Date post: | 17-Sep-2018 |
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Neue Wege bei der Kompensation
von Eingriffen
Beispiele aus Nordrhein-Westfalen
Tagung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
- Oliver Hembeck - 07.06.2011
Stiftungszweck
Die ländlich geprägten rheinischen Kulturlandschaften in
• ihrer nachhaltigen Nutzungsfähigkeit, • ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie • ihrer charakteristischen Tier- und Pflanzenwelt
sowie deren Lebensräume
zu erhalten und zu fördern.
Organisation Stiftungsvorstand Friedhelm Decker (Vorsitzender) Prof. Dr. Wolfgang Schumacher (Stv. Vorsitzender) Johannes Frizen (Stv. Vorsitzender) Prof. Dr. Karl-Heinz Erdmann Willi Bennerscheidt
Geschäftsstellen Klaus Bersch (GF) Thomas Muchow (GF) (Bonn - Wesel - Aachen)
Beratung und Information
Stiftungsrat Vorsitzender: Mark vom Hofe (Vorsitzender LNU-NRW) Stv. Vorsitzender: Dr. Martin Berges (Direktor der Landwirtschaftskammer NRW)
19 Vertreter aus Landwirtschaft, Naturschutz und Wirtschaft
MUNLV, LANUV, Höhere und Untere Landschaftsbehörde, IHK, Straßen NRW, RWE-Power,
Rheinischer Landwirtschafts-Verband, Landwirtschaftskammer, Waldbauernverband, Dez. Ländliche Entwicklung und Bodenordnung
Gründung 2003, gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts
Organisation Hauptgeschäftsstelle in Bonn
4 Mitarbeiter
Zweigstelle Niederrhein 1 Mitarbeiter
Zweigstelle Westliches Rheinland
2 Mitarbeiter
Unterstützung durch
Planung und Konzeption von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Sitz in Bonn, 2 Mitarbeiter
Arbeitsschwerpunkte • Planung, Umsetzung und Finanzierung von
Naturschutzmaßnahmen • Betreuung von Naturschutzflächen • Beratung bei naturschutzfachlichen Fragen • Forschungs- / Entwicklungsvorhaben • Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Eingriffsregelung und Artenschutz
Kompensationsmaßnahmen
Projektübersicht
Aktueller Stand • Rund 120 Projekte seit 2003 Schwerpunkt E&A • 1/3 aller Projekte und • 1/2 aller laufenden Projekte
Ökokonten und Flächenpools In fast allen Kreisen im Rheinland vorhanden
Gesetzliche Vorgaben
§ 15 (3) BNatSchG: „Bei der Inanspruchnahme von land- oder
forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen, insbesondere sind für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen…
Gesetzliche Vorgaben
… Es ist vorrangig zu prüfen, ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, durch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen, die der dauerhaften Aufwertung des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes dienen, erbracht werden kann, um möglichst zu vermeiden, dass Flächen aus der Nutzung genommen werden.“
Vorhabenträger • Verantwortlich für das Eingriffsvorhaben
„Kompensationsverpflichtung“
• Eigenverantwortliche Umsetzung
• Beauftragung eines Dritten (geeigneter Maßnahmenträger)
• Ziel ist die Realisierung des Vorhabens
• Kernkompetenz für Arten- und Naturschutzmaßnahmen fehlen nicht selten
Maßnahmenträger • Verantwortlicher für die Umsetzung der
Kompensationsverpflichtung
• Flächenmanagement Suche, Bereitstellung und Sicherung
• Maßnahmenmanagement Abstimmung, Herstellung und Sicherung
• Zielsetzung und Kernkompetenz: Erfolgreiche Naturschutzmaßnahmen!
Arbeitsweise
Stiftung
dokumentiert
stim
mt z
u
Flächenmanagement • jährliche Kontrolle • Berichterstattung • Pflegemanagement • Vertragsverlängerung
betreut und honoriert
Landwirt
Bewirtschaftervertrag zur Herstellung und Pflege • Maßnahme • Auflagen • Laufzeit • Vergütung
Eigentümervertrag zur Flächenbereitstellung • Maßnahme • Sicherung • Entschädigung
Vorhabenträger Planungsbüro
Kompensationsvertrag • Umfang • Maßnahme • Bewertung • Sicherung • Vergütung
Genehmigungs- Fachbehörde
Dauerhafte Sicherung
⇛ Sicherung der Maßnahmenflächen
• Grundbuchliche Sicherung • Grunderwerb durch den Vorhabenträger • Grunderwerb durch die Stiftung • Vertraglich und monetäre Sicherung
⇛ Sicherung der Maßnahmenumsetzung • Grundbuch (Reallast) • Vorhabenträger (Rücklage von Finanzmitteln) • Maßnahmenträger (vertraglich monetäre Sicherung)
Maßnahmen auf Acker Linear und punktuell
Anlage und Pflege von • Blühstreifen • Uferrandstreifen • Schwarzbrachestreifen • Ackerrandstreifen • Lerchenfenster
Flächig
Anlage und Pflege von Bracheflächen: • Ackerbrache mit Selbstbegrünung • Blühbrache / Einsaatbrache
Kulturpflanzenanbau mit Naturschutzauflagen: • weite Reihenabstände im Getreide • verlängerte Stoppelbrache • Ernteverzicht • Verringerung von / Verzicht auf
Düngung und Pflanzenschutzmittel Umwandlung von Acker in extensives Grünland (z.B. in Auen), wenn eine sinnvolle Verwertung der Aufwüchse gegeben ist
Maßnahmen auf Grünland
Linear und punktuell
Anlage und Pflege von
• Wiesenrainen
• Pufferzonen um vorhandene Biotope, Waldsaum, Ufer, etc.
• Senken, Blänken
• Gehölzstrukturen
Flächig
Extensive Grünlandnutzung, z.B.:
• Verringerung von / Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel
• Schnittzeitpunktauflagen
• max. Beweidungsdichte
• Naturschonende Mahdtechniken
• Artenreichtum anreichern (z.B. Mahdgutübertragung)
Artenschutzmaßnahmen
• Arten der Offenlandschaften sind bei Vorhaben zumeist betroffen
• Maßnahmenkatalog Maßnahmendurchführung vor dem Eingriff
• Monitoring Durchführungskontrolle Wirkungskontrolle
• Nachbesserung!
Beispiele aus der Praxis Flächenpool Neunkirchen-Seelscheid
Bewirtschaftungsauflagen „Extensivgrünland“
• Auszäunen des Baches • ein- bis zweischürige Mahd ab 1. Juni und 1.
August, feuchte/nasse Stellen per Handmahd alle 2-5 Jahre ab 01. Juli
• alternativ extensive Beweidung mit Rindern oder Schafen – ohne Zufütterung, mit Errichtung einer Tränke – Weidegang ab Mitte Mai, bzw. ab Mitte Juli
• keine Anwendung von PSM und Düngern • Gehölzpflege
Maßnahmenbeispiel „Weilerswist“
Extensiver Ackerbau (5,5 ha) • Reihenabstand min. 18 cm
• Kein min. N-Dünger
• Keine Herbizide und Insektizide (Ausnahme mögl.)
• WG, SG, Zwischenfrüchte (z.B. Luzerne)
Blühstreifen (2 ha) • Einsaat von Wildkrautmischung
• Schröpf-. bzw. Pflegeschnitt
• Verjüngen/Neuanlage bei Bedarf
Maßnahmenkombination
Extensiver Ackerbau (5,5 ha)
Blühstreifen (2 ha)
Myosuro-Ranunculetum sardoi
Spezifische Artenschutz- maßnahmen für den Kiebitz
„Bruthabitat“
„Nahrungshabitat“
Feldlerchenfenster
Ziel: Lebensraum der Feldlerchen aufwerten
• Anlage von Lerchenfenstern (Fehlstellen, 20 m2) in Getreidebeständen
• Kombination mit anderen Maßnahmen sinnvoll
Foto: Biologische Station Gütersloh
Vorteile Für den Naturschutz:
• bessere Lebensbedingungen für typische Tier- und Pflanzenarten der Kulturlandschaft (RL-Arten)
• tatsächliche Umsetzung der Maßnahmen (Betreuung, Kontrolle, Dokumentation)
• klare Verantwortlichkeit und Sicherstellung der dauerhaften Pflege
• Erhalt bzw. Bereicherung des Landschaftsbildes
Vorteile Für den Eingriffsverursacher:
• Umsetzung von Maßnahmen, Übertragung auf kompetenten Partner
• Konflikte mindern
• kooperativer Ansatz
• unvermeidbare Planungen erleichtern
Vorteile Für die Landwirtschaft:
• In landwirtschaftliche Betriebe integrierbar (Fläche, Tierhaltung, Technik, Arbeit)
• Maßnahmenflächen bleiben grundsätzlich als landwirtschaftliche Nutzflächen erhalten
• Beitrag zur Einkommenssicherung (statt Verlust von Pachtflächen)
• Nicht zwingend flächengebundene Maßnahmentypen können in gewissem Maße verlegt und damit auch auf Pachtflächen realisiert werden
Gegründet 2011durch die bbv-LandSiedlung GmbH des bayerischen Bauernverbandes „Schützen durch nachhaltige Nutzung“ www.bayerischekulturlandstiftung.de
Gemeinsames Projekt im Verbund mit anderen Kulturlandstiftungen der Länder: „Schwalbe sucht Dorf“
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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