+ All Categories
Home > Documents > BBR, Dr. Kaltenbrunner, AL Bauen, Wohnen, Architektur1 Öffentliche Hand - Bauwerke und...

BBR, Dr. Kaltenbrunner, AL Bauen, Wohnen, Architektur1 Öffentliche Hand - Bauwerke und...

Date post: 05-Apr-2015
Category:
Upload: ima-neman
View: 105 times
Download: 1 times
Share this document with a friend
9
BBR, Dr. Kaltenbrunner, AL Bauen, Wohne n, Architektur 1 Öffentliche Hand - Bauwerke und Liegenschaften Bauen (Neubau, Umbaumaßnahmen) durch die Bundesbauverwaltung Verwalten und Bewirtschaften durch die Bundesimmobilienanstalt Foto BMVBS, Invalidenstr. Foto BMF, Wilhelmstr.
Transcript
Page 1: BBR, Dr. Kaltenbrunner, AL Bauen, Wohnen, Architektur1 Öffentliche Hand - Bauwerke und Liegenschaften Bauen (Neubau, Umbaumaßnahmen) durch die Bundesbauverwaltung.

BBR, Dr. Kaltenbrunner, AL Bauen, Wohnen, Architektur 1

Öffentliche Hand - Bauwerke und Liegenschaften

Bauen (Neubau, Umbaumaßnahmen) durch dieBundesbauverwaltung

Verwalten und Bewirtschaften durch die Bundesimmobilienanstalt

Foto BMVBS, Invalidenstr.

Foto BMF, Wilhelmstr.

Page 2: BBR, Dr. Kaltenbrunner, AL Bauen, Wohnen, Architektur1 Öffentliche Hand - Bauwerke und Liegenschaften Bauen (Neubau, Umbaumaßnahmen) durch die Bundesbauverwaltung.

BBR, Dr. Kaltenbrunner, AL Bauen, Wohnen, Architektur 2

Aufgaben der Bundesbauverwaltung

Die Bundesbauverwaltung hat alle Aufgaben des staatlichen Bauens des Bundes (Bauherrenaufgaben) wahrzunehmen, insbesondere

die Leitung, die Koordinierung, die Steuerung unddie Bestandsdokumentation

von Baumaßnahmen.

Page 3: BBR, Dr. Kaltenbrunner, AL Bauen, Wohnen, Architektur1 Öffentliche Hand - Bauwerke und Liegenschaften Bauen (Neubau, Umbaumaßnahmen) durch die Bundesbauverwaltung.

BBR, Dr. Kaltenbrunner, AL Bauen, Wohnen, Architektur 3

Bundesbaumaßnahmen nach RBBau

Page 4: BBR, Dr. Kaltenbrunner, AL Bauen, Wohnen, Architektur1 Öffentliche Hand - Bauwerke und Liegenschaften Bauen (Neubau, Umbaumaßnahmen) durch die Bundesbauverwaltung.

BBR, Dr. Kaltenbrunner, AL Bauen, Wohnen, Architektur 4

Bauablauf nach RBBau

Entscheidungsunterlage Bau („ES-Bau“)

- Bedarfsbeschreibung, Kostenermittlung, Kostenobergrenze

Entwurfsunterlage Bau („EW-Bau“)

- Entwurfs- und Genehmigungspläne, Kostenberechnung

Ausführungsplanung

- Ausführungspläne, Leistungsverzeichnisse, Kostenkontrolle

Bauausführung

- Vergabe der Bauleistungen, Kostensteuerung, -kontrolle

Baubestandsdokumentation - Bestandspläne, Raumbuch, Anlagendokumentation

Beteiligte

Bedarfsträger

Bauverwaltung

Architekt

Fachplaner

Ingenieure

Sonderfach-leute

Ausführende Firmen

Page 5: BBR, Dr. Kaltenbrunner, AL Bauen, Wohnen, Architektur1 Öffentliche Hand - Bauwerke und Liegenschaften Bauen (Neubau, Umbaumaßnahmen) durch die Bundesbauverwaltung.

BBR, Dr. Kaltenbrunner, AL Bauen, Wohnen, Architektur 5

Kommunikationsbedarf Datenaustausch

Entscheidungsunterlage Bau (ES Bau)

Entwurfsunterlage Bau (EW Bau)

Ausführungsplanung

Bauausführung

Baubestandsdokumentation

Architekt

Fachplaner

Sonderfachleute

Ingenieure

Ausführende

Bauverwaltung

Bedarfsträger

Phasenübergreifend Alle Beteiligten

Page 6: BBR, Dr. Kaltenbrunner, AL Bauen, Wohnen, Architektur1 Öffentliche Hand - Bauwerke und Liegenschaften Bauen (Neubau, Umbaumaßnahmen) durch die Bundesbauverwaltung.

BBR, Dr. Kaltenbrunner, AL Bauen, Wohnen, Architektur 6

Ziele: 1. Optimierung des Planungs- / Bauprozesses- größere Kosten- und Terminsicherheit- weniger Kommunikationsprobleme - weniger Koordinationsmängel - weniger Planungsfehler- größere Rechtssicherheit

Einfacher, problemloser und intelligenter Datenaustausch aller an einer Baumaßnahme beteiligten freiberuflich Tätigen.

Weg:

2. Lieferung der Gebäudebestandsdaten - termingerecht (zur Gebäudefertigstellung)- qualitätsgerecht

Page 7: BBR, Dr. Kaltenbrunner, AL Bauen, Wohnen, Architektur1 Öffentliche Hand - Bauwerke und Liegenschaften Bauen (Neubau, Umbaumaßnahmen) durch die Bundesbauverwaltung.

BBR, Dr. Kaltenbrunner, AL Bauen, Wohnen, Architektur 7

Probleme und Lösungsansätze

IFC benötigt ein intelligentes Gebäudemodell mit

Objekte zum Datenaustausch, d.h.

- Modellbasiertes Planen

- Umdenken von 2D-Zeichnungen zu 3D-Modellen

- Verbesserung der Planungswerkzeuge

- Änderung der Ausbildung von Architekten und

Zeichnerinnen

- IFC-Schnittstelle in allen beteiligten

Softwareprodukten

Page 8: BBR, Dr. Kaltenbrunner, AL Bauen, Wohnen, Architektur1 Öffentliche Hand - Bauwerke und Liegenschaften Bauen (Neubau, Umbaumaßnahmen) durch die Bundesbauverwaltung.

BBR, Dr. Kaltenbrunner, AL Bauen, Wohnen, Architektur 8

Was kann die öffentliche Bauverwaltung tun ?

prinzipielle Unterstützung firmenunabhängiger Schnitt-

stellenformate im Bauwesen (zur Neutralitätswahrung)

stärkere Unterstützung der Standardisierung im

Bauwesen durch die öffentliche Bauverwaltung

Unterstützung der IAI bei der Gründung einer Arbeits-

gruppe „öffentliche Bauverwaltung“, welche die fach-

lichen Anforderungen definiert und in Form eines

Projekthandbuches dokumentiert

Page 9: BBR, Dr. Kaltenbrunner, AL Bauen, Wohnen, Architektur1 Öffentliche Hand - Bauwerke und Liegenschaften Bauen (Neubau, Umbaumaßnahmen) durch die Bundesbauverwaltung.

BBR, Dr. Kaltenbrunner, AL Bauen, Wohnen, Architektur 9

Vielen Dankfür Ihre

Aufmerksamkeit !


Recommended