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aquatop Chlorin flüssig
EG-Sicherheitsdatenblatt
Druckdatum: 10.03.2010 Seite 1 von 13
BHM Chemikalienhandel GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
1. Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Firmenbezeichnung
Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung
aquatop Chlorin flüssig
Verwendung des Stoffes/der Zubereitung
Industriezweig: Chemische und Chemisch- Technische Industrie
Einsatzart: chemisch - technisches Zwischenprodukt
Desinfektions- und Oxidationsmittel zur Schwimmbadwasser- Aufbereitung
Bezeichnung des Unternehmens
BHM Chemikalienhandel GmbHFirmenname :
Torfweg 4Straße :
D-88356 OstrachOrt :
Telefon : 07585/9312-0 Telefax : 07585/9312-94
Außerhalb der Geschäftszeiten: Informationszentrale für Vergiftungen, Freiburg
0761-2704361 oder 0761-2704305
Auskunftgebender Bereich :
2. Mögliche Gefahren
Einstufung
Gefahrenbezeichnungen : Ätzend, Umweltgefährlich
R-Sätze:
Verursacht Verätzungen.
Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
C ätzend
Zusätzliche Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt
R31 - Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
R34 - Verursacht Verätzungen.
3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Chemische Charakterisierung ( Stoff )Wässrige Lösung von Natriumhypochlorit mit 13% Aktivchlor, NaOCI
Gefährliche Inhaltsstoffe
EG-Nr. CAS-Nr. Bezeichnung Anteil Einstufung
7681-52-9 13 % C, N R34-31-50231-668-3 Natriumhypochloritlösung ...%Cl aktiv
Der volle Wortlaut der aufgeführten R-Sätze ist in Abschnitt 16 zu finden.
Index-Nummer : 017-011-00-1
Weitere Angaben
R31 - Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
R34 - Verursacht Verätzungen.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Allgemeine Hinweise
Nach Einatmen
Revisions-Nr.: 5,00 Überarbeitet am: 17.09.2009 D - DE
aquatop Chlorin flüssig
EG-Sicherheitsdatenblatt
Druckdatum: 10.03.2010 Seite 2 von 13
BHM Chemikalienhandel GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Für Frischluft sorgen. Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft
bringen. Verletzten ruhig lagern, vor Unterkühlung schützen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren
lassen. Ehestmöglich Dexamethason-21-isonicotinat (z.B. Auxiloson- Dosier-Aerosol) tief einatmen
lassen: 4 Hübe zu Beginn, danach alle fünf Minuten zwei weitere Hübe bis zur Leerung der ersten
Packung. Danach stündlich ein Hub. Ärztliche Behandlung notwendig.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen
mit: Wasser. Abtupfen mit Polyethylenglycol 400. Wenn Reiz oder Ätzsymptome auftreten, Arzt
aufsuchen
Nach Hautkontakt
Schnelles Handeln ist äusserst wichtig. Sofort min. 10 Min bei gespreizten Lidern mit viel sauberem
Wasser oder Augenwaschlösung gründlich spülen. Sofort augenärztlichen Rat einholen
Nach Augenkontakt
Je nach Magenkapazität 1/2 l und mehr (lauwarmes) Wasser zu trinken geben.
Sofort Wassers verabreichen. Keinesfalls Zeit verlieren! Keinesfalls Speiseöle, Rizinus, Milch oder
Alkohol geben. Auch keine A-Kohle oder "neutralisierenden" sauren Flüssigkeiten verabreichen!
Erbrechen nicht anregen. Bei wahrscheinlich spontan eintretendem Erbrechen Kopf zumindest in
Seitenlage - viel besser in Tieflage - bringen (höchste Aspirationsgefahr!). Baldmöglichst Notarzt zur
Unfallstelle rufen.
Kein Erbrechen einleiten. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken
Hinweise für den Arzt
Revisions-Nr.: 5,00 Überarbeitet am: 17.09.2009 D - DE
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EG-Sicherheitsdatenblatt
Druckdatum: 10.03.2010 Seite 3 von 13
BHM Chemikalienhandel GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Handelsübliche (auch konzentrierte) Natriumhypochlorit- Lösungen (N.) sind, abgesehen von der
ausgeprägten irritativen bis korrosiven Wirkung auf Schleimhäute und Haut, nur bei Ingestion und
Inhalation der Aerosole gesundheitsschädigend. Erhitzte (> ca. 35 Grad C) oder mit anderen
Chemikalien (Säuren, oxidierbare Stickstoffverbindungen) gemischte Lösungen bergen allerdings
zusätzlich ein erhebliches inhalatives Risiko durch sich daraus entwickelnden Dämpfen, die Chlor,
Chloroxide, aktivierten Sauerstoff bzw. Chloramine enthalten können.
- Symptomatik der akuten Vergiftung:
- Augen: konzentrationsabhängig Hyperämie, Konjunktivitis, Blepharospasmus bis
Corneatrübung und -nekrose
- Haut: Irritation (3 - 7%ige Lösung) bis Verätzung (> 10%ige Lösung); Resorptivwirkungen
wohl nur im Extremfall zu erwarten
- Inhalation (Bedingungen s.o.): Tussis, Dyspnoe, Nausea, Emesis, pathologische Atemgeräusche,
Schmerzen beim Atmen, Vertigo, Konjunktivitis, Rhinitis, retrosternaler Schmerz,
Extremfall Kephalgie, Tachykardie, Hypotonie; toxisches Lungenödem im
- Ingestion: Hyperämie, Ödeme, Ösophagus-Verätzungen und -Strikturen, Ulcera;
ggf. Aspirationspneumonie Resorption (nur bezogen auf N.): keine speziellen Angaben
verfügbar (auch nicht aus Tierexperimenten); (vorausgesetzt bei letalen Dosen): Hypotonie,
Delirium, Koma/Schock
- Hinweise für die Erste ärztliche Hilfe:
Augenkontakt sollte nach Erstbehandlung (Spülung mit Wasser, dann physiologische
Kochsalzlösung, Schmerzbehandlung mit Lidocain, steriles Abdecken) die sofortige Konsultation
eines Ophthalmologen zur Folge haben.
Nach Hautverätzungen gründlichste Dekontamination mit Wasser, dann mit physiologischer
Kochsalzlösung vornehmen (evtl. Flumetason-Schaumspray auftragen).
Nach inhalativer Vergiftung ist die Lungenödemprophylaxe fortzusetzen. Cave symptomarme
Latenzzeit. Ein toxisches Lungenödem kann röntgenologisch im Anfangsstadium in einer
Thoraxaufnahme ca. 8 h nach der Intoxikation erkannt werden (perihiläre Trübungen).
Eine Röntgenaufnahme unmittelbar nach der Vergiftung gibt die Möglichkeit eines späteren
Vergleiches.
- Eine Thrombozytenzählung (signifikanter Anstieg deutet auf eine beginnende alveoläre
Läsion hin) als frühdiagnostische Maßnahme ist außerdem zu empfehlen. Hilfreich ist
auch die Beobachtung der Entwicklung der Lungenfunktionsparameter (VC, FEV1,
Tiffeneau-Index FEV1/VC, Raw, SRaw, FRC, pO2, pCO2). Zusätzlich sind Herzfunktion
und Blutparameter (vor allem Hämolyse-relevante) laufend zu kontrollieren.
Nach oraler Intoxikation darf in schweren Fällen eine Magenspülung nur sehr vorsichtig und
unmittelbar nach der Vergiftung erfolgen (schwere Schädigung der Schleimhäute durch stark
alkalische Reaktion möglich).
Die Sinnfälligkeit der Empfehlung einer Magenspülung nur innerhalb 15 min nach Ingestion ist
allerdings aus Gründen der Praktikabilität anzuzweifeln. Deshalb sollte, zumal resorptive Effekte
kaum größere Relevanz besitzen, der Verdünnungstherapie Vorzug gegeben werden.
A-Kohle sollte nicht verwendet werden, um eine ggf. notwendige Gastroskopie nicht zu behindern.
Weitere vordringliche Maßnahmen sind:
Schmerz- und Schockbekämpfung,
Ausgleich der Störungen im Säure-Basen-Haushalt,
Einsatz von Glucocorticoiden zur Prophylaxe von Ödem- und Striktur- Bildung.
Zu kontrollieren sind insbesondere die Kreislaufparameter, die Lungenfunktion und das Blutbild.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Kohlendioxid (CO2). Löschpulver odeWassersprühstrahl
Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
Löschmaßnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen
Geeignete Löschmittel
Revisions-Nr.: 5,00 Überarbeitet am: 17.09.2009 D - DE
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Druckdatum: 10.03.2010 Seite 4 von 13
BHM Chemikalienhandel GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Laugenunbeständige Löschmittel
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
Besondere Gefährdungen durch den Stoff oder die Zubereitung selbst, seine Verbrennungsprodukte
oder entstehende Gase
Produkt selbst brennt nicht. Löschmaßnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen . Wässrige Lösung
kann jedoch in konzentrierter Form bei Kontakt mit Stoffen wie Salzsäure und Wasserstoffperoxid,
Sauerstoff abspalten und so brandfördernd wirken. Umliegende Gebinde und Behälter mit
Sprühwasser kühlen. Behälter wenn möglich aus der Gefahrenzone bringen. Drucksteigerung und
Berstgefahr beim Erhitzen.
Zündquellen beseitigen. Laugenbeständige Geräte verwenden. Nicht in die Kanalisation gelangen
lassen.
Im Brandfall Entstehung gefährlicher Dämpfe (Chlorwasserstoff, Chlorgas) möglich. Gefährdetes
Gebiet in Windrichtung absperren. Anwohner warnen.
Achtung! Gefährliche Zersetzungsprodukte können entstehen.
Chlorwasserstoff-Nebel Chlor, Dichloroxid Im Brandfall ist sowohl auf saure Umsetzprodukte als auch
auf die stark alkalische Hypochlorit-Lösung zu achten.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen . Bei massiver Schadstoffeinwirkung Dicht
schließenden Spezialanzug tragen.
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Produkt selbst brennt nicht.
Zusätzliche Hinweise
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Ungeschützte Personen fernhalten. Atemschutzgerät anlegen. Schutzausrüstung tragen.
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Universalbindemittel) aufnehmen.
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen
Eindringen in Kanalisation, Gruben und Keller verhindern. Mit reichlich Wasser verdünnen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Universalbinder) aufnehmen. Nachreinigen. Mit
Wasser wegspülen. Das aufgenommene Material gemäß Kapitel Entsorgung behandeln.
Kontaminiertes Material nach Pkt. 13 entsorgen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Sammlung von
Kleinmengen:
Lösung mit Wasser verdünnen, mit Natriumsulfit, -pyrosulfit oder -thiosulfat reduzieren und
entsprechend den lokalen behördlichen Vorschriften beseitigen. Abfälle nicht in Ausguß oder
Mülltonnen geben. Größere Mengen:
In beständigen, verschließbaren, gekennzeichneten Gefäßen sammeln. Sammelgefäße sind deutlich
mit der systematischen Bezeichnung ihres Inhaltes zu beschriften und mit Gefahrensymbolen und R-
und S-Sätzen zu versehen. Gefäße an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Der zuständigen Stelle
zur Abfallbeseitigung übergeben.
Verfahren zur Reinigung
7. Handhabung und Lagerung
Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Revisions-Nr.: 5,00 Überarbeitet am: 17.09.2009 D - DE
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Druckdatum: 10.03.2010 Seite 5 von 13
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Säure- bzw. Laugenbeständige Arbeitschutzkleidung verwenden.
Vor Hitze schützen. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Auf größte Sauberkeit am Arbeitsplatz achten.
An Arbeitsplätzen dürfen nur die Substanzmengen vorhanden sein, die für den Fortgang der Arbeiten
erforderlich sind. Gefäße nicht offen stehen lassen.
Für das Ab- und Umfüllen möglichst dichtschließende Anlagen mit Absaugung einsetzen.
Freien Fall vermeiden bzw. Fallhöhen minimieren. Verspritzen vermeiden. Nur in gekennzeichnete
Gebinde abfüllen. Alkalibeständige Hilfsgeräte verwenden.
Bei offenem Hantieren jeglichen Kontakt vermeiden. Eindringen in den Boden sicher verhindern.
Vor Hitze schützen. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Atemschutzgerät bereithalten
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Lagerung
Behälter und Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Dicht verschlossen. Unter Lichtschutz.
Lagern unter + 15°C. Zersetzung unter Bildung gasförmiger Produkte möglich, besonders bei
längerer Lagerung. Gefäße so verschließen, daß Innendruck entweichen kann (z.B.
Überdrucksicherung). Nicht gasdicht verschließen.
Abluft nur über geeignete Abscheider ins Freie führen.
Entlüftung von Behältern vorsehen.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Lagerklasse 8 A (Brennbare ätzende Stoffe)
Es sollten nur Stoffe derselben Lagerklasse zusammengelagert werden.
Die Zusammenlagerung mit folgenden Stoffen ist verboten:
- Arzneimittel, Lebensmittel und Futtermittel einschließlich Zusatzstoffe.
- Infektiöse, radioaktive und explosive Stoffe.
- Organische Peroxide.
- Brandfördernde Stoffe der Gruppe 1 nach TRGS 515.
Die Zusammenlagerung mit folgenden Stoffen ist nur unter
bestimmten Bedingungen erlaubt (Einzelheiten siehe Konzept zur Zusammen-
lagerung von Chemikalien des VCI):
- Druckgaspackungen (Spraydosen).
- Selbstentzündliche Stoffe.
- Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase entwickeln.
- Ammoniumnitrathaltige Zubereitungen nach TRGS 511.
- Entzündbare feste Stoffe der Lagerklasse 4.1 A
- Hochentzündliche, leichtentzündliche und entzündliche Flüssigkeiten.
- Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase.
- Brandfördernde Stoffe der Gruppen 2 und 3 nach TRGS 515.
Der Stoff sollte nicht mit Stoffen zusammengelagert werden, mit denen gefährliche chemische
Reaktionen möglich sind (Säuren).
Zusammenlagerungshinweise
Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Zusätzliche Hinweise zu den Lagerbedingungen
8 ALagerklasse nach VCI :
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstung
Expositionsgrenzwerte
Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
Revisions-Nr.: 5,00 Überarbeitet am: 17.09.2009 D - DE
aquatop Chlorin flüssig
EG-Sicherheitsdatenblatt
Druckdatum: 10.03.2010 Seite 6 von 13
BHM Chemikalienhandel GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Chlor
CAS-Nummer: 7782-50-5
Deutschland. TRGS 900, Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz "Luftgrenzwerte"
Deutschland TRGS 900 Liste der Luftgrenzwerte Maximale Arbeitsplatzkonzentration
Revisionsstand: 09 2001
MAK Werte: 1,5 mg/m³ 0,5 ppm
Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des MAK-Wertes und des BAT-Wertes nicht
befürchtet zu werden.
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vorbeugender Hautschutz. Nach Arbeitsende und
vor Pausen Hände und Gesicht waschen.
Dämpfe/Staub nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden
Schutz- und Hygienemaßnahmen
In Ausnahmesituationen (z.B. unbeabsichtigte Stofffreisetzung) ist das Tragen von Atemschutz
erforderlich. Tragezeitbegrenzungen beachten.
Atemschutzgerät: Partikelfilter P2 oder P3 Kennfarbe: weiß
Einzelheiten zu Einsatzvoraussetzungen und maximalen Einsatzkonzentrationen sind den "Regeln für
den Einsatz von Atemschutzgeräten" (BGR 190) zu entnehmen.
Zur Ergänzung des Schutzes evtl. erforderlich:
Atemschutzgerät: Kombinationsfilter B - P2 Kennfarbe: grau-weiß Einzelheiten zu
Einsatzvoraussetzungen und maximalen
Einsatzkonzentrationen sind den "Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten" (BGR 190) zu
entnehmen. Atemschutzgerät: Isoliergerät Bei Konzentrationen über der Anwendungsgrenze von
Filtergeräten, bei Sauerstoffgehalten unter 17 Vol%
oder bei unklaren Bedingungen verwenden. Kurzzeitig Filtergerät, Filter B.
Atemschutz
Handschutz
Revisions-Nr.: 5,00 Überarbeitet am: 17.09.2009 D - DE
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Druckdatum: 10.03.2010 Seite 7 von 13
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Schutzhandschuhe verwenden. Das Handschuhmaterial muss gegen den verwendeten Stoff
ausreichend undurchlässig und beständig sein.
Vor Gebrauch Dichtheit prüfen. Hautschutz beachten. Angezogene Handschuhe vor dem Ausziehen
vorreinigen, danach gut belüftet aufbewahren.
Völlig ungeeignet sind Stoff- oder Lederhandschuhe.
Nachfolgende Daten gelten für Natriumhypochlorit-lsg.(13 % Aktivchlor)
Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien
(Durchbruchzeit >= 8 Stunden):
Naturkautschuk/Naturlatex - NR (0,5 mm)
(ungepuderte und allergenfreie Produkte verwenden)
Polychloropren - CR (0,5 mm)
Nitrilkautschuk/Nitrillatex - NBR (0,35 mm)
Butylkautschuk - Butyl (0,5 mm)
Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm)
Polyvinylchlorid - PVC (0,5 mm)
Die Zeitangaben sind Richtwerte aus Messungen bei 22 Grad C und dauerhaftem Kontakt. Erhöhte
Temperaturen durch erwärmte Substanzen, Körperwärme etc. und eine Verminderung der
Schichtstärke durch Dehnung können zu einer Verringerung der Durchbruchzeit führen.
Bei einer ca. 1,5-fach größeren/kleineren Schichtdicke verdoppelt/halbiert sich die jeweilige
Durchbruchzeit. Die Daten gelten nur für den Reinstoff. Bei Übertragung auf Substanzgemische
dürfen sie nur als Orientierungshilfe angesehen werden.
Vorbeugender Hautschutz ist erforderlich. Wasserunlösliche Hautschutzpräparate vor Arbeitsbeginn
und nach jeder Pause auf die saubere Haut auftragen und sorgfältig einreiben. Vor Pausen und bei
Arbeitsende Hautreinigung mit Wasser und
Seife erforderlich. Nach der Reinigung fetthaltige Hautpflegemittel verwenden.
Es muss ausreichender Augenschutz getragen werden.
Korbbrille verwenden.
Ist nicht nur das Auge, sondern auch das Gesicht gefährdet, ist zusätzlich ein Schutzschirm zu
benutzen. Können augenschädigende Dämpfe oder Aerosole auftreten, ist der Schutz der Augen am
besten durch eine Vollmaske sicherzustellen. Schutzbrille / Gesichtsschutzschild
Augenschutz
Je nach Gefährdung dichte, ausreichend lange Schürze und Stiefel oder geeigneten
Chemikalienschutzanzug tragen. Die Schutzkleidung sollte alkalibeständig sein.
Körperschutz
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
Allgemeine Angaben
gelblichgrün gelb
flüssig (Flüssigkeit)Aggregatzustand :
Farbe :
charakteristischGeruch :
Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit
Prüfnorm
pH-Wert (bei bei 20 °C) : etwa 11.5 - 12.5
Zustandsänderungen
- 20/-30 °CSchmelztemperatur :
96 - 99 °CSiedepunkt :
Nicht anwendbar.Flammpunkt :
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Explosionsgefahren
Revisions-Nr.: 5,00 Überarbeitet am: 17.09.2009 D - DE
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Druckdatum: 10.03.2010 Seite 8 von 13
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Nicht anwendbar.Untere Explosionsgrenze :
Nicht anwendbar.Obere Explosionsgrenze :
etwa 1.21 - 1.23 g/cm³Dichte (bei 20 °C) :
(mischbar) löslichWasserlöslichkeit :
(bei 20 °C)
Dyn. Viskosität :
(bei 20 °C)
2,6 mPa·s
Sonstige Angaben
Nicht anwendbar.Zündtemperatur :
Kristallisationstemperatur: ca. -25°C
Dampfdruck: ca. 25 mbar (20°C)
10. Stabilität und Reaktivität
Ab ca. 40°C thermisch autokatalytische Umlagerung zu NaClO3 und NaCl.Zu vermeidende Bedingungen
Bei Einwirkung von Säuren entsteht Chlor. Reagiert mit Ammoniaklösungen und bildet
explosionsfähige Verbindungen. Kann in Kontakt mit Methanol heftig reagieren. Zersetzung unter
Bildung von Sauerstoff wird durch Licht und Wärme und Kontakt mit vielen Metallen, insbesondere
Kupfer, Nickel, Eisen und Monel beschleunigt. Bei thermischer Zersetzung werden giftige Dämpfe
freigesetzt. Reaktionen mit Reduktionsmittel.
Bei Raumtemperatur stetige schwache Sauerstoffentwicklung (Druckaufbau), die durch
Verunreinigungen (z.B. Schwermetalle wie Kupfer oder Nickel) beschleunigt wird. Natriumhypochlorit
ist ein Oxidationsmittel und kann brandfördernd wirken.
Zu vermeidende Stoffe
Das Salz kann als Pentahydrat erhalten und getrocknet werden zersetzt sich aber durch Reibung,
Wärme und organische Stoffe explosiv.
Verwendet werden wäßrige Lösungen:
Entzündungsgefahr bei Kontakt von wasserfreiem Hypochlorit mit brennbaren Stoffen.
Entwicklung gefährlicher Gase oder Dämpfe mit:
Cyaniden -> Chlorcyan;
Licht -> Zersetzung -> Sauerstoff;
Salzsäure -> Chlor;
Säuren -> Chlor
Explosionsgefahr mit:
Ameisensäure; Aminen; Ammonsalzen (trockenes NaOCl); Ammoniumsalzen/Säuren; Aziridin;
Ethylenimin; Methanol; organischen Substanzen; Oxalsäure; Phenylacetonitril; Reduktionsmitteln
Stark exotherme Reaktion, Hitzeentwicklung, Entwicklung gefährlicher Gase oder Dämpfe mit:
Salpetersäure -> Chlor, nitrose Gase
Schwermetalle und ihre Salze katalysieren die Zersetzung. Bei Vermischung mit starken Säuren und
Oxidationsmitteln, wie Wasserstoffperoxid, Permanganaten und Braunstein wird in heftiger Reaktion
Chlor frei. Bei der Umsetzung mit Cyanid-
lösungen zu deren Entgiftung entsteht intermediär das giftige, stark stechend riechende Chlorcyan.
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Lichtempfindlich.
Gefährliche Reaktionen:
Bei Einwirkung von Säuren entsteht Chlor.
Reaktionen mit Reduktionsmitteln.
Zusätzliche Hinweise
11. Toxikologische Angaben
Revisions-Nr.: 5,00 Überarbeitet am: 17.09.2009 D - DE
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Druckdatum: 10.03.2010 Seite 9 von 13
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Toxikologische Prüfungen
Hauptwirkungsweisen :
akut: reizende bis ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute
Akute Toxizität :
Die Wirkungsweise wäßriger N.-Lösungen wird in erster Linie von ihrem pH-Wert bestimmt, da
hiervon der Anteil der verschiedenen aktiven Chlorspezies abhängig ist (pH < 2 -> Chlorentwicklung;
pH 2 bis 7,5 -> HOCl; pH > 7,5 -> Hypochlorition). HOCl bewirkt primäre irritative bis korrosive
Effekte und zusätzlich Gewebs- und Systemreaktionen infolge oxidativer Veränderungen von
körpereigenen Substanzen. Direkter Augenkontakt mit 5 %iger N.-Lösung führte zu Konjunktivitis und
oberflächlichen Defekten des Hornhautepithels, die nach wenigen Tagen ohne weitere Behandlung
abheilte. Trotz ungenau beschriebener Symptome in einigen Fallbeispielen einer
Augenkontamination mit 15 %igen N.-Lösungen sollten unbedingt korrosive Wirkungen auf
Bindehaut und Hornhaut vorausgesetzt werden. Entsprechend Tierexperimenten mit bis zu 50 %igen
Lösungen
hängen Ausmaß der Augenschädigung und Grad der Reversibilität entscheidend von der
Einwirkungszeit ab (gravierende Unterschiede bei 30 bzw. 4 Sekunden zwischen Applikation und
Spülbeginn!). Hinsichtlich der Hautirritation zeigten neuere Untersuchungen an gesunden Probanden,
daß 1 %ige Lösungen bei pH 8 ein Wirkungsmaximum haben, was auf die in diesem Bereich höchste
Konzentration an HOCl zurückgeführt wurde, die effektiver wirkt als die als Stabilisator zugesetzte
Natronlauge, selbst in einer Konzentration von 2 %. Von der EEC wurden 3 - 7 %ige Lösungen als
irritativ, > 10%ige dagegen als korrosiv klassifiziert. An der Kaninchenhaut bewirkten 20 %ige- wie
auch 50 %ige-Lösungen Rötungen, Schwellungen und herdförmige Verätzungen. N. kann
hautsensibilisierend wirken. Diese aus einigen Patch-Tests resultierende Aussage wurde neuerdings
angezweifelt (vgl. "Chronische Toxizität"). Mehrere hundert inhalative Vergiftungsfälle sind
eschrieben. Nach fallender Häufigkeit wurden folgende Symptome aufgeführt: Husten, Dyspnoe,
Übelkeit und Erbrechen, trockene Rasselgeräusche im Atemtrakt, Schmerzen beim Atmen,
Schwindel, Konjunktivitis, Rhinitis, retrosternaler Schmerz, Kopfschmerzen, Tachykardie, Hypotonie,
Lungenödem. In allen Fällen waren jedoch den verwendeten Reinigungsmitteln saure Fremdstoffe
untergemischt worden, so daß real von einer Chlorexposition und nicht von einer N.-Belastung
ausgegangen wurde. Die - häufiger vorkommende - versehentliche orale Aufnahme von
Hypochlorit-Bleichmitteln führt zu schweren Schleimhaut- Schädigungen (Hyperämie, Ödemen,
Ösophagus-Verätzungen und -Strikturen, Ulcerationen). Auch Lungenentzündungen wurden
beschrieben. Die letztgenannte Schädigung ist auf eine Aspiration der Lösungen beim Erbrechen
zurückzuführen. N. hat, oral aufgenommen, eine ausgeprägte emetische Wirkung. Bei einer der
wenigen tödlich verlaufenden Ingestionen stellte man eine Methämoglobinämie fest. Allgemein
werden bei letalen Vergiftungen Hypotonie, Delirium und Koma erwartet.
Akute Toxizität
Am Kaninchenauge wurde eine Schwellenkonzentration von 0,5 % für die Ätzwirkung gefunden.
Spezifische Wirkungen im Tierversuch
Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition
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Chronische Toxizität :
Zielorgan bei wiederholten Expositionen gegenüber N. ist vor allem die Haut.
Im Vergleich zur Vielzahl potentiell Exponierter (nicht nur im gewerblichen, sondern auch im
häuslichen Bereich) ist die Anzahl von Fällen einer (angeblich) allergischen Kontaktsensibilisierung
gering. Ein substanzspezifisches Sensibilisierungspotential wurde dem N. neuerdings - auch
aufgrund negativer Ergebnisse eines Buehler-Tests an Meerschweinchen - abgesprochen. N. kann
jedoch in Sensibilisierungsreaktionen einbezogen sein. Entsprechende nachfolgende Hautschäden
treten jedoch entweder bei multisensibilisierten Individuen auf oder sind als nichtimmunologisch
bedingte Kontakturticaria anzusehen. Allgemein wurde folgender Symptomen-
komplex als möglicherweise auftretend berichtet: juckende Hautläsionen an Händen und
Unterarmen, Bläschenbildung an den Extremitäten und makulopapulöse Effloreszenzen am Rumpf.
Wiederholter Kontakt einer 16 %igen N.-Lösung mit den Händen verursachte bei einer jungen Frau
eine reversible Onycholyse (Ablösung der Fingernagelplatte). An Meerschweinchen bewirkte eine bis
zu 14-tägige dermale Applikation wäßriger N.-Lösungen (0,1 bis 0,5 %ig, okklusiv, Tränkung eines
Mulläppchens in 8 h-Intervallen) ab 7-tägiger Exposition eine epidermale Hyperplasie und 14 Tage
nach Applikation der hohen Konzentration bei den aus der Applikationsstelle isolierten Basalzellen
eine um 15 % verringerte Vitalität in vitro. Angaben über weitere Organschädigungen liegen auch
aus Tierexperimenten nicht vor. In verschiedenen Trinkwasserstudien an Ratten riefen
Konzentrationen bis zu 190 mg N./kg KG/d, z.T. über mehrere Monate, außer einer stark gehemmten
Körpergewichts-Entwicklung keine objektivierbaren Gesundheitsschädigungen hervor.
Hämatologische und biochemische Untersuchungen an Ratten, die in ihrem Trinkwasser bis zu 12
Monate lang bis zu 100 mg N./l Wasser enthielten, zeigten (nur) nach 3 Monaten eine Erniedrigung
der Erythrozytenzahl und des Hämatokrit-Wertes und (nur) gegen Ende der Expositionsperiode einen
signifikant verringerten lutathiongehalt im Blut.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen
- Reproduktionstoxizität, Mutagenität, Kanzerogenität :
Reproduktionstoxizität:
N. führte in Untersuchungen an Nagern nicht zurBeeinflussung der Fertilität bzw. Mißbildungsrate.
- Mutagenität:
Die Ergebnisse einer Reihe von In-vitro-Testungen sind uneinheitlich und nicht abschließend
bewertbar. In-vivo-Tests (Zytogenetik) führten ausschließlich zu negativen Ergebnissen. Für den
Menschen liegen keine Angaben vor.
- Kanzerogenität:
Aus den bisher vorliegenden Kanzerogenitätsstudien an Nagern haben sich keine Hinweise auf ein
kanzerogenes Potential von N. ergeben. Hypochlorite sind nicht als Kanzerogene für den Menschen
klassifizierbar
Allgemeine Bemerkungen
Angaben zur Toxikologie beziehen sich auf das reine Produkt
Das Produkt wirkt stark ätzend auf Haut, Augen und Schleimhäute.
12. Umweltbezogene Angaben
Schadwirkung auf Fische, Plankton und auf festsitzende Organismen durch pH- Wert- Erhöhung und
der Freisetzung von Chlor in Abhängigkeit der Konzentration.
Ökotoxizität
Schadwirkung auf Fische, Plankton und auf festsitzende Organismen durch pH- Verschiebung
Mobilität
Fischtoxizität:
Fathead minnow (Pimephales promelas):
LC 50: 5,9mg/l (96h); 4,6%ige wässrige Lösung
Hemmung der Aktivität von Abwaserbakterien: 40- 100mg Cl2/l
Persistenz und Abbaubarkeit
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BHM Chemikalienhandel GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Nicht in Gewässer, Abwasser oder Erdreich gelangen lassen! Darf nicht unverdünnt bzw.
unneutralisert ins Abwasser bzw. in den Vorfluter gelangen.
Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund.
Weitere Hinweise
13. Hinweise zur Entsorgung
Empfehlung
Seit 01.01.99 gilt der EU-Abfallkatalog. Dieser ist herkunftsbezogen aufgebaut d.h.: ein Produkt kann
branchenspezifisch verschiedenen Abfallschlüsseln zugeordnet werden. Daher ist eine universelle
Einstufung des Produktes seitens des Herstellers nicht möglich.Entsorgung gemäß den behördlichen
Vorschriften
Mit Wasser verdünnen. Mit Natriumsulfit, Natriumpyrosulfit oder Natriumthiosulfat reduzieren.
Wasser, ggf. mit Zusatz von Reinigungs- und/oder Neutralisationsmitteln.Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
14. Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
1791UN-Nummer :
8ADR/RID-Klasse :
Warntafel
80Gefahr-Nummer :
8Gefahrzettel :
IIIADR/RID-Verpackungsgruppe :
NATRIUMHYPOCHLORITLOESUNG
HYPOCHLORITLOESUNG
Bezeichnung des Gutes
Transport zulässigSonstige einschlägige Angaben zum Landtransport
Binnenschiffstransport
1791UN-Nummer :
8ADNR-Klasse :
HYPOCHLORITLOESUNG
Bezeichnung des Gutes
Verpackungsgruppe: III
Primärgefahr: 8
Transport zulässig
Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstransport
Seeschiffstransport
1791UN-Nummer :
8IMDG-Klasse :
IIIIMDG-Verpackungsgruppe :
F-A S-BEmS :
Bezeichnung des Gutes
Hypochlorite solution
Primary risk: 8
Shipment permitted
Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstransport
Lufttransport
Revisions-Nr.: 5,00 Überarbeitet am: 17.09.2009 D - DE
aquatop Chlorin flüssig
EG-Sicherheitsdatenblatt
Druckdatum: 10.03.2010 Seite 12 von 13
BHM Chemikalienhandel GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
1791UN/ID-Nr. :
8ICAO/IATA-Klasse :
8Gefahrzettel :
IIIICAO-Verpackungsgruppe :
Hypochlorite solution
Bezeichnung des Gutes
Shipment permitted
Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport
15. Rechtsvorschriften
Kennzeichnung
C - ÄtzendGefahrensymbole :
C - Ätzend
Natriumhypochloritlösung ...%Cl aktiv
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung
31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
34 Verursacht Verätzungen.
R-Sätze
01 Unter Verschluß aufbewahren.
02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
28 Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser abwaschen.
45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
50 Nicht mischen mit Säuren.
36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz
tragen.
S-Sätze
Das Produkt ist nach EG- Richtlinien/ GefstoffV eingestuft und gekennzeichnet.
Hinweis zur Kennzeichnung
Nationale Vorschriften
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22
JArbSchG). Beschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten
(§§ 4 und 5 MuSchRiV).
Beschäftigungsbeschränkung :
2 - wassergefährdendWassergefährdungsklasse :
gemäß VwVwS Anhang 2Status :
Kenn-Nummer gemäß Katalog wassergefährdender Stoffe : 815
Revisions-Nr.: 5,00 Überarbeitet am: 17.09.2009 D - DE
aquatop Chlorin flüssig
EG-Sicherheitsdatenblatt
Druckdatum: 10.03.2010 Seite 13 von 13
BHM Chemikalienhandel GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Zusätzliche Hinweise
Merkblatt BG Chemie : M004
M050
Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe
Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen
Lebensmittelgesetz betroffen : nein
Sprengstoffgesetz betroffen : nein
Betäubungsmittelgesetz betroffen : nein
Einordnung nach TA-Luft : nein
Bei der Lagerung zu beachten: Wasserhaushaltsgesetz vom 16. Oktober 1967, zuletzt geändert am
28.03.1980 (BGBI. I S. 373).
BGI 595: "Reizende Stoffe / Ätzende Stoffe"
ZH 1/105 "Schutzkleidungsmerkblatt"
16. Sonstige Angaben
Vollständiger Wortlaut der in den Kapiteln 2 und 3 aufgeführten R-Sätze
31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
34 Verursacht Verätzungen.
50 Sehr giftig für Wasserorganismen.
Lieferanten-Nr 78011
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen. Sie stellen
jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften und Qualitätsbeschreibungen dar.
Weitere Angaben
Revisions-Nr.: 5,00 Überarbeitet am: 17.09.2009 D - DE