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BESCHREIBUNG FÜR PROJEKTE ZUR ......Projektbeschreibung - Version 02.2 / Dezember 2013 1...

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Projektbeschreibung - Version 02.2 / Dezember 2013 1 BESCHREIBUNG FÜR PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IN DER SCHWEIZ 1 FÖRDERPROGRAMM MOBILE HEIZUNGEN Dokumentversion 0.7 (ENDVERSION)= Datum 13. August 2015 INHALT 1. Angaben zur Projektorganisation 2. Technische Angaben zum Projekt 3. Abgrenzung zu weiteren klima- und energiepolitischen Instrumenten 4. Berechnung der erwarteten Emissionsverminderung 5. Nachweis der Zusätzlichkeit 6. Aufbau und Umsetzung des Monitorings ANHANG A1. Belege für den Umsetzungsbeginn A2. Unterlagen zu beantragten und erhaltenen Finanzhilfen (nicht vorhanden) A3. Berechnung der erwarteten Emissionsverminderungen A4. Wirtschaftlichkeitsanalyse A5. Antragsformular inkl. Beilage A6. Musterantrag Suter AG A7. Grundlagedokumente Kosten A8. Zahlen Bautätigkeit Bundesamt für Statistik A9. Monitoring-Tool Hinweise: Graue, kursive Textelemente bitte durch entsprechende Angaben ersetzen. Falls zweckmässig Check-Boxes mittels rechter Maustaste (Eigenschaften) aktivieren. Tabellen falls zweckmässig mittels rechter Maustaste um weitere Zeilen ergänzen ( Einfügen) 1 1 Bitte prüfen Sie vor dem Ausfüllen dieser Vorlage, ob die vorliegende Version noch aktuell ist. Die aktuelle Version ist zu finden unter www.bafu.admin.ch/kompensationsprojekte-ch.
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Projektbeschreibung - Version 02.2 / Dezember 2013

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BESCHREIBUNG FÜR PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG

IN DER SCHWEIZ1

FÖRDERPROGRAMM MOBILE HEIZUNGEN

Dokumentversion 0.7 (ENDVERSION)= Datum 13. August 2015  INHALT

1. Angaben zur Projektorganisation

2. Technische Angaben zum Projekt

3. Abgrenzung zu weiteren klima- und energiepolitischen Instrumenten

4. Berechnung der erwarteten Emissionsverminderung

5. Nachweis der Zusätzlichkeit

6. Aufbau und Umsetzung des Monitorings

ANHANG

A1. Belege für den Umsetzungsbeginn

A2. Unterlagen zu beantragten und erhaltenen Finanzhilfen (nicht vorhanden)

A3. Berechnung der erwarteten Emissionsverminderungen

A4. Wirtschaftlichkeitsanalyse

A5. Antragsformular inkl. Beilage

A6. Musterantrag Suter AG

A7. Grundlagedokumente Kosten

A8. Zahlen Bautätigkeit Bundesamt für Statistik

A9. Monitoring-Tool

Hinweise: − Graue, kursive Textelemente bitte durch entsprechende Angaben ersetzen. − Falls zweckmässig Check-Boxes mittels rechter Maustaste (→ Eigenschaften) aktivieren. − Tabellen falls zweckmässig mittels rechter Maustaste um weitere Zeilen ergänzen ( → Einfügen)

                                                                                                                         1  1 Bitte prüfen Sie vor dem Ausfüllen dieser Vorlage, ob die vorliegende Version noch aktuell ist. Die aktuelle Version ist zu finden unter www.bafu.admin.ch/kompensationsprojekte-ch.  

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Projektbeschreibung - Version 02.2 / Dezember 2013

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Projekttitel Förderprogramm mobile Heizungen Version des Dokuments 0.6 Datum 15. Juli 2015 Gesuchsteller Stiftung Klimaschutz und CO2 - Kompensation KliK

Kontakt

Herr Roman Schibli, Freiestrasse 167, 8032 Zürich, Telefon +41 44 224 60 04, [email protected] Für technische Fragen: CSD Ingenieure AG, Bruno Schletti, Hessstrasse 27d, 3097 Liebefeld, Telefon +41 31 970 35 84, [email protected]

Einverständnis zur Veröffentlichung

Ich bin damit einverstanden, dass nach der Registrierung des Projekts durch das BAFU die Daten im Feld „Gesuchsteller“ auf der Internetseite des BAFU aufgeschaltet werden.

Ich bin damit einverstanden, dass nach der Registrierung des Projekts durch das BAFU die Daten im Feld „Gesuchsteller“ und die Daten im Feld „Kontakt“ auf der Internetseite des BAFU aufgeschaltet werden.

Zeitplan Datum Spezifische Bemerkungen

Umsetzungsbeginn 10.10.2014 Datum der Unterzeichnung des Kaufvertrags für die Pelletgeräte des Mustervorhabens

Wirkungsbeginn Winter 2014/2015 Ab Inbetriebnahme des ersten ins Programm aufgenommenen Heizgerätes

2. Technische Angaben zum Projekt 2.1. Allgemeine Informationen Das Förderprojekt mobile Heizungen will Aktivitäten fördern, welche dazu beitragen, dass pelletbetriebene Heizgeräte anstelle von ölbetriebenen Heizgeräten eingesetzt werden. Heute werden fast ausschliesslich fossile Energieträger eingesetzt. Es sollen Bauherren, Baufirmen, Vermieter und Eigentümer sowie Hersteller von Heizgeräten sensibilisiert werden. Das Programm und damit die finanzielle Unterstützung richten sich an die Eigentümer von mobilen Heizgeräten welche eine Feuerungswärmeleistung 50-250 kW aufweisen und mit Pellet betrieben werden. Mobile Heizgeräte werden vor allem auf Baustellen, im Eventbereich (Zeltheizungen, Duschen etc.) und in der Landwirtschaft (Futtertrocknung) eingesetzt.

Projektstandort Programmanwendung in der ganzen Schweiz, Vorhabenstandort ist der Ort, an dem die Einsparung stattfindet

Situationsplan ---

1. Angaben zur Projektorganisation

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Projektbeschreibung - Version 02.2 / Dezember 2013

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Projekttyp

Abwärmenutzung

Abwärmevermeidung

Effizientere Nutzung von Prozesswärme

Energieeffizienz Gebäude

Produktion von Biogas (landwirtschaftlich, industriell)

Wärmeerzeugung durch Verbrennen von Biomasse

Nutzung von Umweltwärme

Nutzung von Solarenergie

Brennstoffwechsel für Prozesswärme

Effizienzverbesserung Personentransport / Güterverkehr

Einsatz von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen

Abfackelung / Energetische Nutzung von Methan

Vermeidung und Substitution synthetischer Gase

Vermeidung und Substitution von Lachgas (N2O)

Biologische Sequestrierung: Holzprodukte

andere:

Technologie

Als Alternative zu fossil betriebenen Heizgeräten werden pelletbetriebene Geräte eingesetzt. Als Brennstofflager werden Silos ausserhalb des Gebäudes verwendet. Die Pellets werden durch Fördervorrichtungen in das Heizgerät gebracht. Dort werden sie verbrannt. Die entstehende Wärme wird über einen Wärmetauscher auf die Luft oder auf das Wasser als Transportmedium zur Wärmeabgabe im Gebäude übertragen. Die Heizgeräte werden je nach Anwendungszweck meist in Abhängigkeit der Raumlufttemperatur ein- und ausgeschaltet.

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Projektbeschreibung - Version 02.2 / Dezember 2013

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Schematische Darstellung

Quelle: Suter Entfeuchtungstechnik AG, Dietikon (mobile Pellet-Luftheizung)

Quelle: Mobil in Time AG, Diessenhofen (mobile Pellet-Heizzentrale)

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2.2 Art des Projekts

Einzelnes Projekt Projektbündel Programm

Treibhausgas(e) CO2 CH4 N2O HFC PFC SF6 NF3

2.3 Beschreibung des Projekts

Ausgangslage: Am häufigsten werden mobile Heizungen auf Baustellen eingesetzt. Für den Bau eines Gebäudes werden viele verschiedene Baumaterialien eingesetzt. Im Massivbau insbesondere Beton, Mörtel, Verputze und Farben, welche feucht eingebracht werden und anschliessend trocknen müssen. Beispiel Betonverarbeitung: Für die Aktivierung des Bindemittels und die Aushärtung nach der Verarbeitung werden grosse Mengen Wasser benötigt. Ein Grossteil des Wassers wird bei diesem Prozess chemisch gebunden. Der Vorgang ist witterungsabhängig und deshalb zeitlich nicht planbar. Die Faustregel aus der Baubranche besagt, dass nach 6-8 Wochen eine ausreichende Trocknung erzielt wird. Für die im Bauablauf folgenden Arbeiten können somit keine fixen Termine vereinbart werden, was den Bauablauf stört und ggfs. verzögert. Um Zeit und Kosten zu sparen werden deshalb Bauwerke immer häufiger mit technischen Hilfsmitteln getrocknet. Die Bautätigkeiten finden auch in den kalten Wintermonaten statt. Ein weiterer Grund für den Einsatz von technischen Hilfsmitteln ist, die Sicherstellung der Frostsicherheit. Für die technische Bautrocknung und Bauheizung werden vielfach mobile Heizgeräte eingesetzt. Diese basieren fast ausschliesslich auf nicht erneuerbaren Energien wie Heizöl (93%) und Erdgas/Flüssiggas (4%). Der Anteil Holzpellet wird auf maximal 3% geschätzt.

Quelle: Befragungen von Marktakteuren Die Bautrocknung beginnt bereits kurze Zeit nach der Verarbeitung, d.h. im Rohbau. Da im Rohbau die geplante Wärmeerzeugung meistens noch nicht eingebaut oder zum Austrocknen zu wenig leistungsfähig und somit ungeeignet ist, werden mobile Heizgeräte in unterschiedlichen Grössen zwischen ca. 2 und über 1000 kW eingesetzt. Diese Systeme

Brennstoffanteile  in  [%]  für  mobile  Heizgeräte    >  50  kW  Wärmeleistung  

Legende:  

3%  Pellet  

4%  Erdgas/Flüssiggas  

93%  Heizöl  

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werden in der Regel gemietet. Der Vermieter transportiert die Geräte auf die Baustelle und die Bauleitung betreibt sie. Das Programm fördert nur Pelletheizungen mit einer installierten Nennleistung grösser oder gleich 50kW, da unter 50kW Leistung oft mobile elektrische Heizungen eingesetzt werden. Begründet mit den hohen Betriebskosten werden aber keine mobilen elektrischen Heizungen mit 50kW Leistung oder grösser eingesetzt. Gegen oben ist die Nennleistung der geförderten Geräte auf kleiner oder gleich 250 kW beschränkt. Bei grösseren Anlagen ist eine seriöse Analyse der Zusätzlichkeit aufgrund der fehlenden Erfahrungen und des Prototypcharakters solcher Geräte zur Zeit nicht möglich. Auch ist nicht davon auszugehen, dass solche Geräte vor 2021 eine bedeutende Rolle im Markt spielen werden. Es werden zwei Systeme der Wärmeverteilung unterschieden: Luftsystem: Die bei der Verbrennung der Brennstoffe resultierende Wärme wird von den Heizgeräten über Wärmetauscher auf die Luft übertragen. Die Luft wird mit Ventilatoren durch Luftschläuche zum Ort geführt, wo Wärme notwendig ist. Das System ist sehr flexibel und einfach in der Anwendung. Mit dem Umlegen der Schläuche von Hand kann rasch eine andere Zone oder ein anderer Raum beheizt werden. Heizgeräte mit Luftverteilung werden zur Austrocknung innen, zur Austrocknung von Fassaden (aussen) und zur Frostsicherung angewendet. Wassersystem: Bei Wassersystemen wird die Wärme über das Medium Wasser zu den Verbrauchern geführt. Vom Wasser geht die Energie direkt in den Baukörper (Fussbodenheizung) oder sie wird mit Luftheizapparaten (Warmwasser-Lüfter) oder bereits bestehenden Heizkörpern in den Raum gebracht. Wassersysteme werden vor allem dann angewendet, wenn bereits ein Wasserverteilleitungsnetz genutzt werden kann. Zum rascheren Austrocknen von Böden mit der Bodenheizung oder bei Störfällen in bestehenden Objekten kommen wasserführende Systeme zur Anwendung. Um die Verteilverluste zu minimieren und die Temperatur zonenweise regulieren zu können, werden immer mehr auch Wassersysteme für die klassischen Luftsystemanwendungen eingesetzt. Der Energieverbrauch kann so massiv (30% bis 50%) reduziert werden. Wir gehen davon aus, dass ca. ¼ der auf den Baustellen verwendeten mobilen Heizgeräte Wassersysteme sind. In der Bauanwendung sind viele Akteure beteiligt, welche die Art der eingesetzten mobilen Heizung beeinflussen:

A Hersteller mobile Heizgeräte B Anbieter Bautrocknungsservice (Eigentümer Heizgeräte) C Bauverantwortliche (Architekt, GU, TU, Bauunternehmer etc.) D Bauherr

Die Hersteller (A) produzieren meist eine Art von mobilen Heizungen. Es gibt kaum Anbieter, welche Heizöl- und Pelletgeräte herstellen. Die Anbieter von Bautrocknungsservice (B) haben den grössten Einfluss auf den Markt. Sie kaufen die Geräte ein und bieten bei allen Brennstoffen „Sorglos-Service-Bauheizung“ an. Die Bauverantwortlichen (C) bestellen in der Regel eine Bauheizung. In der Branche ist man unkritisch. Die Art und Weise wie die Wärme erzeugt wird (Brennstoff), ist kaum ein Thema. Die Arbeiten auf der Baustelle müssen ohne Verzögerung weitergeführt werden können. Der Preis ist das einzige Kriterium bei der Auftragsvergabe. Für den Bauherr (D) ist die Bauheizung nur in den seltensten Fällen ein Thema. Er bekommt in den wenigsten Fällen mit, dass eine Bauheizung eingesetzt wird. Er hat heute

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generell somit keinen Einfluss auf die Art der Beheizung. Das Programm sieht vor Eigentümer von pelletbetriebenen mobilen Heizgeräten durch Bescheinigungen für die erzielten Emissionsreduktionen finanziell zu unterstützen. Das Einsatzgebiet der Heizgeräte ist nicht auf Baustellen beschränkt. Alle Akteure sollen durch Informationen auf die Vorteile einer CO2-neutralen mobilen Heizung sensibilisiert werden. Weitere Einsatzgebiete mobiler Heizgeräte:

- Störfallsituationen, bei denen eine bestehende Heizung ausgefallen ist und diese kurzfristig und zeitlich beschränkt mit einer mobilen Lösung ersetzt werden muss.

- Überbrückung beim Ersatz einer bestehenden Heizungsanlage bis die neue Heizung in Betrieb gesetzt wird.

- Eventbereich, wo temporäre Veranstaltungsräume wie Traglufthallen, Zelte beheizt resp. Duschwasser erwärmt werden müssen.

- Futtertrocknungsprozesse in der Landwirtschaft Projektziel: Durch die Substitution von fossil betriebenen mobilen Heizgeräten 50-250 kW mit Holzpelletgeräten wird weniger fossile Energie verbraucht und somit weniger CO2 emittiert. Da auf dem Markt ca. 93% der Geräte mit Heizöl und ca. % mit Erdgas betrieben werden, ist das Potential sehr hoch. Primärziel ist es, mit dem Förderprojekt die Beschaffung und den Einsatz von mobilen Holzpelletanlagen massiv zu steigern. Da pelletbetriebene mobile Heizgeräte heute nicht wirtschaftlich betrieben werden können, sollen Bescheinigungen pro eingesparte Tonne CO2 ausbezahlt werden. Die Bescheinigungen können von Geräteeigentümern jährlich beantragt werden. Mit einer gezielten Kommunikation soll sichergestellt werden, dass die wichtigen Kundengruppen (Architekten, Generalunternehmern, Bauunternehmungen etc.) über die alternativen Systeme informiert sind und Hemmnisse bei allen Akteuren abgebaut werden. Referenzszenario: Basierend auf den Gebäudedaten vom Bundesamt für Statistik (BFS) und zahlreichen Befragungen der Hauptakteure (Branchenprognose) des Schweizer Markts für mobile Heizgeräte ist davon auszugehen, dass sich der Markt – falls es keine Ausweitung der Energiegesetze (MuKEn) auf Bauheizungen gibt – in den nächsten 5 Jahren weiterhin so entwickelt wie bis anhin. In der sich gegenwärtig in Vernehmlassung befindenden MuKEn sind keine Anforderungen an Bauheizungen beschrieben. Die nächste Revision wird nicht vor 2020 erfolgen. In der Referenzentwicklung wird auf Grund der fehlenden Wirtschaftlichkeit und weiteren Hemmnissen mit keiner Zunahme der Holzpelletanlagen gerechnet (vgl. Anhänge 6 und 7). Nebst dem beschriebenen Referenzszenario (vgl. auch Ausgangslage) werden folgende zwei weitere alternative Entwicklungen aufgezeigt. Alternative Entwicklung 1 (Einschränkung von Bauheizungen): Gesetzliche Anforderungen oder Bedingungen zum Erlangen von Nachhaltigkeits- oder Energielabels könnten dazu führen, dass weniger Bauheizungen eingesetzt werden dürfen. Das Label MINERGIE-ECO geht in diese Richtung. Es scheint uns jedoch unwahrscheinlich, dass in naher Zukunft (bis 2020) derartige Anforderungen einen grossen Teil des Marktes beeinflussen werden. Alternative Entwicklung 2 (Substitution von Heizöl mit anderen Energieformen wie Strom, Erdgas und Flüssiggas (Propan/Butan): Die Beheizung und Bauaustrocknung wird statt mit Heizölgeräten mit anderen

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Energieformen wie Elektroheizungen oder Gasheizgeräten realisiert. Elektroheizungen sind bereits heute bis zur finanziellen Schmerzgrenze (hohe Kosten im Betrieb) im Einsatz. Da nicht anzunehmen ist, dass der Strompreis bis 2020 massiv sinken wird (er ist ja bereits sehr tief), werden sich die Elektrogeräte bei grösseren Leistungen (über 40-50kW) nicht durchsetzen. Gegenüber Ölheizgeräten sind Elektrogeräte ab 20-30kW meist zu teuer und bei Gasgeräten ist der organisatorische Aufwand höher und damit für viele Kunden uninteressant. Die alternative Entwicklung 2 ist aus diesen Gründen unwahrscheinlich. Das Referenzszenario „business as usual' wird als wahrscheinlichste Weiterentwicklung beurteilt. Die Kreditierungsperiode des Programms beträgt 7 Jahre ab Umsetzungsbeginn. Nach erneuter Validierung kann es um weitere 3 Jahre verlängert werden. 2.4 Mustervorhaben

Ein unter dem Programm aufgenommenes mobiles Heizgerät entspricht einem Vorhaben. Es wurde bereits 100 Mustervorhaben eingereicht (siehe Anhang A6). Die Suter Entfeuchtungstechnik AG hat nach Rücksprache mit KliK 100 pelletbetriebende Luftgeräte bestellt. Vorgängig wurde am 18.6.2014 mit einer Vorversion eines Antragformulars ein formeller Antrag gestellt. Das Kaufdokument ist auf dem 10.10.2014 datiert. Die Vorhaben erfüllen alle Zulassungkriterien. Es handelt sich bei jedem einzelnen der Geräte um ein mobiles, pelletbetriebenes Heizgerät. Sie Vorhaben werden 2-stufig betrieben und weisen Betriebsstundenzähler auf. Es sind bereits folgende Dokumente im Anhang A6 beigefügt:

- Formular Vorantrag vom 18.6.2014 - Auftragsbestätigung vom 10.10.2014 - Bestätigungsdokument der technischen Anforderungen - Betriebsanleitung zu den Geräten - Prüfbericht zu den Emissionsmessungen

3. Abgrenzung zu weiteren klima- oder energiepolitischen Instrumenten

Ist das Projekt zur Inanspruchnahme von staatlichen Finanzhilfen berechtigt?

Ja Nein Falls ein Vorhaben staatliche Finanzhilfen erhalten würde, müssten die Finanzhilfen von den Investitionskosten abgezogen werden und eine Wirkungsaufteilung gemäss Vollzugsmitteilung durchgeführt werden.

Weist das Projekt Schnittstellen zu Unternehmen auf, die von der CO2-Abgabe befreit sind?

Ja Nein  

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4. Berechnung der erwarteten Emissionsverminderungen 4.1. Systemgrenze Beschreibung: Die Systemgrenze des Programmes bilden ins Programm aufgenommene mit Pellet betriebene mobile Heizungen die in der Schweiz im Einsatz sind. Vom Programm ausgeschlossen sind mobile Pelletheizungen kleiner 50kW, da in dieser Grössenklasse oft elektrisch betriebene mobile Heizungen eingesetzt werden. Pelletheizungen mit einer Leistung grösser als 250 kW sind aufgrund der fehlenden Erfahrungen und des Prototypcharakters solcher Geräte ebenfalls vom Programm ausgeschlossen. Bei den Investitionskosten für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen werden Brennstoffzufuhr, Heizgerät inkl. Wärmetauscher sowie die Abgasabführung einbezogen. Das Wärmeverteilsystem (Luftschläuche, Wasserleitungen etc.) wurde nicht berücksichtigt, da es unabhängig vom eingesetzten Brennstoff ist. Ein einzelnes Vorhaben umfasst eine mobile Pelletheizunge zwischen 50-250 kW eines Eigentümers. Für die Berechnung werden die Emissionen, welche in der Schweiz durch die fossil betriebenen mobilen Heizungen verursacht werden, berücksichtigt. In der Berechnung nicht berücksichtigt werden die Emissionen, welche durch den Transport der Aggregate und Brennstoffe bis zur Baustelle anfallen (siehe auch Kapitel Leakage). Kommentar zur Darstellung: Anwendungsgrenze Programm = Landesgrenze der Schweiz Betrachtungsperimeter für die Berechnung des Reduktionspotenzials = CO2 Emissionen durch den Betrieb von mobilen Heizgeräten (z.B. auf Baustellen).  

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Projektbeschreibung - Version 02.2 / Dezember 2013

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Grafische Darstellung:  

4.2 Direkte und indirekte Emissionsquellen

Quelle Gas Enthalten Begründung / Beschreibung

Pro

jekt

emis

sion

en Bezeichnung CO2 nein Holzverbrennung ist CO2-neutral

Bezeichnung CH4 nein Keine relevanten Emissionen

Bezeichnung N2O nein Keine relevanten Emissionen

Bezeichnung andere nein Keine relevanten Emissionen

Ref

eren

zent

wic

klun

g Bezeichnung CO2 ja Verbrennungsprozess

Bezeichnung CH4 nein Keine relevanten Emissionen  

Bezeichnung N2O nein Keine relevanten Emissionen  

Bezeichnung andere nein Keine relevanten Emissionen  

Leakage

Durch den Wechsel von Heizölgeräten auf Pelletgeräte werden verschiedene Umlagerungen entstehen. Transporte: Die Pelletkomponenten sind grösser. Der Transport wird aufwändiger, möglicherweise ist ein grösserer LKW notwendig. Der Energieinhalt von Pellet (Energiedichte) ist tiefer. Um den Brennstoff auf die Baustelle zu führen sind mehr Transportfahrten notwendig. Die Pellets stammen vorwiegend aus der Schweiz (Anteil im Jahr 2012 ca. 80%), so dass der Transport vernachlässigbar ist. Heizöl hingegen wird über längere Distanzen transportiert, was zu zusätzlichen Emissionen führt.

Systemgrenze  Emissionen  

Anwendungsgrenze  Programm  

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Da die oben beschriebenen Leakagen teilweise ausserhalb der Schweiz (z.B. Zuliefertransporte Heizöl) vorkommen und sie generell von untergeordneter Bedeutung sind werden sie, analog zu anderen Holzenergieprojekten, nicht in den Berechnungen berücksichtigt. Luftschadstoffemissionen: Holzbetriebene Feuerungen verursachen generell höhere Emissionen an Stickoxiden (NOX) und Staub (Grob und Feinstaub). Es werden nur Feuerungen ins Programm aufgenommen, welche die Grenzwerte für CO, NOX und Staub von stationären Anlagen nach Luftreinhalteverordnung (LRV) einhalten. Ein entsprechender Testbericht wird für die Aufnahme ins Programm verlangt. Strombedarf: Bei Pelletanlagen werden mehr elektrisch betriebene Anlagekomponenten notwendig. Der Strombedarf (Hilfsenergie) wird dadurch etwas höher. Bei Heizöltanks werden hingegen elektrische Heizungen zur Gewährleistung der technisch notwendigen Minimaltemperatur eingesetzt. Bei Pelletanlagen ist dies nur in geringem Mass notwendig (Frostsicherung), was den Stromverbrauch im Vergleich reduziert. Da der Ersatz von Öl- mit Pelletanlagen keinen eindeutigen Einfluss auf den Stromverbrauch hat, und der Emissionsfaktor von Strom in der Schweiz sehr tief ist, wird der Stromverbrauch für die Berechnung der Emissionsreduktionen nicht berücksichtigt. Einflussfaktoren Gesetzliche Anforderungen oder Bedingungen zum Erlangen von Nachhaltigkeits- oder Energielabels könnten dazu führen, dass weniger Bauheizungen eingesetzt werden dürfen. Das Label MINERGIE-ECO geht in diese Richtung. Die Labellisierung bleibt freiwillig und hat deshalb einen kleinen Marktanteil. Es scheint uns unwahrscheinlich, dass in naher Zukunft (bis 2020) derartige Anforderungen einen Grossteil des Marktes beeinflussen werden.

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Projektbeschreibung - Version 02.2 / Dezember 2013

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4.3 Projektemissionen Das Programm soll helfen, CO2-Emissionen bei verschiedenen Anwendungen von mobilen Heizungen in der Schweiz zu reduzieren. Der Ersatz der heizölbetriebenen mobilen Heizanlagen wird zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgen und über die restliche Dauer des Projekts Emissionen reduzieren. Die Projektemissionen im Jahr y (PEy) sind gleich der Summe der Projektemissionen aller ins Programm aufgenommenen Pelletanlagen (PEi,y):

𝑃𝐸! = 𝑃𝐸!,!!

Die jährlichen Emissionen einer Pelletanlage sind von der Einsatzzeit der mobilen Heizanlage abhängig. Diese wiederum ist abhängig vom Klima, von den Anforderungen an die Heizung (Frostsicherung, Austrocknung etc.) und von der Regelung (Abschaltung am Wochenende, Regelung über Temperatur etc.). Für die Berechnung der erwarteten Emissionsverminderungen wurden Annahmen zur Betriebsdauer der Geräte (Quelle: Befragungen) getroffen. Im Rahmen des Monitorings wird der tatsächliche Energieverbrauch der Geräte erhoben. Die Projektemissionen im Jahr y einer ins Programm aufgenommen Pelletanlage (PEi,y) werden wie folgt berechnet: PEi,y= (Qi x ti,y x EFPellets )/ (ηPi x 1‘000‘000) = 0

Parameter Einheit Beschreibung Wert Quelle

PEi,y t CO2/a erwartete jährliche Projektemissionen für Pelletanlage i

Berechnet

Qi kW Wärmeleistung Pelletanlage i

120 (für Berechnung der erwarteten Emissionsreduk-tionen)

Erfasst bei Aufnahme des Geräts. Siehe Kapitel 6.

ti,y h/a Betriebszeit der Pelletanlage i (Brennerlaufzeit) im Jahr y

Luftsysteme : 1440 Wassersystem: 2700 (für Berech-nung der erwarteten Emissionsreduk-tionen)

Tatsächliche Betriebszeit resp. tatsächlicher Energieverbrauch wird jährlich erhoben. Siehe Kapitel 6.

EFPellets g CO2eq/ kWh

Spezifischer Emissionsfaktor von Pellets

0 BAFU Dokument „Projekte zur Emissionsvermin-derung im Inland“

ηPi --- Wirkungsgrad der Pelletanlage i

80%%

Norm SIA380/1, Lieferantenangaben

Berechnung Die jährlichen CO2-Emissionen einer mobilen Heizungsanlage mit Pellet beträgt aufgrund des Emissionsfaktors (CO2-neutral) Null. Die mit Berücksichtigung von Mengengerüst und Umsetzungszeitpunkt berechneten Emissionen werden in Kapitel 4.5 ermittelt.

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4.4 Referenzentwicklung Die Referenzentwicklung wird mit der gleichen Methodik wie in Kapitel 4.3 beschrieben gerechnet. In der Referenzentwicklung wird für eine mobile Heizanlage berechnet, wie hoch die CO2- Emissionen wären, wenn statt einer Pellet-Anlage eine Referenzanlage (welche sich zu 93% Heizöl, 4% Gas und 3% Pellets zusammensetzt) gleicher Leistung in Betrieb wäre. Es werden die zwei Systeme Luft und Wasser unterschieden. REi,y= (Qi x ti,y x EFBaseline)/ (ηRi x 1‘000‘000)

Parameter Einheit Beschreibung Wert Quelle

REi,y t CO2/a erwartete jährliche Referenz-emissionen für Pelletanlage i

Berechnet

Qi kW Wärmeleistung Pelletanlage i

120 (für Berechnung der erwarteten Emissionsreduktionen)

Erfasst bei Aufnahme des Geräts. Siehe Kapitel 6.

ti,y h/a Betriebszeit der Pelletanlage i (Brennerlaufzeit) im Jahr y

Luftsysteme : 1440 Wassersystem: 2700 (für Berechnung der erwarteten Emissionsreduktionen)

Tatsächliche Betriebszeit resp. tatsächlicher Energieverbrauch wird jährlich erhoben. Siehe Kapitel 6.

EFBaseline g CO2eq/ kWh

Spezifischer Emissionsfaktor vom Baseline-Energiemix

254 gemäss Kapitel 4.5

Berechnet basierend auf BAFU Dokument „Projekte zur Emissionsverminderung im Inland“

ηRi --- Wirkungsgrad der Baseline-anlage i

90% Norm SIA380/1, Lieferantenangaben

Berechnung Annahmen Luftsystem Wärmeleistung des Heizgeräts: Für die Berechnung der Emissionen gehen wir von der Annahme aus, dass ein mobiles Heizgerät eine Heizleistung von 120 kW aufweist. Betriebszeit der Anlage: Die durchschnittliche Einsatzdauer für eine mobile Baustellenbeheizung beträgt ca. 80 Tage. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass während dieser Zeit 18 Stunden pro Tag geheizt wird. Somit ist mit einer durchschnittlichen Betriebszeit von 1440 Stunden pro Jahr zu rechnen (siehe Bestätigung Suter Entfeuchtungstechnik AG). Wirkungsgrad: Die Effizienz einer mobilen Heizungsanlage ist etwas tiefer als bei einer stationären Heizung. Gute Geräte weisen unter Typenprüfbedingungen sehr gute Wirkungsgrade um 95% auf. In der Praxis werden diese jedoch etwas tiefer liegen. Gemäss Norm SIA380/1 ist die Differenz von Pellets- zu ölbefeuerten Geräten ca. 10%-Punkte. Es darf davon ausgegangen werden, dass diese Differenz auch bei mobilen Geräten zutrifft. Wir gehen von einem Wirkungsgrad der

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Erzeugung ohne Wärmeverteilung bei Heizölanlagen von 90% und bei Pelletanlagen von 80% aus. Emissionsfaktor: Der Emissionsfaktor beträgt anhand des Grundlagedokuments (Anhang A3, Tabelle 11, BAFU „Projekte zur Emissionsverminderung im Inland“) und der eigenen Berechnung des Energiemixes (93% Heizöl, 4%Gas, 3% Pellets Anhang A3) 254 gCO2eq/kWh bezogen auf den unteren Heizwert HU. Annahmen Wassersystem Die Annahmen entsprechen dem Luftsystem. Ausnahme:. Die Wassersysteme werden auch im Sommer zur Austrocknung der Fussböden verwendet. Die Einsatzdauer ist dementsprechend etwas höher. Die täglichen Vollbetriebsstunden jedoch tiefer (laufen vorwiegend im Teillastbetrieb). Wir gehen von 180 Tagen à 15 Stunden pro Tag aus. Somit ist bei Wasseranlagen mit einer durchschnittlichen Betriebszeit von 2700 Stunden pro Jahr zu rechnen (siehe Bestätigung Mobil in Time AG).

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Projektbeschreibung - Version 02.2 / Dezember 2013

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4.5 Erwartete Emissionsverminderungen

Die Emissionsverminderungen im Jahr y berechnen sich aus der Differenz der Referenzemissionen (REy) minus den Projektemissionen im selben Jahr (PEy):

ERy = REy – PEy – LEy = REy

Da im Falle von Pelletanlagen sowohl die Projektemissionen als auch die Lekagen gleich Null sind, entsprechen die Emissionsverminderungen den Referenzemissionen. Die zu erwartenden Emissionsverminderungen über die Projektlaufzeit aufgrund des Programms „mobile Heizungen“ hängen von den Annahmen gemäss Kapitel 4.3 und 4.4 von der Anzahl ersetzten mobilen Heizungen ab. Wie hoch die Emissionsverminderung während der Kreditierungsperiode ist, hängt jedoch nur davon ab, in welchem Jahr wie viele Geräte ins Programm aufgenommen und betrieben werden. Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen werden daher nicht durch die Abschätzung der zu erwartenden Emissionsverminderungen beeinflusst. Einzel-Berechnung Luftsystem ER = 120 x 1440 / 0.90 x 254 / 1‘000‘000 = 48.8 Tonnen CO2eq pro Jahr Pro ersetzte Luft-Anlage werden im Referenzfall somit im Durchschnitt jährlich Emissionen von 48.8 Tonnen CO2eq reduziert. Einzel-Berechnung Wassersystem ER = 120 x 2700 / 0.90 x 254 / 1‘000‘000 = 91.4 Tonnen CO2eq pro Jahr Pro ersetzte Wasser-Anlage werden im Referenzfall somit im Durchschnitt jährlich Emissionen von 91.4 Tonnen CO2eq reduziert. Berechnung Emissionsverminderung Programm Statistische Daten betreffend Bau- und Zeltheizungen in der Schweiz sind keine verfügbar. Die zur Abschätzung des Treibhausgasemissionspotentials notwendigen Grundlagedaten wurden anhand von Erfahrungswerten und der Firmenbefragung (Suter Entfeuchtungstechnik AG, Krüger +Co AG, Mobil in Time AG, S+G Mobile Heizzentrale AG) festgelegt. Gemäss der jährlichen Bau- und Wohnbaustatistik des Bundesamts für Statistik (BFS), Ausgabe 2011 werden im Jahr 20‘000 Gebäude (Anhang 7) erstellt. Wir gehen davon aus, dass davon rund 3‘000 (2‘000 – 4‘000) mit mobilen Bauheizungen beheizt werden. Rund drei Viertel sind Anlagen zur Frostsicherung (Luftsysteme), ein Viertel sind Wassersysteme. Wir nehmen an, dass pro Jahr während der Kreditierungsperiode 3% der heute bestehenden mobilen Heizöl-Heizungsanlagen durch mobile Pellet-Heizungsanlagen ersetzt werden. Pro Jahr würde somit die Anzahl Pellet-Geräte um 90 Stück zunehmen, was einer CO2-Reduktion von 5‘351 Tonnen pro Jahr entspricht (90*(48.8*3/4 + 91.4*1/4)).

Jahr

Anzahl zusätzlicher Anlagen Pellet

Anzahl zus. Anlagen Luft

Anzahl zus. Anlagen Wasser

[---] [---] [---]

2015 90 68 22 2016 180 135 45 2017 270 203 67 2018 360 270 90 2019 450 337 113 2020 540 405 135

Tabelle Entwicklung der mobilen Pellet-Heizungen

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Jahr Erwartete Referenz-

entwicklung (in t CO2eq)

Erwartete Projekt-

emissionen (in t

CO2eq)

Schätzung der Leakage (in t CO2eq)

Erwartete Emissions-

verminderungen (in t CO2eq)

1. Jahr 0 0 0 0 2. Jahr 5'351 0 0 5'351 3. Jahr 10'701 0 0 10'701 4. Jahr 16'052 0 0 16'052 5. Jahr 21'402 0 0 21'402 6. Jahr 26'753 0 0 26'753 7. Jahr 32'103 0 0 32'103 In der Kreditierungsperiode

112'361 0 0 112'361

Über die Projektlaufzeit 401'288 0 0 401'288 Tabelle Emissionsreduktionspotential mobile Heizungen Die Nutzungszeit (Lebenserwartung) einer Bauheizung wird mit 15 Jahren eingesetzt. Dieser Wert deckt sich mit den Erfahrungen aus der Praxis. In der nachfolgenden Grafik sind die Verläufe der jährlichen Emissionen (Referenz und mit Programm) ersichtlich. Durch das Programm wird in der 7-jährigen Kreditierungsperiode mit einer zusätzlichen Reduktion der Emissionen bei den mobilen Heizungen von ca. 112‘000 Tonnen CO2eq gerechnet.

Abbildung Emissionsreduktionspotential mobile Heizungen Abweichungen von den angenommenen Rechenwerten wie Anzahl Baustellen oder Anzahl Bauheizungen haben keinen Einfluss auf die dem Programm auszustellenden Bescheinigungen. Diese hängen lediglich von den effektiv eingesetzten Pelletheizungen ab, und werden im Rahmen des Monitorings direkt gemessen.

0  5000  10000  15000  20000  25000  30000  35000  40000  

2013   2014   2015   2016   2017   2018   2019   2020   2021  

CO2  Em

ission

en  [t]  

Jahr  Projektemissionen   Referenzemissionen  

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Wirkungsaufteilung In der Schweiz existieren, fokussiert auf mobile Heizungen, keine Förderprogramme sowohl auf föderaler, kantonaler, kommunaler, als auch privatwirtschaftlicher Ebene. Sollten solche Förderungen eingeführt werden, so müssten die nicht rückzahlbahren Geldleistungen von Gemeinden, Kantonen oder dem Bund für die Feststellung der Additionalität von den Investitionskosten abgezogen, und eine Wirkungsaufteilung gemäss Vollzugsmitteilung BAFU durchgeführt werden. 5. Nachweis der Zusätzlichkeit Analyse der Zusätzlichkeit: Es werden nur Projekte mit Bescheinigungen unterstützt, welche ohne Beiträge nicht wirtschaftlich wären. Wie bereits dargestellt, wird der Grossteil des Marktes von mobilen Heizungen mit Öl- und Gasheizgeräten abgedeckt, wobei Heizölgeräte den Markt klar dominieren. Vergleicht man die Investitions- und Betriebskosten von Öl- und Gasheizungen, zeigt sich, dass diese sich kaum voneinander unterscheiden. Zudem sind die Brennstoffpreise mit 10 Rappen pro kWh (Erdgas) respektive 9.8 Rappen pro kWh (Heizöl) gemäss BAFU-Mitteilung praktisch identisch. Es sind auch bedeutend mehr Daten von Ölheizgeräten vorhanden als von Gasgeräten. Aus diesen Gründen wurden Heizölgeräte als Baseline angenommen und die Zusätzlichkeit des Programmes wurde mit Wirtschaftlichkeits-vergleichen zwischen einem Heizölgerät (repräsentiert Baseline) und einem Pelletgerät geprüft. Die Schlussfolgerungen der Zusätzlichkeitsbetrachtung bleiben unverändert, wenn Pelletgeräte mit Gasgeräten verglichen werden. Allgemein zugängliche Daten zu Kosten in Betrieb und Anschaffung der Geräte sind nicht vorhanden. Bei der SIA oder bei Verbänden wie Swisstec oder SBV (Schweizerischer Baumeisterverband) sind die Bauheizungen praktisch kein Thema. Unsere Abschätzungen beruhen daher auf Angaben von Anbietern von Bautrocknungsservice (Vermieter und Verkäufer der mobilen Heizungen), sowie auf konkreten Angeboten von Herstellern und Vermietern. Bis zu der im Programm definierten Obergrenze von 250 kW werden Vorserienmodelle (und keine Prototypen) eingesetzt. Die Technik ist bewährt und angepasst. Bei den Wassergeräten wird die gleiche Technik verwendet, welche die für den stationären Bereich konstruierten Pelletheizkessel aufweisen. Auch die in der Schweiz noch kaum verbreiteten Luftanlagen sind in Österreich bereits vielfach im Einsatz und haben sich bewährt. Es ist deshalb anzunehmen, dass sich die Beschaffungskosten für Pelletgeräte im Leistungsbereich 50 – 250 kW in den nächsten 5 Jahren nicht gross verändern werden. Da im Leistungsbereich ab 250 kW vorwiegend noch Prototypen im Einsatz sind, für welche eine seriöse Kostenabschätzung unmöglich ist und deren Marktpotenzial vor 2021 als gering eingestuft wird, wurden Geräte grösser 250 kW vom Programm ausgeschlossen. Die durch eine Sensitivitätsbetrachtung ergänzte Wirtschaftlichkeitsanalyse erlaubt es, klare Aussagen über die Zusätzlichkeit zu machen. Bei der Sensitivitätsanalyse wurden folgende Werte zu Gunsten der Pelletfeuerung angepasst:

- Erhöhung der Vollbetriebszeiten um 10% - Reduktion der Investitionkosten bei Pelletanlagen um 10% - Reduktion der Betriebskosten (ohne Energie) bei Pelletanlagen um 10%

Auch die Pelletpreise haben einen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit. In der Praxis steigen die Pelletpreise im Trend etwas an und haben seit 2007 nur einmal den Wert von 7.2 Rp./kWh (Rechenwert in der Wirtschaftlichkeitsanalyse) erreicht. Zudem ist damit zu rechnen, dass die Pelletpreise sich bei einer allfälligeren Verteuerung der Heizölpreise

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proportional auch verteuern werden. Es darf davon ausgegangen werden, dass der hier verwendete Rechenwert die unterste Grenze darstellt und somit die Wirtschaftlichkeit von Pelletanlagen generell überschätzt und nicht unterschätzt wird. Auch wird über die jährliche Überprüfung der Zusätzlichkeit sichergestellt, dass selbst bei einerstarken Veränderung der Brennstoffkosten die Zusätzlichkeit zuverlässig bestimmt werden kann.

Höhere Zinskosten würde die Wirtschaftlichkeit der Pelletvariante weiter verschlechtern (Anhang A4). Fazit: Anhand der Wirtschaftlichkeitsrechnungen und der Beurteilung der Sensitivität (siehe folgendes Kapitel) der eingesetzten Grössen ist die Zusätzlichkeit nur in einem gewissen Leistungsbereich gegeben: Wasseranlagen: 50kW bis 250kW

- Luftanlagen: 50kW bis 250kW Grössere Leistungen können durch Parallelbetrieb mehrerer Geräte erreicht werden.

Wirtschaftlichkeitsanalyse

Die Wirtschaftlichkeit wurde anhand von vier Fällen analysiert. Die Fälle unterscheiden sich nach System (Luft- oder Wassersystem) und nach Leistung der Aggregate: Fall 1: Wassersystem, 50kW (kleine Anlage) Fall 2: Wassersystem, 250kW (mittlere Anlage) Fall 3: Luftsystem, 50kW (kleine Anlage) Fall 4: Luftsystem, 250kW (mittlere Anlage) Methodik: Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind in Anhang A4 beschrieben. Dort sind ebenfalls Bemerkungen zu den eingesetzten Grössen sowie zu den Quellen zu finden. Die Berechnungen wurden aus Sicht einer Vermieterfirma (Anbieter Bautrocknungsservice) erstellt. Die eingesetzte Technik ist innerhalb eines Falles ähnlich, so dass für die Beschaffung keine grossen Preisunterschiede zu begründen wären. Durch die Analyse der Zusätzlichkeit für die möglichen Technologien (Luft- und Wassersysteme) als auch für die grösstmöglichen (250 kW) und die kleinstmöglichen (50 kW) Anlagen kann sichergestellt werden, dass alle Geräte, welche die Aufnahmekriterien erfüllen, auch tatsächlich zusätzlich

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sind. Die Wirtschaftlichkeit wurde anhand des Kapitalwertes ermittelt. Unterschreitet der Kapitalwert der Pelletanlage den Kapitalwert der Ölanlage, gilt die Pelletanlage als unwirtschaftlich resp. weniger wirtschaftlich. Nach der Logik des freien Markts würde rational denkende Personen keine Pelletanlagen beschaffen. Die Zusätzlichkeit der Bescheinigungen wäre damit nachgewiesen. Um den Kapitalwert der Basline Ölanlage und der Pelletanlage zu erhalten, wurden die Investitionskosten und die Betriebskosten der Heizanlagen betrachtet. Zusätzliche Kosten, die für den Vermieter von Pelletanlagen anfallen, wurden monetarisiert: Zusätzlicher Aufwand für die Aquisition von Kunden, Entsorgungskosten für die anfallende Asche, höhere Reinigung- und Wartungskosten. Pelletanlagen verursachen jedoch nicht nur bei den Vermietern, sondern auch auf der Baustelle zusätzliche Kosten und Aufwand. Diese fliessen nicht direkt in die Wirtschaftlichkeitsrechnung ein, es wird aber im Kapitel Hemmnisse näher darauf eingegangen. Dass Pelletsheizungen zusätzliche Kosten auf der Baustelle verursachen, wurde im Rahmen dieses Programmantrages zwar nicht monetarisiert. Die Tatsache kann aber damit belegt werden, dass die bestehenden Anbieter von Pelletsheizungen ihre Geräte zu günstigeren Konditionen (Monatspauschale ohne Brennstoffkosten) vermieten als die Ölheizungen. Um die Pelletanlagen mit der Baseline Ölheizung vergleichbar zu machen, sind wir aber davon ausgegangen, dass Pelletheizungen zu gleichen Konditionen wie die Ölheizungen vermietet werden. Auch die verrechneten Energiekosten wurden gleichgesetzt, damit der Erlös der Pelletanlage dem Erlös der Heizölanlage, respektive die Kosten der Miete für die Pelletanlage den Kosten der Miete der Heizölanlage, entspricht. Dies ist eine konservative Annahme, da der Erlös der Pelletanlage deutlich überschätzt wird, und Pelletanlagen dadurch finanziell attraktiver erscheinen, als sie dies für die Vermieter tatsächlich sind. Die vom Vermieter verrechenbaren Energiepreise sowie Mietpreise sind in der Praxis unter den verrechenbaren Preisansätzen der Baseline Öl. Resultate Der Vergleich der Kosten hat gezeigt, dass die Kosten für den Vermieter bei Pelletanlagen deutlich höher sind als bei der Baseline Öl. Die höheren Kosten begründen sich vor allem durch: • Höhere Aquisitionskosten, da der Markt noch nicht etabliert ist und die Technik weitgehend unbekannt ist • Höhere Investitionskosten (Kredit notwendig, Liquidität) • Mehraufwand für Serviceleistungen (Störungsbehebungen, Brennstoff, Asche) Dazu kommen weitere Hemmnisse, die nicht monetarisiert wurden. Diese werden im Kapitel Hemmnisse genauer beschrieben. Mit Einbezug der Bestschätzung für die Grundlagegrössen ergibt die Wirtschaftlich-keitsrechnung, dass alle Pelletanlagen grösser 50 kW und kleiner 250 kW weniger wirtschaftlich zu betreiben sind als Heizölanlagen. Auch unter Einbezug der berechneten Sensitivitäten der Grundlagegrössen (Betriebsdauer, Investitionskosten, Betriebskosten und Mieteinnahmen) bleiben Pelletanlagen bis 250 kW unwirtschaftlich. Neben dem Kapitalwert, der bei den Pelletanlagen immer tiefer ist als bei Heizölanlagen, ist zudem auch der Payback bei Pelletanlagen immer massiv höher als bei der Baseline Öl. Dies verdeutlicht, dass Pelletanlagen zwischen 50 und 250 kW für Vermieter weniger attraktiv sind als Heizölanlagen. Die Zusätzlichkeit von Pelletanlagen ist somit bei Anlagen mit einer Grösse zwischen 50 kW und 250 kW garantiert. Am häufigsten werden mobile Heizgeräte zwischen 100 und 150kW eingesetzt. Durch die Förderung von Geräten dieser Grössenordnung können sich

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Pelletanlagen auf dem Markt etablieren und die Technologie verbessert werden. Dies wirkt sich auch positiv auf die Qualität der grösseren Anlagen aus, da durch die Förderung von kleinen Geräten ein Technologietransfer zu grösseren Anlagen angekurbelt werden kann. Die Zusätzlichkeit der Vorhaben wird im Rahmen des Monitorings jährlich geprüft. Details siehe Monitoring (Kapitel 6). Details siehe Anhang Wirtschaftlichkeit (Anhang A4).  Erläuterungen zu anderen Hemmnissen Hemmnisse können in drei Kategorien unterteilt werden. Hemmnisse für Anbieter von Bautrocknungsservice (Eigentümer der Geräte): Diese wurden so weit als möglich monetarisiert und in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einbezogen. Nicht einbezogen wurden:

• Die Technik ist weitgehend unbekannt, Erfahrungen fehlen (Ausbildung der Mitarbeiter, Unterhalt, Lagerplatz, etc.)

• Ungewisse Preisentwicklung der Brennstoffe • Harter Konkurrenzkampf, höhere Kosten resp. Misserfolge durch Experimente

schwächen die Konkurrenzfähigkeit • Hoher Aufwand zur Darstellung der Vorteile von Pelletanlagen bei potentiellen

Kunden

Hemmnisse für Bauverantwortliche (Architekten, Generalunternehmer, Baumeister etc.):Wie bereits erwähnt, werden Pelletanlagen meist zu günstigeren Konditionen angeboten als Ölanlagen. Ein rational denkender Bauverantwortlicher sollte somit Pelletanlagen aus wirtschaftlichen Gründen klar bevorzugen. Die Gründe, warum Pelletanlagen jedoch kaum vermietet werden, sind nicht monetär. Es gibt verschiedene Hemmnisse welche gegen eine Pelletanlage sprechen:

• Ungenügender Informationsstand (Kosten, Akzeptanz, Aufwand etc.) • Erfahrung mit neuer Technologie fehlt, wodurch zusätzlicher Aufwand entsteht

(Schulung der Mitarbeiter, Unterhalt, Lagerplatz etc.) • Erhöhter Platzbedarf auf der Baustelle, Flexibilität • Respekt vor Ausfällen • Respekt vor Beanstandungen seitens Anwohner (z.B. Gerüche)

Hemmnisse für Bauherren:

• Ungenügender Informationsstand (Relevanz im Bauprozess, Alternativen zu Heizöl etc.)

• Hat unzählige andere, für ihn wichtigere Themen zu bearbeiten Die nicht monetären Hemmnisse für Bauverantwortlich sind auch dafür verantwortlich, dass trotz finanziell günstigen Konditionen, Pelletheizungen zurzeit am Markt eine sehr untergeordnete Rolle spielen (siehe nächstes Kapitel).  

Übliche Praxis

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Der Einsatz von Bauheizungen nimmt aufgrund des zunehmenden Zeitdrucks in der Baubranche zu. Sie werden zum notwendigen „Übel“. Sie gehören nicht zum Kerngeschäft eines Akteurs auf der Baustelle. Die Bauleitung hat keine Zeit, sich mit dem Thema zu befassen und wendet die Technik an, welche am meisten verbreitet, in der Beschaffung kostengünstig und für welche entsprechende Erfahrungen vorhanden sind. Deshalb werden praktisch keine Pelletanlagen auf Baustellen eingesetzt. Beim angegebenen Marktanteil von 3% handelt es sich meistens um Spezialaufträge. Da sich kaum jemand über die Bauheizungen Gedanken macht, haben es Entwicklungen schwer. Dies ist ein Grund, welcher es notwendig macht Pelletheizungen mit Informationsmassnahmen bekannter zu machen und bei den Akteuren Vertrauen zu schaffen.

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6. Aufbau und Umsetzung des Monitorings

6.1 Beschreibung der gewählten Monitoringmethode Für das Programm „mobile Heizungen“ wurde ein Monitoringkonzept gewählt, welches einerseits so einfach wie möglich umgesetzt werden kann und andererseits eine gute Genauigkeit zur Ermittlung der tatsächlichen Emissionsreduktionen garantiert. Das Monitoringkonzept umfasst folgende Schritte:

• Aufnahme der Heizgeräte in das Programm - Ausfüllen des Antragformulars - Nachweisdokumente - Abschliessendes Prüfen des Antrags - Aufnahme ins Programm und Datenbank

• Jährliche Monitoringaufgaben - Abgabe und Prüfen der Monitoringdokumente - Prüfung der politischen Rahmenbedingungen (Gesetze, Förderpolitik) - Prüfung der Zusätzlichkeit der Geräte eines Vermieters - Berechnung der Referenz- und der Projektemissionen - Ermittlung der CO2-Emissionseinsparungen - Erstellen Monitoringbericht

Aufnahme der Heizgeräte in das Programm Ausfüllen des Antragformulars Der Käufer des mobilen Heizgeräts füllt das Antragsformular (Anhang A5) vollständig aus. Er bestätigt dabei, dass bei seinem Beschaffungsvorhaben alle Zulassungskriterien des Programms erfüllt werden. In der Folge werden die Zulassungskriterien und deren Nachweismethoden beschrieben:

a) Geräte können ausschliesslich mit Holzpellet befeuert werden. Der technische Nachweis kann durch Lieferantenunterlagen erbraucht werden.

b) Die Geräte sind für den mobilen Einsatz gebaut und werden auch so eingesetzt. Der Nachweis wird wiederum durch die technischen Unterlagen vom Lieferanten erbraucht.

c) Die Nennwärmeleistung liegt zwischen 50 kW und 250 kW. Dies kann durch die technischen Unterlagen belegt werden.

d) Die Geräte sind mit Betriebsstundenzählern ausgerüstet. Auch hier erfolgt der Nachweis durch den Gerätelieferanten.

e) f) Die Geräte sind mit einem Mechanismus ausgerüstet, der die direkte Erfassung des

Brennstoffverbrauchs ermöglicht - z.B. über eine Drehzahlmessung des Rotors in der Zellenradschleuse, oder einen Betriebsstundenzähler der Förderschnecke - ODER der Besitzer der Vorhaben kann den Brennstoffverbrauch für seine Vorhaben mittels Rechnungen oder Lieferscheine für Pellets nachweisen.Die Geräte dürfen erst nach Antragstellung zur Aufnahme ins Programm „Mobile Heizungen“ bestellt werden. Der Nachweis kann durch ein schriftliches Bestellungsdokument erbracht werden.

g) Die Geräte werden ausschliesslich in der Schweiz eingesetzt. Dies muss im Antrag deklariert werden.

h) Nicht rückzahlbare Geldleistungen von Bund, Kanton oder Gemeinden müssen im Antrag deklariert werden. In solchen Fällen muss eine Wirkungsaufteilung gemäss Vollzugsmitteilung BAFU erfolgen.

i) Die Abgasemissionswerte wurden von einer unabhängigen Stelle geprüft und unterschreiten die Anforderungen der LRV für stationäre Anlagen (CO, NOx, Staub). Der Nachweis erfolgt über das Vorlegen eines unabhängigen Testberichts.

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Diese Nachweisdokumente werden nach der Prüfung des Antragsformulars und der damit verbundenen provisorischen Aufnahme ins Programm und nach der Lieferung der Geräte an KliK gesendet. Nachweisdokumente Folgende Nachweisdokumente werden zur definitiven Aufnahme ins Programm benötigt (siehe auch Anhang A5):

• Bestelldokument (E-Mail, Formular, Brief etc.) in welchem das Bestelldatum und der Umfang der Bestellung ersichtlich ist.

• Technische Dokumentation pro Gerätetyp mit Angaben zu Brennstoffen, Mobilität des Geräts, Betriebsstundenzähler, System zur Erfassung des Brennstoffverbrauchs

• Liste aller im Antrag angemeldeten Geräte mit Geräteidentifikationsnummer, Nennwärmeleistung, Stand der Betriebsstundenzähler & des Zählers zur Erfassung des Brennstoffverbrauchs

• Prüfbericht zum Nachweis der Emissionswerte nach LRV • Fotobeweis aller Geräte (1x Gesamtaufnahme, 1x Detailaufnahme des Typenschilds

mit Identifikationsnummer) • Tatsächlichen Investitionskosten für jedes ins Programm aufgenommene Vorhaben.

Die Investitionskosten beinhalten die Kosten für das Feuerungsaggregat, Brennstoffzufuhr und die Abgasleitungen. Allfällige nicht rückzahlbare Geldleistungen durch den Bund, Kantone oder Gemeinden müssen von den Investitionskosten abgezogen werden.

Prüfen des Antrags und der Nachweisdokumente Die Stiftung KliK oder von der Stiftung KliK Beauftragte prüft den Antrag und kommuniziert den definitiven Aufnahmeentscheid ins Programm. Aufnahme in Programm und Datenbank Die Stiftung KliK oder von der Stiftung KliK Beauftragte nehmen die Geräte in die Datenbank und ins Förderprogramm „mobile Heizungen“ auf. In die Datenbank müssen alle relevanten Daten pro Gerät aufgenommen werden (siehe Anhang A9). Jährliche Monitoringaufgaben Abgabe und Prüfen der Monitoringdokumente Die Prüfung erfolgt mit dem eigen entwickelten Monitoringtool (Anhang A9). Die Angaben der Gerätebetreiber werden geprüft und in die Datenbank eingegeben. Folgende Angaben sind vom Gerätebetreiber pro Gerät an KliK zu liefern. Die Abrechnung erfolgt pro Kalenderjahr:

- Schriftliche Bestätigung, dass das Gerät im vergangenen Jahr nur in der Schweiz eingesetzt wurde

- Stand Betriebsstundenzähler per 1.1. oder zum Zeitpunkt der Aufnahme ins Programm.

- Stand Zähler zur Erfassung des Brennstoffverbrauchs per 1.1. oder zum Zeitpunkt der Aufnahme ins Programm.

- Für Geräte, welche den Brennstoffverbrauch nicht direkt messen, muss die in den betroffenen Geräten verbrannte Pelletmenge angegeben werden. Der Nachweis erfolgt mit Brennstoffrechnungen oder Lieferscheinen, welche eindeutig den entsprechenden Geräten zugeordnet werden können. Die Rechnungen/Lieferscheine müssen einer Bescheinigungsperiode (Kalenderjahr) zugeordnet werden. Sie müssen durch den Antragsteller bis zum Ende der Kreditierungsperiode (2020) gesammelt und archiviert werden. Die gesamte Brennstoffmenge wird auf einer pro-rata Basis auf die betroffenen Geräte umgerechnet, entsprechend ihrer installierte maximalen Leistung & den Betriebsstunden.

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- Dauer der Vermietung des Geräts im abgelaufenen Kalenderjahr in Tagen. Alle Angaben müssen mit Unterschrift bestätigt werden.

Prüfen Verbot fossiler mobiler Heizungen Klik prüft jährlich, ob in gewissen Kantonen der Schweiz ein Verbot von fossil betriebenen mobilen Heizungen erlassen wurde. Sollte dies der Fall sein, so sind ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Verbots keine Emissionsreduktionen mehr anrechenbar, welche in den betroffenen Kantonen stattgefunden haben. Das Resultat der Prüfung wird dem Verifizierer zur Verfügung gestellt. Prüfung der Zusätzlichkeit der Geräte eines Vermieters Im Rahmen des jährlichen Monitorings prüft KliK, ob die Geräte eines Vermieters im Vorjahr zusätzlich waren oder nicht. Die Prüfung erfolgt mittels registriertem Anhang A4 Wirtschaftlichkeits Barwert und läuft wie folgt ab:

1) Für jeden Vermieter werden für jeden Gerätetyp (Wasser oder Luft-Geräte) und jede Gerätegrösse (in kW Nennleistung) die durchschnittlichen Betriebsstunden aller im Vorjahr im Programm befindlichen Vorhaben mittels arithmetischem Mittel berechnet. Dies ergibt die durchschnittlichen Betriebsstunden für den Gerätetyp m (Wasser oder Luft) der Nennleistung n des Vermieters k im Kalenderjahr y.

2) Für jeden Vermieter wird für jeden Gerätetyp (Wasser oder Luft-Geräte) und jede Gerätegrösse (in kW Nennleistung) der durchschnittliche Brennstoffverbrauch aller im Vorjahr im Programm befindlichen Vorhaben mittels arithmetischem Mittel berechnet. Dies ergibt den durchschnittlichen Brennstoffverbrauch (in kWh) für den Gerätetyp m (Wasser oder Luft) der Nennleistung n des Vermieters k im Kalenderjahr y. Sollte der berechnete durchschnittliche Brennstoffverbrauch eines Vorhabens tiefer/höher liegen als der berechnete Brennstoffverbrauch basierend auf den Betriebsstunden multipliziert mit der minimalen/maximalen Nennleistung dividiert durch den Wirkungsgrad der mobilen Pelletheizung, so wird der berechnete Brennstoffverbrauch basierend auf der minimalen/maximalen Nennleistung für dieses Vorhaben verwendet.

3) Für jeden Vermieter wird für jeden Gerätetyp (Wasser oder Luft-Geräte) und jede Gerätegrösse (in kW Nennleistung) die durchschnittliche Mietdauer aller im Vorjahr im Programm befindlichen Vorhaben mittels arithmetischem Mittel berechnet. Dies ergibt die durchschnittliche Mietdauer (in Tagen) für den Gerätetyp m (Wasser oder Luft) der Nennleistung n des Vermieters k im Kalenderjahr y.

4) Für jeden Gerätetyp m (Wasser oder Luft-Gerät), jede Nennleistung n (in KW) jedes Vermieters k wird der Anhang 4 separat ausgefüllt2. Im Vergleich zum registrierten Anhang 4 werden nur die folgenden Werte in der Spalte R (für Wassergeräte) respektive der Spalte AJ (für Luftgeräte) aktualisiert: - Die maximale respektive minimale Nennleistung des Vorhabens - Die durchschnittlichen Betriebsstunden wie unter 1) berechnet - Der durchschnittliche Brennstoffverbrauch wie unter 2) berechnet - Die durchschnittliche Mietdauer wie unter 3) berechnet - Die Investitionskosten des Vorhabens Ausserdem aktualisiert KliK die Brennstoffkosten, basierend auf den aktuellsten verfügbaren Energiepreisen gemäss BAFU/BFE (zZT Anhang C: Projekte zur Emissionsverminderung im Inland Energiepreise). Alle anderen im Anhang 4 Wirtschaftlichkeitsberechnung Barwert vorhandenen Angaben, zB bezüglich der Betriebskosten, werden NICHT angepasst.

                                                                                                                         2  Falls mehrere Vorhaben des gleichen Gerätetyps, mit der gleichen Nennleistung, den gleichen Investitionskosten und vom gleichen Vermieter existieren, so kann die Zusätzlichkeit all dieser Vorhaben anhand eines einzigen Vorhabens dargelegt werden.  

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5) Ein Vorhaben war in einem Kalenderjahr zusätzlich, wenn der Kapitalwert gemäss dem nach 4) angepassten Anhang 4 Wirtschaftlichkeitsberechnung der Pelletanlage (Wassergerät: Zelle R27, Luftgerät: Zelle AJ27) tiefer ist als der Kapitalwert des entsprechenden Heizölgeräts (Wassergerät: Zelle O27, Luftgerät: Zelle AG27).

Berechnung der Referenz- und Projektemissionen Die Projekt- und Referenzemissionen werden gemäss Methodik nach Kapitel 4.3 und 4.4 vorgenommen. Dabei wird die der Brennstoffverbrauch direkt gemessen (entweder über einen Zähler oder über Rechnungen/Lieferscheine für Pelletlieferungen) und anhand der effektiven Betriebsstunden gemäss Betriebsstundenzähler wie folgt plausibilisiert: sollte der berechnete durchschnittliche Energieverbrauch eines Vorhabens tiefer/höher liegen als der berechnete Energieverbrauch basierend auf den Betriebsstunden multipliziert mit der minimalen/maximalen Nennleistung dividiert durch den Wirkungsgrad der mobilen Pelletheizung, so wird der berechnete Brennstoffverbrauch basierend auf der minimalen/maximalen Nennleistung für dieses Vorhaben verwendet. Die Werte werden jährlich in die Datenbank eingetragen. Dies erfolgt mit dem Monitoringtool (Anhang A9)

- Bei der maximalen und minimalen Wärmeleistung sind die Angaben nach Antragsformular (Geräteliste) einzusetzen

- Bei den erzeugerseitigen Jahresnutzungsgraden (Wirkungsgrad bezogen auf Hu) sind folgende Werte einzurechnen: - Geräte für Heizöl EL: 90%

- Geräte für Pellet: 80% Die Emissionsfaktoren wurden gemäss Anhang A3 (BAFU, Projekte zur Emissionsverminderung im Inland) berechnet. Im Referenzzustand sind die Zahlen gemäss Kapitel 4.5 zu verwenden. Für Pelletanlagen gilt der Emissionsfaktor 0 (Biomasse). Ermittlung der CO2-Emissionseinsparungen Die jährlichen Emissionseinsparungen werden aufgrund der Anzahl, der Grösse und der ausgewiesenen Betriebsstunden resp. der verbrauchten Pelletmenge der im Programm aufgenommenen Geräte berechnet (Anhang A9). Erstellen Monitoringbericht Im Monitoringbericht werden jährlich die durch das Programm bewirkten Emissionsreduktionen und die vorgenommenen Qualitätskontrollen dokumentiert und kommuniziert. 6.2 Datenerhebung und Parameter

Parameter 1 Jährliche Betriebszeit des Vorhabens Beschreibung des Parameters Anzahl Betriebsstunden des Geräts. Einheit Stunden pro Jahr [h/a]

Datenquelle

Antragsteller, welcher die Angaben zu den aktuellen Zählerständen jährlich bis Ende Januar an die Stiftung KliK abgibt. Der Zähler muss auf den Pelletgeräten fix installiert sein.

Erhebungsinstrument Betriebsstundenzähler Beschreibung Messablauf --- Kalibrierungsablauf --- Genauigkeit der Messmethode ---

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Messintervall

Die Betriebsstunden werden bei den angeschafften Geräten kontinuierlich gezählt. Die Übermittlung des Zählerstands per 1.1. an die Stiftung KliK erfolgt jährlich durch den Betreiber .

Verantwortliche Person Gerätebetreiber (Aufforderung der Angaben durch die Stiftung KliK)

Parameter 2 Brennstoffverbrauch des Geräts Beschreibung des Parameters Im Gerät verbrannte Pelletmasse Einheit Kilogramm pro Jahr [kg/a]

Datenquelle

Antragsteller, welcher die Angaben zu den im betroffenen Gerät verbrannten Pelletmasse jährlich an die Stiftung KliK abgibt. Die Pelletmenge kann z.B. über eine Drehzahlmessung des Rotors in der Zellenradschleuse, oder z.B. einen Betriebsstundenzähler der Förderschnecke sichergestellt werden. Die Angaben zu den aktuellen Zählerständen sind jährlich bis Ende Januar an die Stiftung KliK abzugeben. Der Zähler muss auf den Pelletgeräten fix installiert sein. Alternativ kann der Brennstoffverbrauch mittels Lieferbelegen resp. Rechnungen dokumentiert werden. Die Belege müssen eindeutig den betroffenen Geräten und einem Kalenderjahr zugeordnet werden können. Sie müssen durch den Antragsteller bis zum Ende der Kreditierungsperiode (2020) gesammelt und archiviert werden. Die gesamte Brennstoffmenge wird auf einer pro-rata Basis auf die betroffenen Geräte umgerechnet, entsprechend ihrer installierten maximalen Leistung & den Betriebsstunden.

Erhebungsinstrument Zähler pro Gerät oder Rechnungen/Lieferscheine Beschreibung Messablauf --- Kalibrierungsablauf --- Genauigkeit der Messmethode ---

Messintervall

Der Brennstoffverbrauch wird bei den angeschafften Geräten kontinuierlich gemessen. Die Übermittlung des Zählerstands per 1.1. an die Stiftung KliK erfolgt jährlich durch den Betreiber. Eine Liste der Rechnungen und Lieferscheine mit den gelieferten Brennstoffmengen wird jährlich im Rahmen des Monitorings vom Gerätebesitzer an die Stiftung KliK übergeben.

Verantwortliche Person Gerätebetreiber (Aufforderung der Angaben durch die Stiftung KliK)

Parameter 3 Mietdauer des Geräts

Beschreibung des Parameters Anzahl Tage während der ein Gerät in einem Jahr vermietet wurde

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Einheit Tage pro Jahr [d/a]

Datenquelle Dokumente, welche die jährliche Mietdauer pro Gerät belegen. Diese Dokumente sind an die Stiftung KliK bis Ende Januar abzugeben.

Erhebungsinstrument Dokumente Beschreibung Messablauf --- Kalibrierungsablauf --- Genauigkeit der Messmethode ---

Messintervall Die jährliche Mietdauer wird per Ende eines Kalenderjahrs festgestellt.

Verantwortliche Person Gerätebetreiber (Aufforderung der Angaben durch die Stiftung KliK)

Parameter 4 Bestätigung Geräteeinsatz Schweiz

Beschreibung des Parameters Bestätigung des Vermieters, dass das Gerät im abgelaufenen Kalenderjahr nur in der Schweiz eingesetzt wurde.

Einheit -

Datenquelle Dokumente, welches an die Stiftung KliK bis Ende Januar abzugeben ist.

Erhebungsinstrument - Beschreibung Messablauf --- Kalibrierungsablauf --- Genauigkeit der Messmethode --- Messintervall Jährlich

Verantwortliche Person Gerätebetreiber (Aufforderung der Angaben durch die Stiftung KliK)

Parameter 5 Aktualisierung Baseline

Beschreibung des Parameters

Evaluation der Richtigkeit der Baseline (Marktanteile Öl, Gas und Pellet) basierend auf den Angaben der Antragssteller über die vorhandenen mobilen Heizgeräte und ggf. weitere, durch die Programmträgerschaft in Auftrag gegebene Studien.

Einheit -

Datenquelle Antragsformular. Gegebenenfalls weitere durch den Programmeigner in Auftrag gegebene Studien.

Erhebungsinstrument -

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Beschreibung Messablauf

Sollten der mit Hilfe der Angaben der Antragssteller berechnete durchschnittliche Emissionsfaktor der Baseline um mehr als 20% von dem im Programmantrag verwendeten (254.37kg/MWh) abweichen, so passt der Programmeigner entweder den zu verwendenden Emissionsfaktor entsprechend an oder legt glaubhaft dar, wieso die von den Antragsstellern gemachten Angaben nicht repräsentativ sind.

Kalibrierungsablauf --- Genauigkeit der Messmethode --- Messintervall Jährlich

Verantwortliche Person Gerätebetreiber (Aufforderung der Angaben durch die Stiftung KliK) und Stiftung KliK für ggf. benötigte weiterführende Studien.

6.3 Prozess- und Managementstruktur In Kapitel 6.1 wurde der Prozess von der Anmeldung eines Heizgeräts bis zur Qualitätskontrolle bereits beschrieben. Für die Programmführung (Stiftung KliK) sind folgende Arbeitsschritte vorgesehen: 1. Vorbereiten des Programms 2. Information und Vermarktung des Programms 3. Administrative Abwicklung der Projekt-Gesuche 4. Berechnung der Emissionen und Emissionsverminderungen 5. Erstellen der Monitoring-Berichte 6. Führen einer Datenbank 7. Qualitätssicherung

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Nachfolgend werden die Arbeitsschritte detailliert beschrieben: Vorbereiten des Programms: Die Stiftung KliK oder von der Stiftung KliK Beauftragte übernehmen die Vorbereitung des Programms. Falls nötig zieht die Stiftung KliK für einzelne fachspezifische Arbeiten Spezialisten bei. Die Vorbereitungen umfassen z.B: - Erstellen einer Datenbank, in welcher später die Kenndaten der Heizgeräte erfasst werden können. - Weiterentwickeln des Monitoring-Tools, mit dem die jährlichen Berechnungen der Referenz- und Projektemissionen sowie der Emissionsverminderungen durchgeführt werden können. Information und Vermarktung Programm: Da die Sensibilisierung auf die Thematik der Bauheizungen bei allen Akteuren (Bauverantwortlichen, Architekten, GU, TU, Bauherren etc.) noch nicht vorhanden ist, muss informiert und motiviert werden. Bei der Information kann beispielsweise mit dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA), mit Holzenergie-Schweiz oder mit dem Baumeisterverband (SBV) zusammengearbeitet werden. Zeitungsartikel und Inserate stehen hier zusammen mit Referaten an Fachveranstaltungen im Vordergrund. Auch Auftritte an Messen sind zu nutzen. Zum Erreichen der Bauherren sind auch Publikationen in Publikumszeitschriften (z.B. Tageszeitungen) notwendig. Die Anbieterfirmen von Bautrocknungsservice müssen direkt kontaktiert werden, damit sie ins Boot geholt werden können. Nur wenn diese die Pelletheizungen aktiv anbieten, kann ein Markt entstehen. Werbung und Information kann auch durch eine eigene programmbezogene Website erreicht werden (z.B. www.oekobauheizung.ch), auf welche sich andere Akteure verlinken können. Die Koordination der Informations- und Werbetätigkeiten bleibt bei der Stiftung KliK oder bei von der Stiftung KliK Beauftragten. Administrative Abwicklung der Gesuche für Bescheinigungen: Der Prozess von der Antragstellung bis zur Aufnahme in das Programm wurde in Kapitel 6.1 beschrieben. Die Stiftung KliK führt die administrative Abwicklung der Projekt-Gesuche. Auch die Zusammenarbeit mit den Verifizierungsfirmen wird von der Stiftung KliK oder von der Stiftung KliK Beauftragten organisiert. Berechnung der Emissionen und Emissionsverminderungen: Die Berechnung erfolgt durch die Stiftung KliK oder von der Stiftung KliK Beauftragten. Die Berechnungen werden gemäss den in diesem Antrag beschriebenen Formeln durchgeführt. Die Gerätebetreiber geben der Stiftung KliK die effektiven Betriebsstunden, Brennstoffverbräuche und Mietdauer pro Gerät an. Erstellen der Monitoring-Berichte: Die Monitoring-Berichte werden durch die Stiftung KliK oder von der Stiftung KliK Beauftragten erstellt, evtl. mit Unterstützung von Fachpersonen. In Kapitel 6.1 wurde der Inhalt eines Monitoring-Berichts beschrieben. Führen einer Datenbank: Die Stiftung KliK oder von der Stiftung KliK Beauftragte führen eine Datenbank mit den ins Programm aufgenommenen Heizgeräten. Die Datenbank dient ebenfalls zur Archivierung der Unterlagen zu Gesuchen und den jährlichen Angaben zu den Betriebszeiten, den verbrannten Pelletmengen sowie der Mietdauer. KliK ist für die Archivierung aller bei der Antragsbearbeitung eingereichten Daten zuständig. Der Antragsteller sorgt dafür, dass die Daten zu Brennstoffverbrauch, Betriebsstunden und Mietdauer während der ganzen Kreditierungsperiode durch die Verifizierer eingesehen werden können. Die Archivierung

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dieser Daten muss somit durch den Antragsteller erfolgen.

Zürich, 24. August 2015

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7. Anmerkungen zum Eignungsentscheid Aus dem Validierungsbericht (Version vom 23.12.2014) sind drei FAR (Forward Action Requests) zu beachten. FAR 1 (wird durch FAR 4 ersetzt): Im Rahmen der Verifizierungen soll jeweils geprüft werden, ob ein Verbot für fossil betriebene mobile Heizgeräte existiert. Sollte dies der Fall sein dürfen in dem betroffenen Gebiet, ab dem Inkrafttreten dieser Bestimmung, keine Emissionsreduktionen mehr angerechnet werden. à Die Geschäftsstelle empfiehlt dieses FAR 1 mit FAR 4 zu ersetzen (s. weiter unten). FAR 2 (wurde im registrierten Antragsformular umgesetzt): Die Aufnahmekriterien im Antragsformular (Anhang A5 des Programmantrags) sind mit der Bestätigung zu ergänzen, dass der Gerätebetreiber kein von der CO2-Abgabe befreites Unternehmen ist. Für das Mustervorhaben der Suter AG, welche das Antragsformular bereits eingereicht hat, ist eine separate Bestätigung einzuholen. FAR 3: Firmen, welche pellet-betriebene mobile Heizungen mieten, dürfen sich diesen ökologischen Mehrwert nicht mehr vergüten lassen. Die Gerätevermieterfirmen müssen dies im Rahmen ihrer Mietkonditionen sicherstellen. Im Rahmen der Verifizierung kann der Verifizierer stichprobenartig prüfen, ob die unterschriebenen Mietverträge dies sicherstellen. Aufgrund der Beurteilung durch die Geschäftsstelle Kompensation ist noch der folgende FAR zu berücksichtigen: FAR 4: KliK prüft, ob in gewissen Kantonen Verbot von fossile betriebenen mobilen Heizungen erlassen wurde. Sollte dies der Fall sein, so sind gemäss Seite 24 ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Verbots keine Emissionsreduktionen mehr anrechenbar, welche in den betroffenen Kantonen stattgefunden haben. Die Geschäftsstelle weist darauf hin, dass für nachgewiesene Emissionsverminderungen aus Vorhaben, mit deren Umsetzung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der gesetzlichen Bestimmungen bereits begonnen wurde, werden – ungeachtet des neuen Rechts – bis zum Ende der Kreditierungsperiode anhand der im Eignungsentscheid festgelegten Referenzentwicklung (die absehbare Gesetzesentwicklungen allerdings bereits berücksichtigen kann) Bescheinigungen ausgestellt. Das Programm erfüllt nur dann die Voraussetzungen zur Anerkennung von Emissions-verminderungen, wenn diese FARs umgesetzt werden.


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