Staatsphilosophie BEGRIFF,
GESCHICHTE
UND
STRÖMUNGEN
A. Erläuterung des Begriffs
Abgrenzung der Staatsphilosophie
Staatsphilosophie hat eigene staatsphilosophische Fragestellungen.
Sie unterscheidet sich von den „empirischen“ Einzelwissenschaften, deren Erkenntnisse aber herangezogen werden.
Politikwissenschaft Rechtswissenschaft
Staatskunde Geschichte
Staats-philosophie
Geschichte der Staatsphilosophie
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Fragen zur Staatsphilosophie
Was ist der Gegenstand der Staatsphilosophie?
(Die Antwort: ‚Der Gegenstand der Staatsphilosophie ist der Staat,‘ ist zu einfach.)
Welches Interesse haben wir an der Staatsphilosophie bzw. an der Geschichte der Staatsphilosophie?
Geschichte der Staatsphilosophie
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Fragen der Staatsphilosophie
Die Fragen der Staatsphilosophie sind vorwiegend normativ:
- warum soll der Mensch in einem Staat leben?
- wie soll dieser Staat beschaffen sein?
- welches ist der beste Staat? etc.
Darüber hinaus werden auch begriffsanalytische Fragestellungen (wie definiere ich Staat) sowie deskriptive Fragestellungen (empirischer oder metaphysischer Art) behandelt. z.B. Welches Menschen-/Naturbild steht hinter meiner Theorie?
Geschichte der Staatsphilosophie
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Betrachtungsweisen
Die Geschichte der Staatsphilosophie kann unter drei Aspekten interessant sein:
Ideengeschichtlicher Aspekt:
Einordnung der Theorien in eine allgemeine Theoriegeschichte (vertikal)
Historischer Aspekt:
Die Geschichte der Theorie spiegelt die Geschichte der politischen Praxis
Ahistorischer Aspekt:
Wieweit kann eine Theorie noch heute einen Beitrag zur aktuellen Diskussion bieten?
Geschichte der Staatsphilosophie
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B. Historischer Überblick
Thematischer Rahmen
Geschichte der Staatphilosophie anhand ihrer wichtigsten Vertreter von Platon bis heute.
Erläuterung ihrer Theorien und der gegenseitigen Abhängigkeiten.
Überblick über das „Gesamtgebäude“ Staatsphilosophie über den für das Zentralabitur verbindlichen Kanon an Autoren hinaus.
Geschichte der Staatsphilosophie
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Zeitlicher Rahmen
Anhand einer Epochengliederung werden folgende Bereiche behandelt:
- Antike und Mittelalter
- sechzehntes und siebzehntes Jahrhundert
- achtzehntes Jahrhundert
- neunzehntes Jahrhundert
- Moderne
Geschichte der Staatsphilosophie
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PLATON
ARISTOTELES
CICERO
AUGUSTINUS
THOMAS VON AQUIN MARSILIUS VON PADUA
Antike und Mittelalter
Geschichte der Staatsphilosophie
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Platon (427 – 347 v. Chr.)
Geschichte der Staatsphilosophie
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Der ideale Staat soll die Idee der Gerechtigkeit verwirklichen
Er dient dem Vorteil /Wohlbefinden der gesamten Bürgerschaft, nicht dem des Einzelnen.
Der Vorteil des Menschen liegt aber nicht in der Befriedigung der Wünsche und Bedürfnisse sondern im sittlich guten, geordneten und gerechten Leben.
Das gerechte und das gute Leben fallen zusammen.
Platons Staat
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Der gerechte Staat berücksichtigt (streng getrennt) die unterschiedlichen Anlagen der Menschen:
- die Wissenshungrigen widmen sich der Erkenntnis und leiten als Philosophen den Staat
- die Streitbar-Ehrgeizigen üben sich in der Kriegskunst, sie verteidigen als Krieger den Staat
- die Erwerbshungrigen treiben Handel und Gewerbe
Zum fast schon „kommunistischen“ Staatsentwurf gehören Vermögens- Frauen- und Kindergemeinschaft
Aristoteles (384 – 322 v. Chr.)
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Es gibt keine Idee des Staates außerhalb unserer Welt
Der ideale/gerechte Staat ist in der uns zugänglichen Wirklichkeit (mehr oder weniger vollendet) bereits enthalten.
Um zu diesem idealen Leitbild zu gelangen müssen wir aus den vorhandenen Beispielen die Prinzipien und Zielvorstellungen herausarbeiten.
Der Mensch als politisches Wesen
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Ziel des Staates ist das glückliche Leben seiner Bürger.
Glückliches Leben bedeutet: Erfüllung der von der Natur gesetzten Ziele.
Aber der Mensch ist bereits von Natur aus als politisches Wesen (zoon politikon) zum Zusammenleben prädestiniert.
Daher ist das staatliche Zusammenleben die Verwirklichung eines von der Natur im Menschen angelegten Ziels.
Cicero (106 – 43 v. Chr.)
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Der Staat – die res publica – ist die Sache des Volkes
Dieser Staat kann ohne gerechte Ordnung für alle nicht auf Dauer bestehen.
Alle Menschen sind in sofern gleich, dass sie:
- gleichermaßen an der göttlichen Vernunft teilhaben
- als Menschen qua Menschsein die gleiche rechtliche Stellung genießen
Fazit: Antike
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Ziel des Staates: Das glückliche Leben der Bürger
Es gibt ein Idealbild des Staates, das
- für Platon im Reich der Ideen existiert und nur von Philosophenkönigen verwirklicht werden kann.
- für Aristoteles als im Menschen angelegtes Ziel der Natur in existierenden Staaten ansatzweise verwirklicht ist und optimiert werden kann.
- zu dem für Cicero auch die Rechtsgemeinschaft aller Menschen gehört.
Augustinus (354 – 430 n. Chr.)
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Der Staatsgedanke muss aus christlicher Sicht notwendig mit dem Ziel des göttlichen Planes verknüpft werden.
Neben dem „Menschenstaat“ gibt es den Gottesstaat jenseits der menschlichen Existenz und Ziel aller menschlichen Geschichte (Geschichtsteleologie)
Der Menschenstaat kann daher wie das menschliche Leben nur Durchgangsstadium sein auf dem Weg zum ewigen Heil. Erfüllt er diese Aufgabe nicht, ist er der „Staat Satans“.
Thomas von Aquin (1225 – 1274)
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Versuch einer Synthese zwischen den Auffassungen des Aristoteles und den christlichen Lehren:
Streben nach diesseitigem und jenseitigem Glück
Vierfacher Gesetzesbegriff:
- ewiges Gesetz (Anordnungen Gottes, die das Universum bestimmen)
- natürliches Gesetz (der Teilbereich des ewigen Gesetzes, der die Menschen betrifft)
- menschliches Gesetz (von Menschen gemacht)
- göttliches Gesetz (nicht zugänglich über die Vernunft, sondern durch die Offenbarung Gottes)
Zusammenfassung Antike und Mittelalter
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Der Staat ist mehr als eine Erfindung der Menschen
Er ist von der Natur oder von Gott vorgegeben
Diese vorgegebene Ordnung umfasst das gesamte soziale Leben des Menschen
Rechte des Individuums gegenüber dem Staat gibt es nicht und sie werden auch nicht betrachtet
Die menschlichen Gesetze haben nur Gültigkeit soweit sie mit der vorgegebenen Ordnung übereinstimmen
Naturrecht vor positivem Recht!
NICCOLÒ MACHIAVELLI THOMAS MORUS
JEAN BODIN HUGO GROTIUS
THOMAS HOBBES SAMUEL VON PUFENDORF
JOHN LOCKE
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Sechzehntes und siebzehntes Jahrhundert
Niccòlo Machiavelli (1469 bis 1527)
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Der Staat spiegelt die politische Wirklichkeit wieder.
Politikwissenschaft!
Nach welchen Gesetzmäßigkeiten läuft Politik ab?
Normativ ausgerichtete Staatsphilosophie ist nicht möglich/sinnvoll.
Dennoch bleibt das Ziel:
- Wohlfahrt des Staates
- und der Bürger
Thomas Morus/Hugo Grotius/Jean Bodin
Geschichte der Staatsphilosophie
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Thomas Morus (1478-1535) entwirft in seinem Buch UTOPIA das Bild eines idealen Staates als Gegenentwurf zu den aktuellen Verhältnissen. Jean Bodin (1529/30-1596) gilt als Schöpfer des Begriffs der Souveränität als: dem Staat zukommende, absolute und zeitlich unbegrenzte Gewalt (keine übergeordnete Herrschaftsinstanz – unbeschränkte Verfügung über den gesamten Staat) Hugo Grotius (1583-1645) ist (mit Rückgriff auf Aristoteles) Neubegründer des Naturrechts und Schöpfer des Begriffs Völkerrecht.
Thomas Hobbes (1588 bis 1679)
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Ausgangspunkt: ein metaphysikfreies Menschenbild
Normative Frage nach der Rechtfertigung von staatlicher Macht
Der Staat ist eine menschliche Erfindung
Die Betrachtung des Staates geht vom Individuum aus
Der Leviathan
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Psychologischer Egoismus als Menschenbild ist der Ausgangspunkt
Aus diesem Egoismus heraus ist der Staat die einzige logische Konsequenz
Der Staat ist nur gerechtfertigt, wenn er den Individuen mehr Nutzen als Schaden bringt
Dieser Nutzen liegt in der
- Befriedigung von Wünschen und Bedürfnissen
- im Schutz vor der Gefahr durch die anderen.
Naturzustand bei Hobbes
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Der Naturzustand ist ein hypothetischer, kein historischer.
Er beschreibt das Leben von Individuen ohne staatliche Ordnung (wie es z.B. im Bürgerkrieg anzutreffen ist)
Im Naturzustand herrscht:
- das natürliche Recht (subjektives Recht für jeden)
- das Gesetz der Natur (eigene Interessenwahrung)
- keine (durch positives Recht gesicherte) Gerechtigkeit
Die Überwindung des Naturzustands
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Das Interesse am Überleben führt zur Schaffung eines Machtmonopols
Dazu schließen alle Individuen untereinander eine Vereinbarung, den Gesellschaftsvertrag
Dieser beinhaltet den Verzicht auf das natürliche Recht durch alle
Eine Rechtsordnung ersetzt das natürliche Recht und beendet den Krieg aller gegen alle
Funktion des Gesellschaftsvertrags
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Das Freiheitssystem – erkauft durch en Verzicht auf die Ausübung meiner natürlichen Rechte – funktioniert nur durch den gleichzeitigen Verzicht der anderen, der meine Sicherheit garantiert.
Die Furcht vor Repressionen und Sanktionen durch den Staat garantiert die Einhaltung des Vertrages.
Aufbegehren gegen den Staat würde den Vertrag nichtig machen, daher kein Widerstandsrecht
Kann ein anderes Menschenbild zu anderen Ergebnissen führen?
John Locke (1632 bis 1700)
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Der Staat ist eine zweckmäßige (keine notwendige) Konstruktion zu Überwindung des Naturzustands wegen der Bedürfnisse und Interessen der Menschen
Die Unterschiede liegen in der Beschreibung des Naturzustands und damit im zugrunde liegenden Menschenbild. Dies hat Konsequenzen für die Beschreibung der Aufgaben des Staates
Insgesamt ist Locke (historisch bedingt?) gemäßigter als Hobbes
Naturzustand bei Locke
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Schon im Naturzustand sind die Menschen durch die natürlichen Gesetze angehalten Leben und Freiheit anderer zu respektieren
Diese natürlichen Gesetze sind keine Klugheistregeln wie bei Hobbes sondern übergeordnete, verbindliche Normen
Der Staat ist daher nur Fortsetzung bzw. Präzisierung dieser natürlichen Normen
Locke‘s Staat
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Auch der Souverän ist an diese Gesetze gebunden
Nicht jeder existierende Staat ist besser als der Naturzustand
Es gibt keinen Zwang den Naturzustand zu verlassen
Es herrscht auch kein Verfassungszwang, da ja immer schon das natürliche Recht gilt, dass die wesentlichen Normen beinhaltet
Locke zeigt mit seinem „natürlichen Sittengesetz“ Anklänge an die Antike, geht aber mit seinen subjektiven Grundrechten über diese hinaus
DAVID HUME
THOMAS MONTESQUIEU
JEAN-JAQUES ROUSSEAU
IMMANUEL KANT
Geschichte der Staatsphilosophie
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Achtzehntes Jahrhundert
David Hume (1711 – 1776)
Geschichte der Staatsphilosophie
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Hume wendet sich skeptisch gegen jede Theorie vom Gesellschaftsvertrag.
Frage: Lassen sich irgendwelche unserer alltäglichen politischen Verpflichtungsurteile (= Gebote und
Verbote) durch die Hypothese eines Gesellschaftsvertrages erklären?
Humes Kritik am Gesellschaftsvertrag
Geschichte der Staatsphilosophie
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Empirisch: Es gibt keinen aktuellen Staat, der durch eine solche Zustimmung seiner Bürger entstanden ist. Auch historisch kaum vorstellbar.
Logisch: Selbst wenn es eine solche Vereinigung gegeben hat, warum soll ich dem Staat dann gehorchen.
Wenn es eine solche allgemeine Gehorsamspflicht gibt, brauchte es keinen Gesellschaftsvertrag.
Folgen der Beweisführung
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Die bloße normative Forderung, eine rechtmäßige Regierung müsse sich auf die Zustimmung ihrer Bürger stützen können, ist real betrachte ein Widerspruch in sich, und daher unhaltbar.
Es bleibt nur der gemeinsame Nutzen als Ursache eines Staates (Näher an Hobbes als an Locke)
Montesquieu (1689 – 1755)
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M. ist kein Anhänger des Gesellschaftsvertrages.
Er postuliert zwar Gesetze, die sich aus der Natur der Dinge ergeben, fordert aber diese empirisch anzuwenden und zu belegen.
Als Politikwissenschaftler (wie Machiavelli) ist er mehr an den Ausformungen von Gesellschaften interessiert, an den Bedingungen und Gegebenheiten von Staat.
Einbeziehung von Regierungsformen, Religion und Kultur.
Bedeutung Montesquieus
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Aufzeigen der Zusammenhänge von Freiheit und Verfassungsform.
Beispiel Englands als aristokratische Republik mit Gewaltenteilung.
M. sieht die Rechtstaatlichkeit allein in der Gewaltenteilung und gegenseitigen Kontrolle garantiert.
Er ist damit der Vorläufer moderner Staatstheorie.
Jean-Jaques Rousseau (1712 – 1778)
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Der Naturzustand Rousseaus beschreibt ein Leben der Individuen ohne Kontakt und von Natur aus ohne Konflikte.
Erst durch Umweltbedingungen haben sie sich zu sozialen Verbänden zusammen-geschlossen.
Entstehung von Privateigentum fordert Autorität zum Schutz vor Konflikten.
Konsequenzen
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Da dies eine natürliche Entwicklung ist, ist sie nicht mehr umkehrbar.
Der Gesellschaftsvertrag garantiert, dass jeder seine Freiheit in vollem Umfang behält.
Zu verwirklichen nur in direkter Demokratie und Aufklärung
Dann repräsentiert der allgemeine Wille wirklich das Wollen aller. (praktikabel?)
Immanuel Kant (1724 – 1804)
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Ein Gesellschaftsvertrag ergibt sich aus dem kategorischen Imperativ, der keine Beeinträchtig der Freiheit anderer zulässt.
Zwang daher nur dort nötig, wo mein Handeln die Freiheit anderer einschränkt.
Gesetzmäßigkeit des Systems soll metaphysikfrei sein und ist ohne Rücksicht auf das empirische Wohlergehen der Betroffenen zu sehen (?)
Fazit achtzehntes Jahrhundert
Geschichte der Staatsphilosophie
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Zwei Strömungen
1. Abkehr vom Gesellschaftsvertrag, empirische Beweisführung
2. Neubegründung des Gesellschaftsvertrags durch
a) Berufung auf eine allmähliche, historische Entwicklung
b) Verankerung in einer metaphysik- freien, notwendigen Rechtsordnung
GEORG WILHELM FRIEDRICH HEGEL
KARL MARX
JOHN STUART MILL
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Neunzehntes Jahrhundert
Hegel (1770 – 1831)
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Aufgabe der Staatsphilosophie ist es nicht , den Staat vom normativen Standpunkt aus infrage zu stellen.
Das sittliche Ideal des Staates ist in der vorhandene Realität jeweils schon existent.
Das Seiensollende und das Seiende fallenzusammen.
Allerdings nur relativ vernünftig, d.h. auf den Stand der hist. Entwicklung bezogen
Karl Marx (1818 – 1883) und Friedrich
Engels (1820 – 1895)
Geschichte der Staatsphilosophie
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Geschichts-Teleologie. Bestimmend für den Verlauf sind aber die Produktions-verhältnisse und Ziel ist die Aufhebung des Privateigentums und die klassenlose Gesellschaft. (Morgens jagen, nachmittags fischen,
abends Viehzucht, nach dem Essen kritisieren)
Es fehlt eine Antwort, wie die visionäre Kommu-nistische Gesellschaft mit der Natur des Menschen zu vereinbaren ist oder mit den zur Verfügung stehenden natürlichen Ressourcen.
John Start Mill (1806 – 1873)
Geschichte der Staatsphilosophie
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Betrachtet wie die meisten Zeitgenossen, mehr die herrschenden Zustände.
Die Gefahr der Demokratie liegt in der Unterdrückung der Minderheit.
Wichtigste Frage ist die nach der Freiheit des Individuums.
Mittel ist ein aufgeklärter Utilitarismus, nicht aufgeklärte Individuen müssen eventuell zu ihrem Glück gezwungen werden.
Fazit neunzehntes Jahrhundert
Geschichte der Staatsphilosophie
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Der Ursprung des Staates und damit die Frage nach dem Gesellschaftsvertrag steht nicht mehr im Mittelpunkt.
Die Beurteilung des realen Zustandes der existierenden Staaten wird mit verschiedenen Theorien versucht.
Dabei rückt das Individuum mehr in den Focus der Betrachtung.
HANNAH ARENDT
JOHN RAWLS
TENDENZEN UND NEUZEITLICHE ANSÄTZE
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Zwanzigstes Jahrhundert
Hannah Arendt (1904- 1975)
Geschichte der Staatsphilosophie
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Arendt versteht sich selbst nicht als Vertreterin einer Staatsphilosophie
So nimmt sie neben dem Rückgriff auf Aristoteles auch Elemente von der politischen Theorie (Machiavelli, Montesquieu, Toqueville) auf.
Ihr Konzept der politischen Theorie ist das der Pluralität. Demnach besteht zwischen den Menschen eine potentielle Freiheit und Gleichheit in der Politik. Wichtig ist es, die Perspektive des Anderen einzunehmen. An politischen Vereinbarungen, Verträgen und Verfassungen sollten auf möglichst konkreten Ebenen gewillte und geeignete Personen beteiligt sein.
John Rawls(1921- 2002)
Geschichte der Staatsphilosophie
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Wiederbelebung der Vertragstheorie
Besondere Berücksichtigung des Gerechtig-keitsprinzips
Unter dem „Schleier des Unwissens“ erkennen die Menschen (Gedankenexperiment) die
Prinzipien der Allgemeinheit, Unbeschränktheit, Öffentlichkeit, Rangordnung und Endgültigkeit
Vorgehen nach der Maximin- Regel: Sicherstellung der Annehmbarkeit der schlechtest-möglichen Position
Tendenzen und neue Ansätze
Geschichte der Staatsphilosophie
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Es ist keine eindeutige Strömung erkennbar.
Diskussion unter dem Eindruck zweier Weltkriege und unterschiedlicher Weltauffassungen Der Wohlfahrtsstaat (Preußen/Skandinavien) kann durch Macht der Staatsbürokratie zu Extremen führen(Faschismus/Stalinismus).
Die Epoche der Staatlichkeit geht zuende (Carl Schmitt)
Islamische Staatstheorien (beschränkte
Volkssouveränität unter Beachtung des Koran)