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Bodennahes Ozon – 30 Jahre Messungen, 20 Jahre gesetzliche ... · 77 A NGELIKA ROLL Bodennahes...

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77 ANGELIKA BROLL Bodennahes Ozon – 30 Jahre Messungen, 20 Jahre gesetzliche Regelungen Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) nimmt mit der Überwachung der Luftverunreini- gungen in Hessen eine wichtige Auf- gabe des Umweltschutzes wahr. Hier- zu zählt auch die Überwachung von bodennahem Ozon (O 3 ). Das HLUG betreibt ein landesweit ausgerichtetes Messnetz mit kontinuierlich registrie- renden Luftmessstationen, an denen neben anderen Luftschadstoffen und meteorologischen Einflussgrößen ebenso das Schadgas Ozon erfasst wird. Aufgrund seiner schädlichen Auswir- kungen auf die Vegetation wurden im Rahmen der Waldschadensdiskussion bereits Anfang der 80er Jahre erste Ozon-Messungen in Hessen durch- geführt. 10 Jahre später, Anfang der 90er Jahre wurde die erste europä- ische Regelung „Richtlinie … über die Luftverschmutzung durch Ozon“ (EG-Richtlinie 92/72/EWG) erarbei- tet, und nach und nach gewann die gesundheitliche Problematik hoher Ozon-Konzentrationen an Bedeutung. Seit vielen Jahren werden die Ozon- Daten zeitnah in verschiedenen Me- dien veröffentlicht, sodass den Bürge- rinnen und Bürgern stets eine aktuelle Information zur Verfügung steht. Trotz alljährlicher sommerlicher Ozon-Dis- kussion gibt es immer noch viele Fra- gen, die rund um das Thema „Ozon“ gestellt werden und die sollen im Fol- genden beantwortet werden. ANGELIKA BROLL Bodennahes Ozon – 30 Jahre Messungen, 20 Jahre gesetzliche Regelungen I2 Bad Arolsen KS-Mitte Witzenhausen Kellerwald Bebra Marburg Wetzlar Linden Fulda-Mitte Burg Herzberg Wasserkuppe Limburg Kl. Feldberg Fürth/ Odenwald Michelstadt Spessart Riedstadt Darmstadt Hanau F-Ost Raunheim F-Höchst WI-Süd Zierenberg Ozon-Messstellen in Städten im ländlichen Raum Ballungsräume Kassel Rhein-Main Gebiete Lahn-Dill Mittel- und Nordhessen Südhessen Datengrundlage: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation Geofachdaten: © HLUG - alle Rechte vorbehalten Abb. 1: Hessisches Messnetz zur kontinuierlichen Überwachung der Ozon- Konzentration (Stand: 2014).
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AngelikA BrollBodennahes Ozon – 30 Jahre Messungen, 20 Jahre gesetzliche Regelungen

Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) nimmt mit der Überwachung der Luftverunreini-gungen in Hessen eine wichtige Auf-gabe des Umweltschutzes wahr. Hier-zu zählt auch die Überwachung von bodennahem Ozon (O3). Das HLUG betreibt ein landesweit ausgerichtetes Messnetz mit kontinuierlich registrie-renden Luftmessstationen, an denen neben anderen Luftschadstoffen und meteorologischen Einflussgrößen ebenso das Schadgas Ozon erfasst wird. Aufgrund seiner schädlichen Auswir-kungen auf die Vegetation wurden im Rahmen der Waldschadensdiskussion bereits Anfang der 80er Jahre erste Ozon-Messungen in Hessen durch-geführt. 10 Jahre später, Anfang der 90er Jahre wurde die erste europä-ische Regelung „Richtlinie … über die Luftverschmutzung durch Ozon“ (EG-Richt linie 92/72/EWG) erarbei-tet, und nach und nach gewann die gesundheitliche Problematik hoher Ozon-Konzentrationen an Bedeutung. Seit vielen Jahren werden die Ozon-Daten zeitnah in verschiedenen Me-dien veröffentlicht, sodass den Bürge-rinnen und Bürgern stets eine aktuelle Information zur Verfügung steht. Trotz alljährlicher sommerlicher Ozon-Dis-kussion gibt es immer noch viele Fra-gen, die rund um das Thema „Ozon“ gestellt werden und die sollen im Fol-genden beantwortet werden.

AngelikA Broll

Bodennahes Ozon – 30 Jahre Messungen, 20 Jahre gesetzliche Regelungen

I2

Bad ArolsenKS-Mitte

Witzenhausen

Kellerwald

Bebra

Marburg

Wetzlar

Linden Fulda-Mitte

Burg Herzberg

Wasserkuppe

Limburg

Kl. Feldberg

Fürth/Odenwald

Michelstadt

Spessart

Riedstadt

Darmstadt

HanauF-Ost

Raunheim

F-HöchstWI-Süd

Zierenberg

Ozon-Messstellen

in Städtenim ländlichen Raum

Ballungsräume

KasselRhein-Main

Gebiete

Lahn-DillMittel- und NordhessenSüdhessen

Datengrundlage: Hessische Verwaltungfür Bodenmanagement und GeoinformationGeofachdaten: © HLUG - alle Rechte vorbehalten

Abb. 1: Hessisches Messnetz zur kontinuierlichen Überwachung der Ozon- Konzentration (Stand: 2014).

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Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie – Jahresbericht 2014

Was ist Ozon?

Ozon ist ein blaues, schlecht wasserlösliches Gas. Das Ozon-Molekül (O3) besteht nicht wie der Luft-sauerstoff (O2) aus zwei, sondern aus drei Sauerstoff-Atomen. Da das Ozon-Molekül ein Sauerstoff-Atom leicht wieder abgibt, ist es sehr reaktiv und stellt somit ein starkes Oxidationsmittel dar. Es wird des-halb zum Beispiel zur Trinkwasserentkeimung, zur Lebensmittelkonservierung und als Bleichmittel ein-gesetzt.

Der Name „Ozon“ leitet sich vom griechischen Be-griff für „das Riechende“ ab. Der Chemieprofessor Christian Friedrich Schönbein (1799 bis 1868) ent-deckte das Gas bei seinen Experimenten mit elekt-rischem Strom an der Universität Basel. Schon bei einer Verdünnung von 1 : 500 000 kann man Ozon riechen, es duftet nach Heu oder Nelken. Allerdings tritt schnell ein Gewöhnungseffekt ein, sodass man den Ozongeruch nicht lange wahrnehmen kann.

Wo kommt Ozon vor?

Ozon (O3) findet man zum einen in der bodennahen Atmosphäre, also in unserem Lebensraum, und zum anderen in der Stratosphäre, wo es in 15 bis 35 km Höhe ein Konzentrationsmaximum hat und die so genannte Ozon-Schicht bildet. Diese Schicht wirkt wie ein Schutzschild für das Leben auf der Erde, weil

sie die schädliche, energiereiche UV-Strahlung der Sonne abhält. Das Ozon in der bodennahen Atmos-phäre wirkt dagegen als Reiz- oder Schadgas auf Menschen, Tiere und Pflanzen, wenn es in hoher Konzentration auftritt.

Wie entsteht Ozon?

In der bodennahen Atmosphäre ist Ozon sowohl natürlichen als auch anthropogenen (durch mensch-liche Aktivitäten verursachten) Ursprungs. Ozon ist kein Gas, welches direkt von einer Schadstoffquelle abgegeben wird (wie zum Beispiel Schwefeldioxid (SO2) aus Feuerungsanlagen), sondern es wird aus so genannten Vorläufersubstanzen durch photoche-mische Reaktionen in der Atmosphäre gebildet. Die Intensität der Sonneneinstrahlung liefert die notwen-dige Energie für die Ozon-Bildung. Entsprechend den täglichen und jahreszeitlichen Rhythmen der Strah-lungsintensität weist die Ozon-Konzentration einen ausgeprägten Tagesgang und einen Jahresgang auf.

Die Vorläufersubstanzen für die Ozon-Bildung sind hauptsächlich Stickstoffoxide und Kohlenwasser-stoffe, deren natürliche Quellen die Umsetzungs-prozesse in Pflanzen und im Erdreich sind. Die anthropogenen Quellen aber sind die Abgase der Kraftfahrzeuge, von Industrieanlagen und Kraftwer-ken. Bedingt durch den dichten Straßenverkehr und die Industriegebiete überwiegen die anthropogenen Quellen auf dem europäischen Kontinent bei weitem, wobei der Kraftfahrzeugverkehr den größten Anteil an Vorläufersubstanzen liefert.

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AngelikA BrollBodennahes Ozon – 30 Jahre Messungen, 20 Jahre gesetzliche Regelungen

Täglicher Verlauf der Ozon-Konzentration

Mit steigender Intensität der Sonneneinstrahlung baut sich vormittags die Ozon-Konzentration auf, um am Nachmittag die höchsten Werte zu erreichen. Mit abnehmender Sonneneinstrahlung sinkt die Ozon-

Konzentration gegen Abend ab und erreicht nachts beziehungsweise in den frühen Morgenstunden den niedrigsten Wert.

Unterschiede des Ozon-Niveaus im städtischen und im ländlichen Raum

Im städtischen, stark verkehrsbelasteten Raum wer-den am Nachmittag häufig hohe Ozon-Spitzenwerte gemessen. Da nach Sonnenuntergang jedoch kein neues Ozon mehr gebildet wird und das vorhandene durch Reaktion mit anderen Luftschadstoffen – wie zum Beispiel Stickstoffmonoxid (NO) aus Verkehrs-

emissionen – wieder abgebaut wird, kommt es abends schnell zu einem Rückgang der Konzentrationen. Im Gegensatz dazu treten im ländlichen Raum hohe Ozon-Werte über den ganzen Nachmittag verteilt auf, wobei die Spitzenwerte in der Regel höher lie-gen als in den städtischen Gebieten. Im ländlichen

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Fürth/Odenwald, O3 [µg/m³]Spessart, O3 [µg/m³]Witzenhausen/Wald, O3 [µg/m³]Darmstadt, O3 [µg/m³]Frankfurt-Höchst, O3 [µg/m³]Kassel gewichtet

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Uhrzeit (MEZ)

Abb. 2: Mittlere Tagesgänge der Ozon-Konzentration für den Zeitraum 01.01.1990 bis 31.12.2013 an verschiedenen hessischen Messstationen.

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Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie – Jahresbericht 2014

Raum sind aber wegen des geringeren Verkehrsauf-kommens auch vergleichsweise geringe NO-Gehalte in der Luft vorhanden, sodass das Ozon über Nacht nur sehr langsam abgebaut wird. Insgesamt sind

ländliche Gebiete daher durch höhere Dauerbelas-tungen charakterisiert, wobei das Ozon-Niveau etwa 30 % höher liegt als im städtischen Raum.

Wirkung des Ozons

Da die intensive Sonneneinstrahlung die nötige Energie für die photochemischen Reaktionen liefert, welche zur Ozon-Bildung führen, werden hohe Ozon-Konzentrationen saisonal im Frühjahr und im Sommer beobachtet. Während anhaltender Schön-wetterperioden kann es zu Episoden kommen, in denen gesundheitlich bedenkliche Ozon-Konzen-trationen auftreten. Beim Menschen reizt Ozon die Schleimhäute, die Atemwege und das Lungenge-webe. Es können Befindlichkeitsstörungen wie Au-gentränen, Kratzen im Hals, Hustenreiz und Kopf-

schmerzen auftreten. Man schätzt, dass etwa 10 % der Bevölkerung besonders empfindlich auf Ozon reagieren.

Bei Pflanzen kann Ozon verschiedene Schadsymp-tome auslösen. Zum Beispiel treten Verfärbungen oder Fleckenbildung auf den Blättern auf. Auch das Pflanzenwachstum kann beeinträchtigt werden, wo-durch die Produktivität landwirtschaftlicher Nutz-pflanzen sinkt. Dieser Beitrag zu Ernte- und Wald-schäden ist nicht zu unterschätzen.

Städteländlicher Raum

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Abb. 3: Mittlere Ozon-Konzentration in Hessen im Zeitraum 1985 bis 2013. Vergleich der Jahresmittel-werte in den Städten und im ländlichen Raum.

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AngelikA BrollBodennahes Ozon – 30 Jahre Messungen, 20 Jahre gesetzliche Regelungen

Entwicklung des Ozon-Niveaus

Seit Beginn der hessischen Ozon-Aufzeichnungen Anfang der 80er Jahre wurde ein ansteigender Trend der bodennahen Ozon-Konzentration registriert, welche sich seit Mitte der 90er Jahre auf erhöhtem Niveau stabilisiert hat. Bei dieser Feststellung ist aber zu berücksichtigen, dass die Ozon-Bildung sehr stark von den meteorologischen Gegebenheiten wie Son-neneinstrahlung, Temperatur und den jeweiligen

Austauschbedingungen in der Atmosphäre abhängt. Beispielhaft ist das Jahr 2003 zu nennen, das durch einen ungewöhnlich warmen und sonnenreichen Sommer geprägt war. In der Langzeitdarstellung

„Mittlere Ozon-Konzentration in Hessen 1985 bis 2013“ treten die Balken der Jahresmittelwerte für den städtischen und den ländlichen Raum deutlich hervor.

Entwicklung der Ozon-Spitzenkonzentrationen

Der Grafik „Anzahl der Jahresstunden mit Ozon-Konzentration größer 180 µg/m3“ ist eine Häufung der Ozon-Spitzenkonzentrationen im Zeitraum An-fang bis Mitte der 90er Jahre zu entnehmen. Eben-so sticht das Jahr 2003 hervor, das sich – bedingt durch einen Sommer mit hoher Strahlungsintensität – durch extreme Ozon-Spitzenwerte auszeichnete.

In den letzten 10 Jahren ist sowohl die Anzahl der sommerlichen Ozon-Spitzenkonzentrationen als auch die maximale Höhe der O3-Einstundenmittel-werte zurückgegangen. Im Jahr 2011 wurde sogar

weder eine Überschreitung des Informations- noch des Alarmwertes gemessen. Dies zeigt, dass sich die Belastungssituation durch Ozon-Spitzenkon-zentrationen entspannt hat, was sicherlich auf die Minderung der Kohlenwasserstoffe in der bodenna-hen Atmosphäre zurückzuführen ist, die neben den Stickstoffoxiden als Vorläufersubstanzen für die Bil-dung des Ozons fungieren. Zum Beispiel beträgt die Benzol-Konzentration an einer verkehrsexponierten Messstation im Ballungsraum Rhein-Main heute nur noch 25 % der Werte, die Ende der 90er Jahre dort registriert wurden.

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Abb. 4: Anzahl der Jahresstunden mit einer Ozon-Konzentration größer 180 µg/m3 im Zeitraum 1986 bis 2013 an verschiedenen hessischen Messstationen.

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Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie – Jahresbericht 2014

Möglichkeiten der Minderung des Ozons

Da die Vorläufersubstanzen Stickstoffoxide und Koh-lenwasserstoffe das Bildungspotential für Ozon dar-stellen, muss eine Ozon-Reduzierung bei der Minde-rung dieser Schadstoffe ansetzen. Dies bedeutet, dass nur eine großräumige und langfristige Eindämmung der Abgase aus Kraftfahrzeugverkehr, Industriean-lagen und Kraftwerken die Ozon-Konzentration auf Dauer senken kann. Entsprechende Langfrist-maßnahmen sind zum Beispiel Verbesserung der

Motorentechnologie und der Kraftstoffe und weitere Rauchgasentstickung im Anlagenbereich.

Aber auch der Einzelne kann einen Beitrag leisten, indem er zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel benutzt, Fahrgemeinschaften bildet, umweltbewusst einkauft (z. B. lösemittelarme Farben und Lacke verwendet), emissionsarme Heizkessel einbaut und überhaupt energiesparend wirtschaftet.

Geschichte der Ozon-Regelungen von 1992 bis 2010

Die „Richtlinie 92/72/EWG des Rates vom 21. Sep-tember 1992 über die Luftverschmutzung durch Ozon“ war die erste EG-Richtlinie, welche Schwellen-werte für den Luftschadstoff Ozon festschrieb und im Mai 1994 durch die Novellierung der „22. BImSchV (Verordnung über Immissionswerte)“ in nationales Recht umgesetzt wurde.

Die Hessische Landesregierung hatte im Juli 1993 eine „Verordnung zur Bekämpfung der Luftver-schmutzung durch Ozon“ (Ozon-Verordnung) er-lassen. Damit hatte Hessen als erstes Bundesland ein Instrument für temporäre Maßnahmen zur Vermei-dung von gesundheitsgefährdenden Ozon-Konzen-trationen geschaffen. In der Verordnung war neben Unterrichtungs- und Warnhinweisen (ab 180 µg/m3) besonders die Anordnung von Geschwindigkeitsbe-schränkungen (ab 215 µg/m3 Tempolimit auf Auto-bahnen 90 km/h, auf sonstigen Straßen 80 km/h) enthalten.

In den Jahren 1994 und 1995 kam es in insgesamt sechs Fällen zur Anordnung von Geschwindigkeits-beschränkungen in Hessen.

Auch einige andere Bundesländer übernahmen die Regelungen der Hessischen Ozon-Verordnung in ihre Landesgesetzgebung.

Im Juli 1995 hat dann der Deutsche Bundestag eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzge-

setzes (BImSchG) zur Regelung bei erhöhten Ozon-Werten beschlossen und mit In-Kraft-Treten der §§ 40 a bis e, 62 a BImSchG (Ozon-Gesetz) wurde die Hessische Ozon-Verordnung nichtig. Das Ozon-Gesetz sah ab 180 µg/m3 eine Warnung der Bevöl-kerung vor und ab 240 µg/m3 waren Fahrverbote für nicht schadstoffarme Kraftfahrzeuge anzuordnen.

Der erste und einzige Smog-Alarm auf Grund des Ozon-Gesetzes von 1995 wurde im August 1998 ausgelöst, dauerte 24 Stunden und betraf die Bun-desländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen.

Das Ozon-Gesetz trat am 31.12.1999 außer Kraft. Danach war für die Ozon-Überwachung bzw. Ozon-Berichterstattung wieder die „22. BImSchV (Verord-nung über Immissionswerte)“ auf der Grundlage der

„Richtlinie 92/72/EWG des Rates vom 21. Septem-ber 1992 über die Luftverschmutzung durch Ozon“ maßgeblich. Hiernach galt als „Schwellenwert für die Unterrichtung der Bevölkerung“ ein 1-Stunden-Mittelwert von 180 µg/m3 und als „Schwellenwert für die Auslösung des Alarmsystems“ ein 1-Stunden-Mittelwert von 360 µg/m3.

Die alte EG-Ozonrichtlinie 92/72/EWG wurde am 9. September 2003 von der „Richtlinie 2002/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2002 über den Ozongehalt der Luft“ ab-gelöst. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte

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Temperatur

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Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.

Abb. 5: Mittlerer Jahresgang an der Waldmessstation Witzenhausen. Zeitreihen verschiedener Komponenten für den Zeitraum 01.01.1990 bis 31.12.2013.

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Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie – Jahresbericht 2014

durch die Verkündung der „33. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung zur Verminderung von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen – 33. BImSchV vom 13. Juli 2004)“ am 20. Juli 2004 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 1612).

Infolge der Zusammenfassung verschiedener EG-Luftqualitätsrichtlinien in eine Bestimmung wurde am 11. Juni 2008 die „Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Umsetzung der EG-Richtlinie 2008/50/EG (… über Luftqualität und saubere Luft für Europa)

in nationales Recht erfolgte durch die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (8. Gesetz zur Änderung des BImSchG) und durch die Verkündung der „39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luft-qualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV vom 2. August 2010)“ am 5. August 2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 1065), womit die Durchführungsbestimmungen 22. und 33. BImSchV außer Kraft traten.

Trotz dieser Neufassung der Luftqualitätsrichtlinien haben sich die wesentlichen Bestimmungen zur Be-urteilung der Ozon-Konzentration seit der EG-Richt-linie 2002/3/EG nicht geändert.

Zurzeit gültige Ozon-Regelung gemäß der 39. BImSchV

Die Ozon-Schwellenwerte für die Unterrichtung der Bevölkerung sind nach der EG-Richtlinie 2008/50/EG und entsprechend der 39. BImSchV wie folgt festgelegt:

Informationsschwelle: 180 µg/m3 als 1-Stunden-Mittelwert

Alarmschwelle: 240 µg/m3 als 1-Stunden-Mittelwert

Bei Ozon-Werten ab 180 µg/m3 wird gesundheitlich empfindlichen Personen empfohlen, auf anstrengende Tätigkeiten im Freien zu verzichten; sportliche Aus-dauerleistungen sollten ebenfalls vermieden werden.

Bei Ozon-Werten ab 240 µg/m3 richtet sich diese Empfehlung an alle Bürgerinnen und Bürger.

Bei Überschreitung der Schwellenwerte werden aktuelle Meldungen über die verschiedenen Infor-mationsdienste des HLUG veröffentlicht, welche Verhaltensempfehlungen und eine Vorhersage zur Entwicklung der Ozon-Konzentration am nächsten Tag enthalten.

Entsprechend der 39. BImSchV werden bei Über-schreitung der Alarmschwelle keine akuten Maß-nahmen wie zum Beispiel Verkehrsbeschränkungen vorgenommen. Diese Entscheidung basiert auf den Erfahrungen in den 90er Jahren, die gezeigt haben, dass kurzfristige Maßnahmen die Ozon-Spitzenwerte nur geringfügig oder gar nicht senken können. Nur eine großräumige und langfristige Reduzierung der Ozon-Vorläufersubstanzen kann das Niveau der Ozon-Konzentration dauerhaft senken.

In der 39. BImSchV sind neben den Schwellen-werten für die aktuelle Information auch langfristig zu erreichende Zielwerte für den Schutz der mensch-lichen Gesundheit und für den Schutz der Vegetation festgelegt.

Der kumulative Belastungswert AOT40 berücksich-tigt alle Ozon-Spitzenwerte über 80 µg/m3 sowie die Dauer der Belastung und entspricht somit einer Ozon-Dosis: Konzentration (µg/m3) mal Dauer (h). Nach derzeitigem Wissensstand geht man davon aus, dass der AOT40-Wert ein Maß für die Schädigung von Wäldern und Nutzpflanzen durch die Ozon- Belastung darstellt.

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AngelikA BrollBodennahes Ozon – 30 Jahre Messungen, 20 Jahre gesetzliche Regelungen

Aktuelle Messwerte und Ozon-Prognose

Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) betreibt ein landesweites Luftmessnetz mit automatisierten Stationen. An zurzeit 25 Messsta-tionen wird neben anderen Schadstoffkomponenten und meteorologischen Größen auch Ozon gemes-sen. Stündlich werden die erfassten Messwerte per Datenleitung an die Messnetzzentrale in Wiesbaden übertragen und von dort über verschiedene Medien veröffentlicht. In den Sommermonaten wird eine täg-liche Ozon-Prognose erstellt, welche hauptsächlich auf der Temperaturvorhersage für den kommenden

Tag beruht.

Die aktuellen Informationen zur Luftqualität sind für jedermann über folgende Medien erhältlich:

• Info-Telefon: 0611 6939 666 (Ansage)

• Videotext hr3: Hessentext Tafel 166 (Messwerte und Prognose)

• Internet: www.hlug.de

• Mobilfunk: wap.hlug.de

Zielwerte für Ozon

Parameter Zielwerte für 2010 (siehe **)

1. Zielwert für den Schutz der mensch-lichen Gesundheit

Höchster 8-Stunden-Mittelwert eines Tages

120 µg/m3; darf an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden, gemittelt über 3 Jahre

2. Zielwert für den Schutz der Vegeta-tion

AOT40, berechnet aus 1-Stunden-Mittel-werten von Mai bis Juli (siehe *) 18 000 (µg/m3) h gemittelt über 5 Jahre

Langfristige Ziele für Ozon

Parameter Langfristiges Ziel

1. Langfristiges Ziel für den Schutz der menschlichen Gesundheit

Höchster 8-Stunden-Mittelwert eines Tages während eines Kalenderjahres

120 µg/m3

2. Langfristiges Ziel für den Schutz der Vegetation

AOT40, berechnet aus 1-Stunden-Mittel-werten von Mai bis Juli (siehe *)

6 000 (µg/m3) h

* AOT40 [in (µg/m3) h] = (accumulated exposure over a threshold of 40 ppb) Summe der Differenzen zwischen 1-Stunden-Mittelwerten über 80 µg/m3 (40 ppb) und dem Wert 80 µg/m3 im Zeitraum 8 bis 20 Uhr (MEZ) an jedem Tag (hier Mai bis Juli).

** Die Einhaltung der Zielwerte wird zu diesem Termin beurteilt. Dies bedeutet, dass das Jahr 2010 das erste Jahr sein wird, das herangezogen wird, um zu berechnen, ob die Zielwerte im betreffenden Drei- bzw. Fünfjahreszeitraum eingehalten wurden.

Tab. 1: Zielwerte und langfristige Ziele für Ozon.

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie – Jahresbericht 2014

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> 110 – 120> 100 – 110> 90 – 100> 80 – 90> 70 – 80> 60 – 70> 50 – 60> 40 – 50> 30 – 40> 20 – 30> 10 – 20 0 – 10

Lufthygienische Belastungin μg/m³

Monatsmittelwerte März

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> 90 – 100> 80 – 90> 70 – 80> 60 – 70> 50 – 60> 40 – 50> 30 – 40> 20 – 30> 10 – 20 0 – 10

Lufthygienische Belastungin μg/m³

Monatsmittelwerte Juli

0 105 km

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Kassel

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Darmstadt

WiesbadenFrankfurt

> 110 – 120> 100 – 110> 90 – 100> 80 – 90> 70 – 80> 60 – 70> 50 – 60> 40 – 50> 30 – 40> 20 – 30> 10 – 20 0 – 10

Lufthygienische Belastungin μg/m³

Monatsmittelwerte Oktober

0 105 km

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Kassel

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Darmstadt

WiesbadenFrankfurt

> 110 – 120> 100 – 110> 90 – 100> 80 – 90> 70 – 80> 60 – 70> 50 – 60> 40 – 50> 30 – 40> 20 – 30> 10 – 20 0 – 10

Lufthygienische Belastungin μg/m³

Monatsmittelwerte Dezember

0 105 km

Abb. 6: Flächenhafte Darstellung der Ozon-Situation in Hessen im Jahr 2013.

Datengrundlage: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und GeoinformationGeofachdaten: © Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie - alle Rechte vorbehaltenBearbeitung: HLUG, Abt. Immissions- und Strahlenschutz


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