORIZONTAL
KAPPENRIEGEL EINZELRIEGEL
Kappen- und Trogschalung (mit Versorgungskanalund Schotterwand bei Bahnbrücken)
Kappenriegel mit Schutzbühne
2.1
Anwendungsbeispiele
55
KAPPENRIEGEL · HORIZONTAL
Kappenriegel M
Kappenriegel mit Abschalzwinge
2.1
56
KAPPENRIEGEL · VERTIKAL
KAPPENRIEGEL EINZELRIEGEL
Konventionelles Kappenschalen / vertikal
3 Kappenriegel Typ 85 Standardausführung3 Kappenriegel Typ 99 mit Höhenjustierung
2.1
57
KAPPENRIEGEL · VERTIKAL
Höhenjustierungunkomplizierter Ausgleichvon Niveauschwankungenam bestehenden Bauwerk
Kappenriegel Typ 85Standardausführung
Kappenriegel Typ 99mit Höhenjustierung,zum Höhenausgleich +/- 10 cm
2.1
58
KAPPENRIEGEL SF
KAPPENRIEGEL AN FERTIGTEILEN
Kappenschalen / Kappenriegel SF
3 Montage bereits im Fertigteilwerk möglich3 Zusätzlicher Einsatz als Schutzbühne3 Reduzierter Einsatz von Material, reduzierte Sperrzeit
2.2
59
KAPPENRIEGEL SF
Kappenriegel SF / Transport zur Baustelle
Kappenriegel SFals Schutzbühne
2.2
Für den Transport wird der Kragarm nach oben geklappt.Geländerpfosten werden erst auf der Baustelle eingestecktund danach der Bohlenbelag aufgelegt.
60
KAPPENRIEGEL SF
KAPPENRIEGEL AN FERTIGTEILEN
Kappenriegel SF / einfache Montage aufder Baustelle
Kappenriegel SFals Kappenschalung am Überbau
Montage der Kappenschalung
Fertige Schalung
2.2
61
KAPPENRIEGEL SF
Kappenriegel SFals Kappenschalung am Widerlager und bei Stützwänden
Kappenriegel SF als Schutzbühne, imBahn-Fahrbereich mit Geländer-pfosten 180.
2.2
62
ELEMENTSCHALUNG ES · HORIZONTAL
KAPPENRIEGEL ELEMENTSCHALUNG
Großflächen-Schalsystem / Elementschalung ES
3 Zeitsparendes System3 Die Schalung muss nicht wie bei Einzelriegeln komplett demontiert werden!3 Bequeme Montage für schnellen Einsatz
2.3
63
ELEMENTSCHALUNG ES · HORIZONTAL
Elementschalung ES horizontal
2.3
64
ELEMENTSCHALUNG ES · HORIZONTAL
KAPPENRIEGEL ELEMENTSCHALUNG
Vorteile
Das Element kann wahlweise werkseitig vormontiert geliefert oder auf der Baustelle montiert werden.Hierfür wird der Umsetzrahmen ES verwendet. Die Montage kann unter der Brücke mit dem untergehängtenBühnenkorb oder einer bauseitigen Arbeitsbühne erfolgen.
2.3
65
ELEMENTSCHALUNG ES · HORIZONTAL
Kappenelement R 500 ES mit Schalstützwand
verstellbar
Imbusschraube
Verteilerrohrmit Schiebestücken
Kappenriegel-Halter
Stützbein
Imbusnuss
Ratsche
254 122122
500
Durch die verstellbaren Schiebestücke am Verteilerrohrkann das Element einfach und schnell auf beliebigeAbstände eingestellt werden.
Weiteres Beispiel fürgroße Kappenquerschnitte
2.3
Umsetzrahmen
66
ELEMENTSCHALUNG ES · VERTIKAL
KAPPENRIEGEL ELEMENTSCHALUNG
Großflächen-Schalsystem / Elementschalung ES
3 Zeitsparendes System3 Die Schalung muss nicht wie bei Einzelriegeln komplett demontiert werden3 Bequeme Montage für schnellen Einsatz
2.3
67
ELEMENTSCHALUNG ES · VERTIKAL
Elementschalung ES vertikal
2.3
68
KAPPENBAHN · HORIZONTAL
Kappenbahn // System und Vorteile
3 Für Mittel- und Außenkappe3 Für lange Brücken3 Für stark gekrümmte Brücken
KAPPENRIEGEL ALS BAHN
2.4
69
KAPPENBAHN · HORIZONTAL
Vorteile der Kappenbahn
• kein Kranbedarf• geringe Lohnkosten• kurze Schalzeiten• wenig Platzbedarf• völliger Freiraum oberhalb der Brücke zum
Einbringen der Bewehrung und des Betons
2.4
70
KAPPENBAHN · HORIZONTAL
KAPPENRIEGEL ALS BAHN
Aussenkappe
Bahnkonsole
Schienen werden am Überbau montiert
2.4
71
KAPPENBAHN · HORIZONTAL
Aussenkappe
Rollenkonsole
Rollenkonsolen werden am Überbaumontiert. Dies erleichtert die Montage.Die Schienen sind am Klemmriegelmontiert.
2.4
Rollenkonsolen
72
KAPPENBAHN · HORIZONTAL
KAPPENRIEGEL ALS BAHN
Exzenter-Hebel
Ausschal-Exzenter für die Kappenschalung mit BahnVor dem Verfahren der Kappenbahn einfach ausschalen.
eingeschalt
ausgeschalt
Der Ausschal-Exzenter
2.4
Kann auch nachgerüstet werden.
Detailansicht
Detailansicht
73
KAPPENBAHN · HORIZONTAL
2.4
1. Montage der Rollenkonsole mit der Montagelehre
2. Einheben der vormontierten Elemente (Kranmontage) mit dem Umsetz-rahmen ES
System ASUsiehe Seite 108
MONTAGEABLAUF
74
KAPPENBAHN · HORIZONTAL
KAPPENRIEGEL ALS BAHN
Gekrümmte Brücke
Kappenschalung mit Bahnbis 45 m Radius
Die Schienen lassen sich biegen(ohne Dauerverformung) und werden beim
Lösen wieder gerade
Untersicht der montierten Bahn
Schiene
Bahnkonsole 70 BSchienenkupplung
2.4
75
KAPPENBAHN · HORIZONTAL
Kappe mit Trog
2.4
96
28
85
28
7030
76
KAPPENBAHN · HORIZONTAL
KAPPENRIEGEL ALS BAHN
Tief hängende Kappe
Weitere Beispiele
2.4
Kappe mit Brüstung
77
KAPPENBAHN · HORIZONTAL
Kappenschalung mit Zwinge
Kappe mit Brüstung
2.41.BA2.BA
78
MITTELKAPPENBAHN · HORIZONTAL
KAPPENRIEGEL ALS BAHN
2.4
Mittelkappenbahn
Mittelkappe
79
MITTELKAPPENBAHN · HORIZONTAL
2.4
80
KAPPENBAHN · VERTIKAL
KAPPENRIEGEL ALS BAHN
2.4 Kappenbahn · vertikal
81
KAPPENBAHN · VERTIKAL
Kappenbahn · vertikal
Kragplatte mit Kappe Kappe aufStützwand
2.4
Beispiele
82
SYSTEM SAN
Kappensanierungssysteme // System SAN
3 Arbeits- und Schutzgerüst bei Abbruch und Abriss der alten Kappe3 Zum Schalen der neuen Kappe3 Auch bei Neubau einsetzbar
KAPPENSANIERUNG
Der neue SAN-Riegel
Vorteile3 Leicht3 Schnelle Montage3 Vollflächig geschützter Arbeitsbereich3 Kappenschalung in Höhe,
Breite und Neigung verstellbar
2.5
83
SYSTEM SAN
Kappenriegel Typ 85mit Schutzbühne
Kappenriegel SANSicherheit in bester Form
2.5
84
SYSTEM SAN
KAPPENSANIERUNG
Kappenriegel SANleicht – schnell - vielseitig – sicher
1. Verankerung am BauwerkMontage der Konsole am Bauwerk.Verstellbereich +/- 30 mm
2. Montage der KragkonsoleKragkonsole wird waagerecht montiert.Ausgleich erfolgt über die hintere Spindel.
3. Einbau der Geländer, des Bodenbelagsund der SeitenverschalungVorteil: Komplett geschlossenes System
Abbruch der Kappe
4. Einbau der KappenschalungVorteil: System bleibt komplett geschlossen
Optimale Anpassung an unterschiedlicheKappenquerschnitte
2.5
Montageablauf
85
SYSTEM SAN
Kappenriegel SANVielseitige Einsatzmöglichkeiten
Beispiel:Großer Kappenquerschnittgeneigter Überbaukragarm
Beispiel:Kleine Auskragung,„Kleine Kappe”
Beispiel:„Große Kappe”
2.5
86
SYSTEM SAN
KAPPENSANIERUNG
Das bewährte System
Mittelkappe
Trag- und Schutzgerüst
1. BA
2. BA
Außenkappe
Ergänzung Kappenschalung
Vielseitige Möglichkeiten
2.5
87
SYSTEM SAN
MontagebühnenTyp Mobilweitere Informationen Seite 112-113
MontagebühnenTyp „M”weitere Informationen Seite 126-131
2.5
88
3.1
SPUNDWAND / STAHLVERBUND
89
Spundwandkopfschalung
Spundwandkopf-Elementschalung
Spundwandkopf-Laufsteg
Schrammbordschalung
Stahlverbundschalung (WIB-Brücken)
Stahlverbundschalung allgemein
KAPITEL 3.1 SEITE
KAPITEL 3.2
KAPITEL 3.3
3.1
90-91
92
93
94-95
96-101
102-105
90
SPUNDWANDKOPFSCHALUNG
Spundwandkopf-Schalsystem / Schalen mit Kappenriegel SF
3 Als Schalung3 Als Einzelriegel oder als Element3 Als Schutz- und Arbeitsgerüst
SPUNDWANDKOPF-SCHALSYSTEM
Vorteile des Systems
3 Kein aufwändiges Schalen und Betonieren3 Kein Schweißen und Bohren3 Einsatz als Laufsteg an der Spundwand3 Absturzsicherung
3.1
91
SPUNDWANDKOPF-SCHALSYSTEM
Spundwandriegelmit Klemmriegel 52 SF
Spundwandriegelmit Klemmriegel 70(Kappenriegel Typ 85 )
3.1als Einzelriegel
92
SPUNDWANDKOPF-SCHALSYSTEM
SPUNDWANDKOPFSCHALUNG
als Element
variabel
Schalungs-Elementlänge
Kappenriegel SF als Elementschalung · Draufsicht
variabel variabel
stufenlose Verstellmöglichkeiten
3.1
93
SPUNDWANDKOPF-SCHALSYSTEM
Absturzsicherungan der Spundwand
Clou 100 mitGeländerpfosten
Laufstegan der Spundwand
Auch „Schwergewichte”als Einzelriegel oder Element
Spundwand – Absturzsicherungen – Laufstege
3.1
94
SCHRAMMBORDSCHALUNG
SCHRAMMBORDSCHALUNG
Schrammbordschalung
3 Höhenverstellbare Befestigung des Abschalblechs am Basisprofil.3 Fixierung der Schalung entweder durch Ballast
oder Verankerung mit einer Betonschraube im Boden.3 Schalblech auch mit Fase lieferbar.3 Andere Abmessungen / Sonderlängen auf Anfrage.
3.2
95
SCHRAMMBORDSCHALUNG
BAST Schrammbordabmessungen
max.
min.
Höhenverstell-bereich30 mm
3.25:1
+7,5
�0 = OK Belag
5:1
+20
�0 = OK Belag
5:1
+15
�0 = OK Belag
max. 30 mm
96
STAHLVERBUND (WIB)-BRÜCKEN
STAHLVERBUNDSCHALUNGEN
Überbauschalung / WIB-Brücken
3 WIB-Überbau-Kragarmschalung3 Stahlverbund-Überbauschalung
3.3
97
STAHLVERBUND (WIB)-BRÜCKEN
1.BA Überbau
2.BA Kappe
1. Phase Arbeitsrüstung zum Einbau der Bewehrung
2. Phase Traggerüst für die Betonage des Überbaus und Kappe
3.3
98
STAHLVERBUND (WIB)-BRÜCKEN
STAHLVERBUNDSCHALUNGEN
Verankerungstraverse
WIB-Umsetzrahmenzum Ein- und Ausbauder Konstruktionsteile
WIB-Überbau-Kragarmschalung1. Betonierabschnitt
3.3
99
STAHLVERBUND (WIB)-BRÜCKEN
WIB-Brücken-Außenkappenschalung, mit Schotterwand und Versorgungskanal2. Betonierabschnitt
Schaumband
WIB-Überbau-Mittelschalung
3.3
Abdeckplatte siehe Seite 20
100
STAHLVERBUND-BRÜCKEN
STAHLVERBUNDSCHALUNGEN
Traggerüst Überbau Kragplatte
3.3
101
STAHLVERBUND-BRÜCKEN
1. BA Traggerüst Überbau Kragplatte
2. BA Kappenschalung
3.3
102
STAHLVERBUND-BRÜCKEN
STAHLVERBUNDSCHALUNGEN
3.3
103
STAHLVERBUND-BRÜCKEN
ausgeschalt eingeschalt
3.3
Montagezustand
104
STAHLVERBUND-BRÜCKEN
STAHLVERBUNDSCHALUNGEN
Optional verfahrbare oder Element-Schalung
Systemvorteil: Keine Hindernisse – freie Arbeitsfläche
3.3
105
STAHLVERBUND-BRÜCKEN
Flacher Brückenquerschnitt
Verankerungsbeispiele am Hohlkasten
1. System verankert
2. Anker rausgeschraubt
3. Verschluss mit Stopfen oder Mörtel
Beispiel 1: Schweißkonsole Beispiel 2: geschraubt
3.3
1. System verankert
2. Verschluss mit Stopfen
106
4.1
107
Absturzsicherung
ASU-System
Montage-, Abeits- und Inspektionsbühnen
Typ Mobil
Typ Handy
Typ Big Handy
Typ Mammut
Typ M (Mittelkappe)
Typ Schwebebahn
Sonderlösungen
Teileliste
KAPITEL 4.1 SEITE
KAPITEL 4.2
KAPITEL 4.3
4.1
108-111
112-113
114-117
118-121
122-125
126-131
132-133
134-139
140-149
108
ABSTURZSICHERUNG
ASU-SYSTEM
Das Quick-ASU-Systemgewährleistet in allen Phasendes Bauablaufs Sicherheit:• an der Überbauschalung• am fertiggestellten Überbau, insbesondere
beim Abkleben des Überbaus• beim Schalen der Kappe• nach Fertigstellung der Kappe
4.1
Absturzsicherung / ASU-System
3 Sicherheit in allen Phasen des Bauablaufs3 Variable Befestigungsmöglichkeit3 Gebrauchsmusterschutz
109
ASU-SYSTEM
Geländerpfosten 120 (180)
ASU-Zwinge (Einbau horizontal)
ASU-Zwinge (Einbau vertikal)
4.1
110
ASU-SYSTEM
ABSTURZSICHERUNG
CLOU 100 mit Geländerpfosten
u
Überbau geschalt
CLOU 30 oder 100 mit Geländerpfosten
Überbau ausgeschalt
Vorteil:Keine Behinderung beimAbkleben des Überbaus
CLOU 30 (Frontansicht)
CLOU 100 (Frontansicht)
4.1
111
ASU-SYSTEM
Adapter mit Geländerpfosten
Dübeladapter mit Geländerpfosten
Kappe betoniert
Beschichtungsarbeiten an Kappen mit Erneuerungdes Brückengeländers
4.1
112
TYP MOBIL
MONTAGE-, ARBEITS- UND
Typ Mobil
4.2
113
TYP MOBIL
Technische Daten:
Größe Arbeitsbühne:
Max. Höhenverstellung:
Eigengewicht ohne Ballast:Ballast:Summe:
Max. Verkehrslast:
1,6 m2
80 cm
210 kg300 kg510 kg
200 kg
4.2
INSPEKTIONSBÜHNEN
StatikMOBIL, statisch geprüft nach DIN 4420entsprechend der Gerüstordnung,Arbeits- und Schutzgerüst Teil 1,Ausgabe 03.80 mit 100 kg/m2 Nutzlast.
114
TYP HANDY
MONTAGE-, ARBEITS- UND
Typ Handy
3 Arbeitsbühne mit unterschiedlichen Größen und Nutzlasten3 Bedarfsgerecht anpassbar, wenig Platzbedarf3 Kragarm und Bühne verlängerbar3 Leicht, handlich, belastbar, schnell montiert und demontiert (Kranmontage)
4.2
115
TYP HANDY
Das Know-how der HANDY
• sehr leicht• handlich• schnell montiert und demontiert• schnell umgesetzt• wenig Platzbedarf• hoch belastbar
Technische Daten:
Größe Arbeitsbühne: 3 m2
Eigengewicht ohne Ballast: 600 kgBallast: 880 kgSumme: 1.480 kg
Max. Verkehrslast: 300 kg
StatikHANDY, statisch geprüft nach DIN 4420entsprechend der Gerüstordnung,Arbeits- und Schutzgerüst Teil 1,Ausgabe 03.80 mit 100 kg/m2 Nutzlast.
4.2
INSPEKTIONSBÜHNEN
116
TYP HANDY
MONTAGE-, ARBEITS- UND
210
480
230 140 120
120
270
210
Bühne 210
Kragarm 140
Mast
140–
160
Räderhöhenverstellbar
Seitenansicht
4.2
Bremsschuh mit Kette
Detailansicht
Wagen
117
TYP HANDY
Bühne
165
176
Mast
120
210
Draufsicht Bühne
230 cm 140 cm 120 cm
176
cm
Wagen Kragarm Mast
166
cm
Mast
Bühne
Krag-arm
176 cm
166 cm
480
cm
Frontansicht
Draufsicht gesamt
315
Bühne 315
Erweiterungen
Kragarm 140Kragarm 150(Verlängerung)
290
Bühne 315 Kragarm verlängert
und / oder 4.2
INSPEKTIONSBÜHNEN
118
TYP BIG HANDY
MONTAGE-, ARBEITS- UND
Typ Big Handy
3 Arbeitsbühne mit unterschiedlichen Größen und Nutzlasten3 Bedarfsgerecht anpassbar, wenig Platzbedarf3 Kragarm und Bühne verlängerbar3 Leicht, handlich, belastbar, schnell montiert und demontiert (Kranmontage)
Das Schubladensystem – eine einmalige Bühnen-Funktionstechnik.
4.2
119
TYP BIG HANDY
Technische Daten:
Größe Arbeitsbühne: 5,25 m2
Eigengewicht ohne Ballast: 925 kgBallast: 1.000 kgSumme: 1.925 kg
Max. Verkehrslast: 500 kg
4.2
INSPEKTIONSBÜHNEN
120
TYP BIG HANDY
MONTAGE-, ARBEITS- UND
Seitenansicht
4.2
Bremsschuh mit Kette
Detailansicht
210
480
230 140 120
120
270
210
Bühne 210
Kragarm 140
Mast
140–
160
Räderhöhenverstellbar
Wagen
121
TYP BIG HANDY
Bühne
233
245
Mast
120
210
Draufsicht Bühne
230 cm 140 cm 120 cm
245
cm
Wagen Kragarm Mast
233
cm
Mast
Bühne
Krag-arm
245 cm
233 cm
480
cm
Frontansicht
Draufsicht gesamt
315
Bühne 315
Erweiterungen
Kragarm 140Kragarm 150(Verlängerung)
290
Bühne 315 Kragarm verlängert
und / oder 4.2
INSPEKTIONSBÜHNEN
122
TYP MAMMUT
MONTAGE-, ARBEITS- UND
Typ Mammut
3 Arbeitsbühne mit unterschiedlichen Größen und Nutzlasten3 Bedarfsgerecht anpassbar, wenig Platzbedarf3 Kragarm und Bühne verlängerbar3 Leicht, handlich, belastbar, schnell montiert und demontiert (Kranmontage)
4.2
123
TYP MAMMUT
Technische Daten:
Größe Arbeitsbühne:
Eigengewicht ohne Ballast:Ballast:Summe:
Max. Verkehrslast:
2,5 m Bühne
5,25 m2
925 kg1.000 kg1.925 kg
500 kg
5,0 m Bühne
10 m2
1.100 kg1.320 kg2.420 kg
1.500 kg
4.2
INSPEKTIONSBÜHNEN
124
TYP MAMMUT
MONTAGE-, ARBEITS- UND
Seitenansicht
Ballast
Wagen
Mast
BühneBühne
2 x 5 m2 x 2,5 m
250 145 100
200 100
110
195
– 21
546
133
492
Räderhöhenverstellbar
4.2
Bremsschuh mit Kette
Detailansicht
Elektrische Seilwindezum Verfahren
Detailansicht
125
TYP MAMMUT
128250
128
Bühne
Mast
Verbindungsstutzen
Geländerpfosten
244500
200
100Bühnen
Verteilerprofile
Mast
25020
010
0
Bühne
Geländerpfosten
Bühnen Verteilerprofile
Mast
Bühne
419
120
250
Geländerpfosten 120
Bühne
Bühnenträger
Mast
419
120
250500
Geländerpfosten 120
Bühne 500 (ohne Bühnenbelag)Bühne 250 (ohne Bühnenbelag)
Mast und Bühne 250 Mast und Bühne 500
Frontansichten
Draufsichten
Bühnenträger
4.2
INSPEKTIONSBÜHNEN
126
TYP M 75 MITTELKAPPE
MONTAGE-, ARBEITS- UND
Typ M 75 Mittelkappe
3 Leicht und solide3 Schnelle Montage3 Für sehr schmale Fugen
4.2
127
TYP M 75 MITTELKAPPE
Montagebühne M 75 mit 75 cm Kragarm
Bremsschuh mit Kette
Bühne
10075
110
100
200
Ballast
Wagen
Seilwinde (Zubehör)
75
Räder höhenverstellbarHöhen-
ausgleich
Höhenverstellbarmittels Spindel
Elektrische Seilwindezum Verfahren
4.2
INSPEKTIONSBÜHNEN
Detailansichten
128
TYP M 220 MITTELKAPPE
MONTAGE-, ARBEITS- UND
Typ M 220 Mittelkappe
3 Leicht und solide3 Schnelle Montage3 Für sehr schmale Fugen
4.2
129
TYP M 220 MITTELKAPPE
Räderhöhenverstellbar
Seilwinde (Zubehör)
Ballast
200
Bühne
220
Montagebühne M 220 mit 220 cm Kragarm
4.2
INSPEKTIONSBÜHNEN
Detailansichten
Bremsschuh mit Kette
Elektrische Seilwindezum Verfahren
130
TYP M
MONTAGE-, ARBEITS- UND
Montageablauf
Ballast
Wagen
Seilwinde (Zubehör)
Räder höhenverstellbar
Seil15 mm
Höhen-ausgleich
Bühne
Bremsschuh mit Kette
Elektrische Seilwindezum Verfahren
4.2
Detailansichten
Montagebühne M
Technische Daten: Typ M 75 Typ M 220
Größe Arbeitsbühne: 2,5 m2 2,5 m2
Eigengewicht ohne Ballast: 470 kg 580 kgBallast: 700 kg 2.300 kgSumme: 1.170 kg 2.880 kg
Max. Verkehrslast: 250 kg 250 kg
131
TYP M
Ballast
Wagen
165
200
75
Montagebühne Typ MLängsansicht
Bühne
Aufhängerahmen
Wagen
Ballast
250
110
165
Montagebühne Typ M 75Draufsicht
4.2
INSPEKTIONSBÜHNEN
132
TYP SCHWEBEBAHN
MONTAGE-, ARBEITS- UND
Seitenansicht
Arbeitsbühneverschiebbar
Bühnenabstieg
Rollenkonsole
Arbeitsbühne 1
Mast
Leiter
Arbeitsbühne 2
Stahlverbund- oderBeton-Brücke
Leiter
Montageanker MA 15,0 (Spezial)
4,65
m
3,00 m 4,10 m
Bühnenfläche = 10 m2
max. Gesamtverkehrslast = 750 kgBühnenverkehrslast = 100 kg/m2
Mannlast = 150 kg
1,65
m
Seil
Typ Schwebebahn
3 extrem leichtes Gerät3 sehr schneller Auf- und Abbau3 mit leichter Winde verfahrbar3 als Arbeits- und Inspektionsbühne
im Einsatz bei laufendem Straßenverkehr unter der Brücke hängend einsetzbar
3 keine Verkehrsbehinderung3 für Anstricharbeiten bei Stahlverbund-Brücken3 für Beton-Sanierungsarbeiten3 anpassungsfähig3 äußerst wirtschaftlich
4.2
Bühnenfläche = 16 m2
max. Gesamtverkehrslast = 1200 kgBühnenverkehrslast = 100 kg/m2
Mannlast = 150 kg
133
TYP SCHWEBEBAHN
fahrbar
UK-Hohlkasten
fahrbar
Arbeitsbühne 1
Mast
Bühnenabstiegvon der Fahrbahnplatte
Rollenkonsolen Leiter
Arbeitsbühne 2
Seil
6,00 m2,50 m
Seil
Leiter
Ansicht
Verfahr-winde
Verfahr-winde
LaufschieneSeitenansicht
Draufsicht
Rollenkonsole
Knoten Rollenkonsoleund Schiene
Rollenkonsole
MastLaufschiene
4.2
INSPEKTIONSBÜHNEN
Konische Rolle dient zur leichtenEinführung in die Laufschiene
134
SONDERBÜHNEN
MONTAGE-, ARBEITS- UND
4.2
135
SONDERBÜHNEN
4.2
Arbeitseinsatz
Verfahren um den Brückenpfeiler
INSPEKTIONSBÜHNEN
136
SONDERBÜHNEN
MONTAGE-, ARBEITS- UND
Montagebühne Mammutmit kurzem Mast
Äußere Arbeitsbühnefür den Korrosionsschutzvon Stahlbrücken
4.2
137
SONDERBÜHNEN
Montagebühne Mammut– vielseitig und flexibel!
4.2
INSPEKTIONSBÜHNEN
138
SONDERBÜHNEN
MONTAGE-, ARBEITS- UND
Arbeitsbühne zur Sanierungvon Brückenunterseiten
Arbeitsbühne für Korrosionsschutz-Arbeiten
4.2
139
SONDERBÜHNEN
Arbeitsbühne zum Ausschalen von Stahlverbundbrückensowie Arbeiten an Brückenunterseiten
4.2
INSPEKTIONSBÜHNEN
140
TEILELISTE
BRÜCKENBAU MIT QUICK
0,35
0,30
0,05
Gewichtkg/Stck
Art-Nr.
14674
14675
14476
Produktbezeichnung
Montageanker MA 15,0
Montageanker MA 15,0
Gussteil
Nagelsternstopfen
0,18
0,25
0,20
14671
14676
35016
Beton- und Felsanker
BFA 15,0
Beton- und Felsanker
BFA 15,0 S
Einbaulehre BFA 15 (S)
0,75
0,83
1,40
34689
34704
34886
Ankerstab A 15 FS, 50 cm
Ankerstab A 15 FS, 55 cm
Ankerstab A 15 FS/800mit angeschweißter Flügelmutter
0,05
0,05
0,05
0,20
34844
34845
34846
34617
Schraube M16/30
Schraube M 20/30
Schraube M 24/30
Schraube M 16/110für Schutzbühnen-Lasche
0,2334854 Sechskantmutter 15/100
1,2014613 Kalottenplatte KAP 15,0
0,1034618 Absteckbolzen Ø 16 mminkl. SicherungssplintL= 11,50 cm Standard
0,12346182 Absteckbolzen Ø 16 mminkl. Sicherungssplint L= 14,00 cmEinsatz ab Spindel M 24
0,06346181 Absteckbolzen Ø 16 mminkl. Sicherungssplint L= 6,00 cmEinsatz bei Verw. Abstützdreieck geschl.
0,0134631 Sicherungssplint
17,70
21,20
Gewichtkg/Stck
Art-Nr.
34606
34714
34708
34709
34710
Produktbezeichnung
Klemmriegel 70
Klemmriegel 100
Verstärkung
Kürzen
Rohrstutzen angeschweißt
5,1534602 Höhenjustierung
Verstellbereich max. 10 cm
9,8034885 Klemmriegel vertikal
Verstellbereich max. 15 cm
11,40
11,40
14,00
34607
346072
34600
Kragarm 120
Kragarm 120 für
Ausschalexzenter
Kragarm 145
13,00346071 Kragarm 120 gekröpft
15,00346001 Kragarm 145 gekröpft
5,1034608 Abstützdreieck 40
6,5034603 Abstützdreieck 40/99
0,1034596 HV.-Bolzen Ø 16 mm,
L = 120 m,
für Abstützdreieck 40/99
6,00346031 Abstützdreieck 40/99
geschlitzt
4.3
0,50
0,70
34641
34598
Konsolbolzen 15/220 Binkl. Kontermutter
Riegelbolzen 15/40inkl. angeschweißter Mutter
141
TEILELISTE
3,00
4,50
6,00
9,50
10,20
13,60
Gewichtkg/Stck
Art-Nr.
34610
34611
34692
34612
346956
34698
Produktbezeichnung
Schalstützwand 50
Schalstützwand 75
Schalstützwand 100
Schalstützwand 140
Schalstützwand 150
Schalstützwand 200
2,0034857 Kragarm-Montagelehre
2,30
2,30
34754
347541
Strebe für Klemmriegel
Strebe für Klemmriegel
bei Verwendung Exzenter
Gewichtkg/Stck
Art-Nr. Produktbezeichnung
1,50
2,30
2,50
5,00
10,00
34619
34620
346201
34621
346211
34622
Spindel M 16
Spindel M 20
Spindel M 20 verlängert
Spindel M 24
Spindel M 24 verlängert
Spindel M 30
2,50
3,80
34613
34604
Geländerpfosten 120
Geländerpfosten 180
1,00
0,10
34840
34858
Scherkrafthülse Ø 25
für Klemmriegel
Scherkrafthülsen-
Adapter-Ring 25/35
27,30
29,30
34614
34615
Schutzbühne 210
Schutzbühne 300
48,30346151 Schutzbühne 300
verstärkt
7,9034616 Schutzbühnenlasche
1 Paar
9,3034841 Abschalzwinge
inkl. 2 Bohrungen in Schal-
stützwand, inkl. 2 Absteckbolzen
mit Sicherungssplint
3,8034697 Richtspindel
0,5034628 Spindel-Dübelkonsole
4,0034690 Höhenadapter SF
0,5034679 Ankerschuh SF
0,3034688 Ankerklaue 15,0 SF
(Spundbohle)
0,2534691 Kunststoff-Schlauch
Wandstärke 3 mm, Ø 25 mm innen
17,1034636 Klemmriegel 52 SF
14,0035012 Kragarm 145 SF
23,20
24,70
34637
346371
Schutzbühne 160 SF
Schutzbühne 170 SF
teleskopierbar
2,0034678 Höhenjustierung SF
Verstellbereich max. 10 cm
2,00346781 Höhenjustierung SF
mit Ankerplatte
Verstellbereich max. 10 cm
8,50
10,40
34638
34639
Kragarm 90 SF
Kragarm 110 SF
4.3
4.3 142
TEILELISTE
BRÜCKENBAU MIT QUICK
34,0034633 Kappenriegel M komplett
Gewichtkg/Stck
Art-Nr. Produktbezeichnung
7,90346351 Kragarm M teleskopierbar
0,8034842 Geländerpfosten-Adapter
11,70
17,70
34894
34895
ASU-Zwinge 70,
komplett
ASU-Zwinge 130,
komplett
Gewichtkg/Stck
Art-Nr. Produktbezeichnung
35644 Schalstützwand M
teleskopierbar
3,2034624 Clou 30
3,0035013 Klemmarm OB
2,10346441 Doppelrolle Typ 2
7,00346442 Doppelrolle mit
Querrolle Typ 2
2,5034896 Klemmarm UT
6,8034640 Bahnkonsole 70 B
9,7034848 Bahnkonsole 100 B
2,1034716 Rollenkonsole 70 B
7,0034717 Rollenkonsole 100 B
4,3034625 Clou 100
4,80
143
TEILELISTE
2,2534644 Bahn-Doppelrollen
34726
34727
Klemmriegel 70 B
mit Schienenaufnahme Typ 2
Klemmriegel 100 B
mit Schienenaufnahme Typ 2
2,2534686 Exzenter-Hebel
mit Sicherungssplint
0,1934684 Fixierbolzen Ø 16
(HV-Bolzen)
L = 120, für Ausschal-Exzenter
18,90
26,30
39,50
34642
34718
34719
Schiene L = 3,00 m
Schiene Typ 2 L = 3,00 m
Schiene Typ 2 L = 4,50 m
2,10
2,70
34643
34720
Schienen-Kupplung
Schienen-Kupplung Typ 2
34722 SSchienen-Fängermuffe
Typ 2
Gewichtkg/Stck
Art-Nr. Produktbezeichnung
2,2534682 Exzenterscheibe mit
Hebelbuchse
Einzelteile bei Nachrüstung
0,75
1,00
1,25
1,50
346476
346478
346471
34647
Horizontalstrebe 60
Horizontalstrebe 80
Horizontalstrebe 100
Horizontalstrebe 120 BV
0,85
1,10
1,40
1,70
346486
346488
346481
34648
Diagonalstrebe 60
Diagonalstrebe 80
Diagonalstrebe 100
Diagonalstrebe 120 BV
25,0035643 Bühnenrahmen
18,7035640 Bühnenabstiegsrahmen
0,5034837 Bühnenabstiegsrahmen-
Bügel
4.3
Gewichtkg/Stck
Art-Nr. Produktbezeichnung
34645 Klemmriegel 70 B
inkl. Doppelrollenstutzen
3,00
21,00
24,40
22,10
144
TEILELISTE
BRÜCKENBAU MIT QUICK
Gewichtkg/Stck
Art-Nr. Produktbezeichnung
16,0034646 Bahn-Montagelehre
inkl. Wasserwaage
128,0034654 Arbeitsbühnen-Verlängerungseinheit
inkl. 2 Bühnenrahmen, 2 Bühnenverlängerungs-
Rahmen, 2 Doppelrollentraversen, 4 Horizontal-
streben und 1 Diagonalstrebe
5,0034655 Doppelrollentraverse
Bedarf: 2 Stück pro Verlängerung
15,0034656 Bühnenrahmen BV
mit Bohrungen für Verlängerungseinheit
Bedarf für eine Arbeitsbühnenverlängerung=2 Stück
28,0034657 Bühnenverlängerungs-Rahmen
inkl. Seitenschutzplatten
Bedarf für eine Arbeitsbühnenverlängerung = 2 Stück4.3
145
TEILELISTE
Gewichtkg/Stck
Art-Nr. Produktbezeichnung
83,0034760 Elektro-Seilwinde mit:
12V-Batterie,
Ladegerät mit 30-m-Seil, mit Rollsicherung
Zugkraft: 1.000 kg
34759 Rollsicherung mit Klinke 7,50
25,00Greifzug
Seillänge: 20 m
Zugkraft: 2.000 kg
3,7035467 Stützbeinhalter ES
(mit Imbusschraube auf Verteilerrohr
aufschiebbar, inkl. Bein)
2,7035466 Riegelhalter ES mit Imbusschraube
5,4034650 Stoßüberbrückungslasche
inkl. M 16/150 Schraube
315,0035639 Bühnekorb ES
(max. 250 kg Nutzlast) inkl. Belag
35465
35464
35463
35462
Verteilerrohr R 100 ES
Verteilerrohr R 200 ES
Verteilerrohr R 300 ES
Verteilerrohr R 500 ES
13,00
26,00
39,00
65,00
34834
34835
34649
34836
Verteilerprofil U 80/100 ES
Verteilerprofil U 80/200 ES
Verteilerprofil U 80/300 ES
Verteilerprofil U 80/500 ES
17,70
35,40
53,00
88,50
295,0035638 Umsetzrahmen ES
4.3
34761
146
TEILELISTE
BRÜCKENBAU MIT QUICK
Gewichtkg/Stck
Art-Nr. Produktbezeichnung
43,0034764 U-Profil für Höhenausgleichs-Konsole
U-Auflager-Profil
6,3034763 Höhenausgleichs-Konsole
27,5434730 SAN Kragkonsole
9,0434741 SAN Konsole Typ H
34732 SAN Konsole Typ V 4,29
34738 SAN Kappen Gelenk-Stützfuß 3,10
"SAN"- Kappen-Schalungsteile
4.3
34733 SAN Unterlagsplatte 0,15
34734 SAN Spindel M24 5,64
34735 SAN Geländerpfosten 250 11,75
34736 SAN Kappen Kragarm 9,70
34737 SAN Kappen Höhenjustierung 5,62
34739 SAN Stützfuß Typ V 5,22
147
TEILELISTE
Gewichtkg/Stck
Art-Nr. Produktbezeichnung
171,5034626 Traverse HE 160 B, 300 cm lang
inkl. Aufhängungsplatte
inkl. 4 Aussteifungsplatten
inkl. Anschweißkonsole
4,0034770 Auflagerwinkel (1 Paar)
0,7534769 Anschlagwinkel
105,0034762 Umsetzrahmen WIB
WIB-Brücken Überbauschalung
var.34767 Aufständerungs-Laschen (1 Paar)
var.34768 Aufständerungs-Stutzen
8,0034632 Traverse 2 x U 100 bzw. 2 x U80
4.3
148
TEILELISTE
BRÜCKENBAU MIT QUICK
Gewichtkg/Stck
Art-Nr. Produktbezeichnung
"BIG HANDY"- Montagebühne
34670
34899
34990
34991
34992
34676
34677
34675
"Handy" (Nutzlast 300 kg)
inkl. Kragarm 140
Wagen inkl. Räder
Kragarm 140
Mast
Bühnenkorb
optional:
Verlängerung auf Kragarm 290
Verlängerung auf Bühne 315( z.Zt. ohne Statik)
Ballastprofil, einzeln (55 kg, L = 1,74m)
1.480,00
105,00
182,00
55,00
"HANDY"- Montagebühne
34687
34993
34994
34995
34996
34659
34669
34675
"Handy" (Nutzlast 500 kg)
inkl. Kragarm 140
Wagen inkl. Räder
Kragarm 140
Mast
Bühnenkorb
optional:
Verlängerung auf Kragarm 290
Verlängerung auf Bühne 315
Ballastprofil, einzeln (55 kg, L = 1,74m)
1.925,00
115,00
200,00
55,00
"MAMMUT"- Montagebühne
"Mammut" (Nutzlast 500 kg)
Wagen inkl. Räder
Mast 380
Bühne 250
Bühne 500
Mehrballast für Mammut 500: 22 x 55kg
optional:
Mastverlängerung 100
Mast 280
Ballastprofil, einzeln (55 kg, L=1,74m)
1.925,00
1.210,00
55,00
34700 "Mammut" (Nutzlast 1500 kg) 2.420,00
34772
34997
34998
34999
35000
35001
35002
35003
346754.3
149
TEILELISTE
Gewichtkg/Stck
Art-Nr. Produktbezeichnung
Typ "M 75"- Montagebühne
34660
35011
35014
34665
Typ "M 75" (Nutzlast 240 kg)
Wagen inkl. Ballast
Bühnenkorb + Stützkonstruktion
Seilwinde 900 kg Zugkraft
inkl. Drahtseil Ø 7mm, 25 m lang
1.170,00
6,00
34661
35015
35014
Typ "M 220" (Nutzlast 240 kg)
Wagen inkl. Ballast
Bühnenkorb + Stützkonstruktion
1.320,00
Typ "M 220"- Montagebühne
Typ "MOBIL"- Montagebühne35017
35018
35019
35020
35021
35022
35023
"Mobil" (Nutzlast 200 kg)
Wagen
Laufrolleneinheit
Mast
Stützrolleneinheit
Bühne
Gegengewicht 300 kg
635,30
4.3
150
AngebotsanfrageBrücken-Baugerät
Kappen-Höhe ……………………………… Kappen-Breite …………………………………………
Brücken-Neubau Brücken-Sanierung Zeichnung beiliegend
Bauwerkslänge …………………………… Schalungsvorhaltungslänge ……………………………
Montageanker-Abstand e = ……………… (Angabe wenn Montageanker schon eingebaut sind)
von Vorderkante Überbau …………………
Angaben zum Angebot Kaufangebot Mietangebot Mietdauer ………………… Wochen
Montagebühne
Typ »Mammut« Kauf
Miete
Typ »Big Handy« Kauf
Miete
Typ »Handy« Kauf
Miete
Typ »M 220« Kauf
Miete
Typ »M 75« Kauf
Miete
Mietdauer ………………………… Wochen
von ………………… bis …………………………
Sonstige Informationen
Angebot erbeten bis ……………………………………
Datum …………………………………… Unterschrift …………………………………………………………………
Überbauschalung Kappenschalung
m
m
m
Firma
Ansprechpartner
Baustelle
151
Firma Baustelle
• Aufbau Montagebühne
Kappenschalung
Kappenbahn
wurde eingewiesen
• Es bestehen keine Fragen mehr
• Besondere Hinweise wurden gegeben
• Die Aufbau- und Bedienungsanleitung wurde übergeben
Ort Datum
Unterschrift des Eingewiesenen
Unterschrift des Quick-Mitarbeiters
Position
Frau/Herr
Einweisungs-Protokoll
152
Der Inhalt dieses Kataloges dient ausschließlich Informa-tionszwecken. Produktabbildungen, Bilder und Beschrei-bungen haben nur beispielhaften Charakter. Die QuickBauprodukte GmbH gewährt keine Zusicherungen oderGarantien, ausdrücklich oder stillschweigend, für dieGenauigkeit, Zuverlässigkeit und/oder Vollständigkeit derin diesem Katalog enthaltenen Informationen.
Die Quick Bauprodukte GmbH behält sich das Recht vor,jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der in diesemKatalog enthaltenen Informationen ohne Ankündigungvorzunehmen, einschließlich, aber nicht begrenzt aufProduktbeschreibungen und -bilder. Um Zweifelauszuschließen, werden die in diesem Katalog aufgeführtenProdukte vorbehaltlich der Vorrätigkeit angeboten.
Die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Quick Baupro-dukte GmbH bezüglich der in diesem Katalog dargestelltenProdukte werden einzig und allein durch die Verträgegeregelt, unter denen sie verkauft oder vermietet wurden.Die in diesem Katalog enthaltenen Informationen sind keinBestandteil dieser Verträge und haben keine Vertragskraft.
Nichts in diesem Katalog soll so ausgelegt werden, dassdamit von der Quick Bauprodukte GmbH Zusicherungenoder Garantien, ausdrücklich oder stillschweigend,bezüglich der Qualität, Marktgängigkeit oder Eignung derin diesem Katalog genannten Produkte für einen bestimm-ten Einsatzfall erzeugt oder angedeutet werden.
Soweit gesetzlich zulässig, soll die Quick BauprodukteGmbH keine Gewährleistung, ausdrücklich oder stillschwei-gend, in Zusammenhang mit der Benutzung von diesemKatalog enthaltenen Informationen übernehmen.
Die Quick Bauprodukte GmbH soll für keine direkten,zufälligen oder folgerichtigen Schäden haften, die ausoder in Zusammenhang mit der Benutzung dieses Katalogsentstehen.
Nichts in diesem Katalog soll eine Lizenz oder ein Rechtzur Benutzung von Warenzeichen, Dienstleistungsmarken,Logos, Text, Bildern, Grafiken oder sonstigen in diesemKatalog dargestellten geistigen Urheberrechten einräumen.Solche Materialien dürfen nicht verändert oder für einekommerzielle Benutzung und Verbreitung kopiert werden.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
153
Stand 01/2014
Allgemeine Bedingungen für technische Bearbeitung und Einweisung der Quick Bauprodukte GmbH
I. Technische Bearbeitung1. Der Einsatz von Gerät des Lieferanten kann statische Berechnungen erforderlich machen.Diese statischen Berechnungen sind nicht Inhalt des zugrunde liegenden Vertrages.2. Soweit der Kunde eine statische Berechnung wünscht, wird durch den Lieferanten im Auftrag undNamen des Kunden ein Statiker mit der Durchführung der notwendigen Berechnung beauftragt.3. Der Vertrag wird hierbei direkt zwischen dem Kunden und dem Statiker geschlossen.Der Lieferant tritt nur als Vertreter des Kunden auf.4. Der Lieferant haftet dem Kunden hierbei auf die sorgfältige Auswahl des Statikers.II. Einweisung1. VerantwortungsbereicheEine spezielle Einweisung in die Geräte des Lieferanten findet nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durcheinen Mitarbeiter des Lieferanten statt.Der Besteller trägt dafür Sorge, dass die erforderlichen Voraussetzungen für die Leistung des Lieferanten gegebensind. Er ist insbesondere für die Einholung der erforderlichen öffentlich rechtlichen Genehmigungen verantwortlich.2. GefahrübergangNach erfolgter Einweisung ist der Kunde für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und weitere Montagearbeitenallein verantwortlich. Die Verantwortlichkeit geht mit Übergabe der Aufbau- und Bedienungsanleitung über, wenneine Einweisung nicht vereinbart ist.Die Haftung des Lieferanten für eine fehlerhafte Einweisung oder fehlerhafte Bedienungsanleitung bleibt hiervonunberührt.3. Durchführung der EinweisungDer mit der Einweisung beauftragte Mitarbeiter des Lieferanten leitet den Kunden beim fachgerechten Aufbau undder Bedienung der Geräte des Lieferanten an.Eine statische Beratung findet durch den einweisenden Mitarbeiter nicht statt. Der Kunde ist insbesondere selbst fürdie Überprüfung der konstruktiven und statisch erforderlichen Verbindungen verantwortlich.Der Lieferant stellt hierfür sachkundiges Personal zur Verfügung, welches gegen Krankheit und Unfall versichert istund dessen Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet sind. Die Durchführung der Montage liegt in derVerantwortung des Kunden.Der Kunde nennt dem Lieferanten einen verantwortlichen Baustellenkoordinator und stellt fachlich geeignetesPersonal zur Verfügung. Die Einweisung erfolgt in deutscher Sprache.Es besteht keine Weisungsbefugnis gegenüber dem Personal auf der Baustelle. Der Lieferant übernimmt keineVerantwortung für die Einhaltung der Vorschriften für Arbeitssicherheit und Einsatz von Fahrzeugen und Maschinen.Nach Abschluss der Einweisung unterzeichnet der verantwortliche Baustellenkoordinator das Einweisungsprotokollam Ende der Aufbau- und Bedienungsanleitung. Hierdurch werden die ordnungsgemässe und vollständige Erfüllungder Einweisungsverpflichtung sowie die Übergabe aller erforderlichen Dokumente bestätigt.4. Arbeitszeiten, VergütungDie Kosten der Einweisung trägt der Kunde. Arbeits- und Reisezeiten werden auf Arbeitsbescheinigungenfestgehalten, diese sind vom Kunden zu unterzeichnen.Die Vergütung wird dem Kunden zu den vereinbarten Stundensätzen zzgl. etwaiger Zulagen (Nachtarbeit,Überstunden, Schichtarbeit, etc.) und Extrakosten (Verpflegung, Übernachtung, Fahrtkosten, etc.) in Rechnunggestellt.
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Allgemeine Mietbedingungen der Firma Quick Bauprodukte GmbH Stand 9/2011
I. Allgemeine Bestimmungen:1. Die nachstehenden Allgemeinen Mietbedingungen ergänzen die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Quick Bauprodukte GmbH (im folgendenVermieterin) und sind ebenso wie die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Vertragsbestandteil.Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Vermieterin wurden der Mieterin / dem Mieter (im folgenden Mieter) ausgehändigt.2. Angebote basieren auf der Menge an Mietmaterial für eine bestimmte Mietdauer.Die Vermieterin verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit zum Gebrauch zu überlassen. Bei Mietgeräten handelt es sich in der Regelum Gebrauchtgeräte, ein Anspruch auf ein neues Gerät / Material besteht nicht. Die Mietzeit für das Gerät mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilenbeginnt mit dem Tag, an dem es verladen und einem Frachtführer bzw. Abholer übergeben worden ist. Nach der Bereitstellung der Mietsache durch die Vermieterinkann die Vermieterin bis zur tatsächlichen Abholung bzw. Anforderung durch den Mieter eine Bereitstellungsgebühr in Höhe von 75 % der Tagesmiete bis zumtatsächlichen Versandtag beanspruchen. Für die Zusammenstellung und Überprüfung des Mietgerätes vor Auslieferung wird eine Rüstkostenpauschale berechnet.Zusätzliche Leistungen wie statische Berechnungen, Einweisungen auf der Baustelle, Transport etc. können separat bestellt werden und sind nicht Vertragsgegenstand.3. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen und die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sowiedie Straßenverkehrsvorschriften sorgfältig zu beachten. Der Mietgegenstand ist ordnungsgemäß zu behandeln und nach Ablauf der Mietzeit in einem einwandfreienund gereinigten Zustand zurückzugeben. Der Mieter ist verpflichtet, der Vermieterin auf Anfrage den jeweiligen Stand bzw. Einsatzort des Mietgegenstandes mitzuteilen.Die Vermieterin ist berechtigt, sowohl das jeweilige Bauvorhaben als auch den jeweiligen Namen des Mieters für Werbezwecke zu nutzen.
II. Mängel bei Übergabe des Mietgegenstandes:1. Der Mieter ist berechtigt, den Mietgegenstand rechtzeitig vor Mietbeginn zu besichtigen und etwaige Mängel zu rügen. Die Kosten einer etwaigen Untersuchungträgt der Mieter. Der Mieter hat nach Ablieferung des Mietmaterials dieses unverzüglich auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Das Mietmaterialist vom Mieter entgegenzunehmen, es sei denn, es weist erhebliche Mängel auf. Teilleistungen der Vermieterin sind zulässig. Bei Übergabe erkennbare Mängel und /oder Feststellung von Fehlteilen können diese nicht mehr gerügt werden, wenn sie nicht unverzüglich nach Untersuchung schriftlich der Vermieterin angezeigt wordensind. Sollte sich ein Mangel später zeigen, so muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden, andernfalls gilt die Lieferung auch in Ansehung diesesMangels als genehmigt.2. Die Vermieterin beseitigt die rechtzeitig gerügten Mängel welche den vorgesehenen Einsatz nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Die Kosten der Beseitigung solcherMängel trägt die Vermieterin. Die Vermieterin ist auch berechtigt, dem Mieter einen funktionellen und gleichwertigen Mietgegenstand als Ersatz zur Verfügung zu stellen.Der Vermieterin ist mindestens zweimal die Beseitigung eines Mangels zu ermöglichen. Liegt entgegen der Behauptung des Mieters kein Mangel vor, so trägt der Mieterdie Überprüfungskosten einschl. der Kosten für die An- und Abfahrt.
III. Preise und Zahlungsbedingungen:1. Die Angebotserstellung der Vermieterin beruht auf technische Annahmen. Die angegebenen Preise sind Richtpreise. Genaue Angaben über die Preise können erstnach Erstellung der Statik gemacht werden. Die Erstellung der Statik ist nicht im Angebotspreis enthalten. Eine statische Berechnung kann bei der Vermieterin gegenEntgeltzahlung angefordert werden. Sollten durch die Statik Änderungen an der Mietsache vorgenommen werden müssen, so sind diese vom Mieter zu zahlen.2. Sollte der Mieter mit einer Zahlung eines fälligen Betrages länger als 10 Kalendertage in Verzug sein, so ist die Vermieterin berechtigt, den Mietgegenstand nachAnkündigung auf Kosten des Mieters, welcher den Zutritt zum Mietgegenstand und den Abtransport zu ermöglichen hat, abzuholen oder anderweitig darüber zuverfügen. Etwaige Ansprüche aus dem Mietvertrag bleiben hiervon unberührt. Der Mieter tritt bereits jetzt in Höhe des vereinbarten Mietpreises, abzüglich erhaltenerMietvorauszahlungen, seine Ansprüche gegen seinen Auftraggeber ab. Der Vermieter nimmt die Abtretung an.3. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Beginn des Mietverhältnisses monatlich im Voraus. Die Rechnungen sind sofort fällig. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig. In demMietzins sind keine Verlade-, Fracht-, Transport- und Rüstkosten sowie Kosten für die Stellung von Personal sowie für Wartezeiten bei der Be- und Entladung auf derBaustelle, sofern sie 2 Stunden überschreiten oder der Mieter sie zu verantworten hat und sonstige Kosten enthalten und vom Mieter zu übernehmen.4. Bei einer Stornierung des Mietvertrages seitens des Mieters werden 50% des Mietzinses gerechnet auf die Mindestmietdauer pauschal in Rechnung gestellt. DerMieter ist berechtigt, der Vermieterin einen geringeren Schaden nachzuweisen. Die Vermieterin ist berechtigt, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen unddiesen dem Mieter in Rechnung zu stellen.5. Dem Mieter stehen keine Leistungsverweigerungsrechte nach § 320 BGB und / oder Zurückbehaltungsrechte zu, es sei denn, der Gegenanspruch besteht ausdemselben Vertragsverhältnis und ist anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Das gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht wegen angeblicher Mängel des Mietobjektesvor der Vollziehung der Gewährleistung und für das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht nach § 369 HGB.
IV. Unterhaltungspflicht des Mieters:1. Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand gegen Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Notwendige Reparaturen, die auf Grund unsachgemäßerBehandlung und / oder durch technische Veränderungen verursacht werden, hat der Mieter sofort anzuzeigen und auf seine Kosten vornehmen zu lassen. Die Reparaturenwerden auf Wunsch der Vermieterin von dieser selbst oder von einem durch die Vermieterin zu bestimmenden Dritten durchgeführt. Gleiches gilt für notwendigeInspektions- und Instandsetzungsarbeiten.Die Vermieterin ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen.Der Mieter hat der Vermieterin die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern und zu ermöglichen. Die Kosten einer derartigen Untersuchung trägt die Vermieterin.Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens der Vermieterin Veränderungen am Mietgegenstand vorzunehmen, insbesondere An-und Einbauten durchzuführen und / oder Kennzeichnungen des Vermieters zu entfernen.2. Die Vermieterin ist berechtigt an den Mietgeräten Werbung in angemessener Größe und an gut sichtbaren Stellen für ihre Firma und ihre Erzeugnisse anzubringen.Die Anbringung von Werbung am Mietgerät durch den Mieter oder Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin und ist nach Beendigungdes Mietverhältnisses zu entfernen. Die Kosten für die Anbringung und / oder Entfernung von Werbung für den Mieter oder Dritte trägt der Mieter.3. Die Vermieterin hat keine eigene Versicherung gegen Diebstahl des Mietgerätes. Gegebenenfalls hat der Mieter eine eigene Versicherung abzuschließen. In jedemFall haftet der Mieter für jegliches Abhandenkommen des Mietmaterials, auch im Falle eines Diebstahls.
V. Verwendung der Mietsache durch Dritte:Die Verwendung der Mietsache durch Dritte und / oder die Untervermietung der Mietsache ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Vermieterin zulässig.Ausgenommen hiervon ist die Nutzung des Mietgerätes durch einen Subunternehmer des Mieters.Eine Verbringung des Mietgerätes auf eine andere Baustelle / Lieferanschrift als im Mietvertrag angegeben bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Vermieterin.Bei einer Zuwiderhandlung wird eine durch die Vermieterin nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe fällig. Darüber hinaus behält sich die Vermieterin vor,einen etwaigen Schaden geltend zu machen.Der Mieter tritt bereits jetzt etwaige Zahlungsansprüche gegenüber Dritten, die im Zusammenhang mit der Überlassung der Mietsache entstanden sind oder entstehen,an die Vermieterin ab. Der Mieter verpflichtet sich, Anschriften der Dritten und Belege für die Höhe seiner Ansprüche auf Anforderung der Vermieterin zu überlassen.
VI. Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgerätes:1. Der Mieter verpflichtet sich, die Rücklieferung bzw. den Zeitpunkt der gewünschten Abholung der Mietgeräte durch den Vermieter mindestens drei Tage vorherschriftlich anzuzeigen. Diese Frist verlängert sich auf eine Woche, wenn sich das Mietgerät im Ausland befindet.Die Kosten und die Gefahr für die Rücklieferung des Mietgerätes trägt der Mieter. Nur auf gesonderte Vereinbarung und bei Kostenübernahme durch den Mieter wirddie Sendung durch die Vermieterin transportversichert.2. Die Kosten einer etwaigen erforderlichen Reinigung der Mietsache bei Rückgabe trägt der Mieter. Gleiches gilt für die Kosten etwaiger Reparaturen und / oderInstandsetzungsarbeiten.Die Vermieterin hat Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Mietpreises für die Zeit, die bis zur Beendigung der Reparaturarbeiten / Wartungsarbeiten bzw. Reinigungsarbeitenbenötigt wird.
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Allgemeine Mietbedingungen der Firma Quick Bauprodukte GmbH Stand 9/2011
3. Das Mietgerät ist für den Transport so zu verpacken, wie es angeliefert wurde. Das Mietgerät ist vollzählig und im ursprünglichen technischen Zustand ohne überden normalen Verschleiß hinausgehende Schäden demontiert, gereinigt und wieder einsatzfähig nach Abmessung sortiert und gebündelt und zur Entladung mit einemStapler geeignet verpackt, wieder zurückzugeben. Bei Anlieferung eingefetteter mechanischer Teile, wie Spindeln und Schrauben, sind diese eingefettet wiederzurückzuliefern. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietgerät nach Beendigung der Mietdauer an die im Mietvertrag genannte Adresse zurückzuliefern, an den Sitz derBetriebsstätte der Vermieterin (Schwerte), wenn nicht ausdrücklich bei Vertragsschluss etwas anderes vereinbart wurde.Die Feststellung von Fehl- und Defektteilen und einer nötigen Reinigung finden nach erfolgter Rücklieferung durch Mitarbeiter der Vermieterin im Werk Schwerte statt.Die Beweislast über die vollständige Rückgabe des Mietgerätes trägt der Mieter.4. Ein unbrauchbares oder abhandengekommenes Mietgerät ist durch den Mieter zu ersetzen. Als unbrauchbar gilt ein Mietgerät, das nicht mehr mit angemessenemAufwand zu reparieren ist (Totalschaden). Unter den Voraussetzungen eines vorliegenden Totalschadens hat der Mieter auch die Kosten für eine etwaige Entsorgungder Schrottteile zu tragen.Der Mieter hat das Recht, etwaiges Schrottmaterial binnen 14 Tagen ab Ausstellungsdatum der Rechnung für die unbrauchbare Mietsache abzuholen. Erfolgt dieAbholung nicht innerhalb dieser Frist so erlischt der Anspruch des Mieters auf Übergabe und Übereignung der unbrauchbaren Mietsache. Die Vermieterin ist für diesenFall berechtigt, das Schrottmaterial zu entsorgen.5. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Mietgerät nicht mit anderen Mietgeräten oder eigenem Material vermischt wird. Der Mieter trägt die Beweislast dafür,welche Geräte Miet- oder Kaufgeräte oder sonstige Geräte sind für den Fall einer Vermischung.Im Zweifelsfall ist die Vermieterin berechtigt, aus den vermischten Geräten die Mietgeräte nach eigener Wahl zu bezeichnen bzw. auszusuchen undnach Beendigung des Mietverhältnisses deren Herausgabe zu verlangen.6. Mangels einer anders lautenden Vereinbarung wird eine Mietzeit von mindestens 4 Wochen vereinbart. Bei Unterschreitung der vereinbarten Mietdauer durch denMieter, ist trotzdem der vereinbarte Mietzins auf die Mindestmietdauer fällig und zahlbar. Die Mietzeit endet in jedem Fall frühestens mit dem Wiedereintreffen desMietgerätes mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsgemäßem Zustand im Lager der Vermieterin oder einem anderenvereinbarten Bestimmungsort. Die Vermieterin ist berechtigt, eine Kaution in Höhe von 50% der zu erwartenden Mietzinsforderung zu verlangen. Der Mietzins ist auchan den Feiertagen und Wochenenden sowie bei Betriebsurlaub des Mieters, bei Schlechtwetterphasen etc. zu zahlen. Die Mietzinsberechnung erfolgt grundsätzlichfür jeden Tag der Überlassung der Mietsache.Im Übrigen gelten die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Vermieterin.
VII. Kündigung:1. Sofern eine Festmietzeit oder eine Mindestmietzeit vereinbart ist, besteht für keine der Parteien das Recht zur ordentlichen Kündigung.Die Vermieterin ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen wenn,a. Der Mieter mit der Zahlung einer vollen Monatsmiete länger als 10 Tage in Verzug istb. Ein Wechsel oder Scheck des Mieters zu Protest gehtc. Über das Vermögen des Mieters das Insolvenzverfahren beantragt und / oder eröffnet wird, wobei etwaige Rechte des Insolvenzverwalters nach der Insolvenzunberührt bleibend. Das Mietmaterial vom Mieter trotz Abmahnung nicht sachgemäß oder den Vorschriften der Vermieterin entsprechend eingesetzt und gepflegt wirde. Der Mieter das Mietgerät an einen anderen Ort verbringt, ohne zuvor die Zustimmung der Vermieterin einzuholen.2. Für den Fall der Kündigung ist der Mieter verpflichtet, die zur Rückforderung bzw. Abholung des Mietmaterials entstehenden Kosten zu übernehmen.Die Vermieterin ist berechtigt, nach erfolgter Kündigung anstelle der Restmiete Schadensersatz zu verlangen. Im Falle der Kündigung wird bereits jetzt einer weiterenNutzung der Mietsache gemäß § 545 BGB widersprochen.
VIII. Haftung des Vermieters:1. Hinsichtlich der Haftung wird zunächst Bezug genommen auf die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Vermieterin.Der Aufbau des Mietgerätes darf nur unter Berücksichtigung der Anforderungen und Vorgaben der jeweiligen Aufbau- und Betriebsanleitung erfolgen.Der Einsatz des Mietgerätes unter Verwendung von eigenen Teilen des Mieters erfolgt allein auf Gefahr des Mieters. Eine Haftung der Vermieterin istfür diesen Fall ausgeschlossen.Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit der im Angebot enthaltenen Mietgeräte. Die Vermieterin übernimmt auch keine Haftung für eventuelleSigepläne des Mieters, insbesondere hinsichtlich Montageanweisungen, Gefährdungsanalysen und sonstigen sicherheitsrelevanten Daten.Die Vermieterin haftet für Sach- und Vermögensschäden sowie Personenschäden nur im Rahmen der insoweit bei ihr bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung,unabhängig von der Anspruchsgrundlage. Die Haftungseinschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Erfüllungsgehilfen etc. derVermieterin.
IX. Haftung des Mieters:Der Mieter haftet für sämtliche Schäden und Verluste an der Mietsache. Die Haftung erstreckt sich u.a. auf Verluste durch Explosion, Feuer, Wasser, Witterungsbedingungen,Diebstahl oder sonstigen Ereignissen, insbesondere auch für Elementarschäden. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietgerät gegen sämtliche Risiken, insbesondere gegenBeschädigung durch Feuer, Wasser etc. und Diebstahl angemessen zu versichern. Der Mieter tritt bereits jetzt etwaige Ansprüche gegenüber der Versicherung an dieVermieterin ab. Die Vermieterin nimmt diese Abtretung an. Der Mieter ist verpflichtet, der Vermieterin die Versicherung nebst Versicherungspolicennummer zu benennen.Des Weiteren verpflichtet sich der Mieter alle Anforderungen der Versicherungsgesellschaft bezüglich der Versicherung der Mietsache zu erfüllen.Im Falle eines Schadens hat der Mieter der Vermieterin dieses unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei eingetretenem Totalverlust der Mietsache hat der Mieter derVermieterin eine Entschädigung in Höhe des Zeitwertes für das verlustig gegangene Mietgerät zu leisten. Der Zeitwert entspricht 90% einer Mindestmietdauer vonsechs Monaten. Beim Totalverlust endet die Mietzahlung mit dem Tag des Schadensereignisses. Ist kein Totalschaden eingetreten, so hat der Mieter die Instandsetzungskostenzu tragen. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter von Ansprüchen Dritter, die aus der Zeit herrühren, in der der Mieter das Mietgerät in seiner Verfügungsgewalt hatte,freizustellen.
X. Lieferfristen und Liefertermine:Es gelten die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Vermieterin.
XI. Salvatorische KlauselEs gelten die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Vermieterin.
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Zusatzbedingungen der Quick Bauprodukte GmbHzu Trag- und Schutzgerüst zum Abbruch und Wiederherstellen der Kappen im Bereich Flügel und Überbausowie Kappenschalung:
zu Pos. 1) Trag- und Schutzgerüst- Die Montage des Traggerüstes erfolgt in einem Abschnitt.- Riegelabstand nach statischer Bemessung.- Verankerung erfolgt mit einem Anker mit bauaufsichtlicher Zulassung.- Einsatz eines Quick-Gerüstsystems und Geländerpfosten.- Der Geländerpfosten ist im unteren Drittel vollflächig verschalt. In den oberen 2 Dritteln sind Boardbrettermit einem vorgespannten
feinmaschigen Netz enthalten. Der Bohlenbelag wird vollflächig geschlossen hergestellt.- Nutzlast 1,5 KN/m2.- Innenseitig zum Klemmriegel wird eine Holzverschalung vorgesehen.- Zur Montage und Demontage des Schutzgerüstes wird die Montagebühne Mobil eingesetzt.- Die Brückengeländer werden nach der Montage des Traggerüstes bauseitig demontiert.- Die Brückengeländer werden vor der Demontage des Traggerüstes bauseitig montiert.- Die Lärmschutzwände werden vor der Montage des Traggerüstes bauseitig demontiert.- Die Lärmschutzwände werden nach der Demontage des Traggerüstes bauseitig montiert.- Der Auftraggeber garantiert eine behinderungsfreie Montage und Demontage. Die Arbeiten können durchgehend durchgeführt
werden.- Absperr- und Sicherungsmassnahmen für den gesamten Bereich der Baustelle sowie evtl. Verkehrssicherungen erfolgen bauseits.
zu Pos. 2) Kappenschalung- Ausführung der Schalung der Gesimsköpfe mit Holzwerkstoffplatten glatt, die bauseits mit Sichtflächenschalung (Spundschalung)
belegt werden müssen.Vom Besteller ist anzugeben, wie stark die Spundschalung bauseits ausgeführt wird, damit das Rohmass für die Plattenschalungermittelt werden kann.Alternativ kann die bauseits gestellte Schalhaut anstelle der genannten Holzwerkstoffplatten durch den Auftragnehmer eingebautwerden.
- Bei Herstellung der Gesimskopfschalung ist der Gradientenausgleich auf dem Überbau bauseits (durch den AG) bereits ausgeführt,so dass die Ausrichtung der Schalung entsprechend der vom Überbau vorgegebenen Gradienten mittels Setzlatte auf dieGesimskopfoberkante unsererseits übernommen werden kann.
- Die spätere Oberkante der Aussenkante des Gesimses wird bauseits (durch den AG) mittels Dreikantleiste in die Schalung ein-genagelt.
- Das Abschalen des inneren Kappenversprungs ist bauseits durch den AG zu erbringen.Wir empfehlen unser ABS-K-Profil als verlorenes Abschalprofil zu verwenden.
- Der oberhalb der OK Gesims befindliche Bereich der Schalung wird durch uns nicht abgesägt und bleibt bestehen.- Die fluchtgerechte Ausrichtung der Schalung vor Einbau der bauseitigen (durch den AG) inneren Schalhaut und Bewehrung ist
in unserer Leistung nicht enthalten.- Die Gesimskopfschalung wird komplett (Boden und seitliche Schalung) erstellt; die Bewehrung ist daher von oben einzuheben- die Ansichtsseite des Gesimses wird nicht nachträglich (nach Bewehrungseinbau) in einem separaten Arbeitsgang zugeschalt.- Nachjustierarbeiten nach dem Bewehrungseinbau sind bauseits (durch den AG) zu erbringen.- Das Ausschalen der Gesimsköpfe inkl. sauberem, gebündeltem Aufpalettieren der Schalungsriegel inkl. allen Einzelteilen, Scha-
lungsträgern und Kanthölzern, die in einem mit LKW zugänglichen Bereich der Baustelle zur Abholung durch uns bereitgestellt werden, wird durch den Auftraggeber erbracht. Die Seekieferzuschnitte und sonstige Knaggenhölzer gehen nach dem bauseitigenAusschalen der Gesimse in das Eigentum des AG über.
Stand 04/2013 Seite 1/2
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Zusatzbedingungen der Quick Bauprodukte GmbHzu Trag- und Schutzgerüst zum Abbruch und Wiederherstellen der Kappen im Bereich Flügel undÜberbau sowie Kappenschalung:
AllgemeinDer AN kann folgende Baustelleneinrichtungen des AG kostenfrei nutzen:- Strom- und Wasseranschlüsse in der Nähe des Arbeitsbereichs- Baustrom 230 V bzw. 400 V- Ausreichende Beleuchtung der Arbeitsstellen bei Nachtarbeiten.- Lagerplatz für die Materialien und Baustelleneinrichtung (Container)- Vorhandene sanitäre Anlagen- Radlader oder Kran zum Be- und Entladen der Materialien und Montage und Demontage der Montagebühnen.
Vom AG zu erbringende Leistungen:- Absperr- und Sicherungsmassnahmen für den gesamten Bereich der Baustelle sowie evtl. Verkehrssicherungen- Genehmigungen jeglicher Art werden vom AG eingeholt und die Kosten getragen- Freie Zugänglichkeit zu allen Bauteilen- Ortung der Spannglieder (Quer- und Längsverlaufend) sowie Markieren dieser.
Evtl. Beschädigungen der Spannglieder beim Setzen der Verankerung sind nicht durch den AN zu vertreten.- Kosten für die Prüfung der technischen Unterlagen durch einen Prüfingenieur.Unsere technische Bearbeitung beinhaltet den statischen Nachweis der Verankerung, jedoch nicht den Nachweis des Bauteils(z. B. Überbau oder Flügelwand) an dem die Rüstung verankert wird. Der Nachweis ist vom AG zu erbringen.Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Daten technische Annahmen und Richtpreise sind. Endgültige Angaben können erstnach Erstellung der Statik gemacht werden.Unsere Mietpreise gelten pro Stück und Kalendertag nach der genannten Mindestmietdauer.Die Miete beginnt mit dem Tag der Auslieferung, ab Werk Schwerte, jedoch spätestens zum vereinbarten Liefertermin und endetmit der Rücklieferung im Werk Schwerte, jedoch frühestens nach Ablauf der Mindestmietdauer.Aus organisatorischen Gründen können wir bei Ihren eingereichten Anfrageunterlagen bezüglich des Textteils nur einenInformationsgehalt von maximal 5 DIN A4-Seiten berücksichtigen. Grössere Informationsumfänge bedürfen der persönlichenAbstimmung. Vor diesem Hintergrund weisen wir freundlich darauf hin, dass die in unserem Angebot dargestellten Angaben lediglichRichtwerte sind.
Stand 04/2013
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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Quick Bauprodukte GmbH Stand 07/2015I. Allgemeine Bestimmungen1. Lieferungen und Leistungen der Quick Bauprodukte GmbH (im folgenden Lieferant) erfolgen ausschliesslich zu den nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.Diese gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden. Neben diesen Bedingungen gelten dieallgemeinen Mietbedingungen der Firma Quick Bauprodukte GmbH sowie die allgemeinen Bedingungen für die technische Bearbeitung, Ingenieur- und Statikleistungensowie für Einweisung und Unterstützung auf den Baustellen.2. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder von den Verkaufs- und Lieferbedingungen des Lieferanten abweichendeBedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Lieferant hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die allgemeinen Verkaufs- undLieferbedingungen des Lieferanten gelten auch dann, wenn dieser in Kenntnis entgegenstehender oder von den Verkaufs- und Lieferbedingungen des Lieferantenabweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.3. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das der Lieferant innerhalb von 10 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durchLieferung der Ware annehmen kann. Vorher abgegebene Angebote des Lieferanten sind freibleibend.II. Umfang der Lieferungen und Leistungen1. Die bestellten Stückzahlen können bis zu zehn Prozent über- oder unterliefert werden, wenn die Materialdispositionen des Lieferanten dieses erforderlich machen.2. Bei Abrufaufträgen wird der Termin des letzten Abrufs als Endabnahmetermin vereinbart. Falls der Endtermin überschritten wird, in jedem Fall aber 12 Monate nachAuftragserteilung, ist der Lieferant berechtigt, noch ausstehende Lieferungen insgesamt zu erbringen oder bezüglich der nochausstehenden Lieferungen von dem Vertrag zurückzutreten.3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstigen Unterlagen behält sich der Lieferant Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solcheschriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lieferanten.4. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages sowie Erklärung von Handelsvertretern des Lieferanten oder anderen Mitarbeitern bedürfenzur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten.III. Preise und Zahlungsbedingungen1. Die Preise gelten ab Lager des Lieferanten zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten.2. Bei einer Steigerung von Material- und Rohstoffpreisen, Löhnen und Gehältern, Herstellungskosten zwischen Vertragsschluss und Auslieferung ist der Lieferantberechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend der Steigerung, unter Berücksichtigung etwaiger Senkung anderer Kosten, anzuheben, wenn zwischen demVertragsschluss und der Auslieferung / Bereitstellung der Ware ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.3. Der Zahlungsanspruch des Lieferanten wird spätestens mit der Bereitstellung / Lieferung für den Kunden fällig.Der Kaufpreis ist innerhalb von zehn Tagen nach der Lieferung / Bereitstellung zu entrichten. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug.Die Gesamtvergütung ist ohne einen Skontoabzug zu zahlen sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Lieferant behält sich vor, vor Produktionsbeginn, Lieferung oderBereitstellung eine Abschlagzahlung und / oder Vorkasse zu verlangen, insbesondere bei Lieferung einer Sonderanfertigung.4. Dem Kunden stehen keine Leistungsverweigerungsrechte nach § 320 BGB und/oder Zurückbehaltungsrechte zu, es sei denn, der Gegenanspruch besteht ausdem selben Vertragsverhältnis und ist anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Das gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht wegen angeblicher Mängel der Lieferungoder Leistung vor der Vollziehung der Gewährleistung und für das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht nach § 369 HGB.IV. Frist für Lieferungen oder Leistungen1. Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart und nur für den Fall, dass der Kunde seine eigenen Vertrags- und Mitwirkungspflichten erfüllt und alle zurLieferung/Planung und Herstellung erforderlichen Daten/Unterlagen vorliegen. Die Lieferzeit verlängert sich um den Zeitraum eines vom Lieferanten nicht zu vertretendenvorübergehenden Hindernisses des Zulieferers.Für höhere Gewalt oder sonstige Behinderungen, die ausserhalb des Einflussbereiches des Lieferanten liegen, wie z.B. Arbeitsniederlegung, Streik, Aussperrung,staatliche Verbote, Energie- und Transportschwierigkeiten oder Betriebsstörungen etc. verlängern sich die Fristen und verschieben sich Termine entsprechend derAuswirkungen. Dies gilt auch, wenn ein solcher Fall beim Vor- oder Unterlieferanten des Lieferanten eintritt.Kommt der Lieferant aus anderen Gründen in Verzug, so beschränkt sich der Verzugsschaden auf 0,5 % des Vertragspreises der rückständigen Lieferung für jedevolle Verzugswoche, höchstens jedoch auf insgesamt 5 % des Vertragspreises. Dem Kunden steht es frei, einen höheren Schaden nachzuweisen.2. Eine vereinbarte Frist gilt mit der Bereitstellung der Lieferung für den Kunden als eingehalten. Wird der Versand vereinbart, gilt eine Frist als gewahrt, wenn die Sendungzum Versand gebracht oder abgeholt worden ist.V. Gefahrübergang und Versand1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gilt die Lieferung ab Werk ohne Verpackung als vereinbart. Übernimmt der Lieferant ausnahmsweisedie Transportkosten (Lieferung frachtfrei) so beauftragt der Lieferant im Namen und mit bereits jetzt erteilter Vollmacht des Kunden einen Spediteur und stellt den Kundenvon den Speditionskosten frei.2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist, sobald die Lieferung im Lager des Lieferanten für den Kundenbereitgestellt ist; bei vereinbarter Versendung, sobald die Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist.3. Verpackung und Versand erfolgen auf Kosten des Kunden mit der verkehrsüblichen Sorgfalt. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Sendung vom Lieferantengegen die vom Kunden zu benennenden versicherbaren Gefahren versichert.4. Der Lieferung beigestelltes Verpackungs- und / oder Transportmaterial, wie z.B. Gitterboxen, EU-Paletten oder ähnliches sind bei Anlieferung im Tausch zurückzugewähren.Erfolgt eine sofortige Rückgabe (Tausch) nicht, so hat der Lieferant das Wahlrecht, das Verpackungsmaterial zurückzufordern oder eine geldwerte Entschädigungeinzufordern. Bei Rückforderung und Abholung durch den Lieferanten gehen die Transportkosten zu Lasten des Kunden.VI. Verzug und Unmöglichkeit1. Ansprüche des Bestellers auf eine Verzugsentschädigung und/oder Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung aufgrund Verzuges oder Unmöglichkeit derLeistung des Lieferanten sind beschränkt auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, welches wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzugesnicht oder nicht rechtzeitig in die zweckdienliche Verwendung genommen werden kann. Entschädigungsansprüche die über die vorgenannte Grenze hinausgehensind in allen Fällen des Verzuges oder der Unmöglichkeit auch nach Ablauf einer dem Lieferanten etwa gesetzten Nachfrist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht soweit inFällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.2. Die angelieferten Gegenstände sind auch wenn sie erhebliche Mängel aufweisen vom Kunden entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig.Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.VII. GewährleistungsansprücheFür Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der Lieferant nach Massgabe folgender Bestimmungen:1. Die Mängelansprüche des Kunden sind auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Der Lieferant behält sich bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art derNacherfüllung vor. Die Nacherfüllung hat in einer angemessenen Frist im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsablaufes des Lieferanten zu erfolgen. Als angemesseneFrist sind mindestens 10 Arbeitstage anzunehmen.Schlägt die Nacherfüllung 2-malig durch den Lieferanten fehl, so kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.Schadenersatzansprüche nach Massgabe der Ziffer VIII bleiben hiervon unberührt. Ansprüche des Kunden wegen der zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- u. Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglichan einen anderen Ort als den der Lieferung verbracht worden ist.2. Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich schriftlich unter Einsendung von Schadensbelegen (z.B. Fotos, Gutachten etc), Schadensmustern,Packzetteln oder ähnlichem sowie unter Angabe der Lieferscheinnummer erhoben und nachgewiesen werden.3. Bei verborgenen Mängeln muss die schriftliche Rüge unverzüglich, spätestens jedoch binnen 2 Werktagen, nach Feststellung des Mangels, spätestens aber binnen5 Monaten nach Lieferung der Ware erfolgen. Die gesetzliche Verjährung bleibt hiervon unberührt. Bei einem offensichtlichen Transportschaden hat der Kunde diesensofort bei dem Spediteur zu rügen und dem Lieferanten anzuzeigen.4. Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Lieferanten zurückgesandt werden.5. Gebrauchteile werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche veräussert.
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6. Bei der Lieferung von Faserbeton-Abstandhaltern können durch den Transport, die Verarbeitung und/oder die Verpackung Schäden auftreten. Es handelt sich hierbeium handelsüblichen Bruch, welcher nicht beanstandet werden kann soweit der Bruchanteil nicht mehr als 3 % der Liefermenge ausmacht. Dieser Bruchanteil ist beider Bestellung der Ware zu berücksichtigen.7. Bei Baubedarfsartikeln aus Faserbeton und Kunststoff kann keine Farbgleichheit garantiert werden. Das Zusammenspiel zwischen Farbe, Rohstoffen undWitterungsbedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit) ergibt die endgültige Farbe des Produktes. Auch Restfeuchte im Beton und UV-Strahlen führen zu Farbschwankungen.Muster dienen zur Klarstellung der Oberflächenstruktur und Form.VIII. Schadenersatzansprüche:1. Die Haftung des Lieferanten für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.2. Der Lieferant haftet nicht für Mangelfolgeschäden sowie für die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Schäden, es sei denn, dem Lieferanten, seinenVertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen ist grobes Verschulden oder Vorsatz anzulasten.3. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen in denen KraftGesetzes, z.B. bei der Haftung für die Übernahme einer Garantie, eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz oder in den Fällen einer schuldhaften Verletzung wesentlicherVertragspflichten (Kardinalpflichten) zwingend gehaftet wird.4. Soweit die Schadenersatzhaftung dem Lieferanten gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dieser Ausschluss/Einschränkung auch im Hinblick aufdie persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Lieferanten.IX Verjährung:1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr beginnend mit der Ablieferung / Bereitstellung der Ware. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangelsverjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware oder Herstellung des Werkes. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hatoder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden.2. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeiten nicht ausgeschlossenist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.3. Die Ansprüche des Lieferanten auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährung gilt § 199 BGB.X. Instruktionen und Produktbeobachtung:1. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Lieferanten oder seinen Zulieferern herausgegebenen Produktinstruktionen sorgfältig zu beachten und an seine Kundenweiterzugeben.2. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen gemäss der vorstehenden Ziffer 1 nicht nach und werden hierdurch Produkt- und/oder Produzentenhaftungsansprüchegegen den Lieferanten ausgelöst, hat der Kunde diesen im Innenverhältnis von den Ansprüchen Dritter freizustellen.Sind vom Lieferanten zu vertretende Umstände mitursächlich geworden, erfolgt die Freistellung nach den Verursachungsanteilen.XI. Sicherungsrechte des Lieferanten1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Lieferanten bis zur Erfüllung aller jetzigen und künftigen Forderungen die dem Lieferanten, gleich aus welchem Rechtsgrund,gegen den Kunden zustehen, auch wenn die gelieferte Ware bereits bezahlt wurde.2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines regelmässigen Geschäftsbetriebes zu veräussern. Die Veräusserungsermächtigung erlischt automatisch miteinem fruchtlosen Zwangsvollstreckungsversuch bei dem Kunden, bei Protest eines vom Kunden übergebenen Schecks oder Wechsels sowie bei Stellung eines Antragsauf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden. Im Übrigen sind andere Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere die Verpfändungund/oder die Sicherungsübereignung, unzulässig.3. Der Kunde tritt bereits jetzt an den Lieferanten alle aus der Weiterveräusserung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen mit allen Rechten zur Sicherheit ab.Wird die gelieferte Ware zu einer anderen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Lieferanten, ohne dass dieser hieraus verpflichtet ist. Dieneue Sache wird Eigentum des Lieferanten. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Kunden gehörender Waren, erwirbt der Lieferant Miteigentum an der neuenSache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zurzeit der Verarbeitung.Der Käufer ist verpflichtet, die vom Lieferanten gekaufte Vorbehaltsware getrennt von Fremdware, Mietware oder Kaufware, die in seinem Eigentum steht, aufzubewahren.Wird die Vorbehaltsware mit einer der vorgenannten anderen Waren vermengt / vermischt und ist nicht mehr zu trennen, so wird der Lieferant Miteigentümer entsprechendder gesetzlichen Bestimmungen.Für den Fall, dass eine Trennung der Vorbehaltsware zu einer Fremdware, Mietware oder Kaufware des Kunden möglich ist, ist der Lieferant berechtigt, anhand derRechnungsunterlagen zunächst seine Mietware und dann seine Vorbehaltsware auszusondern.Der Kunde ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen Widerrufs berechtigt, die an den Lieferanten abgetretenen Forderungen im regelmässigen Geschäftsbetrieb selbsteinzuziehen. Der Lieferant wird von seiner eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüberDritten, vereinbarungsgemäss nachkommt.4. Die Sicherungsrechte des Lieferanten erlöschen erst bei vollständiger Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Kunden. Bei Bezahlung durch Scheck oder Wechselerlöschen die Sicherungsrechte erst dann, wenn der Lieferant aus dem Papier endgültig befriedigt ist und ein Rückgriff gegen den Lieferanten nicht mehr möglich ist.Der Lieferant ist verpflichtet, nach seiner Wahl Sicherheiten freizugeben sobald der Wert der bestehenden Sicherheiten die Forderungen des Lieferanten um mehr als20% übersteigt.5. Der Kunde ist verpflichtet, den Lieferanten unverzüglich über Zwangsvollstreckungsmassnahmen Dritter in die Vorbehaltsware und in dessen sonstige Sicherheitenunter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.XII. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand:1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Lieferanten in Schwerte. Die gesetzlichen Regelungen überdie Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des folgenden Abs. 2 etwas anderes ergibt.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens dasfür den Geschäftssitz des Lieferanten (Schwerte) zuständige Gericht.3. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen (auch unter Ausschluss des einheitlichenGesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und der Bestimmung des UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf).XIII. Schriftform:Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber dem Lieferanten oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.XIV. Datenschutzklausel:Alle Personen, die für die Parteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag mit der Erfüllung der sich daraus ergebenden Aufgaben befasst sind oder sein können, werdenzur Wahrung des Datengeheimnisses nach Massgabe des § 5 BDSG verpflichtet und auf die Straf- und Ordnungswidrigkeitenvorschriften des BDSG und sonstigeRechtsvorschriften hingewiesen.Es werden alle technischen und organisatorischen Massnahmen getroffen, die erforderlich sind, um die Ausführungen der Vorschriften der erforderten Gesetze zugewährleisten, insbesondere die in der Anlage zu § 9 Abs. 1 Satz 1 BDSG genannten Anforderungen.XV. Schlussbestimmungen:Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wirddadurch die Gültigkeit der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Lieferanten im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksameBestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleich kommende Regelung zu ersetzen.
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