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Bindefristen

Date post: 06-Jul-2015
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Rund um das Thema Bindefristen stellen sich für Auftraggeber und Bieter immer wieder eine Menge Fragen. Wie lange sollen oder dürfen Bindefristen sein? Dürfen die Bindefristen verlängert werden? Darf ich als Bieter andere Bindefristen als gefordert ansetzen? Kann ich als Bieter mein bereits abgegebenes Angebot zurückziehen? Wie reagiere ich als Bieter auf utopisch lange Bindefristen?
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Seminar Praxisratgeber Vergaberecht Bindefristen Thomas Ferber [email protected] http://www.fachverlag-ferber.de Vergabebekanntmachung Vergabebekanntmachung Angebotsfrist Angebotsfrist Abgabetermin Angebote Abgabetermin Angebote Wertung Auswahlentscheidung Auswahlentscheidung Zuschlagserteilung Zuschlagserteilung Wartefrist MO DI MI DO FR SA SO MO DI MI DO FR SA SO MO DI MI DO FR SA SO Tag 1 Tag 2 Tag 3 Tag 4 Tag 5 Tag 6 Tag 8 Tag 9 Tag 10 Tag 11 Tag 12 Tag 13 Tag 15 Tag 14 Tag 7
Transcript
Page 1: Bindefristen

Seminar Praxisratgeber VergaberechtBindefristen

Thomas Ferber

[email protected]://www.fachverlag-ferber.de

VergabebekanntmachungVergabebekanntmachung

AngebotsfristAngebotsfrist

Abgabetermin AngeboteAbgabetermin Angebote

Wer

tun

g

AuswahlentscheidungAuswahlentscheidung

ZuschlagserteilungZuschlagserteilung

War

tefr

ist

MO DI MI DO FR SA SO

MO DI MI DO FR SA SO

MO DI MI DO FR SA SO

Tag 1 Tag 2 Tag 3 Tag 4 Tag 5 Tag 6

Tag 8 Tag 9 Tag 10 Tag 11 Tag 12 Tag 13

Tag 15Tag 14

Tag 7

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Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 2

Thomas Ferber

Seit 2004 Beschäftigung mit dem Vergaberecht als Key-Account-Manager für den Bereich Forschung und Lehre bei Sun Microsystems.

Langjährige Erfahrungen unter anderem mit komplexen IT-Ausschreibungen, HPC-Ausschreibungen, wettbe-werblichem Dialog und Verhandlungsverfahren, dem Aufbau von effizienten Angebotsprozessen, Strategien für Bieter , e-Vergabe, elektronischer Signatur.

Mit dem 2010 gegründeten Fachverlag Thomas Ferber biete ich Fachbücher, Fachberatung und Fachseminare zum Vergaberecht an.

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Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 3

Inhalt

● Ausschreibungen und Angebote

● Bindefrist

● Bindefrist abgelaufen

● Zuschlagsfrist

● Lange Bindefristen

● Unzulässige Änderung der Bindefrist

● Können Angebote zurückgezogen werden?

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Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 4

Zivilrechtliche Verträge

● Obwohl Ausschreibungsverfahren streng formalisiert sind, handelt es sich nicht um Verwaltungsverfahren.1

● Der Einkauf von Leistungen vollzieht sich nicht nach dem öffentlichen Recht. Stattdessen werden zivilrechtliche Verträge geschlossen.1

● Der Vertrag kommt durch Zuschlag zustande.

1) Heiermann/Zeiss/Kullack/Blaufuß. Praxiskommentar Vergaberecht, S. 19, 2. Auflage 2008

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Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 5

Ausschreibungsverfahren

Veröffentlichung einer Ausschreibung

=

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Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 6

Ausschreibungsverfahren - Bekanntmachung

Veröffentlichung einer Ausschreibung

=

Einladung an die Bieter Angebote abzugeben

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Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 7

Ausschreibungsverfahren – Angebote der Bieter

Die Angebote der Bieter im Ausschreib-ungsverfahren sind Angebote im Sinne des Zivilrechts und es gelten §§ 145-149 BGB.

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Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 8

Ausschreibungsverfahren - Zuschlag

Der Zuschlag durch den Auftraggeber stellt die Annahme des Angebotes dar(§§ 150 ff. BGB).

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Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 9

Pacta sund servanda

● Der Grundsatz pacta sunt servanda gehört zu den unverzichtbaren Grundstrukturen des Vertragsrechts.

● Die Vertragsparteien können sich nicht durch einseitige Erklärung von der Bindung an den abgeschlossenen Vertrag lösen.

● Zur Aufhebung bedarf es wie beim Abschluss des Vertrages grundsätzlich einer Willensübereinstimmung der Parteien.

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Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 10

Bindefrist, Zuschlagsfrist

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Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 11

Wie lange gelten die Angebote?

● Die Bindefrist bezeichnet die Spanne, bis zu deren Ablauf ein Bieter an sein Angebot gebunden ist.

AngebotsfristAngebotsfrist

AngebotsöffnungAngebotsöffnung

AuswahlentscheidungAuswahlentscheidung

ZuschlagserteilungZuschlagserteilung

BindefristBindefrist

WertungWertung WartefristWartefrist

AbgabeterminAbgabetermin

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Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 12

Bindefrist

§ 12 EG Abs. 1, Satz 2 VOL/A: Die Auftraggeber bestimmen eine angemessene Frist, innerhalb der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind (Bindefrist).

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Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 13

Bindefrist

Was passiert, wenn die Bindefrist abgelaufen ist und noch keine Auftragsvergabe erfolgt ist?

AngebotsfristAngebotsfrist

AngebotsöffnungAngebotsöffnung

AuswahlentscheidungAuswahlentscheidung

BindefristBindefrist

WertungWertung

AbgabeterminAbgabetermin

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Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 14

Bindefrist

Was passiert, wenn die Bindefrist abgelaufen ist und noch keine Auftragsvergabe erfolgt ist?

AngebotsfristAngebotsfrist

AngebotsöffnungAngebotsöffnung

AuswahlentscheidungAuswahlentscheidung

BindefristBindefrist

WertungWertung

AbgabeterminAbgabetermin

Verlängerung der BindefristVerlängerung der Bindefrist

ZuschlagserteilungZuschlagserteilung

WartefristWartefrist

Page 15: Bindefristen

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 15

§ 10 EG Abs. 9 VOB/A

Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Eröffnungstermin.

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Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 16

§ 10 EG Abs. 10 VOB/A

Die Zuschlagsfrist soll so kurz wie möglich und nicht länger bemessen werden, als der Auftraggeber für eine zügige Prüfung und Wertung der Angebote (§ 16 EG) benötigt.

Eine längere Zuschlagsfrist als 30 Kalendertage soll nur in begründeten Fällen festgelegt werden.

Das Ende der Zuschlagsfrist ist durch Angabe des Kalendertages zu bezeichnen.

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Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 17

§ 10 EG Abs. 11 VOB/A

Es ist vorzusehen, dass der Bieter bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden ist.

Page 18: Bindefristen

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 18

Lange Bindefristen

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Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 19

VK Baden-Württemberg, Beschluss 1 VK 43/07

Die Bindefrist ist so kurz wie möglich und nicht länger zu bemessen, als für eine zügige Prüfung und Wertung notwendig ist. Die Interessen der Beteiligten sind bei der Fristbemessung zu berücksichtigen. Auf Seiten der Bieter ist zu berücksichtigen, dass sie während der Wartezeit in ihren geschäftlichen Entschlüssen und Dispositionen eingeschränkt sind. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Bewerbung um andere Aufträge und der Finanzierung weiterer Aufträge.

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Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 20

VK Schleswig-Holstein, VK-SH 03/12

Das Vergabeverfahren leidet an einem schwerwiegenden Mangel. Die mit insgesamt 8 Monaten bemessene Binde-/Zuschlagsfrist verstößt gegen § 12 Abs. 1 Satz 2 EG VOL/A.

In Bezug auf die Bindefrist regelt § 12 Abs. 1 Satz 2 EG VOL/A, dass Auftraggeber eine „angemessene“ Frist bestimmen, innerhalb der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind.

Eine nähere Ausgestaltung des Merkmals der Angemessenheit findet sich in § 12 Abs. 1 Satz 2 EG VOL/A zwar nicht. Diese Vorschrift ist jedoch im Lichte des § 19 Abs. 2 VOL/A 2006 auszulegen. Diese Vorschrift sah ausdrücklich vor, dass (jedenfalls) die Zuschlagsfrist so kurz wie möglich und nicht länger zu bemessen ist, als der Auftraggeber für eine zügige Prüfung und Wertung der Angebote benötigt.

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Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 21

VK Schleswig-Holstein, VK-SH 03/12 – Forts.

§ 12 Abs. 1 Satz 2 EG VOL/A ist eine bieterschützende Norm und soll eine für den Bieter unzumutbar lange Bindung an sein Angebot verhindern. Bei der Festlegung der Binde-/Zuschlagsfrist ist zu Gunsten der Bieter zu berücksichtigen, dass diese während der Bindefrist in ihren geschäftlichen Entschlüssen und Dispositionen erheblich eingeschränkt sind.

Page 22: Bindefristen

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 22

Unzulässige Änderung der Bindefrist

● Die Zuschlagsfrist bzw. Bindefrist wird durch den Auftraggeber im Ausschreibungsverfahren festgesetzt.

● Diese Frist muss für alle Bieter gleich sein, da ansonsten der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wäre.

● Ändert ein Bieter die in den Verdingungsunterlagen aufge-führte Zuschlagsfrist bzw. Bindefrist eigenmächtig ab, so muss das Angebot des Bieters von der Vergabestelle zwingend ausgeschlossen werden.

Page 23: Bindefristen

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 23

Unzulässige Änderung der Bindefrist

Bieter müssen hier mit größter Sorgfalt die Konsistenz und Korrektheit des abzugebenden Angebotes vor der Abgabe prüfen:

● Stimmt die Zuschlagsfrist bzw. Bindefrist in allen Exemplaren des Angebotes?

● Was steht im Angebotsbegleitschreiben? Hier können Standardformulierungen wie "Angebotsgültigkeit 30 Tage" oder der Verweis auf die AGB etc. zum zwingenden Ausschluss führen.

Page 24: Bindefristen

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 24

3. VK Bund, Beschluss VK 3 - 60/10

[..] hat durch die Verwendung einer eigenen, abweichenden Angebotsfrist die Verdingungsunterlagen geändert.

Nach [..] sind Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen unzulässig.

[..]

Die Verkürzung der Frist stellt eine abweichende Bestimmung gegenüber den verbindlichen Festlegungen in den Verdingungsunterlagen dar.

Page 25: Bindefristen

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 25

Vergabekammer Rheinland-Pfalz VK 23/04

Die Zuschlagsfrist wird einseitig durch den Auftraggeber gegenüber dem Bieter festgesetzt (Höfler, BauR 2000, 964).

Der Auftraggeber muss einen einheitlichen Zeitpunkt für den Fristablauf festlegen, weil er den Zuschlag nur auf ein Angebot erteilen kann und es insbesondere wegen des geltenden Gleichbehandlungsgrundsatzes darauf ankommt, dass für sämtliche Bieter dieselbe Annahmefrist gilt (Franke/Grünhagen in Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, VOB Kommentar, Rdnr . 18 zu § 19 VOB/A).

Ein Bieter ist nicht berechtigt, die in den Verdingungsunterlagen vorgesehene Zuschlags- und Bindefrist einseitig abzuändern. [..]

Page 26: Bindefristen

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 26

2. VK Bund, Beschluss vom 03.04.2006, VK 2 - 14/06

Die Zuschlags- / Bindefrist ist Bestandteil der Verdingungsunter-lagen. Das Verbot der Änderung an Verdingungsunterlagen gilt für jede Ausfertigung des Angebots.

[..]

muss sich darauf verlassen können, identische Exemplare zu erhalten, die jeweils das Veränderungsverbot beachten.

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Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 27

OLG München, 21. Februar 2008, Verg 01/08

Das Begleitschreiben ist Bestandteil des Angebots. Die auf der Rückseite des Begleitschreibens abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Antragstellerin wären inhaltlich in den Vertrag bei Zuschlag einbezogen worden, Daher liegt eine unzu-lässige Abweichung gegenüber den Verdingungsunterlagen vor.

Page 28: Bindefristen

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 28

Können Angebote zurückgezogen werden?

Page 29: Bindefristen

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 29

Können Angebote zurückgezogen werden?

● § 10 Abs. 2 VOL/A: Bis zum Ablauf der Angebots-frist können Angebote in allen für deren Einreich-ung vorgesehenen Formen zurückgezogen werden.

● § 12 EG Abs. 10 VOL/A: Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote in allen für deren Einreichung vorgesehenen Formen zurück-gezogen werden.

Page 30: Bindefristen

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 30

Können Angebote zurückgezogen werden?

● § 10 Abs. 3 VOB/A: Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote in Textform zurückgezogen werden.

● § 10 EG Abs. 8 VOB/A: Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote in Textform zurückgezogen werden.

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Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 31

Weitere Informationen

www.vergaberecht-schulung.de

Page 32: Bindefristen

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 32

Beratung

Profitieren Sie als Bieter und als Auftraggeber von meiner langjährigen Erfahrung mit öffentlichen Ausschreibungen und nutzen Sie meine Beratungsleistungen in der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren:

● komplexe IT-Beschaffungen● High-Performance-Computing-Ausschreibungen● Wettbewerblicher Dialog und Verhandlungsverfahren bei komplexen IT-

Beschaffungen● Sinnvolle Gestaltung von Bewertungsmatrizen für Auftraggeber● Aufbau von effizienten Angebotsprozessen für öffentliche Ausschreibungen bei

Bietern● Strategien für Bieter zur erfolgreichen Teilnahme an Ausschreibungen● e-Vergabe, elektronische Signatur● Erstellung von Leistungsbeschreibungen für Auftraggeber● Korruptionsprävention

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Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Bindefristen Seite 33

Praxisratgeber Vergaberecht - Bücher

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Vielen Dank!

Thomas Ferber

[email protected]://www.fachverlag-ferber.de