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Betriebssicherheit: Verordnung 2015 - VdAW · 2015. 9. 1. · Rubrik Forstunternehmer intern 6 /...

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1 Forstunternehmer intern 6 / 2015 Rubrik Ausgabe 6 I 20. Juni 2015 Aktuelle Informationen zu Waldwirtschaft und Technik Forstunternehmer intern intern Betriebssicherheit: Verordnung 2015 Titelbild: Jörg Brinckheger/Pixelio.de
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Forstunternehmer intern 6 / 2015RubrikAusgabe 6 I 20. Juni 2015Aktuelle Informationen zu Waldwirtschaft und Technik

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Betriebssicherheit:Verordnung 2015

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Forstunternehmer intern 6 / 2015

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Editorial

Verehrte KollegInnen,

Konkurrenz ist – wenn alle Beteiligten sich fair verhalten – nicht per se nega-tiv, denn sie ist Ansporn für einen Wett-bewerb um endliche Marktanteile.

Doch in unserer Marktwirtschaft exi-stiert daneben auch das Prinzip der Kooperation. Würden die Mitarbeiter eines Unternehmens nicht miteinander sondern gegeneinander arbeiten, so wären Unternehmensziele nicht zu er-reichen.

Auf uns Forstunternehmer gemünzt: wir müssen dort, wo uns Beziehungen zuei-nander, symbiotischen Nutzen verschaf-fen, die Zusammenarbeit suchen, denn sie gereicht beiden Kooperierenden zum Vorteil. Sozusagen: ein forstliches Netzwerk aus Akteuren mit sich verfesti-genden Geschäftsverbindungen.

Und das wird auch immer häufi ger um-gesetzt, weil der daraus erwachsende Nutzen weit ertragreicher ist, als sich gegenseitig die Arbeit wegzunehmen.

Wir brauchen qualifi ziertes Personal, um die aus der Kartellrechtsklage re-sultierenden Veränderungen, die uns strukturell fordern, gerecht zu werden. Denn nur mit qualifi zierten Fachkräften sind wir die gewünschte Konkurrenz für den sich öffnenden Markt am forstwirt-schaftlichen Dienstleistungshimmel.

Frohes Schaffen und beste Grüße Klaus Schätzle

Klaus Schätzle,Vorsitzender Fachverband

Forstunternehmen Baden-Württemberg

InhaltAktuell

1. Forwarder Frauen-Cup 4

Wissensdialog Nordschwarzwald 5

ForstpolitikGeneralversammlung der ForstwirtschaftlichenVereinigung FVS 6

Forstpraxis

Betriebssicherheitsverordnung 2015 7

Zertifi zierungErfahrungsaustausch mit russischen Auditoren 10

Aus- und FortbildungChancen und Pfl ichten 11

Der Profi verschenkt nix!

Anmeldung zum VdAW-Seminar

Die Ausbildung von Forstwirten und Forstwirtinnen

VerbandFahrer während der Sommermonate gesucht 17

Erfolgreicher Austausch der Unternehmerverbände

Vorsicht: Ab 2016 sind Bio-Hydrauliköle Pfl icht!

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Forstunternehmer intern 6 / 2015Aktuell

1. ForwarderFrauen-CupAuf der Ligna 2015

Das war eine erfolgreiche Premie-re. Gleich elf Teilnehmerinnen traten beim weltweit 1. Forwarder-Frauen-Cup am 14. Mai 2015 im Rahmen der 11. Niedersächsischen Forwardermei-sterschaft auf der Ligna 2015 gegenei-nander an. Genau wie die männlichen Wettstreiter stellten sie in den Diszipli-nen Turmbau und Durchforstungssi-mulation ihr Können unter Beweis.

dermeisterschaft 2015 ein erreich-bares Ziel ist.

„Der Funke sprang sofort auf Vera Butterweck-Kruse und mich über. Auch bei den Sponsoren Nieder-sächsische Landesforsten, AFL Nie-dersachsen, LIGNA Hannover und Wahlers Forsttechnik stießen wir mit der Idee schnell auf offene Ohren. Dass wir mit dieser starken Konkur-renz von elf Frauen den 1. Forwarder-Frauen-Cup durchführen können, ist ein toller Erfolg“, erklärt Anne Wahl-ers-Dreeke von Wahlers Forsttechnik.

Damit die Frauen gut vorbereitet in den Wettkampf gehen konnten, fan-den im Vorfeld drei Trainingseinheiten im Niedersächsischen Forstlichen Bil-dungszentrum Münchehof statt. Hier hatten die Teilnehmerinnen, im Alter zwischen 19 und 59 Jahren, unter der Leitung von Herrn Reinhard Mietschke Gelegenheit, sich auf die Handhabung unterschiedlicher Maschinen einzu-stellen und ihr Geschick in den beiden Wettkampf-Disziplinen auszubauen.Ein Termin für den 2. Forwarder-Frauen-Cup steht bereits im Juni 2016 anlässlich der 17. KWF-Tagung in Roding fest. Ab November 2015 könnte wieder die Trainingsphase starten. „Es wäre schön, wenn alle Teilnehmerinnen im Team bleiben und weitere Frauen hinzukommen würden“, so Anne Wahlers-Dreeke.

Alle Interessierten wenden sich bitte an Wahlers Forsttechnik,

E-Mail: [email protected] oder Telefon 0 98 48 / 97 99 90.

Die Forwarderfrauen-Runde (www.wahlers-forsttechnik.de/ladies-loun-ge/Forwarderfrauen-Runde.html) bie-tet darüber hinaus mit ihrem Blog die Möglichkeit zum regen Austausch.

Wahlers

Aus ganz Deutschland reisten die Teilnehmerinnen des 1. Forwarder-Frauen-Cups an, tatkräftig unterstützt wurden sie von ihrem „Coach“ Anne Wahlers-Dreeke.

So sehen Siegerinnen aus: Platz 1: Julia Haase (Thüringen Forst), Platz 2: Tanja Markert (Forstunternehmen Manfred Stich-nothe), Platz 3: Christin Winkler (Harve-ster- und Forwarder-Fahrerin).

Die Idee, einen Damen-Wettbewerb ins Leben zu rufen, entstand im No-vember 2013 bei der Unternehmer-frauen-Reise von Wahlers Forsttech-nik nach Finnland. Am Kaminfeuer war man sich schnell einig, dass mit etwas mehr Übung und Routine die Teilnahme eines Frauen-Teams an der 11. Niedersächsischen Forwar-

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Forstunternehmer intern 6 / 2015Aktuell

Ein wissenschaftliches Projekt der Universität Freiburg, der Hochschu-le Rottenburg und weiterer Partner-institutionen will in enger Kooperati-on mit der Bevölkerung Chancen für die zukünftige nachhaltige Entwick-lung der Region Nordschwarzwald ergründen.

Bei der Auftaktveranstaltung „Wis-sensdialog Nordschwarzwald“ am 20. Juni 2015, 10 bis 16.30 Uhr im K(ult)urhaus Bad Peterstal, Kur-hausweg 13, 77940 Bad Peterstal, sind alle Interessierten dazu einge-laden, Fragen aufzuzeigen und Im-pulse zu geben.

Die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wollen ihre For-schungsansätze gemeinsam mit Bür-gerinnen und Bürgern ausarbeiten. Ziel ist, dass die Untersuchungen vom Wissensbedarf vor Ort angeregt werden und nicht aus der Theorie he-raus entstehen.

Anhand von sechs Themenfeldern nähern sich die Wissenschaftler im Dialog mit den Bürgern wesentlichen Fragen an: Welchen Beitrag kann der Nationalpark Schwarzwald zur nach-haltigen Entwicklung der Region lei-sten? Wie kann der Nationalpark selbst gefördert werden? Themen wie Tourismus und Wirtschaft, Wald-entwicklung und Naturschutz und die

Ausbreitung des Borkenkäfers stehen auf dem Programm. Auch Fragen zur Kultur- und Naturgeschichte sowie zur Einbindung des Nationalparks in die Region wollen die Forschenden mit den Bürgern diskutieren.

Der Wissensdialog Nordschwarzwald und das sich anschließende For-schungsprogramm sind ein gemein-sames Projekt der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg, des Öko-Instituts Freiburg e.V., der EVO-CO GmbH, der Forstlichen Ver-suchs- und Forschungsanstalt Ba-den-Württemberg, des Nationalparks Schwarzwald und des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord. Der Wis-sensdialog Nordschwarzwald ist eine Veranstaltung der Reallabore Baden-Württemberg und wird vom Ministeri-um für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden Württemberg gefördert.Informationen zur Veranstaltung und zu den Themenfeldern:www.wissensdialog-nordschwarz-wald.deKontakt:

Dr. Regina RhodiusGeschäftsführerin Reallabor NordschwarzwaldInstitut für ForstwissenschaftenAlbert-Ludwigs-Universität FreiburgTel. 07 61 / 20 36 76 57E-Mail: [email protected]

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Wissensdialog NordschwarzwaldAuftaktveranstaltung gibt Impulse

Foto: Rainer Sturm / Pixelio.de

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Forstunternehmer intern 6 / 2015Forstpolitik

Am 6. Mai 2015 fand in der „Alten Fabrik“ in Biberach die Generalver-sammlung der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Schwarzwald (FVS) eG statt. Aufsichtsratsvorsitzender Sieg-fried Huber, der die Veranstaltung er-öffnete und leitete freute sich über den sehr guten Besuch und konn-te neben den Mitgliedern zahlreiche Vertreter der Kommunen und der Forstverwaltung begrüßen.

Bürgermeisterin Daniela Paletta aus Biberach stellte zunächst Ihre Kom-mune vor. In Ihren weiteren Ausfüh-rungen ging Sie auf den Gemeinde-wald ein. Selbstverständlich, so die Bürgermeisterin ist der Kommunal-wald über die örtliche FBG Mitglied bei der FVS und nutzt deren Dienst-leistungsangebote gerne.

Yvonne Hengst-Erhard stellv. Ge-schäftsführerin der Forstkammer Baden-Württemberg unterstrich die Bedeutung der forstlichen Zusam-menschlüsse. Gerade vor dem Hin-tergrund des Kartellrechtsverfahrens sei es wichtig, dass sich Waldbesit-zer in unabhängigen Organisationen zusammenschließen.

Diese Position griff auch Ulrich Schraml, beratender Beirat bei der FVS eG auf und empfahl den Mit-gliedern und Waldbesitzer den Weg

Generalversammlung der Forstwirtschaftlichen VereinigungAm 6. Mai 2015 in der „Alten Fabrik“ in Biberach

von links: Joachim Prinzbach, Peter Wälde, Lars Schmidt, Daniela Paletta, Ulrich Schraml, Yvonne Hengst-Erhard, Siegfried Huber).

der Weiterentwicklung ihres Unter-nehmens konsequent weiter zu ge-hen.Lars Schmidt, Geschäftsführer des Verbandes der deutschen Säge- und Holzindustrie ging in seinem Refe-rat auf die Rahmenbedingungen der Branche ein. Hierbei haben sich die Sägewerke in Deutschland auf dem Binnen- vor allem aber auch auf den wichtigen Exportmärkten erheb-lichen Herausforderungen zu stellen.Die Konzentrationsprozesse bei den

Werken, so Schmidt gehen unver-mindert weiter. Er appellierte an die FVS eG und deren Mitglieder und Waldbesitzer, die Kunden verlässlich mit Holz zu beliefern.

Aus dem Bericht des geschäftsfüh-renden Vorstands Joachim Prinz-bach, ging hervor, dass in 2014 bei leicht angestiegenem Volumen von rund 274.000 m3, auch aufgrund der Zuwächse im Bereich der forstlichen Dienstleistungen und weiteren neu-

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Forstunternehmer intern 6 / 2015Forstpolitik/Forstpraxis

Lars Schmidt, Geschäftsführer DeSH.

en Geschäftsfeldern der Umsatz bei rund 15 Mio. € (inkl. Provisions-geschäfte) leicht ausgebaut wer-den konnte. Basis für das Ergebnis in 2014 und auch für weiter stabi-le Volumen in den nächsten Jahren, so Prinzbach, ist die intensive Koo-peration und gute Zusammenarbeit mit den Mitgliedern und den Revier-leitern.

Für 2015 geht Prinzbach von einer weiterhin guten Nachfrage bei sta-bilem, deutlich überdurchschnitt-lichem Preisniveau aus. Eine für die Waldbesitzer eher erfreuliche Per-

spektive, auf die mit kräftigem und kontinuierlichem Einschlag reagiert werden sollte.

In seinen Schlussworten sicherte Vorstandsvorsitzender Peter Wäl-de den Partnern die Fortführung der Kooperationen und eine FVS eG als verlässliches Waldbesitzerunterneh-men zu. Er lud die Mitglieder und Gä-ste zu Umtrunk und Imbiss, zuberei-tet von den Landfrauen, verbunden mit guten Gesprächen ein.

FVS

Während dem Forstunternehmer an zahlreichen Stellen zunehmend die Verantwortungen für das eigene Han-deln entzogen werden, beschreitet der Staat beim Arbeitsschutz andere

Betriebssicherheitsverordnung 2015Hubert Holzhauer und seine Erlebnisse

Wege. Die neue Betriebssicherheits-verordnung fordert vom Dienstleister viel Eigenengagement.Am 28. November 2014 stimmte der Bundesrat der Neufassung der Be-triebssicherheitsverordnung zu. Der folgende Beitrag über den fi ktiven Forstunternehmer Hubert Holzhauer gibt einen Überblick über die damit verbundenen Pfl ichten für den Unter-nehmer.Zahlreiche Regelungen und GesetzeDer Landwirt und Forstunternehmer Hubert Holzhauer und seine beiden bei ihm angestellten Söhne wollen im Revier des Försters Martin Rom-bach tätig werden. Rombach ist ein sehr gesetzestreuer und ängstlicher Mensch und möchte in dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz al-les, aber auch wirklich alles richtig machen. Deshalb erwartet er von sei-nem Unternehmer, daß dieser eben-falls alles richtig macht. Tatsächlich stellen sich nicht nur reihenweise Bäume in den Weg eines Forstunter-nehmers, sondern auch zahlreiche Regelungen und Gesetze bis der erste Baum gefällt und gerückt wor-den ist.So fragt Förster Rombach nach der Betriebssicherheitsverordnung (Be-trSichV), von der er auf einem Lehr-gang gehört hatte. Von dieser Ver-ordnung hat Holzhauer noch nie

etwas gehört. Weil auch der Beam-te nicht recht weiß, was sich dahin-ter verbirgt, informiert sich Holzhauer während eines Forstunternehmer-stammtisches bei einem Kollegen. Dieser klärt ihn auf: Die Betriebssicherheitsverordnung wurde im Jahr 2002 erstmalig ver-abschiedet und bis November 2011 mehrmals angepaßt. Grund hierfür war einmal die Umsetzung der eu-ropäischen Arbeitsmittelrichtlinie 89/655/EWG in deutsches Recht. Aber auch die Auswertung von Ar-beitsunfällen ergab, daß für etwa zwölf Prozent aller Unfälle technisch mangelhaftes Werkzeug ursächlich ist. Acht Prozent aller Unfälle ent-stehen durch schlechte Arbeitsor-ganisation, während 80 Prozent auf persönliches Fehlverhalten zurück-zuführen sind. Seit dem 1. Juni 2015 gilt eine neue Betriebssicherheitsver-ordnung, die BetrSichV 2015. Diese Verordnung gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln und hat das Ziel, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Werkzeug zu erhöhen. Dies soll besonders durch die Auswahl von geeignetem Werk-zeug, durch die richtige Anwendung in einem geeigneten Arbeitsverfah-ren und durch die Qualifi kation und Unterweisung der Beschäftigten ge-währleistet werden.Zu Recht fragt sich Hubert Holzhau-er zunächst: „Was habe ich mit die-sem langweiligen Gesetz zu tun?“

Steckbrief: Autor

Diplom Forstingenieur (FH)

Arne NeuendorffFachkraft für Arbeitssicherheit

Sylbecker Berg 2A37603 HolzmindenTelefon 0 55 31 / 8 13 42 20mobil: 01 51 / 58 70 00 62E-Mail: [email protected]

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Forstunternehmer intern 6 / 2015Forstpraxis

Schließlich weiß der erfahrene Un-ternehmer und gelernte Forstwirt am besten, welche Werkzeuge geeignet und welche Verfahren erprobt sind. Doch vor dem Gesetz ist dieses Wis-sen wenig wert, denn er hat auch die Pfl icht, sein Wissen zu dokumentie-ren. So fordert es das Arbeitsschutz-gesetz, woraus Betriebssicherheits-verordnung hervorgegangen ist. Um einen Baum zu fällen, muß Hubert Holzhauer geeignetes Werkzeug – Arbeitsmittel nennt es die Betriebs-sicherheitsverordnung – einsetzen. Dies sind zum Beispiel eine Motorsä-ge, Wendehaken, Hammer und Keile. Hier gilt es bereits eine Vorschrift aus der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten, nämlich den Paragraph 5 in dem es um die „Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Ar-beitsmittel“ geht.

Welche Arbeitsmittel soll Hubert Holzhauer auswählen? Der Markt ist groß und die Erlöse sind klein!Die Betriebssicherheitsverordnung regelt im Paragraph 5 den sicheren Umgang mit diesen Arbeitsmitteln. Weil hierzu diverse Unfallverhütungs-

maßnahmen der Berufsgenossen-schaften bereits Aussagen machen, wurde sie teilweise in das Gesetz in-tegriert. Die Betriebssicherheitsver-ordnung beschreibt dagegen keine Anforderungen an das Arbeitsmit-tel wie eine Motorsäge, das Hubert Holzhauer seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt, damit diese ihre Ar-beit verrichten können. Denn den der Gesetzgeber geht grundsätzlich davon aus, daß Arbeitsmittel mit in der EU vorgeschriebenen CE-Kenn-zeichnungen den gesetzlichen Vor-gaben genügen.

Für den sicheren Umgang fordert die Verordnung, daß die Arbeitsmit-tel regelmäßig auf ihre Sicherheit hin überprüft werden müssen, analog der TÜV-Prüfung von Fahrzeugen. Nur in diesem Fall ist der Arbeitgeber für die Prüfung verantwortlich.

Einsatz und Prüfung von Arbeitsmitteln

Die gesetzlich vorgeschriebene re-gelmäßige Prüfung von Arbeitsmit-

teln regelt in der Betriebssicherheits-verordnung 2015 der Paragraph 14. Neu ist, daß sich die Arbeitsschutz-verantwortung des Arbeitgebers nicht nur auf dessen Mitarbeiter, son-dern nun auch auf die Arbeitsmittel erstreckt, die von den Beschäftigten verwendet werden. Dabei ist es nicht entscheidend, ob sie der Arbeitge-ber selbst gestellt hat. Dies kann zum Beispiel auch eine privat beschaffte aber vom Arbeitgeber bezahlte Mo-torsäge betreffen. Dieser Verant-wortung kann der Arbeitgeber nur gerecht werden, indem er die Ver-wendung eines nicht von ihm selbst beschafften Arbeitsmittels von seiner ausdrücklichen Zustimmung abhän-gig macht. Bisher konnte der Arbeit-geber die Betriebssicherheitsver-ordnung dadurch umgehen, daß die Beschäftigten eigenes Werkzeug mit zur Arbeit brachten, die nicht geprüft sein mußten. Diese Möglichkeit ent-fällt jetzt. Jedes Arbeitsmittel, das in-nerhalb des Betriebes, also auch im Holzeinschlag, eingesetzt wird, un-terliegt somit der Verordnung.

Die regelmäßige Über-prüfung der Arbeitsmittel

Damit das sichere Arbeitsmittel im Betrieb Holzhauer auch sicher bleibt, muß es also überprüft werden. Nach wie vor gilt ein abgestuftes Prüfkon-zept. Ganz am Anfang der Hierar-chie steht die tägliche Kontrolle vor der Benutzung durch die beiden Be-schäftigten von Unternehmer Holz-hauer. Das ist im Grunde forstlicher Alltag und zu schaffen.An zweiter Stelle steht aber die re-gelmäßig wiederkehrende Prüfung. „Doch diese Verpfl ichtung“, denkt sich Hubert Holzhauer, „wird in der Forstwirtschaft selten umgesetzt“. So weit er weiß, ist keiner seiner For-stunternehmer-Kollegen dem bisher nachgekommen. Ja klar, für großes Gerät wie einen Kran gibt es die UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvor-schrift), weiß Holzhauer, aber für eine Motorsäge? Aber laut Paragraph 14 der Betriebssicherheitsverordnung ist jedes eingesetzte Arbeitsmittel re-gelmäßig, aber mindestens einmal im Jahr, von einer befähigten Person

Inventar-Nummer Gerät Serien-Nummer Erstinbetriebnahme Prüfintervall

01 Husqvarna MS 123 12345678 2/12 jährlich 02 Stihl MS 234 23456789 3/13 jährlich 03 Dolmar MS 456 34567891 4/14 zweijährig 04 Echo MS 567 45678912 2/15 jährlich 05 Anderer Hersteller 56789123 3/15 halbjährig

Inventarliste mit Festlegung der Prüfi ntervalle

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Forstunternehmer intern 6 / 2015Forstpraxis

zu prüfen. Diese Prüfung ist sogar zu dokumentieren. Gerade die For-derung nach Dokumentation wird in der Forstwirtschaft kaum im Sinne der verschiedenen Gesetze erfüllt. „Schon wieder schreiben“, denkt sich Hubert Holzhauer und schüttelt den Kopf.

Was ist eine befähigte Person?

Die vom Gesetz genannte „befä-higte Person“, ist eine Person, die aufgrund ihrer Fachkenntnis aus Be-rufsbildung, Berufserfahrung und zeitnaher berufl icher Tätigkeiten ein zuverlässiges Verständnis für si-cherheitstechnische Belange hat. Ihr kann also zugetraut werden, die re-gelmäßigen Prüfungen ordnungsge-mäß und fachgerecht zu erledigen. Die befähigte Person muß eine Be-rufsausbildung, wie z.B. eine eine Forstwirtslehre abgeschlossen ha-ben, dies es ermöglicht, ihre beruf-lichen Kenntnisse nachvollziehbar festzustellen. Zudem muß diese Per-son eine gewisse Zeit im Berufsle-ben praktisch mit den zu prüfenden

Arbeitsmitteln umgegangen sein und deren Funktion und Betriebsweise kennen. Idealerweise hat die befä-higte Person bereits an Prüfungen teilgenommen und hat so Erfah-rungen im Prüfen von Arbeitsmitteln. Sollte keine geeignete Person in der eigenen Firma zu fi nden sein, kann diese Prüfung auch extern, zum Bei-spiel an einen Fachhändler mit ge-eigneter Werkstatt vergeben werden. „Ein Glück, daß mein Sohn Leo ge-lernter Landwirt und Anton gelernter Forstwirt ist“, freut sich Holzhauer und benennt Anton Holzhauer schrift-lich zur befähigten Person. Die drei Holzhauers machen eine Inventarli-ste über die motorgetriebenen Werk-zeuge, die in ihrem Betrieb vorhan-den sind. Auf jedes Werkzeug kleben sie eine Inventarnummer und tragen

MotorsägeModell:_________________________________________________ 0

Maschinennummer:______________________________________ 0

Prüfintervall: jährlich Prüfdatum:_____________________Prüfdatum:_____________________Prüfdatum:_____________________ja nein Bemerkung ja nein Bemerkung ja nein Bemerkung

_____________________________ _____________________________ _____________________________(Unterschrift Prüfer) (Unterschrift Prüfer)

Kette ohne Risse und in gutem Zustand

Werkzeug in einem sicheren ZustandMängel werden repariert bis:Werkzeug wird repariert von:

(Unterschrift Prüfer)

Kettenbremse funktioniert einwandfrei

hinterer Handschutz i.O.Kettenfangbolzen i.O.Im Standgas steht Kette stillKeine Risse im GehäuseIsolierung des Zündkabels i.O.Starterseil in gutem ZustandAnti-Vibrationselemente i.O.Rückholfeder in gutem ZustandAuspuff/Schalldämpfer i.O.Start/Stopp Schalter i.O.Schwertschutz vorhanden und i.O.

vorderer Handschutz i.O.

UVV Aufkleber vollständigUVV Aufkleber gut lesbarKraftstofftank dichtGashebelsperre funktioniertÖl Tank dicht

dieses Werkzeug in die Liste ein, wie es die Betriebssicherheitsverord-nung verlangt. Außerdem überlegen sie, ob eine regelmäßige Prüfung pro Jahr reicht, oder ob das Werkzeug so stark beansprucht ist, daß ein kürze-rer Prüfi ntervall sinnvoll ist.

Gemeinsam mit ihrem örtlichen Mo-torsägenhändler legen sie sicher-heitsrelevante Prüfkriterien fest, wie die Funktion der Kettenbremse und Zustand des Kettenfangbolzens, um so für jedes Werkzeug separat einen geeigneten und fachlich einwand-freien Prüfbogen anzulegen. Der Prüfbogen wird von der befähigten Person Anton Holzhauer unterschrie-ben und der nächste Prüftermin in dem Prüfbogen und in der Prüfl iste eingetragen. So gehen die drei für je-

Inventar-Nummer Gerät nächste Prüfung nächste Prüfung nächste Prüfung

01 Husqvarna MS 123 2/13 2/14 2/15 02 Stihl MS 234 3/14 3/15 3/14 03 Dolmar MS 456 4/16 04 Echo MS 567 2/16 05 Anderer Hersteller 8/15

Prüfl isten

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Forstunternehmer intern 6 / 2015Forstpraxis/Zertifi zierung

des Werkzeug, das im Forstbetrieb Holzhauer eingesetzt wird, alle Prüf-kriterien durch und haben ein Ende ein Inventarverzeichnis und alle Ma-schinen in geprüftem und sicherem Zustand.

Wenn der Forstunternehmer Holz-hauer diese Prüfungen regelmäßig und termingerecht durchführt, kann vermutet werden, daß die von seinen Mitarbeitern eingesetzten Arbeitsmit-tel den gesetzlichen Vorgaben ent-sprechen und der Unternehmer sei-nen gesetzlichen Verpfl ichtungen in diesem Punkt nachgekommen ist.

Dies ist wichtig, denn Verstöße ge-gen die Betriebssicherheitsverord-nung können mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet werden, erfährt Holzhauer auf Nachfrage von seinem Gewerbeaufsichtsamt. Es kann aber eine Straftat vorlie-gen, wenn infolge von Vernachlässi-gung der Prüfpfl ichten Personen zu Schaden kommen oder gar tödlich verletzt werden. Je nach Bundes-land ist das Gewerbeaufsichtsamt, das Amt für Arbeitsschutz oder die Berufsgenossenschaft zustän-dig, die Dokumentationspfl icht zu kontrollieren.

„Kann ich denn jetzt Bäume fällen gehen?“, fragt Hubert Holzhauer er-wartungsfroh den Förster Rombach. „Aber ja“, sagt Rombach mit unsi-cherem Lächeln, „sobald Sie mir Ihre Gefährdungsbeurteilung gezeigt ha-ben“. „Gefährdungsbeurteilung, was ist das denn?“ Kopfschüttelnd geht Hubert Holzhauer davon. Wie er sei-ne Gefährdungsbeurteilung erstellt, erfahren sie in der nächsten Ausga-be, wenn es heißt: Hubert Holzhau-er und seine Erlebnisse mit der forst-lichen Gefährdungsbeurteilung.

Arne Neuendorff

Am 14. Mai stand die Forstwirtschaft Russlands im Fokus des WoodIn-dustrySummits auf der Ligna in Han-nover. Wissenschaftler, Forstleute und Vertreter aus der Holzindustrie des Landes nahmen an dem fach-lichen Austausch teil, der unter der Schirmherrschaft des Kuratoriums für Wald und Forstwirschaft e. V.

Erfahrungsaustausch mit russischenAuditorenAm 14. Mai im Fokus auf der Ligna in Hannover

stand. Als es um die Zertifi zierungen im Forst ging, war das Fachwissen der Alko-Cert gefragt, die gerne der Einladung des KWF folgte.

Nach den Fachvorträgen über die Bewirtschaftungsformen in Russland und den Stand der PEFC- und FSC- Zertifi zierung fand ein Erfahrungs-

Nach dem Erfahrungsaustausch: DFSZ- und PEFC CoC-Auditor A. Spiekermann (2.v.l.) mit den russischen Auditoren und weiteren Teilnehmern.

austausch zwischen russischen und deutschen Auditoren statt. Thema-tisiert wurden Verfahrensweise und Auditpraxis im Bereich PEFC Chain of Custody, wobei besonders das Ri-sikomanagement bzgl. Holz aus ille-galen Quellen im Fokus stand.

Alko-Cert stellte zudem das Deutsche Forst-Service Zertifi kat als Beispiel einer anspruchsvollen Forstunter-nehmerzertifi zierung vor und auch hier entwickelte sich ein lebhafter Dialog mit den russischen Auditorenkollegen.

Alko-Cert/Skipiol

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Forstunternehmer intern 6 / 2015Aus- und Fortbildung

Chancen und Pfl ichtenDie Vergabe von forstwirtschaft-lichen Dienstleistungen

Das Regelwerk der Vergabe von Lie-ferungen und Leistungen sieht für die Vergabe von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen keine Ausnahmere-gelungen vor! Die einschlägigen ver-gaberechtlichen Vorschriften sind somit vollumfänglich bei Vergabepro-zessen zu berücksichtigen.

Die bietenden Unternehmen haben ei-nen Rechtsanspruch auf die korrekte Einhaltung der Vorschriften. Trotz die-ser rechtlichen Einordnung ist die Praxis geprägt von „Haus- und Hofl ieferanten“, von Verträgen über „Jahrzehnte“, von unklaren Vertragsbedingungen und „di-rekten Zusammenarbeiten“ zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern so-wie dem „Muss“, den „Billigsten“ neh-men zu müssen.

Das Seminar wird die Verpfl ichtungen zur Anwendung der Regelwerke und deren Umsetzung detailliert darstellen und gleichzeitig auf mögliche prak-tische Ansatzpunkte (Einfl ussnah-

me-Möglichkeiten) für die Unterneh-merschaft verweisen, die dann dazu führen können, eine Angebotsabgabe mit Erfolg (Zuschlag) zu krönen!Dazu werden dargestellt:• Die Pfl ichtbestandteile eines Verga-

beverfahrens• Die Schritte eines Vergabeverfah- rens/Wettbewerbs• Die mögliche Zusammenarbeit bei Bedarfsermittlung• Die Zuordnung zur VOL/A oder zur VOB/A• Die Differenzierung zwischen einer nationalen Vergabe und einer EU- Vergabe• Die Bestandteile der erforderlichen Vergabeunterlagen (Informationen für den Unternehmer)• Die Erstellung eines Angebots (Pfl ichten und Beeinfl ussungsmög- lichkeiten durch den Bietenden)• Das Verhalten des Bietenden im wettbewerblichen Verfahren• Die Form der Beauftragung• Der Informationsumfang bei einer Absage• Die möglichen rechtlichen Schrit- te gegen einen zu Unrecht erteilten Auftrag• Die Qualitätssicherung im Vertrag als Bestandteil der ausgeschrie-

benen Leistung (inkl. Unternehmer- bewertungssysteme)

Die Besonderheiten der einzelnen Ländervergaberegelungen!Für die teilnehmenden Unternehmer und Unternehmerinnen besteht die Möglichkeit jederzeit Fragen zu stel-len und auch ihre persönlichen Er-fahrungen (auch Probleme) mit Auf-traggebern zu schildern. Im Seminar werden auf diese „Erfahrungen“ Ant-worten gegeben, wodurch bereits in der nächsten Saison eine korrekte Beurteilung der Ausschreibungen er-leichtert wird.

ACHTUNG: Zur optimalen Vorberei-tung ist es den Teilnehmern möglich, bereits im Voraus ihre Ausschrei-bungsunterlagen aus der letzten Sai-son dem VdAW einzureichen: E-Mail: bufl [email protected] oder per Fax an 07 11 / 4 58 60 93. Vor der Weitergabe an den Referenten wer-den regionale Informationen sowie Kontaktdaten etc. unkenntlich ge-macht! Der Datenschutz bleibt somit gewahrt und das Seminar bespricht für Sie praxisrelevante Beispiele!Kosten: 250 € für Nichtmitglieder und 150 € für VdAW-Mitglieder. Kühn

Datum Veranstaltungsort Seminar Modul Beginn/Ende

30.06.2015DEULA Kirchheim Teck Hahnweidstr. 10173230 Kirchheim/Teck

VOL-Seminar 09.30- 17.00 Uhr

07.07.2015Naturzentrum EifelUrftstr. 2–453947 Nettersheim

VOL-Seminar 09.00 -16.30 Uhr

16.07.2015DEULA-Nienburg GmbH May-Eyth-Str. 2 31582 Nienburg/Weser

VOL-Seminar 10.00- 17.30 Uhr

24.07.2015

Bayerische Waldbauernschule Goldbergstraße 10 93309 Kehlheim

VOL-Seminar 09.00 -16.30 Uhr

04.08.2015

Konferenzhotel Frankfurt-Rodgau Kopernikusstrasse 1 63110 Rodgau

VOL-Seminar 09.00 -16.30 Uhr

18.09.2015Forstliches Bildungszentrum Mattenhofweg 14 77723 Gengenbach

VOL-Seminar 09.00 -16.30 Uhr

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Forstunternehmer intern 6 / 2015Aus- und Fortbildung

Datum Veranstaltungsort Seminar Modul

27.06.2015 Naturzentrum Eifel Urftstr. 2–4 53947 Nettersheim

Banken und Finanzierung

04.07.2015 Hotel zur Schmiede Ziegenhainer Straße 26 36304 Alsfeld

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10.07.2015

Bayerische Waldbauernschule Goldbergstraße 10 93309 Kelheim

Banken und Finanzierung

Kostenrechnung für Forstunterneh-mer – Grundlagenseminar –

Sie wollen Argumente für die nächste Kundenverhandlung?Sie wollen einen Überblick über Ihre Zahlen haben?

Sie wissen, zu einer korrekten Auf-tragsausführung gehört auch eine korrekte Nachkalkulation, um für die Zukunft die richtigen Schlüsse zu zie-hen!

Themen des Seminares:Sie erstellen Ihre eigenen Maschi-nen- sowie Mitarbeiterkalkulationen und erhalten belegbare Argumente für Preisverhandlungen.Sie erfahren, wie hoch Ihre Gemein-kosten sind und wie Sie diese weiter-berechnen.

Sie berechnen Ihren Unternehmer-lohn – vom zu versteuernden Ge-winn zum tatsächlichen Stunden-lohn.

Sie erfahren, was Sie bei der Be-rechnung von Preisuntergrenzen auf-grund saisonalen Schwankungen be-achten müssen.Sie erleben Kostenrechnung in einem lebhaften Seminar mit eindeu-tigem Bezug zur täglichen Praxis und lernen in einer kleinen Gruppe.

Sie erhalten inklusive:• Seminarunterlagen• Teilnahmebescheinigung sowie Bildprotokoll per Mail• Kaffee, alkoholische Erfrischungs- getränke

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Der Profi verschenkt NIX!Seminarankündigung

Magazin für Forstunternehmer, Wald-besitzer und Forstbetriebsgemein-schaften. Verbandsnachrichten ak-tuell über Forstpolitik, Technik und Holzmarkt. Herausgegeben vom Forst-unternehmerverband im VdAW e. V.

Der Forstunternehmer erscheint mo-natlich ausser im Januar und August.

4. Jahrgang (1. Jahrgang 2012).

Herausgeber:VdAW e.V.Wollgrasweg 31, 70599 StuttgartTel. 07 11 / 16 77 90 www.vdaw.de

Verlag:Dr. Neinhaus Verlag AGWollgrasweg 31, 70599 StuttgartTel. 07 11 / 4 51 27 - 5

Redaktion:Amelie Bufl er, VdAW e.V.Tel. 07 11 / 16 779 - 19bufl [email protected]

Grafi k:Dieter Veit, Dr. Neinhaus VerlagTel. 07 11 / 4 51 27 - [email protected]

Anzeigen:Traude Böse, Dr. Neinhaus VerlagTel. 07 11 / 4 51 27 - [email protected]

Vertrieb: Hans Peter Blum, Dr. Neinhaus VerlagTel. 07 11 / 4 51 27 - [email protected]

Druck / Herstellung:Senner Druckhaus GmbH,Carl-Benz-Str. 1, 72622 Nürtingen

Keine Gewähr für unverlangt einge-sandte Manuskripte und Vorlagen. Rücksendungen unverlangter Manu-skripte und Bilder nur bei Rückporto. Verantwortung für Verlust oder Be-schädigung wird nicht übernommen. Erlaubnis zur Bildreproduktion muss vom Einsender besorgt sein. Die Einsendung von Text- und Bildvorla-gen gilt als Vorschlag zur Veröffentli-chung zu unseren Bedingungen. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Texten oder Leserbriefen vor. Bei Lieferungsausfall infolge höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Nachlieferung oder Rücksendung.

Forstunternehmer intern

Impressum

Aktuelle Informationen zu Wald-wirtschaft und Technik

Seminartermine

Seminarzeiten: 8.30 Uhr bis circa 17 Uhr,

circa. 12.00 bis 12.45 Uhr Mittagspause (Selbstzahlerbasis)

Kosten: 250 € für Nichtmitglieder und 150 € für VdAW-Mitglieder

Anmeldung bitte bis spätestens:

15 Tage vor Schulungstermin an Frau Bufl er

Fax an (07 11) 4 58 60 93 oder E-Mail an bufl er@ vdaw.de

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Forstunternehmer intern 6 / 2015Aus- und Fortbildung

Anmeldung zum VdAW Seminar:

Um weiterhin günstige Seminare anbieten zu können, gelten folgende Geschäftsbedingungen als vereinbart. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden: Seminargebühren sind 7 Tage vor einer gebuchten Veranstaltung fällig. Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeiten bei einer Überweisung. Die Teilnahme an einem Seminar ist nur nach vorheriger Begleichung der Seminargebühren möglich. Kostenlose Stornierung in schriftlicher Form sind bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich (mail, Fax, Brief). Bei Stornierung 1-14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Veranstaltungspreises (zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer) fällig. Für eine gebuchte Veranstaltung können Sie jederzeit eine Ersatzperson stellen.

Hiermit melde ich mich zum Seminar _______________________________________ (genaue Angabe des Seminars)

am ________________ verbindlich an. Die Seminarkosten überweise ich nach Erhalt der Rechnung auf das angegebene Konto. Von den Geschäftsbedingungen habe ich Kenntnis genommen und bin damit ein-verstanden. _______________________________________________________________________ (Name und Anzahl der anzumeldenden Personen)

_______________________________________________________________________ (Rechnungsanschrift)

______________________________________________________________________ (email-Adresse bzw. Faxnummer) (Datum, Ort, Unterschrift)

_____________________________________________________________________________________

(Bemerkungen, Hinweise, Sonstiges)

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Forstunternehmer intern 6 / 2015Aus- und Fortbildung

Zu Beginn dieses Jahres haben wir in dieser Zeitschrift eine Artikelse-rie zum Beruf „Forstwirt/Forstwir-tin“ gestartet. Zunächst ging es um die Anforderungen an einen Be-trieb, der ausbilden und als Ausbil-dungsstätte anerkannt werden will; danach wurde beschrieben, wer in Baden-Württemberg derzeit aus-bildet, und wie Interessierte einen Ausbildungsplatz bzw. einen geeig-neten Ausbildungsbetrieb fi nden. Im Folgenden wollen wir darstellen, wie die Ausbildung im Verlauf der Lehr-zeit konkret aussieht, und wir richten unser Augenmerk auf den Ausbil-dungsteil, der für alle Auszubilden-den gleich ist: die überbetriebliche Ausbildung.

Überbetriebliche Ausbildung – ein wichtiger Baustein

Wie alle Ausbildungsberufe in Deutschland unterliegt auch die ForstwirtInnen-Ausbildung dem Be-rufsbildungsgesetz und damit dem „dualen System“, also der Zusam-menarbeit zweier Partner: Ausbil-dungsbetrieb und Berufsschule. Hinzu kommt als Träger der so ge-nannten „Überbetrieblichen Ausbil-dung“ (rechtlich fundiert in § 5 (2) des Berufsbildungsgesetzes) und dritter Partner in Baden-Württem-berg der Landesbetrieb ForstBW –

Die Ausbildung von Forstwirten undForstwirtinnen in Baden-WürttembergArtikelserie zum Beruf Forstwirt / Forstwirtin

konkret in Gestalt des Forstlichen Ausbildungszentrums Mattenhof in Gengenbach [www.faz-mattenhof.de] und des Forstlichen Bildungs-zentrums Königsbronn in Itzelberg [www.fbz-koenigsbronn.de].

Blockunterricht in Landesfachklassen

Im Verlauf ihrer Ausbildungszeit wer-den die berufsschulpfl ichtigen Aus-zubildenden (drei Jahre) mehrfach an den Mattenhof (alle Auszubilden-den des 2. und 3. Ausbildungsjahrs sowie die des 1. Ausbildungsjahrs aus dem badischen Landesteil) bzw. nach Königsbronn (die Auszubilden-den des 1. Ausbildungsjahrs aus dem württembergischen Landesteil) ein-berufen. Hier erhalten sie in den Lan-desfachklassen Forstwirt/Forstwirtin im Blocksystem, d.h. zeitlich konzen-triert und aufeinander abgestimmt, kombiniert Berufsschulunterricht und überbetriebliche Ausbildung – und zusätzlich in den beiden eigens dafür ausgestatteten Einrichtungen Unter-kunft und Verpfl egung.

So wurde speziell das Forstliche Aus-bildungszentrum Mattenhof 1983 – als Nachfolgerin der Waldarbeitsschu-le Höllhof – als Modellprojekt mit dem Ziel gegründet, angehenden Forstwir-ten und Forstwirtinnen Unterricht und

Unterkunft unter einem Dach zu bieten, und sie partnerschaftlich und abge-stimmt durch Lehrkräfte der Haus- und Landwirtschaftlichen Berufsschulen Offenburg und forstliche Fachkräfte von ForstBW ausbilden zu lassen.

Rund ein Viertel der Ausbildungszeit nehmen die Blöcke aus Berufsschule und überbetrieblicher Ausbildung im Verlauf der dreijährigen Regel-Aus-bildungszeit insgesamt ein: Drei bis vier Blöcke von je drei oder vier Wo-chen Dauer je Ausbildungsjahr. Die-se zehn bis zwölf Blockwochen pro Jahr werden – ganz grob gerechnet – etwa zu gut der Hälfte mit Berufs-schul-Unterricht (davon etwa ein Drit-tel Unterricht in allgemein bildenden Fächern und zwei Drittel Unterricht in forstliche Fächern) und zu knapp der Hälfte mit Lehrveranstaltungen der überbetrieblichen Ausbildung gefüllt.

Für die Nicht-Berufsschulpfl ichtigen Auszubildende und Auszubildende, die eine zweijährige Ausbildung durch-laufen, fi ndet die überbetriebliche Ausbildung, dann ohne Beteiligung der Berufsschule, in einem vergleich-baren Zeitrahmen am Forstlichen Bil-dungszentrum in Königsbronn statt.

Inhalte der überbetrieblichen Ausbildung

Inhaltlich ist die überbetriebliche Aus-bildung eine Art Bindeglied zwischen dem forstlichen Fachkunde/Fachrech-nen-Berufsschulunterricht und der praktischen Ausbildung im Betrieb: Sie hat das Ziel, Ausbildungsinhalte

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zu vermitteln, die die Ausbildungsord-nung fordert und die geprüft werden, die der einzelne Ausbildungsbetrieb aufgrund seiner betrieblichen Einzig-artigkeit jedoch nicht bieten oder nur unter hohem Aufwand vermitteln kann. Damit wird sichergestellt, dass alle Auszubildenden in allen Inhalten un-terrichtet werden, die die Ausbildungs-verordnung fordert – gleichgültig, in welchem Betrieb sie ihre Ausbildung absolvieren.

In der überbetrieblichen Ausbildung steht daher die umfassende Vermitt-lung von Fachkompetenzen in Themen wie Pfl anzenschutz, Naturschutz und Landschaftspfl ege, Biotop- und Baum-pfl ege, Maschinentechnik, Holzverar-beitung oder mechanisierte Holzernte-verfahren auf dem Stundenplan – und neuerdings auch verstärkt der Um-gang mit neuen Medien wie dem Inter-net und dem „Werkzeug“ Computer.

Weiterhin durchziehen Querschnitts-themen wie Arbeitssicherheit und Erste Hilfe sowie Gesundheitsvorsor-ge bzw. Sport wie rote Fäden sämt-liche Fachbereiche. Und ebenfalls „quer“ zu den einzelnen Fächern ist es übergeordnetes Ziel von über-betrieblicher Ausbildung – und Be-rufsschul-Unterricht –, die Auszu-bildenden bei der Entwicklung von Methoden- und Sozialkompetenz sowie dem Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten zu unterstützen, die für eine erfolgreiche Berufstätigkeit immer wichtiger werden: Allem voran das selbständige Planen, Durchfüh-ren und Kontrollieren ganzer Arbeits-pakete.

Unterrichtsformen in der überbetrieblichen Ausbildung

Lehr- und Lernformen und Unter-richtsveranstaltungen der überbe-trieblichen Ausbildung sind vielfältig: Meist setzt der Fachtheorie-Unter-richt der überbetrieblichen Ausbil-dung auf Grundlagen auf, die im forstlichen Fachkunde-Unterricht der Berufsschule (z.B. Standorts- oder Waldwachstumskunde, Fachrech-nen) gelegt werden. Vertieft, ver-anschaulicht, konkretisiert, durch-geplant, umgesetzt und kontrolliert werden diese Lehr- und Lerninhalte dann in intensiv betreuten Übungen oder Vorführungen am konkreten Objekt, d.h. im Vorratspfl ege- oder Jungbestand, am zu pfl egenden Waldrand oder im Naturschutzgebiet.

Einzelstunden vermeidet der Stun-denplaner des FAZ in der überbe-trieblichen Ausbildung tunlichst – die mehrstündige, ganzheitliche gedank-liche Beschäftigung mit einer Sache und deren vollständiges Durchpla-nen und -arbeiten ist die Devise. – Klar, dass damit der Weg zum klas-sischen, ganz- oder gar mehrtägigen Projektunterricht nicht weit ist: So wird z.B. seit einem Jahr das The-ma „Integrierter Waldschutz – che-mischer Pfl anzenschutz“ komplett in Projektstruktur, d.h. mehrtägig ein Großthema umfassend, systema-tisch auf vorhergehende Unterrichts-inhalte zurückgreifend, in engster Ab-stimmung von Berufsschulunterricht und überbetrieblicher Ausbildung, und mit Hilfe von modernen, interak-tiven Lehr-und Lernformen wie Sta-

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tionenparcours und Lernzirkel, vermittelt. – Klar aber auch, dass damit die überbe-triebliche Ausbildung immer anspruchs-voller wird, und zwar für Lernende und Lehrende gleichermaßen.

Wie das oben Beschriebene den Schulall-tag prägt und was sonst noch in diesem Zusammenhang wichtig ist, zeigt ein Blick auf die Internet-Seiten von Mattenhof und Königsbronn. Und weitergehende Fragen

rund um überbetriebliche Ausbildung und Ausbildungsinhalte beantworten gerne die beiden Ausbildungsberater, Herr Serrer ([email protected], Mattenhof) und Herr Emig ([email protected], Königsbronn).

Claudius Serrer, Ausbildungsberater FAZ Mattenhof

Dr. Maria Hehn, Forstliche Leiterin FAZ Mattenhof

Für eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Jagdrechts hat sich Peter Bleser, der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, aus-gesprochen. Dies müsse jedoch auf „ei-ner wissenschaftlich fundierten Basis“ er-folgen und nicht auf „der Grundlage von ideologischen Wertvorstellungen“, sagte Bleser auf der Jahreshauptversammlung des Bundes Deutscher Berufsjäger in Bad Bertrich.

Eine klare Absage erteilte der CDU-Po-litiker dabei einer Reduzierung der Li-ste der jagdbaren Arten: „Tiere aus dem Jagdrecht zu nehmen, ist keine geeignete Maßnahme zum Schutz und zum Erhalt der Wildbestände und ihrer Lebensgrund-lagen.“ Bei der vorgesehenen Novelle des Bundesjagdgesetzes geht es laut Bleser in erster Linie um eine Neuregelung der Jagdmunition. Ziel sei eine Minimierung

Bundesregierung bekennt sich zur JagdÜberarbeitung der Anforderungen an die Jägerausbildung- und prüfung

des Bleieintrages in den Wildkörper und in die Umwelt bei gleichzeitiger Wahrung der Anforderungen an eine zuverlässige Tö-tungswirkung.

Darüber hinaus sei vorgesehen, die Anfor-derungen an die Jägerausbildung und die Jägerprüfung zu überarbeiten. Gefordert werde künftig zudem ein Schießnachweis, der bei Gesellschaftsjagden vorzulegen sei. Ausdrücklich lobte Bleser die wichtige Rolle der Jäger im Naturschutz. Sie seien sachkundig und hätten die Möglichkeit, im Rahmen der Hegepfl icht gemeinsam mit dem Grundeigentümer bestandser-haltende Maßnahmen schnell und fl exibel umzusetzen. Die Natur zu schützen und zu pfl egen bedeute daher nicht zwangs-läufi g, die Jagd zu verbieten oder einzu-schränken. „Oft ist das Gegenteil der Fall“, betonte der Staatssekretär.

AgE

Foto: Ulrich Velten /Pixelio.de

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Forstunternehmer intern 6 / 2015Verband

Wenn die Hauptsaison für Forst-dienstleister endet, beginnt die Arbeit der landwirtschaftlichen Lohnunter-nehmen auf den Feldern. Hierzu wer-den Fahrer gesucht, die im Umgang mit Großmaschinen geübt sind und über die Sommerzeit Arbeitskapazi-täten anbieten könnten.

Um einen solchen Austausch zu för-dern, möchten wir eine Plattform ein-richten, auf der Forstunternehmer ihre eigenen oder die freien Arbeits-kapazitäten ihrer Mitarbeiter anbieten können.

Beschäftigung auf beiden Seiten unterstützen

Ziel ist es nicht, dass bei einer sol-chen Kooperation Mitarbeiter unter-einander abgeworben werden! Hier-zu bietet der VdAW interessierten Mitgliedern einen rechtsgültigen Mu-

Foto: http://bericht.basf.com/2014/de/150-jahre-basf/ernaehrung.html

Führerschein Klasse(n)

Erfahrung als Fahrer

Keine Erfahrung

Landwirtschaft ........... Jahre

Forstwirtschaft ............ Jahre

Freie Arbeitskapazitäten haben wir im Zeitraum von ............................ bis ...........................................

Es steht die Arbeitskraft von mir selbst .......................................................................

meinem Mitarbeiter selbst ............................................. zur Verfügung

Kontaktdaten

Name: ................................................................................................

Straße, PLZ Ort: ................................................................................

Telefon / Mobiltelefon: .......................................................................

Email: ................................................................................................

Fahrer dringend gesucht!

stervertrag für solch eine Zusam-menarbeit an. Erhältlich ist dieser im VdAW Intranet oder bei der zuständi-gen Ansprechpartnerin Amelie Bufl er E-Mail: bufl [email protected]

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich bei uns:

Bufl er/VdAW

Ihr Steckbrief:

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Forstunternehmer intern 6 / 2015Verband

Am 13. Mai trafen sich die forstlichen Unternehmervertretungen der Bun-desländer auf der Ligna zu einem Informationsaustausch. Das Treffen nutzten Herr Elmar Stertenbrink (IG-Zugpferde e.V.), Maurice Strunk und Michael Haarhaus (AfL Niedersach-sen/ AfL Hessen), Eckerdt Seelmann und Lutz Baldauf (FUV Thüringen), Herbert Körner (DFUV), Micha-el Sachse (FUV Sachsen), Klaus Schätzle, Brigitta Hüttche und Ame-lie Bufl er (VdAW/ VdAW Bayerische Forstunternehmer) zum Kennenler-nen und Diskutieren.

Einig war man sich dabei schnell, dass ein Austausch unter den Bun-desländern zukünftig nach Möglich-keit gepfl egt werden sollte. Der VdAW hat als mögliche Plattform seine Ver-bandszeitschrift „Forstunternehmer INTERN“ angeboten. Den Länder-verbänden steht das Magazin für die Veröffentlichung von Informationen an forstliche Dienstleister zur Ver-fügung. veröffentlichen können. Zu-

Erfolgreicher Austausch der Unternehmerverbände auf der Ligna

sätzlich wird geprüft, zu welchen un-ternehmerfreundlichen Konditionen die Mitglieder der Landesverbände den „Forstunternehmer INTERN“ be-ziehen können. Die Umsetzung des Mindestlohnge-setzes (MiLoG) und die darin enthal-tene Arbeitszeitdokumentation war ein weiteres Gesprächsthema. Einig-keit bestand, dass ausreichend Infor-mationsmaterial zusammen getragen und alle Umsetzungshilfen kommuni-ziert worden sind. Sollte es dennoch Bedarf geben, können die Informati-onen jederzeit bei den einzelnen Ver-bänden abgerufen werden.

Der größte Diskussionsbedarf ent-stand bei dem Austausch der Erfah-rungen zur forstlichen Auftragsver-gabe nach VOL. Es wurde deutlich, dass einzelne Bundesländer sehr zu-friedenstellende Lösungen mit den forstlichen Auftraggebern gefunden haben und daher keinen Handlungs-bedarf sehen, was vor Ort Maurice Stunk für Niedersachsen bestätigte.

Die Vertreter der übrigen Bundeslän-der waren sich dagegen einig, dass es teilweise große Unzufriedenheit über die Vergabesituation und den daraus resultierenden Preisdruck gibt. Der VdAW hat daher angebo-ten, dass die geplanten Seminare zur forstlichen Auftragsvergabe länderü-bergreifend genutzt werden sollten. Ziel der Seminare (siehe Seiten 11 bis 13) ist es, die Unternehmer auf die anstehende Saison vorzuberei-ten und bei mangelhaften Ausschrei-bungen gezielt verhandeln oder wei-tere Informationen einfordern zu können. Ein Anliegen des DFUV war es die Probleme und den Handlungsbedarf aus den Bundesländern zusammen zu tragen und somit die Grundlage zu schaffen soweit wie möglich mit einer Stimme zu sprechen. Hierbei wurde besonders an den anstehenden Run-den Tisch gedacht, der am 20. Mai unter der Leitung des KWF satt fand.

VdAW/Bufl er

Die Vertreter der forstlichen Unternehmerverbände.

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Laut dem aktuellen Standard für nachhaltige Waldbewirtschaftung des PEFC Deutschland ist die Ver-wendung von „biologisch schnell abbaubaren Hydraulikfl üssigkeiten“ zum 01.01.2016 verbindlich.

Bisher gab es eine Ausnahmere-gelung mit Hilfe der Servicewerk-statt. Bescheinigte diese, dass bei der Nutzung von Bio-Hydraulikölen sehr wahrscheinlich Schäden an der Maschine zu erwarten seien, konn-te man auf die Umölung verzichten. Resultat ist, dass gepfl egte, alte Ma-schinen auch heute noch im Einsatz sind.

Ab 2016 nicht mehr möglich

„Die Anforderungen des PEFC Stan-dards bzgl. dem Einsatz biologisch abbaubarer Hydraulikfl üssigkeiten hat sich geändert. Für forstliche "Ma-schinen" ist die Verwendung von bi-ologisch schnell abbaubaren Hy-draulikfl üssigkeiten verbindlich. Die früheren Optionen sind nicht mehr möglich. Die Regelungen wurden nicht in den Standard PEFC D1002-1:2014 übernommen.

Der neue PEFC Standard PEFC D1002-1:2014 ist bereits ab 01.01.2015 gültig. Bis zum 31.12.2015

Vorsicht: Ab 2016 sind Bio-Hydrauliköle Pfl icht!

besteht jedoch eine Übergangsfrist, in der sowohl der Standard PEFC D 1002:2009 als auch der Standard PEFC D 1002-1:2014 Gültigkeit ha-ben.“ (Daniel Fritz, PEFC Deutsch-land, 13.05.2015)

Nur eine Ausnahme bleibt bei dem Einsatz landwirtschaftlicher Schlep-per. Hier wird auf eine Umölung ver-zichtet, wenn ein getrennter Hydrau-likkreislauf zu Anbaugeräten vorliegt.

Laut PEFC:

„Eine Ausnahme gilt hinsichtlich der Hydraulikfl üssigkeiten, wenn land-wirtschaftliche Zugmaschinen, ohne von dieser Zugmaschine hydraulisch angetriebene Anbaugeräte, einge-setzt werden.“ (PEFC D 1002-1:2014, S.7/ 5.5)

In der Forstunternehmerzertifi zie-rung nach DFSZ wird diese Über-gangsfrist berücksichtigt. Ab näch-stem Jahr müssen die genannten Veränderungen jedoch beachtet und umgesetzt werden. Darum bitten wir Sie, frühzeitig nach Ihren Maschinen zu sehen, sollten Sie von dieser Re-gelung betroffen sein!

VdAW/Bufl er Foto: VdAW

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Neu bei unsLancman Premium-Holzspalter für höchste Ansprüche S. g. Preis-Leistungsverhältnis, von 7 t bis 40 t (ab 13 t m. Seilwinde)

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Pfanzelt − bekannt als Hersteller qualitativ hochwertiger Forstma-schinen aus dem süddeutschen Raum – beschäftigt sich bereits seit Jahren auch mit Maschinentechnik für den kommunalen Einsatz. Mit dem Geräteträger K-Trac wird nun ein komplett neues Fahrzeugkon-zept präsentiert.

Mit der kommunalen Version des Systemschleppers Pm Trac bietet Pfanzelt bereits ein spezialisiertes Trägerfahrzeug an. Der neue Gerä-teträger K-Trac stellt nun ein für den kommunalen Einsatz konzipiertes Fahrzeug dar. So bieten vier fl exi-ble An- und Aufbauräume und eine große Mittelkabine die Grundlage des neuen Fahrzeugkonzeptes made by Pfanzelt. Alle An- und Aufbauräu-

me können dabei über Schnellwech-selsysteme in kurzer Zeit umgerüstet werden.

Der K-Trac ist somit optimiert für den Ganzjahreseinsatz im kommunalen Bereich sowie in der Umweltpfl e-ge und zeigt so seine Stärken nicht nur im Winterdienst sondern auch im Mäheinsatz und der Gehölzpfl ege. Höchste Sicherheit, Standfestigkeit und großen Komfort bietet die hy-draulische Vollfederung, die bei Mäh-arbeiten automatisch verblockt wer-den kann.

5 Lenkungsarbeiten, die aus der Kom-bination von vorderer und hinterer Achsschenkellenkung entstehen, er-möglichen eine große Wendigkeit des Fahrzeuges. Ein laufruhiger und durchzugsstarker 6-Zylinder-DEUTZ Motor mit 133 bzw. 174 kW sorgt für höchste Leistungsanforderungen und niedrigen Kraftstoffverbrauch. Ange-trieben wird das Fahrzeug mit einem stufenlosen, leistungsverzweigten Ge-triebe von ZF.

Zwei vollwertige Sitze oder ein dreh-barer Bedienerstand – die Pfanzelt

Neuer Geräteträger für den kommunalen BetriebshofPfanzelt präsentiert den K-Trac auf der Demopark 2015

Informationen zur Firma Pfanzelt

Als größter deutscher Hersteller für Forsttechnik umfasst das Pro-duktprogramm heute neben Forst-seilwinden und Rückeanhängern auch Ladekrane und Forstspezi-altraktoren. Neben Forsttechnik gehören auch Maschinen für den kommunalen Bereich, die Land-schafts- und Umweltpfl ege sowie die Landwirtschaft zum Produkt-portfolio. Derzeit werden am Pro-duktionsstandort in Rettenbach im Allgäu rund 140 Mitarbeiter be-schäftigt.

www.pfanzelt-maschinenbau.de

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