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Beratungsscheck - esf.nrw.de · PDF fileTooltip zu 1): „*Hinweis: Hat das Unternehmen...

Date post: 05-Mar-2018
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27
Beratungsscheck Onlineverfahren Anleitung Version 1.2 Proximity Technology GmbH Stand: 14. Juni 2016
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Beratungsscheck

Onlineverfahren

Anleitung

Version 1.2

Proximity Technology GmbH

Stand: 14. Juni 2016

0 Gliederung

0 Gliederung 2

1 Einleitung 3

1.1 Hinweise zur Typographie 3

2 Kurzanleitung zur Unterstützung während der Beratung 4

2.1 Anmeldung 4

2.2 Beratung zur Potentialberatung 4

2.3 Beratungsschecks ausfüllen 7

2.4 Ergänzungsprotokoll bei Wechsel des Beratungsunternehmens 8

2.5 Versand des Beratungsprotokolls und der Beratungsschecks 8

2.6 Ausdruck der Beratungsschecks 8

3 Anmeldung an der Applikation 10

3.1 Kurze Erläuterungen zum Formularsatz 11

4 Beratung zur Potentialberatung 13

4.1 Beratungsprotokoll der Beratung zur Potentialberatung 14

4.2 Angaben die zum Förderausschluss führen 17

4.3 Beratungsschecks bei der Beratung zur Potentialberatung 18

5 Protokoll versenden 20

6.1 Hinweis im Beratungsprotokoll 21

5.2 Versand aus einem Beratungsscheck heraus 22

5.3 Wichtiger Hinweis zur Beratungsscheckausgabe 22

5.4 Versandt von Protokollen mit Förderausschluss 23

6 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Potential-Beratung 25

7 Ergänzungsprotokoll 25

1 Einleitung

Die folgende Anleitung bezieht sich auf das durch den Webserver www.esf.nrw.de

bereitgestellte Onlineverfahren Potentialberatung für die Beratungsscheckvergabe.

Mit diesem Verfahren werden die für die Ausgabe von Beratungsschecks

notwendigen Beratungsprotokolle erfasst und die entsprechenden Beratungsschecks

erzeugt.

Die Anleitung gliedert sich in zwei Teile, in eine stichwortartige Kurzanleitung, die

vorwiegend für Sachbearbeiter als Unterstützung bei der Beratung gedacht ist, und in

eine ausführliche Anleitung, die sowohl für Sachbearbeiter als auch für

Administratoren zur gründlichen Einarbeitung gedacht ist.

1.1 Hinweise zur Typographie

Innerhalb der vorliegenden Anleitung werden verschiedene Schreibweisen benutzt,

um Bedeutungen unterscheiden zu können.

Menüpunkt oder Verknüpfung

Durch den Fettdruck werden Menüpunkte oder Verknüpfungen innerhalb der

Beratungsscheckapplikation gekennzeichnet.

Kapitelüberschriften

Durch die Kursivstellung werden Kapitelüberschriften in dieser Anleitung

hervorgehoben.

In dieser Anleitung werden für Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter aus

Gründen der besseren Lesbarkeit die Form Sachbearbeiter und für

Administratorinnen und Administratoren die Form Administrator benutzt.

Beratungsscheck Onlineverfahren (Version 1.2)

Kurzanleitung Seite 4 / 27

2 Kurzanleitung zur Unterstützung während der Beratung

2.1 Anmeldung

Anmeldung erfolgt über:

https://www.esf.nrw.de/bildungsscheck/authenticate.do

Anmeldung mit Benutzerkennung und Passwort, dabei auf Groß- und

Kleinschreibung achten

2.2 Beratung zur Potentialberatung

Auswählen ob das beratene Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren eine

Förderung für Potentialberatung erhalten bzw. einen Antrag auf Förderung

gestellt hat.

Falls es eine Potentialberatung im Rahmen des Beratungsscheckverfahrens in

den vergangenen 3 Jahren gab, den erscheinenden Abschnitt „A“ ausfüllen:

Wählen Sie eine Beratung am Feld für die letzte Beratungsschecknummer

aus, hierdurch werden automatisch die letzte Beratungsschecknummer, die

Anzahl der Beratungstage und sämtliche Daten zum Unternehmen vor

ausgefüllt.

„*Hinweis: Hat das Unternehmen zwar einen Beratungsscheck erhalten, aber

die Potentialberatung nicht genutzt, d.h. keine Beratungstage abgerechnet, so

ist ebenfalls „JA“ anzukreuzen und unter 2.2) Anzahl abgerechneter

Beratungstage „0“ einzutragen. Faktisch liegt hiermit eine Folgeberatung vor

und ein weiterer Beratungsschritt ist danach nicht mehr möglich. "

Bei Neuberatungen: Anschrift des Unternehmens eingeben mit: Name,

Rechtsform, Betriebsnummer, Bestätigung der Betriebsnummer, Straße,

Hausnummer, PLZ und Ort.

Name, Telefonnummer Telefaxnummer und Email-Adresse des/der Auskunft

erteilenden des Unternehmens eingeben.

Name des / der Vertretungsberechtigten eingeben.

Seite 2: Kontoinformationen des Unternehmens eingeben mit: Bezeichnung

des Kreditinstituts, Kontoinhaber, Kontonummer, Bankleitzahl und evtl.

vorhandener Buchungsstelle / AZ.

Kennziffer des Wirtschaftszweiges aus Auswahlliste wählen.

Beratungsscheck Onlineverfahren (Version 1.2)

Kurzanleitung Seite 5 / 27

Kammerzugehörigkeit auswählen.

Angeben, ob das Unternehmen schon länger als 2 Jahre besteht.

Auswählen, ob das beratene Unternehmen seinen Sitz und seine Arbeitsstätte

in NRW hat.

Angeben, dass das Unternehmen nicht ausschließlich geringfügig

Beschäftigte und / oder Auszubildende beschäftigt.

Anzahl aller Beschäftigten, sowie der männlichen und weiblichen

Beschäftigten angeben. Anzahl der Beschäftigten insgesamt muss mindstens

10 und weniger als 250 betragen, andere Beschäftigtenzahlen führen zum

Förderausschluss.

Auswählen, ob das Unternehmen eine Interessenvertretung hat und falls ja, ob

deren Zustimmung vorliegt.

Auswählen, ob das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Seite 3: Beratungsschwerpunkt(e) wählen

Anzahl der Beratungstage und die Kosten pro Beratungstag eingeben.

(Daraus werden dann die Gesamtkosten und die maximale Förderhöhe

berechnet).

Anschrift des Beratungsunternehmens eingeben: Name des Unternehmens,

Straße / Hausnummer, Postleitzahl, Ort, evtl. Land und ggf. Betriebsnummer.

Geschäftsführer des Unternehmens, sowie Durchwahl, ggf. Telefax und Email-

Adresse eingeben.

Datum des Angebots eingeben.

Seite 5: Auswählen, ob die Beratungsstelle die Förderung der Potential-

Beratung befürwortet oder nicht

Ort der Beratung eingeben.

Beachten Sie bitte, dass einige der Angaben zu einem Förderausschluss führen

können. Sobald ein rotes Ausrufezeichen links neben einer der Angaben erscheint

oder oberhalb des Formulars ein entsprechender Hinweis steht, führt die Angabe zu

einem Förderausschluss.

Beratungsscheck Onlineverfahren (Version 1.2)

Kurzanleitung Seite 6 / 27

Abbildung 1: Förderausschluss Ausrufezeichen

Abbildung 2: Förderausschluss Hinweis

Wenn dies geschieht, müssen nur noch die Angaben zum beratenen Unternehmen

(Seite 1) und der Ort der Beratung (Seite 5) ausgefüllt werden, alle anderen Angaben

sind freiwillig. Die Scheckvergabe ist nun gesperrt. Versenden Sie den Antrag wie

gewohnt. Der Druck eines Förderausschlusses enthält den Hinweis darauf, dass die

Beratung zu keiner Scheckvergabe führte und kann vom beratenen Unternehmen für

eine Sondergenehmigung an die zuständige Bezirksregierung versendet werden.

Beratungsscheck Onlineverfahren (Version 1.2)

Kurzanleitung Seite 7 / 27

2.3 Beratungsschecks ausfüllen

Wichtiger Hinweis: Beratungsschecks zur Potentialberatung können auch dann

ausgefüllt werden, wenn das Beratungsprotokoll noch nicht vollständig ausgefüllt

wurde. Der Beratungsscheck und das Protokoll können auch dann ausgedruckt

werden, wenn das Beratungsprotokoll noch nicht versendet wurde. Solange das

Beratungsprotokoll noch nicht versendet wurde, erscheint jedoch „Testausdruck“ auf

dem Ausdruck des Beratungsschecks, um diesen als ungültig zu kennzeichnen.

Abbildung 3: Beratungsscheck "Testausdruck"

Die Daten im Beratungsscheck werden aus dem Beratungsprotokoll entnommen und

die zuständige Bezirksregierung automatisch zugeordnet. Im Beratungsscheck muss

nur der Ort der Beratung bzw. der Scheckerstellung angegeben werden.

Beratungsscheck Onlineverfahren (Version 1.2)

Kurzanleitung Seite 8 / 27

2.4 Ergänzungsprotokoll bei Wechsel des Beratungsunternehmens

Nach der Erfassung und Speicherung des Beratungsschecks können Sie ein

Ergänzungsprotokoll erstellen, durch Anklicken der Option Ergänzungsprotokoll im

Navigationsbaum (Option ist nur aus dem Beratungsscheck heraus verfügbar). Diese

Option sollte nur bei versendeten Beratungsprotokollen verwendet werden, da das

Ergänzungsprotokoll verwendet wird, um Änderungen gegenüber der ursprünglichen

Beratung kenntlich zu machen.

Bei nicht-versendeten Protokollen ist das Ergänzungsprotokoll schreibgeschützt und

wird erst nach dem Versand beschreibbar.

2.5 Versand des Beratungsprotokolls und der Beratungsschecks

Nach der vollständigen Erfassung können Sie das Beratungsprotokoll und den

dazugehörigen Beratungsscheck durch Anklicken des Versendesymbols in der

Menüleiste versenden. Dieser Versand funktioniert nicht aus dem Beratungsscheck

heraus, in diesem Falle wird eine entsprechende Warnung ausgegeben (siehe

Versand aus einem Beratungsscheck heraus).

2.6 Ausdruck der Beratungsschecks

Druckfunktion aufrufen, bei nicht versendeten Beratungen erscheint

"Testausdruck" schräggedruckt über dem Beratungsscheck (siehe auch

Wichtiger Hinweis unter „Beratungsschecks ausfüllen“).

Beachten Sie bitte, dass nach Aufruf der Druckfunktion zunächst im

Navigationsbaum die Druckauswahl mit eigener Druckschaltfläche erscheint.

Beratungsscheck Onlineverfahren (Version 1.2)

Kurzanleitung Seite 9 / 27

Wählen Sie hier aus, ob Sie Beratungsprotokoll und/oder Beratungsscheck

ausdrucken möchten. Der Antrag auf Potentialberatung, sowie sämtliche Anlagen

zum Antrag gehören zum Druckprozess des Beratungsschecks und können erst

nach Erstellung der PDF separat ausgedruckt werden, durch Auswahl der

gewünschten Seiten in Ihrer Druckersteuerung.

Beratungsscheck Onlineverfahren (Version 1.2)

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3 Anmeldung an der Applikation

Um sich am Onlineverfahren für Beratungsschecks anzumelden, geben Sie bitte im

Anmeldebildschirm Ihre Benutzerkennung und Ihr Passwort ein. Achten Sie bitte auf

Groß- und Kleinschreibung.

Nach der Anmeldung gelangen Sie zur Eingangsseite der Applikation. Hier können

Sie ein neues Protokoll zur Potentialberatung anlegen, ebenso finden Sie hier auch

verschiedene Dokumente zum Download und Informationsseiten.

Abbildung 4: Startseite Beratungsscheck (vorläufige Startseite)

Beratungsscheck Onlineverfahren (Version 1.2)

Seite 11 / 27

Alle notwendigen Formulare finden Sie im Ordner Beratungsscheck.

Um eine Beratung zu erfassen, wählen Sie bitte Beratungsprotokoll zur

Potentialberatung. Sie werden dann auf die Übersichtsseite geleitet, auf der die von

Ihnen bereits erstellten Beratungen aufgelistet sind. Sie können aus dieser Übersicht

heraus eine neue Beratung erfassen oder eine bereits erstellte Beratung aufrufen.

Achten Sie bitte darauf, dass nicht alle Beratungen auf einer Seite dargestellt

werden, sondern bei fortschreitender Anzahl der Beratungen mehrere

Übersichtsseiten angelegt werden. Auf jeder dieser Seiten werden zehn Beratungen

in zeitlicher Reihenfolge aufgelistet, die neueste Beratung steht an erster Stelle.

3.1 Kurze Erläuterungen zum Formularsatz

Beim Onlineverfahren für Beratungsschecks werden jeweils ein Formular für eine

Beratung und Formulare für Beratungsschecks zusammen eingesetzt. Diese

Formulare werden in einem so genannten Formularsatz zusammengefasst. Der

Formularsatz wird durch einen Navigationsbaum links neben den einzelnen

Formularen repräsentiert. Beachten Sie bitte, dass die Option zum Anlegen eines

Ergänzungsprotokolls erst sichtbar wird, wenn der Beratungsscheck erstellt und

ausgewählt wurde.

Abbildung 5: Formularkatalog "Beratungsscheck"

Beratungsscheck Onlineverfahren (Version 1.2)

Seite 12 / 27

Innerhalb des Formularsatzes kann im Navigationsbaum zwischen den einzelnen

Formularen gewechselt werden, indem Sie auf den Namen des gewünschten

Formulars klicken.

Mit Hilfe des Navigationsbaums können Sie auch zu einem Protokoll

Beratungsschecks oder eine Scheckübersicht hinzufügen oder löschen, indem Sie im

Navigationsbaum entweder auf die Zeile neben dem Zeichen zum Hinzufügen

oder auf die Zeile neben dem Zeichen zum Löschen klicken. Wenn Sie auf die

Zeile neben dem Zeichen klicken, wird ein neues Formular angelegt und geöffnet,

allerdings noch nicht abgespeichert. Bitte beachten Sie, dass Sie nur einen

Beratungsscheck und nur ein Ergänzungsprotokoll erstellen können. Ist bereits ein

Beratungsscheck oder ein Ergänzungsprotokoll angelegt, so wird die Möglichkeit zur

Erstellung eines weiteren Beratungsschecks oder eines weiteren

Ergänzungsprotokolls nicht angezeigt.

Möchten Sie einen Beratungsscheck oder ein Ergänzungsprotokoll löschen,

unabhängig davon, ob der Formularinhalt bereits gespeichert wurde oder nicht, so

klicken Sie bitte auf die Zeile neben zum Löschen des Formulars. Um eine

versehentliche Löschung auszuschließen, müssen Sie das Löschen noch einmal

bestätigen.

Abbildung 6: Hinweis Löschen eines Formulars

Beratungsscheck Onlineverfahren (Version 1.2)

Seite 13 / 27

4 Beratung zur Potentialberatung

In der Übersicht über die Beratungen werden Erstellungsdatum, Protokollnummer,

Name des Unternehmens, Betriebsnummer, Postleitzahl, Ort und der Status der

Beratung aufgelistet. Sie können aus der Übersicht die gewünschte Beratung

aufrufen, indem Sie einfach in die entsprechende Zeile klicken. Wollen Sie eine neue

Beratung erstellen, klicken Sie bitte auf das Symbol in Form eines Formulars mit

Plussymbol .

Abbildung 7: Übersicht über die Beratungen

Beratungsscheck Onlineverfahren (Version 1.2)

Seite 14 / 27

4.1 Beratungsprotokoll der Beratung zur Potentialberatung

Nach dem Klick auf das Symbol zur Erstellung einer neuen Beratung wird ein neues,

leeres Beratungsprotokoll geöffnet.

Die Beratungsstelle und das Geschäftszeichen des zugeordneten

Zuwendungsempfängers werden anhand Ihrer Benutzerkennung ermittelt und

eingetragen. Diese Eintragungen können Sie nicht ändern, sie sind Ihrer

Benutzerkennung fest zugeordnet.

Die Nummer des Beratungsprotokolls wird ebenfalls ermittelt und kann von Ihnen

nicht geändert werden.

Beratungsscheck Onlineverfahren (Version 1.2)

Seite 15 / 27

Zunächst wählen Sie bitte aus, ob das beratene Unternehmen in den

vorangegangenen drei Jahren bereits eine Potentialberatung im Rahmen des

Beratungsscheckverfahrens erhalten hat.

Folgeberatung: Wenn das beratene Unternehmen genau eine Potentialberatung im

Rahmen des Beratungsscheckverfahrens in den vorangegangenen drei Jahren

erhalten hat, taucht direkt unter der Abfrage ein neuer Block mit der Überschrift „A.

Daten zur Folgeberatung“ auf. Diesen müssen Sie nun ausfüllen, bevor Sie mit der

Beratung fortfahren können. Beginnen Sie mit der Auswahl, des Beratungsprotokolls

der letzten Beratung des Unternehmens aus den versendeten Protokollen der

Beratungsstelle.

Nachdem Sie das Beratungsprotokoll der letzten Beratung ausgewählt haben,

werden automatisch alle Angaben zum beratenen Unternehmen auf den Seiten 1

und 2 bis auf die Bestätigung der Betriebsnummer ausgefüllt. Zur Überprüfung

müssen Sie lediglich noch einmal die Betriebsnummer des beratenen Unternehmens

bestätigen. Ebenfalls wird anhand des Datums der letzten Beratung überprüft, ob der

Zeitraum von maximal 36 Monaten eingehalten wurde. Sollte die Erstberatung des

beratenen Unternehmens länger als 36 Monate zurückliegen, oder keine passende

Schecknummer gefunden werden, so erscheint links neben der Schecknummer der

vorangegangenen Beratung ein rotes Ausrufezeichen und im Kopf des Formulars die

Erläuterung, dass die Angaben zu einem Förderausschluss führen und nur noch die

Angaben zum beratenen Unternehmen und zum Beratungsort erforderlich sind. Im

Fall, dass die Erstberatung länger als 36 Monate zurück liegt, also gar keine

Folgeberatung vorliegt, ist eine neue Beratung anzulegen, d.h. die Angabe unter 1.1)

auf „Nein“ zu ändern.

Tooltip zu 1):

„*Hinweis: Hat das Unternehmen zwar einen Beratungsscheck erhalten, aber

die Potentialberatung nicht genutzt, d.h. keine Beratungstage abgerechnet, so

ist ebenfalls „JA“ anzukreuzen und unter 2.2) Anzahl abgerechneter

Beratungstage „0“ einzutragen. Faktisch liegt hiermit eine Folgeberatung vor

und ein weiterer Beratungsschritt ist danach nicht mehr möglich.“

Erstberatung: Wenn dies die erste Beratung des beratenen Unternehmens im

Rahmen des Beratungsscheckverfahrens seit min. drei Jahren ist, müssen Sie die

Daten zum beratenen Unternehmen auf dieser und der folgenden Seite eintragen.

Tragen Sie bitte den Namen, die Betriebsnummer, die Bestätigung der

Betriebsnummer, die Straße und die Postleitzahl des beratenen Unternehmens ein.

Die Rechtsform und den Ort des beratenen Unternehmens wählen Sie bitte aus der

Auswahlliste hinter dem jeweiligen Feld aus. Danach tragen Sie bitte den Namen der

Auskunft erteilenden Person, dessen Telefon- und ggf. Faxnummer, sowie Email-

Beratungsscheck Onlineverfahren (Version 1.2)

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Adresse und Vertretungsberechtigten ein. Wechseln Sie dann auf die Seite zwei über

die Schaltfläche im unteren Teil des Formulars, oder über die Seitensymbole aus der

Werkzeugleiste oberhalb des Formulars ( oder ).

Seite 2: Geben Sie hier bitte die Kontodaten des beratenen Unternehmens ein, die

Bezeichnung des Kreditinstituts, den Kontoinhaber, die Kontonummer, die

Bankleitzahl und ggf. das AZ bzw. die Buchungsstelle.

Als Nächstes wählen Sie bitte die Kennziffer des Wirtschaftszweiges des beratenen

Unternehmens aus. Geben Sie dann an, zu welcher Handelskammer das beratene

Unternehmen gehört, indem Sie einen Haken in die Kästchen neben den Kammern

per Klick einfügen (Mehrfachauswahl möglich).

Geben Sie danach bitte an, ob das Unternehmen seit mehr als zwei Jahren besteht.

Falls nicht, führt dies zum Förderausschluss.

Bestätigen Sie danach bitte dass Sitz und Arbeitsstätte des Unternehmens sich in

NRW befindet, andernfalls führt dies zum Förderausschluss.

Hiernach bestätigen Sie bitte dass das Unternehmen nicht ausschließlich geringfügig

Beschäftigte und/oder Auszubildende beschäftigt, sonst führt dies zum

Förderausschluss.

Füllen Sie nach dem Sie die drei vorangegangenen Erklärungen bestätigt haben,

bitte die Felder für die Gesamtzahl der Beschäftigten, die Anzahl der männlichen-

und die Anzahl der weiblichen Beschäftigten aus. Anzahl der Beschäftigten

insgesamt muss mindestens 10 und weniger als 250 betragen, andere

Beschäftigtenzahlen führen zum Förderausschluss.

Geben Sie dann bitte an, ob das beratene Unternehmen über eine

Interessenvertretung verfügt und falls ja, ob deren Zustimmung vorliegt. Liegt keine

Zustimmung vor, führt dies zum Förderausschluss.

Bevor Sie die Seite wechseln, geben Sie bitte noch an, ob das beratene

Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Falls ja, werden die Beträge auf

der folgenden Seite in Netto angegeben, sonst Brutto.

Wechseln Sie dann auf die Seite drei über die Schaltfläche im unteren Teil des

Formulars, oder über die Seitensymbole aus der Werkzeugleiste oberhalb des

Formulars ( oder ).

Seite 3: Auf Seite drei werden Angaben zur Beratung und zum Beratungs-

Unternehmen gemacht. Diese sind sowohl bei der Erst-, als auch bei der

Folgeberatung zu tätigen.

Beginnen Sie damit, die Beratungsschwerpunkte auszuwählen. Danach geben Sie

bitte die Anzahl der Beratungstage und die Kosten pro Beratungstag ein (achten Sie

auf den Hinweis neben dem Feld, ob Brutto- oder Nettobetrag eingegeben werden

Beratungsscheck Onlineverfahren (Version 1.2)

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soll). Hieraus werden dann automatisch die Gesamtkosten, sowie die mögliche

Höchstförderung ermittelt.

In dem Abschnitt Daten zum Beratungsunternehmen, füllen Sie bitte zunächst die

Allgemeinen Daten zum Beratungsunternehmen aus: Name des

Beratungsunternehmens, Straße, Postleitzahl, Ort, sowie ggf. Land und

Betriebsnummer.

Danach geben Sie bitte den Geschäftsführer, dessen Durchwahl, evtl. vorhandene

Telefaxnummer, sowie die E-Mail-Adresse ein.

Als letzten Eintrag dieser Seite, geben Sie bitte noch das Datum des Angebots ein.

Wechseln Sie dann zur Seite fünf, wie zuvor beschrieben.

Seite 4 und 5: Auf den Seiten vier und fünf befinden sich Erklärungen, die das zu

beratene Unternehmen auf dem Ausdruck des Beratungsprotokolls durch die

Unterschrift des Unternehmensvertreters bestätigt. Geben Sie bitte noch an, ob die

Beratungsstelle der Förderung der Potentialberatung zustimmt und zum Schluss den

Ort der Beratung.

Damit ist die Bearbeitung des Beratungsprotokolls abgeschlossen.

Sie können jederzeit zwischen den Seiten wechseln und noch so lange Korrekturen

vornehmen, bis Sie das Beratungsprotokoll samt Beratungsscheck verschickt haben.

4.2 Angaben die zum Förderausschluss führen

A.2.1) Wenn Protokollnummer leer oder Protokoll älter als 36 Monate.

A 2.2) Bereits 10 Beratungstage abgerechnet.

II.19) Wenn „Nein“ ausgewählt wird.

II.20) Wenn „Nein“ ausgewählt wird.

II.21) Wenn „Nein“ ausgewählt wird.

II.22) Wenn die Gesamtzahl der Beschäftigten über 250 liegt.

II.23) Wenn bei Zustimmung „Nein“ ausgewählt wird.

42) Wenn bei Zustimmung „Nein“ ausgewählt wird.

Es wird empfohlen, diese Punkte als erstes zu prüfen.

Beratungsscheck Onlineverfahren (Version 1.2)

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4.3 Beratungsschecks bei der Beratung zur Potentialberatung

Um zu einem Beratungsprotokoll einen entsprechenden Beratungsscheck zu

erzeugen, klicken Sie bitte aus dem Beratungsprotokoll heraus im Navigationsbaum

auf die Zeile Beratungsscheck, vor dieser Zeile ist ein leeres Blatt abgebildet.

Beratungsscheck Onlineverfahren (Version 1.2)

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Bei jeder Beratung kann nur ein Beratungsscheck erzeugt werden, der fest dem im

Beratungsprotokoll eingetragenen Unternehmen zugeordnet wird. Die

entsprechenden Angaben zum Beratungsscheckempfänger werden aus dem

Beratungsprotokoll übernommen und in den Scheck eingefügt. Diese Angaben

können im Scheck nicht verändert werden.

Nach dem Klick auf Beratungsscheck zur Erstellung eines neuen

Beratungsschecks, wird ein neuer Beratungsscheck geöffnet, der bereits alle nötigen

Angaben enthält. Dabei werden Angaben zum beratenen Unternehmen, zum

Beratungsunternehmen und zur Beratung aus dem Beratungsprotokoll übernommen,

während die Angaben zur zuständigen Bezirksregierung aus einer Tabelle mit den

Bezirksregierungen anhand des Ortes nachgeschlagen werden.

Abbildung 8: Neuer Beratungsscheck mit den Angaben aus dem Beratungsprotokoll

Alle Angaben bis auf den Ort der Scheckausgabe werden übernommen oder

automatisch erzeugt und lassen sich nicht im Scheck bearbeiten.

Die Schecknummer wird automatisch vom System erzeugt, Sie können diese nicht

ändern. Eine Prüfnummer wird dann angezeigt, wenn Sie das Protokoll für den

Versand vorbereitet und verschickt haben.

Geben Sie bitte den Ort der Scheckausgabe an. Die Beratung ist jetzt

abgeschlossen, Scheck und Protokoll können nun versendet werden.

Beratungsscheck Onlineverfahren (Version 1.2)

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5 Protokoll versenden

Nach der Erstellung eines Protokolls müssen Sie dieses zum Abschluss zusammen

mit dem zugehörigen Beratungsscheck versenden, indem Sie in der Menüleiste auf

das Versandsymbol in Form eines Briefumschlages klicken.

Wenn Sie die Bearbeitung abschließen wollen, wird überprüft, ob das Formular

korrekt ausgefüllt wurde. Ist das Formular noch nicht korrekt oder vollständig

ausgefüllt worden, erscheinen entsprechende Fehlermeldungen. Hier ein Beispiel für

den Klick auf Versand bei einem neuen Formular:

Um die Fehler zu korrigieren klicken Sie einfach auf den kleinen roten Pfeil ( )

neben dem Fehler und die Eingabe springt automatisch in das Feld, in dem der

Fehler auftrat.

Ebenso erscheint eine Sicherheitsabfrage, sowohl bei korrekt ausgefülltem Formular,

als auch bei fehlerhaften, ob die Bearbeitung wirklich abgeschlossen werden soll.

Beratungsscheck Onlineverfahren (Version 1.2)

Seite 21 / 27

Wenn Sie hier die Schaltfläche JA betätigen, wird die Bearbeitung abgeschlossen,

wenn keine Fehler mehr vorliegen, ansonsten erscheint eine Meldung, die Sie darauf

hinweist, dass die Aktion aufgrund von fehlerhaften Eingaben nicht ausgeführt

werden konnte.

Abbildung 9: Meldung Versandvorgangsabbruch

Anschließend wird das Protokoll mit dem dazugehörigen Beratungsscheck versandt.

Vor diesem Versenden können keine gültigen Beratungsschecks ausgegeben

werden.

Nach dem Versenden ist das Protokoll gültig, es können ausgabefähige

Beratungsschecks gedruckt werden. Ein entsprechender Hinweis wird im

Eingabeformular angezeigt.

6.1 Hinweis im Beratungsprotokoll

Bitte beachten Sie, dass alle Eingabefelder nach dem Versenden schreibgeschützt

sind und nicht mehr verändert werden können.

Beratungsscheck Onlineverfahren (Version 1.2)

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5.2 Versand aus einem Beratungsscheck heraus

Der Versand kann nur aus einem Beratungsprotokoll heraus vorgenommen werden.

Versuchen Sie, Protokoll und Schecks aus einem Beratungsscheck heraus zu

versenden, erscheint stattdessen eine Warnmeldung.

5.3 Wichtiger Hinweis zur Beratungsscheckausgabe

Erst nach dem Versenden können gültige Beratungsschecks ausgegeben werden.

Wurde das Protokoll mit den angehängten Schecks noch nicht an die Bezirks-

Regierung versendet und ist dementsprechend noch ohne Prüfnummer, so wird beim

Ausdruck eine entsprechende Kennzeichnung („Testausdruck“) mit ausgedruckt.

Abbildung 10: Beratungsscheck "Testausdruck"

Beratungsscheck Onlineverfahren (Version 1.2)

Seite 23 / 27

5.4 Versandt von Protokollen mit Förderausschluss

Sollte eine oder mehrere Angabe/n zu einem Förderausschluss führen:

Abbildung 11: Förderausschluss Ausrufezeichen

Abbildung 12: Förderausschluss Hinweis

So kann die Beratung trotz allem versendet werden. Beim Versand eines Protokolls

mit Förderausschluss, müssen jedoch nur die Daten zum beratenen Unternehmen

(Seite 1, Punkte II.3-II.12) und der Ort der Beratung (Seite 5) ausgefüllt werden.

Wenn Sie alles ausgefüllt haben, klicken Sie auf die Versandschaltfläche , um die

Beratung zu versenden. Es erscheint zunächst der Hinweis, dass Sie im Begriff sind

eine Beratung mit Förderausschluss zu versenden.

Bestätigen Sie diese mit „JA“, so erfolgt die Prüfung, ob alle erforderlichen Felder

korrekt ausgefüllt worden sind. Entspricht alles den Vorgaben, so wird die Beratung

versendet und sie erhalten die Bestätigungsmeldung oberhalb des Formulars.

Sie können nun die Beratungsbestätigung ausdrucken, die das beratene

Unternehmen nutzen kann, um bei der zuständigen Bezirksregierung eine

Sondergenehmigung zu beantragen.

Beratungsscheck Onlineverfahren (Version 1.2)

Seite 24 / 27

Abbildung 13: Beratungsbestätigung

Beratungsscheck Onlineverfahren (Version 1.2)

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6 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Potential-Beratung

Wenn Sie die Beratung erfolgreich abgeschlossen und versendet haben, können Sie

damit fortfahren, den Antrag zum Beratungsscheck auszudrucken.

Der Ausdruck gliedert sich in folgende Teile:

Seiten 1-5: Beratungsprotokoll

Seite 6: Beratungsscheck

Seite 7-16: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Potentialberatung

Seite 20-24: Merkblatt zu den „de-Minimis“ Beihilfen

Seite 25: (falls vorhanden) Ergänzungsprotokoll

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Potentialberatung sollte vom

beratenen Unternehmen gründlich gelesen, um fehlende Angaben ergänzt und

unterschrieben werden. Nach der Potentialberatung sollen Antrag, Beratungs-

Protokoll und Beratungsscheck unterschrieben und auf dem Postweg an die

zuständige Bezirksregierung übermittelt werden.

7 Ergänzungsprotokoll

Das Ergänzungsprotokoll wird genutzt, um Änderungen gegenüber der

ursprünglichen Beratung kenntlich zu machen. Hier kann zurzeit nur das

Beratungsunternehmen geändert werden.

Zum Anlegen eines Ergänzungsprotokolls rufen Sie bitte das Beratungsprotokoll der

entsprechenden Beratung auf, wählen Sie den Beratungsscheck aus und klicken

Sie bitte im Navigationsbaum auf die Zeile Ergänzungsprotokoll, vor dieser Zeile ist

ein leeres Blatt abgebildet.

Beratungsscheck Onlineverfahren (Version 1.2)

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Daraufhin öffnet sich ein neues Ergänzungsprotokoll in dem bereits die Daten der

ursprünglichen Beratung eingetragen wurden.

Hinweis: Wenn Sie das Ergänzungsprotokoll erstellen bevor das Beratungsprotokoll

und der Scheck versendet wurden, ist das Ergänzungsprotokoll schreibgeschützt.

Abbildung 14: Neues Ergänzungsprotokoll

Beratungsscheck Onlineverfahren (Version 1.2)

Seite 27 / 27

Wenn Sie das Beratungsunternehmen ändern wollen, so müssen Sie zunächst

angeben, bis wann das alte Beratungsunternehmen gültig ist.

Danach geben Sie bitte die Anschrift des neuen Beratungsunternehmens ein: Name

des Unternehmens, Straße, Postleitzahl, Ort, ggf. Land und Betriebsnummer ein.

Zum Schluss geben Sie bitte noch an, ab wann das neue Beratungsunternehmen

gültig ist.

Nachdem Sie das Ergänzungsprotokoll vollständig ausgefüllt haben, müssen Sie es

noch elektronisch versenden, indem Sie in der Menüleiste auf das Signatursymbol in

Form eines Briefumschlages klicken.

Der Rest des Vorgangs entspricht genau dem Versand des Beratungsprotokolls.

Sie werden gefragt, ob Sie das Ergänzungsprotokoll wirklich versenden wollen.

Nachdem Sie den Vorgang bestätigt haben, wird das Ergänzungsprotokoll ebenfalls

schreibgeschützt und der Status wechselt in „Ergänzung versendet“.


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