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Betriebsnahe Kindertagesbetreuung - Möglichkeiten und Grenzen 26.11.2012

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Abteilung Jugend und Familie Betriebsnahe Kindertagesbetreuung - Möglichkeiten und Grenzen 26.11.2012
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Abteilung Jugend und Familie

Betriebsnahe Kindertagesbetreuung - Möglichkeiten und Grenzen

26.11.2012

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Kindertagesbetreuungist ein wesentlicher Baustein zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

weitere Bausteine z.B.- familienfreundliche Arbeitszeiten (z.B. flexibel, planbar, keine Schichtarbeit, kein früher Beginn)- Konzept zu Mutterschutz und Elternzeit (Beratung, Fachkraftanbindung, Fortbildung)- familiengerechte Arbeitsplatzgestaltung (Heim- / Telearbeit, Arbeitszeitkonten, „Familienbüro“)- Vermittlung haushaltsnaher Dienstleistungen- Leitbild und Unternehmenskultur / Frauen in Führungspositionen

Betriebsnahe Kindertagesbetreuung

Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Folie 2

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Betriebsnahe Kindertagesbetreuung

Rechtsanspruch:

Kinder über 1 Jahr bis zur Einschulung haben einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe am Wohnort.

Maßgeblich für den Umfang des Rechtsanspruchs sind die individuell notwendigen Betreuungszeiten (in der Regel werktags zwischen 7°°Uhr und 17°°Uhr).

Es wird versucht, möglichst wohnortnah das notwendige Angebot vorzuhalten.

Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ist rechtlich gleichwertig mit der Betreuung in einer Kindertagespflegestelle.

Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Folie 3

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Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Folie 4

Rechtsanspruch:

KiTa NRW (KIBIZ) derzeit 3 Betreuungszeiten (25, 35, 45 Std.) und 3 Gruppentypen mit fest hinterlegter Personalausstattung:• 10 Kinder von 1 bis 3 Jahren • 20 Kinder von 2 bis 6 Jahren (davon 4 – 6 unter 3J)• 25 Kinder von 3 – 6 Jahren (wenn 45 Std./Wo. Betreuung: 20 Kinder)

Zulassung des Trägers durch überörtlichen Jugendhilfeträger (LVR)• Konzept• Raumplan• Personalqualifikation

Finanzierung durch kindbezogene Pauschalen von ca. 3.300 € - ca. 16.000 € jährlich, die aus Elternbeiträgen, Landeszuweisung, Jugendamtsanteil und einem Trägeranteil geleistet werden.

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Betriebsnahe Kindertagesbetreuung

Rechtsanspruch:

Tagespflege

3 Betreuungszeiten individuell in Stufen á 10 Std., regelmäßige Betreuung insgesamt über 15 Std./Wo.

Zulassung der Tagespflegestelle durch örtlichen Jugendhilfeträger, u.a.• Qualifikation durch Schulung (160 Std.)• räumliche Voraussetzung gegeben (eigene Wohnung oder andere geeignete Räume)• festgelegte Maximalbetreuung (höchstens 5 Kinder)

Finanzierung durch Jugendamt, ca. 4,50 € / Std. pro Kind, Tagespflegeperson ist selbstständig tätig (Steuer, Versicherung etc.).

Elternbeiträge für KiTa und Tagespflege gleich.

Betreuungsarten können kombiniert werden (z.B. Randzeiten).

Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Folie 5

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Handlungsalternativen

Tagespflege:

Zusammenarbeit mit vorhandenen (Groß-)Tagespflegestellen, ggfls. Übernahme von Kosten, um Plätze vorzuhalten, Kostenübernahme durch Jugendamt am Wohnort möglich, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht.

Tagespflege im Betrieb (geeignete Räume, Zulassung durch Jugendamt), Kostenübernahme möglich s.o. Vorhandenes Personal kann nach Schulung/Anerkennung Tagespflege durchführen.

Vorteil: geringe Kosten, geringer Verwaltungsaufwand, Flexibilität

Nachteil: störungsanfälliges Konstrukt (z.B. Krankheit, Konflikte mit Eltern)

ESF-Fördermittel können beantragt werden (Förderung von Festanstellungsmodellen).

Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Folie 6Erdmann Bierdel, Betriebsnahe Kinderbetreuung, 26.11.2012 Folie 6

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Betriebsnahe KindertagesbetreuungHandlungsalternativen

Kindertagesstätten:

Zusammenarbeit mit vorhandenen Kindertagesstätten anerkannter Träger, ggfls. Übernahme von Kosten, um Plätze/Kontingent vorzuhalten, Finanzierung der Kinderbetreuung durch Jugendamt möglich, wenn im Rahmen der Jugendhilfeplanung abgestimmt.

Betriebskita:

Einrichtung muss zugelassen sein wie eine öffentliche KiTa (Genehmigung durch LVR, Konzept, Personal, Raumanforderungen)

Träger entweder Unternehmen, anerkannte Träger, Elterninitiativen

Finanzierung der Kinderbetreuung durch Jugendamt möglich (wenn anerkannter Träger und im Rahmen der Jugendhilfeplanung)

ESF Fördermittel für Betriebskosten können voraussichtlich bald wieder genutzt werden (keine Investitionsmittel).

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http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=112468.html

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http://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/kinderundfamilien/tageseinrichtungenfrkinder/betriebskitas/betriebskitas_1.html

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www.erfolgsfaktor-familie.del

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Beratungsmöglichkeiten

Grundsatzfragen Kreis Euskirchen, JugendamtAlois Hermes, Jugendhilfeplanung, Tel. 02251/ 15 [email protected]

Kindertagespflege Deutscher Kinderschutzbund KV EuskirchenMargret Meisen, Koordinatorin,Tel. 02251/ 70 25 [email protected]

Betriebskita Landschaftsverband RheinlandSvenja Rabenstein, LandesjugendamtTel. 0221/ 809-4047 [email protected]

ESF-Mittel Servicestelle Betriebliche KinderbetreuungTel.: 0800 0000 945 (kostenlos)[email protected]

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

Erdmann BierdelAbteilungsleiter Jugend und Familie

02251/ 15 [email protected]


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