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Beschlussempfehlung und Bericht - DIP21dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/094/1409460.pdf ·...

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Deutscher Bundestag Drucksache 14/9460 14. Wahlperiode 12. 06. 2002 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) 1) zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen – Drucksache 14/5858 – Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2000 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 2000) 2) zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof – Drucksache 14/7018 – Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2001 zur Haushalts- und Wirt- schaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 2000) A. Problem 1. Das Bundesministerium der Finanzen hat gemäß Artikel 114 Abs. 1 Grund- gesetz und § 114 Abs. 1 Bundeshaushaltsordnung die Haushalts- und Ver- mögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2000 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt. – Drucksache 14/5858 – Es hat gebeten, eine Entscheidung über die Entlastung der Bundesregierung herbeizuführen. 2. Der Bundesrechnungshof hat die vorgelegten Rechnungen sowie die Wirt- schaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsfüh- rung der Bundesregierung gemäß Artikel 114 Abs. 2 Grundgesetz und § 97 Abs. 1 Bundeshaushaltsordnung geprüft und seine Bemerkungen 2001 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet. – Drucksache 14/7018 – 3. Der Bundesrat hat der Bundesregierung in seiner 770. Sitzung am 30. No- vember 2001 die Entlastung für das Haushaltsjahr 2000 erteilt.
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Deutscher Bundestag Drucksache 14/946014. Wahlperiode 12. 06. 2002

Beschlussempfehlung und Berichtdes Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

1) zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen– Drucksache 14/5858 –

Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2000– Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes(Jahresrechnung 2000)

2) zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof– Drucksache 14/7018 –

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2001 zur Haushalts- und Wirt-schaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung desBundes 2000)

A. Problem

1. Das Bundesministerium der Finanzen hat gemäß Artikel 114 Abs. 1 Grund-gesetz und § 114 Abs. 1 Bundeshaushaltsordnung die Haushalts- und Ver-mögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2000 dem DeutschenBundestag und dem Bundesrat vorgelegt.

– Drucksache 14/5858 –

Es hat gebeten, eine Entscheidung über die Entlastung der Bundesregierungherbeizuführen.

2. Der Bundesrechnungshof hat die vorgelegten Rechnungen sowie die Wirt-schaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsfüh-rung der Bundesregierung gemäß Artikel 114 Abs. 2 Grundgesetz und § 97Abs. 1 Bundeshaushaltsordnung geprüft und seine Bemerkungen 2001 demDeutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.

– Drucksache 14/7018 –

3. Der Bundesrat hat der Bundesregierung in seiner 770. Sitzung am 30. No-vember 2001 die Entlastung für das Haushaltsjahr 2000 erteilt.

Drucksache 14/9460 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

B. LösungDer Deutsche Bundestag erteilt der Bundesregierung gemäß Artikel 114 Abs. 1Grundgesetz in Verbindung mit § 114 Bundeshaushaltsordnung für das Haus-haltsjahr 2000 die Entlastung.Die Bundesregierung wird zugleich aufgefordert, den Feststellungen des Haus-haltsausschusses Rechnung zu tragen und unter Berücksichtigung seiner Ent-scheidungen Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit in die Wege zuleiten.Der Ausschuss spricht die Erwartung aus, dass die Bundesregierung alle Be-richtspflichten fristgerecht erfüllt, um eine zeitnahe Verwertung der Ergebnissebei den Haushaltsberatungen zu ermöglichen.Bundesregierung und Bundesrechnungshof werden gebeten, den Haushaltsaus-schuss laufend über solche Prüfungsergebnisse zu unterrichten, die zu gesetzge-berischen Maßnahmen geführt haben oder für anstehende Gesetzesvorhabenvon Bedeutung sind.Einvernehmen im Ausschuss

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9460

Beschlussempfehlung

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:

1. Der Bundesregierung wird gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes in Verbin-dung mit § 114 der Bundeshaushaltsordnung aufgrunda) des Antrages des Bundesministeriums der Finanzen (Drucksache 14/5858)undb) der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache 14/7018) –die Entlastung für das Haushaltsjahr 2000 erteilt.Die Entlastung umfasst auch die Rechnung der Sondervermögen des Bun-des, für die kein abweichendes Entlastungsverfahren vorgesehen ist.

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert,a) bei der Aufstellung und Ausführung der Bundeshaushaltspläne die anlie-

genden Feststellungen des Haushaltsausschusses zu den Bemerkungendes Bundesrechnungshofes zu befolgen,

b) Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichti-gung der Entscheidungen des Ausschusses einzuleiten,

c) die Berichtspflichten fristgerecht zu erfüllen, damit eine zeitnahe Verwer-tung der Ergebnisse bei den Haushaltsberatungen gewährleistet ist.

Berlin, den 12. Juni 2002

Der Haushaltsausschuss

Adolf Roth (Gießen) Uta Titze-StecherVorsitzender Berichterstatterin

Drucksache 14/9460 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Uta Titze-Stecher

Allgemeiner TeilDer Antrag des Bundesministeriums der Finanzen auf Ent-lastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2000(Drucksache 14/5858) wurde in der 170. Sitzung des Deut-schen Bundestages am 17. Mai 2001 dem Haushaltsaus-schuss überwiesen. Dieser hat den Antrag an seinen Unter-ausschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss, weitergeleitet.Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache14/7018) wurden gemäß § 80 Abs. 3 GO-BT mit Drucksa-che 14/7413 lfd. Nr. 2 federführend dem Haushaltsaus-schuss sowie zur Mitberatung dem Sportausschuss, dem Fi-nanzausschuss, dem Ausschuss für Arbeit und Sozialord-nung sowie dem Ausschuss für Verkehr, Bau- und Woh-nungswesen überwiesen.Der Finanzausschuss hat die Bemerkungen des Bundes-rechnungshofes am 24. April 2002 sowie der Sportaus-schuss, der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung undder Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesenam 5. Juni 2002 beraten; alle Ausschüsse haben Kenntnis-nahme der Unterrichtung empfohlen. Darüber hinaus wurdeim Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen einEntschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU behan-delt, der aber keine Mehrheit fand.Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Anträge desBundesministeriums der Finanzen und die Bemerkungendes Bundesrechnungshofes in den Sitzungen am 25. Januar2002, 22. Februar 2002, 22. März 2002, 19. April 2002,17. Mai 2002 sowie 7. Juni 2002 beraten und dem Haus-haltsausschuss gegen die Stimme der Fraktion der PDS, imÜbrigen einvernehmlich, die Entlastung der Bundesregie-rung für das Haushaltsjahr 2000 vorgeschlagen.Der Haushaltsausschuss hat in seiner 109. Sitzung am12. Juni 2002 einvernehmlich beschlossen, dem DeutschenBundestag die Entlastung der Bundesregierung für dasHaushaltsjahr 2000 zu empfehlen.

Besonderer TeilFeststellungen des HaushaltsausschussesInhaltsübersichtDie Bemerkungen des Bundesrechnungshofes

Nummer SeiteTeil IFeststellungen zur Haushalts- undVermögensrechnung des Bundes fürdas Haushaltsjahr 2000 1 5Feststellungen zur finanzwirtschaftlichenEntwicklung des Bundes 2 6Teil IIFeststellungen zur Haushalts- undWirtschaftsführungAuswärtiges AmtInvestorbaumaßnahme zur Unterbringungder Auslandsvertretungen in New York 3 7

Zuteilung ausländischer Dienstorte zu einerStufe des Auslandszuschlags 4 8Bundesministerium des InnernAuflösung des Ausgleichsfonds 5 8Vertretung des Bundesinteresses beimBundesverwaltungsgericht 6 8Förderung der Sportakademien desDeutschen Sportbundes 7 8Schießanlagen des Bundesgrenzschutzes 8 9Führung eines zentralen IT-Bestands-verzeichnisses des Bundes 9 10Anrechnung der Altershilfe für Landwirteauf die Beamtenversorgung 10 10Frühpensionierung wegen Dienstunfähigkeit 11 10Bundesministerium der FinanzenVertreter besonderer Bundesinteressen 12 11Deckung des Wohnungsfürsorgebedarfs mitBundesmietwohnungen in den neuen Ländern 13 11Verwertung der bundeseigenen Wohneinheitenauf der Insel Sylt 14 12Vereinnahmung und Verwendung vonPrivatisierungserlösen und Gewinnen derPostaktiengesellschaften 15 12Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen fürVerfahren der Informationstechnik 16 13IT-Projekt „Integrierte Sachbearbeitung –Versicherung und Leistung“ 17 13Erhebung von Zollkosten 19 13Ausfuhrerstattungen in Fällen höherer Gewalt 20 13Einsatz von Röntgenmobilien in derBundeszollverwaltung 21 14Umsatzsteuerliche Kontrolle durch Zoll-und Steuerbehörden von Einfuhren aus Ländernaußerhalb der EU, an die sich eineinnergemeinschaftliche Lieferung anschließt 22 14Sondertatbestände bei flexibilisierten Ausgaben 23 15Steueraussetzung bei Mineralölen 24 15Bundesministerium für Wirtschaft und TechnologiePrivatisierung des Bundesamtes fürZulassungen in der Telekommunikation 25 15Förderung der „Industriellen Gemeinschafts-forschung und -entwicklung“ 26 16Bundesministerium für Verbraucherschutz,Ernährung und LandwirtschaftGebühren für Amtshandlungen desBundessortenamtes 27 16IT-Projekte der Bundesanstalt fürLandwirtschaft und Ernährung 28 17Bundesministerium für Arbeit und SozialordnungZuwendungen zur Förderung der Reintegrationausländischer Arbeitnehmer 29 17Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner 30 18

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/9460

Bundesministerium für Verkehr,Bau- und WohnungswesenSchwimmende Schifffahrtszeichen an denSeewasserstraßen 31 18Erhaltung von Brücken im Netz derBundesfernstraßen 32 18Bedarf und Ausbaustandard vonOrtsumgehungen 33 19Stationszeichen an Bundesfernstraßen 34 19Weiterbau der U-Bahn-Linie U 5 in Berlinzwischen Brandenburger Torund Alexanderplatz 35 19Bau der Umgehung Fuhlsbüttel in Hamburgund Auswirkungen auf andere Vorhaben 36 20Kostenteilung bei Neubau oder Änderungvon Straßenkreuzungen 37 20Bundesministerium der VerteidigungSicherheit der Informationstechnikim Rüstungsbereich 38 21Beschaffen von Informationstechnik in Wehr-technischen Dienststellen der Bundeswehr 39 21Nutzung von Kraftomnibussen in derBundeswehr 40 21Blockgarantie für das WaffensystemPanzerhaubitze 2000 41 21Verlängerung der Nutzungsdauer für dasgepanzerte Kettenfahrzeug M 113 42 22Sperr- und Sprengmittel des Heeres 43 22Ausgaben für Uniformen 44 23Vorräte an Pflegemitteln und Zubehörfür Schuhe 45 23Wirtschaftlichkeit des Betriebs derUnterstützungsschiffe der Marine 46 23Beschaffung von Außenbordmotoren fürdie Schlauchboote der Marine 47 23Gewährung einer Aufwandsentschädigung 48 24Bundesministerium für Umwelt,Naturschutz und ReaktorsicherheitInformations- und Kommunikationstechnikim Bundesamt für Strahlenschutz 49 24Bundesministerium für Familie, Senioren,Frauen und JugendZuwendungen aus dem Kinder- und Jugendplandes Bundes an einen Jugendverband 50 24Bundesministerium für Bildung und ForschungBeschaffungswesen bei derFraunhofer-Gesellschaft zur Förderungder angewandten Forschung e. V. 51 25Evaluierungsberichte über die Instituteder Max-Planck-Gesellschaft zur Förderungder Wissenschaften e. V. 52 25Einsatz von Informationstechnik beiGroßforschungseinrichtungen 53 25Allgemeine FinanzverwaltungAuswertung steuererheblicher Informationendurch die Finanzämter 18 26

Steuerliche Behandlung einer Gruppeverbundener Unternehmungen 54 26Steuerliche Behandlung der von denSozialkassen des Baugewerbes gezahltenUrlaubsentschädigungen 55 26Außenprüfung bei der Versicherungsteuer 56 26Besteuerung des Blutspendedienstes einesWohlfahrtsverbandes 57 27Besteuerung der Leistungen aus Kapitallebens-versicherungen in den neuen Ländern 58 27BundeseisenbahnvermögenJahresabschluss 2000 des Bundeseisenbahn-vermögens 59 28Bundesanstalt für ArbeitFreie Förderung gemäß § 10 Drittes BuchSozialgesetzbuch 60 28Verwaltungsschulen der Bundesanstaltfür Arbeit 61 28Hinnahme unkorrekter Abrechnungenvon Trägern der Berufsausbildungdurch die Fachaufsicht 62 29Gewährung von Kurzarbeitergeldan Arbeitnehmer in einer betriebs-organisatorisch eigenständigen Einheit 63 29Aufbau eines „User-Help-Desk“ 64 29IT-Verfahren „Computerunterstützte Leistungs-gewährung Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe/Unterhaltsgeld im Zentralamt“ 65 30Deutsche BundesbankBaumaßnahmen der Deutschen Bundesbankund der Landeszentralbanken 66 30

Besonderer Teil

Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes

Teil IBemerkung Nr. 1Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnungdes Bundes für das Haushaltsjahr 2000

Drucksache 14/7018 Nr. 11. Der Bundesrechnungshof hat bei der Prüfung der Haus-

halts- und Vermögensrechnung, die das BMF dem Deut-schen Bundestag und dem Bundesrat für das Jahr 2000vorgelegt hat, hinsichtlich des kassenmäßigen Ergebnis-ses keine für die Entlastung der Bundesregierung we-sentlichen Abweichungen zwischen den Beträgen fest-gestellt, die in den Rechnungen und den Büchernaufgeführt sind; dies gelte auch für die Rechnungen derSondervermögen. Einnahmen und Ausgaben – so dasErgebnis der stichprobenweisen Prüfung – seien im All-gemeinen ordnungsgemäß belegt gewesen. Allerdingshabe es in der Jahresrechnung (wie im Vorjahr) einzelneformale Fehler gegeben.In Bezug auf die Haushaltsführung stellt der Bundes-rechnungshof fest, dass die Ausgaben mit 478 Mrd. DM

Drucksache 14/9460 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

um rd. 0,8 Mrd. DM unter dem veranschlagten Soll von478,8 Mrd. DM und die Einnahmen mit rd. 431,3 Mrd.DM über dem veranschlagten Soll von rd. 429,2 Mrd.DM gelegen hätten. Dementsprechend habe das Finan-zierungsdefizit 46,7 Mrd. DM betragen und sei damit2,9 Mrd. DM niedriger als geplant ausgefallen. Ange-sichts der Größenordnung der verbleibenden Ausgabe-reste hält der Bundesrechnungshof weitere Anstrengun-gen zur dauerhaften Begrenzung der Ausgabereste fürerforderlich.

Der Gesamtbetrag der überplanmäßigen Ausgaben undder außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 10,8 Mrd.DM entspreche 2,25 % des Haushaltssolls von 478,8Mrd. DM und sei damit fast doppelt so hoch wie im Vor-jahr.

Als Gegenleistung für die seit dem Haushaltsjahr 1998eingeführte erhöhte Flexibilität beim Haushaltsvollzugsei bis einschl. des Haushaltsjahres 2001 von den Ver-waltungsbehörden eine sog. Effizienzrendite zu erbrin-gen gewesen, mit der die aufgrund der Flexibilisierunganfallenden Effizienzgewinne teilweise zugunsten desgesamten Haushaltes abgeschöpft werden sollten. DieseEffizienzrendite habe sich im Jahr 2000 auf insgesamt628 Mio. DM belaufen und damit um 175 Mio. DM hö-her als im Ausgangsjahr 1998 gelegen. Der Umfang derMinderausgaben sei in den drei zurückliegenden Jahrenstetig gesunken und habe im Jahr 2000 126 Mio. DM be-tragen. Diese Entwicklung sei möglicherweise ein Indizfür rückläufige Einsparpotenziale als Folge der Konsoli-dierungsbemühungen in den letzten Jahren. Die unter-jährige Ausgabenentwicklung sei im Haushaltsjahr 2000gleichmäßiger verlaufen als in den Vorjahren, das „De-zemberfieber“ sei deutlich zurückgegangen. Damit seiein Ziel der Haushaltsflexibilisierung erreicht worden.

Allerdings seien in einem Einzelplan flexibilisierte Aus-gabereste zur Finanzierung sog. Ansparvorhaben gebil-det worden, ohne dass diese zum Teil finanziell bedeut-samen Maßnahmen im Einzelnen aus dem Haushalts-plan oder der Haushaltsrechnung erkennbar seien. NachAuffassung des Bundesrechnungshofes können hier-durch das Budgetrecht des Parlaments und die Transpa-renz der Haushaltswirtschaft sowie die Grundsätze derHaushaltswahrheit und -klarheit beeinträchtigt werden.Demgegenüber habe das betreffende Bundesministeriumdarauf verwiesen, dass die Berichterstatter des Haus-haltsausschusses insbesondere bei finanziell bedeutsa-men Maßnahmen aufgrund der Beiträge zu den Haus-haltsvoranschlägen Kenntnis von den Ansparvorhabenhätten. Der Bundesrechnungshof hält es im Interesseeiner wirksamen Ausgestaltung des parlamentarischenBudgetrechts für erforderlich, dass der Haushaltsaus-schuss unabhängig vom Haushaltsaufstellungsverfahrenüber Ansparvorhaben von finanzieller Bedeutung unter-richtet wird, um eine angemessene parlamentarischeMitwirkung bei neuen Maßnahmen zu gewährleisten,die möglicherweise weitere haushaltsmäßige Auswir-kungen in den kommenden Haushaltsjahren nach sichziehen. Daher hält es der Bundesrechnungshof für sach-gerecht, dass der Haushaltsausschuss oder zumindest diefür den Einzelplan zuständigen Berichterstatter über der-artige Vorhaben unterrichtet werden.

Die Nettokreditaufnahme habe mit rd. 46,5 Mrd. DM umrd. 3 Mrd. DM unter der Kreditermächtigung im Haus-haltsgesetz 2000 gelegen, die 49,5 Mrd. DM betragenhabe. Die Neuverschuldung sei um 8,5 Mrd. DM niedri-ger als die Summe der Investitionsausgaben in Höhe von55 Mrd. DM. Die verfassungsrechtliche Kreditober-grenze des Artikels 115 GG sei auch im Haushaltsvoll-zug eingehalten worden.Die Gesamtverschuldung des Bundes beziffert derBundesrechnungshof für den Zeitpunkt Ende 2000 auf1 513 Mrd. DM, wovon rd. 113 Mrd. DM auf die Son-dervermögen entfallen.Das vorhandene Guthaben im Sondervermögen „SED/PDS-Rentenfonds“ in Höhe von 221 Mio. DM sei demBundeshaushalt zugeführt worden, nachdem die Ansprü-che und Anwartschaften aus der Zusatzversorgung derPDS in die Rentenversicherung überführt worden seien.Die bisher aus dem Fonds getragenen Kosten für Leis-tungen und Verwaltung würden zukünftig unmittelbaraus dem Bundeshaushalt getragen.

2. Nach eingehender Befassung mit den angesprochenenPunkten hat der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Angesichts der vom Bundesrechnungshof festgestell-

ten unzutreffenden oder unklaren Angaben in derJahresrechnung erwartet der Ausschuss, dass die zu-ständigen Stellen die Rechnungslegung für Ausgabenund Verpflichtungsermächtigungen mit der gebote-nen Sorgfalt durchführen.

c) Das Bundesministerium der Finanzen – als die fürdie Rechnungslegung zuständige Stelle – wird aufge-fordert, gemeinsam mit den Ressorts die Beachtungder für die Haushalts- und Wirtschaftsführung gelten-den Vorschriften und Grundsätze sicherzustellen.

Bemerkung Nr. 2Feststellungen zur finanzwirtschaftlichen Entwicklungdes Bundes

Drucksache 14/7018 Nr. 21. Die Haushaltslage des Bundes ist durch ungünstige Ent-

wicklungen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite ge-kennzeichnet. So sind im Haushalt 2001 mehr als dieHälfte der Steuereinnahmen von 379 Mrd. DM für dieSozialausgaben verwendet worden, für die Zinszahlun-gen ist jede fünfte Steuermark eingesetzt worden. Im Be-reich der Sozialausgaben sind vor allem die Bundeszu-schüsse zur Rentenversicherung in den letzten Jahrendeutlich angestiegen und betragen mittlerweile mehr alsein Viertel der Gesamtausgaben des Bundeshaushalts.Seit dem Jahr 1998 werden zur Stabilisierung derRentenkassen aus dem Bundeshaushalt zusätzlicheZuschüsse geleistet, die durch die Erhöhung der Umsatz-steuer und die Ökosteuer finanziert werden. Der Bundes-haushalt hat im Jahr 2001 mit 135 Mrd. DM fast einDrittel der Rentenausgaben getragen. Die Ausgaben fürden Arbeitsmarkt sind gegenüber dem Höchststand imJahr 1996 rückläufig und haben im Jahr 2001 30,1 Mrd.DM betragen.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 – Drucksache 14/9460

Aufgrund der Erhöhung der Umsatzsteuer im Jahr 1998und der höheren Energiesteuern ist der Anteil derdurch Steuereinnahmen im Bundeshaushalt gedecktenAusgaben wieder angestiegen. Allerdings werden dieSteuereinnahmen des Bundes in erheblichem Umfangdurch die im Rahmen des bundesstaatlichen Finanz-ausgleichs an die Länder zu leistenden Bundesergän-zungszuweisungen von jährlich über 25 Mrd. DM ver-mindert.

Die Gesamtverschuldung des Bundes ist zum Jahresende2001 erstmals zurückgegangen, da die Erlöse aus derVersteigerung der Mobilfunklizenzen (UMTS) wie vor-gesehen zur Tilgung von Altschulden eingesetzt wordensind.

Vor dem Hintergrund der jährlichen Finanzierungsdefi-zite weist der Bundesrechnungshof erneut auf die ausseiner Sicht unzureichende Kreditbegrenzungswirkungdes Artikels 115 GG hin. Er regt wiederum an, die maß-gebliche Berechnungsgröße der Investitionen zu vermin-dern, beispielsweise durch Berücksichtigung von Wert-verlusten, von Vermögensveräußerungen, von Darle-hensrückflüssen und der Inanspruchnahme von Gewähr-leistungen sowie die Vermeidung von Doppelzählungen.

Im Rahmen des Solidarpaktfortführungsgesetzes ist dieneue Regelung des § 51a Haushaltsgrundsätzegesetzeingeführt worden, nach der ein Verfahren zur inner-staatlichen Umsetzung der Vorgaben des EuropäischenStabilitäts- und Wachstumspaktes vorgesehen ist, wo-nach Bund und Länder eine Rückführung der Nettoneu-verschuldung mit dem Ziel ausgeglichener Haushalteanstreben. Bund und Länder haben vereinbart, ab demJahr 2003 die Ausgaben zu begrenzen und die Nettoneu-verschuldung zu reduzieren. Hinsichtlich der Aufteilungdes zulässigen Staatsdefizits ist für die Haushaltsjahrebis 2006 ein Verhältnis von 55 (Länder und Gemeinden)zu 45 (Bund einschl. Sozialversicherung) zugrunde ge-legt worden. Allerdings fehlen nach wie vor Regelungenzur verbindlichen Aufteilung der Sanktionen, die ggf.von der Europäischen Union bei einer Überschreitungder Defizitobergrenze von 3 % des BIP verhängt werdenkönnten.

2. Nach eingehender Beratung fasste der Ausschuss fol-genden Beschluss:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Der Ausschuss erwartet, dass die Bundesregierungden Kurs der nachhaltigen Konsolidierung des Bun-deshaushalts konsequent weiterverfolgt, um das Zieleines ausgeglichenen Haushalts ohne Neuverschul-dung möglichst zeitnah zu erreichen.

c) Mit Blick auf die Beschlüsse des Finanzplanungsra-tes vom 21. März 2002 über die innerstaatliche Um-setzung des Europäischen Stabilitäts- und Wachs-tumspaktes hält es der Ausschuss weiter fürnotwendig, dass Bund und Länder sich auch darüberverständigen, wie die Sanktionen auf die Gebiets-körperschaften aufzuteilen wären, die von derEuropäischen Union bei Überschreitung des maximalzulässigen Staatsdefizits verhängt werden können.

Feststellungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung

Teil IIAuswärtiges AmtBemerkung Nr. 3Investorbaumaßnahme zur Unterbringung der Auslandsver-tretungen in New York1. Das Auswärtige Amt hatte für rd. 70 Mio. DM von ei-

nem amerikanischen Investor in unmittelbarer Nähe derVereinten Nationen in New York ein Grundstück undGebäude für die Unterbringung der Ständigen Vertre-tung der Bundesrepublik Deutschland bei den VereintenNationen, des Generalkonsulats und des Deutschen In-formationszentrums erworben.Die dieser Entscheidung zugrunde liegenden Wertermitt-lungen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen warennach Auffassung des Bundesrechnungshofes unzurei-chend. Der Grundstückswert sei anfangs mit rd. 4,5 Mio.DM und später mit rd. 12 Mio. DM angegeben worden.Auch sei der Raumbedarf erst nach Abschluss des Kauf-vertrages festgelegt worden.Der Bundesrechnungshof hat die Erwartung geäußert,dass künftig entsprechend der Bundeshaushaltsordnungvollständige und zutreffende Wirtschaftlichkeitsuntersu-chungen durchgeführt werden. Ein Kaufvertrag mit ei-nem Investor über eine noch zu erbringende Bauleistungsei nur dann sinnvoll, wenn diese Bauleistung ungeteiltund vollständig im Vertrag sowie im Preis berücksichtigtsei, um unnötige Risiken und Kosten zu vermeiden.

2. Das Auswärtige Amt hat die Forderung des Bundesrech-nungshofes, Raumplanungen erst nach Feststellung desRaumbedarfs zu beginnen, grundsätzlich akzeptiert, wo-bei man sich in diesem Fall nicht rechtzeitig mit demBundesministerium der Finanzen über den Raumbedarfund die Vermietungsflächen habe einigen können. DasBundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungs-wesen habe die Mehrkosten für den Innenausbau mitdem Bau von Einzelbüros anstelle von Großraumbürosmit Währungsschwankungen begründet und nachträg-lich erklärt, der in der Wirtschaftlichkeitsrechnungangesetzte Kostenunterschied zugunsten einer In-vestorbaumaßnahme sei so nicht gegeben gewesen. Inder Sitzung des Ausschusses führte das Bundesministe-rium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen aus, inzwi-schen sei im Rahmen der Umgestaltung dieser Verfahrenein Handbuch erarbeitet worden, in dem die Forderun-gen des Bundesrechnungshofes berücksichtigt wordenseien.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Er erwartet, dass das Auswärtige Amt die Empfeh-

lungen für künftige Investorvorhaben im Ausland be-rücksichtigt und mit den beteiligten Bundesministe-rien entsprechende Regelungen vereinbart.

c) Das Auswärtige Amt wird gebeten, dem Ausschussüber das Veranlasste bis zum 1. März 2003 zu berich-ten.

Drucksache 14/9460 – 8 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bemerkung Nr. 4

Zuteilung ausländischer Dienstorte zu einer Stufe des Aus-landszuschlags

1. Die Mitarbeiter des Auswärtigen Amts erhalten Aus-landszuschläge, die in 12 Stufen gegliedert sind. Das imJahr 1991 verabschiedete Gesetz über den AuswärtigenDienst sieht regelmäßige Überprüfungen und Anpassun-gen der auslandsbezogenen Leistungen vor.

Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass eine sys-tematische Überprüfung der Zuteilung der ausländischenDienstorte zu einer Stufe des Auslandszuschlages bis-lang nicht stattgefunden hat. Ein transparentes Verfahrensei trotz der Arbeiten einer Interministeriellen Kommis-sion und einer weiteren Arbeitsgruppe bis heute nichtzustande gekommen. Tatsächlich würden die Einstufun-gen verhandelt und nicht anhand eindeutiger Kriterienvorgenommen. Die Zuteilung der Dienstorte berücksich-tige weder die Entwicklung und das Zusammenwachsender Europäischen Union noch den Umzug des Auswärti-gen Amts nach Berlin. Der Bundesrechnungshof hat dasAuswärtige Amt und die beteiligten Bundesministerienaufgefordert, ein transparentes Verfahren für die Einstu-fung zügig zu erarbeiten. Dabei solle auch geprüft wer-den, ob ein Unternehmen der freien Wirtschaft dieBelastungen an ausländischen Dienstorten objektiver,kostengünstiger und qualitativ zulässiger beurteilenkönne. Im Übrigen könne die auf Beschluss des Rech-nungsprüfungsausschusses im Auswärtigen Amt zumZwecke der Überarbeitung des Heimaturlaubs einge-führte Nutzwertanalyse für die Zuteilung der DienstorteVerwendung finden.

2. Das Auswärtige Amt hat zugesagt, entsprechend denEmpfehlungen des Bundesrechnungshofes die Zuteilungder Dienstorte zu prüfen.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er fordert das federführende Auswärtige Amt auf, einneues Verfahren zur Einstufung und Überprüfung derDienstorte wie vom Bundesrechnungshof vorge-schlagen zu erarbeiten und hierüber in einem Zwi-schenbericht bis zum 31. Dezember 2002 zu berich-ten.

Bundesministerium des InnernBemerkung Nr. 5

Auflösung des Ausgleichsfonds

1. Das im Jahr 1952 in Kraft getretene Gesetz über denLastenausgleich regelt den Ausgleich oder die Milde-rung bestimmter Kriegs- und Kriegsfolgeschäden. Dader Lastenausgleich mehr als 50 Jahre nach Kriegsendeweitgehend abgeschlossen ist, Ausgleichsabgaben so gutwie nicht mehr erhoben werden und keine neuen An-träge mehr zu erwarten sind, hat der Bundesrechnungs-hof empfohlen, den Ausgleichsfonds aus Gründen derVerwaltungsvereinfachung aufzulösen und die verblie-benen Einnahmen und Ausgaben unmittelbar über denBundeshaushalt abzuwickeln, da der Bund und die Län-

der dadurch insgesamt jährlich Haushaltsmittel für Per-sonal- und Sachausgaben in Millionenhöhe einsparenkönnten.

2. Das Bundesministerium des Innern hat zugesagt, denAusgleichsfonds voraussichtlich bis Ende 2004 aufzulö-sen.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Er erwartet, dass die erforderlichen Gesetzgebungs-

arbeiten unverzüglich begonnen werden, um denAusgleichsfonds bis zum Ende des Jahres 2004 auf-lösen zu können.

Bemerkung Nr. 6Vertretung des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungs-gericht1. Die zur Wahrung des öffentlichen Interesses an Verfah-

ren vor dem Bundesverwaltungsgericht bisher existie-rende Rechtspflegebehörde des Bundes „Oberbundes-anwalt beim Bundesverwaltungsgericht“ wurde mitWirkung vom 1. Januar 2002 aufgrund einer Änderungder Verwaltungsgerichtsordnung aufgelöst. An seineStelle trat ein Vertreter des Bundesinteresses im Bundes-ministerium des Innern.Der Bundesrechnungshof hält es nicht für erforderlich,nach Wegfall des Oberbundesanwalts eine vergleichbareBundesinstitution beim Bundesministerium des Innernzu schaffen, sondern verweist darauf, dass es in den Ver-fahrensvorschriften, z. B. im Sozialgerichtsgesetz oderder Finanzgerichtsordnung bereits ausreichend geregelteMöglichkeiten zur Wahrung des öffentlichen Interessesgebe. Er regt deshalb an, mittelfristig ganz auf eine zen-trale Stelle zur Vertretung des Bundesinteresses zu ver-zichten.

2. Das Bundesministerium des Innern vertritt die Auffas-sung, es sei eine zentrale Stelle zur Wahrnehmung desBundesinteresses vor dem Bundesverwaltungsgericht er-forderlich.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Er fordert das Bundesministerium auf, dem Aus-

schuss bis zum 31. Dezember 2003 einen Berichtvorzulegen, ob und ggf. wie die Fachressorts dasBundesinteresse bei Streitigkeiten vor dem Bundes-verwaltungsgericht unter besonderer Berücksichti-gung der Vorschläge des Bundesrechnungshofeswirksamer und kostengünstiger vertreten können alseine Zentralstelle im Bundesministerium. Dabei sol-len auch die bisherigen Erfahrungen mit dem zum1. Januar 2002 eingerichteten Vertreter des Bundes-interesses im Bundesministerium dargestellt werden.

Bemerkung Nr. 7Förderung der Sportakademien des Deutschen Sportbundes1. Das Bundesministerium des Innern fördert seit Jahr-

zehnten die Aus- und Fortbildung von Trainern, Verwal-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 9 – Drucksache 14/9460

tungs- und Führungskräften für den deutschen Sport ander Trainerakademie in Köln und an der Führungsaka-demie in Berlin, obgleich inzwischen alternative Ausbil-dungsmöglichkeiten für diese Zwecke in den Ländernzur Verfügung stehen und der Bund nicht für die Förde-rung von Bildungseinrichtungen zuständig ist.

Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass entgegendes Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deut-schen Bundestages vom 23. Juni 1999 der Betrieb derEinrichtungen durch Projektzuwendungen gefördertwurde. Zudem finanzierte der Bund bei der Traineraka-demie zwischen 60 % und 100 % des Fehlbedarfs derEinrichtung und bei der Führungsakademie nahezu 18 %des Fehlbedarfs, obwohl der Nutzen für den Spitzensportin keinem angemessenen Verhältnis zum Finanzierungs-anteil des Bundes stehe, bzw. das Bundesinteresse an derFörderung nicht durch Erfolgskontrollen nachgewiesensei. Hinzu kommt, dass die Trainerakademie in den Jah-ren 1996 bis 1999 nicht zuwendungsfähige Ausgaben zuLasten des Bundes abrechnete und der Bund überzahlteZuwendungen in Höhe von 50 000 DM nicht zurückfor-derte.

2. Das Bundesministerium hat eine Prüfung der Vorschlägedes Bundesrechnungshofes zu einer Umstellung derFörderung zugesagt. Eine genaue Prüfung der Mittel-verwendung könne aufgrund fehlender Belege und nurpauschaler Abrechnungen nicht mehr erfolgen. AusGründen des Vertrauensschutzes könnten die überzahl-ten Zuwendungen nicht mehr zurückgefordert werden.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, darauf hinzu-wirken, dass die Förderung beider Sportakademienauf eine den Subsidiaritätsgrundsatz beachtende Un-terstützung der Nachfrage von Bildungsmaßnahmenim Spitzensport umgestellt wird.

c) Er erwartet, dass das Bundesministerium künftig da-für Sorge trägt, dass insbesondere die Erstattungs-und Zinsansprüche des Bundes gegenüber Zuwen-dungsempfängern sorgfältig festgestellt und vollstän-dig geltend gemacht werden. Die Mitwirkungsrechtedes Bundesrechnungshofes sind dabei zu beachten.

d) Über das Ergebnis der Bemühungen des Bundesmi-nisteriums zur Umstellung der Förderung der beidenSportakademien ist dem Ausschuss bis zum 31. De-zember 2002 zu berichten.

Bemerkung Nr. 8

Schießanlagen des Bundesgrenzschutzes

1. Der Bundesgrenzschutz (BGS) lastete einige seinerSchießanlagen nur unzureichend aus, beispielsweise imBereich des Grenzschutzpräsidiums Nord nur durch-schnittlich zu 22 %. Als Folge der Vereinigung Deutsch-lands entfiel für den BGS die verbandspolizeilicheGrenzsicherung, und sein Aufgabenschwerpunkt verla-gerte sich vom Dienst in Einsatzverbänden hin zum Ein-zeldienst. Die Anforderung an die Schießfertigkeiten

veränderten sich dahin gehend, dass an die Stelle desbisherigen Schulschießens auf Scheiben ein wesentlichzeitaufwändigeres einsatzbezogenes Situationstrainingunter Verwendung von Videofilmen mit automatischerTrefferanzeige getreten ist. Zudem hat sich der Bedarf anRaumschießanlagen regional deutlich verschoben.

Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes hat es dasBundesministerium versäumt, rechtzeitig die Konzep-tion der Schießaus- und -fortbildung zu ändern, die Pla-nungshinweise für den Bau von Raumschießanlagen denneuen Anforderungen anzupassen, eine bundesweite Be-darfsanalyse unter Einbeziehung vorhandener eigenerund fremder Kapazitäten und ein entsprechendes Be-darfsdeckungskonzept zu erstellen sowie ein Leitbauamtzur Vereinheitlichung der Planung und Bauausführungzu bestimmen. Mangels einheitlicher Planungskriterienseien in erheblichem Umfang vermeidbare Planungs-und Baukosten angefallen.

2. Das Bundesministerium hat die Beanstandungen desBundesrechnungshofes weitgehend anerkannt und dieMängel mittlerweile behoben oder entsprechende Maß-nahmen zur Abhilfe veranlasst. Im Mai 2001 wurdenNutzeranforderungen für Raumschießanlagen als Grund-lage für die noch zu verabschiedenden Planungshinweisein Kraft gesetzt. Für Neubaumaßnahmen hat das Bundes-ministerium grundsätzlich Wirtschaftlichkeitsuntersu-chungen zugesagt. An der umfassenden computer- undvideotechnischen Ausstattung aller Raumschießanlagenhält das Ministerium trotz der bereits vorhandenen Medi-enzentrale in der Grenzschutzdirektion und deren geplan-ten Ausbaus fest.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– darauf hinzuwirken, dass die Planungshinweisefür den Bau von Raumschießanlagen beschleunigtverabschiedet werden,

– beim Planen neuer Raumschießanlagen bei meh-reren Lösungsmöglichkeiten insbesondere bei dergemeinsamen Nutzung mit anderen Bedarfsträ-gern Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzu-führen,

– bei Ermittlung des Bedarfs und beim Bau vonRaumschießanlagen sowie deren Nutzung die Zu-sammenarbeit mit den Landespolizeien zu inten-sivieren und damit die Innenministerkonferenz zubefassen,

– eine engere Zusammenarbeit mit dem Zoll, derBundeswehr und privaten Betreibern bei der Nut-zung von Schießanlagen anzustreben und

– neue Raumschießanlagen nicht mehr mit umfas-sender Computer- und Videotechnik zum Drehen,Schneiden und schießtechnischen Aufbereitenvon Ausbildungsfilmen auszustatten.

c) Der Ausschuss bittet das Bundesministerium, biszum 1. Juni 2002 über das Veranlasste zu berichten.

Drucksache 14/9460 – 10 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bemerkung Nr. 9Führung eines zentralen IT-Bestandsverzeichnisses desBundes1. Die Bundesverwaltung führt kein zentrales Verzeichnis

über die eingeführte Informationstechnik, das den gel-tenden Richtlinien entspricht. Das vorgeschriebene zent-rale IT-Bestandsverzeichnis erlaubt in seinem derzeiti-gen Zustand keinen Überblick über die IT-Ausstattungdes Bundes. Nach den Feststellungen des Bundesrech-nungshofes ist zu befürchten, dass durch die fehlendenInformationen unnötige, kostenintensive Doppel- undMehrfachentwicklungen nicht rechtzeitig erkannt undbeim Erwerb von Software-Generallizenzen überhöhteBeträge gezahlt werden. Entgegen dem ursprünglichenZiel kann das IT-Bestandsverzeichnis nicht für überge-ordnete koordinierende und planerische Entscheidungengenutzt werden.

2. Das Bundesministerium hat mitgeteilt, es sehe sich zueiner Verbesserung des IT-Bestandsverzeichnisses nichtin der Lage. Die Ressorts sollten aber auf freiwilligerBasis „erforderliche Informationen“ bereithalten.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– für ein aussagefähiges, zentrales IT-Bestandsver-zeichnis des Bundes zum Koordinieren und Steu-ern von IT-Beschaffungen und IT-Einsatz zu sor-gen,

– die Führung eines IT-Bestandsverzeichnisses unddie Aufgaben aller daran Beteiligter auch im Rah-men der anstehenden Fortschreibung der IT-Richtlinie zu verankern und ggf. zu präzisierensowie

– geeignete IT-Verfahren für das Erfassen und Mel-den von Behördendaten zum IT-Bestandsver-zeichnis zur Verfügung zu stellen.

c) Das Bundesministerium wird gebeten, dem Aus-schuss über die unternommenen Schritte bis zum31. Januar 2003 zu berichten.

Bemerkung Nr. 10Anrechnung der Altershilfe für Landwirte auf die Beamten-versorgung1. Steht Beamten neben ihren Versorgungsbezügen eine

Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu, wirddiese auf die Versorgungsbezüge angerechnet und übereinen festgelegten Höchstbetrag hinaus gekürzt. Da-durch sollen sämtliche Formen von Doppelversorgungaus öffentlichen Kassen vermieden werden. Da aufgrundder hohen Bundeszuschüsse auch die Altershilfe fürLandwirte zu den Versorgungsleistungen aus öffentli-chen Kassen zählt, hatte der Entwurf zum Beamtenver-sorgungs-Änderungsgesetz aus dem Jahr 1993 vorgese-hen, dass bei Beamten, die eine landwirtschaftlicheRente erhalten, eine Anrechnung auf die Versorgungsbe-züge erfolgen sollte. Im Wege des seinerzeitigen Gesetz-gebungsverfahrens wurde die Einbeziehung der Alters-

hilfen für Landwirte in die Beamtenversorgung jedochzurückgestellt und bis heute nicht eingeführt. Beamtekönnen deshalb über ihre volle Beamtenpension hinausungeschmälert zusätzliche Leistungen aus der Alters-hilfe für Landwirte beziehen.Der Bundesrechnungshof hat beanstandet, dass die Al-tershilfe für Landwirte entgegen dem Willen des Gesetz-gebers noch immer nicht in die Anrechnungsregelungendes Beamtenversorgungsgesetzes einbezogen wurde.

2. Das federführend zuständige Bundesministerium des In-nern hat ebenso wie der Bundesrechnungshof einen Än-derungsbedarf im Beamtenversorgungsrecht gesehen.Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernäh-rung und Landwirtschaft hat eine Neuregelung abge-lehnt, da die beiden Anwartschaften aufgrund zweier ne-beneinander ausgeübter Tätigkeiten erworben wordenseien, was sich auch bei der Alterssicherung widerspie-geln müsse.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Er fordert das Bundesministerium auf, die vom Ge-

setzgeber gewollte Regelung bei der nächsten Ände-rung des Beamtenversorgungsgesetzes einzuführen.

Bemerkung Nr. 11Frühpensionierung wegen Dienstunfähigkeit1. In den Jahren 1998 und 1999 stammten jeweils über

90 % aller Versorgungszugänge wegen Dienstunfä-higkeit, für die der Bund die finanzielle Verantwortungträgt, aus den Bereichen der Deutschen Post AG, derDeutschen Telekom AG, der Deutschen Postbank AGund des Bundeseisenbahnvermögens. Allein im Postbe-reich stieg die Anzahl der Frühpensionierungen wegenDienstunfähigkeit von rd. 7 500 im Jahr 1998 um fast60 % auf rd. 12 000 Fälle im Jahr 1999 an. In beidenJahren waren über 40 % der Frühpensionierten jüngerals 50 Jahre und rd. 20 % sogar jünger als 45 Jahre.Der Bundesrechnungshof hat bereits mehrfach die Früh-pensionierung wegen Dienstunfähigkeit geprüft und aufdie bedeutenden finanziellen Folgen für die Haushalteder Zukunft hingewiesen. Er hat insbesondere beanstan-det, dass die zur Vermeidung dieser Entwicklung geeig-neten Maßnahmen nicht hinreichend eingesetzt wurden.Zum Beispiel wurden Beamte vielfach ohne erkenn-bare Prüfung der Möglichkeit für eine anderweitige Be-schäftigung in den Ruhestand versetzt oder standenDienstposten, die für gesundheitlich eingeschränkte Be-amte geeignet gewesen wären, nicht oder nicht in ausrei-chendem Maße zur Verfügung.

2. Das Bundesministerium hat aufgrund der in den letztenJahren besorgniserregend angestiegenen Zahl von Früh-pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit die Einrich-tung einer Projektgruppe vorgesehen. Inzwischen hatauch der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf-gefordert, unter Beteiligung der Länder zu prüfen, wel-che weiteren Maßnahmen finanzieller und sonstiger Artgetroffen werden können, um der vorzeitigen Pensionie-rung entgegenzuwirken.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11 – Drucksache 14/9460

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er begrüßt die Absicht des Bundesministeriums, eineProjektgruppe mit dem Auftrag einzusetzen, dieGründe des Anstiegs von Dienstunfähigkeit zu unter-suchen und Vorschläge zur Lösung der Probleme zuerarbeiten. Er fordert das Bundesministerium auf,seine Absicht so rasch wie möglich umzusetzen undüber die Ergebnisse und Konsequenzen bis zum31. Januar 2003 zu berichten.

Bundesministerium der Finanzen

Bemerkung Nr. 12

Vertreter besonderer Bundesinteressen

1. Nach verschiedenen Bundesgesetzen können Berechtigtewegen erlittener Kriegs- und Kriegsfolgeschäden oder imFalle einer Inanspruchnahme zu VerteidigungszweckenAnsprüche gegen den Bund oder zumindest zu dessenLasten geltend machen. In diesen Verfahren werden Inte-ressenvertreter des Bundes tätig. Es handelt sich um dieVertreter des Bundesinteresses nach § 48 des Reparations-schädengesetzes und nach § 56 des Allgemeinen Kriegs-folgengesetzes. Außerdem gibt es Vertreter des Finanzin-teresses nach § 56 Bundesleistungsgesetz sowie nach § 18Schutzbereichsgesetz. Auf die Vertreter des Bundesinte-resses nach § 45 des Gesetzes über die Abgeltung vonBesatzungsschäden wurde bereits 1987 verzichtet.

Der Bundesrechnungshof sieht keine tragfähigenGründe mehr für das Beibehalten der noch vorhandenenInteressenvertreter und hat empfohlen, auf die Interes-senvertreter zu verzichten und die gesetzlichen Grundla-gen entsprechend zu ändern. Darüber hinaus sind nachAuffassung des Bundesrechnungshofes die Aufgaben imBereich der Kriegsfolgenbeseitigung unübersichtlichstrukturiert und in ihrer Bedeutung teilweise erheblichzurückgegangen. Daher soll untersucht werden, ob diezahlreichen und komplizierten Regelungen und Verfah-ren noch erforderlich sind.

2. Das Bundesministerium hat zugesagt, auf die Vertreterder Interessen des Bundes so weit wie möglich zu ver-zichten und die betroffenen Rechtsgrundlagen weiter zubereinigen. Für das Kriegsfolgenrecht sei die Prüfung ei-nes umfassenden Schlussgesetzgebungsverfahrens erfor-derlich.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er erwartet, dass die aus dem Verzicht auf die Vertre-ter des Bundes und der beabsichtigten Teilaufhebungdes Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes folgendenGesetzgebungsarbeiten alsbald beginnen.

Die Bundesregierung sollte baldmöglichst eine kriti-sche Bestandsaufnahme des Kriegsfolgenrechts indie Wege leiten und auf deren Grundlage in absehba-rer Zukunft eine umfassende Schlussgesetzgebungzur Kriegsfolgenbeseitigung vorbereiten.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht über das vonder Bundesregierung Veranlasste bis zum 31. Dezem-ber 2003.

Bemerkung Nr. 13Deckung des Wohnungsfürsorgebedarfs mit Bundesmiet-wohnungen in den neuen Ländern1. Ende 2000 waren von den noch vorhandenen rd. 21 700

Bundesmietwohnungen in den neuen Ländern, die derWohnungsfürsorge des Bundes für seine Bedienstetendienen sollen, nur rd. 33 % an Bundesbedienstete ver-mietet. Die Fremdbelegungsquote betrug 47 %, dieLeerstandsquote 20 %. Diese Wohnungen haben denvom Bundesrechnungshof grob geschätzten Wert vonannähernd 1 Mrd. DM.Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes war dieBundesvermögensverwaltung an vielen Standorten voneinem deutlich überhöhten Wohnungsbedarf ausgegan-gen. Es war verkannt worden, dass es den umziehendenBundesbediensteten weitestgehend möglich war, sich aufdem freien Wohnungsmarkt selbst mit Wohnraum zu ver-sorgen. Der Bundesrechnungshof hat daher empfohlen,erneute Bedarfsprüfungen durchzuführen, die nicht mehrbenötigten Wohnungen sollten sozialverträglich veräu-ßert werden. Erforderlichenfalls sollte der Wohnungs-fürsorgebedarf durch Vereinbarung von Belegungsrech-ten an veräußerten Wohnungen gedeckt werden.

2. Das Bundesministerium hat aufgrund der Empfehlungendes Bundesrechnungshofes mitgeteilt, es werde untersucht,ob bundeseigene Wohnungen für Wohnungsfürsorgezwe-cke überhaupt noch vorgehalten werden sollten. Nunmehrsollten alle Bundesmietwohnungen auf ihre Wirtschaftlich-keit hin überprüft und bei festgestellter Unwirtschaftlich-keit verkauft werden. Eine Entscheidung, wie mit demBestand der verbleibenden sich als rentabel erweisendenBundesmietwohnungen verfahren werden solle, werde imRahmen des Projekts „Neuordnung des Liegenschaftsbe-standes des Bundes (NIMBUS)“ getroffen.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Der Ausschuss nimmt die Entscheidung des Bundes-

ministeriums zur Kenntnis, dass unwirtschaftlicheBundesmietwohnungen für Wohnungsfürsorgezwe-cke nicht mehr vorgehalten werden und ein etwaigerWohnungsfürsorgebedarf durch die Vereinbarungvon Belegungsrechten gedeckt werden soll.

c) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium auf,unter Berücksichtigung der Marktlage, bestehenderStadtentwicklungspläne und der vorhandenen Kapa-zitäten bei der Bundesvermögensverwaltung die un-wirtschaftlichen Wohnungen zügig zu verkaufen.

d) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium auf,im Rahmen des Projektes „Neuordnung des Immobi-lien-Managements des Bundes (NIMBUS)“ eine Ent-scheidung, wie in der Zukunft mit den rentablen Bun-desmietwohnungen zu verfahren ist, zu treffen undzeitnah umzusetzen. Der Ausschuss erwartet hierzueinen Sachstandsbericht des Bundesministeriums biszum 31. Januar 2003.

Drucksache 14/9460 – 12 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bemerkung Nr. 14Verwertung der bundeseigenen Wohneinheiten auf der InselSylt1. Der Bund ist Eigentümer von rd. 630 Häusern auf der In-

sel Sylt, die bisher zu günstigen Mieten an auf der Inselbeschäftigte Bundesbedienstete vermietet wurden. Ins-besondere wegen der Schließung von Bundeswehrstand-orten geht der Bedarf an Wohnungen für Bundesbediens-tete jedoch seit längerem stark zurück. Das Bundes-ministerium hat leer stehende Häuser preiswert anInselbewohner vermietet.Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes ist dasweitere Vorhalten dieser Häuser für den Bund unwirt-schaftlich, da bei einer Veräußerung der Bund einenVerkaufserlös in dreistelliger Millionenhöhe erzielenkönnte, der, wenn er zur Schuldentilgung eingesetztwürde, dem Bund jährliche Ausgaben für Schuldzinsenin zweistelliger Millionenhöhe ersparen könnte. DerBundesrechnungshof hat daher gefordert, den Gesamt-bestand der Häuser zu verkaufen.

2. Das Bundesministerium hat sich den Empfehlungen desBundesrechnungshofes im Wesentlichen angeschlossenund angekündigt, nach Abschluss der Wertermittlungenbis Ende 2001 würden entsprechende Verkaufsverhand-lungen mit den Inselgemeinden geführt. Das Bundesmi-nisterium hat dabei den Inselgemeinden zugesagt, ihnenbis zum Abschluss der Verhandlungen zwischenzeitlichfrei werdende Häuser befristet zu vermieten. Es wurdezugelassen, dass die Gemeinden diesen Wohnraum anInselbewohner untervermieten.Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes wird da-durch die Veräußerung erschwert. Daher vertritt derBundesrechnungshof die Auffassung, dass das Bundes-ministerium an dieser Übergangslösung nur so langefesthalten solle, wie eine Verhandlungslösung mit denInselgemeinden erfolgversprechend erscheint.Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium erklärt, dieWertermittlungen seien nahezu abgeschlossen. Die be-stehenden Mietverhältnisse mit den Gemeinden seienum ein Jahr verlängert worden, ferner seien 12 beson-ders werthaltige Gebäude veräußert worden.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Er erwartet, dass das Bundesministerium die Ge-

meinden zu einer zeitnahen Aufnahme von Verkaufs-verhandlungen auffordert und die Gespräche zügigzum Abschluss bringt. Er bittet das Bundesministe-rium, über die Ergebnisse oder den Stand der Ver-kaufsverhandlungen bis zum 30. November 2002 zuberichten.

Bemerkung Nr. 15Vereinnahmung und Verwendung von Privatisierungserlö-sen und Gewinnen der Postaktiengesellschaften1. Nach der Postreform II hat der Bund rd. 96 % der Versor-

gungslasten für die ehemaligen Postbeamten und ihreHinterbliebenen zu tragen. Diese Zahlungsverpflichtun-

gen sollen vorrangig durch Privatisierungs- und Gewinn-einnahmen aus der Beteiligung des Bundes an denPostaktiengesellschaften gedeckt werden. Von den da-raus dem Bund zwischen 1996 und 2000 zugeflossenenEinnahmen – rd. 62 Mrd. DM – wurden nur rd. 32 % –rd. 20 Mrd. DM – für diese Versorgungslasten aufge-wandt. Rund. 35 % – rd. 22 Mrd. DM – sind in den allge-meinen Bundeshaushalt geflossen. Nach Auffassung desBundesrechnungshofes reichen die restlichen knapp21 Mrd. DM zusammen mit dem Wert der Bundesanteilean den Postaktiengesellschaften – rd. 129 Mrd. DM(Stand Ende 2000) – nicht aus, um die verbleibendenZahlungsverpflichtungen des Bundes zu decken. Darauskönnen Haushaltsrisiken in dreistelliger Milliardenhöheentstehen.

Der Bundesrechnungshof hat daher empfohlen, Einnah-men von den Postnachfolgeunternehmen ausschließlichzur Finanzierung der Unterstützungskassen und zurSchuldentilgung einzusetzen. Er vertritt die Auffassung,es seien nicht alle Einnahmen im Bundeshaushalt ausge-wiesen worden, sondern diese seien auch zur Haushalts-steuerung eingesetzt worden. Dazu seien die zunächst ineinem Treuhandvermögen anfallenden Einnahmen nurinsoweit für die Unterstützungskassen verwendet wor-den, als sie nicht für Zwecke des allgemeinen Haushaltsbenötigt worden seien. Der Bundesrechnungshof sieht indiesem Treuhandvermögen einen Nebenhaushalt und hatseine Auflösung empfohlen.

2. Das Bundesministerium vertritt die Auffassung, nachden Erfahrungen der Vergangenheit seien auch höhereAktienkurse und damit auch geringere Belastungen desBundes aus der Finanzierung der Versorgungsleistungenfür die ehemaligen Postbeamten möglich. Es werde an-gestrebt, die Einnahmen aus den Postnachfolgeunterneh-men ausschließlich zur Finanzierung der Versorgungs-leistungen oder zur Schuldentilgung zu verwenden. Imbisherigen Verfahren liege keine Beeinträchtigung vonHaushaltswahrheit und -klarheit.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– Einnahmen aus Privatisierungserlösen und Ge-winnen der Postaktiengesellschaften zur Finan-zierung der Unterstützungskasse und – soweitdafür nicht benötigt – zur Schuldentilgung einzu-setzen,

– das Treuhandvermögen bei der Bundesanstalt fürPost und Telekommunikation aufzulösen und diedortigen Einnahmen vollständig im Bundeshaus-halt zu veranschlagen,

– dem Haushaltsausschuss jährlich zu den Haus-haltsberatungen über den aktuellen Stand der Ver-sorgungslasten des Bundes für die ehemaligenPostbeamten und ihre Hinterbliebenen sowie überdie Deckungsmöglichkeiten aus dem Anteils-besitz an den Postaktiengesellschaften und denersparten Zinsen aus Schuldentilgungen zu be-richten.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13 – Drucksache 14/9460

Bemerkung Nr. 16

Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für Verfahren der Infor-mationstechnik

1. Die Bundesministerien haben einen Beschluss des Rech-nungsprüfungsausschusses des Haushaltsausschussesvon November 1995 kaum beachtet, nach dem für dieEntwicklung von Verfahren der InformationstechnikWirtschaftlichkeitsbetrachtungen durchzuführen sind.Errechnete Einsparpotenziale sind nur in sehr geringemUmfang erbracht worden.

Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes ist zu be-fürchten, dass in der Bundesverwaltung zunehmend un-wirtschaftliche IT-Maßnahmen eingesetzt werden.

2. Das Bundesministerium hat die Auffassung vertreten,durch die verstärkte pauschale Veranschlagung undgleichzeitige „Knappheit von Haushaltsmitteln“ findeeine Selbstregulierung statt, so dass ohnehin nur wirt-schaftliche IT-Vorhaben umgesetzt würden.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– im Rahmen der Haushaltsaufstellung angemel-dete Haushaltsmittel für IT-Projekte nur noch zuveranschlagen, sofern diese durch angemesseneWirtschaftlichkeitsbetrachtungen gemäß § 7 BHObelegt und die Prioritäten bei der Planung von IT-Vorhaben nachgewiesen sind, und

– die tatsächliche Umsetzung der errechneten Ein-sparungen systematisch zu überwachen und imHaushaltsaufstellungsverfahren zu berücksichti-gen.

c) Das Bundesministerium wird gebeten, dem Aus-schuss über die unternommenen Schritte bis zum31. Dezember 2002 zu berichten.

Bemerkung Nr. 17

IT-Projekt „Integrierte Sachbearbeitung – Versicherung undLeistung“

1. Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder istmit rd. 2 Millionen Pflichtversicherten und rd. 950 000Rentenberechtigten die größte Zusatzversorgungsein-richtung der öffentlichen Hand. Sie soll im Wege privat-rechtlicher Versicherung Arbeitern und Angestellteneine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgunggewähren. Seit 14 Jahren versucht die Versorgungsan-stalt mit dem Projekt „Integrierte Sachbearbeitung –Versicherung und Leistung“ ihre Informationstechnik zumodernisieren, um u. a. die Wirksamkeit ihrer Fachbe-reiche zu erhöhen sowie den hohen Anpassungs- undBeratungsaufwand bei den veralteten IT-Verfahren zusenken. Für das Projekt wurden mehr als 100 Mio. DMaufgewendet. Zwar hat sich der Komfort der Sachbear-beitung erhöht und die IT-Unterstützung des BereichesVersicherung verbessert, die inzwischen 30 Jahre altenKernanwendungen im Bereich Leistung wurden jedoch

bislang noch nicht erneuert. Aufgrund der hohen Kom-plexität des Gesamtsystems stieg der Wartungsaufwandimmer weiter an.

Der Bundesrechnungshof hat seit 1994 mehrfach aufschwerwiegende Mängel des Projektes aufmerksam ge-macht und mehrfach empfohlen, schnellstmöglich dengesamten IT-Bereich zu untersuchen und eine neue mit-telfristige IT-Strategie erarbeiten zu lassen. Die Versor-gungsanstalt ist jedoch den Empfehlungen nicht gefolgt,sondern beabsichtigte, auf der bisherigen Grundlageweitere IT-Verfahren zu entwickeln.

2. Das Bundesministerium ist auf die Empfehlungen desBundesrechnungshofes nicht näher eingegangen.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium der Finanzen auf,

– die Versorgungsanstalt des Bundes und der Län-der zu veranlassen, die Organisationsuntersu-chung ihres IT-Bereichs rasch auszuschreiben,

– darauf zu achten, dass bei der Untersuchung alter-native Formen des IT-Betriebs berücksichtigtwerden, und

– darauf hinzuwirken, dass die Untersuchungser-gebnisse ohne Verzögerungen umgesetzt werden.

c) Das Bundesministerium wird gebeten, den Aus-schuss über den Stand der Untersuchung und die wei-ter zu unternehmenden Schritte bis zum 31. Dezem-ber 2002 zu unterrichten.

Bemerkung Nr. 18

Auswertung steuererheblicher Informationen durch die Fi-nanzämter

1. Die Finanzämter werten steuererhebliche Informationennach wie vor nicht, verspätet oder unzutreffend aus, wo-durch dem Bund zustehende Einnahmen nicht rechtzei-tig und nicht vollständig erhoben werden. Die aufgrundder bereits 1993 erstmals festgestellten Mängel einge-richtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat nach sechs Jah-ren keine konkreten Ergebnisse zur Abstellung der Män-gel vorlegen können.

Der Bundesrechnungshof fordert, ein wirksames auto-matisiertes Überwachungsverfahren und die Vorausset-zungen für eine elektronische Übermittlung der Mittei-lungen zu schaffen.

2. Das Bundesministerium der Finanzen sieht nach Ab-stimmung mit den Ländern keine Möglichkeit, dieserForderung zu entsprechen.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, bis zum31. Dezember 2002 über das Veranlasste zu berichten.

Drucksache 14/9460 – 14 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bemerkung Nr. 19

Erhebung von Zollkosten

1. Nach § 178 Abgabenordnung kann die Bundeszollver-waltung für besondere Leistungen (z. B. Amtshandlun-gen außerhalb der Öffnungszeiten) Gebühren erheben,die grundsätzlich kostendeckend sein müssen.

Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass einigeGebührensätze der Zollkostenverordnung nur einenBruchteil des Verwaltungsaufwandes für die gebühren-pflichtigen Handlungen decken und zudem das Bundes-ministerium nicht darlegen kann, wie es die Höhe derGebühren ermittelt hat und ob diese kostendeckend sind.

2. Das Bundesministerium ist auf die Anregungen desBundesrechnungshofes größtenteils eingegangen.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, bis zum31. Dezember 2002 über das Veranlasste zu berichten.

Bemerkung Nr. 20

Ausfuhrerstattungen in Fällen höherer Gewalt

1. Das Hauptzollamt Hamburg-Jonas gewährte zwischen1997 und 1999 aus dem EU-Haushalt Ausfuhrerstattun-gen für Agrarerzeugnisse auch dann, wenn die Expor-teure die zahlungsbegründenden Unterlagen nicht inner-halb der vorgeschriebenen Frist eingereicht hatten unddie Zollverwaltung diese nicht nachgefordert hatte. Indiesen Fällen wurde „höhere Gewalt“ zugunsten der Ex-porteure angenommen, obwohl dies angesichts der sehrrestriktiven Rechtsprechung des Europäischen Gerichts-hofes und der Auffassung der Europäischen Kommis-sion zumindest zweifelhaft war. Die Europäische Kom-mission hatte die nationalen Zahlstellen aufgefordert,sich in Zweifelsfällen mit ihren Dienststellen in Verbin-dung zu setzen, was jedoch in den geprüften Fällen nichtgeschehen war. Da die EU die Finanzierung der Aus-fuhrerstattungen nur dann endgültig übernimmt, wenndie Ausgaben dem Gemeinschaftsrecht entsprechen,geht eine fehlerhafte Interpretation des Gemeinschafts-rechts zu Lasten der Haushalte der einzelnen Mitglied-staaten.

Der Bundesrechnungshof hat beanstandet, dass dieZweifelsfälle nicht der Kommission vorgetragen wur-den.

2. Das Bundesministerium hat signalisiert, künftig so ver-fahren zu wollen. Der Bundesrechnungshof will jedochüber die vorliegenden Einzelfälle hinaus auf die grund-sätzliche Problematik der sog. Anlastungen hinweisenund erwartet, dass in allen Bereichen, in denen Anlas-tungs- oder allgemeine Schadensersatzansprüche gegen-über dem Bundeshaushalt wegen zu Unrecht ausgezahl-ter EU-Mittel oder zu Unrecht nicht oder nicht recht-zeitig eingenommener eigener Mittel der EU drohenkönnen, das Gemeinschaftsrecht unmittelbar und striktzur Anwendung kommt.

2. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zurKenntnis.

Bemerkung Nr. 21

Einsatz von Röntgenmobilen in der Bundeszollverwaltung

1. Das Bundesministerium hat zur Bekämpfung derRauschgiftkriminalität mobile Röntgenanlagen im Ge-samtwert von rd. 5 Mio. DM für die Zollverwaltung an-geschafft, ohne zuvor eine hinreichende Bedarfsanalysevorgenommen und Kriterien für die Einsatzorte entwi-ckelt zu haben. Zudem waren die Dienststellen nicht auf-gefordert worden, geeignete Aufzeichnungen über denEinsatz und die Erfolge zu führen, um einen wirtschaftli-chen und den Zielen entsprechenden Einsatz der Gerätezu gewährleisten. Anfangs waren die Röntgenmobilesehr pannenanfällig und teilweise untauglich für die er-forderlichen Einsätze. Nach den Feststellungen des Bun-desrechnungshofes gab es eine Bandbreite von 19 bis276 Einsatztagen im Jahr beim Einsatz dieser Geräte,und der ganz überwiegende Teil der sog. Aufgriffe betrafnicht Rauschgift-, sondern Zigarettenfunde.

Der Bundesrechnungshof hat beanstandet, dass der er-forderliche Bedarf nicht ermittelt worden war und keineEinsatzkriterien festgelegt waren. Zudem sollte sicher-gestellt sein, dass die Geräte ausreichend genutzt wer-den.

2. Das Bundesministerium hat zugesagt, für eine Erhöhungder Einsatztage auf 10 pro Monat zu sorgen. Zudem sol-len die Geräte in die Arbeit der mobilen Kontrollgrup-pen integriert werden, um einen effektiveren Einsatz zugewährleisten.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium wird aufgefordert, bis zum31. Dezember 2002 über das Veranlasste zu berich-ten.

Bemerkung Nr. 22

Umsatzsteuerliche Kontrolle durch Zoll- und Steuerbehör-den von Einfuhren aus Ländern außerhalb der EU, an diesich eine innergemeinschaftliche Lieferung anschließt

1. Einfuhren aus Ländern außerhalb der EU bleiben um-satzsteuerfrei, wenn der Schuldner der Einfuhrumsatz-steuer die Waren unmittelbar für eine innergemein-schaftliche Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat derEU verwendet. Die Waren unterliegen dann regelmäßigder Besteuerung im Bestimmungsstaat. Eine Kontrolleder Besteuerung kann nur über das Mehrwertsteuer-In-formations-Austauschsystem der EU, an das alle Mit-gliedstaaten angeschlossen sind, sichergestellt werden.Jeder Unternehmer, der derartige Lieferungen ausführt,hat eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Bei densog. Durchfuhren hat der Schuldner der Einfuhrumsatz-steuer neben seiner eigenen auch die Identifikationsnum-mer seines Abnehmers in dem anderen Mitgliedstaat beider Meldung an das Mehrwertsteuer-Informations-Aus-tauschsystem anzugeben. Die Richtigkeit dieser Identifi-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15 – Drucksache 14/9460

kationsnummern kann beim Bundesamt für Finanzenüberprüft werden.

Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofesverzichten die zuständigen Zollämter im Regelfall dar-auf, Informationen über den Schuldner der Einfuhrum-satzsteuer und den Empfänger der Waren im EU-Aus-land an die zuständigen Finanzämter weiterzugeben.Daher könnten die Finanzämter die Meldungen an dasMehrwertsteuer-Informations-Austauschsystem nichtüberprüfen. Außerdem seien die angegebenen Umsatz-steuer-Identifikationsnummern häufig nicht zutreffend.Der Bundesrechnungshof hat hier die Gefahr eines un-zulässigen steuerfreien Verkaufs der Ware im Inland ge-sehen und eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwi-schen Zoll- und Steuerbehörden ggf. in Form einesKontrollmitteilungsverfahrens vorgeschlagen.

2. Das Bundesministerium hat die bestehenden Defiziteeingeräumt und erklärt, zwischenzeitlich seien die Zoll-ämter zur stichprobenweisen Überprüfung der Richtig-keit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angewie-sen worden. Darüber hinaus werde angestrebt, einKontrollmitteilungsverfahren zu schaffen.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er erwartet einen Bericht des Bundesministeriumsbis zum 31. Dezember 2002.

Bemerkung Nr. 23

Sondertatbestände bei flexibilisierten Ausgaben

1. Durch das Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetz istseit 1998 die Deckungsfähigkeit der flexibilisierten Aus-gaben erweitert worden. Obergrenze für die Ausgaben jeVerwaltungskapitel soll nach den jährlichen Rundschrei-ben des Bundesministeriums zur Aufstellung der Haus-haltsvoranschläge die Summe der in die Flexibilisierungeinbezogenen Ansätze der jeweils geltenden Finanz-pläne sein. Sondertatbestände können nur dann zu einerErhöhung der Kapitelplafonds führen, wenn sie erst nachAufstellung des geltenden Finanzplans bekannt gewor-den sind und finanziell wesentliche Ausgaben betreffen,die nicht vollständig aus anderen Titeln oder aus Ausga-beresten gedeckt werden können. Das Bundesministe-rium hat bei der Bildung der Plafonds der Verwaltungs-kapitel des Einzelplans 08 für die Regierungsentwürfezum Bundeshaushaltsplan 1998 und 1999 und die dama-ligen Finanzpläne Sondertatbestände (z. B. der UmzugBonn/Berlin oder besondere IT-Vorhaben) ansatzerhö-hend berücksichtigt, führt aber keine hinreichenden Auf-zeichnungen darüber, welche Sondertatbestände wannund in welchem Umfang ansatzerhöhend berücksichtigtworden seien.

Der Bundesrechnungshof hält es für erforderlich, dassdas Bundesministerium Aufzeichnungen über dieSondertatbestände führt. Anderenfalls könne nicht ge-währleistet werden, dass die Kapitelplafonds abgesenktwerden können, wenn Sondertatbestände entgegen denErwartungen ganz oder zum Teil entfallen. Damit würdegegen die Haushaltsgrundsätze der Notwendigkeit (§ 6

BHO) und Fälligkeit (§ 11 Abs. 2 BHO) verstoßen. Esbestehe die Gefahr, dass die Plafonds der Verwaltungs-kapitel ohne sachlichen Grund immer stärker ansteigen.Die Summe der veranschlagten flexibilisierten Ausga-ben des Einzelplans 08 ist nach den Feststellungen desBundesrechnungshofes zwischen 1998 und 2001 um rd.177 Mio. DM auf rd. 4,2 Mrd. DM im Jahr 2001 ange-stiegen, also um insgesamt 4,5 % in drei Jahren. Ob die-ser Anstieg auf sachlichen Gründen beruhe, lasse sichmangels Aufzeichnungen über die Sondertatbeständenicht erkennen.

2. Das Bundesministerium hat die Empfehlungen des Bun-desrechnungshofes aufgegriffen.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Das Bundesministerium wird aufgefordert, bis zum

31. Dezember 2002 über das Veranlasste zu berich-ten.

Bemerkung Nr. 24Steueraussetzung bei Mineralölen1. Mineralöle sind grundsätzlich verbrauchsteuerpflichtig

nach dem Mineralölsteuergesetz, wobei jedoch das Her-stellen, Lagern und Befördern regelmäßig einem sog.Steueraussetzungsverfahren unterliegt. Daher entstehendie Steueransprüche des Bundes in der Regel dann,wenn die Mineralöle in den freien Wirtschaftskreislaufgelangen. Abgabenpflichtige, die dieses Steuerausset-zungsverfahren nutzen wollen, bedürfen dazu einer Er-laubnis oder Zulassung.Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes ha-ben einige Hauptzollämter nicht sorgfältig genug über-prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Ertei-len von Erlaubnissen und Zulassungen erfüllt waren.Auch seien die verwaltungsinternen Vorschriften überdie Steueraufsicht zur Kontrolle des Steueraufkommensnicht hinreichend beachtet worden. Angesichts der Höheihres Aufkommens müsse die Erhebung der Mineralöl-steuer intensiver überwacht werden.

2. Das Bundesministerium hat mitgeteilt, dass die Fachauf-sicht nunmehr verstärkt werde.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Das Bundesministerium wird aufgefordert, bis zum

31. Dezember 2002 über die Auswirkungen der ge-troffenen Maßnahmen zu berichten.

Bundesministerium für Wirtschaft und TechnologieBemerkung Nr. 25Privatisierung des Bundesamtes für Zulassungen in derTelekommunikation1. Das ehemalige Bundesministerium für Post und Tele-

kommunikation privatisierte Ende 1997 – unmittelbarvor seiner Auflösung – das Bundesamt für Zulassungenin der Telekommunikation. Dabei wurden jedoch die mit

Drucksache 14/9460 – 16 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

der Privatisierung verfolgten Ziele nicht erreicht. Vonvorgesehenen 110 Bediensteten (von insgesamt 180)wurden nur 43 vom Erwerber weiter beschäftigt, derVerkaufspreis von 5 Mio. DM lag deutlich unter dem an-gestrebten Erlös von 20 Mio. DM.

Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes lagen dieUrsachen hierfür in einer sachlich nicht gerechtfertigtenVerzögerung der Privatisierung sowie in erheblichenVerstößen gegen Privatisierungsgrundsätze in nahezu al-len Phasen des Verfahrens. So hatte das Bundesministe-rium bei der Privatisierung die Entscheidungsvorschlägeeines Kaufinteressenten, einer Tochtergesellschaft derDeutschen Telekom AG, zugrunde gelegt, die dazu führ-ten, dass es bei allen folgenden Privatisierungsschrittenvon diesem abhängig war. Das Bundesministerium hattedagegen kein an seinen eigenen Zielen ausgerichtetesKonzept für die Privatisierung entwickelt. Der genannteKaufinteressent nutzte den ihm eingeräumten Einflussauf die Auswahl des weiteren Gesellschafters zu seinemVorteil und unterrichtete das Bundesministerium unzu-treffend über die Bewerberauswahl, um seine Interessengegen die des Bundes durchzusetzen. Darüber hinaus hatdas Bundesministerium gegen Haushaltsbestimmungenverstoßen, indem es ohne die erforderliche Zustimmungdes Bundesministeriums der Finanzen die Vermögens-werte des Bundesamtes unterhalb des ermittelten Wertesvon 9 Mio. DM veräußert hat.

2. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie,das Rechtsnachfolger des aufgelösten Bundesministeri-ums für Post und Telekommunikation ist, hat Verstößegegen haushaltsrechtliche Bestimmungen eingeräumt,aber geltend gemacht, dass die Privatisierung des Bun-desamtes nur im Wege der Versetzung der betroffenenBeamten zur Deutschen Telekom AG und damit nur überderen Tochtergesellschaft möglich gewesen sei. EinSchaden sei dem Bund nicht entstanden, weil auch einVerkauf für 5 Mio. DM wirtschaftlich gewesen sei.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er erwartet, dass

– das Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-nologie prüft, ob der Bund Schadenersatzansprü-che geltend machen kann,

– das Bundesministerium der Finanzen die Ressortsüber die aufgrund der Prüfung erarbeiteten Emp-fehlungen des Bundesrechnungshofes unterrich-tet.

c) Der Ausschuss fordert die Bundesministerien auf, biszum 30. Juni 2002 zu berichten.

Bemerkung Nr. 26

Förderung der „Industriellen Gemeinschaftsforschung und-entwicklung

1. Das Bundesministerium fördert Projekte der Industriel-len Gemeinschaftsforschung und -entwicklung mit Zu-wendungen aus dem Bundeshaushalt. Mit den För-dermaßnahmen sollen insbesondere kleine und mittlere

Unternehmen Zugang zu praxisnahen Forschungsergeb-nissen erhalten, um neue Produkte und Verfahren entwi-ckeln und damit ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähig-keit verbessern zu können. Das Bundesministerium hatzur Abwicklung des Förderprogramms die Arbeitsge-meinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Ottovon Guericke e. V.“ als Projektträgerin eingeschaltet undihr weit reichende Verantwortung übertragen. Zuwen-dungsempfänger sind ausschließlich Forschungsver-einigungen, die Mitglied der Projektträgerin sind. ImBundeshaushaltsplan ist festgelegt, dass bei den Gesamt-aufwendungen für die geförderten Forschungsvorhabeninsgesamt eine Eigenbeteiligung der Wirtschaft in Höhevon 25 % anzustreben ist.Der Bundesrechnungshof hat nach Prüfung der För-dermaßnahmen festgestellt, dass die Zielgruppe der För-dermaßnahmen nicht eindeutig bestimmt war, dass dieHöhe der Eigenleistung der Wirtschaft erst nachträglichermittelt wurde und dass für jede der Forschungsvereini-gungen eine Förderhöchstgrenze festgelegt worden war,was zu einer Inflexibilität führte und bei den Zuwen-dungsempfängern Besitzstandsdenken und Mitnahme-effekte begünstigt hat.

2. Das Bundesministerium hat teilweise die Empfehlungendes Bundesrechnungshofes aufgegriffen, aber die Vorga-ben des Gesetzgebers zur Eigenbeteiligung der Wirt-schaft noch nicht vollständig in die Praxis umgesetzt.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Er fordert das Bundesministerium auf, die Konzep-

tion der Förderung der „Industriellen Gemeinschafts-forschung und -entwicklung“ zu überprüfen und überdas Ergebnis bis zum 1. Juni 2003 zu berichten.

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährungund LandwirtschaftBemerkung Nr. 27Gebühren für Amtshandlungen des Bundessortenamts1. Das Bundessortenamt erhebt für die Amtshandlungen

nach dem Sortenschutz- und dem SaatgutverkehrsgesetzGebühren, die seine Ausgaben nur zu rd. 50 % decken.Es obliegt dem Bundessortenamt, Pflanzensorten zuzu-lassen und Sortenschutzrechte zu erteilen, wobei bislangdie Gebührensätze nicht nach dem tatsächlichen Arbeits-aufwand für die jeweiligen Amtshandlungen und nichtnach deren Nutzen ermittelt und festgesetzt worden sind,sondern nach Auffassung des Bundesrechnungshofes aufnicht nachvollziehbaren Schätzungen beruhten. DasBundessortenamt ist dabei, sein Rechnungswesen umeine Kosten- und Leistungsrechnung zu ergänzen. Damitkönnen künftig die jeweiligen Kosten der einzelnenAmtshandlungen Produkten zugeordnet und kostende-ckende Gebühren auf dieser Grundlage ermittelt werden.

2. Das Bundesministerium hat insbesondere ausgeführt, dieGebühren könnten auch nach Einführung der KLR nichtnach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand erhoben wer-den, da bei dem gegenwärtig angewandten Zeiterfas-sungssystem aus verfahrensökonomischen Gründen der

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 17 – Drucksache 14/9460

Aufwand für geprüfte Pflanzensorten nicht festgehaltenwerde.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Er fordert das Bundesministerium auf,

– nunmehr mit Nachdruck die Einführung einerKosten- und Leistungsrechnung beim Bundessor-tenamt zu betreiben,

– die Gebührensätze mit Hilfe der Kosten- undLeistungsrechnung für die einzelnen Produkte desBundessortenamtes zu ermitteln und in angemes-sener Höhe, d. h. der Bedeutung, dem wirtschaft-lichen Wert und dem allgemeinen Nutzen entspre-chend, festzusetzen,

– insgesamt einen deutlich höheren Kostende-ckungsgrad als bisher anzustreben und

– die Gebührensätze fortlaufend anzupassen.c) Er erwartet einen Bericht des Bundesministeriums

über die getroffenen Maßnahmen und erreichten Er-gebnisse bis zum 31. Dezember 2002.

Bemerkung Nr. 28IT-Projekte der Bundesanstalt für Landwirtschaft undErnährung1. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung be-

trieb in den letzten Jahren das IT-Projekt „Workflowma-nagement“, um die große Anzahl an Genehmigungs- undZahlungsvorgängen besser abwickeln zu können. Sieschloss dabei mehrere Verträge erst, nachdem die Pro-grammierarbeiten schon begonnen hatten. Bei mehrerenanderen Projekten wurden zusätzliche Anforderungenerst nach Beginn der Prgrammierarbeiten in Auftrag ge-geben, so dass erhebliche Verzögerungen eintraten.Der Bundesrechnungshof hat die Projektverzögerungenauf ein mangelhaftes Projektmanagement und -control-ling zurückgeführt. Er hat der Bundesanstalt dringendempfohlen, eine der Bedeutung ihrer IT angemesseneProjektorganisation mit klaren Verantwortlichkeiten, ei-nem aussagekräftigen Berichtswesen und entsprechen-den Qualitätssicherungsverfahren zu schaffen.

2. Das Bundesministerium hat zugesagt, IT-Projekte künf-tig erst nach förmlichem Vertragsabschluss zu beginnen.

3. Wegen des engen sachlichen Zusammenhangs wurden dieBemerkung und ein Bericht des Bundesministeriums auf-grund einer Bemerkung aus dem Jahr 2000 „Ausgelager-tes Rechenzentrum der BLE“ gemeinsam beraten. ZuLetzterem hat dabei das Bundesministerium ausgeführt,die Fertigstellung des für das Rechenzentrum vorgesehe-nen Bauabschnitts werde sich erneut verzögern und frü-hestens Ende des 3. Quartals 2003 stattfinden. Eine provi-sorische Verlegung sei jedoch wirtschaftlich nichtvertretbar.Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung des Bundes-

rechnungshofes 2001 „IT-Projekte der Bundesanstalt

für Landwirtschaft und Ernährung“ zustimmend zurKenntnis.

b) Der Ausschuss nimmt den Zwischenbericht des Bun-desministeriums – Ausschussdrucksache 381 – zurKenntnis.

c) Er fordert das Bundesministerium auf, darauf hinzu-wirken, dass die Bundesanstalt die angekündigtenSchritte, verstärkt eigenes IT-Personal heranzubilden,konsequent umsetzt. Außerdem ist eine Wirtschaft-lichkeitsbetrachtung auch einer Interimslösung fürdie Umsetzung des Rechners nach Frankfurt oderBonn vorzulegen. Dabei ist insbesondere auf Syner-gieeffekte im IT-Personaleinsatz einzugehen, die miteiner Personalbedarfsermittlung nach anerkanntenMethoden zu belegen sind.

d) Er erwartet einen weiteren Bericht des Bundesminis-teriums über die Ergebnisse der hierzu getroffenenMaßnahmen zum 28. Februar 2003.

Bundesministerium für Arbeit und SozialordnungBemerkung Nr. 29

Zuwendungen zur Förderung der Reintegration ausländi-scher Arbeitnehmer

1. Das Bundesministerium fördert die Rückeingliederungin Deutschland lebender Ausländer, die sich entschlos-sen haben, in ihre Heimat zurückzukehren. Dazu wurdeim Jahre 1988 eine gemeinnützige GmbH gegründet, dieKoordinierungsstelle zur Förderung der Reintegrationdurch Qualifizierung und Existenzgründung. Das Bun-desministerium bewilligte der Koordinierungsstelle zurDeckung ihrer gesamten Ausgaben vom 1. September1996 bis zum 31. Dezember 1999 einen Betrag von rd.5,3 Mio. DM als Projektförderung. In diesem Zeitraumhat die Koordinierungsstelle 152 türkische Arbeitneh-mer in ein Beschäftigungsverhältnis im Heimatland ver-mittelt oder ihnen eine Existenzgründung ermöglicht.

Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass die Koordi-nierungsstelle zwischen 1988 und 1999 Gewinne inHöhe von insgesamt rd. 425 000 DM erzielt hat, da einTeil der Bundesmittel nicht für die Erfüllung des Zuwen-dungszwecks benötigt worden war. Das Bundesministe-rium hat sich die Jahresabschlüsse und die Berichte derWirtschaftsprüfer aus denen die Gewinne ersichtlich wa-ren, nicht vorlegen lassen.

Aufgrund der Feststellungen des Prüfungsamtes zahltedie Koordinierungsstelle Ende 2000 251 000 DM zu-rück, die restlichen Gewinne sollen nach Abschlusseines noch laufenden Projekts in Osteuropa erstattetwerden. Darüber hinaus wurden aus der Geschäfts-kostenpauschale auch die Anschaffung und der Betriebvon Dienstfahrzeugen (u. a. ein Motorrad) finanziert,obwohl dies im für verbindlich erklärten Finanzierungs-plan nicht vorgesehen war und auch nicht mit dem Bun-desministerium abgestimmt wurde. Aufgrund der Fest-stellungen des Prüfungsamtes erstattete der Gesellschaf-ter der Koordinierungsstelle die für das Motorradeinschließlich der dafür beschafften Kleidung aufgewen-deten Mittel (rd. 20 000 DM). Die Koordinierungsstelletrennte sich von einem der beiden Geschäftsführer.

Drucksache 14/9460 – 18 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Der Bundesrechnungshof hält den durch die Tätigkeitder Koordinierungsstelle erzielten Erfolg für zu gering.Daher soll seiner Auffassung nach die Arbeit der Koor-dinierungsstelle eingestellt werden. Zudem hat der Bun-desrechnungshof kritisiert, dass das Bundesministeriumdie zweckentsprechende Verwendung der Mittel nichtüberprüft hat und der Koordinierungsstelle zu Unrechteine Geschäftskostenpauschale bewilligt hat.

2. Das Bundesministerium hat eingeräumt, dass die Fest-stellungen des Bundesrechnungshofes im Wesentlichenzuträfen, allerdings werde durch die Darstellung desVerhältnisses zwischen Mitteleinsatz und zurückgekehr-ten Ausländern der Erfolg der Koordinierungsstelle aufeinen Aspekt verengt. Im Rahmen der Diskussion umeine Neuausrichtung der Zuwanderung und der Auslän-derbeschäftigung hat das Bundesministerium entschie-den, die Koordinierungsstelle spätestens zum 31. De-zember 2002 aufzulösen.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, die Abwick-lung des noch laufenden Projektes zu überwachenund auf die Erstattung der restlichen Gewinne hinzu-wirken.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht über das Ver-anlasste – insbesondere auch zur beabsichtigten Auf-lösung der Koordinierungsstelle – bis zum 31. De-zember 2002.

Bemerkung Nr. 30

Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner

1. Die Rentenversicherungsträger entrichten an die gesetz-lichen Krankenkassen für krankenversicherungspflich-tige Rentner aus der Rente Beiträge bis zum Höchstbei-trag. Aus den übrigen beitragspflichtigen Einkommender Rentner erhalten die Krankenkassen ebenfalls Bei-träge bis zum Höchstbeitrag, so dass die Gesamtbeiträgedie Höchstgrenze überschreiten können. Die Kranken-kassen erstatten den Rentnern auf Antrag deren selbstgetragene über dem Höchstbeitrag liegenden Anteile.Die von den Rentenversicherungsträgern getragenenAnteile verbleiben bislang bei den Krankenkassen.

Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes sollte diezugrunde liegende Vorschrift des SGB V geändert wer-den, da bei einem Antrag eines Rentners eine Beitragser-stattung in gleicher Höhe auch an den Rentenversiche-rungsträger ohne nennenswerten Verwaltungsaufwandmöglich wäre. Diese Überlegungen sollten bei der da-nach in Vorbereitung befindlichen Neuregelung derKrankenversicherung der Rentner berücksichtigt werden.

2. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnunghat dieser Anregung zugestimmt. Das für Fragen derKrankenversicherung zuständige Bundesministerium fürGesundheit hat eine Rückerstattung von Beiträgen abge-lehnt, weil die derzeitige Rechtslage die Rentenversi-cherungsträger angemessen an der historisch gewachse-nen Finanzierung der Krankenversicherung der Rentner

beteilige. Die vom Bundesministerium für Arbeit undSozialordnung beteiligte Bundesversicherungsanstalt fürAngestellte hat auf eine entsprechende Regelung für frei-willig versicherte Rentner (§ 240 Abs. 3 SGB V) hinge-wiesen, die in diesem Zusammenhang auch angepasstwerden müsste, hier sei jedoch ein unverhältnismäßigerVerwaltungsaufwand für die Rentenversicherungsträgerzu befürchten.

Der Bundesrechnungshof hält den Einwand des Bundes-ministerium für Gesundheit nicht für überzeugend, dasich die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversiche-rung in jüngster Zeit erheblich geändert habe, so dass oh-nehin nicht von einem Fortbestand einer historisch ge-wachsenen Finanzierung gesprochen werden könne.Inwieweit die Beiträge freiwillig versicherter Rentnerhier zu berücksichtigen seien, habe das zuständige Bun-desministerium zu entscheiden, da der Bundesrech-nungshof die entsprechenden Unterlagen der Kranken-versicherungsträger nicht prüfen könne.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium für Arbeit undSozialordnung und das Bundesministerium für Ge-sundheit auf, sich auf eine Novellierung im Sinne derVorstellungen des Bundesrechnungshofes zu verstän-digen. Die entsprechenden Anpassungen sollen imRahmen weiterer Neuregelungen der Krankenversi-cherung der Rentner erarbeitet werden.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht über das Ver-anlasste bis zum 31. März 2003.

Bundesministerium für Verkehr, Bau- undWohnungswesen

Bemerkung Nr. 31

Schwimmende Schifffahrtszeichen an den Seewasserstra-ßen

1. Der Bund wendet für die Kennzeichnung der Seewasser-straßen jährlich durchschnittlich 138 Mio. DM auf.Durch Optimierung der Betonnung, Straffung der Ton-neninstandsetzung und Bündelung von Zuständigkeitensind nach Auffassung des Bundesrechnungshofes ohneSicherheitseinbußen erhebliche Einsparungen möglich.

2. Die zuständige Verwaltung ist inzwischen einem Teil derEmpfehlungen des Bundesrechnungshofes gefolgt.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, den verbliebe-nen Rationalisierungsspielraum unter Berücksichti-gung der Sicherheit des Schiffsverkehrs auszuschöp-fen und auf eine Optimierung des gesamten Bereichsder visuellen Schifffahrtszeichen durch eine zentraleSteuerung hinzuwirken.

c) Das Bundesministerium wird gebeten, über das Er-gebnis bis zum 1. Februar 2003 zu berichten.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 19 – Drucksache 14/9460

Bemerkung Nr. 32

Erhaltung von Brücken im Netz der Bundesfernstraßen

1. Ende 1999 waren über 35 000 Brücken in der Baulast desBundes. Etwa die Hälfte der Brücken ist älter als 25 Jahre.Der genaue Wiederbeschaffungswert des Brückenbestan-des und weitere wichtige Steuerungsdaten für am tech-nisch notwendigen Bedarf ausgerichtete Erhaltungs- undFinanzbedarfsplanungen sind dem Bundesministeriumnicht bekannt. Neben nachvollziehbaren Kriterien zurDringlichkeit fehlen auch Hinweise zur Ermittlung des op-timalen Zeitpunkts zur Durchführung von Erhaltungsmaß-nahmen. Nach Prognosen des Bundesministeriums solltendie bundesweit notwendigen jährlichen Erhaltungsauf-wendungen von rd. 800 Mio. DM im Jahre 1998 auf 1 100Mio. DM bis zum Jahre 2008 steigen. Die tatsächlichenAusgaben des Bundes für die Erhaltung von Brückenhaben dagegen in den letzten Jahren kontinuierlich abge-nommen und gegenüber 499 Mio. DM im Jahre 1992 nurnoch 380 Mio. DM im Jahre 1998 betragen.

Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes bestehthier die konkrete Gefahr, dass sich der Erhaltungszustandder Brücken verschlechtert und langfristig die Verfügbar-keit des Bundesfernstraßennetzes eingeschränkt wird.Der Bundesrechnungshof beanstandet das Fehlen vonwesentlichen Daten für eine mittel- bis langfristige, antechnischen Erfordernissen ausgerichtete Finanz- undErhaltungsplanung des Bundes und fordert das Bundes-ministerium auf, den Bestandswert der Brücken zu ermit-teln und das Anlagevermögen zu sichern und hierzu er-gänzende Daten zu erfassen und für Steuerungszweckezu nutzen.

2. Das Bundesministerium hat noch bestehende Defiziteeingeräumt und erklärt, diese würden schrittweise biszum Jahre 2005 durch das derzeit in Entwicklung be-findliche Bauwerks-Management-System beseitigt.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, über

– den tatsächlichen Erhaltungszustand der Brückenund

– den mittel- und langfristigen Finanzbedarf für dieErhaltung sowie

– die Entwicklung des Bauwerks-Management-Systems

bis zum 1. Juni 2003 zu berichten.

Bemerkung Nr. 33

Bedarf und Ausbaustandard von Ortsumgehungen

1. Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aus demJahre 1992 sieht den Bau von Ortsumgehungen im Zugevon autobahnparallelen Bundesstraßen vor, die für denFernverkehr nicht mehr bedeutsam sind. Diese Bundes-straßen sollen erst nach dem Bau der Ortsumgehungenin eine sich nach Landesrecht ergebende Straßenklasseabgestuft werden.

Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes solltenStraßen, die nicht mehr die Voraussetzung als Bundes-fernstraße erfüllen, für einen Neu- oder Ausbau zu Las-ten des Bundes nicht vorgesehen werden. Durch Verzichtauf den Bau von Ortsumgehungen auf abzustufendenBundesstraßen lassen sich Beträge in bis zu dreistelligerMillionenhöhe für andere Maßnahmen verwenden. DerBundesrechnungshof hat zudem festgestellt, dass Orts-umgehungen oftmals zu aufwendig geplant werden.

2. Das Bundesministerium ist den Empfehlungen des Bun-desrechnungshofes gefolgt.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Er fordert das Bundesministerium auf darauf hinzu-

wirken, dass bei der anstehenden Fortschreibung desBedarfsplans für die Bundesfernstraßen alle Bedarfs-planprojekte auf abzustufenden Bundesstraßen ge-strichen werden.

c) Das Bundesministerium wird weiter aufgefordert, dieStraßenbauverwaltungen zu veranlassen, künftigOrtsumgehungen so zu planen, dass der maßnahmen-bezogene Ausbaustandard sich stärker nach den ver-kehrlichen und wirtschaftlichen Erfordernissen aus-richtet.

d) Der Ausschuss erwartet einen Bericht bis zum31. Dezember 2003.

Bemerkung Nr. 34Stationszeichen an Bundesfernstraßen1. Der Bund zahlt die Ausgaben für die Beschaffung, Auf-

stellung und Unterhaltung der Stationszeichen an Bun-desfernstraßen. Die Stationszeichen und die darauf ver-schlüsselten Informationen dienen den Straßenbauver-waltungen der Länder dazu, im Auftrag des BundesStandorte und weitere Merkmale zu markieren und aufentsprechenden Straßenkarten abzubilden. Der Bund hatzu den Stationszeichen Hinweise und Empfehlungenvorgegeben, die der Auftragsverwaltung Gestaltungs-spielräume bei der Form, bei den abzubildenden Inhaltenund bei der Aufstellung ermöglichen. Dadurch wurdensehr unterschiedliche und verschieden aufwendige Sta-tionszeichen beschafft und aufgestellt.Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes sind ein-heitliche Regelungen durch das Bundesministerium er-forderlich, die zu einer einheitlichen und wirtschaft-lichen Lösung führen und unnötige Mehrausgaben fürden Bund vermeiden würden.

2. Das Bundesministerium hat sich dieser Auffassung an-geschlossen und erklärt, die Beratung dieser Problematikwerde allerdings erst nach Abschluss eines VersuchesEnde 2002 beginnen.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Er fordert das Bundesministerium auf, die Erfahrun-

gen der Auftragsverwaltungen mit den verschiedenen

Drucksache 14/9460 – 20 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Stationszeichen auszuwerten und die für den Bundkostengünstigste Lösung zu ermitteln.

c) Er erwartet einen Bericht des Bundesministeriumshierzu bis zum 1. Juni 2003.

d) Der Ausschuss erwartet weiterhin, dass sich das Bun-desministerium wie angekündigt darum bemüht, ein-heitliche Vorgaben zu erlassen.

Bemerkung Nr. 35

Weiterbau der U-Bahn-Linie U 5 in Berlin zwischen Bran-denburger Tor und Alexanderplatz

1. Im Jahre 1994 vereinbarten der Bund und das LandBerlin, die U-Bahn-Linie U 5 zwischen dem neuen Zent-ralbahnhof Lehrter Bahnhof und dem Alexanderplatz in-nerhalb von längstens acht Jahren zu bauen, um den Par-laments- und Regierungsbereich verkehrlich zu erschlie-ßen. Der Bund verpflichtete sich, über die gesetzlicheFörderung hinaus eine finanzielle Zuwendung von 295Mio. DM zu gewähren. Ein erster, etwa 2 km langerTeilabschnitt dieser U-Bahn ist mit Kosten von etwasüber 300 Mio. DM im Rohbau fertiggestellt. Davon hatder Bund rd. 250 Mio. DM getragen. Mit dem Bau deszweiten Teilabschnitts, ohne den die Neubaustrecke derU 5 ohne Anschluss an das vorhandene Netz bliebe, hatdas Land Berlin bisher nicht begonnen. Vielmehr be-schloss es im Juni 2001, das Projekt auf unbestimmteZeit zu verschieben, so dass den bisher getätigten Inves-titionen auf unabsehbare Zeit kein Nutzen gegenüberstehen wird.

Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes hätte dasBundesministerium schon vor Jahren auf einem frühzei-tigen Weiterbau der U-Bahn bestehen müssen und diemehr oder weniger verbindlichen Zusagen des Landesnicht hinnehmen dürfen. Der Bundesrechnungshof siehtdas Bundesministerium in der Pflicht, die Interessen desBundes durchzusetzen und auf das Land einzuwirken,seine im Hauptstadtvertrag eingegangenen Verpflichtun-gen zu erfüllen. Falls die U 5 nicht weitergebaut werde,entstehe für mehr als 300 Mio. DM ein verkehrlicherTorso, der auf unabsehbare Zeit keinen Nutzen bringenwerde.

2. Das Bundesministerium hat angekündigt, auf der Grund-lage des Hauptstadtvertrags mit Berlin über den Weiter-bau der U 5 verhandeln zu wollen.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, auf einen Wei-terbau der U-Bahn-Linie U 5 hinzuwirken und unver-züglich einen abgestimmten Zeitplan hierzu vorzule-gen. Er erwartet, dass das Bundesministerium diebereits eingesetzten Bundesmittel einschließlich auf-gelaufener Zinsen zurückfordert, falls das Land Ber-lin den Baustopp aufrechterhält.

c) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium auf,bis zum 31. Dezember 2002 über das Veranlasste unddas Ergebnis zu berichten.

Bemerkung Nr. 36Bau der Umgehung Fuhlsbüttel in Hamburg und Auswir-kungen auf andere Vorhaben1. Das Bundesministerium übernahm die Straßenbaulast

für die Umgehung Fuhlsbüttel in Hamburg und finan-zierte deren Bau mit rd. 450 Mio. DM. Das Bundesmi-nisterium für Verkehr, Bau- und Wohungswesen sah fürdie vierte Elbtunnelröhre eine private Vorfinanzierungvor, so dass mit dem Bau schon 1995 während derHauptbauphase der Umgehung Fuhlsbüttel begonnenwurde.Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes war derBund weder verpflichtet, die Straßenbaulast für die Um-gehung Fuhlsbüttel zu übernehmen noch die künftigenUnterhaltungskosten zu tragen. Die Umgehung Fuhls-büttel sei ein Teil des Ortsstraßennetzes und daher habedas Land die Baulast zu tragen.Außerdem hätte das Bundesministerium nur eine derbeiden Maßnahmen – die vierte Elbtunnelröhre – geneh-migen sollen. Die für die Rückzahlung der privaten Vor-finanzierung der vierten Elbtunnelröhre notwendigenRaten werden die nach der Länderquote für Maßnahmendes Vordringlichen Bedarfs auf Hamburg entfallendenBundesmittel mehrfach übersteigen, so dass das Bundes-ministerium nach Auffassung des Bundesrechnungs-hofes ab dem Jahre 2003 Mittel, die für den Bau vonvordringlich benötigten Straßen in anderen Ländern vor-gesehen waren, voraussichtlich zur Finanzierung dervierten Elbtunnelröhre verwenden muss.Der Bundesrechnungshof hält es aus Sicht des Bundes fürunwirtschaftlich, Bundesmittel in dreistelliger Millio-nenhöhe für überwiegend im Interesse des Landes lie-gende Vorhaben, wie die Umgehung Fuhlsbüttel oder diegeplante Hafenquerspange, einzusetzen.

2. Das Bundesministerium hat die Anregungen des Bun-desrechnungshofes aufgegriffen.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Er fordert das Bundesministerium auf, darauf hinzu-

wirken, dass das Land die zukünftige Baulast für dieUmgehung Fuhlsbüttel vollständig übernimmt unddie innerstädtische Hafenquerspange so lange zu-rückstellt, bis die vordringlichen Maßnahmen an denBAB A 1 und A 7 abgeschlossen sind.

c) Er fordert das Bundesministerium auf, bis zum30. Juni 2003 über das Veranlasste zu berichten.

Bemerkung Nr. 37Kostenteilung bei Neubau oder Änderung von Straßenkreu-zungen1. Für Kreuzungen von Bundesfernstraßen mit anderen öf-

fentlichen Straßen regelt das Bundesfernstraßengesetz,wer bei der Herstellung, Änderung oder Ergänzung einerKreuzung die Kosten zu tragen hat (geteilte Baulast).Das Bundesministerium erließ ergänzend „Richtlinienüber die Rechtsverhältnisse an Kreuzungen und Ein-mündungen an Bundesfernstraßen und anderen öffentli-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 21 – Drucksache 14/9460

chen Straßen“ (Straßenkreuzungsrichtlinien), die auchden Umfang der kreuzungsbedingten Kosten regeln.

Der Bundesrechnungshof stellte erhebliche Mängel beider Aufteilung der Kosten auf die beteiligten Straßen-baulastträger fest. Bei der überwiegenden Anzahl derFälle wurde der Bund mit Kosten belastet, die er nachden geltenden Vorschriften nicht zu tragen hat. Der Um-fang der finanziellen Nachteile für den Bund lässt sichnicht genau bestimmen, wird jedoch durch den Bundes-rechnungshof auf einen zweistelligen Millionenbetraggeschätzt. Die zuständigen Stellen sind aufgefordertworden, dem Bund unzulässig angelastete Ausgaben zuerstatten, bisher wurden Rückerstattungen von fast10 Mio. DM vorgenommen oder zugesagt. Der Bundes-rechnungshof sieht die Gründe darin, dass die maßgebli-chen Vorschriften nicht immer mit der gebotenen Sorg-falt und Sachkunde angewendet worden seien. DieStraßenkreuzungsrichtlinien seien missverständlich for-muliert und würden von den jeweils zuständigen Stellenunterschiedlich ausgelegt. Auch gebe es zwischen Bundund Ländern unterschiedliche Auffassungen in der Frageder Abgrenzung zwischen Neubau und Änderung einerKreuzung.

2. Das Bundesministerium teilte die Beurteilung des Bun-desrechnungshofes. Voraussichtlich bedürfe es noch ei-ner Ergänzung des Bundesfernstraßengesetzes.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, die in Angriffgenommenen Maßnahmen zur Ergänzung des Bun-desfernstraßengesetzes zügig fortzusetzen, um unter-schiedliche Positionen von Bund und Ländern imStraßenkreuzungsrecht auszuräumen. Er erwartet,dass die Neufassung der Straßenkreuzungsrichtli-nien bis dahin zurückgestellt wird.

c) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium auf,bis zum 31. Dezember 2003 über das Veranlasste unddas Ergebnis zu berichten.

Bundesministerium der VerteidigungBemerkung Nr. 38

1. Das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung ach-tete in seinem Geschäftsbereich nicht genügend auf dieSicherheit der Informationstechnik, so dass der Schutzbesonders geheimhaltungsbedürftiger Daten nicht hin-reichend gewährleistet war. Es mangelte an IT-Sicher-heitskonzepten oder Risikoanalysen, so dass der kon-krete Schutzbedarf der Daten weder den Verant-wortlichen in den Wehrtechnischen Dienststellen noch inden vorgesetzten Dienststellen bekannt waren. Die Zu-trittskontrollen zu den Sicherheitszonen waren ebensowie der Nachweis eines möglichen Missbrauchs vielfachlückenhaft.

2. Das Bundesministerium hat die Mängel größtenteils ein-geräumt und eine Reihe von Anregungen des Bundes-rechnungshofes aufgegriffen.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, die in der Prü-fung festgestellten Mängel umgehend und umfassendzu beseitigen und dem Ausschuss bis zum 31. März2003 zu berichten, auf welche Weise IT-Sicherheitkünftig in der Bundeswehr gewährleistet und kont-rolliert wird.

Bemerkung Nr. 39Beschaffen von Informationstechnik in WehrtechnischenDienststellen der Bundeswehr1. Die Bundeswehr ging beim Beschaffen von Informati-

onstechnik für ihre Wehrtechnischen Dienststellen invielen Fällen unwirtschaftlich oder nicht ordnungsge-mäß vor. IT-Beschaffungen sind in vielen Fällen aus un-zutreffenden Titeln durchgeführt worden, die Bedarfsbe-gründungen wurden nur ansatzweise kontrolliert undBeschaffungsanforderungen oft produktspezifisch stattfunktional formuliert. Wirtschaftlichkeitsuntersuchun-gen wurden nur selten und dann nicht umfassend oderfehlerhaft durchgeführt. Zudem wurden bestehende Rah-menverträge außer Acht gelassen sowie der Wettbe-werbsgrundsatz bei der Vergabe von Aufträgen missach-tet.Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes istdem Bund dadurch ein erheblicher finanzieller Schadenentstanden.

2. Das Bundesministerium hat eine Vielzahl der Anregun-gen des Bundesrechnungshofes aufgenommen.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Er fordert das Bundesministerium auf, die festgestell-

ten Mängel umgehend und umfassend zu beseitigenund dem Ausschuss bis zum 1. Februar 2003 überden Stand der Maßnahmen zu berichten.

Bemerkung Nr. 40Nutzung von Kraftomnibussen in der Bundeswehr1. Die Bundeswehr verfügte im Jahre 2000 über rd. 2 200

handelsübliche Busse mit einem Beschaffungswert vonrd. 500 Mio. DM, wobei die Hälfte der Busse als Verwun-detentransportmittel für den Verteidigungsfall vorgehal-ten wurde, und mietete darüber hinaus zivile Busse an.Zwischen 1995 und 2000 waren 600 Busse im Wert von150 Mio. DM beschafft worden, zusätzlich sollten an 400Bussen Maßnahmen zur Nutzungsdauerverlängerung inHöhe von rd. 24 Mio. DM vorgenommen werden.Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass der Be-stand an bundeswehreigenen Bussen überhöht war, wobeiauch kein aktuelles Personentransportkonzept inklusiveVerwundetentransport vorhanden war. Die vorhandenenBusse seien wenig ausgelastet und entsprechend teuer imBetrieb gewesen. Der Bundesrechnungshof hat auf einEinsparpotenzial von mehr als 100 Mio. DM jährlich hin-gewiesen, wenn die Bestände an eigenen Bussen auf dasmilitärisch notwendige Maß zurückgeführt, die Mobi-

Drucksache 14/9460 – 22 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

lisierungsergänzung verbessert und Transportaufgabenverstärkt an private Anbieter vergeben würden. SämtlicheNeubeschaffungen oder Nutzungsdauerverlängerungensollten bis zur Überarbeitung des Personen- und Verwun-detenkonzepts ausgesetzt werden.

2. Das Bundesministerium hat die Vorschläge des Bundes-rechnungshofes aufgegriffen.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, die Überarbei-tung der Konzepte zum Personen- und Verwundeten-transport mit Bussen zu beschleunigen.

c) Er erwartet einen Bericht bis 30. Juni 2003 über dieerzielten Einsparungen im Personentransport mitBussen, dem die überarbeiteten Konzepte beizufügensind. In diesen Bericht soll auch die Übernahmemög-lichkeit des Transportkonzepts mit Bussen durch dasneue Flottenmanagement aufgenommen werden.

Bemerkung Nr. 41

Blockgarantie für das Waffensystem Panzerhaubitze 2000

1. Nachdem früher die Versorgung eines neu eingeführtenWaffensystems und dessen Verfügbarkeit vielfach nurmit teuren Überbrückungslösungen gesichert werdenkonnte, wurde bei der Panzerhaubitze 2000 in einem Pi-lotprojekt „Blockgarantie“ ein neues Verfahren erprobt.Für eine Garantiezeit von fünfeinhalb Jahren und gegenZahlung von rd. 500 Mio. DM sollte die Industrie die Ri-siken der Anfangsnutzung übernehmen und der Truppesofort eine hohe Verfügbarkeit des Waffensystems ga-rantieren.

Der Bundesrechnungshof stellte Mängel in der Vorberei-tung und Durchführung des Pilotprojektes fest. Währenddie Bundeswehr in Teilbereichen Kostenvorteile desneuen Verfahrens von rd. 100 Mio. DM errechnet hatte,zeigte eine Gesamtrechnung, dass die Blockgarantie biszu 200 Mio. DM teurer als das bisherige Verfahren ist.Zudem wurden durch den Blockgarantie-Vertrag dasNutzungsprofil der neuen Haubitze eingeschränkt undunvorteilhafte Preisvereinbarungen festgelegt. DieKontrollmöglichkeiten der Kosten und Leistungen wa-ren für eine umfassende Bewertung des Pilotprojektesnicht ausreichend.

2. Das Bundesministerium will grundsätzlich den Empfeh-lungen des Bundesrechnungshofes bei der Vergabe zu-künftiger Garantieleistungen dieser Art folgen, hatjedoch der Kritik am Projekt Blockgarantie Panzerhau-bitze 2000 nicht uneingeschränkt zugestimmt, sonderndie Auffassung vertreten, dass es für eine sachgerechteBewertung des neuen Verfahrens noch zu früh sei.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, bis zum30. Juni 2004 über den weiteren Verlauf und den Ab-schluss des Pilotvorhabens „Blockgarantie Panzer-

haubitze 2000“ zu berichten. In diesem Bericht solleninsbesondere die tatsächlichen Kosten des neuen Ver-fahrens bewertet werden.

Bemerkung Nr. 42

Verlängerung der Nutzungsdauer für das gepanzerte Ketten-fahrzeug M 113

1. Die Bundeswehr hat das 40 Jahre alte und mit rd. 3 300Stück eingesetzte gepanzerte Kettenfahrzeug M 113 we-gen erheblicher Sicherheitsmängel seit Jahrzehnten nurmit Ausnahmeregelungen betrieben. Da sich die Ablö-sung durch ein neues Fahrzeug verzögerte, sollte dieNutzungsdauer um weitere 20 Jahre verlängert werden.Hierzu wurden Umrüstungen veranlasst, die jedoch trotzKosten von 180 Mio. DM nur Bruchteile des Bedarfsdeckten.

Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofeswurden seitens des Bundesministeriums 627 Kettenfahr-zeuge M 113 als „unabdingbarer Mindestbedarf“ in dieMaßnahmen zur Nutzungsverlängerung einbezogen, ob-wohl der künftige Bedarf mit 1 800 Fahrzeugen errech-net war. Nur bei 275 Fahrzeugen sollten die bestehendenEinsatzeinschränkungen vollständig behoben werden,bei den anderen Fahrzeugen sollten die bestehenden Si-cherheitsmängel in vollem Umfang bis zur Ablösung inKauf genommen werden. Trotz eines vorhandenen Über-bestandes wurden zwischen 1997 und 2000 umfangrei-che Instandsetzungen für rd. 30 Mio. DM in Auftrag ge-geben. Die Finanzplanung war unvollständig, da wederder Finanzbedarf für die Nutzungsdauerverlängerungnoch für die Instandsetzung aller noch mehr als ein Jahr-zehnt zu nutzenden M 113 offengelegt wurde. Das Bun-desministerium hatte sich bei seiner Ablöseplanung aufdas gepanzerte Transportfahrzeug GTK als Nachfolge-modell festgelegt. Nach Auffassung des Bundesrech-nungshofes bieten sich hier Alternativen, die dem tat-sächlichen Bedarf eher entsprechen und zudem schnellerund um insgesamt 1,2 Mrd. DM preisgünstiger zu be-schaffen sind.

2. Das Bundesministerium hielt das Verfahren zur wieder-holten und langjährigen Erteilung von Ausnahmegeneh-migungen für sachgerecht und wollte aus Haushalts-gründen die Sicherheitsmängel an den nicht umge-rüsteten M 113 weiter in Kauf nehmen, wobei jedochÜberbestände zügig abgebaut werden sollten. Des Wei-teren hat das Bundesministerium eine Untersuchung zukostengünstigeren Alternativen für das Nachfolgemodellin Auftrag gegeben, wobei inzwischen die Möglichkeitbestätigt wurde, mit kostengünstigeren Alternativen denFinanzbedarf für die Ablösung um rd. 600 Mio. Euro zusenken.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, das Verfahrenzur Erteilung und Verlängerung von Ausnahme-genehmigungen im Bereich der Militärfahrzeugegrundsätzlich zu prüfen.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 23 – Drucksache 14/9460

c) Er fordert das Bundesministerium auf, erneutabzuwägen, ob der bisherige Umfang der Nutzungs-dauerverlängerung für M 113 bedarfsgerecht ist.

d) Er bittet das Bundesministerium bis 30. Juni 2003 umeinen Bericht zu den Ergebnissen der o. a. Prüfungen,dem eine überarbeitete Ablöseplanung für die M 113beizufügen ist.

Bemerkung Nr. 43

Sperr- und Sprengmittel des Heeres

1. Das Sperr- und Sprengmittelkonzept des Heeres, aufdessen Grundlage in den Jahren 1997 bis 1999 mehr als130 Mio. DM für die Entwicklung und Beschaffung vonSperrmitteln ausgegeben und weitere 44 Mio. DM fürdie Kampfwertsteigerung einer Panzerabwehrmine ge-fordert wurden, wurde nicht kontinuierlich fortgeschrie-ben und berücksichtigte daher nicht die neuen sicher-heitspolitischen Rahmenbedingungen und auch nicht diezwischenzeitlich eingetretenen Aufgaben- und Struktur-veränderungen des Heeres.

Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes ori-entierte sich der im Konzept formulierte Bedarf vielfacham vorhandenen Bestand oder stützte sich auf siebenJahre zurückliegende Berechnungen. Sperr- und Spreng-mittel wurden über den Bedarf hinaus bevorratet. Zudemlagerten in den Depots unbrauchbare Sperr- und Spreng-mittel mit einem Gesamtbeschaffungswert von mehr als25 Mio. DM.

2. Das Bundesministerium hat die Anregungen des Bun-desrechnungshofes aufgegriffen.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, bis 30. Juni2003 über die Fortschreibung des Sperr- und Spreng-mittelkonzeptes sowie den Fortgang der eingeleitetenMaßnahmen zu berichten.

c) Er geht davon aus, dass das Bundesministerium dievorgesehene Kampfwertsteigerung der Panzerab-wehrmine aussetzt, bis das überarbeitete Sperr- undSprengmittelkonzept genehmigt ist.

Bemerkung Nr. 44

Ausgaben für Uniformen

1. Zu Beginn ihrer Wehrdienstzeit erhalten alle Wehrpflich-tigen neben ihrer Kampfbekleidung und -ausrüstung alsTeil der Friedenszusatzausstattung auch sog. Tuchuni-formen, deren Beschaffung und Bewirtschaftung rd.20 Mio. DM jährlich kosten.

Nach Feststellungen des Bundesrechnungshofes, diesich mit eigenen Erhebungsergebnissen der Bundeswehrdecken, werden diese Tuchuniformen nur in Ausnahme-fällen getragen und oft ungenutzt zurückgegeben. Dahersollten die Vorgaben für die Ausstattung und Bevorra-tung mit Tuchuniformen dem tatsächlichen Bedarf ange-passt werden.

2. Das Bundesministerium hat hierzu ausgeführt, es sei be-absichtigt, die Tuchuniformen beizubehalten, da nachwie vor Anlässe denkbar seien, zu denen sie benötigtwürden.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Er fordert das Bundesministerium auf, die Empfeh-

lungen des Bundesrechnungshofes noch einmal ein-gehend zu prüfen und über das Ergebnis bis zum31. März 2003 zu berichten. In diesem Bericht sollenauch die Auswirkungen auf die Leistungen und Um-sätze der geplanten Bekleidungsgesellschaft erläu-tert werden.

Bemerkung Nr. 45Vorräte an Pflegemitteln und Zubehör für Schuhe1. Eine Wehrbereichsverwaltung bevorratete handelsübli-

che schwarze Schuhcreme in einer Menge von 98 t, waseinem Sechsjahresbedarf entspricht. Bei den Zubehör-artikeln wurden Vorräte festgestellt, die schon seit min-destens 10 Jahren bestehen und teilweise ausgesondertwerden müssen, da die entsprechenden Schuhe nur nochselten getragen werden. Ähnliche Feststellungen wurdenin anderen Wehrbereichen gemacht.

2. Das Bundesministerium hat die Feststellungen bestätigtund angekündigt, die Überbestände abzubauen bzw.nicht mehr verwendete Teile auszusondern. Zukünftigsollten die Beschaffungsmengen durch Datenverarbei-tung ermittelt werden. Auch die Beschaffung und Bevor-ratung anderer ähnlicher Artikel solle geprüft werden.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Er fordert das Bundesministerium auf, die Vorrats-

haltung an handelsüblichen und schnell beschaffba-ren Artikeln der Bekleidung und Ausrüstung grund-sätzlich zu überprüfen.

c) Er erwartet einen Bericht über die Ergebnisse dieserÜberprüfung und über daraufhin veranlasste Ände-rungen der Beschaffungs- und Bevorratungsverfah-ren bis zum 31. März 2003. In diesem Bericht sollenauch die Auswirkungen auf die Leistungen und Um-sätze der geplanten Bekleidungsgesellschaft erläu-tert werden.

Bemerkung Nr. 46Wirtschaftlichkeit des Betriebs der Unterstützungsschiffeder Marine1. Durch die Reduzierung der Kampfeinheiten der Marine

hat sich auch der Bedarf an Unterstützungsschiffen ver-ringert. Der Bundesrechnungshof hat die Wirtschaftlich-keit des Betriebs von 20 der derzeit 73 Unterstützungs-schiffen geprüft und dabei festgestellt, dass Auslastungund Betriebskosten des zum Teil überalterten Bestandesnur unzureichend überwacht wurden. Der Bundesrech-nungshof hat daher die Stilllegung oder Außerdienststel-lung von 10 der geprüften Unterstützungsschiffe emp-

Drucksache 14/9460 – 24 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

fohlen und dargelegt, dass sich dadurch 65 Personal-stellen und jährliche Betriebskosten in Millionenhöheeinsparen lassen.

2. Das Bundesministerium hat die Empfehlungen im We-sentlichen aufgegriffen. Mit Einführung der Kosten- undLeistungsrechnung sei in den Marinestützpunkten eineDatenbasis und damit Kostentransparenz als Grundlagefür eine interne Optimierung geschaffen worden.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, bis zum31. März 2003 über die Fortschritte bei der Optimie-rung des Betriebs der Unterstützungsschiffe und diebis dahin erzielten Einsparungen zu berichten.

Bemerkung Nr. 47

Beschaffung von Außenbordmotoren für die Schlauchbooteder Marine

1. Im September 1989 beschloss die Marine, die mit Ben-zin betriebenen Außenbordmotoren für ihre Schlauch-boote durch Dieselmotoren zu ersetzen. Nachdem sichdas Vorhaben über mehr als zehn Jahre hingezogen undKosten von über 4 Mio. DM verursacht hatte, erwiesensich die Motoren als ungeeignet für die vorgesehenenEinsatzzwecke.

Der Bundesrechnungshof führt dies darauf zurück, dassdie Marine die neuen Motoren nicht unter Einsatz undallen Bedingungen erprobte, die frühzeitigen Hinweiseauf die mit dem hohen Eigengewicht verbundenen Prob-leme nicht ausreichend berücksichtigte und dass die Be-schaffung auf einer nicht aktualisierten Ausrüstungspla-nung beruhte. Nach seiner Auffassung sollten diebeschafften Dieselmotoren umgehend ausgesondert undverwertet werden.

2. Das Bundesministerium hat die Versäumnisse einge-räumt und damit begonnen, andere Verwendungsmög-lichkeiten für die Motoren zu untersuchen.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, bis zum31. März 2003 einen Bericht vorzulegen, in dem dernotwendige Bedarf an den Dieselaußenbordmotorenumfassend dargelegt wird.

Bemerkung Nr. 48

Gewährung einer Aufwandsentschädigung

1. Aufwandsentschädigungen in festen Beträgen dürfenseit 1998 nur noch gewährt werden, wenn aufgrund tat-sächlicher Anhaltspunkte oder Erhebungen nachvoll-ziehbar ist, dass und in welcher Höhe dienstbezogene fi-nanzielle Mehraufwendungen typischerweise entstehen.Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofeswurde auch nach diesem Zeitpunkt bei Teilnahme anAusbildungsmaßnahmen auf den kanadischen Übungs-

plätzen in Goose Bay und Shilo eine Aufwandsent-schädigung in festen Beträgen gewährt, ohne dass diegesetzlichen Voraussetzungen vorgelegen hätten. DieGesamthöhe der geleisteten Zahlungen betrug nach An-gaben des Bundesministeriums in den Jahren 1999 und2000 insgesamt rd. 3,6 Mio. DM.

Der Bundesrechnungshof hat das Bundesministeriumaufgefordert, die Zahlung der Aufwandsentschädigungohne gesetzliche Grundlage unverzüglich einzustellen.

2. Das Bundesministerium hat hierzu ausgeführt, in denvorliegenden Fällen sei die Zahlung der Aufwandsent-schädigung aufgrund der besonderen Belastungen derSoldaten unabdingbar. Andernfalls seien negative Aus-wirkungen auf die Motivation und die Einsatzbereit-schaft der Soldaten zu erwarten.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, gesetzlicheNeuregelungen künftig unverzüglich nach dem In-krafttreten umzusetzen und keine im Bundeshaushaltgesperrten Mittel auszuzahlen.

c) Ferner fordert er das Bundesministerium des Innernauf, zur Frage der Gewährung einer Aufwandsent-schädigung in diesen Fällen bis zum 30. Mai 2002Stellung zu nehmen.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutzund Reaktorsicherheit

Bemerkung Nr. 49

Informations- und Kommunikationstechnik im Bundesamtfür Strahlenschutz

1. Die Informationstechnik des Bundesamtes für Strahlen-schutz hat bisher eine zu große Systemvielfalt aufgewie-sen. Für Wartung, Pflege und Administration der Sys-teme sowie Schulung der Nutzer entstanden unnötig hohefinanzielle Aufwendungen. Für die Datenkommunikationbetrieb das Bundesamt drei voneinander unabhängigeWeitverkehrsnetze, durch deren Zusammenführung nachAuffassung des Bundesrechnungshofes jährlich rd.1,8 Mio. DM eingespart werden könnten. Zudem war dasIntegrierte Mess- und Informationssystem zur Überwa-chung der Umweltradioaktivität (IMIS) nicht benutzer-freundlich und störanfällig. Wegen verzögerter Umstel-lung auf neuzeitliche IT-Systeme sind vermeidbareBetriebskosten von mehr als 2,5 Mio. DM jährlich ent-standenen. Zudem hatten veraltete Technik und man-gelnde Nutzung des Anbieterwettbewerbs weit überhöhteTelekommunikationskosten zur Folge. Bei rd. 800 000DM Jahresgrundgebühren zahlte das Bundesamt Ein-zelgebühren wie Privatkunden, die nur ein einziges Tele-fon besitzen. Durch die technisch mögliche Auswahl desjeweils günstigsten Netzbetreibers (Call by Call) hättedas Bundesamt auch bei den Gesprächsgebühren dieAusgaben um mehr als ein Drittel verringern können.

2. Das Bundesamt hat die Anregungen des Bundesrech-nungshofes teilweise aufgegriffen.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 25 – Drucksache 14/9460

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Er erwartet, dass das Bundesministerium und das

Bundesamt für Strahlenschutz die begonnene Anpas-sung an den aktuellen technischen Stand zügig fort-setzen und damit die Wirtschaftlichkeit des Systemsweiter optimieren.

c) Er erwartet einen Abschlussbericht des Bundesminis-teriums über den Abschluss der Anpassung im Be-reich des Bundesministeriums und des Bundesamtesfür Strahlenschutz bis zum 31. Oktober 2003.

Bundesministerium für Familie, Senioren,Frauen und JugendBemerkung Nr. 50Zuwendungen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundesan einen Jugendverband1. Ein rechtlich selbständiger Jugendverband einer berufs-

ständischen Organisation erhielt aus Mitteln des Kinder-und Jugendplans des Bundes zur Förderung der Jugend-arbeit in den Jahren 1993 bis 2000 Zuwendungen voninsgesamt rd. 4,5 Mio. DM.Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofeshatte der Verband durch falsche Angaben in Anträgenund Verwendungsnachweisen Zuwendungen in Höhevon rd. 353 000 DM erschlichen. Das Bundesministe-rium wurde durch den Bundesrechnungshof aufgefor-dert, nicht nur die eindeutig als zweckwidrig verwendetfestgestellten, sondern die dem Jugendverband in denJahren 1993 bis 2000 insgesamt gewährten Zuwendun-gen in Höhe der 4,5 Mio. DM wegen nicht ordnungsge-mäßer Geschäftsführung vollständig zurückzufordernund Strafanzeige zu erstatten. Der Bundesrechnungshofhat die Auffassung vertreten, dass es sich bei derVerwendungsprüfung nicht um ministerielle Aufgabenhandelt, weshalb diese Prüfung auf das Bundesverwal-tungsamt übertragen werden sollte.

2. Das Bundesministerium hat Strafanzeige erstattet undmit der hinter dem Jugendverband stehenden Erwachse-nenorganisation Gespräche über eine freiwillige Rück-zahlung der Fördermittel geführt, wonach die Erwachse-nenorganisation die im Kompromisswege ausgehandel-ten 1,25 Mio. DM zurückgezahlt hat. Das Bundesminis-terium hat zugesagt, künftig die Verwendungsprüfung imBereich der internationalen Jugendarbeit zu intensivierenund hat hierzu im Haushaltsreferat einen Dienstposteneingerichtet. Zur Überwachung der Verwendung der Zu-wendungen soll im Jahre 2002 das Datenbanksystem„Profi“ eingeführt werden.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung und die Bemü-

hungen des Bundesministeriums um eine Verbesse-rung der Bewirtschaftung der Zuwendungsmittel undder Verwendungskontrolle zustimmend zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, bis zum31. Januar 2003 darüber zu berichten, ob es gelungenist, die Rückstände bei der Prüfung der Verwen-

dungsnachweise abzuarbeiten, und welchen Standdie Einführung des Datenbanksystems „Profi“ unddie Übertragung von Aufgaben auf das Bundesver-waltungsamt haben.

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bemerkung Nr. 51

Beschaffungswesen bei der Fraunhofer-Gesellschaft zurFörderung der angewandten Forschung e. V.

1. Die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der ange-wandten Forschung e. V. finanziert ihre Gesamtausgabenin Höhe von 1,46 Mrd. DM (2001) zu etwa 40 % ausinstitutionellen Zuwendungen – davon rd. 90 % aus demHaushalt des Bundesministeriums – und zu etwa 60 %durch Einnahmen aus Aufträgen der Industrie oderdurch öffentlich finanzierte Forschungsprojekte.

Bei Prüfung der Vergabe von Aufträgen durch die Fraun-hofer-Gesellschaft hat der Bundesrechnungshof festge-stellt, dass die Notwendigkeit der Beschaffung in rd.73 % der untersuchten Fälle nicht schriftlich begründetwurde und die Leistungsmerkmale der zu beschaffendenGüter nur unzureichend beschrieben wurden. Im Übri-gen wurde oft ohne oder ohne hinreichende Begründungvon Ausschreibungen abgesehen und keine Wirtschaft-lichkeitsuntersuchungen durchgeführt.

2. Das Bundesministerium hat die Beanstandungen undForderungen des Bundesrechnungshofes grundsätzlichanerkannt.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend zurKenntnis.

Bemerkung Nr. 52

Evaluierungsberichte über die Institute der Max-Planck-Ge-sellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.

1. Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) zur Förderung derWissenschaften betreibt in 80 Instituten Forschung mitdem Ziel, Spitzenleistungen in ausgewählten wissen-schaftlichen Bereichen zu erbringen. Das Bundesminis-terium hat den Einsatz der Zuwendungen zu überwachen.

Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofeslässt die Max-Planck-Gesellschaft ihre Institute regel-mäßig evaluieren, wobei allerdings bisher die Evaluie-rungsberichte durch das Ministerium nicht eingesehenwurden.

2. Das Bundesministerium hatte zunächst die Auffassungvertreten, eine Auswertung dieser Berichte sei wegender wissenschaftlichen Selbständigkeit der MPG nichtsachgerecht, und in der Ausschusssitzung schließlich er-klärt, das Verhältnis zwischen dem internen Controllingin derartigen Großforschungseinrichtungen und dem ex-ternen Controlling durch das zuständige Ressort müssegrundsätzlich geklärt werden.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

Drucksache 14/9460 – 26 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

b) Er fordert das Bundesministerium auf, die Berichteder Forschungsfeldkommissionen der Max-Planck-Gesellschaft, ergänzt um Informationen aus den Eva-luierungsberichten der Fachbeiräte zu den einzelnenInstituten, im Rahmen seiner zuwendungsrechtlichenPrüfungs- und Überwachungspflicht auszuwerten.

Bemerkung Nr. 53

Einsatz von Informationstechnik bei Großforschungsein-richtungen

1. Die in der Hermann von Helmholtz-GemeinschaftDeutscher Forschungszentren zusammengeschlossenen15 Großforschungseinrichtungen (Helmholtz-Zentren)finanzieren ihre Ausgaben in Höhe von rd. 3,8 Mrd. DMüberwiegend aus institutionellen Zuwendungen, die zu90 % aus dem Haushalt des Bundesministeriums er-bracht werden.

Der Bundesrechnungshof hat den Einsatz von Informa-tionstechnik zu administrativen Zwecken in vier Helm-holtz-Zentren untersucht und gegenüber dem Bundesmi-nisterium beanstandet, dass es sich weder Konzepte überden IT-Einsatz vorlegen ließ noch die Datenverarbeitungin den Einrichtungen koordinierte und damit zwei Forde-rungen des Rechnungsprüfungsausschusses nicht umge-setzt habe, dass in zwei der vier Zentren vermeidbareAusgaben für Beratungsleistungen entstanden seien unddass die IT-Beschaffung durch die Helmholtz-Zentren er-hebliche Mängel aufwies und infolge unzulänglicher Be-standsnachweise der tatsächliche nicht mit dem in derAnlagenbuchhaltung ausgewiesenen Bestand überein-stimmte.

2. Das Bundesministerium hat die Anregungen des Bun-desrechnungshofes aufgegriffen.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, die Einhaltungdes Vergaberechts und seiner Vorgaben in angemes-senem Rahmen vor Ort bei den Helmholtz-Zentrenzu überprüfen.

Allgemeine Finanzverwaltung

Bemerkung Nr. 54

Steuerliche Behandlung einer Gruppe verbundener Unter-nehmungen

1. Die geprüften Unternehmungen traten in unterschiedli-cher Rechtsform auf, waren sehr zahlreich und unterein-ander vielfältig verbunden, wobei die Mutterorganisa-tion ihren Sitz im Ausland hat.

Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass Finanz-ämter erhebliche Schwierigkeiten hatten, diese Unter-nehmen steuerlich vollständig zu erfassen, derenVerknüpfungen aufzudecken und die Gewinne zutreffendzu ermitteln. Es bestehe der Verdacht, dass dort Einnah-men gegenüber den Finanzämtern verschleiert und Be-triebsausgaben vorgetäuscht wurden, um die Gewinne

der inländischen Unternehmungen verdeckt an die imAusland ansässige Mutterorganisation abzuführen.

Der Bundesrechnungshof hat diesen Fall zum Anlass ge-nommen vorzuschlagen, dass zusammen mit den Fi-nanzämtern der Länder eine bundesweit einheitlicheVorgehensweise festgelegt werden sollte. Hierzu sollnach Vorstellungen des Bundesrechnungshofes beimBundesamt für Finanzen eine zentrale Datenbank einge-richtet werden, in der die Daten der Länder zusammen-geführt würden. Im Übrigen solle unter Mitwirkung derBundesbetriebsprüfung ein einheitliches Verfahren an-gestrebt werden, wie es etwa für konzernverbundeneUnternehmen vorgesehen ist.

2. Das Bundesministerium hat mitgeteilt, es befinde sichmit den Ländern in Abstimmung über ein gemeinsamesVorgehen.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium auf, die Empfeh-lungen des Bundesrechnungshofes umzusetzen undhierüber bis zum 30. April 2002 zu berichten.

Bemerkung Nr. 55

Steuerliche Behandlung der von den Sozialkassen des Bau-gewerbes gezahlten Urlaubsentschädigungen

1. Die Sozialkassen der Bauwirtschaft zahlen u. a. auf-grund tarifvertraglicher Regelung Entschädigungen anArbeitnehmer für nicht genommenen Urlaub.

Der Bundesrechnungshof hat bei einer Überprüfung derdrei größten Sozialkassen von den Jahren 1992 bis 1998festgestellt, dass in rd. 900 000 Entschädigungsfällen rd.2 Mrd. DM gezahlt worden sind. Weder die auszahlen-den Sozialkassen noch die Arbeitgeber dürfen auf dieseZahlungen Lohnsteuer abführen, vielmehr muss der be-günstigte Arbeitnehmer diese Zahlungen bei seiner Ein-kommensteuer als Einkünfte aus nichtselbständigerArbeit deklarieren. Nach den Feststellungen des Bundes-rechnungshofes hat dies jedoch nur rd. jeder zwanzigsteArbeitnehmer getan, wodurch in dem PrüfungszeitraumEinkommensteuer in Höhe von 160 Mio. DM für denBund ausgefallen ist.

Der Bundesrechnungshof hat daher vorgeschlagen, dieSozialkassen gesetzlich zu verpflichten, von den auszu-zahlenden Entschädigungsleistungen eine pauschalierteLohnsteuer einzubehalten und abzuführen, die dann imVeranlagungsverfahren des Arbeitnehmers auf dessenEinkommensteuerschuld angerechnet werden kann.

2. Das Bundesministerium hat mitgeteilt, gegen eine ent-sprechende Regelung bestünden keine Bedenken. EineMehrheit der Länder teile diese Auffassung.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmendzur Kenntnis.

b) Er erwartet einen Bericht des Bundesministeriumsbis zum 30. April 2002.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 27 – Drucksache 14/9460

Bemerkung Nr. 56Außenprüfung bei der Versicherungsteuer1. Die Versicherungsteuer steht ausschließlich dem Bund

zu, wird aber von den Finanzverwaltungen der Länderim Wege der Auftragsverwaltung festgesetzt und erho-ben.Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass das Bun-desministerium der Finanzen einen aus dem Jahr 1996stammenden Beschluss des Rechnungsprüfungsaus-schusses zur Mängelabhilfe bei der Verwaltung dieserSteuer nicht umgesetzt hatte. Die neue Prüfung hat erneutschwerwiegende Mängel offenbart und ergeben, dass beider Personalbedarfsermittlung für den Versicherung-steuer-Außendienst unzureichende Bearbeitungszeitenzugrunde gelegt wurden, keine flächendeckende Außen-prüfung sichergestellt wurde und prüfungsfreie Räumesowie eine personelle Unterdeckung hingenommen wor-den sind. In mehreren Bundesländern hat es keine Au-ßenprüfung im Bereich der Versicherungsteuer mehr ge-geben. Im Übrigen hat sich das Bundesamt für Finanzenin keinem Fall an einer Versicherungsteuer-Außenprü-fung in den Ländern beteiligt und auch keine koordinie-rende Funktion wahrgenommen. Die Mängel haben zuSteuerausfällen in mehrstelliger Millionenhöhe geführt.

2. Das Bundesministerium hat erklärt, dass es inzwischenmehrere Maßnahmen zur Mängelbeseitigung ergriffenhabe.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Der Ausschuss nimmt den Bericht des Bundesminis-

teriums – Ausschussdrucksache 357 – zur Kenntnis.c) Das Bundesministerium wird aufgefordert, auf der

Grundlage des Beschlusses des Ausschusses vom8. Dezember 2000 darauf hinzuwirken, dass allebetroffenen Bundesländer und das Bundesamt fürFinanzen schnellstmöglich eine ordnungsgemäßeund hinreichend wirksame Außenprüfung sicherstel-len. Es soll dabei die Empfehlungen des Bundesrech-nungshofes berücksichtigen.

d) Der Ausschuss erwartet einen Bericht bis zum31. Dezember 2002 über den weiteren Fortgang desVerfahrens sowie die Maßnahmen zur Verbesserungder Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministe-riums im Bereich der Außenprüfung bei der Versiche-rungsteuer, insbesondere das Konzept zur Wahrneh-mung der Sachverantwortung, die Maßstäbe für denVerwaltungsvollzug, das Statistik- und Berichtswesensowie die Konzeption für die Einbindung des Bun-desamtes und die Mitwirkungsfälle des Bundesamtes.

Bemerkung Nr. 57Besteuerung des Blutspendedienstes eines Wohlfahrtsver-bandes1. Die gemeinnützig tätigen Blutspendedienste der Landes-

verbände eines Wohlfahrtsverbandes verarbeiteten Blutzu Arzneimitteln und verkauften diese, wodurch sie alssteuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe galten.

Die erzielten Gewinne waren mit dem Regelsteuersatzder Umsatzsteuer zu unterwerfen.Der Bundesrechnungshof hatte bereits 1998 über einerechtlich unzulässige bundeseinheitliche Verwaltungsan-weisung berichtet, wonach diese Gewinne pauschal mit3 % des Umsatzes besteuert werden sollten. Zwischen-zeitlich wurde den Blutspendediensten im Gesetzeswegedie Wahlmöglichkeit eingeräumt, ihre steuerpflichtigenGewinne nach den allgemeinen steuerlichen Vorschrif-ten oder weiterhin pauschal zu ermitteln, wobei der Pau-schalgewinn mit 15 % der Einnahmen festgesetzt wurde.Aufgrund der Prüfung des Bundesrechnungshofes bei ei-nem als GmbH geführten gemeinsamen Blutspende-dienst zweier Landesverbände teilte der Bundesrech-nungshof im September 1996 dem Finanzministeriumdes Landes Nordrhein-Westfalen seine Feststellungenmit und forderte dieses auf, eine Außenprüfung vorzu-nehmen, die Körperschaftsteuerfestsetzungen und dieErledigung von Einsprüchen gegen die Umsatzsteuer-festsetzungen zu erledigen.

2. Das Landesfinanzministerium hat erst reagiert, als dasBundesministerium der Finanzen die Übersendung derSteuerakten über den Blutspendedienst erbeten hatte. Eshat erklärt, dass es das zuständige Finanzamt im April2001 angewiesen habe, die Beanstandungen des Bundes-rechnungshofes zu beachten.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Er fordert das Bundesministerium auf, in geeigneter

Weise eine zügige Besteuerung entsprechend derbundeseinheitlichen Verwaltungsanweisung sicher-zustellen und dem Ausschuss hierüber bis zum30. Dezember 2002 zu berichten.

Bemerkung Nr. 58Besteuerung der Leistungen aus Kapitallebensversicherun-gen in den neuen Ländern1. Erträge aus Lebensversicherungen sind steuerfrei, wenn

das Versicherungsverhältnis bestimmten Anforderungengenügt. Werden die Ansprüche aus der Versicherung je-doch zur Tilgung oder Sicherung von Krediten verwen-det, kann dies die Steuerfreiheit aufheben. Der Gesetzge-ber hat hierzu eine Fülle von steuerlichen Ausnahmetat-beständen erlassen. Die Finanzämter haben jeweils zuprüfen, ob eine steuerschädliche oder -unschädlicheVerwendung der Versicherungsansprüche vorliegt undhierüber einen Feststellungsbescheid zu erstellen.Nach der Prüfung von rd. 300 Einzelfällen hat der Bun-desrechnungshof im Jahr 2000 festgestellt, dass nur ineinem einzigen Fall die Prüfungshandlungen des Finanz-amtes ausreichend gewesen sind, in allen übrigen Fällenvielmehr keine oder unzureichende Überprüfungen vor-genommen wurden, obwohl die Steuerakten zahlreicheHinweise auf eine steuerschädliche Verwendung vonVersicherungsansprüchen enthalten hatten. Dies führtezu Steuerausfällen in Millionenhöhe.

2. Das Bundesministerium hat den dargestellten Sachver-halt nicht bestritten.

Drucksache 14/9460 – 28 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Er erwartet, dass das Bundesministerium dafür ein-

tritt, dass die Länder ihren Mitarbeitern das nötigeWissen für die Bearbeitung dieser Steuerfälle vermit-teln und die Umsetzung der entsprechenden steuerli-chen Vorschriften überwachen. Daneben erwartet derAusschuss, dass das Bundesministerium Überlegun-gen anstellt, wie die bestehenden Regelungen voll-zugsfreundlicher gestaltet werden können.

BundeseisenbahnvermögenBemerkung Nr. 59Jahresabschluss 2000 des Bundeseisenbahnvermögens1. Die Veräußerung nicht bahnnotwendiger Immobilien

(sog. Paketimmobilien) schien nach dem bisherigen Ein-zelverwertungskonzept die erwarteten Erlöse in Höhevon insgesamt 13,4 Mrd. DM nicht erbringen zu können,so dass ein neues Verwertungskonzept nicht mehr aufdie Erlöse aus der Veräußerung einzelner Immobilienabgestellt hat, sondern auf Anteile an einer Immobilien-gesellschaft (Property Company). Um zutreffend überdie zukünftige Verwertungsentwicklung Rechnung legenzu können, muss der Jahresabschluss des Bundeseisen-bahnvermögens die bisherigen Geschäftsvorfälle sach-gerecht abbilden.Die Verwertungsgesellschaft erfüllte jedoch ihre vertrag-lichen Verpflichtungen gegenüber dem Bundeseisen-bahnvermögen in der Vergangenheit nicht. Inzwischenliegt eine einzelobjektbezogene Abrechnung vor, dievom Bundeseisenbahnvermögen geprüft wird. Die dieVerwertung der Immobilien nach wie vor hemmendeVerbindung zwischen der Deutschen Bahn AG und demBundeseisenbahnvermögen im Immobilienbereich istnoch nicht beseitigt. Der Bundesrechnungshof hat ange-kündigt, über die Auswirkungen auf das neue Bewer-tungskonzept und andere Risiken des Konzeptes zu be-richten.Der Bundesrechnungshof hatte bereits in den Bemerkun-gen 2000 angeregt, durch gesetzgeberische Maßnahmendie Rahmenbedingungen für einen sozialverträglichenPersonalabbau beim Bundeseisenbahnvermögen zuschaffen, das Bundesministerium hat jedoch erst im Jahre2001 mit Wirkung frühestens ab dem Jahre 2002 eine ent-sprechende Gesetzesinitiative in Gang gebracht. Die imMärz 2001 erzielte Einigung der Deutschen Bahn AG mitden Tarifparteien über den Abschluss von unterschiedli-chen Tarifverträgen mit niedrigeren Vergütungen für dieeinzelnen Führungsgesellschaften könne zu finanziellenRisiken für die Personalkostenerstattung führen.

2. Das Bundesministerium geht davon aus, dass zwischender Deutschen Bahn AG – Holding und dem Bundesei-senbahnvermögen Einvernehmen darüber bestehe, dassdie bisherigen Elemente des Einheitstarifs weiter für diePersonalkostenerstattung auch auf der Grundlage neuerHaustarife gelten. Dadurch könne für den Bund das fi-nanzielle Risiko dieser Haustarife für die Höhe der Per-sonalkostenerstattung minimiert werden. Dennoch willdas Bundesministerium die Entwicklung sorgsam beob-

achten und erforderlichenfalls mit der Deutschen BahnAG über eine Änderung der Personalkostenerstattungverhandeln.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Er bittet das Bundesministerium dafür Sorge zu tra-

gen, dass ein geordneter Übergang vom alten auf dasneue Immobilienverwertungskonzept gewährleistetist. Der Ausschuss bittet das Bundesministerium, biszum 28. Februar 2003 zu berichten, welche Auswir-kungen der Abschluss von neuen Haustarifverträgenbei der Deutschen Bahn AG auf die Personalkosten-erstattung des Jahres 2001 und des ersten Halbjahres2002 hatte.

Bundesanstalt für ArbeitBemerkung Nr. 60Freie Förderung gemäß § 10 Drittes Buch Sozialgesetzbuch1. Die Arbeitsämter haben nach § 10 SGB III die Möglich-

keit, die gesetzlich geregelten Arbeitsförderungsleistun-gen durch freie Leistungen der aktiven Arbeitsförderungzu erweitern.Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass die Ar-beitsämter bei der Abwicklung von Vorhaben dieserFreien Förderung mit Maßnahmecharakter, die auf eineunmittelbare Eingliederung von Arbeitslosen in den re-gulären Arbeitsmarkt ausgerichtet waren, Wirtschaft-lichkeitsgesichtspunkte nicht ausreichend berücksich-tigt und gegen haushaltsrechtliche Vorgaben verstoßenhaben. Die Arbeitsämter haben Maßnahmen nicht imWettbewerb vergeben und haben auf die Prüfung derKostenkalkulationen von Anfang an verzichtet. Es hatauch kein umfassender bundesweiter Informationsaus-tausch zu Maßnahmen der Freien Förderung innerhalbder Bundesanstalt stattgefunden. Der Bundesrechnungs-hof hat der Bundesanstalt hierzu Anregungen gegeben.

2. Die Bundesanstalt hat die Mehrzahl der Anregungen desBundesrechnungshofes aufgenommen.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Der Ausschuss erwartet von der Bundesanstalt bis

zum 31. März 2003 einen Bericht über– die Umsetzung des Handlungsleitfadens in den

Arbeitsämtern,– ihre Überlegungen zu einer Arbeitshilfe „Kosten-

prüfung“ sowie– ihr Vorgehen, um den Informationsstand über die

Förderdaten bei Maßnahmen der freien Förderungzu verbessern.

Bemerkung Nr. 61Verwaltungsschulen der Bundesanstalt für Arbeit1. Die Bundesanstalt für Arbeit unterhält 12 Verwaltungs-

schulen, die insgesamt nur zu 79 % ausgelastet werden.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 29 – Drucksache 14/9460

Die kleinste Verwaltungsschule in Geretsried wird amwenigsten wirtschaftlich betrieben, bei Schließung-dieser Verwaltungsschule könnte die Überkapazität um59 Plätze reduziert werden. Des Weiteren unterrichten diehauptamtlichen Lehrkräfte in den Verwaltungsschulenmit nur rd. 12 Stunden pro Woche nur die Hälfte der Stun-denzahl, die von den Lehrkräften bei der Bundeswehrver-waltung absolviert wird. Zudem stuft die Bundesanstaltdie Lehrkräfte an ihren Verwaltungsschulen höher ein alsLehrkräfte an vergleichbaren Einrichtungen des Bundes.

2. Die Bundesanstalt beabsichtigt nunmehr, im gehobenenDienst die bisherige Eingruppierung in die Endstufe derLaufbahn beizubehalten und sie nur zeitlich befristet ab-zusenken.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Er fordert die Bundesanstalt auf, die Verwaltungs-

schule Geretsried sozialverträglich zu schließen unddie Besserstellung ihrer hauptamtlichen Lehrkräftean den Verwaltungsschulen hinsichtlich der Unter-richtsverpflichtung und Einstufung aufzugeben.

c) Er erwartet einen Bericht über das Veranlasste biszum 31. März 2003.

Bemerkung Nr. 62Hinnahme unkorrekter Abrechnungen von Trägern der Be-rufsausbildung durch die Fachaufsicht1. Die Bundesanstalt für Arbeit hat an Träger von Maßnah-

men für die berufliche Ausbildung benachteiligter Ju-gendlicher Zuschüsse für Aufwendungen gezahlt, u. a.Ausgaben für das Ausbildungspersonal. Die Träger durf-ten die Aufwendung pauschaliert unter der Vorausset-zung abrechnen, dass ihnen überhaupt Aufwendungenentstanden waren.Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes be-rechneten einzelne Träger pauschal nicht entstandeneAufwendungen, so dass für vier Ausbildungsjahre zuUnrecht 5,3 Mio. DM gezahlt worden sind. Die Bundes-anstalt hat die Arbeitsämter angewiesen, von Rückforde-rungen abzusehen.

2. Die Bundesanstalt hat erklärt, das System sei zwischen-zeitlich geändert worden. Es erfolgten keine pauschalenZahlungen mehr.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Die Bundesanstalt wird aufgefordert, die Frage der

Haftung der in der Hauptstelle Verantwortlichen unddie Frage der Rückforderungen zu prüfen.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht hierüber nachAbschluss der Prüfung, spätestens bis zum 31. Mai2002.

Bemerkung Nr. 63Gewährung von Kurzarbeitergeld an Arbeitnehmer in einerbetriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit

1. Betriebe, die von schwerwiegenden Strukturveränderun-gen betroffen sind, können die auf den entbehrlich ge-wordenen Arbeitsplätzen beschäftigten Arbeitnehmer ineiner sog. betriebsorganisatorisch eigenständigen Ein-heit zusammenfassen, dort auf Kurzarbeit setzen und fürsie Kurzarbeitergeld erhalten, wenn dadurch die sofor-tige Entlassung der Arbeitnehmer vermieden wird.Kurzarbeitergeld darf nur gewährt werden, wenn fürmindestens ein Drittel der in der betriebsorganisatorischeigenständigen Einheit zusammengefassten Arbeitneh-mer Arbeit ausfällt.Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofes ge-währten Arbeitsämter Kurzarbeitergeld an Arbeitnehmerin Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften,die die Aufgaben einer betriebsorganisatorisch eigen-ständigen Einheit wahrnahmen. Dabei wurde das gesetz-liche Erfordernis des Arbeitsausfalls für mindestens einDrittel der Arbeitnehmer außer Acht gelassen. Auchweitere maßgebliche Anspruchsvoraussetzungen wurdennicht geprüft und dadurch Kurzarbeitergeld entgegenden gesetzlichen Vorschriften gewährt.

2. Die Bundesanstalt hat die Auffassung vertreten, hier be-dürften die gesetzlichen Regelungen einer Klarstellung.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialord-

nung und die Bundesanstalt für Arbeit sollen in dereinschlägigen Dienstanweisung vorsehen, dass beider Prüfung des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld fürdie wieder im bisherigen Betrieb eingesetzten Arbeit-nehmer Zweitarbeitsverhältnisse zu einer weiteren,mit der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesell-schaft wirtschaftlich verbundenen Gesellschaft au-ßer Betracht zu bleiben haben.

c) Die Bundesanstalt wird aufgefordert, durch Verstär-kung der Fachaufsicht die Arbeitsämter dazu anzu-halten, die maßgeblichen tatsächlichen Voraussetzun-gen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld anArbeitnehmer in einer betriebsorganisatorisch eigen-ständigen Einheit genau und fortdauernd festzustel-len. Der Ausschlusstatbestand des Rückwechsels inden vollarbeitenden Betrieb ist zu beachten.

d) Der Ausschuss erwartet einen Bericht über das Ver-anlasste bis zum 31. Dezember 2002.

Bemerkung Nr. 64Aufbau eines „User-Help-Desk“1. Die Bundesanstalt für Arbeit beabsichtigt mit dem Pro-

jekt „IT 2000“, ihre Informationstechnik stufenweiseden Anforderungen der durch das Projekt „Arbeitsamt2000“ neu gestalteten Organisation und Aufgabenwahr-nehmung anzupassen. Zur Unterstützung der Anwenderbei der Behebung von Problemen am IT-Arbeitsplatzwurde ein Unternehmen mit dem Aufbau und dem Be-treiben eines User-Help-Desks zunächst bis Ende 2001beauftragt, ab dem Jahre 2002 sollte der Betrieb nach ei-nem Wissenstransfer auf Mitarbeiter der Bundesanstaltübergehen.

Drucksache 14/9460 – 30 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Jedoch hat die Bundesanstalt für Arbeit nach den Fest-stellungen des Bundesrechnungshofes ein Dreiviertel-jahr vor Auslaufen des Vertrages die Verlängerungsop-tion bis zum Jahre 2003 ohne erneute Ausschreibungwahrgenommen, da ein kostengünstigeres Angebot nichtzu erwarten und ein Eigenbetrieb wegen fehlender per-soneller Ressourcen und fehlenden Wissens nicht mög-lich gewesen sei. Zusätzlich hat die Bundesanstalt300 eigene Mitarbeiter für die IT-Betreuung in den Ar-beitsämtern vorgehalten.

2. Die Bundesanstalt hat die Anregungen des Bundesrech-nungshofes aufgegriffen.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Er fordert die Bundesanstalt auf,

– die Benutzerbetreuung unter Einbeziehung desdezentralen Servicepersonals zu optimieren sowie

– auf der Basis vorliegender Erfahrungen umge-hend Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zu erstel-len und auf dieser Grundlage eine fundierte Ent-scheidung zwischen den Alternativen Outsour-cing oder Eigenbetrieb des User-Help-Desks zutreffen.

c) Die Bundesanstalt wird gebeten, über die Ergebnisseihrer Untersuchungen und die daraufhin eingeleitetenMaßnahmen bis zum 31. Dezember 2002 zu berichten.

Bemerkung Nr. 65IT-Verfahren „Computerunterstützte LeistungsgewährungArbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe/Unterhaltsgeld im Zent-ralamt“1. Die Bundesanstalt für Arbeit setzt seit 1969 zur Berech-

nung und Auszahlung von Arbeitslosengeld, Arbeitslo-senhilfe und Unterhaltsgeld ein zentrales IT-Verfahrenein, mit dem ein Finanzvolumen von jährlich rd. 90 Mrd.DM abgewickelt wird. Zur Umsetzung von Rechtsände-rungen sind stets Umprogrammierungen erforderlich.Nach dem Scheitern einer ersten Neuentwicklung desbereits 25 Jahre alten Verfahrens im Sommer 1995 for-derte der Rechnungsprüfungsausschuss die Bundesan-stalt 1997 zu einer durchgreifenden Überarbeitung desVerfahrens auf. Die Bundesanstalt wollte dieses IT-Ver-fahren Ende 2000 ablösen.Der Bundesrechnungshof hat erhebliche Verzögerungenfestgestellt. Das Programm befand sich in einem so kriti-schen Zustand, dass das Risiko bestand, dass der gesetz-liche Auftrag nicht mehr erfüllt werden konnte. DesWeiteren gab es kein verfahrensspezifisches Sicherheits-konzept, obwohl der Schutzbedarf wegen einer hohenSchadenstufe als „sehr hoch“ festgesetzt ist.

2. Die Bundesanstalt hat dazu erklärt, dass das Verfahren,was immerhin seit 30 Jahren funktioniere, sowohl die

Umstellung auf das Jahr 2000 als auch die Umstellungauf den Euro problemlos ermöglicht habe. Im Übrigensei mit den im Beschlussvorschlag genannten Maßnah-men bereits begonnen worden.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Er fordert die Bundesanstalt auf,

– umgehend eine umfassende Risikoanalyse desVerfahrens vorzunehmen und

– alsbald die dringendsten Maßnahmen zur Verbes-serung des Verfahrens entsprechend dem Gefähr-dungsgrad zu treffen.

c) Die Bundesanstalt wird gebeten, dem Ausschuss überdie eingeleiteten Maßnahmen bis zum 31. Dezember2002 zu berichten.

Deutsche BundesbankBemerkung Nr. 66Baumaßnahmen der Deutschen Bundesbank und der Lan-deszentralbanken1. Die Deutsche Bundesbank hat in den zurückliegenden

Jahren 26 Gebäude für Zweiganstalten (überwiegend inden neuen Ländern) für rd. 1,5 Mrd. DM neu bauen las-sen. In ihrem Bauprogramm plant sie zwei weitere Neu-bauten für zusammen rd. 130 Mio. DM.Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofeswerden die Flächen der Giro- und Kundenbereiche inden neu gebauten Zweiganstalten aufgrund des verän-derten Zahlungsverkehrs nicht oder nur gering genutztwerden. Die Bundesbank stelle einen hohen gestalteri-schen Anspruch an ihre Gebäude und bewirke damithohe Baukosten. Die Anfang der 90er Jahre eingeführtenBaukostenrichtwerte seien sehr hoch und regten somitnicht zu einer wirtschaftlichen Planung an. Außerdemumfassten sie nur einen Teil der Baukosten. Gesamtkos-tenbudgets für einzelne Bauvorhaben würden seitens derBundesbank nicht festgelegt.

2. Die Bundesbank hat die Anregungen des Bundesrech-nungshofes aufgegriffen.

3. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend

zur Kenntnis.b) Er erwartet, dass die Deutsche Bundesbank die Emp-

fehlungen des Bundesrechnungshofes berücksichtigtund dem Ausschuss die dazu ergangenen Beschlüssebis zum 1. April 2003 mitteilt.

Berlin, den 12. Juni2002

Uta Titze-StecherBerichterstatterin

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 BerlinVertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44

ISSN 0722-8333


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