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Blum/Thies- Kontraktmanagement - 24.4.04 Düsseldorf 1 Möglichkeiten und Grenzen des vertraglichen...

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Blum/Thies- Kontraktmanagement - 24.4.04 Düsseldorf 1 Möglichkeiten und Grenzen des vertraglichen Zusammenwirkens von öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen mit Dritten Prof. Dr. J. Blum Ass.jur. Annika Thies
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Möglichkeiten und Grenzen des vertraglichen Zusammenwirkens von öffentlichen

Wissenschaftseinrichtungen mit Dritten

Prof. Dr. J. BlumAss.jur. Annika Thies

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Parlament

Ministerium

Externe und Interne Steuerung

Aufsichtsrat

Infra-

strukturen

Forschungs

gerät

Forschung

Lehre

Gesetzmäßigkeit

Interne Steuerung

Akzeptanz/Nachfrage

Wirts

ch

aftlic

hkeit

Ord

nu

ng

sm

äß

igkeit

externe Steuerung

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Rahmenbedingungen Handlungs- und Verantwortungsbereich

Handlungsfähigkeiten

Handlungsgrenzen

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Practice-Beispiel DLR

„best and worst“

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Handlungsgrenzen:1. Grenzen spezifisch für öffentlich geförderten Einrichtungen

2. Generell spezifisch für den Sektor Forschung und Entwicklung

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Besonderheiten für öffentlich geförderte Einrichtungen:

Rücklagen nicht zulässig

Selbstversicherungsprinzip des Bundes

Risikomanagement• Haftungsbegrenzung in Verträgen essentiell wichtig

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Besonderheiten für öffentlich geförderte Einrichtungen:

Beihilferechtliche Grenzen (EU-Gemeinschaftsrahmen)• Gemeinschaftsrahmen: Forschungsförderung gilt als

Beihilfe, sofern die Bedingungen des Gemeinschaftsrahmens nicht erfüllt werden (Besonders relevant: Art. 2.4:

Bei Kooperationen mit Industrie zu Marktbedingungen agieren) - > keine kostenlose Nutzungsrechte zu Verwertungszwecken an Industriepartner

- > Teilkostenprojekte vermeiden

Vergaberecht, insbes. im europäischen Umfang: Ausschreibungsverpflichtungen als Zeitfaktor

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Grenzen II: Spezifika des Forschungssektors EU-Kartellrecht und seine Auswirkungen

• Art. 81 EG-Vertrag• „Gruppenfreistellungsverordnung für Vereinbarungen

in Forschung und Entwicklung (GFVO-F&E)“• „Verordnung über die Gruppenfreistellung von

Technologie-Transfer-Vereinbarungen“ (TT-GFVO) – wesentlich modifizierte Version wird ab 1.5.2004 gelten

– Neu: neben Patent- oder gemischten Patent/Know-how-Lizenzen auch Software- u. Geschmacksmuster-Lizenzvereinbarungen betroffen

(UWG: unzulässige Marktbeeinflussung nur bei unzul. Beeinträchtigung des Wettbewerbsgefüges als Ganzem – i.d.R. durch F&E-Auftrag oder Kooperation ebenfalls nicht gegeben )

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Mitglied der Hermann von Helmholtz-GemeinschaftDeutscher Forschungszentren (HGF) e.V.

3. Vertragsmanagement im Drittmittelbereich in der Forschungseinrichtung DLR

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Das DLR 5.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Drittmittelbudget 2003: 186 Mio €

28 Forschungsinstitute undwissenschaftlich-technischeEinrichtungen in

8 Standorten

4 Außenstellen

Deutsch-Niederländische

Windkanäle (DNW)

European Transonic

Wind Tunnel (ETW)

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Wo erfolgt die verantwortliche Planung und Durchführung von Drittmittelprojekten ?• DLR ist nach Prozessen organisiert

• Dezentrale Struktur: Grundsätzlich Planung und verantwortliche Durchführung von Projekten im Drittmittelbereich in den Instituten und Einrichtungen

• inhaltlich/technisch• administrativ

Die administrativen Leistungen, insbesondere die kfm. und jur. Planung, Betreuung und Abwicklung durch den Prozess Auftragsmanagement in den Standorten.

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Wie ist der Prozess Auftragsmanagement aufgebaut ?

Die Organisationseinheit Auftragsmanagement (PM-AM) in Köln-Porz nimmt die administrative Richtlinienkompetenz für das Auftragsmanagement wahr.

Sie versorgt den dezentralen Prozess Auftragsmanagement mit Werkzeugen und Instrumentarien sowie insbesondere mit projektbezogener betriebswirtschaftlicher und juristischer Beratung.

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Vertragsmanagement im DLRJedes Angebot wird von grds. nach DLR-AGB erstellt und von

Wissenschaftler und Administrator gemeinsam unterzeichnet

Auftragsadministratoren u. Institutskaufleute sind idR Betriebswirte, die eine intensive juristische Schulung durchlaufen haben und Verträge eigenständig im Rahmen der internen Vorgaben verhandeln.

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Vertragsmanagement im DLRUnterstützung durch zentralen betriebswirtschaftlichen u.

juristischen Support (Richtlinien u. Beratung) insbes. durch: Bereitstellung der DLR- AGB Bereitstellung von internen Mustern für F&E-Verträge,

Rahmenverträge und Kooperationen Bei Individualverträgen: „Gut-Böse-Liste“ gibt die

Eckpunke der Vertragspolitik vor – besonders wesentlich: Haftungsbegrenzung. Wenn Vertragsverhandlungen sich schwierig gestalten, im Einzelfall Abweichung von Vorgaben erforderlich sind etc. Möglichkeit, den zentralen juristischen Support einzuschalten.

Für EU-Projekte separate Checklisten für Konsortialverträge

Vertragsdatenbank, die online im Intranet Recherche nach anderen Verträgen mit gleichem Vertragspartner ermöglicht

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Vertragsmanagement im DLR Unterschriftsordnung: Doppelunterschriftsprinzip,

grundsätzlich durch Institut und Auftragsadministration

Riskomanagementsystem: Interne Vorlage erforderlich, wenn

• Projekte über 250.000 €• Abweichung von DLR-AGB• Teilkostenprojekte • Sonstige Risikofaktoren

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Erfahrungsgemäß in der Praxis wichtige Kriterien für erfolgreiches Vertragsmanagement:Informationsfluss Administration <-> Wissenschaft

Klare Vertragspolitik

eindeutige Zuständigkeiten

Allgemein zugängliche Informationsquellen

Erreichbare Ansprechpartner (bestenfalls direkt vor Ort)

Sensibilisierung der Wissenschaftler für vertragliche Probleme

Umfassende kontinuierliche Schulung der Administratoren u. Wissenschaftler

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Vertragsmanagement-Strategie Dominanz des „Was“

Rechtliche Gestaltung des „Wie“

„win-win“- Strategie

Streitvermeidung ( um fast jeden Preis)

Interne/externe Professionalisierung

Musterbildung ( z.B. „Berliner Vertragsbausteine“)


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