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Regierungsprogramm 2009 – 2013Empfehlungen des Wirtschaftsrates
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Bilanz des Wirtschaftsrates zu den Koalitionsvereinbarungen 2009 – 2013
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Bilanz des Wirtschaftsrates zu den Koalitionsvereinbarungen 2009 – 2013
Koalitionsvertrag jetzt durch Regierungshandeln konkretisieren!
In Rekordzeit hat die neue bürgerliche Regierung ein ermutigendes, auf Wachstum ausgerichtetes Koalitionsprogramm vorgelegt. Die intensive inhaltliche Arbeit des Wirtschaftsrates in seinen Gremien und Kommissionen hat sich gelohnt. Viele Anregungen unserer Mitglieder wurden von der Politik in den Koalitionsvertrag für die neue Legislaturperiode aufgenommen.
Die frühzeitige Übermittlung unserer Empfehlungen für das Regierungsprogramm 2009 – 2013 an alle politischen Entscheidungsträger sowie eine Vielzahl von Gesprächen haben Wirkung gezeigt. Trotz anfänglicher Widerstände, über die auch in den Medien an prominenter Stelle berichtet worden ist, konnten wir wesentliche Forderungen der Wirtschaft und gerade der mittelständischen Unternehmen einbringen:
O Unternehmensteuer: Durch das Sofortprogramm zum 01. Januar 2010 werden die wesentlichen krisenverschärfenden Elemente beseitigt und eine Entlastung des Mittelstandes umgesetzt.
O Gesundheitspolitik: Die Weichen weg von der Staatsmedizin hin zum Wettbewerb wurden erfolgreich gestellt. Die Kapitaldeckung in der Pflegeversicherung ist ein Meilenstein.
O Energie und Umweltpolitik: Das vereinbarte Gesamtkonzept ist ein Durchbruch für den Industriestandort Deutschland und stärkt unsere Position bei der Klimakonferenz in Kopenhagen.
O Bildungs und Forschungspolitik: Mit der erneuten Erhöhung der Bundesausgaben sowie der Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung gerade für den Mittelstand wird es gelingen, Deutschland wieder an die Spitze der innovationsstarken Nationen zu führen.
Unbeschadet dieser Erfolge sieht der Wirtschaftsrat noch in wichtigen Fragen dringenden Konkretisierungsbedarf, der im Regierungshandeln erfolgen muss. Wir werden uns auch weiter dafür einsetzen, dass die Schuldenbremse konsequent umgesetzt und alle notwendigen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung ergriffen werden.
Zudem müssen die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes weiter vorangetrieben und ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch eingeführt werden. Im Bereich der Energiepolitik sollten die Bündelung der Kompetenzen und die Einsetzung einer „Nationalen Strategiekommission Energiepolitik“ im Sinne einer RoyalCommission auf der politischen Agenda bleiben, wie es uns von der Bundeskanzlerin bereits zugesagt wurde.
Gerne überreichen wir Ihnen anliegend eine Erfolgsbilanz unserer wichtigsten Anregungen, die Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden haben. Gleichzeitig bedanken wir uns sehr herzlich bei Ihnen, unseren Mitgliedern. Ohne Ihre tatkräftige Unterstützung wären diese Erfolge nicht möglich gewesen.
Prof. Dr. Kurt J. Lauk Hans Jochen Henke Wolfgang SteigerPräsident Generalsekretär Generalsekretär bis Ende Oktober 2009 ab November 2009
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· Die Ausgabenpositionen im Bundeshaushalt konsequent überprüfen!
· Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung vorantreiben!
· Steuerentlastungen für die Leistungsträger der Mittelschicht durchsetzen!
· Krisenverschärfende Vorschriften der Unternehmensbesteuerung nachbessern!
· Gesundheitsfonds für mehr Wettbewerb öffnen und das Gesundheitssystem effizienter machen!
· Zukunftsinvestitionen in Forschung und Innovationen steuerlich fördern!
· Energiepolitische Kompetenzen im Wirtschaftsressort bündeln und eine „Nationale Strategiekommission Energiepolitik“ einsetzen!
· Eckpunkte für ein globales Klimaabkommen in Kopenhagen aufstellen!
· Finanzmärkte durch verbindliche internationale Regulierungsstandards stabilisieren!
Bei der Bundestagswahl haben die Bürger den Wachstumsskeptikern eine klare Absage erteilt. Die neue bürgerliche Regierung sollte jetzt die Chance ergreifen, durch mutige Reformpolitik unser Land struk-turell gestärkt aus der Krise zu führen. Hierzu möchte der Wirtschaftsrat mit den vorliegenden Empfehlungen zum Regierungsprogramm einen Beitrag leisten.
Berlin, im Oktober 2009
Prof. Dr. Kurt J. Lauk Hans Jochen Henke Wolfgang SteigerPräsident Generalsekretär Generalsekretär bis Oktober 2009 ab November 2009
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Bilanz des Wirtschaftsrates zu den Koalitionsvereinbarungen 2009 – 2013
Die wichtigsten Erfolge des Wirtschaftsrates im Koalitionsvertrag von Union und FDP
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist abrufbar unter: http://www.cdu.de/doc/pdfc/091026koalitionsvertragcducsufdp.pdf
Die Empfehlungen des Wirtschaftsrates für das Regierungsprogramm 2009 – 2013 werden bereitgestellt unter: http://www.wirtschaftsrat.de/externdata/broschuere_regierungsprogramm_2009.pdf
I. Haushaltspolitik und Bürokratieabbau: Klares Bekenntnis zu generationengerechten öffentlichen Haushalten und schlankem Staat
Koalitionsvertrag (Seitenzahlen und Absätze in Klammern)
Empfehlungen des Wirtschaftsrates (Kapitelangabe in Klammern)
Verfolgung eines nachhaltigen Kurses der Sparsamkeit, der Transparenz der öffentlichen Finanzen und der verläss lichen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte (S. 9, Abs. 3):
O Überprüfung aller staatlich übernommenen Aufgaben auf ihre Notwendigkeit (S. 19, Abs. 8).
O Umfassender Ausweis aller neuen, finanzwirksamen Vorhaben und Belastungen auf der Einnahmen und Ausgabenseite auf ihre Wirksamkeit; stärkere Konzentration auf qualitative statt auf quantitative politische Ziele (S. 19, Abs. 8).
O Unmittelbare, vollständige und dauerhafte Gegenfinanzierung zusätzlicher, nicht im Rahmen des beschlossenen Finanzrahmens liegender Ausgaben im jeweils betroffenen Etat des Bundeshaushalts (S. 19, Abs. 8f.).
O Das Ausgabenwachstum muss unter dem realen Wachstum der gesamtwirtschaftlichen Leistung liegen (S. 20, Abs. 1).
Deutschland muss angesichts der gewaltigen Verschuldungsdimension der öffentlichen Haushalte eine Kehrtwende zu zukunftsfähigen Staatsfinanzen vollziehen (I. 1):
O Verpflichtung aller Ressorts zu einer umfassenden Ausgabenkritik (I.1).
O Hebung von Effizienzreserven und Erreichung mindestens gleich guter Leistungen wie bislang bei verminderten Kosten. Ein internationales Benchmarking weist den Weg (I.1).
O Übernahme von Mitverantwortung für die Haushaltsaufstellung durch alle Ressorts, damit es nicht nur einen Einnahmen, aber viele Ausgabenminister gibt (I. Einl.).
O Will Deutschland 2013 den Stand der Neuverschuldung vor der Krise von knapp 12 Mrd. Euro wieder erreichen, muss der Bund seine Ausgaben um fast 6,5 % pro Jahr zurückführen (I. Einl.).
Bekenntnis zur neuen, im Grundgesetz verankerten Schuldenregel (S. 19, Abs. 6):
O Jedes Kabinettsressort muss einen Beitrag zur Erfüllung der Anforderungen der neuen Schuldenregel leisten (S. 19, Abs. 8).
O Die Weiterentwicklung der Sozialversicherung muss ebenfalls dem Erfordernis der Schuldenregel des Bundes Rechnung tragen (S. 20, Abs. 1).
Der Wirtschaftsrat als maßgeblicher Treiber der deutschen Schuldenbremse sieht sich in besonderer Verantwortung, die notwendigen Maßnahmen zu ihrer Einhaltung anzumahnen (I. Einl.):
O Dauerhafte Reduzierung der Ausgaben des Bundes 2011 bis 2013 um insgesamt 35 Mrd. Euro (in Schritten von 5, 11 und 19 Mrd. Euro) notwendig, um die verbindlichen Vorgaben aus der verfassungsmäßigen Schuldenbremse einzuhalten (I. Einl.).
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Bürokratieabbau auf gutem Weg!
O Neben Kostenmessung der Informationspflichten, Ausweitung der Bürokratiekostenmessung auf die Handlungspflichten für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung (S. 15, Abs. 7).
O Vernetzung der Aktivitäten zum Bürokratieabbau zwischen EU und Bund (S. 16, Abs. 6).
O Durchgreifende Modernisierung der Bundesverwaltung einschließlich der Ministerien und nachgeordneten Behörden (S. 20, Abs. 6).
O Voraussetzungen im Verwaltungsverfahrensrecht schaffen, um rechtsverbindliche elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren zu gewährleisten (S. 102, Abs. 2).
O Ausweitung bisheriger Kostenmessung der Informationspflichten auf die gesamten Genehmigungskosten (I.5).
O Schwerpunkt kommender Legislatur in Verzahnung von Bürokratieabbau zwischen EU und Bund (I.5).
O Verwaltungsmodernisierung konsequent vorantreiben (I.6).
O Verwaltungsprozesse und leistungen durch eGovernment effizienter und besser verfügbar machen (I.6).
Erster Schritt für fairen Wettbewerb zwischen Staat und Privat!
O Ausgeglichener Wettbewerb zwischen kommunalen und privaten Anbietern, insbesondere bei der Umsatzsteuer (S. 14, Abs. 9).
O Befürwortung steuerlicher Gleichstellung von öffentlichen und privaten Unternehmen bei Abfallwirtschaft (S. 33, Abs. 3).
O Steuerrechtliche Unterwerfung im Wettbewerb stehen
der Betriebe der öffentlichen Hand unter die Umsatzsteuer (I.3).
O Steuerliche Gleichbehandlung privater und kommunaler Unternehmen in der Abfallentsorgung (IX.6).
II. Steuerpolitik: Sofortprogramm setzt Wachstumsanreize
Sofortprogramm Steuerpolitik zum 1. Januar 2010 zur Nachbesserung krisenverschärfender Maßnahmen:
O Entschärfung der Verlust und Zinsabzugsbeschränkungen sowohl für international aufgestellte Konzerne als auch für mittelständische Unternehmen (S. 11, Abs. 3ff.).
Krisenverschärfende Vorschriften der Unternehmensbesteuerung nachjustieren:
O Insbesondere Regelungen zu Zinsschranke (§ 4h EStG), Funktionsverlagerung (§ 1 AStG), Verlustverrechnung (§ 8c KStG) und gewerbesteuerlicher Hinzurechnung (§ 8 Nr. 1 GewStG) stellen „Schönwettersteuerrecht“ dar, das die Unternehmen nun extrem belastet (II.1).
Entlastung insbesondere unterer und mittlerer Einkommensbezieher:
O Abflachung des Mittelstandsbauchs.
O Umbau des Einkommensteuertarifs zu einem Stufentarif; Zahl und Verlauf der Stufen wird unter Berücksichtigung dieses Zieles entwickelt (S. 11, Abs. 1).
Bekämpfung des „Mittelstandsbauchs“ im Einkommensteuertarif:
O Annäherung der Progression durch Absenkung der Schwellentarife an einen linearen Tarif (II.3).
Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates
Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates
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Bilanz des Wirtschaftsrates zu den Koalitionsvereinbarungen 2009 – 2013
Spürbare Vereinfachung und Entbürokratisierung des Steuerrechts, z. B. durch:
O Stärkung der papierlosen Kommunikation der Steuerpflichtigen mit der Finanzbehörde (S. 12, Abs. 5).
O Zeitnahe Betriebsprüfungen (S. 13, Abs. 6).
Einfaches Steuersystem als zentraler Bestandteil einer erfolgreichen Wachstumsstrategie (II. Einl.); hierfür u. a. erforderlich:
O Verwaltungsmodernisierung konsequent vorantreiben – Verwaltungsprozesse und leistungen durch eGovernment effizienter und besser verfügbar machen (I.6).
O Ausweitung des Selbstveranlagungsprinzips auf die Einkommensteuer; hierdurch Freisetzung von Ressourcen für die zeitnahe Betriebsprüfung (II.5).
Entbürokratisierung der erbschaftsteuerlichen Regelungen durch:
O krisenfeste Ausgestaltung der Bedingungen für die Unternehmensnachfolge, d.h. Verkürzung der Unternehmensfortführungszeiträume und Absenkung der erforderlichen Lohnsummen (S. 13, Abs. 9).
O Prüfung einer Regionalisierung der Erbschaftsteuer hinsichtlich Steuersätzen und Freibeträgen (S. 13, Abs. 10).
Belastung des heimischen Mittelstandes durch die Erbschaftsteuer bekämpfen:
O Gesetzgebungszuständigkeit für die Erbschaftsteuer an die Länder abgeben (II.4).
O Zumindest Aussetzung der Betriebsfortführungs und Lohnsummenklausel für die Dauer der Krise (II.4).
III. Aufstieg durch Bildung gefördert!
O Stärkung der Hochschulen im internationalen Wettbewerb durch mehr Freiheit und Autonomie (S. 61, Abs. 6).
O Die Autonomie von Schulen und Hochschulen in Personalrekrutierung, Investitionsentscheidungen, Finanzverantwortung und Management ist bundesweit zu forcieren, um bestmögliche Antworten auf lokal unterschiedliche Herausforderungen und die Herausbildung eigener Profile im Leistungswettbewerb zu ermöglichen (III.6).
O Einführung eines nationalen Stipendienprogramms(S. 60, Abs. 5).
O Ein nationales Stipendienprogramm für zumindest jeden zehnten Studienanfänger gibt einen kraftvollen Impuls (III.9)
Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates
Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates
O Unterstützung verbindlicher bundesweit vergleichbarer Sprachstandstests für alle Kinder im Alter von vier Jahren und bei Bedarf einer verpflichtenden gezielten Sprachförderung ... (S. 59, Abs. 7).
O Bereits im vierten Lebensjahr sollte für alle Kinder verpflichtend eine Überprüfung des sprachlichen Entwicklungsstands erfolgen – verknüpft mit einer verbindlichen Förderung bei festgestellten Defiziten (III.2).
O Evaluierung der Umsetzung des BolognaProzesses, um mit den Hochschulen ggf. notwendige Anpassungen zum Wohl der Studierenden vorzunehmen (S. 61; Abs. 4).
O Zur Stärkung des lebenslangen Lernens sind die Hochschulen systematisch als Weiterbildungszentren zu aktivieren (III.10).
O Stärkung der Hochschulen als Orte der Weiterbildung und Prüfung der Einrichtung Offener Hochschulen (S. 61, Abs. 5).
O Keine Umstrukturierung von Studiengängen ohne kritische Überprüfung und Straffung der Lehrpläne. Diese Leitlinie sollte bei der Umsetzung des BolognaProzesses ... unbedingt verfolgt werden (III.8).
O Beitrag des Bundes zur Stärkung der Lehrerausbildung an deutschen Hochschulen (S. 60, Abs. 10).
O Leistungsorientierte Entlohnung und kontinuierliche Weiterbildung für Lehrer sind entscheidende Schlüssel zur Verbesserung der schulischen Bildungsqualität (III.5).
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IV. Tarifautonomie gestärkt – Flexibilisierung des Arbeitsmarktes bleibt vordringlich!
O Gesetzliche Mindestlöhne sollen auf den Prüfstand gestellt werden:
– Aufhebung, wenn Arbeitsplatzgefährdung festgestellt wird (Evaluation bis 2011, S. 21, Abs. 6),
– Bekenntnis zum Tarifvorrang vor staatlichen Lohnfestsetzungen (S. 21, Abs. 4),
– Ablehnung eines einheitlichen gesetzlichen Mindestlohnes (S. 21, Abs. 4).
O Stärkung der Tarifautonomie. (...) Dort, wo es tarifvertragliche Regelungen gibt, dürfen sie nicht durch staatliche Lohnfestsetzungen verdrängt werden (IV.1).
Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates
O Förderung freiwilliger Mitarbeiterbeteiligungen (S. 23, Abs. 5).
O Förderung freiwilliger Mitarbeiterbeteiligungen. (...) Gleichzeitig dürfen Mitarbeiterbeteiligungen jedoch nicht zwangsweise kollektiv über Tarifverträge geregelt werden, sondern die Freiwilligkeit der Vereinbarungen ist einzuhalten (IV.6).
O Stabilisierung der Lohnzusatzkosten bei unter 40 Prozent (S. 10, Abs. 4).
O Stabilisierung der Sozialabgaben bei unter 40 Prozent (IV.7).
V. Gesundheitspolitik: Weichen von Staatsmedizin auf Wettbewerb umgestellt!
Mehr Preiswettbewerb in der Gesetzlichen Krankenver sicherung durch:
O höhere Beitragsautonomie für die Krankenkassen, einkommensunabhängige Arbeitnehmerbeiträge und Stabilisierung des Arbeitgeberanteils (S. 86, Abs. 8).
Fundament der Gesetzlichen Krankenversicherung zukunftsfest weiterentwickeln:
O Langfristig: Umstieg auf Gesundheitsprämienmodell. Mittelfristig: einkommensunabhängige Arbeitnehmerbeiträge und Stabilisierung des Arbeitgeberanteils (V.1).
O Transparenz durch Reduktion des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs auf das notwendige Maß sowie Abbau von Manipulationsmöglichkeiten (S. 86, Abs. 6).
O Überprüfung der Kriterien für Zuweisungen aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (V.1).
Stärkung der privaten Krankenversicherung durch:
O Abschaffung der dreijährigen Wechselfrist (S. 86, Abs. 10) und mehr Kooperationen zwischen Krankenkassen und privaten Versicherern bei Wahltarifen (S. 86, Abs. 9).
Private Krankenversicherung als tragende Säule des dualen Krankenversicherungsmarktes ausbauen:
O Abschaffung der dreijährigen Wechselsperre. Wahltarife sollten durch Kooperationen von Krankenkassen und privaten Versicherern angeboten werden (V.2).
Forcierung des Wettbewerbs und Verbesserung der Wirt schaftlichkeit auf der Leistungsseite durch:
O Schaffung eines funktionsfähigen Wettbewerbs um innovative und effiziente Lösungen (S. 87, Abs. 5), Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung (S. 89, Abs. 7), Erweiterung individueller Wahl und Entscheidungsspielräume von Patienten und Versicherten (S. 90, Abs. 4), Aufbau einer sicheren Telematikinfrastruktur (S. 91, Abs. 2 u. 3) sowie Abbau der Überregulierung bei Arzneimitteln (S. 87, Abs. 2).
Einführung einer qualitätsorientierten Wettbewerbsordnung:
O Ergebnisoffener Vertragswettbewerb zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern (V.3), ganzheitliche Behandlungsabläufe durch integrierte Versorgung (V.4), mehr Wahlfreiheiten für Patienten und Versicherte (V.2), Vernetzung durch moderne ITPlattformen (V.7) sowie Durchforstung des Regulierungsdickichts bei Arzneimitteln (V.7).
Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates
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VI. Neues Wachstum durch Forschung und Innovation!
O Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (S. 15, Abs. 3).
O Die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung in Höhe von 10 Prozent der F&EAufwendungen (VI.1).
O Entwicklung von Leitmärkten für Zukunftstechnologien in Deutschland, z. B. auf dem Feld der Elektromobilität (S. 25, Abs. 2; S. 30, Abs. 4).
O Die Etablierung von Leitmärkten für besonders aussichtsreiche Zukunftstechnologien ist gezielt voranzutreiben (IV.3).
O Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen an jungen Wachstumsunternehmen (S. 25, Abs. 5).
O Die Schaffung eines einheitlichen Kapitalmarktrahmens für die Bereiche Risikokapital, Wachstumsfinanzierung und BuyOut verleiht der Innovationsfinanzierung in Deutschland neuen Schub (VI.2).
O Schaffung besserer Instrumente zur konsequenten Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet bei Förderung der Selbstregulierungsmöglichkeiten unter Beteiligung von Rechteinhabern und Internetserviceprovidern (S. 103, Abs. 8).
O Unter Berücksichtigung der fortschreitenden Medienkonvergenz ist für die InternetWirtschaft ein transparenter Regulierungsrahmen zu schaffen, der Rechtssicherheit gewährleistet und Selbstregulierungsmechanismen stärkt (VI.7).
O Steuerung qualifizierter Zuwanderung nach Deutschland anhand eines Punktesystems (S. 22, Abs. 8; S. 23, Abs. 1).
O Mit einer aktiven Zuwanderungspolitik für hochqualifizierte Arbeitskräfte ist die Innovations und Wirtschaftskraft Deutschlands vor dem Hintergrund des demographischen Wandels dauerhaft zu sichern. Neben der Steuerung durch ein am Bedarf des Arbeitsmarktes ausgerichtetes Punktesystem (VI.11).
O Förderung des Breitbandausbaus (S. 104, Abs. 5 bis S. 105, Abs. 1), u. a. durch
– engere Verzahnung der Ausbaumaßnahmen des Bundes und der Länder,
– Schaffung neuer planungsrechtlicher Instrumente, – zügige Versteigerung frei gewordener Funkfrequenzen.
O Für den schnellen Ausbau leistungsstarker Breitbandinfrastrukturen sind klare Investitionsanreize zu setzen (VI.6).
Zukunftsfeste Gestaltung der Pflegeversicherung durch:
O die Einführung kapitalgedeckter Elemente zur Ergänzung des Umlageverfahrens (S. 93, Abs. 4).
Pflegeversicherung generationenfest machen:
O Umstellung der Pflegeversicherung auf (zumindest Teil) Kapitaldeckung (V.8).
Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates
Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates
Sicherstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung durch:
O Ausbau der Anreize und Mobilitätshilfen bei der Niederlassung von Ärzten in unterversorgten Gebieten (S. 89, Abs. 1).
Ambulante medizinische Versorgung vor Ort gewährleisten:
O Versorgungslücken in dünner besiedelten Regionen durch Ausschreibungen und ggf. Honorarzuschlägen schließen (V.5).
Gewährleistung eines stabilen Fundaments für Krankenhäuser durch:
O Einführung einer verlässlichen Investitionsfinanzierung (S. 89, Abs. 7) und Weiterentwicklung der Fallpauschalen.
Sichere Basis für die Krankenhausfinanzierung einführen:
O Investitionsaufschläge auf die Fallpauschalen (V.6).
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VII. Verkehrspolitik: Durchbruch für mehr Effizienz!
O Weiterentwicklung VIFG, u. a. Prüfung eines Finanzierungskreislaufs Straße unter direkter, vollständiger Zuweisung der LkwMaut für die Fernstraßeninfrastruktur (S. 35, Abs. 6).
O Im Einverständnis mit Bundesland: Rückstufung von Bun desstraßen bei geringer Fernverkehrsrelevanz (S. 35, Abs. 7).
O Stärkung verkehrsträgerbezogener Finanzierungskreisläufe (S. 35, Abs. 6).
Leistungs und Finanzierungsvereinbarung/Erhalt und Betrieb der Fernstraßeninfrastruktur:
O Gesamtkonzept mit klarer Aufgabenzuordnung und Strukturen zwischen Bund und Ländern, bedarfsgerechten Mitteln und effizienteren Verwaltungsstrukturen (VII.1).
O Mehrjährige Planungs und Finanzierungssicherheit für Investitionsprojekte (S. 35, Abs. 6).
O Haushaltsabhängigkeit von Verkehrsinvestitionen reduzieren (S. 35, Abs. 6).
Finanzierungs und Planungssicherheit für die Straßeninfrastruktur:
O Kurzfristige Kameralistik sticht langfristigen Planungshorizont aus (VII.3).
O Auf ein Haushaltsjahr beschränkte Mittel befördern ineffiziente Strukturen (VII.3).
O Verstetigung der Kosten (VII.1).
Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates
O Klarer Wille zur Beschleunigung des Planungsrechts(S. 36, Abs. 1).
O Verkürzung zu langer Planungszeiten und Beschleunigung wichtiger Ausbauvorhaben (VII.7).
O Beendigung des Substanzverlusts (S. 35, Abs. 7). O Substanzverzehr stoppen (VII.Präambel).
O Offensive Europastrategie der deutschen Verkehrspolitik (S. 36, Abs. 4).
O Weiterentwicklung der Transeuropäischen Verkehrsnetze und sinnvolle Ergänzung unter besonderer Berücksichtigung deutscher Projekte (S. 36, Abs. 4).
Transeuropäisches Verkehrsnetz als Lebensader für den Standort Deutschland:
O Deutschland: besondere Abhängigkeit von strategisch sinnvoller Planung eines gesamteuropäischen Verkehrsnetzes (VII.6).
O Beseitigung von Engpässen, Knotenpunkten, Ertüchtigung von Hinterlandverkehr für Häfen und Flugdrehkreuze (S. 35, Abs. 7).
O Engpassbeseitigung und Ausbau der Hauptverkehrsachsen (VII.6).
O Stark wachsende Passagierzahlen führen zu Engpässen auf den Transportwegen (VII.7).
O Förderung des Logistikstandortes D. mit ausgewählten Maßnahmen aus dem Masterplan Güterverkehr und Logistik (S. 36, Abs. 8).
O Sicherstellung wirtschaftlicher, betrieblicher und dem Lärmschutz geschuldeter Erfordernisse auch bei Nachtflügen (S. 36, Abs. 5).
Masterplan Güterverkehr und Logistik, Nationales Hafenkonzept und Flughafenkonzept verknüpfen (VII.4):
O Zugunsten von Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätzen unternehmerische und gesellschaftliche Interessen an Nachtflügen stärker berücksichtigen (VII.7).
O Weiterführung Bahnreform (S. 37, Abs. 5). O Teilprivatisierung der Bahn vorantreiben (VII.5).
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Bilanz des Wirtschaftsrates zu den Koalitionsvereinbarungen 2009 – 2013
KernenergieO Verlängerung der Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke
unter Einhaltung der strengen deutschen und internationalen Sicherheitsstandards (S. 29, Abs. 2).
O Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke, um die Strompreise zu entlasten und mehr CO2freie Stromerzeugung zu gewinnen (VIII.5).
WettbewerbO Weitere Verbesserung der wettbewerblichen Strukturen
auf den Energiemärkten (S. 30, Abs. 1).O Ein konsequent wettbewerbsorientierter Ordnungsrah
men für die Energiemärkte muss weiter vorangetrieben werden (VIII.7).
EndlagerungO Unverzügliche Aufhebung des Moratoriums zur Erkun
dung des Salzstockes Gorleben, um ergebnisoffen die Erkundungsarbeiten fortzusetzen.
O Prüfung durch eine International Peer Review Group, ob Gorleben den neuesten internationalen Standards genügt (S. 29, Abs. 3).
O Aufhebung der politischen Blockade bei der Endlagersuche, um die Eignungsprüfung von Gorleben schnellstens wieder aufzunehmen.
O Zur Versachlichung der Debatte sollte die Erkundung mittels internationaler Überprüfung (Review) nach den Regularien der Nuclear Energy Agency der OECD begleitet werden (VIII.6).
Erneuerbare EnergienO Ziel ist es, dass die EE den Hauptanteil an der Energie
versorgung übernehmen (S. 27, Abs. 1).
O EE müssen so schnell wie möglich markt und speicherfähig und Über oder Unterförderungen vermieden werden (S. 27, Abs. 3).
O Durch Anpassungen soll eine kurzfristige Überförderungen bei der Photovoltaik vermieden werden (S. 27, Abs. 6).
O Um Innovationstreiber zu bleiben, muss sich die Förderung künftig stärker an der Marktfähigkeit orientieren.
O Die EEGRegelsätze gehören unverzüglich auf den Prüfstand und angepasst.
O Der Anteil effizienter EE muss durch attraktive Investitionsbedingungen ausgebaut werden.
O Gleichzeitig sind alle Technologien schnellstmöglich an den Strom und Wärmemarkt heranzuführen (VIII.8).
VIII. Schlüssige nationale Energiestrategie für eine sichere, bezahlbare und umweltfreundliche Versorgung!
EnergiestrategieO Vorlage eines neuen Energiekonzepts spätestens inner
halb des nächsten Jahres, das szenarienbezogen Leitlinien für eine saubere, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung formuliert (S. 26, Abs. 8).
O Voraussetzung ist eine schlüssige und ideologiefreie nationale Gesamtstrategie für die Energie und Umweltpolitik (VIII. Präambel).
Energiemix O Wir wollen eine ideologiefreie, technologieoffene und
marktorientierte Energiepolitik (S. 26, Abs. 8).O Erhalt unseres breiten, ausgewogenen und techno
logieoffenen Energiemixes (VIII.4).
InvestitionsstauO Weiterhin den Bau von hocheffizienten Kohlekraftwer
ken ermöglichen, [...] die CCSRichtlinie der EU umsetzen [...] und für Akzeptanz werben (S. 28, Abs. 6),
O Der Investitionsstau im Ausbau der nationalen Energienetze muss aufgelöst werden ... die rechtlichen Rahmenbedingungen [...] weiterentwickeln ... Beschleunigung der Planungsverfahren im Leitungsbau angehen (S. 29, Abs. 6).
O Energiepolitik muss die Akzeptanz, Wirtschaftlichkeit und schnelle Umsetzung dringend erforderlicher Investitionen sicherstellen.
O Notwendig sind eine klare positive Positionierung der Politik auf allen Ebenen, ein sicherer Rechtsrahmen für Investitionen in ... Netztrassen, Gasspeicher, Kraftwerke und CCSProjekte sowie den Ausbau effizienter Erneuerbarer Energien (VIII.4).
Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates
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EnergieforschungO Der wesentliche Teil der zusätzlich generierten Gewinne
aus der Laufzeitverlängerung der Kernenergie soll von der öffentlichen Hand vereinnahmt werden.
O Mit diesen Einnahmen soll eine zukunftsfähige und nachhaltige Energieversorgung und nutzung gefördert werden (S. 21, Abs. 1).
O Die von der rotgrünen Koalition drastisch zurückgefahrenen Mittel für eine ideologiefreie Forschung und Entwicklung von Energietechnologien, wie z. B. CCS, sind mit den Erlösen aus dem Emissionshandel und auch mit Hilfe zusätzlicher Gewinne aus der Laufzeitverlängerung deutlich zu erhöhen (VIII.9).
MobilitätO Entwicklung einer breit angelegten und technologie
offenen Mobilitäts und Kraftstoffstrategie, die alle alterna tiven Technologien und Energieträger berücksichtigt (S. 30, Abs. 4).
O Für einen Paradigmenwechsel im Bereich Mobilität sind technologieoffene Vorgaben zur Erreichung der CO2Minderungsziele erforderlich.
O Weiterentwicklung aller Antriebssysteme, Verkehrsträger und Speichertechnologien unterstützen (VIII.10).
EnergieaußenpolitikO Aufgrund der Abhängigkeit von Energie und Rohstoff
importen benötigen wir eine Energieaußenpolitik, die deutsche Unternehmen und große Infrastrukturprojekte intensiv begleitet.
O Energieträger, Lieferländer und Transportrouten sind weiter zu diversifizieren, um einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden (S. 30, Abs. 5).
O Importeure wichtiger Energierohstoffe müssen auf Augenhöhe mit internationalen Partnern verhandeln.
O Versorgungssicherheit erfordert aktive außenpolitische
Unterstützung, Energiepartnerschaften mit Produzentenstaaten, die Diversifizierung der Bezugsquellen (VIII.12).
Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates
IX. Umweltschutz und wirtschaftliches Wachstum – Vereinbarkeit statt Gegensatz!
Post KyotoO Die Schwellenländer werden aufgefordert, mit nachprüf
baren Verpflichtungen ihren Beitrag zu leisten.
O Ziel ist eine faire Lastenverteilung, die vergleichbare Wettbewerbsbedingungen schafft und Produktionsverlagerungen in Länder ohne Klimaschutz verhindert (S. 26, Abs. 3).
O PostKyotoAbkommen mit fairer Kosten und Lastenverteilung abschließen, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern (IX.1).
O Die Entwicklungsländer können ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten.
StrompreissteigerungenO Ab 2013 sind die angekündigten Kompensationszahlungen
für indirekte Preiseffekte des Emissionshandels sowie in Aussicht gestellte Maßnahmen für den Bau effizienter fossiler Kraftwerke zusätzlich zu berücksichtigen (S. 21, Abs. 2).
O Die durch den Emissionshandel verursachten Strompreiserhöhungen müssen schnellstmöglich durch geeignete Entlastungen EUkonform kompensiert werden (IX.2).
Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates
Carbon leakageO Energieintensive Unternehmen, die im globalen Wettbe
werb Nachteile befürchten müssen, sollen weiterhin von der Versteigerung der Emissionsrechte ausgenommen bleiben (S. 26, Abs. 6).
O Frühzeitig wirksame Ausnahmeregelungen für vom „carbon leakage“ betroffene Branchen beim Emissionshandel schaffen (IX.3).
InstrumentenmixO Die Maßnahmen im Integrierten Energie und Klimapro
gramm 2010 auf ihre Wirksamkeit überprüfen und ggf. nachsteuern (S. 26, Abs. 6).
O Umweltpolitischen Instrumentenmix auf den Prüfstand stellen (IX.4).
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Bilanz des Wirtschaftsrates zu den Koalitionsvereinbarungen 2009 – 2013
O Klima und umweltfreundliche Sanierungen erleichtern durch Senkung der Hürden im Mietrecht für die energetische Sanierung zugunsten fairer Verteilung von Kosten und Nutzen zwischen Mietern und Vermietern (S. 28, Abs. 4, S. 109, Abs.6).
O Nur durch eine Anpassung des Mietrechts können zusätzliche Sanierungsimpulse ausgelöst werden. (X.4)
O Kosten und Nutzen von Sanierungen fair zwischen Mietern und Eigentümern verteilen (X.4).
O Erweiterung der gewerblichen Wärmelieferung (EnergieContracting) (S. 28, Abs. 4).
O Möglichkeit des WärmeContractings gesetzlich fixieren (X.4).
O Duldungspflicht von Baumaßnahmen durch den Mieter (S. 28, Abs. 4; S. 109, Abs. 6).
O Für Klima und Effizienzmaßnahmen Ausdehnung der Duldungspflicht des Mieters (X.4).
O Die Wohnungsmärkte sind regional differenziert ausgeprägt. Insbesondere in Ballungszentren ist zusätzlicher Wohnungsneubau erforderlich (S. 42, Abs. 6).
O Bis zur Mitte der Legislaturperiode wird entschieden, ob nach dem Jahr 2013 der Bund den Ländern weiterhin zweckgebunden Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen der Wohnraumförderung gewährt werden (S. 42, Abs. 7).
O Festhalten an der steuerlichen Förderung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen (S. 42, Abs. 1).
O Fördermittel für Mietwohnungsneubau gezielter einsetzen.
O Bestehende Fördermaßnahmen künftig zielgerichteter als bisher und an den Marktgegebenheiten orientieren.
O Gezielte steuerliche Maßnahmen in Form verbesserter Abschreibungsmöglichkeiten.
O Gießkannenförderung, z. B. für Gebiete mit hohem Leerstand, muss vermieden werden (X.5).
X. Wichtige Impulse für die energetische Gebäudesanierung!
O Zinsabzug für die Unternehmen auch bei Konjunkturschwankungen verstetigen (S. 11, Abs. 5).
O Anwendung der Zinsabzugsbegrenzung in Verlustphasen ausschließen (X.1).
O Energieinitiative Mittelstand (Investitionsanreize durch Änderungen im Mietrecht und im Energiecontracting, Fortsetzung der Programme zur Energieberatung, kostenneutrale Vereinfachung der Fördermodelle in der Gebäudesanierung) (S. 28, Abs. 3).
O Deutliche Steigerung der Sanierungsquote durch ein wirkungsvolleres CO2Gebäudesanierungsprogramm (S. 28, Abs. 4).
O Energetische Sanierung deutlich steigern.
O Effizienz der Fördermaßnahmen auf den Prüfstand.
O Vorfahrt für transparente Instrumente, wie z. B. das vom Wirtschaftsrat entwickelte Prämienmodell.
O Haushaltsneutralität durch umwidmen finanzieller Mittel des zweiten Konjunkturprogramms (X.3).
Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates
Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates
AbfallwirtschaftO Befürwortung einer grundsätzlichen steuerliche Gleich
stellung von öffentlichen und privaten Unternehmen (S. 33, Abs. 3).
O Notwendig sind gleiche Marktzutrittsvoraussetzungen sowie die steuerliche Gleichbehandlung privater und kom munaler Unternehmen (IX.6).
EnergieeffizienzO Marktwirtschaftliche 1:1 Umsetzung der Energiedienst
leistungsrichtlinie (S. 28, Abs. 3).O Europäische Vorschriften 1:1 umsetzen, z. B. Energiedienst
leistungsrichtlinie (IX.10).
Bio und GentechnologieO Weiterentwickelung der verantwortbaren Innovations
potenziale der Bio und Gentechnologie (S. 64, Abs. 2).O Akzeptanz der Bio und Gentechnologie fördern und
Potenziale weiter ausschöpfen (IX.7).
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O Flexible Fortführung der Städtebauförderung als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. (S. 41 Abs. 5)
O Private Hauseigentümer und das im Stadtgebiet ansässige Gewerbe stärker in die Stadtentwicklungsprozesse einbinden (S. 41, Abs. 4).
O Stadtumbau zielgerichtet fortsetzen.
O Bedarfsgerechter Rück und Umbau des Wohnungsbestandes unter konsequenter Einbeziehung privater Investoren (X.7).
O Vereinfachung der Eigenheimrente (S. 42, Abs. 5). O Neue Eigenheimrente muss attraktiver und unbürokratischer werden (X.7).
O Erhöhung der Wohneigentumsquote (S. 42, Abs. 5). O Im europäischen Vergleich geringe Wohneigentumsquote erhöhen (X.7).
O Bau, Wohnungs und Immobilienwirtschaft besonders wichtige Wirtschaftszweige, müssen den Stellenwert im öffentlichen Bewusstsein erhalten, der ihrem Anteil an der Bruttowertschöpfung entspricht. Dialog mit Bund vertiefen. (S. 43, Abs. 1)
O Wohnungs und Immobilienwirtschaft hat herausragende Bedeutung für die deutsche Volkswirtschaft und muss stärker in den politischen Fokus rücken. (Anteil von rund 20 Prozent am Bruttoinlandsprodukt und ca. 3,8 Millionen Beschäftigten) (X. Präambel)
O Wohnraum und Infrastruktur alten, generationengerecht und wo sachgerecht integrativ gestalten und die erforderlichen Service und Hilfestrukturen ausbauen und weiterentwickeln. (S. 73, Abs. 1)
O Wir wollen, dass ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen länger und lebenswerter in ihrem gewohnten Umfeld wohnen können. (S. 84, Abs. 2)
O Versorgung mit altersgerechtem, bezahlbarem Wohnraum sowie die Erweiterung der Betreuungs und Pflegeangebote
O Ziel muss es sein, älteren Menschen eine barrierereduzierte Nutzung sowie die ambulante Pflege in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. (X. 6)
XI. Fundament für eine neue Finanzmarktordnung schaffen!
Stabilisierung des Finanzsystems durch:O Weltweite Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen –
nach Überwindung der Krise – in Abhängigkeit von Risiko und Systemrelevanz.
O Berücksichtigung nationaler Besonderheiten bei den qualitativen Anforderungen an das Eigenkapital (S. 52, Abs. 6).
O Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen nach der Krise.
O Weitere Zurechenbarkeit bewährter Kapitalbestandteile, wie stille Einlagen, zum Eigenkapital (XI.3).
O Abmilderung der prozyklischen Wirkungen bei Basel II und IFRS (S. 53, Abs. 1).
O Abmilderung der prozyklischen Elemente von Basel II und Schaffung von Kapitalpuffern in wirtschaftlichen Aufschwungphasen, die in Abschwungphasen wieder aufgelöst werden können („Dynamic Provisioning“) (XI.4).
O Entwicklung von nationalen, europäischen und international abgestimmten Lösungsmechanismen, um in Schiefl age geratene systemrelevante Finanzinstitute entweder finanzmarktschonend abwickeln oder nachhaltig stabilisieren zu können (S.53, Abs. 3).
O Schaffung einer internationalen Insolvenzordnung für Finanzinstitute und Entwicklung eines abgestimmten Konzepts zur Restrukturierung oder notfalls zur Abwicklung der Institute (XI.5).
Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates
O Zusammenführung der deutschen Bankenaufsicht bei der Bundesbank (S. 54, Abs. 4).
O Aufhebung der Zersplitterung der Bankenaufsicht in Deutschland und Bündelung der Kompetenzen unter dem Dach der Bundesbank (XI.7).
Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates
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Bilanz des Wirtschaftsrates zu den Koalitionsvereinbarungen 2009 – 2013
XII. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Bürgernähe in Europa!
Vorfahrt für Wettbewerbsfähigkeit durch:O Bekenntnis zur LissabonStrategie, mit der die EU zum
weltweit wettbewerbsfähigsten Raum werden soll. Da ran müssen sich alle Ausgaben der EU messen lassen (S. 56, Abs. 2 und S. 116, Abs. 6).
O Einhaltung des europäischen Stabilitätspakts (S. 52, Abs. 4).
O Fortführung der LissabonStrategie für Wachstum und Beschäftigung mit gleicher Fokussierung auch in der Zeit nach 2010 (XII. 1).
O Stärkung des Stabilitäts und Wachstumspaktes und Rückführung der Überschuldung durch überfällige Strukturreformen (XII. 2).
Für eine tragfähige und generationengerechte EUHaushaltspolitik:O Beschränkung der Beiträge der Mitgliedstaaten an die EU auf
ein Prozent ihres Bruttonationaleinkommens (S. 116, Abs. 4).O Schrittweise Neustrukturierung des EUHaushalts zu
gunsten von gemeinsamen europäischen Zukunftsprojekten (S. 116, Abs. 8).
O Beschränkung des EUHaushaltes auf ein Prozent des Bruttonationaleinkommens.
O Schaffung von Impulsen für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit durch Reformen auf der Ausgabenseite in Richtung Forschung, Innovation und Bildung (XII.3).
Strikte Beachtung des Subsidiaritäts und Verhältnismäßigkeitsprinzips:O Beschränkung der EURechtsetzung auf Fälle, bei denen
eine Regelung auf europäischer Ebene besser ist als auf nationaler (S. 115, Abs. 3).
O Subsidiaritätsprinzip konsequent verwirklichen und überzogene Harmonisierung bewährter nationaler Verfahren vermeiden.
O Integration nur dort vorantreiben, wo es einen europäischen Mehrwert gibt (XII.4).
Forcierung des Kampfes gegen die Bürokratie durch:O Einrichtung eines unabhängigen Rats für Bürokratie
abbau bei der EUKommission nach dem Vorbild des Normenkontrollrates.
O Durchführung plausibler Folgenkostenschätzungen bei neuen EURegulierungsvorhaben und wettbewerbsneutrale 1 zu 1 Umsetzung von EURichtlinien (S. 16, Abs. 6).
O Einführung eines europäischen Normenkontrollrats.
O Durchführung wirkungsvoller Gesetzesfolgeabschätzungen unter frühzeitiger Beteiligung der Wirtschaft (XII.5).
Erweiterungspolitik mit Augenmaß: O Strikte Erfüllung der Kopenhagener Kriterien als Bei
trittsvoraussetzung statt Beitrittsautomatismus durch Nennung eines Beitrittsdatums vor Abschluss der Verhandlungen (S. 117, Abs. 4).
O Festigung der Identität und der Institutionen der EU vor weiteren Beitritten.
O Das Prinzip der vollständigen Kriterienerfüllung vor einem Beitritt muss der Leitgedanke bei zukünftigen Aufnahmeverhandlungen sein (XII.7).
Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates
O Enge zeitliche Begrenzung für die Beteiligung des Staates an Wirtschaftsunternehmen und Finanzinstitutionen (S. 10, Abs. 1).
O Expertenrat soll für eine Ausstiegsstrategie eine flexible Zeitablaufplanung unter Berücksichtigung der Entwicklung auf den internationalen Kapitalmärkten entwerfen (S. 18, Abs. 6).
O Entwicklung von glaubwürdigen ExitStrategien für einen schnellen Rückzug des Staates nach der Krise (XI.1).
O Einführung von Mindeststandards und Sanktionsmöglichkeiten für RatingAgenturen.
O RatingAgenturen dürfen nicht zeitgleich Finanzprodukte entwickeln, vertreiben und bewerten (S. 53, Abs. 5).
O Entwicklung eines neuen Geschäftsmodells für RatingAgenturen mit dem Ziel der besseren Überwachung und der Beseitigung von Interessenskonflikten zwischen Beratung und Bewertung.
O Festlegung von internationalen Mindeststandards (XI.8).
O Orientierung der Vergütung am langfristigen Erfolg und Gehaltabzüge (MalusRegelungen) bei negativer Geschäftsentwicklung (S. 23, Abs. 4).
O Ausrichtung der Vergütungssysteme am langfristigen Erfolg und Schaffung der Möglichkeit Fehlverhalten auch zu sanktionieren (XI.2).
Koalitionsvertrag Empfehlungen des Wirtschaftsrates
UnternehmerischerSachverstand.PräsidiumBundesvorstandKommissionenArbeitsgruppen
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Präsidium
Präsident Prof. Dr. Kurt J. Lauk President, Globe Capital Partners GmbH,Stuttgart
VizepräsidentHermannJosef Lamberti Mitglied des Vorstandes, Deutsche Bank AG,Frankfurt am Main
Vizepräsident Dr. Eckhard Cordes Vorsitzender des Vorstandes,Metro AG,Vorsitzender des Vorstandes,Franz Haniel & Cie. GmbH,Duisburg Düsseldorf
SchatzmeisterDr. Andreas Mattner Geschäftsführer, ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG,Hamburg
Paul BauwensAdenauer Geschäftsführender Gesellschafter, Bauwens GmbH & Co. KG, Köln
Wendelin von Boch Vorsitzender des Aufsichtsrates,Villeroy & Boch AG, Mettlach
Dr. Hugo Fiege Geschäftsführender Gesellschafter, Fiege Holding Stiftung & Co. KG, Greven
Dr. KarlTheodor Freiherr zu Guttenberg MdB Bundesminister der Verteidigung,Berlin
Astrid Hamker Gesellschafterin,Piepenbrock Unternehmensgruppe GmbH & Co. KG,Georgsmarienhütte
Dr. Johannes F. Lambertz Vorsitzender des Vorstandes, RWE Power AG, Essen
Dr. ClausPeter Martens Partner, Murawo Rechtsanwälte und Notare, Berlin
Dr. Michael Meister MdB Stellvertretender Fraktions vorsitzender, CDU/CSUBundestagsfraktion, Berlin
Dr. Michael Mertin Vorsitzender des Vorstandes,Jenoptik AG, Jena
RA Friedrich Merz Anwaltsozietät,Mayer, Brown, Rowe & Maw LLP,Berlin, Frankfurt, Köln
Dr. Norbert Röttgen MdB Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Berlin
Prof. Hans Helmut Schetter Mitglied des Vorstandes, Bilfinger Berger AG, Mannheim
Bettina Würth Vorsitzende des Beirats der WürthGruppe, Adolf Würth GmbH & Co. KG, Künzelsau
Dr. Ulrich Zeitel Geschäftsführer, FORUM Institut für Management GmbH, Heidelberg
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Bundesvorstand
Paul Jörg Feldhoff Persönlich haftender Gesellschaf ter, Feldhoff Management Services KG, Frankfurt am Main, Bundesvorsitzender des Juniorenkreises
Bernhard Kirschbaum Geschäftsführer, Kirschbaum Verlag GmbH, Fachverlag für Verkehr und Technik, Bonn
Rene S. Spiegelberger Geschäftsführender Gesellschafter, RSS Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Stv. Bundesvorsitzender des Juniorenkreises
Stefan Stüdemann Geschäftsführer, fiveandfriends GmbH – Agentur für Kommunikation, Berlin
Peter Wende Rechtsanwalt, Stuttgart
Florian Würzburg Rechtsanwalt, Sozietät Müller & Würzburg, Bremen
Gäste Juniorenkreis im Bundesvorstand
Werner Michael Bahlsen Vorsitzender der Geschäftsführung, Bahlsen GmbH & Co. KG, Hannover
Prof. Dr. Ulrich Bittihn Vorsitzender des Vorstandes, Volksbank PaderbornHöxterDetmold eG, Paderborn
Dr. JensJürgen Böckel Mitglied der Geschäftsleitung,Unternehmensgruppe Tengelmann, Mühlheim/Ruhr
Wolfgang BurgardMitglied des Vorstandes, HolstenBrauerei AG, Hamburg
Prof. Dr. Jörg F. Debatin Ärztlicher Direktor, Vorsitzender des Vorstandes Universitätsklinikum HamburgEppendorf (UKE), Hamburg
Reiner Dickmann Vorsitzender des Aufsichtsrates, PricewaterhouseCoopers AG, Frankfurt/Main
Peter E. EckesPeter Eckes Vermögensverwaltung GmbH, NiederOlm
Dr. Hanns R. Glatz Bevollmächtigter des Vorstandes, Daimler AG (bis 01. 11. 2009); Partner, CNC AG, Brüssel
Margret GleinigerGeschäftsführerin, KSG Leiterplatten GmbH, Gornsdorf
HansUlrich Göhringer Leiter der Niederlassung Thüringen, Bayerische Hypo und Vereinsbank AG, Erfurt
Frank Gotthardt Vorsitzender des Vorstandes, CompuGROUP Holding AG, Koblenz
Georg M. Hänsel Unternehmerberater, Hänsel CConsult, Stuttgart
Simone Hartmann Leiterin der Landesvertretung Sachsen, Techniker Krankenkasse, Dresden
Wolfgang HartmannMitglied des Vorstandes a.D.,Commerzbank AG, Kelkheim/Ts.
EldachChristian Herfeldt Direktor – Gebiet Bonn,Commerzbank AG – Dresdner Bank Eine Marke der Commerzbank AG, Bonn
Nils Herrmann Geschäftsführer, WIKING Helikopter Service GmbH, Sande
Karl Friedrich Erbprinz von Hohenzollern Generalbevollmächtigter, Unternehmensgruppe Fürst von Hohenzollern, Sigmaringen
Wilhelm Dietrich Karmann Geschäftsführender Gesell schafter, Wilhelm Karmann GmbH, Osnabrück
Dr. Christoph von Katte Rechtsanwalt, Kamern
Dr. Johannes F. KirchhoffGeschäftsführender Gesellschafter, Faun Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Iserlohn
HeinzJürgen Kronberg Geschäftsführender Gesellschafter, business impuls GmbH – Büro für strategische Beratung, Weimar
Dierk Lause Geschäftsführender Gesellschafter, HTB Haus technik GmbH Brandenburg, Brandenburg
Dr. Rainhardt Freiherr von LeoprechtingHead of Corporate Relations, Metro Group, Düsseldorf
Matthias Leutke Fachanwalt für Steuerrecht, Sozius WP, Stb, RAe Dr. Scheffler & Partner, Hamburg
Ludolf Baron von Löwenstern Chairman, CREATIV CONZEPT HOLDING, Verwaltungs und Beteiligungsgesellschaft, Hamburg
Dr. WolfDietrich Loose Vorsitzender des Aufsichtsrates, Schwarz Pharma AG, Königstein
Dr. Henneke Lütgerath Partner, M. M. Warburg & Co. KGaA, Hamburg
Andreas Mau Geschäftsführer, MDS Möhrle Steuerberatungsgesellschaft,Schwerin
Dr. Ralph MühleckGeschäftsführer, WeberHaus GmbH & Co. KG, RheinauLinx
Hildegard Müller Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, BDEW Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft e.V., Berlin
Marc Osterwald Geschäftsführer, Gebr. Heyl Vertriebsgesellschaft für innovative Wasseraufbereitung mbH, Hildesheim
Elard Raben Raben‘sche Forst und Gutsverwaltung, Görnitz
Dr. Lutz R. Raettig Vorsitzender des Aufsichtsrates, Morgan Stanley Bank AG, Frankfurt/Main Prof. Dr. Heinz Riesenhuber MdB Bundesminister a. D., CDU/CSUFraktion im Deutschen Bundestag, Berlin
Dr. Hans Christoph von Rohr Rechtsanwalt, Mülheim/Ruhr
Dr. AndréMichael Schultz Vorsitzender des Beirates, Gebrüder Krose GmbH & Co. KG,Bremen
Dr. Rüdiger SchwarzProkurist, G.U.B. Ingenieur AG, Berlin
Detlev SeeligerGeschäftsführender Gesellschafter, MAPCO Autotechnik GmbH, Borkheide
Wolfgang Steiger Generalsekretär, Wirtschaftsrat der CDU e.V., Berlin Dorothee SteinGehring Geschäftsführende Gesellschaf terin, Gehring Technologies GmbH, Ostfildern
Mathias Stinnes Geschäftsführender Gesellschafter, Firma Hugo Stinnes, Hohen Demzin
Frank Straub Vorsitzender des Verwaltungsrates, Blanco GmbH + Co. KG,BLANCO CS GmbH + Co. KG,Oberderdingen
Kristian Tolk Geschäftsführender Gesellschafter, Centiveo GmbH, Magdeburg
JohannesGeorg Voll Rechtsanwalt, Voll Rechtsanwälte, Karlsruhe
Dr. Constantin Westphal Geschäftsführer, ABG Frankfurt Holding mbH, Frankfurt am Main
Dr. Andreas Wolf Geschäftsführender Gesellschafter, LICOS Trucktec GmbH, Markdorf
Thomas Wolff Geschäftsführender Gesellschafter, wolfcraft GmbH, Kempenich
Dr. Reinhard Christian Zinkann Geschäftsführender Gesellschafter, Miele & Cie. KG, Gütersloh
Dr. Marc Zoellner Geschäftsführender Gesell schafter, Accumu latorenwerke HOPPECKE Carl Zoellner & Sohn GmbH, Brilon
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Steuern, Haushalt und Finanzen
Leitung: Dr. Martina BaumgärtelHead of Group Tax Policy & Products, Allianz SE, München
Arbeitsgruppe ■ Staatsfi nanzenFachgebietsleiterin ■ Anja Theurer
Wachstum und Innovation
Leitung: Wilhelm BonseGeukingVorsitzender des Vorstandes,RAGStiftung, Essen
Arbeitsgruppe ■ Telekommunikation und MedienFachgebietsleiter ■ Ulli Tobias Reitz
Energiepolitik
Leitung: Dr. Johannes F. LambertzVorsitzender des Vorstandes, RWE Power AG, Essen
Arbeitsgruppe ■ EUKlimapolitikFachgebietsleiter ■ Michael Schweizer
Wirtschaftsrat Brüssel
Vorsitzender:Dr. Hanns R. GlatzBevollmächtigter des Vorstandes,Daimler AG (bis 01. 11. 2009); Partner, CNC AG, Brüssel
Fachgebietsleiter ■ Simon Steinbrück
Junge Generation
Leitung:Dr. Marc TenbückenVorstand, Content5 AG, München
Fachgebietsleiter ■ Ulli Tobias Reitz
Bundesfachkommissionen / Bundesarbeitsgruppen
Verkehrspolitik
Leitung: Mathias Stinnes, Geschäftsführender Gesellschafter,Firma Hugo Stinnes, Hohen Demzin
Arbeitsgruppe ■ VerkehrsinfrastrukturFachgebietsleiterin ■ Birga Köhler
Wirtschafts und Wettbewerbspolitik
Leitung: Klaus KubbetatVorsitzender der Geschäftsleitungen, Unternehmensgruppe Schloss Neugattersleben
Arbeitsgruppe ■ BürokratieabbauFachgebietsleiterin ■ Birga Köhler
Sozialpolitik
Leitung: Rainer TögelSprecher des Vorstandes, D.A.S. RechtsschutzVer sicherungsAG, München
Arbeitsgruppen ■ Arbeitsmarkt ■ Steuerungskreis
Gesundheitswirtschaft ■ Kommission Soziale Marktwirtschaft
und EthikFachgebietsleiter ■ Dr. Holger Fricke,
Dr. Sascha Wolf
Umweltpolitik
Leitung: Dr. Wolfgang Große EntrupLeiter Konzernbereich Umwelt & Nachhaltigkeit, Bayer AG,Leverkusen
Arbeitsgruppen ■ Immobilienwirtschaft undStadtentwicklung
■ EUKlimapolitikFachgebietsleiterin ■ Claudia Gellert
Europäische Wirtschafts und Währungspolitik
Leitung: Dr. Lutz R. RaettigVorsitzender des Aufsichtsrates,Morgan Stanley Bank AG, Frankfurt / Main
Fachgebietsleiter ■ Simon Steinbrück
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Bundesgeschäftsführung
Wolfgang SteigerGeneralsekretär
Dr. Rainer GerdingBundesgeschäftsführerWirtschafts und Gesellschaftspolitik
Erwin LambertsPressesprecher
Carolin ZachariasGeschäftsführerinMarketing und Vertrieb
Wirtschaftsrat der CDU e.V.Luisenstraße 44, 10117 BerlinTelefon: (0 30) 2 40 870Fax: (0 30) 2 40 87405Internet: www.wirtschaftsrat.deEMail: [email protected]
Verantwortlich:
Wolfgang Steiger,Generalsekretär
Dr. Rainer Gerding,Bundesgeschäftsführer
Erwin Lamberts,Pressesprecher
Carolin Zacharias,GeschäftsführerinMarketing und Vertrieb
Herstellung:STEINBACHER DRUCK GmbH
Bildnachweis: Wirtschaftsrat der CDU e.V.
Stand: November 2009