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Barrierefreiheit …im täglichen Leben … für Menschen mit Behinderungen.

Date post: 06-Apr-2015
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Barrierefreiheit …im täglichen Leben … für Menschen mit Behinderungen
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Page 1: Barrierefreiheit …im täglichen Leben … für Menschen mit Behinderungen.

Barrierefreiheit

…im täglichen Leben

… für Menschen mit Behinderungen

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Barrierefreie Erwachsenenbildung in Niederösterreich

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Barrierefreiheit

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Wer ist behindert?Für Gleichstellungsfragen gilt die Definition des § 3 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG):

„Behinderung (…) ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren.“

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Wie viele Menschen sind betroffen?

=>1,7 Mio Menschen in Österreich mit Einschränkungen im engeren und weiteren Sinn

Quelle: Bericht der Bundesregierung über die Lage der Menschen

mit Behinderungen in Österreich, BMSK 2008

Page 6: Barrierefreiheit …im täglichen Leben … für Menschen mit Behinderungen.

Was bedeutet Barrierefreiheit?

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen,

Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme

der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete

Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen

in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis

und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar

sind.“ B-BGStG § 6. (5)

Page 7: Barrierefreiheit …im täglichen Leben … für Menschen mit Behinderungen.

Barrierefreiheit als Instrument der AntidiskriminierungBundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG

㤠1 Gesetzesziel

Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von

Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu

verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von

Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft

zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte

Lebensführung zu ermöglichen.“

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Bereiche der Barrierefreiheit

Bauliche Barrierefreiheit

• Erreichbarkeit und

Zugänglichkeit

• Bewegungsmöglichkeit

• Orientierung

• Sanitäreinrichtungen

• Infrastruktur…

Barrierefreiheit beim

Zugang zur Information

• Webseiten

• Informationsbroschüren,

Folder

• Kommunikation …

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Rechtliche Rahmenbedingungen

• Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)

• Länderspezifische Antidiskriminierungsgesetze

• Bundesverfassungsgesetz - Artikel 7 der Bundesverfassung

• Konvention über die Rechte von Menschen mit

Behinderungen (ratifiziert 2008)

• Förderrichtlinien Bundessozialamt – Investive Maßnahmen:

Bezugnahme auf ÖNORM B 1600 (Empfehlung, nicht

Gesetz!)

• E-Governmentgesetz

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Diskriminierungsverbot

„Aufgrund einer Behinderung darf niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden“ (§ 4 Abs. 1 BGStG)„

Eine Diskriminierung im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes liegt dann vor, wenn Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Behinderung gegenüber anderen Personen benachteiligt werden.

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Zusammengefasst:

Öffentliche und private Einrichtungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, Geschäfte, Verkehrsunternehmen, Websites etc., sind grundsätzlich schadenersatzpflichtig, wenn sie Barrieren aufweisen – aber Zumutbarkeitsprüfung

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Barrierefreiheit

• für 20 % zwingend notwendig• für 40 % notwendig• für 100 % komfortable

Page 13: Barrierefreiheit …im täglichen Leben … für Menschen mit Behinderungen.

Barrierefreie Erwachsenenbildung in Niederösterreich• Dorfbegehung barrierefrei?• Weiterbildungen – Lehrgang• buchbare Angebote• Veranstaltungstechnik• Vernetzungstreffen• NEU: Selbstcheck für Gemeinden und Veranstalter

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ExpertInnen-Pool … über 100 ExpertInnen

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Fachbeirat … sie wissen was wichtig ist

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Das Team

Alfred LugerProjektleiter

Eva-Maria SpetaPädagogische Leitung

… und Fachbeirat – Menschen mit Beeinträchtigung

… und über 100 Expertinnen und ExpertenInfo unter www.bhw-n.eu/barrierefrei

Page 17: Barrierefreiheit …im täglichen Leben … für Menschen mit Behinderungen.

Kontakt:

Ing. Alfred Luger

BEN-Projektleiter

Mail: [email protected]

Tel.: 0676/9173522

Bildungs- und Heimatwerk NÖ

Linzerstraße 7

3100 St. Pölten

www.bhw-n.eu/barrierefrei


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