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Brandschutzprobleme in Park- und...

Date post: 17-Sep-2018
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Brandschutzprobleme in Park- und Garagenhäusern Michael Hoffmann ACI Klimaservice, Freiburg 1 Einleitung In grossen Verwaltungsgebäuden, Versammlungsstätten, Restaurants, Supermärkten und unter ande- rem auch in Park- und Garagenhäusern sind Lüftungsanlagen und Brandschutzeinrichtungen einge- baut. Die Brandabschnitte werden durch Absperrvorrichtungen gegen Wärme und Rauch, kurz Brand- schutzklappen (BSK) genannt, von einander abgetrennt. Ohne funktionierende BSK würde ein Brand sehr schnell die Brandabschnitte überspringen und eine totale Verrauchung des Gebäudes entstehen. Dadurch würde sich akute Lebensgefahr für Menschen durch Rauchvergiftung ergeben. Ausserdem wären erheblich grössere Schäden für technische Einrichtungen und Gebäude die Folge. Die Haftungs- risiken für die Betreiber sind in diesen Fällen so gross, dass sie zum Beispiel in über der Hälfte aller Fälle den Ruin eines Unternehmens bedeuten. 2 ANLAGEN, GESETZE UND REGELWERKE: REISE DURCH DEN BLÄTTERWALD Bei den Brandschutzeinrichtungen unterschei- den wir folgende Anlagen: a) Brandmeldeanlagen BMA b) Sprinkleranlagen c) Brandschutztore d) Rauch-/Wärmeabzugsanlagen RWA e) Entrauchungsanlagen MRA f) Brandschutzklappen BSK Die vorliegenden Gesetze, Vorschriften und Re- gelwerke gemäss Abbildung 1 sind sowohl für den baulichen Brandschutz als auch für den Brandschutz in lüftungstechnischen Anlagen von Park- und Garagenhäusern anzuwenden. Die ARGEBAU erstellt die Musterbauordnung (MBO) des Bundes, danach richten sich die Landes- bauordnungen (LBO) der einzelnen Bundeslän- der. Verwaltungsvorschriften und Technische Richtlinien für Gebäude besonderer Art und Nut- zung, z. B. Parkhäuser und Tiefgaragen, sowie weitere Richtlinien der VDMA, VDE, VDI und des VDS sind ebenfalls einzuhalten. Die Paragrafen des BGB und StGB enthalten die verschiedenen Straftatbestände und Strafandrohungen. Diese Übersicht ist keinesfalls vollständig, zeigt jedoch deutlich, dass für die am Bau beteiligten Gewer- ke und deren Mitarbeiter vor Ort, die Kenntnis, die Einhaltung und die Durchführung dieser Ge- setze und Regelwerke äußerst schwierig einzu- halten ist. Als Beweis dafür dienen die zahlrei- chen Mängel, die sowohl bei Altanlagen als auch bei Neuanlagen bei Nachprüfungen festgestellt werden. 3 BRANDSCHUTZKLAPPEN: MÄNGEL Gesetze und Regelwerke mit brandschutztechnischen Vorschriften ARGEBAU Arbeitsgemeinschaft Bau MBO Musterbauordnung LBO Landesbauordnung GaVO Garagenverordnung TRGS 519 Technische Regeln für Gefahrstoffe DIN 4102 Prüfvorschriften, Europanormen Teile 1 - 18 EN 1363-1 und EN 1355-1+2 ArbstättV Arbeitsstättenverordnung VKVO Verkaufsstättenverordnung VstättV Versammlungsstättenverordnung EltVO Elektroanlagenverordnung BGB Bürgerl. Gesetzbuch § 618, § 619, § 823 MLAR Muster Leitungsanlagen-Richtlinie StGB Strafgesetzbuch § 306, § 306 f, § 319 DIBt - "Z" Deutsches Institut für Bautechnik BGV A 1+8 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit VDS Verband der Sachversicherer VDE Verband Deutscher Elektrotechniker VDI Verband Deutscher Ingenieure VDMA Verband Deutscher Maschinenbauanstalt. LÜAR NRW Ergänzende Anforderungen an BSK Abbildung 1: Gesetze und Regelwerke
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Brandschutzprobleme in Park- und Garagenhäusern

Michael HoffmannACI Klimaservice, Freiburg

1 Einleitung

In grossen Verwaltungsgebäuden, Versammlungsstätten, Restaurants, Supermärkten und unter ande-rem auch in Park- und Garagenhäusern sind Lüftungsanlagen und Brandschutzeinrichtungen einge-baut. Die Brandabschnitte werden durch Absperrvorrichtungen gegen Wärme und Rauch, kurz Brand-schutzklappen (BSK) genannt, von einander abgetrennt. Ohne funktionierende BSK würde ein Brandsehr schnell die Brandabschnitte überspringen und eine totale Verrauchung des Gebäudes entstehen.Dadurch würde sich akute Lebensgefahr für Menschen durch Rauchvergiftung ergeben. Ausserdemwären erheblich grössere Schäden für technische Einrichtungen und Gebäude die Folge. Die Haftungs-risiken für die Betreiber sind in diesen Fällen so gross, dass sie zum Beispiel in über der Hälfte aller Fälleden Ruin eines Unternehmens bedeuten.

2 ANLAGEN, GESETZE UND REGELWERKE: REISE DURCH DEN BLÄTTERWALD

Bei den Brandschutzeinrichtungen unterschei-den wir folgende Anlagen:

a) Brandmeldeanlagen BMAb) Sprinkleranlagenc) Brandschutztored) Rauch-/Wärmeabzugsanlagen RWAe) Entrauchungsanlagen MRAf) Brandschutzklappen BSK

Die vorliegenden Gesetze, Vorschriften und Re-gelwerke gemäss Abbildung 1 sind sowohl fürden baulichen Brandschutz als auch für denBrandschutz in lüftungstechnischen Anlagen vonPark- und Garagenhäusern anzuwenden. DieARGEBAU erstellt die Musterbauordnung (MBO)des Bundes, danach richten sich die Landes-bauordnungen (LBO) der einzelnen Bundeslän-der. Verwaltungsvorschriften und TechnischeRichtlinien für Gebäude besonderer Art und Nut-zung, z. B. Parkhäuser und Tiefgaragen, sowieweitere Richtlinien der VDMA, VDE, VDI und desVDS sind ebenfalls einzuhalten. Die Paragrafendes BGB und StGB enthalten die verschiedenenStraftatbestände und Strafandrohungen. DieseÜbersicht ist keinesfalls vollständig, zeigt jedochdeutlich, dass für die am Bau beteiligten Gewer-ke und deren Mitarbeiter vor Ort, die Kenntnis,die Einhaltung und die Durchführung dieser Ge-setze und Regelwerke äußerst schwierig einzu-halten ist. Als Beweis dafür dienen die zahlrei-chen Mängel, die sowohl bei Altanlagen als auchbei Neuanlagen bei Nachprüfungen festgestelltwerden. 3 BRANDSCHUTZKLAPPEN: MÄNGEL

Gesetze und Regelwerke mitbrandschutztechnischen Vorschriften

ARGEBAU Arbeitsgemeinschaft Bau MBO Musterbauordnung LBO Landesbauordnung GaVO Garagenverordnung

TRGS 519 Technische Regeln für Gefahrstoffe

DIN 4102 Prüfvorschriften, Europanormen Teile 1 - 18 EN 1363-1 und EN 1355-1+2

ArbstättV Arbeitsstättenverordnung

VKVO Verkaufsstättenverordnung

VstättV Versammlungsstättenverordnung

EltVO Elektroanlagenverordnung BGB Bürgerl. Gesetzbuch § 618, § 619, § 823 MLAR Muster Leitungsanlagen-Richtlinie StGB Strafgesetzbuch § 306, § 306 f, § 319 DIBt - "Z" Deutsches Institut für Bautechnik BGV A 1+8 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift

für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

VDS Verband der Sachversicherer VDE Verband Deutscher Elektrotechniker VDI Verband Deutscher Ingenieure VDMA Verband Deutscher Maschinenbauanstalt. LÜAR NRW Ergänzende Anforderungen an BSK

Abbildung 1: Gesetze und Regelwerke

Brandschutzklappen sind sowohl von der Grösseals auch vom Anschaffungspreis her nur einkleiner, aber von der Funktion her ein sehr be-deutender Teil des gebäudetechnischen Brand-schutzes. Sie dienen zur Abschottung vonBrandabschnitten um ein Überspringen vonFeuer auf angrenzende Brandabschnitte zuverhindern. Sind sie defekt oder falsch einge-baut können sie diese Anforderung nicht erfüllenund es kann ein brandabschnittsübergreifenderGrossbrand entstehen. Beispiel ist der Gross-brand vor sieben Jahren im Flughafen Düssel-dorf. Seitdem ist die Sensibilisierung von Pla-nern und Sachverständigen erheblich gestiegen– anders ausgedrückt: es wird problembewusstergeplant und mehr und genauer geprüft. Aller-dings sprechen die Zahlen der nachfolgendenÜbersicht in Abbildung 2 eine deutliche Sprache.Immer noch würden 43% aller Brandschutzklap-pen im Ernstfall mit Sicherheit überhaupt nichtfunktionieren und weitere 44% nur teilweise.

Mängel an Brandschutzklappen (BSK)

Art der Mängel: Anz.: % Funktion

untersuchte BSK 541 100 im Brandfall:

davon total defekt 16 3 nein

falsch eingebaut 151 28 nein

fehlerhafte Funktion 64 12 nein

sonstige Mängel 238 44 teilweise

ohne Mängel 72 13 ja

Abbildung 2: Mängel an Brandschutzklappen

Die Zahlen enthalten auch solche BSK, die zumTeil jahrelang von sogenannten „Fachfirmen“gewartet wurden. Es sind jedoch zum grossenTeil genau die gleichen Mängel vorhanden, diebereits bei der Neuinstallation vorhanden waren.Das heisst, dass über viele Jahre hinweg Kostenfür Wartungen bezahlt wurden, denen keinerleiGegenwert gegenübersteht. Es sei denn manbetrachtet eine nicht vorhandene Sicherheit alsGegenwert. Die Anzahl der BSK ohne Mängel isterschreckend gering. Wir sollten grundsätzlichfolgende Mängel unterscheiden: falsche Pla-nung, Einbaufehler, Versäumnisse bei der Ab-nahme und bei der Wartung. Dies gilt sowohl fürältere bereits bestehende Anlagen und auch beineuen Anlagen. Da wir uns hier auf einem Kollo-qium befinden, das als Hauptthema u. a. dieInstandsetzung hat, wollen wir uns hier mit be-stehenden Anlagen beschäftigen. Hauptsächli-che Einbaumängel sind folgende:

a) BSK die lt. ABZ nur in Wänden oder De-cken eingebaut werden dürfen sind aus-serhalb eingebaut. Diese Klappen habenauch keine Zulassung für Ummantelungmit Mineralfaser-platten (z. B. Promat)

b) BSK mit Zulassung für den Einbau aus-serhalb von Wänden und Decken sind

nicht, beziehungsweise nur mangelhaftummantelt

c) BSK welche Zulassung für den Einbauausserhalb von Wänden und Deckenhaben sind zwar ummantelt, es fehlt je-doch die Abhängung und elastischerStutzen

d) Abstand zwischen 2 Brandschutzklappen< 150 mm oder zu Elektroleitungen < 50mm (Abb. 3)

e) Bei Überströmklappen fehlt Flammen-schutzgitter. Maschenweite < 20 mm

f) Zugänglichkeit für Wartung nicht gege-ben

g) BSK sind nicht hohlraumfrei eingemörtelt;siehe Abbildung 3 und Abbildung 4

h) Überwachungselemente fehlen, z.B. End-schalter

i) Ausdehnungselemente fehlenj) Auf- bzw. Abhängungen sind fehlerhaft

und elastische Stutzen fehlen bei teilwei-ser Ausmörtelung oder es wird falscheMineralfasermatte verwendet

k) externe Warneinrichtungen sind nicht an-geschlossen

l) die Lüftung wird bei geschlossenen BSKnicht ausgeschaltet

m) Bestandszeichnungen mit nummeriertenBSK und das allgemeine Brandschutz-konzept fehlen

n) Zulassungsbescheide fehlen

Abbildung 3: BSK nicht eingemauert und Elektrokabel direkt durchgeführt

Abbildung 4: Die BSK ist nicht hohlraumfrei eingemauert

4 BRANDSCHUTZKLAPPEN: SANIERUNG

Für die Sanierung von Bauwerken wurden imJahre 1996 - aktuellere Zahlen liegen nicht vor -über 52 Milliarden DM ausgegeben. Zur Sanie-rung von BSK sind genaue Kenntnisse über dieVorschriften für den Einbau, die Befestigung unddie brandschutztechnischen Abschottungenerforderlich. Insbesondere die Mindestabständezu Elektro-, Wasser- und Lüftungsleitungen so-wie zu benachbarten BSK müssen eingehaltenwerden. Bereits bei der Planung für die ver-schiedenen Gewerke ergeben sich hier Kommu-nikationsprobleme und Fehler. Die exakte Ein-haltung der brandschutztechnischen Vor-schriften erfordert eine enge Zusammenarbeitzwischen Planer, Feuerwehr, Baubehörden,Sachverständigen und allen betroffenen Gewer-ken. Da die Anlagen von den verschiedenenGewerken installiert werden, ergeben sich hierbesonders häufig erhebliche Mängel durch dieSchnittstellen der Gewerke Rohbau, Lüftung,Sanitär, Elektro, Trockenbau, Brandschutz undanderen. Die meisten Fehler beim Einbau ent-stehen durch die mangelhafte Zusammenarbeitvon Lüftungsfirmen und Baufirmen. Die Lüf-tungsfirma setzt die BSK in die Wanddurchbrü-che ein und ein nicht sachkundiger Maurer (dernoch nie einen Zulassungsbescheid gesehenhat) soll die BSK sachgerecht einmörteln. Eineschwere Aufgabe! Insbesondere die Zulas-sungsbestimmungen und Einbauvorschriften derHersteller von BSK sind weitgehend unbekanntund werden nicht beachtet. Dies betrifft nicht nuralte sondern auch neue Anlagen. Die Fehlerbeim Einbau von Brandschutzklappen bei Neu-anlagen sind gravierend, nach wie vor werdenEinbauvorschriften nicht beachtet, insbesonderezum Beispiel bei der Verwendung von Brand-schutzklappen nur in Wänden, als Vorbautenvor Wänden oder als Einbauten ausserhalbvon Wänden. Notwendige Ausdehnungselemen-te werden nicht eingebaut, Vorschriften der Auf-hängungen werden missachtet und die Prüfun-gen nach dem Einbau werden nicht vorgenom-

men und nicht dokumentiert. Ebenso werden dieVorschriften für die Wartung nicht eingehalten,das heisst bei neuen BSK mindestens zweimaljährlich und nachfolgend nur einmal jährlich,wenn keine Mängel festgestellt wurden. ZweiFälle von „Sanierungen“ möchte ich hier als ab-schreckendes Beispiel aufführen:In einer Rathaus-Tiefgarage fehlen nach einerunsach-gemässen Wasserschadensanierung mitDampfstrahler in den Brandschutzklappen sämt-liche Dichtungen! Die BSK waren unbrauchbarund haben keine Funktion im Brandfall, außer-dem ist die Zulassung erloschen. In einem anderen kommunalen Objekt wurdennach einem Schaden als Sanierungsmassnahmeneue Klappen als Vorbauklappen einfach aufdie alten Klappen aufgesetzt um sich die De-montage und erneute Einmörtelung zu ersparen.Die neu eingebauten Klappen hatten keineZulassung für den Einbau ausserhalb von Wän-den oder Decken und waren deshalb nicht nachZulassung eingebaut. Im Brandfall wirkungslos.Beispiele für Wasserschäden zeigen die Abbil-dungen 5, 6 und 7. Sowohl innen wie auch aus-sen waren die Klappen stark korrodiert und dieAuslöseeinheiten nicht mehr funktionsfähig. ImBrandfall wären die BSK ohne Funktion gewe-sen.

Abbildung 5: Korrosionsschäden an einer BSK

Abbildung 6: Korrosionsschäden an einer BSK

5 BRANDSCHUTZKLAPPEN: WARTUNG

Die Wartung von BSK ist in den Zulassungsbe-scheiden genauestens beschrieben. Dies giltnicht nur für die Wartungsintervalle sondern auchfür den Leistungsumfang der Arbeiten. Wenndie Wartung ordnungsgemäß durchgeführt wird,können dann auch die von Anfang an vorhan-denen und seit dem Einbau nicht beseitigtenMängel erkannt und dann nach Auftrag im Rah-men der Instandsetzung beseitigt werden. DieWartungen erfolgen gemäß den in Tabelle 1aufgeführten Gesetzen und Regelwerken, ins-besondere nach den Zulassungsbescheiden derverschiedenen Hersteller. Die Ergebnisse werdenprotokolliert und im Wartungsbuch vor Ort fest-gehalten. Dieser Nachweis ist ebenfalls alsPflicht in den Zulassungsbescheiden des DIBtenthalten.

Bei den durchgeführten Wartungen von BSKhaben die sich im Kapitel „Sanierung“ beschrie-benen Mängel immer wieder bestätigt. Dazukamen noch bauliche Mängel und keine, unklareoder nicht dokumentierte Brandschutzkonzepte.Es hat sich ergeben, dass die Überwachung derDurchführung der Zulassungs-bescheide äus-serst mangelhaft ist und die Betreiber von Park-garagen die Risiken solcher Mängel nicht ab-schätzen können. In einigen Anlagen sind be-reits Kanalrauchmelder zur Auslösung der BSKbei Rauchentwicklung vorhanden, diese müssenebenfalls geprüft und erforderlichenfalls ausge-tauscht werden. Hierfür ist eine gesonderte Um-gangsgenehmigung des Gewerbeaufsichtsamteserforderlich. Die Wartungen von BSK solltendurch sachkundige Personen

Abbildung 7: Wasserschaden an Schottung, elastischer Stutzenfehlt

Abbildung 8: „Notablauf“ für Wasser

durchgeführt werden. Sachkundelehrgänge vonverschiedenen Anbietern für alle mit der Prüfungund Wartung von BSK beauftragten Fachkräftesind wegen der Komplexität der Arbeiten sinn-voll. Der Nachweis der Sachkunde erfolgt durchLehrgänge mit Zertifikats-Prüfung von verschie-denen Organisationen, Beispiel in Abbildung 9.Dies erfordert bei der Wartung einen erheblichenMehraufwand an Zeit. Deshalb ist bei einer kor-rekten Wartung eine Mindestzeit von 45 Minutenpro Klappe anzusetzen, Abweichungen sindnatürlich möglich. Deshalb sollten die Betreibergenau kontrollieren, welche Arbeiten auch wirk-lich durchgeführt werden. Die Turbowartung zumSchnäppchenpreis nach der Devise: „hingehen,anschauen, (eventuell) auslösen, Plakette drauf,Rechnung gestellt“ sollte dann lieber ganz un-

terbleiben da sie dem Betreiber eine falscheSicherheit vorgaukelt. Bei allen Wartungen anälteren Anlagen ist besonderer Augenmerk aufBSK zu richten, deren Dichtungen und Klappen-blätter Asbest enthalten können. Der Ausbauund die Sanierungen solcher Klappen sind we-gen des hohen Krebsrisikos beim Umgang mitAsbest außerordentlich aufwendig und damitauch mit hohen Kosten verbunden. Dies darf nurdurch Fachfirmen mit besonderer Zulassungnach TRGS erfolgen. Richtig durchgeführte War-tung kostet dementsprechend Geld weil die War-tung nicht nach dem Schema: „vorbeigehen,anschauen, auslösen, Plakette drauf, fertig“erfolgen darf! Stiefkind sind auch die Revisions-öffnungen, sie sind oft gar nicht vorhanden, zuklein oder falsch angebracht. Durch diese müs-sen jedoch die Klappenblätter, Auslöseeinrich-tungen und Dichtungen optisch kontrolliert wer-den. Eine fachgerechte Wartung prüft daher dieBSK innen durch Endoskopie mit einem Spezi-alinstrument, siehe Abbildung 10. Dieses Instru-ment besteht aus Glasfaserleitungen, Handgriff,verstellbarem Okular, Beleuchtung, und einem45° Spiegelaufsatz und kann erforderlichenfallsauch durch kleine Bohrungen schwierigen undsonst nicht einsehbaren Stellen eingesetzt wer-den. Und nicht zuletzt ist hier einzufügen, dassauch die Wartung durch sachkundige Personennicht die Abnahme- und/oder die Wiederho-lungsprüfung durch einen amtlich anerkanntenund zugelassenen Sachverständigen ersetzt.

Abbildung 9: Sachkunde Zertifikat

Abbildung 10: Innenprüfung einer BSK mit Endoskop

6 RECHTLICHE FOLGEN BEI MÄNGELN AN BRANDSCHUTZEINRICHTUNGEN

Die rechtlichen Folgen im Schadensfalle sindgravierend, da die Sachversicherer in der RegelRegressansprüche an den Betreiber stellen,wenn die vorgeschriebenen Wartungen undPrüfungen nicht durchgeführt und mit Protokol-len dokumentiert worden sind Bei einem Brand-ereignis besteht akute Lebensgefahr für Men-schen und erhebliche Schäden an Gebäudenund technischen Einrichtungen. Als Beispiel sollhier der Brand im Flughafen Düsseldorf heraus-gestellt werden, nach welchem die Versichererüber 300 Millionen EURO von der Betreiberge-sellschaft zurückfordern. Und obwohl die Sicher-heitseinrichtungen im Flughafen Düsseldorf zurZeit als vorbildlich gelten hat es im April 2003 imParkhaus gebrannt. Die Pressemeldung vom 25.04. 2003 lt. Abbildung 11 sagt zwar nichts überden materiellen Schaden aus, dieser dürfte je-doch infolge der Flugverspätungen und demGebäudeschaden erheblich sein. Dazu kommennoch sehr hohe Forderungen für Personenschä-den. Ein Sachschaden in Höhe von 15 MillionenEuro entstand aktuell am 12. 01. 2004 bei einerMannheimer Papierfabrik durch eine nicht ord-nungsgemäss funktionierende Löschanlage,siehe Abbildung 12.

Abbildung 11: erneuter Brandschaden im Flughafen Düsseldorf

Abbildung 12: Schaden durch nicht ordnungsgemäss funktionieren-de Löschanlage

7 DIE ZUKUNFT VON BSK

Eine völlige Sicherheit gibt es nicht, das ist keineFrage. Dies darf jedoch nicht ein Grund sein, dieDinge zu lassen egal wie schlecht oder fehlerhaft

sie sind. Der Brand am Flughafen Düsseldorf hatuns auch gezeigt, dass gerade die Sicherheit imBrandschutz in Deutschland immer noch nichtden Standard aufweist, der mit der vorhandenenTechnik bei korrekter Anwendung machbar ist.Die Auslösevorrichtungen in Brandschutzklappenfunktionieren derzeit allein thermisch bei einerTemperatur von 72°C, das heisst jedoch auch,dass kalter Rauch sich ungehindert ausbreitenkann. Zur Erinnerung: über 90% aller Opfer beiBrandschäden sterben nicht durch Verbrennun-gen sondern durch Vergiftungen durch das Ein-atmen giftiger Dämpfe und Gase. Deshalb soll-ten bei allen BSK, obwohl dies bisher nur in derLÜAR von Nordrhein-Westfalen vorgeschriebenist, eine zusätzliche Auslösung durch Rauchmel-der eingeplant werden. Dies wird mit Sicherheitauch in die Vorschriften der anderen Bundes-länder eingehen. Dies gilt sowohl für neu errich-tete als auch für seit vielen Jahren bestehendeAnlagen. Natürlich ist Sicherheit nicht zum Null-tarif zu haben - Brandschutz kostet einfach Geld.Ein Brandschaden aber noch viel mehr unddabei geht es nicht in erster Linie um Sachwerte,es geht um Leben und Gesundheit von Men-schen, dafür sollte kein Preis zu hoch sein. DerNutzen für den Betreiber ist hier nicht nur imErfüllen von lästigen Gesetzen zu sehen son-dern an einem Plus der Sicherheit für wenigAufwand. Einsparungen an dieser Stelle wären -wörtlich genommen - eine wirklich „brandheisse“Sache.

8 Zusammenfassung

In Park- und Garagenhäusern sind die unter-schiedlichsten Brandschutzeinrichtungen vor-handen. Ein Teil davon sind Absperrvorrichtun-gen gegen Wärme und Rauch, kurz Brand-schutzklappen (BSK) genannt, die in Wänden,Decken und Lüftungsleitungen eingebaut sind.Über 80% der BSK wurden entweder nicht nachden Vorschriften eingebaut noch nach diesenVorschriften gewartet oder instandgesetzt. Esmuss deshalb davon ausgegangen werden,dass sie im Brandfall nicht funktionieren. Beieinem Brand besteht daher Lebensgefahr fürMenschen durch Rauchvergiftung. Dazu kom-men noch erhebliche Schäden für technischeEinrichtungen und Gebäude. Die Haftungsrisikensind für die Betreiber erheblich, da er für dieEinhaltung der gesetzlichen Vorschriften verant-wortlich ist. Er haftet bei Brandereignissen so-wohl für Personen- als auch für Sachschäden.Bei Versäumnissen beim Brandschutz könnendie Versicherer gegen den Betreiber Regressfor-derungen erheben und diesen auch gerichtlichdurchsetzen. Auch eine vorangegangeneBrandverhütungsschau, eine mängelfreie Ab-nahme oder Wiederholungsprüfung durch denSachverständigen entbindet den Betreiber nicht

von seiner Verantwortung. Was also ist zu tun:Vorhandenen Anlagen entsprechend der ge-setzlichen Vorschriften durch Sachverständigeregelmässig prüfen lassen und vor allen DingenWartungen und Instandsetzungen durch Fach-firmen mit zertifizierten Mitarbeitern mindestenseinmal jährlich vornehmen lassen.

Quellennachweis:Badische Zeitung 25.04.03ACI W-Protokolle 01 – 11 2003Badische Zeitung 13. 01. 2004ARGEBAU Arbeitsgemeinschaft BauMBO MusterbauordnungLBO LandesbauordnungGaVO GaragenverordnungTRGS519 Technische Regeln für GefahrstoffeDIN4102 Prüfvorschriften, Europanormen ENTeile 1-19 1363-1 und EN 1355-1+2ArbstättV ArbeitsstättenverordnungVKVO VerkaufsstättenverordnungVstättV VersammlungsstättenverordnungEltVO ElektroanlagenverordnungBGB Bürgerliches Gesetzbuch § 618, § 619, § 823StGB StrafgesetzbuchDIBt-“Z“ Deutsches Institut für BautechnikBGVA 1+8 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der ArbeitVDS Verband der SachversichererVDE Verband Deutscher ElektrotechnikerVDI Verband Deutscher IngenieureVDMA Verband Deutscher Maschinenbau- anstaltenLÜAR NRW Ergänz. Anforderungen BSK


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