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Baumgutachten - WordPress.com...Abb.1a-c: Standort und Ansicht des zwischen den beiden Ufermauern...

Date post: 13-Oct-2020
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DR. rer.nat. MICHAEL BARSIG BAUMBIOLOGE Tegeler Str. 36, 13353 Berlin Tel. & Fax: 030 - 454 904 39 E-Netz: 0171 - 341 09 45 e-mail: [email protected] Von der Industrie- u. Handelskammer Berlin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für: Statik und Verkehrssicherheit von Bäumen; biotische und abiotische Schäden an Bäumen; Baumpflege Baumgutachten: Stand- u. Bruchsicherheit; Baumwertermittlung (Methode Koch); Bodenanalysen; Kronen-, Wurzel-, Nährstoff- u. Blattuntersuchungen; Pflegepläne; Baumberatung bei Bauprojekten ___________________________________________________________________________ Berlin, 13.11.2014 Baumgutachten Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) Nr.1/K71 Neuköllner Schifffahrtskanal / Lohmühlenbrücke Auftraggeber: BI und Verein Bäume am Landwehrkanal e.V. c/o Birgit Dorbert, Skalitzer Str. 95, 10997 Berlin Auftrag: Überprüfung der Bruch- und Standsicherheit sowie der Erhaltensmöglichkeit des Baums Ortstermin: 11.11.2014 1. Anlass und naturschutzrechtlicher Status des Baums Der an der denkmalgeschützten Ufermauer aufgewachsene, zweistämmige Berg-Ahorn (Stammumfänge 197cm+175cm) – Standort: Neuköllner Schifffahrtskanal, östliches Ufer hinter Lohmühlenbrücke an der Einmündung in den Landwehrkanal – wurde von der zu- ständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt des Landes Berlin (Herrn Wohlfeld, Abt.X OW 11) aufgrund einer eigenen sowie einer kurzen Einschätzung des Landschaftsarchitektur-Büros Trautmann & Goetz vom 06.11.2014 (kein Gutachten) als nicht mehr verkehrssicher eingestuft und soll deshalb gefällt werden. Zudem hätte der Baum das Ufermauerpflaster und Abdeckplatten zerstört. Der Berg-Ahorn unterliegt gemäß § 4 Abs.6,4 nicht den Verboten der BERLINER BAUMSCHUTZ- VERORDNUNG (§ 4, Abs.1-3,5); allerdings hat die Senatsverwaltung beim BA Treptow-Köpe- nick mit Datum vom 10.10.2014 dennoch gemäß §5 BaumSchVO einen Ausnahmeantrag auf Fällung des Berg-Ahorns gestellt. Unzweifelhaft gilt für diesen Baum das Vermeidungs- gebot gemäß § 13 u. 15 (1) BNatSchG einschließlich der darin enthaltenen Kompen- sationspflicht. 2. Methoden Die Baumuntersuchung erfolgte bei frostfreien Bedingungen entsprechend des „Leitfadens Baumkon- trolle an Bundeswasserstraßen“ der BfG (2013) sowie anhand von Elementen der VTA-Symptom- kontrolle und anderer relevanter Baumuntersuchungskriterien (MATTHECK et al. 2014; MATTHECK & HÖTZEL 1997; KOMMUNALE BAUMKONTROLLE 2004; LONSDALE 1999 u. 2000; WÄLDCHEN 2003 u. 2011) einschließlich von Klopfhammeruntersuchungen am Holz, einer Sondierung mit einem Stahlspieß sowie einer Risikobewertung (vgl. ELLISON 2005; MATHENEY & CLARK 2009). Die Vitalitätseinstufung erfolgte nach ROLOFF (2014a/b).
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Page 1: Baumgutachten - WordPress.com...Abb.1a-c: Standort und Ansicht des zwischen den beiden Ufermauern aufgewachsenen Berg-Ahorns Nr.1/K71 mit intakter und vitaler Krone (obere Abb.-Quelle:

DR. rer.nat. MICHAEL BARSIG BAUMBIOLOGE

Tegeler Str. 36, 13353 Berlin Tel. & Fax: 030 - 454 904 39 E-Netz: 0171 - 341 09 45 e-mail: [email protected] Von der Industrie- u. Handelskammer Berlin öffentli ch bestellter und vereidigter Sachverständiger für: Statik und Verke hrssicherheit von Bäumen; biotische und abiotische Schäden an Bäume n; Baumpflege

Baumgutachten: Stand- u. Bruchsicherheit; Baumwertermittlung (Methode Koch); Bodenanalysen; Kronen-, Wurzel-, Nährstoff- u. Blattuntersuchungen; Pflegepläne; Baumberatung bei Bauprojekten ___________________________________________________________________________ Berlin, 13.11.2014

Baumgutachten

Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) Nr.1/K71 Neuköllner Schifffahrtskanal / Lohmühlenbrücke

Auftraggeber: BI und Verein Bäume am Landwehrkanal e.V. c/o Birgit Dorbert, Skalitzer Str. 95, 10997 Berlin

Auftrag: Überprüfung der Bruch- und Standsicherheit sowie der Erhaltensmöglichkeit des

Baums

Ortstermin: 11.11.2014

1. Anlass und naturschutzrechtlicher Status des Baums

Der an der denkmalgeschützten Ufermauer aufgewachsene, zweistämmige Berg-Ahorn (Stammumfänge 197cm+175cm) – Standort: Neuköllner Schifffahrtskanal, östliches Ufer hinter Lohmühlenbrücke an der Einmündung in den Landwehrkanal – wurde von der zu-ständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt des Landes Berlin (Herrn Wohlfeld, Abt.X OW 11) aufgrund einer eigenen sowie einer kurzen Einschätzung des Landschaftsarchitektur-Büros Trautmann & Goetz vom 06.11.2014 (kein Gutachten) als nicht mehr verkehrssicher eingestuft und soll deshalb gefällt werden. Zudem hätte der Baum das Ufermauerpflaster und Abdeckplatten zerstört. Der Berg-Ahorn unterliegt gemäß § 4 Abs.6,4 nicht den Verboten der BERLINER BAUMSCHUTZ-VERORDNUNG (§ 4, Abs.1-3,5); allerdings hat die Senatsverwaltung beim BA Treptow-Köpe-nick mit Datum vom 10.10.2014 dennoch gemäß §5 BaumSchVO einen Ausnahmeantrag auf Fällung des Berg-Ahorns gestellt. Unzweifelhaft gilt für diesen Baum das Vermeidungs-gebot gemäß § 13 u. 15 (1) BNatSchG einschließlich der darin enthaltenen Kompen-sationspflicht .

2. Methoden Die Baumuntersuchung erfolgte bei frostfreien Bedingungen entsprechend des „Leitfadens Baumkon-

trolle an Bundeswasserstraßen“ der BfG (2013) sowie anhand von Elementen der VTA-Symptom-kontrolle und anderer relevanter Baumuntersuchungskriterien (MATTHECK et al. 2014; MATTHECK &

HÖTZEL 1997; KOMMUNALE BAUMKONTROLLE 2004; LONSDALE 1999 u. 2000; WÄLDCHEN 2003 u. 2011) einschließlich von Klopfhammeruntersuchungen am Holz, einer Sondierung mit einem Stahlspieß sowie einer Risikobewertung (vgl. ELLISON 2005; MATHENEY & CLARK 2009). Die Vitalitätseinstufung erfolgte nach ROLOFF (2014a/b).

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Ahorngutachten Nr.1/K71 Neuköllner Schifffahrtskanal nahe Lohmühlenbrücke

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3. Untersuchungsergebnisse

• Der Berg-Ahorn ist in der Krone vital (Vitalitätsstufe 0 nach ROLOFF 2014a/b). • Der Baum ist für das Landschaftsbild am Neuköllner Schifffahrtskanal (Lohmühlenbrücke,

Lohmühlenplatz) prägend und von besonderer Bedeutung.

Abb.1a-c: Standort und Ansicht des zwischen den beiden Ufermauern aufgewachsenen Berg-Ahorns

Nr.1/K71 mit intakter und vitaler Krone (obere Abb.-Quelle: Sen Stadt Um X OW 11, Schreiben vom 10.10.2014 mit Fotoanhang an BA Treptow-Köpenick, von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt).

• Der Berg-Ahorn ist aus einem ca.1m breiten Erdstreifen zwischen der massiven Ufermauer

sowie der oberen Großsteinpflaster-Mauer gewachsen. An der eigentlichen, statisch relevanten Ufermauer sind keine durch den Baum bedingten Schäden festzustellen (vgl. Abb.2), außer dass die statisch nicht relevanten Granit-Abdeckplatten im Umfeld des Ahorns entfernt worden sind. Einzelne Abdeckplatten sollen früher aufgrund des Wurzeldrucks verschoben worden sein, was aufgrund des oberflächennahen Wurzelbildes plausibel erscheint. Fest-zustellen ist, dass sich auf dem Erstreifen sowie partiell auf der Mauerkante eine kissenartige Wurzelplatte gebildet hat (vgl. Abb.2b). Auch darunter besteht keine Deformation oder Riss-bildung im Ufermauerwerk.

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Ahorngutachten Nr.1/K71 Neuköllner Schifffahrtskanal nahe Lohmühlenbrücke

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Abb.2a/b: intakte Ufermauer und verbreiterte Wurzelplatte auf dem Erdstreifen und

(zu einem geringeren Anteil) auf der Mauerkrone. • Rinde und Holz (Klopfbefund) des Berg-Ahorns sind symptomfrei. Die Klopfprobe ergab von

den Starkwurzelanläufen bis in 3m Höhe vollholzige Stämmlinge ohne Fäule. Rissbildungen, die auf ein einseitiges Absacken in Richtung Kanal hindeuten könnten sowie Verlagerungen des Wurzelwerks aus der Erdverankerung sind nicht festzustellen (vgl. Abb.3). Die Stamm-verzweigungen sind intakt.

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Ahorngutachten Nr.1/K71 Neuköllner Schifffahrtskanal nahe Lohmühlenbrücke

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Abb.3a/b: Stammfuß und Stämmlinge sind intakt, es besteht keine Boden- oder Pflasterdeformation

(wie bei einem bevorstehenden Wurzelversagen). • Das oberhalb des Baums befindliche Großsteinpflaster ist teilweise durchwurzelt. Die hier

lokal zu beobachtenden Fugenöffnungen sind auch abseits des Baumstandorts zu beob-achten (Alterungsprozess) und unterscheiden sich nicht im Schädigungsgrad; in Baumnähe ist der statische Verbund des Großsteinpflasters (auch nach Klopf- und Sondierproben) nicht gelöst (vgl. Abb.4).

Abb.4a/b: stammferne (li.) sowie stammnahe (re.) Fugenschäden und kleine Höhlungen im oberen

Pflastermauerwerk, das insgesamt nicht einsturzgefährdet erscheint.

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4. Diagnose und Prognose für den Berg-Ahorn Nr.1/K71

• Der auch für das Landschaftsbild bedeutsame Baum ist erhaltenswert. • Eine konkrete Gefährdung der Verkehrssicherheit ist nicht nachzuweisen. Der Berg-

Ahorn ist ausreichend im Erdstreifen verankert und hat sich durch die Ausbildung einer kissenartigen Wurzelplatte an die Standortbedingungen statisch optimal angepasst. Dabei ist es aufgrund der Verteilung des Auflagedrucks auch nicht zu einer relevanten Schädigung der Substanz der beiden Ufermauerwerke gekommen. Eine „massive Schä-digung der Uferbefestigung“ (vgl. Schreiben von Sen Stadt Um Abt. X OW 11 vom 10.10.2014) ist nach der Ortsbesichtigung nicht erkennbar. Fugenschäden, die lediglich am oberen Pflastermauerwerk zu beobachten sind, können mit einem geringen und vertretbaren Kostenaufwand behoben werden. Das Fehlen einzelner (statisch nicht relevanter) Granit-Abdeckplatten beeinträchtigt nicht das denkmalgeschützte Ufermauerwerk in seiner Gesamtheit und Substanz; zudem ist das Ufermauerwerk auch bei Erhalt des Berg-Ahorns von der Lohmühlenbrücke bzw. vom Maybachufer aus gut einsehbar.

• Es wurden keine Symptome beobachtet, die eine Gefährdung der Stand- oder Bruchsicherheit begründen würden. Das Wurzelbild entspricht anderen Standorten mit einem ufermauer-nahem Baumbewuchs am benachbarten Landwehrkanal (vgl. BARSIG, KLUGE & HIRSCH-MANN 2008). Im Mediationsverfahren zum Landwehrkanal wurde auch von der beteiligten Wasser- und Schifffahrtsverwaltung aufgrund von statischen Gutachten Abstand von der früheren Hypothese genommen, dass Bäume und ihre Wurzeln Ufermauerwerke gefährden würden. Vielmehr stabilisieren Baumwurzeln abschüssige Ufer. Eine Fällung des Berg-Ahorns würde bei einem anschließenden Absterben des Wurzelwerks sogar absehbar zu einer Instabilität des oberen Ufermauerwerks führen.

• Gemäß der ständigen Rechtsprechung des BGH seit 1965 muss ein Verkehrssiche-rungspflichtiger Bäume oder Teile von ihnen entfernen, die den Verkehr konkret und vorhersehbar gefährden (zit. in: SCHULZ 2014). Ohne konkrete sachliche Nachweise und Beweise zur potenziellen Gefährdung der Verkehrssicherheit ist eine Fällung dieses Berg-Ahorns fachlich nicht begründet.

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5. Literaturnachweis Barsig, M., Kluge, B. & Hirschmann, M., 2008: Darstellung der Wurzelverläufe und bodenkundliche Feldansprache nahe der

Ufermauer des Berliner Landwehrkanals. Im Auftrag der TU Berlin, Kooperations- und Beratungsstelle für Umweltfragen. Ellison, M.J., 2005: Quantified tree risk assessment used in the management of amenity trees. Journal of Arboriculture 31(2), 57-65. Itzel, P., 2013: Die Verantwortung von Baumkontrolleuren. In: FLL-Verkehrssicherheitstage 2013, Bäume und Spiel-

geräte/Spielplätze im Fokus der Verkehrssicherheit. Teil 1: Bäume, (Hg. FLL e.V.), Berlin 13./14.11.2013, 9-15. Janssen, R. & Küpper, M., 2013: Leitfaden Baumkontrollen an Bundeswasserstraßen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau

und Stadtentwicklung: Win-win Effekte zwischen Verkehrssicherheit und Naturschutz. In: FLL-Verkehrssicherheitstage 2013, Bäume und Spielgeräte/Spielplätze im Fokus der Verkehrssicherheit. Teil 1: Bäume, (Hg. FLL e.V.), Berlin 13./14.11.2013, 95-111.

Kommunale Baumkontrolle zur Verkehrssicherheit, 2004: Leitfaden für den Baumkontrolleur auf der Basis der Hamburger Baumkontrolle. Hg. v. Amt für Stadtgrün u. Erholung & Institut für Baumpflege, Hamburg. Thalacker Verlag, Braunschweig.

Leitfaden Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen, 22013: Hg. v. Bundesministerium f. Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung, bearb. v. Janssen, R.; Küpper, M.; Wahl, D. & Wegener, K., Bonn, 38S.

Lonsdale, D., 2000: Hazards from trees. A general guide. Forestry Commission, Edinburgh (Ed.). 34p. Lonsdale, D., 1999: Principles of tree hazard assessment. Forestry Commission (Ed.), Research for Amenity Trees No.7, 338p. Matheney, N.& Clark, J., 2009: Tree risk assessment. Arborist News, 28-33. www.-isa-arbor.com. Mattheck, C. & Hötzel, H.-J., 1997: Baumkontrolle mit VTA, Fachliche Anleitung und rechtliche Absicherung. Rombach Verlag,

Freiburg. Mattheck, C.; Bethge, K. & Weber, K., 2014: Die Körpersprache der Bäume. Enzyklopädie des Visual Tree Assessment.

Karlsruher Institut für Technologie. Roloff, A., 2014a: Vitalitätsbeurteilung anhand der Kronenstruktur. AFZ-Der Wald 4, 16-19. Roloff, A., 2014b: Schadensbeurteilung an Bäumen in Abhängigkeit von der Vitalität: Hintergründe, Mechanismen und Folgen

aus baumbiologischer Sicht. Tagungsband 37.SVK Gehölzseminar (Sachverständigenkuratorium), 30.03.2014, Hannover. Schulz, H.-J., 2014: Verkehrssicherheit von Pappeln und anderen Weichholzarten – zum BGH-Urteil vom 6.3.2014. In: FLL-

Verkehrssicherheitstage 2014, Bäume und Spielgeräte/Spielplätze im Fokus der Verkehrssicherheit. Teil 1: Bäume, (Hg. FLL e.V.), Berlin 12..11.2014, 59-65.

Wäldchen, M., 2003: Anforderungen an die Baumkontrollen. In: Breloer, H., Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen aus rechtlicher und fachlicher Sicht. Reihe Bäume und Recht, Heft 2 (6. Auflage). Thalacker Verlag, Braunschweig.

Wäldchen, M., 2011: Intensive, visuelle Eingehende Untersuchung – Möglichkeiten zur abschließenden Beurteilung der Verkehrssicherheit von Bäumen ohne Geräteeinsatz. In: FLL-Verkehrssicherheitstage 2011, Die Verkehrssicherheit von Bäumen in der Stadt und im Wald (Hg. FLL e.V.), Berlin 6./7.10.2011, 69-78.

Mit freundlichen Grüßen

(Dr. Michael Barsig)


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