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Berechnung bankaufsichtlicher Kapitalanforderungen

Date post: 20-Jun-2015
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Der Bundesverband deutscher Banken plädiert für Beibehaltung der modellbasierten Kapitalunterlegung. Dieses Paper erläutert die Methode und bezieht Stellung zu Kritik an der Berechnung der Kapitalanforderungen auf Modellbasis (Komplexität, Variabilität, Vergleichbarkeit)
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Berechnung bankaufsichtlicher Kapitalanforderungen - Wie lassen sich diese besser vergleichen? Journalistengespräch mit Dr. Michael Kemmer 5. März 2013, Frankfurt am Main
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Page 1: Berechnung bankaufsichtlicher Kapitalanforderungen

Berechnung bankaufsichtlicher Kapitalanforderungen - Wie lassen sich diese besser vergleichen?

Journalistengespräch

mit Dr. Michael Kemmer

5. März 2013, Frankfurt am Main

Page 2: Berechnung bankaufsichtlicher Kapitalanforderungen

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Agenda

1 Unsere Kernaussagen

2 Die modellbasierte Kapitalunterlegung

3 Alternativen als Reaktion auf die Kritik

4 Leverage-Risiko: Verzicht auf jede Risikosensitivität?

5 Regulatorische Standardansätze

6 Reform der modellbasierten Kapitalunterlegung

7 Variabilitätsursachen

8 Zielkonflikt: Modellstandardisierung contra „Individualität“

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Unsere Kernaussagen

Die risikosensitive und modellbasierte Kapitalunterlegung sollte als Ansatz zur Ermittlung der Kapitalanforderungen von Banken erhalten bleiben.

Nicht risikosensitive Ansätze zur Ermittlung von Kapitalanforderungen (Bsp. Leverage Ratio) sollten allenfalls ergänzend herangezogen werden und lediglich Indikatorcharakter ohne bindende Wirkung als Limit haben. Ansonsten entstehen gefährliche Fehlanreize.

Auch von risikosensitiven Standardansätzen gehen Gefahren aus, weil sie typischerweise die tatsächlichen Risiken über- oder unterschätzen.

Mit Variabilität im Modellbereich muss in gewissem Umfang gelebt werden. Standardisierungsmöglichkeiten sind vorhanden. Bankenverband arbeitet daran intensiv und konstruktiv mit. Sicherstellen: Interne Modellverwendung nicht gefährden.

Modellbasierte Ansätze müssen nicht nur formal erhalten bleiben, auch ein kapitalbezogener Anreiz zur Wahl der Modellvariante muss erhalten werden.

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Die modellbasierte Kapitalunterlegung

Aufgaben der Banken lassen sich ohne die Übernahme und dem Management von verschiedenen Risiken nicht erfüllen: u.a. Ausfallrisiken, Marktrisiken, Liquiditätsrisiken.

Bankaufsichtliche Unterscheidung: Handelsbuch + Bankbuch

Kapitalunterlegung auf Basis: a) eines aufsichtlichen Standardansatzes (z.B. Kreditrisiko-Standardansatz) b) eines internen Modells (z.B. VaR-Modell im Handelsbuch, Ratingmodell im Bankbuch)

Modellzulassung durch die BaFin vor Verwendung nach umfassender Prüfung (auch größere Modelländerungen müssen zugelassen werden)

Bei Erfüllung der Mindestanforderungen: Anspruch der Bank auf Modellzulassung

Zulassungsschreiben mit Festlegung des Anwendungsbereichs des Modells ggf. Auflage, erkannte Mängel abzustellen

Außerdem regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit der Modelle

Unser Thema heute: Kritik an der Berechnung der Kapitalanforderungen auf Modellbasis (Komplexität, Variabilität, Vergleichbarkeit)

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Alternativen als Reaktion auf die Kritik

Naheliegende Ansätze zur Vereinfachung: • Verzicht auf jede risikosensitive Kapitalunterlegung: In Diskussion: Einführung einer Leverage-Ratio als alleinige Basis der Kapitalanforderungen Warum ist eine Leverage-Ratio allein nicht sinnvoll?

• Verzicht auf modellbasierte Kapitalunterlegung, Unterlegung gleichwohl risikosensitiv: Regulatorische Standardansätze Warum sind Standardansätze nötig, aber noch nicht hinreichend?

Abzuleitendes Ergebnis: Modelle auch weiter für Kapitalunterlegung nötig Reformerfordernisse bei den Modellen? Reformmöglichkeiten? z. B. höheres Maß an Standardisierung, Reduzierung der Freiheitsgrade der Banken bei der Modellierung, mehr Transparenz

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Leverage-Ratio: Verzicht auf jede Risikosensitivität?

Alleinige Leverage-Ratio wäre konsequent, wenn davon ausgegangen wird, dass weder Banken noch Aufseher bankbetriebliche Risiken messen könnten.

Annahme geht zu weit: Modellungenauigkeiten (Schätzfehler) und damit Modellrisiken sind vorhanden, damit wird die interne und aufsichtliche Modellverwendung aber noch nicht obsolet. z.B.: konkrete VaR-Zahl mit Schätzfehler behaftet, aber gleichwohl wichtiger, aber nicht einziger Orientierungspunkt des Risiko-Managements

Wesentliche Probleme der Leverage-Ratio: - Fehlanreize: Anreize zur Erhöhung des Risikogehalts des Geschäftsmodells - Benachteiligung von bestimmten Geschäftsmodellen Strukturpolitik - Große Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Bilanzierungsstandards - Keineswegs „modellfrei“ z.B. Mark-to-model-Bewertung von Derivaten („Bewertungsmodelle“), allgemeiner: alle Wertansätze der Bilanz - Keine Vergleichbarkeit: Angemessenheit der Kapitalausstattung nicht zu beurteilen

Deshalb weiterhin: Leverage-Ratio nicht als hartes Limit, allenfalls Indikator

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Regulatorische Standardansätze

Warum ist ein Standardansatz allein nicht hinreichend? - „One size fits not all banks“: Kann nicht auf die bankindividuelle Portfoliostruktur zugeschnitten werden - Kommt häufig nur mit einfachen Portfolios zurecht Risikoüberzeichnungen oder -unterzeichnungen sind typisch Können gefährlicher sein als interne Modelle - Ist deutlich weniger risikosensitiv - Kann Diversifikations- und Hedging-Wirkungen nicht adäquat erfassen - Aufsichtlicher Verzicht auf Risiko-Management-Fähigkeiten der Banken - Aufseher sind nicht die besseren Modellbauer (auch Standardansatz ist ein Modell!).

Zwischenfazit: Leverage-Ratio und Standardansätze sind allein nicht ausreichend. Ergänzung um aufsichtliche Modellalternative nötig

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Reform der modellbasierten Kapitalunterlegung

Trading-Book-Review: Reform der Ermittlung der Kapitalanforderungen im Handelsbuch (Baseler Konsultationspapier, Mai 2012: „Fundamental Review of the Trading-Book“) Baseler Ausschuss nimmt bereits Kritik auf Tendenz der Aufseher deutlich erkennbar, Modellierungsfreiheiten zu reduzieren

Kernelemente bezüglich der internen Modelle - Übergang vom „Value-at-Risk“ zum „Expected Shortfall“ als aufsichtliche Risikometrik - Einführung eines so genannten „desk approaches“ für die Modellgenehmigung und den -entzug: Modell Ja-Nein: Entscheidung auf Desk-Ebene fallweise Nach wie vor Modellzulassung nach intensiver Vor-Ort-Prüfung - Beschränkung der Diversifikationsmöglichkeiten Korrelationsfestlegungen durch Aufsicht geplant - Standardansatz soll als Floor für die Kapitalunterlegung für Modell-Banken herange- zogen werden Höhe des Floors liegt noch nicht fest, kann aber Modellverwendung unattraktiv machen

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Variabilitätsursachen

Analyse des Baseler Ausschusses: Januar 2013: Regulatory consistency programme

(RCAP) – Analysis of risk-weighted assets for market risk

Wesentliche Treiber der Unterschiede: Rechtliche Rahmenbedingungen: Ein Teil der Banken im Sample hat noch nicht Basel

2,5 anwenden müssen. - US-Banken haben Ergebnisse geliefert ohne Implementierungen, ohne Genehmigungen - Analysen zeigten teilweise deutliche Risikoüberschätzungen dieser Banken.

Vorgaben der nationalen Aufseher zur Berechnung der Kapitalanforderungen: - Unterschiedliche Multiplikatoren (Umrechnung Modellergebnisse in Kapitalanforderungen) - Bereits exekutierte Beschränkungen der Modellfreiheit, Add-ons

Übliche legitime Modellierungsentscheidungen der Banken: - Modellwahl bei Modellen zur Abbildung von Ratingmigrations- und Ausfallrisiken - Annahmen über Ausfallkorrelationen - Länge der Datenhistorie (mind. ein Jahr) bei VaR-Modellen ein Jahr für alle Banken hätte Variabilität deutlich reduziert

Fazit: Unterschiede Ausdruck zulässiger, von Aufsehern abgenommener Entscheidungen der Banken und nationaler Unterschiede des Zulassungsprozesses Keine Anhaltspunkte in der Studie für Schönrechnerei

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Zielkonflikt: Modellstandardisierung contra „Individualität“

Gefahr übermäßiger Modellstandardisierung:

- Einheitliche Standardmodelle können eine Gefahr für die Finanzstabilität sein, weil sie dazu führen, dass alle Banken in gleicher Weise agieren (Herdenverhalten). Diversität der Modelle ist bankaufsichtlich wünschenswert (weniger prozyklisch) - Einheitliche Standardmodelle werden für größere Banken häufig ungeeignet sein. - „Mit Variabilität muss man im gewissen Umfang leben.“ (Stefan Ingwes)

Modellstandardisierungen sind aber denkbar in folgenden Bereichen: - Entwicklung eines Marktstandards für Modelle für Migrations- und Ausfallrisiken (neue Modelle, teilweise fehlende Erfahrungen) - Weltweit konsistente Vorgehensweise bei Modellzulassungen - Reduzierung der Flexibilität bei der Verwendung historischer Daten: Für Standard-VaR ein Jahr als Unter- und Obergrenze

Dazu: Transparenz für Dritte verbessern bzgl. der Modellmethodik


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