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Badisches Gesetz über die Landeselektrizitätsversorgang vom 1. Juli 1921

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Badisches Gesetz über die Landeselektrizitätsversorgang vom 1. Juli 1921 Source: FinanzArchiv / Public Finance Analysis, 41. Jahrg., H. 2 (1924), pp. 231-238 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40906535 . Accessed: 18/06/2014 01:34 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 195.78.108.60 on Wed, 18 Jun 2014 01:34:09 AM All use subject to JSTOR Terms and Conditions
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Badisches Gesetz über die Landeselektrizitätsversorgang vom 1. Juli 1921Source: FinanzArchiv / Public Finance Analysis, 41. Jahrg., H. 2 (1924), pp. 231-238Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40906535 .

Accessed: 18/06/2014 01:34

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Badisches Gesetz fiber die Landeselektrizitatsversorgung vom 1. Juli 1921.

(Badisches Gesetz- u. Verordnungsbl. 1921 Nr. 36 S. 154.)

§1- Das Staatsministerium wird erm'achtigt: a) die Griindung einer Aktiengesellschaft, welche die Versorgung des

Landes mit elektrischer Arbeit ubernehmen und mit einem Grundkapital von zun'achst 80 Mill. M. ausgestattet werden soil, durchzufuhren;

b) fur die von der Aktiengesellschaft aufzunehmenden Darlehen bis zum Betrage von 500 Mill. M. nebst Zinsen die Biirgschaft des Staates zu uber- nehmen.

§2. Das Gesetz iiber den Bau und Betrieb eines Murgwerkes durch den Staat

vom 5. Dezember 1912 (Gesetz- u. Verordnungsbl. S. 451) tritt an dem Tage, an dem die badische Landeselektrizitatsversorgungs- Aktiengesellschaft (Baden- werk) den Betrieb des Murgwerkes ubernimmt, ausser Kraft.

§3. Die nach § 1 a erforderlichen Mittel sind im Wege des Staatskredits

fliissig zu machen und durch die Staatsschuldenverwaltung fiir Rechnung der Amortisationskasse unter Aufsicht und Leitung des Finanzministeriums zu be- schaffen.

§4. Mit dem Vollzug dieses Gesetzes werden das Arbeitsministerium und das

Finanzministerium beauftragt. §5.

Dieses Gesetz tritt mit der Verkttndung in Kraft1).

Begrtindung zum Gesetzentwurf vom 27. Juni 1921 2). Als im Jahre 1912 der badische Staat daran ging, an der Murg ein Kraft-

werk zu bauen und zu betreiben, dachte man an einen verh'altnismassig ein- fachen Betrieb: Der erzeugte Strom sollte an einige Grossabnehmer abgegeben werden, denen die Unterverteilung iiberlassen werden sollte. Die Entwicklung hat sich anders gestaltet. Heute deckt der Staat einen erheblichen Teil des Energiebedarfs Mittel- und Unterbadens, und zwar vorwiegend durch unmittel- bare Belieferung aus dem staatseigenen Leitungsnetz. Neuerdings hat er auch die Versorgung des Seekreises in seinen Aufgabenkreis gezogen. Der erf order liche Strom fur Mittel- und Unterbaden wird, soweit der Bedarf die Leistung des Murgwerks iibersteigt, aus mehreren Dampfwerken entnommen; fiir den Seekreis soil er von dem Rheinkraftwerk bei Eglisau geliefert werden. Aus dem BMurgwerkbetriebu ist eine „ Landeselektrizitatsversorgung" geworden.

J) Sie erfolgte am 2. Juli 1921. V -Badischer Landtag, Periode IJ3, Beil. Nr. 87.

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232 Badisches Gesetz ilber die Landeselektrizit&tsversorgtmg vom I. Juli 1921.

Ueber die technischen Anlagen sei folgendes erwahnt: Der erste Teil des Murgwerks, der das natiirliche Gefalle der Murg und

der Raumunzach ausniitzt, und das zugehorige 100,000 Voltnetz nebst den Unterstationen bei Karlsruhe und Rheinau wurden in den Jahren 1913 - 1919 errichtet. Das Werk wurde teilweise Ende November 1918, in seinem ganzen Umfang Ende Mai 1919 in Betrieb genommen. Die Maschinenleistung des Werkes betragt insgesamt 21,000 Kilowattstunden. Der erzeugte Strom wird zum Teil mit einer Spannung von 20,000 Volt in die durch das Murgtal lau- fende, zum staatlichen Ueberlandnetz gehorende 20,000 Volt-Leitung abgegeben, zum Teil mit der Spannung von 100,000 Volt zu den Transformatorenstationen bei Karlsruhe und Rheinau geleitet und hier nach Transformierung auf 20,000 Volt an das staatliche Ueberlandnetz und an die mit dem Murgwerk zusammen- arbeitenden Dampfkraftwerke abgegeben; ein Teil des Stromes wird ausserdem im gegenseitigen Stromaustausch den Pfalzwerken mit der Spannung von 100,000 Volt zugefiihrt. Die Transformatorenstation Karlsruhe verfugt iiber eine Transformatorenleistung von insgesamt 14,000 Kilowattstunden, die Trans- formatorenstation Rheinau iiber eine solche von 18,000 Kilowattstunden.

Schwierigkeiten grundsatzlicher Art traten weder bei der Inbetriebnahme noch wahrend der spateren Betriebszeit auf; samtliche Anlagen haben sich im Betriebe vollauf bewahrt. Obgleich der Bau in der Hauptsache wahrend des Krieges vorgenommen werden musste, wurden die einzelnen Anlageteile doch iiberwiegend ohne Verwendung von Ersatzmaterialien hergestellt, was insbe- sondere bei den maschinellen und elektrischen Anlagen von wesentlicher Be- deutung ist.

Die mit dem jeweiligen Wasserzufluss erzeugbaie Strommenge konnte seit Betriebsero*ffnung restlos abgesetzt werden, bis auf die Stunden geringen Be- darfes zur Nachtzeit und an Sonntagen bei starker Wasserfiihrung der Murg, an welchen die Leistungsfahigkeit den Bedarf im Netz iibersteigt. Durch Zu- sammenschluss mit den grosseren Dampfkraftwerken Nord- und Mittelbadens (Stadt Mannheim, Oberrheinischen Eisenbahn-Ciresellschaft, Stadt Karlsruhe, Elektrizi tats werk Achern) besteht die Moglichkeit einer weitgehenden Wasser- ausnutzung beim Murgwerk; im standigen Zusammenarbeiten mit diesen Werken wird gemeinsam Nord- und Mittelbaden nach dem Gesichtspunkt grosstmog- licher Wasserausnutzung beim Murgwerk und gr6sstm8glicher Wirtschaftlich- keit im Betrieb der Dampfkraftwerke mit Strom versorgt, wobei das Murgwerk mit Hilfe seiner Tages-Speicheranlagen die Deckung des Spitzenbedarfes iiber- nimmt. Die Verbindung mit dem Kraftwerk Hombur^ der Pfalzwerke ermSg- licht eine Erhohung des Stromabsatzes zu Zeiten reichlicher Wasserfiihrung der Murg und den Bezug von Erganzungsstrom wahrend der Wasserklemme.

Die jahrliche Erzeugung des Murgwerks kann auf Grund der bisherigen Erfahrung im Durchschnitt zu 60 Mill. Kilowattstunden angenommen werden. Die dem Bau des Werkes zugrunde gelegten Vorausberechnungen werden durch dieses Ergebnis nicht nur voll erreicht, sondern noch ubertroflen.

Vom zweiten Ausbau des Murgwerks, der die Wasser des Schwarzenbach und der Raumunzach in einem hochgelegenen Ausgleichsbecken sammeln und von dort nach dem Kraftwerk in Forbach leiten soil, sind folgende Vorberei- tungsarbeiten inzwischen ausgefiihrt worden oder in Ausfiihrung begriffen:

Schfirfgruben zur Untersuchung des Untergrundes fiir die Sperrmauer, Strassenverlegung im Bereich des Staubeckens, Umleitung des Schwarzen- bachs an der Baustelle, ein Baukraftwerk, das etwa 2,5 Mill. Kilowattstunden Strom erzeugt, der zum Teil ffir die Baumaschinen yerwendet, zum Teil in das Landesnetz abgegeben werden soil, und schliesslich Wohngebaude.

Mit dem Bau der Sperrmauer und des Stollens ist noch nicht begonnen. Zur Weiterverteilung des Stroms aus der obenerwahnten 100,000 Volt-

Leitung in die Versorgungsgebiete von Mittel- und Unterbaden sind erforder- lich: 1030 km 20,000 Volt-Leitungen, wo von 790 km betriebsfertig erstellt, 100 km im Bau, 140 km noch zu erstellen sind.

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Badisches Gesetz iiber die Landeselektrizitatsversorgung vom 1. Juli 1921. 233

Zur Belief erung des Seekreises im Anschluss an das Kraftwerk Eglisau sind erforderlich: 314 km 15,000 bzw. 5000 Volt-Leitungen, wovon 174 km be- triebsfertig, 30 km im Bau, 110 km nock zu erstellen sind.

Auf diesen Leitungen wird die elektrische Arbeit den Transformatoren in den einzelnen Gemeinden zugefiihrt, in welchen sie auf die Gebrauchs- spannung umgeformt wird. Benotigt werden insgesamt 522 Transform atoren- stationen, und zwar: in Mittelbaden 157 St., wovon fertig 142 St., im Bau 3 St., noch zu bauen 12 St.; in Unterbaden 240 St., wovon fertig 91 St., im Bau 35 St., noch zu bauen 114 St.,' in Oberbaden 125 St., wovon fertig 26 St., im Bau 15 St., noch zu bauen 84 St. sind.

Ortsnetze fur eine Betriebsspannung von 380,220 Volt werden im Gesamt- ausbau benotigt insgesamt 515 Stuck zur Versorgung von rund 400,000 Ein- wohnern, und zwar: in Mittelbaden 150 St., wovon fertig 140 St., im Bau 5 St., noch zu bauen 5 St.; in Unterbaden 280 St., wovon fertig 117 St., im Bau 12 St., noch zu bauen 101 St.; in Oberbaden 135 St., wovon fertig 76 St., im Bau 7 St., noch zu bauen 52 St. sind.

Das vorstehend gekennzeichnete Bauprogramm wird im wesentlichen bis Mitte des nachsten Jahres durchgefiihrt sein.

Bis Ende Mai dieses Jahres waren in runden Summen verausgabt: Mill. M.

a) fur Murgwerk I. Ausbau einschliesslich der 100,000 Volt-Leitung 32 b) fur die'sonstigen Leitungsnetze nebst Zubehftrden (Stromwandler,

Zahler usw.) 127,5 c) fur Murgwerk II. Ausbau 3

162^~ Nach heutigen Preisen waren fur den Vollausbau der unter a) und b)

genannten Anlagen im Rahmen des bisherigen Bauprogramms noch weiter er- forderlich:

Mill. M. a) fur Murgwerk I. Ausbau einschliesslich der 100,000 Volt-Leitung etwa 12,5 b) fur die sonstigen Leitungsnetze nebst ZubehSrden 107,5

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Um den Aufwand fiir die Leitungsnetze (Buchstabe b) auf einen auch fur die kommenden Zeiten vertretbaren Wert herabzusetzen, werden von den Strom- abnehmern Kapitalbetrage (Zuschiisse fiir Baukosten und Hausanschlusse) er- hoben, deren Gesamtbetrag auf etwa 60 Mill. M. zu veranschlagen ist.

Der Gesamtaufwand fiir das dargelegte Bauprogramm betragt demnach 162,5 + 120 - 60 = 222,5 Mill. M.

Dieses Bauprogramm bedarf jedoch der Erweiterung. Die Unsicherheiten der Kohlenbelief erung und der voraussichtlich auf

lange Zeit hinaus hochstehende Preis der Eohle weisen dem Lande Baden das Ziel, seine Wasserkrafte energisch auszubauen und die Licht- und Kraftver- sorgung vorzugsweise auf die heimischen Wasserkrafte zu stiitzen. Zurzeit werden von den Elektrizitatswerken und der Industrie Bad ens fur Kraft- und -Lichterzeugung noch 500,000 1 Kohle jahrlich benotigt - trotz Einschr'ankungen und Arbeitsmangel. Diesem Kohlenverbrauch entspricht ein Jahresbedarf an elektrischer Energie von rund 500 Mill. Eilowattstunden, die im wesentlichen aus Wasserkraften gewonnen werden muss ten. Dazu kame dann noch diejenige Kraftmenge, welche in der Annahme einer wirtschaftlichen Entwicklung, namentlich bei Ansiedlung elektrochemischer Industrie an den Quellen billiger Energie, in der nachsten Zukunft benotigt wtirde. Fur eine solche Entwick- lung liegt in der Gewinnung billiger Grosswasserkrafte die erste Vorbedingung.

In dieser Erkenntnis verfolgt das Arbeit sministerium folgende Plane: Das Gebiet von Siidbaden besitzt an Grosskraftwerken Augst-Wyhlen,

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234 Badisches Gesetz liber die Landeselektrizitfttsversorgung vom l. Juli 1921.

Rheinfelden, Lauffenberg und Eglisau; deren auf Baden entfallenden Kraft - quoten sind ausverkauft. Trotz scharfer Rationierung reicht die vorhandene Kraftmenge nicht aus. Wirksam kann nur durch den baldigen Ausbau wei- terer Rheinkraftwerke auf der Strecke Basel- Bodensee geholfen werden. Am weitesten fortgeschritten ist der Plan zum Ausbau der Kraftstufe SchwSrstadt, wofiir ein Konzessionsgesuch der Kraftwerke Rheinfelden von den badischen und schweizerischen Behorden in Behandlung genommen ist. Die Gesamt- leistung des Werkes wird bei 8000r>tundiger Beniitzung 378 Mill. Kilowatt- stunden betragen, die niittlere Jahresleistung wird 47,300 Kilowatt sein (Wett- bewerbe nFlotte Fahrt"). Hiervon entfallt die Halfte mit 189 Mill. Kilowatt- stunden bzw. 23,650 Kilowatt auf Baden. Die Erzeugungskosten werden nach den Berechnungen der Konzessionsbewerber 10,2 Pf. betragen. Die Gesamt- kosten des Kraftwerkes sind zu 330 Mill. M. veranschlagt. Eine geldliche Be- teiligung des Landes an dem Unternehmen erscheint geboten, etwa mit 26 v. H. des Aktienkapitals, welches auf rund 100 Mill. M. anzunehmen ist. Nach dem Stande der Verhandlungen ist die Inangriffnahme des Baues in 1 bis 2 Jahren m6*glich; die Bauzeit wird etwa 6 Jahre sein.

Von den iibrigen Rheinkraftwerken , welche zusammen (einschl. Schwor- stadt) noch 264,000 Kilowatt oder bei 8000stundiger Beniitzungsdauer 2279 Mill. Kilowattstunden liefern konnen, wovon auf Baden etwas weniger als die Halfte entfallen, liegen Konzessionsgesuche fiir die Stufen Birsfelden, Dogern und Reckingen vor, die aber noch nicht ebensoweit wie dasjenige fiir Schworstadt vorgeschritten sind. Baden wird sich auch an den weiteren Kraftwerken, so- weit sie in erheblichem Umfang an Baden Kraft liefern, beteiligen sollen; doch kann zurzeit der Umfang und der Zeitpunkt der Beteiligung noch nicht iiber- sehen werden. Noch weniger iibersichtlich liegen die Verhaltnisse in der Ober- rheinstrecke Basel - Strassburg.

Die Rheinkraftwerke bediirfen zur vollen wirtschaftlichen Ausniitzung des ungleichmassig und Ta^ und Nacht zufliessenden Wassers der Speicher- werke, wozu sich im siidlichen Schwarzwald der Schluchsee nach einem generellen Projekt vorziiglich eignen wiirde. Sein Fassungsraum kann durch eine 22 m hohe Talsperre auf 51 Mill. Kubikmeter, durch Erhohung auf 26 m auf 72 Mill. Kubikmeter (Schwarzenbachsperre, 53 m hoch, erzeugt 15 Mill. Kubikmeter Beckenraum) gebracht werden. Zur Fiillung ist neben der Zuleitung des Seebachs insbesondere das Wasser der Hauensteiner Alb, welches mit uberschussiger Kraft aufgepumpt werden soil, vorgesehen. In verschiedenen Ausbaustufen des Werkes konnten Hochstleistungen von 136,500 bis 193,000 PS und Jahreserzeugungen von 122 bis 230 Mill. Kilowattstunden erreicht werden. Die erste Ausbaustufe wiirde voraussichtlich Ende 1926, also noch vor dem Ausbau eines grossen Rheinkraftwerkes, fertig sein. Die Kosten einer Kilowattstunde sind auf 17,0 Pf. im ersten Ausbau bei 245 Mill. M. Bau- kosten, im Vollausbau auf 15,5 Pf. bei 435 Mill. M. Baukosten berechnet. Dieser gunstige Preis fur eine sich den Schwankungen des Bedarfs voll anpassenden Kraft, welche die Rheinkrafte vorzuglich erganzt, sowie die MSglichkeit, schon in 5 Jahren der Kraftnot wenigstens in Siidbaden abhelfen zu kSnnen, zwingt geradezu. die Entwiirfe fiir das Schluchseewerk raschmoglichst auszuarbeiten und sofort an die Ausfiihrung heranzutreten. Wenn angenommen wird, dass ein besonderes Unternehmen diesen Plan verwirklicht, so sollte das Land doch wenigstens die einfache Aktienmehrheit behalten; bei einem Aktienkapital von 100 Mill. M. wiirden 51 v. H., d. h. 51 Mill. M. auf das Land entfallen; die restlichen 49 v. H. der Aktien wtirden voraussichtlich die an der Stromliefe- rung beteiligten Rheinwerke und die stromverteilenden Unternehmungen Siid- badens iibernehmen.

An einer Reihe kleinerer Kraftwerke, welche im Schwarzwald und in der Seegegend geplant werden, diirfte eine Beteiligung des Landes nicht in Frage kommen, weil diese Unternehmungen nur den lnteressen eines ortlich begrenzten Bezirks dienen; es wird Aufgabe einzelner Kreise oder Gemeinden oder be- stehender Verteilungsgesellschaften sein, Tr'ager solcher Werke zu werden,

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Badisches Gesetz Uber die Landeselektrizitatsversorgung vom 1. Juli 1921. 235

wahrend das Land auf die Mitwirkung an den Grosskraftwerken sich be- schranken sollte.

Der gegenw'artige Jahresbedarf an elektrischer Energie in Mittel- und Nordbaden (im Jahre 1920 rd. 121 Mill. Kilowattstunden) wird anniihernd zur H'alfte vom Murgwerk I. Ausbau, im ubrigen durch die Dampfkraffcwerke der Stadt Mannheim, der Oberrheinischen Eisenbahn-Gesellschaft , der Stadfc Karlsruhe und das Elektrizit'atswerk Achern gedeckt. Alle diese Werke stehen am Ende ihrer Leistungsfahigkeit, und neue Anschlusse sind nur unter Ein- schr'ankung der alten Abnehmer moglich. Durch Vereinbarung mit der Pa- pyrus-A.G. Mannheim und Strombezug von Ellwangen, ferner durch den Aus- bau des Itterkraftwerkes durch den Kreis Mosbach wird notdiirftig nur der allerdringendste Bedarf befriedigt werden. Mit der Vermehrung der Kraft- leistungen kann also nicht zugewartet werden.

Die n'achste Kraftquelle soil der Neckar sein, mit dessen Ausbau in der badischen Strecke zwischen Heidelberg und Mannheim im Jahre 1920 begonnen worden ist. Baden wird nach dem Staatsvertrag zwischen dem Reich und den Neckaruferstaaten das Vorkaufsrecht auf die gesamte in Baden gewonnene Neckarkraft, d. h. 29,300 PS mittlere Leistung und 175 Mill. Kilowattstunden Jahresleistung haben. Fur die nachsten 4 bis 5 Jahre ist aber nur mit dem Ausbau der Strecke Heidelberg - Mannheim zu rechnen, auf welcher 12,420 PS mittlere Leistung und 73,4 Mill. Kilowattstunden gewonnen werden. Die letz- teren werden voraussichtlich zum Preise von 32 Pf. fur 1 Kilowattstunde an das noch zu erw'ahnende Grossdampfwerk Mannheim, welches sie mit Dampf- strom mischt und verwertbarer macht, abgegeben werden. Der Bau der Neckar- kanalisierung wird von der Neckaraktiengesellschaft unternommen werden, an welcher Baden im ganzen mit 35 Mill. M. beteiligt sein wird; die erste, in den nachsten Jahren einzuzahlende Rate wird 17,5 Mill. M. sein, wo von vor- aussichtlich eine Anzahl badischer Gemeinden insgesamt etwa 4 Mill. M. uber- nehmen werden, so dass die staatliche Aufwendung zu 12,5 Mill. M. anzu- setzen ist.

Die Unstetigkeit in der Wasserfiihrung des Neckars und das Fehlen von Ausgleichseinrichtungen wird jedoch die Kraftversorgung Mittel- und Unter- badens nur wenig verbessern, wenn auch an sich die Strommenge um ein an- sehnliches Mass sich erhoht. Ausserdem kann das Wirtschaftsleben dieses Landesteiles nicht solange warten, bis durch den Ausbau der untersten beiden Neckarstufen eine in trockener Jahreszeit iibrigens kaum fiihlbare Verbesserung der Kraftlieferung eintreten wird; dies umso weniger, als ein Teil der bestehen- den Dampfkraftwerke infolge ihres Alters unzuverl'assig und auch unwirtschaft- lich geworden sind. Aus diesen Griinden erscheint der Bau eines neuen Gross- damp fwerkes in Mannheim durchaus zweckmassig; aus ihm konnte schon in 2 Jahren Strom geliefert werden, und sein Anlagekapital ware im Verh'altnis zu seiner Leistung viel machtiger als das fur gieich leistungsfahige Wasser- kraftwerke erforderliche, ein Gesichtspunkt, der in einer Zeit der Kapitalarmut sehr beachtenswert ist. Das geplante Werk soil eine Leistungsfahigkeit bis zu 36,000 Kilowatt aufweisen. Der Winterspitzenbedarf soil von einem der bestehenden Mannheimer Werke, die nach Erstellung des neuen Werkes still- gelegt wttrden, gedeckt werden; die Jahreserzeugung des Werkes ist zu 125 Mill. Kilowattstunden angenommen; der Kostenaufwand berechnet sich zu 110 Mill. M. Die Kraftkosten wtirden bei 300 M. fur die Tonne Kohle und einer Ausnutzungs- fahigkeit des Werkes zu 4100 Stunden 45 Pf./Kilowattstunde betragen. Nach Inbetriebnahme der Neckarwerke h'atte das Grossdampfwerk den Ausgleich fur den Riickgang der Leistungsfahigkeit in der trockenen Jahreszeit zu iiber- nehmen. Das 30 Mill. M. betragende Aktienkapital des Dampfwerks soil ge- meinsam vom Lande, der Stadt Mannheim und den Pfalzwerken mit je 26 v. H. und von der Neckaraktiengesellschaft mit 22 v. H. iibernommen werden. Dem Lande wiirde also ein Aufwand von 7,8 Mill. M. zufallen.

Wenn auch nach der Erstellung des Dampfwerkes, dem Ausbau des Neckars zwischen Heidelberg und Mannheim im Verein mit xlem rd.. 60 Mill. Kilowatt-

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236 Badisches Gesetz fiber die Landeselektrizit&tsversorgung Vom 1. Juli 1921.

stunden liefernden ersten Ausbau des Murgwerks eine Kraftmenge von etwa 260 Mill. Kilowattstunden in diesen Werken zur Verftigung steht, so genugen diese doch den ferneren Anspriichen von Industrie, Landwirtschaft- und Haus- bedarf nicht, weil sie sich dem Bedarf nicht vollkommen anpassen. Es wiirde eine grosse Menge Murg- und Neckarstrom unbentitzt bleiben m&ssen, und die Dampfkraftwerke wiirden yielfach zu der unwirtschaftlichen Lieferung von Spitzenstrom gezwungen sein. Es muss deshalb wie in Siidbaden auch in Nord- baden sobald als mSglich eine grosse Wasserspeicheranlage, und zwar der von Anfang an geplante und vom Landtag genehmigte II. Ausbau des Murgwerks vollzogen werden. Zu dem Zwecke soil der Schwarzenbach zu einer Talsperre gestaut und ein Becken von 15 Mill. Eubikmeter Fassungsraum geschaffen werden, in welches auch die Raumiinzach durch einen Hangkanal eingeleitet wird. Das Becken wird ferner durch aufgepumptes Murgwasser gefiillt werden; zum Aufpumpen wird Ueberschusskraft der Murg und des Neckars herangezogen werden. Die Hochstleistung des Schwarzenbachwerkes wird 45,000 Kilowatt sein. Im Zusammenarbeiten mit Neckar- und Dampfwerken konnen ausser 51 Mill. Eilowattstunden des Schwarzenbachwerkes selbst noch 25 Mill. Kilo- wattstunden Pumpenstrom der hochwertigsten Art gewonnen werden. Es werden damit vornehmlich die hochsten Bedarfsspitzen und bei geringer Wasserftthrung der Fliisse ein grosser Teil des Tagesspitzen iiberhaupt gedeckt, wahrend der I. Ausbau des Murgwerks ebenfalls an der Deckung der Tagesspitzen teilnehmen wird; Neckar- und Dampfwerke aber werden die Grundbelastung iibernehmen. Dies ist ohne Zweifel die wirtschaftlichste Verteilung, und es wird alsdann nur noch etwa ein Sechstel des auf das Doppelte des jetzigen gestiegenen Kraft - verbrauchs Mittel- und Unterbadens durch Kohlen erzeugt werden miissen. Die Kosten des II. Ausbaues des Murgwerkes werden 199 Mill. M. und der Kilo- wattstundenpreis ab Werk fur die hochwertige Spitzenkraft wird 30,2 Pf. be- tragen. Der II. Ausbau des Murgwerkes ist also wie alle bisher erwahnten Erzeugungsanlagen unbedingt wirtschaftlich, und er wiirde diese Wirtschaft- lichkeit selbst bei einem Sinken des Kohlenpreises auf die Halfte des gegen- wartigen Preises noch nicht verlieren. Der Ausbau wird 6 Jahre beanspruchen.

Nach Erstellung der genannten Grosskraftanlagen ware der dringende Kraftbedarf der nachsten Jahre gedeckt und die Voraussetzungen zu einer weiteren wirtschaftlichen Entwicklung geschaffen. Was nach 6 Jahren zu ge- schehen haben wird, muss die vorerst noch dunkle Wirtschaftsentwicklung zeigen.

Mit dem weiteren Bau von Kraftwerken wird sich auch ein weiterer Aus- bau der Ortsnetze als nStig erweisen; hierfiir werden in den nachsten Jahren etwa 20 Mill. M. erforderlich sein. Dass spater zur Verbindung des Oberrheins mit der Murg eine Hochspannungsleitung und in Verbindung damit Einrich- tungen zur Verbesserung der Phasenverschiebung mit einem Kostenaufwand von etwa 100 Mill. M. notwendig sein werden, sei der Vollstandigkeit wegen erwahnt. Da dieser Betrag voraussichtlich nicht in den nachsten 6 Jahren benStigt wird, kantt er hier unbeachtet bleiben.

Der Aufwand, der fiir das zurzeit in Ausfiihrung begriffene Bauprogramm entsteht, erhoht sich nach diesen weiteren Planen, wenn man die Neckar-A.G., wegen der dem Landtag eine besondere Vorlage zugehen wird, ausser Be- tracht lasst,

Mill. M. von 222,5 urn

1. Beteiligung an dem Rheinkraftwerk Niederschworstadt .... 26,0 2. Beteiligung am Schluchseewerk . . 51,0 3. Beteiligung am Grosskraftwerk Mannheim 7,8 4. II. Ausbau des Murgwerks (199 - der schon verausgabten 3) . 196,0 5. weiterer Ausbau des Leitungsnetzes 20,0

auf 513,3 494

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jtadisohes Gesetz uber die Landeselektrizit&tsversorgung vom 1. Juli 1921, 237

Bemerkt sei zu den vorstehenden Zahlen unter 4. und 5., dass sie auf den zurzeit geltenden Preisen beruhen, sie konnen also bei einem weiteren Sinken des Geldwertes steigen. Auch ist das Hervoi treten neuer Wiinsche und Bediirfnisse im Laufe von 6 Jahren nicht ausgeschlossen.

Die Mittel zurDeckung der Baukosten sollten nach dem Gesetz vom 5. Dezember 1912, den Bau und Betrieb des Murgwerks durch den Staat betr. (Ges.- u. Ver.-Bl. S. 451), von der Staatsschuldenverwaltung fiir Rechnung der Amortisationskasse im Wege des Anlehens als besondere, von der bestehen- den Eisenbahnschuld getrennte Staatsschuld aufgebracht werden. Das Murg- werk soil in den ersten ftinf Betriebsjahren s/4 v- H. un<* von da a^ j&hrlich 1 v. H. des zu Beginn des Kalenderjahres sich ergebenden Gesamtanlagekapitals unter Zurechnung der ersparten Zinsen fiir Tilgung des Anlehens an die Amor- tisationskasse abfuhren,

Ein Staatsdarlehen wurde bis jetzt nicht aufgenommen, die Amortisations-- kasse hat jedooh dem Murgwerk 155 Mill. M. geliehen, davon 50 Mill. M. aus eigenen Vermogensbest'anden, wahrend sie die weiteren 105 Mill. M. als schwe- bende Schuld aufgenommen hat.

Wenn auch die Abdeckung der schwebenden Schuld nicht gerade dringend erscheint, so ist es doch erwiinscht, sie baldtunlichst in eine feste Schuld urn- zuwandeln. Ausserdem sind die zur Erweiterung des Unternehmens erforder- lichen Mittel in H8he von rd. 370 Mill. M. zu beschaffen, wobei zu beachten ist, dass der hierfiir erforderliche Aufwand sich auf etwa 6 Jahre (durchschnitt- lich etwa 60 Mill. M. im Jahr) verteilen wird.

Da zurzeit Industriepapiere einen giinstigeren Markt haben als Staats* papiere, empfiehlt es sich, von der Ausgabe einer Staatsanleihe abzusehen und die Ausgabe der erforderlichen Obligationen einer zu grundenden Aktiengesell- schaft zu iiberlassen. Denselben Weg hat bekanntlich das Reich beschritten, um den Ausbau der Reichswasserstrassen zu finanzieren; und ebenso ist das Bayernwerk als Aktiengesellschaft gegrUndet worden.

Die Aktiengesellschaft soil mit einem Grundkapital von 30 Mill. M. in bar errichtet werden; die s'amtlichen Aktien sollen in den Besitz des Staats gebracht werden, ihre Verausserung von der Zustimmung des Landtags ab- hangig sein.

Um den Obligationsglaubigern eine noch grossere Sicherheit zu geben, als sie in der unbestreitbaren Rentabilit'at des Unternehmens selbst liegt, ist weiter die Garantie des badischen Staats fiir Eapital und Zinsen und die Be- stellung einer Hypothek auf die Anlagen, die der Staat der Aktieffgesellschaft nach der Griindung zu verkaufen hatte, vorgesehen.

Es darf damit gerechnet werden, dass bei dieser Sachlage alsbald Obli- gationen in Hohe von 200 Mill. M. fest untergebracht werden konnen. Auch steht ein Darlehen in H5he von etwa 50 Mill. M. unter 'ahnlichen Bedingungen in Aussicht. Es wtirden dann zur Verftigung stehen 30 Mill. M. Grundkapital, 200 Mill. M. Obligationsdarlehen, 50 Mill. M. sonstiges Darlehen, etwa 10 Mill. M. des Tilgungs-, Erneuerungs- und Reservefonds, die das Unternehmen bisher {in 21/* Baujahren) erwirtschaftet hat und die zinstragend angelegt sind. Von diesem Betrag von 290 Mill. M. gehen ab das Disagio fiir die Schuldverschrei- bungen, die durch die Grundung der Aktiengesellschaft bedingten Steuern, welch letztere etwa 11-12 Mill. M. betragen durften, und ein entsprechender Betriebsfonds.

Fiir welche Zeit das restliche Kapital zur Ausdehnung des Unternehmens ausreicht, hangt im wesentlichen davon ab, welcher Kaufpreis dem Staate zu- kommen und wann und wie er gezahlt werden soil. Man wird zunachst daran denken, dass der Kaufpreis mit dem Betrag der Selbstkosten des Staats nach ihrem Nennwert ubereinstimmeri sollte. Dieser Preis mag fiir die Stromver- teilungsanlagen auch wohl angemessen sein, nachdem, wie oben ausgefiihrt, 60 Mill. M. abgeschrieben sein werden. Es ist jedoch zu beachten, dass das Murgkraftwerk selbst im wesentlichen in den Jahren 1913-1918 gebaut wurde, also zu einer Zeit, in der das Geld noch nicht so entwertet war wie heute.

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238 Badisches Gesetz tiber die Landeaelektrizitatsversorgung vom 1. Juli 1921.

Unter den heutigen Verhaltnissen wtirde dieser Teil der Anlagen statt 24 Mill. M. etwa 230 Mill. M. kosten. Mit diesem Papiergeldwert die Aktiengesellschaft zu belasten, geht aber nicht an, wenn man hofft, dass in den nachsten Jahr- zehnten der Wert der deutschen Mark sich heben wird. Man wird daher bei der Festsetzung des Kaufpreises von dem als dauernd anzusehenden Ertrag des Unternehmens, notigenfalls unter Erhohung der zurzeit sehr niederen Strom- preise ausgehen miissen, wobei sowohl die Konkurrenz der Kohle als auch die anderer grosser Wasserkraftanlagen, vor allem aber auch allgemeine volkswirt- schaftliche Gesichtspunkte in Betracht gezogen werden miissen. Schon mit Riicksicht auf die Grunderwerbssteuer und die Obligationen wird das Gutachten eines unparteiischen anerkannten Sachverstandigen geboten sein.

Das Missliche bei den vorgeschlagenen Massnahmen liegt darin, dass sie in verschiedener Hinsicht eine Verteuerung der elektrischen Arbeit bedingen, die bei dem reinen Staatsbetrieb nicht entstehen wiirde. Ausser den Unkosten der G run dung der Aktiengesellschaft (mit etwa 12 Mill. M.) und der Erhohung des Kaufpreises iiber die Selbstkosten hinaus kommt auch noch die Umsatz- steuer in Betracht, die voraussichtlich kunftig auf 3 v. H. festgesetzt werden wird, wahrend der Staat, wenigstens zurzeit noch, umsatzsteuerfrei ist. Die hieraus erwachsenden Bedenken miissen jedoch, um zu dem im volkswirtschaft- lichen Interesse dringend gebotenen Weiterausbau des Unternehmens die er- forderlichen Mittel zu ertraglichen Bedingungen zu erhalten, zur tick tret en, zumal der bisherige Preis des Murgstroms nur etwa die Halfte des Preises fiir Dampfstrom betragt, Von dem Weiterausbau abzusehen, glaubt die Regierung auf keinen Fall vertreten zu konnen.

Da das Murgwerksgesetz vom 5. Dezember 1912 den reinen Staatsbetrieb zur Voraussetzung hat, ist es aufzuheben.

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