Prof. Dr. Uwe Ruschewitz
Institut für Anorganische Chemie
Studenteninfoveranstaltung
18.05.2017
Bachelor Chemie
2. Fachsemester
Zeit: Donnerstag, 18. Mai 2017, 12:00 h
Ort: Exp. Seminarraum 1
Inhalte:
• Auslandsstudium
• Studium Integrale (SI), Berufsfeldpraktika
• Stipendien
• Verschiedenes
Programm
Auslandsstudium • 5. Fachsemester (WP-Module)
• 6. Fachsemester (Bachelorarbeit)
• Masterstudium
• http://www.chemeuro.uni-koeln.de/
• 1. Ansprechpartner: Frau Dr. Henneken
Studium Integrale (SI) • Das Studium Integrale (SI) ist ein fächerübergreifender Bestandteil des
Studiengangs. Es kann sowohl eine akademische wissenschaftsbezogene
Ausrichtung als auch eine professionsbezogene Ausrichtung haben, die der
Entwicklung der Berufsfähigkeit dient.
• Das Studium Integrale soll Kompetenzen fördern und vermitteln, die über
einzelne fachliche Wissensbestände hinausgehen oder die
wissenschaftliche wie personenbezogene Grundhaltungen betreffen:
Wissenschaftliche Neugier, systematisches und analytisches Denken,
Auseinandersetzung mit Komplexität, Lösungsorientiertheit und andere
Fähigkeiten, zum Beispiel Teamfähigkeit und fremdsprachliche
Kompetenzen.
Studium Integrale (SI) • Insgesamt 12 CPs (s. §8 Prüfungsordnung vom 17.8.2015)
• Wichtig: ein Modul mit mind. 2 CPs mit Prüfung! Keine Note,
keine Versuchsrestriktionen!
• Vorschläge: www.chemie.uni-koeln.de/si.html
Punkte gemäß Vorgaben
• Falls keine Vorgaben: pro SWS ein Credit Point
Vorlage der Teilnahmebescheinigung im PA
Dozent/-in vorher fragen!!!
bei erfolgreicher Teilnahme an Klausur ein CP extra!
Studium Integrale (SI)
• Laufzettel Kolloquien
• Chemiewirtschaft Dr. Ansteeg (Begründung der Motivation)
• Computational Chemistry
• Naturwissenschaftliche Grundlegungen
• Zusätzliche Praktika!!!
z.B. Industrie: 1 CP/Woche, max. 6 CPs
Studium Integrale (SI)
• Laufzettel Kolloquien
• Chemiewirtschaft Dr. Ansteeg (Begründung der Motivation)
• Computational Chemistry
• Naturwissenschaftliche Grundlegungen
• Zusätzliche Praktika!!!
z.B. Industrie: 1 CP/Woche, max. 6 CPs
Studium Integrale (SI)
Die Termine für 2017 stehen noch nicht
fest. Sie werden zeitnah bekannt
gegeben.
Anmeldeliste für das Seminar
Chemiewirtschaft wird im PA ausliegen.
Das Motivationsschreiben kann dort
abgegeben werden.
Studium Integrale (SI)
• Laufzettel Kolloquien
• Chemiewirtschaft Dr. Ansteeg (Begründung der Motivation)
• Computational Chemistry
• Naturwissenschaftliche Grundlegungen
• Zusätzliche Praktika!!!
z.B. Industrie: 1 CP/Woche, max. 6 CPs
Praktikumsbericht (1-2 Seiten), Praktikumsbescheinigung
Stipendien Deutschland-Stipendium
Teilstipendium (300,- EUR/Monat; 2 Semester)
http://www.stiftung-studium-lehre.uni-koeln.de/4084.html
Stipendien Staatliche Begabtenförderung im Hochschulbereich
Bundesministerium für Bildung und Forschung
www.stipendiumplus.de
Vollstipendium!!!
Insgesamt 13 Studienwerke
Stipendien
Allgemein:
Studienstiftung des deutschen Volkes
Kirchlich:
Avicenna-Studienwerk (muslimisch)
Cusanuswerk (katholisch)
Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (ELES)
Stipendien
Parteien/Gewerkschaften:
Friedrich-Ebert-Stiftung
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Hanns-Seidel-Stiftung
Hans-Böckler-Stiftung
Heinrich-Böll-Stiftung
Konrad-Adenauer-Stiftung
Rosa Luxemburg Stiftung
Stiftung der Deutschen Wirtschaft
Stipendien http://verwaltung.uni-koeln.de/abteilung21/content/beratungsangebote/
soziales_stipendien_und_finanzen/stipendien_und_studienfinanzierung/
Mentoren
Sommerfest am 11.07.2017
Department für Chemie
verschiedenes
Kummerkasten (http://www.chemie.uni-koeln.de/kritik.html)
verschiedenes
• Wechsel Prüfungsordnung 2011 2015: gesonderte Veranstaltung
• Studienberatung am Ende des 2. Semesters (beim Mentor!)
• Anmeldung zu Klausuren über KLIPS rechtzeitig vornehmen
• Modul 1 (Allg. Chemie) nicht bestanden: keine Teilnahme an weiteren
Praktika; ohne OC I keine Teilnahme an OC II, ohne PC I keine
Teilnahme an PC II
• Atteste innerhalb von 2 Werktagen (Poststempel) im Prüfungsamt
einreichen
• regelmäßig Informationen in Ilias abrufen (z.B. BC)
• im PA angegebene Mail accounts regelmäßig checken
verschiedenes
Informationen in Aushangkästen oder auf Homepage (z.B.
Prüfungstermine, Anmeldezeiträume, Stundenpläne,
Vorlesungsverzeichnis in KLIPS) prüfen, erst dann (bei
Unklarheiten) ins Prüfungsamt oder zu mir
verschiedenes
§20(9)
Im gesamten Bachelorstudium kann eine bestandene Prüfung zur
Notenverbesserung wiederholt werden. Es gilt das bessere
Prüfungsergebnis. Diese Möglichkeit besteht nur bis zum
erfolgreichen Abschluss der Bachelorarbeit. Bachelorarbeit und
Bachelorkolloquium sind von dieser Regelung ausgenommen.
verschiedenes §20
(1) Nicht bestandene Modulprüfungen können wiederholt werden. Die Anzahl
der Prüfungsversuche pro Modul kann unbeschadet der Bestimmungen von §
21 Absatz 12 auf drei begrenzt werden. Näheres regeln die Bestimmungen in
den Anhängen I und II. Bezogen auf sämtliche Module des
Bachelorstudiums, in denen die Anzahl der Prüfungsversuche auf drei
begrenzt ist, bestehen insgesamt drei zusätzliche Prüfungsversuche.
Darüber hinaus erhalten Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten,
die mindestens 140 Leistungspunkte erworben haben, einen weiteren
zusätzlichen Prüfungsversuch. Ist eine Prüfungsleistung nach Ausschöpfung
der drei zusätzlichen Prüfungsversuche sowie gegebenenfalls des weiteren
Prüfungsversuchs nach Satz 5 nicht bestanden, ist das Studium endgültig nicht
bestanden. Die zusätzlichen Prüfungsversuche gemäß Satz 4 und 5 beziehen
sich nicht auf die Wiederholung der Bachelorarbeit.
verschiedenes §20
(2) Zusätzliche Prüfungsversuche gemäß Absatz 1 müssen innerhalb von drei
Monaten nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses schriftlich bei der oder
dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beantragt werden. Wird diese
Frist aus Gründen versäumt, die von der Prüfungskandidatin oder dem
Prüfungskandidaten zu vertreten sind, ist die Modulprüfung endgültig nicht
bestanden, mit der Folge der Exmatrikulation aus dem Studiengang.
(3) Zusätzliche Prüfungsversuche können nur dann beantragt werden, wenn
keiner der ersten drei Prüfungsversuche aufgrund einer Täuschung oder eines
Ordnungsverstoßes gemäß § 24 nicht bestanden wurde.
(4) Vor der Zulassung zu einem zusätzlichen Prüfungsversuch gemäß Absatz 1
wird die Wahrnehmung von Beratungsmöglichkeiten dringend empfohlen. Die
Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat erhält zu diesem Zweck eine
schriftliche Einladung zur Beratung, die auch Auskunft über die zur Verfügung
stehenden Beratungsmöglichkeiten gibt.
verschiedenes
Handy-/Smartphone-Verbot
in Prüfungen
Klausuregeln und Regeln zu
Plagiaten/Täuschungen unter:
http://www.chemie.uni-koeln.de/pruefung.html
verschiedenes
Gute wissenschaftliche Praxis (GWP):
• Pflichtmodul (PO 2015)
• Empfohlen im 4. Fachsemester
• Zulassungsvoraussetzungen
• Neue Kurse im SoSe 2018, Anmeldungen dann
über Klips!
• Für Kurse im SoSe 2017: Verbuchung erst nach
Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen!