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Bericht der Lebensmittelüberwachung

Date post: 05-Jan-2017
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2013 Bericht der Lebensmittelüberwachung Landratsamt Tübingen Abteilung 32 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
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Page 1: Bericht der Lebensmittelüberwachung

2013

Bericht der Lebensmittelüberwachung

Landratsamt Tübingen

Abteilung 32

Veterinärwesen und

Lebensmittelüberwachung

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Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Tübingen

- Jahresbericht für 2013

Im Jahr 2013 haben die Lebensmittelkontrolleure und die Amtstierärzte des Landratsamtes

2767 amtliche Kontrollen in Lebensmittelbetrieben auf allen Stufen der Erzeugung, der

Produktion und des Vertriebes der Waren bis hin zur Abgabe an den Endverbraucher, z. B.

im Einzelhandel oder auch der Gastronomie, durchgeführt. Es wurden hierdurch etwa 30 %

der zu kontrollierenden Betriebe überwacht.

Die Planung und Durchführung dieser Kontrollen einschließlich der Probenahme erfolgte auf

Basis risikoorientierter Überwachungsstrategien, welche die betriebsspezifischen und die

produktspezifischen Besonderheiten berücksichtigt. Es werden so insbesondere dort

häufigere Routinekontrollen vorgenommen und Planproben erhoben, wo betriebsbedingte

Risiken festgestellt wurden und empfindliche Produkte hergestellt und angeboten werden.

Die Überwachungstätigkeiten folgen den Vorgaben des Qualitätsmanagementsystems der

Lebensmittelüberwachung Tübingen. Verschiedenste Verfahrens- und Arbeitsanweisungen

sorgen für eine einheitliche Durchführung und Dokumentation und gewährleisten eine

jederzeit nachvollziehbare und transparente Überwachung.

Etwa 54 % der Betriebskontrollen wurden im Rahmen der planmäßigen

Routineüberwachung auf Basis einer spezifischen Risikobewertung der einzelnen Betriebe

vorgenommen. Weitere Kontrollen ergaben sich durch erforderliche Nachkontrollen zur

Überprüfung der Beseitigung festgestellter Mängel, durch zu überwachende Rückrufe und

Schnellwarnungen zu bestimmten Produkten sowie aufgrund von Verbraucherbeschwerden.

Hinzu kamen weitere Betriebsbesuche auf Anforderungen der Betriebe selbst, z. B. im

Rahmen der Eröffnung oder geplanter Umbaumaßnahmen.

Bei 41 % aller Kontrollen wurden Verstöße gegen das Lebensmittelrecht festgestellt und die

Beseitigung der Mängel eingefordert und überwacht. Den allergrößten Anteil an diesen

Verstößen hatten geringfügige Hygienemängel, ungenügende Eigenkontrollmaßnahmen

oder auch fehlerhafte Kennzeichnungen. Nur in ca. 1,3 % aller Kontrollen mussten im

Anschluss auch sanktionsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.

Ein Verwarnungsgeld wurde eingezogen und 28 Bußgeldverfahren sowie 5 Strafverfahren

eingeleitet. Zur Gefahrenabwehr war es begleitend notwendig, in 79 Fällen Verkaufs- oder

Betriebsbeschränkungen zu veranlassen.

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Es wurden im vergangenen Jahr 1101 amtliche Proben vorwiegend von Lebensmitteln, in

geringerem Umfang auch von Bedarfsgegenständen, Tabakwaren und Kosmetika auf allen

Stufen der Erzeugung, der Herstellung oder des Imports bis zum Verkauf des fertigen

Produktes erhoben und untersucht. Die Auswahl der Planproben erfolgte unter

Berücksichtigung von betriebsspezifischen Kriterien und produktbezogener Risiken. Lediglich

etwas mehr als 12 % aller Proben wurden beanstandet. Hiervon waren insgesamt 22

Lebensmittel zum Verzehr nicht geeignet.

Nachfolgende Tabelle liefert eine Übersicht über statistische Zahlen der letzten 5 Jahre.

Jahr Kontrollen Kontrollen mit

Verstößen

Proben Bußgeld-

verfahren

Straf-

verfahren

2009 2693 1263 1094 39 5

2010 2438 1100 1143 50 8

2011 2518 1234 1250 69 7

2012 2762 1267 1052 53 3

2013 2767 1144 1101 28 5

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Fallbeispiele der Lebensmittelüberwachung Tübingen aus dem Jahre 2013

Werbung, Werbung, Werbung

Auch im Jahr 2013 entdeckte die Lebensmittelüberwachung Nahrungsergänzungsmittel, die

mit krankheits- und gesundheitsbezogenen und damit unzulässigen sowie irreführenden

Werbeaussagen auf der Homepage eines Vertriebsunternehmens beworben wurden.

Werbeaussagen zu angebotenen Produkten, wie „schützt vor allen Formen von Krebs und

vielen Viren wie dem Grippe-, Herpes-, Mumps-, Masern- und AIDS-Virus“ und „zur

Bekämpfung von Herzkrankheiten, Arthritis, Osteoporose, Diabetes und Depressionen...“

konnten nicht geduldet werden. Es wurde die Änderung des Internetauftritts veranlasst und

ein Bußgeldverfahren gegen den Anbieter eingeleitet.

Auch ein diätetisches Lebensmittel „für besondere medizinische Zwecke“ (Vitaminprodukt)

war mit irreführenden Angaben wie „zur diätetischen Behandlung von häufig

wiederkehrenden Infektionskrankheiten wie z.B. gegen Mittelohrentzündung, Erkältungen,...“

versehen. Es wurde eine Probe des Produktes erhoben und mit den zugehörigen

Werbeaussagen durch den sachverständigen Gutachter beurteilt. Die Prüfung bestätigte,

dass das Produkt so nicht verkehrsfähig ist. Dies wurde der zuständigen Behörde des

Herstellers mitgeteilt, die ihrerseits dafür sorgte, dass sich das Produkt jetzt nicht mehr als

bilanzierte Diät im Verkauf befindet.

Wareneingangsprüfungen sind wichtig - auch für Verpackungsmaterialien

Ein Lebensmittelunternehmer gibt Getreideerzeugnisse in Fertigpackungen an die

Verbraucher ab. In der Vergangenheit wurde bereits festgestellt, dass die Angaben auf den

Mehltüten nicht den rechtlichen Vorgaben entsprachen und Verbraucher durch diese

irreführenden Angaben getäuscht werden konnten. Es wurde ein Bußgeld erhoben und die

Kennzeichnung wurde korrigiert.

Monate später wurde bei einer neuen Probenahme durch den Lebensmittelkontrolleur

festgestellt, dass die nährwertbezogene Angaben auf den Fertigpackungen wieder nicht den

rechtlichen Vorgaben entsprachen. Ermittlungen ergaben, dass der Verpackungslieferant

versehentlich die alten Deklarationsangaben auf die Mehltüten druckte. Der Fehler fiel dem

Lebensmittelunternehmer bis zur Kontrolle nicht auf, da er keine umfassende

Wareneingangs- und Vergleichskontrolle des gelieferten Verpackungsmaterials vornahm.

Nach einer erneuten Geldbuße prüft der Lebensmittelunternehmer nunmehr mit mehr

Sorgfalt auch das verwendete Verpackungsmaterial.

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Havarie

Die Polizei Tübingen meldete der

Lebensmittelüberwachung, dass ein

Lebensmitteltransporter am Rande eines

städtischen Industriegebietes von der Straße

abgekommen, verunfallt und umgekippt war.

Dabei wurden verschiedene Lebensmittel

auch auf den Straßenrand geschleudert.

Die Kontrolle der Lebensmittelüberwachung

am Unfallort ergab, dass sich in dem

Lebensmitteltransporter unter anderem ein

Maultaschen-Mix als Tiefkühlware und

verschiedene kühlpflichtige Milch- und

Quarkprodukte befanden.

Nach eingehender Prüfung der Ladung

wurde ein Teil – die beschädigte Ware und

die Produkte, bei denen die Kühlkette

nachhaltig unterbrochen war - in einen

Ersatztransporter verladen, um sie

nachfolgend zu entsorgen.

Ein zweiter eingetroffener Ersatz-LKW

konnte die Tiefkühlware aufnehmen. Da

sich letztere im vorderen Teil des

beschädigten Fahrzeugs befanden, waren

sie bei dem Unfall besser geschützt und

wiesen nur geringe bis keine Schäden auf.

Bei der Auswertung des Datenloggers des

verunglückten LKWs sowie bei Messungen

durch die amtliche Temperatur-

überwachung vor Ort konnte

bestätigt werden, dass die

geladenen Tiefkühlwaren

mit -16,5 °C nur geringfügig

unter der Solltemperatur

lagen. Somit stand einem

weiteren Transport der

Lebensmittel zu einem

zentralen Kommissionslager

aus amtlicher Sicht nichts

im Wege. Die hierfür

zuständige Behörde wurde

über den Vorgang

informiert.

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Metzgerei

Bei einer Regelbetriebskontrolle in einer Metzgerei wurden neben anderen Hygienemängeln

verdorbene Schweinezungen und angeschimmelte Saitenwürstchen entdeckt.

Die Ware wurde sofort vernichtet, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt

und ein Bußgeldbescheid erlassen.

Page 7: Bericht der Lebensmittelüberwachung

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Die Metzgerei stand weiterhin unter intensiver Beobachtung durch die

Lebensmittelüberwachung. Eine folgende Kontrolle zeigte leider, dass das

Hygieneverständnis des Metzgers immer noch nicht dem erforderlichen Maße genügte.

Auch dieses Mal gab es erhebliche

Reinigungsmängel und die Preisauszeichnung im

Verkaufsbereich war ungenügend. Es wurde

ebenfalls ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Page 8: Bericht der Lebensmittelüberwachung

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Bäckerei

Bei einer Regelbetriebskontrolle wurden in einer Bäckerei verschiedene Mängel in der

Betriebs-, Produktions- und Lebensmittelhygiene festgestellt: Verunreinigte Regale,

Gegenstände, Backöfen, Rollwägen, Waagen, Teigteiler usw.

Eine Malerwalze wurde zum

Bemehlen von Backwaren

verwendet.

Ein Malerspachtel war mit Klebeband umwickelt.

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Es fanden sich Spinnweben und

Verunreinigungen im Siloraum,

verunreinigte Personalspinde im

Umkleideraum, zersplitterte

Lampenabdeckungen, usw. – die

Mängelliste war lang.

Der verantwortliche

Lebensmittelunternehmer erhielt

eine lebensmittelrechtliche

Anordnung zur sofortigen

Beseitigung der Mängel. Ein

Bußgeldverfahren wurde ebenso

eingeleitet.

Bei der Nachkontrolle waren die Mängel behoben. Weitere Kontrollen in Zukunft werden

zeigen, ob der Unternehmer seine genannten Korrekturmaßnahmen auch langfristig

anwendet.

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Gaststätte

Bei der Kontrolle einer

Gaststätte wurden in den

Kühlschränken

angeschimmelte Karotten

und verunreinigte

Lebensmittel gefunden.

Der Fußboden in der

Küche, sowie zahlreiche

Flächen an Einrichtungs-

gegenständen (wie z.B.

Wanduhr, Lampen-

abdeckungen, u. a.m.)

und die Küchenmöbel

wiesen einen klebrigen

Fettbelag auf.

In einem Eimer mit Mehlteig

befand sich ein Malerfarbpinsel.

Auffällige Lebensmittel, wie

gärende Ananasstücke,

Schimmel im Apfelsaft,

Schimmel auf Zimtstangen,

Oliven in braun-trüber

Flüssigkeit, usw. wurden als

Verdachtsprobe erhoben, dem

Chemischen und

Veterinäruntersuchungsamt

Sigmaringen übersandt und

gutachterlich beanstandet.

Eine mündliche

Anordnung sorgte für

eine sofortige

Grundreinigung des

Betriebes.

Gegen die

verantwortliche

Betriebsinhaberin

wurde ein

Bußgeldverfahren

eingeleitet.

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Gaststätte 2

Bei einer Betriebskontrolle in einer

Speisegaststätte wurden zum wiederholten Male

erhebliche Hygienemängel festgestellt. In der

Küche herrschte Unordnung, zahlreiche Flächen

und Gerätschaften wiesen Altverschmutzungen

auf, Reinigungsutensilien wurden völlig

unhygienisch gelagert und das Handwaschbecken

auf der Personaltoilette war mit Kalk- und

Schmutzablagerungen versehen.

Bereits bei vorangegangenen Kontrollen war der

Betrieb durch erhebliche Missstände aufgefallen.

Sämtliche Maßnahmen, von Beratungen des

Betriebsinhabers über lebensmittelrechtliche

Anordnungen bis hin zu Bußgeldverfahren, hatten

jeweils nur kurzfristig zu einer Verbesserung der

Betriebshygiene geführt. Eine endgültige

Problemlösung ergab sich letztlich erst durch die

Aufgabe dieses Betriebes.

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Gaststätte 3

Bei einer Regelbetriebskontrolle in einer Gaststätte wurden hygienische Mängel durch die

Lebensmittelüberwachung festgestellt. Insbesondere der Bereich um die Fritteuse war so

schwer verunreinigt, dass sich bereits die weiße Wandbeschichtung teilweise abgelöst hat.

Unterbaukühlfächer der Theke und dort gelagerte Flaschen wiesen einen erheblichen

Schimmelbefall auf. Im Kühlraum wurden mehrere Lebensmittel gefunden, deren

Mindesthaltbarkeitsdatum seit längerem abgelaufen war. Bei einem dieser Lebensmittel

handelte es sich um Butterschmalz mit dem MHD von 2009. Eingefrorene Lebensmittel

waren unsachgemäß verpackt und wiesen deutlichen Gefrierbrand auf. Sämtliche

beanstandeten Lebensmittel wurden freiwillig vom Betreiber entsorgt. Es wurde ein

Bußgeldverfahren gegen den Betreiber eingeleitet.

Page 13: Bericht der Lebensmittelüberwachung

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Restaurant

Bei einer Kontrolle zu Jahresbeginn 2013 in einer größeren Restaurantküche, in der es

schon im Vorjahr zu Beanstandungen gekommen war, wurden teilweise erhebliche

Hygienemängel und ein Schädlingsbefall festgestellt. Der Betreiber hatte bisher dringend

notwendige Renovierungsmaßnahmen mit dem Hinweis auf Umbaumaßnahmen immer

wieder aufgeschoben.

Mittlerweile waren allerdings die baulichen

Mängel wie z. B. verschimmelte Silikonfugen

oder abblätternde Putz- und Farbteile, die

Schäden an Einrichtungen aber auch die

ungenügende Reinigung in vielen Bereichen

der Küche und der zugehörigen Lager- und

Umkleideräumen gravierend.

Bei den vielen Schwachstellen in der Bausubstanz und den damit gebotenen idealen

Rückzugsmöglichkeiten bei gleichzeitig gutem Nahrungsangebot waren die klaren Hinweise

auf einen erheblichen Schädlingsbefall für die Kontrolleure nicht überraschend.

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.

Auch der Betreiber hatte schon dieses

Problem erkannt und wollte es

unfachmännisch lösen, z. B. mit offen in

den Lagerräumen ausgelegten Giftködern.

Auch die Betriebs- und Personalhygiene gab

Anlass zu Beanstandungen. Völlig

verschmutze Reinigungsgeräte bis hin zu

unsauberen Papierhandtuchspendern waren

Hinweise auf ein mangelndes

Hygienebewusstsein des Personals.

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Ein Blick auf die Umkleidemöglichkeiten mit

„Spinden“ zeigte, dass sich Betriebsinhaber

und Personal mit den vorhandenen Defiziten

weitgehend arrangieren konnten.

Es wurden Bußgeldverfahren gegen die

Verantwortlichen eingeleitet, im Rahmen

einer gebührenpflichtigen Anordnung kam es

zur Zwangsgeldfestsetzung. Von Seiten des

Betriebes erhielt eine Fachfirma den Auftrag,

sowohl die akut erforderliche Schädlings-

bekämpfung als auch die fortlaufende

Überwachung durchzuführen.

Aufgrund der Risikoeinstufung des Betriebes

erfolgten insgesamt vier planmäßige

Kontrollen im Jahre 2013, die auch 2014

weiterhin engmaschig durchgeführt werden.

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Einzelhandel

Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde, dass in einem Einzelhandelsbetrieb tiefgekühlte

Lebensmittel mit zum Teil erheblich überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und

ohne eine

entsprechende

Kenntlichmachung

in den Verkehr

gebracht werden

wurde dieser

Betrieb umgehend

aufgesucht.

Dabei wurde

festgestellt, dass in

zwei bis zu den

Rändern gefüllten

Selbstbedienungs-

Tiefkühltruhen

verschiedenartige

Lebensmittel

unsortiert und wahllos

durcheinander zum Verkauf

vorrätig gehalten werden.

Zahlreiche Packungen wiesen

Beschädigungen auf und wurden

während der Kontrolle entsorgt.

Eine Preisauszeichnung der

Ware war ebenfalls überwiegend

nicht erkennbar. Es wurden

mehrere Verdachtsproben

erhoben und dem Chemischen-

und Veterinäruntersuchungsamt

zur Begutachtung überbracht.

Die Untersuchung bestätigte den

Verdacht, dass die Lebensmittel

durch diese unsachgemäße

Lagerung teilweise in ihrem

Genusswert oder ihrer

Brauchbarkeit nicht unerheblich

gemindert waren. Gegen die

Betriebsinhaberin wurde ein

Bußgeldverfahren eingeleitet.

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Arbeiten im Geheimen

Auf einer Kontrollfahrt wurde ein Lebensmittel verarbeitender Betrieb zufällig entdeckt, der

bis dahin weder der Lebensmittelüberwachung noch der Gemeinde bekannt war. Seit ca. 2

Jahren wurden in einer ehemaligen Kfz-Werkstatt, die jedoch bereits der Vormieter in einen

Lebensmittelbetrieb verwandelt hatte, osteuropäische Pilzspezialitäten weiterverarbeitet.

Die Vermarktung erfolgte in Spezialgeschäften im gesamten Bundesgebiet. Die Vorprodukte

werden direkt aus Osteuropa importiert.

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Die Produktion der

osteuropäischen

Pilzspezialitäten erfolgte

teilweise unter

unhygienischen

Umständen. Zudem war

die Kennzeichnung auf

den Produkten fehlerhaft

und zum Teil irreführend.

Die hygienischen Mängel

wurden nach der ersten

Kontrolle unverzüglich

beseitigt. Allerdings

wurden auch bei der kurz

darauf folgenden

Nachkontrolle immer noch

Kennzeichnungsfehler

erkannt. Es wurden

mehrere Verdachtsproben

entnommen. Durch die

Untersuchung konnte

nachgewiesen werden,

dass entgegen der

vorliegenden

Kennzeichnung und den

Aussagen des

verantwortlichen

verschiedene Zusatzstoffe

verwendet wurden.

Gegen den Betreiber wird von der

Lebensmittelüberwachung ein

Bußgeldverfahren eingeleitet.

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Fisch-Transport

Ein Transport-Fahrzeug eines Fisch-Großhandels wurde bei der Belieferung einer Gaststätte

in Tübingen lebensmittelrechtlich überprüft.

Es sollten 3 Gebinde à 5 kg frische Miesmuscheln, etwa 3 kg Doraden, etwa 2 kg

Tintenfischtuben und weitere ca. 2 kg Sardellen angeliefert werden. Hierbei wurde

festgestellt, dass das Lieferfahrzeug nicht über eine aktive Kühlung verfügt. Die Fische

wurden in einer verschlossenen Styroporbox mit wenig Eis (das bereits nahezu

abgeschmolzen war) transportiert. Die Muscheln wurden ungekühlt transportiert.

Eine amtliche Messung der Umgebungstemperatur im Fahrzeuginneren ergab eine

Temperatur von + 28,4 °C.

Die Betreiberin der Gaststätte wurde durch die Lebensmittelüberwachung über den

Sachverhalt informiert und verweigerte daraufhin die Annahme der Ware.

Die Ware wurde unter amtlicher Aufsicht entsorgt. Auf Grund des ungekühlten bzw. mäßig

gekühlten Lebensmitteltransports dieser leicht verderblichen Ware wurde sowohl gegen den

Inhaber des Fischgroßhandels als auch gegen seinen Fahrer ein Bußgeldverfahren

eingeleitet.


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