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Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1 - ITSG · 2 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version...

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Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0
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Benutzerhandbuchsv.net/comfort Version

17.1.0

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Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.02

© 2017 ITSG GmbH, Heusenstamm

Inhaltsverzeichnis

Kapitel 1 Vorwort 5

Kapitel 2 Einleitung 6............................................................................................................................. 71 Allgemeines

......................................................................................................................................................... 8Systemvoraussetzungen

......................................................................................................................................................... 9sv.net für Meldungen zur Sozialversicherung ......................................................................................................................................................... 10Sicherheit bei der Übertragung ......................................................................................................................................................... 11Umstieg von sv.net/classic auf sv.net/comfort

............................................................................................................................. 142 Neu in sv.net

......................................................................................................................................................... 15SV-Meldungen

............................................................................................................................. 163 Erste Schritte

......................................................................................................................................................... 17Installation

......................................................................................................................................................... 29Programmstart

......................................................................................................................................................... 30Anmeldeinformationen

......................................................................................................................................................... 32Registrierung

......................................................................................................................................................... 34Aktivierung des sv.net-Accounts

......................................................................................................................................................... 35Registrierungsdaten

Kapitel 3 Premium-Benutzer 36

Kapitel 4 Allgemeine Bedienfunktionen 37............................................................................................................................. 371 Menüleiste

......................................................................................................................................................... 38Informationen

......................................................................................................................................................... 41Formulare

......................................................................................................................................................... 43Einstellungen

......................................................................................................................................................... 47Verwaltung

......................................................................................................................................................... 47Premium

......................................................................................................................................................... 56Hilfe

............................................................................................................................. 592 breadcrumb

............................................................................................................................. 603 Symbolleiste

............................................................................................................................. 604 Allgemeine Felder und Funktionen

............................................................................................................................. 625 blockweise Navigation

............................................................................................................................. 636 Ausfüllhinweise

Kapitel 5 Meldung zur Sozialversicherungerstellen 63............................................................................................................................. 751 Knappschaftliche Besonderheiten

............................................................................................................................. 772 Seemännische Besonderheiten

............................................................................................................................. 783 Besonderheiten bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Kapitel 6 Beitragsnachweis 79

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3Inhalt

© 2017 ITSG GmbH, Heusenstamm

............................................................................................................................. 791 Beitragsnachweis (allgemein)

............................................................................................................................. 852 Beitragsnachweis Geringfügig Beschäftigte

Kapitel 7 Abfrage Versicherungsnummer 89

Kapitel 8 BerufsständischeVersorgungseinrichtungen (BV) 92............................................................................................................................. 921 SV-Meldung BV

............................................................................................................................. 952 Beitragserhebung BV

Kapitel 9 Betriebsdatenpflege 99

Kapitel 10 Erstattungsanträge nach demAAG 105............................................................................................................................. 1051 Erstattung bei Arbeitsunfähigkeit U1

............................................................................................................................. 1132 Erstattung bei Mutterschaft U2

......................................................................................................................................................... 114Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

......................................................................................................................................................... 120bei Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz

Kapitel 11 Arbeits- /Nebeneinkommensbescheinigung 126............................................................................................................................. 1271 Firma

............................................................................................................................. 1292 Person

............................................................................................................................. 1343 Beschäftigungsdaten / Arbeitszeit

............................................................................................................................. 1404 Kündigung / Entlassung

............................................................................................................................. 1455 Beschäftigungsdaten / Arbeitszeit EU

............................................................................................................................. 1496 Kündigung / Entlassung EU

............................................................................................................................. 1527 Nebeneinkommen

Kapitel 12 Entgeltbescheinigungen 155............................................................................................................................. 1571 Firma / Person

............................................................................................................................. 1642 Allgemein / Entgelt

............................................................................................................................. 1783 Zeiten / Sonstiges

............................................................................................................................. 1884 Mutterschaft

............................................................................................................................. 1995 Leistungen zur Teilhabe

............................................................................................................................. 2036 Zusatzdaten / Seeleute

Kapitel 13 UV-Lohnnachweis 204............................................................................................................................. 2051 Abfrage der Stammdaten

............................................................................................................................. 2082 UV-Lohnnachweis

Kapitel 14 Zahlstellen-Meldung 214

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Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.04

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............................................................................................................................. 2221 Meldevorgänge der Zahlstelle

............................................................................................................................. 2302 Meldevorgänge der Krankenkassen

Kapitel 15 Zusatzregistrierung 237

Index 239

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5Vorwort

© 2017 ITSG GmbH, Heusenstamm

1 VorwortCopyrightDie hier enthaltenen Angaben und Daten können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

Diese Informationen dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der ITSG GmbH weder ganz nochteilweise für irgendwelche Zwecke vervielfältigt oder übertragen werden, unabhängig davon, ob dieVervielfältigung oder Übertragung auf elektronischem, photooptischem oder mechanischem Wegegeschieht.

© ITSG GmbH 2017

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher undweiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl fürbeiderlei Geschlecht.

sv.net ist eine eingetragene deutsche Marke der ITSG GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weitere hiererwähnte Programmbezeichnungen können von anderen Unternehmen rechtlich geschützt sein.Andere aufgeführte Produkte oder Firmennamen sind möglicherweise Marken oder eingetrageneWarenzeichen ihrer jeweiligen Besitzer.

ITSG GmbHSeligenstädter Grund 1163150 Heusenstammwww.itsg.de

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6 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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2 Einleitung

Die Ausführungen (insbesondere die rechtlichen Informationen zu den einzelnen Feldern derErfassungsmasken) sind zum Zeitpunkt der Auslieferung dieser Version aktuell und dienen nur alsUnterstützung zum Ausfüllen der Erfassungsmasken. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dasskeine Garantie für die Richtigkeit der Ausführungen übernommen werden kann.

Benötigen Sie fachliche Unterstützung, z. B. beim Ausfüllen der elektronischen Formulare, beiallgemeinen Fragen zur Sozialversicherung etc. oder benötigen Sie technische Unterstützung, z.B. bei technischen Fehlermeldungen finden Sie die jeweils geeigneten Kontaktmöglichkeiten unterdem Karteireiter "Hilfe" > "Kontakt".

AllgemeinesNeu in sv.netErste Schritte

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7Einleitung

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2.1 Allgemeines

Systemvoraussetzungensv.net für Meldungen zur SozialversicherungSicherheit bei der Übertragung Premium-BenutzerUmstieg von sv.net/classic auf sv.net/comfort

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8 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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2.1.1 Systemvoraussetzungen

Folgende Systemvoraussetzungen sind erforderlich: Standard-PCBetriebssysteme: Windows 7, Windows 8.0, Windows 8.1 oder Windows 10mindestens 500 MB freier Festplattenspeichermindestens 512 MB freier Arbeitsspeicher (RAM)Permanente InternetverbindungInternet Browser der aktuellen Generation mit aktiviertem JavaScript, der das

Verschlüsselungsprotokoll TLS ab der Version 1.0 unterstütztDer Anwender benötigt ein gültiges E-Mail-PostfachEin Programm zum Lesen von PDF-DateienStandard-Drucker

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9Einleitung

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2.1.2 sv.net für Meldungen zur Sozialversicherung

sv.net steht für „Sozialversicherung im Internet“ und gehört zur Produktfamilie der ITSG GmbH.

sv.net ist ein GKV-zertifiziertes Programm zur manuellen Erstellung und elektronischenÜbermittlung unter Anderem von Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweisen, Meldungenzur Beantragung von Sozialleistungen etc. via Internet an die gesetzlichen Sozialversicherungs-/Sozialleistungsträger Deutschlands.

sv.net ist kein Ersatz für ein Entgeltabrechnungsprogramm. Beispielsweise werden die Entgeltesowie die Sozialversicherungs- und Steueranteile nicht errechnet.

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10 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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2.1.3 Sicherheit bei der Übertragung

Die Auflagen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, Daten mitpersonenbezogenem Inhalt auf dem Transportweg zu sichern, werden durch die Anwendung einesSicherheitskonzeptes der gesetzlichen Krankenkassen erfüllt. Alle Meldedaten werden für dieÜbertragung durch Verschlüsselung geschützt.

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11Einleitung

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2.1.4 Umstieg von sv.net/classic auf sv.net/comfort

Programmstart:Standardmäßig schlägt sv.net/classic beim Programmstart den Benutzernamen SVN vor. SVN hatstandardmäßig kein Passwort. Nach Klick auf die Schaltfläche "OK" startet sv.net/classíc.Andernfalls wurden im Menü "Extras" > "Optionen" > "Passwort" anwenderseitig individuelle lokaleZugangsdaten für den Programmstart eingetragen.

Standardeinstellung:

Beispiel für eine geänderte Anmeldeinformation:

Diese lokalen Zugangsdaten betreffen nur den Programmstart von sv.net/classic und sindunabhängig vom sv.net-Benutzernamen und -Kennwort für den elektronischen Versand!

Elektronischer Versand:Der Benutzername (Anzeige im Klartext) und das Kennwort (Anzeige als *****) für denelektronischen Versand befinden sich bei sv.net/classic unter "Elektronischer Versand/Postausgang" > Schaltfläche "Optionen" > "Benutzerdaten ändern". Diese Zugangsdatenbenötigen Sie für die Anmeldung bei sv.net/comfort.

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Sollte Ihnen das Kennwort für die elektronische Datenübermittlung nicht mehr geläufig sein könnenSie ein neues Kennwort selbst anfordern:

In sv.net/classic: "Elektronischer Versand/Postausgang" > Schaltfläche "Optionen" > "Kennwort abfragen" >Schaltfläche "Weiter".

In sv.net/comfort:Betriebsnummer und Benutzernamen eingeben, Schaltfläche "Kennwort vergessen" anklicken.

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S. a. Kapitel "Anmeldeinformationen".

WICHTIG: Der Support von sv.net/classic endet am 31.12.2017!

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2.2 Neu in sv.net

Zur Jahresmitte 2017 wurden folgende Änderungen aufgenommen:

SV-Meldungen

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15Einleitung

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2.2.1 SV-Meldungen

Zum Jahresmitte 2017 werden in den SV-Meldungen 2 neue Personengruppen aufgenommen:

120: Versicherungspflichtige Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters

Es handelt sich um Personen, die:· vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen

Rentenversicherung beziehen oder· nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen

Rentenversicherung oder nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder entsprechendenkirchenrechtlichen Regelungen oder nach den Regelungen einer berufsständischenVersorgungseinrichtung eine Versorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze beziehen und aufdie Rentenversicherungsfreiheit nach § 5 Absatz 4 Satz 2 SGB VI verzichten oder

· vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichenRentenversicherung beziehen und in einer vor dem 01.01.2017 aufgenommenen Beschäftigung aufdie weiterbestehende Versicherungsfreiheit nach § 230 Absatz 9 Satz 2 SGB VI(Bestandsschutzregelung) verzichten.

150: In der Seefahrt beschäftigte versicherungspflichtige Altersvollrentner undVersorgungsbezieher wegen AltersVergleiche Beschreibung zu Personengruppenschlüssel 120 und 140.

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2.3 Erste SchritteDieses Kapitel soll Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Programmpunkte undBildschirmmasken für die Inbetriebnahme führen.

InstallationProgrammstartAnmeldeinformationenRegistrierungAktivierung des sv.net-AccountsRegistrierungsdaten

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17Einleitung

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2.3.1 Installation

Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen nur sv.net/comfort betreffen.

SetupUpdatesDeinstallation

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2.3.1.1 Setup

Vergewissern Sie sich, dass Sie für die Installation auf Ihrem PC Administratorrechte haben. Für den Betrieb von sv.net/comfort müssen Sie mindestens über Lese-, Schreib- undÄnderungsrechte verfügen. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte Ihren IT-Support.

Wichtige Hinweise:Sofern es sich nicht um die erstmalige Installation von sv.net/comfort auf diesem PC handelt,empfehlen wir Ihnen vorab eine Sicherung der sv.net/comfort-Daten durchzuführen.Falls Sie bisher sv.net/classic, das Vorgängerprogramm von sv.net/comfort verwendet haben, könnenSie die Daten in sv.net/comfort importieren. Detaillierte Informationen siehe Kapitel Datenbank.

Schließen Sie eine evtl. bereits installierte Version von sv.net/comfort oder des Vorgängerprogrammssv.net/classic. Andernfalls kann sv.net/comfort nicht installiert werden.

Laden Sie die Setup-Datei von sv.net/comfort auf Ihren PC herunter, s. www.svnet.info > Downloads.

Doppelklicken Sie auf das Icon der Setup-Datei von sv.net/comfort und beachten Sie dieInformationen auf den folgenden Bildschirmmasken.

Klicken Sie auf die Schaltfläche "Weiter":

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19Einleitung

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Dadurch beginnt der Installationsvorgang:

Klicken Sie auf die Schaltfläche "Weiter":

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Lesen Sie die Software-Lizenzvereinbarung bitte aufmerksam bis zum Ende durch. Sobald Sie in der letzten Zeile der Software-Lizenzvereinbarung angelangt sind, wird die Schaltfläche"Weiter" freigegeben.Klicken Sie nun bitte auf die Schaltfäche "Weiter" und folgen Sie den weiteren Setup-Anweisungen.

Wählen Sie den Programmordner in den sv.net/comfort installiert werden soll, z. B." C:\ProgramFiles\sv.net comfort" und klicken Sie auf die Schaltfläche "Weiter".

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21Einleitung

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Akzeptieren Sie den vorgeschlagenen Programmgruppennamen (Empfehlung) oder geben Sie einenanderen Programmgruppennamen ein.Legen Sie fest, ob auf Ihrem Windows-Desktop eine Verknüpfung zu sv.net/comfort nur für Sie oderfür alle Benutzer Ihres Computers angelegt werden soll.Klicken Sie auf die Schaltfläche "Weiter"

Klicken Sie auf die Schaltfläche "Weiter".

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Anschließend beginnt die Installation:

Klicken Sie auf die Schaltfläche "Fertig":

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23Einleitung

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ProgrammstartUpdatesDeinstallation

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2.3.1.1.1 Updates

Weil beispielsweise gesetzliche oder sozialversicherungsrechtliche Änderungen eineProgrammanpassung von sv.net erforderlich machen können, befindet sich in der Programmgruppe"sv.net comfort" die Funktion "sv.net comfort Update".

Klicken Sie auf "sv.net comfort Update":

Klicken Sie auf die Schaltfläche "Download":

Klicken Sie auf die Schaltfläche "Installation".

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25Einleitung

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Danach beginnt der Installationsvorgang:

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Klicken Sie auf die Schaltfläche "OK":

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27Einleitung

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2.3.1.1.2 Deinstallation

Verwenden Sie hierfür aus der Windows-Programmgruppe "sv.net comfort" die Funktion"Deinstalliere sv.net comfort".

Bitte beachten Sie, das durch die Programm-Deinstallation auch die Inhalte des sv.net/comfort-Postfachs gelöscht werden, z. B. Ihre Meldungen an die Sozialversicherungsträger.Ggf. erstellen Sie daher zuvor Kopien der Meldebelege für die Sie noch keine PDF-Dateigespeichert oder für die Sie noch keinen Ausdruck erstellt haben, s. "Postfach" bzw."Gesendete Objekte". Nach der Programm-Deinstallation können Sie fehlendeMeldebelege nur vom zuständigen Sozialversicherungsträger erhalten, z. B. von derentsprechenden Krankenkasse.

Klicken Sie in der Windows-Programmgruppe "sv.net comfort" auf "Deinstalliere sv.net comfort":

Markieren Sie "Deinstallieren" und klicken Sie auf die Schaltfläche "Weiter":

Klicken Sie auf die Schaltfläche "Weiter" um mit der Deinstallation von sv.net/comfort zu beginnen:

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Klicken Sie auf die Schaltfläche "Fertig":

sv.net/comfort wurde deinstalliert, die sv.net/comfort-Verknüpfung auf Ihrem Windows-Desktop unddie Windows-Programmgruppe "sv.net comfort" wurden entfernt.

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2.3.2 Programmstart

Wenn Sie in der Vergangenheit bereits mit sv.net/online oder sv.net/classic gearbeitet haben werdenSie feststellen, dass das Programm in Bezug auf das Layout und einige Funktionsweisengrundlegend überarbeitet wurde.

Wir hoffen, dass Sie mit dem neuen sv.net zufrieden sind und würden uns über positiveRückmeldungen aber auch über konstruktive Kritik freuen. Bitte verwenden Sie hierfür die E-Mailadresse [email protected].

Anmeldeinformationen

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2.3.3 Anmeldeinformationen

Wenn Sie bereits bei sv.net registriert sind, tragen Sie hier Ihre Zugangsdaten ein und klicken auf dieSchaltfläche "Anmelden".

Starten Sie sv.net/comfort entweder über die Verknüpfung auf Ihrem Desktop oder über die Windows-Programmgruppe. Tragen Sie Ihre Zugangsdaten aus Betriebsnummer, sv.net-Benutzernamen und sv.net-Kennwort einund klicken auf die Schaltfäche "Anmelden".

Desktop-Verknüpfung:

Windows-Programmgruppe (Beispiel aus Windows 7):

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Haben Sie sich noch nicht bei sv.net registriert, klicken Sie auf die Schaltfläche "Neuen Benutzerregistrieren, s. a. "Registrierung".

Haben Sie Ihr Kennwort vergessen, klicken Sie bitte auf die entsprechende Schaltfläche. Danacherhalten Sie ein neues, automatisch generiertes Kennwort an Ihre in sv.net hinterlegte E-Mail-Adresse. Wir empfehlen, dieses automatisch generierte Kennwort zu ändern (min. 4, max.10stellig).

Nach Klick auf die Schaltfläche "Registrierungsdaten" erhalten Sie Informationen zu Ihren sv.net-Zugangsdaten.

Wird in Ihrem Unternehmen ein Proxy-Server eingesetzt könnten u. U. weitere Angaben erforderlichsein um mit sv.net/comfort Meldungen übermitteln zu können. Klicken Sie ggf. auf die Schaltfläche"Einstellungen" und tragen Sie die notwendigen Angaben ein. Evtl. benötigen Sie hierfür dieUnterstützung durch Ihren IT-Support.

Unterhalb des Anmeldefensters befinden sich Links zur Homepage der ITSG GmbH, zur sv.net-Homepage und zum Impressum von sv.net.

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2.3.4 Registrierung

Neuen Benutzer registrieren:

Vor der erstmaligen Verwendung von sv.net müssen Sie sich registrieren. Tragen Sie dieerforderlichen Daten ein, akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und klicken Sie auf dieSchaltfläche "Absenden".Die "Nutzungsbedingungen von sv.net" finden Sie unter dem entsprechenden Link.

Betriebsnummer:Tragen Sie hier bitte die für Ihre Firma vom Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeiterteilte 8-stellige Betriebsnummer ein. Sofern Sie Zahlstelle für Versorgungsbezieher sind, bitten wir folgendes zu beachten: Wenn Sie sichmit einer Zahlstellennummer (erste 3 Stellen 106, 107 oder 108) registrieren, können Sie mit diesemAccount nur Zahlstellen-Meldungen und Zahlstellen-Beitragsnachweise übermitteln.

Firmenname und Adresse:Tragen Sie hier den Namen und die postalische Adresse der Firma ein.

Vorname, Nachname:Tragen Sie hier Ihren Vor- und Nachnamen ein.

Kennwort:Tragen Sie hier ein persönliches Kennwort mit einer Länge von mindestens 4 und maximal 10Zeichen ein.

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Zur Minimierung von Tippfehlern müssen Sie im nächsten Feld dieses Kennwort erneut eintragen.

E-Mail-Adresse:Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise Ihrer aktuellen E-Mail-Adresse. An diese E-Mail-Adresse erhalten Sie eine Registrierungs-E-Mail zwecks Freischaltung zur Verwendung von sv.net,sie wird als Empfangsadresse bei vergessenem sv.net-Kennwort, für die Ankündigung voneventuellen Rückmeldungen der Sozialversicherungsträger etc. verwendet.

Nutzungsbedingungen:Akzeptieren Sie die Nutzugsbedingungen von sv.net.

Abschließen der Registrierung:Klicken Sie auf die Schaltfläche "Absenden".Anschließend erhalten Sie eine E-Mail an die oben angegebene E-Mail-Adresse zur endgültigenFreischaltung Ihres sv.net-Zugangs.Sollten Sie innerhalb von 24 Stunden keine Registrierungs-E-Mail in Ihrem Posteingangsordnervorfinden, liegt die E-Mail möglicherweise im Spam-, Unbekannt- oder Unerwünscht-Ordner Ihres E-Mail-Kontos (lokal oder bei Ihrem E-Mail-Provider). Oder sie wurde Ihnen z.B. auf Grund vonEinstellungen in Ihrem System nicht zugestellt. In diesem Fall ändern Sie Ihre E-Mail-Konfigurationbitte dahingehend, dass die Absenderadresse [email protected] akzeptiert wird. Ggf.kontaktieren Sie hierfür bitte Ihren IT-Support.

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34 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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2.3.5 Aktivierung des sv.net-Accounts

Zur Aktivierung Ihres sv.net-Accounts erhalten Sie nach dem Absenden Ihrer Registrierungsdateneine E-Mail an die von Ihnen bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. Vergewissern Siesich bitte, das die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist. Bitte beachten Sie auch, dass Ihr E-Mail-Postfach die Absenderadresse svnet-userreg(at)gkvnet-ag.de nicht als Spam behandeln darf. Sollten Sie keine E-Mail erhalten, kontrollieren Sie bitte denSpam- und den Unbekannt-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.

Beispiel für eine Registrierungs-E-Mail:

Bitte aktivieren Sie Ihren sv.net-Benutzerzugang indem Sie eine der in der E-Mail beschriebenenFreischaltungsmöglichkeiten nutzen.

Sobald Sie den Nutzungsbedingungen zugestimmt haben, ist die Aktivierung Ihres Accountsabgeschlossen. Anschließend können Sie Meldungen, Beitragsnachweise usw. übermitteln.

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35Einleitung

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2.3.6 Registrierungsdaten

Hier sehen Ihren Registrierungsstatus und die Registrierungsdaten für Ihre Betriebsnummer sowieggf. auch den Status der Betriebsnummern für eventuelle Zusatzregistrierungen für bestimmte sog.Sonderverfahren.

Tragen Sie ggf. den Aktivierungscode ein, den Sie zuvor per E-Mail erhalten haben, s. "Aktivierungdes sv.net-Accounts".

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36 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Möchten Sie Ihren sv.net-Account löschen, klicken Sie bitte auf die entsprechende Schaltfläche.

3 Premium-Benutzer

Im Zuge der Einführung von sv.net/comfort wird sowohl für sv.net/comfort als auch für sv.net/standardkünftig immer zwischen kostenlosen Normal-Benutzer- und kostenpflichtigen Premium-Benutzer-Accounts unterschieden.

· Normal-Benutzer werden im Funktionsumfang begrenzt. Sie können mittels sv.net/comfort odersv.net/standard nur Meldungen für die registrierte Betriebsnummer abgeben. Auch können fürdiese Betriebsnummer nur maximal 100 Meldungen pro Kalenderjahr abgegeben werden. Diesist für einen Großteil der sv.net-Benutzer erfahrungsgemäß völlig ausreichend.

· Zur Abgabe von mehr als 100 Meldungen, zur Nutzung durch mehr als einen Benutzer oder zurAbgabe von Meldungen für weitere Betriebsnummern ist die Registrierung als Premium-Benutzerin sv.net/comfort oder sv.net/standard erforderlich.

· Für die Nutzung der kostenpflichtigen Premiumfunktionalität können sich Anwender durch dieerweiterte Premium-Registrierung für die sv.net-Anwendungen freischalten lassen.

In der Einführungsphase von sv.net/comfort und der Premium-Funktionalität für die beiden neuensv.net-Produkte vom 03.07.2017 bis zum 31.12.2017 unterliegt die Anwendung zunächst keiner dero.g. Begrenzungen, sondern greift erst ab dem Zeitpunkt der Premiumregistrierung.

Bitte beachten Sie auf jeden Fall die detaillierten Informationen auf der Internetseitewww.svnet.info > Aktuelles von sv.net > „Neue sv.net-Version Anfang Juli“.

s. a. Registrierung als Premium-Benutzer

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37Premium-Benutzer

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4 Allgemeine Bedienfunktionen

MenüleistebreadcrumbSymbolleisteAllgemeine Felder und Funktionenblockweise NavigationAusfüllhinweise

4.1 Menüleiste

Das Menü unterteilt sich in die Bereiche:

Informationen

Formulare

Einstellungen

VerwaltungDas Menü Verwaltung wird erst nach erfolgreicher Premium-Registrierung eingeblendet.

Premium

Hilfe

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38 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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4.1.1 Informationen

Neuigkeiten

Postfach

Formulare

Einstellungen

Premium

Hilfe

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39Allgemeine Bedienfunktionen

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4.1.1.1 Neuigkeiten

Vergleichbar mit einem unregelmäßig erscheinenden Newsletter finden Sie hier ggf.Informationen zu sv.net.

Rückmeldungen von Sozialversicherungsträgern befinden sich im Posteingang.

4.1.1.2 Postfach

Posteingang

Entwürfe

Gesendete Objekte

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40 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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4.1.1.2.1 Posteingang

Hier finden Sie Meldungen der Sozialversicherungsträger, die Ihnen über sv.net bereitgestellt werden,z.B.:

FehlerrückmeldungenRückmeldungen von VersicherungsnummernRückmeldungen bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze bei MehrfachbeschäftigtenStammdatenrückmeldungen bzw. Stammdatenfehler der Unfallversicherung....

Zur Anzeige der Details klicken Sie zunächst in die entsprechende Zeile und anschl. auf dieSchaltfläche "PDF anzeigen".WICHTIG: Nach einmaliger Anzeige stehen die Daten nicht mehr zur Verfügung! Wir empfehlendaher, die Meldung aus Ihrem PDF-Anzeigeprogramm, z.B. Adobe Reader, zu speichern oder zudrucken.

4.1.1.2.2 Entw ürfe

Meldungen die Sie zuvor als Entwurf gespeichert haben:

finden Sie hier aufgelistet:

4.1.1.2.3 Gesendete Objekte

Hier sind alle von Ihnen übermittelten Meldungen (SV-Meldungen, Beitragsnachweise usw.)aufgeführt.

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41Allgemeine Bedienfunktionen

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Über die Schaltfläche:"PDF anzeigen" können Sie sich den Ausdruck der in der Zeile markierten Meldung anzeigenlassen und ggf. anschl. speichern und/oder ausdrucken. Als Speicherort der PDF-Dateien wählenSie bitte nicht das Verzeichnis in das Sie sv.net/comfort installiert haben."Formular öffnen" können Sie sich die in der Zeile markierte Meldung im Original-Formularanzeigen lassen, haben jedoch keine Änderungsmöglichkeit."Kopie öffnen" können Sie eine Kopie der in der Zeile markierten Meldung erzeugen, sie inhaltlichändern und anschl. senden. Dies kann komfortabler sein, als eine ähnliche Meldung völlig neu zuerstellen."Stornieren" können Sie eine Kopie der in der Zeile markierten Meldung mit Storno-Kennzeichenerzeugen, die Sie nur noch senden müssen.Diese Einträge werden nicht automatisch gelöscht. Wollen Sie einen Eintrag löschen, wählen Siehierzu die Funktion "Löschen".

4.1.2 Formulare

Hier finden Sie Formulare für die in sv.net angebotenen Meldeverfahren.

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42 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Nach einem Mausklick auf das Verfahrens-Icon oder die Verfahrensbezeichnung finden Sie diejeweils möglichen Meldegründe, hier am Beispiel des Verfahrens "SV-Meldung (Allgemein,Knappschaft, See)":

SV-Meldung (Allgemein, Knappschaft, See)

Beitragsnachweis

Abfrage Versicherungsnummer

Berufsständische Versorgungseinrichtungen (BV)

Betriebsdatenpflege

Erstattungsanträge nach dem AAG

Arbeits-/Nebeneinkommensbescheinigung

Entgeltbescheinigungen

Zahlstellen-Meldung

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43Allgemeine Bedienfunktionen

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4.1.3 Einstellungen

Eigene Benutzerdaten

Lokale Datenbank

Informationen

Formulare

Premium

Hilfe

4.1.3.1 Eigene Benutzerdaten

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44 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Einstellungen zur Firma

Anmeldedaten

4.1.3.1.1 Einstellungen zur Firma

Hier können Sie Name und Anschrift der registrierten Firma anpassen und die Änderungenübernehmen bzw. verwerfen.

4.1.3.1.2 Anmeldedaten

Hier können Sie Ihre Anmeldedaten ändern. Bitte beachten Sie, dass der Benutzer- und derFirmenname NICHT geändert werden können!

4.1.3.2 Datenbank

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45Allgemeine Bedienfunktionen

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Im Menü "Einstellungen" > "Lokale Datenbank" haben Sie folgende Möglichkeiten:

Pfad-Einstellungen: Einstellungen zur lokalen sv.net-Datenbank. Der Verzeichnispfad (Ordner) mit der aktuellverwendeten sv.net-Datenbankdatei. Sie können den Pfad für die Datenbank nachträglich ändern.Dabei ist zu entscheiden, ob die bereits hinterlegten Daten mit übernommen werden sollen.

Sicherung: Sicherung der Datenbank. Legen Sie fest, in welchem Verzeichnispfad (Ordner) eineSicherungsdatei (Backup) Ihrer aktuellen sv.net/comfort-Datenbank erzeugt wird. Wir empfehlen,regelmäßig in kurzen Zeitabständen eine Sicherungsdatei zu erstellen, vorzugsweise auf einemanderen Datenträger als der auf dem sv.net/comfort installiert wurde.

Wiederherstellung: Datenbank wiederherstellen. Mit dieser Funktion werden bereits gesicherte sv.net/comfort-Datenbestände in sv.net/comfort zurückgespielt (Restore). WICHTIG: Beachten Sie bitte, dass bei diesem Vorgang die aktuelle sv.net/comfort-Datenbankersetzt, also überschrieben wird. Vorhandene Einträge in der aktuellen sv.net/comfort-Datenbankwerden somit unwiederbringlich gelöscht. Eine Zusammenführung von sv.net/comfort-Datenbanken zu EINER Datenbank ist nicht möglich.

Datenübertrag sv.net/classic:Daten migrieren. Falls Sie bisher sv.net/classic, das Vorgängerprogramm von sv.net/comfortverwendet haben, können Sie die Daten in sv.net/comfort importieren. WICHTIG: Durch den Import der sv.net/classic-Datenbank wird die aktuelle sv.net/comfort-Datenbank überschrieben. Eine Zusammenführung von sv.net/classic- und sv.net/comfort-Datenbanken zu EINER Datenbank ist nicht möglich. Importieren Sie daher die Daten aus sv.net/classic bevor Sie Ihre erste Meldung mit sv.net/comfort erstellen. Falls Sie nicht wissen, in welchem Verzeichnispfad Ihre sv.net/classic-Datenbank gespeichert iststarten Sie sv.net/classic, klicken auf das Menü "?" und auf das Untermenü "Über sv.net...".Beenden Sie anschließend sv.net/classic.Beachten Sie die Informationen im Fenster "Daten migrieren":

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46 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Anmerkung: Das Datum welches in dem Satz "Es werden alle Datensätze gem. der gesetzlichenVerjährungsfrist ..." genannt wird richtet sich nach dem jeweils ak tuellen Datum abzüglich vierJahre, in o. g. Beispiel der 07.06.2013.

Klicken Sie auf die Schaltfläche "Starte Migration".

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47Allgemeine Bedienfunktionen

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4.1.4 Verwaltung

Im Menü Verwaltung können bei sv.net/standard und bei sv.net/comfort die sv.net-Benutzer undderen Funktion (Rolle) eingestellt werden.

4.1.5 Premium

Im Zuge der Einführung von sv.net/comfort wird sowohl für sv.net/comfort als auch für sv.net/standardkünftig immer zwischen kostenlosen Normal-Benutzer- und kostenpflichtigen Premium-Benutzer-Accounts unterschieden.

· Normal-Benutzer werden im Funktionsumfang begrenzt. Sie können mittels sv.net/comfort odersv.net/standard nur Meldungen für die registrierte Betriebsnummer abgeben. Auch können fürdiese Betriebsnummer nur maximal 100 Meldungen pro Kalenderjahr abgegeben werden. Diesist für einen Großteil der sv.net-Benutzer erfahrungsgemäß völlig ausreichend.

· Zur Abgabe von mehr als 100 Meldungen, zur Nutzung durch mehr als einen Benutzer oder zurAbgabe von Meldungen für weitere Betriebsnummern ist die Registrierung als Premium-Benutzerin sv.net/comfort oder sv.net/standard erforderlich.

· Für die Nutzung der kostenpflichtigen Premiumfunktionalität können sich Anwender durch dieerweiterte Premium-Registrierung für die sv.net-Anwendungen freischalten lassen.

In der Einführungsphase von sv.net/comfort und der Premium-Funktionalität für die beiden neuensv.net-Produkte vom 03.07.2017 bis zum 31.12.2017 unterliegt die Anwendung zunächst keiner dero.g. Begrenzungen, sondern greift erst ab dem Zeitpunkt der Premiumregistrierung.

Bitte beachten Sie auf jeden Fall die detaillierten Informationen auf derInternetseite www.svnet.info > Aktuelles von sv.net > „Neue sv.net-VersionAnfang Juli“.

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48 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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1. Anleitung zum Registrieren für die Premium-NutzungWenn die Premium-Nutzung für Ihre Firma in Frage kommt, dann führen Sie bitte folgende Schrittedurch. Achtung:Anmelden sollte sich nur die Person, die vorab von der Firma als Ansprechpartner bestimmt wurde.Dieser sogenannte „Firmenadministrator“ muss sich nun im Verlauf der Anmeldung legitimierenund ist später verantwortlich für die Verwaltung weiterer Benutzer zu seiner Betriebsnummer. Er kanneinen Stellvertreter benennen und auch weitere Premium-Nutzer freischalten (Siehe 2.1„Benutzerverwaltung“).Zur Registrierung für die Premium-Nutzung folgen Sie dem Hinweis nach dem Anmelden

oder, wenn diese Meldung nicht angezeigt wird, dann besteht die Möglichkeit, sich über den Reiter„Premium“ noch einmal detailliert über die Premiumfunktionalitäten zu informieren.

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49Allgemeine Bedienfunktionen

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Ist die Premium-Nutzung für Sie von Vorteil, nötig bzw. kommt für Sie in Frage, dann rufen Sie überdie Schaltfläche „Premiumfunktionalitäten nutzen“ die Anmelde-Maske auf.

Anmerkung: Mit dem Telefonpasswort legitimieren Sie sich bei telefonischem Kontakt mit der sv.net-Registrierungsstelle. Bitte wählen Sie einen anderen Begriff als für die Registrierung/Anmeldung beisv.net.

Vervollständigen Sie die Daten und bestätigen Sie den zahlungspflichtigen Kauf der Premium-Nutzung mit dem Setzen des Hakens. Klicken Sie anschließend auf „Senden“.Mit dem Absenden Ihrer Daten stimmen Sie dem zahlungspflichtigen Kauf derPremiumfunktionalitäten zu.

Folgen Sie anschließend der Aufforderung, die benötigten Unterlagen in der Fachanwendunghochzuladen.Informieren Sie sich über die Dokumente, die dazu benötigt werden: Neben einem Betriebsnummernnachweis benötigen wir entweder eine Handlungsvollmacht, von derGeschäftsführung oder einem Prokuristen unterzeichnet, oder, sollten Sie handlungsbevollmächtigtsein, einen Scan Ihres Lichtbildausweises:

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50 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Die Vorlage für die Handlungsvollmacht können Sie direkt über die Anwendung herunterladen undausdrucken:

Laden Sie anschließend die beiden benötigten Dokumente hoch:

Bitte beachten Sie, dass Sie die Rechnungsanschrift nur ändern können, bis Sie dieLegitimationsunterlagen in der Fachanwendung hochgeladen und versendet haben.

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51Allgemeine Bedienfunktionen

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Nach dem erfolgreichen Upload der Dokumente senden Sie diese ab:

Ihre Legitimationsdaten wurden nun erfolgreich an die ITSG übermittelt und können bearbeitetwerden. Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie eine Rechnung.

Den Status Ihres Legitimationsvorgangs können Sie jederzeit über die Statusverfolgung überprüfen:

Solange die Legitimationsunterlagen noch nicht überprüft wurden (3. Haken - Legitimation erteilt), istdie Stornierung des Antrags auf Premium-Nutzung noch möglich.

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52 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Sobald Sie legitimiert wurden ist die Premium-Nutzung für 3 Jahre gültig und kann weder storniertnoch vorzeitig beendet werden. Bitte beachten Sie hierzu auch die besonderenNutzungsbedingungen von sv.net sowie die AGBs.

Ein Ansprechpartnerwechsel ist möglich, hierfür muss ein Antrag der Firma gestellt werden, bzw. derStellvertreter kann die Firmenadministratorrechte beantragen und diese nach erfolgreichdurchlaufenem Legitimationsverfahren seinerseits übernehmen.

2. Rechte und Pflichten des Firmenadministrators:2.1 BenutzerverwaltungNach dem erneuten Anmelden ist der Reiter „Verwaltung“ sichtbar:

Über diesen Reiter lässt sich die Benutzerverwaltung ansteuern.

Der Benutzer, der sich über das Legitimationsverfahren legitimeren lässt, ist der Firmenadministratorund kann nun andere Benutzer anlegen und diese verwalten:

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53Allgemeine Bedienfunktionen

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Der Administrator kann die Benutzer freischalten und einen Stellvertreter bestimmen:

Der Stellvertreter erhält ebenfalls Zugriff auf die Verwaltung und kann hier Benutzer anlegen undfreischalten.

2.2 Registrierung weiterer BenutzerWeitere Benutzer der gleichen Betriebsnummer können sich auch selbst über die sv.net-Registrierungsmaske registrieren:

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54 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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In diesem Fall erhält der neue Benutzer die Information, dass bereits ein Firmenzugang bestehtund der Firmenadministrator um Freischaltung gebeten wurde:

Information an den Firmenadministrator:

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55Allgemeine Bedienfunktionen

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Nach erfolgter Freischaltung durch den Firmenadministrator erhält der Nutzer eine entsprechendeInformation und kann sich an der Fachanwendung anmelden:

Als Premiumnutzer ohne Administrations- oder Stellvertreter-Rechte hat der Premium-Nutzer keinenZugriff auf die Verwaltung.

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56 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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4.1.6 Hilfe

Handbuch

Kontakt

Versionshinweis

Produktbeschreibung

Informationen

Formulare

Einstellungen

Premium

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57Allgemeine Bedienfunktionen

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4.1.6.1 Handbuch

Hier finden Sie die allgemeinen Erläuterungen zum Produkt und zur Bedienung.

4.1.6.2 Kontakt

Folgende Unterstützungsmöglichkeiten bietet Ihnen sv.net:

Fachliche Ansprechpartner:Hier finden Sie eine Liste der fachlichen sv.net-Ansprechpartner bei den Sozialleistungsträgern (z. B.Krankenkassen, UV-Träger ...)Diese Ansprechpartner kontaktieren Sie bitte bei fachlichen Fragen, beispielsweise zum Ausfüllender sv.net-Formulare oder allgemein zur Sozialversicherung. Die technische sv.net-Hotline im Hauseder ITSG GmbH kann hierzu leider keine Auskunft geben.

Technische Unterstützung:Über das Kontaktformular können Sie eine schriftliche Anfrage an die technische sv.net-Hotlinestellen.

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58 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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4.1.6.3 Versionshinweis

Hier finden Sie Informationen zu den Versionsnummern der sv.net-Programm-Module, zum Beispiel:

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59Allgemeine Bedienfunktionen

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4.1.6.4 Produktbeschreibung

Hier finden Sie eine Produktbeschreibung von sv.net.

Die jeweils aktuelle Produktbeschreibung und weitere aktuelle Informationen rund um sv.net findenSie auf der Internetseite http://www.itsg.de/oeffentliche-services/sv-net/

4.2 breadcrumbUnter breadcrumb (Brotkrümel) versteht man eine Textzeilennavigation die dem Benutzer anzeigt, inwelcher Verzweigung er sich innerhalb eines Programmes momentan befindet.

Die Breadcrumb-Zeile befindet sich bei sv.net unterhalb der Menüleiste.

Beispiel für die breadcrump bei einer geöffneten SV-Meldung mit Meldegrund 10 "Beginn derBeschäftigung":

Weil die einzelnen "breadcrumbs" die Funktionsweise von Links haben, können Sie durch einfachesAnklicken schrittweise oder direkt zu "Formulare" zurück navigieren.

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60 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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4.3 Symbolleiste

Über die Schaltfläche "Senden" übermitteln Sie Ihre ausgefüllte Meldung an denSozialversicherungsträger.

Über die Schaltfläche "Entwurf speichern" können Sie Ihre Meldung zwischenspeichern, z. B. um siezu einem späteren Zeitpunkt an den Sozialversicherungsträger zu übermitteln.

Sofern Sie nach dem Klick auf Senden eine oder mehrere Warnungen erhalten, die Sie ignorierenmöchten, können Sie über die Schaltfläche "Trotzdem senden" die Meldung u. U. dennochversenden. Beachten Sie in diesen Fällen bitte die erläuternden Hinweise auf der rechten Seite.

Sofern Sie nach dem Klick auf Senden eine oder mehrere Warnungen erhalten, die Sie nichtignorieren möchten, können Sie über die Schaltfläche "Bearbeiten" das Formular zum editierenwieder aktivieren. Beachten Sie bitte die erläuternden Hinweise auf der rechten Seite.

Über die Schaltfläche "Prüfen und Vorschau" können Sie vor der Übermittlung einePlausibilitätsprüfung durchführen und eine Druckvorschau erzeugen.

Über die Schaltfläche "Leeren" können Sie den Formularinhalt komplett entfernen.

Über die Schaltfläche "Beträge löschen" können Sie alle in einen Beitragsnachweis eingegebenenBeträge löschen.

Über die Schaltfläche "Stammdaten wählen" können Sie die in Ihrem sv.net/comfort gespeichertenPersonal- bzw. die Firmendaten der registrierten Betriebsnummer in das Formular einstellen lassen.

Über die Schaltfläche "UV-Stammdaten" können Sie die von der UV gemeldeten Stammdaten direktin das Formular "UV-Lohnnachweis" einstellen lassen.

4.4 Allgemeine Felder und Funktionen

Datumseingabe

Sie haben verschiedene Möglichkeiten für die Eingabe in ein Datumsfeld:

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Mögliche Eingabeformate:

TT.MM.JJJJ, T.M.JJJJ, T.M.JJ, TTMMJJJJ, TTMMJJ

Beispiele:

01.02.1950, 1.2.1950, 1.2.50, 01021950, 010250

Das Programm setzt das Datum automatisch in das korrekte Format (TT.MM.JJJJ) um.

Alternativ können Sie auch das Kalender-Icon neben dem Datumsfeld anklicken und anschl. ausdem sich öffnenden Kalender das zutreffende Datum durch Anklicken auswählen. Beispiel:

Sortieren und Suchen von Daten in Tabellen

Zum auf- bzw. absteigenden Sortieren von Daten in Tabellen klicken Sie einmal bzw. ein weiteresMal in die Kopfzeile der Spalte die Sie sortieren möchten.

Beispiel: Sie möchten in der Krankenkassenliste nach Name der Krankenkasse sortieren: klickenSie bitte in die Kopfzeile der Spalte "Name". Klicken Sie ggf. ein weiteres Mal um die Sortierungumzukehren.

Um nach einem bestimmten Begriff zu suchen, geben Sie z. B. den Namen der Krankenkasse indas Suchtext-Feld ein und klicken auf die Schaltfläche "Suchen".

Prüfen und Vorschau

Über die Schaltfläche "Prüfen und Vorschau" können Sie vor dem Senden Ihre Eingaben prüfen.Evtl. werden Sie von sv.net auf fehlende oder unlogische Angaben hingewiesen.

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62 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Bei Fragen zum Ausfüllen der Formulare wenden Sie sich bitte an den zuständigenSozialversicherungsträger, z. B. die Krankenkasse der meldepflichtigen Person (Arbeitnehmer/in)oder einen fachlichen sv.net-Ansprechpartner, s. Kontakt.

Nach dem Senden befindet sich die Meldung unter "Informationen" > "Postfach" > "GesendeteObjekte" und kann beispielsweise als PDF-Datei angezeigt und aus dem PDF-Reader herausseparat gespeichert und ausgedruckt werden, s. "Gesendete Objekte".

4.5 blockweise Navigation

Auf der linken Seite jedes elektronischen Formulars können Sie mittels Mausklick direkt zu einemEingabeblock navigieren, hier am Beispiel der Beschäftigtendaten in einer SV-Meldung:

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4.6 AusfüllhinweiseAuf der rechten Seite jedes elektronischen Formulars erhalten Sie feldbezogene Ausfüllhinweise,hier am Beispiel der Versicherungsnummer in einer SV-Meldung:

5 Meldung zur Sozialversicherung erstellen

Mit dem vorgegebenen Formular können Sie die gewünschte Meldung erstellen. Entsprechend dergewählten Meldeart und des Meldegrundes wird vorgegeben, welche Felder nicht gefüllt werdendürfen. Dabei werden Sie durch umfangreiche Plausibilitätsprüfungen unterstützt.

Allgemein

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64 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Stornierung einer bereits abgegebenen MeldungFehlerhaft abgegebene Meldungen sind zu stornieren und ggf. in richtiger Form erneut zu erstatten.Wird eine Meldung storniert, so sind die ursprünglich gemeldeten Daten einzutragen.Namensänderungen, Änderungen der Staatsangehörigkeit und Anschriftenänderungen können nichtstorniert werden.Die Ausführungen zu den Feldern Beschäftigungszeit, Betriebsnummer des Arbeitgebers,Personengruppe, Mehrfachbeschäftigung, Rechtskreis, Beitragsgruppen, Angaben zur Tätigkeit,Schlüssel der Staatsangehörigkeit, Währung, Beitragspflichtiges Entgelt und Statuskennzeichengelten entsprechend.

AbgabegrundDer in der Vorauswahl ausgewählte Abgabegrund wird eingestellt und kann nicht geändert werden.

FirmaMit diesem Formular können Sie SV-Meldungen für folgende Verfahren erstellen:

· Allgemein

· Knappschaftliches Sonderverfahren

· Seemännisches Sonderverfahren

Ensprechend der Eingabe der Betriebsnummer und ggfs. der Personengruppe wird das jeweiligeVerfahren ermittelt und das Formular entsprechend aufgebaut.

Betriebsnummer beginnend mit:

· 980 oder 098 = knappschaftliche SV-Meldung

· 990, 991, 992 oder 099 und gleichzeitige Eingabe einer Personengruppe 140 - 144 oder 149 =Seemännische SV-Meldung

Betriebsnummer der Firma"Normalbenutzer" (nicht Premiumbenutzer) dürfen nur für die Betriebsnummer melden, für die siebei sv.net registriert sind. Deshalb wird hier automatisch diese Betriebsnummer eingestellt. Diesekann nicht geändert werden.

Wollen Sie für andere Firmen (Betriebsnummern) Meldungen abgeben, führen Sie bitte einePremiumregistrierung durch.

Als Premiumbenutzer haben Sie hier folgende Möglichkeiten der Eingabe.

Tragen Sie die vom Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit erteilte Betriebsnummerdes Beschäftigungsbetriebes ein.

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65Meldung zur Sozialversicherung erstellen

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Wurde die Firma bereits erfasst, kann die Betriebsnummer über "Stammdaten auswählen"ausgewählt und eingestellt werden.

Name der Firma (Name 1)Bitte tragen Sie hier den Namen des Beschäftigungsbetriebes ein.

Name der Firma (Name 2)Bitte tragen Sie hier ggf. den zweiten Namensteil des Beschäftigungsbetriebes ein.

Name der Firma (Name 3)Bitte tragen Sie hier ggf. den dritten Namensteil des Beschäftigungsbetriebes ein.

StraßeBitte tragen Sie hier die Straße oder das Postfach des Beschäftigungsbetriebes ein.

AnschriftenzusatzBitte tragen Sie hier ggf. den Anschriftenzusatz des Beschäftigungsbetriebes ein.

PostleitzahlBitte tragen Sie hier die Postleitzahl des Beschäftigungsbetriebes ein.

OrtBitte tragen Sie hier den Standort des Beschäftigungsbetriebes ein.

Rechtskreis (Betriebsstätte)Es ist das Feld West anzukreuzen, wenn es sich um eine Beschäftigung in den altenBundesländern handelt, das Feld Ost ist anzukreuzen, wenn eine Beschäftigung in den neuenBundesländern einschließlich Ost-Berlin ausgeübt wird.

Einzugsstelle / Krankenkasse

Einzugsstelle / KrankenkasseSie haben hier folgende Möglichkeiten der Eingabe.Tragen Sie, sofern bekannt, die Betriebsnummer der Krankenkasse Ihres Mitarbeiters ein.Wurde die Krankenkasse bereits erfasst, kann sie hier in der Liste ausgewählt werden.Wurde die Krankenkasse noch nicht erfasst, wählen Sie "Neue Krankenkasse hinzufügen".Anschließend gelangen Sie in den Krankenkassenstamm, in dem Sie die neue Kasse anlegenkönnen.Bei Meldungen für geringfügig Beschäftigte ist hier die Knappschaft allg. und Minijobzentrale(98000006) auszuwählen.

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66 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Beschäftigte/r

VersicherungsnummerEs ist die Renenversicherungsnummer des Mitarbeiters zu einzutragen. Diese entnehmen Sie demSozialversicherungsausweis des Arbeitnehmers.

PersonalnummerUm Rückfragen der Sozialversicherungsträger zu erleichtern, tragen Sie bitte die Personalnummerdes Beschäftigten ein.

Schlüssel der aktuellen StaatsangehörigkeitWählen Sie bitte die entsprechende aktuelle Staatsangehörigkeit des Mitarbeiters aus. Die Staatensind alphabetisch sortiert. Sofern der Schlüssel bekannt ist, kann dieser eingegeben werden. FürDeutschland wählen Sie einfach die 0.

Bei einer Meldung zur Änderung der Staatsangehörigkeit (Abgabegrund 63) ist hier die neueStaatsangehörigkeit einzutragen.

NameTragen Sie bitte den Familiennamen des Beschäftigten ein. Im Falle einer Namensänderung gebenSie hier bitte den neuen Namen an.

VornameTragen Sie hier bitte den Rufnamen des Beschäftigten ein.

NamensänderungSoll mit der ausgewählten Meldung gleichzeitig eine amtliche Namensänderung (z. B. infolgeHeirat) gemeldet werden, wählen Sie hier bitte "A" aus.

VorsatzWählen Sie bitte ggf. den entsprechenden Namensvorsatz aus der Liste aus.

ZusatzWählen Sie bitte ggf. den entsprechenden Namenszusatz aus der Liste aus.

TitelGeben Sie hier bitte akademische Grade wie z. B. Prof., Dr. med., Dipl.-Ing.(FH) an.

Straße

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67Meldung zur Sozialversicherung erstellen

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Es ist die aktuelle Straße des Mitarbeiters anzugeben.

HausnummerEs ist die aktuelle Hausnummer des Mitarbeiters anzugeben.

AnschriftenzusatzBitte tragen Sie hier ggf. den Anschriftenzusatz des Mitarbeiters ein.

LandDas Feld ist nur bei Auslandsanschriften auszufüllen. Es ist das jeweilige Länderkennzeichenanzugeben.

PostleitzahlBei Inlandsanschriften ist hier die Postleitzahl 5-stellig einzutragen. Bei Auslandsanschriften sindauch andere Formate zulässig.

WohnortTragen Sie hier den Wohnort des Beschäftigten ein.

Sozialversicherungsdaten

PersonengruppeEs ist der Personengruppenschlüssel auszuwählen, der auf die zu meldende Beschäftigung zutrifft.

Grundsätzlich ist der Schlüssel 101 zu verwenden. Hat das Beschäftigungsverhältnis besondereMerkmale, gelten die Schlüssel 102 ff. Sofern gleichzeitig mehrere besondere Merkmale auftretenund demzufolge mehrere Schlüssel möglich sind, ist derjenige mit der niedrigsten Schlüsselzahl zuverwenden. Die Schlüssel 109 und 110 haben jedoch immer Vorrang.

MehrfachbeschäftigungDas Feld ist anzukreuzen, wenn Beschäftigungen gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern ausgeübtwerden.

Entgelt in GleitzoneDieses Feld ist nur bei der Erstattung von Jahresmeldungen, Abmeldungen undUnterbrechungsmeldungen auszufüllen. Wählen Sie bitte das entsprechende Kennzeichen aus:· 0 = kein Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone bzw. Verzicht auf die Anwendung der

Gleitzonenregelung in der gesetzlichen Rentenversicherung· 1 = Gleitzone; die tatsächlichen Arbeitsentgelte betragen in allen Entgeltabrechnungszeiträumen

von 450,01 EUR bis 850,00 EUR

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68 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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· 2 = Gleitzone; die Meldung umfasst sowohl Entgeltabrechnungszeiträume mit tatsächlichenArbeitsentgelten von 450,01 EUR bis 850,00 EUR als auch solche mit tatsächlichen Entgeltenunter 450,01 EUR oder über 850,00 EUR

Statuskennzeichen

Wählen Sie bitte das entsprechende Kennzeichen aus:

· Kennzeichen 1: Der Arbeitnehmer steht zum Arbeitgeber in einer Beziehung als EhegatteLebenspartner oder Abkömmling.

· Kennzeichen 2: Der Arbeitnehmer ist als geschäftsführender Gesellschafter einer Gesellschaftmit beschränkter Haftung tätig.

Die Kennzeichen 1 und 2 sind nur bei Anmeldungen (Abgabegrund 10) und An- und Abmeldungen(Abgabegrund 40) zulässig.

Beschäftigungsdaten

Beschäftigungszeit VonHier ist der Beginn der Beschäftigung bzw. der Beginn des Meldezeitraums einzutragen.

Weitere Hinweise zum Meldezeitraum:

Es ist der Zeitraum der Beschäftigung während eines Kalenderjahres einzutragen. Dabei ist derZeitraum bis zum Tag vor der Änderung oder Unterbrechung oder bis zum Ende der Beschäftigunggegen Arbeitsentgelt, der Berufsausbildung oder der Altersteilzeit zu melden. Bei mehrerenMeldungen für Zeiträume desselben Kalenderjahres dürfen bereits gemeldete Zeiträume nichterneut gemeldet werden. Sofern einmalig gezahltes Arbeitsentgelt gesondert gemeldet wird (z.B. inFällen in denen das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt während einer beitragsfreien Zeit gezahlt wird)sind der erste und der letzte Tag des Kalendermonats der Zuordnung, der Monat und das Jahreinzutragen. Wird nicht vereinbarungsgemäß verwendetes Wertguthaben gemeldet, ist derZeitraum vom ersten bis zum letzten Tag des Kalendermonats der nicht zweckentsprechendenVerwendung des Wertguthabens einzutragen.

Bei UV-Jahresmeldungen (Meldegrund 92) ist hier immer der 01.01. des betreffenden Jahresanzugeben.

Beschäftigungszeit BisHier ist das Ende der Beschäftigung bzw. das Ende des Meldezeitraums einzutragen. BeiJahresmeldungen ist der 31.12.des betreffenden Jahres anzugeben.

Weitere Hinweise zum Meldezeitraum:

Es ist der Zeitraum der Beschäftigung während eines Kalenderjahres einzutragen. Dabei ist derZeitraum bis zum Tag vor der Änderung oder Unterbrechung oder bis zum Ende der Beschäftigunggegen Arbeitsentgelt, der Berufsausbildung oder der Altersteilzeit zu melden. Bei mehrerenMeldungen für Zeiträume desselben Kalenderjahres dürfen bereits gemeldete Zeiträume nichterneut gemeldet werden. Sofern einmalig gezahltes Arbeitsentgelt gesondert gemeldet wird (z.B. in

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69Meldung zur Sozialversicherung erstellen

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Fällen in denen das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt während einer beitragsfreien Zeit gezahlt wird)sind der erste und der letzte Tag des Kalendermonats der Zuordnung, der Monat und das Jahreinzutragen. Wird nicht vereinbarungsgemäß verwendetes Wertguthaben gemeldet, ist derZeitraum vom ersten bis zum letzten Tag des Kalendermonats der nicht zweckentsprechendenVerwendung des Wertguthabens einzutragen.

Bei UV-Jahresmeldungen (Meldegrund 92) ist hier immer der 31.12. des betreffenden Jahresanzugeben.

Beitragsgruppe KVWählen Sie bitte die zutreffende Beitragsgruppe zur Krankenversicherung aus.

Beitragsgruppe RVWählen Sie bitte die zutreffende Beitragsgruppe zur Rentenversicherung aus.

Beitragsgruppe ALVWählen Sie bitte die zutreffende Beitragsgruppe zur Arbeitslosenversicherung aus.

Beitragsgruppe PVWählen Sie bitte die zutreffende Beitragsgruppe zur Pflegeversicherung aus.

Angaben zur ausgeübten TätigkeitEs ist der zum Zeitpunkt der Meldung entsprechende aktuelle Tätigkeitsschlüssel anzugeben. DerTätigkeitsschlüssel kann, sofern bereits angelegt, ausgewählt werden. Über die Schaltfläche "..." können Sie den Tätigkeitsschlüssel hinzufügen.

Wichtiger Hinweis zum Tätigkeitsschlüssel

Für Meldezeiträume ab dem 1.12.2011 ist der 9-stellige Tätigkeitsschlüssel zwingend erforderlich.Für Meldezeiträume vor dem 1.12.2011 muss noch der 5-stellige Schlüssel verwendet werden.Sofern der Meldezeitraum vor dem 1.12.2011 liegt, stellt sv.net den 9-stelligen Schlüsselautomatisch auf den 5-stelligen Schlüssel um. Dieser wird in der Meldung übertragen.

Sonderschlüssel:Die bis zum 30.11.2011 bestehenden Sonderschlüssel für die Personengruppen Behinderte (PG107; TT 55555), Behinderte Auszubildende (PG 102; TT55505 nur in Verbindung mitBetriebsnummer beginnend 985 bzw. 987), Rehabilitanden (PG 111; TT 66666), Bezieher vonVorruhestandsgeld (PG 108; TT 995XX), Bezieher von Ausgleichsgeld (PG 116; TT 997) sind nichtmehr erforderlich und werden somit nicht übernommen. Für die Personengruppen 107 und 111kann ab dem 1.12.2014 auf die Angabe des Tätigkeitsschlüssels verzichtet werden, sofern dietatsächlich ausgeübte Tätigkeit nicht spezifiziert werden kann. Die Schlüssel für für denSchulabschluss, die Ausbildung, AÜG und Vertragsform sind allerdings zwingend erforderlich.Abweichend davon ist der Tätigkeitsschlüssel in Verbindung mit dem Personengruppenschlüssel103 (Altersteilzeit) vollständig zu füllen.

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70 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Für Meldezeiträume vor dem 1.12.2011 stellt sv.net den Tätigkeitsschlüssel automatisch auf dennoch gültigen Sonderschlüssel um.

SchulabschlussWählen Sie den Schlüssel für den höchsten Schulabschluss des Mitarbeiters aus.

BerufsausbildungWählen Sie den Schlüssel für die höchste Berufsausbildung des Mitarbeiters aus.

Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)Wählen Sie aus, ob der Mitarbeiter anderen Unternehmen gewerbsmäßig nach demArbeitnehmerüberlassungsgesetz überlassen wird.

VertragsformWählen Sie die Vertragsform, ob der Mitarbeiter in Vollzeit, Teilzeit, befristet oder unbefristetbeschäftigt wird.

WährungDas Währungskennzeichen wird entsprechend dem angegebenen Meldezeitraum automatischvorgegeben.

Für Zeiträume:

· bis zum 31.12.1998 wird DM eingestellt.

· vom 01.01.1999 bis 31.12.2001 wählen Sie bitte das entsprechende Kennzeichen aus.Entscheidend ist die Währung, in der die Entgeltabrechnung erfolgte.

· ab 01.01.2002 wird Euro eingestellt.

Beitragspflichtiges BruttoarbeitsentgeltEs ist das Bruttoarbeitsentgelt (bei Seeleuten ggfs. die D-Heuersumme) anzugeben, für das imangegebenen Zeitraum Beiträge oder Beitragsanteile entrichtet wurden oder zu entrichten waren;die für den Zeitraum geltende Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung ist zu beachten.Centbeträge (Pfennigbeträge) von mehr als 49 sind nach oben, von weniger als 50 nach unten aufvolle Euro-Beträge (DM-Beträge) zu runden.

GKV-Monatsmeldung

Die GKV-Monatsmeldung (Abgabegrund 58) ist nur noch für Meldezeiträume ab dem 1.1.2015 fürversicherungspflichtige Mehrfachbeschäftigte bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze aufAnforderung der Krankenkassen abzugeben.

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71Meldung zur Sozialversicherung erstellen

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Eine GKV-Monatsmeldung ist nicht abzugeben:

· Für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 und 2 SGB IV (geringfügig entlohnteoder kurzfristige Beschäftigung). Dies gilt auch, sofern bei einer geringfügigen Beschäftigung aufdie Rentenversicherungsfreiheit verzichtet wurde.

· Für Arbeitnehmer, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind(Personengruppe 190).

· Für Beschäftigte, die nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 SGB VI von der Versicherungspflicht befreitund Mitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind. Üben diese Beschäftigteneine Mehrfachbeschäftigung aus oder haben weitere beitragspflichtige Einnahmen, erfolgt dieErstattung der GKV-Monatsmeldung nur an die zuständige Krankenkasse.

Tage, für die eine Beitragspflicht zur SozialversicherungbestehtEs ist die Anzahl der Tage einzugeben, für die eine Beitragspflicht zur Sozialversicherung imAbrechnungsmonat besteht (SV-Tage).

Laufendes Entgelt KV/PVEs ist das laufende kranken-/pflegeversicherungspflichtige Entgelt das in dem Zeitraum, für den dieMeldung gelten soll erzielt wurde, einzugeben.Besteht das Beschäftigungsverhältnis ohne Arbeitsentgelt fort und ist insoweit im gesamtenAbrechnungsmonat kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt erzielt worden, ist die GKV-Monatsmeldung mit einem Arbeitsentgelt von 0 EUR abzugeben (zum Beispiel bei unbezahltemUrlaub, Bezug von Krankengeld oder Streik).

Laufendes Entgelt RVEs ist das laufende rentenversicherungspflichtige Entgelt das in dem Zeitraum, für den die Meldunggelten soll erzielt wurde, einzugeben.Besteht das Beschäftigungsverhältnis ohne Arbeitsentgelt fort und ist insoweit im gesamtenAbrechnungsmonat kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt erzielt worden, ist die GKV-Monatsmeldung mit einem Arbeitsentgelt von 0 EUR abzugeben (zum Beispiel bei unbezahltemUrlaub, Bezug von Krankengeld oder Streik).

Laufendes Entgelt ALVEs ist das laufende arbeitslosenversicherungspflichtige Entgelt das in dem Zeitraum, für den dieMeldung gelten soll erzielt wurde, einzugeben.Besteht das Beschäftigungsverhältnis ohne Arbeitsentgelt fort und ist insoweit im gesamtenAbrechnungsmonat kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt erzielt worden, ist die GKV-Monatsmeldung mit einem Arbeitsentgelt von 0 EUR abzugeben (zum Beispiel bei unbezahltemUrlaub, Bezug von Krankengeld oder Streik).

Einmaliges EntgeltEs ist das einmalig gezahlte Entgelt das in dem Zeitraum, für den die Meldung gelten soll gezahltwurde, einzugeben.

Fragen im Einzelfall?Wenden Sie sich bitte direkt an den Ansprechpartner der zuständigen Krankenkasse.

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72 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Angaben zur Unfallversicherung

Ab dem 01.01.2016 entfallen die Angaben zur Unfallversicherung in allen Entgeltmeldungen. Für dieUnfallversicherung wird die UV-Jahresmeldung mit Meldegrund 92 eingeführt. Der Meldegrund91 wird ersatzlos gestrichen.

Die Angaben zur Unfallversicherung wurden angepasst. In der Grundeinstellung sind zuerst 2 Zeilenvorgegeben.Sobald die 2. Zeile gefüllt wird, steht dem Anwender eine weitere Zeile zum Befüllen zur Verfügung.Beim Befüllen der Dritten Zeile eine Vierte usw. bis max. 9 Zeilen.

Betriebsnummer des zuständigenUnfallversicherungsträgersWählen Sie hier den für Ihr Unternehmen zuständigen Unfallversicherungsträger(Berufsgenossenschaft) aus. In der vorgegebenen Liste sind alle Unfallversicherungsträgerbundesweit hinterlegt. Dieses Feld muss bei Entgeltmeldungen ab 2009 gefüllt sein.

Hinweis:

Die Angaben beziehen sich auf den im Block Meldedaten angegebenen Meldezeitraum. ImZweifelsfall wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Unfallversicherungsträger.

Mitgliedsnummer beim UV-TrägerDie Mitgliedsnummer ist das eindeutige Ordnungsmerkmal beim zuständigen UV-Träger. Sie kannauch als Kundennummer, Aktenzeichen oder Ähnliches durch den UV-Träger bezeichnet werden.Die Mitgliedsnummer wird auf korrekte Länge und zulässige Zeichen geprüft. Ab dem 01.12.2012erfolgt zusätzlich eine Prüfung, ob diese Mitgliedsnummer beim ausgewählten UV- Trägertatsächlich existiert. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie die korrekte Mitgliedsnummer IhresUnternehmens beim zuständigen UV-Träger erfassen.Ist der Arbeitgeber Mitglied einer Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG), so ist dieAngabe der Mitgliedsnummer nicht erforderlich.

Hinweis:

Die Angaben beziehen sich auf den im Block Meldedaten angegebenen Meldezeitraum. ImZweifelsfall wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Unfallversicherungsträger.

GrundFolgende UV-Gründe können ausgewählt werden.

000 = UV-Pflichtig ohne Besonderheiten (Standardwert)A07 = Arbeitnehmer der UV-TrägerA08 = Unternehmen ist Mitglied bei einer Landwirtschaftlichen BerufsgenossenschaftA09 = Beitrag zur Unfallversicherung wird nicht nach dem Arbeitsentgelt bemessen (wie z.B.Kopfpauschale).B01 = Entsparung von ausschließlich sozialversicherungspflichtigem WertguthabenB06 = UV-Entgelt wird in einer anderen Gefahrtarifstelle dieser Entgeltmeldung angegeben

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73Meldung zur Sozialversicherung erstellen

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B09 = Sonstige Sachverhalte, die kein UV-Entgelt in der Entgeltmeldung erfordernC01 = Entsparung von übertragenem Wertguthaben durch die DRV-Bund

Der UV-Grund 000 ist standardmäßig eingestellt. Wählen Sie einen anderen Grund, wenn dieserzutreffend ist.Ist der Arbeitgeber Mitglied einer LBG, so ist der UV-Grund "A08" einzutragen.Sofern Sie folgende fiktive Gefahrtarifstellen "77777777", "88888888" und "99999999", jedoch keineUV-Grund wählen, generiert sv.net automatisch den UV-Grund "A07", "A08" und "A09".Die Betriebsnummer der Gefahrtarifstelle und die Gefahrtarifstelle werden in diesen Fällen gelöscht.Es wird lediglich der UV-Grund in der Meldung übermittelt.Sofern kein UV-beitragspflichtiges Arbeitsentgelt angefallen ist, wählen Sie den zutreffenden UV-Grund.

Betriebsnummer der GefahrtarifstelleDie Betriebsnummer ist in der Regel identisch mit der Betriebsnummer des zuständigen UV-Trägers. In diesen Fällen wird automatisch die Betriebsnummer des oben ausgewählten UV-Trägers übernommen. Nur dann, wenn für besonders veranlagte Betriebsteile der Gefahrtarif einesanderen UV-Trägers angewendet wird (fremdartige Nebenunternehmen z.B. bei der BG derBauwirtschaft, der BG Nahrungsmittel und Gaststätten und der Steinbruchs-BG), ist eineabweichende Betriebsnummer zuerfassen.

Hinweis:

Die Angaben beziehen sich auf den im Block Meldedaten angegebenen Meldezeitraum. ImZweifelsfall wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Unfallversicherungsträger.

GefahrtarifstelleEingetragen wird die Gefahrtarifstelle nach der das Unternehmen veranlagt wurde. Der zuständigeUV-Träger hat dem Unternehmen in der Regel diese Schlüsselzahl mitgeteilt. Die Gefahrtarifstellekann auch als Gewerbszweig oder Strukturschlüssel bezeichnet werden. Sofern dieMitgliedsnummer der Gefahrtarifstelle erfasst wurde, werden hier alle zu dieser Betriebsnummerhinterlegten Gefahrtarife zur Auswahl angeboten. Selbstverständlich ist auch eine manuelleEingabe möglich.

Hinweis:

Die Angaben beziehen sich auf den im Block Meldedaten angegebenen Meldezeitraum. ImZweifelsfall wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Unfallversicherungsträger.

UV-beitragspflichtiges ArbeitsentgeltDas UV-Entgelt kann vom SV-pflichtigen Entgelt abweichen. Bitte tragen Sie hier dasunfallversicherungspflichtige Arbeitsentgelt des Mitarbeiters ein.Bei den UV-Gründen "A07", "A08" und "A09" bzw. den fiktiven Gefahrtarifstellen "77777777";"88888888" und "99999999" ist die Angabe eines beitragspflichtigen Arbeitsentgelts nichtzulässig.Ansonsten braucht hier nur dann nichts erfasst werden, wenn mit einer oder mehrerenvorhergehenden Meldungen der Höchstjahresarbeitsverdienst des UV-Trägers bereits erreicht wurdeoder ein UV-Grund ungleich 000 zutreffend ist.

Hinweis:

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74 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Die Angaben beziehen sich auf den im Block Meldedaten angegebenen Meldezeitraum. ImZweifelsfall wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Unfallversicherungsträger.

Wichtiger Hinweis:

Bei Fragen zu diesen unfallversicherungsrelevanten Daten wenden Sie sich bitte ausschließlich anIhren zuständigen Unfallversicherungsträger. Einige UV-Träger haben Ansprechpartner benanntsiehe hierzu: ? Weder die Ansprechpartner der Krankenkassen, noch die Mitarbeiter der Hotlineder ITSG können hierzu fundierte Auskünfte erteilen.Stornierung einer bereits abgegebenen MeldungFehlerhaft abgegebene Meldungen sind zu stornieren und ggf. in richtiger Form erneut zu erstatten.Wird eine Meldung storniert, so sind die ursprünglich gemeldeten Daten einzutragen.Namensänderungen, Änderungen der Staatsangehörigkeit und Anschriftenänderungen können nichtstorniert werden.Die Ausführungen zu den Feldern Beschäftigungszeit, Betriebsnummer des Arbeitgebers,Personengruppe, Mehrfachbeschäftigung, Rechtskreis, Beitragsgruppen, Angaben zur Tätigkeit,Schlüssel der Staatsangehörigkeit, Währung, Beitragspflichtiges Entgelt und Statuskennzeichengelten entsprechend.

Wenn keine Versicherungsnummer angegeben

werden kannWurde für den Arbeitnehmer noch keine Versicherungsnummer durch denRentenversicherungsträger vergeben, sind für die Vergabe der Versicherungsnummer folgendeAngaben einzutragen:

GeburtsnameDer Geburtsname ist einzutragen.

GeburtsortEinzutragen ist der Geburtsort des Beschäftigten.

GeburtsdatumTragen Sie hier bitte das Geburtsdatum des Beschäftigten ein.

GeschlechtBitte nehmen Sie hier die entsprechende Auswahl vor.

Schlüssel der aktuellen StaatsangehörigkeitWählen Sie bitte die entsprechende aktuelle Staatsangehörigkeit des Mitarbeiters aus. Die Staatensind alphabetisch sortiert. Sofern der Schlüssel bekannt ist, kann dieser eingegeben werden. FürDeutschland wählen Sie einfach die 0.

Bei einer Meldung zur Änderung der Staatsangehörigkeit (Abgabegrund 63) ist hier die neueStaatsangehörigkeit einzutragen.

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75Meldung zur Sozialversicherung erstellen

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Nur bei erstmaliger Beschäftigung von

nichtdeutschen Bürgern des Europäischen

WirtschaftsraumesSofern bei der erstmaligen Aufnahme einer Beschäftigung durch einen nichtdeutschen Angehörigendes Europäischen Wirtschaftsraumes eine Europäische Versicherungsnummer vorliegt, sindfolgende Felder zusätzlich zu füllen:

GeburtslandEs ist der Staatsangehörigkeitsschlüssel des Geburtslandes des Mitarbeiters auszuwählen. DieAusführungen unter "Schlüssel der Staatsangehörigkeit" gelten entsprechend.

Versicherungsnummer des StaatsangehörigkeitslandesEinzutragen ist die Versicherungsnummer des Staatsangehörigkeitslandes.Sofern keine Europäische Versicherungsnummer vorliegt, dürfen beide Felder nicht gefüllt werden.

SofortmeldungBeginnEs ist der Tag der Beschäftigungsaufnahme anzugeben.

5.1 Knappschaftliche Besonderheiten

In diesem Bereich sind nur die abweichenden Felder zum allgemeinen Verfahren aufgeführt:

Stand der AusbildungHier ist der Schulabschluss des zu Meldenden in Abhängigkeit von der beruflichen Qualifikationeinzutragen. Volks-/Hauptschule, mittlere Reife oder gleichwertige Schulbildung 1 = ohne abgeschlossene Berufsausbildung 2 = mit abgeschlossener Berufsausbildung (abgeschl. Lehr- oder Anlernausb., Abschluss einerBerufsfach-/Fachschule) Abitur (Hochschulreife allgemein oder fachgebunden)

3 = ohne abgeschlossene Berufsausbildung 4 = mit abgeschlossener Berufsausbildung (abgeschlossene Lehr- oder Anlernausb., Abschlusseiner Berufsfach-/Fachschule) 5 = Abschluss einer Fachhochschule (frühere Bezeichnung: Höhere Fachschule) 6 = Hochschul-/Universitätsabschluss 7 = Ausbildung unbekannt, Angabe nicht möglich

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76 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Ende versicherungspfl. Besch.Verh.Das Datum in diesem Feld muss identisch sein mit dem Datum im Feld "Ende" im Block"Meldedaten".

AbkehrgrundBitte wählen Sie den zutreffenden Abkehrgrund aus. Sie haben folgende Möglichkeiten:

00 = Sonstige Gründe (Wechsel Arbeiter/Angestellter, Wechsel Beitragsgruppe, Verlegung innerhalbeines knappschaftlichen Betriebes mit Änderung der Betriebsnummer, Tod u. ä.) VorläufigeBeendigung (Ruhen) des Beschäftigungsverhältnisses wegen Ableistung von Wehrdienst,Wehrübung, Zivildienst, Eignungsübung, Grenzschutzdienst nach den Gesetzen der BundesrepublikDeutschland05 = Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aus Gründen, die nicht in der Person desVersicherten liegen (Stilllegung, Teilstilllegung, Zusammenlegung von Betrieben, Insolvenzverfahren)06 = Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aus Gründen, die nicht in der Person desVersicherten liegen (werkseitige Kündigung), soweit nicht Schlüsselnummer 05 zutrifft07 = Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aus Gründen, die in der Person des Versichertenliegen (Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Unfallfolgen, Rentengewährung)08 = Abkehr auf eigenen Wunsch (auch eigene Kündigung, Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages)22 = Wechsel der Tätigkeit auf Grund der Maßnahmen des TV Flex Steinkohlenbergbau / TV AuslaufSaar 2008/2009

Ab-MonatBitte geben Sie den Monat an, für den der Tätigkeitsschlüssel und der Besonderheitenschlüssel gilt.Für den ersten Zeitraum wird der Monat aus dem Datum im Feld "Beginn" im Block "Meldedaten"automatisch eingetragen.

Angaben zur Tätigkeit (besonderer knappschaftlicherTätigkeitsschlüssel) Hier ist die Art der Tätigkeit nach dem von der DRV Knappschaft-Bahn-See geliefertenSchlüsselkatalog einzutragen.Wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an die DRV Knappschaft-Bahn-See.

Besonderheitenschlüssel Bitte wählen Sie den zutreffenden Besonderheitenschlüssel aus. Sie haben folgende Möglichkeiten:1 = Beschäftigung über Tage oder nicht überwiegend unter Tage sowie Zeiten ohne tatsächlicheArbeitsleistung (ohne Zeiten des Bezuges von Transferkurzarbeitergeld nach § 111 SGB III)2 = Zeiten des Bezuges von Transferkurzarbeitergeld nach § 111 SGB III5 = Mitgliedschaft in der für den Einsatz unter Tage bestimmten Grubenwehr ab 01.01.20016 = freigestelltes Betriebsratsmitglied - zuletzt vor der Freistellung wurden ständige Arbeiten unterTage oder diesen gleichgestellte Arbeiten verrichtet -7 = freigestelltes Betriebsratsmitglied - zuletzt vor der Freistellung wurden Arbeiten über Tage bzw.keine ständigen Arbeiten unter Tage oder diesen gleichgestellte Arbeiten verrichtet -8 = überwiegende Beschäftigung unter Tage9 = ständige Arbeit unter Tage bzw. gleichgestellte (an 18 Schichten überwiegend unter Tageausgeübte) Arbeiten

Bergmannsprämie / überwiegend unter Tage verfahrene

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77Meldung zur Sozialversicherung erstellen

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SchichtenBitte geben Sie hier monatlich die Anzahl der überwiegend unter Tage verfahrenenSchichten an.

5.2 Seemännische Besonderheiten

In diesem Bereich sind nur die abweichenden Felder zum allgemeinen Verfahren aufgeführt:

BerufsgruppeWählen Sie die jeweils zutreffende Berufsgruppe aus. Die Angabe richtet sich nach denVerhältnissen zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung. Ändert sich die Berufsgruppe im Laufe derBeschäftigung, sind wegen der Änderung im Beschäftigungsverhältnis eine Abmeldung (Grund derAbgabe = „33“) und eine erneute Anmeldung (Grund der Abgabe = „13“) vorzunehmen.

VersicherungsartWählen Sie die jeweils zutreffende Versicherungsart aus. Die Angabe richtet sich nach denVerhältnissen zum Zeitpunkt des Beginns der Beschäftigung. Ändert sich die Versicherungsart imLaufe der Beschäftigung, sind wegen der Änderung im Beschäftigungsverhältnis eine Abmeldung(Grund der Abgabe = „33“) und eine erneute Anmeldung (Grund der Abgabe = „13“) vorzunehmen.

FahrzeuggruppeWählen Sie die jeweils zutreffende Fahrzeuggruppe aus. Die Angabe richtet sich nach denVerhältnissen zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung. Ändert sich die Fahrzeuggruppe im Laufeder Beschäftigung, sind wegen der Änderungen im Beschäftigungsverhältnis eine Abmeldung(Grund der Abgabe = „33“) und eine erneute Anmeldung (Grund der Abgabe = „13“) vorzunehmen.

Befähigungszeugnis (Patent)Setzt die an Bord ausgeübte Tätigkeit ein Befähigungszeugnis (Patent) voraus, soll das demBeschäftigten erteilte Befähigungszeugnis verschlüsselt angegeben werden. Wählen Sie bitte dasjeweilige zutreffende Befähigungszeugnis (Patent) aus. Die Angabe richtet sich nach denVerhältnissen zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung. Verfügt der Beschäftigte über mehrereBefähigungszeugnisse, ist das höherwertige Patent anzugeben. Das Schlüsselverzeichnisberücksichtigt lediglich die nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung vom 28. Juli 1998 erteilten oder ggf. danach umgeschriebenen früheren Befähigungszeugnisse. Besitzt derBeschäftigte noch ein Befähigungszeugnis nach früherer Klassifizierung oder keinBefähigungszeugnis oder können keine zutreffenden Angaben gemacht werden, ist das Feld mitNullen zu verschlüsseln.

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78 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Antrag auf Befreiung von der RVDas Feld ist anzukreuzen, wenn die Befreiung eines nichtdeutschen Besatzungsmitgliedes von derVersicherungspflicht in der Rentenversicherung beantragt wird. Dieser formlose Antrag dient jedochnur zur Fristwahrung. In jedem Fall ist umgehend ein Formantrag zur Prüfung derBefreiungsvoraussetzungen nachzureichen.

Das Feld darf nur bei einer Anmeldung oder einer gleichzeitigen An- und Abmeldung wegen Endeder Beschäftigung (Grund der Abgabe „40“) angekreuzt werden.

5.3 Besonderheiten bei berufsständischenVersorgungseinrichtungen

In diesem Bereich sind nur die abweichenden Felder zum allgemeinen Verfahren aufgeführt:

MitgliedsnummerFür jeden Beschäftigten, der bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung Mitglied ist, wirdvon der zuständigen BV eine individuelle Mitgliedsnummer vergeben. Diese wird von der BV - auchzur Weitergabe an den Arbeitgeber - mitgeteilt.

Eine Mitgliedsnummer ist grundsätzlich anzugeben.

Liegt eine individuelle Mitgliedsnummer bisher noch nicht vor?

Erfassen Sie bitte

- die Personalnummer des Beschäftigten und

- die Geburtsangaben des Beschäftigten und

- im Feld Mitgliedsnummer - soweit bekannt - die sog. Dummy-Nr. der zuständigen BV oder

- wählen Sie auf der Folgeseite - nach Ausführen der Funktion "Meldung prüfen" - die zuständige BVaus.

PersonalnummerUm Rückfragen der berufsständischen Versorgungseinrichtungen zu erleichtern, tragen Sie bitte diePersonalnummer des Beschäftigten ein.

Wenn keine individuelle Mitgliedsnummer des Arbeitnehmers vorliegt, muss die Personalnummererfasst werden.

Berufsständische VersorgungseinrichtungTragen Sie bitte, sofern bekannt, die Betriebsnummer der berufsständischen Versorgungseinrichtungdes Beschäftigten ein.Über die Schaltfläche "..." neben dem Eingabefeld können Sie die zuständige berufsständischeVersorgungseinrichtung für den Beschäftigten aus der Liste auswählen.

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79Meldung zur Sozialversicherung erstellen

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In der Auswahl der berufsständischen Versorgungseinrichtungen können Sie durch „Klick“ auf denSpaltenkopf nach diesem sortieren. Durch „Doppelklick“ auf die gewünschte Zeile, können Sie dieBetriebsnummer der Versorgungseinrichtung in die Beitragserhebung übernehmen.

Sofern Sie im Feld Mitgliedsnummer eine individuelle Mitgliedsnummer bzw. eine sog. Dummy-Nummer eingetragen haben, wird die zu dieser Nummer gehörende BV automatisch ermittelt.

Ist allerdings weder eine individuelle Mitgliedsnummer, noch eine sog. Dummy-Nummer bekannt,können Sie die BV nach Ausführen der Funktion "Meldung prüfen" auswählen.

GeburtsangabenWurde für den Arbeitnehmer noch keine Versicherungsnummer durch den Rentenversicherungsträgervergeben bzw. liegt keine individuelle Mitgliedsnummer bei der zuständigen BV vor, sind für dieVergabe der Versicherungsnummer folgende Angaben einzutragen:

6 Beitragsnachweis

Beitragsnachweis (allgemein)

Beitragsnachweis Geringfügig Beschäftigte

6.1 Beitragsnachweis (allgemein)

Beitragsnachweis Geringfügig Beschäftigte

Mit dem vorgegebenen Formular können Sie die gewünschte Meldung erstellen.

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80 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Firma

Mit dem Formular Beitragsnachweis (allgemein) können Sie Beitragsnachweise für folgendeVerfahren erstellen:

· Allgemein

· Zahlstellen

· Knappschaftliches Sonderverfahren

· Seemännisches Sonderverfahren

Ensprechend der Eingabe der Betriebsnummer wird das jeweilige Verfahren ermittelt und dasFormular entsprechend aufgebaut.

Betriebsnummer beginnend mit:

· 106, 107 oder 108 = Zahlstellenbeitragsnachweis

· 980 oder 098 = knappschaftlicher Beitragsnachweis

· 990, 991, 992 oder 099 = Seemännischer Beitragsnachweis

Betriebsnummer der Firma"Normalbenutzer" (nicht Premiumbenutzer) dürfen nur für die Betriebsnummer melden, für die siebei sv.net registriert sind. Deshalb wird hier automatisch diese Betriebsnummer eingestellt. Diesekann nicht geändert werden.

Wollen Sie für andere Firmen (Betriebsnummern) Meldungen abgeben, führen Sie bitte einePremiumregistrierung durch.

Als Premiumbenutzer haben Sie hier folgende Möglichkeiten der Eingabe.

Tragen Sie die vom Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit erteilte Betriebsnummerdes Beschäftigungsbetriebes ein.

Wurde die Firma bereits erfasst, kann die Betriebsnummer über "Stammdaten auswählen"ausgewählt und eingestellt werden.

Rechtskreis (Betriebsstätte)Es ist das Feld West anzukreuzen, wenn es sich um eine Beschäftigung in den altenBundesländern handelt, das Feld Ost ist anzukreuzen, wenn eine Beschäftigung in den neuenBundesländern einschließlich Ost-Berlin ausgeübt wird.

Name der Firma (Name 1)

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81Beitragsnachweis

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Bitte tragen Sie hier den Namen des Beschäftigungsbetriebes ein.

Name der Firma (Name 2)Bitte tragen Sie hier ggf. den zweiten Namensteil des Beschäftigungsbetriebes ein.

StraßeBitte tragen Sie hier die Straße oder das Postfach des Beschäftigungsbetriebes ein.

LandBitte tragen Sie hier das Länderkennzeichen des Beschäftigungsbetriebes ein. BeiInlandsanschriften ist kein Leerzeichen oder ein D einzutragen. Bei Auslandsanschriften wählenSie bitte das zutreffende Länderkennzeichen aus.

PostleitzahlBitte tragen Sie hier die Postleitzahl des Beschäftigungsbetriebes ein.

OrtBitte tragen Sie hier den Standort des Beschäftigungsbetriebes ein.

Krankenkasse / Einzugsstelle

Einzugsstelle / KrankenkasseSie haben hier folgende Möglichkeiten der Eingabe.Tragen Sie, sofern bekannt, die Betriebsnummer der Krankenkasse Ihres Mitarbeiters ein.Wurde die Krankenkasse bereits erfasst, kann sie hier in der Liste ausgewählt werden.Wurde die Krankenkasse noch nicht erfasst, wählen Sie "Neue Krankenkasse hinzufügen".Anschließend gelangen Sie in den Krankenkassenstamm, in dem Sie die neue Kasse anlegenkönnen.Bei Meldungen für geringfügig Beschäftigte ist hier die Knappschaft allg. und Minijobzentrale(98000006) auszuwählen.

Meldedaten

StornierungFehlerhaft abgegebene Beitragsnachweise sind zu stornieren und ggf. in richtiger Form erneut zuerstatten. Wird ein Beitragsnachweis storniert, so sind die ursprünglich gemeldeten Dateneinzutragen.

Dauer-BeitragsnachweisSoll der Beitragsnachweis nicht nur für den laufenden Entgeltabrechnungszeitraum, sondern auchfür folgende Entgeltabrechnungszeiträume gelten (z.B. nur ein Arbeitnehmer mit Festgehalt),aktivieren Sie das Feld Dauer-Beitragsnachweis.

Korrektur-Beitragsnachweis für Nachweiszeiträume vordem 1.1.2009

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82 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Dieses Feld ist nur noch bei Stornierungen für Zeiträume vor dem 01.01.2009 zulässig.

BeginnGeben Sie bitte den Beginn des Zeitraumes an, für den der Beitragsnachweis erstellt werden soll.

EndeGeben Sie bitte das Ende des Zeitraumes an, für den der Beitragsnachweis erstellt werden soll.Das Datum muss im gleichen Monat liegen wie das Datum im Feld Beginn.

Beiträge

Beiträge zur Seemannskasse - ArbeitgeberanteilBitte tragen Sie hier die Arbeitgeberanteile zur Seemannskasse ein.

Beiträge zur Seemannskasse - ArbeitnehmeranteilBitte tragen Sie hier die Arbeitnehmeranteile zur Seemannskasse ein.

Beiträge zur Krankenversicherung - allgemein - ohneZusatzbeitragBitte tragen Sie hier den allgemeinen Beitrag zur Krankenversicherung (Beitragsgruppe 1000) ein.Bitte beachten Sie hierbei, dass eventuelle Zusatzbeiträge hier nicht enthalten sein dürfen. Diesesind in dem dafür vorgesehenen separaten Feld einzutragen.

Beiträge zur Krankenversicherung - erhöhtWenn der Zeitraum für den Beitragsnachweis vor dem 01.01.2009 liegt, können Sie hier - sofernvorhanden - den erhöhten Beitrag zur Krankenversicherung (Beitragsgruppe 2000) eintragen.

Beiträge zur Krankenversicherung - ermäßigt - ohneZusatzbeitragBitte tragen Sie hier den ermäßigten Beitrag zur Krankenversicherung (Beitragsgruppe 3000) ein.Bitte beachten Sie hierbei, dass eventuelle Zusatzbeiträge hier nicht enthalten sein dürfen. Diesesind in dem dafür vorgesehenen separaten Feld einzutragen.

Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung fürPflichtversicherteSofern die betreffende Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, tragen Sie hier bitte dieZusatzbeiträge für versicherungspflichtige Arbeitnehmer ein.

Beiträge zur Krankenversicherung - allgemein -AngestellteWenn der Zeitraum für den Beitragsnachweis vor dem 01.01.2009 liegt, können Sie hier - sofernvorhanden - den allgemeinen Beitrag zur Krankenversicherung für Angestellte (BeitragsgruppeANG1) im knappschaftlichen Verfahren eintragen.

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83Beitragsnachweis

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Beiträge zur Krankenversicherung - ermäßigt -AngestellteWenn der Zeitraum für den Beitragsnachweis vor dem 01.01.2009 liegt, können Sie hier - sofernvorhanden - den ermäßigten Beitrag zur Krankenversicherung für Angestellte (BeitragsgruppeANG3) im knappschaftlichen Verfahren eintragen.

Beiträge zur Krankenversicherung für geringfügigBeschäftigteBitte tragen Sie hier die pauschalen Beiträge zur Krankenversicherung für geringfügig Beschäftigte(Beitragsgruppe 6000) ein. Bitte beachten Sie, dass diese Beiträge seit dem 01.01.2003ausschließlich an die Minijobzentrale bei der Knappschaft / Bahn / See abzuführen sind.

Beiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung -voller BeitragBitte tragen Sie hier den vollen Beitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (BeitragsgruppeK100) ein.

Beiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung -ArbeitgeberanteilBitte tragen Sie hier den Arbeitgeberanteil zur knappschaftlichen Rentenversicherung(Beitragsgruppe K300) ein.

Beiträge zur Rentenversicherung - voller BeitragBitte tragen Sie hier den vollen Beitrag zur Rentenversicherung (Beitragsgruppe 0100) ein.

Beiträge zur Rentenversicherung - halber BeitragBitte tragen Sie hier den halben Beitrag zur Rentenversicherung (Beitragsgruppe 0300) ein.

Beiträge zur Rentenversicherung für geringfügigBeschäftigteBitte tragen Sie hier die pauschalen Beiträge zur Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte(Beitragsgruppe 0500) ein. Bitte beachten Sie, dass diese Beiträge seit dem 01.01.2003ausschließlich an die Minijobzentrale bei der Knappschaft / Bahn / See abzuführen sind.

Beiträge zur Arbeitsförderung - voller BeitragBitte tragen Sie hier den vollen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung (Beitragsgruppe 0010) ein.

Beiträge zur Arbeitsförderung - halber BeitragBitte tragen Sie hier den halben Beitrag zur Arbeitslosenversicherung (Beitragsgruppe 0020) ein.

Beiträge zur sozialen PflegeversicherungBitte tragen Sie hier sowohl den vollen, als auch den halben Beitrag zur Pflegeversicherung(Beitragsgruppe 0001 und 0002) ein.

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84 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Umlage KrankheitsaufwendungenBitte tragen Sie hier den Umlagebeitrag für Krankheitsaufwendungen (Beitragsgruppe U1) ein.

Umlage MutterschaftsaufwendungenBitte tragen Sie hier den Umlagebeitrag für Mutterschaftsaufwendungen (Beitragsgruppe U2) ein.

Umlage zur InsolvenzgeldversicherungBitte tragen Sie hier für Zeiträume ab dem 01.01.2009 den Umlagebeitrag zurInsolvenzgeldversicherung (Beitragsgruppe INSO) ein.

ZwischensummeHier wird automatisch eine Zwischensumme aus den bisherigen Eingabefeldern errechnet.

Beiträge für freiwillig Krankenversicherte zurKrankenversicherung - Arbeiter -Wenn der Zeitraum für den Beitragsnachweis vor dem 01.01.2009 liegt, können Sie hier - sofernvorhanden - den freiwilligen Beitrag zur Krankenversicherung für Arbeiter (Beitragsgruppe Arb.) imknappschaftlichen Verfahren eintragen.

Beiträge für freiwillig Krankenversicherte zurKrankenversicherung - Angestellte -Wenn der Zeitraum für den Beitragsnachweis vor dem 01.01.2009 liegt, können Sie hier - sofernvorhanden - den freiwilligen Beitrag zur Krankenversicherung für Angestellte (Beitragsgruppe Ang.)im knappschaftlichen Verfahren eintragen.

Beiträge zur Krankenversicherung freiwilliger Mitglieder -ohne Zusatzbeitrag -Bitte tragen Sie hier den Krankenversicherungsbeitrag für freiwillig Krankenversicherte ein. Bittebeachten Sie hierbei, dass eventuelle Zusatzbeiträge hier nicht enthalten sein dürfen. Diese sind indem dafür vorgesehenen separaten Feld einzutragen.

Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung für freiwilligKrankenversicherteSofern die betreffende Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, tragen Sie hier bitte dieZusatzbeiträge für freiwillig Krankenversicherte ein.

Beiträge zur Pflegeversicherung für freiwilligKrankenversicherteBitte tragen Sie hier den Pflegeversicherungsbeitrag für freiwillig Krankenversicherte ein.

Erstattungsbetrag der Arbeitgeberaufwendungen beiKrankheit und MutterschaftBitte tragen Sie hier den Gesamtbetrag der für den gültigen Abrechnungszeitraum eingereichtenErstattungsanträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (U1 und U2) ein, welcher mit dem

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85Beitragsnachweis

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Gesamtbetrag der nachgewiesenen Beiträge verechnet werden soll. Beachten Sie dabei, dass hierweder ein Plus-Zeichen (+), noch ein Minus-Zeichen (-) einzutragen ist. Der hier angegebeneBetrag wird bei der Ermittlung der Gesamtsumme immer abgezogen.

Zu zahlender Betrag / GuthabenHier wird automatisch eine Gesamtsumme errechnet.

Beträge

Die Beiträge sind getrennt nach Beitragsgruppen anzugeben. Die Gesamtsumme wird automatischerrechnet.

Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftigte dürfen nur für Zeiträume bis 31.3.2003 mit demallgemeinen Beitragsnachweis nachgewiesen werden. Ab 1.4.2003 ist hierfür der BeitragsnachweisGeringfügig Beschäftigte zu verwenden.

Ein Betrag im Feld „abzüglich Erstattung U1/U2“ kann nicht manuell mit einem positiven odernegativen Vorzeichen versehen werden. Bei der Berichtigung (Absetzung) einesBeitragsnachweises löschen Sie bitte den dort angegebenen Betrag. Dieses Feld ist lediglich einHinweis für die Umlagekasse, dass noch ein Antrag auf Erstattung nach dem AAG von Ihnen folgt.Insolvenzgeldumlage:Wie bereits ausgeführt, ist die Insolvenzgeldumlage ab 1.1.2009 monatlich zusammen mit denGesamtsozialversicherungsbeiträgen an die Einzugsstellen der Krankenkassen abzuführen, welchediese Umlage unmittelbar an die Bundesagentur für Arbeit weiterleiten. In der Vergangenheiterfolgte die Abführung dieser Umlage jährlich über die Träger der Unfallversicherung.Damit richtet sich die Bemessung der Umlage nicht mehr nach der in der gesetzlichenUnfallversicherung geltenden Bemessungsgrundlage, sondern nach der in der gesetzlichenRentenversicherung geltenden BemessungsgrundlageWichtiger Hinweis:Beachten Sie bitte, dass die Insolvenzgeldumlage für das Jahr 2008 noch an den zuständigenUnfallversicherungsträger abzuführen ist. Ab Januar 2009 beginnt jedoch bereits die monatlicheAbführungspflicht über den Beitragsnachweis.

6.2 Beitragsnachweis Geringfügig Beschäftigte

Seit 1.4.2003 ist für die Beitragsabführung im Bereich der geringfügigen Beschäftigten dieDeutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.

Für den Nachweis der Beiträge ist auch für Zeiträume vor dem 1.4.2003 der besondereBeitragsnachweis für geringfügig Beschäftigte zu verwenden und ausschließlich bei der DeutschenRentenversicherung Knappschaft-Bahn-See einzureichen.

Beitragsnachweis (allgemein)

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86 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Firma

Betriebsnummer der Firma"Normalbenutzer" (nicht Premiumbenutzer) dürfen nur für die Betriebsnummer melden, für die siebei sv.net registriert sind. Deshalb wird hier automatisch diese Betriebsnummer eingestellt. Diesekann nicht geändert werden.

Wollen Sie für andere Firmen (Betriebsnummern) Meldungen abgeben, führen Sie bitte einePremiumregistrierung durch.

Als Premiumbenutzer haben Sie hier folgende Möglichkeiten der Eingabe.

Tragen Sie die vom Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit erteilte Betriebsnummerdes Beschäftigungsbetriebes ein.

Wurde die Firma bereits erfasst, kann die Betriebsnummer über "Stammdaten auswählen"ausgewählt und eingestellt werden.

Steuernummer des ArbeitgebersSofern auch die einheitliche Pauschsteuer an die Bundesknappschaft abgeführt wird, ist in diesemgesonderten Beitragsnachweis auch die Steuernummer des Arbeitgebers einzutragen.

Rechtskreis (Betriebsstätte)Es ist das Feld West anzukreuzen, wenn es sich um eine Beschäftigung in den altenBundesländern handelt, das Feld Ost ist anzukreuzen, wenn eine Beschäftigung in den neuen

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87Beitragsnachweis

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Bundesländern einschließlich Ost-Berlin ausgeübt wird.

Name der Firma (Name 1)Bitte tragen Sie hier den Namen des Beschäftigungsbetriebes ein.

Name der Firma (Name 2)Bitte tragen Sie hier ggf. den zweiten Namensteil des Beschäftigungsbetriebes ein.

StraßeBitte tragen Sie hier die Straße oder das Postfach des Beschäftigungsbetriebes ein.

LandBitte tragen Sie hier das Länderkennzeichen des Beschäftigungsbetriebes ein. BeiInlandsanschriften ist kein Leerzeichen oder ein D einzutragen. Bei Auslandsanschriften wählenSie bitte das zutreffende Länderkennzeichen aus.

PostleitzahlBitte tragen Sie hier die Postleitzahl des Beschäftigungsbetriebes ein.

OrtBitte tragen Sie hier den Standort des Beschäftigungsbetriebes ein.

Meldedaten

StornierungFehlerhaft abgegebene Beitragsnachweise sind zu stornieren und ggf. in richtiger Form erneut zuerstatten. Wird ein Beitragsnachweis storniert, so sind die ursprünglich gemeldeten Dateneinzutragen.

Dauer-BeitragsnachweisSoll der Beitragsnachweis nicht nur für den laufenden Entgeltabrechnungszeitraum, sondern auchfür folgende Entgeltabrechnungszeiträume gelten (z.B. nur ein Arbeitnehmer mit Festgehalt),aktivieren Sie das Feld Dauer-Beitragsnachweis.

BeginnGeben Sie bitte den Beginn des Zeitraumes an, für den der Beitragsnachweis erstellt werden soll.

EndeGeben Sie bitte das Ende des Zeitraumes an, für den der Beitragsnachweis erstellt werden soll.Das Datum muss im gleichen Monat liegen wie das Datum im Feld Beginn.

Beiträge

Beiträge zur Krankenversicherung für geringfügig

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88 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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BeschäftigteBitte tragen Sie hier die pauschalen Beiträge zur Krankenversicherung für geringfügig Beschäftigte(Beitragsgruppe 6000) ein. Bitte beachten Sie, dass diese Beiträge seit dem 01.01.2003ausschließlich an die Minijobzentrale bei der Knappschaft / Bahn / See abzuführen sind.

Beiträge zur Rentenversicherung - voller BeitragBitte tragen Sie hier den vollen Beitrag zur Rentenversicherung (Beitragsgruppe 0100) ein.

Beiträge zur Rentenversicherung für geringfügigBeschäftigteBitte tragen Sie hier die pauschalen Beiträge zur Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte(Beitragsgruppe 0500) ein. Bitte beachten Sie, dass diese Beiträge seit dem 01.01.2003ausschließlich an die Minijobzentrale bei der Knappschaft / Bahn / See abzuführen sind.

Umlage KrankheitsaufwendungenBitte tragen Sie hier den Umlagebeitrag für Krankheitsaufwendungen (Beitragsgruppe U1) ein.

Umlage MutterschaftsaufwendungenBitte tragen Sie hier den Umlagebeitrag für Mutterschaftsaufwendungen (Beitragsgruppe U2) ein.

Umlage zur InsolvenzgeldversicherungBitte tragen Sie hier für Zeiträume ab dem 01.01.2009 den Umlagebeitrag zurInsolvenzgeldversicherung (Beitragsgruppe INSO) ein.

Einheitliche PauschsteuerBitte tragen Sie hier die einheitliche Pauschsteuer für geringfügig Beschäftigte ein.

ZwischensummeHier wird automatisch eine Zwischensumme aus den bisherigen Eingabefeldern errechnet.

Erstattungsbetrag der Arbeitgeberaufwendungen beiKrankheit und MutterschaftBitte tragen Sie hier den Gesamtbetrag der für den gültigen Abrechnungszeitraum eingereichtenErstattungsanträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (U1 und U2) ein, welcher mit demGesamtbetrag der nachgewiesenen Beiträge verechnet werden soll. Beachten Sie dabei, dass hierweder ein Plus-Zeichen (+), noch ein Minus-Zeichen (-) einzutragen ist. Der hier angegebeneBetrag wird bei der Ermittlung der Gesamtsumme immer abgezogen.

Zu zahlender Betrag / GuthabenHier wird automatisch eine Gesamtsumme errechnet.

Beträge

Die Beiträge sind getrennt nach Beitragsgruppen anzugeben. Die Gesamtsumme wird automatischerrechnet.

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89Beitragsnachweis

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Ein Betrag im Feld „abzüglich Erstattung U1/U2“ kann nicht manuell mit einem positiven odernegativen Vorzeichen versehen werden. Bei der Berichtigung (Absetzung) einesBeitragsnachweises löschen Sie bitte den dort angegebenen Betrag. Dieses Feld ist lediglich einHinweis für die Umlagekasse, dass noch ein Antrag auf Erstattung nach dem AAG von Ihnen folgt.Insolvenzgeldumlage:Wie bereits ausgeführt, ist die Insolvenzgeldumlage ab 1.1.2009 monatlich zusammen mit denGesamtsozialversicherungsbeiträgen an die Einzugsstellen der Krankenkassen abzuführen, welchediese Umlage unmittelbar an die Bundesagentur für Arbeit weiterleiten. In der Vergangenheiterfolgte die Abführung dieser Umlage jährlich über die Träger der Unfallversicherung.Damit richtet sich die Bemessung der Umlage nicht mehr nach der in der gesetzlichenUnfallversicherung geltenden Bemessungsgrundlage, sondern nach der in der gesetzlichenRentenversicherung geltenden BemessungsgrundlageWichtiger Hinweis:Beachten Sie bitte, dass die Insolvenzgeldumlage für das Jahr 2008 noch an den zuständigenUnfallversicherungsträger abzuführen ist. Ab Januar 2009 beginnt jedoch bereits die monatlicheAbführungspflicht über den Beitragsnachweis.

7 Abfrage VersicherungsnummerDie Arbeitgeber bzw. die Zahlstellen haben seit dem 1.7.2016 die Möglichkeit, für einenBeschäftigten bzw. einen Versorgungsempfänger direkt bei der Deutschen Rentenversicherung Bundeine Versicherungsnummer abzufragen.

Verwenden Sie hierzu bitte das Formular "Abfrage Versicherungsnummer".

Die Anfrage erfolgt direkt über die Clearingstelle von sv.net bei der Rentenversicherung. Diese wirddie Versicherungsnummer -sofern ein eindeutiges Ergebnis vorliegt- unverzüglich elektronischzurückmelden. Analog der sonstigen Meldungen durch die Kassen bzw. die Sozialleistungsträgererhalten Sie von sv.net eine E-Mail in der Sie darauf hingewiesen werden, dass dieVersicherungsnummer auf dem üblichen Weg abgerufen werden kann. Siehe auch Posteingang

Firma

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90 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Betriebsnummer der Firma"Normalbenutzer" (nicht Premiumbenutzer) dürfen nur für die Betriebsnummer melden, für die sie beisv.net registriert sind. Deshalb wird hier automatisch diese Betriebsnummer eingestellt. Diese kannnicht geändert werden.

Wollen Sie für andere Firmen (Betriebsnummern) Meldungen abgeben, führen Sie bitte einePremiumregistrierung durch.

Als Premiumbenutzer haben Sie hier folgende Möglichkeiten der Eingabe.

Tragen Sie die vom Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit erteilte Betriebsnummerdes Beschäftigungsbetriebes ein.

Wurde die Firma bereits erfasst, kann die Betriebsnummer über "Stammdaten auswählen"ausgewählt und eingestellt werden.

Name der Firma (Name 1)Bitte tragen Sie hier den Namen des Beschäftigungsbetriebes ein.

Name der Firma (Name 2)Bitte tragen Sie hier ggf. den zweiten Namensteil des Beschäftigungsbetriebes ein.

Name der Firma (Name 3)Bitte tragen Sie hier ggf. den dritten Namensteil des Beschäftigungsbetriebes ein.

StraßeBitte tragen Sie hier die Straße oder das Postfach des Beschäftigungsbetriebes ein.

AnschriftenzusatzBitte tragen Sie hier ggf. den Anschriftenzusatz des Beschäftigungsbetriebes ein.

LandBitte tragen Sie hier das Länderkennzeichen des Beschäftigungsbetriebes ein. BeiInlandsanschriften ist kein Leerzeichen oder ein D einzutragen. Bei Auslandsanschriften wählen Siebitte das zutreffende Länderkennzeichen aus.

PostleitzahlBitte tragen Sie hier die Postleitzahl des Beschäftigungsbetriebes ein.

OrtBitte tragen Sie hier den Standort des Beschäftigungsbetriebes ein.

Beschäftigte/r

PersonalnummerUm Rückfragen der Sozialversicherungsträger zu erleichtern, tragen Sie bitte die Personalnummer

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91Abfrage Versicherungsnummer

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des Beschäftigten ein.

NameTragen Sie bitte den Familiennamen des Beschäftigten ein. Im Falle einer Namensänderung gebenSie hier bitte den neuen Namen an.

VorsatzWählen Sie bitte ggf. den entsprechenden Namensvorsatz aus der Liste aus.

ZusatzWählen Sie bitte ggf. den entsprechenden Namenszusatz aus der Liste aus.

TitelGeben Sie hier bitte akademische Grade wie z. B. Prof., Dr. med., Dipl.-Ing.(FH) an.

VornameTragen Sie hier bitte den Rufnamen des Beschäftigten ein.

StraßeEs ist die aktuelle Straße des Mitarbeiters anzugeben.

AnschriftenzusatzBitte tragen Sie hier ggf. den Anschriftenzusatz des Mitarbeiters ein.

LandDas Feld ist nur bei Auslandsanschriften auszufüllen. Es ist das jeweilige Länderkennzeichenanzugeben.

PostleitzahlBei Inlandsanschriften ist hier die Postleitzahl 5-stellig einzutragen. Bei Auslandsanschriften sindauch andere Formate zulässig.

WohnortTragen Sie hier den Wohnort des Beschäftigten ein.

Geburtsangaben

GeburtsnameDer Geburtsname ist einzutragen.

Geburtsnamensvorsatz

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92 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Wählen Sie ggf. den entsprechenden Namensvorsatz aus der Liste aus.

GeburtsnamenszusatzWählen Sie ggf. den entsprechenden Namenszusatz aus der Liste aus.

GeburtsortEinzutragen ist der Geburtsort des Beschäftigten.

GeburtsdatumTragen Sie hier bitte das Geburtsdatum des Beschäftigten ein.

8 Berufsständische Versorgungseinrichtungen (BV)Berufsständische Versorgung ist die auf einer gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft beruhendeAltersversorgung für kammerfähige freie Berufe. Dazu zählen z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten,Notare, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater beziehungsweise Steuerbevollmächtigte,Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte sowie jeweils partiellpsychologische Psychotherapeuten und Ingenieure (Quelle: de.wikipedia.org).

SV-Meldung an eine Berufsständische Versorgungseinrichtung (BV)

Beitragserhebung an eine Berufsständische Versorgungseinrichtung (BV)

8.1 SV-Meldung BV

Ab dem 01.01.2009 besteht die gesetzliche Verpflichtung, für Mitglieder einer berufsständischenVersorgungseinrichtung (BV), die von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, Meldungenzusätzlich an die Datenannahmestelle der berufsständischen Versorgungseinrichtungen (DASBV)elektronisch zu übermitteln.

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93Berufsständische Versorgungseinrichtungen (BV)

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Das bedeutet, dass neben der DEÜV-Meldung für die Kasse/Knappschaft auch eine Meldung mitdem entsprechenden Beitragsgruppenschlüssel an die DASBV zu schicken ist. Dabei ist zubeachten, dass der Beitragsgruppenschlüssel für die Rentenversicherung immer "0" ist.

Hier gilt die Besonderheit, dass an die BV auch Meldungen mit dem Beitragsgruppenschlüssel"0000" für:

privat krankenversicherte, geringfügig Beschäftigte, die auf die Rentenversicherungsfreiheitverzichtet haben, in der Personengruppe "109"Werkstudenten während eines Aufbau- bzw. Zweitstudiums in der Personengruppe "106"

zu erstatten sind.

Meldearten und Meldegründe:

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94 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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95Berufsständische Versorgungseinrichtungen (BV)

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8.2 Beitragserhebung BV

Für jeden Beschäftigten, der Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist undAnspruch auf einen Arbeitgeberanteil gemäß § 172 (2) SGB VI hat, muss vom Arbeitgeber/Meldenden ab dem Abrechnungszeitraum Januar 2009 monatlich eine Meldung zur Beitragserhebungerstattet werden.

Korrekturmeldungen sind im Verfahren vorgesehen. Die Meldungen für die Pflichtbeiträge sindobligatorisch. Das Firmenzahlerverfahren ist optional, zu diesem auch die Einbeziehung vonHöherversicherungsbeiträgen der Versicherten.

Die im Arbeitgeberverfahren der gesetzlichen Sozialversicherung vorgesehenen Beitragsnachweisesind für die berufsständischen Versorgungseinrichtungen (BV) nicht verwendbar und diesen auchnicht zu übermitteln. Stattdessen benötigen die BV mitgliedsbezogene Informationen zurBeitragserhebung.Daher wird das Verfahren um die Datei BV Beitragserhebung erweitert, die nur den BV zu übermittelnist.

Diese Meldungen können Sie mit der aktuellen Version von sv.net/online erstellen und an dieDatenannahmestelle der Berufsständischen Versorgungseinrichtungen (DASBV) senden.

Betriebsnummer der FirmaSie haben hier folgende Möglichkeiten der Eingabe.

Tragen Sie die vom Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit erteilte Betriebsnummerdes Beschäftigungsbetriebes ein.

Ist die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes für den die Meldung erstellt werden sollidentisch mit der Betriebsnummer mit der Sie sich registriert haben, können Sie über das Symbol

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96 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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"Firmendaten einfügen" die Daten Ihrer Firma in das Formular übernehmen.

Name der Firma (Name 1)Bitte tragen Sie hier den Namen des Beschäftigungsbetriebes ein.

Name der Firma (Name 2)Bitte tragen Sie hier ggf. den zweiten Namensteil des Beschäftigungsbetriebes ein.

Name der Firma (Name 3)Bitte tragen Sie hier ggf. den dritten Namensteil des Beschäftigungsbetriebes ein.

StraßeBitte tragen Sie hier die Straße oder das Postfach des Beschäftigungsbetriebes ein.

PostleitzahlBitte tragen Sie hier die Postleitzahl des Beschäftigungsbetriebes ein.

OrtBitte tragen Sie hier den Standort des Beschäftigungsbetriebes ein.

MitgliedsnummerFür jeden Beschäftigten, der bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung Mitglied ist, wirdvon der zuständigen BV eine individuelle Mitgliedsnummer vergeben. Diese wird von der BV - auchzur Weitergabe an den Arbeitgeber - mitgeteilt.

Eine Mitgliedsnummer ist grundsätzlich anzugeben.

Liegt eine individuelle Mitgliedsnummer bisher noch nicht vor?

Erfassen Sie bitte

- die Personalnummer des Beschäftigten und

- die Geburtsangaben des Beschäftigten und

- im Feld Mitgliedsnummer - soweit bekannt - die sog. Dummy-Nr. der zuständigen BV oder

- wählen Sie auf der Folgeseite - nach Ausführen der Funktion "Meldung prüfen" - die zuständige BVaus.

PersonalnummerUm Rückfragen der berufsständischen Versorgungseinrichtungen zu erleichtern, tragen Sie bitte diePersonalnummer des Beschäftigten ein.

Wenn keine individuelle Mitgliedsnummer des Arbeitnehmers vorliegt, muss die Personalnummererfasst werden.

NameTragen Sie bitte den Familiennamen des Beschäftigten ein. Im Falle einer Namensänderung gebenSie hier bitte den neuen Namen an.

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97Berufsständische Versorgungseinrichtungen (BV)

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VorsatzWählen Sie bitte ggf. den entsprechenden Namensvorsatz aus der Liste aus.

ZusatzWählen Sie bitte ggf. den entsprechenden Namenszusatz aus der Liste aus.

TitelGeben Sie hier bitte akademische Grade wie z. B. Prof., Dr. med., Dipl.-Ing.(FH) an.

VornameTragen Sie hier bitte den Rufnamen des Beschäftigten ein.

GeburtsdatumTragen Sie hier bitte das Geburtsdatum des Beschäftigten ein.

GeschlechtBitte nehmen Sie hier die entsprechende Auswahl vor.

MeldevorgangSie haben folgende Auswahlmöglichkeiten:G = GrundmeldungDie Daten stellen dabei das Gesamtergebnis des abgerechneten Monats (ABMO) dar; eventuellvergangene Meldungen zum selben ABMO werden ersetzt. K = KorrekturmeldungHier handelt es sich um eine Meldung der Differenzen (Korrektur) zum bisherigen Meldestand. DieMeldedaten bewirken eine Korrektur des bisherigen Meldebestandes zum ABMO (es musszumindest bereits eine Grundmeldung vorliegen).

Verarbeitungsmonat (VEMO)Hier geben Sie bitte den Monat in der Form "MM.JJJJ" an, mit dem die Daten gemeldet werden(aktueller laufender Abrechnungsmonat). Das Feld ist mit dem aktuellen Monat vorbelegt und kannentsprechend geändert werden. Das Datum darf maximal 1 Monat jünger bzw. 3 Monate älter als dasaktuelle Datum sein.

Abrechnungsmonat (ABMO)Hier geben Sie bitte den Monat in der Form "MM.JJJJ" an, zu dem die Daten gehören. Das Datumdarf nicht nach dem Verarbeitungsmonat liegen. Allerdings sind Monatsangaben in derVergangenheit zulässig.

SV-TageErfassen Sie bitte hier die Anzahl der Sozialversicherungstage im abgerechneten Monat. Bei einerGrundmeldung sind nur positive Werte zwischen 00 und 31 zulässig.

Laufendes ArbeitsentgeltErfassen Sie hier bitte das dem Wesen nach rentenversicherungspflichtige laufende Arbeitsentgelt

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98 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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(nicht gekürzt auf die Beitragsbemessungsgrenze) im abgerechneten Monat. Bei einerGrundmeldung sind nur positive Beträge zulässig.

Weitere Hinweise finden Sie im aktuellen ABV- Rundschreiben unter https://www.dasbv.de imBereich Service unter ABV-Rundschreiben im Unterpunkt „Laufendes Arbeitsentgelt“

Ausschließlich fiktives EntgeltIst das laufende Arbeitsentgelt ausschließlich fiktiv (Unterschiedsbetrag währendEntgeltersatzleistungen in der Altersteilzeit), muss dies gekennzeichnet werden, da dann dieSozialversicherungstage trotz laufenden Arbeitsentgelts „0“ sein können.

Einmaliges ArbeitsentgeltErfassen Sie hier bitte die Höhe der dem Wesen nach rentenversicherungspflichtigen Einmalzahlungim abgerechneten Monat (nicht gekürzt auf die Beitragsbemessungsgrenze). Bei einerGrundmeldung sind nur positive Beträge zulässig.

Weitere Hinweise finden Sie im aktuellen ABV- Rundschreiben unter www.dasbv.de im BereichService unter ABV-Rundschreiben im Unterpunkt „Einmaliges Arbeitsentgelt“

Bemessungsgrundlage Einmaliges ArbeitsentgeltAls Bemessungsgrundlage aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt muss der Anteil des EGAgemeldet werden, zu dem ein Arbeitgeberanteil zum Pflichtbeitrag ermittelt wurde – beiKorrekturmeldungen „K“ die Differenz. Bei einer Grundmeldung, darf die Bemessungsgrundlage nichtgrößer als das einmalige Arbeitsentgelt sein.

Die Meldung der Bemessungsgrundlage aus einmaligem Arbeitsentgelt ist immer dann erforderlich,wenn der BV zur Beitragserhebung erforderliche Informationen fehlen. Das trifft z.B. dann zu, wenndie BV nicht im gesamten Abrechnungszeitraum des Kalenderjahres, zu dem der abgerechneteMonat gehört, für das Mitglied zuständig war. Das trifft z.B. auch bei der Entnahme vonWertguthaben durch einen „Störfall“ zu.

Es wird empfohlen, in Verbindung mit einem einmalig gezahlten Arbeitsentgelt immer auch dieBeitragsbemessungsgrundlage zu melden, wenn daraus Pflichtbeitrag resultiert.Die Beitragsbemessungsgrundlage aus einmaligem Arbeitsentgelt muss als Gesamtbetrag in Euround Cent (nicht gerundet) gemeldet werden.

Kennzeichen BeitragszahlungWählen Sie bitte die zutreffende Option.0 = Selbstzahler1 = Firmenzahler, Einzelzahlung2 = Firmenzahler, Sammelzahlung mit Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes3 = Firmenzahler, Sammelzahlung mit Betriebsnummer der Abrechnungsstelle4 = Firmenzahler, Sammelzahlung mit Betriebsnummer der Zentrale 5 = Firmenzahler, Lastschrift

GesamtpflichtbeitragDer aus der Meldung resultierende Gesamt-Pflichtbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) mussfür Selbst- und Firmenzahler gemeldet werden – bei Korrekturmeldungen „K“ die Differenz.

Der Gesamt-Pflichtbeitrag entspricht dem, der zur gesetzlichen Rentenversicherung ohne dieBefreiung von der Rentenversicherungspflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB VI zu

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99Berufsständische Versorgungseinrichtungen (BV)

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erheben wäre.Der Gesamt-Pflichtbeitrag muss in Euro und Cent gemeldet werden.

HöherversicherungsbeitragEin Höherversicherungsbeitrag wird immer vom Mitglied alleine getragen. In Verbindung mitFirmenzahlung (Schlüssel 1 – 5) kann der Arbeitgeber die Abführung einesHöherversicherungsbeitrages mit übernehmen.

Es wird nur der Beitrag – bei Korrekturmeldungen „K“ die Differenz angegeben; die Ermittlung bleibtunberücksichtigt. Der Höherversicherungsbeitrag muss in Euro und Cent gemeldet werden.

Berufsständische VersorgungseinrichtungTragen Sie bitte, sofern bekannt, die Betriebsnummer der berufsständischen Versorgungseinrichtungdes Beschäftigten ein.Über die Schaltfläche "..." neben dem Eingabefeld können Sie die zuständige berufsständischeVersorgungseinrichtung für den Beschäftigten aus der Liste auswählen.

In der Auswahl der berufsständischen Versorgungseinrichtungen können Sie durch „Klick“ auf denSpaltenkopf nach diesem sortieren. Durch „Doppelklick“ auf die gewünschte Zeile, können Sie dieBetriebsnummer der Versorgungseinrichtung in die Beitragserhebung übernehmen.

Sofern Sie im Feld Mitgliedsnummer eine individuelle Mitgliedsnummer bzw. eine sog. Dummy-Nummer eingetragen haben, wird die zu dieser Nummer gehörende BV automatisch ermittelt.

9 Betriebsdatenpflege

Arbeitgeber sind nach § 5 Absatz 5 DEÜV verpflichtet, Änderungen von Betriebsdaten wie· Betriebsbezeichnung· Anschrift· Name des Ansprechpartners· Kommunikationsdaten des Ansprechpartners· Betriebsstilllegungen· Betriebsaufgaben und· Änderung der Korrespondenzadresse

dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) unverzüglich zu melden. Mit dem vorgegebenen Formular können sie schnell und einfach Änderungen von Betriebsdatendem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) erstellen und elektronischübermitteln.

Hinweis: Diese Meldungen können nicht storniert werden.

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100 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Allgemein

Abgabegrund

Folgende Abgabegründe sind hinterlegt:

· 11 = Änderung der Betriebsbezeichnung· 12 = Änderung der Anschrift· 13 = Änderung des Status/Ruhendkennzeichens· 14 = Änderung des Ansprechpartners· 15 = Änderung im Datenbaustein DBKA (in der abweichenden Korrespondenzanschrift)· 16 = Änderung der Meldenden Stelle· 17 = Kombination aus 12-16· 18 = Kombination aus 11 mit mindestens einem weiteren Grund aus 12-16

Wählen Sie den zutreffenden Abgabegrund aus.

Aktiver Betrieb / Betriebsaufgabe

Folgende Angaben sind möglich:

· A = aktiver Betrieb· R = Betriebsaufgabe

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101Betriebsdatenpflege

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Betrieb

Betriebsnummer der Firma"Normalbenutzer" (nicht Premiumbenutzer) dürfen nur für die Betriebsnummer melden, für die siebei sv.net registriert sind. Deshalb wird hier automatisch diese Betriebsnummer eingestellt. Diesekann nicht geändert werden.

Wollen Sie für andere Firmen (Betriebsnummern) Meldungen abgeben, führen Sie bitte einePremiumregistrierung durch.

Als Premiumbenutzer haben Sie hier folgende Möglichkeiten der Eingabe.

Tragen Sie die vom Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit erteilte Betriebsnummerdes Beschäftigungsbetriebes ein.

Wurde die Firma bereits erfasst, kann die Betriebsnummer über "Stammdaten auswählen"ausgewählt und eingestellt werden.

Betriebsnummer der meldenden Stelle (nichtSteuerberater)

Bei Betrieben, die mehrere Betriebsstätten mit unterschiedlichen Betriebsnummern haben, wird dieBetriebsstätte, welche die Meldungen zur Sozialversicherung erstattet, als „meldende Stelle“bezeichnet.Hinweis: Bei Unternehmen, die über mehrere Betriebsstätten mit unterschiedlichenBetriebsnummern verfügen, wird die Betriebsstätte, welche die Meldungen zur Sozialversicherungerstattet, als „meldende Stelle“ bezeichnet. Dies ist somit kein externer Dienstleister wie zumBeispiel ein Steuerberater.

Name der Firma (Name 1)Bitte tragen Sie hier den Namen des Beschäftigungsbetriebes ein.

Name der Firma (Name 2)Bitte tragen Sie hier ggf. den zweiten Namensteil des Beschäftigungsbetriebes ein.

Name der Firma (Name 3)Bitte tragen Sie hier ggf. den dritten Namensteil des Beschäftigungsbetriebes ein.

StraßeBitte tragen Sie hier die Straße oder das Postfach des Beschäftigungsbetriebes ein.

HausnummerBitte tragen Sie hier die Hausnummer des Beschäftigungsbetriebes ein.

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102 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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PostleitzahlBitte tragen Sie hier die Postleitzahl des Beschäftigungsbetriebes ein.

OrtBitte tragen Sie hier den Standort des Beschäftigungsbetriebes ein.

Postleitzahl (postfachbezogen)Tragen Sie hier, soweit vorhanden, die postfachbezogene Postleitzahl der Firma ein. Es sind nurdie gültigen 5-stelligen Postleitzahlen Inlandspostleitzahlen im Rahmen der Ziffern „01000“ bis„99999“ zulässig.

PostfachTragen Sie hier, soweit vorhanden, das Postfach der Firma ein.

Ansprechpartner

Anrede AnsprechpartnerWählen Sie die entsprechende Anrede aus der Liste aus.

Name AnsprechpartnerTragen Sie hier den Namen des Ansprechpartners in der Firma ein.

Telefon AnsprechpartnerTragen Sie hier die Telefonnummer des Ansprechpartners in der Firma ein.

Fax AnsprechpartnerTragen Sie hier die Faxnummer des Ansprechpartners in der Firma ein.

E-Mail-Adresse AnsprechpartnerTragen Sie hier die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners in der Firma ein.

Abweichende Korrespondenzanschrift

Sofern eine abweichende Korrespondenzanschrift existiert, füllen Sie bitte diesen Block.Hinweis: Die Korrespondenzanschrift muss zum Unternehmen gehören. Sie gehört somit nicht zueinem Dienstleister wie zum Beispiel einem Steuerberater.

Name (Zeile1)

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103Betriebsdatenpflege

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Bitte tragen Sie hier den 1. Namensbestandteil der abweichenden Korrespondenzanschrift ein.

Name (Zeile2)Bitte tragen Sie hier den 2. Namensbestandteil der abweichenden Korrespondenzanschrift ein.

Name (Zeile3)Bitte tragen Sie hier den 3. Namensbestandteil der abweichenden Korrespondenzanschrift ein.

StraßeBitte tragen Sie hier die Straße der abweichenden Korrespondenzanschrift ein.

PostleitzahlBitte tragen Sie hier die zustellbezogene Postleitzahl der abweichenden Korrespondenzanschriftein. Es sind nur die gültigen 5-stelligen Postleitzahlen Inlandspostleitzahlen im Rahmen der Ziffern„01000“ bis „99999“ zulässig.

OrtBitte tragen Sie hier den Ort der abweichenden Korrespondenzanschrift ein.

Postleitzahl Tragen Sie hier die postfachbezogene Postleitzahl der abweichenden Korrespondenzanschrift ein.Es sind nur die gültigen 5-stelligen Postleitzahlen Inlandspostleitzahlen im Rahmen der Ziffern„01000“ bis „99999“ zulässig.

PostfachBitte tragen Sie hier das Postfach der abweichenden Korrespondenzanschrift ein.

Krankenkasse

KrankenkasseEnd-Empfänger von Betriebsdatenpflegemeldungen ist der Betriebsnummern-Service derBundesagentur für Arbeit (BA). Ausschliesslich über die Datenannahmestellen der Krankenkassenwerden sie an die BA weitergeleitet. Es ist ausreichend, jede Änderung der Betriebsdaten nur 1xzu übermitteln. Welche Krankenkasse Sie für die Weiterleitung an die BA auswählen istunerheblich.

Sie haben hier folgende Möglichkeiten der Eingabe.Tragen Sie, sofern bekannt, die Betriebsnummer der Krankenkasse Ihres Mitarbeiters ein.Wurde die Krankenkasse bereits erfasst, kann sie hier in der Liste ausgewählt werden.

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104 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Wurde die Krankenkasse noch nicht erfasst, wählen Sie "Neue Krankenkasse hinzufügen".Anschließend gelangen Sie in den Krankenkassenstamm, in dem Sie die neue Kasse anlegenkönnen.Bei Meldungen für geringfügig Beschäftigte ist hier die Knappschaft allg. und Minijobzentrale(98000006) auszuwählen.

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105Betriebsdatenpflege

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10 Erstattungsanträge nach dem AAG

Folgende Erstattungsanträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz AAG sind in sv.nethinterlegt:

Erstattung bei Arbeitsunfähigkeit U1· Erstattung bei Arbeitsunfähigkeit

Erstattung bei Mutterschaft U2· Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld· bei Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz

10.1 Erstattung bei Arbeitsunfähigkeit U1

Sie haben die Möglichkeit, den Erstattungsantrag nach dem AAG für Aufwendungen beiArbeitsunfähigkeit (U1) zu erstellen und per Internet an die zuständige Krankenkasse/Umlagekassezu übermitteln. Wichtige Hinweise für den Arbeitgeber!

1. Für jeden Arbeitsunfähigkeitsfall ist ein gesonderter Antrag erforderlich.2. Erstreckt sich der Erstattungszeitraum über das Ende eines Kalenderjahres, so sind zwei

Anträge - getrennt nach Kalenderjahren - einzureichen.3. Es sind nur abgerechnete Abrechnungszeiträume zu beantragen.

PersonalauswahlSofern für den Arbeitnehmer, für den die Erstattung beantragt wird bereits eine Erstattung, DEÜV-Meldung bzw. Entgeltbescheinigung erstellt wurde, wählen Sie diesen in der Auswahlbox aus. Diebereits gespeicherten Daten werden in das Formular eingestellt.

Allgemein

AbgabegrundDer in der Vorauswahl ausgewählte Abgabegrund wird eingestellt und kann nicht geändert werden.

Folgende Gründe sind möglich:01 Erstattung bei Arbeitsunfähigkeit02 Erstattung bei Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz03 Erstattung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld

StornierungAnträge auf Erstattungen nach dem AAG sind zu stornieren, wenn sie nicht abzugeben waren, beieiner unzuständigen Krankenkasse/Einzugsstelle erstattet wurden oder unzutreffende Angabenenthalten.

Ändern sich Angaben im Nachhinein, die bei Übermittlung der Erstattungsanträge von den

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106 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Arbeitgebern richtig ermittelt wurden, so dürfen diese Änderungen nicht zu einer Stornierung undNeuabgabe der Erstattungsanträge führen, sofern sich keine Änderungen in Bezug auf denErstattungszeitraum bzw. Erstattungsbetrag ergeben.

Aufgrund der Rückmeldung einer Krankenkasse/Einzugsstelle (bei inhaltlicher Abweichungzwischen ihrer Berechnung der Erstattung und dem Antrag des Arbeitgebers) ist grundsätzlichkeine Stornierung und Neumeldung durch den Arbeitgeber abzugeben.

Sofern die Meldung bereits über sv.net abgegeben wurde können Sie diese unter "Gesendete Objekte"auswählen und über die Funktion "Stornierung" stornieren.

Firma

Betriebsnummer der Firma"Normalbenutzer" (nicht Premiumbenutzer) dürfen nur für die Betriebsnummer melden, für die siebei sv.net registriert sind. Deshalb wird hier automatisch diese Betriebsnummer eingestellt. Diesekann nicht geändert werden.

Wollen Sie für andere Firmen (Betriebsnummern) Meldungen abgeben, führen Sie bitte einePremiumregistrierung durch.

Als Premiumbenutzer haben Sie hier folgende Möglichkeiten der Eingabe.

Tragen Sie die vom Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit erteilte Betriebsnummerdes Beschäftigungsbetriebes ein.

Wurde die Firma bereits erfasst, kann die Betriebsnummer über "Stammdaten auswählen"ausgewählt und eingestellt werden.

Name der Firma (Name 1)Bitte tragen Sie hier den Namen des Beschäftigungsbetriebes ein.

Name der Firma (Name 2)Bitte tragen Sie hier ggf. den zweiten Namensteil des Beschäftigungsbetriebes ein.

Name der Firma (Name 3)Bitte tragen Sie hier ggf. den dritten Namensteil des Beschäftigungsbetriebes ein.

StraßeBitte tragen Sie hier die Straße oder das Postfach des Beschäftigungsbetriebes ein.

HausnummerBitte tragen Sie hier die Hausnummer des Beschäftigungsbetriebes ein.

PostleitzahlBitte tragen Sie hier die Postleitzahl des Beschäftigungsbetriebes ein.

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107Erstattungsanträge nach dem AAG

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OrtBitte tragen Sie hier den Standort des Beschäftigungsbetriebes ein.

Ansprechpartner

Anrede AnsprechpartnerWählen Sie die entsprechende Anrede aus der Liste aus.

Name AnsprechpartnerTragen Sie hier den Namen des Ansprechpartners in der Firma ein.

Telefon AnsprechpartnerTragen Sie hier die Telefonnummer des Ansprechpartners in der Firma ein.

Fax AnsprechpartnerTragen Sie hier die Faxnummer des Ansprechpartners in der Firma ein.

E-Mail-Adresse AnsprechpartnerTragen Sie hier die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners in der Firma ein.

Krankenkasse / Umlagekasse

Krankenkasse / UmlagekasseSie haben hier folgende Möglichkeiten der Eingabe.Tragen Sie, sofern bekannt, die Betriebsnummer der Krankenkasse Ihres Mitarbeiters ein.Wurde die Krankenkasse bereits erfasst, kann sie hier in der Liste ausgewählt werden.Wurde die Krankenkasse noch nicht erfasst, wählen Sie "Neue Krankenkasse hinzufügen".Anschließend gelangen Sie in den Krankenkassenstamm, in dem Sie die neue Kasse anlegenkönnen.Bei Meldungen für geringfügig Beschäftigte ist hier die Knappschaft allg. und Minijobzentrale(98000006) auszuwählen.

Beschäftigte(r)

VersicherungsnummerEs ist die Renenversicherungsnummer des Mitarbeiters zu einzutragen. Diese entnehmen Sie demSozialversicherungsausweis des Arbeitnehmers.

PersonalnummerUm Rückfragen der Sozialversicherungsträger zu erleichtern, tragen Sie bitte die Personalnummerdes Beschäftigten ein.

Geburtsdatum

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108 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Tragen Sie hier bitte das Geburtsdatum des Beschäftigten ein.

GeschlechtBitte nehmen Sie hier die entsprechende Auswahl vor.

NameTragen Sie bitte den Familiennamen des Beschäftigten ein.

VorsatzWählen Sie bitte ggf. den entsprechenden Namensvorsatz aus der Liste aus.

ZusatzWählen Sie bitte ggf. den entsprechenden Namenszusatz aus der Liste aus.

TitelGeben Sie hier bitte akademische Grade wie z. B. Prof., Dr. med., Dipl.-Ing.(FH) an.

VornameTragen Sie hier bitte den Rufnamen des Beschäftigten ein.

StraßeEs ist die aktuelle Straße des Mitarbeiters anzugeben.

HausnummerEs ist die aktuelle Hausnummer des Mitarbeiters anzugeben.

AnschriftenzusatzBitte tragen Sie hier ggf. den Anschriftenzusatz des Mitarbeiters ein.

LandDas Feld ist nur bei Auslandsanschriften auszufüllen. Es ist das jeweilige Länderkennzeichenanzugeben.

PostleitzahlBei Inlandsanschriften ist hier die Postleitzahl 5-stellig einzutragen. Bei Auslandsanschriften sindauch andere Formate zulässig.

WohnortTragen Sie hier den Wohnort des Beschäftigten ein.

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109Erstattungsanträge nach dem AAG

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Angaben zur Beschäftigung

Beschäftigt seit demHier ist das Datum des Beginns der Beschäftigung des Arbeitnehmers zu erfassen.

Art der VersicherungEs ist anzugeben, ob der Arbeitnehmer, für den die Erstattung beantragt wird

0: in der GKV versichert - bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Ausnahme derLandwirtschaftlichen Krankenkassen versichert ist,1: privat versichert - bei einem privaten Versicherungsunternehmen versichert ist,2: LKK-versichert - bei einer Landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert ist oder3: geringfügige Beschäftigung - eine geringfügige Beschäftigung ausübt. Bitte beachten Sie, dass die Landwirtschaftlichen Krankenkassen keine Erstattung nach dem AAGdurchführen. Sofern der Beschäftigte Mitglied einer Landwirtschaftlichen Krankenkasse ist, wählenSie bitte im Feld Krankenkasse die Kasse aus, an den die Umlagebeiträge abgeführt werden.

ArbeitsunfähigkeitAllgemeine Angaben

Letzter Arbeitstag / von Bord amEs ist der letzte Arbeitstag vor Beginn dieser Arbeitsunfähigkeit anzugeben.

Wurde am 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit nochgearbeitet?Wenn der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin am 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit noch gearbeitethat, wählen Sie die Option "Ja". Ansonsten wählen Sie die Option "Nein". Sofern der Arbeitnehmer am 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit noch gearbeitet hat, ist eine Erstattungnach dem AAG für diesen Tag ausgeschlossen.

Ursache der ArbeitsunfähigkeitHier ist die Ursache der Arbeitsunfähigkeit anzugeben.

0: Allgemeine Erkrankung1: Schädigung durch Dritte2: Arbeitsunfall / Berufskrankheit

Wurde die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers durch einen Dritten verursacht (z. B. bei einemVerkehrsunfall, Unfall durch eine unerlaubte Handlung im Sinne von § 823 BGB usw.) wählen Sie: 1: Schädigung durch Dritte

Die Angaben über einen Arbeitsunfall respektive über eine vorliegende Berufskrankheit, die dieArbeitsunfähigkeit begründet, benötigt die Krankenkasse für interne Prüfzwecke. Wählen Sie hier: 2: Arbeitsunfall / Berufskrankheit

Sofern es sich weder um einen Arbeitsunfall bzw. eine Berufskrankeit, noch um eine Schädigung

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110 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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durch Dritte handelt, wählen Sie: 0: Allgemeine Erkrankung

Auf die Erstattung nach dem AAG hat diese Kennzeichnung keinen Einfluss.

AbtretungWurde die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers durch einen Dritten verursacht (z. B. bei einemVerkehrsunfall, Unfall durch eine unerlaubte Handlung im Sinne von § 823 BGB usw.), von dem erSchadenersatz fordern kann (Auswahl = 1: Schädigung durch Dritte im Feld "Ursache derArbeitsunfähigkeit"), so geht dieser Anspruch nach § 6 EFZG auf den Arbeitgeber über, soweitdieser Arbeitsentgelt fortgezahlt hat. Begehrt der Arbeitgeber in solchen Fällen von derKrankenkasse/Umlagekasse die Erstattung dieses Arbeitsentgelts, so muss er seinen Anspruchdurch Aktivierung dieses Feldes rechtsverbindlich an die Krankenkasse abtreten (§ 5 AAG).

Erstattungszeitraum / Abrechnungsart

Erstattung vomEs ist der Beginn des Erstattungszeitraums anzugeben. Dieses Datum darf nicht vor dem Beginnder Beschäftigung liegen.

Dabei ist zu beachten, dass eine Erstattung nach § 2 Abs. 2 Satz 2 AAG von den Krankenkassenzu gewähren ist, sobald der Arbeitgeber Arbeitsentgelt nach den §§ 3 und 9 EFZG erbracht hat.Erstattungen können auch für in der Zukunft liegende Zeiträume verlangt werden, sofern daserstattungsfähige Arbeitsentgelt bereits abgerechnet, für den laufenden Abrechnungsmonat bereitsgezahlt und die Arbeitsunfähigkeit für die Dauer des Erstattungszeitraums ärztlich bescheinigt ist.

Erstattung bisEs ist das Ende des Erstattungszeitraums anzugeben.

Abrechnungsart In diesem Feld ist festzulegen, ob es sich um eine 0: Endabrechnung oder1: Zwischenabrechnunghandelt. Diese Differenzierung benötigen die Krankenkassen/Umlagekassen u. a. für die Prüfung derHöchstanspruchsdauer der Entgeltfortzahlung sowie für statistische Auswertungen. Sofern beiAbgabe des Erstattungsantrages noch nicht feststeht, ob es sich um eine Zwischen- oderEndabrechnung handelt, ist zunächst das Kennzeichen für eine Zwischenabrechnung anzugeben.

Bruttoarbeitsentgelt

ArtHier ist zu unterscheiden, ob es sich um: 1: Stundenlohn,2: monatliches Bruttoarbeitsentgelt oder3: Akkordlohnhandelt. Wurde eine Vergütung gewährt, die sowohl monatliche feste Bezüge als auch variable (nach

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111Erstattungsanträge nach dem AAG

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Arbeitsstunden) Bestandteile enthält, ist hier der Wert „2“ für monatliches Bruttoarbeitsentgeltanzugeben.

EntgeltIn diesem Feld ist das monatliche Bruttoarbeitsentgelt gemäß derEntgeltbescheinigungsverordnung anzugeben, das der Arbeitnehmer beanspruchen könnte, wenner nicht durch die Arbeitsunfähigkeit oder infolge einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme ander Arbeitsleistung verhindert wäre. Bei Stundenlöhnern ist der Stundenlohn und bei Seeleuten dieDurchschnittsheuer (nicht die Durchschnittsheuer-Kennzahl) anzugeben. Das hier anzugebende Entgelt beinhaltet nicht Arbeitgeberzuwendungen zur betrieblichenAltersvorsorge.

Ausgefallene Arbeitszeit

ArtHier ist die Art der Ausfallzeit auszuwählen, die für die Entgeltfortzahlung maßgebend war:

1: Kalendertage2: Arbeitstage3: Arbeitsstunden

Tage/StundenIn diesem Feld ist die tatsächliche Ausfallzeit (Tage bzw. Stunden entsprechend der Auswahl imFald "Art") im Erstattungszeitraum mit 2 Nachkommastellen einzutragen. Bei Angabe von Arbeitsstunden sind die Nachkommastellen in Industrieminuten anzugeben,z.B.24,68

Regelmäßige Arbeitszeit

wöchentlichIn diesem Feld ist die wöchentliche individuelle Arbeitszeit in Stunden und Industrieminuten mit 2Nachkommastellen anzugeben.Diese Angaben sind nur notwendig, sofern die Vergütung nach den tatsächlich geleisteten Stundengewährt wird. Soweit ausdrücklich keine Wochenarbeitszeit vereinbart wurde, ist einedurchschnittliche Stundenzahl zu ermitteln. In Zweifelsfällen oder bei Schwankungen derindividuellen Arbeitszeit ist zur Bestimmung der regelmäßigen Arbeitszeit einevergangenheitsbezogene Betrachtung zulässig, ggf. ist auf die Erfahrungswerte des Betriebesabzustellen.

täglichIn diesem Feld ist die tägliche individuelle Arbeitszeit in Stunden und Industrieminuten mit 2Nachkommastellen anzugeben.Diese Angaben sind nur notwendig, sofern die Vergütung nach den tatsächlich geleisteten Stundengewährt wird. Soweit ausdrücklich keine tägliche Arbeitszeit vereinbart wurde, ist einedurchschnittliche Stundenzahl zu ermitteln. In Zweifelsfällen oder bei Schwankungen derindividuellen Arbeitszeit ist zur Bestimmung der regelmäßigen Arbeitszeit eine

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112 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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vergangenheitsbezogene Betrachtung zulässig, ggf. ist auf die Erfahrungswerte des Betriebesabzustellen.

Erstattung

Fortgezahltes Bruttoarbeitsentgelt (ohne Einmalzahlung,Überstundenvergütung, Arbeitgeberanteile understattungsfähige Aufwendungen zur betrieblichenAltersvorsorge)In diesem Feld ist das für den Erstattungszeitraum fortgezahlte Bruttoarbeitsentgelt (ohneArbeitgeberanteile und Arbeitgeberzuwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge) anzugeben.Einmalig gezahlte Arbeitsentgelte und fortgezahlte Entgelte, die nicht als Arbeitsentgelt im Sinnedes EFZG gelten, sind dabei nicht zu berücksichtigen. Eine durch Satzung der Krankenkassebestehende Begrenzung des Erstattungsanspruchs ist hier nicht zu berücksichtigen.

Erstattungsfähige Arbeitgeberzuwendungen zurbetrieblichen AltersvorsorgeIn diesem Feld sind ausschließlich die für den Erstattungszeitraum erstattungsfähigen (also ohneBerücksichtigung von Einmalzahlungen) Arbeitgeberzuwendungen zur betrieblichen Altersvorsorgeeinzutragen.

Fortgezahlte Arbeitgeberanteile (evtl. pauschaliert)Sofern die Satzung der zuständigen Krankenkasse eine Erstattung der Arbeitgeberanteile vorsieht,sind diese hier zu erfassen.Es sind die für den Erstattungszeitraum tatsächlich fortgezahlten Arbeitgeberanteile zumGesamtsozialversicherungsbeitrag sowie die ggf. gewährten Beitragszuschüsse nach § 172a SGBVI, nach § 257 SGB V und nach § 61 SGB XI anzugeben.

Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt ohneEinmalzahlung (einschließlich des sv-pflichtigen Anteilsder Arbeitgeberzuwendungen zur betrieblichenAltersvorsorge)Hier ist das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt (einschließlich dessozialversicherungspflichtigen Anteils der Arbeitgeberzuwendungen zur betrieblichenAltersvorsorge) anzugeben, von dem die fortgezahlten Arbeitgeberanteile für denErstattungszeitraum ermittelt wurden. Einmalzahlungen und fortgezahlte Entgelte, die nicht alsArbeitsentgelt im Sinne des EFZG gelten, sind dabei nicht zu berücksichtigen.Wichtiger Hinweis: Dieser Betrag wird nicht zum Erstattungsbetrag hinzugerechnet.

Erstattungssatz in ProzentEs ist der vom Arbeitgeber bei der betreffenden Krankenkasse/Umlagekasse gewählte U1-Erstattungssatz anzugeben.

ErstattungsbetragDer Erstattungsbetrag wird von sv.net automatisch entsprechend des angegebnene

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113Erstattungsanträge nach dem AAG

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Erstattungsatzes ermittelt. Er ergibt sich aus der Summe von• dem fortgezahlten Bruttoarbeitsentgelt, • ggf. den erstattungsfähigen Arbeitgeberzuwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge und• ggf. den fortgezahlten Arbeitgeberanteilen jeweils unter Berücksichtigung der für die jeweilige Krankenkasse geltenden Satzungsregelungbzw. den hierfür geltenden Ermittlungsgrundsätzen.

Überweisung / Gutschrift

Form der ErstattungWählen Sie die entsprechende Option aus:0: Überweisung - der Erstattungsbetrag soll auf ein Bankkonto überwiesen werden,1: Verrechnung - der Erstattungsbetrag soll mit dem Beitragsnachweis eines bestimmten Monatsverrechnet werden oder2: Gutschrift - der Erstattungsbetrag soll dem Beitragskonto gutgeschrieben werden

Verrechnung (mit Beitragsmonat)Eine Verrechnung des Erstattungsanspruchs mit zu zahlendenGesamtsozialversicherungsbeiträgen und Umlagen ist - auch unter den Bedingungen desmaschinellen Erstattungsverfahrens möglich. Der Arbeitgeber kann demnach bei einer Verrechnungbestimmen, mit welchem Beitragsmonat die Verrechnung erfolgen soll. Der Monat ist in der FormMM.JJJJ anzugeben.

IBANEs ist die für den Arbeitgeber gültige IBAN (international standardisierte Kontonummer) derzuständigen Bank anzugeben.

BICDie BIC (international gültige Bankleitzahl) muss nur angegeben werden, wenn in den ersten 2Stellen der IBAN ein Wert ungleich DE angegeben ist.

KontoinhaberEs ist der Kontoinhaber anzugeben.

VerwendungszweckHier können Sie einen Verwendungszweck angeben.

10.2 Erstattung bei Mutterschaft U2Folgende Erstattungsanträge für die Erstattung bei U2 sind in sv.net hinterlegt:

· Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld· bei Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz

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114 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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10.2.1 Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Sie haben die Möglichkeit, den Erstattungsantrag nach dem AAG für Aufwendungen bei Mutterschaft(U2) zu erstellen und per Internet an die zuständige Krankenkasse/Umlagekasse zu übermitteln.

Wichtige Hinweise für den Arbeitgeber!

· Erstreckt sich der Erstattungszeitraum über das Ende eines Kalenderjahres, so sind zwei Anträge- getrennt nach Kalenderjahren - einzureichen.

· Es sind nur abgerechnete und zurückliegende Kalendermonate zu beantragen.

PersonalauswahlSofern für den Arbeitnehmer, für den die Erstattung beantragt wird bereits eine Erstattung, DEÜV-Meldung bzw. Entgeltbescheinigung erstellt wurde, wählen Sie diesen in der Auswahlbox aus. Diebereits gespeicherten Daten werden in das Formular eingestellt.

Allgemein

AbgabegrundDer in der Vorauswahl ausgewählte Abgabegrund wird eingestellt und kann nicht geändert werden.

Folgende Gründe sind möglich:01 Erstattung bei Arbeitsunfähigkeit02 Erstattung bei Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz03 Erstattung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld

StornierungAnträge auf Erstattungen nach dem AAG sind zu stornieren, wenn sie nicht abzugeben waren, beieiner unzuständigen Krankenkasse/Einzugsstelle erstattet wurden oder unzutreffende Angabenenthalten.

Ändern sich Angaben im Nachhinein, die bei Übermittlung der Erstattungsanträge von denArbeitgebern richtig ermittelt wurden, so dürfen diese Änderungen nicht zu einer Stornierung undNeuabgabe der Erstattungsanträge führen, sofern sich keine Änderungen in Bezug auf denErstattungszeitraum bzw. Erstattungsbetrag ergeben.

Aufgrund der Rückmeldung einer Krankenkasse/Einzugsstelle (bei inhaltlicher Abweichung zwischenihrer Berechnung der Erstattung und dem Antrag des Arbeitgebers) ist grundsätzlich keineStornierung und Neumeldung durch den Arbeitgeber abzugeben.

Sofern die Meldung bereits über sv.net abgegeben wurde können Sie diese unter "Gesendete Objekte"auswählen und über die Funktion "Stornierung" stornieren.

Firma

Betriebsnummer der Firma

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115Erstattungsanträge nach dem AAG

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"Normalbenutzer" (nicht Premiumbenutzer) dürfen nur für die Betriebsnummer melden, für die sie beisv.net registriert sind. Deshalb wird hier automatisch diese Betriebsnummer eingestellt. Diese kannnicht geändert werden.

Wollen Sie für andere Firmen (Betriebsnummern) Meldungen abgeben, führen Sie bitte einePremiumregistrierung durch.

Als Premiumbenutzer haben Sie hier folgende Möglichkeiten der Eingabe.

Tragen Sie die vom Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit erteilte Betriebsnummerdes Beschäftigungsbetriebes ein.

Wurde die Firma bereits erfasst, kann die Betriebsnummer über "Stammdaten auswählen"ausgewählt und eingestellt werden.

Name der Firma (Name 1)Bitte tragen Sie hier den Namen des Beschäftigungsbetriebes ein.

Name der Firma (Name 2)Bitte tragen Sie hier ggf. den zweiten Namensteil des Beschäftigungsbetriebes ein.

Name der Firma (Name 3)Bitte tragen Sie hier ggf. den dritten Namensteil des Beschäftigungsbetriebes ein.

StraßeBitte tragen Sie hier die Straße oder das Postfach des Beschäftigungsbetriebes ein.

HausnummerBitte tragen Sie hier die Hausnummer des Beschäftigungsbetriebes ein.

PostleitzahlBitte tragen Sie hier die Postleitzahl des Beschäftigungsbetriebes ein.

OrtBitte tragen Sie hier den Standort des Beschäftigungsbetriebes ein.

Ansprechpartner

Anrede AnsprechpartnerWählen Sie die entsprechende Anrede aus der Liste aus.

Name AnsprechpartnerTragen Sie hier den Namen des Ansprechpartners in der Firma ein.

Telefon AnsprechpartnerTragen Sie hier die Telefonnummer des Ansprechpartners in der Firma ein.

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116 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Fax AnsprechpartnerTragen Sie hier die Faxnummer des Ansprechpartners in der Firma ein.

E-Mail-Adresse AnsprechpartnerTragen Sie hier die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners in der Firma ein.

Krankenkasse / Umlagekasse

Krankenkasse / UmlagekasseSie haben hier folgende Möglichkeiten der Eingabe.Tragen Sie, sofern bekannt, die Betriebsnummer der Krankenkasse Ihres Mitarbeiters ein.Wurde die Krankenkasse bereits erfasst, kann sie hier in der Liste ausgewählt werden.Wurde die Krankenkasse noch nicht erfasst, wählen Sie "Neue Krankenkasse hinzufügen".Anschließend gelangen Sie in den Krankenkassenstamm, in dem Sie die neue Kasse anlegenkönnen.Bei Meldungen für geringfügig Beschäftigte ist hier die Knappschaft allg. und Minijobzentrale(98000006) auszuwählen.

Beschäftigte(r)

VersicherungsnummerEs ist die Renenversicherungsnummer des Mitarbeiters zu einzutragen. Diese entnehmen Sie demSozialversicherungsausweis des Arbeitnehmers.

PersonalnummerUm Rückfragen der Sozialversicherungsträger zu erleichtern, tragen Sie bitte die Personalnummerdes Beschäftigten ein.

GeburtsdatumTragen Sie hier bitte das Geburtsdatum des Beschäftigten ein.

GeschlechtBitte nehmen Sie hier die entsprechende Auswahl vor.

NameTragen Sie bitte den Familiennamen des Beschäftigten ein.

VorsatzWählen Sie bitte ggf. den entsprechenden Namensvorsatz aus der Liste aus.

ZusatzWählen Sie bitte ggf. den entsprechenden Namenszusatz aus der Liste aus.

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117Erstattungsanträge nach dem AAG

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TitelGeben Sie hier bitte akademische Grade wie z. B. Prof., Dr. med., Dipl.-Ing.(FH) an.

VornameTragen Sie hier bitte den Rufnamen des Beschäftigten ein.

StraßeEs ist die aktuelle Straße des Mitarbeiters anzugeben.

HausnummerEs ist die aktuelle Hausnummer des Mitarbeiters anzugeben.

AnschriftenzusatzBitte tragen Sie hier ggf. den Anschriftenzusatz des Mitarbeiters ein.

LandDas Feld ist nur bei Auslandsanschriften auszufüllen. Es ist das jeweilige Länderkennzeichenanzugeben.

PostleitzahlBei Inlandsanschriften ist hier die Postleitzahl 5-stellig einzutragen. Bei Auslandsanschriften sindauch andere Formate zulässig.

WohnortTragen Sie hier den Wohnort des Beschäftigten ein.

Angaben zur Beschäftigung

Beschäftigt seit demHier ist das Datum des Beginns der Beschäftigung des Arbeitnehmers zu erfassen.

Art der VersicherungEs ist anzugeben, ob der Arbeitnehmer, für den die Erstattung beantragt wird

0: in der GKV versichert - bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Ausnahme derLandwirtschaftlichen Krankenkassen versichert ist,1: privat versichert - bei einem privaten Versicherungsunternehmen versichert ist,2: LKK-versichert - bei einer Landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert ist oder3: geringfügige Beschäftigung - eine geringfügige Beschäftigung ausübt. Bitte beachten Sie, dass die Landwirtschaftlichen Krankenkassen keine Erstattung nach dem AAGdurchführen. Sofern der Beschäftigte Mitglied einer Landwirtschaftlichen Krankenkasse ist, wählen

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118 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Sie bitte im Feld Krankenkasse die Kasse aus, an den die Umlagebeiträge abgeführt werden.

Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Mutmaßlicher EntbindungstagIn diesem Feld ist der mutmaßliche Entbindungstermin anzugeben, soweit bekannt.

Schutzfrist

Schutzfrist VomHier ist der Beginn der Mutterschutzfrist nach dem MuSchG anzugeben.

Schutzfrist BisHier ist das Ende der Mutterschutzfrist nach dem MuSchG anzugeben. Ist das Ende der Schutzfristnoch nicht bekannt, ist als Ende-Datum das rechnerische Ende anzugeben (8 Wochen oder beiFrüh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen nach dem voraussichtlichen Entbindungstag). Spätestensbei der letzten Erstattung ist dann das tatsächliche Ende der Schutzfrist anzugeben.

Erstattungszeitraum / Abrechnungsart

Erstattung vomEs ist der Beginn des Erstattungszeitraums anzugeben. Dieses Datum darf nicht vor dem Beginn derBeschäftigung liegen.

Dabei ist zu beachten, dass eine Erstattung nach § 2 Abs. 2 Satz 2 AAG von den Krankenkassenzu gewähren ist, sobald der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erbracht hat.

Erstattung bisEs ist das Ende des Erstattungszeitraums anzugeben.

Abrechnungsart In diesem Feld ist festzulegen, ob es sich um eine 0: Endabrechnung 1: Zwischenabrechnung oder handelt. Sofern bei Abgabe des Erstattungsantrages noch nicht feststeht, ob es sich um eine Zwischen- oderEndabrechnung handelt, ist zunächst das Kennzeichen für eine Zwischenabrechnung anzugeben.

Erstattung

Monatlichen BruttoentgeltHier ist das nach den Vorschriften des § 19 Abs. 1 MuSchG errechnete monatlicheBruttoarbeitsentgelt anzugeben. Mutterschaftsgeld ist von dem errechneten Betrag nichtabzuziehen.

Monatliches Nettoentgelt

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119Erstattungsanträge nach dem AAG

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Hier ist das nach den Ermittlungsgrundsätzen des § 19 Abs. 1 MuSchG errechnete monatlicheNettoarbeitsentgelt anzugeben. Mutterschaftsgeld ist von dem errechneten Betrag nicht abzuziehen.

Kalendertägliches NettoarbeitsentgeltIn diesem Feld ist das nach den Vorschriften des § 19 Abs. 1 MuSchG errechnete kalendertäglicheNettoarbeitsentgelt anzugeben. Mutterschaftsgeld ist von dem errechneten Betrag nicht abzuziehen.

Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (ohne Einmalzahlungund ohne Mutterschaftsgeld [13 Euro])In diesem Feld ist für den Erstattungszeitraum der tatsächlich geleistete Zuschuss zumMutterschaftsgeld anzugeben. Dieser ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen demkalendertäglichen Mutterschaftsgeld und dem um die gesetzlichen Abzüge vermindertendurchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt (§ 19 Abs. 1 Satz 1 MuSchG) für denbeantragten Erstattungszeitraum.

Kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt aus anderer (auchgeringfügiger) BeschäftigungIn diesem Feld ist das kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt aus einer anderen - auch geringfügigen -Beschäftigung anzugeben, soweit bekannt. Mutterschaftsgeld ist von dem kalendertäglichenNettoarbeitsentgelt nicht abzuziehen.

Überweisung / Gutschrift

Form der ErstattungWählen Sie die entsprechende Option aus:0: Überweisung - der Erstattungsbetrag soll auf ein Bankkonto überwiesen werden,1: Verrechnung - der Erstattungsbetrag soll mit dem Beitragsnachweis eines bestimmten Monatsverrechnet werden oder2: Gutschrift - der Erstattungsbetrag soll dem Beitragskonto gutgeschrieben werden

Verrechnung (mit Beitragsmonat)Eine Verrechnung des Erstattungsanspruchs mit zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeiträgenund Umlagen ist - auch unter den Bedingungen des maschinellen Erstattungsverfahrens möglich. DerArbeitgeber kann demnach bei einer Verrechnung bestimmen, mit welchem Beitragsmonat dieVerrechnung erfolgen soll. Der Monat ist in der Form MM.JJJJ anzugeben.

IBANEs ist die für den Arbeitgeber gültige IBAN (international standardisierte Kontonummer) derzuständigen Bank anzugeben.

BICDie BIC (international gültige Bankleitzahl) muss nur angegeben werden, wenn in den ersten 2Stellen der IBAN ein Wert ungleich DE angegeben ist.

KontoinhaberEs ist der Kontoinhaber anzugeben.

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120 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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VerwendungszweckHier können Sie einen Verwendungszweck angeben.

10.2.2 bei Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz

Sie haben die Möglichkeit, den Erstattungsantrag nach dem AAG für Aufwendungen bei Mutterschaft(U2) zu erstellen und per Internet an die zuständige Krankenkasse/Umlagekasse zu übermitteln.

Wichtige Hinweise für den Arbeitgeber!

· Erstreckt sich der Erstattungszeitraum über das Ende eines Kalenderjahres, so sind zwei Anträge- getrennt nach Kalenderjahren - einzureichen.

· Es sind nur abgerechnete und zurückliegende Kalendermonate zu beantragen.

PersonalauswahlSofern für den Arbeitnehmer, für den die Erstattung beantragt wird bereits eine Erstattung, DEÜV-Meldung bzw. Entgeltbescheinigung erstellt wurde, wählen Sie diesen in der Auswahlbox aus. Diebereits gespeicherten Daten werden in das Formular eingestellt.

Allgemein

AbgabegrundDer in der Vorauswahl ausgewählte Abgabegrund wird eingestellt und kann nicht geändert werden.

Folgende Gründe sind möglich:01 Erstattung bei Arbeitsunfähigkeit02 Erstattung bei Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz03 Erstattung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld

StornierungAnträge auf Erstattungen nach dem AAG sind zu stornieren, wenn sie nicht abzugeben waren, beieiner unzuständigen Krankenkasse/Einzugsstelle erstattet wurden oder unzutreffende Angabenenthalten.

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121Erstattungsanträge nach dem AAG

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Ändern sich Angaben im Nachhinein, die bei Übermittlung der Erstattungsanträge von denArbeitgebern richtig ermittelt wurden, so dürfen diese Änderungen nicht zu einer Stornierung undNeuabgabe der Erstattungsanträge führen, sofern sich keine Änderungen in Bezug auf denErstattungszeitraum bzw. Erstattungsbetrag ergeben.

Aufgrund der Rückmeldung einer Krankenkasse/Einzugsstelle (bei inhaltlicher Abweichung zwischenihrer Berechnung der Erstattung und dem Antrag des Arbeitgebers) ist grundsätzlich keineStornierung und Neumeldung durch den Arbeitgeber abzugeben.

Sofern die Meldung bereits über sv.net abgegeben wurde können Sie diese unter "Gesendete Objekte"auswählen und über die Funktion "Stornierung" stornieren.

Firma

Betriebsnummer der Firma"Normalbenutzer" (nicht Premiumbenutzer) dürfen nur für die Betriebsnummer melden, für die sie beisv.net registriert sind. Deshalb wird hier automatisch diese Betriebsnummer eingestellt. Diese kannnicht geändert werden.

Wollen Sie für andere Firmen (Betriebsnummern) Meldungen abgeben, führen Sie bitte einePremiumregistrierung durch.

Als Premiumbenutzer haben Sie hier folgende Möglichkeiten der Eingabe.

Tragen Sie die vom Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit erteilte Betriebsnummerdes Beschäftigungsbetriebes ein.

Wurde die Firma bereits erfasst, kann die Betriebsnummer über "Stammdaten auswählen"ausgewählt und eingestellt werden.

Name der Firma (Name 1)Bitte tragen Sie hier den Namen des Beschäftigungsbetriebes ein.

Name der Firma (Name 2)Bitte tragen Sie hier ggf. den zweiten Namensteil des Beschäftigungsbetriebes ein.

Name der Firma (Name 3)Bitte tragen Sie hier ggf. den dritten Namensteil des Beschäftigungsbetriebes ein.

StraßeBitte tragen Sie hier die Straße oder das Postfach des Beschäftigungsbetriebes ein.

HausnummerBitte tragen Sie hier die Hausnummer des Beschäftigungsbetriebes ein.

PostleitzahlBitte tragen Sie hier die Postleitzahl des Beschäftigungsbetriebes ein.

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122 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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OrtBitte tragen Sie hier den Standort des Beschäftigungsbetriebes ein.

Ansprechpartner

Anrede AnsprechpartnerWählen Sie die entsprechende Anrede aus der Liste aus.

Name AnsprechpartnerTragen Sie hier den Namen des Ansprechpartners in der Firma ein.

Telefon AnsprechpartnerTragen Sie hier die Telefonnummer des Ansprechpartners in der Firma ein.

Fax AnsprechpartnerTragen Sie hier die Faxnummer des Ansprechpartners in der Firma ein.

E-Mail-Adresse AnsprechpartnerTragen Sie hier die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners in der Firma ein.

Krankenkasse / Umlagekasse

Krankenkasse / UmlagekasseSie haben hier folgende Möglichkeiten der Eingabe.Tragen Sie, sofern bekannt, die Betriebsnummer der Krankenkasse Ihres Mitarbeiters ein.Wurde die Krankenkasse bereits erfasst, kann sie hier in der Liste ausgewählt werden.Wurde die Krankenkasse noch nicht erfasst, wählen Sie "Neue Krankenkasse hinzufügen".Anschließend gelangen Sie in den Krankenkassenstamm, in dem Sie die neue Kasse anlegenkönnen.Bei Meldungen für geringfügig Beschäftigte ist hier die Knappschaft allg. und Minijobzentrale(98000006) auszuwählen.

Beschäftigte(r)

VersicherungsnummerEs ist die Renenversicherungsnummer des Mitarbeiters zu einzutragen. Diese entnehmen Sie demSozialversicherungsausweis des Arbeitnehmers.

PersonalnummerUm Rückfragen der Sozialversicherungsträger zu erleichtern, tragen Sie bitte die Personalnummerdes Beschäftigten ein.

Geburtsdatum

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123Erstattungsanträge nach dem AAG

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Tragen Sie hier bitte das Geburtsdatum des Beschäftigten ein.

GeschlechtBitte nehmen Sie hier die entsprechende Auswahl vor.

NameTragen Sie bitte den Familiennamen des Beschäftigten ein.

VorsatzWählen Sie bitte ggf. den entsprechenden Namensvorsatz aus der Liste aus.

ZusatzWählen Sie bitte ggf. den entsprechenden Namenszusatz aus der Liste aus.

TitelGeben Sie hier bitte akademische Grade wie z. B. Prof., Dr. med., Dipl.-Ing.(FH) an.

VornameTragen Sie hier bitte den Rufnamen des Beschäftigten ein.

StraßeEs ist die aktuelle Straße des Mitarbeiters anzugeben.

HausnummerEs ist die aktuelle Hausnummer des Mitarbeiters anzugeben.

AnschriftenzusatzBitte tragen Sie hier ggf. den Anschriftenzusatz des Mitarbeiters ein.

LandDas Feld ist nur bei Auslandsanschriften auszufüllen. Es ist das jeweilige Länderkennzeichenanzugeben.

PostleitzahlBei Inlandsanschriften ist hier die Postleitzahl 5-stellig einzutragen. Bei Auslandsanschriften sindauch andere Formate zulässig.

WohnortTragen Sie hier den Wohnort des Beschäftigten ein.

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124 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Angaben zur Beschäftigung

Beschäftigt seit demHier ist das Datum des Beginns der Beschäftigung des Arbeitnehmers zu erfassen.

Art der VersicherungEs ist anzugeben, ob der Arbeitnehmer, für den die Erstattung beantragt wird

0: in der GKV versichert - bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Ausnahme derLandwirtschaftlichen Krankenkassen versichert ist,1: privat versichert - bei einem privaten Versicherungsunternehmen versichert ist,2: LKK-versichert - bei einer Landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert ist oder3: geringfügige Beschäftigung - eine geringfügige Beschäftigung ausübt. Bitte beachten Sie, dass die Landwirtschaftlichen Krankenkassen keine Erstattung nach dem AAGdurchführen. Sofern der Beschäftigte Mitglied einer Landwirtschaftlichen Krankenkasse ist, wählenSie bitte im Feld Krankenkasse die Kasse aus, an den die Umlagebeiträge abgeführt werden.

Beschäftigungsverbot

Mutmaßlicher EntbindungstagIn diesem Feld ist der mutmaßliche Entbindungstermin anzugeben, soweit bekannt.

Art des BeschäftigungsverbotesWählen Sie die Art des Beschäftigungsverbotes aus. Sie haben folgende Auswahlmöglichkeiten:

0: individuelles Beschäftigungsverbot (ärztliches Attest liegt vor)1: generelles Beschäftigungsverbot2: teilweise individuelles Beschäftigungsverbot (ärztliches Attest liegt vor)3: teilweise generelles Beschäftigungsverbot

Hier ist zu unterscheiden, ob es sich um ein (teilweise) individuelles oder (teilweise) generellesBeschäftigungsverbot handelt. Von einem teilweisen individuellen oder teilweise generellenBeschäftigungsverbot ist dann auszugehen, wenn die werdende Mutter nur bestimmte Tätigkeiten (z.B. Nachtarbeit) nicht mehr ausüben darf und nicht völlig mit der Arbeit aussetzt.

Erstattungszeitraum / Abrechnungsart

Erstattung vomEs ist der Beginn des Erstattungszeitraums anzugeben. Dieses Datum darf nicht vor dem Beginn derBeschäftigung liegen.

Dabei ist zu beachten, dass eine Erstattung nach § 2 Abs. 2 Satz 2 AAG von den Krankenkassenzu gewähren ist, sobald der Arbeitgeber Arbeitsentgelt nach § 17 MuSchG erbracht hat.Erstattungen können auch für in der Zukunft liegende Zeiträume verlangt werden, sofern daserstattungsfähige Arbeitsentgelt bereits abgerechnet, für den laufenden Abrechnungsmonat bereitsgezahlt und ein individuelles Beschäftigungsverbot für die Dauer des Erstattungszeitraums ärztlich

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125Erstattungsanträge nach dem AAG

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bescheinigt ist.

Erstattung bisEs ist das Ende des Erstattungszeitraums anzugeben.

Abrechnungsart In diesem Feld ist festzulegen, ob es sich um eine 0: Endabrechnung 1: Zwischenabrechnung oder handelt. Sofern bei Abgabe des Erstattungsantrages noch nicht feststeht, ob es sich um eine Zwischen- oderEndabrechnung handelt, ist zunächst das Kennzeichen für eine Zwischenabrechnung anzugeben.

Erstattung

Fortgezahltes Bruttoarbeitsentgelt (ohne Einmalzahlung,Überstundenvergütung, Arbeitgeberanteile understattungsfähige Aufwendungen zur betrieblichenAltersvorsorge)In diesem Feld ist das für den Erstattungszeitraum fortgezahlte Bruttoarbeitsentgelt (ohneArbeitgeberanteile und Arbeitgeberzuwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge) anzugeben.Einmalig gezahlte Arbeitsentgelte und fortgezahlte Entgelte, die nicht als Arbeitsentgelt im Sinnedes EFZG gelten, sind dabei nicht zu berücksichtigen. Eine durch Satzung der Krankenkassebestehende Begrenzung des Erstattungsanspruchs ist hier nicht zu berücksichtigen.

Erstattungsfähige Arbeitgeberzuwendungen zurbetrieblichen AltersvorsorgeIn diesem Feld sind ausschließlich die für den Erstattungszeitraum erstattungsfähigen (also ohneBerücksichtigung von Einmalzahlungen) Arbeitgeberzuwendungen zur betrieblichen Altersvorsorgeeinzutragen.

Fortgezahlte Arbeitgeberanteile (ohne Einmalzahlung)Es sind die für den Erstattungszeitraum tatsächlich fortgezahlten Arbeitgeberanteile zumGesamtsozialversicherungsbeitrag sowie die ggf. gewährten Beitragszuschüsse nach § 172a SGBVI, nach § 257 SGB V und nach § 61 SGB XI anzugeben.

Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt ohneEinmalzahlung (einschließlich des sv-pflichtigen Anteilsder Arbeitgeberzuwendungen zur betrieblichenAltersvorsorge)Hier ist das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt (einschließlich dessozialversicherungspflichtigen Anteils der Arbeitgeberzuwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge)anzugeben, von dem die fortgezahlten Arbeitgeberanteile für den Erstattungszeitraum ermitteltwurden. Einmalzahlungen und fortgezahlte Entgelte, die nicht als Arbeitsentgelt im Sinne des EFZGgelten, sind dabei nicht zu berücksichtigen.Wichtiger Hinweis: Dieser Betrag wird nicht zum Erstattungsbetrag hinzugerechnet.

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126 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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ErstattungsbetragDer Erstattungsbetrag wird von sv.net automatisch entsprechend des angegebnene Erstattungsatzesermittelt. Er ergibt sich aus der Summe von• dem fortgezahlten Bruttoarbeitsentgelt, • den erstattungsfähigen Arbeitgeberzuwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge und• den fortgezahlten Arbeitgeberanteilen.

Überweisung / Gutschrift

Form der ErstattungWählen Sie die entsprechende Option aus:0: Überweisung - der Erstattungsbetrag soll auf ein Bankkonto überwiesen werden,1: Verrechnung - der Erstattungsbetrag soll mit dem Beitragsnachweis eines bestimmten Monatsverrechnet werden oder2: Gutschrift - der Erstattungsbetrag soll dem Beitragskonto gutgeschrieben werden

Verrechnung (mit Beitragsmonat)Eine Verrechnung des Erstattungsanspruchs mit zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeiträgenund Umlagen ist - auch unter den Bedingungen des maschinellen Erstattungsverfahrens möglich. DerArbeitgeber kann demnach bei einer Verrechnung bestimmen, mit welchem Beitragsmonat dieVerrechnung erfolgen soll. Der Monat ist in der Form MM.JJJJ anzugeben.

IBANEs ist die für den Arbeitgeber gültige IBAN (international standardisierte Kontonummer) derzuständigen Bank anzugeben.

BICDie BIC (international gültige Bankleitzahl) muss nur angegeben werden, wenn in den ersten 2Stellen der IBAN ein Wert ungleich DE angegeben ist.

KontoinhaberEs ist der Kontoinhaber anzugeben.

VerwendungszweckHier können Sie einen Verwendungszweck angeben.

11 Arbeits- / NebeneinkommensbescheinigungArbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen gehören zum sog. BEA-Verfahren, einem Projektder Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Bezeichnung BEA steht für Bescheinigungen ElektronischAnnehmen. Start des BEA-Verfahrens ist der 1. Januar 2014.

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127Arbeits- / Nebeneinkommensbescheinigung

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Das BEA-Verfahren ermöglicht es, die Daten der bisher in Papierform auszustellenden Arbeits- undNebeneinkommensbescheinigungen (§§ 312 und 313 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – SGBIII) auf elektronischem Wege an die BA zu übermitteln.

Weitergehende Informationen zum Projekt BEA finden Sie auf den Internetseiten der BA.

Ab sv.net/classic Version 14.0 befindet sich auf der Programm-Startseite eine Schaltfläche"Arbeits- / Nebeneinkommensbescheinigung" mit den Formularen "Arbeitsbescheinigung","Arbeitsbescheinigung EU" und "Nebeneinkommensbescheinigung".

ArbeitsbescheinigungFirmaPersonBeschäftigungsdaten / ArbeitszeitKündigung / Entlassung

Arbeitsbescheinigung EUFirmaPersonBeschäftigungsdaten / Arbeitszeit EUKündigung / Entlassung EU

NebeneinkommensbescheinigungFirmaPersonNebeneinkommen

11.1 Firma

Firma

Betriebsnummer der Firma"Normalbenutzer" (nicht Premiumbenutzer) dürfen nur für die Betriebsnummer melden, für die sie beisv.net registriert sind. Deshalb wird hier automatisch diese Betriebsnummer eingestellt. Diese kannnicht geändert werden.

Wollen Sie für andere Firmen (Betriebsnummern) Meldungen abgeben, führen Sie bitte einePremiumregistrierung durch.

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128 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Als Premiumbenutzer haben Sie hier folgende Möglichkeiten der Eingabe.

Tragen Sie die vom Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit erteilte Betriebsnummerdes Beschäftigungsbetriebes ein.

Wurde die Firma bereits erfasst, kann die Betriebsnummer über "Stammdaten auswählen"ausgewählt und eingestellt werden.

Name der Firma (Name 1)Bitte tragen Sie hier den Namen des Beschäftigungsbetriebes ein.

Name der Firma (Name 2)Bitte tragen Sie hier ggf. den zweiten Namensteil des Beschäftigungsbetriebes ein.

Name der Firma (Name 3)Bitte tragen Sie hier ggf. den dritten Namensteil des Beschäftigungsbetriebes ein.

StraßeBitte tragen Sie hier die Straße oder das Postfach des Beschäftigungsbetriebes ein.

HausnummerBitte tragen Sie hier die Hausnummer des Beschäftigungsbetriebes ein.

AnschriftenzusatzBitte tragen Sie hier ggf. den Anschriftenzusatz des Beschäftigungsbetriebes ein.

LandBitte tragen Sie hier das Länderkennzeichen des Beschäftigungsbetriebes ein. BeiInlandsanschriften ist kein Leerzeichen oder ein D einzutragen. Bei Auslandsanschriften wählen Siebitte das zutreffende Länderkennzeichen aus.

PostleitzahlBitte tragen Sie hier die Postleitzahl des Beschäftigungsbetriebes ein.

OrtBitte tragen Sie hier den Standort des Beschäftigungsbetriebes ein.

Ansprechpartner für die Entgeltabrechnung

NameBitte tragen Sie hier den Vor- und Familiennamen des Ansprechpartners beim Arbeitgeber für dieEntgeltabrechnung ein.

TelefonBitte tragen Sie hier die Telefonnummer des Ansprechpartners beim Arbeitgeber für dieEntgeltabrechnung ein.

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129Arbeits- / Nebeneinkommensbescheinigung

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TelefonBitte tragen Sie hier die Telefonnummer des Ansprechpartners beim Arbeitgeber für dieEntgeltabrechnung ein.

Ansprechpartner für sonstige Personalfragen

NameBitte tragen Sie hier den Vor- und Familiennamen des Ansprechpartners beim Arbeitgeber fürsonstige Personalfragen (insb. im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus demBeschäftigungsverhältnis) ein.

TelefonBitte tragen Sie hier die Telefonnummer des Ansprechpartners beim Arbeitgeber für sonstigePersonalfragen (insb. im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis)ein.

E-MailBitte tragen Sie hier die E-Mailadresse des Ansprechpartners beim Arbeitgeber für sonstigePersonalfragen (insb. im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis)ein.

Abweichender Beschäftigungsort

LandBitte tragen Sie hier – sofern zutreffend - das Länderkennzeichen des von der Arbeitgeberanschriftabweichenden Beschäftigungsortes des Arbeitnehmers ein. Bei Inlandsanschriften ist einLeerzeichen oder ein ‘D’ einzutragen. Bei Auslandsanschriften wählen Sie bitte das zutreffendeLänderkennzeichen aus.

PostleitzahlBitte tragen Sie hier – sofern zutreffend - die Postleitzahl des von der Arbeitgeberanschriftabweichenden Beschäftigungsortes des Arbeitnehmers ein.

OrtBitte tragen Sie hier – sofern zutreffend – den Beschäftigungsort des Arbeitnehmers ein, welcher vonder Arbeitgeberanschrift abweicht.

Allgemeines zum Thema "Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigung"

11.2 Person

BITTE BEACHTEN:Das Formular "Person" hat in den Blöcken "Sozialversicherungsdaten" und ggf."Steuerdaten" eine Schaltfläche "NEU". Die Schaltfläche "Neu" erlaubt für 1 Beschäftigte(n) in 1 Meldevorgang die Eingabe von biszu 99 Einträgen (Zeilen).

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130 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Über die Schaltfläche "Löschen" auf der rechten Formularseite können Sie einen Eintrag(Zeile) löschen.

Den Eingabebereich für Steuerdaten gibt es nur im Formular "Arbeitsbescheinigung", nicht in denFormularen "Arbeitsbescheinigung EU" und "Nebeneinkommensbescheinigung".

Beschäftigte/r

VersicherungsnummerBitte tragen Sie hier die Versicherungsnummer des Arbeitnehmers ein.

PersonalnummerBitte tragen Sie hier – sofern zutreffend – die Personalnummer oder ein Aktenzeichen desArbeitnehmers ein.

NameBitte tragen Sie hier den Familiennamen des Arbeitnehmers ein.

VorsatzWählen Sie bitte ggf. den entsprechenden Namensvorsatz aus der Liste aus.

ZusatzWählen Sie bitte ggf. den entsprechenden Namenszusatz aus der Liste aus.

TitelGeben Sie hier bitte akademische Grade wie z. B. Prof., Dr. med., Dipl.-Ing.(FH) an.

VornameBitte tragen Sie hier den Vornamen des Arbeitnehmers ein. Bei mehreren Vornamen ist nur derRufname anzugeben. Mehrfach Rufnamen sind zulässig, diese müssen jedoch durch einenBindestrich oder durch ein Leerzeichen getrennt werden.

Straße

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131Arbeits- / Nebeneinkommensbescheinigung

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Es ist die aktuelle Straße des Mitarbeiters anzugeben.

HausnummerEs ist die aktuelle Hausnummer des Mitarbeiters anzugeben.

AnschriftenzusatzBitte tragen Sie hier ggf. den Anschriftenzusatz des Mitarbeiters ein.

LandBitte tragen Sie hier das Länderkennzeichen des Arbeitnehmers ein. Bei Inlandsanschriften ist einLeerzeichen oder ein ‘D’ einzutragen. Bei Auslandsanschriften wählen Sie bitte das zutreffendeLänderkennzeichen aus. Sollte der Beschäftigte ohne festen Wohnsitz sein, so muss ‘OFW‘eingetragen werden.

PostleitzahlBei Inlandsanschriften ist hier die Postleitzahl 5-stellig einzutragen. Bei Auslandsanschriften sindauch andere Formate zulässig.

WohnortTragen Sie hier den Wohnort des Beschäftigten ein.

Sozialversicherungsdaten

Angaben zur aktuellen Tätigkeit

Angaben zur ausgeübten TätigkeitEs ist der aktuelle Tätigkeitsschlüssel anzugeben. Über die Schaltfläche "..." können Sie denTätigkeitsschlüssel auswählen.

SchulabschlussBitte wählen Sie hier den Schulabschluss des Arbeitnehmers aus.

AusbildungBitte wählen Sie hier die Ausbildung des Arbeitnehmers aus.

AÜGBitte wählen Sie hier aus, ob es sich aktuell um ein Arbeitsverhältnis im Rahmen derArbeitnehmerüberlassung handelt.

VertragsformBitte wählen Sie hier die Vertragsform des Arbeitnehmers aus.

Knappschaftliche RentenversicherungBitte wählen Sie hier aus, ob eine knappschaftliche Rentenversicherung des Arbeitnehmers vorliegt.

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132 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Knappschaftliche Rentenversicherung BeginnBitte tragen Sie hier den Versicherungsbeginn in der knappschaftlichen Rentenversicherung desArbeitnehmers ein.

Beitragsgruppen ab Beginn der Beschäftigung

KVBitte wählen Sie hier den Beitragsgruppenschlüssel zur Krankenversicherung des Arbeitnehmersaus.Bei der Arbeitsbescheinigung und der Arbeitsbescheinigung EU ist hier immer die Beitragsgruppe,die zu Beginn der Beschäftigung maßgebend war, zu bescheinigen.Bei der Nebenseinkommensbescheinigung ist hier immer die Beitragsgruppe, die für denbescheinigten Zeitraum maßgebend ist, zu bescheinigen

RVBitte wählen Sie hier den Beitragsgruppenschlüssel zur Rentenversicherung des Arbeitnehmers aus.Bei der Arbeitsbescheinigung und der Arbeitsbescheinigung EU ist hier immer die Beitragsgruppe,die zu Beginn der Beschäftigung maßgebend war, zu bescheinigen.Bei der Nebenseinkommensbescheinigung ist hier immer die Beitragsgruppe, die für denbescheinigten Zeitraum maßgebend ist, zu bescheinigen

AVBitte wählen Sie hier den Beitragsgruppenschlüssel zur Arbeitslosenversicherung desArbeitnehmers aus.Bei der Arbeitsbescheinigung und der Arbeitsbescheinigung EU ist hier immer die Beitragsgruppe,die zu Beginn der Beschäftigung maßgebend war, zu bescheinigen.Bei der Nebenseinkommensbescheinigung ist hier immer die Beitragsgruppe, die für denbescheinigten Zeitraum maßgebend ist, zu bescheinigen

PVBitte wählen Sie hier den Beitragsgruppenschlüssel zur Pflegeversicherung des Arbeitnehmers aus.Bei der Arbeitsbescheinigung und der Arbeitsbescheinigung EU ist hier immer die Beitragsgruppe,die zu Beginn der Beschäftigung maßgebend war, zu bescheinigen.Bei der Nebenseinkommensbescheinigung ist hier immer die Beitragsgruppe, die für denbescheinigten Zeitraum maßgebend ist, zu bescheinigen

Personengruppe ab Beginn der BeschäftigungBitte tragen Sie hier die Personengruppe des Arbeitnehmers ein.

Sozialversicherungsdaten / Änderungen

Angaben für die letzten 5 Jahre, max. jedoch ab Beschäftigungsbeginn,erforderlich.

KVBitte wählen Sie hier den Beitragsgruppenschlüssel zur Krankenversicherung des Arbeitnehmersaus.

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133Arbeits- / Nebeneinkommensbescheinigung

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Sofern das Beschäftigungsverhältnis schon seit 5 Jahren besteht, und sich zwischenzeitlichÄnderungen ergeben haben, sind diese hier anzugeben. Bei kürzerer Dauer desBeschäftigungsverhältnisses ab Beschäftigungsbeginn.

RVBitte wählen Sie hier den Beitragsgruppenschlüssel zur Rentenversicherung des Arbeitnehmers aus.Sofern das Beschäftigungsverhältnis schon seit 5 Jahren besteht, und sich zwischenzeitlichÄnderungen ergeben haben, sind diese hier anzugeben. Bei kürzerer Dauer desBeschäftigungsverhältnisses ab Beschäftigungsbeginn.

AVBitte wählen Sie hier den Beitragsgruppenschlüssel zur Arbeitslosenversicherung des Arbeitnehmersaus.Sofern das Beschäftigungsverhältnis schon seit 5 Jahren besteht, und sich zwischenzeitlichÄnderungen ergeben haben, sind diese hier anzugeben. Bei kürzerer Dauer desBeschäftigungsverhältnisses ab Beschäftigungsbeginn.

PVBitte wählen Sie hier den Beitragsgruppenschlüssel zur Pflegeversicherung des Arbeitnehmers aus.Sofern das Beschäftigungsverhältnis schon seit 5 Jahren besteht, und sich zwischenzeitlichÄnderungen ergeben haben, sind diese hier anzugeben. Bei kürzerer Dauer desBeschäftigungsverhältnisses ab Beschäftigungsbeginn.

PersonengruppeBitte tragen Sie hier die Personengruppe des Arbeitnehmers ein.Sofern das Beschäftigungsverhältnis schon seit 5 Jahren besteht, und sich zwischenzeitlichÄnderungen ergeben haben, sind diese hier anzugeben. Bei kürzerer Dauer desBeschäftigungsverhältnisses ab Beschäftigungsbeginn.

Beginn der Änderung der Beitragsgruppe und/oderPersonengruppeBitte tragen Sie hier – sofern zutreffend – den Beginn der Änderung ein.

In der ersten Zeile sind immer die ältesten Werte ohne Änderungsdatum einzutragen. Ab der zweitenZeile sind dann die Änderungen der Beitragsgruppe bzw. der Personengruppe mit dementsprechenden Änderungsdatum anzugeben.

Steuerdaten

Angaben ab Beginn des aktuellen Kalenderjahres, max. jedoch abBeschäftigungsbeginn, erforderlich

Es sind die Steuerdaten seit Beginn des aktuellen Kalenderjahres erforderlich. Hat dasArbeitsverhältnis im laufenden Jahr begonnen, bitte Eintragungen bezogen auf den Beginn desArbeitsverhältnisses vornehmen. Wenn keine Änderung vorliegt, ist nur eine Zeile ohneÄnderungsdaten anzugeben. Sobald Änderungen der Steuerdaten vorliegen, sind diese mitDatumsangabe ab der zweiten Zeile anzugeben.

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134 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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SteuerklasseBitte wählen Sie hier die Steuerklasse des Arbeitnehmers aus. Es sind die Steuerdaten seit Beginndes aktuellen Kalenderjahres erforderlich. Hat das Arbeitsverhältnis im laufenden Jahr begonnen,bitte Eintragungen bezogen auf den Beginn des Arbeitsverhältnisses vornehmen. Wenn keineÄnderung vorliegt, ist nur eine Zeile ohne Änderungsdaten anzugeben. Sobald Änderungen derSteuerdaten vorliegen, sind diese mit Datumsangabe ab der zweiten Zeile anzugeben.

Faktor der SteuerberechnungBitte tragen Sie hier den Faktor der Steuerberechnung des Arbeitnehmers ein. Das Faktorverfahrenkann anstelle der Steuerkombination III/V gewählt werden. Sofern beantragt, trägt das Finanzamt aufder Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor zur Ermittlung derLohnsteuer ein, wenn der Faktor kleiner als 1 ist.

KinderfreibetragBitte tragen Sie hier den Kinderfreibetrag des Arbeitnehmers ein.

Änderungsdatum SteuereckdatenBitte tragen Sie hier – sofern zutreffend – das Änderungsdatum der Steuereckdaten desArbeitnehmers ein.

Allgemeines zum Thema "Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigung"

11.3 Beschäftigungsdaten / Arbeitszeit

BITTE BEACHTEN:Das Formular "Beschäftigungsdaten / Arbeitszeit" hat in den Blöcken "Arbeitszeit", "Entgelt"und "Abwesenheitszeiten ohne Entgelt" eine Schaltfläche "Neu".Die Schaltfläche "Neu" erlaubt für 1 Beschäftigte(n) in 1 Meldevorgang die Eingabe von biszu 99 Einträgen (Zeilen).

Über die Schaltfläche "Löschen" auf der rechten Formularseite können Sie einen Eintrag(Zeile) löschen.

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135Arbeits- / Nebeneinkommensbescheinigung

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Beginn des Arbeitsverhältnisses

Beginn des ArbeitsverhältnissesBei der Arbeitsbescheinigung und der Arbeitsbescheinigung EU tragen Sie hier den Beginn desArbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers ein. Es ist stets der Eintritt in das aktuelle Arbeitsverhältniszu melden. Der tatsächliche Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist unerheblich.

Bei der Nebeneinkommensbescheinigung tragen Sie hier den ursprünglichen Beginn derNebenbeschäftigung des Arbeitnehmers ein.

Arbeitszeit

Angaben für die letzten 42 Kalendermonate, max. jedoch abBeschäftigungsbeginn, erforderlich

Hat sich seit Beschäftigungsbeginn die Arbeitszeit nicht geändert, ist in der ersten Zeile nur das Feld„Vereinbarte Wochenarbeitszeit“ anzugeben.

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136 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Sofern das Beschäftigungsverhältnis schon seit 42 Monaten besteht, und sich zwischenzeitlichArbeitszeitänderungen ergeben haben, sind diese hier anzugeben. Bei kürzerer Dauer desBeschäftigungsverhältnisses ab Beschäftigungsbeginn.In der ersten Zeile sind immer die ältesten Werte ohne Änderungsdatum einzutragen. Ab der zweitenZeile sind dann die weiteren Felder zu füllen.Bitte achten Sie bei den Eingaben unbedingt auf eine chronologische Reihenfolge.

Vereinbarte durchschnittliche Wochenarbeitszeit inStundenBitte tragen Sie hier die vereinbarte durchschnittliche Wochenarbeitszeit des Arbeitnehmers inStunden ein. Steht die Wochenarbeitszeit nicht fest, ist ein Durchschnittswert für die imAbrechnungszeitraum geleistete Wochenstundenzahl zu errechnen.Wichtiger Hinweis:Hat sich seit Beschäftigungsbeginn die Arbeitszeit nicht geändert, ist im ersten Block nur das Feld„Vereinbarte Wochenarbeitszeit“ anzugeben.Sofern das Beschäftigungsverhältnis schon seit 42 Monaten besteht, und sich zwischenzeitlichArbeitszeitänderungen ergeben haben, sind diese hier anzugeben. Bei kürzerer Dauer desBeschäftigungsverhältnisses ab Beschäftigungsbeginn.Im ersten Block sind immer die ältesten Werte ohne Änderungsdatum einzutragen. Ab dem zweitenBlock sind dann die weiteren Felder zu füllen.Bitte achten Sie bei den Eingaben unbedingt auf eine chronologische Reihenfolge.

Durchschnittliche Arbeitszeit eines vergleichbarenVollzeitbeschäftigtenBitte tragen Sie hier – sofern erforderlich– die durchschnittliche Arbeitszeit eines vergleichbarenVollzeitarbeitnehmers in Stunden pro Woche ein.Wichtiger Hinweis:Hat sich seit Beschäftigungsbeginn die Arbeitszeit nicht geändert, darf dieses Feld im ersten Blocknicht angegeben werden.Sofern das Beschäftigungsverhältnis schon seit 42 Monaten besteht, und sich zwischenzeitlichArbeitszeitänderungen ergeben haben, sind diese hier -sofern erforderlich- anzugeben. Bei kürzererDauer des Beschäftigungsverhältnisses ab Beschäftigungsbeginn.Im ersten Block sind immer die ältesten Werte ohne Änderungsdatum einzutragen. Bitte achten Sie bei den Eingaben unbedingt auf eine chronologische Reihenfolge.

Grund für die Änderung der regelm. WochenarbeitszeitBitte wählen Sie hier – sofern zutreffend – den Grund für eine Änderung der regelmäßigenWochenarbeitszeit des Arbeitnehmers aus.Wichtiger Hinweis:Hat sich seit Beschäftigungsbeginn die Arbeitszeit nicht geändert, darf dieses Feld im ersten Blocknicht angegeben werden.Sofern das Beschäftigungsverhältnis schon seit 42 Monaten besteht, und sich zwischenzeitlichArbeitszeitänderungen ergeben haben, sind diese hier anzugeben. Bei kürzerer Dauer desBeschäftigungsverhältnisses ab Beschäftigungsbeginn.Im ersten Block sind immer die ältesten Werte ohne Änderungsdatum einzutragen. Bitte achten Sie bei den Eingaben unbedingt auf eine chronologische Reihenfolge.

ÄnderungsdatumBitte tragen Sie hier – sofern zutreffend – den Beginn der Arbeitszeitänderung des Arbeitnehmersein.

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137Arbeits- / Nebeneinkommensbescheinigung

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Wichtiger Hinweis:Hat sich seit Beschäftigungsbeginn die Arbeitszeit nicht geändert, darf dieses Feld im ersten Blocknicht angegeben werden.Sofern das Beschäftigungsverhältnis schon seit 42 Monaten besteht, und sich zwischenzeitlichArbeitszeitänderungen ergeben haben, sind diese hier anzugeben. Bei kürzerer Dauer desBeschäftigungsverhältnisses ab Beschäftigungsbeginn.Im ersten Block sind immer die ältesten Werte ohne Änderungsdatum einzutragen.Bitte achten Sie bei den Eingaben unbedingt auf eine chronologische Reihenfolge.

Entgelt

Angaben für die letzten 12 bzw. 24 (bei weniger als 150 Kalendertagen imMeldezeitraum) Kalendermonate erforderlich.

Es sind grundsätzlich die letzten 12 Monate zu bescheinigen. Enthalten die Abrechnungszeiten derletzten 12 Monate der Beschäftigung weniger als 150 Kalendertage mit Anspruch auf Entgelt, bittedie vollen Entgeltabrechnungszeiträume der letzten 24 Monate der Beschäftigung bescheinigen.Der älteste Zeitraum ist immer in der ersten und der jüngste Zeitraum immer in der letzten Zeileanzugeben.Bitte achten Sie bei den Eingaben unbedingt auf eine chronologische Reihenfolge.

Meldemonat

Meldemonat BeginnBei der Arbeitsbescheinigung tragen Sie hier das Anfangsdatum des Zeitraums innerhalb desMeldemonats für den Entgelt gemeldet wird ein (In der Regel 1. des Monats).Wichtiger Hinweis:Es sind grundsätzlich die letzten 12 Monate zu bescheinigen. Enthalten die Abrechnungszeiten derletzten 12 Monate der Beschäftigung weniger als 150 Kalendertage mit Anspruch auf Entgelt, bittedie vollen Entgeltabrechnungszeiträume der letzten 24 Monate der Beschäftigung bescheinigen.Der älteste Zeitraum ist immer in der ersten und der jüngste Zeitraum immer in der letzten Zeileanzugeben.Bitte achten Sie bei den Eingaben unbedingt auf eine chronologische Reihenfolge.

Bei der Nebeneinkommensbescheinigung tragen Sie hier das Beginn-Datum, innerhalb desMeldemonats ein, für den Nebeneinkommen erzielt wurde (In der Regel 1. des Monats).

Meldemonat EndeBei der Arbeitsbescheinigung tragen Sie hier das Enddatum des Zeitraumes innerhalb desMeldemonats für den Entgelt gemeldet wird ein (in der Regel der letzte Tag des Monats).Wichtiger Hinweis:Es sind grundsätzlich die letzten 12 Monate zu bescheinigen. Enthalten die Abrechnungszeiten derletzten 12 Monate der Beschäftigung weniger als 150 Kalendertage mit Anspruch auf Entgelt, bittedie vollen Entgeltabrechnungszeiträume der letzten 24 Monate der Beschäftigung bescheinigen.Der älteste Zeitraum ist immer in der ersten und der jüngste Zeitraum immer in der letzten Zeileanzugeben.Bitte achten Sie bei den Eingaben unbedingt auf eine chronologische Reihenfolge.

Bei der Nebeneinkommensbescheinigung tragen Sie hier das Ende-Datum, innerhalb des

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138 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Meldemonats ein, für den Nebeneinkommen erzielt wurde (in der Regel der letzte Tag des Monats).

Betriebsstätte (Rechtskreis)Bitte wählen Sie hier den Rechtskreis des Arbeitnehmers aus in welchem das Arbeitsentgelt erzieltwurde. Kennzeichen Betriebsstätte(Rechtskreis)W = altes Bundesland inkl. des ehem. Westteils von BerlinO = neues Bundesland inklusive des ehem. Ostteils von Berlin.

Entgeltangaben

Laufendes SozialversicherungsbruttoentgeltBitte tragen Sie hier das laufende Sozialversicherungsbruttoentgelt des Arbeitnehmers, begrenzt aufdie Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung, ein.

Einmalig gezahltes SozialversicherungsbruttoentgeltBitte tragen Sie hier das einmalig gezahlte Sozialversicherungsbruttoentgelt des Arbeitnehmers ein.

Fiktives Bruttoarbeitsentgelt (mit Einmalzahlungen) z.B.Gleitzone, KUG, ATZ etc.Bitte tragen Sie hier das fiktive Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers, das ohne Berücksichtigungvon Sonderregelungen beitragspflichtig gewesen wäre, ein.Beispiele: Gleitzone, Kurzarbeitergeld, Beschäftigungssicherungsvereinbarung nach §419 Abs. 7SGB III, Arbeitsentgelt welches ohne Altersteilzeitvereinbarung erzielt worden wäre, Arbeitsentgelteinschließlich der Beträge die in der Ansparphase in ein Wertguthaben nach §7 Abs. 1a SGB IVeingebracht wurde.

Urlaub

Anzahl der tatsächlichen UrlaubstageBitte tragen Sie hier die Anzahl der tatsächlichen Urlaubstage des Arbeitnehmers bei Heimarbeit ein.

Im bescheinigten Bruttoarbeitsentgelt enthaltenesUrlaubsentgeltBitte tragen Sie hier das im bescheinigten Bruttoarbeitsentgelt enthaltenes Urlaubsentgelt desArbeitnehmers bei Heimarbeit ein.

Urlaubsentgelt gezahltWie wurde das Urlaubsentgelt des Arbeitnehmers bei Heimarbeit ausgezahlt?

Minderung des Arbeitsentgelts

Wurde das Arbeitsentgelt wegen einer Vereinbarunggemäß § 3 (1) Satz 1 des PflegeZG oder aufgrund vonZeiten nach dem Famlienpflegegesetz vermindert?Bitte wählen Sie aus, ob das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers wegen einer Vereinbarung gemäß §3(1) Satz 1 des PflegeZG (Gesetz über die Pflegezeit) oder aufgrund von Zeiten nach demFamilienpflegegesetz vermindert wurde.

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139Arbeits- / Nebeneinkommensbescheinigung

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BeginnBitte tragen Sie hier das Anfangsdatum des Zeitraumes innerhalb des Meldemonats ein, für den eineMinderung des Arbeitsentgeltes des Arbeitnehmers vorliegt.

EndeBitte tragen Sie hier das Enddatum des Zeitraumes innerhalb des Meldemonats ein, für den eineMinderung des Arbeitsentgeltes des Arbeitnehmers vorliegt.

Abwesenheitszeiten ohne Entgelt

Es sind - sofern vorhanden - die Abwesenheitszeiten im Zeitraum, für den Entgelt gemeldet wurde,anzugeben.Für jeden der folgenden Zeiträume wurde die Zahlung von Arbeitsentgelt – für sich allein betrachtet –unterbrochen (bitte jeweils gesamten Unterbrechungszeitraum eintragen). Dabei dürfen sich dieZeiträume nicht überschneiden.Der älteste Zeitraum ist immer in der ersten und der jüngste Zeitraum immer in der letzten Zeileanzugeben.Bitte achten Sie bei den Eingaben unbedingt auf eine chronologische Reihenfolge.

BeginnBitte tragen Sie hier den Beginn einer Fehlzeit des Arbeitnehmers ein. Es sind alle Tage unabhängigihrer Dauer(auch monatsübergreifend) zu melden.Wichtiger Hinweis:Für jeden der folgenden Zeiträume wurde die Zahlung von Arbeitsentgelt – für sich allein betrachtet –unterbrochen (bitte jeweils gesamten Unterbrechungszeitraum eintragen). Dabei dürfen sich dieZeiträume nicht überschneiden.Der älteste Zeitraum ist immer in der ersten und der jüngste Zeitraum immer in der letzten Zeileanzugeben.Bitte achten Sie bei den Eingaben unbedingt auf eine chronologische Reihenfolge.

EndeBitte tragen Sie hier das Ende der Fehlzeit des Arbeitnehmers ein.

ArtBitte wählen Sie hier die Art der Fehlzeit des Arbeitnehmers aus.

Heimarbeit

Anzahl der zu beanspruchenden UrlaubstageBitte tragen Sie hier die Anzahl der zu beanspruchenden Urlaubstage des Arbeitnehmers beiHeimarbeit ein.

Allgemeines zum Thema "Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigung"

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140 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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11.4 Kündigung / Entlassung

Beendigung / Befristung

Ende des ArbeitsverhältnissesBei der Arbeitsbescheinigung und der Arbeitsbescheinigung EU tragen Sie hier das Ende desArbeitsverhältnisses ein, d.h. „Kündigung zum“ oder „Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses am“oder bei Ausbildungsverhältnissen das tatsächliche Ende.

Bei der Nebeneinkommensbescheinigung tragen Sie hier – sofern zutreffend - das Ende derNebenbeschäftigung des Arbeitnehmers ein.

Ende des BeschäftigungsverhältnissesBitte tragen Sie hier das Ende des Beschäftigungsverhältnisses ein. In der Regel ist dieses Datumidentisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.Eine Abweichung ist möglich, wenn z.B. eine Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug vorliegt.Hier endet das Beschäftigungsverhältnis, auch wenn das Arbeitsverhältnis (noch) fortbesteht.

Befristetes ArbeitsverhältnisBitte wählen Sie hier aus, ob es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt.

Schriftliche Befristung Bitte wählen Sie hier aus, ob – sofern zutreffend - der befristete Arbeitsvertrag schriftlichabgeschlossen wurde.

Datum der ursprünglichen Befristung zum (bei Abschlussdes Vertrages)Bitte tragen Sie hier – sofern zutreffend - das Datum der ursprünglichen Befristung ein, sofern dasArbeitsverhältnis bei Abschluss des Arbeitsvertrages befristet war.

Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages amBitte tragen Sie hier – sofern zutreffend - das Datum des Abschlusses des befristetenArbeitsvertrages ein.

Wurde der befristete Arbeitsvertrag verlängertBitte tragen Sie hier – sofern zutreffend- ein, ob der befristete Arbeitsvertrag nochmals verlängertwurde.

Letzte Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages

Letzte Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages amBitte tragen Sie hier – sofern zutreffend - das Datum der letzten Verlängerung des befristetenArbeitsvertrages ein.

Letzte Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages bisBitte tragen Sie hier – sofern zutreffend – das Datum ein, bis zu welchem der befristeteArbeitsvertrag zuletzt verlängert wurde.

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141Arbeits- / Nebeneinkommensbescheinigung

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Befristung für mind. 2 Monate (mitWeiterbeschäftigungsoption)Bitte wählen Sie hier – sofern erforderlich - aus, ob das befristete Arbeitsverhältnis für mind. 2Monate vorgesehen war und eine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung durch den Arbeitgeber beiAbschluss des Vertrags in Aussicht gestellt wurde.

Ende / Kündigung

Entlassung / Kündigung oder Abschluss desAufhebungsvertrages amBitte tragen Sie hier das Datum ein, an dem die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochenoder der Abschluss des Aufhebungsvertrages vom Arbeitnehmer vereinbart wurde.

Erfolgte eine unwiderrufliche Freistellung mitWeiterzahlung des Arbeitsentgelts?Bitte wählen Sie hier – sofern zutreffend - aus, ob es sich um eine unwiderrufliche Freistellung durchden Arbeitgeber handelt, wobei die Freistellung einvernehmlich erfolgte.

Beginn der unwiderruflichen FreistellungBitte tragen Sie hier – sofern zutreffend - das Datum des Beginns der unwiderruflichen Freistellungdurch den Arbeitgeber mit tatsächlicher Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes ein

Letzte vollständige Entgeltabrechung vor Ende desBeschäftigungsverhältnisses erfolgte für Monat / JahrBitte tragen Sie hier den Monat, für den die letzte vollständige Entgeltabrechnung (Rechnungslauf)vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses durchgeführt wurde (d.h. standardmäßig keineÄnderung mehr zu erwarten ist), ein.

Beendigung durchBitte wählen Sie hier aus, durch wen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen wurde.

Wenn Kündigung durch den Arbeitgeber: Erfolgte dieseschriftlich?Bitte wählen Sie hier – sofern zutreffend - aus, ob es sich um eine Kündigung desArbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber handelt und diese schriftlich erfolgte.

Betriebsbedingte Kündigung mit AbfindungsangebotBitte wählen Sie hier – sofern zutreffend - aus, ob es sich um eine betriebsbedingte Kündigung gem.§ 1a KSchG handelt bzw. hätte der Arbeitgeber betriebsbedingt gekündigt, wenn er die Kündigungausgesprochen hätte.

Kündigungsschutzklage gem. § 4 KSchG durch den

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142 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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ArbeitnehmerBitte wählen Sie hier – sofern zutreffend - aus, ob vom Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklagegem. §4 KSchG erhoben wurde.

Zustellung der KündigungBitte wählen Sie hier die Art der Zustellung der Kündigung aus.

Bei Kündigung durch den Arbeitgeber: Erfolgte diesewegen vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers?Bitte wählen Sie hier – sofern zutreffend - aus, wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durchden Arbeitgeber erfolgte oder erfolgt wäre, ob dieses wegen vertragswidrigem Verhalten desArbeitnehmers erfolgte.

Abmahnung war deshalb bereits erfolgtBitte wählen Sie hier – sofern zutreffend - aus, wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durchden Arbeitgeber wegen vertragswidrigen Verhaltens erfolgte, ob deshalb bereits eine Abmahnungerfolgt.

am (Datum der Abmahnung)Bitte tragen Sie hier – sofern zutreffend - das Datum der vorherigen Abmahnung des Arbeitnehmersein.

Es existieren zusätzliche KündigungsvereinbarungenBitte wählen Sie hier – sofern zutreffend - aus, ob zusätzliche Kündigungsvereinbarungen vor und/oder nach der Kündigung getroffen wurden.

Eine Sozialauswahl wurde vorgenommenBitte wählen Sie hier aus, ob eine Sozialauswahl vorgenommen wurde.

Sozialauswahl wurde durch folgende ArbeitsagenturgeprüftBitte wählen Sie hier den Schlüssel der jeweiligen Arbeitsagentur entsprechend der Aufstellung allerAgenturen für Arbeit der BA aus, wenn die Sozialauswahl von einer Arbeitsagentur geprüft wurde.

Kündigung durch Arbeitgeber wäre ausgesprochenworden amBitte tragen Sie hier das Datum ein, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hätte, wanndie Kündigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen worden wäre.

Kündigung durch Arbeitgeber wäre ausgesprochenworden zumBitte tragen Sie hier das Datum ein, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hätte, zuwelchem Termin die Kündigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen worden wäre.

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143Arbeits- / Nebeneinkommensbescheinigung

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Kündigungsfrist

KündigungsfristBitte tragen Sie hier die maßgebende (gesetzl., tarifvertraglich, vertraglich) Kündigungsfrist desArbeitgebers (Zahlenwert) ein.

Kündigungsfrist ZeiteinheitBitte wählen Sie hier die Zeiteinheit aus, in der die Kündigungsfrist angegeben wurde.

Bezugszeitpunkt der KündigungsfristBitte wählen Sie hier die Terminierung der Kündigungsfrist aus.

Ordentliche Kündigung durch Arbeitgeber / Arbeitnehmer/ Zwischenmeister ausgeschlossenBitte wählen Sie hier – sofern zutreffend - aus, ob die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnissesdurch den Arbeitgeber / Auftraggeber / Zwischenmeister gesetzlich oder tarifvertraglichausgeschlossen ist.

Ordentliche Kündigung ist zeitlich unbegrenztausgeschlossenBitte wählen Sie hier – sofern zutreffend - aus, ob die ordentliche Kündigung zeitlich unbegrenztausgeschlossen ist.

Kündigung wurde aus wichtigem Grund ausgesprochenBitte wählen Sie hier – sofern zutreffend - aus, ob die fristgebundene Kündigung aus wichtigemGrund ausgesprochen wurde, obwohl die ordentliche Kündigung zeitlich unbegrenzt ausgeschlossenwar.

Ordentliche Kündigung nur bei Abfindung,Entschädigung oder ähnlichen Leistungen zulässigBitte wählen Sie hier – sofern zutreffend - aus, ob die ordentliche Kündigung (tarif-) vertraglich nur beieiner Abfindung, Entschädigung oder ähnlichen Leistungen zulässig ist.

Voraussetzungen für eine fristgebundene Kündigung auswichtigem Grund liegen vorBitte wählen Sie hier – sofern zutreffend - aus, ob gleichzeitig die Voraussetzung für einefristgebundene Kündigung aus wichtigem Grund vorliegt bzw. wäre diese ohne besondere (tarif-)vertragliche Kündigung gegeben gewesen.

Zusätzliche Leistungen bei Beendigung

Zahlung einer Abfindung oderEntlassungsentschädigung bzw. es besteht ein Anspruchauf eine entsprechende Leistung bei Beendigung

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144 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Bitte wählen Sie hier aus, ob die Zahlung einer Abfindung oder Entlassungsentschädigung erfolgtoder ob ein Anspruch auf Leistungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeits- bzw.Beschäftigungsverhältnisses besteht.

Grund wenn UngewissBitte wählen Sie hier den Grund aus, falls der Leistungsanspruch ungewiss ist.

Entlassungsentschädigung wurde wegen der Beendigungdes Arbeits-/ Beschäftigungsverhältnisses gezahltBitte wählen Sie hier aus, ob eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung wegenBeendigung des Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses gezahlt wurde.

Höhe der Entlassungsentschädigung (brutto)Bitte tragen Sie hier die Höhe der Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung wegen derBeendigung des Beschäftigungs-, Arbeits- bzw.Heimarbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers ein.

Dauer der Betriebszugehörigkeit (auf volle Jahre nachunten gerundet)Bitte geben Sie hier, auf volle Jahre nach unten gerundet, die Dauer der Betriebs-undUnternehmenszugehörigkeit an.

Arbeitsentgelt wird über das Ende desBeschäftigungsverhältnisses hinaus bezahltBitte wählen Sie hier aus, ob das Arbeitsentgelt über das Beschäftigungsverhältnis hinaus gezahltwird.

bisBitte tragen Sie hier das Datum ein, bis wann das Arbeitsentgelt über das Beschäftigungsverhältnishinaus gezahlt wird.

Urlaubsabgeltung wurde wegen der Beendigung bezahltBitte wählen Sie hier aus, ob eine Urlaubsabgeltung wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnissesgezahlt wurde

Urlaubsdauer nach Beendigung wäre bisBitte tragen Sie hier das Datum ein, bis zu welchem Zeitpunkt der Urlaub gedauert hätte, wenn er imAnschluss an das Arbeitsverhältnisses genommen wurde.

Vorruhestandsleistung oder vergleichbare Leistungwurde wegen Beendigung des ArbeitsverhältnissesbezahltBitte wählen Sie hier aus, ob eine Vorruhestandsleistung oder vergleichbare Leistung bei Beendigungdes Arbeitsverhältnisses erfolgte.

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145Arbeits- / Nebeneinkommensbescheinigung

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BeginnBitte tragen Sie hier den Beginn der Vorruhestandsgeldzahlung bei Beendigung desArbeitsverhältnisses ein.

in v. H. des BruttoarbeitsentgeltsBitte tragen Sie hier das Vorruhestandsgeld bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Hundertdes Bruttoarbeitsentgelts ein.

Die Abfindung beträgt bis zu 0,5 Monatsentgelte für jedesBeschäftigungsjahrBitte wählen Sie hier aus, ob bei Kündigung nach §1a KSchG die Abfindung bis zu 0,5Monatsentgelte für jedes Beschäftigungsjahr beträgt.

Abfindung wäre auch gezahlt worden, wenn derArbeitgeber gekündigt hätteBitte wählen Sie hier aus, ob die Abfindung auch gezahlt worden wäre, wenn die Kündigung durchden Arbeitgeber erfolgt wäre.

Allgemeines zum Thema "Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigung"

11.5 Beschäftigungsdaten / Arbeitszeit EU

BITTE BEACHTEN:Das Formular "Beschäftigungsdaten / Arbeitszeit EU" hat in den Blöcken "Arbeitszeit EU","Entgelt EU" und "Abwesenheitszeiten ohne Entgelt" eine Schaltfläche "Neu".

Die Schaltfläche "Neu" erlaubt für 1 Beschäftigte(n) in 1 Meldevorgang die Eingabe von biszu 99 Einträgen (Zeilen).

Über die Schaltfläche "Löschen" auf der rechten Formularseite können Sie einen Eintrag(Zeile) löschen.

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146 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Beginn des Arbeitsverhältnisses

Beginn des ArbeitsverhältnissesBei der Arbeitsbescheinigung und der Arbeitsbescheinigung EU tragen Sie hier den Beginn desArbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers ein. Es ist stets der Eintritt in das aktuelle Arbeitsverhältniszu melden. Der tatsächliche Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist unerheblich.

Bei der Nebeneinkommensbescheinigung tragen Sie hier den ursprünglichen Beginn derNebenbeschäftigung des Arbeitnehmers ein.

Arbeitszeit EU

Hat sich seit Beschäftigungsbeginn die Arbeitszeit nicht geändert, ist in der ersten Zeile nur das Feld„Vereinbarte Wochenarbeitszeit“ anzugeben.Sofern das Beschäftigungsverhältnis schon seit 60 Monaten besteht und sich zwischenzeitlichArbeitszeitänderungen ergeben haben, sind diese hier anzugeben. Bei kürzerer Dauer desBeschäftigungsverhältnisses ab Beschäftigungsbeginn.In der ersten Zeile sind immer die ältesten Werte ohne Änderungsdatum einzutragen. Ab der zweitenZeile sind dann die weiteren Felder zu füllen.Bitte achten Sie bei den Eingaben unbedingt auf eine chronologische Reihenfolge.

Vereinbarte durchschnittliche Wochenarbeitszeit inStundenBitte tragen Sie hier die vereinbarte durchschnittliche Wochenarbeitszeit des Arbeitnehmers inStunden ein. Steht die Wochenarbeitszeit nicht fest, ist ein Durchschnittswert für die imAbrechnungszeitraum geleistet Wochenstundenzahl zu errechnen.Wichtiger Hinweis:Hat sich seit Beschäftigungsbeginn die Arbeitszeit nicht geändert, ist im ersten Block nur diesesFeld anzugeben.Sofern das Beschäftigungsverhältnis schon seit 60 Monaten besteht und sich zwischenzeitlichArbeitszeitänderungen ergeben haben, sind diese hier ab dem zweiten Block anzugeben. Beikürzerer Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ab Beschäftigungsbeginn.Im ersten Block sind immer die ältesten Werte ohne Änderungsdatum einzutragen. Ab dem zweitenBlock sind dann die weiteren Felder zu füllen.Bitte achten Sie bei den Eingaben unbedingt auf eine chronologische Reihenfolge.

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147Arbeits- / Nebeneinkommensbescheinigung

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Grund für die Änderung der regelm. WochenarbeitszeitBitte wählen Sie hier den Grund für eine Änderung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit desArbeitnehmers aus.Wichtiger Hinweis:Hat sich seit Beschäftigungsbeginn die Arbeitszeit nicht geändert, darf im ersten Block dieses Feldnicht angegeben werden.Sofern das Beschäftigungsverhältnis schon seit 60 Monaten besteht und sich zwischenzeitlichArbeitszeitänderungen ergeben haben, sind diese hier ab dem zweiten Block anzugeben. Beikürzerer Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ab Beschäftigungsbeginn.Im ersten Block sind immer die ältesten Werte ohne Änderungsdatum einzutragen. Ab dem zweitenBlock sind dann die weiteren Felder zu füllen.Bitte achten Sie bei den Eingaben unbedingt auf eine chronologische Reihenfolge.

ÄnderungsdatumBitte tragen Sie hier den Beginn der Arbeitszeitänderung des Arbeitnehmers ein.Wichtiger Hinweis:Hat sich seit Beschäftigungsbeginn die Arbeitszeit nicht geändert, darf im ersten Block dieses Feldnicht angegeben werden.Sofern das Beschäftigungsverhältnis schon seit 60 Monaten besteht und sich zwischenzeitlichArbeitszeitänderungen ergeben haben, sind diese hier ab dem zweiten Block anzugeben. Beikürzerer Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ab Beschäftigungsbeginn.Im ersten Block sind immer die ältesten Werte ohne Änderungsdatum einzutragen. Ab dem zweitenBlock sind dann die weiteren Felder zu füllen.Bitte achten Sie bei den Eingaben unbedingt auf eine chronologische Reihenfolge.

Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit des gesamtenBeschäftigungsverhältnissesBitte tragen Sie hier die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers des gesamtenBeschäftigungsverhältnisses ein. Wichtiger Hinweis:Hat sich seit Beschäftigungsbeginn die Arbeitszeit nicht geändert, darf im ersten Block dieses Feldnicht angegeben werden.Sofern das Beschäftigungsverhältnis schon seit 60 Monaten besteht und sich zwischenzeitlichArbeitszeitänderungen ergeben haben, sind diese hier ab dem zweiten Block anzugeben. Beikürzerer Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ab Beschäftigungsbeginn.Im ersten Block sind immer die ältesten Werte ohne Änderungsdatum einzutragen. Ab dem zweitenBlock sind dann die weiteren Felder zu füllen.Bitte achten Sie bei den Eingaben unbedingt auf eine chronologische Reihenfolge.

Durchschnittliche Anzahl der Arbeitstage pro Wochewährend des BeschäftigungsverhältnissesBitte tragen Sie hier die durchschnittliche Anzahl der Arbeitstage des Arbeitnehmers pro Wocheein. Wichtiger Hinweis:Hat sich seit Beschäftigungsbeginn die Arbeitszeit nicht geändert, darf im ersten Block dieses Feldnicht angegeben werden.Sofern das Beschäftigungsverhältnis schon seit 60 Monaten besteht und sich zwischenzeitlichArbeitszeitänderungen ergeben haben, sind diese hier ab dem zweiten Block anzugeben. Beikürzerer Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ab Beschäftigungsbeginn.

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148 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Im ersten Block sind immer die ältesten Werte ohne Änderungsdatum einzutragen. Ab dem zweitenBlock sind dann die weiteren Felder zu füllen.Bitte achten Sie bei den Eingaben unbedingt auf eine chronologische Reihenfolge.

Entgelt EU

Es sind grundsätzlich die letzten 24 Monate zu bescheinigen. Der älteste Zeitraum ist immer im ersten und der jüngste Zeitraum immer im letzten Blockanzugeben.Bitte achten Sie bei den Eingaben unbedingt auf eine chronologische Reihenfolge.

Meldemonat

BeginnBitte tragen Sie hier das Anfangsdatum des Zeitraumes innerhalb des Meldemonats für den Entgeltgemeldet wird ein (in der Regel des 1. des Monats). Wichtiger Hinweis:Es sind grundsätzlich die letzten 24 Monate zu bescheinigen. Der älteste Zeitraum ist immer im ersten und der jüngste Zeitraum immer im letzten Blockanzugeben.Bitte achten Sie bei den Eingaben unbedingt auf eine chronologische Reihenfolge.

EndeBitte tragen Sie hier das Enddatum des Zeitraumes innerhalb des Meldemonats für den Entgeltgemeldet wird ein. Wichtiger Hinweis:Es sind grundsätzlich die letzten 24 Monate zu bescheinigen. Der älteste Zeitraum ist immer im ersten und der jüngste Zeitraum immer im letzten Blockanzugeben.Bitte achten Sie bei den Eingaben unbedingt auf eine chronologische Reihenfolge.

Laufendes steuerpflichtiges BruttoarbeitsentgeltBitte tragen Sie hier das laufende steuerpflichtige Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers ein.

Sonstiges steuerpflichtiges BruttoarbeitsentgeltBitte tragen Sie hier das sonstige steuerpflichtige Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers ein.

Abwesenheitszeiten ohne Entgelt

Es sind - sofern vorhanden - die Abwesenheitszeiten im Zeitraum, für den Entgelt gemeldet wurde,anzugeben.Für jeden der folgenden Zeiträume wurde die Zahlung von Arbeitsentgelt – für sich allein betrachtet –unterbrochen (bitte jeweils gesamten Unterbrechungszeitraum eintragen). Dabei dürfen sich dieZeiträume nicht überschneiden.Der älteste Zeitraum ist immer in der ersten und der jüngste Zeitraum immer in der letzten Zeileanzugeben.Bitte achten Sie bei den Eingaben unbedingt auf eine chronologische Reihenfolge.

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149Arbeits- / Nebeneinkommensbescheinigung

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BeginnBitte tragen Sie hier den Beginn einer Fehlzeit des Arbeitnehmers ein. Es sind alle Tage unabhängigihrer Dauer(auch monatsübergreifend) zu melden.Wichtiger Hinweis:Für jeden der folgenden Zeiträume wurde die Zahlung von Arbeitsentgelt – für sich allein betrachtet –unterbrochen (bitte jeweils gesamten Unterbrechungszeitraum eintragen). Dabei dürfen sich dieZeiträume nicht überschneiden.Der älteste Zeitraum ist immer in der ersten und der jüngste Zeitraum immer in der letzten Zeileanzugeben.Bitte achten Sie bei den Eingaben unbedingt auf eine chronologische Reihenfolge.

EndeBitte tragen Sie hier das Ende der Fehlzeit des Arbeitnehmers ein.

ArtBitte wählen Sie hier die Art der Fehlzeit des Arbeitnehmers aus.

Allgemeines zum Thema "Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigung"

11.6 Kündigung / Entlassung EU

Beendigung / Befristung

Ende des ArbeitsverhältnissesBei der Arbeitsbescheinigung und der Arbeitsbescheinigung EU tragen Sie hier das Ende desArbeitsverhältnisses ein, d.h. „Kündigung zum“ oder „Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses am“oder bei Ausbildungsverhältnissen das tatsächliche Ende.

Bei der Nebeneinkommensbescheinigung tragen Sie hier – sofern zutreffend - das Ende derNebenbeschäftigung des Arbeitnehmers ein.

Ende des BeschäftigungsverhältnissesBitte tragen Sie hier das Ende des Beschäftigungsverhältnisses ein. In der Regel ist dieses Datumidentisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.Eine Abweichung ist möglich, wenn z.B. eine Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug vorliegt.Hier endet das Beschäftigungsverhältnis, auch wenn das Arbeitsverhältnis (noch) fortbesteht.

Befristetes ArbeitsverhältnisBitte wählen Sie hier aus, ob es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt.

Datum der ursprünglichen Befristung zumBitte tragen Sie hier – sofern zutreffend - das Datum der ursprünglichen Befristung ein, sofern dasArbeitsverhältnis bei Abschluss des Arbeitsvertrages befristet war.

Ende / Kündigung

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150 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Erfolgte eine unwiderrufliche Freistellung mitWeiterzahlung des Arbeitsentgelts?Bitte wählen Sie hier –sofern zutreffend- aus, ob es sich um eine unwiderrufliche Freistellung durchden Arbeitgeber handelt, wobei die Freistellung einvernehmlich erfolgte.

Beginn (unwiderrufliche Freistellung)Bitte tragen Sie hier –sofern zutreffend- das Datum des Beginns der unwiderruflichen Freistellungdurch den Arbeitgeber mit tatsächlicher Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes ein.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Abschlussdes Aufhebungsvertrages amBitte tragen Sie hier das Datum ein, an dem die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochenoder der Abschluss des Aufhebungsvertrages vom Arbeitnehmer vereinbart wurde.

Kündigung durchBitte wählen Sie hier aus, durch wen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen wurde.

Betriebsbedingte KündigungBitte wählen Sie hier –sofern zutreffend- aus, ob es sich um eine betriebsbedingte Kündigung gem. §1a KSchG handelt bzw. hätte der Arbeitgeber betriebsbedingt gekündigt, wenn er die Kündigungausgesprochen hätte.

Kündigungsschutzklage gem. § 4 KSchG durch denArbeitnehmerBitte wählen Sie hier –sofern zutreffend- aus, ob vom Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklagegem. §4 KSchG erhoben wurde.

Bei Kündigung durch den Arbeitgeber: Erfolgte diesewegen vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers?Bitte wählen Sie hier –sofern zutreffend- aus, wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durchden Arbeitgeber erfolgte oder erfolgt wäre, ob dieses wegen vertragswidrigem Verhalten desArbeitnehmers erfolgte.

Kündigungsfrist

KündigungsfristBitte tragen Sie hier die maßgebende (gesetzl., tarifvertraglich, vertraglich) Kündigungsfrist desArbeitgebers (Zahlenwert) ein.

Kündigungsfrist ZeiteinheitBitte wählen Sie hier die Zeiteinheit aus, in der die Kündigungsfrist angegeben wurde.

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151Arbeits- / Nebeneinkommensbescheinigung

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Bezugszeitpunkt der KündigungsfristBitte wählen Sie hier die Terminierung der Kündigungsfrist aus.

Zusätzliche Leistungen bei Beendigung

Zahlung einer Abfindung oderEntlassungsentschädigung bzw. es besteht ein Anspruchauf eine entsprechende Leistung bei BeendigungBitte wählen Sie hier aus, ob die Zahlung einer Abfindung oder Entlassungsentschädigung erfolgt oder obein Anspruch auf Leistungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeits- bzw.Beschäftigungsverhältnisses besteht.

Grund wenn UngewissBitte wählen Sie hier den Grund aus, falls der Leistungsanspruch ungewiss ist.

Entlassungsentschädigung wurde wegen der Beendigungdes Arbeits-/ Beschäftigungsverhältnisses gezahltBitte wählen Sie hier aus, ob eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung wegenBeendigung des Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses gezahlt wurde.

Höhe (brutto)Bitte tragen Sie hier die Höhe der Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung wegen derBeendigung des Beschäftigungs-, Arbeits- bzw. Heimarbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers ein.

Dauer der Betriebszugehörigkeit (auf volle Jahre nachunten gerundet)Bitte geben Sie hier, auf volle Jahre nach unten gerundet, die Dauer der Betriebs-undUnternehmenszugehörigkeit an.

Arbeitsentgelt wird über das Ende desBeschäftigungsverhältnisses hinaus bezahltBitte wählen Sie hier aus, ob das Arbeitsentgelt über das Beschäftigungsverhältnis hinaus gezahltwird.

bisBitte tragen Sie hier das Datum ein, bis wann das Arbeitsentgelt über das Beschäftigungsverhältnishinaus gezahlt wird.

Urlaubsabgeltung wurde wegen der Beendigung bezahltBitte wählen Sie hier aus, ob eine Urlaubsabgeltung wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnissesgezahlt wurde.

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152 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Urlaubstage nach BeendigungBitte tragen Sie hier die Anzahl der Tage ein, auf die nach dem Ausscheiden aus demArbeitsverhältnis noch ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung wegen nicht genommenen Urlaubsbestand.

Urlaubsdauer nach Beendigung wäre bisBitte tragen Sie hier das Datum ein, bis zu welchem Zeitpunkt der Urlaub gedauert hätte, wenn er imAnschluss an das Arbeitsverhältnisses genommen würde.

Höhe der UrlaubsabgeltungBitte tragen Sie hier die Höhe der gezahlten Urlaubsabgeltung des Arbeitnehmers ein.

Verzicht auf Ansprüche aus dem ArbeitsvertragBitte wählen Sie hier den Grund für den Verzicht auf Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag aus.

Allgemeines zum Thema "Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigung"

11.7 Nebeneinkommen

Beginn / Ende des Arbeitsverhältnisses

Beginn des ArbeitsverhältnissesBei der Arbeitsbescheinigung und der Arbeitsbescheinigung EU tragen Sie hier den Beginn desArbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers ein. Es ist stets der Eintritt in das aktuelle Arbeitsverhältniszu melden. Der tatsächliche Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist unerheblich.

Bei der Nebeneinkommensbescheinigung tragen Sie hier den ursprünglichen Beginn derNebenbeschäftigung des Arbeitnehmers ein.

Ende des ArbeitsverhältnissesBei der Arbeitsbescheinigung und der Arbeitsbescheinigung EU tragen Sie hier das Ende desArbeitsverhältnisses ein, d.h. „Kündigung zum“ oder „Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses am“oder bei Ausbildungsverhältnissen das tatsächliche Ende.

Bei der Nebeneinkommensbescheinigung tragen Sie hier – sofern zutreffend - das Ende derNebenbeschäftigung des Arbeitnehmers ein.

Allgemeines

Meldemonat BeginnBei der Arbeitsbescheinigung tragen Sie hier das Anfangsdatum des Zeitraums innerhalb desMeldemonats für den Entgelt gemeldet wird ein (In der Regel 1. des Monats).Wichtiger Hinweis:Es sind grundsätzlich die letzten 12 Monate zu bescheinigen. Enthalten die Abrechnungszeiten der

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153Arbeits- / Nebeneinkommensbescheinigung

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letzten 12 Monate der Beschäftigung weniger als 150 Kalendertage mit Anspruch auf Entgelt, bittedie vollen Entgeltabrechnungszeiträume der letzten 24 Monate der Beschäftigung bescheinigen.Der älteste Zeitraum ist immer in der ersten und der jüngste Zeitraum immer in der letzten Zeileanzugeben.Bitte achten Sie bei den Eingaben unbedingt auf eine chronologische Reihenfolge.

Bei der Nebeneinkommensbescheinigung tragen Sie hier das Beginn-Datum, innerhalb desMeldemonats ein, für den Nebeneinkommen erzielt wurde (In der Regel 1. des Monats).

Meldemonat EndeBei der Arbeitsbescheinigung tragen Sie hier das Enddatum des Zeitraumes innerhalb desMeldemonats für den Entgelt gemeldet wird ein (in der Regel der letzte Tag des Monats).Wichtiger Hinweis:Es sind grundsätzlich die letzten 12 Monate zu bescheinigen. Enthalten die Abrechnungszeiten derletzten 12 Monate der Beschäftigung weniger als 150 Kalendertage mit Anspruch auf Entgelt, bittedie vollen Entgeltabrechnungszeiträume der letzten 24 Monate der Beschäftigung bescheinigen.Der älteste Zeitraum ist immer in der ersten und der jüngste Zeitraum immer in der letzten Zeileanzugeben.Bitte achten Sie bei den Eingaben unbedingt auf eine chronologische Reihenfolge.

Bei der Nebeneinkommensbescheinigung tragen Sie hier das Ende-Datum, innerhalb desMeldemonats ein, für den Nebeneinkommen erzielt wurde (in der Regel der letzte Tag des Monats).

Entgelt / Arbeitszeit

Laufendes Sozialversicherungsbruttoentgelt, begrenztauf die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinenRentenversicherungBitte tragen Sie hier das laufende Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers ein. Falls keinArbeitsentgelt erzielt wurde, bitte 0,00 € eintragen.

Einmalig gezahltes SozialversicherungsbruttoentgeltBitte tragen Sie hier das einmalig gezahlte Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers ein.

Zeitraum für den eine Einmalzahlung gewährt wird BeginnBitte tragen Sie hier das Anfangsdatum des Zeitraumes des Arbeitnehmers, für den Einmalzahlunggewährt wird, ein.

Zeitraum für den eine Einmalzahlung gewährt wird EndeBitte tragen Sie hier das Enddatum des Zeitraumes des Arbeitnehmers, für den Einmalzahlunggewährt wird, ein.

Laufendes NettoentgeltBitte tragen Sie hier das laufende Nettoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers ein. Falls keinArbeitsentgelt erzielt wurde, bitte 0,00 € eintragen.

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154 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Einmaliges NettoentgeltBitte tragen Sie hier – sofern vorhanden – das einmalig gezahlte Nettoarbeitsentgelt desArbeitnehmers ein. Falls kein einmaliges Nettoentgelt erzielt wurde, bitte 0,00 € eintragen.

Vereinbarte Wochenarbeitszeit in StundenBitte tragen Sie hier die vereinbarte Wochenarbeitszeit des Arbeitnehmers in Stunden ein.

Tätigkeit mit AufwandsentschädigungDer Wert 1 ist zu verwenden, wenn es sich bei der Tätigkeit um ein Ehrenamt handelt. Ein Ehrenamtkann beispielsweise bei einer nebenberuflichen Tätigkeit mit pädagogischer, gemeinnütziger oderkaritativer Ausrichtung im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts odereiner Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke vorliegen (z.B.Übungsleiter). Ein weiteres Indiz für das Vorliegen eines Ehrenamtes ist die vollständige oderteilweise Steuerfreiheit der Einnahme bzw. Aufwandsentschädigung nach § 3 Nrn. 12, 26, 26a und26b EStG (z.B. ehrenamtliche Bürgermeister).Liegt kein Ehrenamt vor, ist der Wert 0 anzugeben.

Das bisherige monatliche Einkommen und diewöchentliche Arbeitszeit bleiben künftig konstant.Bitte wählen Sie hier aus, ob das Einkommen und die Arbeitszeit konstant bleiben.

Das künftige monatliche Einkommen ist unterschiedlichhoch, beträgt aber höchstens 165 Euro monatlich undweniger als 15 Stunden Arbeitszeit wöchentlichWählen Sie bitte aus, ob das künftige monatliche Einkommen unterschiedlich hoch ist, aberhöchstetns 165 Euro monatlich und weniger als 15 Stunden wöchentlich betragen wird.

Arbeitsstunden

Arbeitsstunden je Kalenderwoche (KW) des Meldemonats

Arbeitsstunden 1. KW des MonatsBitte tragen Sie hier die Arbeitsstunden der 1.Kalenderwoche des Monats des Arbeitnehmers ein.Liegen keine vor, bitte “00,00“ Stunden eintragen.

Arbeitsstunden 2. KW des MonatsBitte tragen Sie hier die Arbeitsstunden der 2.Kalenderwoche des Monats des Arbeitnehmers ein.Liegen keine vor, bitte “00,00“ Stunden eintragen.

Arbeitsstunden 3. KW des MonatsBitte tragen Sie hier die Arbeitsstunden der 3.Kalenderwoche des Monats des Arbeitnehmers ein.Liegen keine vor, bitte “00,00“ Stunden eintragen.

Arbeitsstunden 4. KW des MonatsBitte tragen Sie hier die Arbeitsstunden der 4.Kalenderwoche des Monats des Arbeitnehmers ein.

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155Arbeits- / Nebeneinkommensbescheinigung

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Liegen keine vor, bitte “00,00“ Stunden eintragen.

Arbeitsstunden 5. KW des MonatsBitte tragen Sie hier die Arbeitsstunden der 5.Kalenderwoche des Monats des Arbeitnehmers ein.Liegen keine vor, bitte “00,00“ Stunden eintragen.

Arbeitsstunden 6. KW des MonatsBitte tragen Sie hier die Arbeitsstunden der 6.Kalenderwoche des Monats des Arbeitnehmers ein.Liegen keine vor, bitte “00,00“ Stunden eintragen.

Heimarbeiter

Falls das Einkommen durch Heimarbeit erzielt wurde:

Tag der Ausgabe Bitte tragen Sie hier das Datum für den Tag der Ausgabe ein, falls das Einkommen durch Heimarbeiterzielt wurde.

Tag der AblieferungBitte tragen Sie hier das Datum für den Tag der Ablieferung ein, falls das Einkommen durchHeimarbeit erzielt wurde.

Allgemeines zum Thema "Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigung"

12 Entgeltbescheinigungen

Seit dem 01.07.2011 sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Bescheinigungen für die Berechnung vonKrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder Mutterschaftsgeld durch gesicherte undverschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels systemgeprüfterAusfüllhilfen zu übermitteln.

Beim Aufruf der Entgeltbescheinigungen auf der Startseite stehen folgende Entgeltbescheinigungenzur Auswahl:

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156 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Die Meldegründe 01 - 03 werden an die ausgewählte Krankenkasse übermittelt. Die Meldegründe 11 und 12 werden über die ausgewählte Krankenkasse an die DeutscheRentenversicherung Bund übermittelt. Die Meldegründe 21 und 23 werden, sofern es sich um einen Generalauftrag handelt, an dieausgewählte Krankenkasse übermittelt. Sofern Sie von dem zuständigen Unfallversicherungsträgereine Aufforderung zur Abgabe einer Entgeltbescheinigung erhalten, aktivieren Sie hierzu auf derersten Seite der Erfassungsmaske im Block "Empfänger Unfallversicherung" das Feld "DieEntgeltbescheinigung soll an den Unfallversicherungsträger gesendet werden". Die Übermittlungerfolgt dann über die ausgewählte Krankenkasse an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Der Meldegrund 22 wird über die ausgewählte Krankenkasse an den zuständigenUnfallversicherungsträger übermittelt. Der Meldegrund 31 wird über die ausgewählte Krankenkasse an die BA übermittelt. Als Reaktion auf den Meldegrund 41 erhalten Sie von der zuständigen Krankenkasse dieanrechenbaren Vorerkrankungszeiten mit dem Meldegrund 61 zurückgemeldet.Sobald die Rückmeldung der Kasse vorliegt erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie über denmöglichen Abruf informiert werden. Sofern bereits eine Zusatzregistrierung durchgeführt wurde, können die Informationen über den Info-Bereich abgerufen werden. Ansonsten erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie aufgefordert werden, sichzusätzlich zu registrieren. Beachten Sie hierzu bitte die Ausführungen zur Zusatzregistrierung Wichtiger Hinweis:Die folgenden Ausführungen (insbesondere die rechtlichen Informationen zu den einzelnen Feldernder Erfassungsmasken) sind zum Zeitpunkt der Auslieferung der Version 11.1 (Juli 2011) aktuellund dienen nur als Unterstützung zum Ausfüllen der Erfassungsmasken. Wir weisen ausdrücklichdarauf hin, dass keine Garantie für die Richtigkeit der Ausführungen übernommen werden kann.

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157Entgeltbescheinigungen

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Firma / Person

Allgemein / Entgelt

Zeiten / Sonstiges

Mutterschaft

Zusatzdaten / Seeleute

Leistungen zur Teilhabe

12.1 Firma / Person

Mit dem vorgegebenen Formular können Sie die Entgeltbescheinigung erstellen. EntsprechendIhrer erfassten Daten wird festgelegt, welche Felder gefüllt werden müssen (Pflichtfelder) bzw.welche Felder nicht gefüllt werden dürfen (Sperrfelder). Die Erfassungsmasken sind in Blöckeaufgeteilt. Es werden für den ausgewählten Abgabegrund nur die Blöcke angezeigt, welche für dieAbgabe der Entgeltbescheinigung erforderlich sind. Darüber hinaus unterstützt Sie sv.net/classicdurch umfangreiche Plausibilitätsprüfungen.

Für Folgebescheinigungen besteht die Möglichkeit, bereits erfasste Daten in die Formulareautomatisch einstellen zu lassen. Wählen Sie hierzu im Feld Personalauswahl denentsprechenden Mitarbeiter aus.

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158 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Allgemein

StornierungFehlerhaft abgegebene Entgeltbescheinigungen sind zu stornieren und ggf. in richtiger Form erneutzu erstatten. Wird eine Entgeltbescheinigung storniert, so sind die ursprünglich gemeldeten Dateneinzutragen. Sofern die zu stornierende Entgeltbescheinigung bereits mit sv.net erstellt wurde,wählen Sie unter "Gesendete Objekte" diese Bescheinigung aus und wählen anschließend dieFunktion "Storno".

AbgabegrundDer in der Vorauswahl ausgewählte Abgabegrund wird eingestellt und kann nicht geändert werden.

Rückmeldung Entgeltersatzleistung

Die Höhe der Entgeltersatzleistung soll vomSozialleistungsträger zurückgemeldet werdenDieses Feld ist zu aktivieren, wenn beispielsweise ein Zuschuss des Arbeitgebers zur

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159Entgeltbescheinigungen

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Entgeltersatzleistung gewährt wird. Dann meldet der zuständige Sozialleistungsträger die Höhe derEntgeltersatzleistung elektronisch zurück.

Rückmeldung Entgeltersatzleistung

Die Höhe der Entgeltersatzleistung soll vomSozialleistungsträger zurückgemeldet werdenDieses Feld ist zu aktivieren, wenn beispielsweise ein Zuschuss des Arbeitgebers zurEntgeltersatzleistung gewährt wird. Dann meldet der zuständige Sozialleistungsträger die Höhe derEntgeltersatzleistung elektronisch zurück.

Firma

Betriebsnummer der Firma"Normalbenutzer" (nicht Premiumbenutzer) dürfen nur für die Betriebsnummer melden, für die siebei sv.net registriert sind. Deshalb wird hier automatisch diese Betriebsnummer eingestellt. Diesekann nicht geändert werden.

Wollen Sie für andere Firmen (Betriebsnummern) Meldungen abgeben, führen Sie bitte einePremiumregistrierung durch.

Als Premiumbenutzer haben Sie hier folgende Möglichkeiten der Eingabe.

Tragen Sie die vom Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit erteilte Betriebsnummerdes Beschäftigungsbetriebes ein.

Wurde die Firma bereits erfasst, kann die Betriebsnummer über "Stammdaten auswählen"ausgewählt und eingestellt werden.

Name der Firma (Name 1)Bitte tragen Sie hier den Namen des Beschäftigungsbetriebes ein.

Name der Firma (Name 2)Bitte tragen Sie hier ggf. den zweiten Namensteil des Beschäftigungsbetriebes ein.

Name der Firma (Name 3)Bitte tragen Sie hier ggf. den dritten Namensteil des Beschäftigungsbetriebes ein.

StraßeBitte tragen Sie hier die Straße oder das Postfach des Beschäftigungsbetriebes ein.

AnschriftenzusatzBitte tragen Sie hier ggf. den Anschriftenzusatz des Beschäftigungsbetriebes ein.

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160 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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PostleitzahlBitte tragen Sie hier die Postleitzahl des Beschäftigungsbetriebes ein.

OrtBitte tragen Sie hier den Standort des Beschäftigungsbetriebes ein.

Ansprechpartner

Anrede AnsprechpartnerWählen Sie die entsprechende Anrede aus der Liste aus.

Name AnsprechpartnerTragen Sie hier den Namen des Ansprechpartners in der Firma ein.

Telefon AnsprechpartnerTragen Sie hier die Telefonnummer des Ansprechpartners in der Firma ein.

Fax AnsprechpartnerTragen Sie hier die Faxnummer des Ansprechpartners in der Firma ein.

E-Mail-Adresse AnsprechpartnerTragen Sie hier die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners in der Firma ein.

Krankenkasse

Einzugsstelle / KrankenkasseSie haben hier folgende Möglichkeiten der Eingabe.Tragen Sie, sofern bekannt, die Betriebsnummer der Krankenkasse Ihres Mitarbeiters ein.Wurde die Krankenkasse bereits erfasst, kann sie hier in der Liste ausgewählt werden.Wurde die Krankenkasse noch nicht erfasst, wählen Sie "Neue Krankenkasse hinzufügen".Anschließend gelangen Sie in den Krankenkassenstamm, in dem Sie die neue Kasse anlegenkönnen.Bei Meldungen für geringfügig Beschäftigte ist hier die Knappschaft allg. und Minijobzentrale(98000006) auszuwählen.

Empfänger Unfallversicherung

Die Entgeltbescheinigung soll an denUnfallversicherungsträger gesendet werdenDiese Option steht für die Abgabegründe 21, 23, 41, 42 und 51 zur Verfügung. Sofern Sie von demzuständigen Unfallversicherungsträger eine Aufforderung zur Abgabe einer Entgeltbescheinigungerhalten, aktivieren Sie diese Option. Die Übermittlung erfolgt dann über die ausgewählteKrankenkasse an den zuständigen Unfallversicherungsträger.

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161Entgeltbescheinigungen

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Beschäftigte/r

VersicherungsnummerEs ist die Renenversicherungsnummer des Mitarbeiters zu einzutragen. Diese entnehmen Sie demSozialversicherungsausweis des Arbeitnehmers.

GeburtsdatumTragen Sie hier bitte das Geburtsdatum des Beschäftigten ein.

PersonalnummerUm Rückfragen der Sozialversicherungsträger zu erleichtern, tragen Sie bitte die Personalnummerdes Beschäftigten ein.

Schlüssel der aktuellen StaatsangehörigkeitWählen Sie bitte die entsprechende aktuelle Staatsangehörigkeit des Mitarbeiters aus. Die Staatensind alphabetisch sortiert. Sofern der Schlüssel bekannt ist, kann dieser eingegeben werden. FürDeutschland wählen Sie einfach die 0.

Bei einer Meldung zur Änderung der Staatsangehörigkeit (Abgabegrund 63) ist hier die neueStaatsangehörigkeit einzutragen.

NameTragen Sie bitte den Familiennamen des Beschäftigten ein. Im Falle einer Namensänderung gebenSie hier bitte den neuen Namen an.

VornameTragen Sie hier bitte den Rufnamen des Beschäftigten ein.

NamensänderungSoll mit der ausgewählten Meldung gleichzeitig eine amtliche Namensänderung (z. B. infolgeHeirat) gemeldet werden, wählen Sie hier bitte "A" aus.

VorsatzWählen Sie bitte ggf. den entsprechenden Namensvorsatz aus der Liste aus.

ZusatzWählen Sie bitte ggf. den entsprechenden Namenszusatz aus der Liste aus.

Titel

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162 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Geben Sie hier bitte akademische Grade wie z. B. Prof., Dr. med., Dipl.-Ing.(FH) an.

StraßeEs ist die aktuelle Straße des Mitarbeiters anzugeben.

HausnummerEs ist die aktuelle Hausnummer des Mitarbeiters anzugeben.

AnschriftenzusatzBitte tragen Sie hier ggf. den Anschriftenzusatz des Mitarbeiters ein.

LandDas Feld ist nur bei Auslandsanschriften auszufüllen. Es ist das jeweilige Länderkennzeichenanzugeben.

PostleitzahlBei Inlandsanschriften ist hier die Postleitzahl 5-stellig einzutragen. Bei Auslandsanschriften sindauch andere Formate zulässig.

WohnortTragen Sie hier den Wohnort des Beschäftigten ein.

Anforderung VorerkrankungsmitteilungMit diesem Verfahren hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, anrechenbare Vorerkrankungszeitenelektronisch bei der zuständigen Krankenkasse abzufragen. Wählen Sie hierzu in der Navigationden Abgabegrund "41". Die zuständige Krankenkasse übermittelt nach beendeter Prüfung derAnrechenbarkeit ebenfalls im elektronischen Datenaustausch die Rückantwort. Diese Informationkönnen Sie auf dem gewohnten Weg abrufen.

Grund der AnforderungSie haben 2 Möglichkeiten der Eingabe:1 = Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit2 = Teilnahme an einer Leistung zur medizinischen Vorsorge/RehabilitationWählen Sie den entsprechenden Grund aus.

Beginn der Arbeitsunfähigkeit/MaßnahmeMaßgebend ist der Tag aus der AU-Bescheinigung bzw. des Beginns der Krankenhausbehandlungbzw. der Maßnahme.

BeginnEs ist der Beginn der weiteren Arbeitsunfähigkeitszeit anzugeben, welche durch die

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163Entgeltbescheinigungen

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Sozialversicherungsträger auf ihre Anrechenbarkeit auf die aktuelle Arbeitsunfähigkeit geprüftwerden soll.Hinweis: Die Arbeitsunfähigkeitszeiten sind chronologisch, beginnend mit der aktuellstenArbeitsunfähigkeit, einzugeben.

EndeEs ist das Ende der weiteren Arbeitsunfähigkeitszeit anzugeben, welche durch dieSozialversicherungsträger auf ihre Anrechenbarkeit auf die aktuelle Arbeitsunfähigkeit geprüftwerden soll.Hinweis: Die Arbeitsunfähigkeitszeiten sind chronologisch, beginnend mit der aktuellstenArbeitsunfähigkeit, einzugeben.

Höhe der monatlichen beitragspflichtigenEinnahmen (§ 23c SGB IV)Der Sozialleistungsträger erhält vom Arbeitgeber eine Meldung über die Höhe derbeitragspflichtigen Einnahmen, wenn dieses zusammen mit dem Kranken-/Versorgungskranken- /Verletztengeld bzw. Kranken-/Verletztengeld bei Erkrankung des Kindes sowie demÜbergangsgeld das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt um mehr als 50 EUR übersteigt. Siehe hierzuauch die Ausführungen in der Erfassungsmaske "Allgemein / Entgelt" im Block Entgelt:Ist das weitergezahlte Arbeitsentgelt nicht beitragspflichtig, informiert der Arbeitgeber denSozialleistungsträger, damit die Auszahlung der ungekürzten Entgeltersatzleistung vorgenommenwerden kann (ggf. auch Meldung mit dem Wert „0“).

Beginn der ZahlungGeben Sie den Beginn der Zahlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts an, wenn dieseszusammen mit dem Kranken-/Versorgungskranken- /Verletztengeld bzw. Kranken-/Verletztengeldbei Erkrankung des Kindes sowie dem Übergangsgeld das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt um mehrals 50 EUR übersteigt.

Monatl. beitragspfl. BruttoeinnahmenGeben Sie die beitragspflichtigen Bruttoeinnahmen monatlich an.

Monatl. beitragspfl. NettoeinnahmenGeben Sie die beitragspflichtigen Bruttoeinnahmen monatlich an.

Anforderung Ende Entgeltersatzleistung

Beginn der Entgeltersatzleistung beim ArbeitgeberBenötigt der Arbeitgeber das Ende der Entgeltersatzleistung vom Sozialversicherungsträger, umeine Überzahlung von Arbeitsentgelt zu vermeiden oder eine Meldung zur Sozialversicherung (z.B.Anmeldung nach einer Unterbrechung oder Abmeldung bei Aussteuerung) erstellen zu können,kann das Ende der Zahlung der Entgeltersatzleistung mit diesem Meldegrund beimSozialversicherungsträger abgefordert werden.

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164 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Es ist der Tag des Beginns der Entgeltersatzleistung anzugeben.

12.2 Allgemein / Entgelt

Allgemeines

Beginn der Arbeitsunfähigkeit / medizinischen Leistung /Leistung zur TeilhabeAngabe des Tages, ab dem die Arbeitsunfähigkeit (AU) bzw. die Leistung zur medizinischenRehabilitation (med. Leist.)oder die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LT) beginnt.

Am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit / med. Leistung /Leistung zur Teilhabe wurde noch gearbeitetGeben Sie an, ob am Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit oder der medizinischenLeistung bzw. der Leistung zur Teilhabe noch gearbeitet (ggf. auch teilweise) und damitArbeitsentgelt erzielt wurde.

Während der Arbeitsunfähigkeit / Maßnahme wird dasArbeitsentgelt weiter bezahlt (Entgeltfortzahlung) bisWenn das Arbeitsentgelt während der Arbeitsunfähigkeit oder der med. Leistung bzw. Leistung zurTeilhabe weiter gezahlt wird, ist der Tag anzugeben, bis zu dem diese Zahlung erfolgt. Endet dieEntgeltfortzahlung/ Zahlung von Arbeitsentgelt bereits vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder dermed. Leistung bzw. Leistung zur Teilhabe, ist der letzte bezahlte Tag anzugeben.

Sonstiges

Über das Ende der Entgeltfortzahlung hinaus wirdteilweise Arbeitsentgelt weiter gezahlt.....Wenn über den Tag der Weiterzahlung hinaus (Ende der Entgeltfortzahlung) teilweiseArbeitsentgelt gezahlt wird und dieses zusammen mit dem Kranken- oder Versorgungskranken-bzw. Verletztengeld das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt um mehr als 50,- € übersteigt (Prognosedes Arbeitgebers), ist dieses Feld zu aktivieren.Damit wird die Einführung einer Freigrenze von 50,– € in § 23c Abs. 1 Satz 1 SGB IVberücksichtigt. Diese Norm regelt, dass arbeitgeberseitige Leistungen, die für die Zeit des Bezugsvon Entgeltersatzleistungen gezahlt werden, als beitragspflichtige Einnahmen gelten, wenn siezusammen mit dem Nettobetrag der Entgeltersatzleistung das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt ummehr als 50 € übersteigen.Hingegen bleibt eine Überschreitung bis zu 50 € im Monat unberücksichtigt. Zu denarbeitgeberseitigen Leistungen gehören insbesondere Zuschüsse zur Entgeltersatzleistung,vermögenswirksame Leistungen, Sachbezüge (z.B. Verpflegung, Unterkunft, Dienstwagen,Dienstwohnung), Firmen und Belegschaftsrabatte, Kontoführungsgebühren, Zinsersparnisse ausverbilligten Arbeitgeberdarlehen und Telefonzuschüsse.Als Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt gilt grundsätzlich der unter „Nettoarbeitsentgelt des letzten

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165Entgeltbescheinigungen

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vollständig abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraums“ im zu meldende Betrag im BlockEntgelt. Wenn arbeitsvertraglich vereinbart ist, für Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen ein dafürvereinbartes Nettoarbeitsentgelt auszugleichen, kann dieses als zu vergleichendesNettoarbeitsentgelt herangezogen werden. Es ist ebenfalls zulässig, das monatlich im Falle derBeschäftigung zu zahlende Nettoarbeitsentgelt zugrunde zu legen.

Arbeitsentgelt bis Sofern das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt um mehr als 50 EUR überschritten wird (Über das Endeder Entgeltfortzahlung hinaus wird teilweise Arbeitsentgelt weiter gezahlt ist aktiviert), ist dasDatum anzugeben, bis wann das Arbeitsentgelt gezahlt wird.

laufend Sofern das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt um mehr als 50 EUR überschritten wird (Über das Endeder Entgeltfortzahlung hinaus wird teilweise Arbeitsentgelt weiter gezahlt ist aktiviert) und dasArbeitsentgelt weiterhin gezahlt wird (das Ende der Entgeltzahlung also nicht feststeht) ist diesesFeld zu aktivieren.

Brutto monatlichWenn das Arbeitsentgelt während der Arbeitsunfähigkeit, der Freistellung bei Erkrankung desKindes oder der med. Leistung bzw. Leistung zur Teilhabe weiter gezahlt wird und dasVergleichsnettoarbeitsentgelt um mehr als 50,- € übersteigt, ist der monatliche Bruttobetrag desgesamten weiter gezahlten laufenden Arbeitsentgelts zu melden.Eine Änderung der weiter gewährten Leistung bleibt ohne Einfluss auf den Zahlbetrag gesetzlicherSozialleistungen. Erst wenn eine arbeitgeberseitige Leistung weg fällt oder hinzukommt, sowie beiÄnderung der Sozialleistungsart findet eine neue Feststellung mit den aktuellen Beträgen statt. Indiesen Fällen ist der Leistungsträger entsprechend zu informieren.

Das Arbeitsverhältnis wurde beendet

Das Arbeitsverhältnis wurde beendet amDatum des die Beendigung auslösenden Ereignisses (Tag der Kündigung, Tag des Abschlussesdes Aufhebungsvertrages oder Tag des Abschlusses des befristeten Arbeitsverhältnisses).

Das Arbeitsverhältnis wurde beendet zumAngabe des Tages, an dem das Arbeitsverhältnis endet („Kündigung zum“, „vertragliche Aufhebungdes Arbeitsverhältnisses zum“, „Fristablauf am“).

GrundFolgende Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind zur Auswahl hinterlegt:01 = Kündigung des Arbeitgebers02 = Kündigung des Arbeitnehmers03 = Befristetes Beschäftigungsverhältnis04 = Aufhebungsvertrag05 = Sonstiges06 = Zulässige Auflösung

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166 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Pflegeversicherungszuschlag für KinderloseDer Pflegeversicherungsbeitrag nach § 55 Abs. 1 SGB XI erhöht sich um einen Beitragszuschlagfür Mitglieder nach Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollendet und keineElterneigenschaft im Sinne des § 55 Abs. 3 und Abs. 3a SGB XI nachgewiesen haben. Erfolgt dieVorlage des Nachweises innerhalb von drei Monaten nach der Geburt des Kindes, gilt derNachweis mit Beginn des Monats der Geburt als erbracht, ansonsten wirkt der Nachweis abBeginn des Monats, der dem Monat folgt, in dem der Nachweis erbracht wird. Demnach ist hier„Ja“ zu aktivieren, wenn Versicherte nach Vollendung des 23. Lebensjahres keine Elterneigenschaftnachgewiesen haben. Maßgebend für die Prüfung der Voraussetzungen (Alter, Elterneigenschaft)ist im Zusammenhang mit der Meldung des Arbeitgebers im Rahmen des Datenaustausches derMonat, in dem die Entgeltersatzleistung beginnt.

Teilnahme ArbeitszeitmodellFalls der Arbeitnehmer zu Beginn der AU/Freistellung/LT an einem Arbeitszeitmodell im Sinne desGesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Wertguthaben)teilnimmt, ist dies entsprechend zu kennzeichnen.Tritt eine flexible Arbeitszeitregelung nach Beginn der AU/Freistellung/med. Leist./LT ein, ist derSozialleistungsträger hierüber gesondert durch den Arbeitgeber zu informieren.

Bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit / Maßnahmebzw. im letzten Entgeltabrechnungszeitraumwurde Kurzarbeitergeld gewährt Tritt während des Bezugs von Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld die AU oder dieFreistellung ein bzw. beginnt die med. Leist. oder die LT, ist im Entgelt das Arbeitsentgelt aus demletzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Kurzarbeit zu melden.Tritt während des Bezuges von Transfer-KUG die AU oder die Freistellung ein, ist dasArbeitsentgelt aus dem letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der AUbzw. Freistellung zu melden.Tritt die AU oder die Freistellung bei Erkrankung des Kindes nach dem Ende der Kurzarbeit ein undwurde im letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der AU bzw. derFreistellung Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld bezogen, sind das im letztenEntgeltabrechnungszeitraum tatsächlich erarbeitete Arbeitsentgelt und die tatsächlichenArbeitsstunden, bzw. bei festem Monatsentgelt das vereinbarte Arbeitsentgelt anzugeben. Dies giltentsprechend für den Beginn der med. Leist. oder die LT. Erhält der Arbeitnehmer eine auf dasErgebnis der Arbeit abgestellte Vergütung (z.B. Stück- oder Akkordlohn), so sind die in den letztendrei Entgeltabrechnungszeiträumen tatsächlich erarbeiteten Arbeitsentgelte anzugeben.Für die Berechnung des Übergangsgeldes bei Bezug von Kurzarbeitergeld (auch Saison-Kurzarbeitergeld oder Transfer-Kurzarbeitergeld) im letzten Entgeltabrechnungszeitraum sindbesondere Angaben erforderlich; abweichend von den nachfolgenden Erläuterungen ist Folgendeszu bescheinigen:Wird das Arbeitsentgelt als Monatsentgelt gezahlt, ist das Arbeitsentgelt aus dem letztenEntgeltabrechnungszeitraum vor Beginn des Bezuges von Kurzarbeitergeld zu bescheinigen.Wird das Arbeitsentgelt nicht als Monatsentgelt gezahlt (zum Beispiel als Stundenlohn), so ist dasArbeitsentgelt aus dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der AU oder der Leistungzur Rehabilitation, in der Erfassungsmaske "Zeiten / Sonstiges" im Block Arbeitszeit die

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167Entgeltbescheinigungen

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zugehörige (verminderte) Stundenzahl und die vereinbarte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeitaus dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum vor Bezug des Kurzarbeitergeldes zu bescheinigen.In Fällen, in denen Arbeitnehmer im Anschluss an Kurzarbeitergeld Saison-Kurzarbeitergeld oderumgekehrt erhalten, ist die Zahl der aktuellen KUG-Bezugsart bei Beginn der AU anzugeben. Inden Feldern Kurzarbeitszeit Beginn und Kurzarbeitszeit Ende ist der komplette Zeitraum mit beidenKUG-Arten anzugeben.Beim Bezug von Transfer-KUG ist der Block "Die Arbeitsunfähigkeit begann während des Bezugsvon Transfer-Kurzarbeitergeld auszufüllen. Dies gilt nicht für die Berechnung des Übergangsgeldes.

Kurzarbeit ArtSofern der Arbeitnehmer im maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraum von Kurzarbeit betroffenwar, demnach das zu meldende Arbeitsentgelt oder der anzusetzendeEntgeltabrechnungszeitraum durch Kurzarbeit beeinflusst wird, ist die entsprechende KUG-Artauszuwählen.

Kurzarbeit BeginnEs ist der Beginn der Kurzarbeit anzugeben. Die Bezugsdauer beginnt mit dem erstenKalendermonat, für den in einem Betrieb Kurzarbeitergeld gezahlt wird.

Kurzarbeit EndeEs ist das Ende der Kurzarbeit anzugeben.

Lohnausgleich im BaugewerbeAnspruch auf Lohnausgleich im Baugewerbe besteht für das Gerüstbauerhandwerk auf Grundlagedes "Tarifvertrages zur Förderung der Aufrechterhaltung der Beschäftigungsverhältnisse imGerüstbaugewerbe Berlin während der Winterperiode" (Berliner Lohnausgleich-Tarifvertrag) vom 20.Oktober 1985.Im Bau- und Dachdeckergewerbe ist Lohnausgleich letztmalig in der Winterperiode 2005/2006gewährt worden. Ab der Winterperiode 2006/2007 existiert im Bau- und Dachdeckergewerbe – mitAusnahme des Gerüstbauerhandwerks - kein Anspruch auf Lohnausgleich mehr.

Beginn Lohnausgleich Zeitraum 1Es ist der Beginn des Zeitraums anzugeben.

Ende Lohnausgleich Zeitraum 1Es ist das Ende des Zeitraums anzugeben.

Beginn Lohnausgleich Zeitraum 2Es ist der Beginn des weiteren Zeitraums anzugeben.

Ende Lohnausgleich Zeitraum 2Es ist das Ende des weiteren Zeitraums anzugeben

Entgelt

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168 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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EntgeltartEs ist die entsprechende Entgeltart aus der Liste auszuwählen. Sie haben folgendeAuswahlmöglichkeiten:1 = Stundenlohn 2 = festes Monatsentgelt 3 = Sonstiges (z.B. Akkord, Stücklohn, etc.)Monatsgehalt oder festes Monatsentgelt sind solche Bezüge, deren Höhe nicht von den im Monatgeleisteten Arbeitstagen bzw. Arbeitsstunden oder dem Ergebnis der Arbeit (z.B. Akkord) abhängigist. Daran ändern auch solche Vergütungen nichts, die zusätzlich zum festen Monatsentgelt oderMonatsgehalt gezahlt werden (z.B. Mehrarbeitsstunden und sonstige Vergütungen).Vergütungen auf Provisionsbasis sowie Akkord- oder Stücklohn sind - auch bei einem vereinbartenFixum – vom Ergebnis der Arbeit abhängig.Bei Entgeltart 1 = Stundenlohn sind nur die Angaben für den letzten Entgeltabrechnungszeitraumerforderlich. Deshalb werden hier die Felder für den vorletzten und vorvorletztenEntgeltabrechnungnszeitraum ausgeblendet.Bei Entgeltart 2 = festes Monatsentgelt oder 3 = Sonstiges (z.B. Akkord, Stücklohn, etc.) sind dieAngaben zur Arbeitszeit im Abschnitt "Zeiten / Sonstiges" nicht erforderlich. Der Block"Arbeitszeit" wird deshalb bei diesen Entgeltarten ausgeblendet.

Letzter abgerechneterEntgeltabrechnungszeitraum vor Beginn derArbeitsunfähigkeit / Maßnahme / Freistellung

BeginnEs ist der Beginn des letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraums vor Beginn derArbeitsunfähigkeit, der medizinischen Leistung bzw. der Leistung zur Teilhabe anzugeben.Die Entgeltersatzleistungen werden auf Grundlage eines Regelentgelts ermittelt.Ausgangsbasis für die Berechnung des Regelentgelts bildet das Arbeitsentgelt aus demletzten vor Beginn der AU · abgerechneten, · abgelaufenen und · mindestens 4 Wochen umfassenden Entgeltabrechnungszeitraum

(Bemessungszeitraum).

Liegt vor dem Beginn einer med. Leist. bzw. LT keine AU, ist auf den letztenEntgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Maßnahme abzustellen.

Als “abgerechneter” Entgeltabrechnungszeitraum gilt ein Zeitraum, für den derArbeitgeber üblicherweise die Entgeltberechnung abgeschlossen hat; der Zeitpunkt derAuszahlung oder der Bankgutschrift beim Arbeitnehmer spielt keine Rolle. Der Abrechnungszeitraum ist auch dann zu melden, wenn darin Zeiten ohneArbeitsentgelt (z.B. AU, Mutterschutzfristen, unbezahlter Urlaub) enthalten sind; esgenügt, wenn für den Versicherten zumindest für einen Teil des BemessungszeitraumsArbeitsentgelt abgerechnet worden ist.

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169Entgeltbescheinigungen

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Besonderheiten:

1.) Beginn einer Beschäftigung Hat die Beschäftigung erst kurz vor dem Beginn der AU/med. Leist. bzw. LT begonnenund liegt deshalb · ein abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum vor, so ist dieser

Entgeltabrechnungszeitraum auch dann für die Regelentgeltberechnungheranzuziehen, wenn er noch keine 4 Wochen umfasst.

· kein abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum vor, ist grundsätzlich das vomBeginn des Beschäftigungsverhältnisses an bis zum Tage vor Eintritt der AU/med.Leist. bzw. LT erzielte Arbeitsentgelt der Berechnung des Regelentgelts zugrunde zulegen.

· ein abgelaufener, aber noch nicht abgerechneter Abrechnungszeitraum vor, so istdie Zeit vom Beginn der Beschäftigung bis zum Ende des Abrechnungszeitraumesmaßgebend.

· ein abgerechneter, aber noch nicht abgelaufener Abrechnungszeitraum vor, so ist dieZeit vom Beginn der Beschäftigung bis zum Ende des Abrechnungszeitraums zubescheinigen.

2.) Elternzeit Fällt der Beginn einer AU/med. Leist. bzw. LT in die Zeit · nach dem Ende der Elternzeit, bevor ein abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum

von mindestens 4 Wochen vorliegt, ist zu verfahren, als wenn ein neuesBeschäftigungsverhältnis vorliegt.

· der Elternzeit, so ist der letzte Entgeltabrechnungszeitraum mit Arbeitsentgelt vorBeginn der Elternzeit maßgebend.

3.) Änderungen im Beschäftigungsverhältnis Änderungen im Beschäftigungsverhältnis – wie der Wechsel von Teilzeit nach Vollzeit -zwischen letztem Entgeltabrechnungszeitraum und Beginn der AU, bewirken keineÄnderung des Bemessungszeitraums. Der Wechsel von einem Ausbildungs- in ein Arbeitsverhältnis begründet ein neuesBeschäftigungsverhältnis.

4.) Aufeinanderfolgen verschiedener Entgeltersatzleistungen Hat ein Arbeitnehmer eine Entgeltersatzleistung bezogen und folgt direkt im Anschlusseine weitere Entgeltersatzleistung, so ist nach § 49 SGB IX von dem bisher zugrundegelegtem Arbeitsentgelt auch für die weiteren Entgeltersatzleistung auszugehen.

EndeEs ist das Ende des letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraums vor Beginn derArbeitsunfähigkeit, der medizinischen Leistung bzw. der Leistung zur Teilhabe anzugeben.

BruttoHier ist das im letzten Entgeltabrechnungszeitraum erzielte laufende beitragspflichtigeArbeitsentgelts ohne Berücksichtigung der Besonderheiten von Entgeltumwandlung undGleitzonenregelung zu bescheinigen. Liegt eine der unter (Beginn letzterEntgeltabrechnungszeitraum vor AU/med. Leist./LT) genannten Besonderheiten

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170 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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bezüglich des Beginns der Beschäftigung bzw. der Elternzeit vor, ist hier nur das im zubescheinigenden Zeitraum erzielte Arbeitsentgelt zu bescheinigen. Sofern hierfür eineAufteilung des im Entgeltabrechnung erzielten Arbeitsentgelts erforderlich ist, hat dies inRelation zu den Kalendertagen ohne Unterbrechungen (zu meldendes Arbeitsentgelt =tatsächliches Arbeitsentgelt / Kalendertage ohne Unterbrechungen * Kalendertage vorBeginn der AU/ med. Leist. bzw. LT) zu erfolgen. Hierdurch soll dem zuständigen SV-Träger ermöglicht werden, das für diesen Zeitraum übermittelte Entgelt auf einenMonatswert als Berechnungsgrundlage hochrechnen zu können. Tage desEntgeltabrechnungszeitraums vor dem Beginn der Beschäftigung oder vor dem Endeder Elternzeit sind wie Unterbrechungen zu werten; diese Tage bleiben unberücksichtigt.Gleichermaßen sind während der Elternzeit erzielte Arbeitsentgelte zu berücksichtigen.

Im Einzelnen gilt folgendes: Was zum sozialversicherungsrechtlichen Verdienstbegriff „Arbeitsentgelt“ gehört, ergibtsich grundsätzlich aus § 14 SGB IV sowie der Verordnung über diesozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers alsArbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung). Grundsätzlich definiert § 14 Abs.1 SGB IV Arbeitsentgelt als alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einerBeschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unterwelcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbaraus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Zum Bruttoarbeitsentgelt in diesem Sinne gehören alle steuer- und damitbeitragspflichtigen Bezüge für Arbeitsleistungen und Entgeltfortzahlung im gemeldetenZeitraum. Dazu zählt auch der Lohnausgleich im Gerüstbaugewerbe und steuerfreie,aber beitragspflichtige Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, welches während Fehlzeiten gezahlt wird (z.B.betrieblicher PKW oder Dienstwohnung während eines Krankengeldbezuges), bleibtunberücksichtigt.

Erfasst werden auch beitragspflichtige Arbeitgeberaufwendungen für dieZukunftssicherung des Arbeitnehmers, vermögenswirksame Leistungen,Mehrarbeitsvergütungen und freiwillige Zahlungen. Die nach § 37b EStG pauschalversteuerten Sachzuwendungen gehören zum Arbeitsentgelt im Sinne derSozialversicherung. In der Sozialversicherung erfolgt die Verbeitragung von laufendem Entgelt nach demEntstehungsprinzip, für die zeitliche Zuordnung ist also die Entstehung desZahlungsanspruches maßgebend (vgl. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Zeitversetzt gezahltevariable Bestandteile des Ar-beitsentgelts (z.B. Mehrarbeitsvergütungen) und laufendeProvisionen werden demnach berücksichtigt, sofern sie zur Berechnung der Beiträgedem maßgebenden Abrechnungszeitraum zugeordnet worden sind. Dies gilt auch dann,wenn diese Entgeltbestandteile für die Berechnung der Beiträge ausVereinfachungsgründen wie einmalig gezahltes Arbeitsentgelt behandelt worden sind.Werden die variablen Arbeitsentgeltbestandteile regelmäßig monatlich zeitversetztausgezahlt, ist als Bruttoarbeitsentgelt das im Bemessungszeitraum tatsächlichabgerechnete Arbeitsentgelt zugrunde zu legen. Diese - auch im Beitragsrechtangewandte - Vereinfachungsregelung gilt dagegen nicht, wenn die variablenArbeitsentgeltbestandteile in größeren Zeitabständen als monatlich (z. B. vierteljährlich)oder nur von Fall zu Fall (etwa nach dem Umfang der angefallenen Arbeit) verspätetabgerechnet und ausgezahlt werden. Dann sind die variablen Arbeitsentgeltbestandteile

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dem Bemessungszeitraum zuzuordnen, in dem die entsprechenden Arbeitentatsächlich ausgeführt wurden.

Eine Nachzahlung aufgrund einer rückwirkenden Entgelterhöhung wird nur dannberücksichtigt, wenn der Zeitpunkt der Begründung des Anspruchs (z.B. der Tag desTarifabschlusses) vor dem Beginn der AU/med. Leist./LT liegt. Die Nachzahlung wird indiesem Fall insoweit mitbescheinigt, als sie sich auf den maßgebendenAbrechnungszeitraum bezieht. Dies gilt auch dann, wenn die Nachzahlung für dieBerechnung der Beiträge aus Vereinfachungsgründen wie einma-lig gezahltesArbeitsentgelt behandelt worden ist. Bei rückwirkenden Erhöhungen des Arbeitsentgelts haben Korrekturen der bereits an dieKrankenkasse per Datenaustausch übermittelten Angaben demnach nur dann zuerfolgen, wenn auf das erhöhte Arbeitsentgelt zum Zeitpunkt des Eintritts der AU/med.Leist./LT bereits ein Rechtsanspruch bestand. Der den erhöhten Entgeltanspruchbegründende Arbeits- oder Tarifvertrag muss also vor Beginn der AU/med. Leist./LTgeschlossen worden sein. Berücksichtigung findet allerdings nur der Betrag der auf denBemessungszeitraum entfällt. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung derNachzahlung ist folglich unerheblich.

Der Wechsel von einem Ausbildungs- in ein Arbeitsverhältnis begründet ein neuesBeschäftigungsverhältnis. Änderungen des Inhalts des Arbeitsverhältnisses, die nachAblauf des Entgeltabrechnungszeitraumes wirksam werden (z.B. bei Übergang vonVollzeit- zur Teilzeitarbeit, bei Arbeitsplatzumbesetzungen, bei Beendigung desProbearbeitsverhältnisses) haben keinen Einfluss auf die Berechnung desRegelentgelts. Das gilt selbst dann, wenn die Änderung vor Beginn der AU eingetretenist. Das Regelentgelt ist aus dem letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraumzu ermitteln. Eine rückwirkende Korrektur der Entgeltdaten ist auch in solchen Fällen erforderlich, indenen Arbeitsentgelt zu berücksichtigen ist, das dem Versicherten unrechtmäßigvorenthalten wurde und erst nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältniszur nachträglichen Ver-tragserfüllung zugeflossen ist. Wenn sich nach dem abgerechneten Bemessungszeitraum durch eine Änderung desSteuerfreibetrags oder einen Wechsel der Steuerklasse künftig geringere (oder höhere)Steuerabzüge ergeben, wirkt sich dies nicht auf das für die Leistungsberechnungrelevante Nettoarbeitsentgelt aus. Wird die Steuerklasse rückwirkend für denBemessungszeitraum geändert, sind demnach keine Korrekturen der bereits an dieKrankenkasse per Datenaustausch übermittelten Angaben vorzunehmen. Gleiches giltfür die im Wege des Lohnsteuerjahresausgleichs/der Einkommensteuererklärungnachträglich erstattete Lohn- oder Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag sowiedie Kirchensteuer. Nicht zum an dieser Stelle zu meldenden Bruttoarbeitsentgelt gehört einmalig gezahltesArbeitsentgelt, d. h. Bezüge, die nicht für die Arbeit in dem einzelnenAbrechnungszeitraum ge-zahlt worden sind (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld,Urlaubsabgeltungen, Gewinnbeteiligungen) sowie steuer- und beitragsfreie Zuschlägesowie ggf. gezahltes Kindergeld. Das Bruttoarbeitsentgelt wird nicht auf die Beitragsbemessungsgrenze gekürzt. Es ist das Bruttoarbeitsentgelt zu melden, das ohne Abzug einer Entgeltumwandlungzum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung erzielt worden wäre.

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172 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Sofern sich der Arbeitnehmer in einer flexiblen Arbeitszeitregelung befindet undArbeitsentgelt für den Aufbau eines Wertguthabens nach § 7b SGB IV erzielt, ist das imEntgeltabrechnungszeitraum – um das Wertguthaben reduzierte - der Beitragspflichtunterliegende laufende Arbeitsentgelt zu melden. Bei Arbeitsentgelten innerhalb der Gleitzone (§ 20 SGB IV) ist das tatsächliche (nicht dasbeitragspflichtige) Bruttoarbeitsentgelt zu melden. Bei Seeleuten, bei denen sich die Beiträge nach einer Durchschnittsheuer der BGVerkehr berechnen und der DBSF vorhanden ist, ist nur Grundstellung zulässig. Werdendie Beiträge im Ausnahmefall (z.B. für die an Bord eines im „InternationalenSchifffahrtsregister – ISR“ eingetragenen Seeschiffes beschäftigten ausländischenArbeitnehmer, die nicht nach EG-Recht oder Sozialversicherungsabkommengleichgestellt sind oder für Seeleute, für die die BG Verkehr eine Sonderregelunggetroffen hat), nach dem tatsächlichen Bruttoentgelt berechnet, ist das in Euroumgerechnete im Sinne der Unfallversicherung beitragspflichtige Bruttoentgelteinschließlich des Beköstigungssatzes anzugeben.

NettoBei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts sind die gesetzlichen Abzüge zu berücksichtigen. Beieinem Arbeitnehmer, der versicherungspflichtig zur Kranken-, Pflege-, Renten- undArbeitslosenversicherung ist, gehören die Arbeitnehmeranteile zumGesamtsozialversicherungsbeitrag und sind als gesetzliche Abzüge generell bei der Ermittlung desNettoarbeitsentgelts als „Sozialversicherungsbeiträge“ in Abzug zu bringen.Die Arbeitnehmeranteile gehören somit auch zu den gesetzlichen Abzügen, die bei der Ermittlungdes Nettoarbeitsentgelts in Abzug zu bringen sind.

Bei einem freiwillig Versicherten ist der Beitrag für eine gesetzliche oder privateKrankenversicherung vor dem Hintergrund der mit dem Gesetz zur Vereinfachung derVerwaltungsverfahren im Sozialrecht vom 21. März 2005 (BGBl I, S. 818) eingeführten Regelung in§ 23c SGB IV zu sehen: Gem. Satz 2 dieser Norm sind zur Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts beifreiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung und bei Privatversicherten auch derum den Beitragszuschuss für Beschäftigte verminderte Beitrag des Versicherten zur Kranken- undPflegeversicherung abzuziehen. Insofern werden die Beiträge zur freiwilligen und privaten Krankenbzw. Pflegeversicherung den gesetzlichen Abzügen gleichgestellt. Die Spitzenverbände derKrankenkassen haben sich darauf verständigt, dass auch im Rahmen der Krankengeldberechnungdiese Beiträge (vermindert um den Beitragszuschuss des Arbeitgebers) ebenfalls vomBruttoarbeitsentgelt abzuziehen sind.

Berechnung:Gesamtbeitrag zur KV und PV - Arbeitgeberzuschuss = Beitragsanteil des Versicherten Vom Bruttoarbeitsentgelt darf nur der Beitragsanteil des Versicherten abgezogen werden.

Beiträge des Arbeitnehmers zur zusätzlichen Alterssicherung (z.B. VBL) sind keine gesetzlichenAbzüge und deshalb bei der Feststellung des Nettoarbeitsentgelts nicht zu berücksichtigen. Mit dem Sozialversicherungsänderungsgesetz (SVÄndG) vom 19. Dezember 2007 (BGBl I S.3024)wurden die Pflichtbeiträge der Arbeitnehmer zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen beider Ermittlung des Vergleichsnettoarbeitsentgelts nach § 23c Abs. 1 Satz 3 SGB IV mit Wirkungab 1. Januar 2008 den gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträgen gleichgestellt. Daher sind die

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173Entgeltbescheinigungen

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Pflichtbeiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen wie gesetzliche Abzüge ebenfallsentsprechend zu berücksichtigen, soweit der Arbeitnehmer diese jeweils selbst trägt. Gleiches giltfür Umlagebeiträge zur Finanzierung des Zuschuss- und des Mehraufwands-Wintergeldes sowieweitere gesetzlich vorgesehene Arbeitnehmerbeiträge (z.B. Arbeits- undArbeitnehmerkammerbeiträge (Bremen und Saarland)). Arbeitnehmeranteile an Beiträgen, welcheausschließlich auf Basis von Tarif- oder Arbeitsverträgen verpflichtend vorgesehen sind, gelten nichtals gesetzliche Abzüge. Bei einem Arbeitnehmer, der von der Rentenversicherungspflicht befreit ist, zählt der vomArbeitnehmer gezahlte Beitrag zur Altersversorgung nicht zum Gesamtsozialversicherungsbeitragund ist insoweit nicht bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts zu berücksichtigen. DieseAussage bezieht sich jedoch nicht auf Personen die Beiträge zur berufsständischenVersorgungseinrichtung entrichten. Bei Seeleuten, bei denen sich die Beiträge nach einer Durchschnittsheuer der Beitragsübersichtder BG Verkehr berechnen und der DBSF vorhanden ist, ist nur Grundstellung zulässig. Werdendie Beiträge im Ausnahmefall, nach dem tatsächlichen Bruttoentgelt berechnet, ist das in Euroumgerechnete tatsächliche Nettoentgelt anzugeben. Wenn ein Arbeitnehmer im Abrechnungszeitraum · ein einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erhält (maßgebend für die Meldung ist das

Nettoarbeitsentgelt, das ohne Einmalzahlung erzielt worden wäre), · einen Sozialausgleich erhält (maßgebend für die Meldung ist das Nettoarbeitsentgelt, welches

ohne Berücksichtigung des Sozialausgleichs erzielt worden wäre), · ein Bruttoarbeitsentgelt erhält, in welchem Sachbezüge enthalten sind (hierbei ist das

Nettoarbeitsentgelt fiktiv aus Geldleistungen und Sachbezügen zu ermitteln), · ein Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone (§ 20 Abs. 2 SGB IV) erhält (Hierbei ist aus dem

tatsächlichen (nicht dem beitragspflichtigen) Bruttoarbeitsentgelt ein fiktives Net-toarbeitsentgelt auf der Basis der allgemeinen Beitragsermittlungsgrundsätze – also oh-neBerücksichtigung der besonderen beitragsrechtlichen Regelungen für die Gleitzone – zuermitteln. Hintergrund ist, dass die besondere Beitragsberechnung bei der Berech-nung derSozialleistung keine Berücksichtigung findet. Daher hat eine fiktiveNettoarbeitsentgeltberechnung auf der Basis der „normalen“ Beitragsberechnung zu erfolgen(§ 47 Abs. 1 Satz 8 SGB V, § 46 Abs.1 Satz 2 SGB IX),

· eine Entgeltumwandlung zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung durchführt(maßgebend für die Meldung ist das Nettoarbeitsentgelt, das ohne Abzug einer Entgelt-umwandlung erzielt worden wäre, vgl. 3.4.6 (Beitragsfrei umgewandeltes lfd. Arbeitsent-geltder letzten 12 Monate)) oder

· in Deutschland versichert ist aber seinen Wohnort in einem anderen Mitgliedsstaat desEuropäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz (Grenzgänger) hat,

ist das Nettoarbeitsentgelt nach folgendem Berechnungsschema fiktiv zu ermitteln:

Steuer / Sozalversicherungsbeiträge (A)

Nettoarbeitsentgelt (C)

Gesamt-Bruttoarbeitsentgelt- Einmalig gezahltes Arbeits- entgelt

Laufendes Bruttoarbeitsentgelt (A)- Lohn- und Kirchensteuer sowieSolidaritätszuschlag - Sozialversicherungsbeiträge wie gesetzliche Abzüge behandeltwerden auch:

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174 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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o ggf. Freiwillige KV PVBeiträgeo ggf. Pflichtbeiträge der Arbeitnehmer zu berufs- ständischen Versorgungs- einrichtungeno ggf. Umlage zur Finanzierung des Zuschuss-Wintergeldes und des Mehraufwands-Wintergeldeso Arbeits- und Arbeitnehmer- kammerbeiträge (Bremen und Saarland

= fiktives steuerrechtliches bzw. laufendesBruttoarbeitsentgelt davon Lohn- und Kirchensteuer sowieSolidaritätszuschlag (unterBerücksichtigung allerSteuerabzugsmerkmale (inklusiveHinzurechnungsbeträge).

davon Sozialversicherungsbeiträge

= Nettoarbeitsentgelt (C)

Vereinbartes Arbeitsentgelt (falls abweichend)

BruttoWeicht das im letzten Entgeltabrechnungszeitraum erzielte Bruttoarbeitsentgelt vom vereinbartenMonatsentgelt ab, ist das (ungekürzte) vereinbarte monatliche Bruttoarbeitsentgelt zu melden.

NettoHier ist das aus dem vereinbarten Bruttoarbeitsentgelt ermittelte Nettoarbeitsentgelt zu melden.

Das Bruttoarbeitsentgelt weicht in jedem derletzten 3 Abrechnungszeiträumen vomvereinbarten Arbeitsentgelt ab bzw. es ist wederMonatsgehalt noch Stundenlohn vereinbart (z.B.Stücklohn, Akkordlohn)

Vorletzter abgerechneterEntgeltabrechnungszeitraum

Beginn vorletzter Abrechnungszeitraum

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175Entgeltbescheinigungen

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Sofern das Bruttoarbeitsentgelt in jedem der letzten abgerechneten 3 Monate (bzw. 13 Wochen)vor Beginn der AU/med. Leist. bzw. LT/Freistellung regelmäßig vom vereinbartenBruttoarbeitsentgelt abweicht (z.B. durch regelmäßige Mehrarbeitsstunden in den letzten 3abgerechneten Monaten) oder weder ein Monatsgehalt/fester Monatslohn noch ein Stundenlohnvereinbart (z.B. Stücklohn, Akkordlohn) ist, müssen Zeitraum und Arbeitsentgelt gemeldet werden(ohne Berücksichtigung von Entgeltumwandlung und Gleitzonenregelung). Bei med. Leist. bzw. LT werden diese Angaben nicht benötigt. Auch bei schwankenden Bezügenbzw. Mehrarbeit ist ausschließlich das Entgelt aus dem letzten abgerechnetenEntgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Leistung/AU maßgebend.

Ende vorletzter AbrechnungszeitraumHier ist das Ende des vorletzten Entgeltabrechnungszeitraums einzutragen.

BruttoHier ist das Bruttoarbeitsentgelt des vorletzten Entgeltabrechnungszeitraums einzutragen. Siehehierzu die Ausführungen zum Feld letzter abgerechneter Entgeltabtrechnungszeitraum Brutto.

NettoHier ist das Nettoarbeitsentgelt des vorletzten Entgeltabrechnungszeitraums einzutragen. Siehehierzu die Ausführungen zum Feld letzter abgerechneter Entgeltabtrechnungszeitraum Netto.

Vorvorletzter abgerechneterEntgeltabrechnungszeitraum

BeginnHier ist der Beginn des vorvorletzten Entgeltabrechnungszeitraums einzutragen. Siehe hierzu dieAusführungen zum Feld letzter abgerechneter Entgeltabtrechnungszeitraum Beginn.

EndeHier ist das Ende des vorvorletzten Entgeltabrechnungszeitraums einzutragen. Siehe hierzu dieAusführungen zum Feld letzter abgerechneter Entgeltabtrechnungszeitraum Ende.

BruttoHier ist das Bruttoarbeitsentgelt des vorvorletzten Entgeltabrechnungszeitraums einzutragen. Siehehierzu die Ausführungen zum Feld letzter abgerechneter Entgeltabtrechnungszeitraum Brutto.

NettoHier ist das Nettoarbeitsentgelt des vorvorletzten Entgeltabrechnungszeitraums einzutragen. Siehehierzu die Ausführungen zum Feld letzter abgerechneter Entgeltabtrechnungszeitraum Netto.

Beitragspflichtiger Teil der Einmalzahlungen derletzten 12 Kalendermonate

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176 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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KV (Krankenversicherung)Zum Begriff und zur Abgrenzung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt als beitragspflichtigeEinnahme vgl. § 23a SGB IV. Hier ist das zur Krankenversicherung beitragspflichtige Entgelt zumelden. Hierbei sind die Einmalzahlungen aus dem aktuellen Beschäftigungsverhältnis zuberücksichtigen. Sofern das Beschäftigungsverhältnis erst innerhalb der letzten 12 Kalendermonatevor Beginn der AU/med. Leist./LT aufgenommen wurde und bereits vorher ein Beschäfti-gungsverhältnis bei diesem Arbeitgeber vorlag, für welches innerhalb der letzten 12Kalendermonate vor Beginn der AU/med. Leist./LT Einmalzahlungen gezahlt wurden, sind dieseebenfalls hier zu bescheinigen. Das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt ist grundsätzlich dem Entgeltabrechnungszeitraumzuzuordnen, in dem es ausgezahlt wird. Auf den Zeitpunkt der Fälligkeit des einmalig gezahltenArbeitsentgelts kommt es nicht an. Gemäß § 23 a Abs. 4 SGB IV ist in der Zeit vom 01.01. bis zum 31.03. eines Jahres einmaliggezahltes Arbeitsentgelt unter bestimmten Voraussetzungen zur Beitragsberechnung dem Vorjahrzuzuordnen. Die Übertragung dieser “März-Klausel” auf die Berücksichtigung der Einmalzahlungenbei der Krankengeldberechnung könnte allerdings dazu führen, dass das Krankengeld rückwirkendneu ermittelt werden müsste. In § 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V wird bezüglich der Berücksichtigungder Einmalzahlungen bei der Krankengeldberechnung explizit auf die Verhältnisse vor Beginn derAU abgestellt. Daher scheidet eine rückwirkende Korrektur auf Grund der Anwendung der “März-Klausel” aus. Eine rückwirkende Korrektur der Entgeltdaten ist ggf. aber erforderlich, wenn beitragspflichtigeEinmalzahlungen nach Beendigung oder bei Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses gezahltwerden. Diese sind nach § 23a Abs. 2 SGB IV dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum deslaufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist. Da eineZuordnung nur zum letzten Entgeltabrechnungszeitraum im laufenden Kalenderjahr in Betrachtkommt, unterliegt das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt nur dann der Beitragspflicht, wenn bereitsvorher in demselben Kalenderjahr von dem Arbeitgeber, der das einmalige Arbeitsentgelt zahlt,laufendes Arbeitsentgelt bezogen worden ist. Bei Einmalzahlungen, die innerhalb der Gleitzone (§ 20 Abs. 2 SGB IV) liegen, ist die tatsächliche(nicht die beitragspflichtige) Bruttoeinmalzahlung anzugeben.Beitragsfrei für den Aufbau einer privaten Altersversorgung umgewandelte (Teile von)Einmalzahlungen dürfen nicht gemeldet werden.Sofern Einmalzahlungen vom Arbeitgeber zurückgefordert werden, z.B. wegen Beendigung desArbeitsverhältnisses, ist die Krankenkasse zu informieren.Der 12-Monats-Zeitraum endet mit dem Entgeltabrechnungszeitraum, der für die Berechnung deslaufenden Krankengeldes maßgebend ist.Liegt ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vor, sind die Einmalzahlungen im im Block Unfallim Feld "Einmalzahlungen letzte 12 Kalendermonate" zu melden. In diesem Fall ist hier nurGrundstellung (0) zu melden. Seefahrt:Einmalzahlungen werden grundsätzlich bei der Festsetzung der Durchschnittsheuer berücksichtigt.Dies gilt auch für die Durchschnittsheuer nach Abschnitt „G“ der Beitragsübersicht der BG Verkehr.Nur wenn sich die Beiträge im Ausnahmefall (z.B. für einen auf einem ISR-Schiff beschäftigtenausländischen Seemann oder aufgrund einer Sonderregelung der BG Verkehr) nach demtatsächlichen Entgelt berechnen, kommen beitragspflichtige Einmalzahlungen in Betracht. BeiSeeleuten, bei denen sich die Beiträge nach einer Durchschnittsheuer berechnen, darf daher hierkein Wert eingetragen werden.

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177Entgeltbescheinigungen

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RV (Rentenversicherung)Aufgrund der unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen ist in den Versicherungszweigenjeweils der beitragspflichtige Teil der im letzten Zeitjahr zugeflossenen Einmalzahlungen zumelden.Bei Seeleuten, bei denen sich die Beiträge nach einer Durchschnittsheuer berechnen, darf hier keinWert eingetragen werden.

AV (Arbeitslosenversicherung)siehe Ausführungen zu RV.

Umgewandeltes Arbeitsentgelt

Beitragsfrei umgewandeltes laufendes Arbeitsentgelt derletzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit /MaßnahmeHier ist der Betrag des in den letzten 12 Kalendermonaten beitragsfrei umgewandelten laufendenArbeitsentgelts zu melden. Der 12-Monats-Zeitraum endet mit dem Monat, der für die Berechnungdes Krankengeldes maßgebend ist. Hierbei ist das beitragsfrei umgewandelte laufendeArbeitsentgelt aus dem aktuellen Beschäftigungsverhältnis zu berücksichtigen. Sofern dasBeschäftigungsverhältnis erst innerhalb der letzten 12 Kalendermonate vor Beginn der AU/med.Leist./LT aufgenommen wurde und bereits vorher ein Beschäftigungsverhältnis bei diesemArbeitgeber vorlag, für welches innerhalb der letzten 12 Kalendermonate vor Beginn der AU/med.Leist./LT Arbeitsentgelt beitragsfrei umgewandelt wurde, ist dieses ebenfalls hier zu bescheinigen;eine separate Anfrage der Krankenkasse entfällt dadurch. Als beitragsfrei umgewandelteslaufendes Arbeitsentgelt in diesem Sinne gelten auch die beitragsfreien Finanzierungsanteile desArbeitnehmers zu einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung. Bei Seeleuten, bei denen sich die Beiträge nach einer Durchschnittsheuer der Beitragsübersichtder BG Verkehr berechnen und der Block "Zusatzdaten Seeleute" ausgefüllt ist, darf hier kein Werteingetragen werden. Werden die Beiträge im Ausnahmefall nach dem tatsächlichen Bruttoentgeltberechnet, ist das beitragsfrei umgewandelte laufende Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate in Euroanzugeben.

Die Arbeitsunfähigkeit begann während desBezugs von Transfer-Kurzarbeitergeld

Bruttoarbeitsentgelt das für die Berechnung desTransfer-KUG zu Grunde gelegt wird (Brutto-Soll)Brutto-Soll (Sollentgelt) ist gemäß § 216b Abs. 10 i. V. m. § 179 Abs. 1 Satz 2 SGB III dasBruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall und vermindert um Entgelt fürMehrarbeit in dem Anspruchszeitraum erzielt hätte. Bei der Ermittlung des Sollentgelts bleibtArbeitsentgelt, das einmalig gezahlt wird, außer Betracht (§ 179 Abs. 1 Satz 4 SGB III).

Um die fiktiven Abzüge reduziertes Bruttoarbeitsentgelt(Netto-Soll)Das fiktive Netto-Soll ist nur anzugeben, wenn Einmalzahlungen erfolgten und kein Netto-Ist

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178 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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vorhanden ist. Zur Berechnung siehe die Ausführungen zum Feld Netto letzterEntgeltabrechnungszeitraum im Block "Entgelt".

Tatsächlich zugeflossenes Transfer-KurzarbeitergeldEs ist das tatsächlich zugeflossene Transfer-Kurzarbeitergeld anzugeben.

Tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt

Brutto (Brutto-Ist)Bei Brutto-Ist (Istentgelt) handelt es sich gemäß § 216b Abs. 10 i. V. m. § 179 Abs. 1 Satz 3 SGBIII um das in dem Anspruchszeitraum tatsächlich erzielte Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmerszuzüglich aller ihm zustehenden Entgeltanteile. Bei der Ermittlung des Ist-Entgelts bleibtArbeitsentgelt, das einmalig gezahlt wird, außer Betracht (§ 179 Abs. 1 Satz 4 SGB III).Hierzuzählt auch der direkt beitragspflichtige Teil der Aufstockungsbeträge, weil dieser zusammen mitdem Transferkurzarbeitergeld 80% des Unterschiedsbetrages zwischen dem Sollentgelt und demIst-Entgelt nach § 106 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch übersteigt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8Sozialversicherungsentgeltverordnung).

Netto (Netto-Ist)Hier ist das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt anzugeben. Hierzu zählt auch der direktbeitragspflichtige Teil der Aufstockungsbeträge, weil dieser zusammen mit demTransferkurzarbeitergeld 80% des Unterschiedsbetrages zwischen dem Sollentgelt und dem Ist-Entgelt nach § 106 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch übersteigt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8Sozialversicherungsentgelt-verordnung).

AufstockungsbetragWerden dem Arbeitnehmer Zuschüsse zum Transferkurzarbeitergeld (sogenannteAufstockungsbeträge) gewährt, sind diese hier aufzuführen, sofern diese nicht der direktenBeitragspflicht unterliegen. Aufstockungsbeträge, welche direkt der Beitragspflicht unterliegen, weil sie zusammen mit demTransferkurzarbeitergeld 80% des Unterschiedsbetrages zwischen dem Sollentgelt und dem Ist-Entgelt nach § 106 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch übersteigen, sind als Netto-Arbeitsentgelt Netto-Ist zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8Sozialversicherungsentgeltverordnung).

12.3 Zeiten / Sonstiges

Arbeitszeit Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld

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179Entgeltbescheinigungen

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Arbeitszeit

Stunden, in denen das Bruttoarbeitsentgelt erzielt wurde(bei knappschaftlichen Betrieben ggf. Angabe derSchichten)Anzugeben sind Dezimalstunden (z.B. 1 ½ Stunden sind 1,50 Stunden).Sofern sich Arbeitnehmer in einer flexiblen Arbeitszeitregelung befinden und Arbeitsentgelt für denAufbau eines Wertguthabens nach § 7b SGB IV erzielen, ist die Anzahl der Stunden für denEntgeltabrechnungszeitraum zu melden, welche dem – um das Wertguthaben reduzierten - derBeitragspflicht unterliegenden laufenden Arbeitsentgelt entsprechen.

Vereinbarte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vorBeginn der Arbeitsunfähigkeit / MaßnahmeAnzugeben ist die mit dem Arbeitnehmer vereinbarte Anzahl der regelmäßigen wöchentlichenArbeitsstunden. Im Allgemeinen wird diese Stundenzahl mit der tarifvertraglichen bzw.betriebsüblichen Arbeitszeit übereinstimmen. Sofern innerhalb eines Betriebes mehrereunterschiedliche wöchentliche Arbeitszeiten vereinbart sind, ist die mit dem jeweiligenArbeitnehmer vereinbarte individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit maßgebend. Bei unterschiedlichen, regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeiten für Sommer- und Winterzeiten istdie auf das Jahr bezogene regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit anzugeben. Sofern sich Arbeitnehmer in einer flexiblen Arbeitszeitregelung befinden und Arbeitsentgelt für denAufbau eines Wertguthabens nach § 7b SGB IV erzielen, ist die vereinbarte regelmäßigewöchentliche Arbeitzeit zu melden, welche dem – um das Wertguthaben reduzierten - derBeitragspflicht unterliegenden laufenden Arbeitsentgelt entspricht. Tabelle Bezahlte Mehrarbeitsstunden oder Arbeitsstunden bei unregelm.wöchentl. Arbeitszeit

Stunden letzter Entgeltabrechnungszeitraum

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180 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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„Liegt keine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vor, sind hier die tatsächlich geleistetenArbeitsstunden einzutragen. Ansonsten sind die bezahlten Mehrarbeitsstunden anzugeben. Durch Freizeit ausgeglichene bzw.noch auszugleichende Mehrarbeitsstunden werden nicht berücksichtigt. Daher sind nur solcheMehrarbeitsstunden anzugeben, die in Geld ausgeglichen werden. Beginn und Ende werden hier automatisch aus den Feldern Beginn und Ende des letztenEntgeltabrechnungszeitraums aus dem Block Entgelt übernommen. Vorletzter Entgeltabrechnungszeitraum

Beginn vorletzter EntgeltabrechnungszeitraumEs ist der Beginn des vorletzten Entgeltabrechnungszeitraums anzugeben, wenn keineregelmäßige wöchentliche Arbeitszeit, oder regelmäßig (in allen dreiEngeltabrechnungszeiträumen) bezahlte Mehrarbeitsstunden vorliegen. Liegen in einem der Entgeltabrechnungszeiträume keine bezahlten Mehrarbeitsstunden vor, sinddie Felder "Vorletzter" und "Vorvorletzer" nicht zu anzugeben.

Ende vorletzter EntgeltabrechnungszeitraumSofern diese Felder zu füllen sind (siehe Ausführungen zu "Beginn vorletzterEntgeltabrechnungszeitraum") ist hier das Ende des vorletzten Entgeltabrechnungszeitraumsanzugeben.

Stunden vorletzter EntgeltabrechnungszeitraumSofern diese Felder zu füllen sind (siehe Ausführungen zu "Beginn vorletzterEntgeltabrechnungszeitraum") sind hier die Stunden anzugeben (siehe Ausführungen zu "Stundenletzter Entgeltabrechnungszeitraum".Durch Freizeit ausgeglichene bzw. noch auszugleichende Mehrarbeitsstunden werden nichtberücksichtigt. Daher sind nur solche Mehrarbeitsstunden anzugeben, die in Geld ausgeglichenwerden. Vorvorletzter Entgeltabrechnungszeitraum

Beginn vorvorletzter EntgeltabrechnungszeitraumEs ist der Beginn des vorvorletzten Entgeltabrechnungszeitraums anzugeben, wenn keineregelmäßige wöchentliche Arbeitszeit, oder regelmäßig (in allen dreiEngeltabrechnungszeiträumen) bezahlte Mehrarbeitsstunden vorliegen. Liegen in einem der Entgeltabrechnungszeiträume keine bezahlten Mehrarbeitsstunden vor, sinddie Felder "Vorletzter" und "Vorvorletzer" nicht anzugeben.

Ende vorvorletzter EntgeltabrechnungszeitraumSofern diese Felder zu füllen sind (siehe Ausführungen zu "Beginn vorvorletzterEntgeltabrechnungszeitraum") ist hier das Ende des vorvorletzten Entgeltabrechnungszeitraumsanzugeben.

Stunden vorvorletzter EntgeltabrechnungszeitraumSofern diese Felder zu füllen sind (siehe Ausführungen zu "Beginn vorvorletzterEntgeltabrechnungszeitraum") sind hier die Stunden anzugeben (siehe Ausführungen zu "Stundenletzter Entgeltabrechnungszeitraum").Durch Freizeit ausgeglichene bzw. noch auszugleichende Mehrarbeitsstunden werden nicht

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181Entgeltbescheinigungen

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berücksichtigt. Daher sind nur solche Mehrarbeitsstunden anzugeben, die in Geld ausgeglichenwerden.

Abwesenheitszeiten ohne Arbeitsentgelt

Tabelle Abwesenheitszeiten Anzahl Tage letzter EntgeltabrechnungszeitraumSofern Abwesenheitszeiten ohne Zahlung von Arbeitsentgelt im letztenEntgeltabrechnungszeitraum vorliegen, sind diese hier anzugeben. Schließen die Fehltagearbeitsfreie Tage (z.B. AU ohne Entgeltfortzahlung, unbezahlter Urlaub) ein, so sind diearbeitsfreien Tage mit anzugeben. Sofern an Arbeitstagen noch teilweise gearbeitet wurde, sinddiese Tage nicht als Fehltage zu berücksichtigen.Beginn und Ende werden hier automatisch aus den Feldern Beginn und Ende des letztenEntgeltabrechnungszeitraums aus dem Block Entgelt übernommen.

Anzahl Tage vorletzter EntgeltabrechnungszeitraumSofern Abwesenheitszeiten ohne Zahlung von Arbeitsentgelt im vorletztenEntgeltabrechnungszeitraum vorliegen, sind diese hier anzugeben. Schließen die Fehltagearbeitsfreie Tage (z.B. AU ohne Entgeltfortzahlung, unbezahlter Urlaub) ein, so sind diearbeitsfreien Tage mit anzugeben. Sofern an Arbeitstagen noch teilweise gearbeitet wurde, sinddiese Tage nicht als Fehltage zu berücksichtigen.Beginn und Ende werden hier automatisch aus den Feldern Beginn und Ende des vorletztenEntgeltabrechnungszeitraums aus dem Block Entgelt übernommen.

Anzahl Tage letzter EntgeltabrechnungszeitraumSofern Abwesenheitszeiten ohne Zahlung von Arbeitsentgelt im vorvorletztenEntgeltabrechnungszeitraum vorliegen, sind diese hier anzugeben. Schließen die Fehltagearbeitsfreie Tage (z.B. AU ohne Entgeltfortzahlung, unbezahlter Urlaub) ein, so sind diearbeitsfreien Tage mit anzugeben. Sofern an Arbeitstagen noch teilweise gearbeitet wurde, sinddiese Tage nicht als Fehltage zu berücksichtigen.Beginn und Ende werden hier automatisch aus den Feldern Beginn und Ende des vorvorletztenEntgeltabrechnungszeitraums aus dem Block Entgelt übernommen.

FreistellungSofern in einem Kalendermonat mehrere nicht zusammenhängende Freistellungen wegen einerErkrankung/Verletzung des (auch desselben) Kindes vorliegen, ist für jeden einzelnen Zeitraumeine separate Meldung zu übermitteln. Verläuft ein Freistellungszeitraum abrechnungszeitraumübergreifend und ist einezusammenhängende Meldung nicht möglich, ist für jeden Entgeltabrechnungszeitraum eineMeldung für den anteiligen Freistellungszeitraum zu übermitteln. Die Übermittlung einer Meldung (ggf. auch für einen Teilzeitraum der Freistellung beiabrechnungszeitraumübergreifendem Verlauf) ist nur dann vorzunehmen, wenn für den zumeldenden Freistellungszeitraum tatsächlich Arbeitsentgelt ausgefallen ist.

Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zum

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182 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Angabe des Tages, an dem das Beschäftigungsverhältnis endet („Kündigung zum“, „vertraglicheAufhebung des Beschäftigungsverhältnisses zum“, „Fristablauf am“). Die Daten sind ausgehendvom Meldezeitpunkt zu beurteilen. Kommt es nach dem Meldezeitpunkt zu einer Veränderung der Daten (z.B. Kündigung desMitarbeiters zu einem späteren Zeitpunkt) wäre eine Neuerstellung der Bescheinigung nichterforderlich.

Wegen Erkrankung/Verletzung des Kindes freigestellt

Freigestellt vomAngabe des Tages des Beginns der Freistellung. Für die Angabe des Beginns ist es unerheblich,ob für den Tag noch Arbeitsentgelt ggf. auch nur anteilig fortgezahlt oder unbezahlt freigestelltwurde (Beginn in der ärztlichen Bescheinigung). Verläuft eine Freistellung abrechnungszeitraumübergreifend und ist eine zusammenhängendeMeldung des Freistellungszeitraums nicht möglich, ist in diesem Feld für denEntgeltabrechnungszeitraum, in welchen· der Beginn der Freistellung fällt, der Tag des Beginns der Freistellung (Beginn in der ärztlichen

Bescheinigung) anzugeben. · das Ende der Freistellung fällt, der Tag des Beginns des für das Ende der Freistellung

maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraums anzugeben.

Freigestellt bisAngabe des letzten Tages der Freistellung (Ende in der ärztlichen Bescheinigung). Für die Angabedes letzten Tages ist es unerheblich, ob für den Tag anteilig Arbeitsentgelt fortgezahlt oderunbezahlt freigestellt wurde. Verläuft eine Freistellung abrechnungszeitraumübergreifend und ist eine zusammenhängendeMeldung des Freistellungszeitraums nicht möglich, ist in diesem Feld für denEntgeltabrechnungszeitraum, in welchen · der Beginn der Freistellung fällt, der Tag des Endes des für den Beginn der Freistellung

maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraums anzugeben und ggf. eine weitere Meldung für denRestzeitraum der Freistellung vorzunehmen, sobald dieser Entgeltabrechnungszeitraumabgerechnet wurde.

· das Ende der Freistellung fällt, der Tag des Endes der Freistellung (Ende in der ärztlichenBescheinigung) anzugeben.

Liegen in einem Entgeltabrechnungszeitraum mehrere nicht nahtlos aneinander schließendeFreistellungszeiträume vor, ist für jeden dieser Zeiträume eine Meldung abzugeben.

Die folgenden Angaben beziehen sich auf den angegebenenFreistellungszeitraum

Am ersten Tag der Freistellung wurde noch gearbeitetund für den gesamten Tag Arbeitsentgelt gezahltAngabe, ob am Tag des Beginns der Freistellung noch gearbeitet (ggf. auch teilweise)und für den gesamten Tag Arbeitsentgelt (ungekürzt) gezahlt wurde. Verläuft eine Freistellung abrechnungszeitraumübergreifend und ist einezusammenhängende Meldung des Freistellungszeitraums nicht möglich, ist in diesemFeld für den Entgeltabrechnungszeitraum, in welchen

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183Entgeltbescheinigungen

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· der Beginn der Freistellung fällt, die Beurteilung für den Beginn der Freistellunganzugeben.

· das Ende der Freistellung fällt, ein „N“ anzugeben, weil die Beurteilung des Beginnsder Freistellung bereits in der für den vorhergehenden Entgeltabrechnungszeitraumübermittelten Meldung erfolgt ist.

Ausgefallene ArbeitstageHier ist ausschließlich die Zahl der Arbeitstage anzugeben, an denen wegen Erkrankung desKindes im Freistellungzeitraum (Beginn Freistellung bis Ende Freistellung) nicht (ggf. auch nurteilweise) gearbeitet wurde, ansonsten aber hätte gearbeitet werden müssen.Wurde am ersten Tag der Freistellung noch gearbeitet (ggf. auch teilweise) und für den gesamtenTag Arbeitsentgelt gezahlt (Auswahl „Ja“ im "Am ersten Tag der Freistellung wurde noch gearbeitetund für den gesamten Tag Arbeitsentgelt gezahlt"), ist dieser Tag nicht als Arbeitstag mitanzugeben. Verläuft eine Freistellung abrechnungszeitraumübergreifend und ist eine zusammenhängendeMeldung des Freistellungszeitraums nicht möglich, kann in besonderen Fallgestaltungen auchGrundstellung zulässig sein.

Anspruch auf bezahlte Freistellung ist gegeben bzw.ausgeschlossen durchEs ist die entsprechende Option auszuwählen.Für den Freistellungszeitraum (Beginn Freistellung bis Ende Freistellung), ist hier zu melden, obund ggf. wodurch der Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht bzw. ausgeschlossen wurde. Nach § 19 Abs. 1 Nr. 2b Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist Auszubildenden die Vergütung bis zurDauer von sechs Wochen zu zahlen, wenn sie aus einem sonstigen, in ihrer Person liegendenGrund unverschuldet verhindert sind, ihre Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis zuerfüllen. Der bestehende Entgeltfortzahlungsanspruch durch den Arbeitgeber kann nichtabgedungen werden; ist also vorrangig vor dem Krankengeld nach § 45 SGB V zu erfüllen. Für dieAusbildung im Gesundheitswesen findet jedoch das BBiG keine Anwendung (vgl. § 22 KrPflG, § 26HebG, § 28 AltPflG), so dass hier die allgemeinen Voraussetzungen zumEntgeltfortzahlungsanspruch (Ausschluss bzw. Begrenzung) bei Erkrankung des Kindes gelten.

Anspruch auf bezahlte Freistellung begrenzt auf(Arbeitstage)Besteht ein Anspruch auf bezahlte Freistellung (Auswahl „0: gegeben“ im Feld Anspruch aufbezahlte Freistellung...), ist die Anzahl dieser Arbeitstage – bezogen auf den Freistellungszeitraum(Beginn der Freistellung bis Ende der Freistellung) – anzugeben.

Vom Arbeitgeber bezahlt freigestellt vomAngabe des Tages des Beginns der wegen der Erkrankung/Verletzung des Kindes bezahltenFreistellung im Freistellungszeitraum (Beginn Freistellung bis Ende Freistellung).

Vom Arbeitgeber bezahlt freigestellt bisAngabe des letzten Tages der wegen der Erkrankung/Verletzung des Kindes bezahlten Freistellungim Freistellungszeitraum (Beginn Freistellung bis Ende Freistellung).

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184 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Ausgefallenes BruttoarbeitsentgeltHier ist das während des Freistellungszeitraums ausgefallene laufende, dem Grunde nachbeitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt (ohne Begrenzung auf eine Beitragsbemessungsgrenze) zumelden; notwendig u.a. für die Beitragsermittlung durch den Sozialversicherungsträger. Als Bruttoarbeitsentgelt in diesem Sinne gilt das laufende Sozialversicherungsbruttoentgelt (SV-Brutto) analog § 1 Abs. 2 Nr. 2b Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV), welches nicht auf dieBeitragsmessungsgrenze (BBG) gekürzt ist. Dabei ist zu beachten, dass sozialversicherungsfreieEntgeltumwandlungen kein SV-Brutto im Sinne der EBV darstellen. Damit sind keineBesonderheiten - wie beim Krankengeld - zu berücksichtigen.

Berechnung ausgefallenes Bruttoarbeitsentgelt: Ausgefallenes Bruttoarbeitsentgelt = Brutto 1 – Brutto 2

Zur Ermittlung des ausgefallenen Bruttoarbeitsentgelts müssen zwei Hilfswerte Brutto 1 und Brutto2 ermittelt werden. · Brutto 1 ist fiktiv zu ermitteln. Es ist das laufende SV-Brutto analog § 1 Abs. 2 Nr. 2b EBV (nicht

auf BBG gekürzt), welches für den Arbeitnehmer in diesem Abrechnungszeitraum abgerechnetworden wäre, wenn die Freistellungstage mit Entgeltfortzahlung vergütet worden wären.

· Brutto 2 ist das laufende SV-Brutto analog § 1 Abs. 2 Nr. 2b EBV (nicht auf BBG ge-kürzt),welches für den Arbeitnehmer in diesem Abrechnungszeitraum tatsächlich abgerechnet wurde(Ist-Arbeitsentgelt laut Abrechnung).

Liegen in einem Abrechnungszeitraum mehrere nicht nahtlos aneinander schließendeFreistellungszeiträume vor, ist das Brutto 1 für alle Freistellungstage kumuliert zu ermitteln. Dafür jeden Freistellungszeitraum eine einzelne Meldung abzugeben ist, ist das ermittelte kumulierteausgefallene Bruttoarbeitsentgelt auf die Kalendertage der Freistellungen entsprechend zuverteilen. Aufteilung bei mehreren Freistellungen: Bei mehreren Freistellungen (z.B. 1x 4 und 1x 5 Kalendertage) = Berechnung des Brutto 1 für 9Freistellungstage Brutto 1 – Brutto 2 = Gesamtausfall für Freistellungen im Abrechnungszeitraum Gesamtausfall /9 Tage * 4 Tage = ausgefallenes Bruttoarbeitsentgelt Freistellungszeitraum 1 Gesamtausfall /9 Tage * 5 Tage = ausgefallenes Bruttoarbeitsentgelt Freistellungszeitraum 2

Liegen neben der Freistellung weitere Fehlzeiten aus anderen Gründen (z.B. unbezahlter Urlaub,Bezug von Krankengeld) vor, sind diese bei der Ermittlung des Brutto 1 und 2 nicht gesondertherauszurechnen. Hierbei ist auf das tatsächliche Ist-Arbeitsentgelt laut Abrechnung abzustellen,in welchem auch die Kürzung aufgrund der Fehlzeit(en) bereits enthalten ist. Folgende allgemeine Vorgaben sind zu beachten: · Eine Nachzahlung aufgrund einer rückwirkenden Entgelterhöhung wird nur dann be-rücksichtigt,

wenn der Zeitpunkt der Begründung des Anspruchs (z.B. der Tag des Tarif-abschlusses) vor demBeginn der Freistellung wegen Erkrankung des Kindes liegt. Die Nachzahlung wird in diesem Fallmitbescheinigt, wenn sie sich auf den maßgebenden Freistellungszeitraum (3.8.2 BeginnFreistellung bis 3.8.3 Ende Freistellung) bezieht. Dies gilt auch dann, wenn die Nachzahlung fürdie Berechnung der Beiträge aus Verein-fachungsgründen wie einmalig gezahltes Arbeitsentgeltbehandelt worden ist.

· Bei Arbeitsentgelten innerhalb der Gleitzone (§ 20 Abs. 2 SGB IV) ist das tatsächliche (nicht dasbeitragspflichtige) Bruttoarbeitsentgelt zu melden.

· Bei Seeleuten ist die während der Freistellung ausgefallene Heuer zu melden.

Die Übermittlung einer Meldung (ggf. auch für einen Teilzeitraum der Freistellung beiabrechnungszeitraumübergreifendem Verlauf) ist nur dann vorzunehmen, wenn für den zumeldenden Freistellungszeitraum Arbeitsentgelt tatsächlich ausgefallen ist.

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185Entgeltbescheinigungen

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Ausgefallenes NettoarbeitsentgeltHier ist das während des Freistellungszeitraums ausgefallene laufende Nettoarbeitsentgelt zumelden. Das ausgefallene Nettoarbeitsentgelt in diesem Sinne ist die Differenz zwischen demNettoarbeitsentgelt aus Brutto 1 (Definition siehe Feld "Ausgefallenes Bruttoarbeitsentgelt") unddem Nettoarbeitsentgelts aus Brutto 2 (Definition siehe Feld "Ausgefallenes Bruttoarbeitsentgelt). Berechnung ausgefallenes Nettoarbeitsgelt: Ausgefallenes Nettoarbeitsentgelt = Netto 1 – Netto 2

Zur Ermittlung des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts müssen zwei Hilfswerte Netto 1 und Net-to 2ermittelt werden. · Netto 1 ist fiktiv aus dem Brutto 1 zu ermitteln. · Netto 2 ist ggf. fiktiv aus dem Brutto 2 zu ermitteln.

Fiktive Berechnung des Nettoarbeitsentgelts: Netto 1 = Brutto 1 – fiktive Beitragslast des Versicherten aus Brutto 1 – fiktive Steuerlast des Versicherten aus Steuerbrutto 1 Netto 2 = Brutto 2 – ggf. fiktive Beitragslast des Versicherten aus Brutto 2 – ggf. fiktive Steuerlast des Versicherten aus Steuerbrutto 2

Zur Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts müssen fiktiv die Beitrags- und Steuerlast, unterBerücksichtigung der entsprechend anteiligen SV- und Steuertage, ermittelt werden. Eine fiktiveBerechnung der Beitrags- und Steuerlast ist notwendig, weil z.B. beitragspflichtige Anteile vonEinmalzahlungen oder die Besonderheiten innerhalb der Gleitzone nicht bei der Ermittlung desausgefallenen Nettoarbeitsentgelts berücksichtigt werden dürfen, welche in den tatsächlichabgerechneten Werten enthalten sein können. · Zur Bestimmung der Beitragslast werden die SV-Beiträge aus dem zu Grunde liegenden

Bruttowerten (Brutto 1 bzw. 2 (Während der Freistellung ausgefallenes Bruttoarbeitsentgelt))berechnet.

· Bei freiwillig Krankenversicherten ist der um den Beitragszuschuss des Arbeitgebers verminderteBeitrag des Versicherten zur Kranken- und Pflegeversicherung vom Bruttoarbeitsentgeltabzuziehen.

Berechnung Beitragsanteil freiwilliger Versicherter zur KV/PV: Gesamtbeitrag zur KV und PV - Arbeitgeberzuschuss = Beitragsanteil des Versicherten Vom Bruttoarbeitsentgelt darf nur der Beitragsanteil des Versicherten abgezogen werden. · Für privat Krankenversicherte ist der um den Beitragszuschuss des Arbeitgebers verminderte

Beitrag des Versicherten zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen (beiMeldegrund 23).

· Beiträge der Arbeitnehmer zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, für eineWinterbeschäftigungsumlage sowie weitere gesetzlich vorgesehene Beiträge (z.B. Arbeits- undArbeitnehmerkammerbeiträge (Bremen und Saarland)) sind analog der gesetzlichen Abgabenvom Bruttoarbeitsentgelt abzuziehen. Arbeitnehmeranteile an Beiträgen, welche ausschließlichauf Basis von Tarif- oder Arbeitsverträgen verpflich-tend vorgesehen sind, sind keine gesetzlichenAbzüge.

· Bei Arbeitsentgelten innerhalb der Gleitzone (§ 20 Abs. 2 SGB IV) ist aus dem tat-sächlichen(nicht dem beitragspflichtigen) Bruttoarbeitsentgelt ein fiktives Nettoarbeitsentgelt auf der Basisder allgemeinen Beitragsermittlungsgrundsätze – also ohne Berücksichtigung der besonderen

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186 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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beitragsrechtlichen Regelungen für die Gleitzone – zu ermitteln. · Zur Bestimmung der Steuerlast werden die Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Soli-darzuschlag

aus dem Steuerbrutto (Steuerbrutto 1 bzw. 2) berechnet. Als Werte für die Steuerberechnungsind anzusetzen

· Steuerbrutto 1 ist fiktiv zu ermitteln. Es ist das laufende Steuerbrutto analog § 1 Abs. 2 Nr. 2bEBV (nicht auf die BBG gekürzt), welches für den Arbeitnehmer in diesem Abrechnungszeitraumabgerechnet worden wäre, wenn die Freistellungstage mit Entgeltfortzahlung vergütet wordenwären.

· Steuerbrutto 2 ist das laufende Steuerbrutto analog § 1 Abs. 2 Nr. 2b EBV (nicht auf die BBGgekürzt), welches für den Arbeitnehmer in diesem Abrechnungszeitraum tatsächlich abgerechnetwurde (Ist-Arbeitsentgelt laut Abrechnung).

Bei Kurzarbeit (auch Saison- oder Transferkurzarbeit) während der Freistellung setzt sich dasNettoarbeitsentgelt aus dem ausgefallenen Kurzarbeitergeld, dem ggf. tatsächlich ausgefallenenNettoarbeitsentgelt und dem ggf. ausgefallenen Aufstockungsbetrag zusammen. Das ausgefalleneNettoarbeitsentgelt ist somit nicht aus dem SV-Brutto (Soll-Entgelt) zu ermitteln. Liegen in einem Abrechnungszeitraum mehrere nicht nahtlos aneinander schließendeFreistellungszeiträume, ist das Netto 1 entsprechend dem Brutto 1 ( Während der Freistellungausgefallenes Bruttoarbeitsentgelt) für alle Freistellungstage kumuliert zu ermitteln. Da für jedenFreistellungszeitraum eine einzelne Meldung abzugeben ist, ist das ermittelte kumulierteausgefallene Nettoarbeitsentgelt auf die Kalendertage der Freistellungen entsprechend zuverteilen. Aufteilung bei mehreren Freistellungen: Bei mehreren Freistellungen (z.B. 1x 4 und 1x 5 Kalendertage) = Berechnung des Netto 1 für 9Freistellungstage Netto 1 – Netto 2 = Gesamtausfall für Freistellungen im Abrechnungszeitraum Gesamtausfall /9 Tage * 4 Tage = ausgefallenes Nettoarbeitsentgelt Freistellungszeitraum 1 Gesamtausfall /9 Tage * 5 Tage = ausgefallenes Nettoarbeitsentgelt Freistellungszeitraum 2

Sonstige Angaben

Es wurden beitragspflichtige Einmalzahlungen in denletzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der FreistellunggezahltEs ist zu bescheinigen, ob in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Freistellung wegenErkrankung des Kindes dem Grunde nach sozialversicherungspflichtige Einmalzahlungen (§ 23aSGB IV) gewährt wurden. Die Beitragsbemessungsgrenze der jeweiligen Sozialversicherungsträgerist bei der Beurteilung nicht zu berücksichtigen.

Im laufenden Kalenderjahr bereits bezahlte ganztägigeFreistellungstage wegen Erkrankung desselben KindesAngabe aller ganztägig bezahlten Freistellungstage im laufenden Kalenderjahr wegen Erkrankung/Verletzung desselben Kindes, die vor der aktuell bescheinigten Erkrankung liegen. Verläuft eine Freistellung abrechnungszeitraumübergreifend und ist eine zusammenhängendeMeldung des Freistellungszeitraums nicht möglich, ist in diesem Feld für denEntgeltabrechnungszeitraum, in welchen · der Beginn der Freistellung fällt, die Angabe aller ganztägig bezahlten Freistellungstage im

laufenden Kalenderjahr wegen Erkrankung/Verletzung desselben Kindes, die vor dem aktuell

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187Entgeltbescheinigungen

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bescheinigten Beginn der Freistellung liegen, anzugeben. · das Ende der Freistellung fällt, die Angabe aller ganztägig bezahlten Freistellungstage im

laufenden Kalenderjahr wegen Erkrankung desselben Kindes, die vor dem aktuell bescheinigtenBeginn der Freistellung liegen, anzugeben; demnach auch bezahlte Freistellungstage aus demfür den Beginn der Freistellung maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraum.

Unfall

Unfallaktenzeichen des UnfallversicherungsträgersBei Entgeltbescheinigungen an die Unfallversicherungsträger ist das Unfallaktenzeichen zwingendanzugeben. Diese entnehmen Sie bitte der Aufforderung zur Abgabe einer Entgeltbescheinigungdurch dem Unfallversicherungsträger.

Tag des VersicherungsfallsSofern bekannt, hier der Tag des Versicherungsfalls (z.B. Unfalltag) anzugeben.

Institutionskennzeichen des UnfallversicherungsträgersBei Entgeltbescheinigungen an die Unfallversicherungsträger ist das Institutionskennzeichenzwingend anzugeben. Diese entnehmen Sie bitte der Aufforderung zur Abgabe einerEntgeltbescheinigung durch dem Unfallversicherungsträger.

Lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Zuschläge imletzten EntgeltabrechnungszeitraumIn der gesetzlichen Unfallversicherung werden lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Zuschlägefür Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) bei der Berechnung von Geldleistungenberücksichtigt. SFN-Zuschläge sind bis zu einem Grundlohn von 50 EUR pro Stunde steuerfrei. Beiträge müssenauf solche Zuschläge aber bereits ab einem Grundlohn von 25 EUR pro Stunde entrichtet werden.Diese steuerfreien, aber beitragspflichtigen SFN-Zuschläge sind dem beitragspflichtigenBruttoarbeitsentgelt hinzuzurechnen und sind deshalb nicht hier, sondern im Feld "Brutto" imBereich "letzter abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit..." imBlock Entgelt) zu berücksichtigen. "Beginn" und "Ende" werden aus den Feldern "Beginn" und "Ende" des letztenEntgeltabrechnungszeitraums ... automatisch übernommen.

Lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Zuschläge imvorletzten EntgeltabrechnungszeitraumSiehe Ausführungen zu Lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Zuschläge im letztenEntgeltabrechnungszeitraum."Beginn" und "Ende" werden ggfs. aus den Feldern "Beginn" und "Ende" des vorletztenEntgeltabrechnungszeitraums ... automatisch übernommen.

Lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Zuschläge imvorvorletzten EntgeltabrechnungszeitraumSiehe Ausführungen zu Lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Zuschläge im letztenEntgeltabrechnungszeitraum.

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188 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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"Beginn" und "Ende" werden ggfs. aus den Feldern "Beginn" und "Ende" des vorvorletztenEntgeltabrechnungszeitraums ... automatisch übernommen.

Einmalzahlungen der letzten 12 MonateBei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit sind die gesamten Einmalzahlungen(unabhängig von der Beitragspflicht) zu melden. Siehe auch die Ausführungen zum Feld "Beitragspfichtiger Teil der Einmalzahlungen KV" im Block"Entgelt".

Bei Kinderpflegekrankengeld

Im Freistellungszeitraum ausgefallene lohnsteuer- undsozialversicherungsfreie ZuschlägeSofern während des Freistellungszeitraums lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Zuschlägeangefallen sind, sind diese hier anzugeben.siehe auch Ausführungen zu "Lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Zuschläge im letztenEngeltabrechnungszeitraum.

12.4 Mutterschaft

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189Entgeltbescheinigungen

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Mutterschaft

Beginn der SchutzfristDer Beginn der Schutzfrist ist der Zeitpunkt, von dem an das allgemeine Beschäftigungsverbot des§ 3 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes gilt, also der Beginn der 6. Woche vor dem vom Arzterrechneten voraussichtlichen Tag der Entbindung. Für die Beurteilung der Mutterschutzfrist ist beiVorliegen mehrerer ärztlicher Bescheinigungen immer vom voraussichtlichen Tag der Entbindungaus der aktuellsten ärztlichen Bescheinigung auszugehen. Entbindet die Arbeitnehmerin bereits vor Beginn der Schutzfrist, ist hier das Datum dertatsächlichen Geburt zu melden.

Beginn der BeschäftigungEs ist der Tag des Beginns des Beschäftigungsverhältnisses anzugeben. Eine Beschäftigung istdie nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis.

Letzter bezahlter Tag vor der EntbindungDer letzte Arbeitstag kann vom letzten bezahlten Tag abweichen, z.B. bei bezahlten Feiertagenoder bei bezahltem Urlaub. Zu melden ist immer der letzte Tag, für den Anspruch auf Arbeitsentgeltbestand.Beginnt das Beschäftigungsverhältnis erst während der Mutterschutzfrist und es wird kein volles

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190 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Arbeitsentgelt gezahlt, darf hier kein Datum angegeben werden. Beschäftigungsverhältnis wurde beendet

Das Beschäftigungsverhältnis wurde beendet amDatum des die Beendigung auslösenden Ereignisses (Tag der Kündigung oder des Abschlussesdes Aufhebungsvertrages). Bei befristeten Beschäftigten ist hier keine Eingabe vorzunehmen. DieDaten sind ausgehend vom Meldezeitpunkt zu beurteilen. Kommt es nach dem Meldezeitpunkt zueiner Veränderung der Daten (z.B. Kündigung des Mitarbeiters zu einem späteren Zeitpunkt) wäreeine Neumeldung der Bescheinigung nicht erforderlich.

Das Beschäftigungsverhältnis wurde beendet zumAngabe des Tages, an dem das Arbeitsverhältnis endet („Kündigung zum“, „vertragliche Aufhebungdes Arbeitsverhältnisses zum“, „Fristablauf am“). Die Daten sind ausgehend vom Meldezeitpunktzu beurteilen. Kommt es nach dem Meldezeitpunkt zu einer Veränderung der Daten (z.B.Kündigung des Mitarbeiters zu einem späteren Zeitpunkt) wäre eine Neuerstellung derBescheinigung nicht erforderlich. Das anzugebende Datum darf nicht kleiner sein als der Schutzfristbeginn, wenn die Abgabegründe01 bis 03 im Feld „Grund“ vorliegen.Bei Abgabegrund 04 darf das Datum auch kleiner sein als der Schutzfristbeginn. Endet das Beschäftigungsverhältnis in der Schutzfrist durch Kündigung der Arbeitnehmerin oderdurch Fristablauf, besteht ab dem Tag nach Beendigung der Beschäftigung ein Anspruch aufMutterschaftsgeld in Höhe von Krankengeld nach § 24i Abs. 2 Satz 7 SGB V. Für die Berechnungdes Mutterschaftsgeldes in Höhe von Krankengeld ist es erforderlich, dass zusätzlich zum BlockMutterschaft ebenfalls der Block Entgelt in der Erfassungsmaske "Allgemein / Engelt" und sofernmit Daten belegbar die Blöcke Arbeitszeit und Abwesenheitszeiten ohne Arbeitsentgelt in derErfassungsmaske "Zeiten / Sonstiges" gefüllt werden. Bei Arbeitnehmerinnen im Bereich der Seefahrt ist die Erfassungsmaske "Zusatzdaten für dieBerechnung der Entgeltersatzleistungen für Seeleute" auszufüllen.

Grund der BeendigungFolgende Gründe werden zur Auswahl angeboten:

01 = Kündigung des Arbeitgebers 02 = Kündigung des Arbeitnehmers 03 = befristetes Beschäftigungsverhältnis 04 = Aufhebungsvertrag 05 = Sonstiges 06 = zulässige Auflösung

Über den letzten bezahlten Tag vor der Entbindunghinaus wird - neben eines etwaigen Zuschusses nach §14 Abs. 1 MuSchG, teilweise Arbeitsentgelt weitergezahltbisZuschüsse des Arbeitgebers oder sonstige Einnahmen aus der Beschäftigung, die während desBezuges von Mutterschaftsgeld erzielt werden, gelten als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, wenn

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191Entgeltbescheinigungen

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die Einnahmen zusammen mit dem Mutterschaftsgeld das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt um mehrals 50 EUR monatlich übersteigen.Teilweise gezahltes Arbeitsentgelt bzw. weitergehende Zuschüsse des Arbeitgebers sind hier nurzu melden, sofern sie der Beitragspflicht unterliegen. Liegen keine beitragspflichtigen Einnahmenvor, darf hier kein Datum eingetragen werden. Wird das Arbeitsentgelt in voller Höhe während der Mutterschutzfrist (z.B. wegen freiwilligerWeiterarbeit der Arbeitnehmerin) fortgezahlt, ist dies im Feld "Letzter bezahlter Tag vor derEntbindung" anzugeben.

bzw. laufendSofern über den letzten bezahlten Tag vor der Entbindung hinaus teilweise Arbeitsentgeltweitergezahlt wird, das Ende der Entgeltzahlung also nicht feststeht, ist dieses Feld zu aktivieren.

NettoarbeitsentgeltEs ist das weitergezahlt Nettoarbeitsentgelt anzugeben. Nettoarbeitsentgelt ist hier nur zu melden, sofern es der Beitragspflicht unterliegt.

ZahlungsartFolgende Zahlungsarten werden zur Auswahl angeboten:1 = monatlich2 = kalendertäglich

Fehlzeit vor Beginn der Schutzfrist oder bis zurAuflösung des ArbeitsverhältnissesDie Beurteilung der Fehlzeit erfolgt in Bezug auf den letzten Kalendertag vor Beginn der Schutzfrist;sofern das Beschäftigungsverhältnis zulässig vor dem Beginn der Schutzfrist aufgelöst wurde, fürden letzten Kalendertag des Beschäftigungsverhältnisses.Folgende Fehlzeitarten werden zur Auswahl angeboten:

00 = Keine Fehlzeit01 = Unbezahlter Urlaub02 = Bezug einer Entgeltersatzleistung03 = Unentschuldigtes Fehlen/Arbeitsbummelei04 = Elternzeit99 = Sonstiges

Sofern das Beschäftigungsverhältnis durch den Arbeitgeber vor oder während der Schutzfristzulässig aufgelöst wird, besteht für die Versicherte ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld sowie aufden Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen 13 EUR und dem Arbeitsentgelt nach §14 Abs. 1 MuSchG (vgl. § 14 Abs. 2 und 3 MuSchG). Die Auszahlung erfolgt durch dieKrankenkasse. Um das Mutterschaftsgeld und den Zuschuss berechnen zu können, ist eszwingend erforderlich, dass das erzielte Nettoarbeitsentgelt der letzten 3 Monate vor Beginn derSchutzfrist - unabhängig davon, ob es regelmäßig über 390 EUR bzw. 403 EUR liegt - mit derdazugehörigen Monatsangabe übermittelt wird. Das heißt, es müssen auch Angaben zu denKalendermonaten bzw. zum Nettoarbeitsentgelt erfolgen, wenn im Feld „Nettoarbeitsentgelt derletzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist betrug monatlich regelmäßig >390 bzw. 403 EUR“ „Ja“ aktiviert ist.

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192 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Das Nettoarbeitsentgelt der letzten 3 abgerechnetenKalendermonate vor Beginn der Schutzfrist betrugmonatlich regelmäßig mehr als 390 bzw. 403 EuroDer Grenzwert von 390 EUR ist maßgebend bei einem Monatsgehalt oder einem festenMonatsentgelt; richtet sich hingegen die Entgeltzahlung nach der Zahl der Arbeitstage oder -Stunden oder nach dem Arbeitsergebnis, so gilt der Grenzwert von 403 EUR.Werden die vorgenannten Grenzwerte überschritten, wird der Höchstbetrag desMutterschaftsgeldes von 13 EUR je Kalendertag gezahlt. Werden die Grenzwerte unterschritten,sind Angaben in der ersten Zeile der folgenden Tabelle erforderlich.Liegt eine Mehrfachbeschäftigung der Arbeitnehmerin vor, so sind hiervon abweichend auch beiregelmäßiger Überschreitung der Grenzwerte i. H. v. 390 EUR bzw. 403 EUR diese Felder zubefüllen.

Das Arbeitsentgelt wird als Monatsgehalt bzw. festesMonatsentgelt gezahltMonatsgehalt oder festes Monatsentgelt sind solche Bezüge, deren Höhe nicht von den im Monatgeleisteten Arbeitstagen bzw. Arbeitsstunden oder dem Ergebnis der Arbeit (z.B. Akkord) abhängigist. Daran ändern auch solche Vergütungen nichts, die zusätzlich zum festen Monatsentgelt oderMonatsgehalt gezahlt werden (z.B. Mehrarbeitsstunden und sonstige Vergütungen).Vergütungen auf Provisionsbasis sowie Akkord- oder Stücklohn sind – auch bei einem vereinbartenFixum – vom Ergebnis der Arbeit abhängig.

Beginn letzter abgerechneter Kalendermonat vorSchutzfrist (Monat 1)Ein „abgerechneter“ Kalendermonat ist ein Zeitraum, für den der Betrieb üblicherweise dieEntgeltabrechnung abgeschlossen hat, ohne dass es auf den betriebsüblichen Zahltag, denZeitpunkt der Auszahlung oder der Bankgutschrift ankommt. Ferner ist es ohne Bedeutung, ob dasMitglied in jedem der drei Kalendermonate des Ausgangszeitraums Arbeitsentgelt beanspruchenkann; es genügt, wenn zumindest für einen Teil in jedem der drei Kalendermonate desAusgangszeitraums Arbeitsentgelt abgerechnet worden ist. Fehlzeiten infolge AU, unbezahltenUrlaubs usw. sind deshalb hinsichtlich des Ausgangszeitraums von drei Monaten unschädlich. Ausgangspunkt für die Festsetzung des Ausgangszeitraums von drei Kalendermonaten ist derBeginn der Schutzfrist; da dieser bei Abweichung zwischen mutmaßlichem Entbindungstag undtatsächlicher Entbindung unverändert bleibt, kann sich auch der Ausgangszeitraum von dreiKalendermonaten dadurch nicht verändern. Zu den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten gehören keine Monate, für die keinArbeitsentgelt abzurechnen war. Diese Monate sind nicht als abgerechnete Kalendermonate zubetrachten, es sei denn, das Mitglied ist der Arbeit unentschuldigt ferngeblieben. Die letzten dreiabgerechneten Kalendermonate stellen keine Drei-Monats-Frist dar und brauchen deshalb nichtzusammenhängend zu verlaufen. Wesentliche Änderungen des Inhalts des Arbeitsverhältnisses, wie z.B. der Wechsel von einemAusbildungs- in ein Gesellen- oder Angestelltenverhältnis, sind nur zu berücksichtigen, wenn sievor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 MuSchG liegen. In einem solchen Fall ist dasArbeitsentgelt aus dem Ausbildungsverhältnis unberücksichtigt zu lassen. Tritt die wesentlicheÄnderung im Beschäftigungsverhältnis erst kurz vor Beginn der Schutzfrist ein und liegen daherkeine drei abgerechneten Kalendermonate vor, so ist für den nicht beurteilbaren Zeitraum auf das

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193Entgeltbescheinigungen

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Arbeitsentgelt einer gleichartig Beschäftigten abzustellen. Gleiches gilt, wenn einBeschäftigungsverhältnis erst während der Schutzfrist aufgenommen wurde. Wurde ein Arbeitsverhältnis erst kurz vor dem Beginn der Schutzfrist aufgenommen und liegendaher noch keine drei abgerechneten Kalendermonate vor, ist auf den Zeitraum vom Beginn desBeschäftigungsverhältnisses bis zum Ende des letzten vor Beginn der Schutzfrist abgerechnetenKalendermonats abzustellen.

Ende letzter abgerechneter Kalendermonat vorSchutzfrist (Monat 1)Es ist das Ende des letzen abgerechneten Kalendermonats vor Beginn der Schutzfrist anzugeben.Siehe hierzu auch die Ausführungen zum Feld "Beginn letzter abgerechneter Kalendermonat vorSchutzfrist (Monat 1)"

Bezahlte Arbeitsstunden Monat 1Die Angaben zu den Arbeitsstunden sind entbehrlich, wenn kein Arbeitsentgelt ausgefallen ist odermit der Arbeitnehmerin feste Monatsbezüge vereinbart sind.

Davon bezahlte Mehrarbeitsstunden Monat 1Es sind -soweit angefallen- die bezahlten Mehrarbeitsstunden anzugeben.Die Angaben sind entbehrlich, wenn kein Arbeitsentgelt ausgefallen ist oder mit der Arbeitnehmerinfeste Monatsbezüge vereinbart sind.

Unbezahlte Arbeitsstunden unentschuldigt Monat 1Hierbei handelt es sich um ein von der Arbeitnehmerin „verschuldetes Arbeitsversäumnis“, welchesdem Tatbestand des unentschuldigten Fernbleibens von der Arbeit entspricht. Hierbei handelt essich um eine Wertung des Arbeitgebers.Sofern es sich um eine Arbeitnehmerin ohne ein Monatsgehalt oder festes Monatsentgelt handelt,sind hier die unentschuldigten Arbeitsstunden anzugeben.

Unbezahlte Arbeitsstunden entschuldigt Monat 1Hierzu zählen z.B. Kurzarbeit, unverschuldeter Arbeitsausfall (vom Arbeitgeber zu vertreten) oderunverschuldetes Arbeitsversäumnis (wie z.B. unbezahlter Urlaub). Hierbei handelt es sich um eineWertung des Arbeitgebers. Sofern es sich um eine Arbeitnehmerin ohne ein Monatsgehalt oder festes Monatsentgelt handelt,sind hier die entschuldigten Arbeitsstunden anzugeben.

Unbezahlte Arbeitstage unentschuldigt Monat 1Sofern es sich um eine Arbeitnehmerin mit einem Monatsgehalt oder festem Monatsentgelthandelt, sind hier die unentschuldigten Arbeitstage anzugeben. Sofern an Arbeitstagen nochteilweise gearbeitet wurde, sind diese Tage nicht als Fehltage zu berücksichtigen.

Unbezahlte Arbeitstage entschuldigt Monat 1Sofern es sich um eine Arbeitnehmerin mit einem Monatsgehalt oder festem Monatsentgelthandelt, sind hier die entschuldigten Arbeitstage anzugeben. Sofern an Arbeitstagen noch teilweisegearbeitet wurde, sind diese Tage nicht als Fehltage zu berücksichtigen.

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194 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Nettoarbeitsentgelt Monat 1Das Nettoarbeitsentgelt ist grundsätzlich entsprechend den Ausführungen zum Feld "Letzter Entgeltabrechnungszeitraums Netto" in der Erfassungsmaske" Allgemein / Entgelt" zu berechnen. Die Besonderheiten bei der Berechnung von Mutterschaftsgeld sind:

Im Rahmen der Gleitzonenregelung (§ 20 SGB IV) und einer Entgeltumwandlung zum Aufbau einerprivaten Altersversorgung ist von dem tatsächlich erzielten Nettoarbeitsentgelt auszugehen. Tritt eine wesentliche Änderung im Beschäftigungsverhältnis (z.B. Wechsel von einemAusbildungs- in ein Gesellen- oder Angestelltenverhältnis) erst kurz vor Beginn der Schutzfrist einund liegen daher keine drei abgerechneten Kalendermonate vor, so ist das vertraglich vereinbarteArbeitsentgelt der Berechnung des Mutterschaftsgeldes zugrunde zu legen. Liegt kein vereinbartesArbeitsentgelt vor, so ist für den nicht beurteilbaren Zeitraum auf das Arbeitsentgelt einer gleichartigBeschäftigten abzustellen. Gleiches gilt, wenn ein Beschäftigungsverhältnis erst während derSchutzfrist aufgenommen wurde. Wurde ein Arbeitsverhältnis erst kurz vor dem Beginn der Schutzfrist aufgenommen und liegendaher noch keine drei abgerechneten Kalendermonate vor, ist das erzielte Arbeitsentgelt für denZeitraum vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bis zum Ende des letzten vor Beginn derSchutzfrist abgerechneten Kalendermonats abzustellen. Rückwirkende Erhöhungen des Arbeitsentgelts, die den ganzen oder einen Teil desAusgangszeitraums betreffen, sind bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes entsprechend zuberücksichtigen. Der Rechtsanspruch muss allerdings vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2MuSchG bereits bestehen, so dass der Arbeits- oder Tarifvertrag, mit dem das Arbeitsentgelterhöht wird, vorher abgeschlossen sein muss. Das nachzuzahlende Arbeitsentgelt gilt insoweitnicht als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt.

Beginn vorletzter abgerechneter Kalendermonat vorSchutzfrist (Monat 2)Ein „abgerechneter“ Kalendermonat ist ein Zeitraum, für den der Betrieb üblicherweise dieEntgeltabrechnung abgeschlossen hat, ohne dass es auf den betriebsüblichen Zahltag, denZeitpunkt der Auszahlung oder der Bankgutschrift ankommt. Ferner ist es ohne Bedeutung, ob dasMitglied in jedem der drei Kalendermonate des Ausgangszeitraums Arbeitsentgelt beanspruchenkann; es genügt, wenn zumindest für einen Teil in jedem der drei Kalendermonate desAusgangszeitraums Arbeitsentgelt abgerechnet worden ist. Fehlzeiten infolge AU, unbezahltenUrlaubs usw. sind deshalb hinsichtlich des Ausgangszeitraums von drei Monaten unschädlich. Ausgangspunkt für die Festsetzung des Ausgangszeitraums von drei Kalendermonaten ist derBeginn der Schutzfrist; da dieser bei Abweichung zwischen mutmaßlichem Entbindungstag undtatsächlicher Entbindung unverändert bleibt, kann sich auch der Ausgangszeitraum von dreiKalendermonaten dadurch nicht verändern. Zu den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten gehören keine Monate, für die keinArbeitsentgelt abzurechnen war. Diese Monate sind nicht als abgerechnete Kalendermonate zubetrachten, es sei denn, das Mitglied ist der Arbeit unentschuldigt ferngeblieben. Die letzten dreiabgerechneten Kalendermonate stellen keine Drei-Monats-Frist dar und brauchen deshalb nichtzusammenhängend zu verlaufen. Wesentliche Änderungen des Inhalts des Arbeitsverhältnisses, wie z.B. der Wechsel von einem

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195Entgeltbescheinigungen

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Ausbildungs- in ein Gesellen- oder Angestelltenverhältnis, sind nur zu berücksichtigen, wenn sievor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 MuSchG liegen. In einem solchen Fall ist dasArbeitsentgelt aus dem Ausbildungsverhältnis unberücksichtigt zu lassen. Tritt die wesentlicheÄnderung im Beschäftigungsverhältnis erst kurz vor Beginn der Schutzfrist ein und liegen daherkeine drei abgerechneten Kalendermonate vor, so ist für den nicht beurteilbaren Zeitraum auf dasArbeitsentgelt einer gleichartig Beschäftigten abzustellen. Gleiches gilt, wenn einBeschäftigungsverhältnis erst während der Schutzfrist aufgenommen wurde. Wurde ein Arbeitsverhältnis erst kurz vor dem Beginn der Schutzfrist aufgenommen und liegendaher noch keine drei abgerechneten Kalendermonate vor, ist auf den Zeitraum vom Beginn desBeschäftigungsverhältnisses bis zum Ende des letzten vor Beginn der Schutzfrist abgerechnetenKalendermonats abzustellen.

Ende vorletzter abgerechneter Kalendermonat vorSchutzfrist (Monat 2)Es ist das Ende des letzen abgerechneten Kalendermonats vor Beginn der Schutzfrist anzugeben.Siehe hierzu auch die Ausführungen zum Feld "Beginn letzter abgerechneter Kalendermonat vorSchutzfrist (Monat 1)"

Bezahlte Arbeitsstunden Monat 2Die Angaben zu den Arbeitsstunden sind entbehrlich, wenn kein Arbeitsentgelt ausgefallen ist odermit der Arbeitnehmerin feste Monatsbezüge vereinbart sind.

Davon bezahlte Mehrarbeitsstunden Monat 2Es sind -soweit angefallen- die bezahlten Mehrarbeitsstunden anzugeben.Die Angaben sind entbehrlich, wenn kein Arbeitsentgelt ausgefallen ist oder mit der Arbeitnehmerinfeste Monatsbezüge vereinbart sind.

Unbezahlte Arbeitsstunden unentschuldigt Monat 2Hierbei handelt es sich um ein von der Arbeitnehmerin „verschuldetes Arbeitsversäumnis“, welchesdem Tatbestand des unentschuldigten Fernbleibens von der Arbeit entspricht. Hierbei handelt essich um eine Wertung des Arbeitgebers.Sofern es sich um eine Arbeitnehmerin ohne ein Monatsgehalt oder festes Monatsentgelt handelt,sind hier die unentschuldigten Arbeitsstunden anzugeben.

Unbezahlte Arbeitsstunden entschuldigt Monat 2Hierzu zählen z.B. Kurzarbeit, unverschuldeter Arbeitsausfall (vom Arbeitgeber zu vertreten) oderunverschuldetes Arbeitsversäumnis (wie z.B. unbezahlter Urlaub). Hierbei handelt es sich um eineWertung des Arbeitgebers. Sofern es sich um eine Arbeitnehmerin ohne ein Monatsgehalt oder festes Monatsentgelt handelt,sind hier die entschuldigten Arbeitsstunden anzugeben.

Unbezahlte Arbeitstage unentschuldigt Monat 2Sofern es sich um eine Arbeitnehmerin mit einem Monatsgehalt oder festem Monatsentgelthandelt, sind hier die unentschuldigten Arbeitstage anzugeben. Sofern an Arbeitstagen nochteilweise gearbeitet wurde, sind diese Tage nicht als Fehltage zu berücksichtigen.

Unbezahlte Arbeitstage entschuldigt Monat 2

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196 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Sofern es sich um eine Arbeitnehmerin mit einem Monatsgehalt oder festem Monatsentgelthandelt, sind hier die entschuldigten Arbeitstage anzugeben. Sofern an Arbeitstagen noch teilweisegearbeitet wurde, sind diese Tage nicht als Fehltage zu berücksichtigen.

Nettoarbeitsentgelt Monat 2Das Nettoarbeitsentgelt ist grundsätzlich entsprechend den Ausführungen zum Feld "Letzter Entgeltabrechnungszeitraums Netto" in der Erfassungsmaske" Allgemein / Entgelt" zu berechnen. Die Besonderheiten bei der Berechnung von Mutterschaftsgeld sind:

Im Rahmen der Gleitzonenregelung (§ 20 SGB IV) und einer Entgeltumwandlung zum Aufbau einerprivaten Altersversorgung ist von dem tatsächlich erzielten Nettoarbeitsentgelt auszugehen. Tritt eine wesentliche Änderung im Beschäftigungsverhältnis (z.B. Wechsel von einemAusbildungs- in ein Gesellen- oder Angestelltenverhältnis) erst kurz vor Beginn der Schutzfrist einund liegen daher keine drei abgerechneten Kalendermonate vor, so ist das vertraglich vereinbarteArbeitsentgelt der Berechnung des Mutterschaftsgeldes zugrunde zu legen. Liegt kein vereinbartesArbeitsentgelt vor, so ist für den nicht beurteilbaren Zeitraum auf das Arbeitsentgelt einer gleichartigBeschäftigten abzustellen. Gleiches gilt, wenn ein Beschäftigungsverhältnis erst während derSchutzfrist aufgenommen wurde. Wurde ein Arbeitsverhältnis erst kurz vor dem Beginn der Schutzfrist aufgenommen und liegendaher noch keine drei abgerechneten Kalendermonate vor, ist das erzielte Arbeitsentgelt für denZeitraum vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bis zum Ende des letzten vor Beginn derSchutzfrist abgerechneten Kalendermonats abzustellen. Rückwirkende Erhöhungen des Arbeitsentgelts, die den ganzen oder einen Teil desAusgangszeitraums betreffen, sind bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes entsprechend zuberücksichtigen. Der Rechtsanspruch muss allerdings vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2MuSchG bereits bestehen, so dass der Arbeits- oder Tarifvertrag, mit dem das Arbeitsentgelterhöht wird, vorher abgeschlossen sein muss. Das nachzuzahlende Arbeitsentgelt gilt insoweitnicht als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt.

Beginn vorvorletzter abgerechneter Kalendermonat vorSchutzfrist (Monat 3)Ein „abgerechneter“ Kalendermonat ist ein Zeitraum, für den der Betrieb üblicherweise dieEntgeltabrechnung abgeschlossen hat, ohne dass es auf den betriebsüblichen Zahltag, denZeitpunkt der Auszahlung oder der Bankgutschrift ankommt. Ferner ist es ohne Bedeutung, ob dasMitglied in jedem der drei Kalendermonate des Ausgangszeitraums Arbeitsentgelt beanspruchenkann; es genügt, wenn zumindest für einen Teil in jedem der drei Kalendermonate desAusgangszeitraums Arbeitsentgelt abgerechnet worden ist. Fehlzeiten infolge AU, unbezahltenUrlaubs usw. sind deshalb hinsichtlich des Ausgangszeitraums von drei Monaten unschädlich. Ausgangspunkt für die Festsetzung des Ausgangszeitraums von drei Kalendermonaten ist derBeginn der Schutzfrist; da dieser bei Abweichung zwischen mutmaßlichem Entbindungstag undtatsächlicher Entbindung unverändert bleibt, kann sich auch der Ausgangszeitraum von dreiKalendermonaten dadurch nicht verändern. Zu den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten gehören keine Monate, für die keinArbeitsentgelt abzurechnen war. Diese Monate sind nicht als abgerechnete Kalendermonate zubetrachten, es sei denn, das Mitglied ist der Arbeit unentschuldigt ferngeblieben. Die letzten drei

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197Entgeltbescheinigungen

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abgerechneten Kalendermonate stellen keine Drei-Monats-Frist dar und brauchen deshalb nichtzusammenhängend zu verlaufen. Wesentliche Änderungen des Inhalts des Arbeitsverhältnisses, wie z.B. der Wechsel von einemAusbildungs- in ein Gesellen- oder Angestelltenverhältnis, sind nur zu berücksichtigen, wenn sievor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 MuSchG liegen. In einem solchen Fall ist dasArbeitsentgelt aus dem Ausbildungsverhältnis unberücksichtigt zu lassen. Tritt die wesentlicheÄnderung im Beschäftigungsverhältnis erst kurz vor Beginn der Schutzfrist ein und liegen daherkeine drei abgerechneten Kalendermonate vor, so ist für den nicht beurteilbaren Zeitraum auf dasArbeitsentgelt einer gleichartig Beschäftigten abzustellen. Gleiches gilt, wenn einBeschäftigungsverhältnis erst während der Schutzfrist aufgenommen wurde. Wurde ein Arbeitsverhältnis erst kurz vor dem Beginn der Schutzfrist aufgenommen und liegendaher noch keine drei abgerechneten Kalendermonate vor, ist auf den Zeitraum vom Beginn desBeschäftigungsverhältnisses bis zum Ende des letzten vor Beginn der Schutzfrist abgerechnetenKalendermonats abzustellen.

Ende vorvorletzter abgerechneter Kalendermonat vorSchutzfrist (Monat 3)Es ist das Ende des letzen abgerechneten Kalendermonats vor Beginn der Schutzfrist anzugeben.Siehe hierzu auch die Ausführungen zum Feld "Beginn letzter abgerechneter Kalendermonat vorSchutzfrist (Monat 1)"

Bezahlte Arbeitsstunden Monat 3Die Angaben zu den Arbeitsstunden sind entbehrlich, wenn kein Arbeitsentgelt ausgefallen ist odermit der Arbeitnehmerin feste Monatsbezüge vereinbart sind.

Davon bezahlte Mehrarbeitsstunden Monat 3Es sind -soweit angefallen- die bezahlten Mehrarbeitsstunden anzugeben.Die Angaben sind entbehrlich, wenn kein Arbeitsentgelt ausgefallen ist oder mit der Arbeitnehmerinfeste Monatsbezüge vereinbart sind.

Unbezahlte Arbeitsstunden unentschuldigt Monat 3Hierbei handelt es sich um ein von der Arbeitnehmerin „verschuldetes Arbeitsversäumnis“, welchesdem Tatbestand des unentschuldigten Fernbleibens von der Arbeit entspricht. Hierbei handelt essich um eine Wertung des Arbeitgebers.Sofern es sich um eine Arbeitnehmerin ohne ein Monatsgehalt oder festes Monatsentgelt handelt,sind hier die unentschuldigten Arbeitsstunden anzugeben.

Unbezahlte Arbeitsstunden entschuldigt Monat 3Hierzu zählen z.B. Kurzarbeit, unverschuldeter Arbeitsausfall (vom Arbeitgeber zu vertreten) oderunverschuldetes Arbeitsversäumnis (wie z.B. unbezahlter Urlaub). Hierbei handelt es sich um eineWertung des Arbeitgebers. Sofern es sich um eine Arbeitnehmerin ohne ein Monatsgehalt oder festes Monatsentgelt handelt,sind hier die entschuldigten Arbeitsstunden anzugeben.

Unbezahlte Arbeitstage unentschuldigt Monat 3Sofern es sich um eine Arbeitnehmerin mit einem Monatsgehalt oder festem Monatsentgelthandelt, sind hier die unentschuldigten Arbeitstage anzugeben. Sofern an Arbeitstagen noch

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198 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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teilweise gearbeitet wurde, sind diese Tage nicht als Fehltage zu berücksichtigen.

Unbezahlte Arbeitstage unentschuldigt Monat 3Sofern es sich um eine Arbeitnehmerin mit einem Monatsgehalt oder festem Monatsentgelthandelt, sind hier die unentschuldigten Arbeitstage anzugeben. Sofern an Arbeitstagen nochteilweise gearbeitet wurde, sind diese Tage nicht als Fehltage zu berücksichtigen.

Unbezahlte Arbeitstage entschuldigt Monat 3Sofern es sich um eine Arbeitnehmerin mit einem Monatsgehalt oder festem Monatsentgelthandelt, sind hier die entschuldigten Arbeitstage anzugeben. Sofern an Arbeitstagen noch teilweisegearbeitet wurde, sind diese Tage nicht als Fehltage zu berücksichtigen.

Nettoarbeitsentgelt Monat 3Das Nettoarbeitsentgelt ist grundsätzlich entsprechend den Ausführungen zum Feld "Letzter Entgeltabrechnungszeitraums Netto" in der Erfassungsmaske" Allgemein / Entgelt" zu berechnen. Die Besonderheiten bei der Berechnung von Mutterschaftsgeld sind:

Im Rahmen der Gleitzonenregelung (§ 20 SGB IV) und einer Entgeltumwandlung zum Aufbau einerprivaten Altersversorgung ist von dem tatsächlich erzielten Nettoarbeitsentgelt auszugehen. Tritt eine wesentliche Änderung im Beschäftigungsverhältnis (z.B. Wechsel von einemAusbildungs- in ein Gesellen- oder Angestelltenverhältnis) erst kurz vor Beginn der Schutzfrist einund liegen daher keine drei abgerechneten Kalendermonate vor, so ist das vertraglich vereinbarteArbeitsentgelt der Berechnung des Mutterschaftsgeldes zugrunde zu legen. Liegt kein vereinbartesArbeitsentgelt vor, so ist für den nicht beurteilbaren Zeitraum auf das Arbeitsentgelt einer gleichartigBeschäftigten abzustellen. Gleiches gilt, wenn ein Beschäftigungsverhältnis erst während derSchutzfrist aufgenommen wurde. Wurde ein Arbeitsverhältnis erst kurz vor dem Beginn der Schutzfrist aufgenommen und liegendaher noch keine drei abgerechneten Kalendermonate vor, ist das erzielte Arbeitsentgelt für denZeitraum vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bis zum Ende des letzten vor Beginn derSchutzfrist abgerechneten Kalendermonats abzustellen. Rückwirkende Erhöhungen des Arbeitsentgelts, die den ganzen oder einen Teil desAusgangszeitraums betreffen, sind bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes entsprechend zuberücksichtigen. Der Rechtsanspruch muss allerdings vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2MuSchG bereits bestehen, so dass der Arbeits- oder Tarifvertrag, mit dem das Arbeitsentgelterhöht wird, vorher abgeschlossen sein muss. Das nachzuzahlende Arbeitsentgelt gilt insoweitnicht als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt.

Regelmäßig wöchentliche ArbeitszeitDas Feld ist zu füllen, wenn es sich um einen Stunden- oder Akkordlohn handelt und zusätzlichentschuldigte Fehlzeiten vorliegen. Dabei ist die Anzahl der regelmäßigen wöchentlichenArbeitsstunden maßgebend, die mit der Arbeitnehmerin ursprünglich vereinbart worden sind. Diesgilt auch dann, wenn die Arbeitnehmerin infolge der Schwangerschaft tatsächlich wenigergearbeitet hat.

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199Entgeltbescheinigungen

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12.5 Leistungen zur Teilhabe

Zusatzdaten für die Berechnung vonÜbergangsgeld bei Leistungen zur TeilhabeFür die Berechnung des Übergangsgeldes (Abgabegründe 11, 12, 22 und 31) sind zusätzlich dieAngaben in dieser Erfassungsmaske zwingend erforderlich.

Beschäftigt seitEs ist der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses anzugeben. Eine Beschäftigung ist dienichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis.

Beschäftigt bisHier ist das Datum anzugeben, bis zu dem der Arbeitnehmer beschäftigt war.

Beschäftigt alsHier erfolgen möglichst genaue Angaben zur Tätigkeit am Ende des Bemessungszeitraumes.Angabe kann durch die fünfstellige laufende Nummer (LFDNR) der Berufbezeichnung (Tabelle 1.1der Klassifizierung der Berufe 2010) erfolgen.

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200 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Es handelt sich um ein AusbildungsverhältnisBerufsausbildungsverhältnisse werden über die Personengruppenschlüssel nach der DEÜV 102bzw. 141 abgebildet. Maßgebend ist der Status am Ende des Bemessungszeitraumes.

Besteht aufgrund von Vorerkrankungen für weniger als6 Wochen EFZWenn wegen Vorerkrankung aufgrund derselben Krankheit der Anspruch auf Fortzahlung desArbeitsentgelts weniger als 6 Wochen beträgt, ist „J: Ja“ auszuwählen.

Es sind mehr als 2 Vorerkrankungszeiträume vorhandenSofern mehr als 2 Zeiträume vorhanden sind, ist dieses Feld zu aktivieren. Damit ist sichergestellt,dass der Sozialleistungsträger zur Klärung Kontakt mit dem Arbeitgeber aufnimmt.

Vorerkrankung Beginn 1Hier ist -sofern vorhanden- der Beginn der ersten anrechenbaren Vorerkrankungszeit zu erfassen.Es sind maximal 2 Zeiträume möglich. Sofern das Feld "Es sind mehr als 2Vorerkrankungszeiträume vorhanden" aktiviert ist, darf dieses Feld nicht gefüllt werden.

Vorerkrankung Ende 1Hier ist -sofern vorhanden- das Ende der ersten anrechenbaren Vorerkrankungszeit zu erfassen. Essind maximal 2 Zeiträume möglich. Sofern das Feld "Es sind mehr als 2 Vorerkrankungszeiträumevorhanden" aktiviert ist, darf dieses Feld nicht gefüllt werden.

Vorerkrankung Beginn 2Hier ist -sofern vorhanden- der Beginn der zweiten anrechenbaren Vorerkrankungszeit zu erfassen.Es sind maximal 2 Zeiträume möglich. Sofern das Feld "Es sind mehr als 2Vorerkrankungszeiträume vorhanden" aktiviert ist, darf dieses Feld nicht gefüllt werden.

Vorerkrankung Ende 2Hier ist -sofern vorhanden- das Ende der zweiten anrechenbaren Vorerkrankungszeit zu erfassen.Es sind maximal 2 Zeiträume möglich. Sofern das Feld "Es sind mehr als 2Vorerkrankungszeiträume vorhanden" aktiviert ist, darf dieses Feld nicht gefüllt werden.

Monatliches Arbeitsentgelt für eine Vollzeitbeschäftigungim Kalendermonat vor Beginn der Leistung (ohneaußertarifliche Zahlungen)Da wegen § 48 SGB IX regelmäßig Vergleichsberechnungen durchzuführen sind, sind Angabenzum tariflichen bzw. ortsüblichen Arbeitsentgelt erforderlich.Bei Monatsentgelt ist hier das monatliche Bruttoarbeitsentgelt ohne außertarifliche Zahlungen undvermögenswirksame Leistungen zu melden. Diese und die folgenden Angaben werden für einevergleichbare Vollzeitbeschäftigung benötigt, auch wenn zuletzt eine Teilzeitbeschäftigungausgeübt wurde.Bei Stundenlohn vgl. Feld "Stündliches Arbeitsentgelt für eine Vollzeitbeschäftigung...."

Stündliches Arbeitsentgelt für eine Vollzeitbeschäftigung

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201Entgeltbescheinigungen

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im Kalendermonat vor Beginn der Leistung (ohneaußertarifliche Zahlungen)Alternativ zum monatlichen Arbeitsentgelt ist bei Stundenlohn das stündliche Bruttoarbeitsentgeltzu melden.

Tarifvertraglich vereinbarte wöchentliche ArbeitszeitHier ist die tarifvertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit eines vergleichbarenVollzeitbeschäftigten zu melden. Maßgebend ist der Kalendermonat vor Beginn der Leistung

Derzeit gültiger Tarifvertrag vomHier ist das Datum des Abschlusses des derzeit gültigen Tarifvertrages zu melden.

Angabe maßgebende(r) Tarifgemeinschaft / TarifvertragAngabe der maßgebenden Tarifgemeinschaft oder des maßgebenden Tarifvertrages(Freitext).Maßgebend ist der Kalendermonat vor Beginn der Leistung.

Maßgebende(r) Tarifgemeinschaft / TarifvertragFolgende Schlüssel werden zur Auswahl angebogen:1 = Tarif West2 = Tarif Ost3 = nach dem ortsüblichen Arbeitsentgelt (nur wenn jegliche tarifvertragliche Regelung fehlt)4 = keine Angaben möglichSofern Angaben zu einer tarifvertraglichen Regelung nicht möglich sind und auch ein ortsüblichesArbeitsentgelt nicht ermittelt werden kann, ist Schlüssel 4 zu melden. Maßgebend ist derKalendermonat vor Beginn der Leistung.

Vergütungs- / LohngruppeHier ist die tarifvertraglich geregelte Vergütungs- bzw. Lohngruppe zu melden. Maßgebend ist derKalendermonat vor Beginn der Leistung.

Vermögenswirksame LeistungenDie tarifvertraglich geregelten monatlichen vermögenswirksamen Leistungen sind gesondert zumelden. Maßgebend ist der Kalendermonat vor Beginn der Leistung.

Tarifvertraglich geregelte jährliche EinmalzahlungDie tarifvertraglich geregelten jährlichen Einmalzahlungen sind gesondert zu melden. Maßgebendist der Kalendermonat vor Beginn der Leistung. Während der Leistungen zur Teilhabe werden monatlich folgende

Entgeltbestandteile weitergewährt

Vermögenswirksame LeistungenSofern vermögenswirksame Leistungen über das Ende der Entgeltzahlung (Datum im Feld"Während der Arbeitsunfähigkeit / Maßnahme wird das Arbeitsentgelt weiterbezahlt(Entgeltfortzahlung) bis" in der Erfassungsmaske Allgemein / Entgelt) hinaus weitergezahltwerden, sind diese zu melden.

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202 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Sachbezüge und Teilarbeitsentgelte (Brutto)Sofern Sachbezüge und Arbeitsentgelte über das Ende der Entgeltzahlung (Datum im Feld"Während der Arbeitsunfähigkeit / Maßnahme wird das Arbeitsentgelt weiterbezahlt(Entgeltfortzahlung) bis" in der Erfassungsmaske Allgemein / Entgelt) hinaus weitergezahltwerden, sind diese zu melden.Hier sind auch die Arbeitsentgelte anzugeben, die das Vergleich-Nettoarbeitsentgelt nicht ummindestens 50 EUR überschreiten.

Sachbezüge und Teilarbeitsentgelte (Netto)Siehe Ausführungen zu "Sachbezüge und Teilarbeitsentgelte (Brutto)".

Verzicht auf Beitragsfreiheit bei geringfügigerBeschäftigungHier wird die Frage beantwortet, ob der Arbeitnehmer bei geringfügig entlohnter Beschäftigung aufdie Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet hat. Maßgebend ist derKalendermonat vor Beginn der Leistung.

Arbeitsentgelt in der GleitzoneAnzugeben ist, ob der Arbeitgeber bei der Zahlung des Arbeitsentgelts die Besonderheiten derGleitzone (§ 20 SGB IV ) berücksichtigt hat. Maßgebend ist der Bemessungszeitraum.

Verzicht auf Beitragsminderung RV bei GleitzoneZu melden ist, ob der Arbeitnehmer bei einem Entgelt in der Gleitzone auf die Beitragsminderung inder Rentenversicherung verzichtet hat. Maßgebend ist der Kalendermonat vor Beginn der Leistung.

Rechtskreis (Betriebsstätte)Hier ist das Kennzeichen der Betriebsstätte (Rechtskreis) anzugeben:(W = altes Bundesland inkl. des ehem. Westteils von Berlin, O = neues Bundesland inklusive desehem. Ostteils von Berlin). Maßgebend ist der Rechtskreis, in welchem die Beschäftigung imBemessungszeitraum überwiegend bestanden hat.

Arbeitsentgelt entspricht mindestens den tariflichenBestimmungenAnzugeben ist, ob das gemeldete Bruttoarbeitsentgelt den tariflichen Bestimmungen entspricht.Maßgebend ist der Bemessungszeitraum.

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203Entgeltbescheinigungen

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12.6 Zusatzdaten / Seeleute

Zusatzdaten für die Berechnung derEntgeltersatzleistung für Seeleute Für Seeleute ist für die Berechnung der Entgeltersatzleistungen diese Erfassungsmaske zusätzlichauszufüllen.

Arbeitsunfähig an Bord / im Ausland abHier ist der Zeitpunkt anzugeben, ab dem bereits im Ausland bzw. an Bord AU bestand.

Arbeitsunfähig im Inland eingetroffen amMeldung des Tages, an dem der Arbeitsunfähige im Inland eingetroffen ist.

Urlaubsanspruch bei Ende desBechäftigungsverhältnisses (Anzahl der Tage)Es sind die Tage des Urlaubsanspruchs anzugeben, der beim Ende desBeschäftigungsverhältnisses bestanden hat.

Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses vonJedes Heuerverhältnis verlängert sich grundsätzlich um den erworbenen Urlaub, vergleiche § 25Absatz 3 des Manteltarifvertrages für die deutsche Seeschifffahrt (MTV). Sofern der MTV – Seekeine Anwendung findet, darf grundsätzlich der Mindesturlaub nach § 54 Abs. 1 Seemannsgesetz(SeemG) von 2,5 Tagen je Kalendermonat nicht abgegolten werden. Nur wenn der Mindesturlaubwegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann, weil z.B. einneues Beschäftigungsverhältnis besteht, ist eine Abgeltung nach § 60 SeemG zulässig. Die Zeitdes nicht abgegoltenen Urlaubs ist hier zu melden.

Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses bisJedes Heuerverhältnis verlängert sich grundsätzlich um den erworbenen Urlaub, vergleiche § 25Absatz 3 des Manteltarifvertrages für die deutsche Seeschifffahrt (MTV). Sofern der MTV – See

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204 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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keine Anwendung findet, darf grundsätzlich der Mindesturlaub nach § 54 Abs. 1 Seemannsgesetz(SeemG) von 2,5 Tagen je Kalendermonat nicht abgegolten werden. Nur wenn der Mindesturlaubwegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann, weil z.B. einneues Beschäftigungsverhältnis besteht, ist eine Abgeltung nach § 60 SeemG zulässig. Die Zeitdes nicht abgegoltenen Urlaubs ist hier zu melden.

Kennzahl der Durchschnittsheuer nach derBeitragsübersicht der BG- VerkehrHier ist die entsprechende Kennzahl anzugeben.

Durchschnittsheuer nach der Beitragsübersicht der BG-VerkehrAnzugeben ist die im letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der AU/med.Leist. bzw. LT für die Beitragsberechnung maßgebliche Durchschnittsheuer nach derBeitragsübersicht der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft. Dies gilt auch fürdie Durchschnittsheuer nach Abschnitt „G“ der Beitragsübersicht. Sofern laufendes Arbeitsentgeltbeitragsfrei umgewandelt wurde, ist die unter Berücksichtigung der Entgeltumwandlung ermittelteDurchschnittsheuer anzugeben. Wie die Durchschnittsheuer zu ermitteln ist, ergibt sich aus derBeitragsübersicht der BG Verkehr. Werden die Beiträge im Ausnahmefall (z.B. für die an Bordeines im „Internationalen Seeschifffahrtsregister – ISR“ eingetragenen Seeschiffesbeschäftigtenausländischen Arbeitnehmer, die nicht nach EG-Recht oderSozialversicherungsabkommen gleichgestellt sind oder für Seeleute, für die die BG Verkehr eineSonderregelung getroffen hat), nach dem tatsächlichen Bruttoentgelt berechnet, darf hier keinBetrag angegeben werden. Das Bruttoentgelt ist hierbei im Feld "Brutto letzterEntgeltabrechnungszeitraum..." im Block Entgelt anzugeben.

Tatsächliches NettoentgeltDas tatsächliche Nettoentgelt kann im Einzelfall höher sein als die Durchschnittsheuer. Bei einerEntgeltumwandlung ist das um die beitragsfreie Entgeltumwandlung verringerte Nettoentgeltanzugeben. Werden die Beiträge im Ausnahmefall nach dem tatsächlichen Bruttoentgeltberechnet, darf hier kein Betrag angegeben werden. Das Nettoentgelt ist hierbei im Feld "Nettoletzter Entgeltabrechnungszeitraum..." im Block Entgelt anzugeben.

13 UV-LohnnachweisZum 01.01.2017 wurde im Bereich der Unfallversicherung der digitale Lohnnachweis eingeführt.Hierbei handelt es sich um ein 2-stufiges Verfahren.

1. Abruf der StammdatenMit dem neu in sv.net hinterlegten Formular "Abfrage Stammdaten UV" kann unter Angabe derZugangsdaten (u.a. Mitgliedsnummer, Betriebsnummer des UV-Trägers, PIN) dieVeranlagungsdaten für das betreffende Unternehmen abgerufen werden.

2. UV-LohnnachweisDabei können die von der UV zurückgemeldeten Stammdaten können in den Lohnnachweiseingestellt werden.

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205UV-Lohnnachweis

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Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.dguv.de/de/versicherung/uv-meldeverfahren

Hinweis: In der Version 17.1 ist das Verfahren UV-Lohnnachweis in sv.net comfort noch nichtenthalten. Dies wird im Rahmen der Umstellung auf den Web-Service der DGUV zu einem späterenZeitpunkt in 2017 integriert.

13.1 Abfrage der StammdatenMit diesem Formular haben Sie die Möglichkeit, für die betroffene Mitgliedsnummer die veranlagtenUV-Stammdaten (Gefahrtarifstellen) abzufragen.

Diese werden durch die UV über sv.net zurückgemeldet, siehe Posteingang

Allgemein

StornierungKennzeichen für die Stornierung einer fehlerhaften oder zu Unrecht abgesetzten Stammdatenabfrage.Bei einer Stornierung sind die weiteren Felder wie in der Ursprungsanfrage zu füllen.

Vorgangs-IDBei der Abfrage der Stammdaten wird die Vorgangs-ID automatisch von sv.net erzeugt. Sie setztsich zusammen aus: Betriebsnummer lohnverantwortender Beschäftigungsbetrieb, Betriebsnummerdes Unfallversicherungsträgers, Meldejahr und dem aktuellen Datum.Die Vorgangs-ID ist das technische Kennzeichen, um die Stammdatenabfrage mit dem digitalenLohnnachweis für ein Meldejahr zusammenzuführen.Bei Stornierungen ist hier die Vorgangs-ID der zu stornierenden Abfrage zu erfassen. Die Vorgangs-ID entnehmen Sie der Meldebestätigung für die Abfrage der Stammdaten.

Laufende NummerDie laufende Nummer dient der weiteren Identifikation der meldenden/abrechnenden Stelle.

Bei der allerersten Stammdatenabfrage einer meldenden Stelle ist kein Eintrag vorzunehmen. DerStammdatendienst beantwortet die Abfrage grundsätzlich mit dem Wert „001“ als laufende Nummerund den aktuellen Stammdaten.

Werden Stammdaten mit der gleichen Kombination aus Betriebsnummer des lohnverantwortendenBeschäftigungsbetriebes (BBNRLB) und Betriebsnummer der lohnabrechnenden Stelle (BBNRAS) zueiner Mitgliedsnummer eines UV-Trägers mehrfach abgefragt, wird die laufende Nummer jeweils umeins hochgezählt.

Sie wird von der DGUV vergeben und ist nach der Erstvergabe bei jeder Kommunikation mit demStammdatendienst (z.B. Stornierungen, Stammdatenabrufe derselben Stelle für weitere Meldejahre)stets mit anzugeben.

Die laufende Nummer finden sie in der Meldebestätigung für die Abfrage der Stammdaten.

MeldejahrHier ist das Jahr zu erfassen, für welches der Lohnnachweis abgegeben bzw. storniert werden soll.

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206 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Firma

Betriebsnummer lohnverantwortenderBeschäftigungsbetrieb - BBNRLBDie BBNRLB ist die Betriebsnummer des Unternehmens, das die Lohnabrechnung insgesamtverantwortet. In der Regel handelt es sich dabei um den Beschäftigungsbetrieb, bei dem dieVerantwortlichkeit für den Aufgabenbereich der Lohnabrechnung angesiedelt ist. DieseBetriebsnummer muss zwingend zum Unternehmen gehören. Ein externer Dienstleister (z.B.Steuerberater/-in) kann nicht die lohnverantwortende Stelle sein.

Betriebsnummer der lohnabrechnenden Stelle - BBNRASDie BBNRAS ist die Betriebsnummer der Stelle, bei der die Lohnunterlagen physisch vorhanden sindund eingesehen werden können. Diese Stelle kann identisch mit der BBNRLB sein, wenn dasUnternehmen selbst die Lohnabrechnung durchführt. Liegen die Lohnunterlagen bei einem/einerSteuerberater/-in oder bei einem externen Dienstleister, ist dessen Betriebsnummer anzugeben. Indiesen Fällen weichen die BBNRLB und BBNRAS voneinander ab.

Name der Firma (Name 1)Bitte tragen Sie hier den Namen des Beschäftigungsbetriebes ein.

Name der Firma (Name 2)Bitte tragen Sie hier ggf. den zweiten Namensteil des Beschäftigungsbetriebes ein.

Name der Firma (Name 3)Bitte tragen Sie hier ggf. den dritten Namensteil des Beschäftigungsbetriebes ein.

StraßeBitte tragen Sie hier die Straße oder das Postfach des Beschäftigungsbetriebes ein.

HausnummerBitte tragen Sie hier die Hausnummer des Beschäftigungsbetriebes ein.

PostleitzahlBitte tragen Sie hier die Postleitzahl des Beschäftigungsbetriebes ein.

OrtBitte tragen Sie hier den Standort des Beschäftigungsbetriebes ein.

Ansprechpartner

Anrede AnsprechpartnerWählen Sie die entsprechende Anrede aus der Liste aus.

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207UV-Lohnnachweis

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Name AnsprechpartnerTragen Sie hier den Namen des Ansprechpartners in der Firma ein.

Telefon AnsprechpartnerTragen Sie hier die Telefonnummer des Ansprechpartners in der Firma ein.

Fax AnsprechpartnerTragen Sie hier die Faxnummer des Ansprechpartners in der Firma ein.

E-Mail-Adresse AnsprechpartnerTragen Sie hier die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners in der Firma ein.

Angaben zur Unfallversicherung (UV)

Betriebsnummer des UV-Trägers -- BBNRUVWählen Sie Ihren UV-Träger aus der Liste aus. In Verbindung mit der Mitgliedsnummer und der PINdient die BBNRUV als Authentifizierungsmerkmal für den Zugang zum UV-Meldeverfahren. Über siewird gesteuert, dass Ihr Unfallversicherungsträger die Meldungen zu Ihrem Unternehmen zurVerarbeitung empfängt.Ist Ihr Unfallversicherungsträger in der Liste nicht genannt, ist keine Lohnnachweismeldung digital fürIhr Unternehmen erforderlich.

Mitgliedsnummer beim UV-TrägerJedes Unternehmen erhält eine Mitgliedsnummer von seinem zuständigen Unfallversicherungsträger.Bei einigen Unfallversicherungsträgern wird sie auch als Kunden- oder Fallnummer bezeichnet. Sieist das eindeutige Ordnungsmerkmal und insbesondere auf dem Aufnahme- oderZuständigkeitsbescheid Ihres Unfallversicherungsträgers zu finden.

Persönliches Identifikationskennzeichen (PIN)Neben der Mitgliedsnummer erhalten Sie von Ihrem Unfallversicherungsträger eine fünfstellige PIN.Die Übermittlung der Zugangsdaten (BBNRUV, Mitgliedsnummer und PIN) erfolgt schriftlich. Die PINdient der Authentifizierung für das digitale Lohnnachweisverfahren. Bei Verlust oder Missbrauch derPIN ist eine neue PIN beim Unfallversicherungsträger anzufordern. Sobald eine neue PIN vergebenwurde, verliert die alte PIN ihre Gültigkeit – auch für vergangene Zeiträume.

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208 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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13.2 UV-LohnnachweisMit diesem Formular haben Sie die Möglichkeit, den digitalen Lohnnachweis für die betreffendeMitgliedsnummer zu übermitteln.

Nachdem der Abruf der Stammdaten mit dem Formular "Abfrage der Stammdaten UV" erfolgt ist,werden diese durch die Unfallversicherung (UV) zurückgemeldet, siehe Posteingang

Über die Funktion "UV-Stammdaten" wird eine Auswahl der zurückgemeldeten Veranlagungsdatenangezeigt, für die noch kein UV-Lohnnachweis durchgeführt wurde. Wählen Sie die entsprechendeRückmeldung aus und bestätigen mit "OK".Anschließend werden die Daten in das Formular eingestellt.Ergänzen Sie nun die erforderlichen Angaben.

Allgemein

StornierungKennzeichen für die Stornierung eines fehlerhaft gemeldeten Lohnnachweises. Bei einer Stornierungsind die Felder bis zur Wiederholgruppe der Gefahrtarifstellen wie in der Ursprungsmeldung zu füllen.

Vorgangs-IDHier ist die Vorgangs-ID des zu erstellenden bzw. zu stornierenden Lohnnachweises zu erfassen.Die Vorgangs-ID entnehmen Sie der Meldebestätigung für die Abfrage der Stammdaten. In der Regelwird diese Vorgangs-ID automatisch aus der Meldebestätigung für die Abfrage der Stammdaten indas Formular eingestellt.

Sie ist das vom System vergebene technische Kennzeichen, um die Stammdatenabfrage mit demdigitalen Lohnnachweis für ein Meldejahr zusammenzuführen und setzt sich zusammen aus:Betriebsnummer lohnverantwortender Beschäftigungsbetrieb, Betriebsnummer desUnfallversicherungsträgers, Meldejahr und dem aktuellen Datum.

Laufende NummerDie laufende Nummer dient der weiteren Identifikation der meldenden/abrechnenden Stelle. Sie wirdvon der DGUV vergeben und ist nach der Erstvergabe für den Lohnnachweis sowie ggf. fürStornierungen und Neumeldungen und für alle Folgemeldungen stets mit anzugeben. Sie finden siein der Meldebestätigung für die Abfrage der Stammdaten.

MeldejahrHier ist das Jahr zu erfassen, für welches der Lohnnachweis abgegeben werden soll.

Firma

Betriebsnummer lohnverantwortenderBeschäftigungsbetrieb - BBNRLBDie BBNRLB ist die Betriebsnummer des Unternehmens, das die Lohnabrechnung insgesamtverantwortet. In der Regel handelt es sich dabei um den Beschäftigungsbetrieb, bei dem die

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209UV-Lohnnachweis

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Verantwortlichkeit für den Aufgabenbereich der Lohnabrechnung angesiedelt ist. DieseBetriebsnummer muss zwingend zum Unternehmen gehören. Ein externer Dienstleister (z.B.Steuerberater/-in) kann nicht die lohnverantwortende Stelle sein.

Betriebsnummer der lohnabrechnenden Stelle - BBNRASDie BBNRAS ist die Betriebsnummer der Stelle, bei der die Lohnunterlagen physisch vorhanden sindund eingesehen werden können. Diese Stelle kann identisch mit der BBNRLB sein, wenn dasUnternehmen selbst die Lohnabrechnung durchführt. Liegen die Lohnunterlagen bei einem/einerSteuerberater/-in oder bei einem externen Dienstleister, ist dessen Betriebsnummer anzugeben. Indiesen Fällen weichen die BBNRLB und BBNRAS voneinander ab.

Name der Firma (Name 1)Bitte tragen Sie hier den Namen des Beschäftigungsbetriebes ein.

Name der Firma (Name 2)Bitte tragen Sie hier ggf. den zweiten Namensteil des Beschäftigungsbetriebes ein.

Name der Firma (Name 3)Bitte tragen Sie hier ggf. den dritten Namensteil des Beschäftigungsbetriebes ein.

StraßeBitte tragen Sie hier die Straße oder das Postfach des Beschäftigungsbetriebes ein.

HausnummerBitte tragen Sie hier die Hausnummer des Beschäftigungsbetriebes ein.

PostleitzahlBitte tragen Sie hier die Postleitzahl des Beschäftigungsbetriebes ein.

OrtBitte tragen Sie hier den Standort des Beschäftigungsbetriebes ein.

Ansprechpartner

Anrede AnsprechpartnerWählen Sie die entsprechende Anrede aus der Liste aus.

Name AnsprechpartnerTragen Sie hier den Namen des Ansprechpartners in der Firma ein.

Telefon AnsprechpartnerTragen Sie hier die Telefonnummer des Ansprechpartners in der Firma ein.

Fax AnsprechpartnerTragen Sie hier die Faxnummer des Ansprechpartners in der Firma ein.

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210 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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E-Mail-Adresse AnsprechpartnerTragen Sie hier die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners in der Firma ein.

Angaben zur Unfallversicherung (UV)

Betriebsnummer des UV-Trägers -- BBNRUVWählen Sie Ihren UV-Träger aus der Liste aus. In Verbindung mit der Mitgliedsnummer und der PINdient die BBNRUV als Authentifizierungsmerkmal für den Zugang zum UV-Meldeverfahren. Über siewird gesteuert, dass Ihr Unfallversicherungsträger die Meldungen zu Ihrem Unternehmen zurVerarbeitung empfängt.Ist Ihr Unfallversicherungsträger in der Liste nicht genannt, ist keine Lohnnachweismeldung digital fürIhr Unternehmen erforderlich.

Mitgliedsnummer beim UV-TrägerJedes Unternehmen erhält eine Mitgliedsnummer von seinem zuständigen Unfallversicherungsträger.Bei einigen Unfallversicherungsträgern wird sie auch als Kunden- oder Fallnummer bezeichnet. Sieist das eindeutige Ordnungsmerkmal und insbesondere auf dem Aufnahme- oderZuständigkeitsbescheid Ihres Unfallversicherungsträgers zu finden.

Persönliches Identifikationskennzeichen (PIN)Neben der Mitgliedsnummer erhalten Sie von Ihrem Unfallversicherungsträger eine fünfstellige PIN.Die Übermittlung der Zugangsdaten (BBNRUV, Mitgliedsnummer und PIN) erfolgt schriftlich. Die PINdient der Authentifizierung für das digitale Lohnnachweisverfahren. Bei Verlust oder Missbrauch derPIN ist eine neue PIN beim Unfallversicherungsträger anzufordern. Sobald eine neue PIN vergebenwurde, verliert die alte PIN ihre Gültigkeit – auch für vergangene Zeiträume.

Lohnnachweis

Meldegrund

Bei der Übermittlung des digitalen Lohnnachweises werden Meldegründe angegeben. Sie geben demUnfallversicherungsträger Aufschluss darüber, aus welchem Anlass eine Meldung abgegeben wird.

Anlass Meldegrund Beschreibung

Jährliche Übermittlung(Umlagelohnnachweis)

UV01 Die Übermittlung des Lohnnachweises fürdas abgelaufene Kalenderjahr erfolgtjährlich bis spätestens zum 16. Februar.

Einstellung desUnternehmens

UV05 Wird das Unternehmen vollständigeingestellt, erfolgt eine unterjährige Abgabedes Lohnnachweises mit dem MeldegrundUV05. Hinweis: Die Abgabe muss 6 Wochen nach Erhalt

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211UV-Lohnnachweis

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Anlass Meldegrund Beschreibung

des Bescheides über das Ende derZuständigkeit vom Unfallversicherungsträgererfolgen.Die Abgabe eines unterjährigenLohnnachweises ersetzt nicht dieschriftliche Mitteilung über dieBetriebseinstellung an denUnfallversicherungsträger.

Änderung der ZuständigkeitdesUnfallversicherungsträgers(Überweisung)

UV05 Ändert ein Unternehmen seinenUnternehmensgegenstand und ist für denneuen Gewerbezweig der bisherigeUnfallversicherungsträger nicht mehrzuständig, wird ein Überweisungsverfahrendurchgeführt. Das bedeutet, dasUnternehmen ist vom bisherigen an denzukünftig zuständigenUnfallversicherungsträger zu überweisen.Der Meldegrund bei Überweisung ist UV05. Hinweis: Fällt der Überweisungstermin auf denJahreswechsel, gilt für den Lohnnachweisdie reguläre Abgabefrist 16. Februar desFolgejahres. Ansonsten legt der bisherigeUnfallversicherungsträger die Frist fest.

Unternehmerwechsel –Wechsel der Rechtsform –Wechsel derMitgliedsnummer

UV05 Wird aufgrund eines Unternehmerwechselseine neue Mitgliedsnummer vergeben,endet die Mitgliedsnummer des bisherigenUnternehmens. Der Lohnnachweis für dasbisherige Unternehmen ist daherentsprechend der Betriebseinstellung mitMeldegrund UV05 abzugeben.Hinweis: Auch bei einem Wechsel der Rechtsform –z.B. Umwandlung einesEinzelunternehmens in eine GmbH – wirdim Regelfall eine neue Mitgliedsnummervergeben, so dass ein Lohnnachweis mitdem Meldegrund UV05 abzugeben ist.

Wegfall einer meldenden/abrechnenden Stelle

UV06 Fällt eine meldende/abrechnende Stelleeines Unternehmens weg, hat diese denLohnnachweis innerhalb von sechs Wochennach dem Wegfall mit dem MeldegrundUV06 abzugeben.Hinweis: Unabhängig davon, wann der Lohnnachweismit dem Meldegrund UV06 beimUnfallversicherungsträger eingeht, fließt erzum regulären Umlagezeitpunkt in dieBeitragsberechnung ein. Das heißt, es

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212 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Anlass Meldegrund Beschreibung

erfolgt keine vorgezogene Abrechnung desBeitrags.

Beendigung allerBeschäftigungsverhältnisse

UV06 Wird ein Unternehmen nicht vollständigeingestellt, sondern lediglich ohneBeschäftigte fortgeführt (entspricht demWegfall aller meldenden/abrechnendenStellen), wird der Lohnnachweis sechsWochen nach Beendigung allerBeschäftigungsverhältnisse mit demMeldegrund UV06 übermittelt. Dies gilt nur,soweit absehbar ist, dass im selben Jahrkeine Beschäftigten mehr eingestelltwerden.

Insolvenz UV08 Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrensoder Abweisung des Antrags auf Eröffnung,ist der Lohnnachweis mit dem MeldegrundUV08 spätestens sechs Wochen nach demTag zu übermitteln, der auf den Erlass desBeschlusses durch das Insolvenzgerichtfolgt. Hinweis: Wird das Unternehmen nach derInsolvenzeröffnung fortgeführt (z.B. durchden Unternehmer oder durch denInsolvenzverwalter), erhält das Unternehmenab diesem Zeitpunkt eine neueMitgliedsnummer.

UV-GrundWird der Beitrag zur Unfallversicherung nach dem Arbeitsentgelt der Beschäftigten berechnet, istkeine Eingabe erforderlich.Hinweis für Unternehmen der UV-Träger der öffentlichen Hand (Unfallkassen):Werden zur Beitragsberechnung andere Beitragsmaßstäbe (Zahl der Arbeitsstunden oder Anzahl derBeschäftigten) zu Grunde gelegt, ist im Feld UV-Grund der Wert „A09“ zu erfassen.

Anzahl der Versicherten in diesem LohnnachweisAnzugeben ist die Gesamtzahl der Versicherten, für die der (Teil-) Lohnnachweis gemeldet wird. Zuzählen sind alle Beschäftigten, die an mindestens einem Tag des Meldejahres tätig waren undunfallversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt erhalten haben. Unberücksichtigt bleiben Personen, dieim gesamten Meldejahr kein unfallversicherungspflichtiges Entgelt erzielt haben (z.B. Elternzeit,Beurlaubung aus sonstigen Gründen, Freistellung).

Veranlagte Gefahrtarifstellen

Betriebsnummer GefahrtarifstelleIn der Regel ist sie identisch mit der Betriebsnummer Ihres zuständigen UV-Trägers und wirdautomatisch übernommen. Wendet Ihr UV-Träger (z.B. BG der Bauwirtschaft, BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe) für dieVeranlagung besonderer Betriebsteile (fremdartige Nebenunternehmen) den Gefahrtarif eines anderen

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213UV-Lohnnachweis

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UV-Trägers an ist eine abweichende Betriebsnummer zu erfassen.

GefahrtarifstelleGültige Gefahrtarifstelle zu der das Unternehmen veranlagt ist. Zum Vergleich: Die veranlagten Gefahrtarifstellen sind auf dem Aufnahme- bzw. dem aktuell gültigenVeranlagungsbescheid Ihres Unfallversicherungsträgers zu finden.Die Gefahrtarifstellen sind mit den Umlage-/Beitragsgruppen der Unfallversicherungsträger deröffentlichen Hand vergleichbar.

Auf die Gefahrtarifstelle entfallende:

Summe der beitragspflichtigen ArbeitsentgelteDas unfallversicherungspflichtige Entgelt der Beschäftigten ist je Gefahrtarifstelle zu melden.

Informationen zum unfallversicherungspflichtigen Entgelt finden Sie unter

www.dguv.de/medien/inhalt/versicherung/dokum/arbeitsentgeltkatalog.pdf

Für die Zuordnung der Lohnsummen sind die Regeln des zuständigen UV-Trägers anzuwenden.

Hinweis für Unternehmen der UV-Träger der öffentlichen Hand (Unfallkassen):

Werden zur Beitragsberechnung andere Beitragsmaßstäbe (Zahl der Arbeitsstunden oder Anzahl derBeschäftigten) zu Grunde gelegt, ist im Feld UV-Grund der Wert „A09“ erfasst. Entgelte zur UV sindin diesen Fällen mit Null (Grundstellung) zu melden.

Summe der geleisteten ArbeitsstundenEs ist anzugeben, wie viele Arbeitsstunden die Beschäftigten in dem Meldejahr geleistet haben. Wirdein Beschäftigter unterjährig in mehreren Unternehmensteilen tätig, sind die entsprechendenArbeitsstunden für jeden dieser Unternehmensteile zu melden. Grundsätzlich sind die tatsächlichgeleisteten Arbeitsstunden nachzuweisen. Sind diese nicht bekannt, erfolgt der Nachweis anhandder Sollarbeitszeit. Ist keine Sollarbeitszeit einzelarbeitsvertraglich oder tariflich vereinbart, ist derVollarbeiterrichtwert oder eine gewissenhafte Schätzung der Arbeitsstunden pro Beschäftigtenmaßgeblich, hierbei ist Teilzeitbeschäftigung entsprechend der Anteile zu berücksichtigen.

Hinweis für Unternehmen der UV-Träger der öffentlichen Hand (Unfallkassen):

Werden Beiträge nach Arbeitsstunden berechnet, sind grundsätzlich die Sollarbeitsstunden proBeschäftigten oder anteilig die Sollarbeitsstunden für Teilzeitbeschäftigte zu melden.

Anzahl der VersichertenEs ist anzugeben, wie viele Beschäftigte im Meldejahr in dem Unternehmen(-steil) tätig waren.Hierzu zählen auch Aushilfen oder Auszubildende.Wird ein Beschäftigter unterjährig in mehreren Unternehmensteilen tätig, ist er bei jedem dieserUnternehmensteile zu zählen. Anteilige Meldungen (wie 0,3 und 0,7) sind nicht zulässig.

WeitereÜber die Schaltfläche "Weitere" öffnet sich jeweils ein neuer Block, in dem ggfs. Angaben über eineweitere Gefahrtarifstelle erfasst werden können.Diese Funktion steht nur zur Verfügung, wenn der Anwender den Lohnnachweis manuell erfasst.Bei einer automatischen Übernahme aus der Meldebestätigung für die Abfrage der Stammdaten indas Formular steht diese Funktion nicht zur Verfügung.

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214 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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LöschenÜber die Schaltfläche "Löschen" besteht die Möglichkeit, den entsprechenden Block der veranlagtenGefahrtarifstelle zu löschen.Diese Funktion steht nur zur Verfügung, wenn der Anwender den Lohnnachweis manuell erfasst.Bei einer automatischen Übernahme aus der Meldebestätigung für die Abfrage der Stammdaten indas Formular steht diese Funktion nicht zur Verfügung.

14 Zahlstellen-Meldung

Mit dem vorgegebenen Formular können sie schnell und einfach eine Meldung fürVersorgungsbezieher erstellen und elektronisch an die zuständige Krankenkasse übermitteln. Siehe auch: Meldevorgänge der Zahlstelle Bevor Sie mit sv.net für eine Zahlstelle (Zahlstellenbetriebsnummer) erstmalig eine Meldungverschicken können, ist eine Zusatzregistrierung erforderlich. Hintergrund: Sobald die Zahlstelle denelektronischen Meldedialog mit der Krankenkasse eröffnet hat, meldet die Krankenkasse z.B. Tod,Kassenwechsel des Versorgungsbeziehers usw. elektronisch an die Zahlstelle. Damit dieseMeldungen von sv.net an den berechtigten Mitarbeiter bei dieser Zahlstelle weitergeleitet werdenkönnen, ist diese Zusatzregistrierung erforderlich. Das Verfahren entspricht dem der Registrierungmit sv.net. Siehe hierzu die Ausführungen im Handbuch zur Registrierung.Bezüglich der Vorgehensweise zum Empfang der Rückmeldungen siehe auch: Vorgehensweise beiFehlermeldungen Wichtiger Hinweis:Sofern Sie Ihre Zahlstellenmeldungen über ein Entgeltabrechnungsprogramm übermitteln und nur inEinzelfällen mit sv.net arbeiten, ist es wichtig, dass Sie nach der Zahlstellen-Meldung mit sv.netsofort eine Pseudomeldung mit Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm an die zuständigeKrankenkasse schicken. Nur dann ist gewährleistet, dass die Rückmeldungen der Kasse an IhrEntgeltabrechnungsprogramm erfolgen. Ansonsten laufen die Rückmeldungen über sv.net. Zu den Meldungen der Krankenkassen siehe auch: Meldevorgänge der Krankenkassen

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215Zahlstellen-Meldung

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Personalauswahl

Alle Daten, gleichgültig an welcher Stelle des Programms sie erfasst wurden, werden in einerzentralen Datenbank abgespeichert und können jederzeit und überall wieder aufgerufen werden.Unter Personalauswahl finden Sie die Daten der angelegten Versorgungsbezieher. Wählen Sieden Versorgungsbezieher aus; die gespeicherten Daten werden in den Meldebeleg übernommen.

Allgemein

StornierungDie Stornierung einer bereits abgegebenen Meldung, die nicht von der Datenannahmestellezurückgewiesen wurde, ist erforderlich für irrtümlich oder mit fehlerhaftem Inhalt abgegebene Meldungen -auch für vor der Teilnahme am Zahlstellenmeldeverfahren abgegebene.Eine Stornierung ist mit den ursprünglich übermittelten Daten abzugeben. Das Feld ist zu aktivieren.Sofern die Meldung bereits über sv.net abgegeben wurde können Sie diese unter "Gesendete Objekte"auswählen und über die Funktion "Stornierung" stornieren.

AbgabegrundDer in der Vorauswahl ausgewählte Abgabegrund wird eingestellt und kann nicht geändert werden.

Folgende Gründe sind möglich:1 Bewilligung/Beginn des Versorgungsbezugs

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216 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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2 Änderung des laufenden Versorgungsbezugs3 Ende des laufenden Versorgungsbezugs4 BestandsmeldungPseudomeldung (Änderung der Kommunikationsdaten)

Die Pseudomeldung ist für folgende Sachverhalte spezifiziert:

· Start des elektronischen Zahlstellenmeldeverfahrens (Dialog zwischenZahlstelle und Krankenkasse)

Fallen zum Startmonat (z.B. Januar 2010) für die betroffene Krankenkasse keine Meldungen an,wird empfohlen, den Start des Meldedialogs Zahlstelle/Krankenkasse eine sog. Pseudomeldung andie jeweilige Krankenkasse zu übermitteln.Die Kasse speichert die in der Pseudomeldung hinterlegten Kommunikationsdaten. KünftigeMeldungen dieser Krankenkasse an die Zahlstelle erfolgen dann über diesen Kommunikationsweg.· Wechsel der Meldestelle (Abrechnungsstelle, Steuerberater,

Entgeltabrechnungssoftware usw.)Sofern sich durch den Wechsel der Meldestelle die Kommunikationsdaten (z.B. E-Mail-Adresse)der Zahlstelle bei den Krankenkassen ändern, ist unverzüglich eine Pseudomaldung an jedebetroffene Krankenkasse zu schicken. Nur so ist gewährleistet, dass Rückmeldungen durch dieKrankenkassen korrekt bei der Zahlstelle ankommen. Dies trifft auch zu,wenn sie die Meldungenbisher mit einer Entgeltabrechnungssoftware erstellt haben, künftig allerdings ausschließlich mitsv.net melden, In beiden Fällen aktivieren Sie im Formular ganz oben "Pseudomeldung". Wählen die zuständigeKrankenkasse aus und tragen unter "Zahlstelle" die Betriebsnummer, Name und Anschrift derZahlstelle ein.Diesen Vorgang führen Sie bitte für jede betroffene Krankenkasse durch. Weitere Ausführungen zu den Meldegründen und Meldearten siehe unter: Meldevorgänge derZahlstelle

Zahlstelle

Betriebsnummer der ZahlstelleSie haben hier folgende Möglichkeiten der Eingabe.Tragen Sie die vom GKV-Spitzenvergand bzw. vom AOK Bundesverband erteilte Zahlstellen-Betriebsnummer der Zahlstelle ein.Wurde die Firma bereits erfasst, kann die Betriebsnummer hier in der Liste ausgewählt werden.Wurde die Firma noch nicht erfasst, wählen Sie "Neue Firma hinzufügen". Anschließendgelangen Sie in den Firmenstamm, in dem Sie die neue Firma anlegen können.

Name der Zahlstelle (Zeile 1)Es ist der Name bzw. die Bezeichnung der Zahlstelle einzutragen.

Name der Zahlstelle (Zeile 2)Es ist ggfs. eine weitere Bezeichnung der Zahlstelle einzutragen.

Name der Zahlstelle (Zeile 3)

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217Zahlstellen-Meldung

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Es ist ggfs. eine weitere Bezeichnung der Zahlstelle einzutragen.

StraßeEs ist die Straße oder das Postfach der Zahlstelle einzutragen.

HausnummerEs ist die Hausnummer der Zahlstelle einzutragen.

AnschriftenzusatzEs ist ggfs. der Anschriftenzusatz der Zahlstelle einzutragen.

LandEs ist das Länderkennzeichen der Zahlstelle anzugeben. Bei Inlandsanschriften ist keinLeerzeichen oder ein D anzugeben. Bei Auslandsanschriften wählen Sie bitte das zutreffendeLänderkennzeichen aus.

PostleitzahlEs ist die Postleitzahl der Zahlstelle anzgeben.

OrtEs ist der Standort der Zahlstelle anzugeben.

Krankenkasse

KrankenkasseSie haben hier folgende Möglichkeiten der Eingabe.Tragen Sie, sofern bekannt, die Betriebsnummer der Krankenkasse Ihres Versorgungsbeziehersein.Wurde die Krankenkasse bereits erfasst, kann sie hier in der Liste ausgewählt werden.Wurde die Krankenkasse noch nicht erfasst, wählen Sie "Neue Krankenkasse hinzufügen".Anschließend gelangen Sie in den Krankenkassenstamm, in dem Sie die neue Kasse anlegenkönnen.

Versorgungsempfänger(in)

VersicherungsnummerEs ist die Renenversicherungsnummer des Versorgungsbeziehers einzutragen.

Aktenzeichen / PersonalnummerEs ist das von der Zahlstelle vergebene Aktenzeichen bzw. die Personalnummer desVersorgungsbeziehers anzugeben.

NameEs ist der Familienname des Versorgungsbeziehers einzutragen.

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218 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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VorsatzWählen Sie bitte ggf. den entsprechenden Namensvorsatz aus der Liste aus.

ZusatzWählen Sie bitte ggf. den entsprechenden Namenszusatz aus der Liste aus.

TitelGeben Sie hier bitte akademische Grade wie z. B. Prof., Dr. med., Dipl.-Ing.(FH) an.

VornameEs ist der Vorname / Rufnahme des Versorgungsbeziehers anzugeben.

GeburtsdatumEs ist das Geburtsdatum des Versorgungsbeziehers einzutragen.

GeschlechtEs ist das Geschlecht des Versorgungsbeziehers einzutragen.

StraßeEs ist die aktuelle Straße des Versorgungsbeziehers anzugeben.

HausnummerEs ist die Hausnummer des Versorgungsbeziehers einzutragen.

AnschriftenzusatzEs ist ggfs. der Anschriftenzusatz des Versorgungsbeziehers einzutragen.

LandDas Feld ist nur bei Auslandsanschriften auszufüllen. Es ist das jeweilige Länderkennzeichenanzugeben.

PostleitzahlBei Inlandsanschriften ist hier die Postleitzahl 5-stellig einzutragen. Bei Auslandsanschriften sindauch andere Formate zulässig.

WohnortEs ist der Wohnort des Versorgungsbeziehers einzutragen.

Meldeangaben

Beihilfe

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219Zahlstellen-Meldung

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Es ist die entsprechende Option auszuwählen.

Versorgungsbezug

BeginnBei Meldegrund = 1 (Bewilligung / Beginn des Versorgungsbezugs): Bei einem laufenden Versorgungsbezug ist das Datum des Anspruchsbeginns, unabhängig davon,wann die erste Zahlung erfolgt, anzugeben. Bei einer Kapitalleistung oder Kapitalisierung ist das Datum des Zeitraumbeginns, der auch in demFeld Kapitalisierungszeitraum Beginn der Kapitalleistung gemeldet werden muss anzugeben. Bei Meldegrund = 2 (Änderung des laufenden Versorgungsbezugs) muss das Beginndatumdes Versorgungsbezugs leer bleiben oder dem der vorangegangenen Meldung mit Meldegrund = „1“entsprechen. Bei Meldegrund = 3 (Ende des laufenden Versorgungsbezugs) muss das Beginndatum desVersorgungsbezugs leer bleiben oder dem der vorangegangenen Meldung mit Meldegrund = „1“entsprechen. Bei Meldegrund = 4 (Bestandsmeldung) ist das Beginndatum des Versorgungsbezugsgrundsätzlich der Erste des Stichtagsmonats, es sei denn, der Beginn liegt im Stichtagsmonat. Wichtiger Hinweis: Bestandsmeldungen dürfen nicht storniert werden.

Das Beginndatum darf – ausgehend vom Erstelldatum der Meldung – in der Vergangenheit, imErstellmonat oder in einem der drei Folgemonate liegen. Das Beginndatum ist selbst nicht änderbar. Wurde es bei der Meldung mit Meldegrund = „1“ falschangegeben, muss es durch eine Stornierung der ursprünglichen Meldung und Neumeldungkorrigiert werden.

EndeBei Meldegrund = 1 (Bewilligung / Beginn des Versorgungsbezugs) muss das Endedatumlaufender Versorgungsbezug leer bleiben. Auch wenn zum Zeitpunkt der Meldung „Bewilligung/Beginn“ das Ende eines laufenden Versorgungsbezugs bereits bekannt ist, muss es mit einerseparaten Meldung „Ende des laufenden Versorgungsbezugs“ übermittelt werden. Bei Meldegrund = 2 (Änderung des laufenden Versorgungsbezugs) muss das Endedatum deslaufenden Versorgungsbezugs leer bleiben. Es ist selbst nicht änderbar und muss immer mit einerseparaten Meldung übermittelt werden. Bei Meldegrund = 3 (Ende des laufenden Versorgungsbezugs) muss das Endedatum laufenderVersorgungsbezug gültig übermittelt werden Bei Meldegrund = 4 (Bestandsmeldung) ist das Endedatum des laufenden Versorgungsbezugsgrundsätzlich Ultimo (Letzter Tag) des Stichtagsmonats, es sei denn, das Ende liegt imStichtagsmonat.

Das Ende-Datum ist selbst nicht änderbar und muss immer mit einer separaten Meldungübermittelt werden. Wurde es bei der Meldung mit Meldegrund = „3“ falsch angegeben, muss diesdurch eine Stornierung der ursprünglichen Meldung und Neumeldung korrigiert werden.

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220 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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ÄnderungBei Meldegrund = 2 (Änderung des laufenden Versorgungsbezugs) muss das Änderungsdatumdes laufenden Versorgungsbezugs, ab dem die gemeldete Änderung wirksam ist, nach demBeginndatum des Versorgungsbezugs liegen. Es ist selbst nicht änderbar. Wurde es bei einerMeldung mit Meldegrund = „2“ fehlerhaft angegeben, muss dies durch Storno der ursprünglichenMeldung und Neumeldung korrigiert werden. Bei Meldegrund = 4 (Bestandsmeldung) muss das Änderungsdatum laufender Versorgungsbezugleer bleiben.

BetragBei Meldegrund = 1 (Bewilligung / Beginn des Versorgungsbezugs) muss bei einem laufendenVersorgungsbezug als Höhe laufender Versorgungsbezug der Bruttobetrag in Euro und Centgemeldet werden, der auf den Beginnmonat entfällt, auch wenn die Zahlung in anderen Zyklenerfolgt (z.B. quartalsweise). Fällt im Beginnmonat nur ein monatsanteiliger Versorgungsbezug an,da der Beginn nicht der Monatserste ist, muss dennoch der Bruttobetrag für einen vollen (Folge)Kalendermonat gemeldet werden. Die Höhe laufender Versorgungsbezug ist unabhängig von derBeitragspflicht zu melden die sich aus der Anwendung der Beitragsuntergrenze, derBeitragsbemessungsgrenze bzw. dem VB-max ergibt. Bei Meldegrund = 2 (Änderung des laufenden Versorgungsbezugs) muss als Höhe laufenderVersorgungsbezug der Bruttobetrag in Euro und Cent gemeldet werden, der auf denÄnderungsmonat entfällt, auch wenn die Zahlung in anderen Zyklen erfolgt (z.B. quartalsweise).Fällt im Änderungsmonat ein aus zeitlichen Anteilen zusammengesetzter Versorgungsbezug an,da die Änderung nicht zum Monatsersten erfolgt, muss dennoch der Bruttobetrag für einen vollen(Folge)Kalendermonat gemeldet werden. Zusätzliche Einmalzahlungen (Sonderzahlungen) zulaufenden Versorgungsbezügen werden ebenfalls als laufende betrachtet, wodurch sich deren Höhesowohl im Monat der Einmalzahlung als auch dem darauffolgenden ändert.Die Höhe laufenderVersorgungsbezug ist unabhängig von der Beitragspflicht zu melden die sich aus der Anwendungder Beitragsuntergrenze, der Beitragsbemessungsgrenze bzw. dem VB-max ergibt. Bei Meldegrund = 3 (Ende des laufenden Versorgungsbezugs) muss die Höhe laufenderVersorgungsbezug leer bleiben. Bei Meldegrund = 4 (Bestandsmeldung) muss bei einem laufenden Versorgungsbezug als Höhelaufender Versorgungsbezug der Bruttobetrag in Euro und Cent gemeldet werden, der auf denStichtagsmonat entfällt, auch wenn die Zahlung in anderen Zyklen erfolgt (z.B. quartalsweise). Fälltim Stichtagsmonat nur ein monatsanteiliger Versorgungsbezug an (Beginn oder Ende imStichtagsmonat) oder ein aus zeitlichen Anteilen zusammengesetzter (Änderung imStichtagsmonat), muss dennoch der Bruttobetrag für einen vollen Kalendermonat gemeldet werden.Einmalzahlungen (Sonderzahlungen) im Stichtagsmonat bleiben bei Bestandsmeldungenunberücksichtigt. Erfolgen der Beginn oder eine Änderung innerhalb des Stichtagsmonats, ist derlaufende Versorgungsbezug des Folgemonats für den Stichtagsmonat zu melden; erfolgt das Endeinnerhalb des Stichtagsmonats der laufende Versorgungsbezug des Vormonats. Die Höhelaufender Versorgungsbezug ist unabhängig von der Beitragspflicht zu melden die sich aus derAnwendung der Beitragsuntergrenze, der Beitragsbemessungsgrenze bzw. dem VB-max ergibt.

Beiträge

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221Zahlstellen-Meldung

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KVMuss die Zahlstelle die Beitragsermittlung und -abführung für den laufenden Versorgungsbezugdurchführen und fallen Beiträge an, müssen als Beitrag zur KV in Euro und Cent gemeldet werden,die für den Stichtagsmonat tatsächlich ermittelt wurden, auch wenn die Bruttobeträge derBestandsmeldung nicht die Berechnungsgrundlage darstellen. Das Feld kann nur bei Bestandsmeldungen (Meldegrund 4) gefüllt werden. Bei den übrigenMeldegründen darf das Feld nicht gefüllt werden.

PVMuss die Zahlstelle die Beitragsermittlung und -abführung für den laufenden Versorgungsbezugdurchführen und fallen Beiträge an, müssen als Beitrag zur PV in Euro und Cent gemeldet werden,die für den Stichtagsmonat tatsächlich ermittelt wurden, auch wenn die Bruttobeträge derBestandsmeldung nicht die Berechnungsgrundlage darstellen. Das Feld kann nur bei Bestandsmeldungen (Meldegrund 4) gefüllt werden. Bei den übrigenMeldegründen darf das Feld nicht gefüllt werden.

Kapitalleistung / Kapitalisierung Kapitalleistung

Bei Bewilligung/Beginn einer Kapitalleistung oder der Kapitalisierung eines laufendenVersorgungsbezugs müssen der Zeitpunkt der Auszahlung, der Beginn und das Ende desZeitraums sowie die Höhe der Kapitalleistung mit Meldegrund = 1 (Bewilligung / Beginn desVersorgungsbezugs) gemeldet werden.

Bei der Gesamtkapitalisierung eines laufenden VB müssen für diesen „Ende“ und für dieKapitalleistung „Bewilligung/Beginn“ gemeldet werden.

Bei der Teilkapitalisierung eines laufenden VB müssen für dessen „Höhe laufender VB“ die„Änderung“ und für die Kapitalleistung „Bewilligung/Beginn“ gemeldet werden. Da damit zweiVersorgungsbezüge eines Versortungsbezugsempfängers parallel geführt werden, müssen siedurch das Aktenzeichen bei der Zahlstelle unterschieden werden. Die Felder zu Kapitalleistung sind nur bei Bestandsmeldungen für Kapitalleistungen, die imStichtagsmonat beginnen, relevant. Dafür gelten die Regeln wie bei Bewilligung/Beginn desVersorgungsbezugs. Bei Meldegrund = 2 (Änderung des laufenden Versorgungsbezugs) müssen die Felder zuKapitalleistung leer bleiben, da Kapitalleistungen nicht änderbar sind Bei Meldegrund = 3 (Ende des laufenden Versorgungsbezugs) müssen die Felder zuKapitalleistung leer bleiben, da Kapitalleistung und Beiträge in Endemeldungen nicht vorkommendürfen.

Datum der AuszahlungZeitpunkt der Auszahlung ist das entsprechende Tagesdatum, bei Ratenzahlung das der ersten

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222 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Rate..

BetragAls Höhe der Kapitalleistung muss der Bruttobetrag, unabhängig von der Beitragspflicht, in Euround Cent gemeldet werden. Es muss immer der Gesamtbetrag gemeldet werden, auch wenn dieAuszahlung in Raten erfolgt. Kapitalisierungszeitraum

BeginnZeitraumbeginn und -ende sind die entsprechenden Tagesdaten als Angabe für den normalerweise120monatigen Zeitraum. In Fällen, in denen Versorgungsbezüge für einen Zeitraum von weniger alszehn Jahren abgefunden und anschließend laufend gezahlt werden, kann die Abfindung nur auf denentsprechend kürzeren Zeitraum verteilt werden..

EndeZeitraumbeginn und -ende sind die entsprechenden Tagesdaten als Angabe für den normalerweise120monatigen Zeitraum. In Fällen, in denen Versorgungsbezüge für einen Zeitraum von weniger alszehn Jahren abgefunden und anschließend laufend gezahlt werden, kann die Abfindung nur auf denentsprechend kürzeren Zeitraum verteilt werden.

14.1 Meldevorgänge der Zahlstelle

Als Abgabegründe sind für die Zahlstellen im Verfahren vorgesehen: Meldegrund 1 = Bewilligung/Beginn des VersorgungsbezugsMeldegrund 2 = Änderung des laufenden VersorgungsbezugsMeldegrund 3 = Ende des laufenden VersorgungsbezugsMeldegrund 4 = Bestandsmeldung Folgende Meldevorgänge der Zahlstelle sind im Verfahren vorgesehen:

1. Bewilligung / Beginn des Versorgungsbezuges (Meldegrund = 1) Bewilligung/Beginn steht im Zahlstellenmeldeverfahren nicht nur für den erstmaligen Zeitpunkt,sondern bei laufenden Versorgungsbezügen auch für eine Wiederaufnahme nach vorherigemWegfall und bei einem Schlüsselwechsel für den Fortsetzungsbeginn mit dem neuen Schlüssel(siehe „Wechsel“). Bewilligung/Beginn eines Versorgungsbezugs muss mit dem Meldegrund = „1“ an die für denVersorgungsbezieher zuständige Krankenkasse gemeldet werden. Ist bei Bewilligung/Beginn eines Versorgungsbezugs die Rentenversicherungsnummer desVersorgungsbeziehers noch nicht bekannt, muss das Feld leer bleiben, um die Meldungunverzüglich erstatten zu können. In diesem Fall müssen die Geburtsangaben (Geburtsdatum und

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223Zahlstellen-Meldung

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Geschlecht) angefügt sein. Wenn die Rentenversicherungsnummer bekannt wird, braucht dieMeldung mit Meldegrund = „1“ nicht nochmals erstattet zu werden. Das Beginndatum des Versorgungsbezugs ist bei einem laufenden Versorgungsbezug das desAnspruchsbeginns, unabhängig davon, wann die erste Zahlung erfolgt. Bei einer Kapitalleistungoder Kapitalisierung ist es derZeitraumbeginn, der auch in dem Feld Kapitalisierungszeitraum Beginn der Kapitalleistunggemeldet werden muss. Das Beginndatum darf – ausgehend vom Erstelldatum der Meldung – in der Vergangenheit, imErstellmonat oder in einem der drei Folgemonate liegen. Das Endedatum laufender Versorgungsbezug muss leer bleiben. Auch wenn zum Zeitpunkt derMeldung „Bewilligung/Beginn“ das Ende eines laufenden Versorgungsbezugs bereits bekannt ist,muss es mit einer separaten Meldung „Ende“ übermittelt werden. Bei einem laufenden Versorgungsbezug muss als Höhe laufender Versorgungsbezug derBruttobetrag in Euro und Cent gemeldet werden, der auf den Beginnmonat entfällt, auch wenn dieZahlung in anderen Zyklen erfolgt (z.B. quartalsweise). Fällt im Beginnmonat nur einmonatsanteiliger Versorgungsbezug an, da der Beginn nicht der Monatserste ist, muss dennochder Bruttobetrag für einen vollen (Folge)Kalendermonat gemeldet werden. Die Höhe laufender Versorgungsbezug ist unabhängig von einer Beitragspflicht zu melden, diesich aus der Anwendung der Beitragsuntergrenze,der Beitragsbemessungsgrenze bzw. dem VB-max ergibt. Bei Bewilligung/Beginn einer Kapitalleistung oder der Kapitalisierung eines laufendenVersorgungsbezugs müssen der Zeitpunkt der Auszahlung, der Beginn und das Ende desZeitraums sowie die Höhe der Kapitalleistung gemeldet werden. Zeitpunkt der Auszahlung ist das entsprechende Tagesdatum, bei Ratenzahlung das der erstenRate. Zeitraumbeginn und -ende sind die entsprechenden Tagesdaten als Angabe für dennormalerweise 120monatigen oder kürzeren Zeitraum. Als Höhe der Kapitalleistung muss der Bruttobetrag, unabhängig von der Beitragspflicht, in Euround Cent gemeldet werden. Es muss immer der Gesamtbetrag gemeldet werden, auch wenn dieAuszahlung in Raten erfolgt. Bei der Gesamtkapitalisierung eines laufenden Versorgungsbezugs müssen für diesen „Ende“ undfür die Kapitalleistung „Bewilligung/Beginn“ gemeldet werden. Bei der Teilkapitalisierung eines laufenden Versorgungsbezugs müssen für dessen „Höhe laufenderVersorgungsbezug“ die „Änderung“ und für die Kapitalleistung „Bewilligung/Beginn“ gemeldetwerden. Da damit zwei Versorgungsbezüge eines Versorgungsbeziehers parallel geführt werden,müssen sie durch das Aktenzeichen bei der Zahlstelle unterschieden werden. Die Felder Beitrag zur KV und zur PV müssen leer bleiben. Sie sind nur mit Bestandsmeldungenfür laufende Versorgungsbezüge anzugeben, wenn die Beitragsermittlung und -abführung durch dieZahlstelle erfolgt.

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224 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Wurde eine Meldung mit Meldegrund = „1“ irrtümlich abgegeben und von der Datenannahmestellenicht zurückgewiesen, muss sie durch eine Stornomeldung mit Meldegrund = „1“ widerrufenwerden. Wurde eine Meldung mit Meldegrund = „1“ fehlerhaft abgegeben und von der Datenannahmestellenicht zurückgewiesen, ist sie durch eine Änderungsmeldung mit Meldegrund = „2“ nichtkorrigierbar, sondern muss durch Storno der ursprünglichenMeldung (siehe „Storno“) und Neumeldung korrigiert werden; führte der Fehler zu einerRückweisung durch die Datenannahmestelle ist lediglich die korrigierte Neumeldung erforderlich. Zum Start des Melde-Dialogs Zahlstelle/Krankenkassen dürfen nur die Versorgungsbezüge mitMeldegrund = „1“ gemeldet werden, für die Bewilligung/Beginn im Startmonat liegt. Wird zum Startnicht die dafür vorgesehene „Pseudo Änderungsmeldung“verwendet, müssen die anderen laufenden Versorgungsbezüge als Bestand mit Meldegrund = „4“gemeldet werden , um die Interpretation als zusätzlichen Versorgungsbezug bei denKrankenkassen zu vermeiden. 2 StornoStorno einer bereits abgegebenen Meldung, die nicht von der Datenannahmestelle zurückgewiesenwurde, ist erforderlich für irrtümlich oder mit fehlerhaftem Inhalt abgegebene Meldungen – auch fürvor der ZMV-Teilnahme abgegebene. Storno einer bereits abgegebenen Meldung wird im ZMV nicht durch einen eigenen Meldegrundgekennzeichnet. Bei Stornierung einer bereits übermittelten Meldung ist der DSVZ mit dem DBZKmit den ursprünglich übermittelten Daten, im Feld DSVZ/ED mit dem aktuellen Datum und im FeldDBZK/KENNZST mit dem Kennzeichen „Stornierung einer bereits abgegebenen Meldung = J“ in deraktuellen Version zu übermitteln., Sofern sich auf Grund von Veränderungen – z. B. in der Höhedes laufenden VB –Korrekturnotwendigkeiten ergeben, ist (sind) im Wege der Aufrollung die bereitsübermittelte(n) Meldung(en) zu stornieren. Dies bedeutet, dass alle Zeiten nach dervorzunehmenden Änderung zu stornieren und ggf. neu zu melden sind. Soweit sichzwischenzeitlich Veränderungen in den Schlüsselfeldern ergeben haben, sind diese grundsätzlichmit den neuen Werten zu übermitteln. Eine irrtümlich oder fehlerhaft abgegebene Stornomeldung kann selbst nicht durch eine neuerlicheStornomeldung storniert werden. Wurde eine Stornomeldung irrtümlich abgegeben und von der Datenannahmestelle nichtzurückgewiesen, muss sie durch eine inhaltsgleiche Neumeldung widerrufen und damit derursprüngliche Meldestand wieder hergestellt werden; lediglich das Stornokennzeichen mussaktiviert und der Erstellzeitpunkt aktuell sein. Als irrtümlich abgegeben ist eine Stornomeldung zu werten, die - bis auf Stornokennzeichen undErstellzeitpunkt - eine inhaltsgleiche vorausgegangene Meldung betrifft. Wurde eine Stornomeldung fehlerhaft abgegeben und von der Datenannahmestelle nichtzurückgewiesen, ist sie selbst nicht korrigierbar. Es muss erwartet werden, dass dieKrankenkasse die fehlerhafte Stornomeldung als solche erkennt und nicht berücksichtigt. Es musslediglich die korrigierte Stornoneumeldung erfolgen. Als fehlerhaft abgegeben ist eine Stornomeldung zu werten, die über Stornokennzeichen undErstellzeitpunkt hinaus keine inhaltsgleiche vorausgegangene Meldung betrifft.

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225Zahlstellen-Meldung

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3. Korrektur Korrektur ist im Zahlstellenmeldeverfahren kein eigener Meldegrund. Als Korrektur wird dieNeumeldung einer zuvor mit fehlerhaftem Inhalt abgegebenen Meldung verstanden. Wurde die fehlerhafte Meldung von der Datenennahmestelle nicht zurückgewiesen, muss derKorrekturmeldung immer eine Stornomeldung vorausgehen (siehe „Storno“), auch wenn derZusammenhang nicht unmittelbar dargestellt wird. Nur dieses Meldeverhalten ergibt bei derKrankenkasse das richtige Bild. 4. Änderung des laufenden Versorgungsbezugs (Meldegrund = 2) Als Änderung ist im Zahlstellenmeldeverfahren zu verstehen, dass zuvor gemeldete änderbareDaten zu einem laufenden Versorgungsbezug bis zum Änderungsvortag bestehen bleiben, damitenden und ab dem Änderungstag mit neuem Inhalt gelten. Soll der vorherige Inhalt für die Vorzeitnicht bestehen bleiben, ist dafür keine Änderung sondern sind Storno der ursprünglichen Meldungund korrigierte Neumeldung erforderlich. Änderungen zu Kapitalleistung oder Kapitalisierung sindebenfalls nur als Korrektur durch Storno und Neumeldung möglich. Änderbar sind· Kennzeichen Beihilfe· Höhe laufender Versorgungsbezug· Name· Vorname· Vorsatz, Zusatz, Titel· Vorname· Anschrift nicht änderbar sind· alle anderen Felder Daraus ergibt sich, dass auch der Schlüssel eines Versorgungsbezugs aus Zahlstellennummer,Versicherungsnnummer des Versorgungsbeziehers, Aktenzeichen des Versorgungsbezugs bei derZahlstelle und Betriebsnummer der für den Versorgungsbezieher zuständigen Krankenkasse nichtänderbar ist. Ergibt sich zum Schlüssel eine Änderung, sind dafür eine Endemeldung mitMeldegrund = „3“ mit dem bisherigen Schlüssel und eine Meldung „Bewilligung/Beginn“ mit GD =„1“ mit dem neuen Schlüssel erforderlich. Mit dem 1. Januar 2012 haben die Zahlstellen das im Datenbestand hinterlegte „KennzeichenVeränderungsmeldung“(DBKZ/KENNZAEN) automatisch auf „J“ gesetzt. Darauf aufbauend wurdedirekt eine Änderungsmeldung mit der aktuellen Höhe des laufenden Versorgungsbezuges (DBZK/VBBETR) übermittelt. Sofern eine Zahlstelle die Versorgungsbezüge vorschüssig auszahlt, wurdedas vg. Verfahren ab dem 15. Dezember 2011 ausgelöst. Mithin sind Änderungen der Höhe eineslaufenden VB (DBZK/VBBETR) stets zu melden. Nicht zu melden sind Änderungen der Höhe laufender Versorgungsbezüge, wenn die Krankenkassedie Meldepflicht für diesen Versorgungsbezug in einer Meldung an die Zahlstelle verneint hat.

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226 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Erforderliche Änderungen eines laufenden Versorgungsbezugs müssen mit dem Meldegrund = „2“an die für den Versorgungsbezieher zuständige Krankenkasse gemeldet werden. Ist bei der Änderung eines Versorgungsbezugs die Rentenversicherungsnummer desVersorgungsbeziehers noch nicht bekannt, muss das Feld leer bleiben, um die Meldungunverzüglich erstatten zu können. In diesem Fall müssen die Geburtsangaben (Geburtsdatum undGeschlecht) angefügt sein. Wenn die Versicherungsnummer bekannt wird, braucht die Meldung mitMeldegrund = „2“ nicht nochmals erstattet zu werden. Ist zum Zeitpunkt der Änderungsmeldung das Aktenzeichen des Versorgungsbezugs, das dieKrankenkasse dafür verwendet, bekannt, soll es in die Meldung aufgenommen werden. Das Beginndatum des Versorgungsbezugs muss leer bleiben oder dem der vorangegangenenMeldung mit Meldegrund = „1“ entsprechen. Das Beginndatum ist selbst nicht änderbar. Wurde esbei der Meldung mit Meldegrund = „1“ falsch angegeben, muss es durch Storno der ursprünglichenMeldung und Neumeldung korrigiert werden. Wird bei der Änderung das Beginndatum desVersorgungsbezugs mit gemeldet, darf der Beginn – ausgehend vom Erstelldatum der Meldung –nur in der Vergangenheit, im Erstellmonat oder in einem der drei Folgemonate liegen. Das Endedatum des laufenden Versorgungsbezugs muss leer bleiben. Es ist selbst nichtänderbar und muss immer mit einer separaten Meldung übermittelt werden. Wurde es bei derMeldung mit Meldegrund = „3“ falsch angegeben, muss dies durch Storno der ursprünglichenMeldung und Neumeldung korrigiert werden. Das Änderungsdatum des laufenden Versorgungsbezugs, ab dem die gemeldete Änderungwirksam ist, muss nach dem Beginndatum des VB liegen. Es ist selbst nicht änderbar. Wurde esbei einer Meldung mit Meldegrund = „2“ fehlerhaft angegeben, muss dies durch Storno derursprünglichen Meldung und Neumeldung korrigiert werden. Muss eine Meldung mit Meldegrund =„1“ geändert werden, muss dies durch Storno der ursprünglichen Meldung und Neumeldungkorrigiert werden. Als Höhe laufender Versorgungsbezug muss der Bruttobetrag in Euro und Cent gemeldetwerden, der auf den Änderungsmonat entfällt, auch wenn die Zahlung in anderen Zyklen erfolgt(z.B. quartalsweise). Fällt im Änderungsmonat ein aus zeitlichen Anteilen zusammengesetzterVersorgungsbezug an, da die Änderung nicht zum Monatsersten erfolgt, muss dennoch derBruttobetrag für einen vollen (Folge)Kalendermonat gemeldet werden. Zusätzliche Einmalzahlungen (Sonderzahlungen) zu laufenden Versorgungsbezügen werden ebenfalls als laufende betrachtet,wodurch sich deren Höhe sowohl im Monat der Einmalzahlung als auch dem darauffolgendenändert. Die Höhe laufender Versorgungsbezug ist unabhängig von einer Beitragspflicht zu melden,die sich aus der Anwendung der Beitragsuntergrenze, der Beitragsbemessungsgrenze bzw. demVB-max ergibt. Die Felder zu Kapitalleistung und Beitrag zur KV und zur PV müssen leer bleiben, daKapitalleistung und Beiträge nicht änderbar sind. Wurden sie fehlerhaft übermittelt, muss diesdurch Storno der ursprünglichen Meldung und Neumeldung korrigiert werden. Wurde eine Meldung mit Meldegrund = „2“ irrtümlich abgegeben und von der Datenannahmestellenicht zurückgewiesen, muss sie durch eine Stornomeldung mit Meldegrund = „2“ widerrufenwerden.

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227Zahlstellen-Meldung

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Wurde eine Meldung mit Meldegrund = „2“ fehlerhaft abgegeben und von der Datenannahmestellenicht zurückgewiesen, ist sie nicht lediglich durch eine weitere Änderungsmeldung mit Meldegrund= „2“ korrigierbar, sondern muss durch Stornoder ursprünglichen Meldung und Neumeldung korrigiert werden; führte der Fehler zu einerRückweisung durch die Datenannahmestelle ist lediglich die korrigierte Neumeldung erforderlich. 5. Schlüsselwechsel des laufenden Versorgungsbezugs (kein eigenerMeldegrund) Als Wechsel gilt im Zahlstellenmeldeverfahren die Fortsetzung eines laufenden Versorgungsbezugsmit einem geänderten Schlüssel.Der Versorgungsbezug wird im Verfahren durch folgende Schlüsselkombination gekennzeichnet· Zahlstellennummer,· Krankenversichertennummer des Versorgungsbeziehers,· Personalnummer / Aktenzeichen des Versorgungsbezugs bei der Zahlstelle und· Betriebsnummer der für den Versorgungsbeziehers zuständigen Krankenkasse Ändern sich durch entsprechende Vorgänge oder Umstellungen ein oder mehrere Schlüsselteile,kann dies nicht durch eine Meldung „Änderung“ oder Bestandsmeldung, sondern muss durch einMeldepaar „Ende“ und „Bewilligung/Beginn“ übermittelt werden. Für die Meldungen zum Wechsel gelten die Ausführungen zu den Meldungen „Ende“ und„Bewilligung/ Beginn“. Der Zusammenhang zwischen beiden Meldungen wird nicht unmittelbardargestellt. Durch die Zahlstelle muss sichergestellt werden, dass das Endedatum und dasBeginndatum der Fortsetzung lückenlos aufeinander folgen. Erfährt die Zahlstelle vom Wechsel der Krankenkasse durch eine Meldung der bisherigenKrankenkasse (Meldegrund = „6“), braucht sie ihrerseits keine Endemeldung an die bisherigeKrankenkasse zu erstatten, wohl aber an die neue Krankenkasse eine Meldung „Bewilligung/Beginn“. 6. Bestandsmeldung (Meldegrund = 4) Bestandsmeldungen werden zum Stichtagsmonat erstattet. Sie können auf Initiative derZahlstelle z.B. zum Start des Melde-Dialogs Zahlstelle/Krankenkassen oder bei Wechsel desKommunikationspartners und müssen auf Anforderung einer Krankenkasse (vorgesehen jährlich)erstattet werden. Bestandsmeldungen erfolgen nicht für einzelne Versorgungsbezüge, sondern für alle betroffenen.Betroffen sind alle laufenden Versorgungsbezüge im Stichtagsmonat und Kapitalleistungen,die im Stichtagsmonat beginnen. Bestandsmeldungen müssen nicht in separaten Dateien, sondern können zusammen mit denanderen im Stichtagsmonat anfallenden Meldungen übermittelt werden. Andererseits könnenBestandsnachmeldungen in Folgezeiten nach dem Stichtagsmonat anfallen, wenn dieursprünglichen von der DAV zurückgewiesen wurden. Bestandsmeldungen müssen mit dem Meldegrund = „4“ an die für den Versorgungsbezieherzuständige Krankenkasse gemeldet werden.

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228 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Ist bei der Bestandsmeldung eines Versorgungsbezugs die Versicherungsnummer desVersorgungsbeziehers noch nicht bekannt, muss das Feld leer bleiben, um die Meldung erstattenzu können und die Vollständigkeit der Bestandsmeldungen zu wahren. Ist zum Zeitpunkt der Bestandsmeldung das Aktenzeichen des Versorgungsbezugs, das dieKrankenkasse dafür verwendet, bekannt, muss es in die Meldung aufgenommen werden. Das Beginndatum des Versorgungsbezugs ist bei Bestandsmeldungen grundsätzlich der Erstedes Stichtagsmonats, es sei denn, der Beginn liegt im Stichtagsmonat. Das Endedatum des laufenden Versorgungsbezugs ist grundsätzlich Ultimo desStichtagsmonats, es sei denn, das Ende liegt im Stichtagsmonat. Bei einem laufenden Versorgungsbezug muss als Höhe laufender Versorgungsbezug derBruttobetrag in Euro und Cent gemeldet werden, der auf den Stichtagsmonat entfällt, auch wenndie Zahlung in anderen Zyklen erfolgt (z.B. quartalsweise). Fällt im Stichtagsmonat nur einmonatsanteiliger Versorgungsbezug an (Beginn oder Ende im Stichtagsmonat) oder ein auszeitlichen Anteilen zusammengesetzter (Änderung im Stichtagsmonat), muss dennoch derBruttobetrag für einen vollen Kalendermonat gemeldet werden. Einmalzahlungen (Sonderzahlungen)im Stichtagsmonat bleiben bei Bestandsmeldungen unberücksichtigt. Erfolgen der Beginn odereine Änderung innerhalb des Stichtagsmonats, ist der laufende Versorgungsbezug desFolgemonats für den Stichtagsmonat zu melden; erfolgt das Ende innerhalb des Stichtagsmonatsder laufende Versorgungsbezug des Vormonats.Die Höhe laufender VB ist unabhängig von einer Beitragspflicht zu melden, die sich aus derAnwendung der Beitragsuntergrenze, der Beitragsbemessungsgrenze bzw. dem VB-max ergibt.Tritt zum Stichtagsmonat eine Änderung in noch nicht bekannter Höhe ein, muss zunächst derbisherige Versorgungsbezug gemeldet werden. Wenn die neue Höhe laufender Versorgungsbezugbekannt wird, muss dies durch Storno der ursprünglichen Meldung und Neumeldung nachgetragenwerden. Zusätzlich wird dann eine Änderungsmeldung erforderlich, es sei denn, die Krankenkassehat die Meldepflicht für diesen Versorgungsbezug in einer Meldung an die Zahlstelle verneint. Die Felder zu Kapitalleistung sind nur bei Bestandsmeldungen für Kapitalleistungen, die imStichtagsmonat beginnen, relevant. Dafür gelten die Regeln wie bei Bewilligung/Beginn desVersorgungsbezugs. Muss die Zahlstelle die Beitragsermittlung und -abführung für den laufenden Versorgungsbezugdurchführen und fallen Beiträge an, müssen als Beitrag zur KV und zur PV in Euro und Centgemeldet werden, die für den Stichtagsmonat tatsächlich ermittelt wurden, auch wenn dieBruttobeträge der Bestandsmeldung nicht die Berechnungsgrundlage darstellen. UnterBerücksichtigung der differenzierten Darstellung des KV-Beitrags des VBE ab dem 1. Januar 2012ist stets der KVBeitrag ohne Berücksichtigung des Sozialausgleichs anzugeben. Wurde eine Meldung mit Meldegrund = „4“ irrtümlich abgegeben und von der Datenannahmestellenicht zurückgewiesen, muss sie durch eine Stornomeldung mit Meldegrund = „4“ widerrufenwerden. Wurde eine Meldung mit Meldegrund = „4“ fehlerhaft abgegeben und von der Datenannahmestellenicht zurückgewiesen, ist sie nicht durch eine Änderungsmeldung mit GD = „2“ korrigierbar,sondern muss durch Storno der ursprünglichenMeldung und Neumeldung korrigiert werden; führte der Fehler zu einer Rückweisung durch die DAVist lediglich die korrigierte Neumeldung erforderlich.

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229Zahlstellen-Meldung

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7. Ende laufender Versorgungsbezug (Meldegrund = 3) Ende steht im Zahlstellenmeldeverfahren nicht nur für den letztmaligen Zeitpunkt eines laufendenVersorgungsbezugs, sondern auch für einen bedingten Wegfall (z.B. bei Ruhen in voller Höhe desBezuges) und bei einem Schlüsselwechsel für den Endezeitpunkt des bisherigen Schlüssels – dieFortsetzung mit dem neuen Schlüssel wird als Bewilligung/Beginn gemeldet. Kein Wegfall ist dieÄnderung des Zahlungsempfängers z.B. wegen Pfändung oder Abtretung. Dies stellt keinenMeldesachverhalt dar. Der Meldegrund „Ende“ ist sowohl in den Meldungen der Zahlstelle als auchin denen der Krankenkasse vorgesehen. Für Endemeldungen, die daher sowohl von der Zahlstelleals auch von der Krankenkasse erstattet werden können, besteht keine Dialog-Regelung. Beidemüssen für sich organisieren, wie sie mit sich eventuell kreuzenden Meldungen umgehen. Erfährt die Zahlstelle vom Ende durch eine Meldung der Krankenkasse, braucht sie ihrerseits keineEndemeldung an die Krankenkasse zu erstatten. Bei einer Endemeldung der Krankenkasse wegenKassenwechsel (Meldegrund = „6“) muss die Zahlstelle allerdings an die neue Krankenkasse eineMeldung „Bewilligung/Beginn“ abgeben. Das Ende eines laufenden Versorgungsbezugs muss mit dem Meldegrund = „3“ an die für denVersorgungsbezieher zuständige Krankenkasse gemeldet werden. Ist bei Ende eines laufenden Versorgungsbezugs die Versicherungsnummer desVersorgungsbeziehers noch nicht bekannt, muss das Feld leer bleiben, um die Meldungunverzüglich erstatten zu können. Wenn die Versicherungsnummer bekannt wird, braucht dieMeldung mit Meldegrund = „3“ nicht nochmals erstattet zu werden. Ist zum Zeitpunkt der Endemeldung das Aktenzeichen des Versorgungsbezugs, das dieKrankenkasse dafür verwendet, bekannt, muss es in die Meldung aufgenommen werden. Das Beginndatum des Versorgungsbezugs muss leer bleiben oder dem der vorangegangenenMeldung mit Meldegrund = „1“ entsprechen. Wird bei der Endemeldung das Beginndatum desVersorgungsbezugs mit gemeldet, darf der Beginn – ausgehend vom Erstelldatum der Meldung –nur in der Vergangenheit, im Erstellmonat oder in einem der drei Folgemonate liegen. Das Endedatum laufender Versorgungsbezug muss gültig übermittelt werden. Die Höhe laufender Versorgungsbezug muss leer bleiben. Die Felder zu Kapitalleistung und Beitrag zur KV und zur PV müssen leer bleiben, daKapitalleistung und Beiträge in Endemeldungen nicht vorkommen dürfen. Wurde eine Meldung mit Meldegrund = „3“ irrtümlich abgegeben und von der Datenannahmestellenicht zurückgewiesen, muss sie durch eine Stornomeldung mit Meldegrund = „3“ widerrufenwerden. Wurde eine Meldung mit Meldegrund = „3“ fehlerhaft abgegeben und von der Datenannahmestellenicht zurückgewiesen, ist sie nicht durch eine Änderungsmeldung mit Meldegrund = „2“korrigierbar, sondern muss durch Storno der ursprünglichenMeldung und Neumeldung korrigiert werden; führte der Fehler zu einer Rückweisung durch dieDatenannahmestelle ist lediglich die korrigierte Neumeldung erforderlich.

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230 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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14.2 Meldevorgänge der Krankenkassen

Als Meldegründe sind für die Krankenkassen im Verfahren vorgesehen: Meldegrund 1 = Rückmeldung zu Bewilligung/Beginn des laufenden VersorgungsbezugsMeldegrund 2 = Änderung zum laufenden VersorgungsbezugMeldegrund 5 = Rückmeldung zur Vorabbescheinigung (optional)Meldegrund 6 = Ende Meldeverpflichtung zum laufenden Versorgungsbezug an bisherigeKrankenkasse wegen KassenwechselsMeldegrund 7 = Änderung zum laufenden Versorgungsbezug wegen Endes der gesetzlichen RenteMeldegrund 8 = Ende Meldeverpflichtung zum laufenden Versorgungsbezug wegen Endes derMitgliedschaft in der gesetzlichen KrankenversicherungMeldegrund 9 = Ende Meldeverpflichtung zum laufenden Versorgungsbezug wegen Tod Folgende Meldevorgänge der Krankenkassen sind im Verfahren vorgesehen: 1. Rückmeldung zu Bewilligung/Beginn des laufenden Versorgungsbezugs(Meldegrund 1) Zur Zahlstellenmeldung „Bewilligung/Beginn“ eines laufenden Versorgungsbezugs muss dieKrankenkasse zurückmelden, wie mit diesem Versorgungsbezug bezüglich der Abrechnung unddes Melde-Dialogs verfahren werden soll. Die Zahlstellemuss die Rückmeldung überwachen. Die Rückmeldung zu Bewilligung/Beginn des laufenden Versorgungsbezugs wird von derKrankenkasse mit dem Meldegrund = „1“ an die Zahlstelle gemeldet. Die Rückmeldung der Krankenkasse enthält immer die Versicherungsnummer desVersorgungsbeziehers sofern sie bekannt ist. Fehlte sie in der Meldung der Zahlstelle, kann diesesie der Rückmeldung grundsätzlich entnehmen. Die Rückmeldung der Krankenkasse enthält auch das von ihr für den Versorgungsbezug vergebeneAktenzeichen, das bei weiteren Meldungen im Meldedialog-Dialog von der Zahlstelle mit gemeldetwerden muss. Die Krankenkasse meldet ihrerseits auch das Aktenzeichen zurück, das dieZahlstelle dafür vergeben hat, da es Bestandteil des VB-Schlüssels ist. Mit dem Kennzeichen zur Beitragsabführungspflicht gibt die Krankenkasse vor, ob die Zahlstelle fürden laufenden Versorgungsbezug die Beitragsermittlung und -abführung übernehmen muss undwenn ja, für welche Versicherungszweige. Ist die Zahlstelle auf ihren Antrag hin durch dieKrankenkasse von der Teilnahme am Zahlstellenverfahren befreit, oder ist der VersorgungsbezieherFreiwillig- oder Familienversicherter, muss die Beitragsabführungspflicht verneint werden. Wird die Beitragsabführungspflicht bejaht, müssen deren Beginn und der VB-max mit übermitteltwerden. Ist die zur PV einbezogen, muss die Zahlstelle im gegebenen Altersrahmen dieElterneigenschaft des Versorgungsbeziehers bezüglich des eventuellen VBE-Zusatzbeitragskennen. Die Beitragsabführungspflicht wird unabhängig davon bejaht, ob auch Beiträge anfallen. Sofern diemonatlichen Brutto-VB eines Versorgungsbeziehers nicht mehr als 1/20 der monatlichenBezugsgröße-West betragen, fallen keine Beiträge an. Wird dieser Grenzwert überschritten - auchnur gelegentlich (z.B. durch Einmalzahlungen), fallen für diesen Monat Beiträge an. Übersteigt der

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231Zahlstellen-Meldung

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von dieser Zahlstelle gezahlte Brutto-VB nicht den Grenzwert, ist in die Beurteilung derBeitragspflicht das Kennzeichen „Mehrfachbezug“ einzubeziehen. Die mit dem Kennzeichen zur Beitragsabführungspflicht übermittelten Werte sind mit einem DatumBeginn KZ Beitragsabführungspflicht, ab dem dieses Kennzeichen umzusetzen ist, zu melden. Wenn die Beitragsabführungspflicht bejaht wurde, gilt diese ab dem gemeldeten Beginn derBeitragsabführungspflicht. Wird die Beitragsabführungspflicht verneint, muss das Feld „Beginn derBeitragsabführungspflicht“ auf Grundstellung bleiben. Auch wenn das Datum Ende KZ Beitragsabführungspflicht - richtiger der Meldepflicht - zumZeitpunkt der Beginnmeldung bereits bekannt ist, muss es hier leer sein. Das Ende ist nur in einerEndemeldung mit Meldegrund = „6“ - „9“ verwendbar. In den Meldungen der Krankenkasse ist die Mitteilung des Beitragssatzes zur KVdR vorgesehen.Der für die PV ist einheitlich festgelegt (aktuell 1.95 %) und muss den einschlägigenVeröffentlichungen entnommen werden; das gilt auch für den Beitragszuschlag zurPflegeversicherung von Versorgungsbeziehern, die im gegebenen Altersrahmen nicht dieElterneigenschaft erfüllen. Das Kennzeichen „Mehrfachbezug“ informiert, ob der Versorgungsbezieher über die gesetzlicheRente und den laufenden Versorgungsbezug dieser Meldung hinaus weitere (anderer oder auchdieser Zahlstellen) bezieht. Das ist relevant, wenn die Beitragsabführungspflicht bejaht wurde undder Brutto-Versorgungsbezug dieser Zahlstelle den Grenzwert (siehe vorstehend) nichtüberschreitet. In diesem Fall ist dennoch der Beitrag zu ermitteln und abzuführen, wenn dasKennzeichen = „2“ (Ja, zusammen über „Gering-Versorgungsbezug“) übermittelt wurde; wurde = „3“(Ja, aber auch zusammen „Gering-Versorgungsbezug“) übermittelt, wird ein Beitrag nur bei eigenerkünftiger Grenzwertüberschreitung fällig. Wenn die Beitragsabführungspflicht bejaht wurde, muss der VB-max zugeteilt werden. Es ist dieaktuelle Differenz aller der Krankenkasse bekannten anderen Versorgungsbezüge desVersorgungsbeziehers (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rente) zur monatlichenBeitragsbemessungsgrenze der KV/PV, bis zu der diese Zahlstelle Beiträge zu ermitteln hätte. Wenn der mit dieser Meldung zugeteilte VB-max ab dem Beginn der Beitragsabführungspflichtkünftig von der Zahlstelle selbst angepasst werden soll, wird dies mit dem Kennzeichen„Anpassung des VB-max durch die Zahlstelle“ vorgegeben. Dies kann jedoch nur umgesetztwerden, wenn der Versorgungsbezug dieser Zahlstelle der einzige neben der gesetzlichen Rente istund diese nur aus einem Rechtskreis (West oder Ost) resultiert. Trifft dies nicht zu, muss dieZahlstelle die Pflegeanweisung der Krankenkasse entsprechend begründet zurückweisen und auchkünftige Mitteilungen des VB-max durch die Krankenkasse anfordern. Wenn die Voraussetzung erfüllt ist, muss die Zahlstelle die dafür relevanten Parameter deneinschlägigen Veröffentlichungen entnehmen. Das sind üblicherweise zum 01.01. die Änderung dermonatlichen Beitragsbemessungsgrenze zur KV/PV, um die mit selbem Vorzeichen der VB-maxgeändert werden muss und zum 01.07. die Erhöhung der gesetzlichen Rente, um die der VB-maxverringert werden muss. Wenn die Krankenkasse über künftige Änderungen der Höhe des Versorgungsbezugs informiertsein will (siehe Änderungsmeldung der Zahlstelle, gibt sie dies mit dem Kennzeichen„Veränderungsmeldung“ vor. Diese Vorgabe gilt, bis sie von der Krankenkasse geändert wird. „N“gilt auch dann, wenn der Versorgungsbezug den Grenzwert (siehe vor) überschreitet.

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232 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Der VB-max wird von der Krankenkasse angepasst. Das Kennzeichen „Anpassung des VB-maxdurch die Zahlstelle“ wird seit dem 1. Januar 2012 nicht mehr benötigt. Eine Anpassung erfolgtgrundsätzlich zum 01.01. eines Jahres (Änderung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze zurKV/PV) und zum 01.07. eines Jahres (Erhöhung der gesetzlichen Rente). Die Krankenkasse istüber künftige Änderungen der Höhe des Versorgungsbezugs zu informieren (sieheÄnderungsmeldung der Zahlstelle). Dies gibt sie mit dem Kennzeichen„Veränderungsmeldung“ „=J“ vor. Diese Vorgabe gilt, bis sie von der Krankenkasse geändert wird. Die Krankenkasse ist über Änderungen der Höhe des Versorgungsbezugs zu informieren (sieheÄnderungsmeldung der Zahlstelle). Dies gibt sie mit dem Kennzeichen„Veränderungsmeldung“ „=J“ vor. Die Angaben zum Namen müssen jeder Meldung mit GD = „1“ angefügt sein. Wurde eine Meldung mit GD = „1“ irrtümlich abgegeben wird sie durch eine Stornomeldung (siehe„Storno“) mit GD = „1“ widerrufen. Wurde eine Meldung mit GD = „1“ fehlerhaft abgegeben, ist sie durch eine Änderungsmeldung mitGD = „2“ nicht korrigierbar, sondern wird durch Storno der ursprünglichen Meldung (siehe „Storno“)und Neumeldung korrigiert. 2. Storno Storno einer bereits abgegebenen Meldung ist erforderlich für irrtümlich oder mit fehlerhaftem Inhaltabgegebene Meldungen – auch für vor der Teilnahme am Melde-Dialog abgegebene. Storno einer bereits abgegebenen Meldung wird im ZMV nicht durch einen eigenen Meldegrundgekennzeichnet. Eine Stornierung einer bereits übermittelten Meldung ist mit den ursprünglichübermittelten Daten mit dem aktuellen Datum und dem Kennzeichen „Stornierung“ in der aktuellenVersion zu übermitteln. Sofern sich auf Grund von Veränderungen – z. B. in der Höhe des VB-max– Korrekturnotwendigkeiten ergeben, ist (sind) im Wege der Aufrollung die bereits übermittelte(n)Meldung(en) zu stornieren. Dies bedeutet, dass alle Zeiten nach der vorzunehmenden Änderung zustornieren und ggf. neu zu melden sind. Soweit sich zwischenzeitlich Veränderungen in denSchlüsselfeldern ergeben haben, sind diese grundsätzlich mit den neuen Werten zu übermitteln. Eine irrtümlich oder fehlerhaft abgegebene Stornomeldung kann selbst nicht durch eine neuerlicheStornomeldung storniert werden. Wurde eine Stornomeldung irrtümlich abgegeben, muss sie durch eine inhaltsgleiche Neumeldungwiderrufen und damit der ursprüngliche Meldestand wieder hergestellt werden; lediglich dasStornokennzeichen muss = „N“ und der Erstellzeitpunkt aktuell sein. Als irrtümlich abgegeben ist eine Stornomeldung zu werten, die - bis auf Stornokennzeichen undErstellzeitpunkt - eine inhaltsgleiche vorausgegangene Meldung betrifft. Wurde eine Stornomeldung fehlerhaft abgegeben, ist sie selbst nicht korrigierbar. Es muss erwartetwerden, dass die Zahlstelle die fehlerhafte Stornomeldung als solche erkennt und nichtberücksichtigt. Es muss lediglich die korrigierte Stornoneumeldung erfolgen.

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233Zahlstellen-Meldung

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Als fehlerhaft abgegeben ist eine Stornomeldung zu werten, die über Stornokennzeichen undErstellzeitpunkt hinaus keine inhaltsgleiche vorausgegangene Meldung betrifft. 3. Korrektur Korrektur ist im Zahlstellenmeldeverfahren kein eigener Meldegrund. Als Korrektur wird dieNeumeldung einer zuvor mit fehlerhaftem Inhalt abgegebenen Meldung verstanden. Der Korrekturmeldung muss immer eine Stornomeldung vorausgehen (siehe „Storno“), auch wennder Zusammenhang nicht unmittelbar dargestellt wird. Nur dieses Meldeverhalten ergibt bei derZahlstelle das richtige Bild. 4. Änderung zum laufenden Versorgungsbezugs (Meldegrund 2) Als Änderung ist im Zahlstellenmeldeverfahren zu verstehen, dass zuvor gemeldete änderbareDaten zu einem laufenden Versorgungsbezug bis zum Änderungsvortag bestehen bleiben, damitenden und ab dem Änderungstag mit neuem Inhalt gelten. Soll der vorherige Inhalt für die Vorzeitnicht bestehen bleiben, ist dafür keine Änderung sondern sind Storno der ursprünglichen Meldung(siehe „Storno“) und korrigierte Neumeldung erforderlich. Änderbar sind- „Versicherungsnummer“ und „Aktenzeichen Krankenkasse“ – (keine separaten Meldeanlässe)- im Datenbaustein „Meldung der Krankenkasse an die Zahlstelle“ alle Felder außer „Beginn undEnde der Beitragsabführung“ „Änderungszeitpunkt“ und „Neue Krankenkasse“.- im Datenbaustein „Name“ alle Felder. nicht änderbar sind- im Datensatz „Datenaustausch Zahlstellen/Krankenkassen“ alle Felder außer„Versicherungsnummer“ und „Aktenzeichen Krankenkasse“- im Datenbaustein „Meldung der Krankenkasse an die Zahlstelle“ (DBKZ) „Beginn und Ende derBeitragsabführung“ „Änderungszeitpunkt“ und „Neue Krankenkasse“ Änderungen eines laufenden Versorgungsbezugs werden mit dem Meldegrund = „2“ an dieZahlstelle gemeldet. Beginn und Ende der Beitragsabführung sind durch eine Änderungsmeldung mit Meldegrund = „2“nicht meldbar. Wurden sie bei einer Meldung mit Meldegrund = „1“ bzw. „6“ - „9“ fehlerhaftangegeben, muss dies durch Storno der ursprünglichen Meldung (siehe „Storno“) und Neumeldungkorrigiert werden. Das Änderungsdatum des laufenden Versorgungsbezugs, ab dem die gemeldete Änderungwirksam ist, muss nach dem Beginndatum des Versorgungsbezugs liegen. Es ist selbst nichtänderbar. Wurde es bei einer Meldung mit Meldegrund = „2“ fehlerhaft angegeben, muss dies durchStorno der ursprünglichen Meldung (siehe „Storno“) und Neumeldung korrigiert werden. Muss eineMeldung mit Meldegrund = „1“ geändert werden, muss dies durch Storno der ursprünglichenMeldung und Neumeldung korrigiert werden. Die neue Krankenkasse bei Kassenwechsel ist durch eine Änderungsmeldung mit Meldegrund =„2“ nicht meldbar. Wurde sie bei einer Meldung mit GD = „6“ fehlerhaft angegeben, muss diesdurch Storno der ursprünglichen Meldung (siehe „Storno“) und Neumeldung korrigiert werden.

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234 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Der Datenbaustein „Name“ muss jeder Meldung mit Meldegrund = „2“ angefügt sein. Der Datenbaustein „Name“ ist sowohl in den Meldungen der Zahlstelle als auch denen derKrankenkasse vorgesehen. Für Namensänderungen, die daher sowohl von der Zahlstelle als auchvon der Krankenkasse gemeldet werden können, besteht keine Dialog-Regelung. Beide müssen fürsich organisieren, wie sie mit sich eventuell kreuzenden Meldungen umgehen. Wurde eine Meldung mit Meldegrund = „2“ irrtümlich abgegeben, muss sie durch eineStornomeldung (siehe „Storno“) mit Meldegrund = „2“ widerrufen werden. Wurde eine Meldung mit Meldegrund = „2“ fehlerhaft abgegeben, ist sie nicht lediglich durch eineweitere Änderungsmeldung mit Meldegrund = „2“ korrigierbar, sondern muss durch Storno derursprünglichen Meldung (siehe „Storno“) und Neumeldung korrigiert werden. 5. Ende Meldeverpflichtung zum laufenden VBEnde steht im ZMV aus Sicht der Krankenkasse für das Meldepflichtende eines laufendenVersorgungsbezugs durch die Zahlstelle; das schließt das Ende der Beitragsabführungspflicht ein,wenn diese der Zahlstelle zuvor auferlegt war. Das Meldepflichtende wird nach vier Gründenunterschieden, die im Feld „Meldegrund“ mit = „6“ - „9“ geschlüsselt werden (siehe nachfolgend). Der Meldegrund „Ende“ ist sowohl in den Meldungen der Krankenkasse als auch denen derZahlstelle vorgesehen. Für Endemeldungen, die daher sowohl von der Krankenkasse als auch vonder Zahlstelle erstattet werden können, besteht keine Dialog-Regelung. Beide müssen für sichorganisieren, wie sie mit sich eventuell kreuzenden Meldungen umgehen. Erfährt die Krankenkasse vom Ende durch eine Meldung der Zahlstelle Meldegrund = „3“), brauchtsie ihrerseits keine Endemeldung an die Zahlstelle zu erstatten und umgekehrt. Bei einerEndemeldung der Krankenkasse wegen Kassenwechsel Meldegrund = „6“) muss die Zahlstelleallerdings an die neue Krankenkasse eine Meldung „Bewilligung/Beginn“ abgeben. Das Datum Ende KZ Beitragsabführungspflicht – richtiger Meldepflichtende – muss gültigübermittelt werden. Der Datenbaustein „Name“ (DBNA) muss jeder Meldung zum Meldepflichtende angefügt sein. Wurde eine Meldung mit Meldegrund = „6“ - „9“ irrtümlich abgegeben, muss sie durch eineStornomeldung (siehe „Storno“) mit Meldegrund = „6“ - „9“ widerrufen werden. Wurde eine Meldung mit Meldegrund = „6“ - „9“ fehlerhaft abgegeben, ist sie nicht durch eineÄnderungsmeldung mit Meldegrund = „2“ korrigierbar, sondern muss durch Storno derursprünglichen Meldung (siehe „Storno“) und Neumeldung korrigiert werden. 5.1 Ende Meldeverpflichtung zum laufenden Versorgungsbezug an bisherigeKrankenkasse wegen Kassenwechsels (Meldegrund 6) Der Kassenwechsel kann auf Initiative des Versorgungsbeziehers oder der Krankenkasse erfolgen.Den Kassenwechsel durch den Versorgungsbezieher muss auch dieser der Zahlstelle anzeigen.Wird der Wechsel von der Krankenkasse verursacht (z.B. durch Fusion), erfolgt die Meldungmöglicherweise nur durch die Krankenkasse.

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235Zahlstellen-Meldung

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Das Meldepflichtende des laufenden Versorgungsbezugs wegen Kassenwechsels muss von derbisherigen Krankenkasse mit dem Meldegrund = „6“ an die Zahlstelle gemeldet werden. Ist der bisherigen Krankenkasse bei dieser Meldung die neue Krankenkasse bekannt, übermitteltsie deren Betriebsnummer. An die neue Krankenkasse muss die Zahlstelle eine Meldung„Bewilligung/Beginn“ erstatten. 5.2 Änderung zum laufenden Versorgungsbezug wegen Krankenkassenfusion Eine Krankenkassenfusion ist im ZMV kein meldepflichtiger Tatbestand. In derBetriebsnummerndatei der ITSG ist nach der technischen Fusion im Krankenkassenstamm derbisherigen Krankenkasse die Betriebsnummer der aufnehmenden Krankenkasse(Nachfolgekrankenkasse) hinterlegt. Durch den Verweis von der Betriebsnummer der bisherigenKrankenkasse auf die Betriebsnummer der aufnehmenden Krankenkasse in derBetriebsnummerndatei sind die Datensätze an die Nachfolgekrankenkasse zu übermitteln. Damitwird dem Umstand Rechnung getragen, dass nach einer technischen Fusion dieNachfolgekrankenkasse die Meldungen der bisherigen Krankenkasse erhält und in den Bestandaufnimmt. 5.3 Änderung zum laufenden Versorgungsbezug wegen Endes der gesetzlichenRente (Meldegrund 7) Die Änderung zum laufenden Versorgungsbezugs wegen Endes der gesetzlichen Rente muss mitdem Meldegrund = „7“ an die Zahlstelle gemeldet werden. Diese Meldung bewirkt bei der Zahlstelle lediglich die Einstellung der Beitragsermittlung und -abführung, wenn sie ihr zuvor auferlegt war. Der laufende Versorgungsbezug selbst bleibt davonunberührt; er wird bei der Krankenkasse als freiwillig versichert fortgeführt.. 5.4 Meldepflichtende des laufenden Versorgungsbezugs wegen Endes derMitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (Meldegrund 8) Das Meldepflichtende des laufenden Versorgungsbezugs wegen Endes der Mitgliedschaft in dergesetzlichen Krankenversicherung muss mit dem Meldegrund = „8“ an die Zahlstelle gemeldetwerden. Diese Meldung bewirkt bei der Zahlstelle lediglich die Einstellung der Meldungen an dieKrankenkasse und die der Beitragsermittlung und -abführung, wenn sie ihr zuvor auferlegt war. Derlaufende Versorgungsbezug selbst bleibt davon unberührt. 5.5 Meldepflichtende des laufenden Versorgungsbezugs wegen Tod(Meldegrund 9) Das Meldepflichtende eines laufenden Versorgungsbezugs wegen Tod muss mit dem Meldegrund= „9“ an die Zahlstelle gemeldet werden.

5.6 Rückmeldung zur Vorabbescheinigung (Meldegrund 5)

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236 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Nachdem sv.net die optionale Möglichkeit der Vorabbescheinigung nicht umgesetzt hat, sind auchkeine Rückmeldungen von den Krankenkassen zu erwarten.

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237Zahlstellen-Meldung

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15 ZusatzregistrierungIn folgenden Verfahren werden derzeit Informationen / Meldungen ( ausgenommenFehlermeldungen) durch die Krankenkassen elektronisch an den Arbeitgeber gemeldet:

• Zahlstellenmeldeverfahren ( Zahlstellenbetriebsnummer)

• Entgeltersatzleistungen ( Arbeitgeberbetriebsnummer)

• DEÜV-Meldeverfahren im Rahmen der GKV-Monatsmeldung durch die Einführung einesSozialausgleichs ( Arbeitgeberbetriebsnummer)

Beim Zahlstellenmeldeverfahren und im Verfahren zur Übermittlung der Entgeltbescheinigungen istin sv.net ein Versand der Zahlstellenmeldungen bzw. Entgeltbescheinigung erst dann möglich, wennder Anwender eine Zusatzregistrierung durchgeführt hat.

Damit bestätigt er, dass er berechtigt ist, Nachrichten der Krankenkassen für die betreffendeBetriebsnummer bzw. Zahlstellenbetriebsnummer abzurufen.

Im zum 1.1.2012 neu eingeführten Dialogverfahren im Rahmen der GKV-Monatsmeldung wird eineMeldung der Krankenkasse nicht unbedingt als Reaktion auf eine Arbeitgebermeldung ausgelöst.Vielmehr kann die Kasse Erstinitiator einer Meldung sein.

In diesen Fällen erhält dann der entsprechende sv.net-Anwender von der sv.net-Clearingstelle per E-Mail die Aufforderung, sofern noch nicht geschehen, die Zusatzregistrierung durchzuführen.

Gehen Sie hierzu bitte wie folgt vor:

1. Klicken Sie auf den in der E-Mail enthaltenen "Registrierungslink"

2. Sie gelangen nun auf die sv.net-online Seite. Bitte lesen Sie hier die besonderenNutzungsbedingungen ausführlich und stimmen diesen zu

3. Anschließend erfolgt die Freischaltung für die Abrufberechtigung der Nachrichten durch dieKrankenkassen für diese Betriebsnummer/Zahlstellenbetriebsnummer

4. Starten Sie nun wieder sv.net-classic und rufen die Nachrichten über die Funktion "Abrufen" imInfofenster ab. Sollten Sie die Information erhalten dass keine neuen Nachrichten für Sie zurVerfügung stehen, versuchen Sie den Abruf zu einem späteren Zeitpunkt erneut. DerFreischaltungsprozess und die Bereitstellung der Nachrichten kann unter Umständen einigeMinuten in Anspruch nehmen.

Wicht iger Hinweis :

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238 Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0

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Für Fehlerrückmeldungen der Krankenkassen ist diese Zusatzregistrierung nicht erforderlich, da dieZuordnung hier direkt zum Verursacher der fehlerhaften Meldung erfolgt. Das bedeutet, dieseFehlermeldung kann nur der Benutzer abrufen, der auch die ursprüngliche, fehlerhafte Meldungabgegeben hat.

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Index 239

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Index- A -Allgemeine Felder und Funktionen 60

Anmeldeinformationen 30

- B -Befähigungszeugnis 77

Beitragsgruppen 63

Beitragsnachweis (allgemein) 79

Beitragsnachweis Geringfügig Beschäftigte 85

Benutzer 30

Berufsgruppe 77

Betriebsdatenpflege 99

Bruttoarbeitsentgelt 63

- D -Datenbank 44

Dauer-Beitragsnachweis 79, 85

- E -Einleitung 6

Entgeltbescheinigungen 155

Entgeltbescheinigungen Allgemein / Entgelt 164

Entgeltbescheinigungen Mutterschaft 188

Entgeltbescheinigungen Zeiten / Sonstiges 178

Entgeltbescheinigungen Zusatzdaten 199

Entgeltbescheinigungen Firma / Person 157

Entgeltbescheinigungen Seeleute 203

Erstattung bei Arbeitsunfähigkeit 105

Erstattung bei Mutterschaft 113

Erstattungsanträge 105

- F -Fahrzeuggruppe 77

- G -Gleitzone 63, 77

- K -Korrektur-Beitragsnachweis 79

Krankengeld 155

- M -Mehrfachbeschäftigung 63

Meldevorgänge der Krankenkassen 230

Meldevorgänge der Zahlstelle 222

Meldung zur See-Sozialversicherung erstellen 77

Meldung zur Sozialversicherung erstellen 63

Mutterschaftsgeld 155

- N -Namensänderung 63, 77

- P -Passwort 30

Patent 77

- R -Reorganisieren 44

- S -Sicherheit bei der Übertragung 10

Sicherung 44

Stornierung 63, 77

sv.net für Meldungen zur Sozialversicherung 9

- U -U1 85, 105

U2 85, 113

Übergangsgeld 155

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Benutzerhandbuch sv.net/comfort Version 17.1.0240

© 2017 ITSG GmbH, Heusenstamm

- V -Verletztengeld 155

Versicherungsart 77

Versicherungsnummer 63, 77

- W -Wertguthaben 79

- Z -Zahlstellenmeldungen 214

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Endnotes 2... (after index)

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