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Belmont private banking kongress stolperstein beteiligungsschwellen

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Lutz Hartmann & Dr. Rafael von Heppe: Stolperstein Beteiligungsschwellen 4. private banking kongress – München 2013 8. und 9. April 2013
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Page 1: Belmont private banking kongress stolperstein beteiligungsschwellen

Lutz Hartmann & Dr. Rafael von Heppe:

Stolperstein Beteiligungsschwellen

4. private banking kongress – München 2013

8. und 9. April 2013

Page 2: Belmont private banking kongress stolperstein beteiligungsschwellen

� Überblick (25 min.)Überblick (25 min.)Überblick (25 min.)Überblick (25 min.)

� Wozu Mitteilungspflichten?� Welche Mitteilungspflichten gibt es?� Was sind Zurechnungen?� Wie, wann und an wen ist mitzuteilen?

� FAQsFAQsFAQsFAQs ((((20202020 minminminmin....))))

� Was droht im Fall von Verstößen?� Können Mitteilungen nachgeholt werden?� Welche Pflichten hat der Emittent?

Agenda: Workshop „Stolperstein Beteiligungsschwellen“ 2

Page 3: Belmont private banking kongress stolperstein beteiligungsschwellen

� Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts undAnlegerschutz

� Anlageentscheidung bedarf Kenntnis wesentlicher Tatsachen

• Aktionärsstruktur• Beherrschungsverhältnisse• Veränderungen bedeutender bedeutender bedeutender bedeutender

BeteiligungenBeteiligungenBeteiligungenBeteiligungen

� Mittel:Transparenz Transparenz Transparenz Transparenz durch Mitteilungen

� Weitere gesamtgesellschaftliche Ziele

Wozu Mitteilungspflichten? 3

Page 4: Belmont private banking kongress stolperstein beteiligungsschwellen

� Beispiel: Mitteilungen in einem Geschäftsbericht

Wozu Mitteilungspflichten? 4

Page 5: Belmont private banking kongress stolperstein beteiligungsschwellen

� Funktionsweise von Mitteilungspflichten

� Zweistufiges Verfahren• Meldepflichtiger teilt an Emittent und

BaFin mit

• Emittent veröffentlicht, teilt dies derBaFin mit und übermittelt Veröffent-lichung an das Unternehmensregister

� Flankierende Maßnahmen

� Sanktionen bei Verstößen

Wozu Mitteilungspflichten? 5

EmittentEmittent

Page 6: Belmont private banking kongress stolperstein beteiligungsschwellen

� §21 Abs. 1 (und Abs. 1a) WpHG:Mitteilungspflicht bei dinglichemdinglichemdinglichemdinglichem „Erwerb„Erwerb„Erwerb„Erwerb oderoderoderoderVeräußerung“Veräußerung“Veräußerung“Veräußerung“ von Stimmrechten, ggf. Zurech-nung von Stimmrechten Dritter nach §22 WpHG

� §25 Abs. 1 WpHG:Mitteilungspflicht beim Halten von InstrumentenInstrumentenInstrumentenInstrumenten,die ihren Inhaber zum einseitigeneinseitigeneinseitigeneinseitigen ErwerbErwerbErwerbErwerb vonAktien mit Stimmrechten berechtigen

� §25a Abs. 1 WpHG:Mitteilungspflicht beim Halten von weiterenweiterenweiterenweiterenInstrumentenInstrumentenInstrumentenInstrumenten, die ihrem Inhaber den Erwerb vonAktien mit Stimmrechten faktischfaktischfaktischfaktisch oderoderoderoderwirtschaftlichwirtschaftlichwirtschaftlichwirtschaftlich ermöglichenermöglichenermöglichenermöglichen

Welche Mitteilungspflichten gibt es? 6

EmittentEmittent

EmittentEmittent

EmittentEmittent

Page 7: Belmont private banking kongress stolperstein beteiligungsschwellen

� §26 Abs. 1 S. 2 WpHG:Pflicht des Emittenten, eine Erklärung zu eigeneneigeneneigeneneigenenAktienAktienAktienAktien zu veröffentlichen

� §27a WpHG:Erweiterte Mitteilungspflichten für Inhaber„wesentlicher Beteiligungen“ (ab 10 %-Schwelle),die verfolgten ZieleZieleZieleZiele und die HerkunftHerkunftHerkunftHerkunft der fürErwerb verfolgten Mittel mitzuteilen

� Adressat der Pflichten („MeldepflichtigerMeldepflichtigerMeldepflichtigerMeldepflichtiger“)

� „Emittent“

Welche Mitteilungspflichten gibt es? 7

EmittentEmittent

EmittentEmittent

Page 8: Belmont private banking kongress stolperstein beteiligungsschwellen

� § 22 Abs. 1 und 2 WpHG:Zu den Stimmrechten des Meldepflichtigen zählenunter bestimmten Umständen – und nur zumZweck der Ermittlung einer Mitteilungspflicht –auch StimmrechteStimmrechteStimmrechteStimmrechte ausausausaus AktienAktienAktienAktien DritterDritterDritterDritter

� Zur Sicherstellung der Mitteilungspflicht trifft denMeldepflichtigen eine InformationsverschaffungsInformationsverschaffungsInformationsverschaffungsInformationsverschaffungs----pflichtpflichtpflichtpflicht

� Nr. 1: Aktien eines TochterunternehmensTochterunternehmensTochterunternehmensTochterunternehmens� Volle Zurechnung – nicht nur quotal nach

der Beteiligung am Tochterunternehmen

� Nr. 2: Dritter hält Aktien fürfürfürfür RechnungRechnungRechnungRechnung desdesdesdesMeldepflichtigenMeldepflichtigenMeldepflichtigenMeldepflichtigen

Was sind Zurechnungen? 8

EmittentEmittent

EmittentEmittent

EmittentEmittent

Page 9: Belmont private banking kongress stolperstein beteiligungsschwellen

� Nr. 3: einem Dritten alsalsalsals SicherheitSicherheitSicherheitSicherheit übertrageneübertrageneübertrageneübertrageneAktien

� Nr. 5: Aktien eines Dritten, die Meldepflichtigerdurchdurchdurchdurch WillenserklärungWillenserklärungWillenserklärungWillenserklärung erwerbenerwerbenerwerbenerwerben kannkannkannkann

� Nr. 6: Aktien eines Dritten, die demdemdemdemMeldepflichtigenMeldepflichtigenMeldepflichtigenMeldepflichtigen anvertrautanvertrautanvertrautanvertraut sind oder aus denener die Stimmrechte als BevollmächtigterBevollmächtigterBevollmächtigterBevollmächtigter ausübenkann, sofern er nachnachnachnach eigenemeigenemeigenemeigenem ErmessenErmessenErmessenErmessen ausübenkann, wenn keinekeinekeinekeine besonderenbesonderenbesonderenbesonderen WeisungenWeisungenWeisungenWeisungen desAktionärs vorliegen

� Abs. 2: Aktien eines Dritten, mit dem derMeldepflichtige oder sein TU sein Verhalten inBezug auf diesen Emittenten abstimmt („actingactingactingacting ininininconcertconcertconcertconcert“)

Was sind Zurechnungen? 9

EmittentEmittent

Page 10: Belmont private banking kongress stolperstein beteiligungsschwellen

� Wie:

� Inhalt gemäß §17 Abs. 1 und 2 WpAIV,z.B. auf BaFin-Formularen (download)

� Auch per Telefax, nicht per e-Mail

� Wann:

� Unverzüglich, spätestens innerhalb von vierHandelstagen (§30 WpHG)

� An wen:

� Emittent und BaFin

Wie, wann und an wen ist mitzuteilen? 10

EmittentEmittent

Page 11: Belmont private banking kongress stolperstein beteiligungsschwellen

� Überblick (25 min.)Überblick (25 min.)Überblick (25 min.)Überblick (25 min.)

� Wozu Mitteilungspflichten?� Welche Mitteilungspflichten gibt es?� Was sind Zurechnungen?� Wie, wann und an wen ist mitzuteilen?

� FAQsFAQsFAQsFAQs ((((20202020 minminminmin....))))

� Was droht im Fall von Verstößen?� Können Mitteilungen nachgeholt werden?� Welche Pflichten hat der Emittent?

Agenda: Workshop „Stolperstein Beteiligungsschwellen“ 11

Page 12: Belmont private banking kongress stolperstein beteiligungsschwellen

� §39 Abs. 2 Nr. 2 lit. e) und f) WpHG:

� GeldbußeGeldbußeGeldbußeGeldbuße bisbisbisbis EUREUREUREUR 1111 miomiomiomio....

� §29a OWiG:

� VerfallVerfallVerfallVerfall desdesdesdes VermögensvorteilsVermögensvorteilsVermögensvorteilsVermögensvorteils

� §823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§21, 25 WpHG:

� SchadensersatzSchadensersatzSchadensersatzSchadensersatz

� Ggf. §28 WpHG:

� RechtsverlustRechtsverlustRechtsverlustRechtsverlust

Was droht im Fall von Verstößen? 12

Page 13: Belmont private banking kongress stolperstein beteiligungsschwellen

� §28 WpHG:

� Nur bei Verstößen gegen Mitteilungspflichtnach §§§§21212121 AbsAbsAbsAbs.... 1111 oder 1111aaaa WpHGWpHGWpHGWpHG –––– nichtnichtnichtnicht§§§§25252525 oder §§§§25252525aaaa WpHGWpHGWpHGWpHG

� VerlustVerlustVerlustVerlust derderderder VerwaltungsVerwaltungsVerwaltungsVerwaltungs---- undundundund VermögensVermögensVermögensVermögens----rechterechterechterechte, auch bzgl. zugerechneter Aktien vonTochterunternehmenTochterunternehmenTochterunternehmenTochterunternehmen und Dritten,Dritten,Dritten,Dritten, diediediedie „für„für„für„fürRechnungRechnungRechnungRechnung desdesdesdes Meldepflichtigen“Meldepflichtigen“Meldepflichtigen“Meldepflichtigen“ halten

� DauerDauerDauerDauer: bis Mitteilung nachgeholt ist, beiVorsatz und grober Fahrlässigkeit noch6 Monate länger

� Ggf. Folge: Anfechtbarkeit von Hauptver-sammlungsbeschlüssen, §243 Abs. 1 AktG

Was droht im Fall von Verstößen? 13

Page 14: Belmont private banking kongress stolperstein beteiligungsschwellen

� Frist für Mitteilung, §§21 Abs. 1, 25, 25a WpHG:

� UnverzüglichUnverzüglichUnverzüglichUnverzüglich, spätestens binnen vierHandelstagen (§30 WpHG)

� Organisations- und Informationseinholungspflicht:

� Aktionär muss sich selbst angemessenangemessenangemessenangemessenorganisierenorganisierenorganisierenorganisieren, anlassbezogenanlassbezogenanlassbezogenanlassbezogen informiereninformiereninformiereninformieren(z.B. im Fall von Kapitalmaßnahmen) undbeibeibeibei DrittenDrittenDrittenDritten, deren Stimmrechte ihm ggf.zugerechnet werden können, InformationenInformationenInformationenInformationeneinholeneinholeneinholeneinholen

� Nicht rechtzeitig: zunächst Verstoß (ggf.Rechtsverlust) – „Rückkehr in die Legalität“?

Können Mitteilungen nachgeholt werden? 14

Page 15: Belmont private banking kongress stolperstein beteiligungsschwellen

� Mit Erfüllung bzw. Nachholung der Pflicht endetder Rechtsverlust exexexex nuncnuncnuncnunc

� Eine unrichtige oder unterlassene Mitteilungkannkannkannkann unmittelbarunmittelbarunmittelbarunmittelbar vorvorvorvor oderoderoderoder inininin derderderder HauptverHauptverHauptverHauptver----sammlungsammlungsammlungsammlung nachgeholtnachgeholtnachgeholtnachgeholt werdenwerdenwerdenwerden (gleichzeitigMitteilung an BaFinBaFinBaFinBaFin)

� Ausnahme: §28 S. 3 WpHG

� „Sofern die Höhe des Stimmrechtsanteilsbetroffen ist…“

� Sechs Monate verlängerter Rechtsverlustbei vorsätzlichervorsätzlichervorsätzlichervorsätzlicher oder grobgrobgrobgrob fahrlässigerfahrlässigerfahrlässigerfahrlässigerVerletzung

Können Mitteilungen nachgeholt werden? 15

Page 16: Belmont private banking kongress stolperstein beteiligungsschwellen

� Muss jede unrichtige oder unterlassene Mitteilungnachgeholt werden? str.

� Nach vertretbarer Auffassung genügt es,wenn nurnurnurnur diediediedie letzteletzteletzteletzte nachgeholt wird

� Was, wenn eine unrichtige Mitteilung nachträglichrichtig wird?

� Keine Heilung

Können Mitteilungen nachgeholt werden? 16

Page 17: Belmont private banking kongress stolperstein beteiligungsschwellen

� Vorstand muss prüfen, wer an der Hauptver-sammlung teilnehmen und an Beschlussfassungmitwirken darf und wer eine Dividende ausgezahltbekommen darf, ggf.

� Fernhaltung nicht befugter Aktionäre

� Verhinderung der Beschlussmitwirkung

� Keine Dividendenauszahlung, sonst ggf.Haftung gegenüber der Gesellschaft

Welche Pflichten hat der Emittent? 17

Page 18: Belmont private banking kongress stolperstein beteiligungsschwellen

Lutz HartmannRechtsanwalt, Avocat à la CourSchwerpunkt: Corporate / M&A

e-Mail: [email protected]

Vielen Dank 18

Dr. Rafael von Heppe, E.M.L.E.RechtsanwaltSchwerpunkt: Corporate / M&A; Kapitalmarkt

e-Mail: [email protected]

www.belmontlegal.dewww.belmontlegal.dewww.belmontlegal.dewww.belmontlegal.de

Page 19: Belmont private banking kongress stolperstein beteiligungsschwellen

Backup – Standardformular BaFin (Mitteilungen nach §21 Abs. 1 WpHG) 19

Page 20: Belmont private banking kongress stolperstein beteiligungsschwellen

Neue Mainzer Straße 2860311 Frankfurt/Main

Tel.: +49 (0)69 97 10 97 100Fax: +49 (0)69 97 10 97 200E-Mail: [email protected]

www.belmontlegal.dewww.belmontlegal.dewww.belmontlegal.dewww.belmontlegal.de

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