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BEDINGUNGEN ZUR ÜBERMITTLUNG VON · PDF...

Date post: 06-Feb-2018
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BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft Sitz in A-1018 Wien, Georg-Coch-Platz 2 Handelsgericht Wien FN 205340x BIC BAWAATWW DVR 1075217 www.bawagpsk.com [email protected] Tel. 05 99 05 995 BEDINGUNGEN ZUR ÜBERMITTLUNG VON ELEKTRONISCHEN KONTOAUSZÜGEN Stand: 02.2018 Erteilt der gesetzliche Vertreter für den Safe&Cool Kontoinhaber der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Östereichischen Postsparkasse Aktiengesellschaft den Auftrag, ihm sämtliche Kontoauszüge auf elektronischem Weg bereitzustellen, gilt der Kontoauszug mit Bereitstellung im BAWAG P.S.K. eBanking des gesetzlichen Vertreters als zugestellt. Mit diesem Auftrag geht gleichzeitig der Verzicht auf Zustellung der Kontoauszüge in Papierform und deren Zurverfügungstellung über den Kontoauszugsdrucker einher. Die Abholung des elektronischen Kontoauszuges erfolgt über das vorhandene BAWAG P.S.K. eBanking des gesetzlichen Vertreters per Internet Zugang. Die BAWAG P.S.K. empfiehlt dem gesetzlichen Vertreter, den elektronischen Kontoauszug mindestens einmal pro Monat abzuholen. Die elektronischen Kontoauszüge sind, bei aktiver Kontoverbindung, rückwirkend für 7 Jahre mittels eBanking abrufbar.
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Page 1: BEDINGUNGEN ZUR ÜBERMITTLUNG VON · PDF file12126R281B_Safe&CoolKarte_Bedingungen_Kontoauszug_SAP200-0375_A4_161115_1043.indd 1 15.11.16 10:55. Created Date: 11/15/2016 10:55:44 AM

BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft Sitz in A-1018 Wien, Georg-Coch-Platz 2Handelsgericht Wien FN 205340x BIC BAWAATWW DVR 1075217 www.bawagpsk.com [email protected] Tel. 05 99 05 995

BEDINGUNGEN ZUR ÜBERMITTLUNG VON ELEKTRONISCHEN KONTOAUSZÜGENStand: 02.2018

Erteilt der gesetzliche Vertreter für den Safe&Cool Kontoinhaber der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Östereichischen Postsparkasse Aktiengesellschaft den Auftrag, ihm sämtliche Kontoauszüge auf elektronischem Weg bereitzustellen, gilt der Kontoauszug mit Bereitstellung im BAWAG P.S.K. eBanking des gesetzlichen Vertreters als zugestellt. Mit diesem Auftrag geht gleichzeitig der Verzicht auf Zustellung der Kontoauszüge in Papierform und deren Zurverfügungstellung über den Kontoauszugsdrucker einher.Die Abholung des elektronischen Kontoauszuges erfolgt über das vorhandene BAWAG P.S.K. eBanking des gesetzlichen Vertreters per Internet Zugang. Die BAWAG P.S.K. empfiehlt dem gesetzlichen Vertreter, den elektronischen Kontoauszug mindestens einmal pro Monat abzuholen.Die elektronischen Kontoauszüge sind, bei aktiver Kontoverbindung, rückwirkend für 7 Jahre mittels eBanking abrufbar.

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