Beratungsscheck
Onlineverfahren
Anleitung
Version 1.2
Proximity Technology GmbH
Stand: 14. Juni 2016
0 Gliederung
0 Gliederung 2
1 Einleitung 3
1.1 Hinweise zur Typographie 3
2 Kurzanleitung zur Unterstützung während der Beratung 4
2.1 Anmeldung 4
2.2 Beratung zur Potentialberatung 4
2.3 Beratungsschecks ausfüllen 7
2.4 Ergänzungsprotokoll bei Wechsel des Beratungsunternehmens 8
2.5 Versand des Beratungsprotokolls und der Beratungsschecks 8
2.6 Ausdruck der Beratungsschecks 8
3 Anmeldung an der Applikation 10
3.1 Kurze Erläuterungen zum Formularsatz 11
4 Beratung zur Potentialberatung 13
4.1 Beratungsprotokoll der Beratung zur Potentialberatung 14
4.2 Angaben die zum Förderausschluss führen 17
4.3 Beratungsschecks bei der Beratung zur Potentialberatung 18
5 Protokoll versenden 20
6.1 Hinweis im Beratungsprotokoll 21
5.2 Versand aus einem Beratungsscheck heraus 22
5.3 Wichtiger Hinweis zur Beratungsscheckausgabe 22
5.4 Versandt von Protokollen mit Förderausschluss 23
6 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Potential-Beratung 25
7 Ergänzungsprotokoll 25
1 Einleitung
Die folgende Anleitung bezieht sich auf das durch den Webserver www.esf.nrw.de
bereitgestellte Onlineverfahren Potentialberatung für die Beratungsscheckvergabe.
Mit diesem Verfahren werden die für die Ausgabe von Beratungsschecks
notwendigen Beratungsprotokolle erfasst und die entsprechenden Beratungsschecks
erzeugt.
Die Anleitung gliedert sich in zwei Teile, in eine stichwortartige Kurzanleitung, die
vorwiegend für Sachbearbeiter als Unterstützung bei der Beratung gedacht ist, und in
eine ausführliche Anleitung, die sowohl für Sachbearbeiter als auch für
Administratoren zur gründlichen Einarbeitung gedacht ist.
1.1 Hinweise zur Typographie
Innerhalb der vorliegenden Anleitung werden verschiedene Schreibweisen benutzt,
um Bedeutungen unterscheiden zu können.
Menüpunkt oder Verknüpfung
Durch den Fettdruck werden Menüpunkte oder Verknüpfungen innerhalb der
Beratungsscheckapplikation gekennzeichnet.
Kapitelüberschriften
Durch die Kursivstellung werden Kapitelüberschriften in dieser Anleitung
hervorgehoben.
In dieser Anleitung werden für Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter aus
Gründen der besseren Lesbarkeit die Form Sachbearbeiter und für
Administratorinnen und Administratoren die Form Administrator benutzt.
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2 Kurzanleitung zur Unterstützung während der Beratung
2.1 Anmeldung
Anmeldung erfolgt über:
https://www.esf.nrw.de/bildungsscheck/authenticate.do
Anmeldung mit Benutzerkennung und Passwort, dabei auf Groß- und
Kleinschreibung achten
2.2 Beratung zur Potentialberatung
Auswählen ob das beratene Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren eine
Förderung für Potentialberatung erhalten bzw. einen Antrag auf Förderung
gestellt hat.
Falls es eine Potentialberatung im Rahmen des Beratungsscheckverfahrens in
den vergangenen 3 Jahren gab, den erscheinenden Abschnitt „A“ ausfüllen:
Wählen Sie eine Beratung am Feld für die letzte Beratungsschecknummer
aus, hierdurch werden automatisch die letzte Beratungsschecknummer, die
Anzahl der Beratungstage und sämtliche Daten zum Unternehmen vor
ausgefüllt.
„*Hinweis: Hat das Unternehmen zwar einen Beratungsscheck erhalten, aber
die Potentialberatung nicht genutzt, d.h. keine Beratungstage abgerechnet, so
ist ebenfalls „JA“ anzukreuzen und unter 2.2) Anzahl abgerechneter
Beratungstage „0“ einzutragen. Faktisch liegt hiermit eine Folgeberatung vor
und ein weiterer Beratungsschritt ist danach nicht mehr möglich. "
Bei Neuberatungen: Anschrift des Unternehmens eingeben mit: Name,
Rechtsform, Betriebsnummer, Bestätigung der Betriebsnummer, Straße,
Hausnummer, PLZ und Ort.
Name, Telefonnummer Telefaxnummer und Email-Adresse des/der Auskunft
erteilenden des Unternehmens eingeben.
Name des / der Vertretungsberechtigten eingeben.
Seite 2: Kontoinformationen des Unternehmens eingeben mit: Bezeichnung
des Kreditinstituts, Kontoinhaber, Kontonummer, Bankleitzahl und evtl.
vorhandener Buchungsstelle / AZ.
Kennziffer des Wirtschaftszweiges aus Auswahlliste wählen.
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Kammerzugehörigkeit auswählen.
Angeben, ob das Unternehmen schon länger als 2 Jahre besteht.
Auswählen, ob das beratene Unternehmen seinen Sitz und seine Arbeitsstätte
in NRW hat.
Angeben, dass das Unternehmen nicht ausschließlich geringfügig
Beschäftigte und / oder Auszubildende beschäftigt.
Anzahl aller Beschäftigten, sowie der männlichen und weiblichen
Beschäftigten angeben. Anzahl der Beschäftigten insgesamt muss mindstens
10 und weniger als 250 betragen, andere Beschäftigtenzahlen führen zum
Förderausschluss.
Auswählen, ob das Unternehmen eine Interessenvertretung hat und falls ja, ob
deren Zustimmung vorliegt.
Auswählen, ob das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Seite 3: Beratungsschwerpunkt(e) wählen
Anzahl der Beratungstage und die Kosten pro Beratungstag eingeben.
(Daraus werden dann die Gesamtkosten und die maximale Förderhöhe
berechnet).
Anschrift des Beratungsunternehmens eingeben: Name des Unternehmens,
Straße / Hausnummer, Postleitzahl, Ort, evtl. Land und ggf. Betriebsnummer.
Geschäftsführer des Unternehmens, sowie Durchwahl, ggf. Telefax und Email-
Adresse eingeben.
Datum des Angebots eingeben.
Seite 5: Auswählen, ob die Beratungsstelle die Förderung der Potential-
Beratung befürwortet oder nicht
Ort der Beratung eingeben.
Beachten Sie bitte, dass einige der Angaben zu einem Förderausschluss führen
können. Sobald ein rotes Ausrufezeichen links neben einer der Angaben erscheint
oder oberhalb des Formulars ein entsprechender Hinweis steht, führt die Angabe zu
einem Förderausschluss.
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Abbildung 1: Förderausschluss Ausrufezeichen
Abbildung 2: Förderausschluss Hinweis
Wenn dies geschieht, müssen nur noch die Angaben zum beratenen Unternehmen
(Seite 1) und der Ort der Beratung (Seite 5) ausgefüllt werden, alle anderen Angaben
sind freiwillig. Die Scheckvergabe ist nun gesperrt. Versenden Sie den Antrag wie
gewohnt. Der Druck eines Förderausschlusses enthält den Hinweis darauf, dass die
Beratung zu keiner Scheckvergabe führte und kann vom beratenen Unternehmen für
eine Sondergenehmigung an die zuständige Bezirksregierung versendet werden.
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2.3 Beratungsschecks ausfüllen
Wichtiger Hinweis: Beratungsschecks zur Potentialberatung können auch dann
ausgefüllt werden, wenn das Beratungsprotokoll noch nicht vollständig ausgefüllt
wurde. Der Beratungsscheck und das Protokoll können auch dann ausgedruckt
werden, wenn das Beratungsprotokoll noch nicht versendet wurde. Solange das
Beratungsprotokoll noch nicht versendet wurde, erscheint jedoch „Testausdruck“ auf
dem Ausdruck des Beratungsschecks, um diesen als ungültig zu kennzeichnen.
Abbildung 3: Beratungsscheck "Testausdruck"
Die Daten im Beratungsscheck werden aus dem Beratungsprotokoll entnommen und
die zuständige Bezirksregierung automatisch zugeordnet. Im Beratungsscheck muss
nur der Ort der Beratung bzw. der Scheckerstellung angegeben werden.
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2.4 Ergänzungsprotokoll bei Wechsel des Beratungsunternehmens
Nach der Erfassung und Speicherung des Beratungsschecks können Sie ein
Ergänzungsprotokoll erstellen, durch Anklicken der Option Ergänzungsprotokoll im
Navigationsbaum (Option ist nur aus dem Beratungsscheck heraus verfügbar). Diese
Option sollte nur bei versendeten Beratungsprotokollen verwendet werden, da das
Ergänzungsprotokoll verwendet wird, um Änderungen gegenüber der ursprünglichen
Beratung kenntlich zu machen.
Bei nicht-versendeten Protokollen ist das Ergänzungsprotokoll schreibgeschützt und
wird erst nach dem Versand beschreibbar.
2.5 Versand des Beratungsprotokolls und der Beratungsschecks
Nach der vollständigen Erfassung können Sie das Beratungsprotokoll und den
dazugehörigen Beratungsscheck durch Anklicken des Versendesymbols in der
Menüleiste versenden. Dieser Versand funktioniert nicht aus dem Beratungsscheck
heraus, in diesem Falle wird eine entsprechende Warnung ausgegeben (siehe
Versand aus einem Beratungsscheck heraus).
2.6 Ausdruck der Beratungsschecks
Druckfunktion aufrufen, bei nicht versendeten Beratungen erscheint
"Testausdruck" schräggedruckt über dem Beratungsscheck (siehe auch
Wichtiger Hinweis unter „Beratungsschecks ausfüllen“).
Beachten Sie bitte, dass nach Aufruf der Druckfunktion zunächst im
Navigationsbaum die Druckauswahl mit eigener Druckschaltfläche erscheint.
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Wählen Sie hier aus, ob Sie Beratungsprotokoll und/oder Beratungsscheck
ausdrucken möchten. Der Antrag auf Potentialberatung, sowie sämtliche Anlagen
zum Antrag gehören zum Druckprozess des Beratungsschecks und können erst
nach Erstellung der PDF separat ausgedruckt werden, durch Auswahl der
gewünschten Seiten in Ihrer Druckersteuerung.
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3 Anmeldung an der Applikation
Um sich am Onlineverfahren für Beratungsschecks anzumelden, geben Sie bitte im
Anmeldebildschirm Ihre Benutzerkennung und Ihr Passwort ein. Achten Sie bitte auf
Groß- und Kleinschreibung.
Nach der Anmeldung gelangen Sie zur Eingangsseite der Applikation. Hier können
Sie ein neues Protokoll zur Potentialberatung anlegen, ebenso finden Sie hier auch
verschiedene Dokumente zum Download und Informationsseiten.
Abbildung 4: Startseite Beratungsscheck (vorläufige Startseite)
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Alle notwendigen Formulare finden Sie im Ordner Beratungsscheck.
Um eine Beratung zu erfassen, wählen Sie bitte Beratungsprotokoll zur
Potentialberatung. Sie werden dann auf die Übersichtsseite geleitet, auf der die von
Ihnen bereits erstellten Beratungen aufgelistet sind. Sie können aus dieser Übersicht
heraus eine neue Beratung erfassen oder eine bereits erstellte Beratung aufrufen.
Achten Sie bitte darauf, dass nicht alle Beratungen auf einer Seite dargestellt
werden, sondern bei fortschreitender Anzahl der Beratungen mehrere
Übersichtsseiten angelegt werden. Auf jeder dieser Seiten werden zehn Beratungen
in zeitlicher Reihenfolge aufgelistet, die neueste Beratung steht an erster Stelle.
3.1 Kurze Erläuterungen zum Formularsatz
Beim Onlineverfahren für Beratungsschecks werden jeweils ein Formular für eine
Beratung und Formulare für Beratungsschecks zusammen eingesetzt. Diese
Formulare werden in einem so genannten Formularsatz zusammengefasst. Der
Formularsatz wird durch einen Navigationsbaum links neben den einzelnen
Formularen repräsentiert. Beachten Sie bitte, dass die Option zum Anlegen eines
Ergänzungsprotokolls erst sichtbar wird, wenn der Beratungsscheck erstellt und
ausgewählt wurde.
Abbildung 5: Formularkatalog "Beratungsscheck"
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Innerhalb des Formularsatzes kann im Navigationsbaum zwischen den einzelnen
Formularen gewechselt werden, indem Sie auf den Namen des gewünschten
Formulars klicken.
Mit Hilfe des Navigationsbaums können Sie auch zu einem Protokoll
Beratungsschecks oder eine Scheckübersicht hinzufügen oder löschen, indem Sie im
Navigationsbaum entweder auf die Zeile neben dem Zeichen zum Hinzufügen
oder auf die Zeile neben dem Zeichen zum Löschen klicken. Wenn Sie auf die
Zeile neben dem Zeichen klicken, wird ein neues Formular angelegt und geöffnet,
allerdings noch nicht abgespeichert. Bitte beachten Sie, dass Sie nur einen
Beratungsscheck und nur ein Ergänzungsprotokoll erstellen können. Ist bereits ein
Beratungsscheck oder ein Ergänzungsprotokoll angelegt, so wird die Möglichkeit zur
Erstellung eines weiteren Beratungsschecks oder eines weiteren
Ergänzungsprotokolls nicht angezeigt.
Möchten Sie einen Beratungsscheck oder ein Ergänzungsprotokoll löschen,
unabhängig davon, ob der Formularinhalt bereits gespeichert wurde oder nicht, so
klicken Sie bitte auf die Zeile neben zum Löschen des Formulars. Um eine
versehentliche Löschung auszuschließen, müssen Sie das Löschen noch einmal
bestätigen.
Abbildung 6: Hinweis Löschen eines Formulars
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4 Beratung zur Potentialberatung
In der Übersicht über die Beratungen werden Erstellungsdatum, Protokollnummer,
Name des Unternehmens, Betriebsnummer, Postleitzahl, Ort und der Status der
Beratung aufgelistet. Sie können aus der Übersicht die gewünschte Beratung
aufrufen, indem Sie einfach in die entsprechende Zeile klicken. Wollen Sie eine neue
Beratung erstellen, klicken Sie bitte auf das Symbol in Form eines Formulars mit
Plussymbol .
Abbildung 7: Übersicht über die Beratungen
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4.1 Beratungsprotokoll der Beratung zur Potentialberatung
Nach dem Klick auf das Symbol zur Erstellung einer neuen Beratung wird ein neues,
leeres Beratungsprotokoll geöffnet.
Die Beratungsstelle und das Geschäftszeichen des zugeordneten
Zuwendungsempfängers werden anhand Ihrer Benutzerkennung ermittelt und
eingetragen. Diese Eintragungen können Sie nicht ändern, sie sind Ihrer
Benutzerkennung fest zugeordnet.
Die Nummer des Beratungsprotokolls wird ebenfalls ermittelt und kann von Ihnen
nicht geändert werden.
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Zunächst wählen Sie bitte aus, ob das beratene Unternehmen in den
vorangegangenen drei Jahren bereits eine Potentialberatung im Rahmen des
Beratungsscheckverfahrens erhalten hat.
Folgeberatung: Wenn das beratene Unternehmen genau eine Potentialberatung im
Rahmen des Beratungsscheckverfahrens in den vorangegangenen drei Jahren
erhalten hat, taucht direkt unter der Abfrage ein neuer Block mit der Überschrift „A.
Daten zur Folgeberatung“ auf. Diesen müssen Sie nun ausfüllen, bevor Sie mit der
Beratung fortfahren können. Beginnen Sie mit der Auswahl, des Beratungsprotokolls
der letzten Beratung des Unternehmens aus den versendeten Protokollen der
Beratungsstelle.
Nachdem Sie das Beratungsprotokoll der letzten Beratung ausgewählt haben,
werden automatisch alle Angaben zum beratenen Unternehmen auf den Seiten 1
und 2 bis auf die Bestätigung der Betriebsnummer ausgefüllt. Zur Überprüfung
müssen Sie lediglich noch einmal die Betriebsnummer des beratenen Unternehmens
bestätigen. Ebenfalls wird anhand des Datums der letzten Beratung überprüft, ob der
Zeitraum von maximal 36 Monaten eingehalten wurde. Sollte die Erstberatung des
beratenen Unternehmens länger als 36 Monate zurückliegen, oder keine passende
Schecknummer gefunden werden, so erscheint links neben der Schecknummer der
vorangegangenen Beratung ein rotes Ausrufezeichen und im Kopf des Formulars die
Erläuterung, dass die Angaben zu einem Förderausschluss führen und nur noch die
Angaben zum beratenen Unternehmen und zum Beratungsort erforderlich sind. Im
Fall, dass die Erstberatung länger als 36 Monate zurück liegt, also gar keine
Folgeberatung vorliegt, ist eine neue Beratung anzulegen, d.h. die Angabe unter 1.1)
auf „Nein“ zu ändern.
Tooltip zu 1):
„*Hinweis: Hat das Unternehmen zwar einen Beratungsscheck erhalten, aber
die Potentialberatung nicht genutzt, d.h. keine Beratungstage abgerechnet, so
ist ebenfalls „JA“ anzukreuzen und unter 2.2) Anzahl abgerechneter
Beratungstage „0“ einzutragen. Faktisch liegt hiermit eine Folgeberatung vor
und ein weiterer Beratungsschritt ist danach nicht mehr möglich.“
Erstberatung: Wenn dies die erste Beratung des beratenen Unternehmens im
Rahmen des Beratungsscheckverfahrens seit min. drei Jahren ist, müssen Sie die
Daten zum beratenen Unternehmen auf dieser und der folgenden Seite eintragen.
Tragen Sie bitte den Namen, die Betriebsnummer, die Bestätigung der
Betriebsnummer, die Straße und die Postleitzahl des beratenen Unternehmens ein.
Die Rechtsform und den Ort des beratenen Unternehmens wählen Sie bitte aus der
Auswahlliste hinter dem jeweiligen Feld aus. Danach tragen Sie bitte den Namen der
Auskunft erteilenden Person, dessen Telefon- und ggf. Faxnummer, sowie Email-
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Adresse und Vertretungsberechtigten ein. Wechseln Sie dann auf die Seite zwei über
die Schaltfläche im unteren Teil des Formulars, oder über die Seitensymbole aus der
Werkzeugleiste oberhalb des Formulars ( oder ).
Seite 2: Geben Sie hier bitte die Kontodaten des beratenen Unternehmens ein, die
Bezeichnung des Kreditinstituts, den Kontoinhaber, die Kontonummer, die
Bankleitzahl und ggf. das AZ bzw. die Buchungsstelle.
Als Nächstes wählen Sie bitte die Kennziffer des Wirtschaftszweiges des beratenen
Unternehmens aus. Geben Sie dann an, zu welcher Handelskammer das beratene
Unternehmen gehört, indem Sie einen Haken in die Kästchen neben den Kammern
per Klick einfügen (Mehrfachauswahl möglich).
Geben Sie danach bitte an, ob das Unternehmen seit mehr als zwei Jahren besteht.
Falls nicht, führt dies zum Förderausschluss.
Bestätigen Sie danach bitte dass Sitz und Arbeitsstätte des Unternehmens sich in
NRW befindet, andernfalls führt dies zum Förderausschluss.
Hiernach bestätigen Sie bitte dass das Unternehmen nicht ausschließlich geringfügig
Beschäftigte und/oder Auszubildende beschäftigt, sonst führt dies zum
Förderausschluss.
Füllen Sie nach dem Sie die drei vorangegangenen Erklärungen bestätigt haben,
bitte die Felder für die Gesamtzahl der Beschäftigten, die Anzahl der männlichen-
und die Anzahl der weiblichen Beschäftigten aus. Anzahl der Beschäftigten
insgesamt muss mindestens 10 und weniger als 250 betragen, andere
Beschäftigtenzahlen führen zum Förderausschluss.
Geben Sie dann bitte an, ob das beratene Unternehmen über eine
Interessenvertretung verfügt und falls ja, ob deren Zustimmung vorliegt. Liegt keine
Zustimmung vor, führt dies zum Förderausschluss.
Bevor Sie die Seite wechseln, geben Sie bitte noch an, ob das beratene
Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Falls ja, werden die Beträge auf
der folgenden Seite in Netto angegeben, sonst Brutto.
Wechseln Sie dann auf die Seite drei über die Schaltfläche im unteren Teil des
Formulars, oder über die Seitensymbole aus der Werkzeugleiste oberhalb des
Formulars ( oder ).
Seite 3: Auf Seite drei werden Angaben zur Beratung und zum Beratungs-
Unternehmen gemacht. Diese sind sowohl bei der Erst-, als auch bei der
Folgeberatung zu tätigen.
Beginnen Sie damit, die Beratungsschwerpunkte auszuwählen. Danach geben Sie
bitte die Anzahl der Beratungstage und die Kosten pro Beratungstag ein (achten Sie
auf den Hinweis neben dem Feld, ob Brutto- oder Nettobetrag eingegeben werden
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soll). Hieraus werden dann automatisch die Gesamtkosten, sowie die mögliche
Höchstförderung ermittelt.
In dem Abschnitt Daten zum Beratungsunternehmen, füllen Sie bitte zunächst die
Allgemeinen Daten zum Beratungsunternehmen aus: Name des
Beratungsunternehmens, Straße, Postleitzahl, Ort, sowie ggf. Land und
Betriebsnummer.
Danach geben Sie bitte den Geschäftsführer, dessen Durchwahl, evtl. vorhandene
Telefaxnummer, sowie die E-Mail-Adresse ein.
Als letzten Eintrag dieser Seite, geben Sie bitte noch das Datum des Angebots ein.
Wechseln Sie dann zur Seite fünf, wie zuvor beschrieben.
Seite 4 und 5: Auf den Seiten vier und fünf befinden sich Erklärungen, die das zu
beratene Unternehmen auf dem Ausdruck des Beratungsprotokolls durch die
Unterschrift des Unternehmensvertreters bestätigt. Geben Sie bitte noch an, ob die
Beratungsstelle der Förderung der Potentialberatung zustimmt und zum Schluss den
Ort der Beratung.
Damit ist die Bearbeitung des Beratungsprotokolls abgeschlossen.
Sie können jederzeit zwischen den Seiten wechseln und noch so lange Korrekturen
vornehmen, bis Sie das Beratungsprotokoll samt Beratungsscheck verschickt haben.
4.2 Angaben die zum Förderausschluss führen
A.2.1) Wenn Protokollnummer leer oder Protokoll älter als 36 Monate.
A 2.2) Bereits 10 Beratungstage abgerechnet.
II.19) Wenn „Nein“ ausgewählt wird.
II.20) Wenn „Nein“ ausgewählt wird.
II.21) Wenn „Nein“ ausgewählt wird.
II.22) Wenn die Gesamtzahl der Beschäftigten über 250 liegt.
II.23) Wenn bei Zustimmung „Nein“ ausgewählt wird.
42) Wenn bei Zustimmung „Nein“ ausgewählt wird.
Es wird empfohlen, diese Punkte als erstes zu prüfen.
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4.3 Beratungsschecks bei der Beratung zur Potentialberatung
Um zu einem Beratungsprotokoll einen entsprechenden Beratungsscheck zu
erzeugen, klicken Sie bitte aus dem Beratungsprotokoll heraus im Navigationsbaum
auf die Zeile Beratungsscheck, vor dieser Zeile ist ein leeres Blatt abgebildet.
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Bei jeder Beratung kann nur ein Beratungsscheck erzeugt werden, der fest dem im
Beratungsprotokoll eingetragenen Unternehmen zugeordnet wird. Die
entsprechenden Angaben zum Beratungsscheckempfänger werden aus dem
Beratungsprotokoll übernommen und in den Scheck eingefügt. Diese Angaben
können im Scheck nicht verändert werden.
Nach dem Klick auf Beratungsscheck zur Erstellung eines neuen
Beratungsschecks, wird ein neuer Beratungsscheck geöffnet, der bereits alle nötigen
Angaben enthält. Dabei werden Angaben zum beratenen Unternehmen, zum
Beratungsunternehmen und zur Beratung aus dem Beratungsprotokoll übernommen,
während die Angaben zur zuständigen Bezirksregierung aus einer Tabelle mit den
Bezirksregierungen anhand des Ortes nachgeschlagen werden.
Abbildung 8: Neuer Beratungsscheck mit den Angaben aus dem Beratungsprotokoll
Alle Angaben bis auf den Ort der Scheckausgabe werden übernommen oder
automatisch erzeugt und lassen sich nicht im Scheck bearbeiten.
Die Schecknummer wird automatisch vom System erzeugt, Sie können diese nicht
ändern. Eine Prüfnummer wird dann angezeigt, wenn Sie das Protokoll für den
Versand vorbereitet und verschickt haben.
Geben Sie bitte den Ort der Scheckausgabe an. Die Beratung ist jetzt
abgeschlossen, Scheck und Protokoll können nun versendet werden.
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5 Protokoll versenden
Nach der Erstellung eines Protokolls müssen Sie dieses zum Abschluss zusammen
mit dem zugehörigen Beratungsscheck versenden, indem Sie in der Menüleiste auf
das Versandsymbol in Form eines Briefumschlages klicken.
Wenn Sie die Bearbeitung abschließen wollen, wird überprüft, ob das Formular
korrekt ausgefüllt wurde. Ist das Formular noch nicht korrekt oder vollständig
ausgefüllt worden, erscheinen entsprechende Fehlermeldungen. Hier ein Beispiel für
den Klick auf Versand bei einem neuen Formular:
Um die Fehler zu korrigieren klicken Sie einfach auf den kleinen roten Pfeil ( )
neben dem Fehler und die Eingabe springt automatisch in das Feld, in dem der
Fehler auftrat.
Ebenso erscheint eine Sicherheitsabfrage, sowohl bei korrekt ausgefülltem Formular,
als auch bei fehlerhaften, ob die Bearbeitung wirklich abgeschlossen werden soll.
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Wenn Sie hier die Schaltfläche JA betätigen, wird die Bearbeitung abgeschlossen,
wenn keine Fehler mehr vorliegen, ansonsten erscheint eine Meldung, die Sie darauf
hinweist, dass die Aktion aufgrund von fehlerhaften Eingaben nicht ausgeführt
werden konnte.
Abbildung 9: Meldung Versandvorgangsabbruch
Anschließend wird das Protokoll mit dem dazugehörigen Beratungsscheck versandt.
Vor diesem Versenden können keine gültigen Beratungsschecks ausgegeben
werden.
Nach dem Versenden ist das Protokoll gültig, es können ausgabefähige
Beratungsschecks gedruckt werden. Ein entsprechender Hinweis wird im
Eingabeformular angezeigt.
6.1 Hinweis im Beratungsprotokoll
Bitte beachten Sie, dass alle Eingabefelder nach dem Versenden schreibgeschützt
sind und nicht mehr verändert werden können.
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5.2 Versand aus einem Beratungsscheck heraus
Der Versand kann nur aus einem Beratungsprotokoll heraus vorgenommen werden.
Versuchen Sie, Protokoll und Schecks aus einem Beratungsscheck heraus zu
versenden, erscheint stattdessen eine Warnmeldung.
5.3 Wichtiger Hinweis zur Beratungsscheckausgabe
Erst nach dem Versenden können gültige Beratungsschecks ausgegeben werden.
Wurde das Protokoll mit den angehängten Schecks noch nicht an die Bezirks-
Regierung versendet und ist dementsprechend noch ohne Prüfnummer, so wird beim
Ausdruck eine entsprechende Kennzeichnung („Testausdruck“) mit ausgedruckt.
Abbildung 10: Beratungsscheck "Testausdruck"
Beratungsscheck Onlineverfahren (Version 1.2)
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5.4 Versandt von Protokollen mit Förderausschluss
Sollte eine oder mehrere Angabe/n zu einem Förderausschluss führen:
Abbildung 11: Förderausschluss Ausrufezeichen
Abbildung 12: Förderausschluss Hinweis
So kann die Beratung trotz allem versendet werden. Beim Versand eines Protokolls
mit Förderausschluss, müssen jedoch nur die Daten zum beratenen Unternehmen
(Seite 1, Punkte II.3-II.12) und der Ort der Beratung (Seite 5) ausgefüllt werden.
Wenn Sie alles ausgefüllt haben, klicken Sie auf die Versandschaltfläche , um die
Beratung zu versenden. Es erscheint zunächst der Hinweis, dass Sie im Begriff sind
eine Beratung mit Förderausschluss zu versenden.
Bestätigen Sie diese mit „JA“, so erfolgt die Prüfung, ob alle erforderlichen Felder
korrekt ausgefüllt worden sind. Entspricht alles den Vorgaben, so wird die Beratung
versendet und sie erhalten die Bestätigungsmeldung oberhalb des Formulars.
Sie können nun die Beratungsbestätigung ausdrucken, die das beratene
Unternehmen nutzen kann, um bei der zuständigen Bezirksregierung eine
Sondergenehmigung zu beantragen.
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6 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Potential-Beratung
Wenn Sie die Beratung erfolgreich abgeschlossen und versendet haben, können Sie
damit fortfahren, den Antrag zum Beratungsscheck auszudrucken.
Der Ausdruck gliedert sich in folgende Teile:
Seiten 1-5: Beratungsprotokoll
Seite 6: Beratungsscheck
Seite 7-16: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Potentialberatung
Seite 20-24: Merkblatt zu den „de-Minimis“ Beihilfen
Seite 25: (falls vorhanden) Ergänzungsprotokoll
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Potentialberatung sollte vom
beratenen Unternehmen gründlich gelesen, um fehlende Angaben ergänzt und
unterschrieben werden. Nach der Potentialberatung sollen Antrag, Beratungs-
Protokoll und Beratungsscheck unterschrieben und auf dem Postweg an die
zuständige Bezirksregierung übermittelt werden.
7 Ergänzungsprotokoll
Das Ergänzungsprotokoll wird genutzt, um Änderungen gegenüber der
ursprünglichen Beratung kenntlich zu machen. Hier kann zurzeit nur das
Beratungsunternehmen geändert werden.
Zum Anlegen eines Ergänzungsprotokolls rufen Sie bitte das Beratungsprotokoll der
entsprechenden Beratung auf, wählen Sie den Beratungsscheck aus und klicken
Sie bitte im Navigationsbaum auf die Zeile Ergänzungsprotokoll, vor dieser Zeile ist
ein leeres Blatt abgebildet.
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Daraufhin öffnet sich ein neues Ergänzungsprotokoll in dem bereits die Daten der
ursprünglichen Beratung eingetragen wurden.
Hinweis: Wenn Sie das Ergänzungsprotokoll erstellen bevor das Beratungsprotokoll
und der Scheck versendet wurden, ist das Ergänzungsprotokoll schreibgeschützt.
Abbildung 14: Neues Ergänzungsprotokoll
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Wenn Sie das Beratungsunternehmen ändern wollen, so müssen Sie zunächst
angeben, bis wann das alte Beratungsunternehmen gültig ist.
Danach geben Sie bitte die Anschrift des neuen Beratungsunternehmens ein: Name
des Unternehmens, Straße, Postleitzahl, Ort, ggf. Land und Betriebsnummer ein.
Zum Schluss geben Sie bitte noch an, ab wann das neue Beratungsunternehmen
gültig ist.
Nachdem Sie das Ergänzungsprotokoll vollständig ausgefüllt haben, müssen Sie es
noch elektronisch versenden, indem Sie in der Menüleiste auf das Signatursymbol in
Form eines Briefumschlages klicken.
Der Rest des Vorgangs entspricht genau dem Versand des Beratungsprotokolls.
Sie werden gefragt, ob Sie das Ergänzungsprotokoll wirklich versenden wollen.
Nachdem Sie den Vorgang bestätigt haben, wird das Ergänzungsprotokoll ebenfalls
schreibgeschützt und der Status wechselt in „Ergänzung versendet“.