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BEGRÜNDUNG - abensberg.de Lehmgrube/BBP_GE... · begrÜndung zum bebauungsplan / grÜnordnungsplan...

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BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN / GRÜNORDNUNGSPLAN GE LEHMGRUBE STADT ABENSBERG LANDKREIS KELHEIM REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN PLANUNGSTRÄGER: Stadt Abensberg Münchener Str. 14 93326 Abensberg ___________________ 1. Bürgermeister PLANUNG: K o m P l a n Ingenieurbüro für kommunale Planungen Leukstraße 3 84028 Landshut Fon 0871.974087-0 Fax 0871.974087-29 e-mail: [email protected] ___________________ Stand: 04.02.2019 - Vorentwurf Projekt Nr.: 15-0842_BBP
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BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN / GRÜNORDNUNGSPLAN

G E L E H M G R U B E

STADT ABENSBERG LANDKREIS KELHEIM REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN

PLANUNGSTRÄGER: Stadt Abensberg Münchener Str. 14 93326 Abensberg ___________________ 1. Bürgermeister PLANUNG: K o m P l a n Ingenieurbüro für kommunale Planungen Leukstraße 3 84028 Landshut Fon 0871.974087-0 Fax 0871.974087-29 e-mai l : info@komplan- landshut.de ___________________ Stand: 04.02.2019 - Vorentwurf Projekt Nr.: 15-0842_BBP

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INHALTSVERZEICHNIS SEITE

ÜBERSICHTSLAGEPLAN 4 TEIL A) BEBAUUNGSPLAN

1 LAGE IM RAUM ................................................................................................................................. 5

2 INSTRUKTIONSGEBIET ................................................................................................................... 5

3 ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG .................................................................................................. 7

3.1 Veranlassung ..................................................................................................................................... 7 3.2 Bestand .............................................................................................................................................. 7 3.3 Entwicklung ........................................................................................................................................ 7

4 RAHMENBEDINGUNGEN ................................................................................................................. 8

4.1 Rechtsverhältnisse ............................................................................................................................. 8 4.2 Umweltprüfung ................................................................................................................................... 8 4.3 Planungsvorgaben ............................................................................................................................. 8

4.3.1 Landesentwicklungsprogramm ............................................................................................ 8 4.3.2 Regionalplan ........................................................................................................................ 9 4.3.3 Flächennutzungsplan/ Landschaftsplan ............................................................................... 9 4.3.4 Arten- und Biotopschutzprogramm .................................................................................... 10 4.3.5 Biotopkartierung ................................................................................................................. 11 4.3.6 Artenschutzkartierung ........................................................................................................ 11 4.3.7 Aussagen zum Artenschutz ............................................................................................... 12

5 VERFAHRENSHINWEISE ............................................................................................................... 13

6 INHALTE UND AUSSAGEN ZUR PLANUNG .................................................................................. 14

6.1 Vorbemerkung ................................................................................................................................. 14 6.2 Nutzungskonzept ............................................................................................................................. 14 6.3 Höhenentwicklung ............................................................................................................................ 14 6.4 Bauweise – Überbaubare Flächen ................................................................................................... 15 6.5 Örtliche Bauvorschriften ................................................................................................................... 15 6.6 Verkehrserschließung ...................................................................................................................... 15 6.7 Gelände/ Topographie/ Bodenverhältnisse ...................................................................................... 15

7 ERSCHLIESSUNG .......................................................................................................................... 16

7.1 Verkehr ............................................................................................................................................ 16 7.1.1 Überörtlicher Straßenverkehr ............................................................................................. 16 7.1.2 Örtliche Verkehrsstraßen ................................................................................................... 16 7.1.3 Öffentlicher Personennahverkehr - ÖPNV ......................................................................... 16 7.1.4 Bahnanlagen ...................................................................................................................... 16

7.2 Wasserwirtschaft .............................................................................................................................. 16 7.2.1 Wasserversorgung ............................................................................................................. 16 7.2.2 Abwasserbeseitigung ......................................................................................................... 16 7.2.3 Grundwasser/Hochwasser ................................................................................................. 17 7.2.4 Grundstücksentwässerung/Niederschlagswasserableitung ............................................... 17

7.3 Abfallentsorgung .............................................................................................................................. 17 7.4 Energieversorgung ........................................................................................................................... 18 7.5 Telekommunikation .......................................................................................................................... 18

8 IMMISSIONSSCHUTZ ..................................................................................................................... 19

8.1 Verkehrslärm .................................................................................................................................... 19 8.2 Sport- und Freizeitlärm ..................................................................................................................... 19 8.3 Gewerbelärm ................................................................................................................................... 19 8.4 Geruchsimmissionen ........................................................................................................................ 19

9 ALTLASTEN .................................................................................................................................... 19

10 DENKMALSCHUTZ ......................................................................................................................... 20

10.1 Bodendenkmäler .............................................................................................................................. 20 10.2 Baudenkmäler .................................................................................................................................. 21

11 BRANDSCHUTZ .............................................................................................................................. 22

12 FLÄCHENBILANZ ............................................................................................................................ 22

13 ERSCHLIESSUNGSKOSTEN ......................................................................................................... 22

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TEIL B) GRÜNORDNUNGSPLAN

SEITE

14 ANLASS ........................................................................................................................................... 23

15 BESTANDSERFASSUNG UND BEWERTUNG .............................................................................. 23

15.1 Bestandsbeschreibung ..................................................................................................................... 23 15.1.1 Naturräumliche Gliederung ................................................................................................ 23 15.1.2 Potentielle natürliche Vegetation ........................................................................................ 24

15.2 Schutzgüter des Naturhaushaltes .................................................................................................... 24 15.2.1 Arten und Lebensräume .................................................................................................... 24 15.2.2 Boden ................................................................................................................................ 25 15.2.3 Wasser ............................................................................................................................... 25 15.2.4 Klima und Luft .................................................................................................................... 26 15.2.5 Landschaftsbild/ Erholungseignung ................................................................................... 26

16 GRÜNORDNERISCHES KONZEPT ................................................................................................ 27

17 EINGRIFFSREGELUNG IN DER BAULEITPLANUNG (BILANZIERUNG) ...................................... 27

18 VERWENDETE UNTERLAGEN ...................................................................................................... 28

ANHANG 1 Bestandsplan ANHANG 2 GE Arnhofen, Artenschutzrechtliche Beurteilung, Büro FLORA + FAUNA, Regensburg, Stand: Februar 2019

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KomPlan Begründung BBP/GOP GE Lehmgrube 4

ÜBERSICHTSLAGEPLAN Übersichtskarte

Quelle: www.geodaten.bayern.de/BayernAtlas-plus (o.M., verändert) Ausschnitt aus der digitalen Flurkarte mit Überlagerung von Luftbildern Darstellung der Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan GE Lehmgrube

Quelle: KomPlan

Gewerbegebiet GE Lehmgrube

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KomPlan Begründung BBP/GOP GE Lehmgrube 5 TEIL A) BEBAUUNGSPLAN

1 LAGE IM RAUM

Die Stadt Abensberg und der Ortsteil Arnhofen sind raumordnerisch der Region 11 (Regensburg) zuzuordnen mit zentraler Lage im Landkreis Kelheim. Der Stadt Abens-berg kommen als Mittelzentrum mittelzentrale Versorgungsfunktionen im Dienstleis-tungsgewerbe und Einzelhandel zu.

Das Planungsgebiet selbst befindet sich innerhalb der Gebietskategorie Allgemeiner ländlicher Raum.

Durch die infrastrukturell gute Anbindung an Regensburg (A 93), Kelheim (B 16) und Neuburg a. d. Donau hat die Stadt Abensberg innerhalb des Raumes Kelheim und Regensburg mit weiteren Entwicklungssteigerungen zu rechnen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes/ Grünordnungsplanes GE Lehmgrube be-findet sich am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteiles Arnhofen, der im Nordosten des Stadtgebietes Abensberg liegt und wird im Norden und Westen von landwirtschaftli-chen Nutzflächen, im Süden von bestehender Wohnbebauung und im Osten von der Kreisstraße KEH 19 bzw. einem bestehendem Gewerbegebiet begrenzt.

2 INSTRUKTIONSGEBIET

Der Planungsumgriff beinhaltet eine Gesamtfläche von ca. 2,4 ha und wird dabei fol-gendermaßen begrenzt:

Norden Fl.Nr. 80 und 94, Gemarkung Pullach, landwirtschaftliche Nutzflächen anschließend Wohnbebauung

Süden Fl.Nr. 770, Gemarkung Arnhofen, landwirtschaftliche Nutzflächen, be-stehende Wohnbebauung

Osten Fl.Nr. 703, Gemarkung Arnhofen (Kreisstraße 19), anschließend be-stehendes Gewerbegebiet, Wohnbebauung

Westen Fl.Nr. 773/3, Gemarkung Arnhofen und Fl.Nr. 88 und 89, Gemarkung Pullach landwirtschaftliche Nutzflächen

Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes/ Grünordnungsplanes GE Lehmgrube befinden sich folgende Grundstücke der Gemarkung Arnhofen: Flurnummer 773 Flurnummer 773/2

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KomPlan Begründung BBP/GOP GE Lehmgrube 6

Luftbildausschnitt mit Geltungsbereich

Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.

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KomPlan Begründung BBP/GOP GE Lehmgrube 7

3 ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG

3.1 Veranlassung Anlass für die Erstellung des Bebauungs-/ Grünordnungsplanes GE Lehmgrube im Ortsteil Arnhofen ist die Wiederaufnahme der Nutzung aufgelassener Lagerflächen. Aufgrund der nun angestrebten Nutzung folgt die Ausweisung als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO.

Die Stadt Abensberg plant hierzu die Errichtung von Lagerflächen für Container sowie von Abstellflächen für Kraftfahrzeuge durch die Ausweisung von zusätzlichen Flächen mit einem Umgriff von ca. 2,4 ha. Dabei handelt es sich hier konkret um die Wieder-aufnahme der bisherigen Nutzung als Lagerflächen. Weiterhin ist im Nordosten des Planungsbereiches die Integration der beschränkten Nutzung einer Pooltankstelle für Dieselkraft- und Harnstoff für berechtigte Landwirte und Gewerbetreibende vorgese-hen. Die Errichtung von Gebäuden ist nicht geplant und auch nicht als zulässig vorge-sehen. Der Betreiber der geplanten Pooltankstelle verfügt bereits über eine Anlage im Hafengebiet von Kelheim-Saal und plant ein Versorgungsnetz aufzubauen, da es für Landwirte und Gewerbetreibende aufgrund der erforderlichen Brandschutzauflagen immer schwieriger wird, eigene Betriebstankstellen zu unterhalten. Der vorliegende Standort weist hierfür günstige infrastrukturelle Voraussetzungen auf.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan ist die Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Im Zuge der Fortschreibung im Parallelver-fahren wird der Flächennutzungsplan durch die Aufstellung des Deckblattes Nr. 17 geändert und an die aktuelle Situation angepasst.

3.2 Bestand Der vorliegende Planungsbereich stellt eine alte Lehmgrube am nordwestlichen Orts-rand vom Ortsteil Arnhofen dar, die als Reststoffdeponie genutzt wurde.

Der nördliche Teil des Planungsbereiches ist versiegelt (Betonplatten) und eben. Der südliche Teil des Planungsbereiches ist nicht versiegelt, eben und liegt ein paar Meter höher als der nördliche Teil. Beide Teile sind durch eine von Nordost nach Südwest verlaufende Geländestufe geteilt. Im südlichen Teil befindet sich eine Gehölzsukzes-sion mit Birke, Kiefer und Weißdorn, die Krautschicht ist von Rainfarn und Landreit-gras geprägt. Entlang der Grundstücksgrenzen stocken teils dichte und teils lockere Strauch- und Baumhecken mit überwiegend Esche, Weißbirke und Weißdorn.

3.3 Entwicklung Durch die vorliegende Planungsmaßnahme werden ausschließlich an den Bedarf an-gepasste Erweiterungsflächen für eine gewerbliche Nutzung im unmittelbaren An-schluss an das bestehende Gewerbegebiet geschaffen.

Dabei werden folgende städtebauliche und landschaftsplanerische Gesichtspunkte berücksichtigt:

- Ausreichende Verkehrsanbindung des Gebietes an das örtliche Straßennetz

- Überprüfung, Würdigung und Integration der Belange des Immissionsschutzes

- Sicherstellung der Ver- und Entsorgungseinrichtungen

- Integration der Gewerbeflächen in das Umfeld durch Erhalt vorhandener Gehölz-bestände und entsprechende abschirmende Bepflanzungsmaßnahmen

- Prüfung der Belange des Umweltschutzes

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KomPlan Begründung BBP/GOP GE Lehmgrube 8

4 RAHMENBEDINGUNGEN

4.1 Rechtsverhältnisse Entsprechend den Novellierungen der Gesetzgebung im Baugesetzbuch (BauGB), sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB und 1a Abs. 2 BauGB, landwirtschaftliche oder als Wald genutzte Flächen nur in einem notwendigen Umfang umgenutzt werden.

Bauleitpläne sollen die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten, den Klimaschutz und die Klimaanpassung ausreichend berücksichtigen und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell erhalten. Die Innenentwicklung ist zu fördern und die Bodenversiegelung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen (Bodenschutzklausel).

Im Ergebnis ist durch die jeweilige gemeindliche Planung eine menschenwürdige Umwelt zu sichern. Baurechtliche Situation

Das Planungsgebiet stellt sich als aufgelassene Lagerflächen im Ortsteil Arnhofen dar. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan/ Landschaftsplan der Stadt Abensberg ist die angestrebte Nutzungszuordnung Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO für den vorliegenden Planungsbereich noch nicht vorhanden, so dass der Flächennutzungs-plan/ Landschaftsplan im Parallelverfahren durch das Deckblatt Nr. 17 fortgeschrieben und auf die aktuellen Planungsabsichten ausgerichtet wird.

Ein Baurecht lässt sich für den vorliegenden Planungsbereich daraus jedoch nicht ab-leiten. Dies soll nun durch das vorliegende, verbindliche Bauleitplanverfahren erwirkt werden.

Ziele der Raumordnung stehen der Planung nicht entgegen.

4.2 Umweltprüfung Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB ist zur Beurteilung der Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung erforderlich, in der die vo-raussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden.

Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung hängen von der jeweiligen Pla-nungssituation ab und werden von der Kommune in Abstimmung mit der Genehmi-gungsbehörde festgelegt.

In vorliegendem Fall erfolgt die Erarbeitung der Umweltprüfung parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes/Grünordnungsplanes GE Lehmgrube und des Deckblattes Nr. 17 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan und dient somit gleichzeitig als Planungsgrundlage für das laufende Bauleitplanverfahren. Hinsichtlich der darin ge-wonnenen Erkenntnisse wird auf den gemeinsamen Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Bebauungsplan/ Grünordnungsplan GE Lehmgrube und zum Flächennutzungs-plan/ Landschaftsplan Deckblatt Nr. 17 verwiesen, der den Verfahrensunterlagen bei-liegt.

4.3 Planungsvorgaben

4.3.1 Landesentwicklungsprogramm Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) in der Fassung vom 01.03:2018 enthält als Leitbild einer nachhaltigen Raumentwicklung fachübergreifende und rah-mensetzende Ziele, die einerseits das querschnittsorientierte Zukunftskonzept zur räumlichen Ordnung und Entwicklung Bayerns konkretisieren, andererseits Leitlinien darstellen, die im Zuge der Regionalplanung konkretisiert werden. Ziel muss dabei stets die nachhaltige Entwicklung der Regionen sein.

Das Landesentwicklungsprogramm ordnet das Umfeld der Stadt Abensberg mit dem Ortsteil Arnhofen nach den Gebietskategorien dem allgemeinen ländlichen Raum zu. Die Stadt selbst stellt ein Mittelzentrum dar, somit obliegen ihr Aufgaben auf wirt-schaftlichem, sozialem und kulturellem Gebiet.

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KomPlan Begründung BBP/GOP GE Lehmgrube 9

4.3.2 Regionalplan

Die Stadt Abensberg und der Ortsteil Arnhofen befinden sich in der Region 11 – Re-gensburg, an der Entwicklungsachse Regensburg – Ingolstadt (BAB 93), die überregi-onale Bedeutung hat, wobei das Stadtumland zum allgemeinen ländlichen Raum zählt.

Quelle: Online-Angebot des Regionalen Planungsverbandes Regensburg

Während der Stadt Abensberg als Mittelzentrum insbesondere mittelzentrale Ver-sorgungsfunktionen (Dienstleistungsgewerbe, Einzelhandel) zukommen, gehört der Ortsteil Arnhofen nach der ökologischen - funktionellen Raumgliederung des Regio-nalplanes zu einem Gebiet mit überwiegend agrarisch - forstwirtschaftlicher Nutzung (Bereich III).

4.3.3 Flächennutzungsplan/ Landschaftsplan Die Stadt Abensberg hat einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit Land-schaftsplan aus dem Jahr 2001. Der vorliegende Planungsbereich ist darin als land-wirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. In einem Teilbereich ist eine Altlastenfläche (hier. Holz – Abfälle – Kompostierung) dargestellt. Im Zuge der Fortschreibung wird der rechtswirksame Flächennutzungsplan durch die Aufstellung des Deckblattes Nr. 17 geändert und an die aktuelle Situation angepasst.

FNP/LP-Bestand FNP/LP-Fortschreibung

Planungsgebiet

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KomPlan Begründung BBP/GOP GE Lehmgrube 10 4.3.4 Arten- und Biotopschutzprogramm

Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes/ Grünordnungsplanes liegt vollständig in der naturräumlichen Untereinheit Donau-Isar-Hügelland (062-A). Für das Planungsgebiet und den näheren Umgriff werden im Arten- und Biotopschutzpro-gramm nachfolgende Aussagen hinsichtlich der Ziele zu Trockenstandorten, Feucht-gebieten und Gewässern definiert: Ziele Trockenstandorte Für den Planungsbereich werden allgemeine Zielaussagen hinsichtlich der Wieder-herstellung eines charakteristischen Arten- und Lebensraumspektrums in den Agrar-landschaften des Donau-Isar-Hügellandes gemacht. Dies soll mittels Neuschaffung von Biotopstrukturen und Förderung von Ranken, Rainen und Magerrasen umgesetzt werden. Ziele Feuchtgebiete Konkrete Zielaussagen fehlen für den Planungsbereich selbst. Der nördlich verlaufende Hopfenbach wird jedoch als weiteres Gebiet für die Wieder-herstellung eines feuchtgebietstypischen Arten- und Lebensraumspektrums darge-stellt. Ziel ist hier die Entwicklung der Talräume kleinerer Bäche zu funktionsfähigen Lebensräumen und Verbundsachsen für Organismen der Feuchtgebiete. Ziele Gewässer Konkrete Zielaussagen fehlen auch hier für den Planungsbereich selbst. Der nördlich verlaufende Hopfenbach wird jedoch als weiteres Gebiet für die Wieder-herstellung eines gewässertypischen Arten- und Lebensraumspektrums dargestellt. Ziel ist hier die Entwicklung der Talräume kleinerer Bäche zu funktionsfähigen Le-bensräumen und Verbundsachsen für Organismen der Feuchtgebiete.

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4.3.5 Biotopkartierung

Innerhalb des Planungsbereiches selbst ist ein amtlich kartierter Biotop (7137-0263-001 Hecken am westlichen Ortsrand von Arnhofen) vorhanden. Es handelt sich dabei um ei-ne schmale, dichte und strauchreiche Hecke aus Weißdornsträuchern mit jungen Eschen entlang der Kreisstraße KEH 19, die vollständig erhalten bleibt.

Außerdem befinden sich in der Umgebung nachfolgend beschriebene Strukturen als nächstgelegene Biotope:

BIOTOPNUMMER BIOTOPTYP BESCHREIBUNG

7137-0261-001 Gebüsche, initiale Gehölze und

Altgrasbestände

- Dichter, initialer Gehölzbestand aus jungen Eschen und locker verteilten, jüngeren Birken

7137-0261-002 Gebüsche, initiale Gehölze und

Altgrasbestände

- Dichter, initialer Gehölzbestand aus jungen Eschen und locker verteilten, jüngeren Birken

7137-0261-003 Gebüsche, initiale Gehölze und

Altgrasbestände - Kurzer, dichter Heckenabschnitt

aus Weißdorn und Hasel

7137-0262-001 Obstbaumbestand - Relativ großer, extensiv genutzter

Obstbaumbestand (Apfel, Birne, Kirsche, Zwetschge, Walnuss)

7137-0263-001 Hecken - Dichte, strauchreiche Hecke aus

Weißdornsträuchern, durchsetzt mit jungen Eschen

7137-0263-002 Hecken - Dichte, strauchreiche Hecke aus

Weißdornsträuchern, durchsetzt mit jungen Eschen

7137-0265-007 Hecken, Gebüsche und Alt-

grasbestände

- Grasreiche Altgrasbestände mit Einzelbäumen (Esche, Apfel, Kie-fer), Einzelsträuchern (Weißdorn) und kleinen Gebüschgruppen (Schlehengebüsche) beiderseits des Bahndammes.

7137-0265-008 Hecken, Gebüsche und Alt-

grasbestände

- Grasreiche Altgrasbestände mit Einzelbäumen (Esche, Apfel, Kie-fer), Einzelsträuchern (Weißdorn) und kleinen Gebüschgruppen (Schlehengebüsche) beiderseits des Bahndammes.

4.3.6 Artenschutzkartierung Innerhalb des Planungsbereiches selbst sowie in dessen unmittelbarer Umgebung sind keine Funde der Artenschutzkartierung verzeichnet.

Nächstgelegene Fundpunkte stellen sich wie folgt dar: ca. 800 m nördlich Großes Maus-ohr, ca. 1,5 km nordöstlich Teichfrosch, ca. 1,2 km westlich Kreuz-Enzian, ca. 1,2 km südwestlich Zauneidechse bzw. Blindschleiche und ca. 1,8 km südöstlich Uferschwal-be, Kreuzkröte und Wechselkröte.

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4.3.7 Aussagen zum Artenschutz

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde eine artenschutzrechtliche Beurteilung durch Büro FLORA + FAUNA, Stand Februar 2019, siehe Anhang, durch-geführt. Es wurden insgesamt 17 Vogelarten festgestellt, Brutvögel und Nahrungsgäs-te. Davon sind 3 Arten planungsrelevant, da sie auf der Vorwarnliste der Roten Listen Bayerns bzw. Deutschlands verzeichnet sind und im Untersuchungsgebiet brüten. Der Neuntöter ist darüber hinaus eine Art der Vogelschutzrichtlinie Anhang I. Zudem konn-ten Zauneidechsen nachgewiesen werden. Anzumerken ist in diesem Zusammen-hang, dass die meisten Fundpunkte im Bereich von Strukturen, die erhalten werden, wie randliche Heckenbereiche oder ein Böschungsbereich mit Bewuchs, liegen.

Die vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität werden im Entwurfsverfahren in Abstimmung mit der zuständigen Fach-behörde konkretisiert.

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5 VERFAHRENSHINWEISE

Für den Bebauungsplan/ Grünordnungsplan GE Lehmgrube in der Fassung vom 04.02.2019 werden in der Zeit vom 11.03.2019 bis 12.04.2019 die Vorentwurfsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Die Würdigung und Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurfsverfahren wur-den durch den Bauausschuss der Stadt Abensberg in der Sitzung vom ………..….. vorgenommen.

Die Öffentliche Auslegung für den Bebauungsplan/ Grünordnungsplan GE Lehmgrube in der Fassung vom …………….. gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB wird in der Zeit vom ………….. bis …………. durchgeführt.

Die Würdigung und Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurfsverfahren wurden durch den Bauausschuss der Stadt Abensberg in der Sitzung vom …………… vorge-nommen.

Der Satzungsbeschluss erfolgte am ……………... Nachfolgende Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange wurden am Verfah-ren beteiligt:

- Amt für Digitalisierung, Breitband u. Vermessung Abensberg - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Bayerischer Bauernverband - Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege - Bund Naturschutz – Ortsgruppe Abensberg - Deutsche Post AG - Telekom Deutschland GmbH - Energieversorgung - Bayernwerk AG - Energienetze Bayern GmbH & Co. KG - Industrie- und Handelskammer - Kabel-Deutschland GmbH - Landesbund für Vogelschutz - Landratsamt Kelheim - Abteilung Bauplanungsrecht

- Abteilung Städtebau - Abteilung Immissionsschutz - Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege - Abteilung Wasserrecht - Abteilung Feuerwehrwesen - Abteilung Kreisstraßenverwaltung - Abteilung Gesundheitswesen - Abteilung Abfallrecht – kommunal - Abteilung Abfallrecht – staatlich

- Abteilung Straßenverkehrsrecht - Regierung von Niederbayern – Höhere Landesplanung - Regierung von Niederbayern - Gewerbeaufsicht - Regionaler Planungsverband – Region 11 - Stadtwerke Abensberg - Wasserwirtschaftsamt Landshut

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KomPlan Begründung BBP/GOP GE Lehmgrube 14 6 INHALTE UND AUSSAGEN ZUR PLANUNG

6.1 Vorbemerkung Inhalt des Bauleitplanes ist die Neuausweisung von Gewerbeflächen westlich der Kreisstraße KEH 19 angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet am nordwestli-chen Rand der Ortschaft Arnhofen.

Ziel der gemeindlichen Entwicklung ist es dabei einen vorhandenen Gewerbestandort im Ortsteil Arnhofen weiter zu stärken bzw. Entwicklungsmöglichkeiten auf direkt an-grenzenden Flächen zu schaffen.

Im Zuge der vorliegenden qualifizierten Bauleitplanung werden nun diesbezüglich die planungsrechtlichen Voraussetzungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ge-schaffen. Vor allem unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte soll dabei ei-ne zeitgemäße, den heutigen Anforderungen entsprechende Entwicklung stattfinden.

6.2 Nutzungskonzept Art der baulichen Nutzung Die Ausprägung des gesamten Geltungsbereiches ist ausschließlich auf ein Gewer-begebiet entsprechend § 8 BauNVO ausgerichtet, wobei Wohnungen für Betriebslei-ter/ Aufsichts-/ Bereitschaftspersonen aus städtebaulichen und immissionsschutzfach-lichen Gründen nicht zugelassen werden.

Für unzulässig erklärt werden weiterhin Einzelhandelsbetriebe, Anlagen für sportliche Zwecke, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstätten aller Art. Diese Nutzungen stellen nach Ansicht der Stadt Abens-berg keine geeigneten Entwicklungen für Arnhofen u. a. im Hinblick auf den vorhan-denen Gewerbebetrieb dar und werden daher aus städtebaulichen Gesichtspunkten ausgeschlossen.

Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird im vorliegenden Planungsbereich schwerpunkt-mäßig durch die Definition von Grund- und Geschossflächenzahlen geregelt.

Festgesetzt wurde dabei für den gesamten Planungsbereich eine GRZ von maximal 0,8 und eine GFZ von maximal 0,40, wodurch eine dem Bedarf angepasste Größen-entwicklung der geplanten Bebauung gewährleistet wird.

Insgesamt wird in der vorliegenden Planung das Maß der baulichen Nutzung zusätz-lich durch die Festsetzung der Höhe baulicher Anlagen sowie einer Definition der Hö-henlage für bauliche Anlagen definiert. Somit werden ausreichende Vorgaben für ein zielorientiertes Umsetzen der Planung getroffen.

6.3 Höhenentwicklung Die Höhenentwicklung der baulichen Anlagen ist im Bebauungsplan hinsichtlich im Gewerbegebiet durch die Festsetzung einer maximalen Wandhöhe von 8,0 m berg-seitig definiert.

Die Definition der Wandhöhe bemisst sich dabei von der FFOK-Erdgeschoss/Untergeschoss bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut an der Traufseite oder bis zum oberen Abschluss der Wand.

Weitere Festsetzungen zur Höhenentwicklung werden nicht getroffen und in vorlie-gender Situation nicht für erforderlich erachtet.

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6.4 Bauweise – Überbaubare Flächen

Die Festsetzungen bzw. Regelungen zur Bauweise und zu den überbaubaren Grund-stücksflächen spiegeln im Wesentlichen die gestalterischen und insgesamt notwendi-gen Anforderungen und Zielsetzungen wider.

Eine Bauweise für den gesamten Geltungsbereich wurde nicht detailliert festgesetzt.

6.5 Örtliche Bauvorschriften Die im Bebauungsplan festgesetzten Regelungen zu örtlichen Bauvorschriften stellen ergänzende Maßnahmen für die Bebauung der Grundstücke dar, wurden allerdings gleichbedeutend auf die tatsächlich erforderlichen Maßnahmen beschränkt. Diese be-treffen die Gestaltung der baulichen Anlagen, die privaten Verkehrsflächen, die Anzahl der Stellplätze, die Abstandsflächen, die Einfriedungen und die Gestaltung des Ge-ländes.

Auf Ziffer 5 ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN der textlichen Festsetzungen wird Be-zug genommen.

Vor allem Regelungen und Definitionen zur Gestaltung der baulichen Anlagen sind aus gestalterischen und städtebaulichen Gesichtspunkten unumgänglich. Aus diesem Grund wurden entsprechende Festsetzungen getroffen, die einerseits den Bestand er-fassen und gleichzeitig maßvolle Vorgaben für die zukünftigen Baumaßnahmen dar-stellen.

6.6 Verkehrserschließung Die verkehrliche Erschließung des Planungsbereiches erfolgt im Nordosten über die Kreisstraße KEH 19 und die Fortführung der Windfalterstraße.

6.7 Gelände/ Topographie/ Bodenverhältnisse Das Gelände des Geltungsbereiches ist im nordöstlichen Bereich weitgehend eben und liegt auf ca. 385 m ü.N.N. Der südliche Teil des Planungsbereiches liegt ein paar Meter höher als der nördliche Teil auf ca. 390 m ü.N.N.. Beide Teile sind durch eine von Nordost nach Südwest verlaufende Geländestufe geteilt.

Eine detaillierte Geländevermessung wurde auf Ebene der Bauleitplanung nicht er-bracht, diese ist im Zuge der nachgeordneten Verfahren zu erbringen.

Aussagen über detailgenaue Bodenbeschaffenheiten bzw. Untergrundverhältnisse können nicht getroffen werden, da bisher kein Bodengutachten erstellt wurde.

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7 ERSCHLIESSUNG

7.1 Verkehr

7.1.1 Überörtlicher Straßenverkehr Der Planungsbereich wird von überörtlichen Verkehrsstraßen nicht direkt tangiert, je-doch verläuft die BAB 93 (Ingolstadt – Regensburg) im Osten in ca. 6 km Entfernung. Weiterhin verläuft die Staatsstraße 2230 östlich des Planungsgebietes in ca. 4 km Ent-fernung, die Bundesstraße B 16 ca. 1 km östlich. Die Kreisstraße KEH 19 grenzt im Südosten direkt an das Planungsgebiet und stellt die Verbindung nach Abensberg im Süden und Kelheim im Norden dar.

7.1.2 Örtliche Verkehrsstraßen Die verkehrliche Erschließung des Planungsbereiches erfolgt im Norden aus der Windfalterstraße über eine private Zufahrt.

7.1.3 Öffentlicher Personennahverkehr - ÖPNV Arnhofen ist durch die VLK (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Kelheim) und den RBO (Regional-Bus-Ostbayern) an das vorhandene Liniennetz des öffentlichen Personen-nahverkehrs angebunden. Die Haltstelle Arnhofen, Abzw. Kreisstr., grenzt im Südosten direkt an das Planungsgebiet und wird durch die Linien 6, 7, 10, 10a, 45 und 48 bedient.

7.1.4 Bahnanlagen Östlich außerhalb des Geltungsbereiches verläuft die Bahnstrecke Regensburg – In-golstadt in ca. 35 m Entfernung. Durch vorliegende Planung dürfen Sicherheit und Leichtigkeit des Eisenbahnverkehrs nicht gefährdet / gestört werden.

7.2 Wasserwirtschaft

7.2.1 Wasserversorgung Ein Anschluss an die zentrale Wasserversorgung wird für die beabsichtigte Nutzung nicht benötigt.

7.2.2 Abwasserbeseitigung

Schmutzwasser

Innerhalb des Planungsgebietes fallen keine Schmutzwässer an. Ein Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz, bzw. an eine private Schmutzwasseranlage ist daher nicht erforderlich. Niederschlagswasserableitung

Das anfallende Niederschlagswasser der kompletten Freiflächen innerhalb des Gel-tungsbereiches wird gepuffert und dezentral auf den privaten Grundstücksflächen dem Untergrund zugeführt.

Metalldächer aus Blei- / Zink- / Kupferdeckungen sind nicht zulässig.

Es wird darauf verwiesen, dass für die Versickerung von Niederschlagswasser die Bestimmungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung vom 01.01.2000, zu-letzt geändert am 22.07.2014, sowie die Technischen Regeln zum schadlosen Einlei-ten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser vom 30.09.2009 zu beachten sind.

Die Art der Entwässerung ist mit den einzelnen Bauanträgen aufzuzeigen.

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7.2.3 Grundwasser/Hochwasser

Grundwasser

Detaillierte Aussagen über die Grundwasserverhältnisse können derzeit nicht getrof-fen werden, da keine Berechnungen bzw. wasserwirtschaftlichen Nachweise vorlie-gen.

Bei der Freilegung von Grundwasser besteht eine Anzeigepflicht gemäß § 49 WHG bzw. die Erlaubnis mit Zulassungsfiktion nach Art. 70 BayWG ist zu beachten. Werden wassergefährdende Stoffe gelagert, umgeschlagen, hergestellt, behandelt oder ver-wendet, so ist dies ebenfalls anzuzeigen.

Nach Aussagen des Umweltatlasses ist der Planungsbereich der hydrologischen Ein-heit Malm (geschichteter bis massig ausgebildeter Kalk- und Dolomitstein mit mergel-betonten Abschnitten; Kluft-Karst-Grundwasserleiter, im Bereich der Mergelsteine Tendenz zu Grundwassergeringleiter) zuzuordnen.

Der Geltungsbereich befindet sich nicht innerhalb eines amtlich ausgewiesenen Über-schwemmungsgebietes und stellt auch keinen wassersensiblen Bereich dar. Weiterhin liegt das Planungsgebiet nicht innerhalb eines amtlich festgesetzten Wasserschutzge-bietes.

Hochwasser

Entsprechend der Naturgefahrenkarte des Bayerischen Landesamtes für Umwelt liegt das Planungsgebiet weder in einem amtlich erfassten Überschwemmungsgebiet noch stellt es einen wassersensiblen Bereich mit hohen Grundwasserständen dar.

Gefahren durch Starkregenereignisse und hohe Grundwasserstände können auch ab-seits von Gewässern auftreten. Grundsätzlich muss daher überall in Bayern mit die-sen Gefahren gerechnet werden, auch wenn diese im Informationsdienst nicht flä-chendeckend abgebildet werden können.

Bei Starkniederschlägen/ Schneeschmelze ist aufgrund der Topographie wild abflie-ßendes Wasser nicht auszuschließen. Dieses darf nicht zum Nachteil Dritter ab-/ um-geleitet werden. Gegebenenfalls sind entsprechende Vorkehrungen zum Schutz zu treffen.

7.2.4 Grundstücksentwässerung/Niederschlagswasserableitung

Die Grundstücksentwässerung hat nach DIN 1986 ff zu erfolgen.

Die Bodenversiegelung im gesamten Planungsbereich ist dabei auf das unbedingt er-forderliche Maß beschränkt.

Das anfallende Niederschlagswasser wird entsprechend Ziffer 7.2.2 nach entspre-chender Pufferung dezentral auf den privaten Grundstücksflächen dem Untergrund zugeführt.

Die Art der Entwässerung ist mit den einzelnen Bauanträgen aufzuzeigen.

7.3 Abfallentsorgung Bei vorliegender Anlage fällt nutzungsbedingt kein Abfall an.

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7.4 Energieversorgung

Die elektrische Versorgung des Gewerbegebietes erfolgt durch:

Bayernwerk AG Kundencenter Altdorf Eugenbacher Str. 1 84032 Altdorf

Zusätzlich erforderliche Trafostationen zur Versorgung der geplanten Gewerbeflächen sind im Einvernehmen mit dem Energieträger im Zuge des Verfahrens festzulegen. Der Anschluss der Pooltankstelle erfolgt mit Erdkabel, bei der Errichtung der Bauten sind entsprechende Kabeleinführungen vorzusehen.

Allgemeine Hinweise

Bei allen mit Erdarbeiten verbundenen Vorhaben innerhalb des Planungsgebietes ist das Ver-sorgungsunternehmen zu verständigen. Um Unfälle und Kabelschäden zu vermeiden, müssen die Kabeltrassen örtlich genau bestimmt und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen festge-legt werden. Pflanzungen von Sträuchern im Bereich von Erdkabeln sind nach Möglichkeit ebenfalls zu vermeiden. Bei Annäherungen ist eine Verständigung erforderlich, damit die Pflanztiefe sowie die Sträucherart und deren Wurzelverhalten hinsichtlich der unterirdischen Versorgungsanlage überprüft werden kann. Soweit Baumpflanzungen erfolgen, ist eine Ab-standszone von je 2,50 m beiderseits von Erdkabeln freizuhalten. Lässt sich dieser Abstand nicht einhalten, sind im Einvernehmen mit dem Energieträger geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen. Es geht hier nicht nur um die Verhinderung von Schäden durch Pflanzarbeiten, sondern auch um zu befürchtende Spätfolgen durch Bäume bzw. Baumwurzeln mit erschwer-tem Betrieb, Überwachung und Reparatur von unterirdischen Versorgungsanlagen. In jedem Fall ist ein Zusammenwirken der Beteiligten erforderlich.

Das Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen, herausge-geben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, ist zu beachten. Die gültigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektro-technik für elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3) und die darin aufgeführten VDE-Bestimmungen sind einzuhalten.

7.5 Telekommunikation Eine Versorgung des Planungsbereiches mit Telekommunikationseinrichtungen ist nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen.

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8 IMMISSIONSSCHUTZ

8.1 Verkehrslärm Verkehrslärmimmissionen verursacht durch angrenzende überörtliche Verkehrstras-sen können in vorliegender Planung unberücksichtigt bleiben, da Auswirkungen dies-bezüglich aufgrund der Nutzungen als Gewerbegebiet keine erhöhte Schutzwürdigkeit darstellen.

Regelungen oder Festsetzungen in Bezug auf den Straßenverkehrslärm oder Ver-kehrsimmissionen sind somit nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht erforderlich.

8.2 Sport- und Freizeitlärm Es bestehen im näheren Umfeld keine entsprechenden Anlagen, auch sind Emissio-nen durch Sport- und Freizeitnutzungen innerhalb des Geltungsbereiches nicht zu er-warten, da derartige Anlagen nicht geplant und nicht vorhanden sind.

8.3 Gewerbelärm Aufgrund der Ortsrandlage sowie der geplanten Lagernutzung sind von den zuständi-gen Fachbehörden ggf. die Anforderungen an eine lärmtechnische Untersuchung mit flächenbezogener Lärmkontingentierung zu definieren, deren Ergebnisse dann in den Entwurf einfließen.

8.4 Geruchsimmissionen Negative Auswirkungen angrenzender gewerblicher bzw. landwirtschaftlicher Nutzun-gen auf das geplante Gewerbegebiet sind aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten nicht zu erwarten, bzw. spielen aufgrund der Nutzung der Planungsfläche als Gewer-begebiet in vorliegendem Fall keine Rolle.

Die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen und die damit unter Umständen verbundenen zeitlich auftretenden Emissionen sind zu dulden.

9 ALTLASTEN

Ein Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes/ Grünordnungsplanes ist im Alt-lastenkataster des Landkreises Kelheim erfasst.

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10 DENKMALSCHUTZ

10.1 Bodendenkmäler Die Erfassung der Bodendenkmäler hat zum Ziel, noch vorhandene Spuren und Ob-jekte menschlichen Lebens und Handelns früherer Generationen in der Landschaft zu dokumentieren und falls erforderlich, zu erhalten. Eine Gefährdung der Bodendenk-mäler liegt grundsätzlich in der baulichen Veränderung und den damit im Zuge der Gründungsmaßnahmen erforderlichen Bodenumlagerungen.

Im Geltungsbereich selbst sind keine Bodendenkmäler bekannt, jedoch befinden sich in der Umgebung folgende registrierte Bodendenkmäler:

DENKMALNUMMER GEMARKUNG BESCHREIBUNG

D-2-7137-0021 Arnhofen Siedlung und Silexabbaurevier des Neoli-thikums

D-2-7137-0024 Arnhofen Siedlung und Silexabbaustelle vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.

D-2-7137-0025 Arnhofen Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.

D-2-7137-0026 Arnhofen Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.

D-2-7137-0027 Arnhofen Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.

D-2-7137-0028 Arnhofen Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.

D-2-7137-0055 Pullach Siedlung des Neolithikums.

D-2-7137-0057 Pullach Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.

D-2-7137-0058 Pullach Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.

D-2-7137-0059 Pullach Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.

D-2-7137-0060 Pullach Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.

D-2-7137-0061 Pullach Verebnete Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung.

D-2-7137-0062 Pullach Siedlung und verebnetes rundes Gra-benwerk vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung.

D-2-7137-0265 Arnhofen

Untertägige mittelalterliche und frühneu-zeitliche Befunde im Bereich der Kath. Kirche St. Stephan in Arnhofen, darunter die Spuren von Vorgängerbauten bzw. älteren Bauphasen.

D-2-7137-0269 Pullach

Untertägige mittelalterliche und frühneu-zeitliche Befunde im Bereich der Kath. Pfarrkirche St. Nikolaus, darunter die Spuren von Vorgängerbauten bzw. älte-ren Bauphasen.

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Hinweise Da nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass sich im Geltungsbereich weitere, oberir-disch nicht mehr sichtbare und daher unbekannte Bodendenkmäler in der Erde befin-den, sind die Bauträger und die ausführenden Baufirmen ausdrücklich auf die entsprechen-den Bestimmungen des Art. 8 Abs. 1 bis 2 DSchG hinzuweisen.

Art. 8 Abs. 1 BayDSchG

Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet dies unverzüglich der Unteren Denk-malschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks, sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzei-ge eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch die Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.

Art. 8 Abs. 2 BayDSchG Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Wo-che nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmal-schutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten ge-stattet.

10.2 Baudenkmäler Die Unterschutzstellung von Baudenkmälern ist erforderlich, um vielfältige, aus anderen Geschichtsquellen zum Teil nicht erschließbare Informationen über die Entstehungszeit des Denkmals und über die später auf es wirkenden Epochen zu erhalten. Baudenkmä-ler stellen auf Grund der Originalität ihrer Substanz, den unverkennbaren Merkmalen al-ter handwerklicher oder historischer Fertigung und den erkennbaren Altersspuren einer meist wechselvollen Biographie, aussagekräftige Geschichtszeugnis-se dar, die ein öf-fentliches Interesse an der Erhaltung begründen.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes/ Grünordnungsplanes selbst sind keine Bau-denkmäler registriert. Im Ortskern von Arnhofen und Pullach befinden sich in ca. 1000 m Entfernung folgende Baudenkmäler, zu denen jedoch keine direkte Sichtbeziehung be-steht:

DENKMALNUMMER GEMARKUNG BESCHREIBUNG

D-2-73-111-70 Arnhofen

Kath. Kirche St. Stephan, Saalkirche mit Satteldach, wenig eingezogener fünfsei-tig geschlossener Chor, Dachreiter mit Zwiebelhaube, 1753; mit Ausstattung.

D-2-73-111-83 Pullach

Pfarrhof, zweigeschossiger Walmdach-bau mit abgerundeten Ecken, Zwerch-haus mit Aufzugsluke zur östlichen Traufseite, bez. 1735, zweigeschossige halbrunde Auslucht nach Südwesten aus späterer Entstehungszeit.

D-2-73-111-84 Pullach

Kath. Pfarrkirche St. Nikolaus, dreischiffi-ge flachgedeckte Pfeilerbasilika mit ein-gezogenem fünfseitig geschlossenem Chor, schlanker Flankenturm mit Spitz-helm, neugotisch, 1905/09 von Heinrich Hauberriser; mit Ausstattung; Friedhofs-mauer, wohl gleichzeitig.

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11 BRANDSCHUTZ

Bezüglich des vorbeugenden baulichen und abwehrenden Brandschutzes sind bei der Aufstellung von Bauleitplanungen die allgemeinen Bestimmungen gemäß den Vor-schriften der DIN 14090 sowie der BayBO einzuhalten.

Insgesamt gesehen ist der abwehrende Brandschutz sowie die Bereitstellung der not-wendigen Löschwasserversorgungsanlagen entsprechend Art. 1 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) sicherzustellen.

Hinsichtlich der erforderlichen Flächen für die Feuerwehr (Feuerwehrzufahrt / Aufstell-und Bewegungsflächen) sind entsprechend der Liste der Technischen Baubestim-mungen (vgl. AIMBI Nr. 14/2013 lfd. Nr. 7.4) die Vorgaben der “Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr“ (Fassung 02/2007) einzuhalten.

12 FLÄCHENBILANZ

Flächenbedarf bzw. Flächenanteile innerhalb des Geltungsbereiches

ART DER NUTZUNG FLÄCHE (M2)

Gesamtfläche innerhalb des Geltungsbereiches 23.983

abzgl. private Verkehrsflächen – Bestand / Planung 842

abzgl. Grünflächen – Bestand / Planung 5.896

Nettobaufläche GE Pooltankstelle 642 m2

Lagerflächen 16.603 m2 17.245

13 ERSCHLIESSUNGSKOSTEN

Die voraussichtlichen Kosten für die geplanten Erschließungsmaßnahmen sind derzeit noch nicht dimensioniert und somit noch nicht bekannt. Diese werden im Zuge der weiteren Planungsmaßnahmen ermittelt.

Die Anschlusskosten richten sich nach den entsprechenden Satzungen bzw. nach den tatsächlichen Herstellungskosten. Detaillierte Angaben zu den Erschließungskosten können zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.

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TEIL B) GRÜNORDNUNGSPLAN

14 ANLASS

Anlass für die Erstellung dieses Bebauungsplanes/Grünordnungsplanes ist die Wie-deraufnahme der Nutzung einer Lagerfläche im Ortsteil Arnhofen. Um einerseits die baurechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung der Gewerbeflächen zu schaffen, andererseits den Belangen des Umweltschutzes gerecht zu werden, ist im Zuge der qualifizierten Bauleitplanung ein Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung erfor-derlich.

Gemäß § 1 a Abs. 3 BauGB ist für die Aufstellung von Bauleitplänen ein Ausgleichser-fordernis abzuleiten, wenn auf Grund der Planung Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind. Das Schaffen neuen Baurechts ist hier als ausgleichspflichtige Nut-zungsänderung von Grundflächen anzusehen, bezüglich der Eingriffsregelung ist das Regelverfahren anzuwenden. Da es sich jedoch lediglich um die Wiedernutzbarma-chung aufgelassener Lagerflächen handelt, ist die Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung nicht erforderlich.

15 BESTANDSERFASSUNG UND BEWERTUNG

15.1 Bestandsbeschreibung

15.1.1 Naturräumliche Gliederung Nach der naturräumlichen Gliederung Deutschlands liegt der Ortsteil Arnhofen in der Fränkischen Alb (D61). Hinsichtlich der naturräumlichen Untereinheiten ist der Gel-tungsbereich des Bebauungsplanes/ Grünordnungsplanes GE Lehmgrube vollständig der Hochfläche der Südlichen Frankenalb (082-A), zugehörig, die über ein Drittel des Landkreises Kelheim einnimmt.

Quelle: ABSP Landkreis Kelheim (verändert)

062-A Donau-Isar-Hügelland

082-A Hochfläche der Südlichen Frankenalb

Arnhofen

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15.1.2 Potentielle natürliche Vegetation Unter der potentiellen natürlichen Vegetation versteht man diejenige Vegetation, die sich heute nach Beendigung anthropogener Einflüsse auf die Landschaft und ihre Ve-getation einstellen würde. Bei der Rekonstruktion der potentiellen natürlichen Vegeta-tion wird folglich nicht die Vegetation eines früheren Zeitraumes nachempfunden, sondern das unter den aktuellen Standortbedingungen zu erwartende Klimaxstadium der Vegetationsentwicklung.

Im Bereich der Hochfläche der Südlichen Frankenalb bildete sich im Planungsgebiet ein Waldmeister-Buchenwald im Komplex mit Waldgersten-Buchenwald.

15.2 Schutzgüter des Naturhaushaltes

15.2.1 Arten und Lebensräume Reale Vegetation

Der Vegetationsbestand wurde bei einer Geländebegehung im Oktober 2015 gesich-tet (siehe auch Bestandsplan im Anhang):

Der nördliche Teil des Geltungsbereiches ist versiegelt (Betonplatten) und eben. Am nordwestlichen Rand steht eine lockere Gehölzstruktur mit überwiegend Esche, Kirschbaum, Liguster, Roter Hartriegel, Weißdorn und Cotoneaster. Die Krautschicht besteht aus, Landreitgras, Echtem Johanniskraut und Kanadischer Goldrute. Der westliche Rand besteht aus einer dichteren Baumhecke mit Esche, Kreuzdorn, Kirschbaum und Purpur-Weide zusammen mit überwiegend Rote Hartriegel und Brombeeren. Am südwestlichen Rand befindet sich eine ca. 40 m lange Böschung, welche größtenteils aus Schilf und Landreitgras zusammengesetzt ist.

Am östlichen Rand dieses Teiles ist eine teils dichte und teils lockere Baumhecke aus überwiegend Weißbirke, Esche und Weißdorn vorhanden.

Im versiegelten Bereich sind Pionierarten wie Wilde Möhre, Mauerpfeffer und Königs-kerzen zu finden. Außerdem wurden alte Autos, ein Bus und ein Absetzcontainer am sudöstlichen Rand dieses Teils abgestellt.

Im Übergang vom versiegelten Bereich zum südlichen Teil des Geltungsbereiches sind Sand- und alte Holzhaufen vorhanden. Dies sind geeignete Strukturen für Repti-lien insbesondere als Fortpflanzungshabitat für die Zauneidechse.

Beide Teile sind durch eine von Nordost nach Südwest verlaufende Geländestufe ge-teilt.

Der südliche Teil des Geltungsbereiches ist nicht versiegelt, eben und liegt ein paar Meter höher als der nördliche Teil.

Entlang der Grundstücksgrenzen stehen teilweise dichtere Strauch- und Baumhecken mit überwiegend Esche und Weißbirke.

Der nördliche Bereich des südlichen Teiles ist von einer lockeren Vegetationsstruktur geprägt, hier dominieren Schilf und Kanadische Goldrute. Im Westen verläuft ein drei Meter breiter und 70 Meter langer, versiegelter Weg, welcher von Brennnessel und Kanadischer Goldrute gesäumt ist. Südöstlich angrenzend befindet sich eine Gehölz-sukzession mit Birke, Kiefer und Weißdorn, die Krautschicht ist von Rainfarn und Landreitgras geprägt. Südwestlich angrenzend ist eine magere, lückige Brache domi-niert von Schafgarbe, Labkraut, Kanadischer Goldrute und Landreitgras vorhanden.

Die lückige Vegetation und die Übergangsbereiche von versiegelten Flächen zur krau-tigen Vegetation eignen sich besonders als Nahrungshabitat für Reptilien, insbeson-dere Zauneidechsen.

Die direkte Umgebung des Planungsgebietes wird von Ackerflächen im Norden und im Westen und von den Hausgärten der Einzelhausbebauung im Osten und Süden geprägt.

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Biotopausstattung

Im Planungsgebiet befindet sich der amtlich kartierte Biotop 7137-0263-001, Hecken am westlichen Ortsrand von Arnhofen, der vollständig erhalten bleibt. Weiterhin befin-den sich mehrere kartierte Bestände in der näheren Umgebung der vorgesehenen Wiederaufnahme der Lagernutzung. Detaillierte Aussagen hierzu sind Ziffer 4.3.5 Bio-topkartierung zu entnehmen.

15.2.2 Boden

Geländeverhältnisse

Das Gelände des Geltungsbereiches ist im nordöstlichen Bereich weitgehend eben und liegt auf ca. 385 m ü.N.N.. Der südliche Teil des Planungsbereiches liegt ein paar Meter höher als der nördliche Teil auf ca. 390 m ü.N.N.. Beide Teile sind durch eine von Nordost nach Südwest verlaufende Geländestufe geteilt.

Bodennutzung

Geologisch betrachtet ist das Gebiet um Arnhofen der geologischen Raumeinheit Südliche Frankenalb zuzuordnen. Der Planungsbereich ist entsprechend der geologi-schen Karte (M 1:500.000) geprägt durch Löß, Lößlehm, Decklehm, z.T. Fließerde - vorwiegend Schluff bzw. Lehm.

Das Bodengefüge ist durch die ehemaligen Nutzungen verändert und vor allem in den oberen Bodenschichten anthropogen überprägt. Nach der Bodenschätzungs-Übersichtskarte bestehen im nördlichen Teil des Planungsgebietes Ackerstandorte guter Bodenzustandsstufe (2) auf Lößboden bzw. im südlichen Teil des Planungsge-bietes Ackerstandorte mittlerer Bodenzustandsstufe (4) auf Lößboden.

15.2.3 Wasser

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes/ Grünordnungsplanes selbst sind keine dauerhaft wasserführenden Oberflächengewässer vorhanden.

Entsprechend der Naturgefahrenkarte des Bayerischen Landesamtes für Umwelt liegt das Planungsgebiet weder in einem amtlich erfassten Überschwemmungsgebiet noch stellt es einen wassersensiblen Bereich mit hohen Grundwasserständen dar. Ein Wasserschutzgebiet liegt im Geltungsbereich ebenfalls nicht vor. Das nächstgelegene Trinkwasserschutzgebiet (Abensberg-Pullach) befindet sich westlich in 1 km Entfer-nung.

Hinsichtlich des Grundwassers wird der Planungsbereich dem hydrogeologischen Teilraum Fränkische Alb zugeordnet, zudem kommt nach Aussagen der Hydrologi-schen Karte von Bayern (HK500) Malm (geschichteter bis massig ausgebildeter Kalk- und Dolomitstein mit mergelbetonten Abschnitten; Kluft-Karst-Grundwasserleiter, im Bereich der Mergelsteine Tendenz zu Grundwassergeringleiter) vor. Der Malmkarst verfügt nur bereichsweise über Deckschichten der Kreide, des Tertiärs bzw. des Quar-tärs, die einen lokal erhöhten Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen be-wirken. In den unbedeckten Bereichen ist das Grundwasser nur gering geschützt, da die Malm-Einheiten selbst praktisch kein Rückhaltevermögen bei gleichzeitig örtlich hoher Durchlässigkeit aufweisen.

Aufgrund der geologischen Ausgangssituation sind die Grundwasservorkommen et-was empfindlich gegenüber Schadstoffeinträgen.

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15.2.4 Klima und Luft

Der Geltungsbereich ist dem Klimabezirk Niederbayerisches Hügelland zugeordnet und befindet sich somit großklimatisch betrachtet am Übergang zwischen atlanti-schem und kontinentalem Klima. Die jährlichen Durchschnittsniederschläge betragen 650 bis 750 mm, wobei die Niederschläge im Winter deutlich geringer ausfallen als im Sommer. Die Jahresmitteltemperatur reicht von 7 bis 8 °C.

Der Geltungsbereich hat grundsätzlich aufgrund der Nutzungen und der bestehenden Oberflächenstruktur eine gewisse Wärmeausgleichsfunktion inne, eine übergeordnete Bedeutung als Frischluftentstehungsgebiet, als Austauschbahn für Luftmassen und für den Nachschub von Frischluft für bewohnte Gebiete liegt allerdings nicht vor.

15.2.5 Landschaftsbild/ Erholungseignung Der Landschaftsraum westlich von Arnhofen ist landwirtschaftlich geprägt, weist in erster Linie ackerbauliche Nutzungen in einer ausgeräumten Landschaft auf und be-sitzt ein welliges Relief.

Das Planungsgebiet selbst ist weitgehend eben und wird geprägt durch die ehemalige Nutzung als Lagerfläche (Befestigung mit Betonplatten im nordöstlichen Teil, Gehölz-sukzession im südwestlichen Teil). Entlang der Grundstücksgrenzen stocken teils dichte und teils lockere Strauch- und Baumhecken mit überwiegend Esche, Weißbirke und Weißdorn, die erhalten bleiben. Es besteht weder eine besondere Bedeutung hinsicht-lich der Erholungseignung noch eine besondere kulturhistorische Bedeutung des Land-schaftsausschnittes.

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16 GRÜNORDNERISCHES KONZEPT

Folgende Maßnahmen sind Bestandteil des grünordnerischen Konzeptes:

Eingrünung im Westen durch Baumpflanzungen

17 EINGRIFFSREGELUNG IN DER BAULEITPLANUNG (BILANZIERUNG)

Hinsichtlich der Bilanzierung Eingriffsschwere – Kompensationsbedarf wird in der Bauleitplanung üblicherweise der Leitfaden Eingriffsregelung in der Bauleitplanung (Ergänzende Fassung) des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen (2003) angewendet. Hierbei werden die Gebiete verschiedener na-turschutzrechtlicher Bedeutung (Kategorie I bis III) mit den Gebieten, die auf Grund ih-rer Eingriffsschwere definiert werden, überlagert. Daraus ergeben sich Bereiche ent-sprechender Eingriffsintensitäten, welche die Grundlage für die Anwendung der Na-turschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach dem Leitfaden bilden.

Bei vorliegender Planung handelt es sich um die Wiedernutzbarmachung aufgelasse-ner Lagerflächen. Die bestehenden Gehölzbestände in den Randflächen bleiben voll-ständig erhalten, ebenso wie ein Böschungsbereich mit Bewuchs im Südwesten.

Es finden somit keine weiteren Eingriffe in Natur und Landschaft statt, ein Kompensa-tionserfordernis kann demnach nicht abgeleitet werden, zumal auch keine bedeuten-den Vegetationsstrukturen und Lebensräume (der Artenschutz wird gesondert be-trachtet) von der Planung betroffen sind.

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18 VERWENDETE UNTERLAGEN

LITERATUR

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNGUND UMWELTFRA-GEN (2003): Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft; Eingriffsregelung in der Bauleitpla-nung – ein Leitfaden. Ergänzte Fassung. München

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRA-GEN (1999): Arten- und Biotopschutzprogramm, Landkreis Kelheim. München

GESETZE

BAUGESETZBUCH [BauGB] in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634)

BAUNUTZUNGSVERORDNUNG [BauNVO] in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl I S. 3786)

BAYERISCHE BAUORDNUNG [BayBO] in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl S. 588, BayRS 2132-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 10.07.2018 (GVBl. S. 523) geändert worden ist

GEMEINDEORDNUNG [GO] in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) zuletzt geändert durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15.05.2018 (GVBI. S. 260)

BUNDESNATURSCHUTZGESETZ [BNatSchG] vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist

GESETZ ÜBER DEN SCHUTZ DER NATUR, DIE PFLEGE DER LANDSCHAFT UND DIE ER-HOLUNG IN DER FREIEN NATUR [Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG] vom 23.02.2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791-1-U), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 24.07.2018 (GVBl. S. 604) geändert worden ist

WASSERHAUSHALTSGESETZ [WHG] vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.12.2018 (BGBl. I S. 2254) geändert worden ist

BAYERISCHES WASSERGESETZ [BayWG] vom 25.02.2010 (GVBl. S. 66, BayRS 753-1-U), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 21.02.2018 (GVBl. S. 48) geändert worden ist

GESETZ ZUM SCHUTZ UND ZUR PFLEGE DER DENKMÄLER [Bayerisches Denkmalschutz-gesetz – BayDSchG] Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 2242-1-K) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 10.07.2018 (GVBl. S. 523) geändert worden ist

GUTACHTEN BÜRo FLORA + FAUNA, (Februar 2019): GE Arnhofen, Artenschutzrechtliche Beurteilung Regens-burg

SONSTIGE DATENQUELLEN Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz (FIN-Web): http://fisnat.bayern.de/finweb

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT - LANDESENTWICKLUNGSPROGRAMM BAYERN (LEP): https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/landes entwicklungsprogramm-bayern-stand-2018

BAYERNATLAS: http://geoportal.bayern.de/bayernatlas

REGIONALER PLANUNGSVERBAND REGENSBURG – REGIONALPLAN REGION RE-GENSBURG: http://www.region11.de

UMWELTATLAS BAYERN: http://www.umweltatlas.bayern.de

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KomPlan Begründung BBP/GOP GE Lehmgrube Anhang

ANHANG 1

Bestandsplan

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KomPlan Begründung BBP/GOP GE Lehmgrube Anhang

ANHANG 2

GE Arnhofen, Artenschutzrechtliche Beurteilung, Büro FLORA + FAUNA, Regensburg, Stand: Februar 2019

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GE Arnhofen

Artenschutzrechtliche Beurteilung

Bearbeiter: Dipl.-Biol. Robert Mayer Dipl.-Geogr. Martin Gabriel

Februar 2019

P a r t n e r s c h a f t FLORA + FAUNA

Bodenwöhrstr. 18a

93055 Regensburg

tel. 0941 – 64 71 96

web www-ff-p.eu

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2

1 Anlass und Aufgabenstellung

Im Projektgebiet westlich von Arnhofen im Landkreis Kelheim wurden Untersuchungen mehrerer

Tiergruppen (Vögel, Reptilien) vorgenommen, um festzustellen, ob artenschutzrechtliche Belange

durch die geplante Maßnahme berührt werden.

2 Untersuchungsgebiet

Abbildung 1: Lageplan. Blaue Umrandung: Untersuchungsgebiet

3 Methoden

Die Kartierung der Vögel wurde in 3 Begehungen, jeweils am 21.06., 05.07. und 22.07.2016 durch-

geführt. Die Reptilien wurden in 5 Begehungen, jeweils am 21.6., 5,7. 8.8. und 26.8.2016 erhoben.

Die Überprüfung der Avifauna erfolgte flächendeckend im gesamten Untersuchungsgebiet. Die

Artbestimmung erfolgte aufgrund der arttypischen Rufe und Gesänge und nach Sicht mit Fern-

glas.

Die Reptilien wurden durch systematisches Absuchen potenzieller Aufenthaltsorte mit bloßem

Auge und Fernglas erfasst.

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3

4 Ergebnisse

Avifauna:

Es wurden insgesamt 17 Vogelarten festgestellt, Brutvögel und Nahrungsgäste. Davon sind 3

Arten planungsrelevant, da sie auf der Vorwarnliste der Roten Listen Bayerns bzw. Deutschlands

verzeichnet sind und im Untersuchungsgebiet brüten. Der Neuntöter ist darüber hinaus eine Art

der Vogelschutzrichtlinie Anhang I.

Tabelle 1:

Art Art RLB RLD sg VS-RL EHZ KBR

Amsel Turdus merula *) - - Brutvogel

Bachstelze Motacilla alba *) - - Nahrungsgast

Dorngrasmücke Sylvia communis V - FV Brutvogel

Elster Pica pica *) - - Nahrungsgast

Feldsperling Passer montanus V V FV Nahrungsgast

Goldammer Emberiza citrinella - V FV Brutvogel

Grünfink Carduelis chloris *) - - Brutvogel

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros *) - - Brütet im Siedlungsbereich

Haussperling Passer domesticus V V Brütet im Siedlungsbereich

Heckenbraunelle Prunella modularis *) - - Brutvogel

Kohlmeise Parus major *) - - Brutvogel

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla *) - - Brutvogel

Neuntöter Lanius collurio V - x FV Brutvogel

Rotkehlchen Erithacus rubecula *) - - Brutvogel

Star Sturnus vulgaris - 3 Nahrungsgast

Wacholderdrossel Turdus pilaris *) - - Brutvogel

Zilpzalp Phylloscopus collybita *) - - Brutvogel

*) weit verbreitete Arten („Allerweltsarten“), bei denen regelmäßig davon auszugehen ist, dass durch Vorhaben keine populati-

onsbezogene Verschlechterung des Erhaltungszustandes erfolgt.

Erläuterung zu den verwendeten Abkürzungen:

sg streng geschützte Art nach §7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG

VS-RL Vogelschutz-Richtlinie Anhang I

RLB Rote Liste Bayern 2016

RLD Rote Liste Deutschland 2016

1 vom Aussterben bedrohte Art

2 stark gefährdete Art

3 gefährdete Art

V Art der Vorwarnliste (kein RL-Status)

EHZ KBR: Erhaltungszustand Kontinentale Biogeografische Region

(Erhaltungszustand der Brutvorkommen in der Kontinentalen Biogeografischen Region Bayerns)

Quelle: LfU Bayern

U2 = ungünstig /schlecht

U1 = ungünstig/ unzureichend

FV = günstig

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4

Reptilien:

Bis auf die 2. Begehung konnten immer einzelne Zauneidechsen nachgewiesen werden. Bei den

Begehungen im August wurden Schlüpflinge und damit Fortpflanzungserfolg nachgewiesen.

Fundortkarte (Rot = Brutvöhel, grün = Zauneidechsen)

5 Anmerkungen zu den planungsrelevanten Arten

Goldammer, Dorngrasmücke, Neuntöter:

Im Untersuchungsgebiet wurden Goldammer, Dorngrasmücke und Neuntöter als Brutvögel fest-

gestellt.

Die Vogelarten besiedeln die offene Kulturlandschaft, gerne auch in der Nähe von Brachflächen

oder extensiv bewirtschafteten Flächen, die sie als Nahrungshabitate benötigen. Sie brüten in bzw.

unter Hecken und Baumhecken.

Zauneidechse:

Die Zauneidechse wurde an mehreren Stellen beobachtet. Der Untersuchungsbereich ist Repro-

duktionshabitat der Art.

6 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität

Für Goldammer, Dorngrasmücke und Neuntöter müssen Ersatzpflanzungen von Hecken

erfolgen, die Dorngrasmücke bevorzugt besonders dichtes Gestrüpp oder Staudendickicht.

Der Neuntöter hat besondere Ansprüche an das Buschwerk, es müssen dornenbewehrte

Pflanzen enthalten sein, wie z.B. Weißdorn, Kreuzdorn, Wildrose, Schlehe, Brombeere.

Als Nahrungshabitat für Dorngrasmücke und Neuntöter müssen Ruderalflächen in der nähe-

ren Umgebung geschaffen werden bzw. erhalten bleiben.

Während der Brutzeit von März bis August dürfen keine Gebüsche gerodet werden.

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Um eine Tötung von Zauneidechsen zu vermeiden sind Vermeidungsmaßnahmen erforderlich.

Je nach Überplanung des Geländes müssen die Individuen eventuell abgefangen werden. Als

Ausgleich für den Verlust von Lebensraum sind CEF-Maßnahmen durchzuführen.

Regensburg, 27.02.19

Robert Mayer


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