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Brandenburgisches Ärzteblatt Ausgabe 10/2010 - laekb.de · für Versorgungssicherheit Seite 5...

Date post: 17-Sep-2018
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Ärzteblatt Brandenburgisches www.laekb.de Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg | 20. Jahrgang | Oktober 2010 10 | 2010 Kammerversammlung: Resolution für Versorgungssicherheit Seite 5 Erfolgreiche Prüfungen: 179 neue Medizinische Fachangestellte Seite 9 Studie: Keine Angst vor Telematik und IT-Technik Seite 15 Porträt: DRK-Krankenhaus Luckenwalde stellt sich vor Seite 22 Fotos: 4iMEDIA
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Page 1: Brandenburgisches Ärzteblatt Ausgabe 10/2010 - laekb.de · für Versorgungssicherheit Seite 5 Erfolgreiche Prüfungen: 179 neue Medizinische Fachangestellte ... Aufbau einer länderübergreifenden

ÄrzteblattBrandenburgisches

www.laekb.de

Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg | 20. Jahrgang | Oktober 2010 10 | 2010

Kammerversammlung: Resolution für Versorgungssicherheit

Seite 5

Erfolgreiche Prüfungen: 179 neue Medizinische Fachangestellte

Seite 9

Studie: Keine Angst vor Telematik und IT-Technik

Seite 15

Porträt: DRK-Krankenhaus Luckenwalde stellt sich vor

Seite 22

Fotos: 4iMEDIA

Page 2: Brandenburgisches Ärzteblatt Ausgabe 10/2010 - laekb.de · für Versorgungssicherheit Seite 5 Erfolgreiche Prüfungen: 179 neue Medizinische Fachangestellte ... Aufbau einer länderübergreifenden

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Impressum

Inhaber und VerlegerLandesärztekammer BrandenburgPräsident: Dr. med. Udo WolterDreifertstraße 12, 03044 Cottbus,Telefon 0355 78010-12Telefax 0355 78010-1166

HerausgeberDr. med. Udo Wolter

Zuschriften redaktioneller Art bitten wir, nur an den Herausgeber zu richten. Für mit Auto-rennamen gekennzeichnete Beiträge wissen-schaftlicher und standespolitischer Art sowie Artikel, die die Kennzeichnung „Pressemit-teilung von …“ enthalten, wird keine Verant-wortung übernommen. Die darin geäußerten Ansichten decken sich nicht immer mit denen des Herausgebers. Sie dienen dem freien Mei-nungsaustausch innerhalb der Ärzteschaft. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck ist nur mit schriftlicher Genehmigung statthaft. Rücksendung nicht verlangter Manuskripte erfolgt nur, wenn ein vorbereiteter Umschlag mit Rückporto beiliegt. Mit der Annahme von Originalbeiträgen zur Veröffentlichung erwirbt der Herausgeber das uneingeschränkte Verfü-gungsrecht. Änderungen redaktioneller Art blei-ben vorbehalten.

Redaktion4iMEDIA Agenturgruppefür journalistische KommunikationParzellenstraße 10, 03046 Cottbus,Telefon 0355 35757548 oder 0341 8709840,Telefax 0341 87098420E-Mail: [email protected]

Repro, Satz, Druck, Herstellung, VerlagswesenDruckerei Schiemenz GmbHByhlener Straße 3, 03044 Cottbus,Telefon 0355 877070, Telefax 0355 87707-128

VertriebRegio Print Vertrieb GmbHStraße der Jugend 54, 03050 Cottbus,Telefon 0355 481-171, Telefax 0355 481-441

AnzeigenverwaltungGötz & Klaus Kneiseler GbRUhlandstraße 161, 10719 Berlin,Telefon 030 88682873, Telefax 030 88682874, E-Mail: [email protected]

Zur Zeit gilt Preisliste Nr. 20, gültig ab 01.01.2010Bankverbindung: Postbank Berlin, Kto.-Nr.179265102, BLZ 10010010

Das Brandenburgische Ärzteblatt erscheint monatlich (Doppelnummer Juli/August). Bezugsgebühr (ab Ausgabe 4/2010): jährlich € 35,00; ermäßigter Preis für Studenten € 17,50. Einzelpreis € 3,35.

Bestellungen bitte an die Druckerei Schiemenz GmbH, Byhlener Straße 3, 03044 Cottbus. Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres. Für die Mitglieder der Brandenburgischen Ärztekammer ist der Bezugspreis mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten.

Hinweise für die AutorenWenn Sie Ihren Text im Word erfassen, achten Sie bitte darauf, die Texte im txt- oder doc-Format für DOS abzuspeichern. Bitte legen Sie einen Ausdruck des Artikels dazu. Texte können Sie mit entsprechender Betreffzeile per E-Mail ([email protected]) übermitteln. Verwen-den Sie Bilder für Ihren Artikel, bitte die Vorla-gen separat zusenden und im Text vermerken, wo das Bild stehen soll. Am besten sind Fotos geeignet (Aufsichtsvorlagen).

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Brandenburgisches  Ärzteblatt 10 • 2010  |  3

Inhalt

KAmmerinformAtionen / GesundheitspolitiK

7. Kammerversammlung/6. Legislaturperiode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5Termin: Kammervorstand tagt in Döllnsee  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Ankündigung: Kunst in der Kammer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Zeugnisübergabe in der Staatskanzlei Brandenburg: 179 Auszubildende bekommen den Brief der MFA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9Tätigkeitsbericht der Landesärztekammer Brandenburg 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10Der „Hartmannbund“ kritisiert und warnt vor Selektivverträgen  . . . . . . . . . . . . . . . 14Studie der Bundesärztekammer:  Ärzte haben keine Angst vor Telematik und IT-Technik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15Weiterbildungstage Allgemeinmedizin – Fortbildungsangebot  der Akademie für ärztliche Fortbildung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Arzt und recht

Der Vertragsarzt - tatsächlich Beauftragter der Krankenkassen? . . . . . . . . . . . . . . . . 17

fortbildunG

Fortbildungsangebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Bekanntgabe Prüfungstermin Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Erinnerung – Fachärzte im Krankenhaus müssen  Ihre Fortbildungspflicht nachweisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

AKtuellAufbau einer länderübergreifenden Telemedizin  in der EUROREGION Spree-Neisse-Bober . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21Brandenburgs Kliniken vorgestellt – DRK-Krankenhaus Luckenwalde  . . . . . . . . 22

rezensiert

W. Erhard Kucher: „Glut: Seelenjahreszeiten zwischen Liebe und Schuld” . . 24Übersicht über das Arbeitsrecht/Arbeitsschutzrecht Ausgabe 2010/2011 . . . 24Boris Zernikow: Palliativversorgung von Kindern, Jugendlichen  und jungen Erwachsenen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

personAliA

Geburtstage im Oktober  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26Oberhavel Kliniken – Chefarztwechsel in der Klinik Gransee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

weitere rubriKen

Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4Tagungen und Kongresse  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28KVBB informiert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30LUGV, Abteilung Gesundheit  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

ÄrzteblattBrandenburgisches

Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg | 20. Jahrgang | Oktober 2010 10 | 2010

Seite 36

Seite 22

Seite 6

Gemeinsames Berufs-politisches Symposium

im Hotel Dorint in Potsdam

20. Oktober

2010

LandesärztekammerBrandenburg

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edItOrIal

Dr. med. Hanjo Pohle Foto: 4iMEDIA

liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Der berufspolitische Herbst, den wir zur Zeit erleben, kann wohl in seiner Vielfalt kaum überboten werden.Gesundheitsfinanzierungsgesetz, KV-

Wahl und Hausarzt zentrierte Versor-gung mit Selektivverträgen; alles The-men mit hoher Brisanz und politischer Durchschlagskraft. Die Diskussion um hausarztzentrier-

te Versorgung und der Kampf um Se-lektivverträge eskalierte und gipfelte in der Prophezeiung des völligen Unter-ganges der hausärztlichen Versorgung, wenn uns die Selektivverträge nicht vor dem finanziellen Ruin retten. Sogar der Nachwuchs wird wegbleiben und auch die Patienten werden gesundheitlichen Schaden nehmen. Dass diese Behaup-tungen von führenden Ärztevertretern der sachlichen, objektiven Betrachtung schwer standhalten, wird erst deutlich, wenn man sich mit der Datenlage und mit dem Inhalt von Bereinigungsverträ-gen beschäftigt.In Brandenburg konnten Hausärzte in

den letzten 3 Jahren 15 % mehr Ho-norar generieren, ruinös ist das ja wohl nicht. Der Hausarztmangel, der z. Z. in Brandenburg in einem Kreis als wirk-liche Unterversorgung besteht, wird durch Selektivverträge nicht behoben werden, denn auch der Nachwuchs orientiert sich nicht nur an finanziel-len Zuwendungen, sondern an ande-ren Kenndaten, wie Attraktivität des Fachgebiets und örtlichen Rahmenbe-dingungen. Auch Patienten werden ohne Selektivverträge nicht zu Schaden kommen, da sie auch ohne, wie bisher, mit hoher Zufriedenheit versorgt wer-den. Sehr beliebt ist die Behauptung, die Bereinigungsverträge für Hausärz-te würden die einzige Alternative zum Kollektivsystem der KV darstellen. Diese Ansicht wird missionsartig ständig wie-derholt und nachfolgend Bereinigungs-verträge so dargestellt, dass dem Haus-arzt vorgespielt wird, er könnte ganz einfach ohne Probleme viel mehr Ho-norar generieren, als im KV System. Die Grundkonzeption dieser Verträ-

ge auf Bundesebene beinhaltet die Realisierung von Wirtschaftlichkeitsre-serven, also wir Hausärzte sollen bei uns im Einzelnen und bei unseren Pa-tienten im Allgemeinen Einsparungen

erwirtschaften, die wir dann vielleicht als Mehrhonorar zurückbekommen. Da es sich also um selbsttragende Verträge handelt, beinhalten sie zahlreiche kon-fliktbeladene Paragraphen, die unsere Arbeit als Hausarzt total verändern wer-den. Für diese Vereinbarungen werden Grundprinzipien, wie freie Arztwahl, unabhängige Berufsausübung des Arz-tes, das hohe Gut der Sorgfaltspflicht und das besondere Verhältnis des Pa-tienten zu seinem Hausarzt geopfert. Man nehme als Beispiel den Hausarzt-vertrag mit der Techniker KK, der bun-desweit von Hausärzten ausgehandelt wurde.Allein die Teilnahmevorraussetzungen

für den Hausarzt, mit Vorhaltung eines LZ-EKG’s, Belastungs EKG’s, LZ RR Mes-sung und der Sonographie, lässt offen welche Zielgruppe von Ärzten eigent-lich gemeint ist, der Hausarzt im Flä-chenland Brandenburg sicher nicht! Auch eine Gerätegemeinschaft mit Un-tersuchungskosten von 12,50 € ist da nicht zielführend.Sie müssen teure Fortbildungskurse

nachweisen, eine spezielle Software benutzen und sind verpflichtet, ent-weder eine Früh- oder Spät- o. Sams-tagssprechstunde anzubieten. Wenn ein Patient länger als 15 Arbeitstage arbeitsunfähig wird, müssen Sie ihn zu einem ambulanten Facharzt überwei-sen, ob er will oder nicht! Allein dieser Paragraph widerspricht der Grundüber-legung eines Vollversorgungsvertrages für Hausärzte, denn dieser macht doch nur Sinn, wenn Hausärzte nach medi-zinischen Kriterien entscheiden zum Wohle der Patienten und nicht um Ein-sparpotenzial bei den AU Zeiten zu er-zielen. Noch obstruser ist die Verpflich-tung des Hausarztes, bei Krankenhaus-einweisung vorher einen ambulanten Facharzt zu konsultieren, der dann ent-scheidet, ob die Indikation stimmt oder nicht. Und wenn der Hausarzt dies nicht einhält, muss er der Krankenkas-se Rechenschaft ablegen! Diese Para-graphen sind übrigens wichtige Grün-de, nach denen ein Hausarzt mit sofor-tiger Wirkung aus dem Vertrag gekün-digt werden kann. Vorher bekommen sie eine Abmahnung, dann die Kündi-gung und ihre Patienten werden auch

unterrichtet. Sie sind draußen und der Patient noch im Selektivvertrag, eine tolle Entwicklung. Diese Vertragskons-truktion erfüllt den Tatbestand der Se-lektion und wird die Hausärzteschaft spalten. Er verletzt in grober Weise das Selbstverständnis des Fachgebie-tes Allgemeinmedizin, welches wir ge-rade wieder in die Weiterbildungsord-nung eingeführt haben und schafft den Hausarzt zweiter Klasse, der weder lan-ge AU schreiben, noch ins Krankenhaus einweisen darf. Wie da der hausärztli-che Nachwuchs gewonnen werden soll, wird wohl ewig im Dunkel blei-ben. Diese Entwicklung schafft falsche und gefährliche Anreize und beinhaltet Konflikte mit unserer ärztlichen Berufs-ordnung. Dieser Vertrag ist weder pati-enten- noch hausarztfreundlich, er stellt den Ausstieg aus dem Kollektivvertrag in Aussicht, mit völlig ungewissem Aus-gang. Brandenburger Hausärzte wollen nicht irgendeinen Vertrag, sondern ei-nen mit Bedingungen, die unsere haus-ärztlichen Interessen widerspiegeln und nicht diskriminierend unser Fach-gebiet verunglimpfen. So sieht es auch die Sektion Hausärzte Brandenburg des BDA in ihrer mehrheitlichen Ablehnung dieses Vertrages Anfang September. Wir als Hausärzte haben es in der

Hand, uns für viele Jahre berufspolitisch und wirtschaftlich in neue Abhängig-keiten zu begeben und uns dem Dik-tat des Geldes zu unterwerfen oder lie-ber Kurs zu halten im Kollektivvertrag, wo immer noch ein jeder seinen Platz finden kann und der uns immer noch Freiräume lässt, in unserem allgemein-medizinisch/hausärztlichen Denken und Handeln. Bestärkt durch eine Umfrage bei Bran-

denburger Hausärzten zur Akzeptanz dieser Bereinigungsverträge, die mit einer über 80 %-igen Ablehnung ab-schloss, bin ich mir sicher, dass wir als Hausärzte in Brandenburg einen eige-nen Weg gehen müssen und diesen auch finden werden.

n HochachtungsvollIhrDr.HanjoPohle

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KammerInfOrmatIOnen/GesundheItspOlItIK

Wie jedes Jahr im September ha-ben sich die Delegierten der Lan-desärztekammer Brandenburg (LÄKB) zu ihrer Kammerversamm-lung in Dahlewitz am 4. Septem-ber 2010 zusammengefunden. Einer der zentralen Diskussions-punkte war das von Bundesge-sundheitsminister Dr. Philipp Rös-ler geplante Finanzierungskonzept der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Dieses sieht eine neue Ver-teilung der Krankenkassengelder ab 2011 vor. Die Frage nach der Zukunft der medizinischen Versor-gung im Land Brandenburg und vor allem die Folgen für die Pati-enten, führte unter den Delegier-ten zu heftigen Debatten. Darüber hinaus ist den 60 anwesenden Me-dizinern der Geschäftsbericht des vergangenen Jahres vorgestellt worden. Weiterhin erfolgte eine Abstimmung über die Jahresrech-nung 2009 der LÄKB sowie über die Verwendung des Jahresüber-schusses.

Zukunft der medizinischen Versorgung in Branden-

burg unsicher

Die gesundheits- und berufspoliti-schen Entwicklungen der letzten Mo-nate thematisierte der Kammerprä-sident, Dr. Udo Wolter, wie üblich in seinem Vorstandsbericht. Die Ausfüh-rungen zu den einzelnen Punkten ga-ben den Delegierten Anlass zu dis-kutieren. Insbesondere das geplante

GKV-Finanzierungskonzept für 2011 und 2012, initiiert von Bundesgesund-

heitsminister Dr. Philipp Rösler, for-derte eine klare Positionierung seitens der Kammer. Der Gesetzesentwurf zur nachhaltigen und sozial ausgewo-genen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung beschränkt sich im Kern auf die kurzfristige Schließung von Finanzierungslücken. Die Bundes-regierung plant, im neuen Kalenderjahr elf Milliarden Euro im Gesundheits-sektor einzusparen. Diese Ziele sollen zum einen durch milliardenschwere Ausgabenkürzungen und zum an-deren durch eine Anhebung des Bei-tragssatzes um jeweils 0,3 Punkte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf 15,5 Prozent erreicht werden. Zusätz-lich sollen umfangreiche Änderungen

bei kassenindividuellen Zusatzbeiträ-gen umgesetzt werden. ”Wie soll das funktionieren, ohne dass die medizi-nische Versorgung im Land Branden-burg beeinträchtigt wird?“, fragte der Präsident und betonte die Auswir-kungen des Gesetzentwurfes: ”Das bedeutet, dass Verwaltungskosten nicht steigen dürfen. Besonders den Krankenhäusern wird damit praktisch die Innovation verboten“. Weiterhin schlussfolgert der Kammerpräsident: “Den Kliniken wird ein Maulkorb ver-passt. Wie soll mit Abschlägen mit bis zu 30 Prozent moderne Gesundheits-versorgung überhaupt noch betrieben werden?“ Die Ausgabenkürzungen ge-hen vor allem zu Lasten der einwoh-

nerschwachen Bundesländer, zu denen insbesondere auch Brandenburg zählt.

7. KammerversammlunG/6. leGIslaturperIOde

Delegierte beschließen Resolution für sichere medizinische Versorgung

Blick aufs Podium: v.l. nach r. Dipl-Med. Sigrid Schwark, Dr. med. Jürgen Fischer, Dr. Renate Schuster, Dr. Udo Wolter, Elke Köhler, Dr. med. Volkmar Skerra, Dr. med. Hanjo PohleFotos: Robert Sittig, 4iMEDIA

Bild links: Der Bericht vom Präsidenten Dr. Udo Wolter umfasste ein weites Themenspektrum: Finanzierungskonzept der Bundesregierung, 113. Deutsche Ärztetag und der Ärztemangel in Brandenburg.

Dr. Hans-Joachim Helming Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, nahm Stellung zu den Finanzplänen der Bundesregierung

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KammerInfOrmatIOnen/GesundheItspOlItIK

Demnach führt das Vorhaben vom Ge-sundheitsminister zu einem weiteren Ärztemangel, zu längeren Wartezei-ten in Kliniken und Praxen sowie zu-sätzlichen Belastungen für Mediziner

und Patienten in Brandenburg. Zu dem brisanten Thema äußerte sich eben-falls Dr. med. Hans-Joachim Helming, Vorstandsvorsitzender der Kassen-ärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB): ”Die Zeit drängt, denn am 22. September will das Bundeskabinett diese Beschlüsse fassen. Wir müssen die Patienten aufklären und gemein-sam diesen Unsinn stoppen.“ Im An-schluss an die beiden Vorträge haben die Delegierten ihren Unmut über das Vorhaben in einer Diskussion kundge-tan. Das Vorstandsmitglied Dr. Hanjo Pohle betonte eindringlich: ”Wir müs-sen Brandenburgs Interessen wahren.“ Am Ende der Debatte wurde schließ-lich entschieden, dem Ministerpräsi-denten Matthias Platzeck gemeinsam mit der KVBB eine Resolution zukom-men zu lassen. Ziel ist dabei, dass sich der Ministerpräsident für den Erhalt der medizinischen Versorgung in Branden-burg einsetzt.

Rückblick auf den 113. Deutschen Ärztetag

in Dresden

In seinem Vorstandsbericht gab Dr. Udo Wolter den Medizinern auch ei-nen Rückblick auf den 113. Deut-schen Ärztetag, der vom 11. bis 14. Mai 2010 in Dresden stattfand. Auf der Tagesordnung der viertägigen Ver-sammlung standen Themen wie Pati-entenrechte, Versorgungsforschung und die (Muster-) Weiterbildungsord-nung, aber auch aktuelle Fragen zur

Gesundheits- und Berufspolitik. Der Kammerpräsident zog insgesamt

ein positives Resümee der Veranstal-tung: ”Unsere Delegation aus Branden-burg spielte eine aktive Rolle beim Ärz-

tetag“, und beleuchtete im Anschluss die einzelnen Aspekte näher. Im Be-reich der Patientenrechte hält der Prä-sident eine eigenständige neue Gesetz-gebung für nicht notwendig. Stattdes-sen sei es von großer Bedeutung, dass grundlegende Patientenrechte in der Gesundheits- und Sozialgesetzgebung verankert sind. ”Die Ärzteschaft hat die Aufgabe, die Patientenrechte zu schüt-zen, sowie Bedürfnisse und Klagen der Patienten zu berücksichtigen“, so Dr. Wolter. Auch zu den Entwicklungen der Versorgungsforschung wurde klar Stellung seitens des Vorstandes bezo-gen. Die Vielfalt des Versorgungsge-schehens ist rational zu steuern und

muss weiter forciert werden. Auf dem berufspolitischen Sektor

war indes folgende Frage essentiell: Braucht das Land Brandenburg eine medizinische Fakultät? Der Ärzteman-

gel im Land ist immer wieder Basis für Diskussionen. ”Brandenburg braucht in diesem Sinne keine Eliteuniversität, sondern muss Rahmenbedingungen schaffen, die Anreize bieten. Nur so werden Studenten nach Brandenburg kommen und als Ärzte hier bleiben“, so der Präsident.

Ärzteversorgung Branden-burg verzeichnet positives

Bilanzjahr 2009

Neben berufs- und gesundheitspoli-tischen Aspekten stand auch der Ge-schäftsbericht 2009 auf der Agenda. Dr. med. Manfred Kalz, Vorsitzender

Bild oben: Dr. med. Hanjo Pohle (l.)

und Dipl.-Med. Hubertus Kruse

Bild rechts oben: Dr. Udo Wolter und

Dr. med. Manfred Kalz, Vorsitzender des

Verwaltungsausschusses

Die Delegierten verfolgten aufmerksam das Geschehen auf dem

Podium

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Brandenburgisches  Ärzteblatt 10 • 2010  |  7

KammerInfOrmatIOnen/GesundheItspOlItIK

des Verwaltungsausschusses, erläuter-te die Entwicklungen im Jahr 2009 und präsentierte den Geschäftsbericht der Ärzteversorgung Brandenburg (ÄVLB). Im Geschäftsjahr waren positive Ten-denzen zu verbuchen. So stieg der Mit-gliederbestand um 765 Mitglieder und

das Beitragsaufkommen erhöhte sich um 5,56 Prozent im Vergleich zum Vor-jahr. Ebenso kann ein Anstieg bei den Kapitalerträgen verzeichnet werden. Unter Berücksichtigung der Aufwen-dungen für die Kapitalanlagen wurde in 2009 eine Netto-Kapitalrendite von 4,1 Prozent erzielt. In seiner Schlussfol-gerung zur Bilanzrechnung resümier-te Kalz wie folgt: „Die Ärzteversor-gung Land Brandenburg kann ihr 18. Geschäftsjahr trotz der allgemeinen

wirtschaftlichen Situation erfolgreich abschließen.” Im Hinblick auf die vor-liegende versicherungsmathematische Bilanz stellte erstmalig Dipl.-Math. Jo-hannes Nattermann, der seit 1. Januar

2010 für die ÄVLB tätig ist, den Dyna-misierungsvorschlag zur Anpassung der Renten der Kammerversammlung vor. Nach seinem Vortrag und der Ab-stimmung unter den Delegierten wur-de Folgendes beschlossen: Die Renten, die im Geschäftsjahr 2009 oder früher

begonnen haben, erhöhen sich mit Wirkung zum 1. Januar 2011 um 1 Pro-zent. Hintergrund des Vorschlags von Verwaltungs- und Aufsichtausschuss ist, dass die Kammerversammlung die Aufgabe hat, jährlich einen Beschluss über die Anpassung der laufenden Renten zu fassen.

Änderung der Satzung der Ärzteversorgung Land

Brandenburg

Weitere Punkte auf der Tagesord-nung waren die Vorschläge des Ver-waltungs- und Aufsichtsausschusses zur Auslegung der Satzung der Ärz-teversorgung. Inhaltlich standen die Berufsunfähigkeitsrente, Waisen- und Halbwaisenrente sowie Lebenspartner-schaftsrenten zur Diskussion. Die Än-derungsvorschläge begründete Rechts-anwalt Dr. jur. Albert Esser gegenüber den Delegierten. Der Paragraf zur Be-rufsunfähigkeitsrente ist mit einem all-gemeingültigen, aber gleichwohl dem Bestimmtheitsgebot genügenden Pas-sus erweitert worden. Hintergrund ist, dass die berufsständischen Versor-gungswerke in die europäische Ko-ordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit einbezogen sind. Seit Mai diesen Jahres gilt nunmehr eine neue Verordnung, die auch in Zukunft ge-ändert werden kann. Die Waisen- und Halbwaisenrente ist um den Zusatz ergänzt worden, dass auch während

des Ableistens eines so genannten so-zialen Jahres der Bezug einer Waisen-rente weiterhin möglich ist. Der Ver-waltungsausschuss befürwortete eine Gleichstellung von eingetragenen Le-

benspartnerschaften und Ehen in Be-zug auf die Hinterbliebenenversorgung des überlebenden Partners. Die Vorla-gen wurden von den Delegierten mit Mehrheitsvotum verabschiedet.

Stabiler Jahreshaushalt 2009

Dipl.-Med. Hubertus Kruse, der Vor-sitzende des Haushaltsausschusses, gab den Delegierten einen Überblick

über die Jahresrechnung 2009. Zu-dem erläuterte er den Prüfungsver-merk, wonach im Jahresbericht 2009 die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet worden

Bild links unten: Dipl.-Math. Johannes Nattermann erläuterte den Dynamisierungsvorschlag zur Anpassung der Renten

Bild links: Dr. med. Manfred Kalz erläuterte den Ärzten den Geschäftsbericht 2009

Dipl.-Med. Hubertus Kruse präsentierte den Delegierten die Jahresrechnung 2009

Bild rechts: Rechtsanwalt Dr. jur. Albert Esser stellte den Delegierten Änderungsvorschläge zur Satzung des Ärzteversorgung vor

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KammerInfOrmatIOnen/GesundheItspOlItIK

termIn

Kammervorstand tagt in döllnsee Am 29. Oktober findet die nächste

Sitzung des Vorstandes der Landesärz-tekammer Brandenburg (LÄKB) statt. Tagungsort ist dieses Mal Döllnsee. Wie gewohnt, geben die Vorstands-mitglieder den Kammerangehörigen die Möglichkeit, ihre Fragen, Probleme und Anliegen direkt vor Ort vorzubrin-gen. Hierfür wird um eine vorherige te-lefonische Anmeldung bei der Bürolei-terin des Präsidenten, Heike Wetterau, unter 0355 7801012 gebeten. Von ihr erfahren die Mediziner den genauen Ort der Sitzung sowie die Zeit für den Termin.

n AnjaSaller,4iMEDIA

Hinweis: Am 27. November 2009 findet in Dahlewitz die nächste und letzte Kammerversammlung des Jahres 2010 statt. Laut Haupt-satzung der LÄKB haben die Kammermitglieder die Möglich-keit, als Gäste an den Tagungen teilzunehmen (Plätze stehen nur begrenzt zur Verfügung).

sind. Insgesamt konstatierte der Vor-sitzende für 2009 ”haushaltstechnisch ein erfolgreiches Jahr.“ Im Anschluss an die Präsentation des Haushaltes hatten die Delegierten die Aufgabe, über die Verwendung des erzielten Jahresüber-schusses zu entscheiden. Die Mediziner entschlossen sich dazu, den größten Anteil für die Tilgung des Rest-Darle-hens bei der APO-Bank zu verwenden. Das Darlehen der Kreditanstalt war für den Neubau in der Geschäftsstelle auf-genommen worden. Darüber hinaus fließt ein Teil des Geldes in die Instand-haltung des Kammergebäudes. Der Restbetrag wird einer Rücklage für die Akademie für ärztliche Fortbildung und für besondere Beitragsverwendung zu-geführt.

Vorschläge zur Novellie-rung der Schlichtungsord-nung und des Heilberufs-

gesetzes In Bezug auf die Schlichtungsordnung

sprach der Justiziar Dr. jur. Daniel So-botta gegenüber den Kammermitglie-dern die Empfehlung aus, diese zu än-dern. Die Schlichtungsordnung stammt aus dem Jahr 1994, womit sich auf-grund der zwischenzeitlich veränderten Praxis ein Anpassungsbedarf ergibt. Unter anderem wurde der Beschluss

gefasst klarzustellen, dass die Wahl der oder des Vorsitzenden und der Stellver-

tretung als solche innerhalb des Aus-schusses erfolgt. Gebilligt wurde insbe-sondere auch, dass gemäß der langjäh-rigen Praxis in den anderen Ausschüs-sen der Landesärztekammer Branden-burg künftig Mitglieder des Vorstandes zu Ausschussmitgliedern gewählt wer-den dürfen. Weiterhin waren Vorschlä-ge zur Novellierung einzelner Bestim-mungen des Brandenburgischen Heil-berufsgesetzes Gegenstand des Vor-trages des Justiziars. Im Rahmen des Treffens der Heilberufskammern im

April dieses Jahres wurden auf Initia-tive der Landesapotheker- und Landes-ärztekammer Brandenburg Änderungs-vorschläge für das Gesetz diskutiert und vorläufige Einigkeit erzielt. Zu die-sen Vorschlägen zählt insbesondere die Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre (bisher: vier) gemäß der be-reits bestehenden Rechtslage in etwa der Hälfte der übrigen Bundesländer. Nachdem die Kammerversammlung den Vorschlägen zustimmte, wird der Vorstand der LÄKB zusammen mit den Vertretern der übrigen Heilberufskam-mern diese der Landesregierung im Rahmen der nächsten Änderung des Heilberufsgesetzes unterbreiten.

n JuliaSimon,4iMEDIA

Ab 1. Oktober 2010 ist in der Land-ärztekammer Brandenburg (LÄKB) die Ausstellung „Ärzte als Künstler“ zu sehen. Zum ersten Mal gibt die LÄKB künstlerisch tätigen Ärztinnen und Ärz-ten aus dem Land Brandenburg ein Po-dium, ihre Werke der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Die Medizin ist eine Kunst - und tradi-tionellerweise eng mit anderen Küns-ten wie Malerei, Bildhauerei und Musik verknüpft. Im künstlerischen Schaffen finden viele Ärztinnen und Ärzte einen Ausgleich zum Berufsalltag.

In den nächsten Ausgaben des Bran-denburgischen Ärzteblatts wollen wir Ihnen die Mediziner und die Vielfältig-keit ihrer künstlerischen Arbeiten vor-stellen.

Sie sind herzlich eingeladen, die Aus-stellung in der Hauptgeschäftsstelle der LÄKB, Dreifertstraße 12 in Cottbus zu besuchen. Die Ausstellung ist täg-lich zu den Geschäftszeiten der LÄKB geöffnet.

n AngelikaNeumann

anKündIGunG

Kunst in der Kammer

Justiziar Dr. jur. Daniel Sobotta

erläuterte die Vorschläge zur Novellierung

der Schlichtungsordnung und des

Heilberufsgesetzes

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Brandenburgisches  Ärzteblatt 10 • 2010  |  9

KammerInfOrmatIOnen/GesundheItspOlItIK

Staatskanzlei an: „Die Ausbildung in den Praxen war ganz vielseitig: Labor-tätigkeiten, technische Aufgaben wie EKG, Ultraschall, Röntgen und vieles mehr waren zu erlernen. Immer war Freundlichkeit und Kompetenz ge-fragt, mochte es noch so hektisch zu-gehen“, erinnerte sich die Allgemein-medizinerin. „Wenn Sie zurückdenken – was waren so die Highlights in Ihrem Praxisalltag? Vielleicht der unangemel-dete Schmerz-Patient um halb zwölf ohne Chipkarte? Oder der Patient mit einer Wunde in der Mittagspause ohne Impfnachweis?“ Doch nicht nur der Praxisalltag der angehenden MFAs hatte Amüsantes zu bieten. Manche der Auszubildenden hatten mit ihren Prüfungsantworten auch die Fachärz-tin zum Schmunzeln gebracht: „Insulin

dient zur Blutverdünnung, nach einer Blutentnahme sollte man 24 Stunden nicht arbeiten und ein Belastungs-EKG erfolgt mit Gewichten an den Beinen.“ Das seien aber nur von Prüfungsangst geplagte Einzelfälle gewesen. Denn der Notendurchschnitt der diesjähri-gen Abschlussklassen in Brandenburg lag bei 2,6 und sieben Prüflinge schlos-sen ihre Ausbildung sogar mit der Note Eins ab. Damit ist auch das Vorstands-mitglied der LÄKB sehr zufrieden, denn „gut ausgebildete Fachkräfte werden dringend in den Brandenburger Arzt-praxen gebraucht.“

n JuliaSimon,4iMEDIA

ZeuGnIsüberGabe In der staatsKanZleI brandenburG

179 Auszubildende bekommen den brief der mfA

Mit festlichen Klängen des Saxophon-Quartetts der Kreismusikschule Pots-dam-Mittelmark wurde am 10. Sep-tember die Freisprechung der Medizini-

schen Fachangestellten (MFA) in Bran-denburg eröffnet. Passend zum Anlass unterstrich das Musikstück „Irish Suite“ die Atmosphäre vom Aufbrechen zu neuen Ufern: Für insgesamt 179 Aus-zubildende begann mit der Freispre-chung ein neuer Lebensabschnitt – der Start ins Berufsleben. Beeindruckend waren allerdings auch die Räumlichkei-ten, in denen die Zeugnisse und Briefe an die frisch gebackenen MFAs über-reicht wurden. Im Brandenburgsaal der Staatskanzlei in Potsdam hatten nicht nur die Auszubildenden, sondern auch ihre Gäste Platz, um den besonderen Moment nicht zu verpassen.„Allerdings haben wir bis 14 Tage vor

dieser Veranstaltung gezittert, denn hätte der Ministerpräsident des Landes Brandenburg, Matthias Platzeck, die-sen Saal für eine seiner Veranstaltun-gen an diesem Tag kurzfristig benötigt, hätten wir ein Problem gehabt. Seine Veranstaltung hätte natürlich Vorrang gehabt. Zum Glück war das nicht der Fall“, erklärte Dipl. oec. Astrid Brieger, Leiterin des Referats Ausbildung Medi-zinische Fachangestellte an der LÄKB, in ihrer Eröffnungsrede.Auch Dipl.-Med. Sigrid Schwark, Vor-

standsmitglied der LÄKB und dort zu-ständig für den Bereich Ausbildung, war glücklich mit der Wahl des Veran-staltungsortes, wie sie in ihrer Festrede

an die MFAs erläuterte: „Historisch ge-sehen passt dieser Ort auch zu unse-rem heutigen Anlass und Ihrem jetzigen Beruf. Zur Zeit des großen Kurfürsten

Friedrich Wilhelm des I. war 1727 ein Mädchenlazarett in diesem Gebäude untergebracht. 1769 kam noch ein Jun-genlazarett hinzu. Um 1910 war es dann eine Bildungsanstalt für Kadetten und wenig später eine Erziehungsanstalt.“Nur der Begriff der Freisprechung, der

noch aus dem Mittelalter stammt, sei eigentlich nicht mehr ganz angemes-sen für das erfolgreiche Ende einer Ausbildung zum MFA. „Mit Handwerk allein hat der Beruf nichts mehr zu tun. MFA – das ist ein Beruf, der sich aus vier anderen zusammensetzt: Kran-kenpfleger, Laborant, Sekretär(in) und zunehmend auch Kauffrau/-mann“, er-klärte die Fachärztin für Allgemeinme-dizin, die selbst seit sieben Jahren in ih-rer Praxis in Bernau ausbildet. Trotz ge-wisser Traditionen bleibt dennoch nicht alles beim Alten. Neu an den diesjäh-rigen Abschlussprüfungen war, dass ein Arbeitskreis der LÄKB einheitliche Prüfungskomplexe für die praktischen Prüfungen erarbeitet hatte. Auf diese Weise wurden an alle Auszubildenden die gleichen Anforderungen gestellt.So einheitlich die Prüfungen gestal-

tet wurden, so können sich die neu-en MFAs bestimmt an ganz unter-schiedliche Situationen während ih-rer Ausbildungszeit in den Praxen er-innern. Einige Beispiele hierfür führte Sigrid Schwark in ihrer Festrede in der

Die Absolventen haben mit ihrem Abschlulss zur/zum Medizinischen Fachangestellten (MFA) gute Chancen auf dem weiteren beruflichen Weg.Fotos: Reinhold Dräger

Dipl.-Med. Sigrid Schwark überreichte die Zeugnisse an die Absolventen.

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KammerInfOrmatIOnen/GesundheItspOlItIK

aus dem GeschÄftsberIcht 2009

rechtsabteilung der Kammer ist wichtiger Ansprechpartner

Kurse und Seminare der Akademie 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

Fachkundeseminar Rettungsdienst 3 5 5 3 2 1 1

Seminar Leitender Notarzt 1 1 1 1 1 1 1

Chirotherapiekurse 5 5 4 1 - - -

Röntgenkurse 5 - 2 7 9 3 3

Impf-Fortbildungen 4 3 5 4 - - -

Allgemeinmedizin 22 23 20 11 8 9 7

Psychosomatik Frauenheilkunde - - - - 1 1 -

Sonographie-Kurse 2 4 3 5 1 8 5

Sozialmedizin 2 4 4 4 4 4 4

Transfusionsmedizin 1 1 1 1 1 1 1

Hämotherapie - - - 1 2 - -

Fortbildung Arzthelferinnen 1 2 2 2 4 13 13

Röntgen-OP-Schwestern 2 - 4 - 1 - -

Suchtmedizin 1 2 3 3 3 - 3

Palliativmedizin - - 3 3 3 4 -

Herzschrittmacherseminar 2 2 - - - - -

Schmerzmedizin 4 5 5 - 13 4 -

EEG-Seminar - 3 - 1 - - -

Verkehrsmedizin - 1 - 1 1 - 1

DMP-Mammakarzinom - 2 2 2 - - -

Moderatorentraining - - - 1 - 1 -

Reha-Richtlinie - - - 5 2 - -

Forum Hausärzte - - - 1 1 2 2

Schmerzbezogene Psychotherapie - - - - 5 - -

Frühjahrsakademie 1

Gesamt 55 63 64 57 62 52 42

Unter Leitung des Vorstandsvorsitzenden der Akademie Herrn Dr. U. Wolter, Neuruppin, fanden im Jahr 2009 sechs Vorstandssitzungen der Akademie für ärztliche Fortbildung statt. Ein wesentlicher Anteil der Vorstandsarbeit war wie-derum die Bewertung und Anerkennung von Fortbildungs-veranstaltungen. Die Akademie für ärztliche Fortbildung hat ein neues Fort-bildungskonzept entwickelt. Am 20. März 2009 hat die ers-te Frühjahrsakademie im Filmpark Babelsberg mit 137 Teil-nehmern stattgefunden. Der bunte Mix an Themen und Fachrichtungen hat bei den Teilnehmern eine beachtliche Resonanz ausgelöst.

Akademie für ärztliche Fortbildung

Kurse und Seminare der Akademie

Am 30. Juni 2009 (Stichtag) endete der erste Fünfjahres-zeitraum der Nachweisführung der regelmäßigen fachlichen Fortbildung für niedergelassene und ermächtigte Ärzte, die zum 30. Juni 2004 vertragsärztlich tätig waren. 97 % der nachweispflichtigen Ärzte einschließlich Fach-wissenschaftler wurde ein Fortbildungszertifikat durch die Akademie für ärztliche Fortbildung der Landes ärztekammer Brandenburg bearbeitet und ausgestellt. Im Jahr 2009 wurden auf Antrag 2.302 Fortbildungszertifi-kate ausgestellt. Seit dem Jahr 2005 waren das insgesamt 3.922 Zertifikate.

Die brandenburgischen Mediziner können ihn in der Geschäftsstelle der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) einsehen oder bestellen – den neuen Tätigkeitsbericht der Kam-mer aus dem Jahr 2009. Einen ersten

Überblick über die Arbeit beispielswei-se des Vorstandes oder der einzelnen Referate finden die Kammerangehö-rigen im Brandenburgischen Ärzte-blatt. Nach der Weiterbildung, über die in der Septemberausgabe berichtet

wurde, stehen nun die Akademie für ärztliche Fortbildung sowie das Referat Recht im Mittelpunkt.

n Ass.jur.HerbertKrahforst,GeschäftsführerderLÄKB

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KammerInfOrmatIOnen/GesundheItspOlItIK

Zertifizierung

Am Ende des Berichtszeitraumes 2009 lagen 6.930 Anträ-ge auf Anerkennung einer ärztlichen Fortbildung vor (2008: 6.120 Anträge). 65 Anträge auf Anerkennung einer Fortbil-dung wurden abgelehnt, da die Kriterien zur Anerkennung einer Fortbildung auf Grund der Beschlusslage der Kammer-versammlung nicht erfüllt waren bzw. der Veranstaltungsort sich nicht im Land Brandenburg befand. Mit der Anerken-nung einer zertifizierten Fortbildung ist grundsätzlich eine Veröffentlichung im Internet verbunden.

Der kontinuierliche Rücklauf der Teilnehmerlisten ermög-lichte die elektronische Bearbeitung der Fortbildungspunk-te in der elektronischen Datenbank. Quartalsweise stellt die KVBB die Teilnehmerlisten der dort anerkannten und gemeldeten Qualitätszirkel des niedergelassenen Bereiches zwecks Einarbeitung zur Verfügung.

Im Internet können die Ärztinnen und Ärzte mittels BAN und Passwort in ihr persönliches Fortbildungspunktekonto einsehen.

Die durch Fachgesellschaften und vergleichbaren Institutio-nen vergebenen CME-Punkte für das Fortbildungszertifikat werden auf Beschluss der Kammerversammlung im Verhält-nis 1 : 1 angerechnet. Ebenso wird mit den Fortbildungsan-geboten in medizinisch-wissenschaftlichen Zeitschriften und elektronischen Medien verfahren. Die Landesärztekammer Brandenburg übernimmt die Anerkennung von Fortbildun-gen anderer Bundesländer.

Im Veranstaltungsjahr 2009 wurden durch das Referat Fort-bildung der Landesärztekammer Brandenburg 42 Kurse/Se-minare über die Akademie für ärztliche Fortbildung angebo-ten, an denen insgesamt 1.378 Teilnehmer – darunter 511 Schwestern und Arzthelferinnen/OP-Personal – teilgenom-men haben. 11 Kurse mussten auf Grund geringer Anmel-dung von Teilnehmern abgesagt werden.

Das Hausarztforum am 14.3.2009 in Dahlewitz besuch-ten 335 Teilnehmer, die Wiederholungsveranstaltung am 17.10.2009 in Neuruppin 85 Teilnehmer. Dr. Schrambke als wissenschaftlicher Leiter schätzt ein, dass sich das Hausarzt-forum unter den Hausärzten etabliert hat.

Bildungsfreistellung nach dem Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (Bbg.WBG v. 18.12.1993): Die Kursteilnehmer nutzen regelmäßig das Angebot, sich für anerkannte Bildungsveranstaltungen durch den Ar-beitgeber freistellen zu lassen. In diesem Zusammenhang erfolgte die bedarfsgerechte Antragstellung bei den ent-sprechenden staatlichen Institutionen in Potsdam und Ber-lin sowie bei Bedarf auch in anderen Bundesländern. Fol-gende Kurse/Seminare der Akademie erfüllten lt. amtlichen

Bescheiden wiederholt die Bedingungen für Bildungsfrei-stellungsveranstaltungen: Fachkundeseminar Rettungs-dienst, Seminar „Leitender Notarzt“.

Fachkunde im RettungsdienstIm Jahr 2009 wurden 98 Anträge Fachkunde Rettungs-dienst bearbeitet. 92-mal konnte die Fachkunde erteilt wer-den.

Im Bereich der Fortbildung Medizinischer Fachgestellten wurden zwei Fortbildungsgänge etabliert. Die Ausbildung zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung wird in Fortbildungsmodulen (420 Stunden) monatlich in Potsdam durchgeführt. Der Abschluss ist 2011 geplant.

Die Qualifikation von nichtärztlichen Praxismitarbeitern zur Arztunterstützung in unterversorgten Regionen (Delegati-onsvereinbarung) wird nach einem Rahmenlehrplan unter Berücksichtigung von Zugangsvoraussetzungen seit Sep-tember 2009 kontinuierlich mit 31 Teilnehmern durchge-führt. Abschluss des Qualifikationsganges ist 2010.

Der Vorstand der Akademie für ärztliche Fortbildung: Dr. med. Manfred Kalz, Dr. med. Steffen König, Dr. med. Udo Wolter, Dr. med. Reinhold Schrambke, Prof. Dr. med. Eckart Frantz, Prof. Dr. med. Ulrich Schwantes (v. l.) (nicht im Bild: Prof. Dr. med. habil. Dr. phil. Kurt J. G. Schmailzl)

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KammerInfOrmatIOnen/GesundheItspOlItIK

Die Rechtsabteilung wacht über die Einhaltung des Be-rufsrechts durch die Kammermitglieder, spielt aber auch eine wesentliche Rolle bei der Wahrnehmung beruflicher Belange (Beratung, Geschäftsstellenbetreuung) und Me-diationsaufgaben. Dies sind zugleich durch das Branden-burgische Heilberufsgesetz festgeschriebene Aufgaben der Landesärztekammer.

Die Rechtsabteilung als „watchdog” und Mitgliederdienstleister

Recht ist oft spröde Materie. So jedenfalls ist es landläufi-ge Meinung. Die Mitarbeiter der juristischen Abteilung der Landesärztekammer erleben dies anders: Die Bearbeitung von Rechtsfällen ist Abbild des Lebens mit all seinen Pro-blemstellungen und Konflikten. Rechtsvorschriften helfen dabei, diese Probleme zu lösen oder zu vermeiden. Gele-gentlich erfüllen Gesetzesnormen diese Aufgabe aber auch unzureichend und werden selbst zum Auslöser von Schwie-rigkeiten. Auch dann müssen passende Lösungen gefunden werden.Im Bereich des Berufsrechts gelten aufgrund von Satzungen der Landesärztekammer festgelegte „Spielregeln“, die von allen in Brandenburg tätigen bzw. dort wohnhaften Ärztin-nen und Ärzten (vgl. § 3 Abs. 1 HeilBerG) eingehalten wer-den müssen. Diese Regeln werden nicht willkürlich erlassen, sondern sind bundeseinheitlich weitgehend abgestimmtes, aus der besonderen Verantwortung des Arztberufes heraus abgeleitetes Standesrecht. Dieses von der Ärzteschaft sich selbst gegebene Recht hat eine lange, teils Jahrhunderte alte Tradition, die bis in die Antike zurückreicht. Aufgabe der Rechtsabteilung innerhalb der Landesärztekammer ist es, darüber zu wachen, dass sich alle Brandenburger Ärz-tinnen und Ärzte hieran halten.Auf den ersten Blick diametral im Gegensatz dazu scheint die weitere wichtige Aufgabe zu stehen, den Brandenbur-ger Ärztinnen und Ärzten in ihren beruflichen Rechtsan-gelegenheiten mit Rat und Tat zur Verfügung zu stehen, wenngleich auch das Rechtsdienstleistungsgesetz hier im Wesentlichen nur Beratung zulässt. Diese Aufgabe nimmt die Rechtsabteilung durch direkte Beratung der Mitglieder, aber auch durch die umfassende Betreuung der Geschäfts-stelle mit ihren Fachabteilungen einschließlich der Ausschüs-se Berufsrecht und Schlichtung bzw. dem Widerspruchsaus-schuss wahr.Für die tägliche Praxis ergibt sich daraus, beide Aufgaben-komplexe – prosekutiv und beratend – effektiv wahrzuneh-men. Die Rolle des „watchdog“ und die berufsrechtliche Beratung müssen sich dabei nicht im Wege stehen. Oft-mals werden berufsrechtliche Grenzen ärztlicher Tätigkeit mit den Mitgliedern bereits im Vorfeld – beratend – be-sprochen, noch bevor es überhaupt zu Verstößen kom-men kann. Die Erfahrung zeigt, dass sich viele Mitglieder in Zweifelsfällen vergewissern, ob sie sich mit dem jeweilig beabsichtigten Verhalten bzw. Vorhaben auf berufsrechtli-ches Glatteis begeben. Zu berücksichtigen ist dabei freilich,

Alles was Recht istRechtsabteilung der Landesärztekammer Brandenburg

dass das Berufsrecht insbesondere auf dem Gebiet der un-erlaubten Werbung heute weitaus weniger streng ist, als dies noch vor einigen Jahren der Fall war. Nur noch selten verstoßen heute Werbemaßnahmen, die auch in anderen Berufsgruppen erlaubt sind, gegen ärztliches Standesrecht.

Rückblick 2009

Die Bipolarität der Aufgabenbereiche lässt sich deutlich in der Statistik für 2009 ablesen. Insgesamt wurden 380 Be-schwerden über Mitglieder von Patienten bzw. Kollegen be-arbeitet sowie 101 anderweitige berufsrechtliche Prüfun-gen vorgenommen. Dabei ist allerdings festzustellen, dass bei der Mehrzahl der Beschwerden Berufsrecht gar nicht betroffen ist. Nur mit etwa einem Drittel der eingehenden Beschwerden werden tatsächlich berufsrechtlich relevante Sachverhalte gerügt. Die ganz überwiegende Zahl der Be-schwerden betrifft Kommunikationsprobleme oder Konflik-te im Arzt-Patienten-Verhältnis, welche wiederum vielfach auf den ökonomischen Druck zurückzuführen sind, wel-chem Ärztinnen und Ärzte in unserem Gesundheitswesen gegenwärtig ausgesetzt sind. Derartige Beschwerden kön-nen ihrem Charakter nach auch dem dritten eingangs er-wähnten Aufgabenblock, der Mediation, zugeordnet wer-den. Oft ist es möglich, in diesem Bereich eine ausgleichen-de Lösung zu finden.Dass der konsiliarische und auf Dienstleistung gegenüber der Ärzteschaft orientierte Bereich weiter an Bedeutung ge-winnt, lässt sich auch für 2009 bestätigen. Insgesamt wur-de in 368 Fällen Beratung gegenüber Mitgliedern und in 420 Fällen gegenüber den Referaten der Hauptgeschäfts-stelle der Landesärztekammer geleistet . Damit steht der

Die Rechtsabteilung wird aufgrund von

Beschwerden über die ärztliche Tätigkeit,

aber auch aufgrund von Beratungsanfragen sowie innerdienstlicher

Notwendigkeit tätig.

380

368

101

420

30

Beschwerden (einschl. Ermittlungen zu Patientenakten)

Mitgliederberatung und -service

Berufsrechtliche Prüfung aufgrund sonstiger

Kenntniserlangung

Gutachtenerstellung aufgrund innerdienstlicher Weisung

Abgabe wegen Unzuständigkeit

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Brandenburgisches  Ärzteblatt 10 • 2010  |  13

KammerInfOrmatIOnen/GesundheItspOlItIK

beratende bzw. Servicebereich dem prosekutiven Bereich im Verhältnis von 2:1 gegenüber. Dies belegt beispielhaft, dass sich die Landesärztekammern auch ihrer Rolle als Dienstleis-ter zunehmend widmen.

Vielseitigkeit ist gefragt - und gewährleistet

Rechtsberatung im Rahmen der „Wahrnehmung der beruf-lichen Belange“ (s. o.) bringt es mit sich, dass Rechtsfragen aus den unterschiedlichsten Bereichen zu klären sind. Aber auch im prosekutiven Bereich stellen sich immer wieder An-schlussfragen, die nicht nur das Berufsrecht im engeren Sin-ne, sondern allgemein Rechtsmaterie im beruflichen Bereich betreffen. Typische Gebiete sind neben dem Recht der Be-rufsordnung das Gebührenordnungsrecht, das Weiter- und Fortbildungsrecht, das Recht der medizinischen Fachange-stellten, aber auch das Arbeits- und Datenschutzrecht. Die Rechtsabteilung antwortet auf diese Herausforderung mit einer Spezialisierung der Mitarbeiter auf bestimmte Ge-biete, um so möglichst tiefgründiges Wissen zur Verfügung zu stellen.

Neues Satzungsrecht und Datenaustauschvereinbarung

In die „Wahrnehmung der beruflichen Belange“ fiel für 2009 auch die Aufgabe, Hauptsatzung und Geschäftsord-nung der Landesärztekammer gemäß den gegenwärtigen Anforderungen neu zu fassen. Nach Fertigung entsprechen-der Entwürfe nahmen beide Satzungswerke unter dem Ein-fluss des Satzungsausschusses und des Vorstandes der Lan-desärztekammer, aber auch der Aufsichtsbehörde die jetzt gültige Form an. Beide Satzungen wurden in der Novem-ber-Kammerversammlung beschlossen. Inhaltlich wurden

insbesondere die Vorschriften über die Wahl des Vorstan-des und Bestimmungen über die anzufertigenden Protokolle reformiert. Hinzu traten nicht wenige formale Änderungen, die sich vor allem durch zwischenzeitlich verändertes Lan-desrecht erforderlich machten.Umgesetzt wurde 2009 auch das für die Rechtsabteilung besonders bedeutsame Vorhaben einer Datenaustauschver-einbarung zwischen Landesärztekammer und Kassenärzt-licher Vereinigung Brandenburg. Das zu Grunde liegende Konzept stimmten die Vereinbarungspartner mit der Lan-desdatenschutzbeauftragten ab, die die datenschutzrecht-liche Zulässigkeit des Vorhabens im Ergebnis bestätigte. Die Vereinbarung sieht einen Datenabgleich zwischen den Kör-perschaften, z. B. hinsichtlich der Fortbildungskonten oder der Meldedaten vor, um Mitgliedern vermeidbaren bürokra-tischen Aufwand zu ersparen. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Mitglied dieser Verfahrensweise explizit zustimmt. Dazu wurden entsprechende Vordrucke versandt. Liegt kei-ne entsprechende Erklärung des Mitglieds vor, werden für dieses auch keine Daten übermittelt.

Mitarbeit in den ständigen Kommissionen der Bundesärztekammer

Die in der Rechtsabteilung tätigen Juristen arbeiten gemäß den Delegationsfestlegungen des Vorstandes der Landes-ärztekammer z. T. in mehreren ständigen Kommissionen der Bundesärztekammer mit (Rechtsberater der Ärztekammern, Beratung der Berufsordnung für die deutschen Ärzte). The-men dieser Kommissionen waren 2009 insbesondere die geplante Novellierung der Berufsordnung, Errichtung von sog. Clearingstellen zur Verhinderung rechtswidriger Pati-entenzuweisungen, die Frage der Sozialversicherungspflich-tigkeit des Ehrenamts und Datenschutzüberlegungen im Be-reich des Wettbewerbsrechts.

Die Tätigkeit ist durch eine Vielzahl von Rechtsgebieten gekennzeichnet

Berufsordnung

Gebührenordnung

Weiterbildung

Fortbildung

Medizinische Fachangestellte

Schlichtung

Patientenunterlagen

Berufsausübungsgemeinschaft/Kooperation

Prüfung berufsrechtlicher Überhang

Tarifliche Bescheinigungen

Arbeitsrecht

Wettbewerbsrecht

Änderung von Rechtsvorschriften

Datenschutzrecht

Betrieb der Geschäftsstelle

Sonstiges

Abgabe wegen Unzuständigkeit

0 100 200 300 400 500 600

226

30

23

15

4

30

63

51

33

12

14

33

30

32

58

94

551

Vorgänge nach Sachgebieten

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KammerInfOrmatIOnen/GesundheItspOlItIK

liebe Kolleginnen und Kollegen, der „hartmannbund“ kritisiert und warnt vor selektivverträgen

Es droht eine Spaltung der Ärzte-schaft – was mit harten Einschnitten für die Kven einher geht. Denn: Die Regelungen verhindern Wettbewerb. Sie sind auf den Hausärzteverband zu-geschnitten, der als einziger Verband den geforderten Organisationsgrad von mindestens 50 Prozent der in ei-nem KV-Bezirk an der Versorgung teil-nehmenden Allgemeinärzte aufweist. Damit bekommt der HÄV ein Vertrags-monopol, das den KVen zuvor durch das GMG von 2004 genommen wor-den ist. Seitdem besteht die Möglich-keit zum Abschluss von Hausarztver-trägen. Vor Inkrafttreten des GKV-OrgWG konnten sowohl freie Verbän-de als auch KVen Vertragspartner der Kassen sein.

Der bundesweite organisierte HÄV strebt allerdings offen Vollverträge an und ausdrücklich nicht so genannte Add-on Verträge, die auf den beste-henden Kollektivvertrag aufsetzen und vorrangig einer zielgenauen Verbesse-rung der Versorgung dienen. Die Fixie-rung auf Vollverträge führt hingegen dazu, dass die hausarztzentrierte Ver-sorgung bundesweit in die Hand eines freien Verbandes gelegt und außerhalb des bestehenden körperschaftlichen Rechts- und Kollektivvertragssystems etabliert würden. Dies hat für die ver-tragsärztliche Tätigkeit in Deutschland weitreichende Folgen:

a) Die rechtliche Situation für Ärzte ver-schlechtert sich.n KVen bieten Rechtsschutz (z.B. über

Vorverfahren bei Regress- und Ho-norarrückforderung der Kasse und Bestandsschutz/Bedarfsplanung)

n Privatrechtliche Verträge zwischen freien Verbänden und Kasse hinge-gen zwingen die Ärzte, ihr Recht im Einzelfall zeitaufwändig und kosten-intensiv einzuklagen - gegen die je-weiligen Kassen oder gegen den sie vertretenden Verband

n Im KV-System kann zudem Wider-spruch gegen Prüfbescheide oder sonstige Verwaltungsakte eingelegt werden, im Selektivvertrag ist das

nicht möglich. Das gesamte Kapitel 4 des SGB V (regelt die Beziehung zwischen Kasse und Leistungserbrin-gern) gilt nur im Kollektiv- nicht im Selektivvertrag.

b) Die Existenz der KVen ist gefährdet, da ihnen durch die notwendige Berei-nigung der Gesamtvergütung erheb-liche finanzielle Mittel entzogen wer-den, die sie jedoch auch für Aufgaben verwenden, die allen Arztgruppen zu-gute kommen (Qualitätssicherung und -prüfung, Sicherstellungsauftrag, Wirt-schaftlichkeitsprüfung). Ohne KVen geht der Sicherstellungsauftrag voll-ständig an die Kassen über: Das Mit-spracherecht der Ärzte über Zulassung und Bedarfsplanung wäre dann mögli-cherweise erheblich eingeschränkt.

c) Es droht eine dauerhafte Spaltung der Ärzteschaft, besonders der Haus-ärzteschaft.Die Folgen:n Es ergibt sich eine geschwächte Ver-

handlungsposition der Ärzte gegen-über den Kassen, die die einzelnen Arztgruppen leicht gegeneinander ausspielen können.

n Vertragsärzte würden künftig stärker dem Diktat der Kassen ausgesetzt. Vor allem: Sollte sich die hausärzt-liche Versorgung eines Tages als ei-gene Versorgungsstruktur - vielleicht sogar mit einer KV - voll etabliert ha-ben, müssen die Kassen den Ärzten auch nicht mehr wie jetzt vorteilhaf-te Honorare als im bestehenden KV-System zahlen.

d) Fachärzte können ohne schlagkräf-tige KV aus der ambulanten in die sta-tionäre Versorgung gedrängt werden. Dies war das erklärte Ziel der vorigen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: Das Ende der so genannten „doppelten Facharztschiene“.

e) Einschränkung der Therapie- und Versorgungsfreiheit:Die in Bayern und Baden-Württem-berg abgeschlossenen Vollverträge zur hausärztlichen Versorgung werden zu

einem großen Teil über den extensiven Einsatz von Rabattverträgen refinan-ziert. Dabei sieht der Vertrag in Baden-Württemberg entsprechende prozen-tuale Anteile von Verordnungen vor, bei denen der Arzt rabattierte Präpa-rate verschreiben muss, um bestimmte Zuschläge erhalten zu können. Rabatt-verträge sind jedoch eine bedenkliche Form der Rationalisierung zu Lasten der Versorgungsqualität.

f) Die Patientensicherheit und Versor-gungsqualität sind gefährdet, da ne-ben der Fixierung auf die vom Hart-mannbund scharf kritisierten Rabatt-verträge die Qualitätssicherung in Hausarztverträgen bislang nicht ge-klärt ist. Im Rahmen des Kollektivver-tragssystems nehmen diese Aufgaben die KVen wahr.

g) Etabliert sich die hausärztliche Ver-sorgung über Vollverträge außerhalb des KV-Systems, droht den Patienten ein Primärarztsystem, in dem eine frei-willige Teilnahme an einem Hausarzt-vertrag unter Umständen nicht mehr zur Disposition steht. Das bedeutet eine empfindliche Einschränkung der freien Arztwahl. Eine Auswertung von Studien aus den Ländern, in denen be-reits eine primärärztliche Versorgung etabliert ist, kommt zu dem Ergebnis, dass durch hausärztliche Vollverträge keine Verbesserung der Versorgung zu erwarten ist. Lediglich kostendämpfen-de Effekte konnten verifiziert werden.

h) Selektivverträge gelten zeitlich be-fristet. Wird die hausärztliche Versor-gung ausschließlich über Selektivver-träge nach §73b SGBV ohne Beteili-gung der KVen abgedeckt, besteht die Möglichkeit vertragsloser Zustän-de - das heißt: Streik. Streiks gefähr-den doch auf empfindliche Weise die Versorgung. Sie sind nicht im Interesse der betroffenen Patienten und können auch sicher nicht im Interesse der Poli-tik sein.

n IhreElkeKöhler

Vizepräsidentin Elke KöhlerFoto: 4iMEDIA

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KammerInfOrmatIOnen/GesundheItspOlItIK

Im Auftrag der Bundesärzte-kammer (BÄK) führte das Insti-tut für Demoskopie Allensbach eine repräsentative Befragung von knapp 600 Ärzten in Klinik und Praxis durch. Die Mediziner waren dazu aufgerufen, ihre Ein-schätzung zur Telematik und Te-lemedizin zu geben. Das Ergebnis des eHealth-Reports: Telematik und IT-Technik ja, aber die Tech-nik muss sicher sein und darf das Patient-Arzt-Verhältnis in keiner Weise beeinträchtigen.

Die Ärzte verbinden mit Telematik und Telemedizin große Hoffnungen für eine bessere Patientenversorgung. Nach der Studie geht die große Mehr-heit der befragten Ärzte davon aus, dass sowohl die Telematik (86 Prozent) als auch die Telemedizin (87 Prozent) im Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung gewinnen werden. Die meisten Ärzte (73 Prozent) sind zu-dem von den Vorteilen der Telematik überzeugt. Auch die Telemedizin wird überwiegend positiv beurteilt. Das gilt insbesondere für die Möglichkeit, ra-diologische Aufnahmen elektronisch zu übermitteln.

Kritischer Aspekt ist die Datensicherheit

„Wir Ärztinnen und Ärzte haben kei-ne Angst vor Telematik und IT-Tech-nik“, stellte Dr. Frank Ulrich Montgo-mery, Vizepräsident der BÄK, bei der Präsentation der Umfrageergebnisse klar. Überwiegend kritisch sehen die Mediziner jedoch den Aspekt der Da-tensicherheit. Krankenhausärzte wie Niedergelassene haben trotz positiver Einschätzung etwa des Bundesdaten-schutzbeauftragten deutliche Zweifel daran, dass der Schutz der Patienten-daten tatsächlich sichergestellt ist. „Wir müssen diese Sorgen sehr ernst neh-men“, sagte Montgomery. Dies zeigten auch die jüngsten Ärztetagsbeschlüsse, nach denen die Einführung der elekt-ronischen Gesundheitskarte (eGK) „in der weiter verfolgten Zielsetzung“ und in der „derzeitigen Form“ abgelehnt

studIe der bundesÄrZteKammer

Ärzte haben keine Angst vor telematik und it-technik

wurde. Die Delegierten hatten gefor-dert, den Datenaustausch zum Nutzen der Patienten zu verbessern. Insbeson-dere müsse darauf geachtet werden, dass Daten gezielt versandt werden können, „ohne dass sie in falsche Hän-de gelangen“. Die Ärzteschaft werde diese Vorgaben in die Arbeit der eGK-

Betreibergesellschaft „gematik“ ein-bringen und weiter Einfluss auf Form und Zielsetzung des Projektes nehmen, kündigte der BÄK-Vizepräsident an.

Dass die ersten Schritte dazu bereits getan sind, bestätigte Dr. Franz-Josef Bartmann, Vorsitzender des Ausschus-ses Telematik der Bundesärztekam-mer, bei der Vorstellung des eHealth-Reports. Nach der Neuregelung der Zuständigkeiten innerhalb der gema-tik kümmert sich die BÄK zunächst um den Notfalldatensatz, der auf der eGK gespeichert werden soll. „Damit sind wir genau für die Anwendung zustän-dig, der die Ärztinnen und Ärzte nach dem eHealth-Report die größte Bedeu-tung beimessen“, betonte Bartmann.

Medizinische Anwendungen der Karte in

den Mittelpunkt rücken

Demnach sind 76 Prozent der Befrag-ten vom hohen Nutzen der Speiche-rung von Notfalldaten überzeugt. Bei den Krankenhausärzten erwarten 79

Prozent und bei den niedergelassenen Medizinern 57 Prozent dadurch eine deutliche Verbesserung. Nach dem Notfalldatensatz folgen die elektroni-sche Arzneimitteltherapiesicherheits-prüfung sowie der elektronische Arzt-brief, für die jeweils mehr als zwei Drit-tel Vorteile sehen. „Die Zahlen zeigen, dass die Ärztinnen und Ärzte nun end-lich die medizinischen Anwendungen der Karte in den Mittelpunkt gerückt sehen wollen. Wir werden dafür sor-gen, dass diese klare Aussage auch von den Projektpartnern in der gematik ge-hört wird“, sagte Bartmann.

n PressemitteilungderBundesärztekammer/AnjaSaller,4iMEDIA

45 %

5

31

4

11

3

15

16

20 10 10

11 17 23

7

2

9

9

6

1

9

633 %

26 %

35 % 32

36

34

2313 %

Anwendung des Nutzens verschiedenerAnwendungsfelder der Telematik

Basis: Bundesrepublik Deutschland, Krankenhaus- und niedergelassene ÄrzteQuelle: IfD-Umfrage 5283, April 2010

Elektronische Speicherungvon Notfalldaten

Im Durch-schnitt:

4,0

3,8

3,8

3,6

2,9

Elektronischer Arztbrief

Elektronische Arzneimittel-therapiesicherheitsprüfung

Elektronische Patientenkarte

Elektornisches Rezept

Einstufung der jeweiligen Anwendung auf einer Skala von 5 (= sehr großer Nutzen)bis 1 (= gar kein Nutzen)

Sehr großerNutzen

Gar kein Nutzen

© IfD-Allensbach

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16  |  Brandenburgisches  Ärzteblatt 10 • 2010

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Dr. Reinhold SchrambkeFoto: A. Saller

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Brandenburgisches  Ärzteblatt 10 • 2010  |  17

arZt & recht

Dr. Daniel SobottaFoto: A. Saller

Der Vertragsarzt ist Beauftrag-ter der Krankenkassen und des-halb tauglicher Täter i.S.d. § 299 StGB – so die wichtigste Botschaft in dem weithin bekannt geworde-nen Beschluss des Oberlandesge-richts Braunschweig vom 23. Feb-ruar 2010 (Az. Ws 17/10). Die Ent-scheidung ist auf großes Interesse im Bereich des Gesundheitswe-sens, insbesondere auch bei den Selbstverwaltungskörperschaften, gestoßen. Die Ärztezeitung wid-mete ihr in der Ausgabe vom 10. Mai 2010 einen umfangreichen Beitrag. Sogar der 113. Deutsche Ärztetag nahm sich des Themas an und formulierte ein ablehnen-des Votum hierzu.

I. Die Entscheidung des OLG Braunschweig im Ein-zelnen

1. Sachverhalt 2002 hatte ein Braunschweiger Apo-

theker einem Arzt mit Mitteln in Höhe von 187.000 EUR den Praxisumbau in räumlicher Nähe zur Apotheke finan-ziert. Nach dem Umbau unterstützte der Apotheker den Arzt mit regelmä-ßigen Mietkostenzuschüssen. Als Ge-genleistung – so jedenfalls die Staats-anwaltschaft – habe der Arzt den Apo-theker bei der Verschreibung von zyto-statischen Medikamenten bevorzugt. Die Staatsanwaltschaft hielt diesen Sachverhalt ausreichend für eine An-klage gegen den Apotheker. Dies sah die angegangene große Wirtschafts-strafkammer des Landgerichts Braun-schweig anders und wies die Anklage durch Nichteröffnungsbeschluss vom 21.12.2009 zurück. Die Staatsanwalt-schaft legte hiergegen sofortige Be-schwerde ein, welche dann Gegen-stand der o. g. Entscheidung des Ober-landesgerichts Braunschweig war. Die sofortige Beschwerde wurde durch das Gericht verworfen.

2. Fehlende UnrechtsvereinbarungIm Raum stand eine Strafbarkeit des

der vertraGsarZt - tatsÄchlIch beauftraGter der KranKenKassen?

betrachtungen zum beschluss des oberlandesgerichts Braunschweig vom 23. Februar 2010

Apothekers gem. § 299 Abs. 2 StGB sowie ein ordnungswidriges Verhalten nach §§ 11 Abs. 1, 25 Abs. 1 ApoG. Nach § 299 Abs. 2 StGB macht sich strafbar, wer im geschäftlichen Ver-kehr zu Zwecken des Wettbewerbs ei-nem Angestellten oder Beauftragten eines geschäftlichen Betriebes einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, ver-spricht oder gewährt, dass er ihn oder einen anderen bei dem Bezug von Wa-ren oder gewerblichen Leistungen in unlauterer Weise bevorzugt. Zwischen demjenigen, der anbietet, verspricht oder gewährt auf der einen Seite und dem Angestellten oder Beauftragten auf der anderen muss dabei eine so-genannte „Unrechtsvereinbarung“ zu-stande kommen bzw. bei der Variante „anbieten“ zumindest der Vorsatz der Handelnden auf eine solche Vereinba-rung gerichtet sein. Hieran fehlte es in dem vorliegenden Fall nach Auffas-sung des Oberlandesgerichts Braun-schweig jedoch gerade. Es gebe keine Unrechtsvereinbarung zwischen dem Apotheker und dem Arzt, die geeignet ist, andere Bewerber im Wettbewerb in dem Sinne zu benachteiligen, dass der (potentielle) Vorteilsgeber beim Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen im Wettbewerb unlauter bevorzugt werde. Insbesondere stelle der Vorteil der räumlichen Nähe der Praxis zur Apotheke allein keine solche Bevorzugung dar. Es handele sich da-bei vielmehr um einen Standortvorteil.Die ferner geprüfte Verwirklichung

einer Ordnungswidrigkeit nach §§ 11 Abs. 1, 25 Abs. 1 ApoG verneinte das Gericht mangels Vorliegen entspre-chender Anhaltspunkte ebenfalls. Hier-für hätte durch entsprechende Ermitt-lungsergebnisse belegt werden müs-sen, dass der Apotheker mit dem Arzt ein Rechtsgeschäft vorgenommen oder Absprachen getroffen hat, die eine be-vorzugte Lieferung bestimmter Arznei-mittel, die Zuführung von Patienten, die Zuweisung von Verschreibungen oder die Fertigung von Arzneimitteln ohne volle Angabe der Zusammenset-zung zum Gegenstand gehabt hatten.

Solche Ermittlungsergebnisse konnte die Staatsanwaltschaft nicht vorlegen.

3. Der Arzt als Beauftragter der KrankenkassenDamit hätte es das Gericht bewenden

lassen können und der Beschluss hätte wohl kaum weitergehendes Interesse gefunden, wenn es nicht dem Oberlan-desgericht Braunschweig ein Anliegen gewesen wäre, in einer Nebenbemer-kung (sog. obiter dictum) – allerdings im Umfang eines wesentlichen Teils der Entscheidung – detaillierte Ausführun-gen zur Beauftragteneigenschaft von Ärzten i.S.d. § 299 StGB zu machen. Mit dieser überraschenden Äußerung haben die Richter eine lang geheg-te herrschende Rechtsauffassung ins Wanken gebracht.Bei niedergelassenen Kassenärzten,

so das Gericht, handele es sich um Be-auftragte des geschäftlichen Betriebes der Krankenkassen. Ausgehend von der anerkannten Definition des Beauf-tragten i.S.d. § 299 StGB, wonach der Beauftragte, ohne Geschäftsinhaber oder Angestellter zu sein, aufgrund seiner Stellung berechtigt und ver-pflichtet ist, für den Betrieb zu handeln und auf die betrieblichen Entscheidun-gen Einfluss zu nehmen, werden in der Entscheidung die einzelnen Vorausset-zungen bejaht. Der Vertragsarzt sei ein mit öffentlichrechtlicher Rechtsmacht „beliehender“ Verwaltungsträger, der bei der Verordnung einer Sachleistung nach den Vorschriften des Sozialrechts mit Wirkung für und gegen die Kran-kenkasse eine Willenserklärung bezüg-lich des Abschlusses eines Kaufvertra-ges über die verordneten Medikamen-te abgebe. Diese Willenserklärung wer-de gegenüber dem Apotheker als An-gebot in Form der Verordnungsvorlage abgegeben. Durch die Aushändigung der Medikamente nehme der Apothe-ker das Angebot an. Es handele sich um einen zwischen der Krankenkasse und dem Apotheker unter Einschal-tung des Vertragsarztes als Vertre-ter der Krankenkasse geschlossenen Vertrag zu Gunsten des Versicherten. Der Arzt sei seinerseits auf Grund der

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arZt & recht

ihm durch Gesetz zugewiesenen Auf-gabe berechtigt und verpflichtet, für den Betrieb – vorliegend die Kranken-kasse – zu handeln. Durch die Art und Menge der von ihm verordneten Me-dikamente nehme er zudem erheblich auf die betrieblichen Entscheidungen Einfluss. Man könne ihn durchaus als „Schlüsselfigur der Arzneimittelver-sorgung“ bezeichnen. Zum Beleg der Richtigkeit dieser Rechtsauffassung re-kurriert das Gericht dabei auf eine Ent-scheidung des Bundesgerichtshofes zu § 266 StGB. Bei Zugrundelegung dieser Rechtsauffassung stünde mithin einer Strafbarkeit von Vertragsärzten nach § 299 StGB bei entsprechender Verwirk-lichung der übrigen Tatbestandsmerk-male nichts mehr im Wege.

II. Die Reaktion des 113. Deutschen Ärztetages und der Literatur

Auf einen Antrag mehrerer Delegier-ter des 113. Deutschen Ärztetages in Dresden (Drucksache V-57) fasste die-ser den Beschluss, den Vorstand der Bundesärztekammer aufzufordern, aktiv zur „Revidierung des Urteils“ des Oberlandesgerichts Braunschweig bei-zutragen und alle diesbezüglichen Be-mühungen zu unterstützen. Von dem durch das Gericht angenommenen „Gehilfenstatus“ sei es nicht mehr weit zum „Auftragnehmer“ der Kranken-kassen. Die Entscheidung sei rechts-dogmatisch fragwürdig und stelle die Krankenkassen anstelle des Patienten in den Mittelpunkt ärztlicher Entschei-dungen. Dieser Tendenz müsse auf al-len Ebenen entgegengewirkt werden. Neben der weitreichenden strafrecht-lichen Bedeutung der Einordnung des Vertragsarztes als Beauftragter der Krankenkassen spielt hier ersichtlich auch die politische Dimension der Aus-sage als solche eine Rolle: Der Arzt soll nicht als der verlängerte Arm der Kran-kenkassen verstanden werden, son-dern als in einem Freien Beruf Tätiger seine Entscheidungen in eigener Ver-antwortung treffen können. In der rechtswissenschaftlichen Lite-

ratur erntete der Beschluss des Ober-landesgerichts Braunschweig neben ablehnenden Statements auch Zustim-mung. Diese Zustimmung steht in einer Reihe mit bereits früheren Versuchen, die bislang einheitliche Auffassung,

dass Ärzte keine Beauftragten der Krankenkassen i.S.d. § 299 StGB und damit nicht in keinem Falle nach dieser Norm strafbar sind, aufzuweichen.

III. Stellungnahme Dem Ansinnen des Oberlandesge-

richts Braunschweig ist mit Nachdruck entgegenzutreten.Zunächst erscheint jedoch durchaus

denkbar, dass die Beauftragteneigen-schaft – Berechtigung und Verpflich-tung des Betreffenden aufgrund seiner Stellung, für den Betrieb zu handeln und auf die betrieblichen Entscheidun-gen Einfluss zu nehmen, ohne dabei Geschäftsinhaber oder Angestellter zu sein – durch eine Rechtsvorschrift her-gestellt wird. Die Frage ist dann, ob ein solcher Status im Falle des Vertragsarz-tes tatsächlich „angeordnet“ ist. M. E. spricht gegen eine solche Anordnung die Ausformung der sozialrechtlichen Regelungen sowie das generelle Ver-ständnis der deutschen Rechtsordnung im Hinblick auf den Arztberuf als Frei-en Beruf. Mit der „Ausfüllungskom-petenz“ des Vertragesarztes in Bezug auf die §§ 31ff. SGB V wird diesem kei-neswegs die Befugnis eingeräumt, auf die betrieblichen Entscheidungen der Krankenkassen Einfluss zu nehmen. Die jeweilige Krankenkasse trifft ihre Unternehmensentscheidungen selbst-verständlich selbst. Mit der „Ausfül-lungskompetenz“ nimmt der Vertrags-arzt eine ihm durch Gesetz zugewiese-ne öffentlich-rechtliche Aufgabe – frei-lich neben der Erfüllung einer eigenen privatrechtlichen Verpflichtung aus dem Behandlungsvertrag mit dem Pa-tienten – wahr, die zwar den Anspruch des Versicherten gegenüber der Kran-kenkasse konkretisiert, die aber mit der Krankenkasse selbst wenig zu tun hat. Der Arztberuf als Freier Beruf ge-nießt zudem ein besonderes Autono-mieprivileg, das sich in der gesamten Rechtsordnung widerspiegelt und z.B. besonderen Ausdruck in der ärztlichen Selbstverwaltung findet. In dieses Bild passt eine gesetzliche Beauftragung für unternehmerisch tätige Kranken-kassen, seien diese auch öffentlich-rechtlich organisiert, nicht, zumal ein hinreichender Sachgrund dafür kaum ersichtlich wäre.Der Vertragsarzt tritt dem Apothe-

ker auch nicht als ein Beauftragter ge-genüber. Wie der Bundesgerichtshof

ausgeführt hat, nimmt der Vertrags-arzt bei der Verordnung von Medika-menten (u.a.) eine öffentlich-rechtliche Aufgabe wahr. Dies hat wie gezeigt mit den Krankenkassen zunächst nichts zu tun, sondern erzeugt über die ge-setzlichen Regelungen lediglich „Fern-wirkungen“ für die Krankenkassen im Wege der Kostentragungspflicht. Da-mit präsentiert sich der Vertragsarzt gegenüber dem Apotheker nicht als Beauftragter der Krankenkassen, son-dern als sozialrechtlich Befugter sowie Behandlungsvertragspartner des Pati-enten. Der Auffassung des Oberlandesge-

richt Braunschweig entgegen stehen dürften schließlich auch die Anforde-rungen des verfassungsrechtlich ab-gesicherten Bestimmheitsgrundsat-zes in Art. 103 Abs. 2 GG wegen der zumindest unklaren Rechtslage zu § 299 StGB im vertragsärztlichen Be-reich. Eine entsprechende gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung ist nicht ersichtlich. Insofern ist vor allem der Hinweis des Gerichts auf die BGH-Rechtsprechung zu § 266 StGB ver-fehlt: Der BGH hatte in seiner Recht-sprechung gerade offengelassen, ob Ärzte als „Beauftragte“ der Kranken-kassen anzusehen sind.

IV. FazitDie vom Oberlandesgericht Braun-

schweig bejahte Subsumtion des Ver-tragsarztes unter den Begriff des Be-auftragten i.S.d. § 299 StGB scheitert an der sozialrechtlichen Rolle des Ver-tragsarztes sowie dem besonderen Charakter des Arztberufes als Freier Beruf. Auch nach der Entscheidung des OLG Braunschweig bleibt die höchst-richterliche Rechtsprechung zu § 299 StGB in Bezug auf Vertragsärzte zudem unklar; insbesondere hat sich der Bun-desgerichtshof hierzu bislang nicht in verwertbarer Weise positioniert. Vor diesem Hintergrund dürfte aussichts-reich sein und ist anzuraten, ggf. an-derslautende gerichtliche Entschei-dungen höherinstanzlich überprüfen zu lassen.

n LiteraturbeimVerfasser:Dr.DanielSobottaJustiziarderLandesärztekammerBrandenburg

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Brandenburgisches  Ärzteblatt 10 • 2010  |  19

fOrtbIldunG

Ihre Anmeldung richten Sie bitte an: Landesärztekammer Brandenburg, Referat Fortbildung,Postfach 101445,03014 CottbusTel.: 0355 7801024, Fax: 0355 780101144, E-Mail: [email protected]

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Erwerb der Sachkunde gemäß § 4 Medizinproduk-te-Betreiberverordnung (40 Stunden)Fortbildung für Arzthelferin-nen5./6. Nov. und 3./4. Dez. 2010Beginn ist am Freitag um 9.00 UhrOrt: PotsdamTeilnehmergebühr: 360 €

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Sozialmedizingemäß Weiterbildungsordnung der LÄKBGrundkurs C/D 80 P1. bis 12. Nov. 2010Aufbaukurs E/F 80 P 21. März bis 1. April 2011Grundkurs A/B 80 P2. bis 13. Mai 2011Aufbaukurs G/H 80 P 19. bis 30. Sept. 2011Grundkurs C/D 80 P17. bis 28. Okt. 2011Ort: BernauKursleiter: Prof. Dr. med. J.-U. Niehoff, PotsdamTeilnehmergebühr: je 440 €

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Suchtmedizinische Grundversorgung 50 Pgemäß Weiterbildungsordnung der LÄKBBlock II – Drogen- und Medikamentenprobleme, Missbrauch, Abhängigkeit, Substitution, Notfälle, Toxikologie27./28. Okt. 2010 in BerlinBlock III – Motivierende Gesprächsführung in der Sprech-stunde und Klinik, Motivationales Interview nach Miller/Rollnick3./4. Dez. 2010 in PotsdamLeitung: PD Dr. med. G. Richter, Schwedt; Prof. Dr. med. U. Schwantes, Humboldt-Universität BerlinTeilnehmergebühr: 180 €/Block

Psychosomatische Grundversorgung gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB15. bis 21. Nov. 2010(64 Stunden) 64 PTeilnehmergebühr: 750 €28./29. Mai 2011 (16 Stunden Balint) 16 PTeilnehmergebühr: 185 €Ort: PotsdamLeitung: R. Suske, Werneuchen

Psychosomatische Grundver-sorgung (80 Stunden) 80 Pgemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB19./20. März 201116./17. April 201114./15. Mai 20112./3. Juli 20113./4. Sept. 2011Ort: PotsdamLeitung: R. Suske, WerneuchenTeilnehmergebühr: 920 €

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fOrtbIldunG

beKanntGabe prüfunGstermIn

fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (§ 3 Fortbildungsprüfungs-ordnung):

(1) Zur Prüfung/Teilprüfung ist zuzulas-sen, wer nachweist, dass er

1. erfolgreich die Abschlussprü-fung als Medizinische Fachange-stellte/Medizinischer Fachangestell-ter/Arzthelferin/Arzthelfer vor einer

Ärztekammer bestanden hat oder über einen gleichwertigen Abschluss verfügt oder die Berufsausbildung und Prüfung in einem anderen medi-zinischen Fachberuf mit anschließen-der einschlägiger Berufserfahrung und angemessener Dauer in der Tä-tigkeit als Medizinische Fachange-stellte/Medizinischer Fachangestell-ter/Arzthelferin/Arzthelfer erreicht hat sowie

2. regelmäßig an der Fortbildung in dem jeweiligen Handlungs- und

Kompetenzfeld (Modul), in dem die Teilprüfung oder Prüfung abgelegt werden soll, teilgenommen hat.

(2) Der Antrag auf Zulassung zur Prü-fung ist schriftlich nach den von der Lan-desärztekammer Brandenburg bestimm-ten Fristen und Vorgaben zu stellen.

(3) Dem Antrag sind folgende Unterla-gen beizufügen:

1. Zeugnis über die erfolgreiche Ab-schlussprüfung zur Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin oder eines anderen Abschlusses nach Ab-satz 1 Nummer 1

2. Bescheinigung/en über die Teil-nahme nach Absatz 1 Nummer 2

Über die Zulassung erfolgt ein schriftli-cher Bescheid.

n Dipl.oec.AstridBriegerReferatsleiterinAusbildungMFACottbus,25.08.2010

* Erweiterungen des Prüfungszeitraums bleiben der Landesärztekammer vorbe-halten

Fortbildungsprüfung Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung

Termin Schriftliche Prüfung: 6. November 2010

Zeit: 09.00 bis 13.00 Uhr

Ort:Kassenärztliche Vereinigung BrandenburgGregor-Mendel-Straße 10–1214469 Potsdam

Prüfungsbereiche:Modul 1–4Modul 5–8

09.00 bis 11.00 Uhr11.30 bis 13.30 Uhr

Termine praktisch/ mündliche Prüfung:

März – Juni 2011*Prüfungsort und -zeiten werden gesondert mitgeteilt

Anmeldeschluss: 13. Oktober 2010

Kontakt: Landesärztekammer Brandenburg, Referat Fortbildung,Postfach 101445,03014 CottbusTel.: 0355 7801024, Fax: 0355 780101144, E-Mail: [email protected]: www.laekb.de

Eine entsprechende „Vereinbarung zur Fortbildung der Fachärzte und Fachärztinnen im Krankenhaus“ hat der Gemeinsame Bundesausschuss auf seiner Sitzung am 20. Dezember 2005 beschlossen (§ 91 Abs. 7. SGB V).

Innerhalb von fünf Jahren müssen im Krankenhaus tätige Fachärzte an Fort-bildungsmaßnahmen teilnehmen, die nach Anerkennung entsprechend dem Fortbildungszertifikat mit insgesamt 250 Fortbildungspunkten bewertet wurden. Von diesen 250 Fortbildungs-punkten sind mindestens 150 Punkte

durch fachspezifische Fortbildung nachzuweisen. Unter fachspezifischer Fortbildung sind Fortbildungsinhalte zu verstehen, die dem Erhalt und der Weiterentwicklung der fachärztlichen Kompetenz dienen. Der Fünfjahreszeit-raum beginnt für im Krankenhaus täti-ge Fachärzte zum 1. 1. 2006. Bei spä-terer Aufnahme der Tätigkeit ist der im Vertrag zwischen Krankenhaus und Facharzt bestimmte erste Arbeitstag maßgeblich. Informationen zu Ihrem Fortbil-

dungspunktekonto erhalten Sie unter www.laekb.de mittels Ihrer BAN und

Ihrem persönlichen Passwort. Fortbil-dungspunkte, die nicht in Ihrem Fort-bildungspunktekonto registriert sind, können wir Ihnen nach Vorliegen der Teilnahmebescheinigung gern einar-beiten. Die Ausstellung des Fortbildungszer-

tifikates erfolgt ausschließlich auf An-trag (schriftlich oder telefonisch) bei der Landesärztekammer Brandenburg, Referat Fortbildung. Um passende Fortbildungen zu fin-

den, bieten Online-Suchmaschinen und Internet-Portale zahlreiche Seminare, Kongresse und Workshops an.

erInnerunG

31. 12. 2010 – fachärzte im Krankenhaus müssen ihre fortbildungspflicht nachweisen

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Brandenburgisches  Ärzteblatt 10 • 2010  |  21

aKtuell

Die Entwicklung der interdisziplinä-ren und interkollegialen Zusammenar-beit im deutschen Gesundheitswesen erfordert den Einsatz moderner Kom-munikationsstrukturen und eine tele-medizinische Vernetzung. Die ärztli-che Kommunikation wird zunehmend durch Telekonsultationen verändert. Im Rahmen von Pilotprojekten werden Patienten bereits heute telemedizinisch versorgt. Es existieren regionale und überregionale telepathologische und teleradiologische Netzwerke. Chro-nisch kranke Patienten werden telekar-diologisch und telediabetologisch be-treut. Die Akutversorgung von Schlag-anfallpatienten hat den Bereich der Teleneurologie geprägt. In der Notfall-medizin werden telemedizinische Pro-jekte eingerichtet. Meistens entstehen solche Projekte überwiegend auf Initia-tiven von Ärzten als Insellösung. Somit entwickelt sich zurzeit eine Telemedi-zin mit unterschiedlichen technischen Kommunikationsformen.In der Erschaffung von telemedizi-

nischen Strukturen liegen auch gro-ße Chancen, die medizinische Versor-gung in der Euroregion Spree-Neisse-Bober nachhaltig zu verbessern. Gera-de in dünn besiedelten Gebieten mit vorhandenem Ärztemangel kann die haus- und fachärztliche Versorgung in Kooperation mit Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Krankenkassen und anderen Gesundheitseinrichtun-gen durch den Einsatz der Telemedizin optimiert werden. Die Bundesärztekammer hat auch

das Potenzial der Telemedizin erkannt und will die Entwicklung der Telemedi-zin fördern (Dtsch. Ärztebl. 2010, 107, B278-279). Der 113. Deutsche Ärztetag hat die vom Vorstand der Bundesärzte-kammer vorgelegten Voraussetzungen für „Gute Telemedizin“ befürwortet (Dtsch. Ärztebl. 2010, 107, B881-883).

Entwicklung der Telemedi-zin aktiv gestalten

Grundvoraussetzung für eine gute Telemedizin ist, dass die Ärzte die ra-sante Entwicklung im Bereich der Te-lemedizin aktiv gestalten und dies

nicht anderen Akteuren der Gesund-heitswirtschaft überlassen. Hierzu er-folgte eine Entschließung (Tagesord-nungspunkt V) zur Telemedizin unter Berücksichtigung des Statements des Weltärztebunds „Guiding Principles for the Use of Telehealth for the Provisi-on of Health Care“ auf dem 113. Deut-schen Ärztetag in Dresden 2010. Der Inhalt dieser Entschließung sollte auch Grundlage für den Aufbau der Teleme-dizin in der EUROREGION Spree-Neis-se-Bober sein.

Nach der Entschließung sollten zum Durchführen von telemedizinischen Projekten folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. Versorgungsszenarien für Telemedi-

zinprojekte werden von Ärzten iden-tifiziert.

2. Telemedizin und konventionelle Me-dizin bedürfen der Akzeptanz der beteiligten Ärzte und dürfen nicht als Gegensätze angesehen werden.

3. Telemedizin ist kein Instrument, um Qualitätsstandards konventioneller medizinischer Behandlung zu unter-laufen.

4. Der qualitative Anspruch an ärztli-ches Handeln im Rahmen von Tele-medizin folgt den gleichen Prinzipien wie bei der konventionellen Patien-tenversorgung.

5. Die Anwendung telemedizinischer Verfahren setzt beim Arzt folgende Fähigkeiten voraus:

– fachliche Kompetenz für das gesam-te Spektrum möglicher medizini-scher Anforderungen des jeweiligen telemedizinischen Verfahrens

– Beherrschen der speziellen Anforde-rungen an die Kommunikation bei telemedizinischen Verfahren

– Kenntnis des Leistungsspektrums so-wie der technischen und inhaltlichen Grenzen des jeweiligen telemedizini-schen Verfahrens

– Beherrschen der technischen Kom-ponenten

– Kenntnis der Abläufe sowie der Kommunikations- und Dokumentati-onsprotokolle des telemedizinischen Verfahrens

– Kenntnis des Konsiliarius über die

Fähigkeiten, Ausstattung und Ar-beitsbedingungen des Anforderers im Rahmen eines Telekonsultations-verfahrens.

6. Förderung der wissenschaftlichen Evaluation von Telemedizinprojek-ten.

Als externe Rahmenbedingungen wer-den genannt:1. Entwicklung von Finanzierungskon-

zepten für telemedizinisch erbrachte Leistungen.

2. Berücksichtigung spezieller Anforde-rungen der Telemedizin in der ärztli-chen Qualifikation und Fortbildung.

3. Akzeptanz und Unterstützung sinn-voller telemedizinischer Anwendun-gen durch die jeweiligen Fachgesell-schaften.

4. Klare rechtliche Rahmenbedingun-gen.

5. Einheitliche Datenformate erleich-tern Telemedizin.

Die in der EUROREGION Spree-Neis-se-Bober geplanten telemedizinischen Projekte könnten nach dem Vorbild der Telemedizin Modellregion POMERANIA aufgebaut werden, bei der bereits 35 Kliniken in Polen, Mecklenburg-Vor-pommern und Brandenburg telemedi-zinisch vernetzt sind.Die Finanzierung wäre möglicherwei-

se im Rahmen des Operartionellen Pro-gramms zur grenzübergreifenden Zu-sammenarbeit Polen (Wojewodschaft Lubuskie-Brandenburg 2007-2013) im Rahmen der „Europäischen territoria-len Zusammenarbeit“ realisierbar. Die Projektsteuerung könnte unter Be-achtung der Entschliessung des 113. Deutschen Ärztetages zur Telemedizin durch den Deutsch-Polnischen Verein zur Förderung der medizinischen For-schung e.V. erfolgen.

Kolleginnen und Kollegen, die Inter-esse an der Gestaltung von telemedizi-nischen Projekten in der EUROREGION Spree-Neisse-Bobber haben, werden um Kontaktaufnahme gebeten.

n HansSchweisfurth,Cottbus

Aufbau einer länderübergreifenden telemedizin in der euroreGion spree-neisse-bober

Kontakt: Prof. Dr. med. Hans SchweisfurthWalther-Rathenau-Straße 11, 03044 CottbusE-Mail: [email protected].

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22  |  Brandenburgisches  Ärzteblatt 10 • 2010

aKtuell

Seit der Gründung des DRK-Kran-kenhauses Luckenwalde im Jahr 1885 wurden seine Fachabteilun-gen und sein Areal stetig erwei-tert. In den 1950er Jahren ent-stand so unter dem Dach der Ein-richtung die erste Fachpoliklinik des Landes Brandenburg mit fünf

Bereichen. Auch heute noch lautet das Kredo des traditionsreichen Klinikums: bestmögliche Patien-tenbetreuung durch hohes Quali-tätsmanagement.

Ganz im Zeichen der Grundsätze des Roten Kreuzes steht im DRK-Kranken-haus Luckenwalde bereits seit 125 Jah-ren der Mensch im Zentrum des Han-delns. „So kann man unser Klinikum wohl am besten mit den Worten qua-litätsgerechte und patientenorientierte Versorgung beschreiben“, fasst Chef-arzt Dr. med. Ullrich Fleck den Cha-rakter der Luckenwalder Einrichtung zusammen. Mit Blick auf die Chro-nik ist die Entwicklung des Klinikums auch entscheidend von dem Grund-gedanken geprägt, sich den aktuellen

medizinischen Bedürfnissen der Be-völkerung anzupassen. So wurde im Jahr 1891 der Einrichtung einer Tuber-kulosestation zugestimmt, in der die damals praktizierenden Ärzte aus der Stadt ihre Patienten selbst behandeln durften. 1913 entstand ein Erweite-rungsbau für Infektionskranke. Nur 20 Meter von der Fähnrich‘schen Stiftung entfernt, bildet dieser Neubau heute den Querflügel am östlichen Ende des Krankenhaustraktes. „Mitte der 1950er Jahre eröffnete die Krankenhausleitung die Fachpoliklinik. Diese umfasste ins-gesamt fünf Fachabteilungen – eine Neuheit zur damaligen Zeit im Land Brandenburg“, sagt Dr. Fleck. Um ei-nen kompletten viergeschössigen Neu-bau in der Schützenstraße ist das DRK-Krankenhaus Luckenwalde 1989 erwei-tert worden: Eine Kinder- und Säug-lingsstation sowie ein Labor und die Physiotherapie wurden darin unterge-bracht. Zwischen 1996 und 1999 ent-stand ein neuer Untersuchungs- und Behandlungstrakt samt Bettenhaus für die Urologie und Unfallchirurgie.

„Bis heute wird unser hochmodernes medizinisches Leistungszentrum konti-nuierlich ausgebaut, um unseren Pati-enten eine umfangreiche und qualitativ hochwertige Versorgung zu garantie-ren. Neueste medizinische Instrumente

und Gerätschaften wie ein Links-Herz-Katheter-Messplatz oder ein 40-Zei-ler CT bieten dabei ideale Vorausset-zungen. Darüber hinaus arbeiten wir sehr eng mit dem Ernst von Bergmann Klinikum Potsdam und dem Johanni-ter-Krankenhaus im Fläming in Treu-enbrietzen sowie mit dem Klinikum Frankfurt/Oder zusammen.“ Das DRK-Krankenhaus Luckenwalde gehört zur DRK-gemeinnützigen Krankenhausge-sellschaft Thüringen Brandenburg mbH und ist Träger zweier Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) in Lucken-walde und Jüterbog.

Aktives Qualitätsmanage-ment im Krankenhaus-

alltag

„Gerade unser hoher Anspruch an patientenorientierter Versorgung setzt ein durchdachtes und gut funktionie-rendes Qualitätsmanagement inner-halb sämtlicher Bereiche des Kranken-hausbetriebes voraus“, betont Chef-arzt Dr. med. Ullrich Fleck. Im Oktober 2009 wurde dem DRK-Krankenhaus Luckenwalde durch die Gesellschaft für Kooperation für Transparenz und Qualität im Krankenhaus erneut das Zertifikat für die Dauer von drei Jahren verliehen. „Die Ziele des Verfahrens sind unter anderem, neue Qualitäts-managementstrukturen in den Kran-kenhausalltag einzubeziehen und eine bestmögliche Patientenversorgung bei optimierten Prozessabläufen – von der Aufnahme bis zur Entlassung – zu er-reichen. Bereits seit mehreren Jahren setzen wir diese Vorgaben um. Wir verstehen uns als lernendes Unterneh-men und stellen unsere Arbeit durch ein aktives Qualitätsmanagement kon-tinuierlich auf den Prüfstand.“ Im Rah-men der Rezertifizierung bildete sich so beispielsweise ein Ethikkomitee be-stehend aus Mitarbeiterinnen und Mit-arbeitern fast aller Fachbereiche des Klinikums neu, um aus ethischer Sicht Probleme und Fragen im Krankenhaus zu diskutieren und an deren Lösung mitzuarbeiten.

brandenburGs KlInIKen vOrGestellt

drK-Krankenhaus luckenwalde: fokus auf bestmögliche patientenversorgung

DRK-Krankenhaus Luckenwalde

14943 Luckenwalde, Saarstraße

Fotos: DRK-Krankenhaus Luckenwalde

Insgesamt neun Fachabteilun-gen für Diagnostik und Thera-pie sind im DRK-Krankenhaus Luckenwalde untergebracht:

– Innere Medizin/Gastroenterologie– Geriatrie/Stoffwechselerkrankun-

gen– Kardiologie/Angiologie– Allgemein- und Viszeralchirurgie/

Medikamentöse Tumortherapie– Unfallchirurgie/Orthopädie– Gynäkologie und Geburtshilfe– Urologie, Kinderurologie und

Uro-Onkologie– Anästhesie und Intensivmedizin– Kinder- und Jugendmedizin– Diagnostische Radiologie

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Brandenburgisches  Ärzteblatt 10 • 2010  |  23

aKtuell

Schule für Gesundheits-berufe

Seit rund 20 Jahren geht das DRK-Krankenhaus Luckenwalde auch in punkto Ausbildung neue Wege. Eine Schule für Gesundheitsberufe wur-de 1991 auf dem Gelände des Kli-nikums gegründet. „Insgesamt 60 Plätze bietet unser Krankenhaus für Schulabsolventen, die den Beruf des/der Altenpflegers/-in und Gesund-heits- und Krankenpflegers/-in erlernen möchten. Durch die Zertifizierung nach der Anerkennungs- und Zulassungsver-ordnung Weiterbildung (AZWV) kön-nen wir auch Umschülern die Möglich-keit geben, bei Vorlage eines Bildungs-gutscheines eine Ausbildung zu be-ginnen“, sagt Dr. Fleck. Ein fundiertes ganzheitliches Verständnis von Pflege, das theoretisches Wissen mit prakti-scher Anwendung verbindet, steht da-bei im Mittelpunkt.

Stetiger Kontakt zu den Patienten

Um Patienten und interessierte Bürger über das Angebotsspektrum des DRK-Krankenhauses aktuell zu informieren, nutzt die Öffentlichkeitsarbeit des Kli-nikums mehrere Kanäle. „Wir haben unsere Internetpräsenz aktuell überar-beitet und erweitert. Unter www.kh-luckenwalde.de gibt es zum Beispiel regelmäßig Ankündigungen zu aktuel-len Veranstaltungen wie Tagungen und

andere wichtige Hinweise rund um unser Klinikum“, weiß Dr. Fleck. „Au-ßerdem existieren umfangreiche Bro-schüren und Flyer zu den verschiede-nen Fachbereichen und den vom Kran-kenhaus organisierten Sprechstunden. Ebenso werden durch unsere Fachab-teilungen in regelmäßigen Abständen Patienteninformationsveranstaltungen durchgeführt.

So wird jedes Jahr von unserem Klini-kum ein Diabetikertag organisiert und das Prostatakarzinomzentrum lädt In-teressierte zu Vortragsreihen mit un-terschiedlichen Themenbereichen ein.“ Entsprechende Kurse wie im Bereich der Geburtshilfe werden per Flyer und auf der Internetseite des DRK-Kranken-hauses veröffentlicht.

n JuliaSimon,4iMEDIA

Allgemeine Daten:

Name: DRK gemeinnützige Krankenhaus-gesellschaft Thüringen Brandenburg mbH –DRK Krankenhaus Luckenwalde gegründet: 1885Geschäftsführer: Reinhardt H. Posininsky, Dr. sc. med. Günther Hoffmann Ärztlicher Direktor: Dr. med. Klaus Schenke (ppa.)Adresse: DRK Krankenhaus LuckenwaldeSaarstraße 1, 14943 LuckenwaldeTelefonnummer: 03371 6990Telefax: 03371 620110 E-Mail: [email protected]: www.kh-luckenwalde.de

Informationen in Zahlen:

• 236 Betten stehen für die Patienten-versorgung zur Verfügung.

• 339 Kinder kamen im Jahr 2009 in der Einrichtung zur Welt.

• 20023 stationäre und ambulante Patienten wurden im Jahr 2009 ver-sorgt.

• 105 Betten umfasst die größte Ab-teilung/Innere Medizin.

• Über 450 Mitarbeiter werden der-zeit im DRK-Krankenhaus Lucken-walde beschäftigt.

Das moderne DRK-Kran-kenhaus Luckenwalde hat insgesamt neun Fachab-teilungen für Diagnostik und Therapie.

Das DRK-Krankenhaus Luckwalde legt großen Wert auf patientenorientierte Versorgung und hohes Qualitätsmanagement. Im Oktober 2009 wurde es dafür mit einem Zertifikat durch die Gesellschaft für Kooperation für Transparenz und Qualität im Krankenhaus ausgzeichnet.

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24  |  Brandenburgisches  Ärzteblatt 10 • 2010

reZensIert

Ob Arbeitsvertragsrecht, kollekti-ves Arbeitsrecht, sozialer, technischer und medizinischer Arbeitsschutz oder die Arbeitsgerichtsbarkeit: Das Buch zeigt die aktuelle Gesetzgebung eben-so wie die jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und der Arbeitsgerichte. Die wichtigsten Neuerungen des Jah-res 2010 werden detailliert vorgestellt – so zum Beispiel die neue Arbeitneh-merdatenschutznorm des Bundesda-tenschutzgesetzes, das Inkrafttreten der EG-GHS-Verordnung oder die ar-beitsrechtlichen Vorschriften des neu-en Gendiagnostikgesetzes. Mit Hilfe der beiliegenden CD-ROM, die den ge-samten Text des Buches enthält, lässt sich das Nachschlagewerk auch elekt-ronisch nutzen.

Übersicht über das Arbeits-recht/Arbeitsschutzrecht

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH (Hrsg.)

Ausgabe 2010/2011864 Seiten, mit CD-ROMISBN: 978-3-8214-7283-6Preis: 36 €

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W. Erhard Kucher

Glut: Seelenjahreszeiten zwischen Liebe und Schuld

Wagner Verlag Gelnhausen

1. Auflage 2009, 197 SeitenISBN: 978-3-86683-503-0; Preis: 11,80 €

Der Autor, ehemals Professor für In-nere Medizin, nun Ruheständler, be-schreibt in seinem zweiten Buch das Leben eines Mannes, ebenfalls Me-diziner, den zwei einschneidende Er-lebnisse aus seiner Zeit als deutscher Offizier in Paris aus der Bahn gewor-fen haben: die Liebe zu einer jungen Französin und der Befehl, drei franzö-sische Widerstandskämpfer erschießen zu lassen. Er lebt verschlossen und zu-rückgezogen, bis ein früherer Freund auftaucht, der sein Schicksal als erster

erfährt. Er entschließt sich, mit ihm als Entwicklungshelfer nach Afrika zu rei-sen. Aber auch der unmittelbare Kon-takt mit den Ärmsten der Armen auf dieser Welt kann ihn nicht aus seiner Lethargie reißen. 30 Jahre nach sei-nen Pariser Erlebnissen, schwer krank, bricht er zu einer Reise nach Paris auf, sucht und findet seine Jugendliebe. Dort enthüllt sich ihm die grausame Wahrheit seiner Verstrickung und im Eingeständnis seiner Schuld nimmt er sich das Leben.

Kucher war im Krieg und in russi-scher Gefangenschaft und wir gehen bestimmt nicht fehl in der Annahme, dass viel eigenes Erleben in dem Bu-che steht. Jedenfalls handelt es sich um eine Geschichte, die an Dramatik nicht zu überbieten ist. Tragödien ähnlicher Art haben sich sicher hunderte Male an allen Fronten des letzten Krieges, ob bei deutschen oder Soldaten ande-rer Nationen so oder ähnlich ereignet.

Aus dieser zeitlichen Nähe bezieht der Autor meines Erachtens auch das Recht, uns Erfahrungen aus dem Le-ben der Eltern respektive Großeltern neu mitzuteilen.

Allerdings wirkt der Stil des Autors „hölzern“, wenn ich das sagen darf. Der Aufbau der Handlung – bis zu dem Punkt, an dem die Geschichte des jun-gen Soldaten eigentlich beginnt in Pa-ris – wirkt konstruiert und etwas lang-atmig. Auch das eingeschobene Ge-spräch mit dem Jugendfreund Ernst und sein Afrikaerlebnis behindern den zügigen Ablauf der Erzählung. Fremd wirken, zumindest auf mich, die einge-streuten Fotografien. Sie scheinen mir überflüssig. W. E. Kucher breitet die Tragik eines Menschenlebens vor uns aus. Das Buch liest sich aber schwer.

n Dr.RenateSchuster,Strausberg

ISBN 978-3-86683-503-0

W. Erhard Kucher

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W. Erhard KucherRoman

Hans K. sitzt auf der Terrasse, schwermütig, fröstelnd, in Gedanken versunken

und betrachtet die herbstliche Natur und die lustige Vogelwelt. Aus der jugend-

lichen Frohnatur ist ein verschlossener Mann geworden. Niemand weiß warum.

Er schweigt. Seine verschüttete Seele führt ihn in einem Wachtraum zurück in die

Vergangenheit vor dreißig Jahren, zu Juliette in Paris, zu seiner einmaligen großen

Liebe, die durch ein schreckliches Geschehen ein plötzliches grausames Ende ge-

nommen und ihn mit einer großen Schuld belastet hat, von der er Zeit seines Le-

bens nicht mehr frei wird.

Jetzt lebt er allein mit Berta, seiner treu sorgenden Haushälterin. Er arbeitet viel und

fällt allabendlich in einen geistigen und seelischen Winterschlaf.

Alle Bemühungen von Berta und seinem Jugendfreund, ihn aus dieser Krise mit ei-

nem Urlaub an der See und danach mit einem Hilfseinsatz in Afrika herauszuholen,

scheitern, bis Berta eines Tages eine Schallplatte mit dem Schubertlied: Wenn ich in

deine Augen seh ... au� egt. Am nächsten Tag packt Hans K. seinen Ko� er und fährt

mit dem Nachtzug nach Paris, wo er Juliette wieder� ndet, aber die große Liebe

kommt nicht mehr zurück und nimmt ein tragisches Ende.

W. Erhard Kucher, geb. 1926 in der Niederlausitz, überlebte im April 1945

die letzten 14 Tage in der Reichskanzlei und danach vier Jahre in russi-

scher Gefangenschaft. Er ist verheiratet und hat drei Kinder und lebt seit

mehr als 40 Jahren in Schwedt, der jetzigen Nationalparkstadt Unteres

Odertal. Er war Professor für Innere Medizin und schrieb 2007 seine Autobiogra� e

„Unsterbliche Sehnsucht“.

WAGNER VERLAG®

WV

Roman

Seelenjahreszeiten zwischen Liebe und SchuldGlut

Seelenjahreszeiten zwischen Liebe und Schuld

Glut

2. Brandenburger Krebskongress

25. - 26. Februar

www.tumorzentrum-brandenburg.de

www.lago-brandenburg.de

Potsdam

Onkologie im Land Brandenburg – Herausforderungen

eines Flächenlandes

kongressKre

bsBB2011

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Brandenburgisches  Ärzteblatt 10 • 2010  |  25

reZensIert

Rechtsanwalt Wolfram WalterFachanwalt für MedizinrechtFachanwalt für Erbrecht

Cottbus · Spremberg · Forst · Lübbenau

Walter, Thummerer, Endler & Coll. Burgstraße 17 03046 CottbusTelefon: 0 3 55 - 78 08 00 www.racottbus.de [email protected]

Kassenarztrecht (einschl. Zulassung) Honoraransprüche Wirtschaftlichkeitsprüfung

Arzthaftungsrecht bei Behandlungsfehlern

Abwehr strafrechtlicher Sanktionen gegen Ärzte

Boris Zernikow (Hrsg.)

Palliativversorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Springer-Verlag GmbH,

2008, 500 SeitenISBN: 978-3-540-48875-0, Preis: 59,95 €

Das Buch „Palliativversorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Er-wachsenen“ – herausgegeben von PD Dr. Zernikow – ist als Lehrbuch konzi-piert. Das Mitarbeiterverzeichnis weist 34 Autoren, einschließlich des Heraus-gebers, aus. In 3 Kapiteln mit 11 Unter-kapiteln werden alle Aspekte der pä-diatrischen Palliativmedizin ausführlich behandelt. Ein Anhang liefert Vorlagen für die Dokumentation, wie Stammda-ten, Checklisten, Verlaufsbögen, Pfle-gedokumentation und Leitlinien zur Trauerarbeit. Das Spektrum des Lehr-buchs reicht von ethischen und struk-turellen Grundlagen der Palliativmedi-zin über deren Praxis bis zu rechtlichen Aspekten, der Aus- und Weiterbildung und der Psychologie von professionel-len Helfern, Eltern und Geschwistern.Den Leser erwarten sowohl eine um-

fassende Darstellung der pädiatrischen Palliativmedizin als auch der Grenzbe-reiche mit Ratschlägen und Anregun-gen für die praktische Tätigkeit, den Umgang mit den Patienten und ihren Angehörigen bis zu Rechtsfragen und Hinweisen zur Problematik der Finan-zierung.

Aber diese umfangreichen, nicht nur die Palliativmedizin betreffenden Infor-mationen sind nicht leicht zu bekom-men. Trotz Nutzung von Fließdiagram-men, farbig unterlegter Textblöcke und anderer grafischer Gestaltungs-mittel müssen die Kapitel sorgfältig gelesen werden. Für den Leser, der nur gelegentlich mit Fragen der Palli-ativmedizin konfrontiert ist, dürfte das Kapitel „Praxis der pädiatrischen Palli-ativversorgung“ am wichtigsten sein. Hier werden umfangreiche Kenntnisse präsentiert, die nur wenige Fragen of-fenlassen dürften, die aber durch die Hereinnahme von Einzelbeobachtun-gen und sehr kleinen Patientenstudi-en den einen oder anderen Leser, der

verwertbare Therapiehinweise sucht, verwirren könnten. Hier hilft nur: sorg-fältig lesen und auswählen.

Die Unterkapitel „Symptomerfassung und Therapie“ und „Besonderheiten der pädiatrischen Palliativversorgung bei besonderen Patientengruppen“ führen zu einer merklichen Redundanz, die es allerdings erlaubt, sich nur in ei-nem der beiden Unterkapitel zu infor-mieren. Leider sind die Fließdiagramme

teilweise nachgestellt, d.h. nicht in den zugehörigen Text integriert. Das spart etwas Papier, aber einige leere Halb-seiten würden der Lesbarkeit zugute kommen.Zu den homöopathischen Behand-

lungsvorschlägen möchte der Rezen-sent mangels eigener Erfahrung nicht Stellung nehmen; trotzdem macht bei-spielsweise die Angabe auf der Seite

297: „zur homöopathischen sympto-morientierten Therapie der Obstipati-on eignen sich Alumina D3-D6 sowie Opium D30“ nachdenklich, wenn man bedenkt, dass die Mehrzahl der pallia-tivmedizinisch behandelten Kinder Opi-oide mit der Nebenwirkung Obstipati-on in relativ hohen Dosen erhält.

Die im Zusammenhang mit homöo-pathischen Mitteln verwendete For-mel: „haben sich bewährt“ kann Leser ohne eigene Erfahrung veranlassen, hier gesicherte medizinische Ergeb-nisse anzunehmen und „allopathische Medikationen“ zu vernachlässigen. Bei einer Neuauflage sollte das Lehrbuch noch einmal sorgfältig lektoriert wer-den, um die Druckfehler zu beseitigen. Es wäre auch zu überlegen, ob das Kapitel „Grundlagen der Palliativver-sorgung“ in diesem Umfang am An-fang des Buches gut platziert ist. Die sehr ausführliche Berücksichtigung der rechtsphilosophischen Argumente von Singer und Hoerster hat den Rezensen-ten verwundert.

Insgesamt ist das Buch Fachärzten für Kinderheilkunde und Jugendmedizin sowie der Allgemeinmedizin, im Grun-de allen Ärzten, zu empfehlen, denn die Problematik, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit unheilbaren Krankheiten zu behandeln und zu be-treuen, betrifft viele Ärzte, auch über die Fachgebietsgrenzen hinweg, inso-fern sind dem Lehrbuch viele Interes-senten zu wünschen.

n Dr.ManfredKalz,Neuruppin

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26  |  Brandenburgisches  Ärzteblatt 10 • 2010

persOnalIa

95 JahreMR Dr. med. Annalise Riedel, Treuenbrietzen

93 JahreSR Dr. med. Heinz Andree, NeuenhagenMR Dr. med. Franz Haar, Beeskow

90 JahreSR Dr. med. Heinrich Bauer, Bad Liebenwerda

89 JahreOMR Dr. med. Hans-Joachim Reukauff,Fürstenwalde/SpreeMR Dr. med. Charlotte Schneider, Senftenberg

87 JahreDr. med. Gisela Boenicke, KleinmachnowDr. med. Dietrich Kogge, PotsdamSR Dr. med. Hans Opitz, Wittenberge

85 JahreMR Alberto Monti, Woltersdorf

83 JahreDr. med. Rolf Bosse, CottbusDr. med. Günter Müller, Teltow

82 JahreMR Dr. med. habil. Heinrich Brückner,Frankfurt (Oder)OMR Prof. Dr. sc. med. Herbert Grünewald, FürstenwaldeMR Dr. med. Uwe Wriedt, Spremberg

81 JahreSR Dr. med. Eve-Marie Hartelt, AltlandsbergOMR Dr. jur. Wilfried Krüger, Frankfurt (Oder)

80 JahreSR Hilma Hey, PotsdamMR Dr. sc. med. Rolf Wilhelm, Zepernick

79 JahreDr. med. Barbara Donalies, EberswaldeDr. med. Eva Elsner, ZepernickMR Dr. med. Heinz Hennig, PerlebergMR Günter Klostermann, MüllroseMR Dr. med. Wolfgang Pelz, Potsdam, OT Groß GlienickeOMR Dr. med. Erik Schuster, Cottbus

78 JahreSR Manfred Galuschki, DreetzMR Dr. med. Marianne Holldorf, ZernsdorfMR Dr. med. Dietrich Kandt, Oranienburg

MR Dr. med. Klaus Kunz, ZeuthenMR Inge Marasus, AltenhofSR Dr. med. Johannes Markert, EberswaldeProf. Dr. med. habil. Günter Pasternak,TeupitzGeorg Schmidt, Fretzdorf

77 JahreMR Dr. med. Christa Auster, JeserigerhüttenSR Helga Jestel, KobbelnOMR Dr. med. Dr. rer. pol. Erhard Lehmann, BritzDr. med. Elena Löwe, Oberuckersee, OT WarnitzProf. Dr. sc. med. Gerda Niebsch, FredersdorfDr. med. Dietrich Schlief, PotsdamSR Dr. med. Melitta Tenner, Prösen

76 JahreSR Dr. med. Waltraut Bayer,Teltow-SigridshorstProf. Dr. med. Georg Bein,Nuthe-UrstromtalDr. med. Hans Brosz, Bad BelzigDieter Drews, EichstädtSR Gisela Ehrhardt, SchöneicheMR Dr. med. Hans-Joachim Fichler,SchönowDr. med. Dieter Glauch, HennigsdorfSR Dr. med. Elfriede Graef, StorkowOMR Dr. med. Horst Gutsche,LauchhammerDr. med. Dietrich Hannemann, ZeuthenDr. med. Angela Hubrich, ZernikowMR Dr. med. Edith Jaworski, Bad SaarowRüdiger Lehmann, TreuenbrietzenDr. med. Marianne Ludwig, LobetalDr. med. Dieter Pludra, SenzigDr. med. Wolfgang Schallert, ZeuthenDr. med. Manfred Schkrok, KolkwitzMR Dr. med. Günther Tanner, Rhinow

75 JahreDr. med. Dieter Böhm, BrandenburgDr. med. Helga Forch, NeuruppinSR Klara Friese, FalkenseeDr. med. Dietrich Hessel, Bad FreienwaldeDr. med. Claus Marquardt, Hohen NeuendorfDr. med. Ursula Port, WoltersdorfSR Dr. med. Renate Reistel, EisenhüttenstadtIngrid Rüdiger-Fredrich, Fürstenwalde/SpreeOMR Prof. Dr. med. habil. Gerd Zucker, Bad Saarow

70 JahreMR Dr. med. Konrad Eckert, SchwedtDr. med. Karin Eichler, MahlowDr. med. Monika Furche, EichwaldeDr. med. Hannegret Herrberger, Guben

SR Margot Hoffmann, KyritzDr. med. Karl-Heinz Klar, Frankfurt, OderMR Dr. med. Günter Klaus, FichtenwaldeDr. med. Friederike Kuhnert, GermendorfDorothea Lachmann, SchöneicheMR Dr. med. Manfred Rentsch, GubenMR Dr. med. Wolfgang Reschke, Bad SaarowMR Dr. med. Ehrhart Rocholl, MelchowDr. sc. med. Jürgen Rogge, Perleberg, OT LübzowDipl.-Med. Ingrid Römelt, GartzUrsula Schenck, CottbusDr. med. Karl-Wilhelm Schulz, StahnsdorfHildegard Sedivy, PotsdamMR Dr. med. Brigitte Sommer, PotsdamMR Dr. med. Brigitte Stettnisch,Potsdam-BabelsbergDr. med. Constanze Ströbel, Wusterhausen/DosseChrista van Riesen, Lübbenau/SpreewaldDr. med. Herbert Volkmar, Bad SaarowSR Waltraud Wifling, Calau

65 JahreDr. med. Hans-Dieter Bachmann, NeuruppinDr. med. Manfred Damerow, KrangenMR Dipl.-Med. Conrad Keßler, Potsdam, OT Groß GlienickeDr. med. Christina Maczek, FürstenwaldeDr. med. Peter Maczek, FürstenwaldeDipl.-Med. Doris Natalis, Nuthetal, OT SaarmundDr. med. Wilmar Olze, Bad BelzigMaria Pentzien, PotsdamDipl.-Med. Christine Petzold, NeuruppinDr. med. Herbert Sägner, PeitzDr. med. Annelie Stanislowsky, PetershagenDr. med. Christel Zakrzewski, Cottbus

60 JahreDr. med. Friedemann Kuhnt, GranseeUta Luckner, ChorinDipl.-Med. Doris Nagel, FredersdorfDr. med. Petra Napieralski, SchwarzheideKorman Neykov, FalkenseeDr. med. Birgit Niebuhr, FalkenseeDipl.-Med. Ilona Rogosz, SenftenbergDr. med. Irmtraud Scheppang, LübbenDr. med. Bernd Seppelt, Melchow

Wir bitten unsere Leser, die nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sind, um rechtzeitige (bis 5. des Vormonats) Mit-teilung (schriftlich oder telefonisch un-ter 0355/7801018 oder E-Mail: [email protected]).

WIr GratulIeren

zum Geburtstag im oktober

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Brandenburgisches  Ärzteblatt 10 • 2010  |  27

persOnalIa

Die Abteilung für Chirurgie in der Kli-nik Gransee wird seit August von Dr. med. Dagmar Gaschler geleitet. Die langjährige Oberärztin der Abteilung für Chirurgie der Klinik Hennigsdorf tritt damit die Nachfolge von Dr. med. Christov Pilz an.

Die 1955 in Kyritz geborene und in Oranienburg aufgewachsene Ärztin nahm unmittelbar nach ihrem Medi-zinstudium an der Humboldt-Universi-tät zu Berlin im Januar 1981 ihre Tä-tigkeit im Krankenhaus Hennigsdorf auf. Die Facharztausbildung auf dem Gebiet der Chirurgie schloss sie 1985 ab. Damals und bis in die 90er Jahre

Oberhavel KlInIKen

chefarztwechsel in der Klinik Gransee

hinein war Dr. Dagmar Gaschler die einzige Chirurgin im Krankenhaus Hen-nigsdorf.

Seit 1989 promoviert, wurde die Me-dizinerin im Juni 1995 zur Oberärztin der Abteilung für Chirurgie ernannt. Eingriffe an Schilddrüse, Bauchwand und den Bauchorganen gehören seit mehr als 20 Jahren zum Leistungs-spektrum von Dr. Gaschler, die seit Juni 2009 auch Fachärztin für Viszeralchir-urgie ist.

n PressemitteilungderOberhavelKliniken/AnjaSaller

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28  |  Brandenburgisches  Ärzteblatt 10 • 2010

taGunGen & KOnGresse

tagungen und Kongresse

Land Brandenburg

Interdisziplinäre Falldiskussion von Lungenerkrankungen 1Pjeden Mittwoch, 14.00 bis 15.00 UhrLeitung, Ort und Auskunft: Dr. Prediger, Carl-Thiem-Klinikum, Thiemstraße 111, 03048 CottbusTelefon: (0355) 46 13 22 Fax: (0355) 46 11 30 E-Mail: [email protected]

Interdisziplinäre Schmerzkonferenzje2Pjeweils 2. Mittwoch 15.15 UhrOrt: Raum G 11Leitung und Auskunft: Dr. med. W. Seidel, Sana Kliniken Sommerfeld, Waldhausstraße, 16766 KremmenTelefon: (033055) 5 23 01 Fax: (033055) 5 23 03

Interdisziplinäre Falldemonstrationen typischer Mammabefunde und sinnvolle präoperative Diagnostik in aktuellen Fällen 1Pjeden Mittwoch, 16.00 UhrOrt: Z-HausAuskunft: Dr. med. Christensen, Ruppiner Kliniken, Fehrbelliner Straße 38, 16816 NeuruppinTelefon: (03391) 39 39 10 Fax: (03391) 39 39 09 E-Mail: [email protected]

Psychosoziale Beratung bei Pränataldiagnostik19./20. Okt. 2010 Ort: Heimvolkshochschule am Seddiner SeeTeilnehmergebühr 50 - 75 €Auskunft: pro familia Landesverband Brandenburg e. V., Charlottenstraße 30, 14467 PotsdamTelefon: (0331) 7 40 83 97Fax: (0331) 7 40 83 99 E-Mail: [email protected]: www.profamilia.de

Schmerzerleben der verschiedenen Kulturen – wie fremde Völker Schmerzen wahrnehmen, erleben und bewältigen 2P20. Okt. 2010, 19.30 bis 21.30 UhrOrt: Kreiskrankenhaus HerzbergLeitung und Auskunft: Dr. med. T. Encke, Elbe-Elster-Klinikum GmbH, Kreiskrankenhaus Herzberg, Alte Prettiner Straße, 04916 Herzberg/ElsterTelefon: (03535) 49 12 72 Fax: (03535) 49 18 53E-Mail: [email protected]

TNM-Klassifikation 7. Auflage – wichtige Neuerungen 2P27. Okt. 2010, 16.30 UhrOrt: Hörsaal AltbauLeitung: Dr. von Grünhagen, CottbusAuskunft: Carl-Thiem-Klinikum,

Onkologischer Schwerpunkt, Frau Danke, Thiemstraße 111, 03048 CottbusTelefon: (0355) 46 24 62 Fax: (0355) 46 20 47

Synkopen27. Okt. 2010 Rechtsfragen im Rettungsdienst17. Nov. 2010 Rauchgasintoxikation15. Dez. 2010 jeweils 17.00 UhrOrt: Feuer- und Rettungswache BrandenburgLeitung und Auskunft: Dr. Hochstatter, Städtisches Klinikum, Klinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie, Hochstraße 29, 14770 BrandenburgTelefon: (03381) 41 13 10 Fax: (03381) 41 13 09

Medizin trifft Geschichte29./30. Okt. 2010 Ort:Paul-Wunderlich Haus EberswaldeAuskunft: Dr. med. Seemann, Klinikum Barnim GmbH, R.-Breitscheid-Straße 100, 16225 EberswaldeTelefon: (03334) 69 22 41

Homöopathie in der Kinderheilkunde6./7. Nov. 2010 in TemplinTeilnehmergebühr: 295 €Auskunft: (035753) 49 99 00

61. Jahrestagung „Multimodale Therapieoption für maligne solide Tumore“ 6P13. Nov. 2010 in CottbusAuskunft: Medizinische Gesellschaft Ostbrandenburg e. V., c/o Dr. med. W. Klemm, Vetschauer Straße 11 a, 03048 CottbusTelefon: (0355) 2 43 47Fax: (0355) 3 55 56 69

18. Herbsttagung des Verbandes der Allergologen Brandenburgs e. V. mit Arzthelferinnenseminar 8P13. Nov. 2010 in Bad SaarowLeitung und Auskunft. Dr: D. Stiller, Neue Gartenstraße 22, 15890 EisenhüttenstadtE-Mail: [email protected]

Psoriasis 5P4. Dez. 2010, 9.00 UhrOrt: Inselhotel Hermannswerder PotsdamLeitung und Auskunft: Dr. H.-J. Lüdcke, Praxis Großbeerenstraße 301, 14480 PotsdamTelefon: (0331) 7 26 10 04 Fax: (0331) 6 26 10 05

Einführungskurs Imaginative Körperpsychotherapie17./18. Dez. 2010 in PotsdamTeilnehmergebühr: 240 €Konzentrative Entspannung nach Wilda-Kiesel11. bis 13. Febr. 2011 27./28. Mai 20118. bis 10. Juli 2011 in PotsdamTeilnehmergebühr: 510 €Leitung und Auskunft: Dr. med. Loesch,

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Brandenburgisches  Ärzteblatt 10 • 2010  |  29

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Doppler- und Duplexsonographie in der GefäßdiagnostikInterdisziplinärer Grundkurs26. bis 28. Nov. 2010 in DresdenLeitung: Prof. Dr. med. J. SchweizerAuskunft: Krankenhaus Küchwald, Klinik für Innere Medizin I, Frau Weißflog, Bürgerstraße 2, 09113 ChemnitzTelefon: (371) 33 34 25 01Fax: (0371) 33 34 25 67E-Mail: [email protected]

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Fortbildungsangebote unterwww.laekb.deRubrik Fortbildung/FortbildungstermineAlle Angaben sind ohne Garantie. Bei Rückfra-gen bitte direkt an den Veranstalter wenden

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30  |  Brandenburgisches  Ärzteblatt 10 • 2010

Kvbb InfOrmIert

In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperre angeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:

Bewerbungsfrist bis 11.11.2010

laufende Bewerbungskennziffer: 64/2010Fachrichtung: AugenheilkundePlanungsbereich: Potsdam/Stadt (Ausschreibung des halben Vertragsarztsitzes)gewünschter Übergabetermin: 01.04.2011

laufende Bewerbungskennziffer: 65/2010Fachrichtung: ChirurgiePlanungsbereich: Frankfurt (Oder)/Stadt/Oder-Spreegewünschter Übergabetermin: schnellstmöglich

laufende Bewerbungskennziffer: 66/2010Fachrichtung: FrauenheilkundePlanungsbereich: Frankfurt (Oder)/Stadt/Oder-Spreegewünschter Übergabetermin: schnellstmöglich

laufende Bewerbungskennziffer: 67/2010Fachrichtung: Innere Medizin/FAPlanungsbereich: Märkisch-Oderlandgewünschter Übergabetermin: schnellstmöglich

laufende Bewerbungskennziffer: 68/2010Fachrichtung: Kinder- und JugendmedizinPlanungsbereich: Märkisch-Oderlandgewünschter Übergabetermin: schnellstmöglich

laufende Bewerbungskennziffer: 69/2010Fachrichtung: Ärztlicher Psychotherapeut (Ausschreibung des halben Vertragsarztsitzes)Planungsbereich: Teltow-Fläminggewünschter Übergabetermin: 01.01.2011

laufende Bewerbungskennziffer: 70/2010Fachrichtung: Frauenheilkunde Planungsbereich: Oberhavelgewünschter Übergabetermin: schnellstmöglich

laufende Bewerbungskennziffer: 71/2010Fachrichtung: Kinder- und Jugendmedizin Planungsbereich: Potsdamgewünschter Übergabetermin: schnellstmöglich

Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Unternehmensbereich Qualitätssicherung/Sicherstellung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, Ansprechpartnerin: Ingeborg Prößdorf, Telefon: 0331 2309-323 oder Karin Rettkowski, Telefon: 0331 2309-320.

Die schriftliche Bewerbung für die ausgeschriebenen Vertragsarztsitze ist zwingend erforderlich. Sie muss die Bewerbungskennziffer, die Anschrift, die Telefonnummer, die Facharztanerkennung sowie Angaben zum möglichen Praxisübernahmezeitpunkt enthalten.

Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Un-terlagen bei der KV Brandenburg, Friedrich-Engels-Str. 103/104, 14473 Potsdam, einzureichen.

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass in der Warteliste eingetragene Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarzt-praxen gelten.

Weitere Informationen über Angebote für Praxisübernah-men können Sie unserer Homepage unter www.kvbb.de (Stichwort: Praxisbörse) entnehmen oder persönlich un-ter der Rufnummer 0331/2309-320 oder -323 erfragen.

Übersicht der Entscheidungen des Landes-ausschusses der Ärzte und Krankenkassen des Landes Brandenburg zur Anordnung bzw. Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg nach § 103 Abs. 1 bis 3 SGB V i.V.m. § 16b Ärzte-ZV

Die Übersicht enthält die Entscheidungen des Lan-desausschusses per 17.08.2010 für die Arztgruppen in den jeweiligen Planungsbereichen bis einschließ-lich des Beschlusses Nr. 43/10. Die für Zulassungen gesperrten Planungsbereiche/Arztgruppen sind mit einem „x“ gekennzeichnet. Die Anzahl der möglichen Zulassungen in vormals geschlossenen Planungsbe-reichen ist in Klammern (...) gesetzt.

In Regionen der blau gekennzeichneten Bereiche werden Zulassungen gefördert* Zulassungsmöglichkeit für ärztl. Psychotherapeuten; ** Zulassungsmöglichkeit für Psychotherapeuten, die ausschließl. Kinder und Jugendliche behandeln

Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V

Planungsbereich/ Arzt-gruppen

Anästhe-sie Augen Chirurgie

Fachärzte Intern. Frauen HNO

Haut-krank. Kinder Nerven

Ortho-pädie Psychoth.

Diag.Ra -diol.

Urolo-gen

Haus-ärzte

Potsdam/Stadt x x x x x x x x x x x 3** x x (1)

Brandenb. a.d. Havel/St.Potsdam-Mittelmark

x x x x x x x x x x x x x

Havelland x x x x x x x x x x x  x x

Oberhavel x x x x x x x x x x x  x x (7)

Ostprignitz-Ruppin x x x x x x x x x x x  x x

Prignitz x x x x x x (1) x x x x  x x

Teltow-Fläming x x x x x x x x x x x 1** x x

Cottbus/Stadt x x x x x x x x (1) x 1*/x3** x x x

Dahme-Spreewald x x x x x x x x x x x 1** x x

Elbe-Elster x x x x x x (1) x x x x 1** x x (1)

Oberspreew.-Lausitz x x x x x x x x x x 1*/x1** x x

Spree-Neiße x x x x x x (1) x x  x 2*/x1** x x

Frankfurt/Stadt/Oder-Spree

x x x x x x x x x x x  x x x

Barnim x x x x x x x x x x x 1** x x

Märkisch-Oderland x x x x x x x x x x 1*/x  x x (19)

Uckermark (1) x x x x x x x x x 1*/x x x

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Brandenburgisches  Ärzteblatt 10 • 2010  |  31

luGv, abteIlunG GesundheIt

infektionsschutzInfektionskrankheiten/Impfschutz/Krankenhaushygiene (August 2010 - Auszug)

INFEKTIONSGESCHEHEN

Im August wurden 4 klinisch-labordiagnos-tisch bestätigte Masern-Erkrankungen aus den Landkreisen Ostprignitz-Ruppin (3) und Mär-kisch-Oderland (1) gemeldet. Diese Fälle sowie ein weiterer aus dem Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg (1) stehen in einem epidemiologi-schen Zusammenhang.

Beschreibung des Masern-AusbruchsDer Indexfall, ein 9-jähriger ungeimpfter Jun-

ge, erkrankte zunächst mit Fieber, Husten und Konjunktivitis. Das typische Masernexanthem trat 5 Tage später auf, an dem Tag an dem die Familie des Erkrankten (5 Personen) nach einem Urlaubsaufenthalt von Spanien (Palma) nach Berlin-Schönefeld zurückflog. Noch am selben Tag wurde die klinische Diagnose Masern durch die Hausärztin gestellt. Eine Meldung nach In-fektionsschutzgesetz an das zuständige Ge-sundheitsamt erfolgte erst 4 Tage später.Das Gesundheitsamt forderte im Rahmen sei-

ner Ermittlungen von der Fluggesellschaft eine Passagierliste an. Aufgrund dieser Angaben so-wie der Ermittlungen in den betroffenen Fami-lien wurden weitere Gesundheitsämter in den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen sowie Hessen und Baden-Württem-berg benachrichtigt. Da sich unter den Flugpas-sagieren auch 9 Bürger aus Spanien befanden, wurde eine EWRS-Meldung (Early Warning and Response System /1/) durch das Robert Koch-Institut (RKI) an die spanischen Gesundheitsbe-hörden veranlasst.Die beiden ungeimpften Geschwisterkinder

des Indexfalles (15 bzw. 3 Jahre) erkrankten sechs bzw. zehn Tage nach der ärztlichen Diag-nosestellung an Masern. Die beiden übrigen Er-krankungen (mit typischem Masernexanthem) betrafen ungeimpfte Kinder (10 Monate bzw. 9 Jahre), die ebenfalls mit im Flugzeug geses-sen hatten. Der Erkrankungsfall des 9-jährigen Kind wurde dem Gesundheitsamt nur durch die Passagierrückverfolgung bekannt. Eine Mel-dung durch den behandelnden Arzt war nicht erfolgt.Alle Erkrankungen wurden labordiagnostisch

am Nationalen Referenzzentrum für Masern, Mumps, Röteln am RKI bestätigt. Die Ergebnis-se der Genotypisierung stehen noch aus.

SchlussfolgerungenDie Elimination der Masern ist ein erklärtes Ge-

sundheitsziel der deutschen Gesundheitspolitik.

Dies erfordert, dass jeder Masernfall ernst ge-nommen, die Diagnose gesichert und eine Über-tragung auf empfängliche Personen verhindert wird. Bei einer Masernerkrankung muss das zu-ständige Gesundheitsamt frühzeitig und effizient Maßnahmen ergreifen. Ein enges Zusammen-wirken mit den die Masern feststellenden Ärz-ten ist deshalb unumgänglich. Aufgrund der Er-fahrungen aus diesem und dem vorangegange-nen Ausbruchsgeschehen (s. Brandenburgisches Ärzteblatt 03/2010 und 04/2010) gibt das Lan-desamt für Umwelt, Gesundheit und Verbrau-cherschutz, Abteilung Gesundheit, nachfolgend noch einmal Hinweise:

1. Meldepflicht /2/Jeder Verdacht, jede Erkrankung sowie der Tod an Masern muss dem zuständigen Gesundheits-amt namentlich gemeldet werden (§ 6 IfSG). Die Labormeldepflicht für Masern besteht sowohl für den direkten Erregernachweis als auch für den Antikörpernachweis, soweit er auf eine akute Infektion hinweist (IgM) (§ 7 IfSG). Zur Meldung sind insbesondere der feststellende Arzt sowie Leiter von privaten und öffentlichen Laboratorien verpflichtet (§ 8 IfSG). Die Meldung muss unver-züglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach erlangter Kenntnis gegenüber dem für den Aufenthalt des Betroffenen zuständigen Gesund-heitsamt erfolgen (§ 9 IfSG). Eine Meldung der im IfSG §§ 6 und 7 aufgeführ-ten Infektionserreger zieht im Gesundheitsamt umfangreiche Ermittlungen und Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung nach sich. Bei Ver-säumnis der Meldepflicht greifen diese Maßnah-men entweder nicht, schlecht oder zu spät.2. Postexpositionsprophylaxe und Riegelungs-impfungDie weitere Ausbreitung der Masern kann durch eine postexpositionelle Immunisierung ungeimpfter bzw. nur einmal geimpfter Kontaktpersonen (Rie-gelungsimpfung) verhindert werden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt /3/ eine einmalige Impfung, vorzugswei-se mit einem MMR-Kombinationsimpfstoff:- als Postexpositionsprophylaxe für Ungeimpfte ab dem Alter von 9 Monaten bzw. oder in der Kindheit nur einmal geimpfte Personen oder Per-sonen mit unklarem Impfstatus mit Kontakt zu Masernkranken möglichst innerhalb von 3 Tagen nach Exposition- im Rahmen eines Ausbruchs für nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit. Der eng begrenzte Zeitrahmen, in dem die Postexpo-sitionsprophylaxe sinnvoll ist, unterstreicht die Bedeutung einer unverzüglichen Meldung an das Gesundheitsamt.3. Epidemiologische Ermittlung der Infekti-onsquelle und Erkennen von Infektionsketten

(Aufklärung des Ausbruchsgeschehens)Masern weisen ein klinisches Bild auf, das mit anderen exanthematischen Erkrankungen ver-wechselt werden kann /4/. Anamnestische Angaben einer Kontaktperson über eine Maser-nerkrankung ohne serologische Dokumentation der Erkrankung sind unzuverlässig und nicht verwertbar /3/. Die Labordiagnostik ist deswegen zum sicheren Nachweis der Masernerkrankung unerlässlich geworden /4/.Das Nationale Referenzzentrum für Masern, Mumps, Röteln bietet beim Einzelfall bzw. bei Ausbrüchen Beratung zur Diagnostik und kosten-freie virologische und molekularbiologische Unter-suchungen (einschließlich Entnahmebestecke und Versand) an.Nationales Referenzzentrum für Masern, Mumps, RötelnRobert Koch-Institut, Nordufer 20, 13353 BerlinLeitung von Frau PD Dr. A. Mankertz Tel: (030) 18754-2516, -2308Fax: (030) 18754-2598

Der RKI-Ratgeber Infektionskrankheiten – Merk-blätter für Ärzte: Masern (Stand: 03.09.2010) informiert aktuell und in konzentrierter Form, insbesondere auch zur Diagnostik, zu Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen /4/. Literatur/1/ Die Europäische Kommission hat ein EU-

Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS) ein-gerichtet um eine rasche effiziente Reakti-on der EU auf Ereignisse mit übertragbaren Krankheiten zu ermöglichen. Das EWRS ist ein webbasiertes System, durch das die Kom-mission, die für die Kontrolle übertragbarer Krankheiten zuständigen Gesundheitsbehör-den in den Mitgliedsstaaten sowie das Eu-ropäische Zentrum für Prävention und Be-kämpfung von Seuchen (ECDC) unterein-ander verbunden sind. Die Mitgliedsstaaten sollen Ereignisse melden, die sich auf die öf-fentliche Gesundheit auf EU-Ebene auswir-ken könnten.

/2/ Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infek-tionsschutzgesetz – IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Art. 2a G v. 17.7.2009 I 2091

/3/ Empfehlungen der Ständigen Impfkommissi-on (STIKO) am Robert Koch-Institut / Stand: Juli 2010 (Epidemiologisches Bulletin Nr. 30, 31, 32/2010)

/4/ RKI-Ratgeber Infektionskrankheiten – Merk-blätter für Ärzte: Masern (Stand: 03.09.2010) http://www.rki.de/ > Infektionskrankheiten > Infektionskrankheiten von A-Z

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Wir sind die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, zu deren Verbund neben der gesetzlichen Rentenversicherung die Renten-Zusatzversicherung, die Mini-job-Zentrale und die Kranken- und Pflegeversicherung gehören. Durch die enge Vernetzung der Leistungsbereiche stehen wir unseren Versicherten als moderner kunden-und leistungsorientierter Partner zur Seite. Als einer der größten Sozialversicherungsträger betreuen wir bundesweit rund 5,2 Millionen Versicherte und bieten im Rahmendes einzigartigen eigenen medizinischen Netzes ein umfassendes Leistungsspektrum.

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Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, Beschäftigungsnachweise) bitten wir zu richten an:Herrn Ltd. Med.-Dir. Dr. Aron-Schön, Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See, Sozialmedizinischer Dienst, August-Bebel-Str.85 03046 Cottbus

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Das Berufsförderungswerk Berlin-Brandenburg e. V., ein modernes, anerkanntes, innovatives und zukunftsorientiertes Dienstleistungs-unternehmen für berufliche Rehabilitation und Integration von Erwachsenen, steht Menschen offen, die sich nach Krankheit oder Unfall beruflich neu orientieren. Ziel ist die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben. Für den Standort Mühlenbeck (nördlich von Berlin im S-Bahn-Bereich) suchen wir

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15.00 Uhr Einlass, kleines Buffet16.00 Uhr Begrüßung und Einleitung

Referenten: Dr. med. Udo Wolter, Präsident der Landesärztekammer Brandenburg Dr. med. Hans-Joachim Helming, Vorsitzender des Vorstandes der KV Brandenburg

16.15 Uhr bis 16.45 Uhr Die demographische Entwicklung und ihr Einfluss auf die medizinische Versorgung im Land Brandenburg Referent: Prof. Fritz Beske, Direktor des Fritz Beske Instituts für Gesundheits-System-Forschung Kiel

16.45 Uhr bis 17.15 Uhr Kooperationen und neues Denken – spezielle Situationen erfordern spezielle Lösungen Referent: Dr. med. Hans-Joachim Helming

17.15 Uhr bis 17.45 Uhr Fallmanagement – welche Möglichkeiten ergeben sich für die Etablierung neuer, arztentlastender Versorgungsstrukturen? Referent: Dr. med. Heinrich-Daniel Rühmkorf, Staatssekretär im brandenburgischen Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

17.45 Uhr bis 18.15 Uhr Palliativmedizin – welchen Stellenwert kommt ihr in den nächsten Jahrzehnten zu? Referent: Dr. med. Wilfried Pommerien, Ärztlicher Direktor des Städtischen Klinikums Brandenburg GmbH

18.15 Uhr bis 18.45 Uhr Telemedizin – Mittel zum Zweck oder „arztersetzende“ Struktur der Zukunft? Referent: Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein

18.45 Uhr bis 19.00 Uhr Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus dem Symposium für die weitere Tätigkeit der beiden ärztlichen Körperschaften? Referent: Dr. med. Udo Wolter

Ab 19.00 Uhr Offene Diskussion19.30 Uhr Voraussichtliches Ende

Gemeinsames Berufs-politisches Symposium

im Hotel Dorint in Potsdam

20. Oktober2010

LandesärztekammerBrandenburg

Aus Anlass des 20-jährigen bestehens vonlandesärztekammer und KV brandenburg

Gastredner:n Prof. Fritz Beske, Direktor des gleichnamigen Instituts in Kieln Dr. med. Daniel Rühmkorf, Brandenburgs Staatssekretär für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutzn Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, n Dr. med. Wilfried Pommerien, Ärztlicher Direktor des Städtischen Klinikums Brandenburg


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