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BHU-Schulung Filiale Zofingen - astra.admin.ch · das ASTRA grundsätzlich keine...

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1 16./25.06.2015 Med/Das BHU-Schulung Filiale Zofingen 16./25. Juni 2015
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116./25.06.2015 Med/Das

BHU-Schulung

Filiale Zofingen

16./25. Juni 2015

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216./25.06.2015 Med/Das

I. Begrüssung / Organisation ASTRA (Tsd)

II. Allgemeine Informationen IC F3 (Med)

III. Projektstruktur (Das)

IV. Vertragswesen (Med)

Pause

V. Rechnungswesen (Med)

VI. Investitionsplanung / Trend / Leistungsabgrenzung (Med)

Inhalt

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316./25.06.2015 Med/Das

I. Organisation ASTRA

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416./25.06.2015 Med/Das

I. Organisation ASTRA

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516./25.06.2015 Med/Das

• Projektstruktur und Aufbau des Kontenplans kennen,

korrekt Kontieren

• Korrekte Rechnungsstellung und selbstständiges Ausfüllen

der neuen Rechnungsdeckblätter

• Kostenvoranschläge und –Mutationen in der korrekten

Struktur und Detaillierung erstellen können

• Zusammenhänge IP/Trend verstehen und

Leistungsabgrenzungen korrekt erstellen

II. Allgemeine Informationen IC F3

Zweck

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616./25.06.2015 Med/Das

Geltungsbereich der heutigen Schulung

• Gültig für die Zusammenarbeit mit der Filiale Zofingen,

Weisungen anderen Filialen gelten weiterhin für die

Zusammenarbeit mit diesen.

Formulare und Dokus IC auf der Website

Vorlagen IC

II. Allgemeine Informationen IC F3

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716./25.06.2015 Med/Das

Ablösung TDcost

• Das IT-Tool TDcost wird durch SAP ersetzt, voraussichtlich

ab 2018.

Elektronische Rechnungen

• Die elektronische Rechnung wird in den ASTRA-Filialen erst

mit der Ablösung TDcost eingeführt.

Zugriff der BHU auf TDcost

• Der Zugriff auf die Projekte der Filiale Zofingen wird nicht

kommen.

• Büros, die noch Tokens haben, können dieses an das

Bundesamt für Informatik und Telekomunikation BIT

zurücksenden.

II. Allgemeine Informationen IC F3

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816./25.06.2015 Med/Das

II. Allgemeine Informationen IC F3

Organisation IC

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916./25.06.2015 Med/Das

III. Projektstruktur

KV / Verträge / Rechnungen

Projekt

TP 2 TP 3 ÜKTP 1

IO 2IO 1 IO 3 IO 4IO 4

Unterhalt

Ausbau

1.3100

3.5100

Kostenstellen

Teilprojekt/

Inventarobjekte

Kostenträger

Finanzierungskonten

Kostenart

Kontenplan

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1016./25.06.2015 Med/Das

III. Projektstruktur

PS-Plan KV / Verträge / Rechnungen

80030 EP SA TUSI

66

TP 2

Tunnel / Geotechnik

T 06.08.66.555.00

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1116./25.06.2015 Med/Das

III. Projektstruktur

KV / Verträge / Rechnungen

Kostenstelle = Inventarobjekte (IO)

• Jedes Inventarobjekt hat eine eindeutige Nummer, die sich wie folgt

zusammensetzt:

Geographische Koordinaten Objektklasse / Objekt-Nr.

Bsp: 04.(Uri) 02.(N2) 48.(Abschnitt) 427.01(Objekt-Nr. nach Verzeichnis)

• Ansprechpartner für die BHU in Sachen IO ist der Projektleiter

• Zurzeit wird die Nummerierung und Bezeichnung der Inventarobjekte

überarbeitet.

Kanton Strasse Abschnitt Objekt-Nr. (5stellig)

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III. Projektstruktur

KV / Verträge / Rechnungen

Kostenträger = Finanzierungskonti

• Es gibt zwei Geldquellen und 6 Finanzierungskonti

• Übrige Spezialfinanzierung = Geldquelle

Ausbau

Unterhalt Finanzierungskonti

Betrieb

• Infrastrukturfonds (IF) = Geldquelle

Engpassbeseitigung

Netzfertigstellung Finanzierungskonti

Agglomerationsverkehr

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III. Projektstruktur Aufbau Kontenplan

Kostenart = Kostenarten Kontenplan ASTRA

Bsp.: 1.2100 = 1.(Projektierung) und 2100 (Bauherrenunterstützung)

Hauptkostenarten

P/L/R

Koste

n-

art

en

grün = bebuchbar

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1416./25.06.2015 Med/Das

III. Projektstrukur KP Planbeilagen

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1516./25.06.2015 Med/Das

III. Projektstruktur

KV Formulare

Ausbau

Unterhalt

Engpass

F3-Kostenvoranschlag

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1616./25.06.2015 Med/Das

IV. Vertragswesen

Schwellenwerte für Anwendung

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1716./25.06.2015 Med/Das

Allgemein:

• Die Richtigkeit der Offerte ist schriftlich mittels Unterschrift

und Firmenstempel zu bestätigen.

Verträge < CHF 230’000,

• werden durch IC-Vertrag anhand der Offertunterlagen

erstellt.

IV. Vertragswesen

Aufgaben BHU/Planer

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1816./25.06.2015 Med/Das

Verträge > CHF 230’000,

• Vertragsentwurf mit dem Vertragsgenerator-ASTRA für

Ausschreibung vorbereiten, bei Bedarf an IC-V zur Kontrolle

geben.

• Der Vertragsentwurf ist im xml- und pdf-Format zu sichern.

• Nach Zuschlagsentscheid den Vertragsentwurf (xml) soweit

wie möglich ergänzen (Unternehmerangaben,

Fristen/Termine, Versicherung, Ansprechpersonen,

Verteiler, etc.) und per Mail an IC-Vertrag zur Fertigstellung

senden.

IV. Vertragswesen

Aufgaben BHU/Planer

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1916./25.06.2015 Med/Das

Bei Planer-, Dienstleistungs- und Lieferverträgen verlangt

das ASTRA grundsätzlich keine Sicherheitsleistungen.

Sicherheiten bei Werkverträgen:

• Für Werkverträge mit Vorauszahlungen

• Immer Erfüllungsgarantie (Bankgarantie, auf erstes

Verlangen) in der Höhe der zu leistenden Vorauszahlung

für die Dauer bis zur vollständigen Lieferung/Erfüllung.

IV. Vertragswesen

Sicherheiten während Leistungserbringung

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2016./25.06.2015 Med/Das

• Für die Erfüllung des Vertrages:

In der Regel Sicherstellung mit Barrückbehalt

• Vertragssumme < 50’000: keine Sicherheit

• Vertragssumme > 50’000 < 230’000: 10% des

Leistungswertes

• Vertragssumme > 230’000: 5% des Leistungswertes

max. 2 Mio.

• Kein Rückbehalt auf Regie- und Teuerungsrechnungen

• Der Rückbehalt wird mit Genehmigung der

Schlussrechnung ausbezahlt.

IV. Vertragswesen

Sicherheiten während Leistungserbringung

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2116./25.06.2015 Med/Das

• Für die Haftung gegen Mängel, Solidarbürgschaft

• Definition Haftungsbetrag gemäss SIA 118, Art. 181.2

‘Der Haftungsbetrag des Bürgen bemisst sich nach der

Totalsumme der vom Bauherr für das gesamte Werk zu

leistenden Vergütungen aller Art.’

d.h. inkl. Regie, Teuerung und Mehrwertsteuer.

• Haftungsbetrag:

• Bei Verträgen < CHF 230’000 wird auf eine

Sicherheit verzichtet.

• Bei Verträgen > CHF 230’000 beträgt der

Haftungsbetrag 5% von der Totalsumme, max. 2 Mio.

• Laufzeit, die Solidarbürgschaft ist für eine Dauer von

5 Jahren ab Annahme zu leisten.

IV. Vertragswesen

Sicherheiten bei WV nach der Abnahme

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2216./25.06.2015 Med/Das

Gültig für Erfüllungsgarantie und Solidarbürgschaft

• Vorlage; es ist die Vorlage des Bauherrn zu verwenden.

• Als Solidarbürge/Erfüllungsgarant werden angenommen:

• CH-Banken, die dem Bankengesetz unterworfen sind.

• Ausländische Banken mit einem langfristigen Rating

von mindestens AA (Rating-Agentur muss von FINMA

anerkannt sein).

• Versicherungsgesellschaften, die von der FINMA zur

Ausstellung von Kautionsversicherungen ermächtigt

sind.

IV. Vertragswesen

Sicherheiten

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2316./25.06.2015 Med/Das

Versicherungen Bauherr ASTRA

• Der Bund ist ‘Selbstversicherer’, somit schliesst das ASTRA

in der Regel weder eine Bauwesen- noch eine

Bauherrenhaftpflichtversicherung ab.

Verlangte Versicherungen der Auftragnehmer

IV. Vertragswesen

Versicherungen

Planer Unternehmer

Arbeitsvolumen Berufshaftpflicht-

versicherung

Bautenschäden reine

Vermögensschäden

Betriebshaftpflicht

bis CHF 10 Mio. CHF 10 Mio. CHF 5 Mio. CHF 10 Mio.

CHF 10 – 50 Mio. CHF 20 Mio. CHF 10 Mio. CHF 20 Mio.

über CHF 50 Mio. CHF 30 Mio. CHF 15 Mio. CHF 40 Mio.

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Bauherrenunterstützungs- und Planerleistungen

• Bei laufenden Verträgen Verfahren gemäss Vertrag. Eine

Anpassung an die SIA 126 kann nach Rücksprache mit dem

ASTRA erfolgen.

• Bei neuen Verträgen gemäss SIA 126.

• Die SIA Norm 126 ist eine Vertragsnorm. Gemäss SIA-

Reglement r48 muss sie somit im Vertrag als

Vertragsbestandteil bezeichnet werden damit sie

Rechtsverbindlichkeit erlangt.

IV. Vertragswesen

Preisänderungsverfahren Dienstleistung

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2516./25.06.2015 Med/Das

• Nebenkosten, welche nicht in den Ansätzen eingerechnet

sind, werden gemäss Vertragsvorlage Art. 4.2 nach

nachgewiesenem Aufwand vergütet, somit entfällt eine

Preisänderungsberechnung.

• Wurden im Vertrag für Nebenkosten Einheitspreise

definiert, werden Preisänderungen nach dem gleichen

Verfahren wie die Honorare berechnet.

IV. Vertragswesen

Preisänderungsverfahren Dienstleistung

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2616./25.06.2015 Med/Das

• Der KBOB-Leitfaden zur Verrechnung von Preisänderungen

Ausgabe 2012, letzte Änderung 14.04.2015 ist ein

hilfreiches Dokument.

• Im ASTRA angewendete Verfahren:

• Produktionskostenindex auf NPK-Kostenmodellen

(PKI-NPK) => Standardverfahren (SIA-Norm 123)

• Objektindexverfahren (OIV), (SIA-Ordnung 121)

• Gleitpreisformel (GPF), (SIA-Norm 122)

• Das Verfahren mit Mengennachweis (SIA-Norm 124)

und das PKI nach Bausparten sollen nur nach

Rücksprache angewendet werden.

IV. Vertragswesen

Preisänderungsverfahren Bauleistungen

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2716./25.06.2015 Med/Das

• Die SIA Normen und Ordnungen zur Teuerung sind

Vertragsnormen. Gemäss SIA-Reglement r48 müssen sie

somit im Vertrag als Vertragsbestandteil bezeichnet werden

damit sie Rechtsverbindlichkeit erlangen.

• Die Wahl des Verfahrens erfolgt nach den Grundsätzen

des KBOB-Leitfaden zur Verrechnung von

Preisänderungen.

• Das Verfahren ist vor der Ausschreibung zu definieren und

im Vertragsentwurf anzugeben.

IV. Vertragswesen

Preisänderungsverfahren Bauleistungen

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2816./25.06.2015 Med/Das

• Liegt die Ausführung im gleichen Jahr wie die

Angebotseingabe (Stichtag) kann im Normalfall auf eine

Preisänderungsberechnung verzichtet werden.

• Regiearbeiten sollen mit den zum Zeitpunkt der Ausführung

anwendbaren Regieansatz abgerechnet werden, somit

entfällt eine Teuerungsabrechnung.

IV. Vertragswesen

Preisänderungsverfahren Bauleistungen

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2916./25.06.2015 Med/Das

Fragen ?

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3016./25.06.2015 Med/Das

Pause

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3116./25.06.2015 Med/Das

V. Rechnungswesen

Anforderungen an Rechnungen

• Leistungen für Ausbau und Unterhalt sollen zusammen in

Rechnung gestellt werden, separate Rechnungsstellung für

Engpass und Betrieb.

• Aufteilung der Leistungen gemäss Vertrag (Kostenmatrix)

nach Projektstrukturelement (TP und IO) sowie Kostenarten.

• Jeder Rechnung ist das ausgefüllte ASTRA-Rechnungs-

deckblatt beizulegen.

Ausnahmen:

• Dienstleistungen/Lieferungen: Verträge < CHF 10‘000

• Bauleistungen: Verträge < CHF 50‘000

• Landerwerbsgeschäfte

• Rechnungen ohne Vertrag

.

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3216./25.06.2015 Med/Das

• Die Kontierung (Finanzierungskonto, IO, Kostenart) sowie

Eingangsdatum sind direkt auf Rechnung zu dokumentieren.

• Die Rechnung ist 1-fach adressiert an das ASTRA an die im

Vertrag angegebene Stelle einzureichen.

• Jeder Rechnung ist ein nachvollziehbarer Leistungsbeleg

beizulegen.

• Leistungsbeleg Dienstleistungen: Arbeitsrapporte mit

Doppelunterschrift, Detail-/Drittbelege für Nebenkosten

• Leistungsbeleg Bauleistungen: Gegenseitig anerkannte

Massurkunde. Bei Abschlagszahlungen bleibt diese bei

der öBL, der Rechnung ans ASTRA ist nur der

Zusammenzug beizulegen.

V. Rechnungswesen

Anforderungen an Rechnungen

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3316./25.06.2015 Med/Das

• Jeder Rechnung ist grundsätzlich ein Einzahlungsschein

beizulegen.

• Eine Schlussrechnung ist als solche zu bezeichnen.

Beilagen zur Schlussrechnung bei Werkverträgen:

gegenseitig anerkannte Massurkunde, Abnahmeprotokoll

und ab CHF 230’000 Totalsumme (geleisteter Vergütungen

jeder Art) Solidarbürgschaft.

• Die Teuerung ist separat in Rechnung zu stellen.

Negative Teuerung (Guthaben Bauherr) bis kumuliert CHF

50’000 zu einem späteren Zeitpunkt mit positiver Teuerung

resp. mit Schlussrechnung gegenverrechnen. Guthaben

> CHF 50’000 mit nächster Teilrechnung gegenverrechnen.

V. Rechnungswesen

Anforderungen an Rechnungen

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3416./25.06.2015 Med/Das

• Regie ist separat in Rechnung zu stellen. Eine Rechnung

pro Regieauftrag ist nicht erforderlich.

• Nebenkosten der Planer sollen nicht separat zu

Honorarleistungen in Rechnung gestellt werden.

• Leistungen von Nachträgen sollen zusammen mit

Leistungen aus dem Grundvertrag in Rechnung gestellt

werden, ev. Gliederung nach Rücksprache mit Projektleiter.

• Leistungen pro Jahr abrechnen, nicht jahresübergreifend.

Jedoch keine Rechnungsstellung pro Monat erforderlich.

V. Rechnungswesen

Anforderungen an Rechnungen

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3516./25.06.2015 Med/Das

• Bitte Büroklammern verwenden, nicht Heften → Scannen.

• Bitte Papierformat nicht grösser als A4 → Scannen.

• Rechnungsbetrag muss nicht auf 5 Rappen auf- resp.

abgerundet werden. Wir bezahlen wie von Auftragnehmer in

Rechnung gestellt, wenn formell und materiell korrekt.

• Vom ASTRA zurückgewiesene Rechnungen, bei erneuter

Einreichung Vermerk anbringen, dass es sich um

Zweiteinreichung handelt.

V.Rechnungswesen

Anforderungen an Rechnungen

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3616./25.06.2015 Med/Das

• Die Zahlungsfrist beginnt mit Eingang der ordnungsgemäss

abgefassten Rechnung bei der ersten Prüfstelle.

ordnungsgemäss = Unterlagen sind korrekt und vollständig.

• Bei Prioritären und Schlüsselprojekten beträgt die

Zahlungsfrist 45 Tage, bei den übrigen Projekten 30 Tage.

• Eine Rechnung soll in der Regel innerhalb von sechs

Kalendertagen geprüft und weitergeleitet werden. Kritisch

sind Rechnungen mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen und

mehr als einer externen Prüfstelle.

Die Stellvertretung während längeren Abwesenheiten muss

sichergestellt sein.

V.Rechnungswesen

Durchlaufzeiten einer Rechnung

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V. Rechnungswesen

Neues Rechnungsmerkblatt

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3816./25.06.2015 Med/Das

V. RechnungswesenNeues Rechnungsdeckblatt (RD) Dienstleistung

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3916./25.06.2015 Med/Das

V. RechnungswesenNeues Rechnungsdeckblatt (RD) Dienstleistung

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4016./25.06.2015 Med/Das

V. Rechnungswesen

Neues Rechnungsdeckblatt (RD) Bauleistung

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4116./25.06.2015 Med/Das

V. Rechnungswesen

Neues Rechnungsdeckblatt (RD) Bauleistung

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4216./25.06.2015 Med/Das

V. Rechnungswesen

Neues Rechnungsdeckblatt (RD) Bauleistung

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4316./25.06.2015 Med/Das

V. Rechnungswesen

Neues RD, Aufgaben und Ablauf

• Der Rohling des Deckblattes (grüne Felder) wird von der

Filiale erstellt und nach allseitiger Vertragsunterzeichnung

dem Auftragnehmer per Mail zugestellt.

• Der Auftragnehmer erstellt und aktualisiert (gelbe Felder)

mit jeder Rechnung das Deckblatt und sendet dieses

zusammen mit der Rechnung an die im Vertrag angegebene

Prüfstelle.

• Keine Rechnungsdeckblätter:

• Dienstleistungen/Lieferungen: Verträge < CHF 10‘000

• Bauleistungen: Verträge < CHF 50‘000

• Landerwerbsgeschäfte

• Rechnungen ohne Vertrag

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4416./25.06.2015 Med/Das

• Die erste Prüfstelle prüft die Vollständigkeit und hält das

Eingangsdatum der ordnungsgemäss abgefassten

Rechnung fest.

ordnungsgemäss = Unterlagen sind korrekt und vollständig.

Beginn Zahlungsfrist (Ausnahme bei Schlussrechnung,

Beginn Zahlungsfrist Datum Prüfentscheid der ersten

Prüfstelle)

V. Rechnungswesen

Neues RD, Aufgaben und Ablauf

Feld für Datum Eingang der

Rechnung

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4516./25.06.2015 Med/Das

• Rechnungsdatum: Datum Erstellung der Rechnung

• Rechnungsnummer: Rechnungsnummer Auftragnehmer

• Leistungszeitraum: Zeitraum der Leistungserbringung (nicht

jahresübergreifend)

• Abrechnungsart: aus Dropdown auswählen, (Rechnungsart

‘Auswahl’ gibt es in Filiale Zofingen nicht)

V. Rechnungswesen

Neues RD, Eingaben Auftragnehmer

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4616./25.06.2015 Med/Das

• Nr.: x-te Rechnung zum Vertrag

• Rechnungsart: aus Dropdown auswählen, Rechnungsart

‘Nebenkosten’ gibt es in Filiale Zofingen nicht.

Nebenkosten sollen nicht separat in Rechnung gestellt

werden.

V. Rechnungswesen

Neues RD, Eingaben Auftragnehmer

Honorar usw. beinhaltet

sämtliche Dienstleistungen,

Landerwerb und Nebenkosten

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4716./25.06.2015 Med/Das

V. Rechnungswesen

Neues RD, Eingaben Auftragnehmer

Rechnungsbeträge RD Dienstleistung

Betrag gleich wie Rechnungs-

betrag auf Rechnung

Wird von der Filiale

ausgefüllt, in der Regel

nicht ändern

Zeile zum Runden der

Beträge

Darstellung: In Rechnungsperiode

erbrachte Leistungen gleich Forderung

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4816./25.06.2015 Med/Das

V. Rechnungswesen

Neues RD, Eingaben Auftragnehmer

Rechnungsbeträge RD Bauleistung

Wird von der Filiale

ausgefüllt, in der Regel

nicht ändern

Zeile zum Runden der

Beträge

Betrag gleich wie Rechnungs-

betrag auf Rechnung

Darstellung: Totalleistungen von Vertragsbeginn

bis Datum Rechnungsstellung abzüglich bisherige

Zahlungen gleich neue Forderung

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4916./25.06.2015 Med/Das

V. Rechnungswesen

Neues RD, Eingaben Auftragnehmer

Rechnungsbeträge RD Bauleistung

Mit der gewählten Darstellung wird bei der Schlussrechnung

(SR) der Rückbehalt der bisherigen Abschlagszahlung nicht

automatisch aufgerechnet.

Massnahmen:

• Rückbehalt separat in Rechnung stellen, gemeinsam mit SR

einreichen oder in der Spalte Rückbehalt den Rückbehalt

der Abschlagszahlungen als plus Wert eintragen.

Beispiel:

auszuzahlender Rückbehalt bei

SR aus Abschlagszahlungen

= 20’000 x 10% = 2’000

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5016./25.06.2015 Med/Das

V. Rechnungswesen

Neues RD, Eingaben Auftragnehmer

Rechnungsfreigabe RD Bauleistung

Abweichung zum Terminplan

angeben, wenn Null, dann Null

eintragen.

Angabe der Leistungserhebung,

Ausmasse nach theoretischem Ausmass nur

nach Rücksprache mit dem PL ASTRA

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5116./25.06.2015 Med/Das

V. Rechnungswesen

Neues RD, Eingaben Auftragnehmer

Auflistung der gestellten

Rechnungen

Auflistung der vom ASTRA

genehmigten Nachträge

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5216./25.06.2015 Med/Das

V. Rechnungswesen

Ablösung altes RD in laufenden Verträgen

• Bis Ende 2015 soll die Ablösung erfolgt sein.

• Die BHU ist verantwortlich für die Ablösung. Die Filiale hat

hierzu eine Anleitung erstellt, siehe nachfolgende Folien.

• In der Filiale Zofingen wurden bisher die RD für

Bauleistungen von der öBL ausgefüllt, ob dies auch nach

dem Wechsel aufs neue RD so bleibt, entscheidet die

Projektorganisation. Allenfalls sind die Unternehmer durch

die öBL/BHU zu schulen.

• Die Ablösung pro Projekt soll erst nach Rücksprache mit

IC-Filiale erfolgen.

• Zurzeit wird die Nummerierung und Bezeichnung der

Inventarobjekte überarbeitet, eine Anpassung dieser darf

nur nach Rücksprache mit dem IC Filiale erfolgen.

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5316./25.06.2015 Med/Das

V. Rechnungswesen

Ablösung altes RD, Anleitung RD Dienstleistung

Prozentuale Aufteilung:

Nur ausfüllen bei fixem Kostenteiler, z.B.:

bei einem IO beträgt der Anteil Ausbau

40% und der Anteil Unterhalt 60%

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5416./25.06.2015 Med/Das

V. Rechnungswesen

Ablösung altes RD, Anleitung RD Dienstleistung

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5516./25.06.2015 Med/Das

VI. IP / Trend / LA

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5616./25.06.2015 Med/Das

• Die Leistungsabgrenzung wird im Zeitraum Mitte Okt. bis

Mitte Nov. erstellt, Überprüfung Mitte Dez.

• Gem. Finanzhaushaltsgesetz des Bundes sind alle

erbrachten Lieferungen, Planer- und Bauleistungen am

Ende des Rechnungsjahres leistungsbezogen abzugrenzen.

Damit wird sichergestellt, dass der ganze Aufwand eines

Jahres dem Jahr zugeordnet wird, in dem er geleistet wird.

• Seit 2013 sind grundsätzlich alle Verträge abzugrenzen. Im

Sinne der Wesentlichkeit entscheidet das ASTRA anfangs

Oktober bei welchen Verträgen eine Abgrenzung

durchzuführen ist.

• Gliederung pro Vertrag und nach Finanzierungskonto

(A/U/E).

VI. IP / Trend / LA

Leistungsabgrenzung, Grundlagen

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5716./25.06.2015 Med/Das

• Leistungen sind immer netto anzugeben, d.h. abzüglich

Rabatt/Skonto, inkl. MWSt. ohne Abzug eines allfälligen

Garantierückbehaltes. Der Garantierückbehalt wird zentral

abgegrenzt und der Filiale bei Auszahlung gutgeschrieben.

• Der abgegrenzte Betrag wird dem VAK des Folgejahres

gutgeschrieben. D.h. Ende Jahr wird das Rechnungsjahr

geschlossen und es können keine Rechnungen mehr

diesem angewiesen werden. Das Geld wird ins Folgejahr

transferiert.

• Bei der Nachprüfung sind Abweichungen von (+/-30%)

zwischen der Leistungsabgrenzung und den effektiv

bezahlten Beträgen schriftlich zu begründen.

VI. IP / Trend / LA

Leistungsabgrenzung, Grundlagen

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5816./25.06.2015 Med/Das

Behandlung von Zahlungsplänen

• I.d.R. bildet der Zahlungsplan die geleistete Arbeiten

ziemlich genau ab.

keine Abgrenzung erforderlich, Budgetierung nach

Zahlungsplan

• Ausnahme: Bei erheblichen Differenzen zwischen Leistung

und Zahlungsplan muss eine Abgrenzung durchgeführt

werden, resp. der Zahlungsplan ist anzupassen.

VI. IP / Trend / LA

Leistungsabgrenzung, Spezialfälle

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5916./25.06.2015 Med/Das

Behandlung von Vorauszahlungen bei Lieferungen

• Wird als erbrachte Leistung betrachtet.

keine Abgrenzung erforderlich, Budgetierung nach

Geldfluss

Aufteilung der Installationsglobale

• Der verrechnete Anteil innerhalb der Rechnungsperiode

wird als erbrachte Leistung betrachtet.

keine Abgrenzung erforderlich, Budgetierung nach

Geldfluss

VI. IP / Trend / LA

Leistungsabgrenzung, Spezialfälle

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6016./25.06.2015 Med/Das

Teuerung und Regie

• Sind wie ‚normale‘ Leistungen abzugrenzen.

Abgrenzung erforderlich, Budgetierung nach

Leistung

Behandlung von unbereinigten Nachtragsofferten

• Sind in der Leistungsabgrenzung zu berücksichtigen.

• Es gilt das Vorsichtsprinzip. Es wird nur der Betrag

abgegrenzt, den die Bauherrschaft im Moment des

Abgrenzungszeitpunktes akzeptiert hat.

Abgrenzung erforderlich, Budgetierung nach

Leistung

VI. IP / Trend / LA

Leistungsabgrenzung, Spezialfälle

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6116./25.06.2015 Med/Das

Nicht verrechnete Leistungen von Vorjahren

• Leistungen von Vorjahren, die seit Vertragsbeginn erbracht

aber noch nicht verrechnet wurden, müssen abgegrenzt

werden, ohne Abzug Garantierückbehalt.

Abgrenzung erforderlich, Budgetierung nach

Leistung

VI. IP / Trend / LA

Leistungsabgrenzung, Spezialfälle

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6216./25.06.2015 Med/Das

VI. IP / Trend / LA

Leistungsabgrenzung, Formular Abgrenzung

Leistungen laufendes Jahr

Leistungen Vorjahre, die bis Ende

Vorjahr nicht bezahlt wurden.

Unbereinigte Leistungen Vorjahre und

laufendes Jahr, welche bis Ende lauf. Jahr

nicht bereinigt sind.

‘Total Leistungen laufendes Jahr’Bezahlte Leistungen bis Ende

Vorjahr als Info zu Punkt 1.5

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6316./25.06.2015 Med/Das

VI. IP / Trend / LA

Leistungsabgrenzung, Formular Abgrenzung

569’176.20, Total bezahlte Leistungen bis Ende Vorjahr

Rückbehalt

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6416./25.06.2015 Med/Das

VI. IP / Trend / LA

Leistungsabgrenzung, Formular Überprüfung

‘Total Leistungen laufendes Jahr’,

gemäss Formular Abgrenzung

Dieser Betrag wurde vom

Geschäftsjahr 2014 aufs

Geschäftsjahr 2015 übertragen.

Delta (Spalte 7) > +/- 30% zu Spalte 5 ist eine Begründung

erforderlich, Begründung kann auch heissen, es sind noch nicht

alle Leistungen bis 31.5.2015 verrechnet, dann ist die

Leistungsabgrenzung zu bestätigen oder anzupassen.

Bezahlte Leistungen ohne Abzug

Barrückbehalt (Spalte 1,4 und 6)

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6516./25.06.2015 Med/Das

VI. IP / Trend / LA

Leistungsabgrenzung, Formular Überprüfung

Überprüfung ob Zuordnung auf die

Jahre korrekt

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6616./25.06.2015 Med/Das

Projektkredit

• Projektkredit entspricht dem Gesamtkredit des Projektes

• Gliederung nach Finanzierungskonto (A/U/E) und

Hauptkostenart (P/L/R)

• Kreditgenehmigung und Freigabe

• Projektierungskredit wird am Projektstart freigegeben.

Mutieren nach Genehmigung GP/EP, AP/MK, DP/MP

• Landerwerbskredit wird nach Genehmigung AP

freigegeben.

• Realisierungskredit wird nach Genehmigung DP/MP

freigegeben.

• Der Projektkredit kann nicht grösser sein, als der

genehmigte KV inkl. Mutationen.

VI. IP / Trend / LA

Voranschlagskredit, Kredite im Projektgeschäft

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6716./25.06.2015 Med/Das

Voranschlagskredit (VAK)

• Der VAK entspricht dem Jahresbudget / Jahrestranche.

• Er ist gegliedert nach Finanzierungskonto (A/U/E) und

Hauptkostenart (P/L/R).

• Der VAK wird im Herbst des Vorjahres im Rahmen der

Investitionsplanung beantragt, die definitive Zuteilung erfolgt

anfangs Jahr.

VI. IP / Trend / LA

Voranschlagskredit, Kredite im Projektgeschäft

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6816./25.06.2015 Med/Das

• Die Überwachung und Steuerung des VAK erfolgt

vierteljährlich mittels Trendmeldungen (Prognosen).

• Die Prognose ist nach den Grundsätzen (Grundlagen

und Spezialfälle) der Leistungsabgrenzung zu ermitteln.

• Weicht die Prognose vom genehmigten VAK ab, ist diese zu

genehmigen. Die Prognose entspricht dann dem

Jahresbudget.

VI. IP / Trend / LA

Voranschlagskredit, Überwachung u. Steuerung

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6916./25.06.2015 Med/Das

• Die IP wird halbjährlich (Februar und August) erstellt.

• Sie wird projektweise gegliedert nach Finanzierungskonto

(A/U/E) und Hauptkostenart (P/L/R).

• Die Jahrestranchen sind nach den Grundsätzen

(Grundlagen und Spezialfälle) der Leistungsabgrenzung zu

erstellen.

• In der Spalte aktuelles Jahr sind alle bis Ende Vorjahr

erbrachten aber nicht verrechneten Leistungen sowie die

Leistungen des aktuellen Jahres aufzurechnen.

VI. IP / Trend / LA

Investitionsplanung (IP), Grundlagen

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7016./25.06.2015 Med/Das

VI. IP / Trend / LA

Investitionsplanung (IP), Jahrestranche

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7116./25.06.2015 Med/Das

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